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1 Vorlage der Verwaltung Beratung Beschluss im Fachbereich Finanzen, Kreisentwicklung und Arbeit JobAgentur EN Ausschuss für Soziales und Aktenz.: 57 Gesundheit Datum: Kreisausschuss Drucksache-Nr.: 70/07 Kreistag X öffentlich nicht öffentlich Eingliederungsplanung 2008 Begründung In den Jahren 2005 und 2006 wurde im jeweils letzten Sitzungsblock der Kreisgremien jahresübergreifend eine umfassende Darstellung unter der Bezeichnung Jahresbericht und Förderprogramm vorgelegt. In diesem Verfahren konnte jedoch weder das komplette Berichtsjahr im Jahresbericht dargestellt werden, noch lagen für das Förderprogramm endgültige Mittelzuteilungen durch den Bund für die Eingliederungskosten vor. Zukünftig soll zeitlich gestuft zum Jahresende eine strukturierte und finanziell hinterlegte Darstellung der Eckpunkte der Eingliederungsplanung für das Folgejahr erfolgen und im ersten Quartal des Folgejahres eine Bilanz bezüglich des abgelaufenen Jahres und eine Konkretisierung der Eingliederungsplanungen nach erfolgter Mittelzuweisung erfolgen. 1 Schätzung des Finanzrahmens für das Jahr 2008 Die Eingliederungsplanung für das Jahr 2008 erfolgt auf der Grundlage einer Kalkulation, die aufgrund einer Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom über den Umfang der bundesweit verfügbaren Haushaltsmittel und deren Verteilungsschlüssel auf die einzelnen SGB II - Träger erstellt wurde. Danach werden im Jahr 2008 mehr Mittel im Eingliederungsbereich für die JobAgentur zur Verfügung stehen. Dies erfolgt vor allem aufgrund der Tatsache, dass insgesamt rund eine Mrd. EUR Eingliederungsmittel im Bundeshaushalt mehr zur Verteilung bereitstehen als im Jahr 2007, davon 580 Mio. EUR für das neue Instrumentarium der Jobperspektive nach 16 a SGB II. Diese Regelung wurde neu seit dem in das SGB II eingefügt und wurde lange auch unter dem Begriff Kombilohnmodell diskutiert. Dennoch muss die Hoffnung, dass das Jahr 2007 für die JobAgentur einen einmaligen Mitteleinbruch gebracht hat, derzeit aufgegeben werden. Wider Erwarten wird im Jahr 2008 keine durchgreifende Verbesserung bei der Zuteilung der Verwaltungs- und Eingliederungsmittel erfolgen. Der Grund hierfür ist im wesentlichen eine grundsätzlich begrüßenswerte Umstellung der Berechnung des Verteilungsschlüssels von einer Monatsbetrachtung (Juni 2006 für die Haushaltsmittel 2007) auf eine Jahresdurchschnittsbetrachtung (Juli 2006 bis Juni 2007 für die Haushaltsmittel

2 Vorlage der Verwaltung Seite ) bei den entscheidenden Zahlen der Bedarfsgemeinschaften und der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Wie im Vorjahr schlägt hier allerdings die für die JobAgentur zu geringe Zahl der gemeldeten Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen negativ durch. Zwar meldet die JobAgentur seit Frühjahr 2007 valide Zahlen, die zu geringen Meldungen aus 2006 und Anfang 2007 verringern aber die Durchschnittswerte beträchtlich. Der Kreis hat dies mit Schreiben vom gegenüber dem BMAS dargestellt und um eine Korrektur gebeten. Ob dies jedoch zu einem anderen Verteilschlüssel für die JobAgentur führt, bleibt abzuwarten. Damit ist aktuell von der folgenden Mittelsituation auszugehen: Vergleich Vorjahre 2008* Eingliederungsmittel Mio Mio. (18.4 Mio. ***) zusätzlich 16a Jobperspektive davon Entnahme Verwaltungsmittel ** verausgabte Eingliederungsmittel 17.3 Mio. 8.5 Mio. Verwaltungsmittel Mio Mio. * Mittelschätzung ** vorläufige Berechnung *** nach Ausfinanzierung BA-Maßnahmen Zu den originären Eingliederungsmitteln kommen voraussichtlich noch weitere Mittel aus dem laufenden Projektantrag Beschäftigungspakt für Ältere für die zweite Projektphase 2008 bis 2010 hinzu. Eine Grundsatzbewilligung liegt seit dem vor. 2 Konsequenzen für die Eingliederungsplanung 2008 Trotz der zunächst positiv erscheinenden Entwicklung bei den Eingliederungsmitteln reichen die verfügbaren Mittel nicht dazu aus, das Projektportfolio im Bereich der bislang durchgeführten Projekte ohne gravierende Umstrukturierungen fortzuführen. Die Gründe hierfür sind mehrschichtig: Im Jahr 2007 wurde insgesamt ein höheres Maßnahmeangebot durchgeführt, als mit den verfügbaren Mittel möglich war (Grund hierfür waren insbesondere Mittelverschiebungen zwischen den Haushaltsjahren). Es bestehen für das Jahr 2008 hohe Vorbindungen aus dem Vorjahr. Neue Instrumente, insbesondere im Jugendlichenbereich seit , sind finanziell neu auszustatten: - 235b SGB III: Einstiegsqualifizierung für Jugendliche - EQJ, o/p SGB III: Qualifizierungszuschuss, Eingliederungszuschuss für Jugendliche Teuere Teilprojekte (insbes. die überbetriebliche Ausbildung - BaE) sind langfristig zu finanzieren. Die neuen Instrumente im Jugendlichenbereich führen stärker zu einer Direktsubventionierung eines betrieblichen Praktikums oder einer betrieblichen Einstellung. Zwar sind diese Instrumente teilweise in der Vergangenheit bereits eingesetzt worden, aber durch andere Fördertöpfe (BA - Projektmittel oder ESF - Mittel) finanziert worden.

3 3 Ziele und inhaltliche Ausrichtung der Maßnahmeplanung 2008 Vorlage der Verwaltung Seite Gesamtziel der Eingliederungsplanung 2008 Die JobAgentur zeichnet eine hohe Aktivierungsquote (Teilnehmende an Maßnahmen) und ein vielschichtiges Projektangebot als Mix von Beschäftigung, unterschiedlichen Qualifizierungslinien sowie vermittlungsunterstützenden Leistungen aus. Zielstellung der finanziellen Ausstattung der einzelnen Förderlinien ist es, bei begrenzten Ressourcen die knappen Mittel so aufzuteilen, dass ein möglichst abgewogenes Förderspektrum erreicht wird. Das Gesamtportfolio bietet sowohl die Chance, marktnahen Personen den Weg in den ersten Arbeitsmarkt zu ebnen, als auch marktferne Personen zur Beschäftigungsfähigkeit zu führen oder die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Insgesamt werden analog der strategischen Ziele der JobAgentur die marktnahen Projektlinien finanziell relativ gestärkt. Auch die Marktintegration Jugendlicher ist ein wichtiges Ziel der Eingliederungsplanung. Als wesentliches neues Gestaltungselement kommt die Jobperspektive - 16a SGB II - hinzu, hier wird marktfernen Personen eine langfristige Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht. Dieses Ziel kann bei den o.g. Einschränkungen mit der vorliegenden Finanzplanung erreicht werden. Nicht realisierbar ist allerdings eine unveränderte Fortführung aller auch sinnvoller Maßnahmen aus der Vergangenheit. Dies kann zu Anpassungsproblemen bei den betroffenen Trägern führen. 3.2 Inhaltliche Ausrichtung der Projektplanung 2008 Die inhaltliche Ausrichtung der Eingliederungsplanung 2008 führt das breitgefächerte Angebot fort und wurde mit den aus den Regionalstellen gemeldeten Bedarfen abgestimmt. Bei Vorrang des strategischen Zieles der Marktintegration ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass viele Leistungsbeziehende sehr marktfern sind und erst über eine Integrationskette an den allgemeinen Arbeitsmarkt herangeführt werden müssen. Baustein Beschäftigung In der Konsequenz wird der Bereich der Arbeitsgelegenheiten deutlich zurückgeführt, sowohl bei den Einzelarbeitsgelegenheiten, die arbeitsmarktlich wenig erfolgreich sind, andererseits aber ein kostengünstiges und einfaches Instrument der Aktivierung darstellen. Eine Rückführung erfolgt auch bei den Arbeitsgelegenheiten, die in Projekten umgesetzt werden. Reduziert werden auch die sehr teueren sozialversicherungspflichtigen Arbeitsgelegenheiten, die die damit verbundenen Integrationserwartungen nach den Richtlinien der JobAgentur bislang nicht erfüllt haben. Bei den Einzelarbeitsgelegenheiten soll ab dem die Trägerpauschale entfallen, der Arbeitsmarktbeirat der JobAgentur steht dieser Änderung positiv gegenüber. Teilweise Kompensationsmöglichkeiten sind durch die neue Vorschrift des 16a SGB II Jobperspektive gegeben, die die Möglichkeit einer Langzeitförderung von Personen bietet, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht integrierbar sind. Inwieweit das Instrument erfolgreich sein wird, hängt nicht zuletzt davon ab, ob es gelingen wird, Arbeitsbereiche zu entwickeln, in denen die marktfernen Arbeitslosen den Arbeitgeberanteil von mindestens 25% erwirtschaften können oder ob es gelingt, externe Kofinanzierungsmodelle zu finden. Baustein Qualifizierung Auch der Bereich Qualifizierung wird in Teilbereichen eingeschränkt werden müssen. Während im Bereich der außerbetrieblichen Ausbildung viele Mittel gebunden werden und eine neue Projektlinie Einstiegsqualifizierung finanziell ausgestattet werden muss, wird es im Bereich der klassischen

4 Vorlage der Verwaltung Seite Fortbildung (über die Förderung der Beruflichen Weiterbildung FbW -) deutliche Einschnitte geben. Dies erfolgt nicht allein aus finanziellen Gründen, sondern auch, weil das individualisierte Bildungsgutscheinverfahren nur für marktnahe und eigenmotivierten Teilnehmende zum Integrationserfolg führt. Im Bereich der weiteren Qualifizierungsprojekte finden sich neben den berufs- und ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen für Jugendliche auch niedrigschwellige Angebote für marktferne Teilnehmende. Auch hier wird es zu Rückführungen kommen, davon sind stärker die niedrigschwelligen als die marktnahen Projekte betroffen. Neukonzeptionen stehen für den Bereich der Nachfolge der bislang ESF finanzierten Job plus Maßnahmen an, die Qualifizierung im Anschluss an eine Arbeitsgelegenheit bieten. Im Bereich der weiteren Qualifizierungsprojekte werden die Projekte bislang nahezu ausnahmslos auf der Rechtsgrundlage der weiteren Leistungen nach 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II durchgeführt. Angesichts der in der Prüfung der Jahresabrechnung 2005 dargelegten Rechtsauffassung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Anwendungsbereich und den auf dieser Interpretation begründeten finanziellen Rückforderungen ist zu diesem Punkt eine Grundsatzentscheidung erforderlich, ob die JobAgentur in Zukunft noch weiter Projekte auf dieser Rechtsgrundlage durchführen soll. In der Darstellung der Finanzplanung für die Produktlinie weitere Qualifizierungsprojekte sind mögliche Planungskonsequenzen für 2008 noch nicht eingearbeitet. Hieraus kann sich noch eine Verschiebung in die Produktlinien Lohnkostenzuschüsse (LKZ), Arbeitsgelegenheiten und Qualifizierung ergeben. Um die Darstellung der inhaltlichen Ausrichtung der Eingliederungsplanung hier nicht zu überfrachten, erfolgt eine zusammenfassende Darstellung der Problematik unter Ziffer 5 dieser Vorlage. Baustein Arbeitsvermittlung Der Bereich Lohnkostenzuschüsse (LKZ) wird in unveränderterem Umfang wie im Vorjahr fortgesetzt. Wünschenswert wäre hier, auch in einer bestehenden Konkurrenzsituation mit den Fördermöglichkeiten der umliegenden SGB II und SGB III Träger, eine Ausweitung der Mittel, die aber finanziell nicht möglich ist. Neu finanziell auszustatten sind Lohnkosten- und Qualifizierungskostenzuschüsse an Jugendliche ( 421 o/p SGB III). Die in den Regionalstellen zahlbar gemachten Mobilitätshilfen, vermittlungsunterstützende Hilfen und Fahrkosten wurden leicht reduziert, da insgesamt mit weniger Maßnahmeteilnehmenden gerechnet wird und damit die erwarteten Fahrkosten sinken. Weitere Maßnahmelinien Die weiteren Maßnahmelinien sind pflichtig (Reha/Schwerbehinderte, Altersteilzeit) oder in einer so engen Mittelausstattung (Existenzgründung), dass hier keine wesentlichen finanziellen Spielräume bestehen. Beschäftigungspakt für Ältere zweite Paktphase Die JobAgentur EN hat den Projektantrag gemeinsam mit dem kommunalen JobCenter Hamm und den ARGEN Märkischer Kreis und Unna gestellt. Zu erwarten ist auch, dass aus dem Projektantrag für die zweite Paktphase ( ) weitere Mittel zur Verfügung stehen werden. Das Antragsvolumen beträgt rund 1 Mio. EUR pro Jahr, davon sind auch die Personal- und Verwaltungskosten für die Projektleitung und die Jobcoaches zu finanzieren. Die Gesamtausrichtung des neuen Beschäftigungspaktes ist inhaltlich auf die alleinige Zielsetzung Marktintegration ausgerichtet und finanziert sich über die Zahl der erreichten Marktintegrationen.

5 Vorlage der Verwaltung Seite Neben externen Arbeitsvermittlungsprojekten wird es nur Querschnittsprojekte zum Thema Gesundheit und Mobilität geben. 4. Finanzplanung der Eingliederungsmittel 2008 Produkt Bindung aus 2007 Neubewilligungen Gesamtkosten Bemerkungen Mehraufwandsentschädigung (AM) , , ,00 -> Einzel-AM , ,00 Rückplanung auf 300 Stellen -> AM-Projekte , , ,00 Mittel nicht ausreichend um, gewachsene Strukturen aufrechtzuerhalten, erforderliche Mehrkosten entweder - über zusätzliche Mittelzuweisungen oder - über strukturgefährdende Eingriffe in andere Förderlinien oder - durch Reduzierung vorhander Projekte AM Sozialversicherungspflicht (AS) , , ,00 Deutliche Rückführung des Bereichs AS, teilweise durch 16a kompensierbar -> Einzel-AS ,00 0, ,00 -> AS-Projekte , , ,00 -> AS-Projekte im besonderen öffentlichen Interesse Planung der Eingliederungsmittel 2008 Stand: , , ,00 Kompensationsmöglichkeiten 16a Gesamt , , ,23 Fortbildung , , ,40 Deutliche Rückführung des Bereichs, weiter Kürzungen lassen integrationsstarkes Instrument leerlaufen Trainingsmaßnahmen 0, ,00 Ermöglicht nur Fortführung von ,00 Bewerbertrainings Umschulungen , , ,83 Rückführung des Bereichs, weitere Rückführungen lassen Instrument leerlaufen Außerbetriebliche Ausbildung - BaE , , ,00 Arbeitsmarktpolitisch notwendig, 30 Plätze, als Einzelinstrument sehr teuer Ausbildungsbegleitende Hilfen - abh , , ,00 Einstiegsqualifizierung für Jugendliche - EQJ , , ,00 arbeitsmarktpolitisch sinnvoll, da sehr marktnah; Kosten seit aus Eingliederungsmittel zu tragen Arbeitsgelegenheiten Qualifizierung Existenz- Gründung Gesamt , ,00 Kein Kürzungspotenzial, bereits in 2007 deutlich ,00 reduziert Einstiegsgeld , , ,00 Darlehen , , ,00 Gutachten, Coaching, Seminare ,00 0, ,00 Gesamt 0, , ,00 Freie Förderung (Einzelförderung) inkl. Fahrerlaubnisse ,00 Mobilitätshilfen Regional- Stellen UBV Erstattung sonstiger Aufwendungen (insbesondere Fahrtkosten FbW, Kinderbetreuung FbW) ,00 weitere Qualifizierungsprojekte Gesamt , , ,47 Arbeit und Sprache , , ,00 Neubewilligung auf Planung 2007, förderrechtlich insgesamt zu überdenken ESF-Projekte (sofern nicht AM oder AS) , , ,00 marktnahe Projekte , , ,19 Kein weiteres Kürzungspotenzial, bisherige Projekte können nicht im bisherigen Umfang fortgeführt werden Sonstige Projekte , , ,28 Bisherige Projekte können nicht im bisherigen Umfang fortgeführt werden LKZ Gesamt , ,00 Kein Kürzungspotenzial, bereits in 2007 knappe ,00 Mittel Lohnkostenzuschüsse in Ausbildung ,00 sonstige Lohnkostenzuschüsse , ,00 Reha / Schwerbehinderte LKZ aus BfÄ , ,00 LKZ nach 421 o/p SGB III (Jugend in Arbeit) , , , , ,00 Berufliche Rehabilitation - Maßnahmekosten , , ,00 Pflichtleistung IFD , , , , , ,00 Kombilohn Kombilohn NRW 5.000,00 0, ,00 JobPerspektive gem. 16 a SGB II , ,00 Altersteilzeit , , ,00 externe Dienstleistungen Gesamt , , ,00 Vermittlungsgutschein , , ,00 Beauftragung Agentur für Arbeit 0, , ,00 Gesamtplanungen Eingliederungsmittel , , ,70

6 Vorlage der Verwaltung Seite Sachstand weitere Leistungen nach 16 Abs. 2 S. 1 SGB II 5.1 Rückforderungen Im Rahmen der Jahresrechnung 2005 hat der Bund im Bereich der Eingliederungsleistungen, die auf der Rechtsgrundlage des 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II weitere Leistungen umgesetzt wurden, EUR zurückgefordert (s. Drucksache Nr. 69/07). Die Generalklausel des 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II ermöglicht nach Auffassung der JobAgentur die Erstellung von passgenauen Maßnahmen für den Personenkreis der SGB II - Leistungsbeziehenden. Die JobAgentur nutzt diese Instrumente insbesondere für niedrigschwellige Leistungen und im Bereich der Jugendlichenförderung sowie im Bereich der Lohnkostenzuschüsse (LKZ). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vertritt hier die im Folgenden dargelegte enge Rechtsauffassung zum 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II, die über den Verweis des 16 Abs. 1 SGB II einen Vorrang der Förderinstrumente des SGB III vor dem Einsatz von weiteren Leistungen nach 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II sieht. Im Schreiben zur Abrechnung legt das BMAS zu den von der JobAgentur in 2005 durchgeführten Projekten und Förderlinien seine Rechtsauffassung zu Instrumenten der JobAgentur konkret dar. Danach ist die eine Gewährung von Leistungen zur Sprachförderung und zur Erreichung von Schulabschlüssen nach dem SGB II völlig auszuschließen und im Bereich der Lohnkostenzuschüsse und Ausbildungskostenzuschüsse der Vorrang der Regelungen des SGB III gegeben. Lohnkostenzuschüsse sind nur nach den Regelungen für Eingliederungszuschüsse gemäß der 217 ff SGB III und eine Gewährung von Ausbildungsförderung nur im Rahmen der Benachteiligtenförderung möglich, nicht aber die Gewährung von Ausbildungskostenzuschüssen für eine duale Berufsausbildung. Weiter empfiehlt das BMAS die Überprüfung aller auf der Rechtsgrundlage des 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II durchgeführten Maßnahmen. Für die Jahre 2006 und 2007 könnten in Konsequenz der Abrechnungsmitteilung des BMAS Rückforderungen in mehrfacher Millionenhöhe entstehen. 5.2 Zur Rechtslage Bei den Eingliederungsleistungen besteht ein Dissens zwischen dem BMAS und den zugelassenen kommunalen Trägern (zkt) - und im Einzelfall auch den ARGEN - über die Möglichkeiten des Einsatzes von Förderungen auf der Grundlage des 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II weitere Leistungen. Das BMAS ist der Auffassung, dass über die Rechtsnorm des 16 Abs. 1 SGB II abschließend die Leistungen des SGB III als mögliche Rechtsgrundlagen für eine Förderung nach den SGB II benannt sind und Leistungen, die die Leistungen des SGB III aufstocken, ersetzen oder dort nicht benannte Leistungen grundsätzlich nicht gewährt werden dürfen. Nach dieser Auffassung bleibt für Förderungen nach dem 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II nur ein begrenzter Einsatzbereich im Bereich ergänzender Einzelfallhilfen (etwa Staplerscheine u.ä.), nicht aber für Projekte oder Gruppenmaßnahmen. Mit Schreiben vom hatte das BMAS die Länder, die die Rechtsaufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger (zkt) haben, aufgefordert, rechtsaufsichtlich dafür zu sorgen, dass die zkt Leistungen nach dem 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II nur im Rahmen der Rechtsauslegung des BMAS anbieten. Das Ministerium für Arbeit und Gesundheit des Landes NRW (MAGS) hat die zkt mit Schreiben vom zwar aufgefordert, den Einsatz von Eingliederungsmaßnahmen nach des 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II darzulegen, ist aber nicht rechtsaufsichtlich tätig geworden. Das Land NRW teilt im Gegenteil gemeinsam mit den anderen Ländern die auch vom Ennepe- Ruhr-Kreis mit Schreiben an das MAGS vom dargelegte Rechtsauffassung, dass über die Experimentierklausel des 6a SGB II und den Wortlaut des 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II die enge Rechtsauffassung des Bundes nicht gedeckt ist. In einer Bund-Länder Arbeitsgruppe zur Umsetzung des SGB II wurde auf Bundesebene versucht, zu einer einvernehmlichen Auffassung zum Regelungsgehalt des 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II zu gelangen. Die Arbeitsgruppe ist allerdings zwischenzeitlich gescheitert, da eine zweite Gesprächs-

7 Vorlage der Verwaltung Seite runde wegen der Haltung des Bundes durch die Länder abgebrochen wurde. Die Länder haben sich darauf verständigt, ein einheitliches Positionspapier zu verfassen, um den zkt eine erste rechtliche Absicherung zu gewähren. Es besteht auch die Auffassung, dass die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den zkt keine Rechtsgrundlage für Rückforderungen gegenüber den zkt bietet. Der Ennepe-Ruhr-Kreis wird der Rückzahlungsaufforderung gegenwärtig nicht nachkommen, da er materiell rechtlich die Auffassung des BMAS nicht teilt und für die entsprechende Aufforderung des BMAS keine Rechtsgrundlage sieht (s. Drucksache Nr. 69/07). 5.3 Einsatz der weiteren Leistungen im Rahmen der Eingliederungsplanung 2008 Hinsichtlich des Umgangs mit dem Instrument für die Zukunft (insbesondere auch der Planung 2008) ist eine Risikoabwägung zu treffen. Eine Aufgabe des Instrumentes der weiteren Leistungen nach 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II gemäß der Rechtsauffassung des BMAS würde das derzeitige Projektportfolio deutlich in Frage stellen und insbesondere kurz- und mittelfristig die Angebote im Bereich der Förderung marktferner Personen und der Jugendlichen deutlich reduzieren. Der Aufbau von Alternativen bedeutet in wesentlichen Teilen neu zu konzipierende Projektlinien und auch in der Umstellungsphase einen damit verbundenen Einbruch der Fördermöglichkeiten mit deutlichen Konsequenzen in der Trägerlandschaft. Das Förderspektrum müsste in wesentlichen Elementen komplett neu aufgebaut werden. Zudem besteht aus Sicht der JobAgentur inhaltlich die Notwendigkeit, die bislang auf der Rechtsgrundlage des 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II ( weitere Leistungen ) umgesetzten Projekte fortzuführen, um adäquate Angebote für den Personenkreis im SGB II vorzuhalten. Der Forderung des BMAS zum jetzigen Zeitpunkt einer im Diskussionsprozess zwischen zkt, Bund und Ländern streitigen Rechtsfrage nachzugeben, würde bedeuten, dass ein wesentlicher Handlungsspielraum wegfiele, der für die Gestaltung der Option bestimmend ist. Das unbestreitbare finanzielle Risiko für den Kreis kann wie folgt reduziert werden: Bis auf Weiteres ein Aussetzen der vom Bund konkret gerügten Maßnahmen der Sprachförderung und der Förderung von Schulabschlüssen und Entwicklung von Alternativkonzepten für die betroffenen Personenkreise der Migrantinnen und Migranten und der Jugendlichen; keine Neuförderungen bei Ausbildungskostenzuschüssen, Neukonzipierung der LKZ-Richtlinien, zunächst keine Einrichtung neuer Projekte auf der Rechtsgrundlage des 16 II S. 1 SGB II, Überprüfung bestehender Projekte, die nahtlos fortgeführt werden sollen, ob diese unmittelbar auch auf der Grundlage von SGB III Instrumenten fortgeführt werden können (ggf. bei niedrigschwelligen Jugendlichenmaßnahmen möglich), Fortführung und Neubewilligung notwendiger eingerichteter Projekte, bei denen zum Rechtsinstrument der freien Förderung unmittelbar keine Alternative besteht unter Berücksichtigung eines sparsamen Mitteleinsatzes. Beschluss Der Kreistag unterstützt die dargelegten Eckpunkte und die vorläufige Finanzplanung für das Eingliederungsbudget Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Bundesmittel für den Eingliederungstitel die Fördermaßnahmen für das Jahr 2008 vorzubereiten und umzusetzen. Der Kreistag lehnt die Position des Bundes zum Einsatzbereich des 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II weitere Leistungen ab und unterstützt die vorgeschlagene Vorgehensweise zum Umgang mit diesem Instrument im Rahmen der Planung 2008.

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