Unternehmensnachfolge - juristische Gestaltungsmöglichkeiten. Wolfgang Ziefle Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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1 Unternehmensnachfolge - juristische Gestaltungsmöglichkeiten Wolfgang Ziefle Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

2 Freudenstadt Moosstr Nagold Turmstr Rottweil Schillerstr www. ziefle-anwaelte.de

3 1. Einführung 1.1. Auswirkungen einer unvorbereiteten Unternehmensnachfolge 1.2. Vorbereitung und Optimierung des Nachfolgeprozesses 2. Geregelte Unternehmensnachfolge unter Lebenden 2.1. Unentgeltliche Übertragung 2.2. Teilentgeltliche Übertragung 2.3. Entgeltliche Übertragung 2.4. Sukzessive Übertragung durch Gründung von Familiengesellschaften 3. Geplante Übertragung von Todes wegen

4 1.1. Auswirkungen einer unvorbereiteten Unternehmensnachfolge Die gesetzliche Erbfolge Eine verheiratete Einzelunternehmerin und deren Ehemann, welcher nicht im Unternehmen tätig ist, haben drei Kinder. Eines der Kinder ist minderjährig. Es bestehen keine Nachfolgeregelungen (Testament, Erbvertrag) und keine ehevertragliche Regelung. Verstirbt die Unternehmerin, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese stellt sich wie folgt dar: Kind 1 Kind BGB Kind 3 Ehemann 1931, 1371 BGB

5 Der Ostmann-Fall: Die Hauptgesellschafterin eines traditionsreichen Familienunternehmens heiratet einen leitenden Mitarbeiter. Aus der Ehe geht ein Kind hervor. Scheidung und Beendigung der beruflichen Zusammenarbeit mit Ex-Mann. Das Kind aus der geschiedenen Ehe wird von der Mutter nach der Scheidung per Testament zur Alleinerbin eingesetzt. Autounfall Mutter verstirbt am Unfallort, die 17jährige kinderlose Tochter verstirbt kurz darauf im Krankenhaus. Eine letztwillige Verfügung der Tochter gibt es nicht. Folge: Die gesetzliche Erbfolge tritt ein und der Ex-Mann wird zum Alleinerben der überwiegenden Beteiligung an dem Familienunternehmen.

6 Fazit: Ein nicht geregelter Übergang auf die nächste Generation kann ein Unternehmen vernichten oder es in falsche Hände fallen lassen, wenn kein oder ein nicht durchdachtes Testament existiert; wenn ein unfähiger Unternehmenserbe das Unternehmen ruiniert; wenn das Unternehmen in eine zerstrittene Erbengemeinschaft fällt, weil der Erblasser keine eindeutige Entscheidung getroffen hat; wenn die Liquidität des Unternehmens überbeansprucht wird durch sofort fällige Pflichtteilsansprüche; durch großen Pflichtteil des Ehegatten; durch Abfindungsansprüche weichender Erben; Erbschaftssteuerzahlungen. Je kleiner das Unternehmen, umso größer das Risiko, dass das Unternehmen wegen einer gescheiterten Übergabe/Übernahme aufgegeben werden muss!

7 1.2. Vorbereitung und Optimierung des Entscheidungsprozesses Wahl des geeigneten Nachfolgers - auf Geschäftsführerebene - auf Gesellschafterebene innerhalb der Familie außerhalb der Familie frühzeitige Einleitung Hilfe bei der Abwägung der Lösungswege konsequente Umsetzung

8 2. Geregelte Unternehmensnachfolge unter Lebenden Gestaltungsziele persönliche Interessen des Übertragenden rechtliche Schadensvermeidung Steuerschäden vermeiden, steuerliche Vorteile nutzen Gerechtigkeit Versorgung des Ausscheidenden bzw. des Ehegatten Sicherung des Fortbestehens der Gesellschaft vertragliche Nachfolgeregelungen Pflichtteilsverzichte

9 2.1. Unentgeltliche Übertragung unentgeltliche Übertragung unter Lebenden: reine Schenkung ohne Gegenleistung und Auflagen Unternehmen geht als Gesamtheit ohne Entgelt über Übernehmer tritt in Rechtstellung des Übergebers ( Fußstapfentheorie ) Gestaltung der Schenkung Versorgung ist anderweitig gesichert Gegenstand z. B. mittelbare Grundstücksschenkung/ Produktivvermögen, Betriebsvermögen statt Privatvermögen (Einbringung PV in GmbH & Co. KG); Zeitpunkt, um Freibeträge mehrmalig auszunutzen; Person des Schenkers, z. B. Vorschenkung auf Ehegatten, dann Weiterschenkung; Stimmrechte, Sonderrechte, Widerrufsvorbehalt usw.

10 Vereinbarung eines Rückforderungsrechts: Fallbeispiele: Veräußerung oder Belastung des geschenkten Objekts Insolvenz des Beschenkten oder Einleitung von ZV-Maßnahmen in das Objekt Vorversterben des Beschenkten Scheidung der Ehe des Beschenkten (Schutz vor Zugewinnausgleich) Wichtig: Die Vereinbarung über das Rückforderungsrecht muss im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegen!

11 2.2. Teilentgeltliche Übertragung Schenkung mit Leistungsauflage zur Versorgung des Übergebers oder Dritter Nießbrauch Einräumung umfassender Nutzungsrechte (z. B. Wohn- und Vermietungsrecht; laufende Einkünfte bleiben beim Schenker); möglich insb. bei Grundbesitz und Unternehmensbeteiligungen; Löschung dinglich gesicherter Rechte bei Tod des Berechtigten wiederkehrende Bezüge / Versorgungsleistungen z. B. Leibrente oder dauernde Last mit Wertsicherungsabrede; Absicherung durch vertragliches Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug; Absicherung der Ansprüche bei Übertragung von Grundstücken (z. B. Reallast, Rückauflassungsvormerkung, Grundschuld); Absicherung der Ansprüche bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen durch bedingte Rückabtretung Abstandszahlungen, Gleichstellungsgelder Einmalzahlung Auf Insolvenzfestigkeit achten!

12 2.3. Entgeltliche Übertragung Veräußerung des Unternehmens bei fehlendem Nachfolger aus dem Kreis der Abkömmlinge mögliche Erwerber: Wettbewerber, Kunden, Lieferanten oder leitende Mitarbeiter Veräußerung als Share Deal oder Asset Deal. Managermodell: sukzessive Veräußerung von Unternehmensteilen zur Erprobung des als Geschäftsführer eingesetzten Nachfolgers Sicherung der Rückübertragung durch Hinauskündigungsklausel oder befristetes Rückkaufsangebot

13 2.4. Sukzessive Übertragung durch Gründung von Familiengesellschaften evtl. Fremd-GF Besitzgesellschaft Produktionsgesellschaft U 60% 40% 100% Holding U = 30%, Kind 1 = 35%, Kind 2 = 35% Kind 3: Abgeltung mit Privatvermögen, Gleichstellungsgeld

14 Familienvermögensverwaltungsgesellschaften/Familienpool: Aufteilung des Unternehmens durch Abspaltung / Ausgliederung von Unternehmensteilen (z. B. in Besitz- und Produktionsgesellschaft) Einbringung des Immobilienvermögens und der Gesellschaftsanteile in die Familienverwaltungsgesellschaft Verbleib des Vermögens in Familienbesitz durch direkte Beteiligung der Familienmitglieder an der Holding gemeinschaftliche Verwaltung des Familienvermögens Bestimmung von geeigneten Personen zur Führung der Holding und des operativen Unternehmens

15 Sicherstellung der Übertragung und des Fortbestands der Unternehmen durch gesellschaftsvertragliche Regelungen in der Holding: Entnahmeregelungen Übertragungsmöglichkeiten unter Lebenden beschränken Verpflichtung zum Abschluss ehevertraglicher Regelungen, insb. Güterstandsvereinbarung Todesfallregelungen, insb. Fortsetzungs- und (qual.) Nachfolgeklauseln Verpflichtung zur Erstellung einer General- und Vorsorgevollmacht Stimmpoolungsvereinbarungen Installation von Aufsichtsgremien (Holding und Produktionsgesellschaft)

16 3. Geplante Übertragung von Todes wegen letztwillige Verfügungen Testament (privatschriftlich / notariell beurkundet) gewillkürter Erbe Vermächtnis Erbvertrag (nur notariell beurkundet) Risiko gesetzliche Erbfolge Pflichtteil (Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsverzicht)

17 Sonstige Vorsorgemaßnahmen Güterstandsvereinbarung, Güterstandsschaukel General- und Vorsorgevollmacht Beirat, Aufsichtsrat Sicherung der Unternehmensleitung z. B. 2. Geschäftsführer oder Geschäftsführungsebene mit Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigten spezielle Mitarbeiterfortbildung (z. B. Verkehrsleiter, Sprengmeister, Waffenhandelserlaubnis, Meistertitel) Ausgliederung, Auffanggesellschaft

18 und weiterhin einen unterhaltsamen Abend!

19 Qualität, Nachhaltigkeit und unternehmerisches Denken als optimale Basis für die Betreuung unserer Mandanten. Persönlich in Ihrer Nähe. Mitten im Mittelstand.

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