Vorgang: 17/95 Sitzung des Hauptausschusses am 25. November 2015
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1 Senatsverwaltung für Finanzen Datum 24. März 2016 Geschäftszeichen: IV B 18 TBA 3065 Telefon: Bearbeiter: H. Grunwald Telefax: michael.grunwald@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei GSen VBL Rote Nummern: 17/2530 Vorgang: 17/95 Sitzung des Hauptausschusses am 25. November 2015 Ansätze: entfällt Gesamtausgaben: entfällt Auf Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom Rote Nummer 2530 wurde gemäß 21 Abs. 3 der GO des Abgeordnetenhauses von Berlin der folgende Besprechungspunkt als TOP 1 A auf die Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschusses am gesetzt: VBL-Sanierungsgeld drastisch gesunken? Nach eingehender und sehr ausführlicher Erörterung der Fakten und Hintergründe für die Absenkung des VBL-Sanierungsgeldes sagte Herr Senator Dr. Kollatz-Ahnen zu, dem Hauptausschuss bis zum einen Sachstandsbericht zu den VBL Rückzahlungen vorzulegen. Seite 1 von 4
2 Da die VBL aus abrechnungs- bzw. meldetechnischen Gründen noch keine vollständige Auswertung der Daten des Jahres 2015 vornehmen konnte, kann zunächst nur ein Zwischenbericht vorgelegt werden. Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss nimmt den nachstehenden Zwischenbericht zur Kenntnis. Der vollständige Abschlussbericht ist bis zum vorzulegen. Es wird wie folgt berichtet: Historie: Das Sanierungsgeld wird seit 2002 im sog. VBL-Abrechnungsverband WEST erhoben und dient dem Zweck, die Finanzierung der bis zum Jahr 2001 im damaligen Gesamtversorgungssystem erworbenen Rentenansprüche und -anwartschaften sicherzustellen. Auf Grund der seinerzeit als realistisch unterstellten Annahmen (Beschäftigtenentwicklung, Biometrie und Rechnungszins) war ein durchschnittlicher Sanierungsgeldsatz von 2% der Summe aller zusatzversorgungspflichtigen Bruttoentgelte vereinbart und in der Satzung der VBL fixiert worden. Ab 2006 wurde der ursprüngliche Verteilmodus um Regelungen für eine verursachergerechtere Umverteilung ergänzt. Dazu ermittelt die VBL jährlich für jeden Arbeitgeber - abhängig von seiner individuellen Risikostruktur (Verhältnis der Arbeitgeberaufwendungen zu den VBL-Rentenzahlungen) - die entsprechenden Zu- bzw. Abschläge zum Sanierungsgeld. Auf Grund des in den 90er Jahren eingeleiteten starken Personalabbaus und der durchgeführten Ausgliederungsmaßnahmen (z.b. BVG, BSR, BWB, Vivantes etc.) hat das Land Berlin eine äußerst negative Risikostruktur mit der Folge, dass der Sanierungsgeldsatz zuletzt d.h. im Jahr 2014 bei 7,04% der Bruttoentgeltsumme aller Beschäftigten lag. Aktuelles: Anhand eines vom Vorstand der VBL in Auftrag gegebenen versicherungsmathematischen Gutachtens war nun festgestellt worden, dass im Laufe der Jahre bei der VBL ein überschüssiges Kassenvermögen entstanden ist, das den satzungsrechtlich zulässigen Rahmen überschritten hatte. Hauptursache hierfür ist die Tatsache, dass sich die bei der Festschreibung des Sanierungsgeldsatzes im Jahr 2001 ursprünglich zu Grunde gelegten Annahmen deutlich günstiger entwickelt haben als gedacht; Schwerpunkte sind hierbei die positive Versichertenentwicklung und die damit verbundenen Mehreinnahmen bei der VBL. Seite 2 von 4
3 Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat der VBL - auf Vorschlag des Vorstands - am Folgendes beschlossen: 1. Abweichend von den üblicherweise 5-jährigen Deckungsabschnitten, werden für die Zeiträume vom bis zum und vom bis zum ausnahmsweise jeweils besondere Deckungsabschnitte von drei bzw. sieben Jahren festgelegt. 2. Ab beträgt der Sanierungsgeldsatz 0% und ab gilt ein durchschnittlicher Sanierungsgeldsatz von 0,14%. Daraus folgt, dass die in den Jahren 2013 bis 2015 von den Arbeitgebern entrichteten Sanierungsgelder in voller Höhe zurückgezahlt werden. Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat beschlossen, die von der VBL auf die zu erstattenden Sanierungsgelder erzielte Reinverzinsung ebenfalls zu erstatten. I. Land Berlin unmittelbarer Landesdienst Für den unmittelbaren Landesdienst hat die VBL am zunächst einen Teilbetrag von 285,2 Mio. (für die Zeit vom Jan bis Okt. 2015) überwiesen; am folgten weitere 25,4 Mio. (für die Monate Nov. und Dez. 2015). Insgesamt wurden also 310,6 Mio. erstattet, die für alle Berliner Dienststellen zentral durch die Senatsverwaltung für Finanzen vereinnahmt worden sind. Für 2016 hat die VBL für das Land Berlin einen vorläufigen Sanierungsgeldsatz von 0,66% der zusatzversorgungspflichtigen Bruttoentgelte festgelegt; ursprünglich hätte dieser 7,04% betragen. Ausgehend von der Annahme, dass die Entgeltsumme im Jahr 2016 auf etwa 1,55 Mrd ansteigen wird, würden sich die laufenden (monatlichen) Sanierungsgeldvorauszahlungen für den unmittelbaren Landesdienst Berlin von ursprünglich zu erwartenden 109 Mio. p.a. (bei einem SanG-Satz von 7,04%) auf rd. 10 Mio. p.a. (bei einem SanG-Satz von 0,66%) verringern. Dies entspricht einem Rückgang der Kosten um knapp 100 Mio. jährlich. Unter der Voraussetzung einer weitgehend gleichbleibenden Risikostruktur ist davon auszugehen, dass sich das Sanierungsgeld bis zum Jahr 2022 etwa auf diesem Niveau stabilisieren wird. II. Land Berlin Sonstige Arbeitgeber Die VBL ist außerdem um Überprüfung und Stellungnahme gebeten worden, welche Arbeitgeber an denen das Land Berlin beteiligt ist ebenfalls eine Erstattung des gezahlten Sanierungsgeldes erhalten und in welcher Weise sich der ab abgesenkte Sanierungsgeldsatz künftig kostenmindernd auswirkt. Die von der VBL übermittelten Daten ergeben sich im Detail aus der anliegend beigefügten Übersicht. Aus abrechnungs- und meldetechnischen Gründen konnte die VBL bisher jedoch nur die Erstattungsbeträge für die Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Oktober 2015 auswerten. Seite 3 von 4
4 Zusammenfassend lässt sich dabei feststellen, dass die VBL an die sonstigen Arbeitgeber, an denen das Land Berlin beteiligt ist (Spalte 2 d. Anlage), für den genannten Zeitraum insgesamt 99,8 Mio. Sanierungsgelder erstattet. Die auf jeden einzelnen Arbeitgeber entfallenden individuellen Rückerstattungsbeträge ergeben sich aus der Spalte 3. Hinsichtlich der Prognose für den Sanierungsgeldaufwand für das Jahr 2016 mussten die Entgeltsummen des Jahres 2014 (Spalte 4) zu Grunde gelegt werden, da aktuellere Daten aus den genannten Gründen noch nicht zur Verfügung stehen. Nach bisheriger Satzungslage wären für die in der Anlage aufgeführten Berliner Arbeitgeber Sanierungsgeldvorauszahlungen i.h.v. 34,9 Mio. angefallen (Spalten 5 und 6); durch die 20. Änderung der VBL-Satzung und die Absenkung des durchschnittlichen Sanierungsgeldsatzes reduzieren sich die Vorauszahlungen auf rd. 1,5 Mio. (Spalten 7 und 8). Die Minderausgaben betragen danach im Jahr 2016 voraussichtlich etwa 33,5 Mio.. Bei diesen vorläufigen Sanierungsgeldberechnungen für das Jahr 2016 wurde die Humboldt-Universität nicht berücksichtigt, da sie nach Auskunft der VBL bereits seit mehreren Jahren nur einen Bruchteil des rechnerisch ermittelten Sanierungsgeldes entrichtet; Hintergrund ist ein laufender Rechtsstreit mit der VBL, in dem es um die Zuordnung von Altrentenlasten geht. Sofern sich in den kommenden Jahren keine gravierenden Veränderungen in der Risikostruktur (Entgeltsummen und Aufwendungen im Verhältnis zu den VBL- Rentenleistungen) ergeben, kann man auch für die in der Aufstellung genannten sonstigen Berliner Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Sanierungsgelder über das Jahr 2016 hinaus bis zum Jahr 2022 weitgehend stabil bleiben werden. Im Rahmen des angekündigten Abschlussberichts werden die noch offenen Auswertungen der VBL darzustellen sein. Hierbei handelt es sich um die Erstattungen der Sanierungsgelder für die Monate November und Dezember 2015 an die sonstigen Arbeitgeber sowie eine Übersicht über die von der VBL für den Monat Mai 2016 avisierte Auszahlung der Kapitalerträge. In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen Seite 4 von 4
5 VBL- Konto- Nr. Name d. Beteiligten Erstattung SanG 2013 bis Okt V O R L Ä U F I G E S S A N I E R U N G S G E L D 2016 Stand: 19. Satzungsänderung Stand: 20. Satzungsänderung Minderausgaben aufgrund der 20. VBL-Satzungsänderung Entgelt 2014 Entgeltbasis 2014 Entgeltbasis 2014 in % in Euro in % in Euro Entgeltbasis 2014 Sp. 1 Sp. 2 Sp. 3 Sp. 4 Sp. 5 Sp. 6 Sp. 7 Sp. 8 Sp Humboldt-Universität zu Berlin * ) , ,93 70, ,79 7, , , Technische Universität Berlin , ,11 2, ,87 0, , , Pestalozzi-Fröbel-Haus Berlin , ,54 2, ,09 0, , , Lette-Verein Berlin , ,34 3, ,44 0, , , Freie Universität Berlin Abt. I Personalwesen , ,15 1, ,71 0, , , Deutsche Klassenlotterie Berlin , ,06 7, ,30 0, , , degewo AG , ,30 7, ,31 0, , , Gesellschaft f.sozialen Wohnungsbau AG , ,64 1, ,99 0,01 706, , Stadt und Land Wohnbauten-GmbH für Wogehe , ,16 1, ,78 0, , , Berliner Großmarkt GmbH , ,21 1, ,51 0,01 101, , Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin , ,22 12, ,49 1, , , Universität der Künste Berlin , ,12 2, ,49 0, , , Messe Berlin GmbH , ,45 1, ,79 0, , , Hebbel-Theater Berlin GmbH , ,12 3, ,69 0, , , Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin , ,32 2, ,91 0, , , Beuth Hochschule für Technik Berlin , ,91 2, ,62 0, , , Grün Berlin GmbH , ,79 2, ,00 0, , , Berliner Wasserbetriebe -Abt. PM-S , ,95 1, ,24 0, , , Berliner Stadtreinigungsbetriebe , ,05 1, ,66 0, , , Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) , ,13 1, ,29 0, , , BEHALA Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbh , ,41 1, ,70 0,01 424, , Stiftung Topographie des Terrors , ,20 2, ,88 0, , , Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin , ,80 2, ,71 0, , , Berliner Bäder-Betriebe , ,85 1, ,54 0,00 0, , Stiftung Berlinische Galerie , ,71 1, ,94 0,00 0, , Stiftung Bröhan-Museum , ,66 1, ,10 0,00 0, , Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin , ,30 2, ,08 0, , , Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH , ,86 1, ,71 0,00 0, , Stiftung Berliner Philharmoniker , ,03 2, ,66 0, , , Charite-Universitätsmedizin -Geschäftsbereich Personal , ,11 2, ,02 0, , , IT-Dienstleistungszentrum Berlin , ,93 2, ,95 0, , , Landeslabor Berlin-Brandenburg , ,85 5, ,16 0, , , Berliner Betrieb f. Zentr. Gesundheitl. Aufgaben ,55 0,00 0,0000 0,00 0,00 0,00 zum geschlossen Berliner Flughafen-Gesellschaft mbh , ,43 13, ,78 1, , , Berliner Flughafen-Gesellschaft mbh , ,17 9, ,56 0, , , Stiftung Oper in Berlin , ,11 9, ,58 0, , , , , , ,19 Vorläufige SanG 2016 (ohne Humboldt-Universität): , , ,60 * ) Hinsichtlich der Humboldt-Universität sind die Berechnungen in den Spalten 6, 8 und 9 nur fiktiv. Dies hängt damit zusammen, dass die Humboldt-Universität seit einigen Jahren auch nur einen sehr kleinen Teil des rechnerisch ermittelten Sanierungsgeldes zahlt. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen der Humboldt-Universität und der VBL, in dem über die Frage der Zuordnung von Altrentenlasten zu entscheiden sein wird. Anlage
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