Infotyp Steuerdaten D (IT 0012)

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1 Infotyp Steuerdaten D (IT 0012) Inhalt 1 Allgemeines 2 2 Beschreibung der Felder 3 3 Zahlbarmachung eines Versorgungsbezuges 10 4 Weitere Hinweise Versteuerung des Entgelts aus geringfügig entlohnten Beschäftigungen 12 Autor: LVwA PS IPV Seite

2 1 Allgemeines Landesverwaltungsamt Berlin Dieser Infotyp enthält die individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale, die der Steuerberechnung für einen Personalfall zugrunde liegen, und weitere für die Steuerberechnung relevante Informationen. Der Infotyp hat die Zeitbindung 1 und muss in einem Personalfall auch nach dem Austritt lückenlos vorhanden sein. Rückwirkende Dateneingaben sind nach Abschluss eines Steuerjahres nur bedingt möglich. Ab wird das Steuerabzugsverfahren in der Entgeltabrechnung auf der Grundlage der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale durchgeführt. Die Arbeitgeber konnten im Jahr 2013 sukzessive auf das ELStAM-Verfahren umstellen (Einführungszeitraum). Die nachfolgende Beschreibung der Felder ist auf das erstmalige Anlegen eines Datensatzes abgestellt. Ergänzend zur Beschreibung sind die SAP-Hilfe F1 zu den Feldern sowie das IPV- Anwenderhandbuch Kapitel 07 Schwerpunktthemen S07 Steuern und S35 ELStAM zu beachten. Autor: LVwA PS IPV Seite

3 2 Beschreibung der Felder a a Gültig bis Beginn- und Endedatum des Datensatzes. Achtung Bei einem unterjährigen Split wird nicht automatisch für diesen Zeitraum eine eigene Lohnsteuerbescheinigung erzeugt, s. Beschreibung zum Feld Bescheinigungszeitraum. Autor: LVwA PS IPV Seite Stand:

4 2. Block Steuerkarte / ELStAM Landesverwaltungsamt Berlin Bei einem Eintritt/Wiedereintritt ist dieser Block manuell zu füllen: Für den maschinellen Abruf der ELStAM ist der Eintrag der Steuer Identifikationsnummer (IdNr) erforderlich. Weiterhin sind mindestens die Felder Steuerklasse und Kirchensteuer zu füllen. Nach Rückmeldung der ELStAM durch die Clearingstelle wird der Block maschinell gefüllt und alle Felder sind nicht mehr eingabebereit. Ist die manuelle Dateneingabe der Felder in diesem Block erforderlich, ist der Button ELStAM ändern anzuklicken, s. Beschreibung zum Button ELStAM ändern. Hinweis Das Feld Finanzamt wird in der Regel nicht verwendet. Eine Dateneingabe ist optional. Eine Aktualisierung ist nur durch die Personalsachbearbeitung möglich. Eine manuelle Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale ist nach Abschluss eines Steuerjahres nicht mehr zulässig und wird systemseitig unterbunden. Wenn durch die Clearingstelle ELStAM für ein abgeschlossenes Steuerjahr gemeldet werden, werden diese Änderungen ab des laufenden Jahres in die Stammdaten übernommen. Es erfolgt keine Nachberechnung für das abgeschlossene Steuerjahr. Block Angaben zum ELStAM-Verfahren (elektronische Steuerabzugsmerkmale) In diesem Block sind Dateneingaben in ein abgeschlossenes Steuerjahr möglich. Werden bei beschränkter Steuerpflicht in diesen Feldern Angaben gemacht, wird folgende Hinweismeldung ausgegeben: 3. Hauptarbeitgeber Bei einer Ersteinstellung wird im Rahmen der entsprechenden Maßnahmenart dieses Kennzeichen systemseitig markiert. Das Kennzeichen kann bei Eingabe der Lohnsteuerklassen I bis V nicht entfernt werden. Ist das Kennzeichen gesetzt, erfolgt bei ELStAM die Anmeldung als Hauptarbeitgeber (HAG). Ist das Kennzeichen nicht gesetzt, erfolgt die Anmeldung als Nebenarbeitgeber (NAG). Ist das Kennzeichen gesetzt, wird bei Eingabe der Steuerklasse VI folgende Hinweismeldung ausgegeben: Autor: LVwA PS IPV Seite

5 Der Haken wird nicht maschinell entfernt und die ELStAM-Anmeldung wird als HAG vorgenommen. Hinweis Bei einer Anmeldung als NAG wird die Steuerklasse VI auch von der Clearingstelle zurückgemeldet. 4. Änderung durch ELStAM Das Kennzeichen wird maschinell gesetzt, wenn die Lohnsteuerabzugsmerkmale maschinell, z. B. beim Abschluss des Prozesses Monatliche Änderungsliste / Rückmeldung der ELStAM, übernommen wurden. Das Kennzeichen wird automatisch entfernt, wenn nach dem Anklicken des Button ELStAM ändern eine manuelle Dateneingabe in einem der Felder im Block Steuerkarte / ELStAM erfolgt. 5. Sperre ELStAM und Grund Wird von der Clearingstelle ein Sperrvermerk gemeldet, wird dieser Sachverhalt hier angezeigt. Der Grund für die Sperre wird von der Clearingstelle nicht mitgeteilt. Der Grund kann zur Dokumentation von der Personalsachbearbeitung ermittelt und eingetragen werden. 6. Sonderverarbeitung und Grund In Ausnahmefällen kann eine besondere Verarbeitung für Personalfälle erforderlich sein, die im Feld Sonderverarbeitung zu hinterlegen ist. Der Grund der Sonderverarbeitung kann im Feld Grund hinterlegt werden. Die Art der Sonderverarbeitung ist aus der Wertehilfe auszuwählen: nicht teilnehmen Der Personalfall nimmt nicht am ELStAM-Verfahren teil, obwohl er unbeschränkt steuerpflichtig ist. Anmeldung mit Abmeldung Vorgängersatz Manuelle Pflege angemeldeter AN Die von der Clearingstelle übermittelten ELStAM-Daten werden manuell überschrieben. Der Grund für die Sonderverarbeitung ist aus der Wertehilfe auszuwählen. Ein ggf. unzulässiger Grund wird vom System mit einer Fehlermeldung abgelehnt. Autor: LVwA PS IPV Seite

6 7. Sonderver.(arbeitung) Anmeldung Das Erstellen einer Anmeldung erfolgt grundsätzlich maschinell sobald die Abrechnungssachbearbeitung die Aktivität An- und Abmeldungen erstellen ausführt. Soll im Einzelfall eine Anmeldung unterdrückt werden oder ist eine Anmeldung zu erstellen, die maschinell nicht erkannt wird, sind hier Dateneingaben erforderlich. Die Dateneingaben wirken sich zum Beginndatum des Datensatzes aus. 7a. Sonderver.(arbeitung) Abmeldung Das Erstellen einer Abmeldung erfolgt ohne Verzögerung grundsätzlich maschinell, sobald die Abrechnungssachbearbeitung die Aktivität ELStAM An- und Abmeldungen erstellen ausführt. Soll im Einzelfall eine Abmeldung unterdrückt werden oder ist eine Abmeldung zu erstellen, die maschinell nicht erkannt wird, sind hier Dateneingaben erforderlich. Die Dateneingaben wirken sich zum Endedatum des Datensatzes aus. 8. Datum Abmeldung zum Ein Eintrag im Feld Datum Abmeldung zum übersteuert das Datum der Abmeldung, das aufgrund einer Austrittsmaßnahme ermittelt wird. Block weitere Angaben Dateneingaben in diesem Block sind für ein abgeschlossenes Steuerjahr nicht mehr zulässig und werden systemseitig unterbunden. 9. Steuerpflicht Folgende Eingaben sind möglich: unbeschränkt (steuerpflichtig) Regelfall, wird systemseitig vorgeschlagen beschränkt (steuerpflichtig) Ist ggf. bei Vorlage einer sog. Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auszuwählen. Die Teilnahme am ELStAM-Verfahren ist zu sperren. Pauschalsteuer Zur Versteuerung des Entgelts aus geringfügig entlohnten Beschäftigungen siehe Tz Für andere Sachverhalte werden Hinweise zur Dateneingabe im Einzelfall bei Anforderung mit einer Hotline-Anfrage gegeben. nicht steuerpflichtig geringf.(ügig) Besch(äftigter) seit nicht mehr relevant. Autor: LVwA PS IPV Seite

7 10. Pauschalsteuer Landesverwaltungsamt Berlin Zur Versteuerung des Entgelts aus geringfügig entlohnten Beschäftigungen siehe Tz Für andere Sachverhalte werden Hinweise zur Dateneingabe im Einzelfall bei Anforderung mit einer Hotline-Anfrage gegeben. 11. Befreiungsgrund Obwohl Steuerpflicht vorliegt (s. Beschreibung zum Feld Steuerpflicht) dürfen ggf. aufgrund besonderer Umstände vom Arbeitgeber keine Steuern einbehalten werden. Der Grund ist hier einzugeben. 12. Sonderregel / zus. Sonderregel Ggf. ist im Einzelfall eine Sonderregel / zus. Sonderregel einzugeben, damit die Steuerberechnung korrekt erfolgt. Abwälzung auf AN ist ggf. bei Pauschalversteuerung erforderlich EPrinzip erzwingen Übersteuert das steuerrechtliche Zuflussprinzip; hat ggf. auch Auswirkungen auf die VBL-Berechnung. 12a. Sonderregel D(oppel)B(esteuerungs)A(bkommen) Bei Versorgungsbezügen von Personalfällen, die dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der Türkei, Norwegen oder Spanien unterliegen, erfolgt die Lohnsteuerberechnung ab 2016 anhand eines eigenen Programmablaufplans (PAP). Die Voraussetzungen für die Anwendung dieses PAP sind dem BMF-Schreiben (GZ IV C 5 - S 2361/14/10002, DOK 2016/ ) vom zu entnehmen. Für die korrekte Lohnsteuerberechnung ist bei diesen Personalfällen das jeweilige Land für das DBA auszuwählen. Im Feld Steuerpflicht ist beschränkt auszuwählen. Fehlt die Versorgungsgrundlage, ist diese noch einzugeben (siehe Tz. 3). 13. Bescheinig(ungs)Z(eit)r(au)m Beim Erstellen der Lohnsteuerdaten durch die Abrechnungssachbearbeitung werden für jeden Bescheinigungszeitraum separate Lohnsteuerbescheinigungen erstellt und an die Clearingstelle übertragen. Hinweis Bei einer von der Clearingstelle verarbeiteten ELStAM-Abmeldung, z. B. wegen Austritt, wird bei der Aktualisierung der Stammdaten ein neuer Teilzeitraum mit Steuerklasse VI und neuem Bescheinigungszeitraum maschinell angelegt. Autor: LVwA PS IPV Seite Stand:

8 14. Steuertabelle Die Steuertabelle wird systemseitig anhand der im Infotyp Organisatorische Zuordnung (IT 0001) hinterlegten Mitarbeitergruppe vorgeschlagen und ist ggf. anzupassen. Achtung Für Beamte und Versorgungsempfänger ist der Wert B besondere erforderlich, da dieser Wert u. a. systemseitig zur Ermittlung der Vorsorgepauschale herangezogen wird. 15. Steuerverfahren Systemseitig wird der Wert 2 Monatstab. mit LStJA vorgeschlagen. Nur bei bestimmten Sachverhalten ist der Wert zu ändern. 16. Vers(orgungs)Freibetrag Systemseitig wird der Wert 3 immer vorgeschlagen. 17. Ki(rchen)St(euer)Gebiet Systemseitig wird der Wert 10 Berlin vorgeschlagen. 18. Block Grundlage Altersentlastung Anhand des Geburtsjahres werden maschinell das Jahr, ab dem ggf. ein Anspruch auf Altersentlastung besteht, der dann gültige Prozentsatz sowie der Höchstbetrag angezeigt. Der Freibetrag wird bei Erfüllung der Voraussetzungen systemseitig berücksichtigt. 19. Block Angaben zu Elster (Lohnsteuerbescheinigung) Zur Identifikation der einzelnen Steuerpflichtigen bei der Datenfernübertragung der Lohnsteuerbescheinigungen hatte der Arbeitgeber bis zum Bescheinigungsjahr 2009 ein Ordnungsmerkmal (sog. etin = electronic Taxpayer Identification Number bzw. elektronische Transfer-Identifikations-Nummer) nach festgelegter Regel zu bilden und zu verwenden. Anstelle der etin ist ab 2010 die Steuer-IdNr (s. Beschreibung zum Block Steuerkarte / ELStAM) zu verwenden. Die etin wird für die Lohnsteuerbescheinigung noch parallel verwendet, wenn keine IdNr vorhanden ist. Der Inhalt des Feldes wird maschinell jeweils beim Aufruf eines Datensatzes aus den (zu diesem Zeitpunkt gültigen) Daten d. Beschäftigten (Name, Vorname, Geburtsdatum) gebildet, d. h. bei einem Namenswechsel (z. B. bei Heirat) wird die etin angepasst. Achtung Damit muss die im Infotyp angezeigte etin nicht mit der bei Übertragung einer Lohnsteuerbescheinigung vermerkten etin übereinstimmen. Autor: LVwA PS IPV Seite Stand:

9 Über die Wertehilfe des Feldes Sonderv.(erarbeitung) Elster kann im Ausnahmefall ein besonderer Sachverhalt, der beim Erstellen der Lohnsteuerdaten zu berücksichtigen ist, vorgegeben werden. 20. Button Ausgabemonat Lohnsteuerbescheinigung (Strg+F1) Achtung Nur im Ausnahmefall ist über Dateneingaben zu dieser Schaltfläche der systemseitig voreingestellte Ausgabemonat für die Lohnsteuerbescheinigung zu ändern. 21. Button Grundlage Versorgungsbezüge (Strg+F2) bzw. Mit Anklicken eines Buttons gelangt man auf ein Folgebild. Ist die maschinelle Berechnung des Versorgungsfreibetrages und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag nicht möglich, sind auf der Seite 2 Dateneingaben erforderlich. 22. Button Manuelle Änderung Steuerabzugsmerkmale (Strg+F3) Mit Anklicken dieses Buttons werden die Felder im Block Steuerkarte / ELStAM wieder für die manuelle Dateneingabe geöffnet. Der Haken im Block Angaben zum ELStAM-Verfahren (elektronische Steuerabzugsmerkmale), Feld Änderung durch ELStAM wird maschinell bei einer Dateneingabe im Block Steuerkarte / ELStAM entfernt. Die manuelle Änderung der ELStAM wird in den Abrechnungsergebnissen in der Tabelle ST dokumentiert. 23. Button ELStAM Informationen anzeigen (Strg+F4) Mit Anklicken dieses Buttons wird ein neues Fenster mit dem Titel ELStAM Informationen geöffnet. Hier werden Zusatzinformationen zum ELStAM-Verfahren angezeigt. Im Einzelnen werden die folgenden Angaben ausgegeben: Allgemeine Daten Infotyp 0012 Steuerdaten Zusatzinformation zu Steuerklasse 6 Letzte Meldung Zeitscheibe Diese Zusatzinformationen können auch über die Menüpunkte Springen ELStAM Informationen aufgerufen werden. Erläuterungen zu den Inhalten sind der Dokumentation zu entnehmen, die über den Button Hilfe (F1) abgerufen werden können. Autor: LVwA PS IPV Seite Stand:

10 3 Zahlbarmachung eines Versorgungsbezuges Bei der Zahlbarmachung eines Versorgungsbezugs ist gemäß 19 Einkommensteuergesetz (EStG) ein Versorgungsfreibetrag (VFB) und ein Zuschlag zum VFB bei der Steuerberechnung zu berücksichtigen. Diese werden maschinell ermittelt und berücksichtigt, wenn der Versorgungsfall neu in das IPV-System aufgenommen wird. Bei folgenden Sachverhalten sind Dateneingaben auf der Seite 2 im Infotyp Steuerdaten D (IT 0012) erforderlich, da die maschinelle Ermittlung des Versorgungsfreibetrages und des Zuschlags zum VFB nicht möglich ist: Der Versorgungsfall wurde aus dem Altverfahren in das IPV-System übernommen. Achtung Ist eine Anpassung erforderlich, sind die Dateneingaben auf der Seite 2 manuell zu aktualisieren. Es sind mehrere Versorgungsbezüge gemeinsam zu versteuern. Es wird im aktiven Bereich ein Sterbegeld an Hinterbliebene zahlbar gemacht. Ist die maschinelle Ermittlung des VFB / Zuschlags zum VFB nicht möglich und werden die Grundlagen auf der Seite 2 nicht eingegeben, bricht die Personalabrechnung mit einer Fehlermeldung ab! 1a a. Gültig Der Gültigkeitszeitraum wird von der 1. Seite übernommen und ist nicht zu verändern. Autor: LVwA PS IPV Seite

11 24. Beginndatum Landesverwaltungsamt Berlin Es ist der des Jahres, in dem der Versorgungsbezug gezahlt wird, einzugeben. 25. Endedatum Wird laufende Versorgung gezahlt, ist das Endedatum auf den zu setzen. Wird ein Sterbegeld gezahlt, neben dem keine laufenden Versorgungsbezüge zustehen, ist der des Jahres, in dem das Sterbegeld gezahlt wird, einzugeben. 26. Maßgebendes Jahr Eine Eingabe ist hier nur erforderlich, wenn die steuerliche Begünstigung sich nach einem Kalenderjahr richten soll, das von dem im Feld Beginndatum angegebenen Kalenderjahr abweicht. Dieser Wert wird in der Lohnsteuerbescheinigung in die Zeile Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns eingetragen. 27. Zuordnung Bezüge Über dieses Feld wird festgelegt, welcher Lohnart bei der Auszahlung die steuerliche Begünstigung von Versorgungsbezügen zugeordnet wird. Das Feld ist immer über die Wertehilfe zu füllen. Es stehen nur als Versorgungsbezug ausgewiesene Lohnarten in der Auswahlliste zur Verfügung. Von diesen ist die Lohnart auszuwählen, die für die Zahlung des Versorgungsbezuges tatsächlich genutzt wird. 28. laufender V(ersorgungs)B(ezug) Es sind nur laufende Versorgungsbezüge, welche von der eigenen Dienststelle ausgezahlt werden, zu berücksichtigen (betrifft zurzeit nur den Versorgungsbereich im Buchungskreis 2050). 29. vor(aussichtliche). sonstige V(ersorgungs)B(ezüge) Es sind nur sonstige Versorgungsbezüge, welche von der eigenen Dienststelle auszahlt werden, zu berücksichtigen. 30. Prozentsatz Hier wird der systemseitig festgestellte Prozentsatz, der von den Versorgungsbezügen steuerfrei bleibt, aufgeblendet; er kann nicht verändert werden. 31. Höchstbetrag Hier wird der systemseitig festgestellte Höchstbetrag, bis zu dem die Versorgungsbezüge steuerfrei bleiben, aufgeblendet; er kann nicht verändert werden. Autor: LVwA PS IPV Seite

12 32. Zuschlag zum V(ersorgungs)F(rei)B(etrag) Hier wird der systemseitig festgestellte Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag aufgeblendet; er kann nicht verändert werden. Achtung Hinweis zu den Feldern Prozentsatz/Höchstbetrag/Zuschlag zu VFB: In der Personalabrechnung werden diese Werte obwohl sie im Datensatz ggf. in korrekter Höhe angezeigt werden erst durch den für das maßgebende (Kalender)Jahr (s. Beschreibung zum Feld Maßgebendes Jahr) relevanten Programmablaufplan in der richtigen Höhe ermittelt! Der Programmablaufplan wird im IPV-System mit dem sog. Jahreswechselband zur Verfügung gestellt. Über das Einspielen des Jahreswechselbandes wird mit IPV- Rundschreiben informiert. Dieser Sachverhalt ist bei der Dateneingabe zu berücksichtigen, da sonst die auf den Versorgungsbezug berechneten Steuerbeträge zu gering sind (Überzahlung). 4 Weitere Hinweise 4.1 Versteuerung des Entgelts aus geringfügig entlohnten Beschäftigungen Der Arbeitslohn aus einer geringfügigen Beschäftigung kann nach dem RS SenFin Nr. 35/2013 auf Verlangen des Arbeitnehmers nach 40a Abs. 2 EStG pauschal versteuert werden, sofern der tariflich Beschäftigte die Pauschalsteuer übernimmt. In diesen Fällen sind im Infotyp Steuerdaten D (IT 0012) in den folgenden Feldern die nachfolgend genannten Werte zu hinterlegen: Hinweise Dateneingaben im Block Steuerkarte/ELStAM sind zu löschen In anderen Fällen, in denen pauschal versteuert werden soll (bspw. bei kurzfristig Beschäftigten nach 40a Abs. 1 EStG) werden Hinweise zur Dateneingabe im Einzelfall bei Anforderung mit einer Hotline-Anfrage gegeben. Autor: LVwA PS IPV Seite

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