Zur Bedeutung suggestiver Prozesse für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen in Sexualstrafsachen

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1 Aufsätze 31 Susanna Niehaus, Diplom-Psychologin, Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs, Hochschule Luzern Zur Bedeutung suggestiver Prozesse für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen in Sexualstrafsachen Inhaltsübersicht I. Ausgangslage II. Das Problem der gefühlten Glaubhaftigkeit III. Das Prinzip aussagepsychologischen Vorgehens 1. Systematisches Prüfen von Gegenhypothesen 2. Suggestion Phänomen, Wirkungsweise und aussagepsychologische Bewertung IV. Resümee mit Blick auf die Strafverfahrenspraxis I. Ausgangslage Steht in Ermangelung eindeutiger inkriminierender Beweismittel und unbeteiligter Tatzeugen 1 Aussage gegen Aussage, dann kommt der Aussage des Opferzeugen 2 besonderes Gewicht zu, da sich eine mögliche Verurteilung ausschliesslich auf diese stützen kann. Eine solche Ausgangslage ist besonders häufig in Verfahren gegeben, die strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität betreffen. 3 Aussagepsychologische Erkenntnisse können in solchen Fällen einen wertvollen Beitrag zur Wahrheitsfindung leisten. Dementsprechend wird der grösste Teil der Glaubhaftigkeitsbegutachtungen bei in Frage stehenden Delikten gegen die sexuelle Integrität angefordert. Zwar obliegt die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen grundsätzlich dem Gericht, mitunter erfordert eine zuverlässige Einschätzung jedoch eine spezifische, dem Gericht nicht zugängliche Sachkunde. 4 Beispielsweise kann es für die Bewertung einer Aussage erforderlich sein, die Auswirkungen einer intellektuellen Beeinträchtigung auf die Aussagequalität einzuschätzen. Die Aufgabe des Sachverständigen ist es auf Grundlage der mit wissenschaftlichen Methoden erhobenen und ausgewerteten Befunde und Anknüpfungstatsachen eine Wahrscheinlichkeitseinschätzung des Erlebnisbezugs einer Aussage abzugeben. Die Beauftragung von Sachverständigen entbindet Richter indes nicht von ihrer ureigenen Pflicht, den Wahrheitsgehalt einer Aussage zu beurteilen. Bereits das Erkennen von Situationen, in welchen das Einholen eines Gutachtens oder einer methodenkritischen Stellungnahme sinnvoll ist, setzt eine gute Kenntnis der aussagepsychologischen Methodik sowie ihrer Möglichkeiten und Grenzen voraus. 5 Insbesondere die Identifikation problematischer Entstehungsbedingungen einer Aussage scheint dabei eine Herausforderung für Verfahrensbeteiligte darzustellen. Wie wichtig ein frühzeitiges Erkennen solcher Beeinflussungsprozesse ist, haben nicht zuletzt spektakuläre Massenbeschuldigungsverfahren in den 1990er Jahren gezeigt, deren Ausgangspunkt intensive Beeinflussungen kindlicher Opferzeugen bildeten, die erst nach mehrjähriger Prozessdauer als solche erkannt wurden mit verheerenden Folgen für alle Beteiligten, nicht zuletzt für die vermeintlichen Opfer. 6 Diese Verfahren haben über die Grenzen Deutschlands hinaus als sogenannte «Wormser Prozesse» und als «Montessori-Prozess» traurige Berühmtheit erlangt 7 und letztlich dazu beigetragen, dass sich das Schweizerische 1 Die männliche Form wird als grammatikalische Neutralität verstanden, mit der grundsätzlich beide Geschlechter angesprochen sind. 2 Für Opfer in Frage stehender strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität, welche im Rahmen eines Strafverfahrens belastende Aussagen tätigen, wird im Folgenden der in der aussagepsychologischen Literatur übliche und hinsichtlich des Wahrheitsgehaltes der Bekundungen neutrale Begriff des «Opferzeugen» verwendet. Der Begriff «Zeuge» wird dabei in Anlehnung an Donatsch im untechnischen Sinne verwendet (Donatsch/Schwarzenegger/Wohlers, Strafprozessrecht, Zürich 2010, 126). 3 Steller, Glaubhaftigkeitsbegutachtung, in: Steller/Volbert (Hrsg.), Handbuch der Psychologie, Band 6: Handbuch der Rechtspsychologie, Göttingen 2008, Wiprächtiger, Aussagepsychologische Begutachtung im Strafrecht, FP 2010, 40, Pfister, Was ist seit BGHSt 45, 164 geschehen? Ein Überblick über die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen, Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie 2008, 3 ff. 6 Köhnken, Suggestive Prozesse in Zeugenbefragungen: Formen und theoretische Erklärungsansätze, Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 1997, 290 ff.; Steller, Aussagepsychologie vor Gericht Methodik und Probleme von Glaubwürdigkeitsgutachten mit Hinweisen auf die Wormser Missbrauchsprozesse, Recht & Psychiatrie 1998, 11 ff. 7 Köhnken, Glaubwürdigkeitsbegutachtung nach Mainz und Montessori: Eine Zwischenbilanz, Praxis der Rechtspsychologie 2000, 4 ff.

2 32 Articles Bundesgericht und der Deutsche Bundesgerichtshof ausführlich zu Begutachtungsstandards geäussert haben. 8 Ein Blick in die aktuelle Begutachtungs- und Strafverfahrenspraxis lässt eine Erinnerung an die Bedeutung der Suggestionsproblematik angebracht erscheinen, zumal inzwischen Forschungsbefunde vorliegen, welche die Dynamik in vergleichbaren Fällen erklären und somit einen Beitrag zu deren Verhinderung leisten können. Aus diesem Grunde wird im vorliegenden Beitrag zunächst eine Abgrenzung der aussagepsychologischen Herangehensweise vom intuitiven, alltagspsychologischen Vorgehen vorgenommen. Es folgt eine Kurzdarstellung der aussagepsychologischen Methodik. 9 Schliesslich wird besonderes Augenmerk auf den in der Strafverfahrenspraxis vergleichsweise wenig beachteten Aspekt der Suggestion gelegt. Eine Erörterung der Bedingungen und der Wirkungsweise suggestiver Prozesse soll Gericht, Staatsanwaltschaft, Strafverteidigung und Opfervertretung Anhaltspunkte für eine Identifikation abklärungsbedürftiger Fallkonstellationen bieten. II. Das Problem der gefühlten Glaubhaftigkeit Wer den Wahrheitsgehalt einer Aussage intuitiv einschätzt, orientiert sich in erster Linie an beobachtbarem Verhalten (Entspricht das Verhalten einer Opferzeugin dem, was man von dem Opfer einer Vergewaltigung vermeintlich erwarten sollte?), am Erscheinungsbild (Wirkt die Person vertrauenerweckend?), am Leumund der Person (Bietet deren Lebenswandel vermeintliche Hinweise auf Aussageehrlichkeit?), an der Plausibilität der Schilderung (Wie wahrscheinlich ist das Geschilderte den eigenen Erfahrungen nach?), achtet auf vermeintlich verdächtige Hinweise in Gestik, Mimik und Aussage und legt besonderen Wert auf die Emotionalität einer Aussage. 10 Die intuitive Einschätzung folgt somit Stereotypen. 11 Diese führen jedoch in die Irre: Denn entgegen landläufiger Annahmen geben beispielsweise Mimik und Gestik erwiesenermassen keine brauchbaren Hinweise auf den Wahrheits- 8 Steller/Volbert, Anforderungen an die Qualität forensisch-psychologischer Glaubhaftigkeitsbegutachtungen, Praxis der Rechtspsychologie 2000, 102 ff. 9 Eine ausführliche Darstellung aussagepsychologischen Vorgehens kann in diesem Rahmen nicht erfolgen, interessierte Leser seien hierfür verwiesen auf Niehaus, Begutachtung der Glaubhaftigkeit von Kinderaussagen, FAMPRA.ch 2010, 315 ff. 10 Vgl. zum Ganzen Köhnken, Glaubwürdigkeit: Untersuchungen zu einem psychologischen Konstrukt, Weinheim 1990; Panhey/Eggert/Bliesener, Gefühlte Glaubhaftigkeit: Der Emotional Truth Bias, Polizei & Wissenschaft 2006, 2ff.; Schmid, Lügen im Alltag Zustandekommen und Bewertung kommunikativer Täuschungen, Münster 2000, 141 f. 11 Als Lügenstereotyp werden sozial geteilte, weit verbreitete Annahmen darüber bezeichnet, welche Merkmale des Verhaltens oder der Aussage vermeintlich typisch für unglaubhafte Aussagen und lügende Personen sind. gehalt einer konkreten Aussage. So kann das Vermeiden von Blickkontakt oder das Nesteln an den Haaren verschiedene Gründe haben, der Rückschluss auf eine Lüge ist mangels Spezifität daher nicht möglich. Zudem nimmt der Blickkontakt beim Lügen gar nicht ab und Körperbewegungen nehmen nicht zu. 12 Auch Tränen sprechen nicht für den Wahrheitsgehalt einer Aussage, und eine Plausibilitätsbeurteilung, bei der man sich (wie dies in Lehrbüchern bisweilen empfohlen wird) fragt, ob einem selbst das Berichtete genauso hätte passieren können, sagt mehr über den Erfahrungshintergrund der beurteilenden Person aus als über den Wahrheitsgehalt der Aussage. Bedauerlicherweise entfalten diese und ähnliche Fehlkonzepte durch entsprechende Hinweise in der einschlägigen polizeiwissenschaftlichen Literatur ungeachtet entgegenstehender empirischer Befunde nach wie vor ihre Wirkung. 13 Warum eine Orientierung an Stereotypen (also beispielsweise am Vermeiden des Blickkontakts) keine Erfolg versprechende Strategie ist, lässt sich einfach erklären: Lügende orientieren sich in ihrem Bemühen um eine überzeugende (Selbst-)Darstellung an denselben Stereotypen. Vergleicht man die Ergebnisse empirischer Untersuchungen zu Lügenstereotypen und Lügenstrategien, stellt man fest, dass diese sich spiegelbildlich verhalten. Lügende nutzen ihr Wissen über Lügenstereotype, indem sie gezielt Strategien verfolgen, die unseren stereotypen Annahmen genau entgegengesetzt sind. So achten Lügende beispielsweise darauf, eine Geschichte zu erzählen, die dem entspricht, was man im Allgemeinen erwartet, die also möglichst plausibel klingt, und dabei mit passenden Emotionen überzeugt. 14 Wer sich von der Plausibilität einer Schilderung und von Tränen überzeugen lässt, geht falsch Aussagenden somit auf den Leim und verdächtigt darüber hinaus unter Umständen sogar noch wahrheitsgemäss Aussagende zu Unrecht der Falschaussage: Empirische Untersuchungen zeigen, dass zum einen der gezielte Einsatz von Emotionen und die Konstruktion eines plausiblen Plots Bestandteil von Täuschungsstrategien sind, 15 zum anderen wird Opferzeugen in Sexualstrafsachen unabhängig vom tatsächlichen Wahrheitsgehalt ihrer Aussage systematisch misstraut, sobald deren Emotionsausdruck oder Schilderung nicht den stereotypen Erwartungen entspricht, indem sie beispielsweise eher gefasst und emotionslos berichten Kritisch hierzu Sporer/Köhnken, Nonverbale Indikatoren von Täuschung, in: Steller/Volbert (Fn. 3), 353 ff. 13 Kritisch hierzu Niehaus, Die Wahrheit über die Lüge von langen Nasen und kurzen Beinen, Kriminalistik Schweiz 2009, 508 ff. 14 Niehaus (Fn. 13), 508 ff. 15 Niehaus/Krause/Schmidke, Täuschungsstrategien bei der Schilderung von Sexualstraftaten, Zeitschrift für Sozialpsychologie 2005, 175 ff. 16 Greuel, Police officers beliefs about cues associated with deception in rape cases, in: Lösel/Bender/Bliesener (Hrsg.), Psychology and law, International perspectives, Berlin 1992, 234 ff.; Kaufmann/Drevland/ Wessel/Overskeid/Magnussen, The importance of being earnest: Displayed emotions and witness credibility, Applied Cognitive Psychology 2003, 21 ff. forumpoenale 1/2012

3 Aufsätze 33 III. Das Prinzip aussagepsychologischen Vorgehens Im Gegensatz zum intuitiven Vorgehen werden beim aussagepsychologischen Vorgehen ausschliesslich wissenschaftlich vertretbare Methoden eingesetzt (z.b. keine Interpretation von Kinderzeichnungen 17 oder «symptomatischen» nonverbalen Verhaltens) und empirische Erkenntnisse systematisch genutzt, um entsprechende Fehler alltagspsychologischer Einschätzungen zu vermeiden. Der diagnostische Prozess der Glaubhaftigkeitsbegutachtung orientiert sich am Vorgehen wissenschaftlichen Arbeitens, indem Hypothesen aufgestellt und systematisch geprüft werden. Grundsätzlich ist zu prüfen, ob die in Frage stehende Aussage auch anders als durch einen tatsächlichen Erlebnishintergrund zustande gekommen sein könnte. Die orientierende Leitfrage des aussagepsychologischen Begutachtungsprozesses lautet dabei, ob die aussagende Person mit den gegebenen individuellen Voraussetzungen unter den gegebenen Befragungsumständen und Entstehungsbedingungen der Aussage sowie unter Berücksichtigung der im konkreten Fall möglichen Einflüsse von Dritten diese spezifische Aussage machen könnte, wenn diese nicht auf einem realen Erlebnishintergrund basierte. 18 Zu ihrer Beantwortung sind neben die Hypothese der «Wahrannahme» Gegenhypothesen zu stellen, wie es im konkreten Fall zu einer nicht dem tatsächlichen Erleben entsprechenden Aussage gekommen sein könnte. 19 Beispielsweise könnte es sich um die gezielte Übertragung eines Erlebnisses mit einer anderen Person auf den Beschuldigten oder um eine frei erfundene Aussage handeln. Das Prinzip der Beibehaltung der sogenannten «Nullhypothese» (Gegenannahme) bis diese mit den erhobenen Befunden nicht mehr vereinbar ist, gilt in den empirischen Wissenschaften als unbestritten und wurde vom Schweizerischen Bundesgericht 20 und vom Deutschen Bundesgerichtshof 21 als Standard für das aussagepsychologische Vorgehen übernommen. 1. Systematisches Prüfen von Gegenhypothesen Grundlegend lässt sich eine Differenzierung möglicher Gegenhypothesen zur Wahrannahme danach vornehmen, ob es sich um eine absichtliche Falschbeschuldigung (Lügenhypothese) oder um eine subjektiv für wahr gehaltene, auf einer vermeintlichen Erinnerung basierende Darstellung (Pseudo- 17 Kritisch hierzu Ihli, Die Bedeutung von Kinderzeichnungen bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch. Eine kritische Analyse aus grundlagenpsychologischer und empirischer Sicht, Regensburg Volbert, Glaubwürdigkeitsbegutachtung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch, Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie 1995, 20 ff. 19 Volbert/Steller/Galow, Das Glaubhaftigkeitsgutachten, in: Kröber/ Dölling/Leygraf/Sass (Hrsg.), Handbuch der Forensischen Psychiatrie, Band 2: Psychopathologische Grundlagen und Praxis der Forensischen Psychiatrie im Strafrecht, Darmstadt 2010, 623 ff. 20 U.a. BGE 128 I 81, 82 ff.; BGer, Urteil v , 6P.36/2001, E. 2 und 3; Wiprächtiger (Fn. 4), 40 ff. 21 BGHSt 45, 164 (1 StR 618/98). erinnerung) und damit um eine unbeabsichtigte Falschbeschuldigung handelte (Suggestionshypothese). Diese übergeordneten Gegenhypothesen sind jeweils an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. Während sich die Annahme einer absichtlichen Falschbezichtigung nur aufrechterhalten lässt, wenn hierfür ein Motiv vorliegt und die aussagende Person über ausreichende Täuschungsfähigkeit sowie genügend Wissen über den in Frage stehenden Tatbestand verfügt, müssen diese Voraussetzungen für die Annahme einer suggerierten Aussage nicht erfüllt sein. Die Suggestionshypothese ist dagegen nur dann aufrechtzuerhalten, wenn konkrete suggestive Bedingungen in der Aussagegeschichte aufzuzeigen sind. 22 Lügen- und Suggestionshypothese sind jeweils mit unterschiedlichen Methoden zu prüfen. Für die Abklärung einer möglichen absichtlichen Falschbezichtigung ist die Analyse der aussageübergreifenden Qualität (Konstanz) und der inhaltlichen Qualität der Aussage mittels sogenannter inhaltlicher Glaubhaftigkeitsmerkmale zentral. 23 Hintergrund dieses Vorgehens ist zum einen die Konzeptualisierung einer Aussage als geistige Leistung: Es ist eine schwierige Aufgabe mit hoher Anforderung an die kognitive Leistungsfähigkeit, eine Aussage über ein komplexes Handlungsgeschehen ohne entsprechende Wahrnehmungsgrundlage zu erfinden, überzeugend zu präsentieren und allenfalls mit längeren zeitlichen Abständen mehrfach darzubieten. 24 Bei einer Erfindung wird auf Alltagsvorstellungen zurückgegriffen, wie eine entsprechende Situation (etwa ein sexueller Übergriff) ablaufen könnte. Folglich wird allgemein Erwartbares geschildert, das in der Form auch jede andere Person erzählen könnte. Es werden kaum individuelle Bezüge und Inhalte vorgebracht, die über eine schemanahe und zielorientierte Darstellung des angeblichen Geschehens hinausgehen, da diese eben nicht Teil des Alltagswissens und dementsprechend schwierig zu erfinden sind. 25 Zum anderen sind sich gezielt falsch Aussagende ihrer Lüge bewusst und passen auf, dass sie dieser nicht überführt werden. Neben einer überzeugenden Schilderung sind sie darum bemüht, einen kompetenten, moralisch möglichst makellosen Eindruck zu hinterlassen. Für eine überzeugende Selbstpräsentation werden Äusserungen strategisch gemieden, die an Alltagsvorstellungen gemessen verräterisch sein könnten hierfür wird auf eingangs erwähnte Lügenstereotype zurückgegriffen. Das strategische Vermeiden bestimmter Inhalte einerseits und die kognitive Überforderung andererseits schlagen sich in einer vergleichsweise geringeren Aussagequalität gezielter 22 Volbert, Aussagepsychologische Begutachtung, in: Volbert/Dahle, Kompendien Psychologische Diagnostik, Band 12: Forensisch-psychologische Diagnostik im Strafverfahren, Göttingen 2010, 18, Steller (Fn. 3), 300 ff. 24 Köhnken, Glaubwürdigkeit: Untersuchungen zu einem psychologischen Konstrukt, Weinheim 1990, 151 ff. 25 Niehaus, Merkmalsorientierte Inhaltsanalyse, in: Steller/Volbert (Rn. 3), 311 ff.

4 34 Articles Falschbeschuldigungen nieder. Gerade die Inhalte, die von Lügenden strategisch gemieden werden (z.b. Vorbringen von Selbstbelastungen) und/oder sich nur schwer erfinden bzw. produzieren lassen (z.b. Komplikationen im Handlungsverlauf oder unstrukturierte, aber logisch konsistente Schilderung eines komplexen Geschehens), sind aussagepsychologisch nun interessant: Treten sie in einer Aussage auf, dann spricht dies zumindest gegen die Annahme, dass jemand lediglich Schemawissen reproduziert und strategisch darum bemüht ist, eine Lüge glaubwürdig zu präsentieren. Dementsprechend werden diese empirisch vielfach untersuchten und validierten Inhalte als Glaubhaftigkeitsmerkmale bezeichnet. Mit einer hohen Aussagequalität lässt sich also die Lügenhypothese widerlegen, wobei die Aussagequalität ausschliesslich unter Berücksichtigung der kognitiven Leistungsfähigkeit der aussagenden Person, deren bereichsspezifischer Erfahrungen und Kenntnisse sowie der Befragungsumstände bewertet werden kann. Nun lässt die Feststellung, dass bei einer vorliegenden Aussage eine gezielte Falschbezichtigung mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschliessen ist, allerdings noch keineswegs den Schluss zu, dass es sich um die Schilderung eines realen Erlebnisses handelt. In der Tat scheinen die Überlegungen hinsichtlich der Glaubhaftigkeit einer Aussage an dieser Stelle aber oftmals zu enden. Diese Schlussfolgerung legen nicht selten zu hörende und in Verfahrensakten zu lesende Argumentationen nahe, welche etwa mangels eines erkennbaren Falschbezichtigungsmotivs oder aufgrund des jungen Alters Aussagender auf die Glaubhaftigkeit derer Aussage schliessen (diese seien zu jung, um sich Entsprechendes auszudenken oder würden nicht über die kognitiven Fähigkeiten verfügen, welche notwendig wären, um ihnen eine Aussage vorliegender Komplexität «eintrichtern» zu können). Bei den beispielhaft genannten Argumenten handelt es sich um unterschiedliche Varianten der Lügenhypothese, deren Prüfung durchaus ihre Berechtigung haben kann. Problematisch wird es erst dann, wenn sich der Blickwinkel auf diese Varianten beschränkt, da eine Aussage noch nicht tatsächlich Erlebtem entsprechen muss, nur weil es sich nicht um eine absichtliche Falschaussage handelt. Die Argumentation einer nicht ersichtlichen Schädigungsmotivation gegenüber dem Beschuldigten, auf die meist abgestellt wird, ist dabei in mehrfacher Hinsicht problematisch: Zum einen können Motivlagen weitaus komplexer (und mitunter auch nicht unmittelbar erkennbar) sein und die Bestrafung des Beschuldigten nicht eigentliches Ziel, sondern vielmehr ein Kollateralschaden, welcher in Kauf genommen wird, um ein anderes Ziel zu erreichen (z.b. Ablenkung von eigenem Fehlverhalten oder Erhalten von Zuwendung). Zum anderen ist das Vorliegen einer Falschaussagemotivation dann naturgemäss nicht zu erwarten, wenn es sich bei einer Falschaussage um das Ergebnis suggestiver Prozesse handelt eine Hypothese, die gerade bei Aussagen sehr junger Kinder von viel höherer Relevanz ist als die Hypothese einer fremd- oder gar selbstinitiierten Falschbeschuldigung. 26 Die zu beantwortende Leitfrage aussagepsychologischer Begutachtung bezieht dementsprechend explizit eine sorgfältige Betrachtung des Suggestionspotenzials der Entstehungsbedingungen einer Aussage mit ein. In der Strafverfahrenspraxis scheint diesem Suggestionsaspekt im Gegensatz zur Denkmöglichkeit einer gezielten Falschbezichtigung relativ wenig Aufmerksamkeit gezollt zu werden. Zwar wird auf diese Möglichkeit sowohl in der Literatur 27 als auch in der Rechtsprechung Bezug genommen, indem etwa eine Beeinflussung durch Dritte als Grund für die Einholung eines Sachverständigengutachtens Erwähnung findet, 28 doch scheint der Begriff der Beeinflussung in der Verfahrenspraxis bisweilen dahingehend ausgelegt zu werden, dass es sich hierbei um eine bewusst vorgenommene Beeinflussung durch Dritte handele. Wie im Folgenden verdeutlicht werden soll, laufen suggestive Prozesse jedoch sehr viel subtiler ab. Auch bedarf es hierfür nicht zwingend der Mitwirkung eines Dritten. 2. Suggestion Phänomen, Wirkungsweise und aussagepsychologische Bewertung Es ist inzwischen empirisch gut belegt, dass es möglich ist, mittels suggestiver Techniken (sog. «Aufdeckungsarbeit») sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen vollständig falsche Erinnerungen an individuelle, vermeintlich autobiografische Erlebnisse zu induzieren. 29 Solche Scheinerinnerungen können sowohl durch Fremdbeeinflussung als auch durch Autosuggestion entstehen (ohne unmittelbaren äusseren Anstoss, z.b. durch intensive gedankliche Beschäftigung mit dem Thema des sexuellen Missbrauchs unter Zuhilfenahme einschlägiger Selbsthilfeliteratur). Während die Verdachtsbildung bei Kindern in der Regel durch wissenschaftlich nicht haltbare Interpretationen vermeintlich indikativer «Verhaltensauffälligkeiten» 30 und Kinderzeichnungen erfolgt, bilden den Ausgangspunkt für entsprechende Vermutungen bei Erwachsenen und Jugendlichen zunächst oftmals erklärungsbedürftige Besonderheiten im Erleben und Verhalten (besonders häufig eine Angstsympto- 26 Volbert (Fn. 22), 49 ff. 27 Z.B. Kaufmann, Beweisführung und Beweiswürdigung, Tatsachenfeststellung im schweizerischen Zivil-, Straf- und Verwaltungsprozess, Zürich/St.Gallen 2009, 203 f. 28 Rudolf, Kommentar zu BGer, Urteil v , 6B_760/2010, ius. focus 2011, Einen Überblick bietet Erdmann, Induktion von Pseudoerinnerungen bei Kindern, Regensburg Kritisch hierzu Dittmann, Die Begutachtung der Glaubhaftigkeit bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch aus psychologisch-psychiatrischer Sicht, in: Bauhofer/Bolle/Dittmann/Niggli (Hrsg.), Jugend und Strafrecht, Chur/Zürich 1998, 237; Köhnken, Verhaltensauffälligkeiten als Indikatoren für stattgefundenen oder andauernden Kindesmissbrauch?, in: Fabian/Nowara (Hrsg.), Neue Wege und Konzepte in der Rechtspsychologie. Münster 2006, 89 ff.; Volbert, Sexuelles Verhalten von Kindern: Normale Entwicklung oder Indikator für sexuellen Missbrauch?, in: Amann/Wipplinger (Hrsg.), Sexueller Missbrauch, 3. Aufl., Tübingen 2005, 449 ff. forumpoenale 1/2012

5 Aufsätze 35 matik oder Symptome einer depressiven Episode), welche dann vorschnell als Folge sexueller Missbrauchserfahrungen interpretiert werden, da diese eine plausible Erklärung für das Vorliegen aktueller psychischer oder psychosomatischer Leiden bieten. Andere mögliche Erklärungen für die Symptome werden hingegen nicht in Betracht gezogen. Diese Erklärungsmuster werden im Rahmen von Therapien und Beratungen oder auch durch das besorgte soziale Umfeld an die betroffene Person herangetragen. Ist zu Beginn noch keine Erinnerung an das vermutete Erlebnis vorhanden, wird angenommen, dass die betroffene Person sich aufgrund einer Traumatisierung nicht daran erinnern könne. 31 Aus diesem Grund wird mittels suggestiver therapeutischer Techniken die Suche nach Erinnerungen an vermeintliche Erlebnisse angeregt. 32 Die Entstehung einer Pseudoerinnerung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Eine Empfänglichkeit für suggestive Effekte entsteht auf Seiten der beeinflussten Person aus deren allgemeiner oder momentaner Bedürfnisstruktur, welche sich aus einem kognitiven oder emotionalen Mangelzustand ergibt (z.b. einem Mangel an Selbstwertgefühl). Suggestionseffekte können dann eintreten, wenn die suggerierte Lösung geeignet ist, den Mangel zu beheben (z.b. eine Erklärung für psychische Probleme bietet). 33 Die Plausibilität des Missbrauchsverdachts ergibt sich für Betroffene bereits daraus, dass die befragende, beratende oder begleitende Person von dem Sachverhalt überzeugt zu sein scheint. 34 Die eigenständige oder im Rahmen einer Therapie angeleitete, intensive Beschäftigung damit, ob bestimmte Erlebnisse in der Vergangenheit geschehen sind insbesondere Bemühungen, allfällige Vorfälle zu visualisieren können mentale Bilder entstehen lassen. Diese werden durch weitere Befragungen oder eigene mentale Beschäftigung mit dem Thema weiter ausgebaut, so dass für die Bilder des vermeintlichen Erlebnisses auch Worte gefunden werden. Dabei müssen keineswegs alle Details von aussen vorgegeben werden. Als besonders brisant hat sich vielmehr herausgestellt, dass entstehende Pseudoerinnerungen eine Eigendynamik entwickeln und bisweilen zu sehr anschaulichen, erlebnisnahen und mit originellen Details versehenen Schilderungen führen. 35 Die bedeutendste Voraussetzung suggestiver Einflussnahme auf Seiten der Befragenden, Beratenden oder Therapeuten ist die einseitige Voreinstellung, dass der in Frage stehende Sachverhalt stattgefunden haben müsse. 36 Schulz- 31 Bei Kindern wird davon ausgegangen, dass sie sich aufgrund eines mit Drohungen verknüpften Schweigegebots des Täters noch nicht öffnen können, und mittels suggestiver Befragungstechniken wird daher versucht, diese zum Sprechen zu bewegen. 32 Volbert (Fn. 22), Volbert, Beurteilungen von Aussagen über Traumata. Erinnerungen und ihre psychologische Bewertung, Bern 2004, Greuel/Offe/Fabian/Wetzels/Fabian/Offe/Stadler, Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage, Weinheim 1998, Vgl. zum Ganzen Erdmann (Fn. 29). 36 Volbert (Fn. 22), 52 f. Hardt und Köhnken konnten am Beispiel des «Montessori-Prozesses» eindrucksvoll belegen, wie eine ergebnisoffene bzw. kritisch hinterfragende Hypothesenprüfung bei dieser Ausgangslage von Prozessen (Wahrnehmungen, Schlussfolgerungen, Befragungsverhalten) abgelöst wird, die zwangsläufig zur Bestätigung der bereits bestehenden Annahme (sexueller Übergriff hat stattgefunden) führen dies selbst dann, wenn der Befragende sowie die betroffene Person selber eine Bestätigung des eigenen Verdachts sogar fürchten. 37 Die daraus resultierenden Befragungsprozesse sind häufig durch eine Vielzahl zum Teil höchst subtiler und nicht auf den ersten Blick ersichtlicher suggestiver Techniken gekennzeichnet, ohne dass dies beabsichtigt wäre. 38 Diese sogenannte konfirmatorische (selbstbestätigende) Teststrategie beinhaltet keine Möglichkeit, sich vom Nichtzutreffen der eigenen Voreinstellung zu überzeugen. Werden zudem Klassiker der so genannten Aufdeckungsliteratur 39 zurate gezogen, können dadurch ohnehin ablaufende konfirmatorische Prozesse noch verstärkt werden, da in diesen Werken u.a. eine klare Parteinahme eingefordert wird, welche ein ergebnisoffenes, suggestionsfreies Vorgehen verunmöglicht. Zudem impliziert bereits die Verwendung des Begriffs der Aufdeckung, dass davon ausgegangen wird, dass Missbrauch in jedem Fall stattgefunden hat und nur aufgedeckt werden muss; die Möglichkeit eines Nicht-Ereignisses wird nicht in Betracht gezogen. Als Beispiel für eine therapeutische Technik mit hohem Suggestionspotenzial, welche zur Aufdeckung vermeintlich verdrängter Erinnerungen an Missbrauchserlebnisse verwendet wird, soll abschliessend das «Focusing» beschrieben werden, welches in Kombination mit zugrunde liegenden Fehlannahmen und festen Voreinstellungen einen gefährlichen Nährboden für die Induzierung von Pseudoerinnerungen bietet. Focusing wird als ganzheitlicher Prozess psychischer Veränderungen begriffen. Bei diesem körperlich spürbaren Prozess sollen sich Sinngehalte aus den Körperempfindungen entwickeln, indem Klientinnen ihren Körper sprechen lassen. 40 Die Klientin soll ihre Aufmerksamkeit hierzu auf die Empfindung in ihrem Körper richten und versuchen, Worte oder ein Bild für diese körperliche Empfindung zu finden. Die Therapeutin stellt zu dieser körperlichen Empfindung Fragen und die Klientin soll aus ihrem Körpergefühl heraus antworten. Mit dem Bild könne dann weiter gearbei- 37 Schulz-Hardt/Köhnken, Praxis der Rechtspsychologie 2000, 60ff.; Falldokumentation auch in Friedrichsen/Mauz, Kot mit Ketchup, Der Spiegel 1993 und Missbrauch der Strafjustiz, Der Spiegel Volbert (Fn. 22), Z.B. Bommert, Körperorientierte Psychotherapie mit Opfern von sexuellem Missbrauch, in: Amann/Wipplinger (Hrsg.), Sexueller Missbrauch, 3. Aufl., Tübingen 2005, 609 ff.; Enders, Zart war ich, bitter war`s, 4. Aufl., Köln 2011; Wirtz, Seelenmord, Inzest und Therapie, Stuttgart Steinhage, Klientenzentrierte Gesprächspsychotherapie als Beziehungsangebot, in: Amann/Wipplinger (Hrsg.), Sexueller Missbrauch, 3. Aufl., Tübingen 2005, 535 ff.

6 36 Articles tet werden, um sich den auslösenden Missbrauchssituationen in der Erinnerung zu nähern. 41 Diesem Vorgehen liegt die Überzeugung zugrunde, dass allein der Körper des Menschen wisse, wie sich seine Probleme anfühlen und wo die Ursachen dafür liegen. Durch die Förderung des Dialogs zwischen den Körpergefühlen und den dazugehörenden Gedanken oder Problembereichen solle die Klientin die Bedeutung eines Problems verstehen lernen. Parallele Konzepte kann man in Beiträgen zur körperorientierten Psychotherapie lesen. 42 Gemeinsam ist diesen Ansätzen, dass bestimmten Körperreaktionen und Symptomen eine bestimmte Bedeutung zugeordnet wird bzw. sie erlebte Traumatisierungen symbolisieren sollen, sowie die empirisch ebenfalls nicht haltbare Annahme, dass Missbrauchserlebnisse dem Bewusstsein der Klientinnen in der Regel nicht zugänglich seien und aufgrund dessen die Anwendung von Aufdeckungstechniken erforderlich machen würden. 43 Hierzu werden u.a. auch die beschriebenen Visualisierungstechniken empfohlen, welche in der Arbeit mit Missbrauchsopfern «als Dialog mit den Organen, als Reise durch den geschändeten Körper» ein wichtiges Hilfsmittel seien. 44 Besonders problematisch im forensischen Kontext ist daran, dass von der Faktizität der durch die beschriebene Technik erzeugten Bilder und Narrationen ausgegangen wird. Die Möglichkeit einer Übernahme irrtümlicher Bilder wird in der einschlägigen Aufdeckungsliteratur explizit negiert, Anwendende werden sogar vorsorglich darauf hingewiesen, dass sie dem aufkommenden Zweifel (sei es dem eigenen oder dem der Klientin) an der Authentizität der wiederentdeckten Erinnerungen nicht erliegen sollten. 45 Bisweilen wird der moralische Druck zusätzlich dadurch erhöht, dass eine Parallele zur Leugnung des Holocaust hergestellt wird. 46 Zur Vermeidung von Missverständnissen sei noch einmal betont, dass suggestive Einflussnahmen in Verdachtsfällen sexueller Übergriffe in der Regel nicht bewusst, geschweige denn mit Absicht erfolgen. Das Befragungsverhalten ist vielmehr Ausdruck der festen Überzeugung der befragenden Person, der befürchtete Übergriff habe tatsächlich stattgefunden. Die im Missbrauchskontext gegebenen situativen Bedingungen führen dazu, dass die Verdachtshypothese eine Neigung zur «Selbstbestätigung» entwickelt. 47 Je stärker man vom Zutreffen der Hypothese überzeugt ist, desto stärker sind die Selbstbestätigungsprozesse bei nachfolgenden Prüfungen ausgeprägt. 48 Diesen Prozessen können nicht nur 41 Bommert (Fn. 39), 609 ff. 42 Bommert (Fn. 39), 609 ff. 43 Kritisch hierzu Volbert (Fn. 33), 138 f.; Volbert (Fn. 22), 54 ff. 44 Wirtz (Fn. 39), Steinhage (Fn. 40), 535 ff. 46 Z.B. Wirtz (Fn. 39), 113 ff. 47 Vom Schemm/Köhnken, Voreinstellungen und das Testen sozialer Hypothesen im Interview, in: Volbert/Steller (Hrsg.), Handbuch der Psychologie, Band 6: Handbuch der Rechtspsychologie, Göttingen 2008, 322 ff. 48 Schulz-Hardt/Köhnken (Fn. 37), 60 ff. emotional involvierte Personen des sozialen Umfeldes Betroffener, sondern auch Angehörige des professionellen Umfeldes (z.b. Ärzte und Therapeuten) sowie Verfahrensbeteiligte (z.b. Richter, Gutachter sowie Vertreter der Staatsanwaltschaft und Polizei) erliegen. Anders als bei der Prüfung der Lügenhypothese sind zur Abklärung der Suggestionshypothese die Rahmenbedingungen der Aussageentstehung und -entwicklung sorgfältig zu rekonstruieren, um mögliche Fehlerquellen auszuschliessen. Lassen sich konkrete suggestive Bedingungen erheblichen Ausmasses in der Aussagegeschichte nachzeichnen, ist die merkmalsorientierte Inhaltsanalyse nicht mehr sinnvoll anwendbar, weil die Qualität der Aussage dann nicht mehr als Hinweis auf einen Erlebnisbezug herangezogen werden kann. 49 Bei einer solchen Ausgangslage mit inhaltlicher Aussagequalität zu argumentieren, wäre daher ein grober methodischer Fehler. Dagegen finden sich mitunter Elemente in der Aussage und in deren Entstehungsgeschichte, die nicht nur auf Suggestionspotenzial verweisen, sondern es erlauben, die tatsächliche Wirksamkeit der suggestiven Bedingungen zu belegen. 50 IV. Resümee mit Blick auf die Strafverfahrens praxis Die für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit im konkreten Fall relevanten Beeinflussungsbedingungen sind oftmals nicht ohne Weiteres erkennbar. Entsprechende Hinweise sind keineswegs problemlos aus den Akten ersichtlich, da suggestive Einflüsse sich nicht allein auf leicht erkennbare Suggestivfragen in Einvernahmeprotokollen beschränken, sondern oftmals wesentlich komplexer in Erscheinung treten. 51 Diese zu identifizieren und deren Suggestionspotenzial im Einzelfall abzuschätzen, setzt u.a. gedächtnispsychologische Sachkunde voraus. 52 Dies mag eine Erklärung dafür sein, dass die Suggestionshypothese von Verfahrensbeteiligten bisweilen gar nicht ernsthaft erwogen wird, selbst bei Vorliegen aus aussagepsychologischer Sicht überdeutlicher Hinweise auf suggestive Entstehungsbedingungen einer Aussage (z.b. auffällige Aussageerweiterungen mit einer deutlichen Steigerung der Vorwürfe im Laufe fortgesetzter Therapiesitzungen). Es wäre wünschenswert, dass im Vorfeld eines Verfahrens tätige sowie verfahrensbeteiligte Professionen stärker für die Denkmöglichkeit einer Suggestionsproblematik sensibilisiert 49 Volbert, Standards der psychologischen Glaubhaftigkeitsdiagnostik, in: Kröber/Steller (Hrsg.), Psychologische Begutachtung im Strafverfahren, 2. Aufl., Darmstadt 2005, 171, Volbert, Glaubhaftigkeitsbegutachtung mehr als Merkmalsorientierte Inhaltsanalyse, Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie 2008, 12, Schemm/Dreger/Köhnken, Forensische Psychiatrie, Psychologie und Kriminologie 2008, 20 ff. 52 Volbert/Steller/Galow (Fn. 19), 623 ff. forumpoenale 1/2012

7 Aufsätze 37 würden. Dafür genügt es nicht, im Rahmen von Weiterbildungen vermittelt zu bekommen, dass keine offensichtlichen Suggestivfragen gestellt werden dürfen. 53 Beeinflussung erfolgt wesentlich subtiler und deren Verhinderung erfordert eine Sensibilisierung für relevante und bislang noch wenig bekannte Wirkmechanismen suggestiver und konfirmatorischer Prozesse sowie ein Einüben von Gegenstrategien (z.b. einer kritischen Reflexion eigener Vorannahmen, einer gezielten Suche nach Gegenannahmen und Pro- und Contra- Belegen für diese Annahmen) sowie geeigneter Kontrollmechanismen. 54 Problematische Suggestionsprozesse werden zudem meist bereits im Vorfeld des Strafverfahrens wirksam. Eine diesbezügliche Sensibilisierung kann dazu beitragen, Hinweise auf potenziell problematische Entstehungsbedingungen einer Aussage frühzeitig zu erkennen. Das erspart beiden Prozessparteien unnötiges Leid und dem schweizerischen Strafrechtssystem eine Wiederholung der in Deutschland erlittenen Justizdebakel. Stichwörter: Glaubhaftigkeit, Aussagepsychologie, Suggestion Mots-clés: crédibilité, psychologie de la déposition, suggestion Zusammenfassung: Spektakuläre Massenbeschul digungsverfahren, deren Ausgangspunkt intensive Be einflussungen kindlicher Opferzeugen bildeten, haben gezeigt, wie wichtig es ist, problematische Entstehungsbedingungen von Aussagen in Sexualstrafsachen frühzeitig zu erkennen. Die vorliegende Erörterung der Bedingungen und der Wirkungsweise suggestiver Prozesse soll Gericht, Staatsanwaltschaft, Strafverteidigung und Opfervertretung Anhaltspunkte für eine Identifikation abklärungsbedürftiger Fallkonstellationen bieten. Résumé: De spectaculaires procès de masse, à l origine desquels se trouvaient d intenses prises d influence sur des victimes en bas âge, ont démontré combien il est important de reconnaître précocement les situations problématiques d émergence de dépositions relatives à des infractions contre l intégrité sexuelle. La présente analyse des conditions et du mode de fonctionnement de processus suggestifs a pour but de fournir aux tribunaux, aux ministères publics, aux défenseurs des prévenus et aux conseils des victimes des points de repère leur permettant d identifier les configurations qui nécessitent des vérifications. 53 Vom Schemm/Köhnken (Fn. 47), Vom Schemm/Köhnken (Fn. 47), 328.

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