Integrierte/Integrative Versorgung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Integrierte/Integrative Versorgung"

Transkript

1 Integrierte/Integrative Versorgung Stand Dezember 2003 Seminar Hannover Prof.Brunkhorst (Hannover),Dr. Hahn, Dr. Vollgraf (Dortmund), Herr Innbach (Hannover),Dr.Dr. Glaser (AMGEN),Dr. Winkler (Rostock) Sponsored by AMGEN Protokollmitschrift der Diskussion um integrierte Versorgung nach GMG 2004 von R.E.Winkler

2 Bisherige theoretische Ansätze Vollversorgungsmodell: Netz und Krankenhaus * schwierig realisierbar wegen heterogener Einzelinteressen Teilversorgungsmodelle: Krankenhaus und Vor-/Nachsorge * Umsetzung existiert (z.b. MarienKH Lübeck, KH Rissen,...) Spezialversorgung für ausgewählte Krankheitsbilder * sinnvoll aus Sicht der Behandlungskette * Abgrenzbare Leistungsinhalte und Leistungserbringer * Für Kassen eher unattraktiv Gefahr der positiven Risikoselektion Versorgung wird tendenziell teurer wegen differenzierter Betonung der Spezialisten kassengerechte Lösung heisst: Verrechnung mit dem RSA

3 Illustrativ: Geburt und Sterben des Hamburger Modells zur Dialyse Integration von AZM, Fahrtkosten, Dialysehonoraren undsachkosten sowie den Transplantationskosten in ein kombiniertes Budget Zugrundelegen eines Qualitätsstandards inklusive Ergebnisqualität Patientenpauschale wird unabhängig vom Behandlungsstatus (Dialyse oder nach Transplantation ) gezahlt Erweiterung auf Prädialyse im späteren Verlauf möglich Fortgeschrittene inhaltliche Konsentierung der Leistungserbringer KV war federführend und offensiv beteiligt Kein Kostenrisiko für die Krankenkassen * aber leider Modell mit rein dynamischem Einsparpotential Verlust des Kasseninteresse mit Verabschiedung der Bundesregelung zu Dialysesachkosten

4 Neuheiten 2004 Teilnahmemöglichkeit von medizinischen Versorgungszentren Keine Beschränkung des Vertragsumfanges auf Zulassungoder Ermächtigungsstatus Abschaffung der Rahmenvereinbarung zwischen Kassen und KV * keine Benennung einer KV- Beteiligung * Aufhebung der Beitragssatzstabilität * Vorwegabzug der KV-Gesamtvergütung um bis zu 1% für IV- Versorgung * Bereinigung des AZM-Budgets gegenüber KV Abschaffung der Rahmenvereinbarung Krankenhäuser Abschaffung der Pflicht zur wissenschaftlichen Evaluation GANGBARMACHEN UM JEDEN PREIS

5 Perspektiven Kassen Filetierung der ambulanten Versorgung nach Wunsch Playerprinzip: Wer zahlt, bestimmt! Vorfahrt für rein ökonomische Steuerung Etablierung eines neuen Versorgungsfeldes angestellter Ärzte Aktive Rolle wird grundsätzlich attraktiv

6 Perspektiven KV Übergang in reine Dienstleistungsfunktion (z.b. Beratung betroffener Ärzte ) Gesamtvergütung wird zum Steinbruch Dritter Konflikt bei Sicherstellungsfrage Gefahr eines Zwangs zur Defensivstrategie Einzige Offensivmöglichkeit: Generierung zahlreicher IV- Angebote

7 Perspektiven Leistungserbringer Arztgruppen ohne Marktdominanz * Notwendig wird Betonung der eigenen Qualität * Einbindung in genossenschaftliche (?) Strukturen * Aggressive Partnersuche * Überprüfung der persönlichen wirtschaftlichen Situation und + ggf. Eintritt in Versorgungszentrum Arztgruppen mit Marktdominanz * Potentiell Chancen für IV-Verträge mit positiver Auswirkung Aber: * in der Regel keine Erstadressaten der neuen Kassenpolitik * Kasseninteresse nur bei Einsparpotentialen

8 Perspektiven für die Vertragsgestaltung zur Behandlung nierenkranker Patienten 2004 ff. These 1: Wer nichts tut, steht still und verliert These 2: Der Einzelne ist im System manipulierbar 1. Schaffung von Einigkeit vor Ort (Nephrologen, KV, Krankenhäuser) 2. Auslotung von Alternativen zur Sachkosten- Bundesregelung der Vergütung 3. Offensive Vertragsstrategie und Entwicklung eines Vertragsangebotes an die Kassenseite 4. Qualität der Leistungen (Ergebnisqualität!) sowie Prädialyse als Türöffner 5. Idealerweise: Aufbau einer regionalen Interessengemeinschaft mit Verhandlungskompetenz

9 Resume Medizinische Versorgungszentren im Rahmen kassenärztlicher Tätigkeit sind die Türöffner Integrierte/Integrative Versorgung sollte auf diesem Boden entstehen Betriebswirtschaftliche und qualitative Aspekte sollten genau definiert sein (QM - Ergebnisqualität und Prädialyse und Dialyse im Gesamtkonzert betriebswirtschaftlicher Erwägung )

10 Medizinische Versorgungszentren 95 Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (1) An der vertragsärztlichen Versorgung nehmen zugelassene Ärzte und zugelassene medizinische Versorgungszentren sowie ermächtigte Ärzte und ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen teil. Medizinische Versorgungszentren sind fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister nach Absatz 2 Satz 3 eingetragen sind, als Angestellte oder als Vertragärzte tätig. Die medizinischen Versorgungszentren können sich aller zulässigen Organisationsformen bedienen; sie können von den Leistungserbringern, die auf Grund von Zulassung, Ermächtigung oder Vertrag an der medizinischen Versorgung der Versicherten teilnehmen, gegründet werden. Die Zulassung erfolgt für den Ort der Niederlassung als Arzt oder den Ort der Niederlassung als medizinisches Versorgungszentrum (Vertragsarztsitz) Kommentar zu Abs.1: Medizinische Versorgungszentren müssen fachübergreifend tätig sein. Medizinische Versorgungszentren können als juristische Personen (z.b. als GmbH) oder als Gesamthandgemeinschaft (BGB- Gesellschaft) betrieben werden. Sie dürfen nur von Leistungserbringern, die an der medizinischen Versorgung der Versicherten teilnehmen, gegründet werden.

11

12 Medizinisches Versorgungszentrum Institut für Nierenerkrankungen (ambulant, stationär) Gate keeper QM- System für alle Hausarzt Apotheke Diabetologe Nephrologe Kardiologe Hausarzt Pflegedienst, Fusspflege Transport, Essen auf Rädern Interventionelle Radiologie Hausarzt Hausarzt Etc.pp. Zirkulation eines nierenkranken Patienten innerhalb dieses Systems unter definierten Standards Fallpauschalierung Patient/Jahr

MVZ: Medizinisches Versorgungszentrum

MVZ: Medizinisches Versorgungszentrum MVZ: Medizinisches Versorgungszentrum Folie 1 Die gesetzliche Grundlage für die Gründung von MVZs wurden geschaffen durch das am 01.01.2004 in Kraft getretene Gesundheitsmodernisierungsgesetz GMG Damit

Mehr

Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Vortrag auf dem Workshop Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde / Perspektiven in der Behindertenhilfe des Bundesverbandes evangelische

Mehr

Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG

Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG Rolf Hufenbach 11.11.2004 V/VS2 1 - Teilnehmer und Teilnahmeformen - Versorgungsformen - Position der KVN zur sektorübergreifenden Versorgung 11.11.2004

Mehr

Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante onkologische Versorgung. Worum geht es im GMG?

Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante onkologische Versorgung. Worum geht es im GMG? Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante onkologische Versorgung Worum geht es im GMG? Ziele des GMG: Finanzierungsziele/Strukturziele Effizienz- und Qualitätsziele Neudefinition von Schnittstellen:

Mehr

Arbeitsrechtliche Aspekte eines Medizinischen Versorgungszentrum aus der Sicht des Unternehmers Arzt

Arbeitsrechtliche Aspekte eines Medizinischen Versorgungszentrum aus der Sicht des Unternehmers Arzt Arbeitsrechtliche Aspekte eines Medizinischen Versorgungszentrum aus der Sicht des Unternehmers vorgelegt von Dr.med. Roland E. Winkler 1. Einleitung Das Gesundheitswesenmodernierungsgesetz ( GMG ) beinhaltet

Mehr

2. Vertragsgegenstand (z.b. Indikation)

2. Vertragsgegenstand (z.b. Indikation) Die nachfolgenden Regelungen gelten für Verträge, welche den gesetzlichen Voraussetzungen der 140a ff. SGB V in der Fassung des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mehr

2011 Aufhebung der Bedarfsplanung? Was kommt auf die niedergelassenen Fachärzte zu? Copyright RA Thomas Fendt, Nymphenburger Str.

2011 Aufhebung der Bedarfsplanung? Was kommt auf die niedergelassenen Fachärzte zu? Copyright RA Thomas Fendt, Nymphenburger Str. 2011 Aufhebung der Bedarfsplanung? Was kommt auf die niedergelassenen Fachärzte zu? 1 Aktueller Versorgungssituation in Bayern < 80 % frei partielle entsperrt 110 % - 130 % 130 % - 150 % 150 % - 200 %

Mehr

Verzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG

Verzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG Verzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG Landesvereinigung Gesundheit Niedersachsen Hannover 15. 04. 2015 16.04.2015 Ulrich Wenner 1 Übersicht Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Mehr

auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)

auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) Zulassungsausschuss - Ärzte - Chemnitz Zulassungsausschuss - Ärzte - Chemnitz Postfach 1164 09070 Chemnitz Posteingangsstempel Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) 1. Gründer

Mehr

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de Versorgungsstärkungsgesetz - Auswirkungen auf die ambulanten und stationären

Mehr

Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung

Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 21. November 2015 1 Grundsätze 1) Zur Sicherstellung

Mehr

(IV/ki) BV Rheumatologen am

(IV/ki) BV Rheumatologen am 22.04.2013 (IV/ki) BV Rheumatologen am 04.05.2013 1 22.04.2013 (IV/ki) BV Rheumatologen am 04.05.2013 2 Agenda 1. KV als Management-Gesellschaft 2. Ambulante spezialärztliche Versorgung BzL 16.02.2013

Mehr

Situation der ambulanten ärztlichen Versorgung

Situation der ambulanten ärztlichen Versorgung Situation der ambulanten ärztlichen Versorgung Zukunft des Gesundheitswesens aus Ärztesicht? Eckwerte der ambulanten ärztlichen Versorgung in MV Über 2.450 niedergelassene Vertragsärzte Über 1.100 Hausärzte

Mehr

Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung

Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung Universität Greifswald, 1. Dezember 2010 Studium der Humanmedizin/Querschnittsbereich Q3 Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, öff. Gesundheitspflege Steuerberatung

Mehr

Vor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System -

Vor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System - IT-Technologie als Brücke zwischen Klinik und Praxis Vor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System - PD Dr. Jürgen Alberty Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum

Mehr

Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen

Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen

Mehr

Historie. Einkaufsmodell. Kasse. vor 1883 Honorar. Behandlung. von (Bismarck) Leistung (Pflicht zur Behandlung)

Historie. Einkaufsmodell. Kasse. vor 1883 Honorar. Behandlung. von (Bismarck) Leistung (Pflicht zur Behandlung) TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, Ulm und Heilbronn Juli 2015 Historie vor 1883 Patient Honorar Behandlung Arzt von 1883-1931 (Bismarck) Patient Leistung (Pflicht zur Behandlung) Einkaufsmodell Arzt

Mehr

Zukunftsorientiertes Handeln durch Vernetzung ambulanter und stationärer Angebote - MVZ/Gesundheitszentren/DMP

Zukunftsorientiertes Handeln durch Vernetzung ambulanter und stationärer Angebote - MVZ/Gesundheitszentren/DMP Zukunftsorientiertes Handeln durch Vernetzung ambulanter und stationärer Angebote - MVZ/Gesundheitszentren/DMP 1. cologne congress - MANAGED CARE Dipl.-Kfm. Gerold Abrahamczik Valetudo Unternehmensberatung

Mehr

Ambulante spezialärztliche Versorgung: Gegenüberstellung Arbeitsentwurf GKV-VSG mit mit Gutachten Ambulante Onkologie

Ambulante spezialärztliche Versorgung: Gegenüberstellung Arbeitsentwurf GKV-VSG mit mit Gutachten Ambulante Onkologie Ambulante spezialärztliche Versorgung: Gegenüberstellung mit mit 1 Gegenstandsbereich Gegenstandsbereich 6 Onkologische Erkrankungen als eine Form der Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen 6

Mehr

Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote?

Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Tagung der Gesellschaft für r Sozialen Fortschritt in Berlin am 06. September 2006 Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Dr. Michael Dalhoff Leiter der Unterabteilung Gesundheitsversorgung,

Mehr

Andreas Reinert. Hamburg

Andreas Reinert. Hamburg Bereichsleiter Hamburg Clinical-Pathway (Behandlungspfad) Das ADW hat mit der BARMER Nord am 28.01.2004 den bundesweit ersten Vertrag zur integrierten Versorgung auf der Basis des Gesundheitsmodernisierungsgesetztes

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Arztregister des Zulassungsbezirkes Hamburg

Antrag auf Eintragung in das Arztregister des Zulassungsbezirkes Hamburg - wird von der KV Hamburg ausgefüllt - Eintragung erfolgt ENR Ja Nein Antragsprüfung am MA Kürzel Eintragung am MA Kürzel Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Arztregister Postfach 76 06 20 22056 Hamburg

Mehr

auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)

auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) Zulassungsausschuss - Ärzte - Dresden Zulassungsausschuss-Ärzte-Dresden Postfach 10 06 41 01076 Dresden Posteingangsstempel Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) 1. Gründer

Mehr

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie)

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie) Antrag auf Ausführung Abrechnung von Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-242, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung

Mehr

Kooperationsformen allgemeiner Überblick

Kooperationsformen allgemeiner Überblick Kooperationsformen allgemeiner Überblick I. Überblick Nach dem bisherigen Recht gibt es zu den Formen ärztlicher Kooperation Bestimmungen mit unterschiedlicher Regelungstiefe. Bezogen auf das Kassenarztrecht

Mehr

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte - Hamburg -

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte - Hamburg - Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte - Hamburg - Humboldtstraße 56 (040) 22 80 2-342 oder 22 80 2-320 22083 Hamburg (040) 22 80 2-420 U N T E R L A G E N zur Antragsstellung auf Z U L A

Mehr

DEMOGRAPHIETAG TORSTEN ERB ABTEILUNGSLEITER SICHERSTELLUNG MAINZ NOVEMBER 2015

DEMOGRAPHIETAG TORSTEN ERB ABTEILUNGSLEITER SICHERSTELLUNG MAINZ NOVEMBER 2015 DEMOGRAPHIETAG TORSTEN ERB ABTEILUNGSLEITER SICHERSTELLUNG MAINZ NOVEMBER 2015 THEMENÜBERSICHT I. Zuständigkeiten II. III. Zulassungsvoraussetzungen Bedarfsplanung/ Standortwahl IV. Möglichkeiten in der

Mehr

Danksagung...5. Abkürzungsverzeichnis Einleitung Integrierte Versorgung in Deutschland...27

Danksagung...5. Abkürzungsverzeichnis Einleitung Integrierte Versorgung in Deutschland...27 Danksagung...5 Abkürzungsverzeichnis...13 1 Einleitung...15 1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit... 15 1.2 Stand der Forschung... 20 1.3 Gang der Untersuchung... 22 1.4 Begriffsdefinition Integration,

Mehr

Ambulante Vergütung: Status quo, Herausforderungen, Reformoptionen

Ambulante Vergütung: Status quo, Herausforderungen, Reformoptionen Ambulante Vergütung: Status quo, Herausforderungen, Reformoptionen ASG, 10. Februar 2016 Justine Röhmel, Hanna Tillmanns Wie viele Milliarden Euro haben die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2014 für

Mehr

Ambulante Leistungserbringung am Krankenhaus

Ambulante Leistungserbringung am Krankenhaus Ambulante Leistungserbringung am Krankenhaus Prof. Dr. Reinhard Kiefer Neurologische Klinik Neurologische Praxis im MVZ Diakoniekrankenhaus Rotenburg (Wümme) Problemlage in Deutschland besteht traditionell

Mehr

» Der 64b SGB V. Entwicklung und Perspektive. Workshop Jetzt wird s praktisch. Arno Deister. Berlin-Wannsee 21. September Prof. Dr. med.

» Der 64b SGB V. Entwicklung und Perspektive. Workshop Jetzt wird s praktisch. Arno Deister. Berlin-Wannsee 21. September Prof. Dr. med. » Der 64b SGB V Entwicklung und Perspektive Workshop Jetzt wird s praktisch Berlin-Wannsee 21. September 2012 Prof. Dr. med. Arno Deister Klinikum Itzehoe Zentrum für Psychosoziale Medizin » Der 64b SGB

Mehr

Einflussmöglichkeiten von Gemeinden bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung

Einflussmöglichkeiten von Gemeinden bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung Einflussmöglichkeiten von Gemeinden bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung Fachtagung: Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum 29. Juni 2011 RA Dr. Horst Bonvie Fachanwalt für Medizinrecht Bonvie

Mehr

Qualitätsmanagement in Krankenhäusern - Hauptziele, Chancen und Risiken verschiedener Zertifizierungsverfahren

Qualitätsmanagement in Krankenhäusern - Hauptziele, Chancen und Risiken verschiedener Zertifizierungsverfahren Medizin Tim Guderjahn Qualitätsmanagement in Krankenhäusern - Hauptziele, Chancen und Risiken verschiedener Zertifizierungsverfahren Studienarbeit Gesundheitsökonomie für Mediziner Fachhochschule Riedlingen

Mehr

Mehr Spielraum für Kooperationsverträge

Mehr Spielraum für Kooperationsverträge 4. MSD Forum GesundheitsPARTNER 17. September 2014 Peter Kurt Josenhans AOK Bremen/Bremerhaven Kooperation im Gesundheitswesen > 300.000 Ergebnisse bei google.de Zusammenarbeit der Leistungserbringer Ärzte/Fachdisziplinen

Mehr

Medizinische Versorgungszentren und Filialpraxen. - ein Praxisbeispiel -

Medizinische Versorgungszentren und Filialpraxen. - ein Praxisbeispiel - Medizinische Versorgungszentren und Filialpraxen - ein Praxisbeispiel - Themen Die St. Marien-Krankenhaus Siegen gem. GmbH ein integratives Gesundheitsunternehmen in Südwestfalen Die Entwicklung des MVZ

Mehr

FACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG

FACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG FACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG NÜRNBERG, 08. FEBRUAR 2017 DR. DIETER GEIS, VORSTAND Gliederung Definition zentraler Begriffe Was ist hausärztliche

Mehr

Veränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG

Veränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG --------- die Plattform für zukunftssichere Kooperationen in der Gesundheitsversorgung Veränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG Ulrich Blondin Vorstand BMVZ

Mehr

Evaluation der integrierten Versorgung

Evaluation der integrierten Versorgung Universität Bielefeld Fakultät für Gesundheitswissenschaften Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement Evaluation der integrierten Versorgung g 4. Symposium des Hamburger Zentrums für Versicherungswissenschaften:

Mehr

WORKSHOP Was bringt das Versorgungsstrukturgesetz?

WORKSHOP Was bringt das Versorgungsstrukturgesetz? WORKSHOP Was bringt das Versorgungsstrukturgesetz? 11. Nationales DRG-Forum plus Berlin, den 30. März 2012 Prof. Dr. rer. pol. Andreas Beivers Studiendekan Gesundheitsökonomie Hochschule Fresenius München

Mehr

A N T R A G auf Sonderbedarfszulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit gemäß 36, 37 Bedarfsplanungs-Richtlinie

A N T R A G auf Sonderbedarfszulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit gemäß 36, 37 Bedarfsplanungs-Richtlinie Zulassungsausschuss für Ärzte bei der (Posteingangsstempel) Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Körperschaft des öffentlichen Rechts PF 2019 99401 Weimar A N T R A G auf Sonderbedarfszulassung zur vertragsärztlichen

Mehr

BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013

BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013 BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013 Das Entlassmanagement nach dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz STAATLICH ANERKANNTE FACHHOCHSCHULE Programm A. Einführung B. Die Hintergründe C.

Mehr

TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, Aalen, Juli 2015

TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, Aalen, Juli 2015 TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, Aalen, Juli 2015 9 von 10 Baden-Württembergern mit ambulanter Versorgung zufrieden Quelle TK-Meinungspuls, Zufriedenheit mit Arztpraxen 2 TK-HausarztTour, Juli 2015

Mehr

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz nur eine Floskel oder doch richtungsweisend?

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz nur eine Floskel oder doch richtungsweisend? Vertragsarztrechtsänderungsgesetz nur eine Floskel oder doch richtungsweisend? von Rechtsanwalt Dr. iur. Ronny Hildebrandt R E C H T S A N W Ä L T E Seite 1 Beschlüsse 107. Dt. Ärztetag Neben Praxissitz

Mehr

Die Nase in alle Töpfe stecken: Die Arbeit im MVZ als angestellter Arzt oder ärztlicher Leiter

Die Nase in alle Töpfe stecken: Die Arbeit im MVZ als angestellter Arzt oder ärztlicher Leiter Berlin 20. Februar 2016 Die Nase in alle Töpfe stecken: Die Arbeit im MVZ als angestellter Arzt oder ärztlicher Leiter Dr. med. Peter Velling Bundesverband Medizinische Versorgungszentren Gesundheitszentren

Mehr

Psychotherapeutisches MVZ die 7 Schritte zur Gründung

Psychotherapeutisches MVZ die 7 Schritte zur Gründung Psychotherapeutisches MVZ die 7 Schritte zur Gründung Psychotherapeutenkammer Berlin 23.05. und 30.05.2016 RA Dr. Thomas Willaschek RA Dr. Thomas Willaschek Psychotherapeutisches MVZ Folie 1 111111 1 Agenda

Mehr

N o t d i e n s t o r d n u n g

N o t d i e n s t o r d n u n g N o t d i e n s t o r d n u n g der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 2. Juni 2012 1 Grundsätze 1) Zur Sicherstellung einer

Mehr

I. Die Ausgangssituation der Normalfall. Die Praxisfiliale. II. Weitere Möglichkeiten. II. Weitere Möglichkeiten

I. Die Ausgangssituation der Normalfall. Die Praxisfiliale. II. Weitere Möglichkeiten. II. Weitere Möglichkeiten Die Praxisfiliale I. Die Ausgangssituation der Normalfall Die Praxisfiliale Welche Möglichkeiten und welche Vorgaben bestehen für mich? Einzelpraxis Zulassung für den Ort der Niederlassung als Arzt (Vertragsarztsitz),

Mehr

Das MVZ aus rechtlicher Sicht RA Kai-Friedrich Niermann, Paderborn

Das MVZ aus rechtlicher Sicht RA Kai-Friedrich Niermann, Paderborn Das MVZ aus rechtlicher Sicht RA Kai-Friedrich Niermann, Paderborn Meeting Mittelstand (BVMW) Strukturwandel in der ärztlichen Versorgung Vortrag im MVZ Bad Wünnenberg am 22.11.2006 Medizinische Versorgungszentren

Mehr

Medizinische Versorgungszentren aktuell. 2. Quartal 2006

Medizinische Versorgungszentren aktuell. 2. Quartal 2006 Kassenärztliche Bundesvereinigung Medizinische Versorgungszentren aktuell. 2. Quartal 2006 Nachfolgend wird auf der Grundlage eigener Datenerhebungen der KBV bei allen Kassenärztlichen Vereinigungen die

Mehr

Konkrete Vorgehensweise bei der Gründung eines MVZ

Konkrete Vorgehensweise bei der Gründung eines MVZ Konkrete Vorgehensweise bei der Gründung eines MVZ Braunschweiger MVZ-Symposium 11.09.2008 * Braunschweig Dr. Martin Rehborn Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Sozietät Dr. Rehborn * Rechtsanwälte

Mehr

Ergänzungsvereinbarung zum. Spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) gemäß 132d i. V. m. 37b SGB V zwischen

Ergänzungsvereinbarung zum. Spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) gemäß 132d i. V. m. 37b SGB V zwischen Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Erbringung Spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) gemäß 132d i. V. m. 37b SGB V zwischen den Primärkassen AOK Die Gesundheitskasse in Hessen IKK

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Arztregister des Zulassungsbezirkes Hamburg

Antrag auf Eintragung in das Arztregister des Zulassungsbezirkes Hamburg - wird von der KV Hamburg ausgefüllt - Eintragung erfolgt ENR Ja Nein Antragsprüfung am MA Kürzel Eintragung am MA Kürzel Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Arztregister Postfach 76 06 20 22056 Hamburg

Mehr

Kurzbeschreibung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)

Kurzbeschreibung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) Kurzbeschreibung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) Was ist SAPV? Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) will die Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerstkranker

Mehr

Vertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen

Vertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen Vertrag nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen z w i s c h e n der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf u n d der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf, Kassenärztlichen

Mehr

Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V

Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V Pflegeeinrichtung Vertragsärztin/Vertragsarzt Adresse Praxisanschrift Institutskennzeichen (IK) LANR BSNR 1 Gegenstand und Ziele des Kooperationsvertrages (1)

Mehr

Sicherstellungsstatut

Sicherstellungsstatut Sicherstellungsstatut Maßnahmen zur Sicherstellung und Nachwuchsgewinnung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher

Mehr

Praktische Fälle im Medizin- und Gesundheitsrecht. Vertragsarztrecht

Praktische Fälle im Medizin- und Gesundheitsrecht. Vertragsarztrecht Praktische Fälle im Medizin- und Gesundheitsrecht Vertragsarztrecht Teil I Ausgangsfall: Krankenhausarzt A möchte sich in Augsburg als fachärztlich tätiger Internist (Schwerpunkt Kardiologie) niederlassen

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 -

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 - Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Uwe Schwarz, Holger Ansmann, Marco

Mehr

... Titel, Name Vorname - nur Rufname lt. Geburtsurkunde Geburtsort (Gemeinde, Land)

... Titel, Name Vorname - nur Rufname lt. Geburtsurkunde Geburtsort (Gemeinde, Land) Zulassungsausschuss für Ärzte (Posteingangsstempel) bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Körperschaft des öffentlichen Rechts PF 2019 99401 Weimar A N T R A G auf Erteilung einer beschränkten

Mehr

KV RLP / FÖRDERRICHTLINIE STRUKTURFONDS SEITE 1 VON 5

KV RLP / FÖRDERRICHTLINIE STRUKTURFONDS SEITE 1 VON 5 Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz gemäß 105 Absatz 1a SGB V zur Förderung der Sicherstellung durch niedergelassene Vertragsärzte und angestellte Ärzte in ausgewiesenen Fördergebieten

Mehr

Integrierte Versorgung durch Hausärztinnen, Hausärzte und Apotheken

Integrierte Versorgung durch Hausärztinnen, Hausärzte und Apotheken Integrierte Versorgung durch Hausärztinnen, Hausärzte und Apotheken Hausärztinnen, Hausärzte und Apotheken als Partner der Patientinnen und Patienten und für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit Thomas

Mehr

Hausarzt-EBM & Fachärztliche Grundpauschale Praktische Konsequenzen der EBM-Reform für Krankenhaus-MVZ

Hausarzt-EBM & Fachärztliche Grundpauschale Praktische Konsequenzen der EBM-Reform für Krankenhaus-MVZ Hausarzt-EBM & Fachärztliche Grundpauschale Praktische Konsequenzen der EBM-Reform für Krankenhaus-MVZ Dipl.-Ing. Frank Welz Düsseldorf, 22.11.2013 Stand der EBM-Reform 2013/2014 EBM-Reform 2013/2014 in

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, im November 2004 Stellungnahme Nr. 50/2004 Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Medizinrechtsausschuss zum Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz

Mehr

Wie stellen sich die onkologischen Schwerpunktpraxen auf?

Wie stellen sich die onkologischen Schwerpunktpraxen auf? Ressourcen - Strukturen - Konzepte Wie stellen sich die onkologischen Schwerpunktpraxen auf? Wissenschaftliches Institut der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen GmbH - WINHO Vor den Siebenburgen

Mehr

4. Stuttgarter Altenpflegetag am 6. Oktober Aktuelles aus der Pflegebranche. Image der Altenpflege. Arzt im Pflegeheim. MDK Prüfungen und PTV

4. Stuttgarter Altenpflegetag am 6. Oktober Aktuelles aus der Pflegebranche. Image der Altenpflege. Arzt im Pflegeheim. MDK Prüfungen und PTV 4. Stuttgarter Altenpflegetag am 6. Oktober 2010 Aktuelles aus der Pflegebranche Image der Altenpflege Arzt im Pflegeheim MDK Prüfungen und PTV Bedeutung der Altenpflege 2015 stehen einem über 75-jährigen

Mehr

Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) (diese gleichzeitig handelnd für die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg)

Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) (diese gleichzeitig handelnd für die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg) Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) (diese gleichzeitig handelnd für die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg) und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Schleswig-Holstein

Mehr

Innovatives Versorgungs-Management der AOK Baden-Württemberg

Innovatives Versorgungs-Management der AOK Baden-Württemberg Innovatives Versorgungs-Management der Dr. Sabine Schwenk, Geschäftsführerin, AOK-Bezirksdirektion Ulm-Biberach 1. Ulmer Pflegemanagementkongress Ulm, 10.07.2015 Die Gesundheitskasse fünftgrößte gesetzliche

Mehr

Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V

Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat auf

Mehr

Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens

Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens Vertragsnummer: 500015 Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen - Körperschaft des öffentlichen Rechts

Mehr

Vorgaben zur Honorarverteilung gemäß 87b Abs. 4 SGB V Kassenärztlichen Bundesvereinigung Stand:

Vorgaben zur Honorarverteilung gemäß 87b Abs. 4 SGB V Kassenärztlichen Bundesvereinigung Stand: Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 87b Abs. 4 SGB V (Artikel 1, Nr. 24 GKV-VStG) zur Honorarverteilung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen mit Wirkung zum 1. April 2012 I. Änderung

Mehr

Schlaganfall-Lotsinnen für Ostwestfalen-Lippe Eine Erfolgsgeschichte für über 300 Patienten

Schlaganfall-Lotsinnen für Ostwestfalen-Lippe Eine Erfolgsgeschichte für über 300 Patienten Schlaganfall-Lotsinnen für Ostwestfalen-Lippe Eine Erfolgsgeschichte für über 300 Patienten 2. Lotsen-Tagung Schlaganfall am 27. Mai 2015 Melanie Czerwinski, Projektmanagement Deutsche Schlaganfall-Hilfe

Mehr

Das Krankenhaus im System der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter

Das Krankenhaus im System der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter Das Krankenhaus im System der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter Von Jan-Hendrik Simon Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung und Gang der Untersuchung 13 1. Teil Das

Mehr

Zweigpraxis. Fragen und Antworten rund um das Thema Zweigpraxis! Sicherstellung Team Bedarfsprüfung

Zweigpraxis. Fragen und Antworten rund um das Thema Zweigpraxis! Sicherstellung Team Bedarfsprüfung Zweigpraxis Fragen und Antworten rund um das Thema Zweigpraxis! Sicherstellung Team Bedarfsprüfung Stand: Juli 2015 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort Zuständigkeiten 1.1. Wer ist grundsätzlich für die Prüfung

Mehr

Anlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V

Anlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein E-Mail: praxisnetze@kvno.de Meldestelle -Anerkennung Praxisnetze- Tel.: (02 11) 59 70-8952 Tersteegenstraße 9 Fax: (02 11) 59 70-9952 40474 Düsseldorf Hiermit beantragt

Mehr

Positionspapier - Nephrologie in Deutschland 2007

Positionspapier - Nephrologie in Deutschland 2007 Positionspapier - Nephrologie in Deutschland 2007 Von Prof. Dr. R. Brunkhorst, Hannover Die nephrologische Wissenschaft bietet heute sehr gute Möglichkeiten, Nierenerkrankungen zu verhindern bzw. zu behandeln

Mehr

Medizin trifft Recht: Gibt es Regelungslücken in der Qualitätssicherung des SGB V?

Medizin trifft Recht: Gibt es Regelungslücken in der Qualitätssicherung des SGB V? Medizin trifft Recht: Gibt es Regelungslücken in der Qualitätssicherung des SGB V? QS-Konferenz des G-BA, Potsdam, 29.11.2010 Dr. Ilona Köster-Steinebach Agenda 1. Einleitung 2. Fragen zur Qualitätssicherung

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung

Mehr

Altersstruktur- und Arztzahlenwicklung in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Rheumatologen Dr. Thomas Kopetsch

Altersstruktur- und Arztzahlenwicklung in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Rheumatologen Dr. Thomas Kopetsch Altersstruktur- und Arztzahlenwicklung in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Rheumatologen Dr. Thomas Kopetsch Kassenärztliche Bundesvereinigung Allgemeine Entwicklung in Deutschland Rheumatologen

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 06. September 2016

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 06. September 2016 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4567 18. Wahlperiode 06. September 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit,

Mehr

Zwischenstand Einführung der Praxisgebühr

Zwischenstand Einführung der Praxisgebühr Pressekonferenz am 16. Oktober 2003 in Berlin 1. Auftrag, Gesetzliche Vorgaben Die in den 28 Abs. 4, 43 b, 61 (2), 62 und 106 a Abs. 3 SGB V-GMG-E verankerten gesetzlichen Regelungen zur Praxisgebühr sind

Mehr

Kleines Glossar des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG)

Kleines Glossar des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) Im Dienst der Medizin. Kleines Glossar des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) Ein Service für Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe 2 Glossar zum VÄndG Am 1. Januar 2007

Mehr

Abrechnungsrichtlinie der KV Hessen

Abrechnungsrichtlinie der KV Hessen Abrechnungsrichtlinie der KV Hessen gültig ab 1. Juli 2016 Abrechnungsrichtlinie der KV Hessen Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen versteht sich als Dienstleistungsorganisation für ihre Mitglieder.

Mehr

Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen

Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (nachfolgend KVS genannt) und der DAK-Gesundheit Vertragsgebiet Sachsen (nachfolgend

Mehr

Integrierte Versorgung in der Onkologie

Integrierte Versorgung in der Onkologie Integrierte Versorgung in der Onkologie D. Chatsiproios, CGG-Klinik Mannheim Mannheimer Brustkrebstage 2004 Warum? Weniger Einnahmen und mehr Ausgaben im Gesundheitssystem Prinzipiell unverändertes Gesundheitssystem

Mehr

Merkblatt für einen Antrag auf Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung

Merkblatt für einen Antrag auf Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.

Mehr

2. Nachtrag zum Honorarverteilungsmaßstab (HVM)

2. Nachtrag zum Honorarverteilungsmaßstab (HVM) ... Seite 1 von 1 Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabes der KVN 2. Nachtrag zum Honorarverteilungsmaßstab (HVM) Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat im

Mehr

B E S C H L U S S. in seiner 164. Sitzung am 17. Oktober Teil A

B E S C H L U S S. in seiner 164. Sitzung am 17. Oktober Teil A B E S C H L U S S zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) sowie zur Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung im Jahr 2009 durch den Bewertungsausschuss nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in

Mehr

Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Daniela Krajka

Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Daniela Krajka der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Geschäftsbereich Zulassung / Sicherstellung Tag der Neuapprobierten der Psychotherapeutenkammer NRW Dortmund, Agenda Themenbereiche Die Kassenärztlichen Vereinigungen

Mehr

Was bringt das Versorgungsgesetz?!

Was bringt das Versorgungsgesetz?! Biersdorfer Krankenhausgespräche" Biersdorf, 16.09.2011! Was bringt das Versorgungsgesetz?! Prof. Dr. Jürgen Wasem! Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-" Stiftungslehrstuhl für Medizinmanagement! Universität

Mehr

zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Düsseldorf

zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Düsseldorf Vereinbarung gemäß 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V über Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser zwischen dem AOK-Bundesverband, Bonn dem BKK

Mehr

Vereinbarung. zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem

Vereinbarung. zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem Vereinbarung zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms Koronare Herzkrankheit

Mehr

117. DÄT 2014 Tagesordnungspunkt IV Schmerzmedizinische Versorgung stärken

117. DÄT 2014 Tagesordnungspunkt IV Schmerzmedizinische Versorgung stärken 117. DÄT 2014 Tagesordnungspunkt IV Schmerzmedizinische Versorgung stärken Dr. Martina Wenker Warum besteht Handlungsbedarf? 1. Ist die schmerzmedizinische Versorgung der Bevölkerung ausreichend? Gibt

Mehr

Ausbildung für die psychotherapeutische Versorgung: Weiterentwicklungszweck des PsychThG ist blockiert

Ausbildung für die psychotherapeutische Versorgung: Weiterentwicklungszweck des PsychThG ist blockiert Anlage zu dem Verbändeschreiben vom 07.10.2010 an die AOLG Ausbildung für die psychotherapeutische Versorgung: Weiterentwicklungszweck des PsychThG ist blockiert Das Psychotherapeutenrecht ist berufs-

Mehr

Tragende Gründe. Vom 20. November 2014

Tragende Gründe. Vom 20. November 2014 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der -Richtlinie: Anlage III Nummer 19 traditionell angewendete Vom 20. November 2014 Inhalt 1. Rechtsgrundlage... 2 2.

Mehr

68. Änderung der Satzung der AOK Baden-Württemberg. Artikel 1 Änderungen der Satzung

68. Änderung der Satzung der AOK Baden-Württemberg. Artikel 1 Änderungen der Satzung 68. Änderung der Satzung der AOK Baden-Württemberg Der Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg hat am 15.12.2015 folgende Satzungsänderung, die vom Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen

Mehr

Die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum: Herausforderungen und Zukunftskonzepte

Die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum: Herausforderungen und Zukunftskonzepte Die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum: Herausforderungen und Zukunftskonzepte Oppurger Gespräch am 04.April 2011 Matthias Zenker Kassenärztliche Vereinigung Thüringen Folie 1 Eröffnung einer Praxis

Mehr

Der Sicherstellungsauftrag als Bewährungsprobe der KV en?

Der Sicherstellungsauftrag als Bewährungsprobe der KV en? Kollektivverträge und Selektivverträge in der ambulanten ärztlichen Versorgung Gesellschaft für Sozialen Fortschritt e.v. 17. Juni 2010 Der Sicherstellungsauftrag als Bewährungsprobe der KV en? Dr. Peter

Mehr

Retinopathie-Screening

Retinopathie-Screening Vereinbarung zur Umsetzung von Screening-Maßnahmen nach 7 Abs. 1 der Anlage 4 des Hausarztvertrages Retinopathie-Screening zwischen der AOK Sachsen-Anhalt und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e.v. unter

Mehr

Ärzte und der ambulante Sektor

Ärzte und der ambulante Sektor Einführung in das Management im Gesundheitswesen Ärzte und der ambulante Sektor Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin (WHO Collaborating

Mehr

Vertrag über ein strukturiertes Arzneimittel-Management von Biologika und Biosimilars (Biolike) in Hamburg nach 84 Abs.

Vertrag über ein strukturiertes Arzneimittel-Management von Biologika und Biosimilars (Biolike) in Hamburg nach 84 Abs. Vertrag über ein strukturiertes Arzneimittel-Management von Biologika und Biosimilars (Biolike) in Hamburg nach 84 Abs. 1 Satz 5 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Heidenkampsweg 99,

Mehr