1. Drs. 20/2446 Beteiligungsrechte der Bürgerschaft bei Staatsverträgen stärken (Antrag FDP)

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1 20. WAHLPERIODE NR. 20/8 Protokoll der öffentlichen Sitzung des Verfassungs- und Bezirksausschusses Sitzungsdatum: 27. Januar 2012 Sitzungsort: Hamburg, im Rathaus, Raum 186 Sitzungsdauer: 17:05 Uhr bis 18:10 Uhr Vorsitz: Abg. Carola Veit (SPD) Schriftführung: Abg. Tim Golke (Fraktion DIE LINKE) Sachbearbeitung: Claudia Kuhlmann Tagesordnung: 1. Drs. 20/2446 Beteiligungsrechte der Bürgerschaft bei Staatsverträgen stärken (Antrag FDP) 2. Drs. 20/2436 Einheitliches Rauch- und Alkoholverbot auf Hamburger Spielplätzen (Antrag CDU) 3. Verschiedenes

2 - 2 - Anwesende: I. Ausschussmitglieder Abg. Dr. Andreas Dressel (SPD) Abg. Barbara Duden (SPD) Abg. Dr. Kurt Duwe (FDP) Abg. Tim Golke (Fraktion DIE LINKE) Abg. Regina-Elisabeth Jäck (SPD) Abg. Dirk Kienscherf (SPD) Abg. Dorothee Martin (SPD) Abg. Farid Müller (GAL) Abg. Ralf Niedmers (CDU) i.v. Abg. Frank Schmitt (SPD) Abg. André Trepoll (CDU) Abg. Carola Veit (SPD) Abg. Kai Voet van Vormizeele (CDU) II. Ständige Vertreterinnen und Vertreter Abg. Robert Bläsing (FDP) Abg. Hansjörg Schmidt (SPD) III. Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter Senatskanzlei Herr Staatsrat Dr. Christoph Krupp (zu TOP 1) Herr LRD Dr. Jürgen Schween (zu TOP 1) Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Frau OBR in Britta von Hollen (zu TOP 2) Herr Wiss. Ang. Rainer Morav (zu TOP 2) IV. Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Bürgerschaftskanzlei Claudia Kuhlmann V. Vertreterinnen und Vertreter der Öffentlichkeit 4 Personen

3 - 3 - Zu TOP 1 Keine Niederschrift, siehe Bericht an die Bürgerschaft. Zu TOP 2 Die CDU-Abgeordneten baten um Darstellung, was nach dem Bürgerschaftsbeschluss am 14. Dezember 2011 auf Senatsebene geschehen sei. Die Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter erwiderten, es habe auf Senatsseite seither keine umfangreichen Aktivitäten gegeben, denn der Antrag sei bislang nur zur Beratung an den Ausschuss überwiesen worden. Eine Umsetzung würde erst nach einem Beschluss der Bürgerschaft in der Sache erfolgen. Die CDU-Abgeordneten fragten daraufhin, welche Position der Senat aufgrund der von allen Beteiligten vorgetragenen Argumente eingenommen habe. Sie erinnerten daran, dass der Erste Bürgermeister in seiner Regierungserklärung deutlich gemacht habe, dass Hamburg die familien- und kinderfreundlichste Stadt Deutschlands werden solle. Für dieses Ziel sei dieser CDU-Antrag ein wichtiger und ernstzunehmender Baustein. Ihrer Auffassung nach müssten alle Fraktionen den Antrag unterstützen, denn es gebe nichts Wichtigeres als das Wohl der Kinder. Die Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter führten aus, bei der Pflege und Unterhaltung von Grün- und Erholungsanlagen handele es sich um eine bezirkliche Aufgabe, die jeder Bezirk nach bestem Wissen und Gewissen selbst wahrnehme. Der Senat halte es für unproblematisch, dass es in den Bezirken unterschiedliche Regelungen gebe. Einheitliche Regelungen, die für ganz Hamburg Anwendung fänden, stünden in der Grün- und Erholungsanlagenverordnung. Dazu gehöre das Rauch- und Alkoholverbot nicht. Der Senat sei der Auffassung, dass die Bezirke dies selbst regeln sollten, weil sie eine größere Nähe zu der jeweiligen Problemwahrnehmung und zum Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort hätten. Darüber hinaus gehörte die Frage der Ausgestaltung des Vollzugs einer solchen Maßnahme ohnehin zu den bezirklichen Aufgaben. Die SPD-Abgeordneten bestätigten, dass es erklärtes Ziel der SPD sei, Hamburg zur kinderfreundlichsten Stadt Deutschlands werden zu lassen. Dies werde in Bezug auf die frühkindliche Betreuung auch umgesetzt. Bei der Frage der Spielplätze gehe es aber auch darum, dem Ziel einer Stärkung der Bezirke gerecht zu werden. Ihrer Ansicht nach sei in den Bezirken ausreichend Kompetenz vorhanden, Bedürfnisse und Probleme zu erkennen. Nicht nachvollziehbar sei allerdings die dem Antrag zugrundeliegende Annahme, durch ein Alkoholverbot wären herumliegende Flaschensplitter zu verhindern. Dies würde voraussetzen, dass nur alkoholische Getränke in Glasflaschen verkauft würden. Dies entspreche aber nicht der Realität. Der Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE verwies auf 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes, in dem es laute:

4 - 4 - Aufgaben der Bezirksämter sind Aufgaben der Verwaltung, die nicht wegen ihrer übergeordneten Bedeutung oder ihrer Eigenheit einer einheitlichen Durchführung bedürfen. Er sei der Auffassung, dass es in Bezug auf die im CDU-Antrag aufgegriffene Problematik einer solchen einheitlichen Regelung nicht bedürfe, zumal dem Senat insbesondere in Bezug auf Vergiftungen im Zusammenhang mit herumliegenden Zigarettenstummeln keine Erkenntnisse vorlägen. Gleichwohl betonte er, dass Zigarettenstummel und Glasscherben auf einem Kinderspielplatz selbstverständlich nichts zu suchen hätten. Ein weiteres Problem bei dem Antrag liege bei der Umsetzung und Kontrolle, vor allem auch außerhalb der Zeiten, in denen sich tatsächlich Kinder auf den Spielplätzen aufhielten. Nicht selten würden die Spielplätze abends wegen fehlender geeigneter Angebote und Alternativen von Jugendlichen genutzt. Die CDU-Abgeordneten erklärten, sie gingen nach den Ausführungen der Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter davon aus, dass die Regelungen der Hundeverordnung zukünftig wieder in die Zuständigkeit der Bezirke übergingen. Sie sähen in Bezug auf das Rauch- und Alkoholverbot auf Hamburger Spielplätzen sehr wohl einen Bedarf nach einer übergeordneten Regelung, denn andernfalls sei die Schlussfolgerung zu ziehen, dass es gewollt sei, auf einzelnen Spielplätzen das Rauchen zu erlauben. Dies wolle die CDU ebenso wenig wie die erwähnte abendliche Nutzung durch andere. Die Probleme bei der Ausübung der Kontrolle durch die Bezirksordnungsdienste sähen sie auch, vor allem weil der Senat ihnen den Auftrag erteilt habe, künftig verstärkter den ruhenden Verkehr zu überwachen. Letzteres sei auch ein Beweis dafür, dass der Senat bisweilen sehr kräftig in die Autonomie der Bezirke eingreife. Nach Auffassung der CDU-Abgeordneten gehörte eine Kontrolle der Spielplätze jedoch eher zu den Aufgaben des Bezirksordnungsdienstes als die Sanierung des Haushalts. Die SPD-Abgeordneten teilten mit, die fraktionsinterne Diskussion sei noch nicht abgeschlossen. Sie fragten, ob der Senat über die Bestrebungen auf bezirklicher Ebene Kenntnis habe, ob die Bezirke erklärt hätten, dass sie an den jeweiligen Regelungen festhalten wollten sowie welche Kriterien in den Bezirke gälten, die sich für Regelungen entschieden hätten. Die Beantwortung der Fragen könne dazu beitragen, den zentralen Regelungsbedarf einzuschätzen. Das Gebot der Subsidiarität sei zu beachten. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter gingen auf die Äußerungen der CDU- Abgeordneten ein. Bei der Hundeverordnung gebe es Rahmenvorgaben auf Landesebene. Die Festlegung der einzelnen Flächen und der auf ihnen geltenden Regeln sei Aufgabe der Bezirke. Auf diese Weise werde sichergestellt, dass grundsätzlich im ganzen Stadtgebiet die gleichen Regeln gälten. Die Frage, welche Fläche als Hundeauslauffläche geeignet sei, werde vor Ort entschieden. Diese Regelung sei vernünftig. Die Parkraumüberwachung werde nach dem gleichen Muster organisiert. Die Bezirke hätten sich in der 19. Wahlperiode gegen einen Plan gewandt, dem zufolge die Parkraumüberwachung auf Landesebene organisiert werden sollte. Sie hätten eingewandt, dass die Parkraumüberwachung eine typische Ordnungsaufgabe sei, die durch die Bezirke wahrzunehmen sei. Der Senat wolle hierzu mit den Bezirken Vereinbarungen schließen. Dieses Instrument sei neu, habe sich aber bereits bewährt.

5 - 5 - Auf die Fragen der SPD-Abgeordneten eingehend sagten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, die Initiative, Rauchverbote auszusprechen, sei regelmäßig von der bezirklichen Politik ausgegangen. Die Verbote seien von der bezirklichen Verwaltung umgesetzt worden. Wie ein Rauchverbot zu handhaben sei, müsse im Einzelfall betrachtet werden. Es sei zu berücksichtigen, dass viele Eltern rauchten, die mit ihren Kindern Spielplätze besuchten. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter schlugen vor, den Bericht des Verfassungs- und Bezirksausschusses den Bezirken zur Kenntnisnahme zuzuleiten und die Entscheidung im Einzelfall bei den Bezirken zu belassen. Der Senat plane nicht, den Bezirken eine zentrale Vorgabe zu machen. Der GAL-Abgeordnete stellte fest, die Lage in den Bezirken sei unterschiedlich, was zu unterschiedlichen Regelungen geführt habe. Es sei davon auszugehen, dass es in den Bezirken, in denen es kein Rauchverbot gebe, bisher keinen Anlass gegeben habe darüber nachzudenken. Der GAL-Abgeordnete beurteilte es positiv, dass es derzeit individuelle Regelungen gebe. Wenn landesweit Handlungsdruck vorhanden wäre, müsse überlegt werden, ob der Bezirkliche Ordnungsdienst weiterhin so genannt werden solle. Denn wenn der Senat zunehmend die Aufgaben der Bezirklichen Ordnungsdienste bestimme, verdienten diese ihren Namen nicht mehr. Andernfalls sei zu überlegen, ob neben den Aufgaben auch die entsprechenden Mittel zur Durchsetzung an die Bezirke gegeben werden. Dem aktuellen Wissenstand entsprechend sei die GAL-Fraktion der Auffassung, dass die derzeitige Regelung beibehalten werden solle. Bei einer Veränderung der Situation sei es möglich, dass die Meinung revidiert werde. Die FDP-Abgeordneten verwiesen auf die bezirkliche Selbstverwaltung. Da die CDU in allen Bezirksversammlungen vertreten sei, stehe es den dortigen Fraktionen frei, diesen Antrag in die jeweiligen Bezirksversammlungen einzubringen. Auf bürgerschaftlicher Ebene sei der Antrag überflüssig. Die CDU-Abgeordneten entgegneten, es gehe nicht um das von den FDP- Abgeordneten aufgeworfene Thema. Selbstverständlich sei in der Bezirksversammlung Wandsbek vor kurzem ein entsprechender Beschluss gefasst worden. Die CDU-Abgeordneten bezogen sich auf die Ausführungen der Senatsvertreterinnen und -vertreter bezüglich der individuellen bezirklichen Regelungen. Es lohne sich, darum zu werben, präventiv im Rahmen einer einheitlichen Regelung für das ganze Stadtgebiet vorzugehen. Auf diese Weise solle verhindert werden, dass weitere Probleme entstünden. Es sei der falsche Weg abzuwarten, bis sich ein Kind an einem Zigarettenstummel vergifte. Die allgemeine Lebenserfahrung zeige, dass Scherben, die auf Spielplätzen lägen, zum überwiegenden Teil von Flaschen stammten, in denen alkoholische Getränke gewesen seien. Wenn grundsätzlich Konsens sei, dass Zigarettenstummel, Flaschen und Scherben auf einem Kinderspielplatz eine Gefahr darstellten, sei darüber nachzudenken, ein grundsätzliches Rauch- und Alkoholverbot auf Kinderspielplätzen auszusprechen. Auf die Äußerungen der Senatsvertreterinnen und -vertreter zur Vollzugsproblematik eingehend sagten die CDU-Abgeordneten, die Straßenverkehrsschilder gingen ebenso an der Lebenswirklichkeit vorbei wie Schilder zum Rauch- und Alkoholverbot. Die Erfahrungen zeigten, dass Eltern im Rahmen ihres bürgerschaftlichen Engagements ein Rauch- und Alkoholverbot kommunizierten, wenn entsprechende

6 - 6 - Schilder aufgestellt würden. Ohne Schilder bestehe diese Möglichkeit nicht, da der Konsum von alkoholischen Getränken und Zigaretten dann für erlaubt gehalten werde. Die CDU-Abgeordneten argumentierten, das Alkoholverbot in Verkehrsmitteln des HVV gelte schließlich auch für alle Linien. Ein Verbot, das sich auf einzelne Linien beschränke würde auf Unverständnis stoßen. Ebenso sei eine einheitliche Regelung auf Spielplätzen im ganzen Stadtgebiet zu fordern. Die SPD-Abgeordneten meinten, mit Ausnahme der CDU-Abgeordneten seien die Rednerinnen und Redner bestrebt gewesen, sich ernsthaft mit dem Thema auseinanderzusetzen. Wenn auf einzelnen Spielplätzen eine Problemlage entstanden sei, bestehe die Möglichkeit, sich an die jeweilige Bezirksversammlung zu wenden und im Dialog eine Lösung zu entwickeln. Dies sei unabhängig von der Aufstellung von Schildern. Selbstverständlich müssten alle bestrebt sein, zu vermeiden, dass es zu Problemlagen komme. Das Bezirksverwaltungsgesetz sehe vor, möglichst viele Zuständigkeiten auf die Bezirke zu übertragen. Dieser Spielraum müsse genutzt werden. Die SPD-Abgeordneten appellierten, das Thema ernsthaft zu diskutieren und nach Möglichkeiten zu suchen, entsprechende Regelungen im Rahmen der derzeitigen Rechtslage zu treffen. Über den Antrag müsse nicht in dieser Sitzung entschieden werden. Die SPD-Abgeordneten äußerten den Wunsch, zunächst mit Vertretern der Bezirke über die unterschiedlichen Regelungen zu sprechen. Es gehe nicht nur um Zigarettenstummel und Glasscherben sondern darum, welche Regelungen die Bezirksversammlungen zum Schutz von Kinderspielplätzen beschließen könnten. Es gebe bereits das Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen und die Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen. Paragraf 1 Absatz 3 Nr. 1 der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verbiete auch jetzt schon die Verunreinigung der Anlagen durch Papier, Glas und andere Abfallstoffe. Somit es sei bereits verboten, Zigarettenstummel und Glasscherben auf öffentlichen Kinderspielplätzen liegen zu lassen. Die SPD-Abgeordneten schlugen vor, die Beratung zu vertagen, um den Fraktionen Gelegenheit zu Gesprächen mit den Abgeordneten der Bezirksversammlungen zu geben. Die CDU-Abgeordneten erklärten, die Ausführungen der SPD-Abgeordneten zeigten, dass diesen bewusst sei, dass sie sich in einer schwierigen Situation befänden, wenn sie sich gegen den Antrag aussprächen. Die formale Argumentation, es gebe bereits die notwendigen Rechtsgrundlagen, gehe an der Lebenswirklichkeit vorbei. Den CDU-Abgeordneten seien das Gesetz und die Verordnung durchaus bekannt. Sie seien der Meinung, diese reichten nicht aus, um die Sicherheit auf Spielplätzen zu gewährleisten. Vielmehr müsse auf den Spielplätzen jeweils ein entsprechender Verwaltungsakt stattfinden, der das Rauch- und Alkoholverbot dokumentiere. Die CDU-Fraktion befürworte eine einheitliche Regelung für das ganze Stadtgebiet. Die CDU-Abgeordneten wiesen den Vorwurf zurück, sie hätten unsachlich argumentiert. Eine Vertagung werde akzeptiert. Bisher sei nicht deutlich geworden, welche Haltung die SPD-Abgeordneten und die Senatsvertreterinnen und -vertreter einnähmen. Der Verfassungs- und Bezirksausschuss beschloss einstimmig, die Beratung zu vertagen.

7 - 7 - Zu TOP 3 Tagesordnung der nächsten Sitzung am 23. Februar 2012 Die Vorsitzende führte aus, die Drucksache 20/631 Die Situation und Zukunft der Bürgerhäuser (Antrag Fraktion DIE LINKE) werde am 3. Februar 2012 im mitberatenden Kulturausschuss behandelt. Wenn bis dahin die Stellungnahme vorliege, könne der Verfassungs- und Bezirksausschuss dieses Thema am 23. Februar 2012 auf seine Tagesordnung setzen. Darüber hinaus seien noch die Drucksachen 20/2952 Reform der bezirklichen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide (Antrag FDP) und 20/2963 Einführung eines Zustimmungsquorums (Antrag CDU) sowie der heute unter TOP 2 vertagte Antrag zu beraten. Der GAL-Abgeordnete wies darauf hin, die Drucksache 20/474 Aktives Wahlalter auf 16 Jahre herabsetzen sei auch noch offen. Die Vorsitzende erinnerte daran, dass die Obleute vereinbart hätten, dieses Thema wieder aufzurufen, wenn insgesamt der Komplex Wahlrecht abgeschlossen werden solle. Die SPD-Abgeordneten meinten bezugnehmend auf die Drucksachen 20/2952 und 20/2963, dass die Bürgerschaft am 25. Januar 2012 die Reform der bezirklichen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide (Drs. 20/2903) gerade erst beschlossen habe. Man könne sich vor dem Inkrafttreten darstellen lassen, wie die noch zu erlassende Verordnung aussehe und dann schauen, wie die Einführung des Gesetzes klappe. Deswegen hielten sie es für die nächste Sitzung noch nicht für angezeigt, die Drucksachen auf die Tagesordnung zu setzen. Die CDU-Abgeordneten schlossen sich dieser Auffassung an. Hinsichtlich der Drucksache 20/2436 Einheitliches Rauch- und Alkoholverbot auf Hamburger Spielplätzen sei ihnen sehr daran gelegen, dass die SPD-Fraktion zügig ihre Beratungen abschließe. Die Vorsitzende fasste zusammen, dass der Ausschuss in seiner nächsten Sitzung nach Möglichkeit die Drucksache 20/631 sowie eventuell weitere im Februar 2012 von der Bürgerschaft überwiesene Drucksachen beraten wolle. Carola Veit (SPD) (Vorsitz) Tim Golke (Fraktion DIE LINKE) (Schriftführung) Claudia Kuhlmann (Sachbearbeitung)

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