Eckpunkte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für das Verordnungspaket Intelligente Netze vom 9. Februar 2014.
|
|
- Dominic Arnold
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Eckpunkte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für das Verordnungspaket Intelligente Netze vom 9. Februar 2014 Standpunkte der EWE AG -- April
2 Die Energiewende mit steigenden Anteilen erneuerbarer Energien macht eine breite Vernetzung und ein komplexes Zusammenspiel der verschiedenen Systemkomponenten erforderlich. Es ist daher positiv, dass das BMWi mit den Eckpunkten die Aufgabe angeht, verlässliche Rahmenbedingungen zu intelligenten Zählern, Messsystemen und Netzen zu schaffen. Der allgemeine Fokus sollte auf einer markt- und netzorientierten Flexibilisierung von Erzeugern und Verbrauchern liegen, da hierdurch Angebot und Nachfrage effizient synchronisiert werden können. Das gewählte Vorgehen eines nach Technologien und Anwendergruppen differenzierten stufenweisen Rollouts intelligenter Zähler und Messsysteme anstelle eines generellen Rollouts ist sinnvoll, da hierdurch ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis gewährleistet werden kann. Die vorgesehenen Zeitfenster für den Einbau intelligenter Zähler und Messsysteme sind grundsätzlich angemessen. Eine weitere zeitliche Streckung sollte es aber nicht geben. Messstellenbetreiber sollten den Rollout innerhalb der genannten Fristen nach individuellen Strategien umsetzen dürfen, ohne weitere zeitliche Vorgaben (z.b. Zwischenschritte) erfüllen zu müssen. Dies ermöglicht ein kosteneffizientes Vorgehen. Sinnvoll ist außerdem, dass Messstellenbetreiber den Rollout auch bei den Anwendergruppen durchführen dürfen, die laut Zeitplan erst ab einem späteren Zeitpunkt mit intelligenten Zählern und Messsystemen auszustatten sind. Die Politik sollte den Unternehmen diesen Freiraum geben, sofern hierdurch insgesamt Mehrkosten verhindert und ein effizienter Rollout erreicht werden kann. Durch die Liberalisierung des Messwesens wurden Strukturen und Prozesse erheblich verkompliziert. Damit weitere Transaktionskosten vermieden werden, sollte die Gateway- Administration so wie es das BMWi auch vorsieht dem Messstellenbetrieb zugeordnet und somit keine weitere Rollenaufteilung vorgenommen werden. Die verbrauchsseitige Einbaugrenze für intelligente Messsysteme von kwh/a wird unterstützt. Werden alle Kunden mit einem Jahresverbrauch von über kwh/a mit Messsystemen ausgestattet, ergäbe dies ein repräsentatives und hilfreiches Bild der Energieströme im Netz. Zudem ist eine Ausstattung von Verbrauchern mit einem Energieverbrauch unterhalb dieser Schwelle zum gegenwertigen Zeitpunkt aus Kostengründen nicht sinnvoll. Gleichwohl sollte man sich wie das BMWi es getan hat über eine Öffnungsklausel die Überprüfung der Pflichteinbaugrenzen unter anderem auch bezüglich Neu- und Umbauten offenhalten. 2
3 Dass Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) zunächst nicht auf intelligente Messsysteme umgestellt werden sollen, wird unterstützt. Langfristig sollte jedoch aus Gründen der Prozessidentität eine technologische Vereinheitlichung und Automatisierung hin zu intelligenten Messsystemen angestrebt werden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass RLM-Messeinrichtungen Messeinrichtungen i.d.r. eine höhere Klassengenauigkeit einhalten müssen und allein dadurch bereits Mehrkosten gegenüber den zunächst vorgesehenen Basis-Systemen entstehen werden. Weiterhin werden Mehrkosten durch die Verwendung von Strom- und Spannungswandlern bei höheren Leistungen und höheren Netzebenen wie heute bei RLM M-Messeinrichtungen Messeinrichtungen auch entstehen. Sollten Preisobergrenzen eingeführt werden, sind bei deren Festlegung die Mehrkosten bei diesen Kunden unbedingt zu berücksichtigen. Das BMWi will an der bereits im EnWG festgeschriebenen Einbauschwelle von 7 kw für EE- und KWK-Anlagen festhalten und hierbei wegen der großen Zahl bereits installierter Anlagen sowohl Neu- als auch Bestandsanlagen in den Rollout einbeziehen. Dies ist positiv. Zusätzlich dazu sollten innerhalb der ersten Rolloutstufe ab 2017 aber auch alle Prosumer ab einer Wesentlichkeitsschwelle chwelle von 800 W mit intelligenten igenten Messsystemen ausgestattet werden. Denn diese tragen mit ihrem intransparenten, schwankenden Einspeise- und Entnahmeverhalten zu Abweichungen von den Standardlastprofilen bei, wodurch die Bilanzkreistreue erschwert und zusätzliche Kosten für das Gesamtsystem verursacht werden, da diesbezügliche Bilanzkreisabweichungen im Differenzbilankreis des Netzbetreibers aufgefangen werden müssen. Die Datenverfügbarkeit für Einspeisung und Entnahme durch Prosumer würde sich außerdem effizienzsteigernd auf Netzplanung und - betrieb auswirken. EWE teilt die Sicht des BMWi, dass der Rollout intelligenter Zähler nicht mit der Verpflichtung zum Einbau eines externen Zweitdisplays verknüpft werden sollte, um die Kosten zu senken und den Spielraum für maßgeschneiderte Kundenlösungen nicht einzuschränken. Kosten, die Netzbetreibern in der Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers beim Rollout entstehen, müssen im Regulierungsregime vollumfänglich, unkompliziert und ohne Zeitverzug anerkannt werden, da nur so wirtschaftliche Unzumutbarkeiten auf Seiten der Netzbetreiber verhindert und ein sicherer Rollout erreicht werden kann. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob und wie bei der Einführung von Preisobergrenzen die angemessene regulatorische Kostenanerkennung und das Zusammenspiel mit einer Erlösobergrenze möglich sind. 3
4 Es ist positiv, dass von einer neuen Umlage abgesehen wird und die Finanzierung von Einbau und Betrieb stattdessen über die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messdienstleistung erfolgen soll. Auch die Abschaffung des gesonderten Abrechnungsentgeltes es ist sinnvoll, da die hierin enthaltenen Kosten unabhängig vom Messstellenbetrieb ellenbetrieb und der Messdienstleistung sind und Aufwände des Netzbetreibers darstellen, die im Rahmen der Netzentgelte nicht separat ausgewiesen werden müssen. Sollten Preisobergrenzen eingeführt werden, müssen diese grundsätzlich die tatsächlichen effizienten Kostenstrukturen abbilden. Die vom BMWi genannten Preisobergrenzen für den Einbau und Betrieb von intelligenten Zählern und Messsystemen in Höhe von 20 und 100 Euro pro Jahr sind nach derzeitiger Einschätzung zu niedrig, insbesondere wenn es sich hierbei um Bruttobeträge handelt, in denen bereits die Mehrwertsteuer teuer enthalten ist. Sofern es sich um Nettobeträge eträge handelt, wäre nach derzeitiger Einschätzung allenfalls der Wert für intelligente Zähler angemessen, jedoch nicht zwingend der für intelligente Messsysteme. Hier ist auf die Gefahr hinzuweisen, dass die Stückkosten für die Messsystemkomponenten durch die Streckung des Rolloutszenarios und die damit einhergehende zeitliche Verteilung des Volumens steigen könnten. Eine abschließende Beurteilung der genannten Grenzwerte ist allerdings erst dann möglich, wenn erste konkrete Angebote der Gerätehersteller vorliegen. Die Einführung von Ausschreibungen der Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers ist derzeit mit vielen Unklarheiten und nach derzeitiger Einschätzung mit potenziellen Risiken behaftet. Vor diesem Hintergrund sollte bedacht werden, dass für die regulierten Messstellenbetreiber bereits heute die Möglichkeit besteht, einen Dienstleister zu beauftragen, der die Durchführung eines ordnungsgemäßen Messstellenbetriebes im Namen des grundzuständigen MSB zu effizienten Preisstrukturen strukturen gewährleistet. Neben den konkreten Modalitäten einer Ausschreibung und ihrer sachgerechten Verknüpfung mit dem Regulierungsregime ist zudem unbedingt zu klären, wie bei Insolvenz eines Dienstleisters verfahren wird, da damit Gefahren für die Systemsicherheit verbunden sind. Denn die Geschäftsprozesse im Strommarkt sind entscheidend davon abhängig, dass die Marktkommunikation von Zähl- und Messdaten einwandfrei und sicher funktioniert. 4
5 Kontakt: EWE Aktiengesellschaft Konzernkommunikation Tirpitzstraße Oldenburg Tel.:
Kosten und Nutzen von intelligenten Stromzählern aus Unternehmenssicht Frau Ines Kolmsee, Vorstand Technik EWE AG
Fachgespräch Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin, 9. Juni 2015 Kosten und Nutzen von intelligenten Stromzählern aus Unternehmenssicht Frau Ines Kolmsee, Vorstand Technik EWE AG Der Einsatz
MehrZusammenfassung und Bewertung der BMWi- Eckpunkte für das Verordnungspaket "Intelligente Netze"
Zusammenfassung und Bewertung der BMWi- Eckpunkte für das Verordnungspaket "Intelligente Netze" 1 Einleitung Am 09. Februar 2015 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Eckpunkte
MehrNetzentgelte für Kunden mit registrierender Leistungsmessung
Preisblatt Gas - RLM (gültig ab 01.01.2013) Hinweis: Grundlage der auf diesem Preisblatt ausgewiesenen Entgelte ist die behördlich für unser Netz im Wege der vorläufigen Anordnung gemäß 72 EnWG für 2013
MehrNetzentgelte Gas 2015
Netzentgelte Gas 2015 Inhalt Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (Jahresleistungspreis) Preisblatt 1 Anlage Anwendungsbeispiel 3 2 Preisblatt 2 Netzentgelt für Kunden
MehrInformationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013
Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und
Mehrvom 21. September 2015
Referentenentwurf zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vom 21. September 2015 Standpunkte der EWE AG -- Oktober 2015 -- Die Energiewendee mit steigenden Anteilen erneuerbarer Energien macht
MehrNetzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,
MehrNetzentgelte Gas 2016
Netzentgelte Gas 2016 Inhalt Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit Leistungsmessung 2 (Jahresleistungspreis) Preisblatt 1 Anlage Anwendungsbeispiel 3 Preisblatt 2 Netzentgelt für Kunden mit Leistungsmessung
MehrEntgelte für Netznutzung für Entnahme ohne ¼-h-Leistungsmessung
Netzzugangsentgelte Strom Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 15.10.2015, voraussichtlich gültig ab 01.01.2016) Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG Hinweis:
MehrElektronisches Preisblatt Strom und Gas
Positionspapier BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Telefon +49 30 300 199-0 Telefax +49 30 300 199-3900 E-Mail info@bdew.de www.bdew.de Elektronisches
Mehr1. Allgemeines 2. 2. Geltungsbereich, Fristen 2
Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 Abs. 1 und 2 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Netz der Stadtwerke Radolfzell GmbH Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2
MehrSmart Meter I. Diana Fricke, Referat 604 Verbraucher in der Energiewende: Prosumer oder Statist? Düsseldorf, 3.4.2014. www.bundesnetzagentur.
Smart Meter I Diana Fricke, Referat 604 Verbraucher in der Energiewende: Prosumer oder Statist? Düsseldorf, 3.4.2014 www.bundesnetzagentur.de Themenübersicht 1. Aktueller Rechtsrahmen Smart Meter 2. künftiger
MehrAnschlussnutzungsvertrag Strom
für höhere Spannungsebenen zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (Anschlussnutzer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird nachfolgender Vertrag geschlossen:
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrNetzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)
Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma
MehrERSTE ERFAHRUNGEN DER REGULIERUNGSBEHÖRDE
1 ERSTE ERFAHRUNGEN DER REGULIERUNGSBEHÖRDE MIT DEM BUNDES-ENERGIEEFFIZIENZGESETZ Mathias Reinert Energie-Control Austria 14. Symposium Energieinnovation, Graz/Austria 12.02.2016 Inhalt Gesetzliche Rahmenbedingungen
MehrVoraussichtliche Entgelte für den Netzzugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz. Elektrizitätswerk der Verbandsgemeinde Eisenberg
Voraussichtliche Entgelte für den Netzzugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz Elektrizitätswerk der Verbandsgemeinde Eisenberg nach 20 Abs. 1 S. 2 EnWG Gültigkeitszeitraum : seit dem 01.01.2013 Das Elektrizitätswerk
MehrVorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte
Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 31.10.2012 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bis
MehrNetzentgelte Gas 2015
Netzentgelte Gas 2015 Netzgebiet Schleswig-Holstein/Nord Niedersachsen Schleswig-Holstein ohne die Stadt Neumünster und ohne die Gemeinden Arpsdorf, Aukrug, Borgdorf - Seedorf, Ehndorf, Dätgen, Dosenmoor
MehrInformation: Strompreise für Haushaltskunden 2013
Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich wird der Strompreis aus drei Elementen gebildet: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und Dienstleistungen:
MehrBundesnetzagentur - BEMD e.v. Was bringen intelligente Stromzähler für die Energiewende?
Fachgespräch Intelligente Stromzähler Bundesnetzagentur - BEMD e.v. Was bringen intelligente Stromzähler für die Energiewende? 24.06.2010 09.06.2015, Berlin 1 Vorstellung BEMD Der Bundesverband der Energiemarktdienstleister
Mehreffektweit VertriebsKlima
effektweit VertriebsKlima Energie 2/2015 ZusammenFassend - Gas ist deutlich stärker umkämpft als Strom Rahmenbedingungen Im Wesentlichen bleiben die Erwartungen bezüglich der Rahmenbedingungen im Vergleich
Mehr«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen
18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen
MehrInformationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014
Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des
MehrSecond Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte
Second Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte Schritt 1: Credits kaufen, um Zugangscodes generieren zu können Wählen Sie Credits verwalten und klicken Sie auf Credits kaufen. Geben Sie nun
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
MehrTechnische Vorgaben für das Einspeisemanagement aktuelle Fragen zum Einspeisemanagement aus Sicht der BNetzA
Technische Vorgaben für das Einspeisemanagement aktuelle Fragen zum Einspeisemanagement aus Sicht der BNetzA Annemarie Wind, Referentin 23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Berlin, 08.03.2016 www.bundesnetzagentur.de
MehrNetzentgelte Strom 2016
Netzentgelte Strom 2016 Inhalt Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2 Preisblatt 2 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (Monatsleistungspreis)
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
Mehrwww.pwc.de CO 2 -Ziele der Bundesregierung im Wärmebereich unrealistisch PwC-Standpunkt zur Energiewende
www.pwc.de -Ziele der Bundesregierung im Wärmebereich unrealistisch PwC-Standpunkt zur Energiewende 1 Wärmesektor spielt zentrale Rolle bei Gelingen der Energiewende Langfristig positive Effekte durch
MehrVorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte
Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 15.10.2015 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet,
MehrNetznutzungsentgelte
Netznutzungsentgelte Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie stellen die voraussichtlichen Entgelte dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse
Mehrwww.be-forever.de EINE PLATTFORM
Online-Shop-Portal www.be-forever.de EINE PLATTFORM für Ihre Online-Aktivitäten Vertriebspartner-Shop Online-Shop Basic Online-Shop Pro Vertriebspartner-Shop Bisher gab es den Online-Shop, in dem Sie Ihre
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
Mehrder EnergieNetz Mitte GmbH
Preisblatt Netzentgelte Strom der EnergieNetz Mitte GmbH 1. Kunden ohne registrierende 1/4h Leistungsmessung Grundpreis (GP) Arbeitspreis (AP) 43,80 /a 4,99 ct/kwh 2. Netzentgelte unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen
MehrNetzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (Preisblatt LG)
Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (Preisblatt LG) Jahresleistungspreissystem Benutzungsdauer < 2.500 h/a Entnahme Leistungspreis in /kw*a Arbeitspreis in ct/kwh Mittelspannung 18,41
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus:
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: If-clauses - conditional sentences - Nie mehr Probleme mit Satzbau im Englischen! Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de
MehrPreisblatt Netznutzung Erdgas ab 01.01.2015 im ChemiePark Bitterfeld Wolfen
Preisblatt Netznutzung Erdgas ab 01.01.2015 im ChemiePark Bitterfeld Wolfen Der entsprechende s- und ergibt sich in Abhängigkeit des kundenindividuellen Abnahmeverhaltens. Als vorläufige Bestimmungsgrundlage
MehrKurzanleitung. MEYTON Aufbau einer Internetverbindung. 1 Von 11
Kurzanleitung MEYTON Aufbau einer Internetverbindung 1 Von 11 Inhaltsverzeichnis Installation eines Internetzugangs...3 Ist mein Router bereits im MEYTON Netzwerk?...3 Start des YAST Programms...4 Auswahl
MehrNetzentgelte Strom 2015
Netzentgelte Strom 2015 Inhalt Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2 Preisblatt 2 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (Monatsleistungspreis)
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
MehrGELSENWASSER Energienetze GmbH. Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom
GELSENWASSER Energienetze GmbH Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom Gültig ab 01.01.2015 Entgelte auf der Grundlage der Festlegung der Erlösobergrenze nach 4 Abs. 1 und 2 ARegV i.v.m. 32 Abs. 1 Nr. 1
MehrOrdner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten
Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten Was sind Berechtigungen? Unter Berechtigungen werden ganz allgemein die Zugriffsrechte auf Dateien und Verzeichnisse (Ordner) verstanden.
MehrEntwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom
Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom bne-vorschlag zur Ausgestaltung einer Anlage Einspeisung im Rahmen der BNetzA- Festlegung zum Netznutzungsvertrag Strom Berlin, 15. August
Mehreffektweit VertriebsKlima
effektweit VertriebsKlima Energie 1/2015 ZusammenFassend schlechte Stimmung auf den Heimatmärkten Rahmenbedingungen Über alle Märkte hinweg gehen die Befragten davon aus, dass sich die Rahmenbedingungen
MehrIBIS Professional. z Dokumentation zur Dublettenprüfung
z Dokumentation zur Dublettenprüfung Die Dublettenprüfung ist ein Zusatzpaket zur IBIS-Shopverwaltung für die Classic Line 3.4 und höher. Dubletten entstehen dadurch, dass viele Kunden beim Bestellvorgang
MehrNetzentgelteStrom. gültig ab 01.01.2013. Inhalt. 1 Preisblatt 1 Netznutzungsentgelt für Zählpunkte mit Leistungsmessung
NetzentgelteStrom Inhalt 1 Preisblatt 1 Netznutzungsentgelt für Zählpunkte mit Leistungsmessung Netznutzungsentgelt für Zählpunkte mit Leistungsmessung - Kommunalrabatt Netznutzungsentgelt für Zählpunkte
MehrIhr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?
Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Oft wirft die Aufnahme neuer Gesellschafter oder auch die Einstellung
MehrDeutschland-Check Nr. 35
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668
MehrEinleitende Bemerkungen
Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,
MehrPreisblatt Netzentgelte Strom der EnergieNetz Mitte GmbH
Preisblatt Netzentgelte Strom der EnergieNetz Mitte GmbH 1. Kunden ohne registrierende 1/4h Leistungsmessung Grundpreis (GP) Arbeitspreis (AP) 54,00 /a 5,46 ct/kwh 2. Netzentgelte unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen
MehrPlus Strom. Das modulare System für Gewerbe, Handel und Industrie.
Plus Strom Das modulare System für Gewerbe, Handel und Industrie. Wie viel Plus hätten Sie gern? Unsere Energie ist Teil Ihrer Wertschöpfungskette. Und damit entscheidend für funktionierende Prozesse in
MehrFax einrichten auf Windows XP-PC
Um ein PC Fax fähig zu machen braucht man einen sogenannten Telefon Anschluss A/B das heißt, Fax funktioniert im Normalfall nur mit Modem nicht mit DSL. Die meisten neueren PCs haben ein Modem integriert.
MehrInformationssicherheit als Outsourcing Kandidat
Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat aus Kundenprojekten Frankfurt 16.06.2015 Thomas Freund Senior Security Consultant / ISO 27001 Lead Auditor Agenda Informationssicherheit Outsourcing Kandidat
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrRatgeber: Kündigung. Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer
Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Ratgeber: Kündigung Haben Sie eine Kündigung erhalten und wissen nicht wie Sie sich verhalten sollen? Dieser Ratgeber gibt
MehrErklärung zum Internet-Bestellschein
Erklärung zum Internet-Bestellschein Herzlich Willkommen bei Modellbahnbau Reinhardt. Auf den nächsten Seiten wird Ihnen mit hilfreichen Bildern erklärt, wie Sie den Internet-Bestellschein ausfüllen und
Mehrerfahren unabhängig weitsichtig
erfahren unabhängig weitsichtig Wünschen Sie sich eine Aussicht mit Weitblick? Weitsicht Sie wünschen, dass Ihr Vermögen in kompetenten Händen liegt. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und bieten Ihnen verlässliche
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrENERGIE EFFIZIENZ EXPERTEN NEHMEN SIE IHRE STROMVERSORGUNG IN DIE EIGENE HAND!
ENERGIE EFFIZIENZ EXPERTEN NEHMEN SIE IHRE STROMVERSORGUNG IN DIE EIGENE HAND! SIE WOLLEN UNABHÄNGIGER SEIN? RESSOURCEN SPAREN UND DIE PERSÖNLICHE ENERGIEZUKUNFT SICHERN, ABER WIE? Mit Solarspeicherlösungen
MehrVeranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de
1 Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de Innerhalb des Studienanteils Bildungswissenschaften sind alle Proseminare und Seminare belegpflichtig;
MehrEMIS - Langzeitmessung
EMIS - Langzeitmessung Every Meter Is Smart (Jeder Zähler ist intelligent) Inhaltsverzeichnis Allgemeines 2 Bedienung 3 Anfangstand eingeben 4 Endstand eingeben 6 Berechnungen 7 Einstellungen 9 Tarife
MehrUNTERNEHMENSVORSTELLUNG VALLÉE UND PARTNER BERATUNG FÜR LOGISTIK & IT
UNTERNEHMENSVORSTELLUNG VALLÉE UND PARTNER BERATUNG FÜR LOGISTIK & IT UNSER GRUNDVERSTÄNDNIS: OFFEN UND EHRLICH IRGENDWAS IST IMMER. Wir bieten Ihnen ein neutrales und umsetzungsorientiertes Prozess-Coaching
MehrPartnerportal Installateure Registrierung
Partnerportal Installateure Registrierung Ein Tochterunternehmen der Süwag Energie AG Allgemeine Hinweise Diese Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie sich als Nutzer für das Partnerportal Installateure registrieren
MehrReporting Services und SharePoint 2010 Teil 1
Reporting Services und SharePoint 2010 Teil 1 Abstract Bei der Verwendung der Reporting Services in Zusammenhang mit SharePoint 2010 stellt sich immer wieder die Frage bei der Installation: Wo und Wie?
MehrGute Ideen sind einfach:
SWE Wärme compact Gute Ideen sind einfach: Ihre neue Heizung von uns realisiert. Der Heizvorteil für Clevere. SWEWärme compact : Ihr Heizvorteil Wir investieren in Ihre neue Heizung. Eine neue Heizung
MehrDatenblatt für Mietversorgung durch eine Erzeugungsanlage (EZA)
Erstellt: 03.07.2015 Geändert: Version: 001 Erstellt: Benkert geändert: Datenblatt für Mietversorgung durch eine Erzeugungsanlage () T FB 051 (Einspeiser) Ansprechpartner Name Straße, Nr. PLZ, Ort Telefon
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrNetzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom
Netzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 15.10.2015, voraussichtlich gültig ab 01.01.2016) Hinweis: Bei
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrDie elektronische Rechnung als Fortsetzung der elektronischen Beauftragung so einfach geht es:
Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter 0571-805474 Anleitung Die elektronische Rechnung als Fortsetzung der elektronischen Beauftragung so einfach geht es: Inhalt 1 Hintergrund zur elektronischen Rechnung
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrPREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM
PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM zum 01.01.2016 1. Voraussichtliche Netznutzungsentgelte für Kunden mit Leistungsmessung Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer
MehrMeine Lernplanung Wie lerne ich?
Wie lerne ich? Zeitraum Was will ich erreichen? Wie? Bis wann? Kontrolle Weiteres Vorgehen 17_A_1 Wie lerne ich? Wenn du deine gesteckten Ziele nicht erreicht hast, war der gewählte Weg vielleicht nicht
MehrVerwendung des IDS Backup Systems unter Windows 2000
Verwendung des IDS Backup Systems unter Windows 2000 1. Download der Software Netbackup2000 Unter der Adresse http://www.ids-mannheim.de/zdv/lokal/dienste/backup finden Sie die Software Netbackup2000.
MehrSWU Netze GmbH. Hinweis zu den Preisblättern für die Netzentgelte Gas der SWU Netze GmbH (gültig ab 01.01.2013):
Hinweis zu den Preisblättern für die Netzentgelte Gas der SWU Netze GmbH (gültig ab 01.01.2013): Die SWU Netze GmbH weist darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von
MehrSolarstrom selbst erzeugen und speichern so geht s!
Solarstrom selbst erzeugen und speichern so geht s! SunEnergy Europe GmbH Das Energiepaket M mit 5 kwp Leistung bei der Arbeit, fertig montiert auf einem Carportdach: 20 Solarmodule produzieren leise und
Mehr[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL
[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.
MehrAnschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)
Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Zwischen Stadtwerke Schwedt GmbH Heinersdorfer Damm 55-57 16303 Schwedt/Oder (nachfolgend Netzbetreiber), und Name/Firma des Anschlussnutzers: Straße:
MehrAufruf der Buchungssystems über die Homepage des TC-Bamberg
Aufruf der Buchungssystems über die Homepage des TC-Bamberg Das Online-Buchungssystem erreichen Sie einfach über die Homepage des TC-Bamberg (www.tennis-club-bamberg.de).über den Link (siehe Bild 1) gelangen
MehrHinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen
Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Vorwort Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
MehrZur Verteilnetzstudie Moderne Verteilnetze für Deutschland vom September 2014 Regulatorische Konsequenzen für Verteilnetzbetreiber
www.pwc.de Zur Verteilnetzstudie Moderne Verteilnetze für Deutschland vom September 2014 Regulatorische Konsequenzen für Verteilnetzbetreiber Dr. Sven-Joachim Otto Verteilnetzstudie: Netzinvestitionen
MehrCheckliste «Datenbekanntgabe»
Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten
MehrAnleitung für Kunden zum Umgang mit verschlüsselten E-Mails von der LASA Brandenburg GmbH
Anleitung für Kunden zum Umgang mit verschlüsselten E-Mails von der LASA Brandenburg GmbH 1. Sie erhalten von der LASA eine E-Mail mit dem Absender Beim Öffnen der E-Mail werden Sie aufgefordert, sich
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrHinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag,
EWE NETZ GmbH Postfach 25 01 26015 Oldenburg Sie erreichen uns: * EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße 302 26133 Oldenburg ' Tel. 0800-393 6389 Fax 0441-4808 1195 @ info@ewe-netz.de www.ewe-netz.de Kundennummer:
MehrDie integrierte Zeiterfassung. Das innovative Softwarekonzept
Die integrierte Zeiterfassung Das innovative Softwarekonzept projekt - ein komplexes Programm mit Zusatzmodulen, die einzeln oder in ihrer individuellen Zusammenstellung, die gesamte Abwicklung in Ihrem
MehrDok.-Nr.: Seite 1 von 6
Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung
MehrTransparent. Ihr Strompreis der Stadtwerke Pforzheim. Weil wir hier leben.
Transparent. Ihr Strompreis der Stadtwerke Pforzheim. Weil wir hier leben. Die Stadtwerke Pforzheim sehen sich als regional verwurzelter Versorger in einer besonderen Verantwortung gegenüber Ihnen, unseren
MehrInformationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH
Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH Stand 01/2013 Inhalt 1. Allgemeines... 2 2. Anwendungsbereich... 2 3. Technische Realisierung... 3 4.
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
MehrOnline-Bestellung Tageskarten für Mitglieder des FC St. Pauli, die nicht im Besitz einer Dauer- oder Saisonkarte sind.
Online-Bestellung Tageskarten für Mitglieder des FC St. Pauli, die nicht im Besitz einer Dauer- oder Saisonkarte sind. 1. Anmeldung Soweit noch nicht geschehen, muss im Vorfeld (vor Verkaufsstart am 21.07.)
MehrDSLonair Ihr schneller Weg ins Internet. Copyright Deutsche Breitband Dienste GmbH 2006 All Rights Reserved
DSLonair Ihr schneller Weg ins Internet Unser Unternehmen DBD Deutsche Breitband Dienste GmbH ist ein bundesweit tätiges Telekommunikationsunternehmen mit Hauptsitz in Heidelberg DBD bietet drahtlose WiMAX-basierte,
MehrWinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon
WinWerk Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052-740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Ablauf der Rabattverarbeitung...
MehrNetzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Gas)
Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Gas) zwischen der COVESTRO Brunsbüttel Energie GmbH, Fährstraße 51, 25541 Brunsbüttel, für ihren Standort Fährstraße 51, 25541 Brunsbüttel, - in der Folge "BEG"
MehrProjekt- Management. Landesverband der Mütterzentren NRW. oder warum Horst bei uns Helga heißt
Projekt- Management oder warum Horst bei uns Helga heißt Landesverband der Projektplanung Projektplanung gibt es, seit Menschen größere Vorhaben gemeinschaftlich durchführen. militärische Feldzüge die
MehrVorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Abstimmung der in der Reihungskriterien-Verordnung genannten Kriterien für die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber auf die spezifischen Anforderungen für Bewerberinnen und
Mehr