Eckpunkte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für das Verordnungspaket Intelligente Netze vom 9. Februar 2014.

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1 Eckpunkte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für das Verordnungspaket Intelligente Netze vom 9. Februar 2014 Standpunkte der EWE AG -- April

2 Die Energiewende mit steigenden Anteilen erneuerbarer Energien macht eine breite Vernetzung und ein komplexes Zusammenspiel der verschiedenen Systemkomponenten erforderlich. Es ist daher positiv, dass das BMWi mit den Eckpunkten die Aufgabe angeht, verlässliche Rahmenbedingungen zu intelligenten Zählern, Messsystemen und Netzen zu schaffen. Der allgemeine Fokus sollte auf einer markt- und netzorientierten Flexibilisierung von Erzeugern und Verbrauchern liegen, da hierdurch Angebot und Nachfrage effizient synchronisiert werden können. Das gewählte Vorgehen eines nach Technologien und Anwendergruppen differenzierten stufenweisen Rollouts intelligenter Zähler und Messsysteme anstelle eines generellen Rollouts ist sinnvoll, da hierdurch ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis gewährleistet werden kann. Die vorgesehenen Zeitfenster für den Einbau intelligenter Zähler und Messsysteme sind grundsätzlich angemessen. Eine weitere zeitliche Streckung sollte es aber nicht geben. Messstellenbetreiber sollten den Rollout innerhalb der genannten Fristen nach individuellen Strategien umsetzen dürfen, ohne weitere zeitliche Vorgaben (z.b. Zwischenschritte) erfüllen zu müssen. Dies ermöglicht ein kosteneffizientes Vorgehen. Sinnvoll ist außerdem, dass Messstellenbetreiber den Rollout auch bei den Anwendergruppen durchführen dürfen, die laut Zeitplan erst ab einem späteren Zeitpunkt mit intelligenten Zählern und Messsystemen auszustatten sind. Die Politik sollte den Unternehmen diesen Freiraum geben, sofern hierdurch insgesamt Mehrkosten verhindert und ein effizienter Rollout erreicht werden kann. Durch die Liberalisierung des Messwesens wurden Strukturen und Prozesse erheblich verkompliziert. Damit weitere Transaktionskosten vermieden werden, sollte die Gateway- Administration so wie es das BMWi auch vorsieht dem Messstellenbetrieb zugeordnet und somit keine weitere Rollenaufteilung vorgenommen werden. Die verbrauchsseitige Einbaugrenze für intelligente Messsysteme von kwh/a wird unterstützt. Werden alle Kunden mit einem Jahresverbrauch von über kwh/a mit Messsystemen ausgestattet, ergäbe dies ein repräsentatives und hilfreiches Bild der Energieströme im Netz. Zudem ist eine Ausstattung von Verbrauchern mit einem Energieverbrauch unterhalb dieser Schwelle zum gegenwertigen Zeitpunkt aus Kostengründen nicht sinnvoll. Gleichwohl sollte man sich wie das BMWi es getan hat über eine Öffnungsklausel die Überprüfung der Pflichteinbaugrenzen unter anderem auch bezüglich Neu- und Umbauten offenhalten. 2

3 Dass Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) zunächst nicht auf intelligente Messsysteme umgestellt werden sollen, wird unterstützt. Langfristig sollte jedoch aus Gründen der Prozessidentität eine technologische Vereinheitlichung und Automatisierung hin zu intelligenten Messsystemen angestrebt werden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass RLM-Messeinrichtungen Messeinrichtungen i.d.r. eine höhere Klassengenauigkeit einhalten müssen und allein dadurch bereits Mehrkosten gegenüber den zunächst vorgesehenen Basis-Systemen entstehen werden. Weiterhin werden Mehrkosten durch die Verwendung von Strom- und Spannungswandlern bei höheren Leistungen und höheren Netzebenen wie heute bei RLM M-Messeinrichtungen Messeinrichtungen auch entstehen. Sollten Preisobergrenzen eingeführt werden, sind bei deren Festlegung die Mehrkosten bei diesen Kunden unbedingt zu berücksichtigen. Das BMWi will an der bereits im EnWG festgeschriebenen Einbauschwelle von 7 kw für EE- und KWK-Anlagen festhalten und hierbei wegen der großen Zahl bereits installierter Anlagen sowohl Neu- als auch Bestandsanlagen in den Rollout einbeziehen. Dies ist positiv. Zusätzlich dazu sollten innerhalb der ersten Rolloutstufe ab 2017 aber auch alle Prosumer ab einer Wesentlichkeitsschwelle chwelle von 800 W mit intelligenten igenten Messsystemen ausgestattet werden. Denn diese tragen mit ihrem intransparenten, schwankenden Einspeise- und Entnahmeverhalten zu Abweichungen von den Standardlastprofilen bei, wodurch die Bilanzkreistreue erschwert und zusätzliche Kosten für das Gesamtsystem verursacht werden, da diesbezügliche Bilanzkreisabweichungen im Differenzbilankreis des Netzbetreibers aufgefangen werden müssen. Die Datenverfügbarkeit für Einspeisung und Entnahme durch Prosumer würde sich außerdem effizienzsteigernd auf Netzplanung und - betrieb auswirken. EWE teilt die Sicht des BMWi, dass der Rollout intelligenter Zähler nicht mit der Verpflichtung zum Einbau eines externen Zweitdisplays verknüpft werden sollte, um die Kosten zu senken und den Spielraum für maßgeschneiderte Kundenlösungen nicht einzuschränken. Kosten, die Netzbetreibern in der Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers beim Rollout entstehen, müssen im Regulierungsregime vollumfänglich, unkompliziert und ohne Zeitverzug anerkannt werden, da nur so wirtschaftliche Unzumutbarkeiten auf Seiten der Netzbetreiber verhindert und ein sicherer Rollout erreicht werden kann. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob und wie bei der Einführung von Preisobergrenzen die angemessene regulatorische Kostenanerkennung und das Zusammenspiel mit einer Erlösobergrenze möglich sind. 3

4 Es ist positiv, dass von einer neuen Umlage abgesehen wird und die Finanzierung von Einbau und Betrieb stattdessen über die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messdienstleistung erfolgen soll. Auch die Abschaffung des gesonderten Abrechnungsentgeltes es ist sinnvoll, da die hierin enthaltenen Kosten unabhängig vom Messstellenbetrieb ellenbetrieb und der Messdienstleistung sind und Aufwände des Netzbetreibers darstellen, die im Rahmen der Netzentgelte nicht separat ausgewiesen werden müssen. Sollten Preisobergrenzen eingeführt werden, müssen diese grundsätzlich die tatsächlichen effizienten Kostenstrukturen abbilden. Die vom BMWi genannten Preisobergrenzen für den Einbau und Betrieb von intelligenten Zählern und Messsystemen in Höhe von 20 und 100 Euro pro Jahr sind nach derzeitiger Einschätzung zu niedrig, insbesondere wenn es sich hierbei um Bruttobeträge handelt, in denen bereits die Mehrwertsteuer teuer enthalten ist. Sofern es sich um Nettobeträge eträge handelt, wäre nach derzeitiger Einschätzung allenfalls der Wert für intelligente Zähler angemessen, jedoch nicht zwingend der für intelligente Messsysteme. Hier ist auf die Gefahr hinzuweisen, dass die Stückkosten für die Messsystemkomponenten durch die Streckung des Rolloutszenarios und die damit einhergehende zeitliche Verteilung des Volumens steigen könnten. Eine abschließende Beurteilung der genannten Grenzwerte ist allerdings erst dann möglich, wenn erste konkrete Angebote der Gerätehersteller vorliegen. Die Einführung von Ausschreibungen der Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers ist derzeit mit vielen Unklarheiten und nach derzeitiger Einschätzung mit potenziellen Risiken behaftet. Vor diesem Hintergrund sollte bedacht werden, dass für die regulierten Messstellenbetreiber bereits heute die Möglichkeit besteht, einen Dienstleister zu beauftragen, der die Durchführung eines ordnungsgemäßen Messstellenbetriebes im Namen des grundzuständigen MSB zu effizienten Preisstrukturen strukturen gewährleistet. Neben den konkreten Modalitäten einer Ausschreibung und ihrer sachgerechten Verknüpfung mit dem Regulierungsregime ist zudem unbedingt zu klären, wie bei Insolvenz eines Dienstleisters verfahren wird, da damit Gefahren für die Systemsicherheit verbunden sind. Denn die Geschäftsprozesse im Strommarkt sind entscheidend davon abhängig, dass die Marktkommunikation von Zähl- und Messdaten einwandfrei und sicher funktioniert. 4

5 Kontakt: EWE Aktiengesellschaft Konzernkommunikation Tirpitzstraße Oldenburg Tel.:

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