Inhalt. Einleitung 4. Lernziele und Zeitbedarf 4. Möglicher Unterrichtsverlauf 5. Ideenbörse 6. Fachinformation Das Wichtigste in Kürze!

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1 Inhalt Einleitung 4 Lernziele und Zeitbedarf 4 Möglicher Unterrichtsverlauf 5 Ideenbörse 6 Fachinformation Das Wichtigste in Kürze! 7 Arbeitsunterlagen 11 Folie 1: Power Flakes 11 Arbeitsblatt 1: Schoko Flakes 12 Arbeitsblatt 2: Kennzeichnung / Basics 13 Arbeitsblatt 3: Was steht drauf? 15 Arbeitsblatt 4: Kennzeichnungsknobelei 16 Folie 2: Schoko Flakes mit Pflichtangaben 17 Lösungen zu AB 3 18 Lösungen zu AB 4 18 Recherchefragen 19 Infotext Speiseeis 20 Lösungen zu den Recherchefragen 21 Tipps für die Teamarbeit und Präsentation 22 Kopiervorlage: Ampelcheck-Karte der Verbraucherzentralen 23 Cross Promotion 24 Bestellseite und Widerrufsbelehrung 26 Impressum 27 Häufig verwendete Abkürzungen: L = Lehrkraft SuS = Schülerinnen und Schüler KV = Kopiervorlage AB = Arbeitsblatt 3

2 Einleitung Etiketten lügen wie gedruckt! hört man immer wieder. Stimmt das? Welche Angaben müssen eigentlich auf Lebensmitteletiketten stehen, was ist erlaubt, was ist verboten? Im Zentrum dieser Unterrichtseinheit steht das Lebensmitteletikett. Die Schülerinnen und Schüler lernen die Grundelemente der Lebensmittelkennzeichnung kennen. Sie unterscheiden zwischen Pflichtangaben und Werbung und haben die Möglichkeit, mit Hilfe von Recherchefragen das Gelernte zu vertiefen und anzuwenden. Kalorien 126 kcal 6 % Zucker 9 g 10 % 3 % 0,99 Eine Portion 30g enthält Fett 2 g der empfohlenen Tageszufuhr eines Erwachsenen ges. Fettsäuren 1 g 5 % Salz 0,2 g Dabei können Sie feststellen: Etiketten lügen nicht, aber es ist gar nicht so einfach, sie zu verstehen. 3 % 2,90 Lernziele und Zeitbedarf Kernkompetenz Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundelemente der Lebensmittelkennzeichnung, verstehen sie und nutzen sie, um Angaben auf Produkten zu bewerten. Alterseignung Klassen 9 10 in den Fächern Hauswirtschaft, Ernährungslehre, Arbeitslehre/Wirtschaft, Mensch und Umwelt. Zeitbedarf 1 Doppelstunde + Vertiefungsstunde (optional) Themenfelder/Lehrplanverankerung Grundelemente der Lebensmittelkennzeichnung: gesetzliche Vorgaben und Praxis Haushalt und Wirtschaften: Einkauf, Informationsquellen für Verbraucher Verbraucherinformation und Verbraucherschutz, verbraucherbewusstes Verhalten 320 g 1,90 4

3 Möglicher Unterrichtsverlauf K = Kompetenzen 1) Die Grundelemente der Lebensmittelkennzeichnung kennen 2) Pflichtangaben und Werbung auf dem Etikett unterscheiden 3) Lebensmittelkennzeichnung als Informationsgrundlage nutzen Abläufe Kompetenzen Sozialform/ Methode und Materialien Einstieg L zeigt Folie 1 Power Flakes oder ein Produkt ohne Etikett und erarbeitet mit den Schülern: Was möchtet ihr über das Produkt wissen, bevor ihr es kauft, esst oder trinkt? L sammelt Vorschläge. 1 Unterrichtsgespräch Folie 1 Power Flakes alternativ Produkt ohne Etikett Tafel Erarbeitung SuS untersuchen die Kennzeichnung auf dem AB 1 Schokoflakes schreiben die Pflichtangaben auf, schreiben freiwillige Angaben auf, prüfen welche Werbeaussagen für Erwachsene und welche für Kinder gedacht sind. Variante: SuS untersuchen reale Lebensmitteletiketten. 1,2 Einzel-/Gruppenarbeit AB 1 Schoko Flakes AB 2 Kennzeichnung Basics AB 3 Was steht drauf? Variante: Echte Lebensmittelverpackungen Ergebnissicherung Reflexion L bespricht die Arbeitsergebnisse von Aufgabe 1 3 des AB 3 Schoko Flakes. Diskussion/Reflexion: Welche Angaben sind verständlich, welche weniger? Thema Werbung und Design: Wie gefällt die Verpackung? Wie versucht der Hersteller Kinder bzw. Erwachsene zum Kauf zu motivieren? Ideenpool: Was würde ich als Hersteller auf ein Produkt schreiben, um es gut zu verkaufen? Wären diese Angaben erlaubt? 1,2 Unterrichtsgespräch Folie Schoko Flakes mit Pflichtangaben 2,3 Unterrichtsgespräch Hausaufgabe Recherchefragen SuS lösen das AB Kennzeichnungs-Knobelei als Hausaufgabe, alternativ im Unterricht als Wettbewerb zwischen zwei Gruppen. SuS untersuchen Etiketten zu Hause, im Supermarkt oder mitgebrachte Produktverpackungen anhand der Recherchefragen und präsentieren ihre Arbeitsergebnisse. 3 Einzelarbeit oder Wettbewerb Unterrichtsgespräch AB Kennzeichnungs-Knobelei Recherchefragen KV Wie präsentiere ich meine Arbeitsergebnisse? KV Wir arbeiten im Team 5

4 Ideenbörse Anregungen zur Wiederholung, Vertiefung oder Weiterführung Eissorten Welche gibt es? Die SuS entwerfen ein Plakat, das über die unterschiedlichen Eissorten informiert. Befragung: Welche Menge isst du? Die SuS erarbeiten eine Umfrage zu Portionsgrößen von Cornflakes, Chips oder Keksen. Die Befragten sollen anhand von Fotos oder unterschiedlich großen echten Portionen auswählen, welche Menge sie normalerweise essen. Die SuS werten die Umfrage aus, vergleichen sie mit den Herstellerangaben. Mach den Ampelcheck Umfrage zu beliebten Lebensmitteln unter Jugendlichen oder Produkten aus dem Angebot des Schulkiosk. Welche Ampelpunkte würdest du vergeben? Die SuS werten die Umfrage aus, vergleichen sie mit der echten Ampelkennzeichnung unter de oder mit der Ampelcheck-Karte der Verbraucherzentralen. Kinderlebensmittel bunt und ungesund? Recherche zum Thema Kinderlebensmittel und Verfassen eines Textes für die Schulhomepage oder die Schülerzeitung. Unser Produkt SuS entwickeln zu Hause ein Rezept für ein alkoholfreies Erfrischungsgetränk und gestalten selbst ein Etikett. Materialien KV Infotext Speiseeis Plakat, Bastelmaterial, Verpackungen oder Abbildungen von Eissorten Küchenwaage, Schälchen oder Teller, verschiedene Produkte, Fragebögen, Stifte Abbildungen von Produkten, Fragebögen, ggf. Plakate, Internet Internet, ggf. Powerpoint oder Basteluntensilien Hinweise für fächerübergreifendes Arbeiten Mathematik: Auswertung der Umfragen und Darstellung der Umfrageergebnisse, ggf. Arbeit mit Excel Deutsch: Die SuS erarbeiten ein Schreiben an die Hersteller, das Ergebnisse ihrer Recherchen darstellt und die Hersteller um Stellungnahme bittet. Dafür eignen sich die Ergebnisse verschiedener Aufgaben, beispielsweise: Recherchefrage 4: Temperaturtricks Recherchefrage 6: Cornflakes & Co welche Mengen machen satt? Recherchefrage 7: Wie gesund ist das Produkt? Ideenbörse: Befragung Welche Menge isst Du? Weiterführende Literatur Achten Sie aufs Etikett! Kennzeichnung von Lebensmitteln, aid-heft Nr Die Zutatenliste Kleines Lexikon der Zusatzstoffe, aid-heft Nr Internetportal der Verbraucherzentralen mit einem Schwerpunkt zum Thema Kinder und Werbung 6

5 Fachinformation Das Wichtigste in Kürze! Das MUSS drauf! Diese Grundangaben müssen auf verpackten Lebensmitteln stehen: Verkehrsbezeichnung, d. h. der Name oder die Beschreibung des Lebensmittels Zutatenverzeichnis, in absteigender Reihenfolge aufgelistet nach Gewicht, dazu gehören auch alle Zusatzstoffe bestimmte Allergie auslösende Zutaten Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum Füllmenge Name oder Firma und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers Los-/Chargen-Nummer; sie kann durch das Mindesthaltbarkeitsdatum ersetzt werden, wenn es mit Tag und Monat angegeben wird bei Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent der Alkoholgehalt Der Endpreis sowie der Grundpreis je Mengeneinheit in Kilogramm oder Liter auf der Produktverpackung oder in der Nähe der Ware. Auch für bestimmte Herstellungsverfahren gibt es Kennzeichnungsvorschriften, z. B. für Bioprodukte oder die Verwendung gentechnischer Verfahren sowie für die ionisierende Bestrahlung von Lebensmitteln. Für viele Produktgruppen wie Fruchtsäfte, Konfitüren oder Käse gibt es außerdem produktspezifische Vorschriften. Bei unverpackten Obst und Gemüse müssen unter anderem Ursprungsland und Sorte angegeben werden. Auch Behandlungsmittel oder Zusatzstoffe sind kenntlich zu machen. Das DARF drauf: Auch für eine Reihe von freiwilligen Angaben gibt es rechtliche Vorschriften: Die Health-Claims Verordnung regelt zum Beispiel Hinweise auf einen besonderen Nährwert oder Werbung mit Gesundheitsangaben. Die rechtliche Basis Aktuell regelt vor allem die nationale Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, was auf dem Etikett verpackter Lebensmittel stehen muss. Ab Dezember 2014 tritt an ihre Stelle die europäische Lebensmittelinformationsverordnung. Für alle Informationen auf Lebensmitteln gilt: Sie müssen wahr sein und dürfen die Verbraucher nicht täuschen. Das schreibt 11 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) vor. 1. Verkehrsbezeichnung Die Verkehrsbezeichnung soll den Verbraucher informieren, um was für ein Produkt es sich handelt. Für einige Lebensmittel ist diese Bezeichnung gesetzlich definiert, zum Beispiel für Butter, Käse, Milchprodukte oder Fruchtsaft. Bei Lebensmitteln, für die es keine Rechtsvorschrift gibt, verwenden Hersteller Begriffe, die allgemein gebräuchlich sind, die so genannte Verkehrsauffassung, zum Beispiel Frankfurter Würstchen oder Milchspeiseeis. Die Definitionen finden sich im Deutschen Lebensmittelbuch. Wenn es für ein Lebensmittel keine Verkehrsauffassung gibt, dann muss auf dem Etikett verständlich erklärt werden, worum es sich handelt. Phantasieoder Markennamen wie Smacks oder Schokotraum sind zwar zulässig, sie müssen aber durch eine Verkehrsbezeichnung oder eine erklärende Beschreibung ergänzt werden, zum Beispiel gepuffter Weizen mit Honig oder Schokoladenpudding mit Sahne. Mehr unter: Suchwort Lebensmittelbuch 7

6 Recherchefrage 1 Recherchefrage 2 Achtung! Die Verkehrsbezeichnung ist häufig nicht ganz leicht auf den Verpackungen zu finden, denn sie muss nicht in größerer Schriftgröße als die anderen Pflichtangaben geschrieben sein. Sie muss allerdings immer im selben Sichtfeld wie die Mengenangabe stehen. 2. Zutatenliste Die Zutatenliste enthält genau wie ein Rezept eine Aufzählung aller Zutaten, in der Regel allerdings ohne Mengenangabe. Zutat ist jeder Stoff, einschließlich der Zusatzstoffe, der bei der Herstellung eines Lebensmittels verwendet wird und unverändert oder verändert im Enderzeugnis vorhanden ist, so die Definition laut Lebensmittelkennzeichnungsrecht. Die Zutaten sind nach ihrem Gewichtsanteil geordnet: An erster Stelle steht die Hauptzutat, zuletzt die mit der geringsten Menge. Bei sehr kleinen Verpackungen (Fläche < 10 cm 2 ) muss die Zutatenliste nicht angegeben werden. Mengenangaben: nur manchmal! In manchen Fällen muss auch die Menge einer Zutat in Prozent angegeben werden, beispielsweise wenn der Hersteller eine Zutat durch Abbildungen oder im Namen des Lebensmittels hervorhebt (etwa Sahnepudding). Die Mengenangabe steht entweder direkt bei der Verkehrsbezeichnung, zum Beispiel: mit 10 % Sahne, oder in der Zutatenliste hinter der Zutat, zum Beispiel: Sahne (10 %). Zusammengesetzte Zutaten Zutaten, die selbst aus mehreren Zutaten bestehen, sind zusammengesetzte Zutaten. Dazu gehören die Würstchen in einer Linsensuppe oder auch die Fruchtzubereitung im Jogurt. Im Zutatenverzeichnis müssen die Einzelbestandteile dieser zusammengesetzten Zutaten aufgelistet werden, zum Beispiel: Brühwurst (Fleisch, Speck, Wasser, Nitritpökelsalz). Zusatzstoffe Verarbeitete Lebensmittel können Zusatzstoffe enthalten. Sie beeinflussen u. a. die Haltbarkeit, Farbigkeit, Festigkeit oder den Geschmack des Lebensmittels. Für die meisten Zusatzstoffe sind zwei Angaben erforderlich: Der Klassenname beschreibt die Funktion, die dieser Zusatzstoff im Produkt übernimmt wie Verdickungsmittel oder Emulgator. Zusätzlich zum Klassennamen wird entweder der Eigenname des Zusatzstoffes oder seine E-Nummer aufgeführt. Das Verdickungsmittel Guarkernmehl kann also auf zwei verschiedene Weisen gekennzeichnet werden: Verdickungsmittel Guar oder Verdickungsmittel E 412. Allergenkennzeichnung Wenn eines der vierzehn Lebensmittel, die in Europa am häufigsten Allergien auslösen, als Zutat in einem Lebensmittel verwendet wurde, dann muss dies auf dem Etikett erkennbar sein entweder durch den Namen des Lebensmittels oder in der Zutatenliste oder durch einen gesonderten Hinweis. Das bedeutet: Wo früher beispielsweise Emulgator Lecithin stand, steht heute Emulgator Sojalecithin, weil Soja ein Hauptallergen ist. Zu den 14 kennzeichnungspflichtigen Allergenen gehören: Glutenhaltige Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Dinkel, Kamut), Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte (Nüsse, Pistazien etc.), Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid, Süßlupinen und Mollusken (Weichtiere). Mehr unter Recherchefrage 3 Achtung! Hinweise wie kann Spuren von Nüssen enthalten gehören nicht zur Allergenkennzeichnung. Es handelt sich um eine freiwillige oder vorsorgliche Information des Herstellers über mögliche Verunreinigungen. Den Betroffenen hilft der Hinweis wenig, denn das Produkt kann Allergene enthalten, muss aber nicht. Das schränkt die Auswahlmöglichkeiten noch mehr ein. 8

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