Sicherheit und Gesundheitsschutz in Fahrschulen TÜV Industrie Service GmbH TÜV SÜD Gruppe
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- Andrea Schuler
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1 Sicherheit und Gesundheitsschutz in Fahrschulen 2004 Abteilung:
2 Programm ) Neues aus dem Arbeitsschutz BGV A1 Grundsätze der Prävention Novellierung der Arbeitsstättenverordnung Geräte- und Produktsicherheitsgesetz 2) Neues Symbol zur Ersten Hilfe 3) Psychische Belastungen in Fahrschulen Abteilung:
3 BGV A 1 Information zur neuen UVV BGV A 1: Neue Basisvorschrift des BG- Regelwerks Trat zum in Kraft. Abteilung:
4 Unfallverhütungsvorschriften aufgehoben: Allgemeine Vorschriften (BGV A1) Erste Hilfe (BGV A 5) Umgang mit Gefahrstoffen (VBG 91) Biologische Arbeitstoffe (BGV B 12) sowie Arbeitsmittelbezogene Unfallverhütungsvorschriften (z.b. Kraftbetriebene Arbeitsmittel, Hebebühnen). Abteilung:
5 BGV A 1 - Allgemeines Verzicht auf Detailregelungen Gilt umfassend für alle Branchen Keine Regelungen zu Arbeitsstätten Inhalte einer Reihe bisher einzeln erlassener Unfallverhütungsvorschriften, z. B. der UVV Ersten Hilfe, integriert. Abteilung:
6 BGV A 1 - Allgemeines Es wird auch eine spezielle Regel Grundsätze der Prävention (BGR A1) zur UVV Grundsätze der Präventionen (BGV A1) geben. Abteilung:
7 Die wesentlichen Inhalte der neuen BGV A1 Eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist grundsätzlich erforderlich: 3 (3): Der Unternehmer hat entsprechend 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach Absatz 1, die von ihm festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren. Abteilung:
8 Unterweisungen 4 BGV A 1 Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln. Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; Neu: Die Unterweisung der Versicherten ist zu dokumentieren. Abteilung:
9 Die wesentlichen Inhalte der neuen BGV A1 Pflichten der Versicherten ( 15, 16, 17 und 18) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einem Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Diese Bestimmung ist bußgeldbewertet. Abteilung:
10 Die wesentlichen Inhalte der neuen BGV A1 Maßnahmen bei besonderen Gefahren ( 21): Es werden Maßnahmen für den Fall des Entstehens von Bränden, Explosionen, des unkontrollierten Austretens von Stoffen und sonstiger gefährlicher Störungen des Betriebsablaufs gefordert. Abteilung:
11 BGV A 1 Erste Hilfe BGV A 1-26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer : (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste- Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,... Abteilung:
12 Programm 1) Neues aus dem Arbeitsschutz BGV A1 Grundsätze der Prävention Novellierung der Arbeitsstättenverordnung Geräte- und Produktsicherheitsgesetz Abteilung:
13 Neue Arbeitsstättenverordnung Die novellierte Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - vom enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Besteht aus nur 8 (!) Paragrafen Es werden keine konkreten Maßzahlen und Detailanforderungen (z.b. zu Mindestgrundfläche, lichter Höhe oder Mindestluftraum von Arbeitsräumen) mehr vorgegeben, sondern allgemeine Schutzziele Abteilung:
14 Neue Arbeitsstättenverordnung Neu ist, dass die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung in Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz und bei Ausnahmeregelungen für kleinere Betriebe besonders berücksichtigt werden ( 3). Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren wie Absturz und Entstehungsbrände sowie die Vorgaben für Flucht und Rettungswege werden im 2. Abschnitt genannt. Abteilung:
15 Übergangsfristen Die bestehenden Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) gelten zunächst fort, jedoch nicht länger als sechs Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung (bis maximal 2010). Abteilung:
16 Programm 1) Neues aus dem Arbeitsschutz BGV A1 Grundsätze der Prävention Novellierung der Arbeitsstättenverordnung Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Abteilung:
17 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Beim Einkauf auf diese Zeichen achten! Abteilung:
18 Programm 1) Neues aus dem Arbeitsschutz BGV A1 Grundsätze der Prävention Novellierung der Arbeitsstättenverordnung Geräte- und Produktsicherheitsgesetz 2) Neues Symbol zur Ersten Hilfe 3) Psychische Belastungen in den Fahrschulen Abteilung:
19 Neues Symbol für Rettung AED (Automatisches Externer Defibrillator) z.b. zur Laienhilfe bei Herzstillstand (Herzrhythmusstörungen) Abteilung:
20 Psychische Belastungen in den Fahrschulen - Stressbewältigung Abteilung:
21 Abteilung:
22 Stresswirkung ist subjektiv Stressoren: Stau Hitze Lärm Ärger Bewegungsmangel Abgase mitgebrachte Belastungen aus dem privatem Umfelds weitere.. DAUER der Belastung INTENSITÄT der Belastung Entscheidung ist die Wahrnehmung und Verarbeitung der Stressoren Alter, Fähigkeiten (z.b. Kommunikationsfähigkeit, Zeitplanung), augenblicklicher gesundheitlicher und seelischer Zustand, Erfahrungen, Selbsteinschätzung, Ausbildung, Erziehung, Motivation, etc positive Herausforderung Positive Folgen Negative Überforderung Abteilung:
23 Stress und Leistung Leistungsfähigkeit, Wohlbefinden Eustress Distress / Hyperstress STRESS Abteilung:
24 Negative Folgen Individuelle (Person) Kurzfristige, aktuelle Reaktionen Mittel- bis langfristige chronische Reaktionen Physiologisch - erhöhte Herzfrequenz - Blutdrucksteigerung - Adrenalinausschüttung ( Stresshormon ) Psychisch - Anspannung - Frustration, Ärger - Ermüdung Individuell Verhaltensmäßig - Leistungsschwankungen - Nachlassen der Konzentration - Fehler - allgemeine psychosomatische Beschwerden und Erkrankungen - Unzufriedenheit, Resignation, Depression - Burnout - Innere Kündigung - vermehrter Nikotin-, Alkohol-, Tablettenkonsum - Fehlzeiten (Krankheitstage) sozial - Konflikte, Streit, Aggression gegen andere - Rückzug (Isolierung) innerhalb und außerhalb der Arbeit Wirtschaftlich (Unternehmen) Störfälle, Unfälle Qualitätsverluste, etc. Frühverrentungen Berufsunfähigkeit, Fluktuation Abteilung:
25 Psychische Belastungen in Fahrschulen Straßenverkehr Fahrlehrer - Fahrschüler Schulungsraum
26 Körperreaktionen im Stressgeschehen trockener Mund Schweißproduktion Adrenalin wird freigesetzt Bronchienerweiterung schneller Atem erhöhter Herzschlag erhöhter Blutdruck Hemmung der Magenund Darmtätigkeit Zucker und Fettvorräte werden gelöst angespannte Muskulatur Kalte Hände und Füße Abteilung:
27 Abbau des Stresszustandes Bei fehlendem Abbau des Stresszustandes entsteht ein Stau Abbau des Stresszustandes Sekundärer Stresszustand Langfristige vegetative Fehlsteuerung, die zu psychosomatischen Erkrankungen wie Herzinfarkt, Magengeschwüren, etc. führen kann, Früher Flucht Angriff Jetzt Abteilung:
28 Stressabbau Abteilung:
29 Abbau des Stresszustandes Bei fehlendem Abbau des Stresszustandes entsteht ein Stau Abbau des Stresszustandes Sekundärer Stresszustand Langfristige vegetative Fehlsteuerung, die zu psychosomatischen Erkrankungen wie Herzinfarkt, Magengeschwüren, etc. führen kann, Früher Flucht Angriff Jetzt Bewegung... Entspannungstechniken bewusst Abstand gewinnen Abteilung:
30 Reduzierung psychischer Beanspruchungsfolgen regelmäßige Entspannung, Yoga, Autogenes Training, regelmäßige Bewegung, Sport Einstellungsänderung Umbewertung von Problemen aktive Auseinadersetzung mit dem Problem Erfolgreiche Stressbewältigung Organisation des Alltags eindeutige Prioritäten Zeitmanagement delegieren Abteilung:
31 Anmerkung Positiven Auswirkungen bei Bewegung können nur wenige Tage gespeichert werden!!! Abteilung:
32 Stressbewältigung Aktive Auseinandersetzung mit Problemen Welche Situationen (im Straßenverkehr, im Schulungsraum etc.) erlebe ich immer als belastend? Was belastet mich in einer bestimmten Situation? Was will ich in dieser Situation? Was könnte ich künftig dagegen tun? Abteilung:
33 Psychische Belastungen im Schulungsraum Regeln ignorieren, zu spät kommen Nebentätigkeiten (Zeitung lesen, mit dem Handy spielen) private Unterhaltungen andere provozieren sich hyperaktiv am Platz verhalten Abteilung:
34 Situation: Fahrschüler albert herum, verhält sich wie ein Clown ich muss auf mich aufmerksam machen, sonst werde ich in der Lerngruppe nicht anerkannt Dieser Fahrschüler will mich ärgern Was denkt sich der Fahrlehrer? Was denkt sich der Fahrschüler? In der Regel bezieht sich ein störendes Verhalten nicht auf den Fahrlehrer Abteilung:
35 Gründe für Störungen... Störungen von Fahrschülern nicht persönlich nehmen, Gründe können sein: Ich muss auf mich aufmerksam machen, sonst werde ich in der Lerngruppe nicht anerkannt Ich möchte die Macht haben. Ich fühle mich gut wenn die anderen das tun was ich will Ich bin in der Lerngruppe unbeliebt und möchte deshalb die anderen durch meine Äußerungen kränken Ich störe aus Langeweile Abteilung:
36 Verhalten des Fahrlehrers... sich nicht persönlich angegriffen fühlen - sich auf keinen Machtkampf einlassen positivem Verhalten Aufmerksamkeit gewähren - negativem Verhalten so wenig Aufmerksamkeit wie möglich gewähren positive Erwaltungshaltung des Fahrlehrers, er muss an den Erfolg seiner pädagogischen Tätigkeiten glauben. klare Regeln, strukturierter Ablauf des Lehr- und Lernprozesses, Abteilung:
37 Wie steigere ich meinen Stress? Spät ins Bett, zu spät aufstehen Nichts frühstücken Keine Zeit für persönliche Bedürfnisse (Kaffee, etc.) nehmen Knapp wegfahren Krach mit Partner(in), schlechte Laune Alkohol am Vorabend Abteilung:
38 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Abteilung:
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