Wesentliche Änderung an Maschinen
|
|
- Bettina Krause
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Wesentliche Änderung an Maschinen Rechtsgrundlagen Entscheidungshilfen Dokumentation
2 Inhalte Rechtsgrundlagen Herstellerbegriff im Sinne der Maschinenrichtlinie Wann ist eine Veränderung wesentlich? Entscheidungshilfen BMAS und BG RCI Arbeitshilfe der BG RCI zur Entscheidungsfindung und Dokumentation
3 Rechtsgrundlagen in Deutschland Betreiberpflichtenbeschrieben in: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Herstellerpflichten beschrieben in: Maschinenrichtlinie (MRL) (bzw. 9. Verordnung zum ProdSG - Maschinenverordnung) Wirklich so einfach?
4 Bezug zwischen BetrSichV und MRL 5 Abs. 3 BetrSichV: Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel Satz 1: Arbeitsmittel müssen den geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Satz 2: Insbesondere Rechtsvorschriften aus Gemeinschaftsrichtlinien. Satz 3: Eigenbau-Arbeitsmittel müssen ebenfalls Rechtsvorschriften erfüllen.
5 Kann ich mich beruhigt zurücklehnen, wenn drauf ist? 3 Abs. 1 Satz 2 BetrSichV: Gefährdungsbeurteilung Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
6 Check nach Merkblatt T008-1
7 Gefährdungsbeurteilung Erforderliche zusätzliche Maßnahmen nach Gefährdungsbeurteilung Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach EU-Binnenmarktrecht Gefordertes Schutzniveau bei der Verwendung von Arbeitsmitteln Gilt analog auch für Altanlagen Nachrüstung auf Stand der Technik nach BekBS1114 Sicherheit = Produktsicherheit + betriebliche Maßnahmen
8 Wer ist für die Konformitätsbewertung und Erstellung der Konformitätserklärung verantwortlich? Der Hersteller (früher Inverkehrbringer ) einer Maschine [ ] eine Person die ein [ ] Produkt herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet. 2016/C 272/01 Bekanntmachung der Kommission Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2016 ( Blue Guide )
9 Herstellerbegriff im Sinne der Maschinenrichtlinie Derjenige, der: Maschinen oder Teile von Maschinen zusammenbaut Maschinen in den Europäischen Wirtschaftsraum importiert Maschinen für den Eigenbedarf herstellt Bereitstellung auf dem Markt (früher Inverkehrbringen )
10 Herstellerbegriff im Sinne der Maschinenrichtlinie Ein Maschinenbetreiber kann zum Hersteller werden, wenn er eine unvollständige Maschine komplettiert Aus Einzelmaschinen eine Gesamtheit von Maschinen i.s.d. MRL zusammenstellt
11 Gesamtheit von Maschinen Interpretationspapier des BMAS zum Thema Gesamtheit von Maschinen Bek. d. BMAS v , IIIb Liegt eine Gesamtheit von Maschinen i.s. der MRL vor, muss diese insgesamt die Anforderungen der MRL erfüllen.
12 Herstellerbegriff im Sinne der Maschinenrichtlinie Ein Maschinenbetreiber kann zum Hersteller werden, wenn er eine unvollständige Maschine komplettiert Aus Einzelmaschinen eine Gesamtheit von Maschinen i.s.d. MRL zusammenstellt Um- oder Anbauten an einer Maschine vornimmt (z.b. Anbau von Entnahmegeräten) und hierbei die Ursprungsmaschine wesentlich verändert Nach einer wesentlichen Veränderung gilt das Produkt als neues Produkt
13 Neues Produkt? Was ist zu tun? Durchführung einer Risikobeurteilung und des Konformitätsbewertungsverfahrens Nachrüstung der Maschine auf das Sicherheitsniveau der aktuellen Maschinenrichtlinie (! Altmaschinen! ) Ergänzung und Überarbeitung der Betriebsanleitung Erstellung einer technischen Dokumentation entsprechend der Maschinenrichtlinie Ausstellung einer Konformitätserklärung Anbringung der CE-Kennzeichnung
14 Wenn Veränderung nicht wesentlich trotzdem umzusetzen: Allgemeine Anforderungen aus BetrSichV müssen erfüllt werden Dokumentation der Änderungen Neue Gefährdungsbeurteilung Evtl. T-O-P Maßnahmen ergreifen
15 Entscheidungshilfen der BG RCI und BMAS Vielfältige Hilfen: Habe ich wirklich eine wesentliche Änderung vorgenommen? Was darf ich eigentlich ändern bzw. in welchem Ausmaß darf ich ändern, um keine wesentliche Änderung zu verursachen? Kann ich mit (einfachen) Maßnahmen eine Änderung unwesentlich machen?
16 Entscheidungsdiagramm BMAS Produktsicherheit/interpretationspapierwesentliche-veraenderung-von-maschinen.html
17 maschinensicherheit/interpretationen-zu-vorschriften/
18 Anwendung des Entscheidungsdiagramms Voraussetzungen: keine Mängel Entspricht Anforderungen der MRL und BetrSichV Fachkunde sollte, wenn zur Entscheidung nötig, vorhanden sein z.b. bei Maschinenkennzahlen / Maschinenkonstruktion Explosionsschutz Steuerungstechnik
19
20 Risikoerhöhungen - Erhöhung bestehender Risiken - Erhöhung von Drehzahlen (z.b. angetriebener Wickelwellen) - höhere Häufigkeit für manuelle Eingriffe in bestehende Gefahrbereiche (z. B. Handentnahme; Taktsteigerung; häufigere Reinigung / Störungsbeseitigung) - Einbau zusätzlicher Einrichtungen, die mit vorhandenen Bewegungen neue Gefahrstellen bilden - Einbau zusätzlicher kraftbetätigter Einrichtungen in die Maschine, z. B. zusätzliche Auswerfer, Nachbearbeitungsstationen, Roboter - Verwendung anderer Einsatzstoffe (Gefahrstoffe) mit höherem Gefährdungspotential (Umstieg auf brennbare LÖMI)
21 Keine Risikoerhöhung - reines Austauschen von Verschleißteilen durch neuwertige Teile mit den gleichen Eigenschaften ist unkritisch. - Austausch sicherheitsrelevanter Bauteile - wenn kein schlechteres Sicherheitsverhalten - Technologiewechsel unerheblich, Ersatz Relaissteuerung durch Sicherheits-SPS wenn die neue Steuerung das gleiche Sicherheitsniveau erreicht, auch wenn hierbei ein - Bei allen Veränderungen, die zu einer Erhöhung der Sicherheit führen Einrichtung zusätzlicher Betriebsart zur Verringerung vorhandener Manipulationsanreize - Beim Wechsel von Schutzeinrichtungen Austausch einer trennenden Schutzeinrichtung durch eine berührungslos wirkende Schutzeinrichtung
22
23 Vorhandene Schutzeinrichtungen weiterhin ausreichend? - Risikoerhöhung, aber das neue Risiko wird vollständig abgedeckt z.b: Vorhandene Trennende Schutzeinrichtung sichert auch neue Bewegung ab - Neue Risiken können durch zusätzliche Signalverknüpfungen in der vorhandenen Sicherheitssteuerung und durch Einbau zusätzlicher Hauptschaltelemente gesichert werden. Mit Steuerung verriegelte Schutztür stoppt neue gefahrbringende Bewegung Zuhaltung gibt Türe erst frei, wenn auch neue Bewegung stoppt - Neupositionierung vorhandener trennender Schutzeinrichtung (Abstand) - Risikoerhöhung kann durch Umstellung auf höherwertige Steuerungsstruktur abgedeckt werden (Erhöhung auf P L =d; einkanalig -> zweikanalig)
24 Nicht mehr angemessene Schutzeinrichtung - Neues Risiko oder die Risikoerhöhung wird nicht ausreichend minimiert z. B. längerer Maschinennachlauf erfordert nun zusätzlich eine Zuhaltung oder Einbau von Bremsen - Berührungslos wirkende Schutzeinrichtung deckt neues Risiko, wie z. B. das Herausspritzen von Material nicht ab - Eine fest angebrachte trennende Schutzeinrichtung muss nach der Veränderung mehr als einmal pro Woche entfernt werden
25
26 Minimierung des Risiko durch einfache Schutzeinrichtungen (SE) Beides möglich: - Einbau zusätzlicher Schutzeinrichtungen (z. B. um eine zusätzliche Gefahrstelle zu sichern) - Austausch einer vorhandenen Schutzeinrichtung gegen eine solche, die das vorhandene Risiko und das neue Risiko minimiert
27 Einfache Schutzeinrichtungen sind nur: - Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen z. B. Lichtgitter, Scanner etc. - Verriegelte trennende Schutzeinrichtungen ohne sicherheitsrelevante Zuhaltung - Fest angebrachte trennende Schutzeinrichtungen - Schutzeinrichtungen mit Berührungsreaktion (z. B. Schaltmatten)
28 Keine einfachen Schutzeinrichtungen sind: z. B. ortsbindende Schutzeinrichtungen wie Zweihandsteuerungen oder Zustimmeinrichtungen Weitere sicherheitsrelevante Maßnahmen, deren Einbau erforderlich ist z. B. Einbau einer zusätzlichen Bremseinrichtung, um Nachlaufzeit zu verringern
29 Einfache SE sind nicht ausreichend, wenn: Explosionsrisiko durch neue Stoffe hervorgerufen wird. Risiko durch vorher genannte Schutzeinrichtungen nicht beherrschbar. zusätzliche Maßnahmen zur Risikoreduzierung notwendig z. B. zusätzliche Betriebsart mit reduzierter Geschwindigkeit bisher nicht vorhandene Risikoart hinzugekommen nicht durch Schutzeinrichtungen allein beherrschbar z. B. Einbau einer zusätzlichen Maschinenfunktion mit Überwachung
30
31 Müssen bei der ggf. erforderlichen Einbindung der Schutzeinrichtungen in die vorhandene Steuerung lediglich Signale in bereits vorhandene Steuerstromkreise eingebunden werden? lediglich einfache Eingriffe in die bestehende Steuerung Wahrscheinlichkeit für Fehler gering keine Änderung der Steuerungsstrukturen notwendig z. B. Schaffung neuer Abschaltpfade
32 Bsp. für einfache Eingriffe Signalkontakte, der zusätzlichen SE, nur in vorhandene Abschaltkreise eingebunden zusätzliche Hilfsschütze zur Kontaktvervielfachung möglich keine zusätzlichen sicherheitsrelevanten Hauptschaltelemente eingebunden z. B. bereits vorhandene Stoppventile der Hydraulik schalten neue gefahrbringende Bewegung mit ab zusätzlich Bauteile müssen nicht mit Stellungsüberwachung versehen sein (DIN EN ISO berücksichtigen)
33
34 Ist die Zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung bzw. Steuerungskomponente unabhängig von der vorhandenen Steuerung und bewirkt lediglich das Stillsetzen gefahrbringender Bewegungen? Zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung unabhängig, wenn folgende Bedingungen: Nur Signalkontakte werden in die vorhandene Steuerung eingebunden keine weiteren Änderungen in der vorhandenen Hauptsteuerung Steuerungskomponenten dürfen auf gleiche Energiequelle zugreifen (z.b. Pneumatik oder Hydraulik), wenn sonst keine Verbindung Steuerung von Bewegungen können eingebunden werden, wenn nicht sicherheitsrelevant
35
36 Muss die zusätzliche Steuerung für ein neues Risiko den Performance Level (PL) d oder e nach EN ISO erreichen? Wenn steuerungstechnische Eingriffe nicht unabhängig von der vorhandenen Steuerung P L = d oder P L = e erforderlich sind ist die Frage mit ja zu beantworten. Dies gilt auch, wenn die zusätzliche Steuerung lediglich das Stillsetzen gefahrbringender Bewegungen bewirkt.
37 Performance Level S Schwere der Verletzung S1 Leichte (reversible) Verletzung (z. B. blauer Fleck, Schnittwunde) S2 Schwere (irreversible) Verletzung (z. B. Verlust von Körperteilen, schwere Quetschungen, Knochenbrüche)
38 Performance Level F Häufigkeit und Dauer der Gefährdungsexposition F1 Selten bis öfter und/oder kurze Dauer der Exposition (z. B. < 1 Eingriff /15 Minuten; Eingriff < 1 Minute) F2 Häufig bis dauernd und/oder lange Dauer der Exposition (mehr als 1 Eingriff pro 15 Minuten; Eingriff mehrere Minuten)
39 P Möglichkeit zur Abwendung der Gefährdung P1 Möglich unter bestimmten Bedingungen (z. B. bei Bewegungen mit einer Geschwindigkeit von weniger als 25 mm/s, die im Gesichtsfeld ablaufen) P2 Kaum möglich (z. B. Bewegungen, die außerhalb des Gesichtsfelds, von der Seite oder im Rücken mit hoher Geschwindigkeit ablaufen)
40
41 Dokumentation? maschinensicherheit/interpretationen-zu-vorschriften/
42
43
44
45
46 Informationen der BG RCI Webcode / Seiten ID: #1R7K
47 Informationen der BG RCI Webcode / Seiten ID: #RSV8
48 Fachbereich Rohstoffe und chemische Industrie Sachgebiet: Maschinen der chemischen Industrie
49 Kompetenz-Center Technische Sicherheit
50 Seminare zur Maschinensicherheit Grundlagenseminar Maschinen in Europa (allgemein europäisches Maschinenrecht; Inverkehrbringen von Maschinen) ml&field=path Weiterführendes Seminar Sichere Maschinen (enthält z.b. Risikobeurteilung etc.) ml&field=path
51 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
52 Nachrüstung von Altanlagen Vorgehensweise aus BekBS 1114 Anpassung an den Stand der Technik: Ist Nachrüstung auf Stand der Technik notwendig? Ist Nachrüstung auf Stand der Technik möglich? Sind gleichwertige technische Ersatzmaßnahmen möglich? Sind Maßnahmen dazwischen möglich? Wenn keine technischen Maßnahmen möglich oder Erreichen des Schutzniveaus nicht möglich: -> Organisatorische und persönliche Maßnahmen festlegen Ist gar keine Absicherung möglich ->außer Betrieb nehmen
53 Vorgehensweise aus BekBS 1114
54 Vorgehensweise aus BekBS 1114
55 Nachrüstung von Altanlagen Hilfe von unseren Kompetenzcentern: KC Technische Sicherheit: Referat Maschinensicherheit Inspektion und Beratung Nachrüstempfehlungen / Sicherheitskonzepte für einige Altanlagen (z.b. Walzwerke, Reifenaufbaumaschinen) Hilfe von GAA: Möglichkeit der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen Ziel: Sicheres Arbeiten der Mitarbeiter
56
57 Seminare zur Maschinensicherheit Grundlagenseminar Maschinen in Europa (allgemein europäisches Maschinenrecht; Inverkehrbringen von Maschinen) ml&field=path Weiterführendes Seminar Sichere Maschinen (enthält z.b. Risikobeurteilung etc.) ml&field=path
58
59 Beispiel aus T008
60
61 Gesamtheit von Maschinen Interpretationspapier des BMAS zum Thema Gesamtheit von Maschinen Bek. d. BMAS v , IIIb Unter suchen nach: Interpretationspapier "Maschinenanlagen" Liegt eine Gesamtheit von Maschinen i.s. der MRL vor, muss diese insgesamt die Anforderungen der MRL erfüllen.
62 Gesamtheit von Maschinen 1. Schritt Produktionstechnischer Zusammenhang? Nein Ja EG- Konformitätserklärung und -Kennzeichnung der Einzelmaschinen 2. Schritt Sicherheitstechnischer Zusammenhang Nein Ja Gesamtheit von Maschinen i. S. der MRL EG-Konformitätserklärung und -Kennzeichnung!
63 Produktionstechnischer Zusammenhang wenn die einzelnen Maschinen bzw. unvollständigen Maschinen - als Gesamtheit angeordnet sind, geschlossene Einheit - als Gesamtheit zusammenwirken, gemeinsames Ziel (z.b. Herstellung eines bestimmten Produktes) - als Gesamtheit betätigt werden, gemeinsame oder übergeordnete, funktionale Steuerung oder Befehlseinrichtungen
64 Gesamtheit von Maschinen 1. Schritt Produktionstechnischer Zusammenhang? Nein Ja EG- Konformitätserklärung und -Kennzeichnung der Einzelmaschinen 2. Schritt Sicherheitstechnischer Zusammenhang Nein Ja Gesamtheit von Maschinen i. S. der MRL EG-Konformitätserklärung und -Kennzeichnung!
Tagung für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte 2016 in Damp. - Wesentliche Veränderung von Maschinen Damp
Tagung für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte 2016 in Damp - Wesentliche Veränderung von Maschinen - 21.09.2016 Damp Rechtsfolgen einer wesentlichen Veränderung Betreiber wird zum Hersteller der gesamten
MehrWesentliche Veränderung von Maschinen. Informationspapier des KC Technische Sicherheit
Wesentliche Veränderung von Maschinen Informationspapier des KC Technische Sicherheit Stand: 01/2017 INHALTSVERZEICHNIS 1 Vorbemerkungen... 3 2 Rechtliche Betrachtungen... 4 2.1 Ausgangslage... 4 2.1.1
MehrKompetenz-Center -Technische Sicherheit , Radebeul SiFa- Tagung des PZ Gera-Berlin
Kompetenz-Center -Technische Sicherheit- 27.10.2016, Radebeul SiFa- Tagung des PZ Gera-Berlin René Ulbrich, KC Technische Sicherheit Neues aus der Maschinensicherheit BetrSichV 2015 Anpassung an den Stand
MehrProdSich 7.1 Interpretationspapier zum Thema Wesentliche Veränderung von Maschinen
Interpretationspapier zum Thema Wesentliche Veränderung von Maschinen Vom 9. April 2015 (GBl. Nr. 10, S. 183) in Kraft getreten am 9. April 2015 Bek. des BMAS vom 9.4.2015 - IIIb5-39607-3 Dieses Interpretationspapier
MehrBetreiben einer Verfahrenstechnischen Anlage. Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Gewerbeoberinspektorin K. Scheck
Betreiben einer Verfahrenstechnischen Anlage 1 Inhalt 1. Abgrenzung Betreiber - Hersteller 2. Anwendung der Maschinenrichtlinien (MRL) auf prozesstechnische Komponenten 3. Verzahnung der EG Richtlinien
MehrGPS 7.2 Interpretation des in der Maschinenverordnung bzw. EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG benutzten Begriffes Gesamtheit von Maschinen
Interpretation des in der Maschinenverordnung bzw. EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG benutzten Begriffes Gesamtheit von Maschinen Vom 5. Mai 2011 (GMBl. Nr. 12, S 233) 1 Begriffsbestimmung Gesamtheit von
MehrFachdialog Maschinensicherheit 2016 in Damp Damp
Fachdialog Maschinensicherheit 2016 in Damp 21.09.2016 Damp Themenvorschläge Fallbeispiele aus der Praxis zur Wesentlichen Veränderung Einbindung von Elektrofachkräften in den Beschaffungs- und Überprüfungsprozess
MehrMaschinenanlagen. (VDMA) erarbeitet und im Hinblick auf die neue MRL aktualisiert. Die MRL regelt das Inverkehrbringen
Maschinenanlagen www.maschinenrichtlinie.de www.maschinenbautage.eu Geräte- und Produktsicherheitsgesetz / 9. GPSGV (Maschinenverordnung) Interpretationspapier zum Thema Gesamtheit von Maschinen Bek. des
MehrFachveranstaltung Der Ausschuss für Betriebssicherheit Gefährdungsbeurteilung auf der Höhe der Zeit eine Herausforderung für den Arbeitgeber
Fachveranstaltung Der Ausschuss für Betriebssicherheit Gefährdungsbeurteilung auf der Höhe der Zeit eine Herausforderung für den Arbeitgeber 31. Mai 2017 Thomas Kraus Willkommen Willkommen Auswirkungen
MehrGefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Maschinen und Anlagen. Sichere Arbeitsmittel!
Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Maschinen und Anlagen Sichere Arbeitsmittel! 1 Kernaussagen der BetrSichV Der Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten sichere Arbeitsmittel
MehrSicherheit von Maschinen Bau einer Anlage
Sicherheit von Maschinen Bau einer Anlage Messe TRANSPORT & LOGISTIK Schweiz 2013 18. & 19. September 2013 Suva, Bereich Technik Adrian Durrer adrian.durrer@suva.ch V2.2 Inhalt des Referates Bestimmungen
MehrDipl.-Ing. Claus-Peter Pietsch Abteilung Präventionsdienst München Am Knie München
Dipl.-Ing. Claus-Peter Pietsch Abteilung Präventionsdienst München Am Knie 8 81241 München 1 Fakten auf einen Blick Bezeichnung Zahl in 2013 Anzahl der Mitgliedsunternehmen 213.860 Anzahl der Versicherten
MehrInverkehrbringen von Anlagen
Inverkehrbringen von Anlagen Klärwärtertagung 2015 Quelle: Abwasserverband Klettgau Suva, Bereich ALH Urs Haberstich urs.haberstich@suva.ch Inhalt des Referates Bestimmungen für Anlagen CE-Konformität
Mehr10 Jahre BetrSichV - die Zukunft liegt vor uns
10 Jahre BetrSichV - die Zukunft liegt vor uns Moderner Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln Schnittstelle: Inverkehrbringen - Betrieb Warum überhaupt eine BetrSichV Vereinfachte Rechtssystematik
MehrCE-Kennzeichnung von verfahrenstechnischen Anlagen
CE-Kennzeichnung von verfahrenstechnischen Anlagen Manfred Schulte, Dipl.-Ing (FH) Elektrotechnik, CE-Koordinator Fachgruppe Anlagenbau, 21.09.2016 CE-Kennzeichnung für eine verfahrenstechnische Anlage?
MehrBundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Produktsicherheitsgesetz/9. ProdSV (Maschinenverordnung) Interpretationspapier zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" (Bek. des BMAS vom 09.04.2015
MehrNeues BMAS Papier: Umbau und wesentliche Veränderungen an Maschinen
Neues BMAS Papier: Umbau und wesentliche Veränderungen an Maschinen Dipl.-Ing. Alois Hüning alois.huening@bghm.de Fachveranstaltung Maschinen 2015 25. Juni 2015 Urheberrechtsschutz und Disclaimer Das vorliegende
MehrHEINSBERGER BAUMASCHINEN - TAGE 23./24. OKTOBER 2014 WEGBERG-WILDENRATH
HEINSBERGER BAUMASCHINEN - TAGE 23./24. OKTOBER 2014 WEGBERG-WILDENRATH ANFORDERUNGEN AN NEUE UND GEBRAUCHTE BAUMASCHINEN NACH DEM PRODUKTSICHERHEITSGESETZ UND DER MASCHINENVERORDNUNG DIPL.-ING. (FH) MARC
MehrNeues aus der Maschinensicherheit
Neues aus der Maschinensicherheit Workshop Sifa-Tagung 09. Oktober 2013 in Sonthofen Kleingruppendialog zur Maschinensicherheit 26. / 27.09. 2012 Themenauswahl (1) 1- Analoge Lichtgitter Funktionsweise
MehrInverkehrbringen von Anlagen
Inverkehrbringen von Anlagen Klärwärtertagung 2015 Quelle: Abwasserverband Klettgau Suva, Bereich ALH Urs Haberstich urs.haberstich@suva.ch Inhalt des Referates Bestimmungen für Anlagen CE-Konformität
MehrMaschinensicherheit in Europa
Landesarbeitskreis für Arbeitssicherheit beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Regionaler Arbeitskreis - Ostfriesland und Papenburg - Maschinensicherheit
MehrErmittlung des Standes der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV*
Ermittlung des Standes der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV* Dipl. Ing. U. Aich, RP Darmstadt Abt. IV/WI Ursula.Aich@rpda.hessen.de *BR-DS 400/14 mit amtlicher Begründung der
Mehr8 Schritte zur Kennzeichnung. 8 Schritte zur CE-Kennzeichnung.
8 Schritte zur Kennzeichnung. 8 Schritte zur CE-Kennzeichnung. 8 Schritte zur CE-Kennzeichnung Durch die CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller bzw. der Inverkehrbringer einer Maschine, dass alle erforderlichen
MehrGEMEINSAMES MINISTERIALBLATT
Art.-Nr. 56396510 GEMEINSAMES MINISTERIALBLATT G 3191 A Seite 177 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie / des Auswärtigen Amtes / des Bundesministeriums des Innern des Bundesministeriums der
MehrHandlungshilfe. zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen gemäß Maschinenrichtlinie & Betriebssicherheitsverordnung.
Handlungshilfe zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen gemäß Maschinenrichtlinie & Betriebssicherheitsverordnung 2 Inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.2 1.3 1.4 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 3 Ausgangssituation
Mehrprotect 2016 Workshop C Wesentliche Veränderung von Maschinen Menschen verändern Maschinen 17.02.2016 Magdeburg
protect 2016 Workshop C Menschen verändern Maschinen Wesentliche Veränderung von Maschinen 17.02.2016 Magdeburg Fallbeispiel - Änderung an Formschäummaschine - Änderung: Ersetzen eines Mischkopfes Es entstehen
MehrAuswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden
Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Übersicht 1. Rechtsgrundlagen 2. Beschaffungsprozess und Gefährdungsbeurteilung
MehrÜberblick zu den Sicherheitsnormen
Überblick zu den Sicherheitsnormen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Panasonic Electric Works Europe AG Maschinensicherheit Die EU - Richtlinien für Maschinen- und Gerätehersteller Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
MehrCE-ZERTIFIZIERUNG VON MASCHINEN FASI-VORTRAGSVERANSTALTUNG - BRANDSCHUTZ UND MASCHINENSICHERHEIT
FASI-VORTRAGSVERANSTALTUNG - BRANDSCHUTZ UND MASCHINENSICHERHEIT Andreas Siegmund (BGV) Referat Produktsicherheit - V22-21.03.2017 Marktüberwachung in Hamburg durch das Referat Produktsicherheit Aufgabengebiet
MehrRegierungspräsidium Gießen GDA Fachveranstaltung 18. Februar 2016 Sicherheit und Gesundheitsschutz managen
GDA Fachveranstaltung 18. Februar 2016 Sicherheit und Gesundheitsschutz managen Maschinen und Arbeitsmittel was beim Einkauf oder Marke Eigenbau zu beachten ist Gießen, den ArbSchG... BetrSichV Produktsicherheitsgesetz
MehrORGANORM. Sicherheit erzeugen für: Maschinen Betreiber/Bediener Arbeitsstätte. Manfred Katzberg Akazienweg Löhne
Sicherheit erzeugen für: Betreiber/Bediener Arbeitsstätte Sicherheit erzeugen für: Grundsätzliche Sicherheitsanforderungen sind in EG Richtlinien nationale Gesetzen Normen (DIN EN ISO) Vorschriften (BG)
MehrHerstellervorschriften und Normen. DI Stefan Krähan AUVA/HUB Tel.: 01/
Herstellervorschriften und Normen AUVA/HUB Stefan.kraehan@auva.at Tel.: 01/33111-585 Stufenbau der Rechtsordnung EU-Richtlinien, EU-Verordnungen, Gesetz Verordnungen Erlässe, Bescheide Regelwerke der Technik
MehrFunktionale Sicherheit von Maschinen und Anlagen
Funktionale Sicherheit von Maschinen und Anlagen Umsetzung der europäischen Maschinenrichtlinie in der Praxis von Patrick Gehlen 2. überarbeitete Auflage, 2010 Publicis Publishing Einleitung 15 1 Die europäische
MehrArbeiten Sie an Ihrer Prüfmaschine sicher?
Prüfen mit Verstand Arbeiten Sie an Ihrer Prüfmaschine sicher? Betreiber- und Herstellerpflichten im Rahmen von Modernisierung und Nachrüstung Markus Maier Zwick testxpo Agenda Einleitung Aspekte der Maschinensicherheit
MehrErfordernis der Nachrüstung von Maschinen nach BetrSichV vom
Erfordernis der Nachrüstung von Maschinen nach BetrSichV vom 01.06.2015 Aufzeigen rechtlicher Zusammenhänge anhand eines Beispiels aus der Papierindustrie 29.08.2016 Doppeltragwalzen-Rollenschneidemaschine
MehrDas Tool zur Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen von Pichler Andreas BSc, MSc. betreut von: Dr. Hans Tschürtz MSc, MSc
Das Tool zur Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen von Pichler Andreas BSc, MSc betreut von: Dr. Hans Tschürtz MSc, MSc Einleitung > Hersteller sowie Betreiber müssen die Richtlinienkonformität
MehrFunktionale Sicherheit von Maschinen und Anlagen
Funktionale Sicherheit von Maschinen und Anlagen Umsetzung der europäischen Maschinenrichtlinie in der Praxis von Patrick Gehlen Publicis Corporate Publishing Einleitung 13 1 Die europäische Gesetzgebung
MehrFASI-Veranstaltung Aus Unfällen lernen am 26. November 2015 Schwerer Unfall mit einem Elektrokettenzug Alexander Gaupp (TLV, RI Mittelthüringen)
Abteilung Arbeitsschutz FASI-Veranstaltung Aus Unfällen lernen am 26. November 2015 Schwerer Unfall mit einem Elektrokettenzug Alexander Gaupp (TLV, RI Mittelthüringen) 1 Elektrokettenzug ist ein Hebezeug,
Mehr: Fabrikautomation braucht Sicherheitsnormen
: Fabrikautomation braucht Sicherheitsnormen Rolf Schumacher Sick AG November 2009 SICK - auf einen Blick : Gegründet 1946 - über 60 Jahre Sensorerfahrung : Mehr als 5.000 Mitarbeiter weltweit : Fast 50
MehrDr. Peter Illner, SiFa-Tagung Bad Gögging,
Dr. Peter Illner, SiFa-Tagung 2014 Bad Gögging, 22.10.2014 Absicherung von Kunststoff- Zerkleinerungsanlagen Die Unfälle der letzten Jahre Absicherungscheck vor Ort Absicherungskonzepte Dr. Peter Illner,
MehrZusätzliche Schutzeinrichtung = wesentliche Veränderung?
maschinenbautage Köln 19. Mai 2016 Zusätzliche Schutzeinrichtung = wesentliche Veränderung? Inhalt Zusätzliche Schutzeinrichtung = wesentliche Veränderung? Maschinenbautage Köln 2016: Detailprogramm liegt
MehrRechtsgrundlagen. Vorlesung BA Bautzen Grundlagen Maschinensicherheit und Praktische Ausführung Sicherheitstechnik. Tilo Schmidt / Pilz GmbH & Co.
Rechtsgrundlagen Vorlesung BA Bautzen Grundlagen Maschinensicherheit und Praktische Ausführung Sicherheitstechnik Tilo Schmidt / Pilz GmbH & Co. KG Vorstellung Zielsetzung Kenntnisse zu grundlegenden Normen
MehrBaumaschinen Gregor Hohenecker / Horst Leisering Empfehlung Sicht des Sachgebiets Tiefbau
Baumaschinen Gregor Hohenecker / Horst Leisering Empfehlung Sicht des Sachgebiets Tiefbau Sachgebiet Tiefbau 2015 1 Unfallbeispiele Bagger Sachgebiet Tiefbau 2015 2 Eingeschränktes Sichtfeld: 07.10.2015
MehrDie Risikobeurteilung als Basis für eine rechtskonforme Betriebsanleitung. Horst-Henning Kleiner tecteam GmbH, Dortmund
Die Risikobeurteilung als Basis für eine rechtskonforme Betriebsanleitung Horst-Henning Kleiner tecteam GmbH, Dortmund Geräte- und Produktsicherheitsgesetz: 4 Inverkehrbringen Anleitung als Regelwerk (4)
MehrAllgemeiner Leitfaden zu CE-Kennzeichnung
Emser Straße 19 65195 Wiesbaden Dipl.-Ing. Christoph Spreuer Verfahrens- und Sicherheitsingenieur Tel.: 0611 / 59 99 33 Fax.: 0611 / 59 01 17 E-Mail: info@spreuer.com Web: www.spreuer.com Allgemeiner Leitfaden
MehrVDMA-Informationstag Maschinensicherheit am Bewährte Sicherheitskonzepte in der Kunststoff- und Gummiindustrie
VDMA-Informationstag Maschinensicherheit am 22.09.2015 Bewährte Sicherheitskonzepte in der Kunststoff- und Gummiindustrie 22.09.2015-VDMA-Frankfurt Übersicht Allgemeine Hinweise zu Sicherheitskonzepten
MehrARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung Seit dem 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Diese Verordnung heißt in der Langversion eigentlich Verordnung über Sicherheit
Mehr4. Unterfränkische Fachtagung Arbeitsschutz: Sicherheitstechnische Bewertung Festlegung von Prüffristen
: Sicherheitstechnische Bewertung Festlegung von Prüffristen von Judith Ortenburger TÜV SÜD AG Abteilung: IS-DD-MUC/Or 13.10.2010 1 I N H A L T 1. BetrSichV Ein kurzer Überblick 2. Begriffszuordnung: Arbeitsmittel
MehrMaschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz
Maschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Ludwig Finkeldei Kongress betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz 03.September 2009 Überblick der
MehrSichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik = Nachrüstung? Axel Stohlmann TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG
Sichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik = Nachrüstung? Axel Stohlmann GmbH & Co. KG Was ist der Stand der Technik? Unterscheidung zwischen Stand der Technik hinsichtlich der Beschaffenheit
MehrSchließkantenschutz in der Praxis nach MaschRL 2006/42/EG RWA Praxis aktuell am
Schließkantenschutz in der Praxis nach MaschRL 2006/42/EG RWA Praxis aktuell am 24.09.2015 Rechtsgrundlagen und Hersteller im Sinne der MaschRL» Beim Einbau von Antrieben in Fenster, Türen, Tore oder sonstige
MehrVDMA-Positionspapier Sicherheit bei der Mensch-Roboter-Kollaboration
ROBOTIK + AUTOMATION 6 Robotik + Automation Aktualisierte Fassung: Mai 2016 VDMA-Positionspapier Sicherheit bei der Mensch-Roboter-Kollaboration 1 ROBOTIK + AUTOMATION Sicherheit bei der Mensch-Roboter-Kollaboration
MehrEG-Richtlinien und. Kälteanlagen. Bernhard Schrempf - KISC-KÄLTE-Information-Solution-Consulting
EG-Richtlinien und Kälteanlagen 2012 www.kiscnet.com 1 Welche EG-Richtlinien sind in der Regel bei Kälteanlagen anzuwenden? www.kiscnet.com 2 2006/42/EG - Richtlinie über Maschinen und zur Änderung der
MehrRichtlinien (Gesetze) mit CE Kennzeichnung (Auszug)
Auslegung und Bewertung von steuerungstechnischen Sicherheitsfunktionen Praktische Auslegung gemäß den aktuellen harmonisierten Normen Thomas Kramer-Wolf Fachreferent Normen CE Kennzeichnung Gesetze Richtlinien
MehrCE-Kennzeichnung und Maschinenrichtlinie
TÜV NORD Akademie Seminare zum Thema CE-Kennzeichnung und Maschinenrichtlinie TÜV NORD GROUP Maschinenrichtlinie 2006/42/EG MRL Umsetzung in der Praxis durch Hersteller, Zulieferer und Betreiber Alle der
MehrDieses Dokument unterscheidet zwei Kategorien von Ausrüstungen:
Nichtamtliche Übersetzung des Dokumentes der Arbeitsgruppe Maschinen des Maschinenausschusses der Europäischen Kommission durch die BAuA. Die Übersetzung erfolgte nach bestem Wissen. Für deren Richtigkeit
MehrRisikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Maschinenhersteller und -betreiber
Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Die Risikobeurteilung ist das A und O, um die Forderung nach einer sicheren Maschine gemäß
MehrGefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung
Regierungspräsidium Darmstadt Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung Inhalt: Begriffe Gefährdung/Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung und Beschaffung von Arbeitsmitteln Bewertung
MehrSeminare zur neuen Maschinenrichtlinie
Seminare zur neuen Maschinenrichtlinie Name des Seminars wenglor macht Kunden für die neue Maschinenrichtlinie fit Zertifizierter Experte Funktionale Sicherheit nach EN ISO 13849 (TÜV ) CE-Kennzeichnung
MehrMaschinen sicher und rechtskonform konstruieren Frank Pfaffinger/Michael Otto Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd
Maschinen sicher und rechtskonform konstruieren Frank Pfaffinger/Michael Otto Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd Folie 1 02. September 2010 Frank Pfaffinger/Michael Otto BGM Zielstellungen Rechtsvereinfachung
MehrRückwärts fahrende Baumaschinen
Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit Rückwärts fahrende Baumaschinen Ausgabe: Februar 2012 GMBl 2012 S. 394 [Nr. 21] BekBS 2111 Die Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit (BekBS) geben den Stand der
MehrSchwenkbiegemaschinen
Schwenkbiegemaschinen Spiegel-Workshop 25. und 26. März 2010 Suva, Bereich Technik Mauritius Bollier mauritius.bollier@suva.ch V2.2 Inhalt des Referates Vorschriften für die Verwendung von Maschinen Beschaffung
MehrFunktionale Sicherheit von Maschinen
MASCHINENBAU PRAXIS Carsten Gregorius Funktionale Sicherheit von Maschinen Praktische Anwendung der DIN EN ISO 13849 b Funktionale Sicherheit von Maschinen (Leerseite) Carsten Gregorius Funktionale Sicherheit
MehrArmaturen in fluidtechnischen Anlagen
Armaturen in fluidtechnischen Anlagen www.maschinenrichtlinie.de www.maschinenbautage.eu CE oder nicht-ce Armaturen in fluidtechnischen Anlagen Armaturen im Spiegel der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Die
MehrMaschinensicherheit in der EU
Maschinensicherheit in der EU Die Maschinenrichtlinie Karlsruhe, April 2015 Fritz Zoermer TÜV SÜD Industrie Service GmbH Maschinensicherheit in der EU Die Maschinenrichtlinie Folie 1 Inhalt 1 Die Richtlinie
MehrArbeitsmittel Maschinen
Arbeitsmittel Maschinen Schutzziele Methoden Nachweise zur Sicherheit Dipl.-Ing. (FH) Fritz Zoermer Fachveranstaltung Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg und der Industrie-
MehrKuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.v. Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42 EG
Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.v. Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42 EG Was ändert sich? Allgemeines Die Richtlinie 2006/42/EG tritt am 29.12.2009 in Kraft; alle ab diesem Zeitpunkt in
MehrHandlungsanleitung. Steinbearbeitungsmaschinen - sicher betreiben
Handlungsanleitung Steinbearbeitungsmaschinen - sicher betreiben Einleitung I. Einleitung und Hintergrund In den Betrieben der Werksteinindustrie werden bei der Bearbeitung unterschiedlicher Gesteinsmaterialien
MehrCE-Kenzeichnung von Gas-Versorgungsanlagen und deren Anlagenteile
CE-Kenzeichnung von Gas-Versorgungsanlagen und deren Anlagenteile IGV Positionspapier 01.02.2017 Industriegaseverband e.v. Französische Str. 8 10117 Berlin Telefon: 030 206 458-800 Telefax: 030 206 458-815
MehrBerufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften Gründung der DGUV Verabschiedung des Unfallversicherungsmodernisierungs- Gesetz (UVMG) Reduzierung der BGen von 23 auf 9 bis 2009 Keine neuen Unfallverhütungsvorschriften alte werden
Mehrmrlnews Ausgabe Seite 2 Editorial Jetzt wieder da: die mrl news!
Seite 2 Editorial Jetzt wieder da: die mrl news! Seite 3 Definitionssache: Was ist eine wesentliche Veränderung von Maschinen? Hilfestellung bietet ein Interpretationspapier des BMAS Seite 5 Arbeitsunfälle
Mehr2017 Thomas Stempfhuber, All Rights reserved. CE - Konformität Seite 1
- Konformität CE - Konformität Seite 1 Themen Hersteller- und Betreiberpflichten Richtlinien und CE-Prozess Risikobeurteilung Auswahl steuerungstechnische Komponenten Validierung Betriebsanleitung Technische
MehrSicherheit für Maschinen und Anlagen
Sicherheit für Maschinen und Anlagen Mechanische Einheiten, elektronische Systeme und sicherheitsgerichtete Programmierung von P. Wratil, M. Kieviet, W. Röhrs 1. Auflage VDE Verlag 2010 Verlag C.H. Beck
MehrNovellierung der Betriebssicherheitsverordnung
Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG Teichstr. 14-16, 34130 Kassel 0561/96 996-0 0561/96 996-60 info@bfu-ag.de http://www.bfu-ag.de Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 Allgemeines
MehrCheckliste: Mindestanforderungen an die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln (BetrSichV)
Seite 1 4.4.3.2 4.4.3.2 Checkliste: Mindestanforderungen an die Beschaffenheit (BetrSichV) Checkliste: Mindestanforderungen an die Beschaffenheit Firma: Inventarnummer: Name des Prüfers: Ort u. Datum der
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Betriebssicherheitsverordnung 2015 Neuerungen und Kerninhalte Themenschwerpunkte Einführung / allgemeine Rechtsgrundlagen Schutzmaßnahmen -> Stand der Technik Gefährdungsbeurteilung ( 3) Manipulation von
MehrSichere Roboterapplikationen in der Automatisierungstechnik Yaskawa Expertenforum 24.Okt. 2013
Sichere Roboterapplikationen in der Automatisierungstechnik Yaskawa Expertenforum 24.Okt. 2013 Dipl.-Ing. (FH) Jochen Vetter Customer Support Consulting und Service Referenten Dipl.-Ing. (FH) Jochen Vetter
MehrCE Kennzeichnung? Risikobeurteilung? Performance Level? Wir haben die Antwort auf ihre Fragen
CE Kennzeichnung? Risikobeurteilung? Performance Level? Wir haben die Antwort auf ihre Fragen Über uns Wir haben unser Ingenieurbüro im Jahr 2014 gegründet und betreuen seit unseren Anfängen in erster
MehrAngaben zur überprüften Maschine, Arbeitsmittel:
1 Anforderungen an Arbeitsmittel, entsprechend 5, 6, 8 und 9 der Betriebssicherheitsverordnung Anhang 1 Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel wurde nicht berücksichtigt Stand 10 /2015 Angaben
MehrMaschinen in verfahrenstechnischen
Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen Formale und sicherheitstechnische Anforderungen für Maschinen in Chemieanlagen Stand 13.11.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen... 3 2 Anwendungsbereich und
MehrGrundlagen Funktionale Sicherheit
Grundlagen Funktionale Sicherheit Vorlesung BA Bautzen Grundlagen Maschinensicherheit und Praktische Ausführung Sicherheitstechnik Tilo Schmidt / Pilz GmbH & Co. KG Sicherheitskette Eingabe Eingangssignal
MehrWas kommt nach der Maschinenrichtlinie? 28. Infotag - 14. Mai 2013
Was kommt nach der Maschinenrichtlinie? 28. Infotag - 14. Mai 2013 WAS ERWARTET SIE? Was kommt nach der Maschinenrichtlinie? Grenzen des CE-Zeichens Wann gelten andere Gesetze, Vorschriften und Richtlinien?
Mehr6. Unterfränkische Fachtagung Arbeitsschutz
6. Unterfränkische Fachtagung Arbeitsschutz Inbetriebnahme von gebrauchten Maschinen und Anlagen Regierung von Unterfranken, Gewerbeaufsichtsamt 9. Oktober 2012, Würzburg Dr.-Ing. Klaus Büdicker, Schaeffler
MehrRisikobeurteilung und Risikominderung - Applikationsbeispiel -
Risikobeurteilung und Risikominderung - Applikationsbeispiel - Vorlesung BA Bautzen Grundlagen Maschinensicherheit und Praktische Ausführung Sicherheitstechnik Tilo Schmidt / Pilz GmbH & Co. KG Iterativer
MehrEG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Innovationstag Dipl.-Ing. Alois Hüning. Hüning,
EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Innovationstag 06.11.10 Dipl.-Ing. Alois Hüning Hüning, alois.huening@mmbg.de Überblick: Gründe und Ziele für die Novellierung der MRL Inhaltliche Änderungen Anwendungsbereich
MehrDie sichere Fabrik mit Safety Integrated
Siemens Industrietag Die sichere Fabrik mit Safety Integrated siemens.com/answers Die sichere Fabrik Der Weg zur sicheren Maschine (Richtlinien, Recht, Normen) - Ein kurzer Überblick mit aktuellen News
MehrRechtssystematik in Deutschland
Rechtssystematik in Deutschland Europa EU Zielsetzungen Schaffung einer politischen und wirtschaftlichen Union der Mitgliedstaaten Freier Warenverkehr Freier Kapitalverkehr Freier Dienstl.- verkehr Freier
MehrCE-Kennzeichnung für Hersteller und Importeure. WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich
CE-Kennzeichnung für Hersteller und Importeure WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich CE-Kennzeichnung 1. WAS BEDEUTET DIE CE-KENNZEICHNUNG? Zur Erleichterung des freien Warenverkehrs
MehrFragen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
TQU Verlag Testfragen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Machen Sie hier den Test. Können Sie alle Fragen richtig beantworten? Fragen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 1 Wie ist die Maschinenrichtlinie
MehrAbschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Laut Bundesregierung entsprechen diese Maßnahmen im Allgemeinen den»üblichen Schutzmaßnahmen«; es kann aber danach auch notwendig sein, sie dem speziellen Kreis»anderer Personen«anzupassen (vgl. ebd.).
MehrMASCHINEN- UND ANLAGENSICHERHEIT CE-Konformität mit Flottweg
MASCHINEN- UND ANLAGENSICHERHEIT CE-Konformität mit Flottweg CE-KONFORM MIT FLOTTWEG Mit Sicherheit wirtschaftlich FLOTTWEG SEPARATION TECHNOLOGY SICHER UND DABEI WIRTSCHAFTLICH Neben der wachsenden Komplexität
MehrEMV und CE-Konformität
Suva Bereich Technik Peter Kocher www.suva.ch/certification peter.kocher@suva.ch Baumusterprüfungen von - Maschinen - Sicherheitsbauteilen - Niederspannungs-Schaltgeräten - PSA gegen Absturz Beratung zur
MehrService für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz
Impulsvortrag Maschinensicherheit 25.04.2017 Sicherheits-Inspektionen auf der Basis europaweit geltender Vorschriften und Normen sind für uns selbstverständlich: Prüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
MehrDie Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Innovations- und Technologieberatung Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Seit dem 29. Dezember 2009 sind die Bestimmungen und Regelungen der neuen Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG in Kraft. Sie ersetzt
MehrNormanpassungen und neue Bewertung gegen Übergreifen von Schutzeinrichtungen
Absicherung von Gefahrstellen Normanpassungen und neue Bewertung gegen Übergreifen von Schutzeinrichtungen Christian Thol und Otto Görnemann, Waldkirch Nach Einführung der neuen Maschinenrichtlinie werden
MehrAgenda. Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- Ziel des Vortrages. Vorteile der Integration
Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- 1 Agenda 1 2 3 4 5 Ziel des Vortrages Vorteile der Integration Hat sich etwas geändert in den Managementnormen? Praktische
MehrCE-Kennzeichnung und EG-Konformität in der Praxis Überblick und Grundlagen
CE-Kennzeichnung und EG-Konformität in der Praxis Überblick und Grundlagen B e g r i f f s e r k l ä r u n g Was ist EG-Konformität / CE-Kennzeichnung? CE = Communauté Européenne (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft)
MehrCE-Kennzeichnung. für Hersteller und Importeure. WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich
CE-Kennzeichnung für Hersteller und Importeure WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich CE-Kennzeichnung 1. Was bedeutet die CE-Kennzeichnung? Zur Erleichterung des freien Warenverkehrs
Mehr