Neues aus der Maschinensicherheit

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1 Neues aus der Maschinensicherheit Workshop Sifa-Tagung 09. Oktober 2013 in Sonthofen Kleingruppendialog zur Maschinensicherheit 26. /

2 Themenauswahl (1) 1- Analoge Lichtgitter Funktionsweise Anwendungsgebiete Verfügbarkeit 2 - Unvollständige / Unsichere Maschinen Definitionen Rechtliche Betrachtungen neue Schlussfolgerungen Seite 2

3 Themenauswahl (2) 3 - Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen Besonderheiten für Pumpen und kraftbetätigte Ventile 4 - Gesamtheit von Maschinen Zusammenfügen alter und neuer Maschinen 5 - Sicherheitskonzepte für alte und neue Maschinen / Anlagen Übersicht über die geplanten Veröffentlichungen Seite 3

4 Themenauswahl (3) 6- Bestandsschutz für alte Maschinen? Rechtliche Betrachtungen 7- Immer Not-Halt für Maschinen? Wann erforderlich? Wie ausführen? Seite 4

5 Analoge Lichtgitter Problemstellung Einzugstelle lageveränderlich Wie sichern? Seite 5

6 Analoge Lichtgitter Einstrahlige BWS =? Seite 6

7 Analoge Lichtgitter BWS 1 BWS 2 Seite 7

8 Analoge Lichtgitter Seite 8

9 Analoge Lichtgitter Verfügbar als geprüfte Sicherheitseinrichtung: voraussichtlich IV / 2013 Anwendungsbereiche Wo =? Seite 9

10 Unvollständige / Unsichere Maschinen Artikel 2 g Maschinenrichtlinie unvollständige Maschine eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Ein Antriebssystem stellt eine unvollständige Maschine dar. Eine unvollständige Maschine ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt zu werden, um zusammen mit ihnen eine Maschine im Sinne dieser Richtlinie zu bilden Nur durch Funktion bestimmt - nicht durch Anforderungen an Sicherheit Seite 10

11 Unvollständige / Unsichere Maschinen Unsichere Maschine: Ist sicherheitstechnisch unvollständig Ist keine unvollständige Maschine nach Artikel 2g Seite 11

12 Unvollständige / Unsichere Maschinen LF, 46, Unvollständige Maschinen (UM) a) es fehlen Teile, die für die bestimmte Anwendung erforderlich sind b) das Fehlen lediglich des Antriebssystems führt nicht zu einer UM c) aber: Maschinen, die ihre bestimmte Anwendung erfüllen können, denen aber die Schutzeinrichtungen fehlen, sind keine UM c) Inverkehrbringen ist nicht gewollt Seite 12

13 Unvollständige / Unsichere Maschinen Interpretation / Schlussfolgerungen Betreiber, der unsichere Maschine vervollständigt, wird zum Unterlieferanten des Herstellers Hersteller ist verpflichtet, die Ausführung der nachgerüsteten Schutzeinrichtungen zu bewerten wenn Schutzeinrichtungen richtlinienkonform: Hersteller muss K-erklärung ausstellen Empfehlung: Vorgehen mit Hersteller vertraglich regeln Seite 13

14 Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen Wann vollständig? K-erklärung durch Hersteller oder Betreiber? Welche sicherheitstechnischen Anforderungen aus MRL anwenden? Seite 14

15 Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen Ziel: Anlage zur neuen TRBS Schnittstelle Binnenmarktrichtlinien Betreiber Seite 15

16 Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen Unter verfahrenstechnischen Anlagen werden insbesondere verstanden: Anlagen, in denen chemische Reaktionen ablaufen (z.b. chemische Prozessanlagen) Anlagen, in denen physikalische Prozesse ablaufen (z.b. thermische Trennprozesse wie in Raffinerien) Seite 16

17 Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen Grundsätze zur Anwendung der Maschinenrichtlinie: Der Hersteller einer Maschine hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln Die mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen verbundenen Verpflichtungen gelten nur dann, wenn an der betreffenden Maschine die entsprechende Gefährdung auftritt Seite 17

18 Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen Grundsätze zur Anwendung der Maschinenrichtlinie: Die in diesem Anhang aufgeführten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen sind bindend. Es kann jedoch sein, dass die damit gesetzten Ziele aufgrund des Stands der Technik nicht erreicht werden können. In diesem Fall muss die Maschine so weit wie möglich auf diese Ziele hin konstruiert und gebaut werden Seite 18

19 Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen Besonderheiten für Pumpen / kraftbetätigte Ventile: das Risiko der einzelnen Maschine spielt im Vergleich zum Risiko der Anlage eine untergeordnete Rolle Bei der Betrachtung der Risiken der Maschinen müssen immer die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Anlage berücksichtigt werden (z.b. Not-Halt) im Zielkonflikt sind die Richtlinien / Verordnungen, die das höhere Risiko behandeln, vorrangig einzuhalten Seite 19

20 Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen Kein Not-Halt, EIN-AUS, Hauptschalter Weil z.b. eine stillgesetzte Pumpe im Kühlkreislauf, eine durchgehende chemischen Reaktion verursacht ein stillgesetztes Rührwerk, in dem chemische Reaktionen ablaufen, zum Aufbau eines unzulässigen Reaktionspotentials führt das Abfahren eines großen Aggregats (z. B. eines Drehrohrofens) zu einem irreversiblen Schaden in der mechanischen Struktur führt (z. B. Verformung des Drehrohres). Seite 20

21 Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen Pumpen / Stellventile werden, wenn sie ihre bestimmte Anwendung alleine ausführen können und als solche sicher sind, als vollständige Maschinen eingestuft und müssen dem entsprechend in Verkehr gebracht werden. Dies gilt auch beim Inverkehrbringen ohne ein Antriebssystem, wenn sie dafür vorgesehen sind, mit einem Antriebssystem ausgestattet zu werden. Seite 21

22 Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen Artikel 2a Maschinenrichtlinie: eine (vollständige) Maschine liegt auch dann vor, wenn sie nicht mit einem Antriebssystem geliefert wird. Das Antriebssystem muss aber, damit die Maschine konform wird, in der Risikobeurteilung berücksichtigt und in der Betriebsanleitung spezifiziert werden Seite 22

23 Sicherheitskonzepte für Maschinen Empfehlungen des SG Maschinen der chemischen Industrie Wickelmaschinen Kalander Walzwerke Profilextrusion Blasfolien- / Flachfolienanlagen In Vorbereitung Reifenheizer Reifenaufbaumaschinen Einrichten von Warmformmaschinen Rechtssicherheit, aber keine Vermutungswirkung, Einbringung in Normung Bestandsschutz =? Lieferbar durch Hersteller Erfahrungsaustausch mit Herstellern, Verbänden, Betreibern in 2012 Seite 23

24 Sicherheitskonzepte für neue Maschinen - Ziele - die Empfehlungen können zum Vertragsbestandteil von Kaufverträgen werden und schon bei der Auftragsvergabe eingesetzt werden Hersteller bieten die Maschinen / Anlagen entsprechend der Empfehlungen an (dies geschieht bereits in vielen Fällen) Maschinenabnahme kann auf der Basis der Empfehlungen erfolgen bereits im Einsatz befindliche Maschinen können auf Basis der Empfehlungen (in Teilbereichen) umgerüstet werden teilweise Anwendung der Empfehlungen auch auf Altmaschinen / Altanlagen Seite 24

25 SG- Chemie Empfehlungen für Blasfolienanlagen Seite 25

26 SG Chemie Empfehlungen: Flachfolienanlagen Seite 26

27 Ergänzung alter Gesamtmaschinen - Problembeschreibung - Altmaschinen ohne CE-kennzeichnung Alte BWS Maschine mit Einbauerklärung Laut Anhang IIB der Maschinenrichtlinie wird für die Einbauerklärung gefordert, dass sie sinngemäß den Hinweis enthält, dass die Die Inbetriebnahme der unvollständigen Maschine darf erst erfolgen, bis festgestellt wurde, daß die Maschine, in die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, den Bestimmungen der Richtlinie entspricht. Seite 27

28 Ergänzung alter Gesamtmaschinen muss die eingebaute Teilmaschine, so wie in der Einbauerklärung nach Maschinenrichtlinie gefordert, nach dem Einbau konform sein? müssen die vorhandenen Schutzeinrichtungen der Altmaschine auf den aktuellen Stand der Technik umgerüstet werden? muss die veränderte Altmaschine konform zur Maschinenrichtlinie sein? z.b. um die eingebaute Maschine konform zur Maschinenrichtlinie zu machen Seite 28

29 Ergänzung alter Gesamtmaschinen Gesichtspunkte zur Entscheidungsfindung Wo liegt das Hauptrisiko? Liegt eine wesentliche Änderung vor? Werden alte, gebrauchte oder neue Maschinen zusammengefügt? Seite 29

30 Ergänzung alter Gesamtmaschinen Artikel 2(g): unvollständige Maschine (UM) ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Eine unvollständige Maschine ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt zu werden, um zusammen mit ihnen eine Maschine im Sinne dieser Richtlinie zu bilden. Leitfaden zur MRL, 38 Es werden nur neue Maschinen zusammengefügt das Zusammenfügen alter und neuer Maschinen wird nicht von der MRL erfasst Seite 30

31 Ergänzung alter Gesamtmaschinen durch neue Maschinen Sachverhalt Wesentliche Veränderung (WÄ) liegt vor Neue Maschine hat höchstes Risiko, keine WÄ Höchste Risiko verbleibt bei den Altmaschinen Folge Die betroffenen Maschinen müssen den aktuellen Vorschriften entsprechen: ggf. gemeinsame Schutzeinrichtungen nachrüsten, Sicherheitsniveau für Altmaschinen anheben auf MRL. Im Extremfall ist die Gesamtmaschine als neu zu betrachten. Neue Maschine muss der MRL entsprechen: ggf. alte Schutzeinrichtungen ersetzen oder nachrüsten, alte Maschinen bleiben unverändert. Gesamtheit bleibt alt, alte Schutzeinrichtungen können auch für neue Maschine verwendet werden (wenn ausreichend wirksam) Aber: Bestandsschutz klären Seite 31

32 Ergänzung alter Gesamtmaschinen durch neue Maschinen Erforderlicher PL S: Schwere der Verletzung F: Häufigkeit und/oder Dauer der Gefährdungsexposition P: Möglichkeiten zur Vermeidung der Gefährdung Seite 32

33 Bestandsschutz für alte Maschinen =? Behauptung: Für alte Maschinen gibt es einen weitgehenden Bestandsschutz. Sie müssen lediglich den Anhang 1 der BetrSichV erfüllen. Er ist meistens erfüllt, wenn die Anforderungen der beim Inverkehrbringen gültigen UVVen erfüllt sind. Stimmt das? Seite 33

34 Bestandsschutz für alte Maschinen =? - BetrSichV - 7 Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitsmittel (1) Der Arbeitgeber darf den Beschäftigten erstmalig nur Arbeitsmittel bereitstellen, die 1. solchen Rechtsvorschriften entsprechen, durch die Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden, oder, 2. wenn solche Rechtsvorschriften keine Anwendung finden, den sonstigen Rechtsvorschriften entsprechen, mindestens jedoch den Vorschriften des Anhangs 1. Schlussfolgerung = Bestandsschutz? Seite 34

35 Bestandsschutz für alte Maschinen =? - BetrSichV - 7 Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitsmittel (1) Der Arbeitgeber darf den Beschäftigten erstmalig nur Arbeitsmittel bereitstellen, die 1. solchen Rechtsvorschriften entsprechen, durch die Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden, oder, 2. wenn solche Rechtsvorschriften keine Anwendung finden, den sonstigen Rechtsvorschriften entsprechen, mindestens jedoch den Vorschriften des Anhangs 1. Zukünftige Beschaffenheit nicht betroffen Seite 35

36 Bestandsschutz für alte Maschinen =? - BetrSichV - 7 (5) Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitsmittel Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten Benutzungsdauer den Anforderungen der Absätze 1 bis 4 entsprechen. In Zukunft kein Unterschreiten zulässig Seite 36

37 Bestandsschutz für alte Maschinen =? - BetrSichV - 4 Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel (1) Der Arbeitgeber hat die nach den allgemeinen Grundsätzen des 4 des Arbeitsschutzgesetzes erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.. Seite 37

38 Bestandsschutz für alte Maschinen =? - ArbSchG - 4 Allgemeine Grundsätze Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird; 2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen; 3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen; Seite 38

39 Bestandsschutz für alte Maschinen =? - BetrSichV - Vorbemerkung Anhang 1... Für bereits in Betrieb genommene Arbeitsmittel braucht der Arbeitgeber zur Erfüllung der nachstehenden Mindestvorschriften nicht die Maßnahmen gemäß den grundlegenden Anforderungen für neue Arbeitsmittel zu treffen, wenn a) der Arbeitgeber eine andere, ebenso wirksame Maßnahme trifft, oder b) die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist. Seite 39

40 Bestandsschutz für alte Maschinen = nein - Fazit - Genereller Bestandsschutz besteht nicht Nachrüstung auf Stand der Technik (SdT) nicht erforderlich, wenn - Nachrüstung auf SdT eine unverhältnismäßige Härte darstellt und - die Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist Urteil BGH: 5261/ aus 2010: angemessener Zeitraum zur Nachrüstung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte Seite 40

41 Bestandsschutz für alte Maschinen = nein - Beispiele - Grundsatz für B-schutz: Hoher Aufwand kleiner Sicherheitsgewinn Nachrüstung Analog -BWS =? Nachrüstung Maschinensteuerung nach EN =? Nachrüstung Walzwerke mit Schaltstangen =? Warmformmaschinen mit sich automatisch einstellbaren trennenden Schutzeinrichtungen =? Seite 41

42 Wann ist Not-Halt erforderlich? Seite 42

43 Wann ist Not-Halt erforderlich? BetrSich V: Im Anhang 1, Abschnitt 2.4 wird gefordert: Kraftbetriebene Arbeitsmittel müssen mit mindestens einer Notbefehlseinrichtung versehen sein, mit der gefahrbringende Bewegungen oder Prozesse möglichst schnell stillgesetzt werden, ohne zusätzliche Gefährdungen zu erzeugen. Ihre Stellteile müssen schnell, leicht und gefahrlos erreichbar und auffällig gekennzeichnet sein. Not-Halt immer erforderlich? Seite 43

44 Wann ist Not-Halt erforderlich? BetrSich V: Im Anhang 1, Abschnitt 2.4 wird ferner gefordert:.dies gilt nicht, wenn durch die Notbefehlseinrichtung die Gefährdung nicht gemindert werden kann, da die Notbefehlseinrichtung entweder die Zeit bis zum normalen Stillsetzen nicht verkürzt oder es nicht ermöglicht, besondere, wegen der Gefährdung erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Was ist zu tun? Welche Gefährdungssituationen sind relevant? Seite 44

45 Wann ist Not-Halt erforderlich? Maschinenrichtlinie fordert: Jede Maschine muss mit einem oder mehreren NOT-HALT- Befehlsgeräten ausgerüstet sein, durch die eine unmittelbar drohende oder eintretende Gefahr vermieden werden kann. Hiervon ausgenommen sind Maschinen, bei denen durch das NOT-HALT-Befehlsgerät das Risiko nicht gemindert werden kann, da das NOT-HALT- Befehlsgerät entweder die Zeit des Stillsetzens nicht verkürzt oder es nicht ermöglicht, besondere, wegen des Risikos erforderliche Maßnahmen zu ergreifen Seite 45

46 Not-Halt erforderlich.. FB Chemie wenn vernünftigerweise kritische Situationen vorhersehbar sind, die durch das Betätigen des Not- Halts auch durch unbeteiligte Dritte entschärft werden können z.b. bei manipulierten oder unwirksamen Schutzeinrichtungen; bei Maschinenschäden, die Gefährdungen hervorrufen, wie z.b. undichte Hydraulik; beim Aufenthalt eines Maschinenführers im ungesicherten Gefahrbereich (z.b. Presseninnenraum); bei gefährlichem Fehlverhalten z.b. beim Einrichten oder bei Wartungsarbeiten Seite 46

47 Not-Halt erforderlich.. FB Chemie bei Maschinen mit Restrisiken z.b. wenn im Einrichtbetrieb Schutzeinrichtungen teilweise unwirksam sind bei unübersichtlichen Maschinen z.b. bei betretbaren Maschinen zusätzlich innenliegende Not-Halt-Einrichtungen vorsehen Seite 47

48 Not-Halt erforderlich.. FB Chemie für Maschinen mit einkanaliger Verriegelung der Schutzeinrichtung (z.b. eine Schutztür wird nur mit einem Schalter überwacht), für den Fall dass Schutzeinrichtungen versagen für Maschinen, bei denen die Unwirksamkeit der Schutzeinrichtungen nicht sofort erkennbar ist (z.b. bei diskontinuierlich arbeitenden Maschinen) Fazit: Not-Halt ist immer erforderlich Seite 48

49 Anforderungen an Not-Halt Steuerung FB-Empfehlung Zuordnung: Risikomerkmale zu Steuerungsanforderungen Überwiegend einkanalige Struktur mit bewährten Bauteilen ausreichend Seite 49

50 Not-Halt Mit Schutzkragen: Was ist erlaubt? Seite 50

51 Not-Halt Mit Schutzkragen: Was ist erlaubt? Seite 51

52 Not-Halt Mit Schutzkragen: Was ist erlaubt? Seite 52

53 Not-Halt Mit Schutzkragen: Was ist erlaubt? Seite 53

54 Not-Halt Mit Schutzkragen: Was ist erlaubt? Seite 54

55 Not-Halt Mit Schutzkragen: Was ist erlaubt? Seite 55

56 Not-Halt Seite 56

57 Not-Halt Seite 57

58 Not-Halt Seite 58

59 Seite 59

60 Seite 60

61 Not-Halt Mit Schutzkragen: Was ist erlaubt? Seite 61

62 Not-Halt Seite 62

63 Neue Anforderungen an Steuerungen: EN Bisher werden bei der Bewertung von Steuerungen nicht berücksichtigt: Reihenschaltung von Bauelementen (Anzahl der Bauteile bei der Signalverarbeitung) Zuverlässigkeit von Bauelementen (MTTFd, B10) Diagnosegrad für Fehler Methoden gegen Fehler gemeinsamer Ursache + Struktur der Steuerung (Kategorien aus EN 954) Performance Level (PL) = Wahrscheinlichkeit für gefährlichen Ausfall je Stunde (10-4 bis 10-8 ) Seite 63

64 Was bedeutet MTTFd eigentlich? Seite 64

65 Neue Anforderungen an Steuerungen: EN Erforderlicher PL S: Schwere der Verletzung F: Häufigkeit und/oder Dauer der Gefährdungsexposition P: Möglichkeiten zur Vermeidung der Gefährdung Seite 65

66 Steuerungskategorien bleiben in EN erhalten Seite 66

67 In welchen Fällen ist die EN von Bedeutung? Eigenbau von Maschinen Erweitern / Umbau von Maschinen -Dimensionierung von Bauteilen (bei Überdimensionierung MTTFd um bis zu 50fach höher) -Einsatz von Bauteilen mit schlechter MTTFd / B10 -Veränderung der Struktur / Signalweiterleitung Änderung der Betriebsweise (Einschicht- / Mehrschichtbetrieb) Reparaturen -Einsatz von Bauteilen mit schlechter MTTFd / B10 Angaben über MTTFd, B10 und Auslegungsdaten anfordern Seite 67

68 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Sie haben sicherlich noch Fragen Seite 68

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