Waldbaulinienplan Erlenhof
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- Waltraud Brodbeck
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1 Waldbaulinienplan Erlenhof Quelle: GeoView Beschluss Gemeindeversammlung Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV zuhanden der regierungsrätlichen Genehmigung
2 2 Inhalt Planungsbericht 3 1 Ausgangslage 3 2 Perimeter 4 3 Ziele der Gemeinde 5 4 Raumplanerische Grundlagen Grundlegende Instrumente Allgemeine Informationen Die Zonenvorschriften Die Erschliessung Bau- und Strassenlinien Waldareal Naturgefahren 12 5 Bemerkungen zur Mutation Waldbaulinie 12 6 Projektablauf 13 7 Mitwirkungsverfahren 13 8 Kantonale Vorprüfung 14 9 Beschluss-, Auflage- und Genehmigungsverfahren 14 Version erstellt Datum Inhalt / Anpassungen 1.0 pen Fassung 2.0 pen Mitwirkung/Vorprüfung 3.0 pen Beschluss Gemeinderat 4.0 pen Beschluss Gemeindeversammlung Jermann Ingenieure + Geometer AG
3 3 Planungsbericht 1 Ausgangslage Das Zentrum Erlenhof bietet sozial auffälligen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, neben Wohnangeboten, die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu absolvieren. Vor zwei Jahren wurde das neue Werkstattgebäude in Betrieb genommen. Nun besteht erneut Raumbedarf für weitere Arbeitsplätze. Daher ist eine zusätzliche Werkstatt in Planung. Im Sinne von 8.4 Spezialzone Erlenhof des Zonenreglements Landschaft von Therwil soll die Werkstatterweiterung nicht auf der grünen Wiese, sondern als Ersatz für baufällige, bereits bestehende Bauten in einer Gebäudegruppe errichtet werden. Von der Lage her ist der Bereich der heutigen Gebäude Nr. 66/67 am besten geeignet. Die unmittelbare Nähe zum Werkstattgebäude mit Schreinerei, Schlosserei und technischem Dienst ist ideal. Damit können verschiedene Gerätschaften wie Gabelstapler gemeinsam genutzt werden. Weiter ist eine Zufahrt für Lastwagen in diesen Bereich gewährleistet. Geplant ist als Ersatz für die beiden bestehenden eingeschossigen Gebäudeteile von Gebäude Nr. 66 ein kleines Werkstattgebäude. Der östliche zweigeschossige Teil des Gebäudes Nr. 66 wird saniert und bleibt erhalten. Damit entsteht ein ausgewogenes Verhältnis zwischen traditionellen und modernen Bauten. Die bereits heute bestehende attraktive hofartige Situation wird mit den neuen Bauten noch akzentuiert. Sie dient zur Anlieferung, Parkierung und Pausenaufenthalt. Die oben erwähnten Gebäude Nr. 66/67 stehen innerhalb des 20m Abstandes zum dahinterliegenden Waldstück. Dadurch ist der geplante Neubau an dieser Stelle mit der heutigen Rechtslage nicht realisierbar. Aus diesem Grund hat die Stiftung mit dem Amt für Wald, namentlich Herr Luzius Fischer und Herr Reto Saboz, abgeklärt, ob eine Waldbaulinie im Bereich der Gebäude Nr. 66/67 als Abhilfe für dieses Problem in Frage käme. Weiter wurde das Gespräch mit dem zuständigen Ortsplaner Herr Adreas Güntert gesucht. Beide Stellen haben signalisiert, dass eine Waldbaulinie in diesem Bereich grundsätzlich bewilligungsfähig ist.
4 4 2 Perimeter Das Gelände des Erlenhofs liegt zwischen den beiden Gemeinden Therwil und Reinach. Abb. 1: Perimeter der Mutation in Bezug auf die Gemeinden Therwil und Reinach (Quelle: GeoView) Abb. 2: Ausschnitt Mutationsgebiet (Quelle GeoView)
5 5 3 Ziele der Gemeinde Die Ziele der Mutation sind Ersatzbauten für baufällige Gebäude der Stiftung im Bereich der Spezialzone ermöglichen Haushälterischer Umgang mit dem Gut Boden Unterstützung gemeinnütziger Institutionen 4 Raumplanerische Grundlagen 4.1 Grundlegende Instrumente Zonenvorschriften Landschaft Gemeinde Therwil (65/ZPL/01/00, 65/ZRL/02/00) Zonenvorschriften Landschaft Gemeinde Reinach (55/ZPL/02/00, 55/ZRL/02/00) Strassennetzplan der Gemeinde Therwil (65/SPL/01/00) Strassennetzplan der Gemeinde Reinach (55/SP/02/00) Naturgefahrenkarte der Gemeinde Therwil (Fertigstellung Oktober 2010) Naturgefahrenkarte der Gemeinde Reinach (Fertigstellung Oktober 2010) Waldgrenzenkarte Nr1/2 (16/WGK/3/0) Daten der amtlichen Vermessung 4.2 Allgemeine Informationen Die neue Waldbaulinie umfasst den Bereich innerhalb der Spezialzone Erlenhof welcher in einem 20m-Abstand an das Waldstück im Gebiet Rebgartenhag angrenzt. Entlang dieses Waldstücks sind mehrere Gebäude der Stiftung angeordnet. Diese dienen als Wohn- wie auch Ökonomiegebäude. Nr. Zweck Stockwerk Baujahr 59 übriges landwirtschaftliches Gebäude Scheune mit Ställen 60 Wohn- und Ökonomiegebäude Wohn- und Ökonomiegebäude a Stall c übriges landwirtschaftliches Gebäude Pferdeunterstand 64 Wohnbaracke a Schopf Wohnbaracke a Bienenhaus Wohn- und Werkstattgebäude Lagergebäude
6 6 Nr. Zweck Stockwerk Baujahr 26 Wohnhaus Werkstatt und Büro Abb. 3: Ausschnitt AV Gebiet Erlenhof
7 7
8 8 Abb. 3: Fotodokumentation zu den bestehenden Gebäuden (Quelle: Stiftung) Das Gebiet um den Erlenhof zeichnet sich durch eine sehr abwechslungsreiche Landschaft aus. Es hat weite Landwirtschaftsflächen, welche teilweise mit Ausgleichsstreifen durchzogen sind, mehrere Hecken und Waldgebiete, den Dorfbach von Reinach sowie im Norden einen Rebhang. Weiter dient diese Gegend als wichtiges Naherholungsgebiet für die angrenzenden Gemeinden. Abb. 4: Ausschnitt Orthophoto Gebiet Erlenhof (Quelle:GeoView)
9 9 4.3 Die Zonenvorschriften Das betroffene Gebiet liegt in der Spezialzone Erlenhof, welche sowohl im Zonenplan Landschaft von Therwil als auch im Zonenplan Landschaft von Reinach enthalten ist. Änderungen in diesem Gebiet erfordern dadurch immer eine gewisse Koordination zwischen den beiden Gemeinden. Im vorliegenden Fall wurde geprüft, ob es auch auf Seite der Gemeinde Reinach eine Waldbaulinie benötigt. Dieses Vorhaben wurde vorerst zurückgestellt, da es auf Reinacher Boden nur ein kleines Stück Richtung Gebäude Nr. 26 betreffen würde. Für die Reduktion des Waldabstandes in diesem Bereich besteht im Moment kein Bedarf. An die Spezialzone angrenzend liegt das Waldstück im Norden, die Landwirtschaftszone mit überlagernder Landschaftsschutzzone (Therwil: Freihaltezone) im Süden, Osten und Westen sowie eine Zone für öffentliche Werke und Anlagen im Südosten. Zudem besteht entlang des Baches eine Naturschutzzone. Die geplante Waldbaulinie wird nur innerhalb der Spezialzone Erlenhof definiert und tangiert das umliegende Landwirtschaftsgebiet nicht. Abb. 5: Ausschnitt Zonenvorschriften Therwil/Reinach (Quelle: GeoView) 4.4 Die Erschliessung Erschlossen ist das Gebiet von Seite Reinach her über die Erlenhofstrasse. Diese zweigt von der Birsigtalstrasse ab, welche Reinach mit Therwil verbindet. Klassiert ist die Erlenhofstrasse als Erschliessung von besonderen Anlagen im Landschaftsgebiet. Sie dient der Erschliessung besonderer Nutzung ausserhalb des Siedlungsgebietes mit teilweiser Beschränkung des Fahrverkehrs. Weiter führen ein Fussweg und die Radroute gemäss kantonalem Richtplan über die Erlenhofstrasse. Auf Seite Therwil wird die Erlenhofstrasse als Erschliessungsstrasse weitergeführt. Zudem führen auf Therwiler Boden zwei Feldwege zum Gelände des Erlenhofs. Diese sind der Landwirtschaft und dem Forstbetrieb vorbehalten und daher nicht im Strassennetzplan verzeichnet.
10 10 Abb. 6: Ausschnitt Strassennetzplan Reinach Abb. 7: Ausschnitt Strassennetzplan Therwil
11 Bau- und Strassenlinien Im definierten Perimeter gibt es weder Baulinien noch Strassenlinien. Es gelten die gesetzlichen Minimalabstände gemäss RBG 95. Abb. 8: Ausschnitt AV inkl. Abstandslinien Gebiet Erlenhof (Quelle:GeoView) 4.6 Waldareal Der Wald im Norden hat mit der Waldgrenzenkarte Nr. 1/2 (16/WGK/3/0) vom 04. Februar 1997 entlang der Spezialzone Erlenhof eine statische Waldgrenze erhalten. Diese verhindert eine weitere Ausdehnung des Waldes auf das Gebiet der Stiftung. Abb. 12: Ausschnitt Waldgrenzenkarte
12 Naturgefahren Im Planungsgebiet gibt es nur einen Gefahrenhinweis auf Hangwasser. Die Gefahrenzone auf Hochwasser durch den nahegelegenen Bach betrifft das Planungsgebiet nicht. Es spricht daher von Seiten der Naturgefahren nichts gegen eine Waldbaulinie. Abb. 13: Ausschnitt Naturgefahrenkarte Therwil/Reinach (Quelle GeoView) 5 Bemerkungen zur Mutation 5.1 Waldbaulinie Die neue Waldbaulinie wird in einem 10m Abstand zur bestehenden statischen Waldgrenze festgelegt. Sie ist begrenzt durch die Ausdehnung der Spezialzone Erlenhof. Ausgenommen ist nur der zweigeschossige Teil des Gebäudes Nr. 66. Hier wird die Waldbaulinie auf die Gebäudeumgrenzung gelegt. Begründet wird dies mit der Absicht, diesen Gebäudeteil als altes Element im neuen Hofensemble bestehen zu lassen. Die Waldbaulinie ermöglicht so eine angemessene Sanierung des Gebäudeteils innerhalb der heutigen Gebäudefläche. Die Festlegung der Waldbaulinie auf der gesamten Länge und nicht nur im Erstellungsgebiet des Neubaus beruht auf der Überlegung, dass eigentlich alle der bestehenden Gebäude zumindest teilweise innerhalb des gesetzlichen 20m Abstandes zum Wald liegen. Es ist daher sinnvoll, die Waldbaulinie für das gesamte Gebiet einheitlich und nicht nur für die beiden Gebäude Nr. 66/67 festzulegen.
13 13 6 Projektablauf Es wird folgender Projektablauf durchgeführt: Phase 1: Organisation und Grundlagenbeschaffung erfolgt Phase 2: Entwurf erfolgt Erstellung des Planungsberichtes erfolgt Vernehmlassung Entwürfe durch Gemeinderat erfolgt Bereinigung des Entwurfs erfolgt Phase 3: Mitwirkungsverfahren erfolgt Phase 3: Kantonale Vorprüfung, erfolgt parallel mit dem Mitwirkungsverfahren erfolgt Phase 4: Beschlussfassung durch den Gemeinderat erfolgt Beschluss Gemeindeversammlung erfolgt Planauflage aktuell Genehmigung durch den Regierungsrat pendent Phase 5: Einspracheverfahren pendent Phase 6: Dokumentation Datenmodell Kanton Baselland, INTERLIS aktuell 7 Mitwirkungsverfahren Die Gemeinden sind, gestützt auf die Rahmengesetzgebung zur Raumplanung von Bund (Art. 4 RPG) und Kanton ( 7 RBG BL), dazu verpflichtet, ihre Planungsentwürfe zu Nutzungsplanungen sowie auch entsprechende Mutationen öffentlich bekannt zu machen. Die Bevölkerung kann im Rahmen dieses Verfahrens zu den Entwürfen Stellung nehmen, Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen. Das Mitwirkungsverfahren dient dazu, bereits in einer frühen Planungsphase allfällige Problempunkte zu eruieren bzw. zu erkennen. Damit können berechtigte Anliegen ohne die Notwendigkeit der Ergreifung von Rechtsmitteln bereits in der Entwurfsphase der Planung behandelt werden. Das Mitwirkungsverfahren gemäss 7 RBG für den Waldbaulinienplan Erlenhof wurde vom 24. November 2016 bis zum 16. Dezember 2016 durchgeführt. Die Publikation im Vorfeld erfolgte im kantonalen Amtsblatt Nr. 47 vom 24. November 2016, im Birsigtaler Bote Nr. 47 vom 24. November 2016 sowie auf der gemeindeeigenen Homepage ( Die betroffenen Grundeigentümer wurden zusätzlich noch mit einem Brief auf das Mitwirkungsverfahren aufmerksam gemacht. Die Unterlagen konnten während der Mitwirkung auf der Gemeindeverwaltung Therwil eingesehen werden. Stellungnahmen und Anregungen konnten bis zum 16. Dezember 2016 schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden. Während der öffentlichen Mitwirkung sind keine Stellungnahmen, Einwendungen oder Vorschläge an den Gemeinderat eingereicht worden.
14 14 8 Kantonale Vorprüfung Die Unterlagen zur Waldbaulinie Erlenhof in Therwil wurden am 16. November 2016 zur kantonalen Vorprüfung an den zuständigen Ortsplaner, Herr Andreas Güntert, vom Amt für Raumplanung eingereicht. Mit seiner Stellungnahme vom 24. Januar 2017 erklärt Herr Güntert, dass grundsätzlich keine Bemerkungen zur geplanten Waldbaulinie bestehen. Die Ortsplanung empfiehlt jedoch in Bereichen, wo noch genügend Fläche für allfällige Überbauungen oder einen Ersatz von bestehenden Bauten vorhanden ist, die Waldbaulinie mit einem Abstand von 15m festzulegen. Auf diese Empfehlung wird nicht eingetreten. Hauptgrund sind die vorgängigen Abklärungen und Besprechungen mit dem Amt für Wald und den Grundeigentümern. Darin wurde die jetzige Linienführung der Waldbaulinie diskutiert und als optimale Lösung für alle Beteiligen festgelegt. 9 Beschluss-, Auflage- und Genehmigungsverfahren Der Waldbaulinienplan Erlenhof wurde vom Gemeinderat Therwil am 14 November 2016 für die öffentliche Mitwirkung und die kantonale Vorprüfung freigegeben. Der Gemeinderat hat am 27. März 2017 den Waldbaulinienplan Erlenhof beschlossen. Das öffentliche Planauflageverfahren zum Waldbaulinienplan Erlenhof wird vom 27. Juli 2017 bis zum 25. August 2017 durchgeführt. Die Planauflage wird im kantonalen Amtsblatt Nr. 30 vom 27. Juli 2017 und im Birsigtaler Bote Nr. 30 vom 27. Juli 2017 sowie auf der gemeindeeigenen Homepage ( publiziert. Die direkt betroffenen Grundeigentümer werden zusätzlich per Brief über die Planauflage informiert. Therwil, den Reto Wolf Gemeindepräsident Eduard Löw Leiter Gemeindeverwaltung
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