Einladung zum Laternenumzug

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einladung zum Laternenumzug"

Transkript

1 Amtsblatt der Gemeinde Mundelsheim Ausgabe November 2013 Einladung zum Laternenumzug am Sonntag, 10. November 2013 Beginn 17:30 Uhr Treffpunkt: Lindenstr. 21 vor Haus Dötterer Der Laternenumzug wird mit Musik und Fackeln von der Musikkapelle und der Jugendfeuerwehr begleitet. Anschließend Bewirtung durch die Freiwillige Feuerwehr in der Georg-Hager-Schule Der Laternenumzug findet bei jedem Wetter statt.

2 2 Nummer 45 Geschichten und Geschichte MUNDELSHEIM WIE ES FRÜHER WAR 101 charmante, lustige, tiefsinnige aber auch nachdenklich stimmende Geschichten, erzählt von Mundelsheimer Bürgerinnen und Bürgern, gesammelt und geschrieben von Alfred Möhrer und Josef Rudolf Wennrich jetzt als Buch erhältlich gebunden, 30x21 cm, 108 Seiten, mit zahlreichen Schwarzweiß- und Farbabbildungen. 15, Zu beziehen beim Geschichtsverein, htsverein, bei Späth Haustechnik, beim keller, im Lagerhaus der Volksbank Freiberg u.u., in der Hölderlin- Apotheke sowie in der Käsberg- Postagentur. Herausgegeben vom Geschichtsverein Mundelsheim

3 Nummer 45 3 Ganz neu: Eine Wetterstation für Mundelsheim Mundelsheim hat nun eine eigene Wetterstation. Der Hobbymeteorologe Yannick Garbe aus Erdmannhausen, bekannt durch seine Wetterprognosen in örtlichen Zeitungen, installierte dem Dach der Georg-Hager-Schule eine hochmoderne Wetterstation, die er auch kostenlos warten wird. Dafür einen herzlichen Dank an Herrn Garbe sowie an Lehrer Mutz, der bei der Installation sehr behilflich war. Die Investitionskosten von rund trägt die Bürgerstiftung Mundelsheim. Nach der Installation ging die Anlage in das Eigentum der Gemeinde über. Die Wetterstation ist eine vollautomatische Anlage mit Internetanschluss. Sie misst in Echtzeit jeweils die Temperatur, die Regenmenge, die Windgeschwindigkeit sowie den Luftdruck und die Luftfeuchte. Eine nach Westen zum Käsberg ausgerichtete Kamera nimmt lend das aktuelle Wettergeschehen und überträgt es ebenfalls ins Internet. Die Messergebnisse und die Kamerabilder können über die Homepage der Gemeinde unter eingesehen werden. Zusätzlich ist eine Anzeigetafel in der Georg-Hager-Schule eingerichtet, der die Schüler die aktuellen Wetterdaten ablesen können. Die Gemeinde freut sich über dieses Projekt der Bürgerstiftung und wünscht allen Nutzern viel Freude damit. Möge sie den Mundelsheimern, darunter den Wengertern und Obstbauern eine Hilfe sein, indem sie die Wetterdaten und Informationen zugreifen. Und zum Beispiel Auswärtigen, die eine Wanderung in den Mundelsheimer Wein- und Obstwanderwegen vorhaben, bei ihrer Planung und Wahl der passenden Kleidung behilflich sein. Denn durch einen Klick die Homepage der Gemeinde können sich nun alle schnell über das aktuelle Wettergeschehen in Mundelsheim informieren. Herzliche Einladung zu einem Vortrag der Schiller-Volkshochschule in Mundelsheim Das gesunde Immunsystem am Mittwoch 13. November 2013, ab 19:30 Uhr im Bürgerhaus, Hindenburgstraße 9, im Jacques-Hochard-Saal mit Herrn Markus Maier Ein gesundes Immunsystem bildet die Basis für unser Wohlbefinden. In diesem Vortrag erfahren Sie, wie Sie Ihr Immunsystem schützen und stärken können. Zudem werden Störungen des Immunsystems wie Allergien, Abwehrschwäche und Autoimmunerkrankungen vorgestellt, sowie deren Behandlung mit bewährten Mitteln aus der Naturheilkunde. AOK-Mitglieder erhalten bei Vorlage der Versichertenkarte freien Eintritt. In Zusammenarbeit mit der AOK Ludwigsburg-Rems-Murr

4 4 Nummer 45 Schnittgrün sammeln für den Adventsbasar In wenigen Tagen beginnen die Vorbereitungen zum Adventsbasar 2013, den der CVJM und die katholische Kirchengemeinde zusammen veranstalten. Wir suchen noch Schnittgrün von Koniferen und Nadelhölzern. Vielleicht machen Sie gerade Ihren Herbstschnitt, dann können Sie die Zweige gerne direkt zum CVJM-Haus bringen, bitte mit Edith Ernst absprechen (Tel.: ). Bei Bedarf holen wir das Grün auch bei Ihnen zuhause ab. Der Erlös aus dem Adventsgesteckeverk kommt der Renovierung der Kilianskirche und der CVJM Jugendarbeit zugute. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Gemeinde Mundelsheim Landkreis Ludwigsburg Die Gemeinde Mundelsheim sucht zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine/n Freibad- und Bauhofmitarbeiter/in mit der Qualifikation Rettungsschwimmer/in oder Fachangestellte/r für Bäderbetriebe Es handelt sich um eine Vollzeitbeschäftigung. Während der Freibadsaison (April bis September) erfolgt der Einsatz im Freibad der Gemeinde im Schichtbetrieb mit der bisherigen alleinigen Schwimmmeisterin. Der/die Bewerber/in muss deshalb mindestens die Qualifikation einer/s Rettungsschwimmers/in (Deutsches Rettungsschwimmerabzeichen in Silber) oder einer/s Fachangestellten für Bäderbetriebe haben. Für die restliche Zeit ist der Einsatz im Bauhof der Gemeinde vorgesehen. Zu den Aufgaben zählen hier der Winterdienst sowie die Betreuung öffentlicher Einrichtungen der Gemeinde, insbesondere Gemeindegebäude, öffentliche Grün- und Sportanlagen, Ortsstraßen und Feldwege. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD (Entgeltgruppe 6) mit den sonstigen im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen. Haben wir ihr Interesse geweckt? Dann erwarten wir gerne bis Ihre aussagekräftige Bewerbung an das Bürgermeisteramt Mundelsheim, Hindenburgstr. 1, Mundelsheim. Für Rückfragen stehen Ihnen gerne Herr Bürgermeister Haist oder Herr Braunbeck unter den Rufnummern 07143/ bzw zur Verfügung. Jubilare 09. November 2013 Frau Rosa Schnörr, Kalkgraben 9, 91 Jahre 11. November 2013 Frau Hilde Fink, Kilianstraße 16, 80 Jahre 12. November 2013 Herr Siegfried Link, Rozenbergstraße 26, 72 Jahre 14. November 2013 Frau Ella Rudolph, Karl-Epple-Straße 15, 88 Jahre Wir gratulieren herzlich und wünschen für das neue Lebensjahr alles Gute. Weitere Termine Mittwoch, Leerung Biogut Leerung Restmüll l Der Arbeitskreis für Senioren lädt alle Bürgerinnen und Bürger, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen, zum Kegelnachmittag am Donnerstag, um Uhr in das Gasthaus Zur Sonne herzlich ein. Standesamt Geburten: Phil Bruker; geb. am in Bietigheim-Bissingen Eltern: Peter und Sabrina Bruker geb. Ernst, Neckarstr. 29. Maxi Alexia Engelhardt; geb. am in Bietigheim- Bissingen Eltern: Sebastian Engelhardt, Abenberg und Nicole Engelhardt geb. Ambrosi, Neuweiler Str. 8. Ben Liam Schelle; geb. am in Bietigheim-Bissingen Eltern: Johannes Friedrich und Tabea Elisabeth Schelle geb. Möhrer, Neckarstr. 31. Malu Hoffmann; geb. am in Bietigheim-Bissingen Eltern: Markus Christian Andreas und Sylvia Hoffmann geb. Gerdes, Falkenweg 16 Eheschließung: Julia Stefanie und Joachim Michael Haug geb. Link, Kilianstr. 29, am in Mundelsheim Sterbefälle: Maria Franz geb. Kölbl, zul. Karl-Epple-Str. 15, am in Mundelsheim. Christine Francoise Berthod-Betsch geb. Berthod, zul. Rozenbergstr. 8, am in Mundelsheim Erich Robert Schölkopf, zul. Kalkgraben 19, am in Ludwigsburg Ursula Maria Josephine Klein geb. Brinkrolf, zul. Karl-Epple- Str. 15, am in Bietigheim-Bissingen.

5 Nummer 45 5 Terminkalender Die nächsten 4 Wochen einen Blick: Datum Tag Uhrzeit WER WAS WO Fr. + Sa Uhr Turnverein Aufführung der Theatergruppe "Käsberghurgler" TV-Halle Fr Uhr Ev. Kirchengemeinde Männervesper Gasthaus Ochsen So Uhr Gemeinde, Musikkapelle und Freiwillige Feuerwehr Laternenumzug So Uhr Gemeinde und VdK und Musikkapelle Feierstunde zum Volkstrauertag Friedhof Käsberghalle Mundelsheim Herbst-Event Käsberghalle Sa Uhr Gemeinde Martinimarkt Marktplatz und Hindenburgstraße So Uhr CVJM und Kath. Kirchengemeinde Adventsbasar St. Wolfgang Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und des Beschlusses über die Änderung des Wirtschaftsplans der Wasserversorgung Mundelsheim für das Wirtschaftsjahr 2013 I. Nachtragshaushaltssatzung Auf Grund von 82 i.v.m. 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GBl. S. 962) hat der Gemeinderat am folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen: 1 Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert: es erhöhen sich die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts je um es erhöhen sich die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts je um Es vermindert sich der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditnahmen fürinvestitionen und Investitionsförderungsmassnahmen EUR EUR EUR EUR um EUR 0 EUR der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen um 0 EUR 0 EUR 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite sowie die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert. II. Änderung des Wirtschaftsplans der Wasserversorgung Aufgrund von 96 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg i.d.f. vom (GBl. S. 581, ber. S. 698) zuletzt geändert durch Gesetz vom (GBl. S. 185) i.v.m. 14 und 15 des Eigenbetriebsgesetzes i.d.f. vom (GBl. S. 22) zuletzt geändert durch Gesetz vom (GBl. S. 469) und den 1 4 der Eigenbetriebsverordnung vom (GBl. S. 776) hat der Gemeinderat am folgende Änderung des Wirtschaftsplans der Wasserversorgung Mundelsheim für das Wirtschaftsjahr 2013 festgestellt: 1 Änderung des Wirtschaftsplanes 1. Erfolgsplan Es erhöht sich der Gesamtertrag und der Gesamtwand 2. Vermögensplan Es vermindern sich die Einnahmen und die Ausgaben 3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditnahmen (Kreditermächtigung) vermindert sich um je um je um EUR EUR EUR EUR EUR EUR 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert bei 0 EUR

6 6 2 Kassenkreditermächtigung Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert bei EUR Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Ausgefertigt: Mundelsheim, den gez. Holger Haist Bürgermeister III. Bestätigung der Gesetzmäßigkeit, Auslegung Die Gesetzmäßigkeit der Nachtragshaushaltssatzung und der Änderung des Wirtschaftsplanes der Wasserversorgung wurden vom Landratsamt Ludwigsburg gem. 121 Abs. 2 GemO mit Erlass vom Nr bestätigt. Gem. 82 Abs. 1 i.v.m. 81 Abs. 4 der Gemeindeordnung wird der Nachtragshaushaltsplan an sieben Tagen, und zwar von Montag, bis Freitag, (je einschließlich) und am Montag, und Dienstag, (je einschließlich) dem Rathaus, Zimmer 9, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Feuerwehr Freiwillige Feuerwehr Mundelsheim Alterswehr Das nächste Treffen der Alterswehr findet am kommenden Freitag, 15. November 2013 ab Uhr im Unterrichtsraum des Gerätehauses statt. Wir freuen uns eine rege Teilnahme. Gemeindeverwaltung Bestellung von Reisig und Weihnachtsbäumen für öffentliche Einrichtungen, Kirchengemeinden und Vereine Die oben genannten Organisationen können Weihnachtsbäume und Reisig für Advents- und Weihnachtsveranstaltungen bestellen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte bis spätestens Freitag, an das Bürgermeisteramt Mundelsheim, Frau Michaela Hammel (Zimmer 2) Tel , vorzimmer.bm@mundelsheim.de Die Bestellungen werden dann ausgeliefert. Übersichtstafeln der Wein- und Obstwanderwege zerstört Nummer 45 Innerhalb weniger Wochen kam es nun zweimal vor, dass die Übersichtstafeln der Wein- und Obstwanderwege mutwillig zerstört wurden. Am Wanderparkplatz Hohe Ebene sowie am Wanderparkplatz Rozenberg müssen die Tafeln ausgetauscht werden, was für die Gemeinde unnötige Kosten verursacht. Eventuelle Hinweise den oder die Täter melden Sie bitte an das Ordnungsamt, Frau Röser, Telefon Vielen Dank. Vermeidung von Frostschäden an Wasserleitungen Wir bitten um Beachtung folgender Hinweise: Unzureichende oder unterlassene Vorbeugungsmaßnahmen führen bei großer Kälte immer wieder zu Wasserrohrbrüchen in den Gebäuden. Um auch im kommenden Winter gegen Frostschäden gerüstet zu sein, sollten Sie folgenden Ratschläge beachten: 1.Wasserleitungen die im Winter nicht benötigt werden sollten rechtzeitig vor dem ersten Frost entleert und stillgelegt werden. Die Außenhähne müssen dabei ständig geöffnet bleiben. 2. Alle anderen freiliegenden Leitungen am besten durch entsprechende Isolation schützen oder aber das Einfrieren durch ausreichende Beheizung verhindern. 3. Fenster und Türen in unbeheizten Räumen in denen Wasserleitungen verlegt sind (Keller, Waschküche, Garage), sollten bei strengem Frost geschlossen bleiben. Impressum Herausgeber: Gemeinde Mundelsheim Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Straße 20, Weil der Stadt, Telefon , Telefax , Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Holger Haist, Hindenburgstraße 1, Mundelsheim, für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt. Anzeigenannahme: anzeigen.71263@nussbaummedien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, Weil der Stadt, Tel oder abonnenten@wdspressevertrieb.de Internet:

7 Nummer Für den Frostschutz von Wasserleitungen in Gebäuden und von Wasserzählern müssen die Eigentümer sorgen. Ist eine Leitung eingefroren, muss diese sofort abgesperrt werden, damit nach dem Auftauen kein Wasserschaden entsteht. Die eingefrorene Leitung sollten nur durch Fachfirmen getaut bzw. repariert werden. Umstellung des Lastschrifteinzugs vom Einzugsermächtigungsverfahren das SEPA-Basislastschriftverfahren Ab 1. Februar 2014 werden bekanntlich die bisherigen Zahlungssysteme für Überweisungen und Lastschriften europaweit vom SEPA-Verfahren abgelöst. Die bisherigen Einzugsermächtigungen werden dabei SEPA-Lastschriftmandate umgestellt. Hierdurch erhalten die Abbucher für jede bestehende und neue Einzugsermächtigung jeweils eine eigene Mandatsreferenznummer sowie die Gläubiger-Identifikationsnummer der Gemeinde Mundelsheim. Die Gläubiger-Identifikationsnummer der Gemeinde Mundelsheim lautet: DE42ZZZ Die bereits am Einzugsermächtigungsverfahren teilnehmenden Bürger und Firmen erhalten ein Umwandlungsschreiben. Dieses wird zurzeit durch die Amtsbotin der Gemeinde Mundelsheim zugestellt. In diesem wird die neue Mandatsreferenznummer und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer mitgeteilt. Diese beiden Informationen geben wir künftig bei allen Lastschrifteinzügen mit an. Bitte überprüfen Sie Ihre dem Schreiben geführte BIC und IBAN ihre Richtigkeit. BIC und IBAN finden Sie auch Ihren Kontoauszügen. Sollten die Angaben nicht mehr aktuell sein, informieren Sie die Gemeindekasse Mundelsheim. Nachfolgend noch Erläuterungen wie sich die IBAN und BIC zusammensetzen: Steuertermine 15. November Gewerbesteuer Wir erlauben uns, den Vorauszahlungstermin der Gewerbesteuer am 15. November 2013 merksam zu machen. Die Höhe der Vorauszahlung ist aus Ihrem letzten Gewerbesteuerbescheid ersichtlich. Die Abbuchung erfolgt am 15. November Grundsteuer Die Grundsteuerrate für das 4. Quartal 2013 ist ebenfalls am 15. November 2013 fällig. Die Höhe der Rate ist aus Ihrem letzten Grundssteuerbescheid ersichtlich. Die Abbuchung erfolgt am 15. November Bitte beachten Sie, dass derjenige Grundsteuerschuldner für das gesamte Kalenderjahr bleibt, wer am 1. Januar des Jahres Eigentümer eines Grundstücks / einer Immobilie war, auch wenn während des Jahres eine Eigentumswechsel stattgefunden hat. Andere Vereinbarungen (z.b. Kvertrag) haben nur privatrechtliche Bedeutung für die Verrechnung der Grundsteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer. Sie berühren jedoch die Steuerpflicht gegenüber der Gemeinde nicht. Bitte bezahlen Sie pünktlich! Steuerpflichtige, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen werden gebeten, die fälligen Vorauszahlungen pünktlich zum 15. November 2013 zu überweisen, da sonst weitere Kosten entstehen. Schon das Überziehen des Steuertermins um wenige Tage hat eine kostenpflichtige Mahnung und eventuell Säumniszuschläge zur Folge. Damit der Zahlungseingang korrekt verbucht werden kann, bitten wir unbedingt um Angabe des Buchungszeichens bzw. der Mandatsreferenznummer zum betreffenden Betrag. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren Steuern und Abgaben können Sie einfach und bequem durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren bezahlen. Die fälligen Beträge werden termingerecht von Ihrem Konto eingezogen. Mahngebühren und Säumniszuschläge können so gar nicht erst entstehen. Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, können Sie sich das Formular der Homepage der Gemeinde herunterladen. Wir senden Ihnen auch gerne ein Formular der SEPA-Lastschriftverfahren zu. Sie können helfen, Kosten einzusparen! Erteilen Sie der Gemeindekasse SEPA-Lastschriftmandat! Auch Sie haben dadurch Vorteile: keine langen Wege zur Bank keine Wartezeiten vor dem Schalter keine Überwachung der Zahlungstermine. keine Mahnungen und Säumniszuschläge Notdienste /Service Ärztlicher Bereitschaftsdienst Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, können Sie sich das Formular der Homepage der Gemeinde ( herunterladen. Wir senden Ihnen auch gerne ein Formular zu. Nach Eingang des SEPA-Lastschriftmandats erhalten Sie danach das Umwandlungsschreiben zugesandt. Ihre Gemeindekasse Bitte beachten Sie die Notdienst-Regelung für Mundelsheim: Notfallpraxis nördlicher Landkreis Ludwigsburg e.v. Uhlandstraße 24, Bietigheim-Bissingen (neben Krankenhaus Bietigheim, ausgeschildert) Zentraler ärztlicher Notdienst an Wochenenden und Feiertagen für: Bietigheim-Bissingen, Untermberg, Metterzimmern, Freiberg mit allen Stadtteilen, Klein- und Großingersheim, Mundelsheim und Pleidelsheim.

8 8 Werktags ab Uhr bis zum Folgetag 7.00 Uhr sowie von Freitagabend ab Uhr bis Montagmorgen 7.00 Uhr, an Feiertagen vom Vorabend ab Uhr bis den Folgetag 7.00 Uhr. Telefonische Anmeldung erbeten unter: 07142/ Parkmöglichkeiten vor dem Haus und in der Krankenhaustiefgarage. Gehfähige Patienten werden gebeten, in die Praxis zu kommen. Kinder- und Jugendärztlicher Bereitschaftsdienst Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis für Kinder- und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4, Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag - Freitag Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte bringen Sie die Versichertenkarte mit. Die Notfallpraxis ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis Uhr geschlossen. Nummer 45 Freitag, Neckar-Enz-Apotheke, Besigheim, Hauptstraße 16, Tel Weitere Apotheken können Sie unter der Telefonnummer 01805/ und im Internet unter abrufen. Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Der Tierärztliche Notdienst ist über die Telefonnummer des/ der Haustierarztes/-ärztin zu erfragen. Diakoniestation Besigheim Die Dienst habende Schwester für Mundelsheim Die Dienst habende Schwester ist am Wochenende und feiertags erreichbar unter der Handy-Nr / , Tel Wochenenddienst Robert-Breuning-Stift Mobile Dienste Sie können die Schwestern des Mobilen Pflegedienstes unter der Tel Tag und Nacht erreichen. Ihr Gespräch wird das Bereitschafts-Handy weitergeleitet. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Unter der Rufnummer 0711/ kann der zahnärztliche Notfalldienst erfragt werden. Notdienst der Apotheken Beginn: 8.30 Uhr, Ende 8.30 Uhr des nächsten Tages Freitag, Metter-Apotheke, Sachsenheim, Großsachsenheimer Straße 12/1, Tel Samstag, Apotheke am Bahnhof, Bietigheim, Bahnhofsplatz 2, Tel Sonntag, Bahnhof-Apotheke, Besigheim, Bahnhofstraße 11, Tel Montag, Sonnen-Apotheke, Kirchheim/N., Schillerstraße 59, Tel Dienstag, Apotheke im Kland, Bietigheim, Talstraße 4, Tel Mittwoch, Stadt-Apotheke, Bönnigheim, Kirchstraße 2, Tel Donnerstag, Rosen-Apotheke, Bietigheim, Buchstraße 44, Tel

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 1 Haushaltssatzung der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung

Mehr

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 3. Jahrgang Biesenthal, 01. Juli 2006 Ausgabe 06/2006 Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen 1. Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ferienhausanlage

Mehr

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Haushalts-

Mehr

Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 26. November 2002

Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 26. November 2002 Gemeinde Wüstenrot Landkreis Heilbronn Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 26. November 2002 Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 50 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen für das Haushaltsjahr 07 51 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen

Mehr

1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014

1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014 1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels hat in Ihrer Sitzung am 10.04.2014 gemäß 10 Absatz 2 Ziffer 4

Mehr

Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit

Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Seite: 1 von 6 Inhaltsübersicht: 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen 2

Mehr

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 51. Jahrgang 26. Juli 2016 Nr. 11

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 51. Jahrgang 26. Juli 2016 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Datteln 51. Jahrgang 26. Juli 2016 Nr. 11 Inhalt: 1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates am Freitag, 29. Juli 2016, 10.00 Uhr in der Stadthalle, Kolpingstraße 1, 45711 Datteln 2.

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 17 vom 07.05.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 29.04.04 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kirchheimbolanden

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015 Amtliche Bekanntmachung der Nr. 6/2015 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan und Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der für das Haushaltsjahr 2014 1. Haushaltssatzung Aufgrund

Mehr

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 14 Dingolfing, 21.

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 14 Dingolfing, 21. A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau - 106 - Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2006 nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde Übung

Mehr

B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke

B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke Stadt Bad Saulgau B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke (Neufassung unter der Einbeziehung der 1. Änderungssatzung vom 02. 10.2003) Auf Grund von 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes

Mehr

Veröffentlichung: Inkrafttreten:

Veröffentlichung: Inkrafttreten: Veröffentlichung: 12.05.2016 Inkrafttreten: 13.05.2016 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

AMTSBLATT. der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Inhalt : Öffentliche Bekanntmachungen : Haushaltssatzung für das Jahr 2015

AMTSBLATT. der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Inhalt : Öffentliche Bekanntmachungen : Haushaltssatzung für das Jahr 2015 AMTSBLATT der Stadt Neustadt an der Weinstraße Herausgabe, Verlag und Druck: Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Hauptabteilung Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und Gremien Marktplatz 1 67433 Neustadt

Mehr

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg gültig ab 01.03.2015 der Stadt Ludwigsburg vom 24.06.2015, gültig ab 01.03.2015 1/8 Satzung über

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Nr. 13/2010 vom 01.10.2010 Inhaltsverzeichnis: A Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz Vorprüfung des Einzelfalles nach 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Mehr

Satzung der Stadt Sigmaringen über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung)

Satzung der Stadt Sigmaringen über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) Satzung der Stadt Sigmaringen über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) Inhaltsübersicht 1 Allgemeines 2 Steuergegenstand 3 Steuerbefreiungen 4 Steuerschuldner 5 Steuermaßstab

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Mitteilungsblatt. Amtliches Bekanntmachungsblatt. des Amtes Oeversee. und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp

Mitteilungsblatt. Amtliches Bekanntmachungsblatt. des Amtes Oeversee. und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp Mitteilungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Oeversee und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp Nr. 14 Freitag, den 27. April 2012 41. Jahrgang Seite Inhalt 56 Haushaltssatzung für

Mehr

Nr. 08/2016 Internet Frammersbach, Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung. Nachruf

Nr. 08/2016 Internet Frammersbach, Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung. Nachruf Nr. 08/2016 Internet Frammersbach, 25.02.2016 Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Nachruf In Trauer nimmt der Markt Frammersbach Abschied von seiner ehemaligen Mitarbeiterin Frau Marianna Bauer

Mehr

Samstag,18.10.2014 14:00 15:30 Uhr Käsberghalle Mundelsheim

Samstag,18.10.2014 14:00 15:30 Uhr Käsberghalle Mundelsheim Amtsblatt der Gemeinde Mundelsheim Ausgabe 42. 17. Oktober 2014 Samstag,18.10.2014 14:00 15:30 Uhr Käsberghalle Mundelsheim Verschiedene Medien z.b. Musik- und Hörspiel-CD`s, Kassetten, Computerspiele,...

Mehr

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni 2013 37. Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 3 vom 30.01.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 23.01.04 Bekanntmachung über die überörtliche Prüfung der Haushalts-

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Nortorfer Land Kreis Rendsburg-Eckernförde

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Nortorfer Land Kreis Rendsburg-Eckernförde Zugleich amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Nortorf, des Schulverbandes Nortorf der Gemeinden Bargstedt, Bokel, Borgdorf-Seedorf, Brammer, Dätgen, Eisendorf, Ellerdorf, Emkendorf, Gnutz, Groß Vollstedt,

Mehr

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 28.02.2013 Nr. 4. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 28.02.2013 Nr. 4. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis,

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 für die Stadt Zossen 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 21. Dezember 2011 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Leimen (Hundesteuersatzung)

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Leimen (Hundesteuersatzung) 1 Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Leimen (Hundesteuersatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg -GemO- in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. 698)

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide Stadt Heide Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 2015 Nr. 5 Mittwoch, 18. Februar 2015 von Seite 29 bis 35 Inhalt dieser Ausgabe: AMTLICHER TEIL Haushaltssatzung KDWV Seite 30 Eichung von Messgeräten

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Marlow

Haushaltssatzung der Stadt Marlow Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz am 16.03.2015

Mehr

Amtsblatt. Inhalt. festgesetzt.

Amtsblatt. Inhalt. festgesetzt. 59 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 44. Jahrgang 15. Mai 2015 Nr. 9 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung der Stadt Bad Bevensen...59 Bekanntmachung Jahresabschluss

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Muggensturm

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Muggensturm Gemeinde Muggensturm Landkreis Rastatt Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Muggensturm Der Gemeinderat der Gemeinde Muggensturm hat aufgrund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie 2, 5

Mehr

Satzung der Stadt Angermünde über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

Satzung der Stadt Angermünde über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Satzung der Stadt Angermünde über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg - Gemeindeordnung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Wald

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Wald Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Wald Der Gemeinderat der Gemeinde Wald hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg sowie 2, 5a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg am

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014 Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007 für den LANDKREIS GOSLAR Im 1. Halbjahr 2007 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 25.01., 22.02., 29.03., 26.04., 31.05. und 28.06. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de

Mehr

Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungs-Satzung) vom 16. Oktober 2001

Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungs-Satzung) vom 16. Oktober 2001 Gemeinde Stegen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungs-Satzung) vom 16. Oktober 2001 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS (durch Klicken auf einen Unterpunkt des Inhaltsverzeichnisses gelangen Sie an die entsprechende Stelle im Amtsblatt)

INHALTSVERZEICHNIS (durch Klicken auf einen Unterpunkt des Inhaltsverzeichnisses gelangen Sie an die entsprechende Stelle im Amtsblatt) Nr. 06 Jahrgang 111 Mittwoch, 03. Juni 2015 INHALTSVERZEICHNIS (durch Klicken auf einen Unterpunkt des Inhaltsverzeichnisses gelangen Sie an die entsprechende Stelle im Amtsblatt) Geschäftsordnung für

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) 823333, E-mail:

Mehr

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen SVBl 2015 Seite 97 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 18 Memmingen, 18. September

Mehr

AMTSBLATT der Stadt Frechen

AMTSBLATT der Stadt Frechen AMTSBLATT der Stadt Frechen ο 28. Jahrgang ο Ausgabetag 3.2.214 Nr. 2 Inhaltsangabe 5/214 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Frechen über den Ablauf der Nutzungsrechte und Ruhefristen von Grabstätten

Mehr

OFFENE GANZTAGS SCHULE GYMNASIUM MIESBACH. Anmeldung

OFFENE GANZTAGS SCHULE GYMNASIUM MIESBACH. Anmeldung OFFENE GANZTAGS SCHULE GYMNASIUM MIESBACH Anmeldung Sehr geehrte Eltern, anbei erhalten Sie das Anmeldeformular für die Offene Ganztagsschule und OGTS plus am Gymnasium Miesbach. Sollten Sie dazu Fragen

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt geändert durch

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom Seite 1 Gemeinde Dischingen Landkreis Heidenheim Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 26.10.2009 Die Neufassung berücksichtigt: die Satzung vom 26.10.2009 1. Änderung vom 04.07.2011

Mehr

B e t r i e b s s a t z u n g. für den Eigenbetrieb Bauhof. Präambel

B e t r i e b s s a t z u n g. für den Eigenbetrieb Bauhof. Präambel Stadt Schopfheim Landkreis Lörrach B e t r i e b s s a t z u n g für den Eigenbetrieb Bauhof Präambel Aufgrund von 1 und 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetztes in der Fassung vom 08. Januar 1992, zuletzt

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Erbach (Hundesteuersatzung)

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Erbach (Hundesteuersatzung) Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Erbach (Hundesteuersatzung) Auf Grund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

IPA Echo Mitteilungsblatt der IPA Verbindungsstelle Autobahnpolizei Stuttgart e.v. Pfaffenwaldring 1 70569 Stuttgart

IPA Echo Mitteilungsblatt der IPA Verbindungsstelle Autobahnpolizei Stuttgart e.v. Pfaffenwaldring 1 70569 Stuttgart Jahresplanung für das Jahr 2014 Ausgabe 1 / 2014 Stuttgart 10.12.2013 Januar : Do. 23.01.2014 / 19.00 Uhr Clubabend im Commundo Tagungshotel ** *** Mo. 06.01.2014 Dreikönigswanderung (weiteres siehe Anhang)

Mehr

H a u s h a l t 2015

H a u s h a l t 2015 H a u s h a l t 2015 der Stadt Kempten (Allgäu) und der von der Stadt verwalteten Stiftungen 1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2015 mit dem Haushaltsplan der Stadt, mit

Mehr

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2015 vom 26.02.2015 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt

Mehr

Stadt Lindau (Bodensee)

Stadt Lindau (Bodensee) Stadt Lindau (Bodensee) Arr it/abt: 20 Vorlage für: am: Az.: 941/F 410.2 Datum: 03.12.2014 Drucksache: 1-131/2014 Hauptausschuss Finanzausschuss Bau- u. Umweltausschuss Kulturausschuss X öffentliche Sitzung

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw (Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen) 21. Juli 2016 G r o ß e K r e i s s t a d t C a l w Satzung

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Nr. 12/2010 vom 17.09.2010 A Bekanntmachungen des Landkreises Hameln-Pyrmont 3 3 B Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden 3 Stadt Hameln 3

Mehr

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Eröffnungsbilanz der Stadt Weener (Ems) zum 01.01.

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Eröffnungsbilanz der Stadt Weener (Ems) zum 01.01. Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 10 Montag, 01.06.2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Weener Eröffnungsbilanz

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung

Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Nr. 27 Frammersbach, 03.07.2014 Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Der Markt Frammersbach, Landkreis Main Spessart, 4600 Einwohner, sucht zum ehestmöglichen Zeitpunkt eine/n technischen Mitarbeiter/in

Mehr

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003 AMTSBLATT Nr. 43 vom 07.11.2003 Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Dat Inhalt Seite 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde

Mehr

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG) Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... Der Gemeinderat hat auf Grund des 9 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Nachtragshaushaltssatzung

Mehr

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN 19.12.2013 Herausgegeben am Inhalt 23. 2013 Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Gemeinde Borchen für das Haushaltsjahr

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert

Mehr

AMTSBLATT. Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 1. JUNI 2006 NR.

AMTSBLATT. Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 1. JUNI 2006 NR. AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 1. JUNI 2006 NR. 22 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 für den Landkreis Teltow-Fläming 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Haushaltssatzung des Landkreises Teltow-Fläming für das Haushaltsjahr 2009...3 Bekanntmachungsanordnung...

Mehr

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GMÜND Fachgebiet Gesundheitswesen 3950 Gmünd, Schremser Straße 8

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GMÜND Fachgebiet Gesundheitswesen 3950 Gmünd, Schremser Straße 8 BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GMÜND Fachgebiet Gesundheitswesen 3950 Gmünd, Schremser Straße 8 GDG3-A-0812/002 u. /003 Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) Beilagen E-Mail: gesundheit.bhgd@noel.gv.at Fax:

Mehr

EINFÜHRUNG SEPA. Verfahren. Information der Stadt Verl

EINFÜHRUNG SEPA. Verfahren. Information der Stadt Verl EINFÜHRUNG SEPA Verfahren Information der Stadt Verl Inhaltsübersicht - Fragestellungen SEPA was ist das überhaupt? Was bedeuten IBAN und BIC? Wo finde ich meine persönliche IBAN und BIC? Welche Vorteile

Mehr

Amtsblatt FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nr. 21 / Ausgabe vom 16.05.2014

Amtsblatt FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nr. 21 / Ausgabe vom 16.05.2014 Amtsblatt FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nr. 21 / Ausgabe vom 16.05.2014 Herausgeber: Stadtverwaltung Worms, Bereich 1, Abt. 1.02 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 2, 67547 Worms, Tel.: (06241)

Mehr

Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries

Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries Herausgeber: Landratsamt Donau-Ries in Donauwörth Verantwortlich: Landrat Stefan Rößle Sitz der Kreisverwaltung: Pflegstraße 2, Donauwörth Telefon (09 06) 74-0, Fax

Mehr

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland- Pfalz in der Fassung

Mehr

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

für den Landkreis Teltow-Fläming 21. Jahrgang Luckenwalde, 29. Januar 2013 Nr. 3 Bekanntmachungen des Landkreises...2

für den Landkreis Teltow-Fläming 21. Jahrgang Luckenwalde, 29. Januar 2013 Nr. 3 Bekanntmachungen des Landkreises...2 für den Landkreis Teltow-Fläming 21. Jahrgang Luckenwalde, 29. Januar 2013 Nr. 3 Inhalt Bekanntmachungen des Landkreises...2 Auslegung der Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltssicherungskonzepts

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Große Kreisstadt Bretten Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Bretten hat am 27. März 2012 auf Grund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 03/2015 Ausgegeben am 16.01.2015 Seite 14. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 03/2015 Ausgegeben am 16.01.2015 Seite 14. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 03/2015 Ausgegeben am 16.01.2015 Seite 14 Inhalt: g Herausgegeben und gedruckt von der Kreisverwaltung Mayen- Koblenz, Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz g Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf.

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße Jahrgang Nummer Datum 2015 14 21.04.2015 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung betr. Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Zweckverbandes Paul-Moor-Schule für das Haushaltsjahr 2015 Seite 38-41 Öffentliche

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die 83. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Pullenreuth am: 24.02.2015 im Sitzungssaal des Rathauses Pullenreuth Vorsitzende: Hubert Kraus 1. Bürgermeister anwesend abwesend

Mehr

Kreisblatt. für den. Kreis Schleswig-Flensburg. Nr. 22. erschienen am 9. Dezember 2010

Kreisblatt. für den. Kreis Schleswig-Flensburg. Nr. 22. erschienen am 9. Dezember 2010 Kreisblatt für den Kreis Schleswig-Flensburg Nr. 22 erschienen am 9. Dezember 2010 Kostenlos zu beziehen bei der Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg Das Kreisblatt erscheint in der Regel am 2. und 4. Donnerstag

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Nr. 38/2013 Ausgabe vom 18. September 2013

Nr. 38/2013 Ausgabe vom 18. September 2013 Nr. 38/2013 Ausgabe vom 18. September 2013 Herausgeber: Gemeinde Aicha vorm Wald Kontakt: 08544/9630-0 E-mail: heindl@aichavormwald.de Homepage: www.aichavormwald.de A m t l i c h e N a c h r i c h t e

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.

Mehr

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer GROßE KREISSTADT ROTTWEIL Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Der Gemeinderat der Stadt Rottweil hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg in Verbindung mit 2, 8 Abs. 2, 9 Abs. 3 und

Mehr

Bürgerversammlung. Im Rahmen der Bürgerversammlung sollen folgende Punkte beraten werden:

Bürgerversammlung. Im Rahmen der Bürgerversammlung sollen folgende Punkte beraten werden: Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim www.pleidelsheim.de Nummer 6 Freitag, 7. Februar 2014 Bürgerversammlung am Donnerstag, den 20. Februar um 19.30 Uhr im Bürgersaal Im Namen des Gemeinderates lade ich

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stebach für das Jahr 2015 vom 25.11.2014

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stebach für das Jahr 2015 vom 25.11.2014 Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Dierdorf Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen aus den Gemeinden Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stebach für das Jahr 2015 vom 25.11.2014 Der Ortsgemeinderat

Mehr

Programm der 17. Ferienspiele der Gemeinde Birstein

Programm der 17. Ferienspiele der Gemeinde Birstein Programm der 17. Ferienspiele der Gemeinde Birstein 1.Ferienspielwoche vom 18.07. bis 22.07.2016 Montag, 18.07.2016 von 9:00 bis 13:00 Uhr Wing Tsun (Selbstverteidigung für Kinder) Konfliktsituationen

Mehr

S A T Z U N G. über die Erhebung der Hundesteuer vom i.d.f. der Änderung vom

S A T Z U N G. über die Erhebung der Hundesteuer vom i.d.f. der Änderung vom S A T Z U N G über die Erhebung der Hundesteuer vom 18.09.1996 i.d.f. der Änderung vom 16.03.2005 Auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, 5a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg

Mehr

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Veröffentlichung: 14.07.2013 Inkrafttreten: 15.07.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015 vom 15. Juni 2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die

Mehr

Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut

Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Klettgau am 19.01.2016 folgende Änderung

Mehr

AMTSBLATT für den Landkreis Saalekreis

AMTSBLATT für den Landkreis Saalekreis AMTSBLATT für den Landkreis Saalekreis 06. Jahrgang Merseburg, den 15. November 2012 Nummer 34 I N H A L T Kreistag Saalekreis / Ausschusssitzungen: Sitzung des Vergabeausschusses am 19. 11. 12..1 Sitzung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung. Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb (KWA) der Gemeinde Kreischa

Öffentliche Bekanntmachung. Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb (KWA) der Gemeinde Kreischa Öffentliche Bekanntmachung Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb (KWA) der Gemeinde Kreischa Aufgrund von 4 und 95 a Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011

Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011 Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011 Der Stadtrat hat auf Grund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S 153), zuletzt geändert durch

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

S O N N T A G S D I E N S T

S O N N T A G S D I E N S T S O N N T A G S D I E N S T Es wird gebeten, den Sonntagsdienst nur in schweren Fällen, so z.b. bei lebensbedrohlichen Erkrankungen u.ä. in Anspruch zu nehmen. Der Sonntagsdienst beginnt am Samstagvormittag

Mehr

Umlegung Seewasen - Anordnung einer Umlegung gem 46 BauGB

Umlegung Seewasen - Anordnung einer Umlegung gem 46 BauGB Gemeinde Bühlertann GRDrs 34/2013 GZ: Bürgermeister Bühlertann, den 22.05.2013 Umlegung Seewasen - Anordnung einer Umlegung gem 46 BauGB Beschlussvorlage Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Gemeinderat

Mehr

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen für die städtischen Friedhöfe (Bestattungsgebührenordnung) vom 28.06.2010 einschließlich Änderung vom

Mehr