Positionspapier. des DPhV zur Entgeltrunde 2013 im Geltungsbereich des Tarifvertrages

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1 Positionspapier des DPhV zur Entgeltrunde 2013 im Geltungsbereich des Tarifvertrages der Länder Lineare Einkommenserhöhung Der Deutsche Philologenverband erachtet das Aufstellen realistischer Forderungen für die Entgeltrunde 2013 als besonders wichtig. Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder führte der Abschluss 2011 aus heutiger Sicht zu einem deutlichen Reallohnverlust. Die Inflationsrate für 2011 lag bei 2,3%. Das Gehalt eines Gymnasiallehrers in der E 13, Stufe 5 erfuhr zum 1. Januar 2011 eine Bruttosteigerung von 2,27 %. Damit ist durch die kalte Progression und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung erneut ein deutlicher Reallohnverlust zu verzeichnen. Für 2012 ist wird ebenfalls eine Inflationsrate von deutlich über 2% zu erwarten sein. Um die reale Kaufkraft in etwa zu erhalten, ist bei einer Laufzeit von jeweils 12 Monaten ein Verhandlungsergebnis in der Höhe der Inflationsrate zuzüglich 1,5% lineare Anpassung sowie der Ausgleich des Verlustes durch die Steuerprogression notwendig. Durch die 1,5% zusätzliche lineare Anpassung wird lediglich der Reallohnverlust der letzten zwei Jahre ausgeglichen, der durch die Steuerprogression noch verstärkt wurde. Da der Arbeitgeber, wie in den letzten Entgeltverhandlungen zu beobachten war, das Interesse hat, eine über mehr als 12 Monate hinausgehende Laufzeit zu vereinbaren, muss dies bei den Forderungen entsprechend berücksichtigt werden. Des Weiteren sollte die dbb tarifunion bei ihrer Forderung auch die Ergebnisse der Tarifverhandlungen des Jahres 2011 und 2012 aus anderen Bereichen (u. a. Bund und Kommunen) berücksichtigen. Mit dem Tarifabschluss bei Bund und Kommunen, der eine reale jährliche Steigerung der Einkommen um 3,16% für die Tarifbeschäftigten beinhaltet, wurde nach jetziger Prognose ein Inflationsausgleich erreicht. Zusammenfassend muss aus der Sicht des DPhV die Forderung nach einer linearen Erhöhung der Entgelte, die insgesamt die Inflationsrate zuzüglich 4% lineare Anpassung beinhaltet, gestellt werden. Die Forderung des DPhV berücksichtigt die aktuellen politischen Rahmenbedingungen. Die ins Bewusstsein der Menschen gerückte Verschuldung der Staaten der Europäischen Union und die Einführung der Schuldenbremse in Deutschland schränken den zu erwartenden Verteilungsspielraum in den Ländern deutlich ein.

2 Eine tarifliche Einigung sollte im Bereich des Abschlusses 2012 liegen, müsste jedoch mindestens die Teuerungsrate ausgleichen. Es ist zu erwarten, dass die Arbeitgeber mit einem eher niedrigen Angebot aufwarten werden, so dass eine derartige Einigung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein akzeptables Ergebnis darstellen könnte, das für beide Seiten keinen Gesichtsverlust bedeutet. Das Hauptziel des DPhV in der Einkommensrunde 2013 muss deshalb mindestens die Sicherung des verfügbaren Realeinkommens für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder sein. In der Tarifrunde sollte 2013 ein erneuter Sockelbetrag vermieden werden, da dieser zu einer weiteren Nivellierung der Einkommen und damit zu einer Benachteiligung der Beschäftigten mit höheren Einkommen führt. Da die Gewährung eines einheitlichen Einmalbetrages für die Monate bis zum Verhandlungsergebnis als gängige Praxis gilt, ist eine (hinreichend) soziale Komponente für die unteren Entgeltgruppen gegeben. Die Verhandlungen mit dem Bund und den Kommunen haben gezeigt, dass ein Sockelbetrag sehr schwer durchsetzbar ist und dass bei einem Scheitern die Erwartungen der Beschäftigten in den unteren Entgeltgruppen somit enttäuscht werden. Durch einen Sockelbetrag würde sich zudem in den oberen Entgeltgruppen der Abstand zu den gleichen Entgeltgruppen bei Bund und Kommunen vergrößern. Die Auseinanderentwicklung in den Entgeltgruppen erschwert zunehmend die von allen Gewerkschaften geforderte Zusammenführung der Verhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen. Die inhalts- und zeitgleiche Übertragung der Ergebnisse der Tarifrunde 2013 auf die Beamten der Länder sollte eine selbstverständliche Forderung des dbb sein. Demografie-Tarifvertrag In der letzten Einkommensrunde hat der DPhV gespürt, dass es schwer ist, seine tarifbeschäftigten Mitglieder lediglich für eine Einkommenserhöhung zu mobilisieren. Für die nächste Tarifrunde für die Beschäftigten der Länder gilt es eine hohe Mobilisierungsbereitschaft zu erreichen. Mit dem Thema Altersteilzeit wird jedoch nur ein überschaubarer Teil der Beschäftigten direkt erreicht. Jüngere Kollegen leiden zunehmend unter der sich stetig erhöhenden Arbeitsverdichtung und fühlen sich ausgebrannt. Neben der Einkommenserhöhung sind deshalb Regelungen zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit für alle Altersgruppen des öffentlichen Dienstes zu fordern. Gleichzeitig werden Maßnahmen wie flexible Ruhestandsmodelle mit Anreizen für Neueinstellungen benötigt, um die Altersstruktur und die Einstellungschancen für junge Berufseinsteiger zu verbessern. Ein der Gesundheit zuträglicher Arbeitsplatz und ein würdevoller Ausstieg aus dem Arbeitsleben besitzen den gleichen, wenn nicht einen höheren Stellenwert wie ein deutlicher Einkommenszuwachs über der Inflationsrate.

3 Viele Bundesländer räumen derzeit dem betrieblichen Gesundheitsschutz im Schulbereich nicht die notwendige und umfassende Bedeutung ein. Mit der Durchführung der inklusiven Unterrichtung von Behinderten an allgemeinbildenden Schulen wird für Lehrkräfte ein individueller Anspruch auf eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes notwendig. Maßnahmen wie Vorsorgeimpfungen (z. B. gegen Hepatitis), die bisher nur für Beschäftigte an förder- und sonderschulpädagogischen Einrichtungen durchgeführt wurden, müssen nun auch auf alle Schulformen ausgeweitet werden. Die durch die Inklusion veränderten Arbeitsbedingungen und neuen Anforderungen an den Unterricht entwickeln sich in einem immer schnelleren Tempo, was sich nicht in der Ausgestaltung der Arbeitsplätze widerspiegelt. Im Unterricht ist die Arbeit am Computer selbstverständlich geworden. Dem ist bei der Einrichtung der Arbeitsplätze, z. B. ergonomische Gestaltung und Beleuchtung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung zu tragen. Um eine ungeminderte Altersrente bzw. Pension beziehen zu können, kommt in den nächsten Jahren eine schrittweise die Erhöhung der Lebensarbeitszeit auf die Beschäftigten zu. Mit der Verschiebung des Eintritts in den Ruhestand auf 67 Jahre müssen auch Veränderungen bei den Arbeitsbedingungen und der altersgerechten Ausgestaltung der Arbeitsplätze einhergehen. Bundesweite Altersteilzeitregelungen Auch die Erhöhung der Regelaltersgrenze bei den Arbeitnehmern, beginnend ab dem Jahr 2012 von 65 auf 67 Jahre und abschließend im Jahr 2029 sollte bei den Tarifverhandlungen erneut angesprochen werden. Gerade im Lehrerbereich ist die psychische und physische Belastung sehr stark. Eine Umsetzung von Lehrkräften auf Arbeitsplätze außerhalb der Schule kann nur bedingt erfolgen. Aus diesem Grund gewinnen Regelungen zu einem früheren, sozialverträglichen Ausstieg aus dem Berufsleben zunehmend an Bedeutung. Ein tragfähiger Kompromiss zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite beim früheren Ausstieg aus dem Berufsleben ist deshalb in den Verhandlungen anzustreben. Am früheren Ausstieg aus dem Berufsleben muss sich der Arbeitgeber angemessen beteiligen. Es sollte wieder die Möglichkeit der Altersteilzeit, mindestens ab dem 60.Lebensjahr, nach den bis Ende 2009 geltenden Bedingungen geschaffen werden. Dabei ist dem Beschäftigten die Wahl zwischen dem Blockmodell und dem linearen (Teilzeit-) Modell zu ermöglichen. Eine Altersteilzeitregelung könnte auch die Personalstruktur in den Ländern verbessern. Gerade in den neuen Bundesländern wurden - bedingt durch den demografischen Wandel - nur in geringem Umfang Einstellungen in den Schuldienst vorgenommen. Durch Altersübergangsregelungen würden junge, gut ausgebildete Lehrer bessere Einstellungschancen erhalten. Dies beträfe analog aber auch andere Bereiche des öffentlichen Dienstes. Für den gesamten öffentlichen Dienst ist ein breiter Einstellungskorridor erforderlich.

4 Mit zunehmendem Alter steigt das Erkrankungsrisiko. Die Möglichkeit der Verringerung der Arbeitszeit auf Wunsch des Arbeitnehmers eröffnet den Beschäftigten oft eine weitere Teilhabe am Berufsleben. Die dbb tarifunion möge sich dafür einsetzen, dass in Berufen mit psychischer und physischer Belastung, wie z. B. im Lehrerbereich, ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung ohne Einschränkungen ab dem 55. Lebensjahr und mindestens 20 Dienstjahren geschaffen wird. Tarifrunde 2013 und Lehrereingruppierungsordnung Es ist zu erwarten, dass die Einkommensrunde mit Verhandlungen zur Eingruppierung der Lehrkräfte verknüpft wird. Der DPhV sieht die Gefahr, dass bei einem Tarifergebnis zugunsten einer neuen Eingruppierungsordnung von Lehrkräften andererseits mit wesentlichen Einschnitten bei der der linearen Einkommenserhöhung in der Entgeltrunde 2013 zu rechnen ist. Eine neue Eingruppierungsordnung lässt somit keine Verbesserung für Gymnasiallehrkräfte erwarten. Eine Mobilisierung unserer Mitglieder an den Gymnasien für Aktionen und Arbeitskämpfe wird sich dadurch entsprechend schwierig gestalten. Aber auch die anderen Gewerkschaften des dbb, die vor allem Beschäftigte in den unteren Gehaltsgruppen organisieren, wird es schwer fallen, deutliche Verbesserungen bei der Eingruppierung von Lehrern mitzutragen, falls es dabei zu einer Verrechnung mit der Einkommenserhöhung kommt. Für den DPhV ist es oberstes Prinzip, nachhaltig negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Mitgliedschaft im dbb zu verhindern. Die Einkommenstabelle für die Tarifbeschäftigten in den Kommunen sieht in den Entgeltgruppen 9 bis 15 sechs statt lediglich fünf Erfahrungsstufen vor. In Anlehnung an das Tarifwerk im Kommunalbereich bleibt die Einführung der Erfahrungsstufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 auch im Bereich des TV-L langfristiges Ziel des DPhV, um Einkommensverbesserungen zu erreichen. Um die Mobilisierungsbereitschaft aller Landesbeschäftigten, die dem TV-L unterliegen, nicht zu gefährden, sollte die dbb tarifunion die Einkommensrunde 2013 nicht mit Verhandlungen zur Eingruppierung der Lehrkräfte verknüpfen. Angleichung zwischen den Tarifgebieten Ost und West im TV-L Noch immer sind die Unterschiede zwischen den Tarifgebieten Ost und West im Tarifvertrag der Länder nicht vollständig beseitigt. Festzuhalten ist, dass auch nach über zwanzig Jahren deutscher Einheit der TV-L die Trennung in das Tarifgebiet West und Ost zementiert. Weiteres Ziel des dbb in den Tarifverhandlungen muss es sein, die noch bestehenden Unterschiede im Tarifvertrag der Länder endgültig zu überwinden.

5 Unterschiede bestehen insbesondere bei der Jahressonderzahlung im Umfang von 5% in den höheren und bis zu 23,5 % in den unteren Vergütungsgruppen. Eine Angleichung der Jahressonderzahlung an das Tarifgebiet West würde den Prozess der Einheit verstärken und hätte gleichzeitig auch noch eine soziale Komponente, da hier besonders die niedrigen Vergütungsgruppen profitierten. Tarifbeschäftigte und Beamte Für den Beamtenbereich bestehen ähnliche Konfliktfelder wie für die Tarifbeschäftigten. Dies gilt zum Beispiel für die beabsichtigte, zum Teil bereits beschlossene Anhebung der Pensionsaltersgrenze in den verschiedenen Bundesländern. Analog dem Tarifbereich sind diese Zeiten bei einer Beschäftigung von Beamten über die Regelaltersgrenze hinaus bei der zukünftigen Pension steigernd zu berücksichtigen. Auch für Beamte muss der vorzeitige Ruhestand auf Antrag möglich sein. Für einen flexiblen Ausstieg aus dem Berufsleben ist eine Zeitspanne zwischen dem 60. und 67./70. Lebensjahr anzustreben und eine Regelung zur Altersteilzeit ( Block-, lineares / Teilzeitmodell) einzubinden. Der flexible Ausstieg aus dem Berufsleben ist für Berufsgruppen mit hoher physischer und/oder psychischer Belastung - wie bereits oben angeschnitten - unabdingbar. Nochmals wird darauf hingewiesen, dass die Belastungen im Lehrerbereich dies gilt für Beamte und Tarifbeschäftigte - in den letzten Jahren dramatisch angewachsen sind, so dass Regelungen analog zum Polizei- und Justizdienst gefunden werden müssen. Des Weiteren wird der dbb darum ersucht, auf die politischen Entscheidungsträger dahingehend einzuwirken, dass angesichts der steigenden Kosten für die Beamtenversorgung sowohl deren Eigenständigkeit auch in Zukunft erhalten bleibt und Pensionsrücklagen gebildet als auch weitere Kürzungen bei den Versorgungsempfängern vermieden werden. Fehlende Pensionsrücklagen gefährden den Verteilungsspielraum der Länder in den zukünftigen Tarifverhandlungen. Der DPhV fordert die dbb tarifunion deshalb dringend dazu auf, die gestiegenen Belastungen im Lehrerbereich bei zukünftigen Tarifverhandlungen zu berücksichtigen. Göttingen, 5. Mai 2012

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