9. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 4. September 2017 Berichtsauftrag Nr.: 16a bis 16d

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1 Senatsverwaltung für Gesundheit, Berlin, den 20. September 2017 Pflege und Gleichstellung Tel.: 9028 (928) I SL andre.grobe@sengpg.berlin.de An den Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Vorlage zur Beschlussfassung über Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Haushaltsgesetz 2018/ HG 18/19) Kapitel 0920 Titel Veranstaltungen 9. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 4. September 2017 Berichtsauftrag Nr.: 16a bis 16d Ansatz Haushaltsplan 2016: ,00 Ansatz Haushaltsplan 2017: ,00 Ansatz gemäß Haushaltsplanentwurf 2018: ,00 Ansatz gemäß Haushaltsplanentwurf 2019: ,00 Ist ,57 Verfügungsbeschränkungen: 0,00 Aktuelles Ist (Stand: ): 4.176,08 Gesamtkosten: Der Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: SenGPG wird gebeten, dem Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans 09 einen Bericht zu folgenden Fragen vorzulegen: a) Zu Nr. 1: Sitzungen nach 90 a SGB V: In welchem Rahmen sollen die Sitzungen des Gemeinsamen Landesgremiums 90 a SGB V zukünftig stattfinden? Welchen Arbeitsplan hat die Senatorin für das 90 a SGB V Gremium für das nächste Jahr? Aus welchen Gründen steigen die Kosten des Gremiums von 2017=300 auf geplant in 2019? Welche Pläne, Konzepte und Zielstellungen hat die Senatsverwaltung für die Fortschreibung der LOIs (Letter of Intent) und die planräumliche Verteilung von Ärzten?

2 b) Zu Nr. 4: Foren zur Drogenpolitik: Wer plant und veranstaltet die Foren zur Drogenpolitik? Mit welchen Akteuren bestehen hierzu Kooperationen? Wann und wie viele Foren sollen stattfinden? c) Zu Nr. 5: Gesundheitsberufetag: Welches Konzept liegt der Planung zu Grunde? Welche Veranstaltungen/Projekte sind hier konkret geplant? d) Zu Nr. 7: IVENA: Wie weit sind die Konzeptplanungen in dem Bereich? Wie ist der aktuelle Stand der Abstimmung mit dem Land Brandenburg? Gibt es bereits Abstimmungen der Leitstellen? Ist ein Staatsvertrag notwendig? Es wird gebeten, mit nachfolgendem Bericht den Beschluss als erledigt anzusehen. 2 Zu 1. Sitzungen des Gemeinsamen Landesgremiums nach 90a SGB V und seiner Arbeitsgruppen In welchem Rahmen sollen die Sitzungen des Gemeinsamen Landesgremiums 90 a SGB V zukünftig stattfinden? Gemäß Richtlinien der Regierungspolitik wird das Gemeinsame Landesgremium 90a SGB V (GLG 90a) "um gleichberechtigte Vertreter/innen der Patient/innen, von Menschen mit Behinderung, der Pflege, der Bezirke und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erweitert und soll in der Regel öffentlich tagen." Es ist geplant, dass 2018 eine und 2019 zwei öffentliche Sitzungen stattfinden werden. Welchen Arbeitsplan hat die Senatorin für das 90 a SGB V Gremium für das nächste Jahr? 2018 sind zwei (darunter eine öffentliche) Sitzungen geplant. Themen sollen u.a. sein: Erweiterung des GLG 90a Barrierefreiheit im Berliner Gesundheitswesen (Bericht der AG) Bericht/Empfehlungen zur sektorübergreifenden Versorgung am Beispiel Schlaganfall: Entlassmanagement ambulante Notfallversorgung und Portalpraxen Bedarfsplanung für Berlin ab 2018 Weiterentwicklung des Letter of Intent zur Versorgungssteuerung Aus welchen Gründen steigen die Kosten des Gremiums von 2017=300 auf geplant in 2019? Bisher handelt es sich bei den Sitzungen um 2 bis 3 stündige, nicht-öffentliche Sitzungen mit einem gesetzlich festgelegten Teilnehmerkreis (rund 40 Teilnehmer). Diese können daher in den Räumen des Dienstgebäudes Oranienstraße 106 abgehalten werden. Aus diesem Grund sind bisher nur geringe Kosten entstanden. Es ist geplant (vgl. Richtlinien der Regierungspolitik), zukünftig den Teilnehmer-Kreis der Sitzungen zu erweitern und die Sitzungen zudem öffentlich stattfinden zu lassen. Das öffentliche Interesse an den Themen des Landesgremiums ist derzeit schwer konkret abzuschätzen. Das Interesse an den Themen ärztliche Versorgung und Barrierefreiheit ist ten-

3 3 denziell sehr hoch, wie eingehende Anfragen und Petitionen von Bürgern zeigen. Daher wird zunächst von Personen ausgegangen. In wie weit die Sitzung zusätzlich um einen nicht-öffentlichen Teil im Anschluss erweitert werden muss, ist derzeit offen, angesichts der am Landesgremium beteiligten Institutionen (u. a. Kassenärztliche Vereinigung, Krankenkassen, Ärztekammer) jedoch denkbar. Kalkuliert wurde für einen begrenzten öffentlichen Rahmen ( Personen, günstige Raummiete, kein Sicherheitskonzept erforderlich, freihändige Vergabe von Sitzungsorganisation, -moderation und - dokumentation, einfaches Catering (Tee, Kaffee, Wasser, Kekse)). Basis der Kalkulation sind Erfahrungswerte aus dem Projekt 80+. Da in 2019 zwei öffentliche Sitzungen stattfinden sollen, verdoppelt sich der Ansatz in Welche Pläne, Konzepte und Zielstellungen hat die Senatsverwaltung für die Fortschreibung der LOIs (Letter of Intent) und die planräumliche Verteilung von Ärzten? Derzeit wird im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses ein Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung erstellt. Ergebnisse sind Ende 2017/Anfang 2018 zu erwarten und werden in die Weiterentwicklung des LOI in Berlin einbezogen. Darüber hinaus sollen mit den Beteiligten des Landesgremiums weitergehende Empfehlungen zur Verlagerung von Praxissitzen in unterdurchschnittlich versorgte Bezirke geprüft, abgestimmt und in Form verbindlicher Formulierungen in den Letter of Intent und den Bedarfsplan für Berlin aufgenommen werden. Zur Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung werden die Möglichkeiten der Gründung eines (kommunalen) MVZ insbesondere im Bezirk Neukölln, der in mehreren Arztgruppen der Bezirk mit dem berlinweit geringsten Versorgungsgrad ist, unter Einbeziehung der relevanten Akteure ausgelotet. Ziel ist die Konzentration von Arztsitzen dort, wo sie am dringendsten benötigt werden. Zu 4. Foren zur Drogenpolitik Wer plant und veranstaltet die Foren zur Drogenpolitik? Die Foren zur Drogenpolitik werden vom Fachreferat geplant und durchgeführt. Mit welchen Akteuren bestehen hierzu Kooperationen? Die Wahl der Akteure und Kooperationspartner ist themenabhängig. Es handelt sich um Experten aus der Suchthilfe, der Medizin, der sozialen Arbeit und anderen, je nach fachlicher Notwendigkeit erfolgt eine Kooperation mit der Fachstelle für Suchtprävention und den Berliner Bezirken. Wann und wie viele Foren sollen stattfinden? Die Foren finden in der Regel ein- bis zweimal jährlich statt. Am hat ein Forum zum Thema: Flüchtlinge mit Suchtproblemen in der Betreuung stattgefunden. Im Rahmen der ganztägigen Veranstaltung mit beinahe 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurden folgende wichtige Schwerpunkthemen diskutiert: Asylrecht, Stress- und Traumafolgeerkrankungen bei Geflüchteten, die Situation unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge in Berlin, die medizinische Versorgung von Flüchtlingen und die interkulturelle Sensibilisierung in der Arbeit mit geflüchteten Menschen. Das letzte Forum fand am zur Thematik "Gesundes Aufwachsen von Kindern suchtkranker Eltern - wo stehen wir, was braucht das Land Berlin?" statt. Zu 5. Gesundheitsberufetag

4 4 Der regelmäßig stattfindende Gesundheitsberufetag soll und wird Akteuren im Berliner Gesundheitswesen eine Plattform zum umfassenden Austausch über alle wesentlichen Fragen zu den Gesundheitsberufen (akademischen und nichtakademischen) bieten. Sowohl im akademischen wie im nichtakademischen Bereich soll durch den Gesundheitsberufetag ein neuer interdisziplinärer Dialogprozess aufgebaut und die Zusammenarbeit der Professionen untereinander weiter optimiert werden. Bestehende Probleme, z.b. die Ausbildung in den Fachberufen oder die konkrete Arbeitssituation betreffend, sollen spezifiziert und sichtbar gemacht werden und im Wege des konstruktiven Austauschs der Akteure angesprochen werden. Ziel ist es, hieraus gemeinsam Optimierungswege zu suchen und zu finden. Zugleich soll durch den Gesundheitsberufetag der interdisziplinäre Austausch und Informationsfluss insgesamt gefördert und verstetigt werden. Auch die Einbeziehung externer Akteure, insbesondere aus Brandenburg (ggf. auch Einbindung von Bundesakteuren, ggf. auch anderen Europäischen Ländervertretern/innen), ist angedacht. Es werden Schwerpunktthemen festgelegt werden. Beispielsweise dürfte hier die Frage der Akademisierung der Gesundheitsfachberufe eine Rolle spielen. Der besondere Fokus dürfte auch auf die neu sich entwickelnden Pflegeberufe oder auf einer Optimierung der Zusammenarbeit akademischer und nichtakademischer Berufsgruppen gelegt werden können. Eine entsprechende konkrete Konzeption für den Gesundheitsberufetag wird derzeit erarbeitet. Zu 7. Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) Wie weit sind die Konzeptplanungen in dem Bereich? Die IT-Anwendung IVENA verknüpft zukünftig als elektronischer Versorgungsnachweis alle Fahrzeuge des Berliner Rettungsdienstes mit den 39 Berliner Aufnahmekrankenhäusern und der Leitstelle der Berliner Feuerwehr. Über eine Datenbank werden dem Rettungsdienst in Echtzeit die klinischen Versorgungsmöglichkeiten dargestellt, einschließlich verfügbarer Kreißsaalbetten. Gleichzeitig wird jede Patientin und jeder Patient des Rettungsdienstes über die Anwendung IVENA im jeweiligen Zielkrankenhaus angekündigt und vorangemeldet. Folgende Maßnahmen sind erfolgt: Besetzung der Beschäftigungsposition für die Projektleitung Projekthandbuch ist erstellt und mit SenInn, Berliner Feuerwehr, SenGPG abgestimmt und bestätigt verschiedene Kick-Off- und Informationsveranstaltungen durchgeführt, u.a. mit Berliner Datenschutzbeauftragten, ärztlichen und kaufmännischen Leitern der Berliner Krankenhäuser und Rettungsstellen, Berliner Hilfsorganisationen und Luftrettungsbetreibern, Behördenleitung, Stab Rettungsdienst und Bereich IT der Berliner Feuerwehr, etc. 7 Pilotkrankenhäuser und 2 Pilotrettungswachen wurden benannt und entsprechend informiert Liste mit 113 Patientenzuweisungscodes (numerische Verschlüsselung von notfallmedizinisch relevanten Erkrankungen und Verletzungen) wurde in 6 Sitzungen unter Zusammenarbeit mit Berliner Krankenhäusern, Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Berlin und Brandenburg erstellt und mit Brandenburger Rettungsdiensten und Leitstellen abgestimmt; (PZC-Liste Berlin-Brandenburg ist beschlossen, einsatzbereit und wird in Brandenburg bereits genutzt)

5 5 Beteiligungsvorlage der Hauptschwerbehindertenvertretung HVP steht kurz vor dem Abschluss Anpassungsbedarfe bzgl. Ergonomieanforderungen der Software sind formuliert und mit der Entwicklerfirma abgestimmt Beteiligungsvorlage des Hauptpersonalrates (HPR) ist erstellt und geht dem HPR kurzfristig zu EVB-IT-Systemliefervertrag ist in der inhaltlichen Endabstimmung Die nächsten Meilensteine sind der Lizenzerwerb nach Abschluss der Beteiligungsverfahren mit HVP und HPR und die danach folgende klinische Ressourcenerfassung und - eintragung. Wie ist der aktuelle Stand der Abstimmung mit dem Land Brandenburg? Für die Zusammenarbeit im Zusammenhang mit IVENA wurde ein Vertreter für die Brandenburger Leitstellen sowie ein Vertreter für die Brandenburger Ärztlichen Leiter Rettungsdienst benannt. Inhaltliche Entwicklungen werden stets mit den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst bzw. mit den Leitstellen in Brandenburg abgestimmt. Die Patientenzuweisungscodes PZC (113 numerische Verschlüsselung von notfallmedizinisch relevanten Erkrankungen und Verletzungen) wurden in Zusammenarbeit mit den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst entwickelt und gelten einheitlich in beiden Bundesländern für Präklinik und Klinik. IVENA Berlin wird eine vollumfängliche Schnittstelle zu IVENA Brandenburg haben, so dass die Landesgrenze systemisch nicht existiert bzw. nicht zu Funktionseinschränkungen führt. Gibt es bereits Abstimmungen der Leitstellen? Für die Zusammenarbeit im Zusammenhang mit IVENA wurde ein Vertreter für die Brandenburger Leitstellen benannt. Inhaltliche Entwicklungen und gemeinsame Anpassungen werden stets mit den entsprechenden Brandenburger Vertretern, darunter auch Vertreter der Brandenburger Leitstellen, abgestimmt. Diese Entwicklungen und Anpassungen werden jedoch erst bei Fragen der operativen Umsetzung nach erfolgtem Lizenzerwerb in Berlin relevant und abstimmungsfähig. Ist ein Staatsvertrag notwendig? Nein. Für die Zusammenarbeit und gegenseitige Information kann auf den "Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die Zusammenarbeit in der Notfallrettung vom 25. März 2004" zurückgegriffen werden. Dilek Kolat Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

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