Lernzielkatalog Xpert Business Betriebliche Steuerpraxis

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1 Kurs- und Zertifikatssystem Xpert Lernzielkatalog Xpert Betriebliche Steuerpraxis Xpert Deutschland Leitung: Dr. Bernd Arnold Ansprechpartnerin: Sofia Kaltzidou Tel.: Volkshochschulverband Baden-Württemberg e. V. Raiffeisenstr Leinfelden-Echterdingen Volkshochschulverband Baden-Württemberg

2 Lernzielkatalog Xpert Betriebliche Steuerpraxis Seite Vorbemerkung Der Xpert (XB) Lernzielkatalog ist die verbindliche Grundlage für die Kursplanung und Kursdurchführung. Alle XB Lernzielkataloge auf der öffentlichen XB Website eingesehen werden ( Die Lernzielkataloge werden regelmäßig aktualisiert. Daher ist es erforderlich, dass die Dozentinnen und Dozenten den jeweils aktuellen Lernzielkatalog verwenden. Kursumfang Der Kurs hat 60 Unterrichtseinheiten (UE, eine UE = 45 Minuten). Diese Festlegung beruht auf langjährigen Erfahrungen. Unter verschiedenen Rahmenbedingungen (z. B. Zahl der Kursteilnehmenden, Selbstlernphasen, Hausaufgaben, zeitliche Verteilung des Unterrichts) Abweichungen von der empfohlenen Kurslänge sinnvoll sein, doch darf nur in begründeten Ausnahmefällen nach unten abgewichen werden. Grad der Vertiefung Im vorliegenden Lernzielkatalog werden Lernziele und Inhalte mit dem Grad ihrer Vertiefung aufgelistet. Aus der Beschreibung des Lernzieles gehen der jeweilige Schwierigkeitsgrad und die Bearbeitungstiefe hervor. Einen Richtwert für den Grad der Vertiefung geben auch die genannten Unterrichtseinheiten, die auf die einzelnen Kursabschnitte entfallen. Sie dienen den Dozentinnen und Dozenten als Orientierung. Handlungskompetenz im Kurs entwickeln Damit die Teilnehmenden Handlungskompetenz entwickeln, benötigen sie mehr als die Vermittlung der explizit genannten Lernziele. Die Kursleitung unterstützt die Teilnehmenden selbstverständlich dabei, z.b. Ausdauer zu entwickeln, Gründlichkeit und die Bereitschaft, die eigene Arbeit zu überprüfen, Zuverlässigkeit, Verantwortungsgefühl, Aufmerksamkeit, Eigenständigkeit, Reflexivität, Medienkompetenz, Methodenkompetenz und Lernkompetenz. So achtet die Kursleitung beispielsweise darauf, dass die TN lernen, ihre Weiterbildungsziele selbst zu setzen, Teilziele zu definieren sowie ihre Lernfortschritte zu reflektieren und zu bewerten. Die Berufserfahrung der Teilnehmenden wird in den Kurs einbezogen, sodass die TN das Gelernte erproben, reflektieren und nachhaltig in ihre berufliche Praxis integrieren. Die personalen Kompetenzen sind von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung von Handlungskompetenz sowie die Umsetzung der Idee des lebenslangen Lernens. Wenn sich im Kurs zeigt, dass Teilnehmende weitere Kompetenzen benötigen, die über den Rahmen des Kurses hinausgehen, sollte die Kursleitung ergänzende Angebote empfehlen. Beispielsweise bieten die Volkshochschulen eine breite Palette von Kursen an, auch in den Bereichen Sprachen, EDV, interkulturelle Bildung, Arbeitstechniken und Methoden, Gesundheitsbildung, personale Kompetenz. Fachkompetenzen Ziel des Kurses ist es, dass die Teilnehmenden folgendes Wissen und folgende Fertigkeiten erwerben: Stand: Januar 08 Volkshochschulverband Baden-Württemberg

3 Lernzielkatalog Xpert Betriebliche Steuerpraxis Seite 3 - Die TN verfügen über Fachwissen auf dem aktuellen Stand. - Die TN Umfang und Grenzen ihres Tätigkeitsgebiets, haben Kenntnisse an Schnittstellen zu angrenzenden Gebieten und wissen, wann Fachleute dieser Gebiete erforderlich sind. - Die TN wissen, dass ihr Tätigkeitsgebiet z.b. durch rechtliche Änderungen häufigen Veränderungen unterliegt und wie entsprechende Weiterbildung erfolgen kann. - Die TN relevante steuerliche Begriffe und deren Anwendung (Steuererklärung, - festsetzung etc.) sowie zentrale Begriffe des Bewertungsrechts (Feststellungs- und Fortschreibungsarten, Betriebsvermögen und Wirtschaftsgut). Darüber hinaus die TN Anwendungsbereiche der Einkommenssteuer (Einkunftsarten, Abschreibungen etc.) sowie Pflichten des Arbeitgebers im Lohnsteuerbericht und Anwendungsbereiche der Gewerbesteuer. Außerdem die TN die Systematik und Anwendungsgebiete der Umsatzsteuer. - Die TN Abschreibungsfreibeträge berechnen und Netto- und Bruttoanlagespiegel aufstellen, die Pflichten des Arbeitsgebers für den Bereich der Lohnsteuer anwenden, die Gewerbesteuerschuld unter Zuhilfenahme der Divisormethode berechnen, die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer für die einzelnen Umsatzarten sowie die Umsatzsteuerlast berechnen und die Umsatzsteuerjahreserklärung ausfüllen. Sie bestehende Alternativen beurteilen und Lösungen im Sinne ihres Unternehmens finden. Reihenfolge der Inhalte im Kurs Der Lernzielkatalog listet die zu erreichenden Ziele in systematischer Reihenfolge auf - dies bedeutet nicht, dass auch der Kursablauf diese Reihenfolge einhalten muss. Methodische Details werden im Katalog nicht behandelt. Die konkrete Kursplanung richtet sich nach der jeweiligen Lerngruppe; die Stoffverteilungspläne werden daher von den Kursleitenden vor Ort erstellt. Die Kursleitenden verantworten die fachliche und methodische Vermittlung der im Lernzielkatalog aufgeführten Inhalte. Wir empfehlen, den Kursteilnehmenden den aktuellen Lernzielkatalog auszuhändigen und zu erläutern, insbesondere den Unterschied zwischen Lernzielkatalog und Stoffverteilungsplan. Xpert Betriebliche Steuerpraxis Für dieses Modul sind keine fachspezifischen Vorkenntnisse erforderlich. EduMedia Kursbegleitmaterialien Zum Lernzielkatalog sind passgenaue Lehr- und Übungsbücher verfügbar, die der EduMedia Verlag erstellt ( Mit ihrem Praxisteil unterstützen die Bücher das Kursgeschehen. Sie sind nicht als Selbstlernbücher konzipiert, sondern begleiten den Kurs. Darüber hinaus dienen sie zum Vorbereiten und Nachschlagen der Lerninhalte. Zur Prüfungsvorbereitung bietet EduMedia Übungen und Musterklausuren von Xpert Deutschland an. Xpert Prüfung Die XB Prüfungen werden von der Xpert Prüfungsordnung geregelt. Die Xpert Prüfungsordnung kann auf der öffentlichen XB Website eingesehen werden ( Die XB Prüfungen orientieren sich an den Inhalten der XB Lernzielkataloge. Welche Anforde- Stand: Januar 08 Volkshochschulverband Baden-Württemberg

4 Lernzielkatalog Xpert Betriebliche Steuerpraxis Seite 4 rungen in der Prüfung gestellt werden, veranschaulichen die Musterklausuren. Die Prüfung für dieses Modul besteht aus Aufgaben, die in 80 Minuten zu bearbeiten sind. Als Hilfsmittel dürfen verwendet werden: - Ein geräuscharmer, nicht programmierbarer Taschenrechner (sämtliche technische Geräte wie Handys, Smartphones oder dergleichen dürfen nicht verwendet werden) - Gesetzestexte (ohne Eintrag/Kommentierung, z. B. EStG, EStDV, EStR, UStG, UStDV, UStAE, AO, AEAO, KStG, KStDV, KStR, LStDV, LStR, GewStG, GewStDV, GewStR, BewG). Die Gesetze sind als Einzelgesetze und Gesetzessammlungen zugelassen. Die Texte dürfen Unterstreichungen und Verweise auf andere Gesetze, aber keine Kommentierungen enthalten. Perspektiven für weiterführende Abschlüsse Das Zertifikat Xpert Betriebliche Steuerpraxis ist Teil der Xpert Abschlüsse Geprüfte Fachkraft Externes Rechnungswesen (XB) und Manager/in Betriebswirtschaft Rechnungswesen (XB). Auf der Xpert Website ( finden Sie eine aktuelle Übersicht aller Abschlüsse. Das XB System ist verzahnt mit Abschlüssen kooperierender Handwerkskammern und Hochschulen: Hochschulen: Handwerkskammern: Copyright Das Copyright dieses Lernzielkatalogs liegt bei Xpert Deutschland, Volkshochschulverband Baden-Württemberg. Sie dürfen den Lernzielkatalog im Rahmen von Xpert - Kursen und -Prüfungsvorbereitungen einsetzen (z. B. für Teilnehmende kopieren), ohne ihn zu verändern. Stand: Januar 08 Volkshochschulverband Baden-Württemberg

5 Lernzielkatalog Xpert Betriebliche Steuerpraxis Seite 4 Nr. Stoff/Inhalt Lernziele Gesetzliche Grundlagen und Hinweise UE. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung Die TN erhalten einen Überblick über wichtige steuerliche Grundlagen und deren Anwendung. Steuerliche Abgaben Steuerbegriff und die Abgrenzung zwischen Beiträgen, Gebühren, Nebenleistungen und Sonderabgaben erlernen. Steuerarten Direkte und indirekte Steuern unterscheiden ESt, KSt, GewSt, USt unterscheiden und deren Auswirkungen auf den Betrieb erläutern, 3, 33 AO 0,5 Begriffe wie Personen-, Real-, Verkehrs- und Verbrauchssteuern erläutern; Steuerschuldnerschaft erwähnen.3 Rechtsgrundlagen Aufbau der Rechtsnormen erfahren 0,5. Das Besteuerungsverfahren. Steuerpflichtige und Steuerpflichten. Örtliche Zuständigkeit der Finanzämter Die TN erhalten einen Überblick von der Steuererklärungspflicht bis hin zur Steuerfestsetzung und dem Rechtsbehelf Steuerpflichtige benennen Abgabepflicht, Art und Form von Steuererklärungen/ -anmeldungen Bestimmen, wo sich das - Betriebsstättenfinanzamt - Tätigkeitsfinanzamt - Wohnsitzfinanzamt befindet (Regelfälle).3 Steuerfestsetzung Steuerbescheid, Besteuerungsgrundlagen und Besonderheiten bei der Steuerfestsetzung.4 Steuerliche Rechtsbehelfe Möglichkeiten, steuerlichen Verwaltungsakten zu wiedersprechen (Einspruch) 3. Umsatzsteuer Die TN lernen die Systematik und Anwendungsbereiche der Umsatzsteuer 33 AO 49 AO 50 Abs. -4 AO 5 Abs. -3 AO 7 AO 8 Abs. Nr. bis 3 AO 9 Abs. AO 0 Abs. AO AO 55 Abs. + AO 57 Abs. AO 6 Abs. + AO 64 und 65 AO 347 Abs. Nr. AO AO 355 Abs. AO 356 AO 357 Abs. AO 36 Abs. Satz AO 36 Abs. Satz - AO 363, AO 5 0,5,5 0 Stand: Januar 08 Volkshochschulverband Baden-Württemberg

6 Lernzielkatalog Xpert Betriebliche Steuerpraxis Seite 5 3. Begriff und allgemeine Charakterisierung 3. Steuerbarkeit von Umsätzen Das Wesen, die Bedeutung und Systematik der Umsatzsteuer Die grundlegenden Begriffe der Umsatzsteuer Prüfung der Steuerbarkeit von Umsätzen durchführen : - Lieferung / sonstige Leistung - Unternehmereigenschaft - Rahmen und Umfang des Unternehmens - Ort der Lieferung / sonstigen Leistung - Entgelt 3.3 Steuerbefreiungen Einzelne Steuerbefreiungsvorschriften 3.4 Bemessungsgrundlagen Optionsmöglichkeiten anwenden Die Bemessungsgrundlagen der Umsatzsteuer für die einzelnen Umsatzarten berechnen 3.5 Steuersätze Die einzelnen Steuersätze sowie die Besteuerung der Kleinunternehmer 3.6 Ausstellung von Rechnungen Vorschriften über der Erstellung von Rechnung und deren Aufbewahrung 3.7 Vorsteuerabzug Die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzuges 3.8 Besteuerungsverfahren Die Grundsätze der Entstehung der Steuer, des Besteuerungsverfahrens und des Besteuerungszeitraums Umsatzsteuerverprobung durchführen Die Umsatzsteuerzahllast berechnen. Die UStVA, die Umsatzsteuerjahreserklärung sowie Anlage UR ausfüllen UStG a UStG UStG 3 Abs., a, b, 5a, 6, 7, 8, 9, 9a UStG 3a UStG 3d UStG 3f UStG 3a UStG 3b UStG 4 Abs. a i. V. m. 6 Abs. Nr. -, Abs. Satz Nr. UStG 4 Nr. b i. V. m. 6a Abs. Satz Nr., Nr. a, Nr. 3 UStG 4 Nr. 9a, Nr. a UStG 9 UStG 0 Abs. +4 UStG 7 UStG Abs., Abs. Nr. UStG 9 Abs. Sätze, Abs. UStG 4 UStG 4a UStG 4b UStG 3 34 UStDV 5 Abs. UStG 5 Abs. a UStG 5 Abs. Nr. UStG 5 Abs. 3 Nr. a UStG 5 Abs. 4 UStG 3 Abs. Nr. a Satz, Nr. b, Nr. UStG 6 Abs., Abs., 3 UStG 8 Abs. -4 UStG 0 UStG 8 3 Stand: Januar 08 Volkshochschulverband Baden-Württemberg

7 Lernzielkatalog Xpert Betriebliche Steuerpraxis Seite 6 4. Einkommensteuer Die TN erhalten Kenntnisse über den Anwendungsbereich der Einkommensteuer 4. Begriff und allgemeine Charakterisierung Das Wesen der Einkommensteuer und die Erhebungsformen 4. Einkunftsarten Die 7 Einkunftsarten und einzelne Einkünfte entsprechend zuordnen 4.3 Gewinnermittlungsarten 4.4 Bewertung des Betriebsvermögen Anschaffungs-, Herstellungskosten, Teilwert Die Gewinnermittlungsarten unterscheiden und anwenden Wirtschaftsgüter dem Betriebs- oder Privatvermögen zuordnen Zwischen abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben unterscheiden Die grundlegenden Bewertungsregeln des EStG, insbesondere für: Anlagevermögen Umlaufvermögen Rückstellungen Verbindlichkeiten Entnahmen und Einlagen 4.5 Abschreibungen Die Abschreibungsmethoden und AfA-Beträge berechnen 4.6. Investitionsabzugsbetrag Die Voraussetzungen zur Berücksichtigung eines IAB Eine IAB bilden und auflösen 5 Lohnsteuer Die TN erhalten Kenntnisse über die Pflichten des Arbeitgebers bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern 5. Begriff und allgemeine Charakterisierung Verpflichtungen des Arbeitgebers hinsichtlich Lohnsteuer, Sozialversicherung (einschl. Umlageverfahren) vorstellen; Regelbesteuerung, Lohnsteuerpauschalierung, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile bzw. Arbeitgeberzuschüsse zur Sozialversicherung benennen, aber nicht berechnen. 5 EStG Abs. EStG Abs., Abs. 7 EStG 4 Abs., Abs. 3, Abs. 4 4 Abs. 5 EStG (nur Über blick geben) Hinweis auf 3a EStG 4a Abs. EStG 5 Abs. EStG EStG Nr. +3 EStG Anlagen G, SE und EÜR bearbeiten; Hinweise auf das Modul Bilanzierung und EÜR geben 6 Abs. Nr. -5, Abs. EStG 9b Abs. EStG Hinweise auf das Modul Bilanzierung geben 7 Abs. -5 EStG 7g Abs. 5+6 EStG 4 6,5 7g Abs. -4 EStG,5 Hinweise auf die Module Lohn und Gehalt geben Stand: Januar 08 Volkshochschulverband Baden-Württemberg

8 Lernzielkatalog Xpert Betriebliche Steuerpraxis Seite 7 6. Körperschaftsteuer Die TN erhalten einen kurzen Einblick in der Körperschaftsteuer Gesellschafterbeschlüsse 7. Gewerbesteuer Die TN erhalten Kenntnisse über den Anwendungsbereich der Gewerbesteuer 7. Begriff und allgemeine Charakterisierung 7. Berechnung des Gewerbe-ertrages 7.3 Gewerbesteuerschuld 8. Steuerliche Aspekte der Unternehmensgründung 8. Steuerliche Aspekte bei der Rechtsformwahl 8. Steuerliche Besonderheiten bei Geschäftsübernahme 8.3 Wichtige Schritte bei der Unternehmensgründung 9 Prüfungsvorbereitung Das Wesen und die Bedeutung der Gewerbesteuer sowie die Grundbegriffe des Gewerbesteuerrechts Die Besteuerungsgrundlagen der Gewerbesteuer Hinzurechnungen und Kürzungen Den Gewerbeertrag und den Gewerbesteuermessbetrag für Personenund Kapitalgesellschaften ermitteln Die Gewerbesteuerschuld und Gewerbesteuerrückstellung berechnen Die TN erhalten Kenntnisse und beschreiben Einzelunternehmen, BGB- Gesellschaft, KG, OHG, GmbH, Ltd., UG und MischformenWesen der unterschiedlichen Rechtsformen Jeweils Gründung, notwendige Verträge und anfallende Steuern Haftung, auch bei Insolvenz bzw. Auflösung Haftung des Betriebsübernehmers Eventuelle Vorsteuerberichtigung durch den Erwerber Anmeldung bei: Stadt / Gemeinde, Finanzamt, Berufskammer, Berufsgenossenschaft Handelsregister KStG 7 KStG 8 KStG 9 KStG 0 KStG GewStG Abs. + Abs. GewStG 4 Abs. Satz + GewStG 5 GewStG 6 GewStG 7 GewStG 8 GewStG 9 GewStG 0a GewStG Abs. + GewStG 6 GewStG 9 Abs. Satz + Abs. GewStG 0 GewStG 75 AO 5a Abs. 0 UStG ,5 0,5 Stand: Januar 08 Volkshochschulverband Baden-Württemberg

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