Zwischenbericht Gedenken an ehemalige jüdische Eigentümer der "Hasselwerder- Villa" 0571/35/15, Drs. VII/0933

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1 Bezirksverordnetenversammlung Berlin, den Treptow-Köpenick von Berlin MITTEILUNGEN DES VORSTEHERS der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin Nr. VIII-11 A) ZUR KENNTNISNAHME 1. Zwischenberichte Zwischenbericht Gedenken an ehemalige jüdische Eigentümer der "Hasselwerder- Villa" 0571/35/15, Drs. VII/ Zwischenbericht Ertüchtigung der Bushaltestelle am S-Bahnhof Baumschulenweg 0649/38/15, Drs. VII/ Zwischenbericht Gedenken an die Opfer der Köpenicker Blutwoche 0154/09/17, Drs. VIII/ Zwischenbericht Ausbau Radfahrangebot in der Kiefholzstraße 0156/09/17, Drs. VIII/ Zwischenbericht Geschwindigkeitskontrollen in der Wendenschloßstraße 0175/10/17, Drs. VIII/ Zwischenbericht Drehstromkraftwerk erhalten 0188/10/17, Drs. VIII/ Zwischenbericht Baumschulen von der Entgeltpflicht nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz ausnehmen Neue Späthstraße im Straßenreinigungsverzeichnis als übergeordnete Straße klassifizieren 0193/11/17, Drs. VIII/0301 B) ZUR BESCHLUSSFASSUNG 2. Schlussberichte 0706 Schlussbericht Gedenkstätte Köpenicker Blutwoche durch gut sichtbare und lesbare Wegweiser kenntlich machen 0560/34/15, Drs. VII/ Schlussbericht Sichere Querung Fürstenwalder Damm 0849/47/16, Drs. VII/ Schlussbericht Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Porzer Str. / Ecke Coloniaallee 0871/48/16, Drs. VII/ Schlussbericht Verkehrsberuhigung in der Neuen Krugallee 0872/48/16, Drs. VII/1353

2 Schlussbericht Radverkehr Rudolf-Rühl-Allee 0873/48/16, Drs. VII/ Schlussbericht Zebrastreifen am Strandbad Müggelsee 0893/49/16, Drs. VII/ Schlussbericht Sondermittel für den Behinderten-Sportverein Köpenick e. V. (SM 17-01) 0028/04/17, Drs. VIII/ Schlussbericht Parkplatzsituation in der Rosestraße während der Zeit der Umleitung für die Baumaßnahme der BWB in der Straße Am Falkenberg entschärfen 0072/06/17, Drs. VIII/ Schlussbericht Bibliotheksgesetz für das Land Berlin 0077/06/17, Drs. VIII/ Schlussbericht Sondermittel für "Siedlergemeinschaft Karolinenhof e. V." (SM 17-09) 0087/07/17, Drs. VIII/ Schlussbericht Sondermittel für "KungerKiezInitiative e. V." (SM 17-20) 0091/07/17, Drs. VIII/ Schlussbericht Sondermittel für "Bürgerverein Allende-Viertel Köpenick e. V." (SM 17-29) 0117/08/17, Drs. VIII/ Schlussbericht Sondermittel für "Pro Sport Berlin 24 e. V." (SM 17-16) 0135/09/17, Drs. VIII/ Schlussbericht Längeres Parken am Sterndamm freigeben 0183/10/17, Drs. VIII/0196 C) ZUR INFORMATION 3. Beantwortung Kleiner Anfragen 0720 Kleine Anfrage Nr. VIII/0263 des Herrn BzV Joachim Schmidt vom Beantwortung des Bezirksamtes am Geburtstag Walther Rathenau 0721 Kleine Anfrage Nr. VIII/0274 der Frau BzV Edith Karge vom Beantwortung des Bezirksamtes am Nachfragen zur Skulptur "Die sich Erhebende" 0722 Kleine Anfrage Nr. VIII/0279 des Herrn BzV Uwe Doering vom Beantwortung des Bezirksamtes am Eisenbahnsiedlung Baumschulenweg 0723 Kleine Anfrage Nr. VIII/0280 des Herrn BzV Wolfgang Knack vom Beantwortung des Bezirksamtes am Beabsichtigte Baumfällungen auf dem Campus Adlershof 0724 Kleine Anfrage Nr. VIII/0285 der Frau BzV Dr. Claudia Schlaak vom Beantwortung des Bezirksamtes am Nachfragen zur KA VIII/0257 "Biologische Vielfalt"

3 Kleine Anfrage Nr. VIII/0286 der Frau BzV Dr. Claudia Schlaak vom Beantwortung des Bezirksamtes am Regenwassernutzung an Schulen 0726 Kleine Anfrage Nr. VIII/0288 des Herrn BzV Dustin Hoffmann vom Beantwortung des Bezirksamtes am Straßenreinigungsgebühren in der Späthstraße 0727 Kleine Anfrage Nr. VIII/0290 des Herrn BzV Joachim Schmidt vom Beantwortung des Bezirksamtes am Sorgloser Umgang mit der Ambrosia psilostachya in Adlershof 0728 Kleine Anfrage Nr. VIII/0291 des Herrn BzV Ralph Korbus vom Beantwortung des Bezirksamtes am Platz des 23. April - Kampf der Verwahrlosung 0729 Kleine Anfrage Nr. VIII/0292 des Herrn BzV Ralph Korbus vom Beantwortung des Bezirksamtes am Baulicher Zustand in der Brösener Straße in Berlin - II 0730 Kleine Anfrage Nr. VIII/0293 des Herrn BzV Uwe Doering vom Beantwortung des Bezirksamtes am Landesdenkmalrat zu Riviera und Gesellschaftshaus 0731 Kleine Anfrage Nr. VIII/0294 des Herrn BzV Peter Groos vom Beantwortung des Bezirksamtes am Ertüchtigung der Bushaltestelle am S-Bahnhof Baumschulenweg 0732 Kleine Anfrage Nr. VIII/0297 des Herrn BzV Peter Groos vom Beantwortung des Bezirksamtes am Gefährliche Kreuzung Bulgarische Straße / Neue Krugallee 0733 Kleine Anfrage Nr. VIII/0298 des Herrn BzV Jacob Zellmer vom Beantwortung des Bezirksamtes am Steganlagen in Rahnsdorf und "An den Bänken 0734 Kleine Anfrage Nr. VIII/0299 des Herrn BzV Jacob Zellmer vom Beantwortung des Bezirksamtes am Parkplätze und Grün in der Altstadt - B-Plan 9-30 / Amtswäldchen 0735 Kleine Anfrage Nr. VIII/0300 des Herrn BzV Dustin Hoffmann vom Beantwortung des Bezirksamtes am Konsulatsunterricht in Treptow-Köpenick 0736 Kleine Anfrage Nr. VIII/0301 des Herrn BzV Phillipp Wohlfeil vom Beantwortung des Bezirksamtes am Masterplan Taube 0737 Kleine Anfrage Nr. VIII/0302 des Herrn BzV Phillipp Wohlfeil vom Beantwortung des Bezirksamtes am Illegale Müllentsorgung rund um den Seddinsee 0738 Schriftlicher Nachtrag zur Kleinen Anfrage Nr. VIII/0302 des Herrn BzV Phillipp Wohlfeil vom Beantwortung des Bezirksamtes am Illegale Müllentsorgung rund um den Seddinsee

4 Kleine Anfrage Nr. VIII/0304 des Herrn BzV Wolfgang Holzhausen vom Beantwortung des Bezirksamtes am Wochenmärkte 0740 Kleine Anfrage Nr. VIII/0305 des Herrn BzV Wolfgang Holzhausen vom Beantwortung des Bezirksamtes am Kranpark Oberschöneweide 0741 Kleine Anfrage Nr. VIII/0306 des Herrn BzV Sascha Lawrenz vom Beantwortung des Bezirksamtes am Brachfläche am Grenzweg 0742 Kleine Anfrage Nr. VIII/0307 des Herrn BzV Uwe Doering vom Beantwortung des Bezirksamtes am Was gibt es Neues auf dem Bürgerbräu-Areal? 0743 Kleine Anfrage Nr. VIII/0308 des Herrn BzV Philipp Wohlfeil vom Beantwortung des Bezirksamtes am Trampelpfad zum Allendecenter 0744 Kleine Anfrage Nr. VIII/0309 des Herrn BzV Joachim Schmidt vom Beantwortung des Bezirksamtes am Selbstbedienungsterminals in Bürgerämtern 0745 Kleine Anfrage Nr. VIII/0310 des Herrn BzV Martin Hinz vom Beantwortung des Bezirksamtes am Entwurf des Bebauungsplans XV-71 (Mittelweg), Ortsteil Altglienicke 0746 Kleine Anfrage Nr. VIII/0311 der Frau BzV Petra Reichardt vom Beantwortung des Bezirksamtes am StEP Industrie und Gewerbe 0747 Kleine Anfrage Nr. VIII/0314 des Herrn BzV Jacob Zellmer vom Beantwortung des Bezirksamtes am Tiefgarage Fürstenwalder Allee Kleine Anfrage Nr. VIII/0323 des Herrn BzV Jacob Zellmer vom Beantwortung des Bezirksamtes am Situation für nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen in der Bölschestraße 0749 Kleine Anfrage Nr. VIII/0326 der Frau BzV Dr. Claudia Schlaak vom Beantwortung des Bezirksamtes am Ehe für alle 0750 Kleine Anfrage Nr. VIII/0327 der Frau BzV Dr. Claudia Schlaak vom Beantwortung des Bezirksamtes am Mitarbeiter /-innen in der Verwaltung des Bezirksamts 0751 Kleine Anfrage Nr. VIII/0330 des Herrn BzV Benjamin Hanke vom Beantwortung des Bezirksamtes am Aktuelle Probleme des Radverkehrs in Treptow-Köpenick 0752 Kleine Anfrage Nr. VIII/0331 des Herrn BzV Markus Föhrenbach vom Beantwortung des Bezirksamtes am Späth sche Baumschulen

5 Beschlüsse der BVV Treptow-Köpenick vom Beschluss Nr. 0190/11/17 entsprechend Drs. VIII/0286 Wahl und Wiederwahl der Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich 0754 Beschluss Nr. 0191/11/17 entsprechend Drs. VIII/0302 Wahl eines Patientenfürsprechers 0755 Beschluss Nr. 0192/11/17 entsprechend Drs. VII/1386 Riviera und Gesellschaftshaus als Ort für Kultur und Gastronomie mit öffentlicher Zugänglichkeit zum Wasser sichern! 0756 Beschluss Nr. 0193/11/17 entsprechend Drs. VIII/0301 Baumschulen von der Entgeltpflicht nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz ausnehmen Neue Späthstraße im Straßenreinigungsverzeichnis als übergeordnete Straße klassifizieren 0757 Beschluss Nr. 0194/11/17 entsprechend Drs. VIII/0288 Mensa-Erweiterungsbau "Schule an der Wuhlheide" Fehlende Beantwortung Kleiner Anfragen gemäß 28 (2) GO der BVV Offene Ausschussprotokolle der VIII. Wahlperiode Verschiedenes - Neue Eingaben und Beschwerden - Erledigte Eingaben und Beschwerden Peter Groos Bezirksverordnetenvorsteher

6 O f"oq ~-,)..l... Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport Vorsteher der BVV Herrn Groos Beschluss Nr.: /15 (Drs.Nr.: Vll/0933) der BWvom Betr.: Gedenken an ehemalige jüdische Eigentümer der "Hasselwerder-Villa" in der o. g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird ersucht, mit einem sichtbaren Gedenkzeichen in geeigneter Form die ehemaligen jüdischen Eigentümer des Hauses Hasselwerderstraße 22 zu würdigen.. Es sollte in diesem Zusammenhang geprüft werden, ob die Villa in das Gedenktafelprogramm aufgenommen werden kann. Zu diesem Beschluss ergeht folgender 2. Zwischenbericht in der Sitzung vom hat die Arbeitsgruppe Gedenkkultur einen vom Bezirksamt vorgelegten Textentwurf für die vorgesehene Gedenktafel beraten und abgestimmt. Dieser Entwurf befindet sich zurzeit in der redaktionellen Endbearbeitung. Zur Realisierung der Gedenktafel wird der Heimatverein Köpenick e.v. im Haushaltsjahr 2018 einen Antrag zur Finanzierung an die Kiezkasse stellen. Das Bezirksamt berichtet bei neuem Sachsland weiter. Oliver Igel Bezirksbürgermeister Cornelia Flader Bezirksstadträtin

7 Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016 für die Bearbeitung dieses Beschlusses: Ein/e Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r Anzahlder aufgewendeten Arbeitsstunden 1,00 entspricht in 77,80 sowie eine weitere Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Di.enstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r Dazu kommen Kosten bei WK AL und WK ZD in Höhe von damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhevon Dazu kommen Kosten bei BzBm, Büro BzBm, Büro BVV in Höhe von Übertrag Kosten lt. 1. ZB: Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 2,00 111,92 34,14 223,86 27,21 195,11 446,18 mittlerer Dienst: gehobener Dienst: höherer Dienst: 44,08 55,96 77,80

8 0'7\"(1 I ~. Bezirksamt Treptow- Köpenick von Berlin Bezirksstadtrat für Bauen, Stadtentwicklung und öffentl. Ordnung Vorsteher der BW Herrn Groos 2. Zwischenbericht I h Beschluss- Nr. 0649/38/15 (Drs. Nr.: Vll/1 001) der 38. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow- Köpenick am Betr.: Ertüchtigung der Bushaltestelle am 5-Bahnhof Baumschulenweg ln der o.g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Aufenthaltsqualität an der Bushaltestelle in der Baumschulenstraße (nördliche Seite) durch eine Erhöhung des Sitzplatzangebots und durch eine Verbesserung der Beleuchtungssituation aufgewertet wird. Zu o. g. Beschluss ergeht folgender 2. Zwischenbericht Die Zuständigkeiten in diesem Bereich liegen nach Prüfung nicht nur bei der BVG, sondern bei verschiedenen Institutionen. Somit ergibt sich nach mehreren Rücksprachen und Abstimmungen zunächst der folgende Sachstand: Die BVG wurde um Erweiterung des Sitzplatzangebotes (nördliche Seite) gebeten. Die BVG wird dies prüfen und das Bezirksamt zeitnah über das Ergebnis informieren. Zur besseren Ausleuchtung der im Dunkeln liegenden Flächen wurde die Deutsche Bahn um zeitnahe Prüfung und anschließende Information gebeten. Die Belästigung für die Passanten und Kunden des ÖPNV durch die nicht ausreichend beleuchteten Ecken und die damit einhergehenden Verunreinigungen sind nicht hinnehmbar. Aus diesem Grund ist das Bezirksamt derzeit bemüht, weitere Sitzmöglichkeiten an der Bushaltestelle am S-Bahnhof Baumschulenweg (nördl. Seite) zu akquirieren und eine Ausleuchtung der im Dunkeln liegenden Flächen unter der Bahnbrücke zu erreichen. Das Bezirksamt wird beim Vorliegen eines neuen Sachslandes erneut berichten. Oliver Igel Bezirksbürgermeister Rainer Hölmer Bezirksstadtrat 1

9 Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senalsverwaltung für Finanzen II B- H / vom 8. Februar 2016 Erfassunq Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung und Umsetzunq von Drucksachen der BVV Zur Erstellung dieses/er: 2. Zwischenbericht Vll/1001 haben Beamtinnen/Beamte bzw. vergleichbare/r BeschäftiQie/r mittleren Dienst gehobenen Dienst höherer Dienst Anzahl notwendige Sachkoslen als Folgekosten (z. B. Bestellung Material, Arbeitsstunden 1 2,00 1 2,00 0 0, Beauftragung Gutachten,... ) ~-- I I I Betrag in 88,16 111,92 0,00 aufgewendet und damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von: Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BVV in Höhe von: Damit ergeben sich Gesamtkosten von: 227,79 2

10 '7 ()" 0 / u ~ Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport Vorsteher der BVV Herrn Groos 1. Zwischenbericht Beschluss Nr.0154/09/17 (Drs.Nr.: Vlll/0240) der BW vom Betr.: Gedenken an di~köpenicker Blutwoche Op(i<c!V.. ln der o. g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird ersucht, bis zum 85. Jahrestag der Köpenicker Blutwoche im kommenden Jahr einen Überblick über die damit im Zusammenhang stehenden Gedenkorte und Erinnerungsstätten zu erstellen, diese in einen würdigen und gepflegten Zustand zu versetzen oder wenigstens entsprechende Maßnahmen zu konzipieren. Dabei sollten insbesondere die Stationen des seit 2015 bestehenden thematischen Audiowalks Berücksichtigung finden. Ebenso sollte sich dieser besondere Gedenktag konzeptionell in der Arbeit der Gedenkstätte und der Ausstellung zur Köpenicker Blutwoche widerspiegeln und durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit vielen Menschen nahegebracht werden. Zu diesem Beschluss ergeht folgender Zwisehenbericht: Der Bereich Museen (Fachbereich Kultur und Museum) ist derzeit damit befasst, den entsprechenden Überblick über die im Zusammenhang mit der Köpenicker Blutwoche stehenden Gedenkorte und Erinnerungsstätten zu erstellen und diese dazu erneut zu fotografieren. Zum Gedenktag im Juni 2018 wird ein Flyer in gedruckter Form vorhanden sein sowie auf der Hornepage der Gedenkstätte abrufbar sein. Ebenso findet eine Überprüfung des Zustandes aller Gedenkorte vor den Gedenktagen turnusmäßig statt. Dazu erhält der Museumsbereich außerdem laufend sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung. Weiterhin ist eine würdige Gedenkveranstaltung zum 85. Jahrestag der Köpenicker Blutwoche bereits in der Planung. Das Bezirksamt berichtet bei neuem Sachsland weiter. Oliver Igel Bezirksbürgermeister Cornelia Flader Bezirksstadträtin

11 Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016 für die Bearbeitung dieses Beschlusses: Anzahl der aufgewendeten Arbeitsstunden Einte Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes 3,0 oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r entspricht in 132,24 sowie eine weitere Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren 1, 0 Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r sowie Dazu kommen Kosten bei WK AL und WK ZD in Höhe von damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhevon Dazu kommen Kosten bei BzBm, Büro BzBm, Büro BVV in Höhe von Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 55,96 34, ,21 249,55.

12 '! ' 0'70"' i /.J.l' Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung für Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung Vorsteher der BVV Herrn Groos I / 1. Zwischenbericht.. ("J-o!; /"J,yö,/f~.i( I Beschluss-Nr.0156/09/17 (Drs.Nr.: Vlll/0244) der 9. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick am Betr. Ausbau Radfahrangebot in der Kiefholzstraße in der o.g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird ersucht, den Ausbau der Radroute in der Kiefholzstraße mit höchster Priorität zu behandeln. Zu dem o. g. Beschluss ergeht folgender 1. Zwischenbericht ln der Steuerungsrunde Radverkehrsinfrastruktur Berlin am wurde beschlossen, dass das Büro Stadtraum die Planung dieser Maßnahme im Rahmen eines Sammelauftrages übernimmt. Ziel ist es, die Planung in 2018 abzuschließen und die bauliche Umsetzung möglichst 2019 zu beginnen. Das Bezirksamt wird beim Vorliegen eines neuen Sachslandes erneut berichten. Oliver Igel Bezirksbürgermeister Rainer Hölmer Bezirksstadtrat 1

13 Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B- H / vom 8. Februar 2016 Erfassunq Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung und Umsetzunq von Drucksachen der BVV Zur Erstellung dieses/er: Zwischenberichtes Vlll/0244 haben Beamtinnen/Beamte bzw. vergleichbare/r Beschäftigt.e/r mittleren Dienst Qehobenen Dienst höherer Dienst Anzahl Arbeitsstunden 1 1,00 1 1,00 0 0,00 Betrag in 44,08 55,96 0,00 notwendigesachkosten als Folgekosten (z. B. Bestellung Material, Beauftragung Gutachten,... ) ~ aufgewendet und damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von: 100, Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BVV in Höhe von:, 27 21, '- - - I Damit ergeben sich Gesamtkosten von: 127,75 2

14 BA Treptow-Köpenick Abt. Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung Vorsteher der BVV Herrn Groos 1. Zwischenbericht l' f; Beschluss Nr. 0175/10/17 (Drs.Nr.: Vlll/0251) der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow- Köpenick am rolchon<"n 7 Betr.: Geschwindigkeitskontrollen in der Wendenschloßstraße Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der Wendenschloßstraße in Köpenick verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Zu diesem Beschluss ergeht folgender 1. Zwischenbericht Geschwindigkeitskontrollen liegen in der Zuständigkeit des Polizeipräsidenten in Berlin. Der Beschluss wurde daher über die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Prüfung an den Polizeipräsidenten in Berlin übersandt. Das Bezirksamt wird zu gegebener Zeit informieren, sobald die Stellungnahme des Polizeipräsidenten in Berlin vorliegt. Oliver Igel Bezirksbürgermeister Rainer Hölmer Bezirksstadtrat

15 Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016 Erfassunq Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung und Umsetzunq von Drucksachen der BW Zur Erstellunq dieses/er: Zwischenberichtes Drs. Nr. Vlll/0251 haben Beamtinnen/Beamte bzw. vergleichbare/r Beschäftigte/r mittleren Dienst gehobenen Dienst höherer Dienst Arbeits" Anzahl stunden 0 0,00 2 1,00 1 0,25 Betrag in 0,00 55,96 19,45 notwendige Sachkosten als Folgekosten (z. B. Bestellung Material, Beauftragung Gutachten,... ) ~ I I 0,50 I L J aufgewendet und damit entstanden in der Fachabteilunq Gesamtkosten in Höhe von: r Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von: 1 27,21 Damit ergeben sich Gesamtkosten von:

16 Bezirksamt Treptow- Köpenick von Berlin Abteilung für Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung V Vorsteher der BVV Herrn Groos Beschluss- Nr. 0188/10/17 (Drs. Nr.: Vlll/0271) der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow- Köpenick vom Betr.: Drehstromkraftwerk erhalten ln dero.g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Eigentümer verstärkt dafür einzusetzen, dass dieser alle notwendigen Maßnahmen ergreift, um das denkmalgeschützte Gebäude des 1897 errichteten ersten deutschen Drehstromkraftwerks in Oberschöneweide in seiner Substanz zu erhalten. Zu o.g. Beschluss ergeht folgender 1. Zwischenbericht Wie in den Antworten zur KA Vlll/0126 und KA Vlll/0239 dargestellt, bemüht sich die Untere Denkmalbehörde (UD) seit geraumer Zeit, ein gemeinsames Vorgehen mit dem Eigentümer bezüglich der Sicherung des Drehstromkraftwerkes und der dazugehörigen Schornsteine zu entwickeln. Leider scheiterten die Bemühungen an der Kommunikationsverweigerung des Eigentümers. Deshalb sieht sich UD nunmehr gezwungen, ein Ordnungsverfahren zur Sicherung der Bausubstanz einzuleiten. Die dazu notwendigen Anhörungen werden derzeit erarbeitet. Dabei gestaltete sich die Ermittlung des Adressaten für die Anhörungen aufgrund kurzfristig wechselnder Verwaltungsgesellschaften schwierig. Die Absendung der Anhörungen ist für die 47. KW geplant. Das Bezirksamt wird beim Vorliegen eines neuen Sachslandes erneut berichten. Oliver Igel Bezirksbürgermeister Rainer Hölmer Bezirksstadtrat 1

17 Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016 Erfassung Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung und Umsetzunq von Drucksachen der BW Zur Erstellung dieses/er: 1. Zwischenberichtes Drs. Nr. Vlll/0271 haben Beamtinnen/Beamte bzw vergleichbare/r Beschäftigte/r mittleren Dienst gehobenen Dienst höherer Dienst notwendige Sachkosten als Folgekosten (z. B. Bestellung Material, Beauftragung Gutachten,... ) Arbeitsstunden Anzahl 0 0,00 1 2,00 0 0, I I L J Betrag in 0,00 111,92 0,00 aufgewendet und damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von: i Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von: 1 27,21 Damit ergeben sich Gesamtkosten von:

18 BA Treptow-Köpenick Bezirksbürgermeister Bezirksverordnetenversammlung Vorsteher Herrn Groos 0. Beschluss Nr. 0193/11/17 (Drs.Nr.: Vlll/0301) der BVVvom Betr.: Baumschulen von der Entgeltpflicht nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz ausnehmen - Neue Späthstraße im Straßenreinigungsverzeichnis als übergeordnete Straße klassifizieren Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass 1. durch das Abgeordnetenhaus von Berlin durch eine unverzügliche, wenn möglich auch rückwirkende Änderung des 7 Absatz 5 des Berliner Straßenreinigungsgesetzes Grundstücke, die als Baumschulen genutzt werden, wie Grundstücke, die im Rahmen der Felder- und Weidewirtschaft oder als Forst genutzt werden, wie in den übrigen Bundesländern üblich, von der Entgeltpflicht ausgenommen werden, 2. durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zudem das Straßenreinigungsverzeichnis nach 2 des Berliner Straßenreinigungsgesetzes so durch Rechtsverordnung unverzüglich, wenn möglich auch rückwirkend, geändert wird, dass die Neue Späthstraße im Straßenreinigungsverzeichnis als übergeordnete Straße klassifiziert wird, bei der Anlieger ohnehin nicht zur Entgeltpflicht. herangezogen werden müssen. Zu diesem Beschluss ergeht folgender 1. Zwischenbericht Der Beschluss nebst Begründung durch die BVV wurde durch mich mit einem Schreiben vom 17. November 2017 am selben Tag persönlich der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Frau Pop, übergeben. Eine Kopie des Schreibens erhielt zuständigkeitshalber die Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Frau Günther. ln dem Schreiben habe ich den Senat gebeten, die Umsetzbarkeil des Lösungsvorschlages der BVV zu prüfen und mir das Ergebnis mitzuteilen. Das Bezirksamt wird bei Vorliegen eines neuen Sachslandes berichten. Kostenausweisung auf der Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B- H I 2015 vom OS. Februar 2016 : Zur Erstellung dieser Antwort auf die kleine Anfrage hat ein Beamter des höheren Dienstes insgesamt 0,5 Arbeitsstunden (entspricht 38,90 ) aufgewendet. Dazu kommen die Kosten bei BzBm, Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von 27,21. Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 66,11 Oliver Igel

19 0706 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport Bezirksstadträtin Vorsteher der BW Herr Peter Groos Schlussbericht Betr.: Gedenkstätte Köpenicker Blutwoche durch gut sichtbare und lesbare Wegweiser kenntlich machen Vorq.: Beschluss-Nr. 0560/34/15 (Drs.-Nr. Vll/0911) der Sitzung der BW vom ln der o. g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird ersucht, mit gut sichtbaren und lesbaren Wegweisern an den zentralen Zufahrtsstraßen auf den Standort der Gedenkstätte Köpenicker Blutwoche aufmerksam zu machen. Die Schilder sollen an der Ecke Friedrichshaqener Straße/Puchanstraße, an der Ecke Seelenbinderstraße/Puchanstraße und an weiteren sinnvollen Orten aufgestellt werden. Zu dem o. g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht Zur Sichtbarmachunq des Weges vom S-Bahnhof Köpenick bis zum Eingang der Gedenkstätte Köpenicker Blutwoche in der Puchanstraße wurden Zuschatzschilder mit dem Text "Gedenkstätte Köpenicker Blutwoche" in weißer Schrift auf blauem Grund an den Standorten Elcknerplatz direkt vor dem Ausgang S-Bahnhof Köpenick Borgmannstraße Ecke Elcknerplatz Borgmannstraße Ecke Seelenbinderstraße Puchanstraße Ecke Seelenbinderstraße. an die entsprechenden Straßenschilder angebracht. Das Bezirksamt bittet um Anerkennunq als Schlussbericht Oliver Igel Bezirksbürgermeister Cornelia Flader Bezirksstadträtin

20 Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016 für die Bearbeitung dieses Beschlusses: Einte Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r Anzahl der aufgewendeten Arbeitsstunden 1,0 entspricht in 77,80 sowie eine weitere Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r Dazu kommen Kosten bei WK AL und WK ZD in Höhe von damit entstanden in der Fachabteilunq Gesamtkosten in Höhe von Dazu kommen Kosten bei BzBm, Büro BzBm, Büro BW in Höhe von Übertrag kosten laut 1. ZB: Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 9,5 531,62 34, ,21 144, mittlerer Dienst: gehobener Dienst: höherer Dienst: 44,08 55,96 77,80

21 0 '7(1 '7 /. J '/ Bezirksamt Treptow- Köpenick von Berlin Abteilung für Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung (.../ Vorsteher der BVV Herrn Groos Schlussbericht Beschluss-Nr. 0849/47/16 (Drs. Nr.: Vll/1312) der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow- Köpenick am Betr.: Sichere Querung Fürstenwalder Damm in der o.g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für eine sichere Querung des Fürstenwalder Damms zwischen Ahornallee und Bölschestraße einzusetzen. Zu o.g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht Ich verweise diesbezüglich auf das in der Anlage befindliche Schreiben des Staatssekretärs Herrn Kirchner der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Das Bezirksamt bittet um Bestätigung des Schlussberichtes. Oliver Igel Bezirksbürgermeister Rainer Hölmer Bezirksstadtrat 1

22 Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016 Erfassunq Personal- und Sachkosten for die Bearbeitung und Umsetzunq von Drucksachen der BVV Zur Erstellung dieses/er: Schlussberichtes Drs. Nr. Vll/1312 haben Beamtinnen/Beamte bzw. vergleichbare/r Beschäftigte/r mittleren Dienst gehobenen Dienst höherer Dienst notwendige Sachkosten als Folgekosten (z. B. Bestellung Material, Beauftragung Gutachten,... ) Anzahl Arbeitsstunden 0 0,00 3 2,50 1 0, I I 0,50 I l J Betrag in 0,00 139,90 38,90 aufgewendet und damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von: i Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von: 1 27,21 Damit ergeben sich Gesamtkosten von:

23 :liteu'l ~"WillWQJW ~ ~nnu'll:g ff!jw ljmmvlill~, \lillilr~&!ur!j'ijd ~~lllm $«:1"llM!& t~~a~~$1!l~lr ~~~r Senalsverwaltung fllr Umwell, Verkehr und Kllmaschulz- sts Verkehr Am Kö!IJ)ischen Park 3, BerJJn Bearbeiterin Zeichen Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Bauen, Stadtentwicklung Diensi ebäude: r-;;lß;;e~<i;;.;ric::<s::::a::m;;-ll:;c.,:::e::pt:c:oc':'we"o.i(:;;o;".f."-k''~;,j~ojl':;;('i;j: lnischen Park 3 und öffentliche Ordnung von Berlln 1u179 erlin-miiie Bezirksstadtrat Abt. Balfen, ~laclt6ntwlcl<lvng Zimm.u:l>f ölfc~l'lu1che 0rdm 1""1' ; Herrn Rainer Hölmer Elng. Telefo 'Fax Intern IV D ' (925) Datun: JU~ Sehr geehrter Herr Hölmer, vielen Dank für Ihr Schreiben vom '17. Juli Sie baten um Stellungnahme bzw. Entscheidung zu folgendem BW-Beschluss: Dwucksache 1\lr. V!!/13~2, iseschitjss Nw.I /1iß; Sichere Quewm;g Fiiwstsnwak!ew!Damm Die Überprüfung cles Sachverhaltes führte zu folgendem Ergebnis: Eingangs möchte ich auf die Beantwortung der Beschlussempfehlung der BW Treptow Köpenick (Drucksache Nr. Vll/1403) vom 12. Januar 2017 zur Lichtsignalanlage (LSA) Fürstenwalder Damm/Aßmannstraße, Schreiben des Bezirksamtes Treptow-Köpenick, Abt. Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung, vom 27. Februar verweisen (beantwortet mit Schreiben der Senatsverwaltung fcir Umwelt, Verkeh\ und Klimaschutz, -IV D 113- vom 09. Mai 2017). Der seinerzeit bewertete Beschluss hat zurn Inhalt, die bestehende LSA an der EinmCindung FCirstenwalder Dilmm/Aßmannstraße an die EinrnCindung Fürstenvvalder Damm/Ahornallee zu versetzen und beinhaltet imergebnis ebenfalls den W1,msch nach einer <?icherel") Querungsmöglichkeit im Fürstehwal.der Damms ir'n Abschnitt zwischen Ahornallee und der Bölschestraße. Dienstgebäude: Arn Köllnische~ Park 3, Berlln-MIIIe Telefon: ' intern' (925) Fax: intern: (925) E Mail:' jens-holger.kirchner@senu'lk.berlln.de Internet: - FahrverblndJngen: lll 2 Märkisches Museum llj 8 Jannowltzbrücke, Helnrlch-Helne-Sir. i!j '5, 7, 75 Jannowltzbrücke lw,1 147, 165, 265 U-Bhf. Marklsches Museuro

24 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Seite 2 von 2 Nach den Vorschriften der vor 39 Absatz 1 Nummer 3 sowie 45 Abs.1 Lind 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Verkehrszeichen, zu denen auch eine Lichtsignalanlagen (LSA) gehören, nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund'der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Demnach dürfen Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung des Schutzes und der Sicherheit erheblich übersteigt. Das Unfallgeschehen im FOrstenwalder Damm im Teilabschnitt zwischen Ahornallee und Bölschestraße ist, innerhalb eines Abfragezeitraums der letzten drei Jahre, unauffällig. Der gerade Straßenverlauf des FOrstenwalder Dammes ermöglicht grundsätzlich eine gute Einsicht in den Straßenverkehr. Die zu Oberquerende Fahrbahnbreite beträgt lediglich 6,50 Meter. Ausschließlich in den Berufsverkehrsspitzenzeiten können sich, wie Oberall in hoch konzentrierten Berliner lnnenstadtbereichen, längere Wartezeiten fcir zu Fuß Gehende, welche die Fahrbahn außerhalb der gesicherten Querungsstellen überqueren wollen, ergeben. Ein Abwarten. auf eine LOcke im Verkehr ist den zu Fuß GehEmden im FOrstenwalder Damm im biomannten Teilabschnitt zuzumuten. Von der Straßeneinmllndung FlJrstenwalder Damm/Ahornallee aus gesehen befinden sich im westlichen und östlichen Nahbereich zudem in einer Entfernung von 450 Metern bzw. 90 Metern gesicherte Querungsmöglichlleiten flir zu Fuß Gehende. Eine Anordnung einer zusätzlichen LSA im Fürstenwalder Damm zwischen Ahornallee und Bö Ischestraße ist aus verkep!rsrechtlichen Gründen deshalb aktuell nicht geboten. Das Anlegen eines Fußgängerüberweges ist in diesem Abschnitt des Fürstenwalder Damm entsprechend der geltenden Richtlinien (R-FGÜ) nicht möglich, da Fußgängerüberwege aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht über Straßen mit Straßenbahnen ohne eigenen Gleiskörper hinweg angelegt werden dürfen. Die Anfrage zur Drucksache Nr. Vll/1360 wird mit separatem Schreiben beantwortet. Freundliche Grüße Jen~g\~~~/~wJ "

25 0 7(~"' J; ) 0 Bezirksamt Treptow- Köpenick von Berlin. Abteilung für Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung il Vorsteher der BVV Herrn Groos Schlussbericht -!I ' perr /:: ~ /{/_aj 0 vt (YC1 J 0:f 11 4 Beschluss-Nr. 0871/48/16 (Drs. Nr.: Vll/1350) der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow- Köpenick am Betr.: Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Porzer Str./Ecke Coloniaallee ln der o.g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird ersucht, in der Parzer Straße I Ecke Coloniaallee (direkt zum Brückenübergang zur Lehmusstraße) nächstmöglich eine Querungshilfe in Form eines Fußgängerüberweges mit ausreichender Beleuchtung anzuordnen. Zu o.g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht Es fanden insgesamt drei Ortsbesichtigungen unter Beteiligung verschiedenster Behörden und Unternehmen von Oktober 2015 bis März 2017 statt. Die erforderlichen Verkehrsstärken, die für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) erforderlich wären, liegen - selbst zu Spitzenzeiten - nicht vor. Zur Querungserleichterung wurde vereinbart, dass eine Gehwegvorstreckung gebaut wird. Diese dient zur besseren Einsicht in die Parzer Straße. ln der Anlage finden Sie das Schreiben des Ordnungsamtes - Straßenverkehrsbehörde - an die Grundschule am Mohnweg. Dort ist ausführlich erläutert, weshalb die Einrichtung eines FGÜ nicht erfolgen kann. Das Bezirksamt bittet um Bestätigung des Schlussberichtes. Oliver Igel Bezirksbürgermeister Rainer Hölmer Bezirksstadtrat 1

26 Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016 Erfassung Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung und Umsetzung von Drucksachen der BVV Zur Erstellung dieses/er: Schlussberichtes Drs. Nr. Vll/1350 haben Beamtinnen/Beamte bzw. vergleichbare/r Beschäftigte/r mittleren Dienst gehobenen Dienst höherer Dienst Arbeitsstunden Anzahl 0 0,00 3 3,00 1 0,25 r notwendige Sachkosten als Folgekosten (z. B. Bestellung Material, Beauf- 1 tragung Gutachten,... ) 0,50 Betrag in 0,00 167,88 19,45 aufgewendet und damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von: 187, Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von: : 27,21 : ~ Damit ergeben sich Gesamtkosten von: 215,04 2

27 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung -Ordnungsamt - Fachbereich Ordnungsangelegenheiten Straßenverkehrsbehörde b e III Poslanschrift: Bezirksamt Treplow-Köpenlck von Berlin, Postfach , Berlin Grundschule am Mohnweg Regina Tlapak- Schulleiterin - Mohnweg Berlin Geschäftszeichen (bei Antwort bitte angeben): Ord SVB I / Perzer Sir. Dienstgebäude: Salvador~ Allende- Str. 80 A Berlin (im Schriftwechsel bitte nur Postanschrift verwenden) Bearbeiter/-in: Frau Pirok Zimmer: 212 Telefon: (030) Telefax: (030) Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) des Ordnungsamtes Mo Uhr Di Uhr Do Uhr Fr '14.00 Uhr Telefon: (030) Fax: (030) Elektronische Zugangseröffnung gam. 3a Abs. 1 VwVIG: ordnungsamt@bfhk.berlin.de Datum: Antrag auf Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Porzer Straße, Einmündung Coloniaallee Sehr geehrte Frau Tlapak, mir wurde von der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick eine Unterschriftensammlung der Elternvertretung Ihrer Schule zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) in der Perzer Straße, Einmündung Coloniaallee zur weiteren Prüfung übergeben. Bereits am fand eine Ortsbesichtigung der AG "Förderung des Fußgängerverkehrs" der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Uetzt Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) mit Vertretern der Verkehrslenkung Berlin, des Polizeipräsidenten in Berlin, der Straßen- und Grünflächenämter (SGA) der Berliner Bezirke sowie eines Planungsbüros für Stadtverkehrsplanung statt. Hierbei wurde festgestellt, dass zu Spitzenzeiten max. 114 Fußgänger pro Stunde die Perzer Straße queren (07:00-08:00 Uhr) und max. 122 Fahrzeuge pro Stunde (15:00-16:00 Uhr) dort lang fahren. ln Auswertung der Zählung ist festzustellen, dass die gem. Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) i.. V. m. dem Erlass der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung über die Änderung der R-FGÜ 2001 erforderlichen Verkehrsstärken von Fußgängern bzw. Fahrzeugen nicht vorliegen, um einen FGÜ einzurichten. Ein FGÜ ist demnach erst bei Fahrzeugen pro Stunde (bei bis zu 100 Fußgängern) möglich, empfohlen wird dieser aber erst bei Fahrzeugen pro Stunde (bei bis zu 100 Fußgängern) bzw Fahrzeuge bei Fußgängern. Ein FGÜ sollte gem. den mich bindenden Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst Bankverbindung Berliner Sparkasse Kontoinhaber: Bezirkskasse Treptow-Köpenick Kto.-Nr.: BLZ: !BAN: DE BIC: BELADEBEXXX Fahrverbindungen ~ Köpenick iijl Linie X69 Haltestelle: Salvador-AIIende-Str.l Wendenschloßstr. iijl Linie 269 Haltestelle: Salvador-AIIende-BrOcke Barrierefreiheit Zugang über Hintereingang am Hauptgebäude

28 nicht sicher über die Straße kommt. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und das Fußgängeraufkommen nötig macht (VwV II zu 26 StVO). Am fand ein erneuter Termin vor Ort durch die untere Straßenverkehrsbehörde Treptow-Köpenick (SVB) mit Vertreterf') der BVG, des Polizeipräsidenten in Berlin (Direktion und Abschnitt) und des Straßen- und Grünflächenamtes-Fachbereich Tiefbau- Treptow Köpenick statt. Hierbei wurde geprüft, ob baulich eine Gehwegvorstreckung (GWV) bzw. eine Mittelinsel als Querungshilfe angelegt werden kann. Festgestellt wurde, dass eine GWV bzw. Mittelinsel aus baulichen Gründen (vorhandener Regenablauf) nicht möglich sei. Bei der einsfündigen Verkehrsbeobachtung konnte festgestellt werden, dass nur sehr wenig Fahrzeugverkehr und Fahrbahnquarungen von Fußgängern stattfindet. Die Beobachtungen decken sich mit der am stattgefundenen Verkehrszählung. Durch das am beidseitig angeordnete Haltverbot durch die Verkehrslenkung Berlin zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs entlang der Parzer Straße lässt sich in die Fahrbahn gut einsehen. Am fand eine erneute und abschließende Ortsbesichtigung der SVB mit Vertre-. lern des Polizeipräsidenten in Berlin (Direktion und Abschnitt) sowie der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz statt. Als Ergebnis wurde vereinbart, dass unter Versetzung des störenden Regenablaufs nun doch eine GWV baulich angelegt wird. Die GWV soll wie der restliche Bereich rund um die Einmündung Parzer Straße/Coloniaallee mit Pollern abgesichert werden. Nach meinem Kenntnisstand ist das SGA Treptow-Köpenick derzeit rnit den Planungen betraut. Den Sachsland bitte ich bei Bedarf jedoch direkt beim SGA anzufragen, dies entzieht sich meiner Kenntnis. Die Einrichtung eines FGÜ ist wie oben bereits erläutert, nicht möglich. Die Anordnung straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen ist gem. 45 Abs. 9 StVO an ein zwingendes öffentliches Erfordernis gebunden. Demzufolge ist immer zu prüfen, ob ein queren grundsätzlich ohne unterstützende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen möglich ist. Sofern begleitende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen erforderlich sind, ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Übermaßverbot - zu beachten, d. h. es ist die 'Maßnahme zu treffen, welche bei gleichem Erfolg den geringsten Eingriff in die Rechte Dritter darstellt. Zur Beurteilung der Notwendigkeit ergänzender straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen zur Querungserleichterung im besagten Bereich wurden - wie oben bereits ausführlich erläutert - Verkehrsbeobachtungen außerhalb der Ferienzeit durchgeführt. Diese haben einheitlich gezeigt, dass der Verkehr im Allgemeinen geordnet und sicher verläuft. Selbst zu den Verkehrsspitzenzeiten (07:00-08:00 und 15:00-16:00 Uhr) sind ausreichend Lücken im Verkehr vorhanden, die es Fußgängern und insbesondere auch Kindern, unter Beachtung der bei der Teilnahme am Straßenverkehr notwendigen Sorgfalt und Aufmerksamkeit gestatten, ohne Schwierigkeiten mit nur kurzen Wartezeiten die Fahrbahn zu queren. Die Einrichtung eines FGÜ, welcher die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann zur Verkehrsgefährdung, insbesondere für die Fußgänger, führen. Fahrzeugführer, welche tagtäglich einen FGÜ ohne Querung von Fußgängern passieren, stellen sich zwangsläufig und unterbewusst darauf ein, dass dieser FGÜ nicht genutzt wird. Die erforderliche Sorgfaltspflicht ist in diesem Falle nicht immer sichergestellt, sofern dann doch ein Fußgänger die Straße quert. Selbstverständlich teile ich die Besorgnis der Ellern um die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der Kinder. Ich erlaube mir anzumerken, dass bei Beachtung der erforderlichen Bankverbindung Berliner Sparkasse Kontoinhaber: Bezirkskasse TreptoW'-Köpenick Kto.-Nr.: BLZ: !BAN: DE BIC: BElADEBEXXX Köpenick ~ Linie X69 Ha!testelle: Salvador-AIIende-Str./ Wendenschloßstr. liijl Linie 269 Haltestelle: Salvador-AIIende-Brücke Barrierefreiheit Zugang über Hintereingang am Hauptgebäude

29 Aufmerksamkeit und Sorgfalt jedem Verkehrsteilnehmer, auch Kindern, eine Teilnahme am Straßenverkehr ohne besondere Gefährdung möglich ist. An Stellen, wo besondere Verhältnisse vorliegen, greift die SVB durch die Anordnung von Maßnahmen regelnd ein. Die SVB kann allerdings nicht alle Ereignisse, die im täglichen Verkehrsablauf geschehen, explizit regeln. ln der S!VO sind daher grundsätzliche Verhaltensregeln festgelegt. Ich bitte um Verständnis, dass ich aufgrund der vorgenannten Ausführungen der Einrichtung eines FGÜ nicht entsprechen kann. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass die künftige GWV zur Verbesserung der Straßenquerung beiträgt. Bei den oben erwähnten Ortsbesichtigungen wurde an den Polizeipräsidenten der Vorschlag zur Einrichtung eines Verkehrshelferpunktes heran getragen. Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand wird der Vorschlag nicht weiter verfolgt, da der Standort zu weit von der Schule entfernt ist. Bitte reichen Sie mein Schreiben an die Elternvertretung Ihrer Schule weiter. Ich gehe davon aus, dass die Elternvertretung den Inhalt meines Schreibens gegenüber den anderen Ellern entsprechend weiterkommuniziert. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Pirok Bankverbindung Berliner Sparkasse Kontoinhaber: Bezirkskasse Treptow-Köpenlck Kto.-Nr.: BLZ: !BAN: DE BIC: BELADEBEXXX Ordnung~mter Berlin Fahrverbindungen ~ Köpenick /ijiijl Linie X69 Haltestelle: Salvador-AIIende-Str./ Wendenschloßstr. liliil Linie 269 Haltestelle: Salvador-AIIende-Brücke Barrierefreiheit Zugang über Hintereingang am Hauptgebäude

30 0'"70 J ',0 ' or' Bezirksamt Treptow- Köpenick von Berlin Abteilung für Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung Vorsteher der BVV Herrn Groos Schlussbericht '-- pu Beschluss-Nr. 0872/48/16 (Drs. Nr.: Vll/1353) der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow- Köpenick am Betr.: Verkehrsberuhigung in der Neuen Krugallee ln der o.g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, in der Neuen Krugallee eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 zwischen der Baumschulenstraße und der Straße Am Plänterwald einzurichten. Zu o.g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) teilte mit Schreiben vom mit, dass nur unmittelbarbetroffene Anwohner der Straße berechtigt sind, derartige Anträge auf Überprüfung und Notwendigkeit straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm nach 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO zu stellen. Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) bittet daher, dass sich in Lärmschutzangelegenheiten die jeweils betroffenen Bürgerinnen und Bürger mit einem entsprechenden Antrag direkt an die VLB wenden. Weitere Ausführungen sind bitte dem hier anliegenden Schreiben der SenUVK zu entnehmen. Das Bezirksamt bittet um Bestätigung des Schlussberichtes. Oliver Igel Bezirksbürgermeister Rainer Hölmer Bezirksstadtrat 1

31 Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016 Erfassunq Personal- und Sachkosten for die Bearbeitung und Umsetzung von Drucksachen der BVV Zur Erstellung dieses/er: Schlussberichtes Drs. Nr. Vll/1353 haben Beamtinnen/Beamte bzw. vergleichbare/r Beschäftigte/r mittleren Dienst gehobenen Dienst höherer Dienst notwendige Sachkosten als Folgekosten (z. B. Bestellung Material, Beauftragung Gutachten,... ) Arbeitsstunden Anzahl 0 0,00 3 1,50 1 0, I I 0,00 I L J Betrag in 0,00 83,94 19,45 aufgewendet und damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von: r , Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von: 27,21 ~ Damit ergeben sich Gesamtkosten von: 131,10 2

32 S~raat~urerwaihmg *~lw!jm~ji9<e]i1, V<erk.ehr ~mcllli:lim;as«:hijjt:z Staa'lssekr d~r Bezlrksaml Trepto;N-J(öpenicl< von Ber!m Abt. Ba.~en. Sladtentwlctdun 8 unc! offelltlk:hn OrrJ Senalsverwaltung für Umwelt, Verkehr und l<limaschull- S!S Verkehr Ain Köllnischen Park 3, Berlin Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung Bezirksstadtrat Herrn Rainer Hölmer Eing. 12.SEP, 20'1? / 4 / -..::. ~.: '? Bearbeiterm Bezirksstadtrat Zeichen '--- -~ ' Herr l~hmann-t a9 IV D 113 Dienst9ebäude:. <!;, Am Köllnischen Park Berlin-Mitle Zimmer 602 Telefon Fax int~rn (925) Datum Sehr geehrter Herr Hölmer, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17. Juli Sie baten um Stellungnahme bzw. Entscheidung zu folgendem BW-Beschluss: Ortleksache 1\lr, Vll/1353, BescliiltJss Nr , V-erkelwsberuhigtmg in cler Neuen Krugallee Die Überprüfung des Sachverhaltes führte zu folgendem Ergebnis: Ich kann Ihnen versichern, dass sich die zuständige Verkehrslenkung Berlin (VLB) den Lärmschutzanliegen der Anwohner von Hauptverkehrsstraßen engagiert annimmt. So nachvollziehbar Ihr Anliegen ist, sich im Interesse der Anwohner für die Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen in den vorgenannten Straßen einzusetzen, so muss ich Ihnen leider mitteilen, dass nur unmittelbar betroffene Anwohner einer Straße berechtigt sind, derartige Anträge auf Überprüfung der Notwendigkeit straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm nach 45 Abs. 1 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu stellen. ' Der konkrete Antrag eines oder mehrerer Betroffener ist notwendig, um eine punktgenalle Prüfung und damit 'eine rechtssichere Ermessensausübung vornehmen zu können. lnsbe SOQdere Lärm wird subjektiv sehr unterschiedlich als belastend empfund~n. ' -. ' I Dienslgebäode: Am Köllnischen Park 3, B~rlin-Mille Telefon:, intern: (925) Fax:, Intern: (925) jens-holger.kirchner@senuv~berlin.de Interne!: ' Fahrverbindungen: ITI 2 Mä<kisches Museum!ll 8 J;Jnnowltzbrüpke, Heinrich-Heine-Str. 5, 7, 75 Jannowitzbrücke 'ß!l 147, 165, 265lJ-Bhf. Märkisches Museum

33 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Seite 2 von 2 Auch sind die Schlafräume nicht grundsätzlich zur Straßenseite hin ausgerichtet, was wiederum bedeutend ist, da gerade der Lärm zur Nachtzeit als besonders störend wahr~ genommen wird. Folglich muss die VLB konkretwissen, ob und wenn ja wo genau der Straßenlärm als belastend empfunden wird und gegebenenfalls wie viele Betroffene es gibt. Bei eingehenden Anträgen von Anwohnern, die sich durch den Verkehrslärm beschwert fühlen, wird in jedem Einzelfall die konkrete Höhe der Lärmpegel auf der Grundlage aktueller Verkehrserhebungen und den örtlichen Gegebenheiten, wie den vorhandenen Abständen der Gebäude zur Fahrbahn oder auch der Straßenzustand, Gebäude- bzw. Hausnummer-genau ermittelt. Diese Ergebnisse werden dann ebenso wie die Verkehrsfunktion der Straßen in die Entscheidung einbezogen, ob durch verkehrsbeschränkende Anordnungen wie beispielsweise Tempo 30 wirksame Abhilfe vor Verkehrslärm getroffen werden kann. Es müssen ferner alle Umstände des Einzelfallsanhand der konkreten örtlichen und verkehrliehen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Ich bitte Sie und ggf. angesprochene Bezirksyerordnete daher, in Lärmschutzangelegenheiten den jeweiligen.bürgern zu er:npfehlen, sich aus den vorgenannten Gründen mit einem entsprechenden Antrag direkt an die VLBzu wenden._ Die Anfragen zu den Drucksachen Nr. Vll/1360 und Vll/1312 werden mit separatem Schreiben beantwortet. Freundliche GrOße

34 Bezirksamt Treptow- Köpenick von Berlin Abteilung für Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung V Vorsteher der BVV Herrn Groos Schlussbericht ~ pcrr 1:: v- /J;:,jc", iyo fz,. {) J' 11 Beschluss-Nr. 0873/48/16 (Drs. Nr.: Vll/1360) der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow- Köpenick am Betr.: Radverkehr Rudolf-Rühi-AIIee ln der o.g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Dem Bezirksamt wird empfohlen, in Abstimmung mit der Verkehrslenkung Berlin zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um den Radverkehr entlang der Rudolf-Rühi AIIee sicherer zu machen. Zu o.g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht Die Verkehrslenkung teilte zunächst mit, dass es sich bei der Rudolf-Rühi-AIIee um eine Hauptverkehrsstraße handelt, welche in beide Fahrtrichtungen zusammengerechnet von 640 Fahrzeugen in Spitzenzeiten befahren wird (Verkehrszählung vom ). Diese Fahrzeugfrequenz ist im Vergleich zu anderen Hauptverkehrsstraßen als mittlere Verkehrsstärke zu bezeichnen. Es besteht aufgrundder vorherrschenden Flächenverfügbarkeil (sechs Meter breite Fahrbahn) aktuell keine Möglichkeit, ein neues Radfahrangebot zu schaffen. Die Straßenraumbreite reicht nicht aus, um eine Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn zu markieren. ln den letzten drei Jahren traten insgesamt sieben Unfälle unter Beteiligung von Radfahrenden auf, vier davon wurden von Radfahrenden selbst verursacht. Zwei Unfälle betrafen Kreuzungsbereiche der Rudolf-Rühi-AIIee. Die Straßenführung ist übersichtlich. Aktuell besteht weder die Möglichkeit noch die Notwendigkeit für weiterreichende Radverkehrsanlagen bzw. Schutzmaßnahmen in der Rudolf-Rühi-AIIee. Mit der Umsetzung und dem Weiterbau der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) wird sich die Verkehrsbelastung in der Rudolf-Rühi-AIIee erwartungsgemäß weiter verringern. Entlang und parallel verlaufend zu der neuen TVO soll nach jetzigem Planungsstand ein Angebot für den Radverkehr geschaffen werden. Ein Radschnellweg ist hier aktuell in der Diskussion. Ich verweise diesbezüglich auf die ersten Ausführungen im Zwischenbericht vom sowie auf das in der Anlage befindliche Schreiben des Staatssekretärs Herrn Kirchner der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. 1

35 Das Bezirksamt bittet um Bestätigung des Schlussberichtes. Oliver Igel Bezirksbürgermeister Rainer Hölmer Bezirksstadtrat Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016 Erfassung Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung und Umsetzunq von Drucksachen der BVV Zur Erstellung dieses/er: Schlussberichtes Drs. Nr. Vll/1360 haben Beamtinnen/Beamte bzw. vergleichbare/r Beschäftigte/r mittleren Dienst gehobenen Dienst höherer Dienst notwendigesachkosten als Folgekosten (z. B. Bestellung Material, Beauftragung Gutachten,... ) Arbeitsstunden Anzahl 0 0,00 3 2,50 1 0, I I 0,50 1 L J Betrag in 0,00 139,90 38,90 aufgewendet und damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von: 179,30 r , Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von: 1 27,21 ~ "" Damit ergeben sich Gesamtkosten von: 206,51 2

36 E\ng. Senatsverwa/fu~g fdr Umwelf, Verkehr und K/!maschulz-S!S Verkehr Am Köllnischen Park 3, Beriin Bearbeiterio Herr Lehmann-Tag -. Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Bauen, Stadten!wic/{/ung. und öffentliche Ordnung Bezirksstadtrat Herrn Rainer Hölmer Zeichen IV D 113 Dienslgebäude: <!; Am Köl/nlschen Park Berlln-Mille Zimmer 602 ':Telefon Fax intern (925) Dalum Jl1, ' i~t.ji~ ==~ q ;\efqnn;>j/or.sstt!!l~ ~urap?.s Cii:! ~~~u~~cnne dr,!~ fl~form~ t 1 E1:ropc~n Clt\ 1 of t11e lltf wn-.rt! m!j Sehr geehrter Herr Hölmer, ' viele~ Dank für Ihr Schreiben vom '17. Juli Sie baten um SteiiLin'gnahme.'bzw, Entscheidung zu folgendem BW-Beschluss:. Dw!UJ<Cks$l<Cihe 1\j~. \!'~il~ 3$0, IS<escillluss Nw , Radvreu'ikreihr Riw11)ßff-IFWiilß-Aißee Die Überprüfung des Sachverhaltes führte zu folgendem Ergebnis:. Die Rudolf-ROhi-A/Iee ist eine Hauptverkehrsstraße, die nach einer aktuell vorliegenden Verkehrszählung vom 28. April2016 in beiden Fahrtrichtungen zusammengerechnet von 640 Fahrzeugen in der Spitzenstunde befahren wird. Diese Fahrzeugfrequenz ist im Vergleich zu anderen Hauptverkehrsstraßen als mittlere Verkehrsstärke zu bezeichnen. Die Fahrbahn der Straße ist sechs Meter breit und der Verkehrsablauf im Allgemeinen. sicher und.geordnet. Aufgrund der vorherrschendem Flächenverfügbarkeil besteht aktuell keine Mög[ichkeit, ein neues Radfahrangebot zu schaffen. Die St~aßenraumbreite reicht.. nicht aus um eine RadverkehrsanJage auf der Fahrbahn zu markteren. l.. ' ' Eine Abfrag~ der Verkehrsunfallzahle~ bei der hierfdr zuständ.igen Polizeibehörde fcir die letzten drei Jahre hat darober hinaus ergeben, dass. in der Rudolf-ROhi-AIIee in den letzte~ drei Jahren insgesamt sieben Unfälle mit' Betelligung von Radfa hrenden auftraten, davon ' '.. Dlenstgebäude: Am Köilnlscflen Park 3, Serl/n-Mi/te Telefon: Intern: (925) Fa~ intern: (925). E-liall: jens-holger.klrchner@senuvk.berlin.de Interne!: _ Fahrverblndungen: tl!l 2 Märkisches Museum l!!l 8 Jannowitzbrücke, Helnrlch 5, 7, 75 Jannow/tzbrücke. $'.\ 147, 1'65, 265 U-Bhf. Märkisches Museum,. '

37 Senatsve1waltung für Umwelt, Verl<ehr und Klimaschutz Seite 2 von 2 -' ~ waren vier Unfälle von den Radfahrenden selbst verursacht. Zwei Unfälle betrafen f<reu ZLjngsbereiche der Rudolf-Rühi-AIIee. Die Straßenführung ist übersichtlich. Aktuell besteht unter Berücksichtigung der Verkehrssltu.ation und der örtlichen Verhältnisse weder die Möglichkeit noch die Notwendigl<eit for weiterreichende Radverkehrsanlagen bzw. Schutzmaßnahmen in der Rudolf-Rühi.. AIIee. Mit der Umsetzung und dem Weiterbau der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) wird sich die Verkehrsbelastung in der Rudolf-Rühi-AIIee erwartungsgemäß weiter verringern. Entlang und parallel verlaufend zu dieser neuen Straßenverbindung (TVO) soll nach dem jetzigen Planungsstand ein Angebot für den Radverkehr geschaffen werden. Ein Radschnellweg ist hier aktuell in der Diskussion. Freundliche Grüße f'\aj\k~:j~ Jens/~~ger f<irch ner

38 Bezirksamt Treptow- Köpenick von Berlin Abteilung für Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung Vorsteher der BVV Herrn Groos Schlussbericht :..--- y({c{:t a"' '(;a;, OJ NI? ~~ Beschluss-Nr. 0893/49/16 (Drs. Nr.: Vll/1405) der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow- Köpenick am Betr.: Zebrastreifen am Strandbad Müggelsee ln der o.g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges zur Querung des Fürstenwalder Damms am Haupteingang des Strandbades Müggelsee einzusetzen. Ersatzweise sollte zumindest eine Querungshilfe angeordnet werden. Zu o.g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) teilte mit Schreiben vom mit, dass die Einrichtung eines Fußgängerüberweges aufgn,md der Verkehrsbelastung und des vorhandenen gegenläufigen gemeinsamen Geh- und Radweges an dieser Stelle nicht möglich ist. Nach eingehender Prüfung und Bewertung der Verkehrsverhältnisse wurde durch die VLB nunmehr eine Fußgängerlichtzeichenanlage straßenverkehrsbehördlich angeordnet. Eine entsprechende Bestellung gegenüber dem Generalübernehmer für Lichtzeichenanlagen im Land Berlin wurde bereits ausgelöst. Mit der Bauplanung wurde ebenfalls begonnen. Das Bezirksamt bittet um Bestätigung des Schlussberichtes. Oliver Igel Bezirksbürgermeister Rainer Hölmer Bezirksstadtrat 1

39 Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016 Erfassung Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung und Umsetzung von Drucksachen der BW Zur Erstellung dieses/er: Schlussberichtes Drs. Nr. Vll/1405 haben Beamtinnen/Beamte bzw. vergleichbare/r Beschäftigte/r mittleren Dienst gehobenen Dienst höherer Dienst notwendige Sachkosten als Folgekosten (z. B. Bestellung Material, Beauftragung Gutachten,... ) Anzahl Arbeitsstunden 0 0,00 3 2,00 1 0,25 r ,50 I I ~ Betrag in 0,00 111,92 19,45 aufgewendet und damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von: 131,87 r , Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von: 1 27,21 1 L J Damit ergeben sich Gesamtkosten von: 159,08 2

40 . ' Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin erng. Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche OrdnUng Bezirksstadtrat Herrn Rainer Hölmer ~,> mn. t.atl }!]lf ~ez:jt ksstadtl a'l Zeichen --~----,Zimmer ~- Dienstgab 'ude: Am l(öiinls hen Park 3 _10179 B~!!!J1-Mille IV D Telefon Fax, Intern ' (925) Datum l r September 2017 Sehr geehrter Herr Hölmer, /, r~.-j ;] c ~- ;;~f'.l:l\1.'~-'.ci~s~"ld1 i:u(t~:ru_ l' f.!:.; \:l!r~l)~;:nu~ i~ IJ RH(l;r- e '!;!l:t':~t:;r..cil\ oi :l~ fnlo.-,n~:lmt vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. August Sie baten um Stellungnahme bzw. Entscheidung zu folgenden BW-Beschlüssen: ;$1:1~~f~~~f!~~"~:~r5t~ti41~$~i;;;':t... :'ZS"!Jrastreifen amstrtind!jäi\*:mü~gefsee. -<,-, ',f 2. Drucksache Na. V!!/0098 Parkplatzsituation in der Rosenstraße während c!er Zeit der Umleitung füt die Baumaßnahme der BWB in der Straße Am Falkenberg entschärfen Die Überprüfung der beiden Sachverhalte führte zu folgendem Ergebnis: Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (.,Zebrastreifen") ist auf Grund der Verkehrsbelastung und des vorhandenen gegenläufigen gemeinsamen Geh- und Radweges an. dieser Stelle nicht. möglich. Nach eingehender Prüfung und Bewertung der Verkehrsverhältnisse wurde daher durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) nunmehr eine Fußgängerlichtzeichenanlage straßenverkehrsbehördlich angeordnet. Eine entsprechende Bestellung gegenüber dem Generalüberneh111e1 für Lichtzeichenanlagen im Land Berlin, der Alliander Stadtlicht, wu1 de bereits ausgelöst. Mit der Bauplanung wurde ebenfalls Dlenstgebiiude: Am Köll~lschen Park 3,10179 Berlin-Mille Telefon: ? Intern: (925) Fax: intern: (925) E -Mari: Jens-holger.YJ rch ner@sehuvk. berlln.de lnlernet: Fahrverb!ndunge.n: '. '!!! 2 Mä.rk!sches Museum Ill 8.lannowitzbrücke, 5, 7, 75 Jannowitzbrbcke, fi'ill 147, 165, 265 U-Bhl. Märkisches Museum. '

41 Senatsverwaltung für Um~;elt, Verlmhr und Klimaschutz Seite 2 von 2 ' begonnen. Ders bezirkliehe Straf1en und Grünflächenamt wurde in den Anllörungsprozess. einbezoge11. ' ' Die Parkplatzregelung wurde angepasst. Es besteht kein durchgängiges Haltverbot, sondern es darf in der Straße Am Falkenberg abschnittsweise geparkt werden. Freundliche GrOße. 0~( lß tw' ~ Jens-~blger KiVc~ner.

42 '17 '1 r'~. 0 i!l Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport Bezirksstadträtin Bezirksverordnetenversammlung Vorsteher Herr Groos ;_/ 0 Schlussbericht }tz>.""" Beschluss-Nr. 0028/04117 (Drs.Nr.: Vlll/0073) der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick am Betr.: Sondermittel für den Behinderten-Sportverein Köpenick e.v. (SM 17-01). ln der o.g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Dem Behinderten-Sportverein Köpenick e.v. werden für das Projekt.,Sportlager in Dahmshöhe vom " 1.000,00 aus Sondermittel der BW des Haushaltsjahres 2017 zur Verfügung gestellt. Die Ausreichunq der Sondermittel der BW steht unter dem Vorbehalt, dass alle haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere der nach 44 der LHO, erfüllt werden. Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel3715, Titel68406 nachzuweisen. I ' i I f l fi! I i I! l ' I I ~ I l ~ I Zu dem o.g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht Entsprechend dem o.g. Beschluss der BW wurden dem Behinderten-Sportverein Berlin e.v. Sondermittel in Höhe von 1.000,00 für das Projekt.,Sportlager in Dahmshöhe vom " bewilligt. Der Betrag wurde bei 3715/68406/131 nachgewiesen: Am wurde ein Zuwendungsbescheid erteilt. Nachdem sich der Zuwendungsempfänger am mit den im Zuwendungsbescheid aufgeführten Bedingungen einverstanden erklärt hatte, wurde der Betrag am auf das angegebene Vereinskonto überwiesen.

43 2 Der Zuwendungsempfänger hat nunmehr den korrigierten Verwendungsnachweis sowie die Rechnungen und Quittungen in Höhe von insgesamt 9.377,48 vorgelegt. Der Differenzbetrag in Höhe von 8.377,48 wurde über Zuzahlungen der Sportler und Begleiter sowie Eigenmittel und Spenden finanziert. Nach Prüfung und Entwertung der eingereichten Originalbelege haben wir diese wieder an den Behinderten-Sportverein Köpenick e.v. zurückgesandt und eine Kopie zu unseren Akten genommen. I I Die Abrechnungsunterlagen entsprachen den im Zuwendungsbescheid festgelegten Anforderungen. Die Zuwendung wurde zweckentsprechend verwendet. Der' mit der Zuwendung beabsichtigte Zweck ist erreicht worden. Das Bezirksamt bittet um Anerkennung als Schlussbericht a~?r Bezirksbürgermeister Cli1J vu).._'tt +r a c~ Cornelia Flader Bezirksstadträtin Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B-H vom : Zur Erstellung dieses Schlussberichtes hat eine Angestellte des mittleren Dienstes 0,5 Arbeitsstunde (entspricht 22,04 ) aufgewendetdamit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten i.h.v. 22,04 Dazu kommen Kosten bei BzBm, Büro BzBm, Büro BW in Höhe von 27,98 Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 50,02

44 Bezirksamt Treptow- Köpenick von Berlin Abteilung für Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung Vorsteher der BVV Herrn Groos Schlussbericht Beschluss-Nr. 0072/06/17 (Drs. Nr.: Vlll/0098) der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow- Köpenick am Betr.: Parkplatzsituation in der Rosestraße während der Zeit der Umleitung für die Baumaßnahme der BWB in der Straße Am Falkenberg entschärfen ln der o.g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass für die Zeit der Umleitung der Baumaßnahme der BWB in der Straße Am Falkenberg das Parken in der Rosestraße einseitig mit Unterbrechungen wieder gestattet wird. Zu o.g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) teilte mit Schreiben vom mit, dass die Park platzregejung angepasst wurde. Es besteht kein durchgängiges Haltverbot, es darf in der Straße Am Falkenberg abschnittsweise geparkt werden. Das Bezirksamt bittet um Bestätigung des Schlussberichtes. Oliver Igel Bezirksbürgermeister Rainer Hölmer Bezirksstadtrat 1

45 Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016 Erfassunq Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung und Umsetzunq von Drucksachen der BW Zur Erstellung dieses/er: Schlussberichtes Drs. Nr. Vlll/0098 haben Beamtinnen/Beamte bzw. vergleichbare/r Beschäftigte/r mittleren Dienst gehobenen Dienst höherer Dienst Arbeitsstunden Anzahl 0 0,00 3 2,00 1 0, I notwendigesachkosten als Folgekosten (z. B. Bestellung Material, Beauf- 1 tragung Gutachten,...) 1 0,50 1 L J aufgewendet und damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von: Betrag in 0,00 111,92 19,45 r ~ Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von: 1 27,21 Damit ergeben sich Gesamtkosten von:

46 Si rrlil't!l:~ frf~illltrw~~&. ff[!n lu!b'ulwill~~" I/ 11moj ~Hobiffi1lli:d'itl~~ ~Q!l)I)J~fl~@~if~~~l" Bezirksamt Treptow-l<öpenick.von Berlin elos Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnlll1g Bezirl<sstadtrat Her-rn Rainer Hölmer =-="'~----- J 1f /! Dlenslgeb ude: 0 ;.t du ot Am Kölfnis hen Pari< 3 ßei!ir\!.S$'tE\ Bell -ivlltte. ~ =zunmer Telefon Fax iiltern ': Datum ls. Herrlehmanil-Tag IVD [ (925) ~.. S~plember 2017 '<.: ' Sehr geehrter Herr Höimer, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. August Sie bah;m um Stellungnahme bzw. Entscheidung zu folgenden BW-BeschiOssen: ' 1. Drucksache Nr. VH/1405, Zebrastreifen am Strandbad Müggelsee Die Überprüfung der beiden Sachverhalte führte zu folgendem Ergebnis: Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ("Zebrastreifen") ist auf Grund der Verkehrs belastung und des vorhandenen gegenläufigen gemeinsamen Geh- und Radweges an dieser Stelle nicht möglich. Nacl1 eingehender Pi üfung und Bewertung der Verkehrsverhältnisse wurde daher durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) nunniehr eine FußgängerlichtzeichenanlaQe straßenverkehrsbehördlich angeordnet Eine entsprechende Bestellung gegenüber dem Generalübernehmer fllr Lichtzeichenanlagen im Land Berlin, der Alliander Stadtlicht, wurqe bereits ausgelöst. Mit der Bauplanung wurde ebenf:alls. Dlanslgebäude: Am J<öllnlschen Park,3, 10'179 Berlln-Mille Telefon:. ejo intern: {926) Fax: intern: (925). jens-holger.klrchner@senuvl<.beriin.de lnlernel: )'WW.b;rlln.delsen/uvk. Fa)uyBrblndun~en: m 2 Märkisches Museum [lj 8 Jannowilzbrilcke, Heinrich-Haine-Sir. ~ 5, 7, 75 Jannowitzbrücke. ll'l' 147, 165, 265 U-Bhf. Märkisches Museum

47 .Senatsverwaltung' für Umvifelt, \lerl<el'ir und l'(llmaschutz Seite 2 von ~----~----~ ~ ~-- ' loego;111en. Das bezirkliehe Straßen- und Grunflächenamt wurde in den Anhörungsprozess. einbezogen. Die Parkplatzregelung wurde angepasst. Es besteht kein durchgängiges Haltverbot, sondern es dar.f in der Straße Am Falkenberg abschnittsweise geparkt werden. Freundliche Grüße ' f)j4 ( 1~ Jens-~blger KJc~ner Uw' ~'

48 0.' 14 '.7 1 ' ' ' Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abt Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport Vorsteher der BVV Herrn Peter Groos! 3. /Vov. Schlussbericht {!(') /31/j4r1 cl( / Beschluss-Nr. 0077/06/17 (Drs.-Nr.VIII/0130) der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick vom Betr.: Bibliotheksgesetz für das Land Berlin ln der o. g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass innerhalb dieser Wahlperiode ein Bibliotheksgesetz für das Land Berlin erarbeitet wird. ln dem Gesetzentwurf sind Bibliotheken als Bildungseinrichtungen zu definieren und ihre Aufgaben und Leistungen festzulegen. ist die Unterhaltung von öffentlichen Bibliotheken als kommunale Pflichtaufgabe zu definieren und damit qua Gesetz eine verbindliche und nachhaltige Regelung der Finanzierung herbeizuführen. sind Mindeststandards basierend auf der Einwohnerzahl und Fläche der Bezirke für die Anzahl der Standorte und die Ausstattung der öffentlichen Bibliotheken mit Sachmitteln und Personalmitteln zu formulieren. sind Mindestversorgungsgrößen für die qualitative Ausstattung der öffentlichen Bibliotheken mit analogen und digitalen Medien unter Berücksichtigung künftiger Neuund Weiterentwicklung von Medien und Informationsdiensten zu definieren. ist die Entwicklung und Fortschreibung von Bibliotheksentwicklungsplänen festzulegen. Zu dem o. q. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht Die Bezirksstadträtin für Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport, Frau Cornelia Flader, hat mit Datum vom ein Schreiben an den für die Bibliotheken zuständigen Senator, Herrn Dr. Lederer, gerichtet (Schreiben siehe Anlage). ln diesem Schreiben werden die inhaltlichen Zielstellungen einer Bibliotheksgesetzgebung für das Land Berlin laut BVV-Beschluss Nr. 0077/06/17(Drs.-Nr.VII/0130) im Einzelnen ausgeführt. Weiterhin wird in dem Schreiben auf die für die Legislaturperiode 2016 bis 2021 geltende Koalitionsvereinbarung Bezug genommen, die als Zielstellung für die Berliner Bibliothekslandschaft u.a. eine gesetzliche Regelung anstrebt.

49 Der Senator wurde im Auftrag der Bezirksverordnetensammlung Treptow-Köpenick gebeten, die notwendigen Arbeits- und Entscheidungsprozesse für ein Bibliotheksgesetz im Land Berlin kurzfristig aufzunehmen und voranzutreiben. Das Bezirksamt hat außerdem seine Unterstützung für diese Prozesse zugesagt und die im Ausschuss für Weiterbildung und Kultur durch den Fachbereich Bibliotheken behandelte Synopse aller aktuellen deutschen Bibliotheksgesetze den Bezirksstadträtinnen und -stadträten sowie dem Kultursenator, Herrn Dr. Lederer, zur Verfügung gestellt. Das Bezirksamt bittet um Anerkennung als Schlussbericht Oliver Igel Bezirksbürgermeister Cörnelia Flader Bezirksstadträtin Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016 für die Bearbeitung dieses Beschlusses: Ein/e Beamtin/ein weiterer Beamter des MittlerenDienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r Anzahl der aufgewendeten Arbeitsstunden 1,0 entspricht in 77,80 sowie Ein/e Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r Dazu kommen Kosten bei WK AL und WK ZD in Höhe von damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhevon Dazu kommen Kosten bei BzBm, Büro BzBm, Büro BVV in Höhe von Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 2,0 155,60 34, ,

50 Bezirksamt Treptöw~Köpenick von Berlin Abteilung Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport Bezirksstadträtin ßGZITksa.mt Treplow+KöpeniCk von B~Hiin, PF 1}10~40, Bertin (Post~nschrift) Senatsverwaltung für KU.I\!Jr wncl Europa Herrn Senator Dr. Lederer ßrunnenstraße Betlin ßibliotheksgßsetz fi.1r das Lßnd ßerün Hier: Beschluss der BVV Treptow-Köpenick Nr. 0077/06/17 (Drs. Nr. Vlll/0130) sehr geehrter Herr S.emalot Lederer, D!ens.t.g ebäude: MusikSchule Joseph SchrriirR S_ta,ndort AdJ~rshof Hans-Schmldt-Stfaße sia 124~ß Berlln Bearbeiter/in Fr. lndetzkl GeschZ WKAL Telefon Fax ; Datum: mit Beschluss vom 30. März 2017 empfiehlt die Bezirksverordnetenversammlung Treptow~ Köpenick dem.bezirksamt, sich bei den zuständigen stellen dafür einzusetzen, dass innerhalb der laufenden Wahlperiode ein Bibliotheksgesetz für das Land Berlin erarbeitet wird. ln einem solchen Gesetzentwurf solleh Bibliotheken als Bildungseinrichtungen definiert. und deren Aufgabr;n und Leistungen festgelegt werden. Die Unterhalt1.1ng.öffentlicher Bibliotheken soll zur kommunalen Pflichtaufgabe werden, V<>rbunden mit ell-ier g$setzhch verankerten, rwchhal!lgen Regelung der Finan:z:ierung. ln diesem Zusammenhang sollen verbindliche.mindest&tandards definiert werden, die, basierend auf Einwohnerzahl un!l P!äche d.er Bezirke, Anzahl de)r Bibliotheksstandorte sowie Ausstattung der öffentlichem Bibliotheken m.it S;;iC[imiÜeln und Personalmitteln formulieren. Weiterhin sollen Mihdestversorgungsgrößen!Ur die qualitative Ausstattung der öffentlichen Bibliotheken mit. analogen und digitalen Medien festgelegt werd<;ln. Dies soll unter Berücksic[itigung künftiger Neu- und Weiterentwicklung voh Medien und Informalionsdiensten erfolgen. Darober hinaus soll die, Entwicklung und Fortsenreibung von Bibliotheksentwicklungsplänen festgelegt werden. Diese Zielstellungen bilden sich in der geltenden KoalitiomiVereinbarung für die Legislaturperio<:le :.2016 bis 21)21 bereits wie folgt ap:,.;.. Ziel der Koalition ist es, das Bibliotheksnetz auf Bäsis elne s abgestiml)lten ßibllothekentwicklungsplans zu sichern, den Sedürfnlssen (ler w~~hser1cien.stadt.,nzupassen und auszubauen. Die Koalition strebt deshalb ßine gesetzliche Regelung für die 13ibliöthekslandschaft Berlihs an,.ziel ist es, Kompetenz und Funktion <:ler einzelnen Einrichtungen und Verbünde genauer iu definieren, die Zusaml)lenarbeit mit anderen lnstitü\ionen und Akteuren (z. B. mi! Kitas 1,md Schulen) zu optimieren, Standards zu beschreiben, die Implementierung von neuen Teohnologie:m und Programmen abzuilichern und Entscheidungsprozesse transparent und demokratisch zu gestalten. VerK~hr~erbliJdunpen sl!aßenbahn:ö1, 63 ßusc-H>-4 $-ßahnllof Adler$hor Spfeth~E~ilen Za"h!ung_en bille unlmr nach veioir1barung Onldlrislilttl IBAN BOrliner Sp'ar~a6$1! 01: ~~ BIC ßELAOEBEXX:X: I '-!-! I l I I '!" I ~ ~ n ~.~ ' f ' " I I! ' I I ;- ~! ~! i I '!' i I ' ~ I i i ~ H ' ti ~ ~ I ~! ' I H ' I I l ~ "

51 2 I Die Berliner Öffentlichen Bibliotheken müssen zur Förderung der Informations- und Medienkompetenz ihre Angebote an Mobile Devices, Smartboards, App und emedien in die Leseförderung und in die Vermittlung von Digital Literacy für alle Altersgruppen ausweiten. Dafür wird die Koalition technische und finanzielle Ressourcen bereitstellen." Im Auftrag der Bezirksverordnetensammlung bitte ich Sie hiermit darum, dass die Beratungs-, Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse für ein Bibliotheksgesetz im Land Berlin gemäß der oben aufgeführten Prämissen zeitnah aufgenommen und vorangetrieben werden. Ich werde mich sehr gerne konstruktiv in diese Prozesse einbringen und danke Ihnen bereits jetzt für Ihre Bemühungen im Interesse zukunftsfähiger öffentlicher Bibliotheken in Berlin. Mit freundlichen Grüßen ~Cl '{e Cl rkr Cornelia Flader I l [! I I l ~: i ~ i g!f 1 I I.. I i! I. t I ~ ' ~ l ~ I I ~ ~!! i ~ I I l I I! J ' I! ~ i I v ~. r n!i ' "' ~ i I. I!! I I! I I ~! i!! i ~ l! f l ' I! ~

52 n 1 7 '1 c tj/!~j Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Soziales und Jugend Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat ~. Oktober 2017 Vorsteher der BW Herrn Groos Schlussbericht Beschluss Nr.: 0087/07/17 - Drs.Nr.: VIII/ der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick am Sondermittel für die Siedlergemeinschaft Karolinenhof e.v. "so. Karolinenhof~r Sommerfest (Gestaltung und Durchführung)" (SM 17-09),. In der o. g. Sitzung der BVV Treptow-Köpenick wurde folgender Beschluss gefasst: Dem "Siedlergemeinschaft Karolinenhof e.v." werden für das Projekt "50. Karolinenhofer Sommerfest (Gestaltung und Durchführung)" (SM 17-09) 1.900,00 aus Sondermitteln der BW des Haushaltsjahres 2017 zur Verfügung gestellt. Die Ausreichung der Sondermittel der BW steht unter dem Vorbehalt, dass alle haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere der nach 44 der LHO, erfüllt werden. Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 3910, Titel 68406, nachzuweisen. Zu o. g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht: Der Zuwendungsbescheid ist am in Höhe von 1.900,00 erteilt worden. Am ist der Verwendungsnachweis vom , am der Verwendungsnachweis vom sowie am eine Stellungnahme vom im Amt für Soziales eingegangen. Die Prüfung der Verwendungsnachweise erfolgte am Die Mittel sind entsprechend dem Verwendungszweck eingesetzt und voll ausgeschöpft worden.

53 2 Alle Unterlagen zum zuwendungsvorgang liegen bei Sozl 27 vor und belegen, dass sowohl der zweckentsprechende als auch der sparsame Einsatz der durch die BW bereitgestellten Mittel gesichert war. Wir bitten, diesen Schlussbericht zut Kenntnis zu nehmen. Ausweisung der Verwaltungskosten auf Basis des aktuellen St;hreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B-H / vom '08.02;2016 VerWaltungsaufwand beteiligte Stundensatz Aufgewendete für Beschäftigte Zeit/Minuten Mittleren Dienst Gehobenen Dienst 2 55,96 55 Höheren Dienst 0 77,80 0 SozL/Vorzlmmer ArbSozGesDez/Vorzimmer Gesamtkosten Fachabteilung: Bzßm, Büro Bzßm, Büro BVV Verwaltung~kosten insgesamt: Errechneter Aufwand 0,00 51,30 0,00 33,06 33,06 117,42 117,42. Gernot Klemm Bezirksbürgermeister. Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat für Soziales und Jugend

54 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Soziales und Jugend Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat 1"?t. Oktober '/ ( Vorsteher der BW Herrn Groos Schlussbericht Beschluss Nr.: 0091/07/17 - Drs.Nr.: VIII/ der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick am Sondermittel für,.kungerkiezinitiative e.v.,.10 Jahre KungerKiezlnitiative" (SM 17-20) In der o. g. Sitzung der BW Treptow-Köpenick wurde folgender Beschluss gefasst:" ' Dem,.KungerKiezinitiative e.v." werden für das Projekt "10 Jahre KungerKiezlnitiative" (SM 17-20) 869,00 aus Sondermitteln der BW des Haushaltsjahres 2017 zur Verfügung gestellt. Die Ausreichung der Sondermittel der BW steht unter dem Vorbehalt, dass alle haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere der nach 44 der LHO, erfüllt werden. Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 3910, Titel68406, nachzuweisen. Zu o. g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht: Der Zuwendungsbescheid ist am in Höhe von 869,00 erteilt worden. Am ist der Verwendungsnachweis vom im Amt für Soziales eingegangen. Die Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgte am Die Mittel sind entsprechend dem Verwendungszweck eingesetzt und nicht voll ausgeschöpft worden. Die Auszahlung erfolgte erst nach Vorlage der Abrechnung des Trägers in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben von insgesamt 865,83. Die restlichen BW-Sondermittel in Höhe von 3,17 befinden sich beim Kapitel 3910, Titel 68406, Unterkonto 131.

55 2 Alle Unterlagen zum Zuwendungsvorgang liegen bei Sozl 27 vor und belegen, dass sowohl der,'fweqkentsprechende als auch der sparsame Einsatz der durch die BW bereitgestellten Mittel gesichert war. Wir bitten, diesen Schlussbericht zur Kenntnis. zu nehmen. Ausweisung der Verwaltungskosten auf Basis.des aktuellen Schreibens der. Senatsverwaltung für Finanzen II B-H / vom Verwaltungsaufwand beteiligte Stundensatz Aufgewendete für Beschäftigte Zeit/Minuten Mittleren Dienst Gehobenen Dienst 2 55,96 35 Höheren Dienst 0 77,80 0 Sozl/Vorzimmer ArbSozGesDez/Vorzimmer Gesamtkosten Fachabtellung: BzBm, Büro BzBm, Büro BVV Verwaltungskosten insgesamt: Errechneter Aufwand 0,00 32,64 0,00 33,06 33,06 98,76 98,76 ~~ Gernot Bezirksbürgermeister Klemm Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat für Soziales und Jugend

56 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlih Abteilung Soziales und Jugend Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat J. Oktober 2017 Vorsteher der BW Herrn Groos Schlussbericht Beschluss Nr.: 0117/08/17 - Drs.Nr.: VIII/ der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick am Sondermittel für den Bürgerverein Allende-Viertel Köpenick e.v..,ganztagesbusfahrt in die Niederlausitz" (SM 17-29) In der o. g. Sitzung der BW TreptowcKöpenick wurde folgender Beschluss g~fasst: Dem Bürgerverein Allende-viertel Köpenick e.v. werden für das Projekt,ßanztagesbusfahrt in die Niederlausitz" (SM 17-29) 600,00 aus Sondermitteln der BW des Haushaltsjahres 2017 zur Verfügung gestellt. Die Ausreichung der Sondermittel der BW steht unter dem Vorbehalt, dass alle haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere der nach 44 der LHO, erfüllt werden. Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 3910, Titel68406, nachzuweisen. Zu o. g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht: Der Zuwendungsbescheid ist am in Höhe von 600,00 erteilt worden. Am ist der Verwendungsnachweis vom im Amt für Soziales eingegangen. Die Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgte am Die Mittel sind entsprechend dem Verwendungszweck eingesetzt und nicht voll ausgeschöpft worden. Die Rückzahlung von 24,76 ist am auf Kapitel 3910, Titel 68406, Unterkonto 131, erfolgt..

57 2 Alle Unterlagen zum Zuwendungsvorgang liegen bei SozL 27 vor und belegen, dass sowohl der zweckentsprechende als auch der sparsame Einsatz der durch die BVV bereitgestellten Mittel gesichert war: Wir bitten, diesen Schlussbericht zur; Kenntnis zu nehmen.. ',,,,_,,-. Ausweisung der Verwaltungskosten auf Basis des aktuellen Schreib~ns der Senatsverwaltung für Finanzen II B-H / vom Verwaltungsaufwand beteiligte Stundensatz Aufgewendete für Beschäftigte Zeit/Minuten Mittleren Dienst 0 44,08 0 Gehobenen Dienst 2 55,96 35 Höheren Dienst 0 77,80 0 SozL/Vorzimmer ArbSozGesDez/Vorzimmer Gesamtkosten Fachabteilung: Bzßm, Büro Bzßm, Büro BVV Verwaltungskosten insgesamt: Errechneter Aufwand 0,00 32,64 0,00 33,06 33, ,76 ~~~ Bezirksbürgermeister Gernot Klemm Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat für Soziales und Jugend I r

58 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport Bezirksstadträtin 3o. ltd ~7<'1('; / I 0 Bezirksverordnetenversammlung Vorsteher Herr Groos Schlussbericht Beschluss-Nr (Drs.Nr.: VIIII0214) der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick am Betr.: Sondermittel für Pro Sport Berlin 24 e.v. (SM 17-16)! in der o.g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Dem Pro Sport Berlin 24 e.v. werden für das Projekt "Kauf einer Kajak Paddelmaschine - Ergometer für das Jugendwettkampftraining" 1.885,00 aus Sondermittel der BVV des Haushaltsjahres 2017 zur Verfügung gestellt. Die Ausreichunq der Sondermittel der BW steht unter dem Vorbehalt, dass alle haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere der nach 44 der LHO, erfüllt werden. Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 3715, Titel nachzuweisen. Zu dem o.g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht Entsprechend dem o.g. Beschluss der BW wurden dem Pro Sport Berlin 24 e.v. Sondermittel in Höhe von 1.885,00 für das Projekt "Kauf einer Kajak Paddelmaschine - Ergometer für das Jugendwettkampftraining" bewilligt. Der Betrag wurde bei 3715/68406/131 nachgewiesen. Am wurde ein Zuwendungsbescheid erteilt. Nachdem sich der Zuwendungsempfänger am mit den im Zuwendungsbescheid aufgeführten Bedingungen einverstanden erklärt hatte.. wurde der Betrag am auf das angegebene Vereinskonto überwiesen.

59 2 Der Zuwendungsempfänger hat nunmehr den Verwendungsnachweis und die Rechnung in Höhe von 2.808,99 vorgelegt. Auf Grund eines kastengünstigeren Angebotes wurden die Sondermittel nicht in vollem Umfang benötigt und am ein Betrag in Höhe von 76,01 an die Bezirkskasse Treptow-Köpenick zurückgezahlt. Mit dem Eigenanteil des Vereines von 1.000,00 und den Sondermitteln in Höhe von 1.808,99 konnte die Rechnung geglichen werden. Nach Prüfung und Entwertung der eingereichten Originalbelege haben wir diese wieder an den Pro Sport Berlin 24 e.v. zurückgesandt und eine Kopie zu unseren Akten genommen. Die Abrechnungsunterlagen entsprachen den im Zuwendungsbescheid festgelegten Anforderungen. Die Zuwendung wurde zweckentsprechend verwendet. Der mit der Zuwendung beabsichtigte Zweck ist erreicht worden. Das Bezirksamt bittet um Anerkennung als Schlussbericht o~/:;j 7r Bezirksbürgermeister Cornelia Flader Bezirksstadträtin Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B-H vom : Zur Erstellung dieses Schlussberichtes hat eine Angestellte des mittleren Dienstes 0,5 Arbeitsstunde (entspricht 22,04 ) aufgewendetdamit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten i.h.v. 22,04 Dazu kommen Kosten bei BzBm, Büro BzBm, Büro BVV in Höhe von 27,98 Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 50,02

60 '7 '1 0 c. ti 1.:.1 Bezirksamt Treptow- Köpenick von Berlin Abteilurig für Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung Vorsteher der BVV Herrn Groos Schlussbericht Beschluss-Nr. 0183/10/17 (Drs. Nr.: Vlll/0196) der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow- Köpenick am Betr.: Längeres Parken am Sterndamm freigeben ln der o.g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass die zeitliche Begrenzung für das Parken auf dem Mittelstreifen am Sterndamm (in Höhe Nahversorgungszentrum Johannisthal} mit dem Verweis auf den dort unterdessen vorhandenen Kundenparkplatz vollständig oder zumindest in einem Teilbereich angeordnet wird. Zu o.g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht Die Entfernung der auf dem Mittelstreifen vorhandenen Beschilderung (Z 314, Zz , Zz (Parken Mo-Fr 9-18 Uhr, auf 2 Stunden mittels Parkscheibe begrenzt)) wurde am straßenverkehrsbehördlich angeordnet. Nach Vollziehung der Anordnung besteht die Möglichkeit, zeitlich unbefristet auf den baulich angelegten Parkflächen zu parken. Das Bezirksamt bittet um Bestätigung des Schlussberichtes. Oliver Igel Bezirksbürgermeister Rainer Hölmer Bezirksstadtrat 1

61 Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016 Erfassung Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung und Umsetzunq von Drucksachen der BW Zur Erstellung dieses/er: Schlussberichtes Drs. Nr. Vlll/0196 haben Beamtinnen/Beamte bzw. vergleichbare/r Beschäfligte/r mittleren Dienst gehobenen Dienst höherer Dienst Anzahl Arbeitsstunden 0 0,00 3 2,50 1 0,25 Betrag in 0,00 139,90 19,45 notwendige Sachkosten als Folgekosten (z. B. Bestellung Material, Beauflragung Gutachten,... ) 0,50 aufgewendet und damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von: 159, Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von: ~ _ 3~ ~~ ~ _ ~ Damit ergeben sich Gesamtkosten von: 187,06 2

62 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport Vorsteher der BVV Herrn Groos über Bezirksbürgermeister / Beantwortung der Kleinen Anfrage KA Vlll/0263 des Bezirksverordneten Herrn Joachim Schmidt vom Betr.: 150. Geburtstag Walther Rathenau Ich frage das Bezirksamt 1. Welche Aktivitäten gibt es im Bezirk hinsichtlich des bald anstehenden 150. Geburtstags von Dr. Wallher Rathenau am 29. September dieses Jahres? 2. Was hat das Bezirksamt in Umsetzung des BVV-Beschlusses 0094/07/17 dazu vom 11. Mai 2017 unternommen? Hierzu antwortet das Bezirksamt Zu 1 und 2. Das Amt für Weiterbildung und Kultur, Fachbereich Kultur und Museum, Bereich Museen, wird den Industriellen, Schriftsteller und Politiker Dr. Wallher Rathenau ( ) hinsichtlich seines Lebenswerkes und seiner Arbeit im Bezirk durch einen öffentlichen Vortrag des Politologen und Historikers, Thomas lrmer, ehren. Die Veranstaltung fand am 29. September 2017, dem Tag des 150. Geburtstages Dr. Wallher Rathenaus, um Uhr im Museum Köpenick. Alter Markt 1, Berlin, statt. Das Bezirksamt hat dazu am eine Pressemitteilung veröffentlicht. Cornelia Flader Bezirksstadträtin

63 Kostenausweisunq auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B- H / vom 8. Februar 2016: eine Beamtin/ein Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellle/r eine Beamtin/ein Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellle/r Dazu kommen Kosten bei WK AL und WK ZD in Höhe von damit entstanden in der Fachabteilunq Gesamtkosten in Hö- ~ Dazu kommen Kosten bei BzBm, Büro BzBm, Büro BVV in Höhe von Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von Anzahl der aufgewendeten Arbeitsstunden 0,5 entspricht in 38,90 34,14 27,21

64 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport Vorsteher der BVV Herrn Groos über Bezirksbürgermeister Beantwortung der Kleinen Anfrage KA Vlll/0274 der Bezirksverordneten Frau Edith Karge (Fraktion DIE LINKE) vom 21. September 2017 Betr.: Nachfragen zur Skulptur "Die sich Erhebende" Ich frage das Bezirksamt 1. Stimmt es, dass die Skulptur "Die sich Erhebende" seit 1987 im Bestand des ehemaligen Stadtbezirks Köpenick war und somit Bestandteil des heutigen Bezirks Treptow-Köpenick ist? 2. Stand die Skulptur seit dieser Zeit immer am gleichen Standort im Luisenhain, gegenüber dem Köpenicker Rathaus? 3. Ist die Information richtig, dass diese Skulptur ein Geschenk der Bildhauerin lngeborg Hunzinger an den ehemaligen Stadtbezirk Köpenick ist und, wenn ja, waren mit der Schenkung Bedingungen verknüpft, insbesondere hinsichtlich des Aufstellungsortes? Hierzu antwortet das Bezirksamt Zu 1. Es ist zutreffend, dass die Plastik.,Die sich Erhebende" von lngeborg Hunzinger im Kunstbestand des Bezirks Treptow-Köpenick ist. Zu 2. Mit Ausnahme der 5-jährigen Restaurationszeit (nach Sachbeschädigung) und Depoteinlagerung befand und befindet sich die Plastik am gleichen Standort im Luisenhaingegenüber dem Rathaus Köpenick. Zu 3. Ja, es ist zutreffend, dass dieses Kunstwerk der Friedrichshagener Künstlerin lngeborg Hunzinger aus dem Jahre 1987 eine Schenkung an den damaligen Bezirk Köpenick in den 1990er Jahren war.

65 Nachfragen bei den damaligen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kulturund des Hochbauamtes sowie Recherchen im Archiv ergaben, dass keine seitens der Künstlerin an die Schenkung geknüpften Bedingungen, insbesondere an den Aufstellort, bekannt bzw. nachweisbar sind. Cornelia Flader Bezirksstadträtin "Kostenausweisunq auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016: Zur Erstellung der Antwort auf die Kleine Anfrage 0941 haben eine Beamtin/ein Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r Anzahl der entspricht aufgewendeten in Arbeitsstunden 8,0 447,68 sowie eine Beamtin/ein Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r Dazu kommen Kosten bei WK AL und WK ZD in Höhe von 34,14 damit entstanden in der Fachabteilunq.Gesamtkosten in Höhe von Dazu kommen Kosten bei BzBm, Büro BzBm, Büro BVV in Höhe von 27,21 Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von

66 BA T reptow-köpenick Abt. Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung Bezirksstadtrat Vorsteher der BVV Herr Groos über Bezirksbürgermeister Beantwortung der Kleinen Anfrage KA Vlll/0279 vom des Bezirksverordneten Uwe Doering - DIE LINKE Betr.: Eisenbahnsiedlung Baumschulenweg Ich frage das Bezirksamt 1. Wie ist der Stand der Umsetzung des Beschlusses der BVV zur "Unterstützung der Mieterinnen und Mieter der Eisenbahnsiedlung Baumschulenweg" (Beschluss-Nr. 0126/08/17, Drs.-Nr. Vlll/0166) und konnte ermittelt werden, wie viele Mieterinnen und Mieter einen Bestandsschutz haben? 2. Wie ist der Stand zur Vorbereitung einer Erhaltungssatzung und eines Sozialplans? 3. Wurden entsprechende Gespräche mit dem Senat geführt und, wenn ja, mit welchem Ergebnis? Hierzu antwortet das Bezirksamt Zu 1.: Veräußerungsabsichten sind nicht bekannt. Wie viele Mieterinnen der Eisenbahnsiedlung einen Bestandsschutz genießen, ist unbekannt. Zu 2.: Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt keine Maßnahmen zur Einleitung einer Voruntersuchung, die die notwendige Festsetzung einer Sozialen Erhaltungsverordnung nach 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch (BauGB) überprüft. Das Monitaring soziale Stadt hatte dahingehend keinen aktuellen Handlungsbedarf aufgezeigt. Zwischenzeitlich wurde mehrfach versucht, zu der Eisenbahn-Wohnungsgesellschaft Kontakt herzustellen, um nähere Informationen zu erhalten. Leider blieb dies bisher erfolglos. Zu 3.: Zur rechtssicheren Festsetzung eines Erhaltungsgebietes zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutzgebiet) be(jarf es einer Grundlagenuntersuchung zur Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung für das entsprechende Verdachtsgebiet ln dem Monitaring "Aufwertung und Verdrängung" wird Baumschulenweg anhand von vier baulichen und vier sozialen

67 2 Teilindikatoren Aufwertungs- und Verdrängungspotentiale untersucht. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt attestierte im Fazit einen sozio-ökonomischen Statusgewinn, der auf einen Wandel hindeutet. Da die Teilindikatoren zur baulichen Aufwertung im gleichen Zeitraum nahezu unverändert blieben und sich auf einem eher durchschnittlichen Niveau bewegen, kann der soziale Wandel nicht auf bauliche Aufwertungsprozesse zurückgeführt werden. Es wird nur dann eine vertiefte Untersuchung der Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung empfohlen, wenn der Bezirk Kenntnis von aktuellen Aufwertungsmaßnahmen habe, die über den betreffenden Bestand hinausgehen. Eine solche Erkenntnis liegt dem Bezirk allerdings nicht vor. Die Aufstellung einer solchen Satzung ist städtebaulich/rechtlich zu begründen und nicht allein politisch. Das Erhaltungsrecht kann nicht im Sinne der Anwohnerwünsche zur Verhinderung von Modernisierungen eingesetzt werden. Ein Schutz des einzelnen Mieters ist über dieses Instrument nicht möglich. Es wird Anfang des Jahres 2018 erneut geprüft, ob eine solche Untersuchung in Auftrag gegeben werden kann. Rainer Hölmer Erfassunq Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung und Umsetzunq von Drucksachen der BVV "Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016: Zur Erstellung dieses/er: Antwort Kleine Anfrage Drs. Nr. Vlll/0279 haben Beamtinnen/Beamte bzw vergleichbare/r Beschäfti~te/r mittleren Dienst gehobenen Dienst höherer Dienst Arbeits- Anzahl stunden 0 0,00 1 1,00 0 0,00 Betrag in 0,00 55,96 0,00 notwendigesachkosten als Folgekosten (z. B. Bestellung Material, Beauftragung Gutachten,... ) I I L aufgewendet und damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von: r , Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BVV in Höhe von: ~ _ 3I.~1_ ~~ Damit ergeben sich Gesamtkosten von:

68 0 f7 () '{-! ") I /. \.. BA Treptow-Köpenick Abt. Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung Bezirksstadtrat V Vorsteher der BVV Herrn Groos Ober Bezirksbürgermeister!) h ao! Beantwortung der Kleinen Anfrage KA VIIII02BO vom des Bezirksverordneten Wolfgang Knack - CDU Betr.: Beabsichtigte Baumfällungen auf dem Campus Adlershof Ich frage das Bezirksamt 1. Mit welcher Begründung und auf welcher rechtlichen Grundlage sind Baumfällungen in der nordöstlich der Newtonstraße I Konrad-Zuse-Straße entlang der Hermann-Dorner AIIee in Berlin-Adlershof geplant? 2. Welche Ausgleichsmaßnahmen sind für etwaige Baumfällungen wann und wo beabsichtigt? 3. Welche zukünftige Nutzung ist für dieses Grundstück vorgesehen? 4. Wann und in welcher Form wurden die betroffenen Anwohner über die geplanten Baumfällungen informiert? 5. Wie gedenkt der Bezirk in Zukunft die Bürgerinformation I Bürgerbeteiligung bei derartigen Vorhaben zu realisieren? Hierzu antwortet das Bezirksamt Der Kiefernaufwuchs befindet sich im Geltungsbereich des festgesetzten Bebauungsplans XV-55a-1 im Gewerbegebiet und hat zum Teil Waldstatus. Der Bebauungsplan befindet sich innerhalb des Entwicklungsgebietes Berlin-JohannisthaiiAdlershof. Die Planungshoheit hat daher die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Zusammenarbeit mit der Adlershof Projekt GmbH. Derzeit wird der Bebauungsplan durch die Senatsverwaltung geändert. Mit dem Bebauungsplanverfahren XV-55a-1-2 soll das Gewerbegebiet in Wohngebiete geändert werden.

69 2 Zu 2.: Der Bebauungsplan setzt Standards für Begrünung fest, die als Ausgleichsmaßnahmen gemäß 1 a BauGB angerechnet werden. Dazu gehören die Festsetzung einer Mindestanzahl von Bäumen, deren Umfang und z.b. eine extensive Dachbegrünung. Bei einem festgesetzten Bebauungsplan besteht kein Anspruch auf Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Fällgenehmigung. Da die gemeine Kiefer ohnehin nicht dem Baumschutz unterliegt, muss lediglich bei Einreichung der Baugenehmigung ein Fällantrag gestellt werden. Ein Teil des Kiefernaufwuchses mit einer Fläche von qm, bei dem die Berliner Forsten erst vor etwa zwei Jahren den Waldstatus festgestellt haben, wird in Abstimmung mit den Berliner Forsten durch eine Walderhaltungsabgabe von ca an anderer Stelle ersetzt. Über den Ort des Waldausgleichs sowie über die zu ergreifenden Maßnahmen entscheiden die Berliner Forsten. Die Walderhaltungsabgabe wird vor Ausreichung der Baugenehmigung durch den Vorhabenträger bezahlt, finanziert aus der Entwicklungsmaßnahme Berlin-Johannisthal/ Adlershof. Bei festgesetzten Bebauungsplänen (hier XV-55a-1) besteht grundsätzlich gemäß 6 Landeswaldgesetz ein gesetzlicher Anspruch auf Waldumwandlung. Zu 3.: Auf dem Grundstück sollen ca. 570 Wohnungen entstehen, davon sind 120 sogenannte Mikrowohnungen. Für die Unterbringung einer entsprechenden Anzahl von Tagespflegeplätzen für Kinder wird gesorgt. Zu 4.: Geplant ist, die Baumfällungen mit der Ausreichung der Baugenehmigung vorzunehmen. Das ist etwa im Winter 2018/2019 zu erwarten. Zuvor werden die Adlershof Projekt GmbH und der Vorhabenträger einen Informationstermin für die betroffenen Bürger über die geplante Bebauung und die damit verbundenen Fällungen durchführen. Zu 5.: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden auch die Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß Baugesetzbuch durchgeführt (eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes). Die Veröffentlichungen dazu finden sowohl im Internet als auch in der Tagespresse statt. Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren, in denen einzelne Bauvorhaben geprüft werden und die auf der Grundlage eines bestandskräftigen Bebauungsplans zulässig sind (Zulässigkeitstatbestand), sind Genehmigungen zu erteilen. Rainer Hölmer 2

70 3 Erfassunq Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung und Umsetzunq von Drucksachen der BVV "Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B H / vom 8. Februar 2016: Zur Erstellung dieses/er: Antwort Kleine Anfrage Drs. Nr. Vlll/0280 haben Beamtinnen/Beamte mittleren Dienst bzw vergleichbare/r! Qehobenen Dienst. Beschäftigte/r höherer Dienst Arbeits- Anzahl stunden 0 0,00 1 1,00 0 0,00 Betrag in 0,00 55,96 0,00 notwendige Sachkosten als Folgekosten (z. B. Bestellung Material, Beauftragung Gutachten,... ) L------J aufgewendet und damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von: 55, Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BW in Höhe von: - - _2!..?! ~ Damit ergeben sich Gesamtkosten von: 83,17 3

71 BA Treptow-Köpenick Abt. Gesundheit und Umwelt Bezirksstadtrat Vorsteher der BVV Herrn Groos über BzBm Beantwortung der Kleinen Anfrage KA Vlll/0285 vom der Bezirksverordneten Frau Dr. Schlaak (Fraktion Bündnis 90 I Die Grünen) Nachfragen zur KA Vlll/0257 "Biologische Vielfalt" Ich frage das Bezirksamt 1. Wurden über das Arbeitsgespräch 2013 hinaus in den Folgejahren weitere Gespräche I Diskussionsrunden mit Stakeholdern und zu anderen Themen im Bereich Biologische Vielfalt geführt und, wenn ja, wurden daraus konkrete Maßnahmen abgeleitet? 2. Wie setzt sich der Bezirk gegenüber dem Senat dafür ein, dass dem Bezirk für die Umsetzung der Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt von 2012 erforderliche Mittel zur Verfügung gestellt werden? 3. Wird im Bezirk auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln zurückgegriffen und, wenn ja, wann und wie häufig werden diese eingesetzt? Hierzu antwortet das Bezirksamt Zu 1. Es wurden keine weiteren Diskussionen geführt. Alle Maßnahmenkonzepte z. B. für konkrete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die in der Unteren Naturschutzbehörde erarbeitet bzw. durch sie bestätigt werden, dienen der Bewahrung/Erhöhung der biologischen Vielfalt. Zu 2. Es gibt im Bezirk Treptow-Köpenick in den Abteilungen zurzeit keine Projekte und Vorhaben, die eine Akquirierung von Sondermitteln für die Umsetzung der Berliner Strategien erforderlich machen. Zu 3. Durch das bezirkliehe Straßen- und Grünflächenamt werden keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Bernd Geschanowski

72 Erfassung Personal- und Sechkosten für die Bearbeitung und Umsetzunq von Drucksachen der BVV "Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016: Zur Erstellung dieses/er: Antwort Kleine Anfrage Drs. Nr. Vlll/0285 haben Beamtinnen/Beamte bzw vergleichbare/r Beschäftigte/r mittleren Dienst I gehobenen Dienst höherer Dienst notwendige Sachkosten als Folgekosten (z. B. Bestellung Material, Beauftragung Gutachten,... ) Arbeits- Anzahl stunden I L Betrag in 55,96 aufgewendet und damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von: 111,92 Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BW in Höhe von: j'" ~7J~1_ _ Damit ergeben sich Gesamtkosten von: 139,19

73 Bezirksamt Treptow-Köpenick Bezirksbürgermeister Bezirksverordnetenversammlung Vorsteher Herrn Groos Beantwortun der Kleinen Anfra e Nr. Vlll/0 86 vom der Bezirksverordneten Frau Claudia Schlaak- Fraktion Bündnis 90 I Die Grünen Betr.: Regenwassernutzung an Schulen Ich frage das Bezirksamt 1. An welchen Schulen des Bezirks gibt es eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung, bei der das anfallende Regenwasser z. B. für die Bewässerung des Grüns oder als Grauwasser verwendet wird? 2. Welche Gründe sprechen an Schulen, die bisher keine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung betreiben, dagegen, diese vorzunehmen? 3. Gibt es diesbezüglich Kooperationen mit der zuständigen Senatsverwaltung, um Maßnahmen, die auf eine Förderung dezentraler Regenwasserbewirtschaftung an den Schulen zielen, einzuleiten? Hierzu antwortet das Bezirksamt Zu 1. Die Grundschule am Mohnweg verfügt über einen Tank, um Regenwasser aufzufangen zur Nutzung als Bewässerung der Grünanlage. Grauwasseranlagen sind in bezirkliehen Schulen nicht vorhanden. Zu 2. Grauwasseranlage: Eine direkte Verbindung der Regenwassernutzungsanlage mit der. Trinkwasserversorgung aus dem Netz der Berliner Wasserbetriebe ist aus hygienischen Gründen sogar strafrechtlich verboten. Es muss ein extra Leitungssystem für das Grauwasser gelegt werden. Problematisch bleibt dann die hohe Wahrscheinlichkeit einer Verkeimung der Leitungen und Filter. Der Belreiber hat die Wartung und Überwachung der Anlagen durch einen Sachkundigen ausführen zu lassen. Für die Nutzung der Grauwasseranlage müssen zusätzliche Zähler eingebaut werden und Abwassergebühren sind zu entrichten. Der Kostenaufwand für Installation und Betrieb sind sehr hoch. Bewässerung Grün: Es entstehen Kosten für Installation, Erdtank und Betrieb. Der Bedarf für das aufgefangene Wasser ist in Schulen nicht in dem Maße gegeben, da die Schulhofflächen meist befestigt sind. Größtenteils reicht die normale Niederschlagsmenge für die Bewässerung der Außenanlagen mit Strauchwerk aus. Rasenflächen sind nur in kleineren Flächen auf Schulhöfen vorhanden. ZITAT Berliner Wasserbetriebe: "Die wachsende Stadt führt zu einer zunehmenden Versiegelung wertvoller Flächen für die Regenwasserversickerung. Gleichzeitig steigen die Wassermengen durch die wachsende

74 Bevölkerung und den KlimawandeL "Regen auf den richtigen Wegen" heißt dann, ihn in der Stadt zu halten, wo er in neuen Stadtquartieren dezentral versickern kann... " Nach diesem Grundsatz muss bei allen Schulbaumaßnahmen die Möglichkeit der Versickerung von Regenwasser geprüft. Diese Form der Regenwasserbewirtschaftung in gesondert geschaffenen Regenwasserversickerungsflächen wird im Bezirksamt vorrangig betrieben. Dies ist sehr wichtig für das Öko-System und erspart dem Land Berlin erhebliche Kosten für die Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation. Zu. 3. Es gibt keine Kooperationen mit der zuständigen Senatsverwaltung. Es ist lediglich in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auch der Fakt der Regenwasserbewirtschaftung durch Versickerung zu prüfen. Zur Erstellung dieser Antwort auf die Kleine Anfrage hat ein Angestellter des gehobenen Dienstes insgesamt 1,5 Arbeitsstunde je 41,97 aufgewendet - damit entstanden in den Fachabteilungen Gesamtkosten von 41,97. Dazu kommen Kosten bei BzBm, Büro BzBm und Büro BW in Höhe von 27,21. Damtt ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 69,18. Oliver Igel

75 BA Treptow-Köpenick Abt. Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung Bezirksstadtrat Vorsteher der BVV Herrn Groos über Bezirksbürgermeister._/' ;xry C- fta:./ a w ba j_ -f.. ßL t D. /~Y1iftc.h 17 &t( r/' Beantwortung der Kleinen Anfrage KA Vlll/0288 vom des Bezirksverordneten Herrn Dustin Hoffmann - CDU (, Betr.: Straßenreinigungsgebühren in der Späthstraße. Ich frage das Bezirksamt 1. Wer ist für die Einteilung der Straßen in die Gebührenordnung der BSR zur Straßenreinigung zuständig und welche Mitwirkungsmöglichkeiten bei dieser Einteilung besitzt das Bezirksamt? 2. Welche Gründe sieht das Bezirksamt, dass die Neue Späthstraße anders eingestuft wurde als die (alte) Späthstraße und sind dem Bezirksamt die Folgen aus dieser neuen Einstufung für Anliegerinnen und Anlieger bekannt? 3. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um im konkreten Fall der (alten) und Neuen Späthstraße eine besondere Härte der BSR gegenüber den Anliegern zu vermeiden und sind dem Bezirksamt die gravierenden Folgen dieser Einstufung, besonders für die Späth'sche Baumschule, bewusst? 4. Welche Möglichkeiten besitzt die Wirtschaftsförderung in dem konkreten Fall der Forderungen der BSR für die Straßenreinigung zu vermitteln oder der Späth'schen Baumsch.ule, mit ihrer herausgehobenen Bedeutung, historisch, kulturell und als Arbeitgeber, zu helfen, um einen Weiterbetrieb des Unternehmens zu ermöglichen? Hierzu antwortet das Bezirksamt zu 1.: Die Zuordnung der im Land Berlin ordnungsmäßig zu reinigenden öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in die Straßenreinigungsverzeichnisse A bis C und die Einteilung von Reinigungsklassen erfolgt auf der Grundlage von 2 des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) vom 19. Dezember 1978 (GVBI. S. 2501}, das zuletzt durch Gesetz vom 7. November 2016 (GVBI. S. 436) geändert worden ist. Dazu ist im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung und der Senatsverwaltung für Finanzen am 1. September 2016 (GVBI. Nr. 25 vom 28. September 2016), durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Einundzwanzigste Änderungsverordnung abgeschlossen worden. Auf den Seiten 739 bis 757 des Gesetz- und Verordnungsblattes Nr. 25 sind die in die ordnungsmäßige Reinigung einbezogenen Straßen des Bezirkes Treptow-Köpenick verzeichnet. Die dem Land Berlin aus der ordnungsmäßigen Reinigung obliegenden öffentlichen Aufgaben werden gemäß 4 Absatz 1 des Straßenreinigungsgesetzes von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) hoheitlich durchgeführt.

76 2 Unter Federführung der zuständigen Senatsverwaltung -nun Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz- werden die Entscheidungen der Straßeneingruppierungskommission nach den vor Ort festgestellten Gegebenheiten herbeigeführt. An den Entscheidungen der Kommission sind sowohl die Senatsverwaltung, die Berliner Stadtreinigungsbetriebe, als auch das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben beteiligt. Die Mitwirkung des Bezirksamtes -Straßen- und Grünflächenamt- ist im Rahmen des Berliner Straßengesetzes auf die Meldung von neu gewidmeten Verkehrsflächen und auf Überprüfungen bzw. Neubewertungen bereits erfasster Straßen infolge von Straßenausbau und Straßenumbau bzw. Nutzungsänderungen beschränkt. zu 2.: Die Neue Späthstraße, welche zwischen der Bezirksgrenze zu Neukölln -Neue Späthbrücke/Anna-Nemitz-Brücke- und der Späthstraße als neu gebaute Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet wurde, ist seit November 2007 in das Straßenreinigungsverzeichnis A Reinigungsklasse 4 eingruppiert. Mit der ordnungsmäßigen Straßenreinigung (turnusgemäß einmal wöchentlich) sind gemäß 4 StrReinG die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) gegen Entgelte für die Anlieger und Hinterlieger beauftragt. Die (alte) Späthstraße ist in der Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen in der aktuellen Fassung zwei Mal enthalten. Die erste Eintragung umfasst den Bereich vom Königsheideweg bis zur Neuen Späthstraße. Dieser Bereich galt bereits am als öffentliche Straße und ist als Späthstraße (Hauptfahrbahn) im Straßenreinigungsverzeichnis C eingruppiert. Aufgrund des ungenügenden Ausbauzustandes bleibt die Eintragung "Späthstraße (Hauptfahrbahn)" auch nach der Überprüfung im Straßenreinigungsverzeichnis C bestehen. Die ordnungsmäßige Reinigung obliegt den Anliegern. Die zweite Eintragung bezieht sich lediglich auf die vollständig ausgebaute und nachträglich gewidmete Stichstraße neben dem Grundstück Nr. 50, welche entsprechend der Eingruppierung in das Straßenreinigungsverzeichnis A Reinigungsklasse 4 durch die BSR ordnungsmäßig zu reinigen ist. zu 3.: Die Eingruppierung.der in den Straßenreinigungsverzeichnissen A, B und C erfassten öffentlichen Straßen wird überprüft bzw. neubewertet, wenn sich die örtlichen Gegebenheiten wesentlich geändert haben, insbesondere infolge des Straßenausbaus und geänderter Verkehrsbedeutung. Die zuständige Behörde kann, wenn sich für Anlieger und Hinterlieger unzumutbare Härten ergeben, nach 5 des Straßenreinigungsgesetzes ganz oder teilweise Ausnahmen zulassen. Einen Antrag auf Härtefallregelung muss unter Vorlage von Gründen der jeweilige Grundstückseigentümer für sich stellen. Für nähere Auskünfte stehen die Mitarbeiter des Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben per ReqOrd@ba-lichtenberg.berlin.de. bzw. telefonisch unter der Rufnummer: (030) /4711/4712/4707 oder zur Verfügung. Die entsprechenden Ausführungsvorschriften zu 5 Abs. 3 StrReinG sind im Amtsblatt Nr. 30 vom auf den Seiten 1395 und 1396 veröffentlicht worden. (siehe Anlage) Neuaufnahmen, aktuelle Umgruppierungen oder Änderungen nach Umbenennungen werden ebenfalls durch das für die Organisierung der Straßenreinigung in Berlin zuständige Bezirksamt Lichtenberg von Berlin -Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben-regelmäßig im Amtsblatt für Berlin öffentlich bekannt gemacht. Die BSR informierten durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin, Ausgabe Nr. 58 I , Seite 3766, über ihre Tarife. Darüber hinaus steht die Hornepage zur Verfügung.

77 3 zu 4.: Der Bezirksbürgermeister hat sich in der Sache sowohl in Gesprächen als auch schriftlich an die BSR, den Eigentümer des Geländes, das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin mit dem Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben sowie die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe gewandt. Über weitere direkte Einflussmöglichkeiten verfügt das Bezirksamt nicht. Mit dem Pächter der Späth'schen Baumschule gab es mit dem Bezirksbürgermeister stets einen engen Austausch. Rainer Hölmer Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B- H / vom 8. Februar 2016 Erfassung Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung und Umsetzung von Drucksachen der BVV Zur Erstellung dieses/er: Antwort Kleine Anfrage Vlll/0288 haben Arbeits- Anzahl stunden Beamtinnen/Beamte mittleren Dienst 2 7,00 bzw. vergleichbare/r I Qehobenen Dienst 0 0,00 BeschäftiQte/r höherer Dienst 0 0,00 notwendige Sachkosten als Folgekosten (z. B. Bestellung Material, Beauftragung Gutachten,... ) I -- Q. Q ~-- aufgewendet' und damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von: I Betrag in 308,56 0,00 0,00 Dazu komme~ Kosten beim BzBm, Büro BW in Höhe von: Damit ergeben sich Gesamtkosten von: IL.., 3:...;:;.3~6 ;;;;,.:2 7--= ::... j

78 Senatsverwaltung fur Justiz und Verbraucherschutz Entstehung einer Stiftung Bekanntmachung vom 7. Juli 2014 JustV II D 6 Telefon: oder , intern Aufgrund des 2 Absatz 2 des Berliner Stiftungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 2003 (GVBJ. S. 293) wird bekannt gemacht, dass die zur Entstehung erforderliche Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig erfolgt ist. BILDUNGSSPENDER Zweck der Stiftung ist die Förderung steuerbegünstigter Körperschaften dabei, ilue Tätigkeit nachhaltig auszurichten, Menschen ftlr bürgcrschaftliches Engagement zu gewinnen und ihre diesbezüglichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu mehren, um so die gemeinnützige Infrastruktur zu stärken und auszubaue11. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ausführungsvorschriften über die Zulassung von Ausnahmen von der mit der Anliegerund Hinterliegereigenschaft verbundene Straßenreinigungsentgeltpflicht bei privaten Grundstücken Vom 7. Juli 2014 StadtUm IX B 13 Telefon: oder , intem Aufgrund des 10 des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) vom 19. Dezember 1978 GVBI. S. 2501), das zuletzt durch Gesetz vom 18. November 2010 (GVBI. S. 509) geändert worden ist, werden zur Ausftihrung des 5 Absatz 3 StrRcinG die folgenden Verwaltungsvorschriften erjassen: - Ausnahmen von der mit der Anlieger- und Hinterliegereigenschaft verbundenen Entgeltpflicht Nach 5 Abstitz 3 des Stmßenrcinigungsgeselzes können Grundstückseigentümer ganz oder teilweise von der Entgeltpflicht ausgenori1men werden, wenn sich hieraus unzumutbare Härten ergeben. Die Härtefallregelung trifft jedoch nur dann zu, wenn der Betroffene durch die EntgeltpOicht im Vergleich zu anderen Anliegern beziehungsweise Hinterliegcm in grob unbilliger und offensichtlicher Weise-benachteiligt werden würde. Grundstück~ die Eigentum des Landes Berlin sind, unterliegen nicht der Härteregelung des 5 Absatz 3 des Straßenreinigungsgesetzcs. 2 - Unzumutbare Härten Unzumutbare Härten können vorliegen, wenn durch die Ge~ staltnng oder Nutzung eines Grundstücks ein aus der Regel fallender, atypischer Sachverhalt vorliegt, durch den der Vorteil aus der Straßenreinigung äußerst gering ist und der Eigentümer des Grundstücks im Vergleich zu anderen Grundstückseigentümern ungerechtfertigt benachteiligl wird Größe des Gnmdstiickes Eine UJ1Zumutbare Härte kann vorliegen, wenn die Größe des Grundstücks ln keinem Verhältnis zu der. vom Grundstück ausgehenden Verschmutzung steht. Die Größe des Grundstückes steht in der Regel zu der vom Grundstück ausgehenden Versehrnutzung in keinem Verhältnis, wenn die Zahl der sich auf dem Grundstück regelmäßig aufhaltenden Personen oder:- das Grundstück Nutzende im Verhältnis zur Größe des Grundstückes kleiner al~ von 1 : m 2, 2: m 2, 3: m 2 usw. ist Eingese/wänk te NlltZIIIIJJSmöglicllkeit Eine unzumutbare Härte kann vorliegen, wenn die Nutzungsrnöglkhkeilen eines Grundstücks durch dessen tatsächlicl1e Beschaffenheit oder die planungsrechtriebe Situation eingeschränkt sind und die objektiv mögliche Nutzung des Grundstücks" bei Erhebung des Straßenreinigungsentgelts nicht rentabel ist Nat11rs.clmtz-, Landsc!u~ftssclmtzgehiete, See11 Eine unzumulbiue Härt~ kann vorliegen, wenn Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete oder Seen Teilflächen privat genutzter Grundstücke sind, jedoch fiir den Eigentümer nicht nutzbar sind. Dies gilt auch für Teilflächen, die aus Gründen der Denkmalpflege nicht genutzt werden können. Des Weiteren können unzumutbare Härten vorliegen, wenn private Seen beziellungsweise Anteile an Wasserflächen dem Gemeingebrauch unterliegen Sportplätze, Kfeingm tenaji/agen, Friedhöfe, ParkmtlageJt Eine unzumutbare Härte kann Vorliegen, wenn Teilflächen privater Sportanlagen, Kleingartenanlage"n, Friedhöfe und Parkanlagen dem Gemeingebrauch unterliegen Alllieger l'ofl im StJ aßenrebligiiiij.:si!ei'zeiclmis A 1111d Beingetrageneil St!'aßeJt, 1/ie illtdt an im Straßem einigmjgs~ e zeiclmis C eingetj agenell Stmßen oder an Privatstraftell des öjf'entlü:l!en Ve1 kehrs a11grenr,en Eine unzumutbare Härte kann vorliegen, wenn bei solchen Gnmdstücken zusätzlich zu dem nach dem Straßenreinigungsgesetz festzusetzenden Entgelt eine C-Straße oder eine Privatstraße des öffentlichen Verkehrs zu reinigen ist. Hier kann hin. sichtlich der A-Straße oder derb-straßeeine anteilige Heranziehung amilog der Berechnungsformel nach 7 Absatz 4 Satz 2 des Straßenreinigungsgesetzes zugelassen werden. 3 -Umfang Die zuständige Behörde kann ganz oder teilweise Ausnahmen von der mit der Anlieger- und Hinterliegerschaft verbundenen Entgeltpflicht zulassen. Der Umfang richtet sich nach der Eigenart des Grundstücks. Die Entgelte sind mindestens bis zu der Höhe zu ent1ichten, von der an die vorgenannten Kriterien wirksam werden. 4 - Nachweis der Gründe Dpr Grundstückseigentümer hat im Fat\e eines Antrages nach 5 Absatz 3 des Straßenreinigungsgesetzes die Gründe nachzuweisen. Hierbei kann die zuständige Behörde bestimmen, in welcher geeigneten Weise der Nachweis zu erbdngen ist. Werden die von der zuständigen Behörde geforderten Nachweise nicht oder nur unvollständig erbracht, ist der Antrag abzulehnen. 5 -.Zuständige Behörde Die zuständige Behörde für die Zulassung von Ausnahmeri. von dermilder Anliegei- und Hjnterliegereigenschaft verbundenen Entgeltpflicht nach 5 Absatz 3 des Straßenreinigungsgesetzes ist das Bezirksamt Lichtenberg von ßerlin, Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben - RegOrd l -, Große-Leege Straße 103, Berlin (Postanschrift: ßerlin). Die Anträge nach 5 Absatz 3 des Straßenreinigungsgesetzes sind schriftlich zu stellen. Über den Antrag und den Umfang einer etwaigen Befreiung entscheidet das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben im Einvernehmen mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben.. ABI. Nr. 30/ if, 1395

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