Gemeinde Hasselberg. Baugebiet Süderfeld II. Leben an der Ostsee

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1 Gemeinde Hasselberg Baugebiet Süderfeld II Leben an der Ostsee

2 Inhaltsverzeichnis: Lage der Gemeinde Lage des Baugebietes Allgemein - Die Gemeinde Hasselberg - Freizeit und Umgebung Öffentliche Versorgung - Infrastruktur und Sport - Kindergarten und Schulen Baugrundstücke - Lage der Grundstücke - Bebaubarkeit Kosten - Grundstücks- und Preisübersicht - Kaufpreis und Nebenkosten - Im Kaufpreis sind enthalten - Allgemeine Kosten, die Sie berücksichtigen sollten - Kosten pro Grundstück Ihre Ansprechpartner - Wichtige Adressen Grußworte des Bürgermeisters Anhang - Bebauungsplan Nr. 6 Süderfeld II

3 Lage der Gemeinde Hasselberg Landesvermessungsamt Schleswig-Holstein, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2001

4 Lage des Baugebietes in der Gemeinde Hasselberg Landesvermessungsamt Schleswig-Holstein, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2001

5 Allgemein Die Gemeinde Hasselberg Die Gemeinde Hasselberg liegt an der Ostsee und wurde 1588 erstmals geschichtlich erwähnt entstand die heutige Gemeinde durch die Zusammenlegung der heutigen Ortsteile Gundelsby, Hasselberg und Schwackendorf und liegt an der offenen Ostsee (bis max. 5 km ins Land). Hasselberg ist eine ländliche Gemeinde, eingerahmt von fruchtbaren Feldern und naturbelassenen Wiesen. Der Ortsteil Schwackendorf befindet sich nahe der B199 zwischen den Orten Kappeln und Gelting. Die Gemeinde lebt vor allem vom Tourismus. Freizeit und Umgebung Hasselberg ist ein staatlich anerkannter Erholungsort direkt an der Ostsee. Mehr als 2 km Ostseestrand hat Hasselberg zu bieten. Die landschaftliche Vielfalt erschließt sich dem Naturliebhaber in Spaziergängen, Wanderungen, beim Radfahren oder im Barfusspark. Ausgeschilderte Rundwanderwege führen an vielen Naturschönheiten und Sehenswürdigkeiten vorbei. Von Kappeln und Maasholm aus werden Hochseeangelfahrten angeboten der Segelhafen Maasholm ist bequem erreichbar. Im ca. 20 Autominuten entfernten Damp 2000 bieten sich die Vorzüge eines modernen Klinikums mit Meerwasserheilbad und Erlebnisbad an.

6 Öffentliche Versorgung Infrastruktur und Sport Ein vielfältiges Vereinsleben, von der Feuerwehr, dem Sportverein, dem Roten Kreuz bis hin zu einer Galerie im Kuhstall in Gundelsby bildet den Grundstein für eine intakte Dorfgemeinschaft. Für die Mitglieder des Sportvereins stehen ein Sportplatz und eine Sporthalle zur Verfügung. Der Ort mit seinen drei Ortsteilen hat ca Einwohner, die zum Teil in der Gemeinde ihren Arbeitsplatz haben. Eine Bäckerei, eine Autowerkstatt, ein Blumenladen, viele Beherbergungsbetriebe, Cafes- und Speisewirtschaften sowie Praxen für Naturheilkunde, Heilverfahren, Physio- und Ergotherapie und ein Fußpflegesalon bieten den Einwohnern und den Gästen eine Grundversorgung. Durch die verkehrsgünstige Lage an der B 199 sind die Nachbarorte Kappeln und Gelting sehr schnell zu erreichen, ebenso die Städte Schleswig und Flensburg. Für das schnelle Internet stehen Richtfunk und LTE von Vodafone und der Telekom zur Verfügung. Kindergarten und Schulen Für die Jüngsten gibt es einen Kindergartenplatz in einem eigenen kleinen Kindergarten der Gemeinde. Auch eine Grundschule befindet sich im Ort. Kindergarten und Schule werden liebevoll das kleine Bildungszentrum von Kieholm genannt und arbeiten eng zusammen. In Kappeln befinden sich die weiterführenden Schulen.

7 Baugrundstücke Lage der Grundstücke Das Gebiet des B-Planes Nr. 6 Süderfeld II der Gemeinde Hasselberg befindet sich am südwestlichen Rand des Ortsteils Schwackendorf. Es liegt südlich des bereits vorhandenen Baugebietes Süderfeld an der Straße Süderfeld in ruhiger, idyllischer Lage. Baugebiet Süderfeld der jetzige Meiereiweg, so ähnlich könnte es später auch in Süderfeld II aussehen. Bebaubarkeit Die Grundstücke sind nach den Richtlinien des Bebauungsplanes Nr. 6 Süderfeld II bebaubar (s. Anhang).

8 Kosten Grundstücks- und Preisübersicht Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

9 Kosten Kaufpreis: - Voll erschlossene Grundstücke zw. ca. 720 und ca m² ab 49,- /m² Nebenkosten: - Vermessungskosten 980,- (katastermäßige Vermessung des Grundstückes) - Wasseranschluss bis ca. 1 m auf dem Grundstück 1900,- - Regenwasserschacht 820,- Im Kaufpreis sind enthalten: - Der Grunderwerb - Die Kosten der erstmaligen Herstellung von Straßen- und Wegen - Die Herstellungskosten der öffentlichen Regen- und Schmutzwasserkanalisation - Die Kosten für die Herstellung des Schmutzwasserschachtes - Die Kosten für die Herstellung der Straßenbeleuchtung - Die Kosten für die Herstellung der öffentlichen Grünanlagen - Anschlusskostenpauschale an die Kläranlage (2,765 /m²) Allgemeine Kosten, die Sie berücksichtigen sollten: - Grunderwerbssteuer 6,5 % des Kaufpreises - Notar- und Gerichtskosten ca. 1,5 % des Kaufpreises - Kosten für sonstige Versorgungsträger z.b. Strom, Wasser und Telefon (müssen direkt bei den Versorgern erfragt werden) Eine Maklercourtage wird seitens der TEG Nord nicht berechnet.

10 Kosten Kosten pro Grundstück Bauplatz Nr. Größe ca. m² Preis/m² Summe Vermessung RW-Schacht Wasseranschluss Gesamtpreis ca m² 49, m² 56, m² 56, m² 56, m² 56, m² 56, m² 49, m² 63, m² 63, m² 63, m² 63, m² 63, m² 63, m² 56, m² 63, m² 63, Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der TEG Nord gerne zur Verfügung.

11 Ihre Ansprechpartner Wichtige Adressen: Amtsverwaltung Geltinger Bucht Holmlück Steinbergkirche Tel / 88-0 Bauamt Herr Rainer Kirstein Holmlück Steinbergkirche Tel / Kreis Schleswig-Flensburg Kreis - Bauamt Frau Menz Flensburger Str Schleswig Tel / Wasser und Abwasser Herr Bodo Greggersen Holmlück Steinbergkirche Tel / Strom E-ON Hanse Süderbrarup Tel / Ingrid Hoffmann Manfred Voss Grossers Allee Albersdorf Telefon: / Fax: / info@teg-nord.de Internet:

12 Erholungsort GEMEINDE HASSELBERG Der Bürgermeister Radeland 1, Hasselberg; Telefon: ; Internet: hasselberg-ostsee.de Sehr geehrte Damen und Herren, als Bürgermeister der Gemeinde Hasselberg freue ich mich über Ihr Interesse an einem Baugrundstück in unserer Gemeinde Hasselberg. Hasselberg ist eine ländliche Gemeinde, geprägt von bäuerlicher Landwirtschaft, Kleingewerbe und Tourismus. Stolz sind wir auf unseren Kindergarten, der eine große Breite an Betreuung, z.b. Naturgruppe, Integrationsgruppe, Betreuung für unter 3 jährige Kinder, anbietet. Aber auch auf unsere Grundschule, wo die Kinder kindergerechte Schulmöbel, einen eigenen PC-Raum vorfinden. Außerdem wird eine Betreute Grundschule angeboten und eine enge Zusammenarbeit mit dem Kindergarten ist selbstverständlich. Für die Freizeitgestaltung haben wir ein reges Vereinsleben, wo der Sportverein mit seinen 350 Mitgliedern und zahlreichen Sparten eine breite Basis darstellt. Für die Kinder stehen Spielplätze zu Verfügung. Wer gerne frische Luft mit Bewegung kombiniert, dem stehen zahlreiche Wanderwege, unser Ostseestrand und die Naturschutzgebiete Schleimünde und Geltinger Birk offen. Das Bebauungsgebiet Süderfeld II liegt im südlichen Ortsteil Schwackendorf, ca. 600 m von der B199 entfernt in einer sehr ruhigen Lage, direkt an einer öffentlichen Buslinie. Bei der Aufstellung des Bebauungsplan Süderfeld II wurde besonders darauf Wert gelegt, das eine Bebauung nur für Wohnzwecke im häuslichen Stil möglich ist, aber trotzdem einen größtmöglichen Gestaltungsspielraum bei der Gestaltung Ihrer Häuser erhalten bleibt. Ich freue mich Sie demnächst als neue Bürgerinnen und Bürger begrüßen zu dürfen. Hans-Heinrich Franke Bürgermeister Bankverbindungen der Amtskasse Gelting: Sparkasse Nord - Ostsee (BLZ ) Volks- und Raiffeisenbank e.g. (BLZ )

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15 Text (Teil B) 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 (1) Nr. 1 BauGB, 1 (6) BauNVO) Gartenbaubetriebe und Tankstellen ( 4 (3) Nr. 4 und 5 BauNVO) sind nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanes. 2. Maß der baulichen Nutzung ( 9 (1) Nr. 1 BauGB, 16 (2) BauNVO) Die Firsthöhe der Gebäude darf nicht mehr als 9,0 m über dem natürlichen Gelände liegen. Bezugspunkt ist der höchste Punkt der in der Planzeichnung dargestellten Höhenlinien innerhalb der jeweiligen überbaubaren Grundstücksfläche. 3. Höchstzahl von Wohnungen ( 9 (1) Nr. 6 BauGB) Je Wohngebäude sind maximal zwei Wohnungen zulässig. 4. Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind ( 9 (1) Nr. 10 BauGB) 4.1 Auf den von der Bebauung freizuhaltenden Flächen ist die Errichtung von baulichen Anlagen, von Stellplätzen und Garagen gem. 12 BauNVO, von Nebenanlagen gem. 4 BauNVO, Einfriedungen sowie Aufschüttungen und Abgrabungen unzulässig. Ausgenommen hiervon ist die Verlegung eines Niederschlagswasser- und eines Abwasserkanals im Bereich des Baugrundstücks Nr. 1, sofern die Wurzelbereiche der Gehölze des Knicks nicht beeinträchtigt werden. 4.2 Der Bau von Garagen und Carports ist auf der Fläche zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der nächstgelegenen Baugrenze nicht zulässig. 5. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ( 9 (1) Nr. 25 a BauGB) 5.1 Innerhalb der Straßenverkehrsfläche sind mindestens 5 heimische und standortgerechte Laubbäume anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. 5.2 Auf der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ist ein landschaftstypischer Knick anzulegen und auf der Grundlage des Erlasses mit den Durchführungsbestimmungen des Landesumweltministeriums vom i.d. jeweils geltenden Fassung dauerhaft zu erhalten. Der Knickwall ist mit einer zweireihigen Bepflanzung aus heimischen Sträuchern und Bäumen aufzubauen. Die Breite des Wallfußes beträgt 3,0 m; die Höhe 1,0 m und die Kronenbreite beträgt 1,0 m. Bei Abgang einzelner Gehölze ist ein gleichwertiger Ersatz in Form von heimischen, standortgerechten Arten zu pflanzen. 6. Örtliche Bauvorschriften ( 9 (4) BauGB i. V. m. 84 LBO) 6.1 Außenwandmaterialien Die Außenwände der Hauptgebäude sind aus Verblendmauerwerk oder Außenwandputz zu errichten. Wintergärten und bis zu 30% der verbleibenden Außenwandflächen können in anderen Materialien ausgeführt werden. 6.2 Dachneigung und -material Die Dächer der Hauptgebäude müssen eine Neigung von mindestens 30% aufweisen. Die Dacheindeckung der Hauptgebäude ist nur mit Ziegeln, Betondachsteinen, Glas und Solaranlagen zulässig. Ausgenommen von diesen Regelungen sind die Dachflächen von untergeordneten Gebäudeteilen bis zu einer Grundfläche von 25% des Hauptgebäudes sowie von Garagen, Caports und Nebengebäuden. 6.3 Einfriedungen Grundstückseinfriedungen entlang der Straßenverkehrfläche sind bis zu einer Höhe von 0,7 m und in einem Abstand von mindestens 0,5 m zur Straßenbegrenzungslinie zulässig. 7. Nachrichtliche Übernahme ( 9 (6) BauGB i. V. m. 21 (1) Nr. 4 LNatSchG) Der geschützte Knick ist auf der Grundlage des Erlasses mit den Durchführungsbestimmungen des Landesumweltministeriums vom i.d. jeweils geltenden Fassung dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Bei Abgang einzelner Gehölze ist ein gleichwertiger Ersatz in Form von heimischen, standortgerechten Gehölzen zu pflanzen.

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