Variantenuntersuchung Einführung

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1 380-kV-Leitung Wahle - Mecklar Planfeststellungsverfahren Variantenuntersuchung Einführung

2 Einführung Variantenuntersuchung Übersicht Welche Varianten werden untersucht? Welche Kriterien gehen in die Variantenentscheidung ein?

3 Welche Varianten werden untersucht? Prüfungsaufträge der landesplanerischen Feststellung ( Maßgaben ) Hinweise der Gemeinden und Landkreise vom Vorhabenträger entwickelte, kleinräumige Trassenvarianten

4 Wie werden die Varianten untersucht?

5 Welche Kriterien bestimmen die Variantenentscheidung? 1 Schutzgut Mensch Einhaltung der Anforderungen des Immissionsschutzes Schutz des Wohnumfeldes durch Einhaltung ausreichender Siedlungsabstände Vermeidung bzw. Minimierung der Beeinträchtigung von Sport- und Freizeitflächen Vermeidung bzw. Minimierung der Beeinträchtigung von Gewerbe- und Industriegebieten Minimierung der Sichtbeziehungen

6 Welche Kriterien bestimmen die Variantenentscheidung? 2 a Schutzgut Landschaft (und Erholung) Vermeidung bzw. Minimierung der Beeinträchtigung von Landschaftsschutzgebieten (LSG) Vermeidung bzw. Minimierung der Beeinträchtigung bedeutender Erholungsräume (Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Erholung) Vermeidung einer Neutrassierung durch Nutzung bestehender Trassenräume Bündelung mit bestehenden Freileitungen oder anderen linearen Infrastrukturvorhaben

7 Welche Kriterien bestimmen die Variantenentscheidung? 2b Schutzgut Landschaft (und Erholung) Vermeidung bzw. Minimierung der Beeinträchtigung wertvoller Landschaftsräume Anpassung des Trassenverlaufs an landschaftliche Strukturen Möglichst gestreckte Trassenführung Nutzung von sichtverschattenden Strukturen (z.b. Geländerelief, Gehölze)

8 Welche Kriterien bestimmen die Variantenentscheidung? 3 a Schutzgut Tiere und Pflanzen Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten oder EU-Vogelschutzgebieten Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen von streng geschützten Arten (artenschutzrechtliche Verbotstatbestände) Vermeidung der Beeinträchtigung geschützter Teile von Natur und Landschaft (Naturschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale, geschützte Biotope u.a.)

9 Welche Kriterien bestimmen die Variantenentscheidung? 3b Schutzgut Tiere und Pflanzen Vermeidung bzw. Minimierung der Beeinträchtigung sonstiger wertvoller Gebiete (Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft) Minimierung der Beeinträchtigung von bedeutenden Vogellebensräumen, sonstigen Habitaten (z.b. Altholzbestände als Fledermaushabitate) Minimierung naturschutzrechtlicher Eingriffe Minimierung von Waldquerungen (insbesondere hochwertiger Gehölzbestände)

10 Welche Kriterien bestimmen die Variantenentscheidung? 4 a Schutzgut Boden und Wasser Vermeidung bzw. Minimierung der Beeinträchtigung von Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten, Vorranggebieten für Trinkwassergewinnung bzw. Hochwasserschutz Vermeidung bzw. Minimierung der Beeinträchtigung von geschützten und schutzwürdigen Böden und Bodenfunktionen Schutzgut Kultur- & Sachgüter Vermeidung von Beeinträchtigungen geschützter Bodendenkmäler, ggfs. archäologische Sicherung Vermeidung der visuellen Beeinträchtigung von Baudenkmälern

11 Welche Kriterien bestimmen die Variantenentscheidung? 5 Raumstruktur Vermeidung bzw. Minimierung der Beeinträchtigung gewerblicher und industrieller Nutzungen Vermeidung von Konflikten mit Ausweisungen der Bauleitplanung (z.b. Sondergebiete Windenergie) Vermeidung von Konflikten mit vorrangigen Nutzungen (z.b. Vorranggebiete für Windenergie, Rohstoffabbau) Minimierung von Konflikte mit sonstigen Raumnutzungen (z.b. Forstwirtschaft, Landwirtschaft)

12 Welche Kriterien bestimmen die Variantenentscheidung? 6 Technische Belange kurzer, gestreckter Trassenverlauf Vermeidung von Leitungsquerungen Möglichst wirtschaftliche Trassenführung (Minimierung der Trassenlänge, der Mastanzahl und der Masthöhen) Anpassung an vorhandene Infrastrukturen (z.b. Bauverbotszonen klassifizierter Straßen) Möglichst geringe Beeinträchtigungen des Leitungsbetriebes anderer Netzbetreiber

13 380-kV-Leitung Wahle - Mecklar Planfeststellungsverfahren Varianten Abschnitt C

14 380-kV-Leitung Wahle Mecklar Abschnitt A UW Wahle UW Lamspringe, ca. 60 km Abschnitt B UW Lamspringe UW Hardegsen, ca. 50 km Abschnitt C UW Hardegsen Landesgrenze, ca. 50 km Abschnitt D Landesgrenze UW Mecklar, ca. 70 km

15 380-kV-Leitung Wahle Mecklar: Abschnitt C Abschnitt C UW Hardegsen - Landesgrenze ca. 50 km weitgehend Ersatzneubau Teilverkabelungsabschnitt Göttingen, ca. 8 km 9 berührte Städte und Gemeinden in 2 Landkreisen

16 380-kV-Leitung Wahle Mecklar: Abschnitt C Betrachtete Varianten Varianten C02 Varianten C01 C01 Bereich Bovenden C02 Bereich Erdkabel Göttingen C03 Bereich Laubach Varianten C03

17 Abschnitt C, Variantenbereich C01 - Bovenden Trassenvarianten C01: Bovenden Variante C01-1 Trassenführung westlich, in parallelem Verlauf zur A7 Waldquerung im Bereich Bovenden Gesamtlänge: 3,8 km Variante C01-2 Trassenführung östlich der A7 Verschwenkung mit Querung der A7 in nordwestliche Richtung oberhalb Ortslage Holtensen Gesamtlänge: 4,5 km

18 Abschnitt C, Variantenbereich C01 - Bovenden Grundlagen: Prüfaufträge aus LPF und : Vermeidung der Beeinträchtigung der Sondergebiete für Windenergiegewinnung im Flecken Bovenden Vermeidung der Beeinträchtigung des aus landesweiter Sicht bedeutsamen Güterverkehrszentrum (GVZ) südlich von Lenglern durch Trassenführung oder KÜA Hinweise der Gemeinde Flecken-Bovenden Berücksichtigung der Planung einer Kiosk- und WC-Parkplatzanlage (KWC-Anlage) in der Holtenser Kurve

19 Abschnitt C, Variantenbereich C01 - Bovenden Schutzgut Mensch C01-1: Schutz des Wohnumfeldes durch Einhaltung ausreichender Siedlungsabstände + Abstand zur nächsten Wohnbebauung im Bereich Flecken Bovenden ca. 0,7 km C01-2: Schutz des Wohnumfeldes durch Einhaltung ausreichender Siedlungsabstände - Abstand zur nächsten Wohnbebauung im Bereich Flecken Bovenden ca. 0,4 m ERGEBNIS: Variante C01-1 für Schutzgut Mensch günstiger

20 Abschnitt C, Variantenbereich C01 - Bovenden Schutzgut Landschaft C01-1: Kürzere Querungslängen von Schutz-/Vorsorgegebieten Landschaftsschutzgebiet: 1,9 km Vorranggebiet für Natur und Landschaft 0,2 km Vorbehaltsgebiete für die ruhige Erholung in Natur und Landschaft: 0,7 km Exponierter Maststandort auf bewaldetem Bergrücken C01-2: Längere Querungslängen von Schutz-/Vorsorgegebieten Landschaftsschutzgebiet: 2,6 km Vorranggebiet für Natur und Landschaft 0,0 km Vorbehaltsgebiete für die ruhige Erholung in Natur und Landschaft: 1,3 km Trasse verläuft im landschaftlich hochwertigem Leinetal ERGEBNIS: Beide Varianten haben Vor- und Nachteile für das Schutzgut Landschaft

21 Abschnitt C, Variantenbereich C01 - Bovenden Tiere und Pflanzen C01-1: Querung eines besonders wertvollen Waldbereiches mit FFH-Anhang I Lebensraumtyp (LRT) Habitatpotenziale unterschiedlichster Funktion für xylobionte Käfer, Fledermäuse, waldbewohnende Vogelarten Artenschutzrechtliche Belange werden derzeit geprüft C01-2: Bereich der Leineaue: für Gastvögel wertvoller Bereich (Nr ), jedoch ohne Vergabe eines Verantwortungsfaktor (international bis lokal), Datengrundlage Gastvogel-Daten der Wasserund Watvogelzählungen (1997 bis 2006) ERGEBNIS: Fortführung der Zählungen, daher ggf. zukünftige Änderung der Bewertung und des Status der Flächen möglich derzeit keine abschließende Bewertung aus naturschutzfachlicher Sicht möglich Vertiefende Datenrecherche und Kartierungen erforderlich

22 Abschnitt C, Variantenbereich C01 - Bovenden Raumstrukturelle Belange (derzeitiger Kenntnisstand) C01-1: entscheidungsrelevant: - Querung Vorbehaltsgebiet Forstwirtschaft - Querung Güterverteilzentrum (Konzeptstudie des Flecken Bovenden) - Querung Rastanlage Holtenser Kurve (Planung) - Querung WE-Flächen (SO-Fläche FNP) C01-2: - Querung Fläche für Abfallbeseitigung - Querung Fläche Abfallentsorgung ERGEBNIS: bei beiden Varianten raumstrukturelle Restriktionen gegeben, C01-2 ist jedoch etwas günstiger

23 Abschnitt C, Variantenbereich C01 - Bovenden Technische Belange Variante C01-1 Waldüberspannung am Sportplatz Bovenden Länge 3.8 km Variante C malige Querung BAB Länge 4.5 km 800 m längerer Mitnahmeabschnitt 110kV ERGEBNIS: Variante C01-1 aus technischer Sicht günstiger

24 Varianten C01 Bovenden Gesamtbeurteilung Schutzgüter/Belange C01-1 C01-2 Mensch + - Landschaft +/- +/- Tiere/Pflanzen +/- +/- Wasser/Boden/K&S keine entscheidungsrelevanten Belange * aus Sicht des jeweiligen Schutzgutes; **nach objektiven Kriterien keine Rangfolge vorhanden. Raumstruktur - + Technik + - Derzeit weiterverfolgt wird die Variante C01-1 weil sie für das Schutzgut Mensch und aus technischer Sicht günstiger ist, man damit den Wünschen der Gemeinde entgegen kommt, sie sich innerhalb des Raumordnungskorridors befindet. Abzuwarten: für Abschließende Gesamtbeurteilung: Vertiefende Datenrecherchen / Kartierungen und Prüfung Artenschutzrechtlicher Belange erforderlich

25 Abschnitt C, Variantenbereich C01 - Bovenden Weiterverfolgter Trassenverlauf entsprechend Variante C01-1

26 Abschnitt C, Variantenbereich C02 Göttingen Übersicht und Lage Landesplanerisch festgestellter Trasse LPF

27 Abschnitt C, Variantenbereich C02 Göttingen Trassenvarianten C02: Erdkabel im Bereich Göttingen Variante C02-1 parallel A 7 über Gelände Göttinger Tageblatt Querung ICE-Trasse, 2 x Querung A 7 KÜA bei Rosdorf ab KÜA: Freileitung parallel BAB und 110-kV -Leitung Variante C02-2 Westliche Umgehung Groß-Ellershausen Querung alte Bahn-Trasse und ICE-Trasse KÜA bei Tiefenbrunn ab KÜA: Freileitung parallel ICE- und 110-kV Bahnstromleitung Variante C02-3 Kombination C02-1 und C02-2 mit Querspange

28 Abschnitt C, Variantenbereich C02 Grundlagen: Prüfaufträge aus LPF Verhinderung von nachteiligen Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit Reduzierung möglicher Beeinträchtigungen der geschützten Biotope Grundbach und Rase, die RROP des LK Gö als Vorrangebiete für Natur- und Landschaft ausgewiesen sind Kleinräumige Optimierungsmaßnahmen aufgrund regional bedeutsamer Bodendenkmale zwischen Groß Ellershausen und Tiefenbrunn Verlagerung der vorgesehenen Teilverkabelung und KÜA im Bereich Tiefenbrunn und Mengershausen nach Süden außerhalb des LSG Leinebergland Hinweise der Stadt Göttingen und der Gemeinde Rosdorf: Berücksichtigung des Vollausbaus der Autobahnauffahrt sowie der Ausbau der Raststätte Mengershausen sowie der Pläne zur Flächenerweiterung des Göttinger Tageblatts

29 Abschnitt C, Variantenbereich C02 Schutzgut Mensch: C02-1: Schutz des Wohnumfeldes durch Erdverkabelung C02-2: Schutz des Wohnumfeldes durch Erdverkabelung C02-3: Schutz des Wohnumfeldes durch Erdverkabelung ERGEBNIS: alle Varianten gleichwertig

30 Abschnitt C, Variantenbereich C02 Schutzgut Tiere/Pflanzen: C02-1: hauptsächlich landwirtschaftlich genutzte Flächen Querung Geschützte Biotoptypen ( 30 BNatSchG): Grundbach und Rase Eingriffsminimierung: Querung Bereichen ohne Gehölzen bzw. mit niedrigwachsenden Gehölzen, sowie alle unter C02-2 genannten Möglichkeit der Unterdükerung prüfen nach jetzigem Kenntnisstand kein Hinweis auf die Nicht- Durchführbarkeit aus naturschutzfachlichen Gründen (incl. KÜA) C02-2: landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Gräben und Bächen + Querung Geschützte Biotoptypen: nur Grundbach ( 30 BNatSchG?) Querung des Grundbach siehe C02-1 Eingriffsvermeidung: Gehölzeinschlag außerhalb Brutzeiten Eingriffsminimierung: Reduzierung der Gehölzinanspruchnahme auf notwendiges Minimum Möglichkeit der Unterdükerung prüfen Vorteil: Rückbau 220-kV führt zu Entlastung auf größerer Länge nach jetzigem Kenntnisstand kein Hinweis auf die Nicht- Durchführbarkeit aus naturschutzfachlichen Gründen (incl. KÜA)

31 Abschnitt C, Variantenbereich C02 Schutzgut Tiere/Pflanzen: C02-3: landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Gräben und Bächen Querung von Bächen, des alten Bahndammes und (Ufer-) Gehölzen (mit und ohne 30 BNatSchG Status) Eingriffsvermeidung: Gehölzeinschlag außerhalb Brutzeiten Eingriffsvermeidung: keine Querung Naturdenkmale Eingriffsminimierung: Reduzierung der Gehölzinanspruchnahme auf notwendiges Minimum nach jetzigem Kenntnisstand kein Hinweis auf die Nicht- Durchführbarkeit aus naturschutzfachlichen Gründen (incl. KÜA) ERGEBNIS: Variante C02-2 für Schutzgut Tiere/Pflanzen etwas günstigster

32 Abschnitt C, Variantenbereich C02 Schutzgut Landschaft: C02-1, C02-2, C02-3: Querung von LSG, Vorrang- und Vorsorgegebiete für Natur- und Landschaft sowie Erholung durch alle Varianten + Auf Grund der Ausführung als Erdkabel: Querung der o.g. Bereiche größtenteils durch die Erdkabeltrassen, nur auf kurzen Teilstrecken durch die Freileitung C02-2: + Landschaftliche prägende Elemente (insbes. uferbegleitende Pappelbestände) werden nur bei Grundbach gequert ERGEBNIS: alle Varianten günstig, etwas positivere Einstufung für Variante C02-2

33 Abschnitt C, Variantenbereich C02 Schutzgut Wasser C02-1: + kürzeste Querung Wasserschutzgebiete: nur Zone III (1,7 km Kabel) C02-2: - längste Querung Wasserschutzgebiete: überwiegend Zone III (5,1 km Kabel) - Querung Wasserschutzgebiet Tiefenbrunn: auch Zone II (0,7 km Kabel) Querung laut WSG-VO nicht gestattet technische Optimierungsmöglichkeiten werden geprüft Abstimmung mit UWB erforderlich C02-3: - lange Querung Wasserschutzgebiete: nur Zone III (3,8 km Kabel) ERGEBNIS: Variante C02-1 für Schutzgut Wasser am günstigsten

34 Abschnitt C, Variantenbereich C02 Schutzgut Kultur- und Sachgüter C02-1: - Querung von Bereichen Regional bedeutsame Bodendenkmale (1,7 km südlich ICE-Trasse) Kleinräumige Optimierung bei Feintrassierung erforderlich Bei Bauausführung: Erkundungs-, Sicherungs- und Bergungsmaßnahmen erforderlich C02-2: + Keine Querung C02-3: - Querung von Bereichen Regional bedeutsame Bodendenkmale (1,1 km südlich ICE-Trasse) Kleinräumige Optimierung bei Feintrassierung erforderlich Bei Bauausführung: Erkundungs-, Sicherungs- und Bergungsmaßnahmen erforderlich ERGEBNIS: Variante C02-2 für Schutzgut Kultur- und Sachgüter am günstigsten

35 Abschnitt C, Variantenbereich C02 Raumstrukturelle Belange (derzeitiger Kenntnisstand) C02-1: - Querung geplantes Gewerbegebiet Am Talsgraben - Querung geplantes Gewerbegebiet Südlich Dransfelder Strasse + Lange Bündelung mit Vorbelastung (BAB) C02-2: - geplante Wohnbauflächen Groß- Ellershausen und Hetjershausen randlich tangiert C02-3: - geplante Wohnbauflächen Groß- Ellershausen und Hetjershausen randlich tangiert ERGEBNIS: keine Variante eindeutig zu bevorzugen

36 Abschnitt C, Variantenbereich C02 Technische Belange C02-1: Länge 5.2 km Kabel und 4.9 km Freileitung technisch aufwendige Querung im Bereich Göttinger Tageblatt Querung von ICE und Autobahn mit dem Erdkabel Querung der Autobahn mit der Freileitung C02-2: Länge 5.1 km Kabel und 3.6 km Freileitung Querung der ICE Trasse Kabellänge kürzer als C02-1 und C02-3 C02-3: Länge 5.9 km Kabel und 4.9 km Freileitung Querung von ICE und Autobahn mit dem Erdkabel Querung der Autobahn mit der Freileitung ERGEBNIS: Variante C02-2 aus technischer Sicht günstiger

37 Varianten C02 Göttingen Gesamtbeurteilung Fazit: Derzeit wird Variante C02-2 favorisiert Schutzgüter/ Belange sie für die Schutzgüter Landschaft, Tiere/Pflanzen, Kultur- und Sachgüter günstiger ist sie aus technischer Sicht günstiger ist man damit den Wünschen der Stadt Göttingen entgegen kommt Abstimmung mit LK Göttingen noch offen Hydrogeologische Belange sind jedoch ungünstig, dazu erfolgt Fachgespräch mit Wasserbehörden C02-1 C02-2 C02-3 Mensch +/- +/- +/- Landschaft Flora/Fauna +/- + +/- Wasser Boden aktuell noch keine vollständige Datenlage K&S Raumstruktur +/- +/- +/- Technik - + -

38 Abschnitt C, Variantenbereich C02 Weiterverfolgter Trassenverlauf entsprechend Variante C02-2

39 Abschnitt C, Variantenbereich C02 Göttingen Trassenvariante C02-4: Weiterführung Erdkabel nach Norden Schutzgut Mensch Unterschreitung Siedlungsabstände 1,1 km Schutzgut Tiere/Pflanzen In der Nähe: FFH Gebiet Weper, Gladeberg, Aschenburg, FFH-VU ROV: Feldlerche durch Entwertung von Habitaten durch Meidung, Ergebnis ROV-VU: erhebliche Beeinträchtigungen auszuschließen Keine Querung des Waldes bei Bovenden erforderlich Schutzgut Wasser Querung WSG II, randlich Schutzgut Landschaft Maßgabe 10 der LPF: Weiterführung der Erdverkabelung nach Norden technischwirtschaftlich prüfen Querung von LSG, Vorrang- und Vorsorgegebiete für Natur- und Landschaft sowie Erholung Raumstrukturelle Belange Keine Querung Güterverkehrszentrums, WE-Anlagen Technisch/Wirtschaftliche Belange Deutlich höhere Kosten gegenüber Ausführung als Freileitung

40 Abschnitt C, Variantenbereich C03 - Laubach Trassenvarianten C03: Bereich Laubach Variante C03-1 Trassenführung westlich Laubach und A7 Querung des Grundbachtals Gesamtlänge: 6,8 km Variante C03-2a (Freileitung) Trassenführung westlich Laubach und A7 Waldtangente mit Umgehung des Grundbachtals Gesamtlänge: 6,4 km Variante C03-2b (technische Alternative +110kV) Mitführung 110kV bei gleichzeitigem Abbau 110kV Gesamtlänge: 6,4 km Variante C03-3 (Technische Alternative Erdkabel) Trassenführung östlich Laubach und A7 Ausführung z.t. als Freileitung, z.t. als Erdkabel Gesamtlänge: 6,3 km, davon 1,4 km Erdkabel

41 Abschnitt C, Variantenbereich C03 - Laubach Grundlagen: Prüfaufträge aus LPF: Möglicher Verzicht auf eine Trassenführung durch das Glasebachtal, stattdessen Bündelung mit der BAB 7 und ICE-Strecke nordwestlich von Laubach Minimierung der Querung alter Waldbestände Vermeidung der Beeinträchtigung der Nutzung der Aufstell- und Evakuierungsplätze für den Eisenbahnbetriebstunnel mit ICE-Verkehren Erhaltung der Baumbestände am Werrasteilhang bei gleichzeitiger optischer Bündelung mit der ICE Brücke und der Autobahnbrücke Übernahme der vorhandenen Bahnstromleitung im Umfeld des Ortsteils Laubach und bei der Querung des Werratals auf das neue Gestänge Vorschlag der Stadt Hann. Münden Neue Variante westlich des Grundbachtales über Windwurfflächen

42 Abschnitt C, Variantenbereich C03 - Laubach Schutzgut Mensch: Alle Varianten: Schutz des Wohnumfeldes durch Einhaltung ausreichender Siedlungsabstände C03-1: Westlich an Laubach vorbeiführend C03-2a: (Räumliche Variante) Größtmögliche Entfernung zu Laubach (Osten) und Hann. Münden (Westen), dafür Näherung an Lippoldshausen C03-2b (mit 110-kV): (Technische Alternative zu C03-2a) + visuelle Entlastung für die Ortslage Laubach durch Abbau der bestehenden 110-kV-Leitung, visuelle Belastung von Lippoldshausen durch höhere Maste C03-3 (Erdkabel): (Technische Alternative) Unterschreitung 400 m-abstand zu Wohngebäuden nach 2 Abs. 2 (1) EnLAG (bestehend) auf 1,4 km Erdverkabelung, d.h. keine visuelle Neu-Belastung visuelle Neu-Belastung durch 2 neue KÜAs Vorbelastung durch 110-kV-Leitung bliebe bestehen Lippoldshausen wird nicht belastet ERGEBNIS: Variante C03-2b für Schutzgut Mensch am günstigsten

43 Abschnitt C, Variantenbereich C03 - Laubach Schutzgut Landschaft: C03-1: - Querung LSG 5,9 km, Vorranggebiet N&L 0,2 km + Querung LSG zur Hälfte unter Nutzung bestehender Schneise C03-2a: - Querung LSG 5,5 km - Querung LSG in Neutrassierung C03-2b (mit 110-kV): - Querung LSG 5,5 km - Querung LSG in Neutrassierung - Höhere Masten als bei C03-2a + Entlastung des Landschafts- /Ortsbildes um Laubach durch Abbau der bestehenden 110-kV im Offenland, keine KÜAs C Querung LSG 4,7 km unter Nutzung bestehender Schneise, Vorranggebiet N&L 0,5 km + Erdverkabelung, d.h. keine visuelle Neu-Belastung durch FL ERGEBNIS: Varianten C03-1 und C03-3 etwa gleich zu bewerten - visuelle Neu-Belastung des Landschafts- /Ortsbildes um Laubach durch 2 neue KÜAs - Vorbelastung durch 110-kV-Leitung bliebe bestehen

44 Abschnitt C, Variantenbereich C03 - Laubach Schutzgut Tiere/Pflanzen: C03-1: Querung des Grundbachs (geschütztes Biotop) und historisch alter Waldbestände TA1 Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände bei Inanspruchnahme von altem Wald und Überspannung des Grundbach nicht mit erforderlicher Sicherheit auszuschließen Verstoß gegen Vermeidungs- und Minimierungsgebot (schlechtere Lösung bei Überspannung der Waldbereiche) C03-2a: + naturschutzfachlich hochwertige Laubwaldbestände am wenigsten betroffen (Trassierung Größtenteils über Windwurfflächen, Möglichkeit der Überspannung wird geprüft) C03-2b (mit 110-kV): + zusätzlich: Entlastung infolge Rückbau 110-kV in der Feldflur um Laubach (Entlastung des Vogelschlagrisiko für Schwarzstorch etc.) C03-3 ERGEBNIS: Variante C03-2b für Schutzgut Tiere/Pflanzen am günstigsten + Erdverkabelung mit KÜA aus naturschutzfachlicher Sicht realisierbar (Grundlage: derzeit vorliegende Daten) artenschutzrechtliche Belange östlich und westlich der Werra- Querung (besonders geschützte Waldgebiete) werden geprüft

45 Abschnitt C, Variantenbereich C03 - Laubach Schutzgut Boden/Wasser: C Querung WSG Zone II auf 0,3 km C03-2a,b + Nur Querung WSG Zone III C Querung WSG Zone II auf 0,3 km - Inanspruchnahme von Boden und Bodendenkmälern

46 Abschnitt C, Variantenbereich C03 Laubach Raumstrukturelle Belange (derzeitiger Kenntnisstand) ERGEBNIS: alle Varianten weisen Vor- und Nachteile auf C03-1: - Querung Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft 4,6 km + Querung Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft zur Hälfte unter Nutzung bestehender Schneise + Bündelung mit Vorbelastung (ICE, BAB) - Parallel geplanter MET-Trasse (in Waldschneise) C03-2a,b: - Querung Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft 4,5 km - Querung Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft in Neutrassierung + Bündelung mit Vorbelastung (ICE, BAB) C03-3: + Kürzeste Querung Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft 3,6 km - Parallel geplanter MET-Trasse

47 Abschnitt C, Variantenbereich C03 Laubach Technische Belange Variante C03-1 Länge 6.5 km davon 4 km Neutrassierung Hohe Maste durch Waldüberspannung Variante C03-2a (ohne 110-kV) Länge 6.4 km komplett Neutrassierung Waldüberspannung geringer als C03-1 Variante C03-2b (mit 110-kV) Noch höhere Maste durch Bahnstrommitnahme Variante C03 (Erdkabel) Länge 5.7 km davon 1.4 km Kabel KÜA s sinnvoll nur mit Unterschreitung der Siedlungsabstände nach EnLAG zu errichten ERGEBNIS: Variante C03-2a und C03-1 ungefähr gleichrangig

48 Varianten C03 Laubach Gesamtbeurteilung Schutzgüter/ Belange C03-1 C03-2a (ohne 110kV) Fazit: Weiterverfolgt wird die Variante C03-2b weil C03-2b (mit 110kV) Mensch C03-3 Landschaft +/ /- Flora/Fauna Wasser/Boden/ K&S Raumstruktur +/- +/- +/- +/- Technik sie für die Schutzgüter Mensch, Tiere/Pflanzen am günstigsten ist, man damit den Wünschen von Gemeinde, Forst und Naturschutz entgegen kommt, sie eine Optimierung des raumgeordneten Korridors darstellt damit der Maßgabe 17 der Landesplanerischen Beurteilung entsprochen wird.

49 Abschnitt C, Variantenbereich C03 Laubach Weiterverfolgter Trassenverlauf entsprechend Variante C03-2b

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