Rechtswissen für Online-Händler in Deutschland
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- Detlef Richter
- vor 8 Jahren
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1 Rechtswissen für Online-Händler in Deutschland Ob Preisangabenverordnung, Widerrufsbelehrung, Informationspflichten oder Anbieterkennzeichnungspflicht: Als Betreiber eines Internet-Shops müssen Sie zahlreiche Vorschriften im Blick haben. Dieser kleine Ratgeber von janolaw zum E-Commerce-Recht in Deutschland soll Ihnen als Wegweiser im Paragrafendschungel dienen. Rechtswissen für Online-Händler in Deutschland
2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Widerrufsbelehrung, Impressum und Datenschutzerklärung das sind die vier wichtigsten juristischen Dokumente, die jeder Onlineshop benötigt. Daneben dürfen aber auch noch eine Reihe weiterer Angaben und Hinweise in Ihrem Shop nicht fehlen. Inhaltsverzeichnis Seite Impressum 1 AGB 2 Widerrufsbelehrung 3 Datenschutzerklärung 5 Kennzeichnungs- und Informationspflichten 6 Vertragsschluss im Internet 8 Gewährleistung und Garantie 9 Abmahnsicherheit für Ihren Shop 11 Rechtswissen für Online-Händler in Deutschland
3 Impressum Sobald eine Internetseite einen wirtschaftlichen Hintergrund hat, ist der Anbieter zur Kennzeichnung der wesentlichen Informationen im Impressum verpflichtet. Die Pflichtangaben des Unternehmers ergeben sich aus 5 des Telemediengesetzes. Dabei ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um einen Einzelunternehmer oder eine juristische Person handelt. Der Einzelunternehmer ist verpflichtet, seinen vollen Namen und die Anschrift seiner Niederlassung zu nennen. Ist der Betreiber der Internetpräsenz eine juristische Person wie z.b. eine AG, KG oder eine GmbH, so ist die Rechtsform und der Vertretungsberechtigte zu nennen. Sofern Angaben zum Kapital der Gesellschaft gemacht werden, ist auch die Höhe des Stamm- bzw. Grundkapitals zu nennen. Sofern das Stamm- oder Grundkapital noch nicht vollständig erbracht worden ist, ist die Höhe der noch nicht erbrachten Einlagen zu benennen. Ist der Betreiber in einem Register wie z.b. dem Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen, so sind der Standort des Registergerichts und die Registernummer zu nennen. Sollte sich die juristische Person in Liquidation befinden, muss auch darüber eine Angabe im Impressum zu finden sein. Sofern für die auf der Internetseite vorgestellte Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, wie z.b. bei Versicherungsvermittlern, Maklern oder Betreibern von Spielhallen, sind im Rahmen des Impressums Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zu machen. Weitere Kennzeichnungspflichten bestehen für die Angehörigen der klassischen freien Berufe" und alle Berufe, in denen die Führung eines Titels von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht wird. Angehörige dieser Berufe müssen zusätzlich folgende Angaben machen: zuständige Kammer, genaue Berufsbezeichnung und das Land, in dem diese verliehen wurde. Außerdem müssen die einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen benannt und Angaben dazu gemacht werden, wie diese Regelungen zugänglich sind. Wenn eine Umsatzsteueridentifikations- oder Wirtschaftsidentifikationsnummer vorhanden ist, muss diese im Impressum angegeben werden. Die Steuernummer gehört aber auf die Rechnung, nicht ins Impressum. Die Angaben sollten zusammengefasst auf der Internetseite unter dem Link "Impressum" aufrufbar sein. Der Link muss leicht auffindbar und von der Startseite aus müssen die Informationen mit nicht mehr als zwei Klicks erreichbar sein. Alle Anbieter sind verpflichtet, eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu ermöglichen und die -Adresse zu nennen. Neben der -Adresse sollte eine Telefonnummer genannt oder eine schnelle Beantwortung von Fragen über ein elektronisches Kontaktformular gewährleistet werden. Rechtswissen für Online-Händler in Deutschland 1
4 AGB AGB bieten Onlinehändlern die Möglichkeit, günstige Regelungen für das Vertragsverhältnis mit dem Kunden zu treffen. So kann der Händler per AGB z.b. beim Verkauf von Gebrauchtware die Gewährleistung einschränken oder einen Eigentumsvorbehalt vereinbaren, der es ihm ermöglicht, trotz Auslieferung der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises die rechtliche Position als Eigentümer zu wahren. In die AGB sollten unbedingt die Pflichtangaben gemäß 312c, 312e BGB aufgenommen werden. So sollte der Kunde darüber informiert werden, was Gegenstand des Vertrages ist wie der Vertrag zustande kommt ob der Vertragstext gespeichert wird wie der Kunde den gespeicherten Vertragstext aufrufen kann wie der Kunde seine Eingaben vor der Bestellung korrigieren kann. Verbraucherschutz wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) großgeschrieben. Daher gibt es für den sog. B2C (Business to Consumer)-Handel eine ganze Reihe gesetzlicher Vorschriften, die nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgeändert werden dürfen. Ändert der Unternehmer eine dieser Vorschriften dennoch zu seinem Vorteil, so ist diese AGB-Klausel ungültig und wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt. Rechtswidrige Bestimmungen in den AGB können jedoch noch weit schmerzhaftere Folgen für den Onlinehändler haben: Sie können von Konkurrenten und Wettbewerbszentralen kostenpflichtig abgemahnt werden. Einem solchen Risiko setzt sich insbesondere aus, wer die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung inklusive der Beweislastumkehr zu Lasten des Unternehmers während der ersten sechs Monate nach dem Kauf und die Bestimmungen zum Übergang der Transportgefahr zu seinen Gunsten abändert (siehe dazu auch unter Gewährleistung) gegenüber Verbrauchern sog. Salvatorische Klauseln verwendet, nach denen bei Ungültigkeit einer Klausel eine Klausel gelten soll, die der ungültigen Klausel in ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommt. Ein Sonderfall sind die Rücksendekosten bei einem Warenwert von bis zu 40, Euro. Der Gesetzgeber sieht vor, dass in diesem Fall dem Kunden die Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden können. Will der Onlinehändler von dieser Regelung Gebrauch machen, muss er eine entsprechende Klausel in seine AGB aufnehmen. Der alleinige Hinweis in der Widerrufsbelehrung reicht nicht aus und kann als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden. Für die wirksame Einbeziehung müssen die AGB für den Kunden während des Bestellprozesses deutlich wahrnehmbar sein. Tipp! Setzen Sie im Bestellprozess an prominenter Stelle einen Link auf die AGB, durch den diese in einem neuen Fenster gelesen werden können. Ihre Kunden sollten auch die Möglichkeit haben, die AGB auszudrucken. Die sicherste Lösung: Blenden Sie während des Bestellprozesses eine Checkbox ein, mit der der Kunde bestätigt, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat. Übrigens: Werden keine AGB verwendet, entsteht kein rechtsfreier Raum, sondern es greifen die Regelungen des BGB. Rechtswissen für Online-Händler in Deutschland 2
5 Widerrufsbelehrung Verbraucher können fast jeden im Internet geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen bzw. einem Monat widerrufen. Über dieses Widerrufsrecht muss der Unternehmer den Kunden gemäß 355 BGB in Textform (statt bloß als HTML-Link) belehren. Die Erteilung der Widerrufsbelehrung ist wesentliches Element des Widerrufsrechts, da sie die Widerrufsfrist auslöst. Ohne ordnungsgemäße Belehrung steht dem Verbraucher ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht zu. Welche Fristen für die Ausübung des Widerrufsrechts gelten, richtet sich danach, zu welchem Zeitpunkt die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher in Textform mitgeteilt worden ist. Eine Frist von 14 Tagen gilt, wenn die Widerrufsbelehrung spätestens bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss mitgeteilt worden ist. Unverzüglich nach Vertragsschluss bedeutet, dass die vollständige Widerrufsbelehrung spätestens innerhalb eines Tages nach Vertragsschluss zugesendet werden muss, also z.b. in der Bestätigungs- . Dank dieser Gesetzesänderung ist es nun auch bei ebay möglich, ein 14-tägiges Widerrufsrecht einzuräumen. Die Widerrufsfrist von einem Monat gilt, wenn die Widerrufsbelehrung erst einen Tag nach Vertragsschluss mitgeteilt wird. Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung oder mit dem Erhalt der Ware, je nachdem welches Ereignis später eintrifft. Der Verbraucher kann sein Widerrufsrecht ausüben, indem er entweder den Widerruf in Textform erklärt oder indem er die Ware zurücksendet. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn die Ware bzw. die Widerrufserklärung rechtzeitig abgesendet wurde. Das Risiko des Transportverlusts bzw. der Transportbeschädigung der Ware bei der Rücksendung trägt der Unternehmer. Übt der Verbraucher sein Widerrufsrecht aus, hat der Unternehmer alle Kosten des Widerrufs zu tragen. Das bedeutet: Der Unternehmer muss dem Verbraucher den Kaufpreis und die Versandkosten für die Hin- und Rücksendung zurückzahlen (zur sog. 40-Euro-Klausel siehe unter AGB). Mit seiner Verpflichtung zur Rückzahlung kommt der Unternehmer 30 Tage nach Zugang des Widerrufs in Verzug. In 312d Abs. 4 BGB sind eine Reihe von Ausnahmen vom Widerrufsrecht festgelegt. Vom Widerrufsrecht ausgenommen sind grundsätzlich diejenigen Warengruppen, bei denen die Gewährung eines Widerrufsrechts den Unternehmer über die Maßen belasten würde, da die Ware nach Ausübung des Widerrufs nicht erneut verkauft werden kann. Daher sind z.b. Waren vom Widerrufsrecht ausgenommen, die auf konkreten Wunsch des Kunden hin speziell für diesen Kunden angefertigt wurden oder die auf die speziellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde. Seit dem 11. Juni 2010 ist eine neue Muster-Widerrufsbelehrung gültig. Im Unterschied zum alten Muster hat diese nun den Rang eines Gesetzes und kann daher nicht mehr von deutschen Gerichten für ungültig erklärt werden. Wer dagegen noch immer den Text der alten Muster- Widerrufsbelehrung verwendet, riskiert eine Abmahnung. Tipp! Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Fassung Sie in Ihrem Shop verwenden, können Sie dies auf einen Blick erkennen: Statt BGB-InfoV muss nun EGBGB im Belehrungstext stehen. Rechtswissen für Online-Händler in Deutschland 3
6 Aktueller Hinweis: Der Gesetzgeber hat das Widerrufsrecht und damit die Widerrufsbelehrung bereits erneut überarbeitet. Die gesetzliche Neuregelung war erforderlich geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2009 die deutschen Regelungen zum Wertersatz als nicht europarechtskonform beanstandet hatte (Az.: C-489/07). Nach der derzeit gültigen Rechtslage muss ein Kunde allein für die bloße Möglichkeit der Nutzung der Kaufsache während der Widerrufsfrist Wertersatz zahlen. Diesen generellen Wertersatz hat der EuGH als zu weitgehend beanstandet. Nach den neuen Regelungen müssen die Verbraucher künftig nur noch dann Wertersatz leisten, wenn sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware hinausgeht. So darf der Kunde z.b. eine Kamera weiterhin ausprobieren, aber nicht für den Sommerurlaub ausleihen. Allerdings muss der Verkäufer im Streitfall nachweisen, dass der Kunde die Kaufsache tatsächlich übergebührlich genutzt hat. Aber noch gelten die neuen Regelungen nicht. Zwar ist das Gesetzgebungsverfahren nahezu abgeschlossen, aber das Gesetz muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden, damit es einen Tag später in Kraft treten kann. Ob diese Neuregelung dann einer ggf. stattfindenden Überprüfung durch den EuGH standhält, bleibt abzuwarten. Rechtswissen für Online-Händler in Deutschland 4
7 Datenschutzerklärung Die Datenschutz-Pflichten des Shopbetreibers ergeben sich im Wesentlichen aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG). Grundsätzlich darf der Shopbetreiber Kundendaten nur dann erheben und nutzen, wenn er sie zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses benötigt. Dies gilt auch für die Weitergabe der Daten an Dritte. So dürfen z.b. Adressdaten oder Zahlungsinformationen an die jeweiligen Dienstleister übermittelt werden, sofern dies für die Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Jede darüber hinausgehende Nutzung von Verbraucherdaten bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden, so z.b. bei der Verwendung seiner -Adresse zwecks Zusendung eines regelmäßigen Newsletters Nutzungsdaten zwecks Erstellung eines Kundenprofils Der Shopbetreiber ist verpflichtet, seine Kunden über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten zu unterrichten. Die Information über die Nutzung soll zu Beginn des Nutzungsvorgangs erfolgen und muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein. Tipp! Setzen Sie auf Ihrer Homepage einen separaten Link namens Datenschutz oder Datenschutzerklärung, über den Ihre Kunden von jeder Seite aus auf den Inhalt der Datenschutzerklärung zugreifen können. Die Datenschutzerklärung kann dann auf einer eigenen Webseite zu finden sein oder in einem Pop-up-Fenster dargestellt werden. Die Datenschutzerklärung sollte darüber informieren, in welchem Maß die Daten genutzt werden und zu welchem Zweck die Nutzung erfolgt inwieweit die Daten über die unmittelbare Vertragserfüllung hinaus im System des Online- Händlers gespeichert werden (etwa zu Nachweiszwecken im Steuerverfahren) ob auf der Webseite des Online-Händlers Cookies verwendet werden auf welche Weise das Speichern von Cookies verhindert werden kann dass der Nutzer ein Recht auf Auskunft über die über seine Person gespeicherten Daten hat an wen sich der Nutzer mit seinem Auskunftsersuchen wenden kann (Kontaktadresse) Rechtswissen für Online-Händler in Deutschland 5
8 Kennzeichnungs- und Informationspflichten Sorgfältig formulierte AGB & Co. sind für die rechtssichere Gestaltung Ihres Internet-Shops unerlässlich. Doch damit allein ist es nicht getan. Genauso wichtig ist es, Ihre Kunden vor dem Bezahlen genau über Ihr Shop-Angebot zu informieren. Allgemeine Informationspflichten So müssen z.b. bei einem Laufzeitvertrag Angaben zur Mindestdauer gemacht werden. Bei der Angabe der Preise im Onlineshop fordert die Preisangabenverordnung, dass der Gesamtpreis anzugeben und mit dem Hinweis zu versehen ist, dass es sich um den Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer handelt und dass Versandkosten zusätzlich anfallen. Neben diesen allgemeinen Informationspflichten bestehen für eine Reihe von Waren spezielle Kennzeichnungs- und Informationspflichten aus einschlägigen Spezialgesetzen. Schon bei der Planung Ihres Geschäfts sollten Sie sich darüber informieren, welche Regelungen für Ihr Warenangebot gelten. Folgende Spezialgesetze sind dabei immer wieder relevant: Textilkennzeichnungsgesetz Wenn Sie Textilprodukte wie z.b. Kleidung oder Möbel mit Textilbestandteilen verkaufen, sind Sie laut Textilkennzeichnungsgesetz dazu verpflichtet, die Waren entsprechend ihrer Bestandteile zu kennzeichnen. Um ein Textilprodukt handelt es sich, wenn es zu mindestens 80% aus textilen Rostoffen besteht. Die Kennzeichnung muss den Typ der verwendeten Faser und den prozentualen Anteil dieser Faser am Produktgewicht angeben. Kennzeichnung von Haushaltsgeräten Die Verordnung über die Kennzeichnung von Haushaltsgeräten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und anderen wichtigen Ressourcen, kurz EnVKV, verpflichtet die Händler von "weißer Ware", also Kühlschränken, Herden & Co., die Geräte entsprechend ihres Energieverbrauchs zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung hat die Energieeffizienzklasse, den Energieverbrauch in kwh/jahr und je nach angebotenem Gerät noch weitere Daten zu nennen. Batteriegesetz Wer als Onlinehändler Batterien bzw. Geräte, die Batterien enthalten, verkauft, ist laut Batteriegesetz dazu verpflichtet, Kunden darauf hinzuweisen, dass Batterien beim Händler kostenfrei zurückgegeben werden können und dass die Kunden zur Rückgabe der Batterien gesetzlich verpflichtet sind. Außerdem müssen Onlinehändler die Kennzeichnungen auf den Batterien erläutern. Muster Batteriegesetz kostenfrei downloaden Rechtswissen für Online-Händler in Deutschland 6
9 Lebensmittelkennzeichnungsverordnung Mit der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung hat der Gesetzgeber den Herstellern von Lebensmitteln in Fertigpackungen Verpflichtungen zur Kennzeichnung dieser Lebensmittel auferlegt. Wenn Waren dazu bestimmt sind, von Menschen verzehrt zu werden, handelt es sich um Lebensmittel. Diese müssen mit der Verkehrsbezeichnung, der Anschrift des Herstellers, einer Liste der verwendeten Zutaten, dem Mindesthaltbarkeitsdatum und je nach Art des Lebensmittels einer Reihe von weiteren Angaben versehen werden. Jugendschutz Vorsicht ist beim Handel mit Waren geboten, die dem Jugendschutz unterliegen, also insbesondere bei Filmen und Computerspielen. Wenn die Freiwillige Selbstkontrolle eine Alterskennzeichnung vergeben hat, so ist die Altersfreigabe beim jeweiligen Produktangebot im Internet in der gesetzlich vorgeschriebenen Form anzubringen. Auch der jeweilige Datenträger und die Hülle des Datenträgers müssen mit einem deutlichen Hinweis auf die Altersfreigabe versehen sein. Medien, die mit der Altersfreigabe "Nicht freigegeben unter 18 Jahren" oder "Freigegeben ab 18 Jahren" versehen sind, dürfen Jugendlichen gegenüber nicht beworben werden. Altölverordnung Wer gewerbsmäßig Motor- oder Getriebeöl über seinen Onlineshop verkauft, ist dazu verpflichtet, Altöl zurückzunehmen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Altölverordnung. Neben der Pflicht zur Rücknahme des Altöls muss der jeweilige Händler den Endverbraucher über die Rücknahmemöglichkeit informieren. Rechtswissen für Online-Händler in Deutschland 7
10 Vertragsschluss im Internet Nachdem der Kunde ordnungsgemäß belehrt und informiert wurde, kann es endlich zum Abschluss eines Kaufvertrages kommen. Aber wie und wann kommt er im Internet zustande? Als Händler haben Sie auch im Internet die Möglichkeit, Waren in Ihrem Shop unverbindlich zu präsentieren. Es entstehen Ihnen dadurch noch keine Pflichten, sondern Sie fordern Ihre Kunden lediglich auf, ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben. Das Angebot gibt der Kunde ab, indem er die Ware online bestellt. Sie haben dann die Möglichkeit zu überprüfen, ob noch genügend Ware vorhanden ist, bevor Sie das Angebot annehmen und sich dadurch vertraglich zur Lieferung verpflichten. Beim Onlineshopping gilt die Bestellung als zugegangen, sobald die Bestellinformationen den Server des Shops erreicht haben. Erst wenn Sie ausdrücklich z.b. in einer die Annahme der Bestellung erklären oder die bestellte Ware liefern, nehmen Sie das Angebot des Kunden an und schließen damit den Vertrag. Bestätigungs- s sind meist keine individuellen Erklärungen des Shopbetreibers, sondern werden automatisch durch das Shopsystem generiert. Hier muss unterschieden werden: Verkäufer sind gesetzlich dazu verpflichtet, dem Kunden unverzüglich per zu bestätigen, dass die Bestellung angekommen ist. Mir dieser Eingangsbestätigungs- kann auch schon der Vertrag geschlossen werden (wenn Sie z.b. über einen "unerschöpflichen" Warenvorrat verfügen), muss es aber nicht. Sie können den Vertrag auch erst mit einer zweiten Auftragsbestätigungs- schließen, die Sie dem Kunden aber auch zeitnah schicken müssen. Internetgeschäfte sind schnelllebig, d.h. Sie können sich bei Massenware nicht eine Woche mit der Antwort Zeit lassen. Ansonsten ist der Kunde aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr an sein Angebot gebunden. Entscheidend ist also, dass beim Kunden keine Missverständnisse über die Bedeutung der E- Mails aufkommen dürfen und Sie die Texte sorgfältig formulieren, z.b. dass "mit dieser nur der Eingang bestätigt, ein Kaufvertrag aber noch nicht abgeschlossen wird." Wenn nach diesen Grundsätzen ein Kaufvertrag geschlossen worden ist, sind Sie als Online- Händler verpflichtet, dem Kunden die gekaufte Sache zu übereignen, ihm also das Eigentum zu verschaffen. Im Gegenzug muss der Kunde den Kaufpreis zahlen. Wird ein geschlossener Kaufvertrag nicht erfüllt, besteht das Recht, nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Ein möglicher Schaden des Kunden wäre z.b. der Differenzbetrag, wenn er den gewünschten Kaufgegenstand nun bei einem anderen Händler zu einem höheren Preis erwerben muss. Als Onlinehändler haben Sie zudem die Pflicht, in Ihren AGB über die Art und Weise des Vertragsschlusses und über die technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen, zu informieren. Rechtswissen für Online-Händler in Deutschland 8
11 Gewährleistung und Garantie Mit dem Verkauf der Ware an den Kunden ist das Vertragsverhältnis noch nicht beendet. Der Onlinehändler hat in bestimmten Grenzen für den Zustand der verkauften Ware einzustehen. Im Rahmen der Gewährleistung ergibt sich der Anspruch des Kunden aus dem Gesetz. Zusätzlich zum gesetzlichen Anspruch kann der Onlinehändler selbst dem Kunden verbindliche Zusagen zur Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Ware machen. Eine solche vertragliche Zusage nennt sich Garantie. Gewährleistung Gegenstand der Gewährleistung ist der Zustand der Ware bei Gefahrübergang. Der Gefahrübergang findet bei der Übergabe der Ware vom Zusteller an den Kunden statt. Zu diesem Zeitpunkt muss die Ware die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Oder anders ausgedrückt: Der Kunde muss die Ware so bekommen, wie sie ihm vertraglich zugesichert wurde. Zeigt sich erst im Nachhinein, dass die Ware beschädigt ist oder nicht richtig funktioniert, muss der Händler während der ersten sechs Monate nach Gefahrübergang beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhanden war. Dieser Entlastungsbeweis ist schwer zu führen. Nach Ablauf der sechs Monate verschiebt sich die Beweislast. Dann muss der Kunde beweisen, dass der Mangel schon vorhanden war, als er das Produkt in Empfang genommen hat. Liegt ein Mangel vor, so steht dem Kunden zunächst das Recht auf Nacherfüllung zur Verfügung. Nacherfüllung bedeutet entweder die Behebung des Mangels, also die Reparatur, oder die Lieferung einer mangelfreien Sache. Der Kunde kann wählen, auf welche Art er die Nacherfüllung wünscht. Sämtliche Kosten der Nacherfüllung hat der Verkäufer zu tragen. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese Art der Nacherfüllung unmöglich ist oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, mit der Folge, dass der Vertrag rückabgewickelt wird. Der Kaufpreis ist dann vom Verkäufer zurückzuerstatten. Für die Zeit, in der die Sache vom Kunden genutzt wurde, kann der Verkäufer vom Kunden einen Nutzungswertersatz verlangen, der sich an der Nutzungszeit orientiert. Rechtswissen für Online-Händler in Deutschland 9
12 Garantie Ob eine Garantie eingeräumt wird, entscheidet der Online-Händler selbst. Wenn eine Garantie gewährt wird oder überhaupt auf der Internetseite das Wort "Garantie" verwendet wird, ist eine Reihe von gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Demnach müssen die Bedingungen, unter denen die Garantie greift, in einer verständlichen Garantieerklärung niedergelegt sein. Diese Erklärung muss darauf hinweisen, wofür garantiert wird wer garantiert (Anschrift des Garantiegebers) wo und wie lang die Garantie gilt dass neben der Garantie die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen. Form: Der Verbraucher kann verlangen, dass ihm die Garantie in Textform (z.b. per , Brief) mitgeteilt wird. Bearbeitet von: Rechtanwalt Dr. Volker Baldus, janolaw AG. Stand: Juli 2011 Rechtswissen für Online-Händler in Deutschland 10
13 Abmahnsicherheit für Ihren Shop Mit dem AGB Hosting-Service von janolaw Widerrufsbelehrung, AGB, Datenschutzerklärung und Impressum gehören zur rechtlichen Grundausstattung eines jeden Onlineshops. Doch ständig neue Gerichtsurteile und Gesetzesänderungen sorgen dafür, dass diese Dokumente schnell wieder veralten. Dadurch wächst aber auch die Gefahr, von Konkurrenten abgemahnt zu werden. Als Shopbetreiber müssen Sie sich somit ständig über die neuesten Entwicklungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Laufenden halten oder mit dem Risiko veralteter Dokumente leben. Sie können die Pflege Ihrer Dokumente aber auch an den Internet- Rechtsdienstleister janolaw outsourcen und das Abmahnrisiko gleich mit. Mit dem AGB Hosting-Service von janolaw sind Sie durch aktuelle Dokumente, automatische Updates und Abmahnkostenhaftung dauerhaft auf der sicheren Seite und gewinnen zusätzlich Zeit für Ihr Kerngeschäft. Wenn Sie auch oder ausschließlich digitale Güter anbieten, steht Ihnen eine spezielle Version für Downloadprodukte zur Verfügung. In weniger als einer Stunde dauerhaft abmahnsicher so einfach geht's 1. Online rund 40 Fragen zu Ihrem Shop beantworten und dadurch alle vier Dokumente erstellen. 2. Dokumente über Schnittstelle oder Verlinkung in Ihren Shop einbinden fertig. Den Rest übernehmen wir: Nach jeder rechtlichen Änderung werden Ihre Dokumente von unseren Anwälten angepasst und über die Schnittstelle oder Verlinkung automatisch zum richtigen Zeitpunkt in Ihrem Shop aktualisiert. Zusammen mit der Abmahnkostenhaftung durch die janolaw AG sind Sie damit optimal und dauerhaft vor Abmahnungen schützt. Als STRATO Kunde profitieren Sie zusätzlich von einem dauerhaften Preisvorteil von bis zu mehr als 65, Euro im Jahr. Ihre Vorteile im Überblick: Anwaltlich erstellte und individuell anpassbare Dokumente Aktualisierung durch Anwälte bei Änderung der Rechtslage Zeitersparnis durch automatische Updates Abmahnkostenhaftung im Rahmen der janolaw Anwaltsgarantie Bequeme Integration per Schnittstelle oder Verlinkung 25% Dauerrabatt für STRATO Kunden Jetzt buchen und Onlineshop dauerhaft rechtssicher gestalten Rechtswissen für Online-Händler in Deutschland 11
14 Über die janolaw AG: Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region ging im Jahr 2000 an den Start und ist einer der großen Rechtsservice-Anbieter im Internet. Mit anwaltlichem Know-how und innovativer Technologie bietet das Unternehmen über sein Online-Portal erstklassige Rechtsdienstleistungen zu fairen Preisen von individuell gestaltbaren Verträgen bis zur Anwaltshotline Mithilfe eines Assistenten ist jeder Nutzer in der Lage, selbstständig komplexe Verträge zu erstellen. Der Assistent führt den Nutzer online durch einen Frage-Antwort-Katalog und stellt aus anwaltlich überprüften Textbausteinen das gewünschte Dokument individuell zusammen. Neben Vertragsassistenten für Arbeits-, Miet- oder Kaufverträgen stehen auch Assistenten für Arbeitszeugnisse, AGB, Testamente, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zur Verfügung. Darüber hinaus leisten mehr als Mustervorlagen und Ratgeber-Broschüren schnell und unkompliziert erste juristische Hilfe zum Download. Rechtswissen für Online-Händler in Deutschland 12
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