Vollstreckungsrecht 2
|
|
|
- Anneliese Kappel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ALPMANN SCHMIDT Vollstreckungsrecht 2 2. Auflage 2010
2 Frank Müller Rechtsanwalt Vollstreckungsrecht 2 2. Auflage 2010 ISBN: Verlag: Alpmann und Schmidt Juristische Lehrgänge Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG, Münster Die Vervielfältigung, insbesondere das Fotokopieren der Karteikarten, ist nicht gestattet ( 53, 54 UrhG) und strafbar ( 106 UrhG). Im Fall der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt.
3 Inhaltsverzeichnis Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in unbewegliches Vermögen Die Zwangsvollstreckung aus Titeln, die nicht auf Zahlung gerichtet sind Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer Handlung, Duldung oder Unterlassung, 887 ff Zwangsvollstreckung und Abgabe einer Willenserklärung, 894 ff , 25 Prozessuale Offenbarungspflichten des S und Haft Rechtsbehelfe im Zwangsvollstreckungsrecht Vollstreckungserinnerung, Sofortige Beschwerde, Vollstreckungsgegenklage (Vollstreckungsabwehrklage), Drittwiderspruchsklage, Klage auf vorzugsweise Befriedigung, Vollstreckungsschutz, 765 a Anfechtung Einstweiliger Rechtsschutz Definition! Beachte Beispiel O P Problem/Streit
4 in unbewegliches Vermögen (1) 1 I. Gegenstand Grundstücke, einschließlich aller Bestandteile, 864 I grundstücksgleiche Rechte, 864 I; z.b. Erbbaurecht, 11 ErbbRVO Miteigentumsanteile an Grundstücken sowie an grundstücksgleichen Rechten, 864 II Gegenstände, auf die sich bei Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten die Hypothek erstreckt (Haftungsverband der Hypothek), 865 I, 1120 ff. BGB II. Arten der Vollstreckung, 866 I Eintragung einer Zwangshypothek Zwangsversteigerung Zwangsverwaltung Der G kann verlangen, dass eine dieser Maßnahmen alleine oder neben den Übrigen ausgeführt wird, 866 II. Bei Arrest: Einschränkung gem Eintragung einer Zwangshypothek a) Funktion: Die Zwangshypothek ist stets Sicherungshypothek, 867 I, also streng akzessorisch, 1184 BGB, welche mit ihrer Eintragung ins Grundbuch entsteht, 867 I 2. Sie ist eine dingliche Sicherung der Geldforderung. Der G kann durch Zwangsversteigerung seine Befriedigung erlangen. Im Unterschied zur normalen Hypothek jedoch ohne Duldungsklage nach 1147 BGB, vgl. 867 III; Rangklasse folgt aus 10 I Nr. 4 ZVG.
5 in unbewegliches Vermögen (2) 2 1. Eintragung einer Zwangshypothek (Fortsetzung) b) Voraussetzungen der Zwangshypothek Prüfung der Voraussetzungen durch das GBA von Amts wegen; es prüft sowohl die vollstreckungsrechtlichen als auch die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen; fehlt eine Voraussetzung, so ist der Antrag auf Eintragung der Sicherungshypothek zurückzuweisen; fehlen lediglich grundbuchrechtliche Voraussetzungen und sind diese Hindernisse behebbar, so ergeht eine Zwischenverfügung (mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung) grundbuchrechtliche Voraussetzungen: Antrag des G, 867 I, beim GBA, 13 GBO! Die Prozessvollmacht erstreckt sich gem. 81 auch hierauf. Bezeichnung des Grundstücks und der Geldbeträge, 28 GBO Eintragungsbewilligung des S, 19 GBO, entbehrlich diese wird durch Vollstreckungsvoraussetzungen ersetzt, vgl. 867 I 2. vollstreckungsrechtliche Voraussetzungen: bei den allgemeinen Voraussetzungen für das Vollstreckungsverfahren, VR 1: 6 13, gilt: funktionelle Zuständigkeit des GBA, 867 I; Entscheidung durch RPfl, 3 Nr. 1 h RPflG
6 in unbewegliches Vermögen (3) 3 1. Eintragung einer Zwangshypothek (Fortsetzung) RSB fehlt, wenn Forderung bereits durch Hypothek gesichert ist Verbot der Doppelsicherung weitere Sicherungshypothek an anderem Grundstück des S für gleiche Forderung unzulässig (h.m.), vgl. 867 II 1; anders, wenn zunächst Forderung nur durch Grundschuld gesichert ist Titel mit mehr als 750, 866 III; ohne Zinsen Klausel Zustellung besondere Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, VR 1: keine Vollstreckungshindernisse, VR 1: InsO; Rückschlagsperre, falls Sicherungshypothek im letzten Monat vor Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetragen wurde im Fall des 867 II, falls Verteilungserklärung fehlt
7 in unbewegliches Vermögen (4) 4 1. Eintragung einer Zwangshypothek (Fortsetzung) c) Besonderheiten Eintragung der Sicherungshypothek als Buchhypothek; abhängig vom Bestand der Forderung Bei Aufhebung der ZV/Erklärung der ZV für unzulässig erwirbt Eigentümer die Hypothek als Eigentümergrundschuld, 868. Falls S nicht Eigentümer des Grundstücks ist, entsteht keine Zwangshypothek; kein Gutglaubenserwerb möglich; 892 BGB nur bei rechtsgeschäftlichem Erwerb anwendbar! d) Rechtsbehelfe Beschwerde nach 71 I GBO i.v.m. 11 I RPflG, falls Antrag des G abgelehnt wird Beschwerde des S nach 71 II 2 GBO, falls GBA Eintragung der Sicherungshypothek unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften vorgenommen hat dann wird Amtswiderspruch nach 53 I 1 GBO eingetragen oder Löschung vorgenommen! nicht 766 oder 793 gegen die Eintragung 767, wenn S materiell-rechtliche Einwendungen gegen titulierten Anspruch hat, , wenn Dritte ein Interventionsrecht geltend machen, 42 47
8 in unbewegliches Vermögen (5) 5 2. Zwangsversteigerung, , a ZVG erfolgt durch Anordnung der Zwangsversteigerung, 15 ZVG, wodurch die Beschlagnahme des Grundstücks erfolgt, 20 ZVG, sowie Verwertung durch Versteigerung, 35 ff. ZVG a) Voraussetzungen der Anordnung allgemeine Verfahrensvoraussetzungen; insbes. Antrag nach 16 I ZVG; funktionell zuständig ist das AG als VollstrG nach 3 Nr. 1 i RPflG durch den RPfl; RSB fehlt bei Bagatellforderungen (h.m.) allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung) besondere Vollstreckungsvoraussetzungen; 17 ZVG: S als Eigentümer im Grundbuch eingetragen oder Erbe des eingetragenen Eigentümers! Keine materiell-rechtliche Prüfung der Rechtslage; VollstrG prüft wegen des Grundsatzes der Formalisierung der ZV nur formelle Identität von S und dem im Grundbuch Eingetragenen. keine Vollstreckungshindernisse b) Anordnungsbeschluss des VollstrG, 15, 20 ZVG danach Eintragung des Versteigerungsvermerks in das Grundbuch, 19 ZVG c) Wirkung der Anordnung Beschlagnahme des Grundstücks, 20 I ZVG; Verstrickung! Der G erhält kein PfPfR, sondern lediglich ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück Befriedigungsrecht.
9 in unbewegliches Vermögen (6) 6 2. Zwangsversteigerung, , a ZVG (Fortsetzung) d) Wirkung der Beschlagnahme relatives Veräußerungsverbot, 23 I ZVG; 136, 135 BGB Ausnahmen vom Veräußerungsverbot Einwilligung des G in Verfügung des S, 185 BGB Verfügung innerhalb einer ordnungsgemäßen Wirtschaft, 23 I 2 ZVG beim gutgläubigen Erwerb Dritter, 135 II BGB! Beachte hierbei 23 II ZVG!! Problembereiche: Eigentumsumschreibung vor Wirksamwerden der Beschlagnahme Eigentumswechsel nach Beschlagnahme, aber vor Eintragung des Versteigerungsvermerks Eintragung des Eigentumswechsels nach Eintragung des Versteigerungsvermerks dingliche Einigung nach Wirksamwerden der Beschlagnahme und nach Eintragung des Sperrvermerks
10 in unbewegliches Vermögen (7) 7 2. Zwangsversteigerung, , a ZVG (Fortsetzung) e) Umfang der Beschlagnahme 20 I ZVG: Grundstück, Grundstücksbruchteil, grundstücksgleiche Rechte 20 II ZVG i.v.m BGB: Gegenstände, auf die sich bei einem Grundstück die Hypothek erstreckt! aber entgegen 1123 BGB nicht Miet- und Pachtforderungen, 21 II 1 ZVG f) Versteigerung Terminsbestimmung, 36 ZVG; Inhalt nach 37 ZVG wie: Bezeichnung des Grundstücks, Zeit und Ort des Versteigerungstermins, Aufforderung, nicht eingetragene Rechte anzumelden (beachte 48, 66 II ZVG) Arten der Gebote: fünf Gebote geringstes Gebot, 44 I ZVG sog. Deckungsprinzip Verfahrenskosten ( 109 ZVG) + dem Anspruch des betreibenden G vorgehenden Rechte (Rangfolge, 10 ZVG) = geringstes Gebot Mindestgebot, 74 a, 85 a ZVG nur im 1. Versteigerungstermin; wegen Art. 14 GG absolutes Mindestgebot: 1/2 muss des Grundstückswertes relatives Mindestgebot: 7/10 kann
11 in unbewegliches Vermögen (8) 8 2. Zwangsversteigerung, , a ZVG (Fortsetzung) Mehrgebot Gebot im Versteigerungstermin geringstes Gebot = Mehrgebot Meistgebot höchstes in der Versteigerung abgegebene Gebot: geringstes Gebot + Mehrgebot = Meistgebot Bargebot, 49 I ZVG vom Ersteher im Verteilungstermin in bar zu entrichtender Betrag! Übernahmeprinzip, 52 I 1 ZVG Zuschlag nach 81 I ZVG an den Meistbietenden zu erteilen, sofern keine Versagungsgründe 82 ZVG durch Beschluss des VollstrG; Verkündung gem. 87 ZVG; Wirksamwerden des Zuschlags gem. 89 ZVG Zuschlagsbeschluss ist Vollstreckungstitel, 93 I ZVG Mit dem Zuschlagsbeschluss verlieren Verfügungsbeschränkungen in Bezug auf das Grundstück ihre Wirkung; der Erwerber erlangt uneingeschränktes Eigentum am Grundstück, 90 I ZVG; an allen Gegenständen, auf die sich die Versteigerung erstreckt, 90 II ZVG. hierüber 55, 20 ZVG anzuwenden
12 in unbewegliches Vermögen (9) 9 2. Zwangsversteigerung, , a ZVG (Fortsetzung) originärer Eigentumserwerb des Erstehers auf Gut- oder Bösgläubigkeit kommt es hier nicht an; Umfang: 90, 55 I, 20 II ZVG; 1120 BGB nicht, falls wirksam enthaftet gem ff. BGB, 23 I 2 ZVG 90, 55 II, 37 Nr. 5 ZVG; 97 BGB bei schuldnerfremdem Zubehör, das deshalb nicht in den Haftungsverband gefallen ist Belastung des Grundstücks Die im Grundbuch eingetragenen und ins geringste Gebot fallenden Rechte bleiben bestehen. Im Übrigen erlöschen sie, 91 ZVG, und setzen sich im Wege der dinglichen Surrogation am Erlös fort, 92 ZVG. sonstige Wirkung da Zuschlagsbeschluss Vollstreckungstitel ist, fehlt für eine Räumungsklage das RSB keine Räumung gegen Mieter/Pächter, 57 ZVG, aber Sonderkündigungsrecht des Erstehers, 57 a ZVG Verteilung des Erlöses, 105 ff. ZVG
13 in unbewegliches Vermögen (10) Zwangsversteigerung, , a ZVG (Fortsetzung) g) Rechtsmittel sofortige Beschwerde, 96 ZVG, 793, 567 ff.; Besonderheiten nach ZVG h) Zwangsversteigerung in besonderen Fällen, ZVG Zwangsweise Verwertungen, die in der Art einer Zwangsvollstreckung durchgeführt werden; daher handelt es sich um keine echte Zwangsvollstreckung, d.h. die Voraussetzungen der ZV brauchen nicht vorliegen. Besondere Fälle sind: Zwangsversteigerung im Insolvenzverfahren, 172 ff. ZVG, 165 InsO Zwangsversteigerung auf Antrag des Erben, 175 ff. ZVG Zwangsversteigerung auf Aufhebung einer Gemeinschaft, 180 ff. ZVG Teilungsversteigerung! beliebtes Klausurproblem: Antrag eines Ehegatten als Miteigentümer auf Teilungsversteigerung Liegen die Voraussetzungen des 1365 BGB vor (materiell-rechtliche Einwendung), kann anderer Ehegatte grds. Drittwiderspruchsklage, 771, erheben, s ; fraglich hierbei, ob Interventionsrecht vorliegt; bereits Antrag auf Teilungsversteigerung bedarf im Fall des 1365 BGB der Zustimmung des anderen Ehegatten (h.m.).
1 Einführung 1. A) Die Zwangsvollstreckungsklausur im Examen 1. B) Definition der Zwangsvollstreckung 1. C) Einordnung der Zwangsvollstreckung 2
I 1 Einführung 1 A) Die Zwangsvollstreckungsklausur im Examen 1 B) Definition der Zwangsvollstreckung 1 C) Einordnung der Zwangsvollstreckung 2 2 Überblick über die Grundzüge der Zwangsvollstreckung 3
Zivilprozessrecht. Vorlesung ZPO Wintersemester 2017/2018 Robin Matzke
Zivilprozessrecht B. III. 3. ff. ZV wegen Geldforderung in bewegliches und unbewegliches Vermögen, Forderungen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung 1. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen Titel,
ZPO Felix Loth
ZPO 19.06.2012 Felix Loth Gliederung WEGEN Geldforderung IN körperliche Sachen Pfändung (Sicherung) Verwertung IN Forderungen Pfändung (Sicherung) Verwertung IN unbewegliches Vermögen Verwertung WEGEN:
EUV Frankfurt/Oder Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. ZPO - Vertiefung WiSe 2010/11, Teil 7 S. 1. Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliches Vermögen: körperliche Gegenstände in bewegliches Vermögen: Forderungen in unbewegliches Vermögen Sicherungshypothek Zwangsversteigerung Zwangsverwaltung
Inhalt. Einführung in die ZPO II
Inhalt Einführung in die ZPO II Einleitung 7 A. Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahren 7 B. Das Zwangsvollstreckungsverfahren 7 Übersicht: Die Zwangsvollstr. im System der Klagearten 9 Lektion 1:
Zwangsvollstreckungsrecht
Zwangsvollstreckungsrecht Hinweis: Weiteres Material wird parallel zur Vorlesung auf der über Stud.IP (http://www.studip.uni-goettingen.de/) zur Verfügung gestellt. 1. Teil: Einführung Gliederung 1 Grundlagen
Vorwort Literaturverzeichnis Zur Arbeit mit diesem Buch
Vorwort Literaturverzeichnis Zur Arbeit mit diesem Buch Rn. Seite V XV XVII 1 Überblick 1 I. Zwangsvollstreckungsverfahren 1 1 1. Begriff der Zwangsvollstreckung 2 1 2. Gläubiger und Schuldner 7 2 3. Voraussetzungen
Vollstreckungsrechtliches Lehrbuch für Referendare zur zweiten juristischen Staatsprüfung
Jura Sebastian Homeier Vollstreckungsrechtliches Lehrbuch für Referendare zur zweiten juristischen Staatsprüfung Band 2 der Skriptenreihe zum Assessorexamen Vollstreckungsrechtliches Lehrbuch für Referendare
Repetitorium Kreditsicherungsrecht 5. Haftungsverband (Montag, )
Repetitorium Kreditsicherungsrecht 5. Haftungsverband (Montag, 04.05.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? 1
5: Vollstreckung wegen Geld in das unbewegliche Vermögen
5: Vollstreckung wegen Geld in das unbewegliche Vermögen A. Überblick B. Titel und titulierter Anspruch C. Zwangsversteigerung I. Überblick II. Beschlagnahme III. Versteigerungsverfahren D. Zwangsverwaltung
Inhaltsverzeichnis. Vorwort... Literaturverzeichnis... ZurArbeitmitdiesemBuch...
Vorwort... Literaturverzeichnis... ZurArbeitmitdiesemBuch... Rn Seite V XIII XV 1 Überblick... 1 1 I. Zwangsvollstreckungsverfahren... 1 1 1. Begriff der Zwangsvollstreckung... 2 1 2. GläubigerundSchuldner...
Karteikarten ZPO I + II
Karteikarten Zivilrecht - Alpmann-Schmidt Karteikarten ZPO I + II Erkenntnisverfahren, Vollstreckungsrecht Bearbeitet von Claudia Haack 11., aktualisierte Auflage 2017. Lernkarten. Rund 62 Karteikarten.
Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung Handbuch von Prof. Dipl.-Rpfl. Udo Hintzen FH für Verwaltung und Rechtspflege Berlin - FB Rechtspflege - und Hans-Joachim Wolf Richter am Oberlandesgericht
Vorwort 9. Abkürzungsverzeichnis 13. Verzeichnis der Muster 17. A Vollstreckungsversteigerung 21
Inhaltsübersich t Seite Vorwort 9 Abkürzungsverzeichnis 13 Verzeichnis der Muster 17 A Vollstreckungsversteigerung 21 1 Überlegungen vor Beantragung des Zwangsversteigerungsverfahrens 21 2 Voraussetzungen
Finanzdienstleistungsrecht Grundpfandrechte
Finanzdienstleistungsrecht Grundpfandrechte Dr. Claire Reifner Charts Nr. 18 1 Grundpfandrechte Hypothek 1113 ff BGB Grundschuld 1191 ff BGB akzessorisch nicht akzessorisch (Verbindung über Sicherungsabrede
Inhaltsübersicht. Erstes Buch. Die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen
Inhaltsübersicht Schrifttumsverzeichnis Abkürzungen Gesetzestexte IX XV XVII XIX Erstes Buch. Die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen Erster Teil. Einführung 1 Zweiter Teil. Die Zwangssicherungshypothek
Inhaltsübersicht. Vorwort zur 5. Auflage 5 Vorwort zur 1. Auflage 7 Inhaltsverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 17
Inhaltsübersicht Vorwort zur 5. Auflage 5 Vorwort zur 1. Auflage 7 11 Abkürzungsverzeichnis 17 1. Grundsätzliches 21 2. Materiell-rechtliche Voraussetzungen der Teilungsversteigerung 33 3. Rangverhältnisse
Inhaltsübersicht 12.1
Inhaltsübersicht 12.1 Inhaltsverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... LXIII Literaturverzeichnis... LXXI Rdn. Seite 1. Abschnitt Bedeutung und Vorbereitung der Zwangsvollstreckung (Hintzen/Wolf)... 1.1
Zwangsvollstreckungsrecht
Zwangsvollstreckungsrecht von Prof. Dr. Karl August Prinz von Sachsen Gessaphe o. Professor an der FernUniversität Hagen 2014 Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis...
Teil 2.3: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
RA Prof. Dr. Hubert Schmidt - 1 Überblick über die Vollstreckungsvoraussetzungen I. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen ( 50 ff.!) II. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen ( 750!) 1. Titel (zu vollstreckender
Teil 2.2: Grundlagen des Vollstreckungsrechts
Vorlesung Teil 2.2: Grundlagen des Vollstreckungsrechts RA Prof. Dr. Hubert Schmidt - 1 Literatur zum Vollstreckungsrecht (Auswahl): Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 10. Aufl., München (Vahlen)
Teil 2.3: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung - Überblick - RA Prof. Dr. Hubert Schmidt - ZPO II 1
- Überblick - RA Prof. Dr. Hubert Schmidt - 1 Überblick über die Vollstreckungsvoraussetzungen I. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen ( 50 ff.!) II. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen ( 750!) 1.
Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen
Handbuch der Rechtspraxis Band 2 Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen - ZVG-Handbuch - Von Kurt Stöber Regierungsdirektor a. D. Rothenburg ob der Tauber 9., neubearbeitete Auflage des von Dr.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF V ZA 35/15 BESCHLUSS vom 25. Februar 2016 in dem Zwangsversteigerungsverfahren ECLI:DE:BGH:2016:250216BVZA35.15.0 - 2 - Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Februar 2016
Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen
Handbuch der Rechtspraxis: HRP 2 Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ZVG-Handbuch von urt Stöber, Dr. Friedrich Zeller 8., neubearbeitete Auflage Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen
Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis
Weißmann Riedel Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis Das Arbeitshandbuch für die anwaltliche Vollstreckungspraxis 73. Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung herausgegeben
Vollstreckung - was passiert, wenn die geschlossene Vereinbarung nicht erfüllt wird? Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts
Vollstreckung - was passiert, wenn die geschlossene Vereinbarung nicht erfüllt wird? Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts Wolfsburg, 06.05.2017 Philipp Reh Amtsgericht Wolfsburg Gliederung I. Allgemeine
Sicherungsrechte. Grundpfandrechte, Teil 1: Hypothek. -- Übersicht --
Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) (Vorlesung) Sicherungsrechte Grundpfandrechte, Teil 1: Hypothek -- Übersicht -- I. Sicherungsgut 2 II. Bestellung 2 III. Verwertungsbefugnis des Inhabers
1. Begriff der Zwangsvollstreckung. 2. Vollstreckungsanspruch. 3. Abgrenzungen
1. Begriff der Zwangsvollstreckung - staatliches Verfahren - zur zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung - von privatrechtlichen Leistungs- und Unterlassungsansprüchen 2. Vollstreckungsanspruch - als
Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis
Weißmann -- Riedel Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis Das Arbeitshandbuch für die anwaltliche Vollstreckungspraxis 132. Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung Mai
Klausur vom 27. Januar 2015
Zwangsvollstreckungsrecht Klausur vom 27. Januar 2015 Prof. Dr. Florian Jacoby S ist Landwirt. Er ist alleiniger Eigentümer des von ihm betriebenen unbelasteten Landguts. Zur Bewirtschaftung benutzt er
Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis
Weißmann -- Riedel Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis Das Arbeitshandbuch für die anwaltliche Vollstreckungspraxis 136. Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung Januar
Vorwort Abkürzungen Literatur Einleitung 1
Vorwort V Abkürzungen XV Literatur XIX Einleitung 1 I. Übersicht und Einführung 1 A. Die Arten der Immobiliarvollstreckung 1 B. Der Gegenstand der Vollstreckung 2 C. Die neuere Rechtsentwicklung der Immobiliarvollstreckung
Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
Klaus-Niels Knees Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung Der Vollstreckungsablauf von der Verfahrensanordnung bis zur Erlösverteilung 6., neu bearbeitete Auflage De Gruyter Abkürzungen Literaturhinweise
Examinatorium Zivilprozessrecht Prof. Dr. Gomille
Examinatorium Zivilprozessrecht Prof. Dr. Gomille Augsburger Examinatorium der Juristischen Fakultät Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Zimmer: 2010 Tel.: +49 821 598-4055 [email protected]
III.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG)
Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 17. Teil: Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen I (Zwangsversteigerung; 866, 869 i.v.m. ZVG) I. Anordnung der Zwangsversteigerung 1. Voraussetzungen
Fachklassen Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte. 12.Klasse VERFAHRENS- UND VOLLSTRECKUNGSRECHT
Fachklassen Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte VERFAHRENS- UND VOLLSTRECKUNGSRECHT 12.Klasse 1 Fachprofil: Das Verfahrens- und Vollstreckungsrecht stellt einen Schwerpunkt der Tätigkeit
Teil 2.4: Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung
RA Prof. Dr. Hubert Schmidt - 1 Anfang 2014 wegen einer Geldforderung gegen M erwirkt hat, durch GV eine wertvolle Truhe pfänden, die sich in der Wohnung des M und seiner Ehefrau F befindet. M und F wollen
Einführung. A. Definition. B. Arten der Immobiliarvollstreckung. C. Gegenstände der Immobiliarvollstreckung
Einführung A. Definition Bei der Immobiliarvollstreckung (auch Immobiliarzwangsvollstreckung genannt) handelt es sich um die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen eines Schuldners. B. Arten
Inhaltsverzeichnis. Kapitel 1 Zwangsversteigerung eines Grundstücks
VII Inhaltsverzeichnis Literaturhinweis...XXI Einführung... 1 Kapitel 1 Zwangsversteigerung eines Grundstücks A. Anordnung und Beitritt... 5 I. Anordnung der Zwangsversteigerung... 6 1. Antragsgrundsatz...
Sicherungsrechte. Grundpfandrechte, Teil 1: Hypothek. -- Übersicht --
Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) (Vorlesung) Sicherungsrechte Grundpfandrechte, Teil 1: Hypothek -- Übersicht -- I. Sicherungsgut 2 II. Bestellung 2 III. Verwertungsbefugnis des Inhabers
II. Verwertung gemäß 814 ff ZPO GELD SACHEN
II. Verwertung gemäß 814 ff ZPO GELD 1.Grs: 815 I BGB (Ablieferung als staatl. Hoheitsakt) 2.Möglichkeit nach 815 II ZPO der Glaubhaftmachung 3. 815 III ZPO = 362 BGB SACHEN 817 ZPO I= Zuschlag isd 156
Das Zwangsvollstreckungsrecht in der Praxis
Das Zwangsvollstreckungsrecht in der Praxis Allgemeine Hinweise anlässlich der Schulungsveranstaltung für die Schiedsmänner und Schiedsfrauen im Landgerichtsbezirk Göttingen am 11.10.2014 in Ebergötzen
Test Zwangsvollstreckung
Test Zwangsvollstreckung [1] Dr. Jacoby ZV Grundbegriffe A. I. Begriff der Zwangsvollstreckung (ZV)? [1] Dr. Jacoby ZV Grundbegriffe A. I. A. Grundbegriffe I. Begriff der Zwangsvollstreckung (ZV) Verfahren,
Die Grundschuld, 1191 ff. BGB
Examinatorium Zivilrecht Immobiliarsachenrecht Wintersemester 2017/2018, 1191 ff. BGB Dr. Stefan Trommler www.examinatorium.jura.lmu.de I. Allgemeines IV. Gutgläubiger Ersterwerb VI. Einwendungen und Einreden
Zwangsvollstreckungsrecht. Vorlesung Zwangsvollstreckungsrecht mit Robin Matzke
Zwangsvollstreckungsrecht Vorliegen der Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen - Wiederholung - 1. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen a) Zulässigkeit des Rechtswegs, 13 GVG b) Zuständigkeit des Vollstreckungsorgans
Einführung in das Zwangsversteigerungsund. Zwangsverwaltungsrecht
Einführung in das Zwangsversteigerungsund Zwangsverwaltungsrecht von Rudolf Streuer Dipl.-Rechtspfleger und Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege NRW Bad Münstereifel 2002 VII Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis. Seite Vorwort... 5 Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 23
Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort... 5 Literaturverzeichnis... 21 Abkürzungsverzeichnis... 23 Kapitel A Forderungen der Gemeinde I. Privilegierte Forderungen... 27 1. Welche Forderungen sind privilegiert?...
3: Vollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen
3: Vollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen A. Grundlagen B. Pfändung C. Rechtswirkungen der Pfändung D. Verwertung Folie 30 Pfändung ( 803, 808) Pfändung = Beschlagnahme durch: Inbesitznahme
Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort zur 6. Auflage... V Schrifttum... XIII. Einleitung... 1
Vorwort zur 6. Auflage... V Schrifttum... XIII Abkürzungsverzeichnis... XVII Einleitung... 1 Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) Erster Abschnitt. Zwangsversteigerung und
Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis
Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis Das Arbeitshandbuch für die anwaltliche Vollstreckungspraxis Bearbeitet von Ernst Riedel Loseblattwerk mit 131. Aktualisierung 2017.
Crash-Kurs Die Vormerkung. PD Dr. A. Schall
Crash-Kurs Die Vormerkung PD Dr. A. Schall Die Vormerkung Abgrenzung zu Widerspruch Widerspruch protestiert (gegen falsches GB) Vormerkung prophezeit (künftige Rechtsänderung an einem Grundstück) Siehe
Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort... Literaturverzeichnis... Zur Arbeit mit diesem Buch...
Vorwort... Literaturverzeichnis... Zur Arbeit mit diesem Buch... Rn. Seite V XV XVII 1 Überblick... 1 I. Zwangsvollstreckungsverfahren... 1 1 1. Begriff der Zwangsvollstreckung... 2 1 2. GläubigerundSchuldner...
Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
de Gruyter Handbuch Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung Der Vollstreckungsablauf von der Verfahrensanordnung bis zur Erlösverteilung Bearbeitet von Klaus-Niels Knees 7. Auflage 2013. Buch. XVIII,
Zwangsversteigerung für Anfänger
Zwangsversteigerung für Anfänger Bearbeitet von Von Stefan Geiselmann, Dipl.-Rpfl. (FH) beim Amtsgericht für Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung, und Johannes Kreutzkam, JOAR a.d. 1. Auflage 2018. Buch.
Die Regelungen der Grundschuld im Überblick
Zivilrecht Immobiliarsachenrecht Übersichten Die Regelungen der Grundschuld im Überblick I. Die isolierte Grundschuld - Sie setzt keine Forderung voraus, ist also nicht akzessorisch - Es gelten die Vorschriften
Was wird angegriffen?
Wiederholung: Was wird angegriffen? Titel Klausel Verfahren Vermögen 767ZPO 731,732 ZPO 766 ZPO 771,805 ZPO Skript ZPO II, Band 1, S. 43 ff, Th/P 766 Rn. 1 ff! Vollstreckungserinnerung, 766 ZPO, ggf. über
8: Rechtsschutz. B. Rechtsschutz wegen Fehlern des Titels, 767 C. Rechtschutz wegen einer Berechtigung am Vollstreckungsobjekt
8: Rechtsschutz A. Rechtsschutz wegen Fehlern von Vollstreckungsmaßnahmen I. Vollstreckungserinnerung, 766 II.Sofortige Beschwerde, 793 B. Rechtsschutz wegen Fehlern des Titels, 767 C. Rechtschutz wegen
Die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen
Die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen Bei jeder Zwangsvollstreckung (ZV) müssen folgende 4 Grundvoraussetzungen beachtet werden (vgl. 2. Kap. I): Antrag (unten I) Titel (unten II) Klausel (unten
Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht
Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht Fall 2 Auf dem Grundbuchamt Eigentumserwerb am Grundstück Grundbuchrecht Sommersemester 2017 Max Kübler-Wachendorff Sachverhalt E verkauft sein schön gelegenes Hausgrundstück
Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht
Juristische Kurz-Lehrbücher Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht Ein Studienbuch von Prof. Dr. Dr. h. c. Othmar Jauernig, Prof. Dr. Christian Berger, Friedrich Lent 23., völlig neubearbeitete Auflage
Kreditsicherung durch Grundschulden
Kreditsicherung durch Grundschulden von Dr. Heinz Gaberdiel Fünfte, völlig neu bearbeitete Auflage Deutscher Sparkassenverlag Stuttgart Inhalt Vorwort 12 Erster Teil Das dingliche Recht Grundschuld 1 Die
2: Vollstreckungsvoraussetzungen
2: Vollstreckungsvoraussetzungen A. Antrag des Gläubigers B. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen C. Titel D. Klausel E. Zustellung F. Kein Vollstreckungshindernis Folie 13 Vollstreckungsvoraussetzungen
Formulare: 1 Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek Eintragung der Zwangshypothek im Grundbuch. 106
Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Zwangshypothek 15.1 Voraussetzungen der Eintragung der Zwangshypothek 15.1.1 Vollstreckungsrechtliche Eintragungsvoraussetzungen 15.1.2 Grundbuchrechtliche
Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis
Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII Literaturverzeichnis XVII Kapitel 1. Grundlagen des Inimobiliarsachenrechts 1 A. Grundbegriffe 1 I. Grundstück und Grundstücksrechte 1 II. Beschränkte dingliche Grundstücksrechte
Zwangsvollstreckung. - Examenskurs für Rechtsreferendare - von. Dr. Walter Möbius. Vorsitzender Richter am LG Traunstein. Dr.
Zwangsvollstreckung - Examenskurs für Rechtsreferendare - von Dr. Walter Möbius Vorsitzender Richter am LG Traunstein Dr. Ludwig Kroiß Richter am Oberlandesgericht hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter
Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
Handbuch der Rechtspraxis Band 1 b Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen Begründet von Siegfried Schraderf Senatspräsident a. D. Fortgeführt von Dr. Karl-Friedrich Steinert Vizepräsident des Oberlandesgerichts
Rechtsdurchsetzung im Privatrecht
Rechtsdurchsetzung im Privatrecht Sommersemester 2012 Folie 1 Studien- und Fallbücher Literatur (Auswahl) - Jauernig/Berger: Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht, 23. Aufl., 2010 - Lackmann: Zwangsvollstreckungsrecht,
Christina Klein. Lexikon der Immobilien- Zwangsversteigerung
Christina Klein Lexikon der Immobilien- Zwangsversteigerung Akteneinsicht........... 11 Altenteil............... 11 Amortisation............ 11 Amtsblatt des Gerichts.... 12 Amtsgericht............ 12
Sicherungsrechte: Pfandrecht an beweglichen Sachen ( )
Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) (Vorlesung) Sicherungsrechte: Pfandrecht an beweglichen Sachen ( 1204 1259) I. Sicherungsgut 2 II. Bestellung 2 1. Einigung 2 2. Übergabe oder ein
Karteikarten. Haack ZPO I + II. 10. Auflage 2015 Alpmann Schmidt
KK Karteikarten Haack ZPO I + II 10. Auflage 2015 Alpmann Schmidt Claudia Haack Rechtsanwältin ZPO I Erkenntnisverfahren ZPO II Vollstreckungsrecht 10., aktualisierte Auflage 2015 ISBN: 978-3-86752-416-2
Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
Handbuch der Rechtspraxis: HRP 1b Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen von Dr. Karl-Friedrich Steinert, Kai-Uwe Theede 8., neubearbeitete und erweiterte Auflage Zwangsvollstreckung in das bewegliche
Zwangsvollstreckungsrecht (und Insolvenzrecht) Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2017/18
Zwangsvollstreckungsrecht (und Insolvenzrecht) Wintersemester 2017/18 Beispiele Am 11. Juni 2014 hatte eine Gerichtsvollzieherin im Auftrags des Gläubigers RB, der über eine Vollstreckungsunterwerfung
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 21. November in dem Zwangsversteigerungsverfahren
BUNDESGERICHTSHOF V ZB 109/13 BESCHLUSS vom 21. November 2013 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZVG 83 Nr. 6 Mängel bei der Zustellung des Vollstreckungstitels
Zwangsversteigerung. 14. Zuzahlungsbetrag
11.998 11.1001 Zwangsversteigerung 14. Zuzahlungsbetrag 11.997 11.998 Hat der Ersteher außer dem baren Meistgebot einen weiteren Zuzahlungsbetrag nach den 50, 51 ZVG zu zahlen, ist durch den Teilungsplan
E. Erwerb und Verlust des Eigentums an unbeweglichen Sachen
E. Erwerb und Verlust des Eigentums an unbeweglichen Sachen Übereignung eines Grundstücks - Einigung über den Eigentumsübergang ( 873 Abs. 2 BGB zum Einigsein ) Formgebot: 925 BGB (Auflassung) - Eintragung
Abkürzungsverzeichnis 17. A. Einleitung 25. I. Bedeutung von Bergbau und Bergrecht 25 II. Bedeutung des Bergwerkseigentums als Beleihungsgrundlage
Abkürzungsverzeichnis 17 A. Einleitung 25 I. Bedeutung von Bergbau und Bergrecht 25 II. Bedeutung des Bergwerkseigentums als Beleihungsgrundlage 30 III. Ziel und Gang der Untersuchung 32 B. Das Bergwerkseigentum
Welche Rechte des bisherigen Eigentümers? [Anwaltsklausur: Verhindern des Eigentumsverlustes!! 771III, 769 ZPO, einstweilige Einstellung der ZV!!!
Skript ZPO II Band 1 S. 76 ff (KLASSIKER!!!!) 1. Die verlängerte Drittwiderspruchsklage Ausgangslage: Bei Vollstreckung von schuldnerfremden Sachen kann es zur Versteigerung kommen Nach Erlösauskehr für
Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung
II Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung 1 Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung I. Zuständigkeit des Vollstreckungsorgans 1. Funktionelle Zuständigkeit 2. Sachliche Zuständigkeit 3. Örtliche Zuständigkeit
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 10. Mai in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF XI ZR 46/14 BESCHLUSS vom 10. Mai 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 240, 767, 794 Abs. 1 Nr. 5, 797 InsO 85, 86, 180 Abs. 2, 184 Zu der Frage, ob und
Christina Klein Lexikon der Immobilien- Zwangsversteigerung
Lex-d-Z 07.12.2011 10:21 Uhr Seite 1 Christina Klein Lexikon der Immobilien- Zwangsversteigerung Lex-d-Z 07.12.2011 10:21 Uhr Seite 3 Selbstständig in der Gastronomiebranche Christina Klein Lexikon der
7/10 Rechtsmittel und Rechtsbehelfe im ZVG-Verfahren
Teil 7 Kapitel 10 Rechtsmittel, Rechtsbehelfe im ZVG-Verfahren 52. Aktualisierungs- u. Erg.-Lieferung Dezember 2000 Riedel Rechtsmittel, Rechtsbehelfe im ZVG-Verfahren Teil 7 Kapitel 10 Seite 1 7/10 Rechtsmittel
BGH klärt: So sind Gebote bei unterschiedlich belasteten Miteigentumsanteilen zu erstellen
TEILUNGSRSTEIGERUNG BGH klärt: So sind Gebote bei unterschiedlich belasteten Miteigentumsanteilen zu erstellen von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz Endlich hat der BGH geklärt, wie das sog. geringste
DIPLOMARBEIT. Zur Erlangung des akademischen Grades DIPLOM-KAUFFRAU (FH)
Hochschule für Technik und Wirtschaft Fachbereich 3 Studiengang: Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Immobilien DIPLOMARBEIT Zur Erlangung des akademischen Grades DIPLOM-KAUFFRAU (FH) Thema: Die Zwangsversteigerungsverfahren
Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts
NomosStudium Muthorst Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts Nomos http://www.nomos-shop.de/19407 NomosStudium Jun.-Prof. Dr. Olaf Muthorst, Universität Hamburg Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts
Zwangsvollstreckungsrecht (und Insolvenzrecht) Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2014/15
Zwangsvollstreckungsrecht (und Insolvenzrecht) Wintersemester 2014/15 Aktuelle Beispiele Am 11. Juni 2014 hatte eine Gerichtsvollzieherin im Auftrags des Gläubigers RB, der über eine Vollstreckungsunterwerfung
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 20. März in der Teilungsversteigerungssache
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 67/13 BESCHLUSS vom 20. März 2014 in der Teilungsversteigerungssache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 88; BGB 749 Abs. 1; ZVG 180 Abs. 1 Hat ein Gläubiger den Anspruch
Europäischer Vollstreckungstitei nach der EuVTVO und Rechtsbehelfe des Schuldners
Birgitt Ringwald Europäischer Vollstreckungstitei nach der EuVTVO und Rechtsbehelfe des Schuldners Nomos Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel Einleitung 25 I. Die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 zur Einführung eines
IV. Die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen (ansprechen wenn problematisch!)
IV. Die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen (ansprechen wenn problematisch!) -Parteifähigkeit (Organ aber an ErkenntnisVv gebunden!) -Prozessfähigkeit -Postulationsfähigkeit -Prozessführungsbefugnis
Antworten zu Kontrollfragen Kapitel 17 Das Zwangsvollstreckungsverfahren
1 Weber / Förschler: Der Zivilprozess, 3. Auflage 2013 Antworten zu Kontrollfragen Kapitel 17 Das Zwangsvollstreckungsverfahren 1. Bei der Zwangsvollstreckung nimmt ein einzelner Gläubiger Zugriff auf
