Schriftliche Kleine Anfrage

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom und Antwort des Senats Betr.: Obdachlose und wohnungslose Menschen in den Jobcentern Obdachlose sind Menschen, die keinen festen Wohnsitz und keine Unterkunft haben und im öffentlichen Raum wie UBahnStationen oder Parks übernachten. Wohnungslose Menschen verfügen über keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum. Sie leben in Notunterkünften, in stationären Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder sonstigen kommunalen Einrichtungen. Das SGB XII sieht in den 7 bis 9 Hilfen zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten vor. So zum Beispiel auch Hilfen bei der Beschaffung und dem Erhalt einer Wohnung. Obdachlose und wohnungslose Menschen haben, abhängig des gültigen Leistungsanspruchs, Ansprüche nach dem SGB III, SGB II oder SGB XII. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur) wie folgt: 1. Wie viele Bezieher/innen von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II sind seit 2011 bis aktuell wohnungs beziehungsweise obdachlos und mit dem Status ohne festen Wohnsitz in der Agentur für Arbeit Hamburg und bei Jobcenter team.arbeit.hamburg gemeldet? Bitte auflisten nach Geschlecht. Der zuständigen Behörde liegt keine Auswertung im Sinne der Fragestellung vor. Die Merkmale Wohnungs/Obdachlosigkeit oder ohne festen Wohnsitz werden statistisch nicht erfasst. Für den Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist das Innehaben einer festen Wohnung keine Voraussetzung. Kein Kunde ist verpflichtet, über seine Wohnsituation Auskunft zu erteilen. 2. Wie hoch wird die Anzahl an wohnungslosen und obdachlosen Menschen geschätzt, die keine Sozialleistungen nach SGB II, SGB III oder SGB XII beziehen und somit keine monetären Sozialleistungen in Anspruch nehmen? Die letzte Untersuchung obdachloser, auf der Straße lebender Menschen war 2009 erfolgt. Seitdem gab es keine neue Zählung beziehungsweise keine neue Datenerhebung in Bezug auf diese Personengruppe. Der Anteil obdachloser Menschen, die keine Transferleistungen des SGB II oder SGB XII beziehen, ist daher nicht bekannt. Öffentlichrechtlich untergebrachte Haushalte (öru) werden seitens des Trägers f & w fördern und wohnen Anstalt öffentlichen Rechts (f & w) zwar im Hinblick auf ihren Anspruch auf Leistungen hin beraten, die tatsächlichen Einkommensverhältnisse werden jedoch nicht erhoben und elektronisch erfasst. Es ist jedoch davon auszugehen,

2 Drucksache 21/27 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode dass alle bei f & w untergebrachten Haushalte ihre Ansprüche gemäß SGB II, SGB XII und AsylbLG geltend gemacht haben.. Wie viele wohnungslose Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II sind in kommunalen Einrichtungen, Notunterkünften oder über stationäre Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe für Wohnungslose postalisch erreichbar? Diese Daten werden im Rahmen der öru nicht erfasst. Durch den StatistikService der Bundesagentur für Arbeit erfolgt ebenfalls keine Auswertung im Im Übrigen siehe Antwort zu Wie viele wohnungslose Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II haben aktuell keine meldefähige Postadresse? Bitte auflisten nach Geschlecht. Durch den StatistikService der Bundesagentur für Arbeit erfolgt keine Auswertung im. Wie viele Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II sind bereits seit länger als a. ein Jahr, b. zwei Jahre, c. drei Jahre, d. vier Jahre, e. fünf Jahre wohnungslos oder obdachlos bei den Jobcentern gemeldet? Durch den StatistikService der Bundesagentur für Arbeit erfolgt keine Auswertung im Es erfolgt eine allgemeine Auswertung zu den Verweildauern im SGB II, siehe hierzu: Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&resourceId=21 08&input_=&pageLocale=de&topicId=102402&year_month=20112&year_month. GROUP=1&search=Suchen.. Wie vielen Beziehern/innen von Arbeitslosengeld II gelingt es, nach einem Verlust der eigenen Wohnung innerhalb von zwölf Monaten wieder eine Wohnung zu finden? Bitte für die Jahre auflisten. Diese Daten werden im Rahmen der öru nicht erfasst. Durch den StatistikService der Bundesagentur für Arbeit erfolgt ebenfalls keine Auswertung im Im Übrigen siehe Antwort zu In wie vielen erfolgreichen Fällen nach Fragestellung. war hierbei das Jobcenter behilflich und in welcher Art und Weise erfolgte die Hilfe? Durch den StatistikService der Bundesagentur für Arbeit erfolgt keine Auswertung im 8. Wie hoch beliefen/belaufen sich die Kosten der Unterkunft jeweils nach dem SGB II und dem SGB XII für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen in 2014 bis aktuell? Bitte jeweils unterscheiden nach Notunterkünften, kommunalen Einrichtungen, stationären Einrichtungen der Wohnungsnothilfe. Die Gebührenordnung für die öffentlichrechtliche Unterbringung wird alle zwei Jahre angepasst. Zuletzt wurden die Gebühren zum 1. Januar 201 angehoben. Für erwachsene Personen liegen diese monatlich zwischen 18 und 270 Euro, je nach Unterbringungsart. Die entsprechende Spanne in den Vorjahren (2014 und 201) betrug zwischen 10,0 und 2,0 Euro monatlich. Für Übernachtungsstätten wurde in den Jahren 2014 und 201 pro Person und Übernachtung eine Gebühr von 1,90 Euro erhoben. Seit dem 1. Januar 201 sind dies 2 Euro pro Person und Nacht. Stationäre Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe gemäß 7 fortfolgende SGB XII sind keine Unterkünfte im Sinne der öffentlichrechtlichen Unterbringung oder ein 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/27 Ersatz dafür, sondern ein Leistungsangebot zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten für Personen in besonderen Lebensverhältnissen. Die Vergütungsvereinbarungen mit den Trägern enthalten für die Unterkunft eine Monatspauschale von 28,40 Euro pro Person. Vor diesem Hintergrund stellen sich die Kosten für diese Leistung insgesamt wie folgt dar: Zeitraum Unterbringungsform KdU SGB XII KdU SGB II Stationäre Einrichtungen gemäß 79 SGB XII I. HJ Wie gestaltet sich die Zusendung von Einladungen oder sonstigen schriftlichen Mitteilungen durch Jobcenter t.a.h., wenn die Zieladresse des ALGIIBeziehenden nicht mehr aktuell ist und es keine alternative Adresse gibt? In diesen Fällen kommt es zu Postrückläufen. Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigen (elb) sind grundsätzlich verpflichtet, sämtliche Tatsachen, die sich auf die Gewährung von Leistungen in Art oder Höhe auswirken können, unverzüglich mitzuteilen. Hierzu gehört auch die Änderung der Anschrift. Alternative Posterreichbarkeitsanschriften werden den elb auf Nachfrage mitgeteilt, diese sind dem Personenkreis aber in der Regel auch bekannt (zum Beispiel soziale Beratungsstellen und Hilfseinrichtungen). 10. In welchen Fällen, in welcher Höhe und Dauer übernimmt Jobcenter t.a.h. zusätzliche Lagerkosten für Einlagerungen von Möbeln und persönlichen Gegenständen bei einem Wohnungsverlust? Jobcenter übernimmt Kosten für die Einlagerung von persönlichen Gegenständen nach Maßgabe der Fachlichen Weisungen zu 22 SGB II der Freien und Hansestadt Hamburg, Ziffer 1.4., siehe hierzu: Die Höhe der zu übernehmenden angemessenen Kosten richtet sich nach den Gegebenheiten im Einzelfall, ebenso wie die Dauer der Kostenübernahme. 11. Haben die Mitarbeiter/innen in den Jobcentern spezielle Kenntnisse oder Schulungen zu den Begebenheiten und besonderen Lebensumständen von Beziehern/innen von Arbeitslosengeld II, welche wohnungslos oder obdachlos sind? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Jobcenter hat für den in der Einleitung genannten Personenkreis den Standort St. Pauli/Altstadt eingerichtet. Dort werden Menschen ohne festen Wohnsitz beraten und betreut. Dazu gehört vorrangig die Klärung von Fragen zur Unterbringung in Wohnraum, zur Krankenversicherung und zur Sicherung des Lebensunterhalts. Eine Vermittlung in Arbeit wird unter Berücksichtigung und Einschätzung der individuellen Problemlagen und Leistungsfähigkeit der Kunden vorgenommen. Jobcenter bietet zudem zweimal im Jahr fachübergreifend Seminare zum Thema Wohnungssicherung, Obdachlosigkeit und Wohnungsintegration und für Fallmanagerinnen/Fallmanager speziell ein Seminar Erscheinungsformen der häuslichen Verwahrlosung an. 12. Wie häufig müssen sich wohnungslose oder obdachlose Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II in der Regel in den Hamburgern Jobcentern melden? Es gelten die allgemeinen Regelungen für SGBIIKundinnen und Kunden. Es gibt insofern keine Sonderregelung für diesen Personenkreis.

4 Drucksache 21/27 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Die Regelungen zur Meldepflicht sind in 9 SGB II i.v.m. 09 SGB III aufgeführt, Arbeitsanleitung 90 erläutert das Kontaktdichtekonzept und kann unter eingesehen werden. 1. In welchem Rhythmus werden Leistungen nach dem SGB II an wohnungslose oder obdachlose Menschen ausbezahlt und wie gestaltet sich der Prozess? Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch werden monatlich im Voraus erbracht ( 41 Absatz 1 S. 4 SGB II). Die Auszahlung erfolgt auf ein Konto oder im Ausnahmefall mittels Verrechnungsscheck ( 42 SGB II). 14. Wie vielen wohnungslosen oder obdachlosen Menschen in ALGII Bezug wird das Geld bar ausgezahlt? Wie vielen von ihnen wird das Geld auf ein Konto überwiesen? Bitte auch prozentualen Anteil angeben. Durch den StatistikService der Bundesagentur für Arbeit erfolgt keine Auswertung im 1. Wie hoch ist der jeweilige Tagessatz in Euro für Menschen ohne festen Wohnsitz nach dem SGB II und SGB XII? Es gibt keine definierten Tagessätze. Die Leistung wird in der Regel vollständig als Monatsbetrag erbracht. Der Regelsatz beträgt 404 Euro monatlich; umgerechnet in Tagessätze ergibt sich ein Betrag in Höhe von 1,0 Euro. 1. Wie viele Tagessätze für Menschen ohne festen Wohnsitz nach dem SGB II und dem SGB XII werden im Voraus durch die jeweiligen Leistungsträger ausbezahlt? Die Leistung wird in der Regel vollständig erbracht, siehe Antwort zu 1. Die Auszahlung erfolgt im Voraus. Die Anzahl der Ausnahmefälle einer Teilauszahlung wird vonseiten des StatistikService der Bundesagentur für Arbeit und der zuständigen Behörde nicht erhoben. Teilauszahlungen erfolgen nur in seltenen Ausnahmefällen, wenn wiederholt der Verlust der Leistung geltend gemacht wird. 17. Wie viele Sanktionen nach 1, 2 SGB II wurden gegen wohnungslose oder obdachlose Menschen insgesamt verhängt? Bitte für die Jahre jährlich und für die letzten zwölf Monate monatlich auflisten. Durch den StatistikService der Bundesagentur für Arbeit erfolgt keine Auswertung im Es erfolgt eine allgemeine Auswertung zu den Sanktionen, siehe hierzu: Zeitreihe zu Sanktionen nach Ländern. kensuche_form.html?view=processform&resourceid=2108&input_=&pagelocale= de&topicid=10278&year_month=aktuell&year_month.group=1&search=suchen. 18. Wie viele Bezieher/innen nach dem SGB II haben ihre Wohnung durch Vollsanktionen nach 1 und 2 SGB II durch Zwangsräumungen verloren? Bitte jeweils seit 2014 bis aktuell auflisten. 19. Wie bewertet der Senat, dass durch sogenannte Vollsanktionen nach 1,2 SGB II Zwangsräumungen und damit der Verlust einer Wohnung möglich ist? Bitte ausführlich begründen. Durch den StatistikService der Bundesagentur für Arbeit erfolgt keine Auswertung im Der Senat setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass bei Sanktionen die Kosten der Unterkunft und Heizung von der Minderung der Leistungen ausgenommen werden. 20. Gibt es bei der Durchführung von Sanktionen nach den 1, 2 SGB II gegen wohnungslose und obdachlose Menschen Besonderheiten, die von den JobcenterMitarbeitern/innen zu beachten sind? Wenn ja, welche Besonderheiten gibt es? Nein. 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/ Wie viele wohnungslose oder obdachlose Menschen mit Bezug von Arbeitslosengeld II konnten kommunale Eingliederungsleistungen nach 1a SGB II in Anspruch nehmen? Bitte auflisten a. nach 1a Absatz 2 SGB II, b. nach 1a Absatz SGB II, c. nach 1a Absatz 4 SGB II. Durch den StatistikService der Bundesagentur für Arbeit erfolgt keine Auswertung im Es erfolgt eine allgemeine Auswertung zu den kommunalen Eingliederungsleistungen gemäß 1a SGBII (siehe Anlage). 22. Welche Träger gibt es nach 1a Absätze 2 4 SGB II in Hamburg für wohnungslose oder obdachlose Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II? Bitte jeweils nach Träger, jeweilige Fördersumme und Platzzahl auflisten. Es gibt keine speziellen Träger oder Platzzahlen zur Erbringung der kommunalen Eingliederungsleistungen für wohnungslose oder obdachlose SGBIILeistungsberechtigte. Entscheidend ist der Bedarf für eine Leistung gemäß 1a Nummern 1 4. Die entsprechende Beratung erfolgt nach den individuellen Erfordernissen (zum Beispiel wird in der Lebenslagenberatung die Beendigung der Wohnungslosigkeit als Handlungsfeld flankiert). 2. Welche gemeinsamen Handlungsanweisungen von Jobcenter t.a.h. und den jeweiligen Behörden Hamburgs bilden die Grundlagen für die kommunalen Eingliederungsleistungen nach 1a SGB II und welche regionalen Kooperationsvereinbarungen gelten jeweils? Bitte einzeln nach den Behörden Hamburgs und Trägern auflisten. Es gibt keine gemeinsamen Handlungsanweisungen von Jobcenter und weiteren Behörden Hamburgs zu den kommunalen Eingliederungsleistungen nach 1a SGB II. Es bestehen Kooperationsvereinbarungen zu den flankierenden Leistungen ( 1a SGB II) der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV): o Suchtberatung zwischen Jobcenter, BGV, Agentur für Arbeit Hamburg und den Trägern Diakonisches Werk HamburgWest/Südholstein, Jugendhilfe e.v., Jugend hilft Jugend e.v., MarthaStiftung, Therapiehilfe e.v., Gemeindepsychiatrische Dienste HamburgNordost GmbH Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI): o Lebenslagenberatung zwischen Jobcenter, BASFI und den Trägern Arbeitslosentelefonhilfe e.v., Jugend hilft Jugend e.v., Solidarische Psychosoziale Hilfe Hamburg e.v., AQTIVUS ggmbh o Schuldnerberatung zwischen Jobcenter, BASFI und den Trägern Verbraucherzentrale e.v., hamburger arbeit Beschäftigungsgesellschaft mbh, afg worknet Schuldnerberatung GmbH, DRK Hamburg Landesverband Hamburg e.v., Diakonisches Werk Hamburg Landesverband der Inneren Mission e.v., Hamburger Schuldner und Insolvenzberatung im Hamburger Kinder und Jugendhilfe e.v.

6 1) 1 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung behinderter u. schwerbehinderter Menschen März ,9 2, 2,,0,0 1, 24,4 19, 1, 1, 1,7 21,4 27,9 14,9 41, 2, 1,1 12,1 12,9 2 41,7 1,0 1,0 28, 12,7 8, 8,0 4, 1, 22,2 22,2 27, 1, 1, 4, 4, 9, 24,0 19,7 8, 8, 1,2 2 82,4 1,7 2,1,9 7,7,8 7,0 4,7,, 21,4 12, 9,,8 17,7 12, 12, (Sp. 2) gg. 1, 8,2 8,2 14,4 14,4,2 1, 1, 10,2 10,2 2 12,9 12,4 1,, 4,1 12,7 1,9 18, 18,2 1,4 11,9 2,0 20, 12,8,7,1,1 (Sp. ) gg (vorläufig und hochgerechnet) Juni 201 Zugang 8 7,1 17,4 8,0 0,9 79,0 79,0 8,7 2,8 22,,,, , 90,9 18,2 9,7,9 8,7 1,7 1,7 4,1 2,8 97, 44, (Sp. 7) gg. ) Zum gesamten Umfang der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben sind Erläuterungen in den methodischen Hinweisen enthalten. ) Es ist von einer Untererfassung auszugehen, so haben bundesweit für Januar Dezember 201 (Datenstand März 201) nur ca. 7 % der Träger Daten zum Einsatz der kommunalen Eingliederungsleistungen erfasst. Beschaffung von Sachgütern im Rahmen von Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, Einmall. zur Freien Förderung SGB II. 2) Die Einmalleistungen umfassen: Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Vermittlung in svpfl. Beschäftigung, Arbeitshilfen für behinderte Menschen, 1) Am aktuellen Rand werden die Daten aufgrund von unterschiedlicher Untererfassung mit Erfahrungswerten überwiegend hochgerechnet; im Einzelnen siehe Blatt "Methodische Hinweise zur Hochrechnung" Endg. statistische Ergebnisse zum Einsatz arbeitsmarktpol. Instrumente stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest. Die reg. Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip; der DeutschlandWert umfasst auch die ausländischen Wohnorte. ) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Erstellungsdatum: , Daten und Gebietsstand: Juni 201, Zentraler StatistikServiceFST nachrichtl. Kommunale Eingliederungsleistungen ³ Summe der Instrumente ohne Einmalleistungen ² Einmalleistungen ² Summe der Instrumente mit Einmalleistungen ² darunter Einmalleistungen Freie Förderung SGB II Freie Förderung / Sonstige Förderung, darunter Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt Förderung von Arbeitsverhältnissen Arbeitsgelegenheiten Beschäftigung schaffende Maßnahmen, darunter besondere Maßnahmen zur Weiterbildung besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen ⁶, darunter 11 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Förderung der Selbständigkeit 7 Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) 277 Einstiegsgeld bei abhängiger svpflichtiger Erwerbstätigkeit 1 1 Eingliederungszuschuss für besonders betroffene Schwerbehinderte Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter Förderung abhängiger Beschäftigung Eingliederungszuschuss Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, darunter Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter dar. allgemeine Maßnahmen zur Weiterbildung Reha Förderung der beruflichen Weiterbildung Berufliche Weiterbildung, darunter 240 Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung 92 8 Einstiegsqualifizierung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Berufswahl und Berufsausbildung, darunter Arbeitshilfen für behinderte Menschen (vorläufig und hochgerechnet) Mai 201 (vorläufig und hochgerechnet) Juni 201 Probebeschäftigung behinderter Menschen Vermittlung in soz.verspfl. Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) dar. bei einem Arbeitgeber Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Vermittlungsbudget Aktivierung und berufliche Eingliederung, darunter Instrumente der Arbeitsmarktpolitik (Sp. 1) gg. Bestand Teilnehmer in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten nach der Kostenträgerschaft der Teilnehmer im Rechtskreis SGB II Hamburg Juni ,0 0, 17, 2,4 17,7 17,7 4,0 2, 24,9 8,7 8,7 7,0 17, 44,4 8,9 9,8 7,7 142,9,, 21,2 8,7 1,4 2,2,0 0, 11,7 18, 1, (Sp. 9) gg. Vorjahreszeitraum in % Statistik der Bundesagentur für Arbeit seit Jahresbeginn Förderstatistik Drucksache 21/27 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage

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