Niederschrift. als Vertreter für Herrn Christian Poetting. als Vertreter für Herrn Benjamin Wegenk als Vertreter für Herrn Heiner Kamp

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1 Niederschrift über die 5. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Borgholzhausen/Versmold in der Wahlperiode 2014/2020 am Dienstag, den im großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Versmold Beginn: Uhr Ende: Uhr Es waren anwesend: 1. Vorsitzender: Herr Michael Meyer-Hermann Stadt Versmold 2. Mitglieder: für die Stadt Borgholzhausen: Herr Dirk Speckmann Frau Heidrun Kleinehagenbrock-Koster Frau Silke Koch Herr Helmut Lepper Herr Harald Meierarnd Herr Dieter Rerucha Herr Heinz-Hermann Schulte Herr Rolf Westmeyer für die Stadt Versmold: Frau Liane Fülling Herr Torsten Gronau Herr Horst Hardiek Herr Hans Kahre Frau Marianne Kampwerth Herr Patrick Schlüter Herr Ulrich Wesolowski 3. Von den Verwaltungen: Assessorin Kerstin Otte Stadtamtmann Dirk Richter zugleich Verbandsvorsteher als Vertreter für Herrn Christian Poetting als Vertreter für Herrn Benjamin Wegenk als Vertreter für Herrn Heiner Kamp Stadt Borgholzhausen Stadt Versmold Der Vorsitzende der Verbandsversammlung, Herr Meyer-Hermann, eröffnete die Sitzung um Uhr und stellte fest, dass die Einladung ordnungsgemäß erfolgt und die Verbandsversammlung beschlussfähig ist. Schriftführer ist Stadtamtmann Richter. Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde nach alphabetischer Reihenfolge Frau Silke Koch bestellt. Gegen die Niederschrift über die Sitzung der Verbandsversammlung vom ergaben sich keine Einwendungen. Vorsitzender Meyer-Hermann gab bekannt, dass Herr Jan Ziervogel sein Mandat durch Verzichtserklärung mit Wirkung ab niedergelegt habe und damit auch als ordentliches Mitglied aus der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Borgholzhausen/ Versmold ausgeschieden sei. Die Stadtvertretung Versmold habe in ihrer Sitzung am für dieses Gremium Herrn Patrick Schlüter, der bereits stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung war, als ordentliches Mitglied und Herrn Horst Hardiek als neues stellvertretendes Mit- 1

2 glied gewählt. Vorsitzender Meyer-Hermann stellte fest, dass Herr Hardiek zum ersten Mal an einer Sitzung der Verbandsversammlung teilnimmt und deshalb durch ihn zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben zu verpflichten sei. Nachdem sich alle Anwesenden von ihren Plätzen erhoben haben, wurde Herr Hardiek von dem Vorsitzenden durch Nachsprechen folgender Formel verpflichtet: Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle des Zweckverbandes erfüllen werde. Ergebnis der Sitzung: A) Öffentlicher Teil: Punkt 1: Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Interkommunales Gewerbegebiet des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Borgholzhausen/ Versmold hier: Beratung und Beschlussfassung a) zur Auswertung der Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden etc. und der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b) zum Satzungsbeschluss gemäß 10 BauGB Die Zweckverbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Interkommunales Gewerbegebiet des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Borgholzhausen/Versmold mit folgenden Punkten beschlossen: Vergrößerung der Teilfläche des Gewerbegebietes GE2 um ca qm, durch Verschiebung des Wirtschaftsweges im Nordwesten des Plangebietes in Höhe der Brücke über die A 33 nach Süden und entsprechende Verkleinerung des Industriegebiets GIe1. Zu dem Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Interkommunales Gewerbegebiet des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Borgholzhausen/Versmold ist die Beteiligung der Behörden und der betroffenen Öffentlichkeit gemäß 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erfolgt. Mit öffentlicher Bekanntmachung vom im Amtsblatt des Kreises Gütersloh vom (Nr. 495) hatte die betroffene Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum Mit Schreiben vom hat der Zweckverband Gewerbe- und Industriegebiet Borgholzhausen/Versmold den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit gegeben, sich bis zum zu der Bauleitplanung zu äußern. Das planbearbeitende Büro Tischmann Schrooten, Rheda-Wiedenbrück, hat zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken fachlich Stellung genommen. Diese Stellungnahme ist in die vorgelegte Beschlussvorlage eingearbeitet worden. Nach der abschließenden Auswertung der Ergebnisse aus den Offenlegungen kann der Satzungsbeschluss gemäß 10 BauGB gefasst werden. 2

3 Herr Schulte erkundigte sich, ob die im ursprünglichen Bebauungsplan entlang des Wirtschaftsweges geplanten Baumanpflanzungen auch nach der geplanten Verschiebung des Weges in Richtung Süden anzulegen seien. Assessorin Otte bestätigte dies. Herr Schulte forderte daraufhin, die Umsetzung zwingend einzufordern. Assessorin Otte erläuterte, dass die Bäume auf der Fläche des Bauherrn anzupflanzen seien. Dies sei Bestandteil der erteilten Baugenehmigung und werde deshalb auf jeden Fall umgesetzt. Beschluss: Zu a): Zu den im Zuge der Beteiligung der Behörden etc. und der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden nachfolgende Beschlüsse gefasst: I. Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit Name des Bürgers / Betroffenen wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 1 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Beschluss der Zweckverbandsversammlung Keine Beschlussfassung erforderlich. II. Stellungnahmen der berührten Behörden bzw. sonstigen Träger öffentlicher Belange Behörde / wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Beschluss der Zweckverbandsversammlung 1 Kreis Gütersloh, Herzebrocker Straße 150, Gütersloh, Zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 - Interkommunales Gewerbegebiet Borgholzhausen/Versmold" im vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB nimmt der Kreis Gütersloh wie folgt Stellung: Der Kreis Gütersloh stimmt der geplanten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 - Interkommunales Gewerbegebiet Borgholzhausen/Versmold" unter Beachtung der Stellungnahmen/Hinweise der Fachabteilungen grundsätzlich zu. Der Kreis Gütersloh wurde als Träger öffentlicher Belange in dem o. g. Verfahren um Stellungnahme gebeten. Hausintern habe ich die Fachabteilungen 0.2 = Kreispolizeibehörde - Direktion Verkehr ProWi = pro Wirtschaft GT GmbH 2.1 = Ordnung Brandschutzdienststelle 2.2 = Straßenverkehr 2.4 = Gesundheit 4.2 = Bauen, Wohnen, lmmissionen = Bauen, Wohnen, lmmissionen - Untere Immissionsschutzbehörde = Tiefbau - Untere Wasserbehörde = Tiefbau - Kultur- und Wasserbau = Tiefbau Straßenbau = Umwelt - Abfall- und Bodenschutz = Umwelt - Untere Landschaftsbehörde beteiligt, bitte beachten Sie die eingegangenen Stellungnahmen/Hinweise. Die Abteilungen haben sich wie folgt geäußert: 3

4 Abteilung Straßenverkehr Gegen das Vorhaben werden aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht keine Bedenken erhoben, sofern im Übergangsbereich Brückenbauwerk / geplanter Wirtschaftsweg eine entsprechend breite und lange Aufstellfläche vorgesehen wird, um Begegnungsverkehre (z.b. Pkw / landwirtschaftliches Fahrzeug) sicherzustellen. Abteilung Bauen, Wohnen. lmmissionen - Untere Immissionsschutzbehörde Aus der Sicht des vorbeugenden Immissionsschutzes habe ich keine Bedenken. Ein Teilbereich des Gle1 mit einem Pegel von 70/59dB(A)/m 2 wird in GE 2 mit 65/45 db(a)/m 2 umgewandelt. Dadurch verbessert sich die Lärmsituation für die Wohnhäuser. Zur Abteilung Straßenverkehr: Die Fragestellung wurde mit dem für die Straßenplanung zuständigen Ingenieurbüro erörtert. Im Ergebnis wird die Situation für verträglich gehalten, das Vorhaben kann entsprechend umgesetzt werden. Der Wirtschaftsweg weist unmittelbar im Kurvenbereich vor der Brücke bedingt durch die Kurvenaufweitung Breiten zwischen 4,80 m und 5,70 m auf. Hinzu kommen beidseitig befestigte Banketten von jeweils 1,00 m. Der Begegnungsfall PKW / landwirtschaftliches Gerät sollte hier im Regelfall also möglich sein, sofern es sich um normales Gerät handelt. In diesem Zusammenhang ist zudem festzuhalten, dass der Wirtschaftsweg heute eine Breite von ca. 3,00 3,20 m aufweist. Zwischen dem Wendehammer und der Brücke ist somit auf einer Länge von rund 170 m kaum der Begegnungsfall PKW/PKW darzustellen. Zur Abteilung Bauen, Wohnen. lmmissionen - Untere Immissionsschutzbehörde: Die fachliche Einschätzung und die Zustimmung zum Änderungsverfahren werden zur Kenntnis genommen. 2 Straßen.NRW, Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Bielefeld, 3 Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Osnabrück, 4 Straßen.NRW, Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahn-Niederlassung, Hamm, Seitens der Autobahnniederlassung Hamm bestehen gegen die o.a. Änderung des Bebauungsplanes keine Bedenken. Wir bitten um weitere Beteiligung im Planverfahren und nach Abschluss des Verfahrens um Übersendung des rechtskräftigen Bebauungsplanes. 5 Landesbetrieb Wald und Holz.NRW, Regionalforstamt OWL, Minden, Durch die Änderung des Bebauungsplanes sind forstliche Belange nicht betroffen. 6 Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, Kreisstelle Gütersloh, Warendorf, Als Träger öffentlicher Belange bringe ich gegen die o.g. Planung keine Bedenken vor. 7 Deutsche Post AG, Bereich Postdienst, Bau- und Immobiliencenter West, Reg. Außenstelle, Münster 8 Deutsche Telekom Technik GmbH, TI NL Nord Rs PTI 13, Osnabrück, v

5 Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Durch die o. g. Planung werden die Belange der Telekom zurzeit nicht berührt. 10 Ericsson Services GmbH, Deployment and Integration Technikniederlassung (Richtfunk), Backnang 11 UnityMedia NRW GmbH, Abt. Zentrale Planung, Kassel, Gegen die o.a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. 12 Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG, Region Niedersachsen/Bremen, Hannover, v Ihre Anfrage liegt außerhalb des Kabel Deutschlands Versorgungsgebiets. 13 Westnetz GmbH, Regionalzentrum Münsterland, Rheda-Wiedenbrück, , DRZ- E-MP/Ve Als Anlage zu Ihrem Schreiben vom haben Sie uns den Entwurf der Planunterlagen zur Stellungnahme übermittelt. Die Leitungen sind im Zuge der Ausbauplanung zu beachten. Das Bauleitplanverfahren kann abgeschlossen werden. Wir weisen darauf hin, dass sich innerhalb bzw. am Rande des Geltungsbereiches der o.g. Änderungen 10-kV-, 1-kV-, sowie Straßenbeleuchtungskabel und Gasleitungen der RWE Deutschland AG befinden. Maßnahmen die den ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb der Leitungen beeinträchtigen oder gefährden, dürfen nicht vorgenommen werden. Für den Dienstgebrauch und zur Berücksichtigung bei Ihren weiteren Planungen, übersenden wir Ihnen einen Planausschnitt, aus dem der Leitungsbestand ersichtlich ist. Leitungsauskunft Gas: 5

6 Leitungsauskunft Strom: 14 Westnetz GmbH, Technischer Assetsupport, Dortmund, 15 Amprion GmbH, Betrieb/Projektierung, Leitungen Bestandssicherung, Dortmund, Im Geltungsbereich der o. a. Bauleitplanung verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV- Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 16 E.ON Ruhrgas AG, vertreten durch PLE doc GmbH, Leitungsauskunft Fremdplanbearbeitung, Essen, Mit Bezug auf Ihr o.g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Schwaig bei Nürnberq Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbh (MEGAL),Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbh (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbh & Co. KG (NETG), Dortrnund Trans Eurcpa Naturgas PipelineGmbH (TENP), Essen GasLlNE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsuntemehmen mbh & Co, KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelis- 6

7 teten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungs-unternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. 17 EWE AG, Netzregion Cloppenburg/Emsland, Haselünne, In dem angefragten Plangebiet betreibt die EWE NETZ GmbH keine Versorgungsleitungen und zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine aktuellen Planungen für den Bereich vor. 18 Industrie- und Handelskammer IHK, Ostwestfalen zu Bielefeld, Bielefeld, Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld bedankt sich für die Beteiligung am o. g. Verfahren. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2,,Interkommunales Gewerbegebiet Borgholzhausen/Versmold" ist die planungsrechtlichen Grundlagen für die Ansiedlung eines produzierenden Gewerbebetriebes zu schaffen. Die o. g. Planung wird durchgeführt, um eine 2,5 bis 3 ha große Fläche für einen produzierenden Gewerbebetrieb zur Verfügung stellen zu können. Durch die Verlegung eines Wirtschaftsweges, kann die Teilfläche GE 2 um etwa m 2 erweitert werden. Das Plangebiet ist auf FNP-Ebene als gewerbliche Baufläche dargestellt. Östlich anschließend befindet sich ein Industriegebiet GIe 1. Durch die Verlegung des Wirtschaftsweges wird das Gewerbegebiet GE 2 um ca m 2 vergrößert, das Industriegebiet verliert entsprechend Flächen. Wir begrüßen die geplante Erweiterung der Teilfläche GE 2 mit der damit verbundenen Verlegung des Wirtschaftsweges. Durch die o. g. Planung kann sich ein produzierendes Gewerbe auf einer Fläche von 2,5 bis 3 ha ansiedeln. Dies führt zu einer Weiterentwicklung und Stärkung der lokalen Wirtschaft und führt zur Schaffung neuer Arbeitsplätze. 19 Handwerkskammer Ostwestfalen zu Bielefeld, Bielefeld 7

8 20 Bezirksregierung Detmold, Dez. 33, Bodenordnung / Ländliche Entwicklung, Bielefeld, v , Az.: 33B.5223GT zu 595.1Ä(2) Die vorgelegte Planung wurde hinsichtlich der Belange der Agrarstruktur, allgemeinen Landeskultur, Immissionsschutz (nur Achtungsabstände nach KAS-18), Grundwasserschutz, Hochwasserschutz und Abwasser/ VAwS geprüft. Als Träger öffentlicher Belange bestehen keine Bedenken. 21 Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL- Archäologie für Westfalen, Bielefeld, 22 Landschaftsverband Westfalen-Lippe LWL Allgem. Kommunalangelegenheiten/10k-, Münster 23 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I 3, Bonn, Die Bundeswehr ist nicht berührt und nicht betroffen. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen einschl. untergeordneter Gebäudeteile- eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen vor Erteilung einer Baugenehmigung- zur Prüfung zuzuleiten. 24 BLB NRW Bielefeld, Bau- und Liegenschaftsbetrieb, Bielefeld, 25 Stadtverwaltung Versmold, Fachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt, Versmold, Bezug nehmend auf das o.a. Bauleitplanverfahren teile ich mit, dass seitens der Stadt Versmold keine Anregungen vorgetragen werden. 26 Stadtverwaltung Halle (Westf.), Fachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt, Halle (Westf.), 27 Stadtverwaltung Werther (Westf.), Fachbereich Planen und Bauen, Werther (Westf.) 28 Stadtverwaltung Dissen atw., Bauabteilung, Dissen atw., Zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Interkommunales Gewerbegebiet Borgholzhausen / Versmold werden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 13 BauGB von Seiten der Stadt Dissen atw. keine Anregungen vorgebracht. 8

9 29 Stadtverwaltung Melle, Bauverwaltung, Melle, Ich bedanke mich für die Beteiligung an oben genannter Bauleitplanung. Nach Durchsicht der vorliegenden Unterlagen ist die Stadt Melle in ihren Belangen nicht berührt. Zu b): Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Interkommunales Gewerbegebiet des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Borgholzhausen/Versmold wird in der vorliegenden Fassung gemäß Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1722) Baunutzungsverordnung (BauNVO) (Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1548) Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) (Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts) vom (BGBl. I 1991, S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1509) Landesbauordnung (BauO NW) (Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen) 86, in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GV. NRW. S. 294), in Kraft getreten am GO NRW (Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen) 7, 41 Abs. 1 Buchst. g), in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 666/ SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GV. NRW. S. 741) als Satzung nebst Begründung beschlossen. Das Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Interkommunales Gewerbegebiet des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Borgholzhausen/Versmold ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich und durch eine schwarz gestrichelte Linie abgegrenzt. 9

10 Abstimmungsergebnis zu a) und b): Einstimmig (bei einer Stimmenthaltung). Punkt 2: Anfragen und Mitteilungen a) Verbandsvorsteher Speckmann informierte, dass am d. J. die Baugenehmigung für das Bauvorhaben Düpmann seitens des Kreises Gütersloh erteilt worden sei. Die Baumaßnahmen seien bereits in vollem Gange, da vom Unternehmen eine Inbetriebnahme der neuen Betriebsstätte im Frühjahr 2017 angestrebt werde. Für das Bauvorhaben seien erhebliche Fördermittel vom Land, vom Bund und von der EU eingeworben worden. Die Firma Düpmann plane, anstelle eines ersten Spatenstichs am eine Stelzenparty unter Beteiligung der Mitarbeiter durchzuführen. Hierzu seien die Bürgermeister beider Städte eingeladen. Verbandsvorsteher Speckmann weist darauf hin, dass Herr Düpmann den im Rahmen des Baues nicht benötigten Mutterboden zur Abholung angeboten habe. Interessenten können sich bei Herrn Düpmann melden. b) Zur Breitbandversorgung führte Verbandsvorsteher Speckmann aus, dass inzwischen die Voraussetzungen für die Anbindung des Gewerbe- und Industriegebietes mittels Glasfaserleitung geschaffen worden seien. Seitens der Telekom seien entsprechende Leitungen von der Hesselteicher Straße aus über die Oldendorfer Straße und entlang des Grundstücks der Firma Kraftverkehr Nagel bis zur Kreuzung verlegt worden und an das Leerrohrnetz des 2. Bauabschnittes angeschlossen worden. Die abschließenden Arbeiten an der L 785 in Richtung Borgholzhausen zum Hauptverteiler laufen derzeit. Am d. J. werde der Vermarktungsstart für das Siedlungs- und Industriegebiet am Bahnhof erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt sei dann auch von den Unternehmen im 2. Bauabschnitt ein leistungsfähiger Breitbandanschluss buchbar. Frau Kleinehagenbrock-Koster erkundigte sich, ob in diesem Zusammenhang nicht auch der Anschluss der an der Hesselteicher Straße gelegenen Casumer -Siedlung zu realisieren sei. Verbandsvorsteher Speckmann erläuterte, dass die Baukosten im Verhältnis zur Anzahl der erschlossenen Haushalte zu hoch seien und deshalb seitens der Telekom kein Interesse bestehe. Die Infokom Gütersloh habe in den letzten Tagen eine Förderzusage in Millionenhöhe für den Breitbandausbau im Kreis Gütersloh erhalten. Zu den begünstigten Kommunen gehören auch die Städte Borgholzhausen und Versmold. Er hoffe, dass mit diesen Mitteln eine Versorgung der Casumer - Siedlung mit schnellem Internet möglich sei. c) Verbandsvorsteher Speckmann kündigte an, dass die Firma Homann in den nächsten Wochen eine Entscheidung zum zukünftigen Standort treffen werde. Darüber hinaus habe es in den letzten Monaten zahlreiche Anfragen nach größeren Flächen unter anderem von einem Autoaufbereitungsunternehmen und von einem bekannten Logistikunternehmen gegeben. Bei dem Logis- 10

11 tikunternehmen handele es sich aber nicht um die Firma Wahl & Co. Im Hinblick auf den für den 2. Bauabschnitt gefassten Beschluss, dass der Flächenverbrauch und die Anzahl der Arbeitsplätze, die dann auch noch möglichst qualifiziert sein sollen, in einem angemessenen guten Verhältnis stehen sollen, sei man diesen Anfragen sehr reserviert begegnet, zumal man nach wie vor Gespräche mit erweiterungswilligen Unternehmen aus der Region führe. Im Hinblick auf die Erweiterungspläne der Firma Kraftverkehr Nagel müsse auch die Leistungsfähigkeit der Ampelkreuzung berücksichtigt werden. Da es im ganzen Norden des Kreises Gütersloh keine größeren baureifen Industrieflächen gebe, stehe der Zweckverband nicht unter Zeitdruck und könne auf die passenden Unternehmen warten. Vor diesem Hintergrund habe man sich auch bewusst gegen eine erneute Teilnahme an der Expo-Real und weiteren kostenpflichtigen Anzeigen im Standortführer Nord entschieden. d) Assessorin Otte gab bekannt, dass der Rat der Stadt Borgholzhausen am den Aufstellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Borgholzhausen gefasst habe, um die ersten planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Firma Kraftverkehr Nagel am Standort im 1. Bauabschnitt des IBV zu schaffen. Im Anschluss sei nun eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 erforderlich, der in der Sitzung der Verbandsversammlung voraussichtlich im Dezember des Jahres beraten werden soll. Es habe dazu bereits ein Abstimmungsgespräch mit Vertretern des Kreises Gütersloh und dem Planer stattgefunden. Wenn es gelinge, im Januar 2017 das Offenlegungsverfahren durchzuführen und bis Ende Februar 2017 den Satzungsbeschluss zu fassen, könne bereits im März 2017 mit dem Bau der geplanten Halle begonnen werden. e) Herr Schulte bat darauf zu achten, dass im Rahmen der vereinbarten dreijährigen Schnittpflege der Rückschnitt der auf den Ausgleichsflächen angelegten Bäume und Sträucher durch das mit der Anpflanzung beauftragte Unternehmen durchgeführt werde. Er wies außerdem darauf hin, dass die angelegten Blühstreifen nicht ihren Zweck erfüllt haben und für diese Flächen über eine andere Art der Bepflanzung nachzudenken sei. Assessorin Otte erwiderte, dass das norddeutsche Forstbüro bereits Anfang des Jahres die Bereiche durchgeforstet und den erforderlich Rückschnitt vorgenommen habe. Die seinerzeit nicht ausführbaren Arbeiten werden in den kommenden Monaten nachgeholt. Um die Bepflanzung der Blühstreifen kümmere sich Herr Nolkemper aus dem Fachbereich 2 der Stadt Borgholzhausen. Er werde in den nächsten Tagen eine Entscheidung dazu treffen. B) Nichtöffentlicher Teil 11

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