Erweiterung Bahnhof Renningen
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- Valentin Dittmar
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1 Wiederinbetriebnahme der Strecke Weil der Stadt Calw (4810) Erweiterung Bahnhof Renningen Antrag auf Planfeststellung nach 18 AEG Karlsruhe April 2016 Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Karlsruhe Lorenzstr Karlsruhe
2 Erweiterung Bahnhof Renningen Auftraggeber: Landratsamt Calw Vogteistr Calw Auftragnehmer: Emch+Berger GmbH Lorenzstraße Karlsruhe Tel. 0721/ Fax. 0721/ Bearbeiter: Herr Henning Walbersdorf Frau Lisa Johren Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Karlsruhe Karlsruhe, den i.a. Lisa Johren Abgabefassung RPS\Teil A - Textteil\ Bahnhof Renningen Planfeststellung.docx
3 Inhaltsverzeichnis 1. Veranlassung und Zielsetzung Beschreibung des Gesamtvorhabens (nachrichtlich) Gegenstand der Planung Heutiger Zustand Künftiger Zustand Zwangspunkte Bahnsteig Gehwege, Treppen, Rampen Beleuchtung Behindertengerechte Gestaltung Stumpfgleis, Gleisverbinder, Oberbau Entwässerung Bauausführung Versorgungsleitungen Grunderwerb Immissionen Bahnhof Renningen Freie Strecke Renningen Weil der Stadt (Fernwirkung) Umweltbelange Bauzeit und Baubeginn Kosten...10 Anlage 1: Berechnung Regenabfluss Abgabefassung RPS\Teil A - Textteil\ Bahnhof Renningen Planfeststellung.docx
4 1. Veranlassung und Zielsetzung Die Württembergische Schwarzwaldbahn ist eine normalspurige Bahnstrecke im Westen von Stuttgart mit der DB-Streckennummer Sie führt von Stuttgart-Zuffenhausen über Ditzingen, Höfingen, Leonberg, Rutesheim, Renningen, Malmsheim, Weil der Stadt, Schafhausen, Ostelsheim, Althengstett nach Calw. Derzeit endet die Bedienung auf der Strecke in Richtung Westen in Weil der Stadt. Der Betrieb auf dem weiterführenden Streckenabschnitt wurde 1989 eingestellt. Seit der Übernahme des Streckenabschnitts Weil der Stadt Calw durch den Landkreis Calw im Jahr 1994 wird von den Landkreisen Calw und Böblingen die Wiederinbetriebnahme des besagten Streckenabschnitts angestrebt. Das zukünftige Betriebsprogramm der Hermann-Hesse-Bahn sieht vor, dass die Züge nicht nur zwischen Weil der Stadt und Calw sondern bereits ab Renningen verkehren. Der Fahrplan für die Hermann-Hesse-Bahn wurde von der DB Netz AG entwickelt und als konfliktfrei testiert. Des Weiteren hat die DB Netz AG mit Hilfe einer Fahrplanrobustheitsprüfung die Wechselwirkungen zwischen der S-Bahn und der Hermann- Hesse-Bahn untersucht. Die Fahrplanrobustheitsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Verkehre der Hermann-Hesse-Bahn keine Auswirkungen auf die S-Bahn-Verkehre haben. Ziel der Durchbindung bis Renningen ist es, für die Fahrgäste einen Anschluss an die S 6 Richtung Stuttgart sowie an die S 60 Richtung Sindelfingen / Böblingen mit nur einmaligem Umstieg zu schaffen. Da die vorhandenen drei Bahnsteige im Bahnhof Renningen eine Höhe von 96 cm aufweisen und somit nicht mit den für die Hermann-Hesse-Bahn vorgesehenen Zügen mit ihrer Einstiegshöhe von 55 cm angefahren werden dürfen, ist eine Erweiterung des Bahnhofs Renningen notwendig. Außerdem sind die Kapazitäten des Bahnhofs Renningen durch den bereits bestehenden S-Bahn-Verkehr stark ausgelastet. Mit dem Schienenpersonennahverkehrsangebot (SPNV) der Hermann-Hesse-Bahn verfolgt der Landkreis das Ziel, den östlichen Landkreis Calw mit einem attraktiven, leistungsfähigen und umweltfreundlichen öffentlichen Verkehrsangebot an die Räume Stuttgart und Sindelfingen/Böblingen anzuschließen. Die Attraktivität des nordöstlichen Landkreises als Wohn- und Gewerbestandort sowie als Naherholungsregion soll erhöht und der negativen demographischen Entwicklung nachhaltig entgegengewirkt werden. Die SPNV-Anbindung der Großen Kreisstadt Calw sowie der Gemeinden Althengstett und Ostelsheim soll erheblich verbessert werden. Die zahlreichen Berufspendler sollen mit der Hermann-Hesse-Bahn eine zuverlässige, schnelle und umweltfreundlichere Alternative zum motorisierten Individualverkehr erhalten. Gleiches gilt für die Freizeitpendler aus dem Großraum Stuttgart, für die der Nordschwarzwald ein wichtiges Naherholungsgebiet ist. Seite 1 von 10 Abgabefassung RPS\Teil A - Textteil\ Bahnhof Renningen Planfeststellung.docx
5 Mit der Einrichtung eines komfortablen, zuverlässigen und leistungsfähigen SPNV-Angebots soll die Grundvoraussetzung für eine Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene geschaffen werden. 2. Beschreibung des Gesamtvorhabens (nachrichtlich) Im Rahmen der beabsichtigten Maßnahmenumsetzung der Wiederinbetriebnahme des Streckenabschnitts von Weil der Stadt nach Calw ZOB der Gleisstrecke 4810 sind folgende Teilmaßnahmen vorgesehen: Neubau eines zweigleisigen Begegnungsabschnitts bei Ostelsheim sowie Tunnelneubau mit Voreinschnitten zur Abkürzung der Schleife um den Hacksberg; Änderung der Haltepunkte Althengstett und Calw-Heumaden sowie Neubau des Haltepunktes Calw ZOB; Gleisänderung in Bahn km 26,639 durch Errichtung einer Eisenbahnüberführung (EÜ) in Weil der Stadt über die Südumfahrung als Ersatz für den durch die Straßenbaumaßnahme abgetragenen, vormals durchgehenden Bahndamm; Erweiterung des Bahnhofs Weil der Stadt um einen Außenbahnsteig für die Hermann-Hesse-Bahn; Erweiterung des Bahnhofs Renningen um einen Außenbahnsteig, um die Hermann- Hesse-Bahn bis Renningen zu verlängern; Im Übrigen: Bestandssanierung der Strecke. 3. Gegenstand der Planung Im vorliegenden Antrag wird ausschließlich die Erweiterung des Bahnhofes Renningen um ein Stumpfgleis und einen Außenbahnsteig sowie die dafür erforderliche Anpassung der DB- Infrastruktur behandelt. Nachfolgende Hauptparameter sind für den zukünftigen Bahnsteig sowie die neue Gleisanlage der Hermann-Hesse-Bahn vorgesehen: Bahnsteiglänge: 55 m Höhe: + 55 cm über Schienenoberkante (SO) Bahnsteigbreite: 2,50 m Bahnsteiggleis als Stumpfgleis mit Gleisabschluss Einfache Weiche zur Einbindung des Stumpfgleises in die DB Infrastruktur Gleisverbinder mit zwei einfachen Weichen zwischen dem Richtungsgleis und dem Gegenrichtungsgleis der Strecke 4810 (bei Bahn-km 21,0) 4. Heutiger Zustand Der Bahnhof Renningen liegt an der Strecke 4810, Stuttgart-Zuffenhausen - Calw (siehe Anlage B 1). Kurz hinter dem Bahnhof zweigt die Strecke 4870, Renningen - Böblingen, ab. Die durchgehende Strecke 4810wird mit einer Geschwindigkeit von V 160 km/h befahren. Seite 2 von 10 Abgabefassung RPS\Teil A - Textteil\ Bahnhof Renningen Planfeststellung.docx
6 Der Bahnhof Renningen ist derzeit mit einem Hausbahnsteig sowie einem Mittelbahnsteig ausgestattet. Der Mittelbahnsteig ist über eine Treppen- und Aufzugsanlage an eine Fußgängerunterführung angeschlossen. Der Bahnhof Renningen wird derzeit von den Linien S6 und S60 der S-Bahn Stuttgart angefahren und von Güterzügen durchfahren. Im Bereich des geplanten Stumpfgleises und des Bahnsteiges für die Hermann Hesse Bahn befindet sich heute keine Bebauung. Parallel zu den Gleisen der Strecke 4810 verläuft ein Kabelkanal mit Kabelschächten und weiteren Einbauten für den Kabeltiefbau der Deutschen Bahn. Des Weiteren befinden sich mehrere Oberleitungsmasten in einem Abstand von jeweils ca. 50 m entlang der bestehenden Gleistrasse der Strecke Parallel zu den Gleisen verläuft ein asphaltierter Radweg, der mit einem Zaun vom Bahngelände abgetrennt ist. Angrenzend an den bestehenden Radweg befindet sich ein Parkplatz. 5. Künftiger Zustand Der Bahnhof Renningen soll um ein Stumpfgleis sowie um einen Außenbahnsteig mit einer Länge von 55 m, einer Breite von 2,50 m und einer Höhe von 0,55 m über SO erweitert werden (siehe hierzu Anlage B 2). Das Stumpfgleis erhält eine Länge von ca. 185 m (einschließlich der Mehrlänge für die Anordnung des Prellbocks am Bahnsteigende). Um eine einwandfreie Entwässerung des Gleiskörpers zu gewährleisten wird eine Tiefenentwässerung vorgesehen. Das neue Stumpfgleis wird nicht elektrifiziert. Für die Einbindung in die Infrastruktur der DB wird eine einfache Weiche eingebaut. Der neue Bahnsteig wird zwischen Bahn-km 20,721 und 20,776 (Strecke 4810) geplant. Als barrierefreier Zugang zum Bahnsteig wird eine Rampe vor Kopf angeordnet. Es ist ein weiterer Zugang am hinteren Ende des Bahnsteigs vorgesehen, um die Wege für von Westen oder vom Parkplatz kommende, nicht mobilitätseingeschränkte Personen zu verkürzen. Mit Ausnahme des Anschlussbereiches an die Rampe, wo der entstehende Höhenunterschied mittels Stützwänden abgefangen wird, wird an der Hinterkante des Bahnsteigs eine Böschung angelegt. Am Fuß der Böschung wird eine Entwässerungsmulde angeordnet. Der bestehende Zaun muss für die Errichtung des Bahnsteigs bauzeitlich zurückgebaut werden, der Zaun soll nach Fertigstellung des Bahnsteigs wieder aufgestellt werden. Des Weiteren ist der Einbau eines Gleisverbinders zwischen den beiden Streckengleisen der Strecke 4810 erforderlich, um von beiden Richtungsgleisen in das Stumpfgleis einfahren und so den geplanten Bahnsteig anfahren zu können. Seite 3 von 10 Abgabefassung RPS\Teil A - Textteil\ Bahnhof Renningen Planfeststellung.docx
7 5.1. Zwangspunkte Zwangspunkt für die Lage des neuen Bahnsteigs ist unter anderem der neu gebaute Radweg, der vom Bau des Bahnsteigs nicht betroffen sein soll. Des Weiteren wurde der neue Bahnsteig so angeordnet, dass die bestehenden Oberleitungsmasten in ihrer Lage beibehalten werden können. Auch der bestehende Kabelkanal parallel der Bahntrasse 4810 stellt einen Zwangspunkt dar. Ein Umbau im Bereich der Querung des neuen Stumpfgleises ist für die Realisierung der Maßnahme unumgänglich. Die Lage der Querung wurde so festgelegt, dass der Eingriff auf das Nötige begrenzt wurde Bahnsteig Für den neuen Bahnsteig ist eine Länge von 55 m vorgesehen. Die Bahnsteige werden in konventioneller Bauweise erstellt. Die Gründung der Bahnsteigkante erfolgt mittels Fertigteilfundamenten (siehe Anlage B 3). Die Systemhöhe der Bahnsteige liegt bei 55 cm oberhalb der Schienenoberkante (SO). Die Breite des Bahnsteigs beträgt 2,5 m. Als Bahnsteigbelag sind Pflastersteine aus Beton vorgesehen. Eine der Zuwegungen sowie der Bahnsteig selbst werden barrierefrei ausgebaut. Der Bahnsteig sowie die Zuwegungen werden mit einem Blindenleitsystem versehen. Die Längsneigung des Bahnsteigs entspricht der des Stumpfgleises und liegt bei 0 %. An die Bahnsteighinterkante wird ein Tiefbordstein gesetzt. Nach einem 30 cm breiten Bankett wird geböscht. Am Fuß der Böschung wird eine 0,75 m breite Entwässerungsmulde angeordnet. Im Bereich des Bahnsteigzugangs der Rampe wird eine Stützwand an der Bahnsteighinterkante angeordnet. Der Bahnsteig erhält ein Wetterschutzhaus. Zur Entzerrung der Personenströme wird dieses in der Mitte des Bahnsteigs platziert. Des Weiteren sind Sitzgelegenheiten, Informationsvitrinen, Abfallbehälter, Streugutbehälter und ein Dynamischer Schriftanzeiger vorgesehen Gehwege, Treppen, Rampen Am Kopf des Bahnsteigs wird in der Flucht der Rampe zur bestehenden Personenunterführung (PU) eine 9 m lange Rampe als barrierefreier Zugang auf den neuen Bahnsteig fortgeführt. Der Zugang zur Rampe wird an die Aufstellfläche am Ende der Rampe zur PU anschließen. Es wird keine Querung des Radwegs nötig sein, um die Rampe zum Bahnsteig zu erreichen. Am hinteren Ende des Bahnsteigs wird eine Treppe vorgesehen, sodass ein weiterer Zugang für Fahrgäste, die aus Westen oder vom Parkplatz kommen, vorhanden ist. Seite 4 von 10 Abgabefassung RPS\Teil A - Textteil\ Bahnhof Renningen Planfeststellung.docx
8 5.4. Beleuchtung Der Bahnsteig und die Zuwegungen werden beleuchtet. Die Stromversorgung der Leuchten erfolgt über eine im Bahnsteig verlegte Kabeltrasse in Leerrohren. Am Anfang und Ende der Kabeltrasse werden Kabelzugschächte vorgesehen. Bei den Abzweigen für die Leuchten werden Abzweigkästen angeordnet Behindertengerechte Gestaltung Die am Kopf des Bahnsteigs angeordnete Rampe dient als behindertengerechter Zugang auf den neuen Bahnsteig. Die Rampe hat eine Länge von 9 m mit einer max. Längsneigung von 6 %. Auf der Hälfte der Rampe soll ein Ruhepodest von 1,5 m mit 2 % Längsneigung hergestellt werden. Die Rampe wird beidseitig mit Geländer und Handlauf sowie Radabweiser versehen. Der Bahnsteig wird mit einem taktilen Leitsystem aus Bodenindikatoren gemäß DIN mit Leitstreifen, Abzweigfeldern und Abschlussstreifen am Bahnsteigende zur Führung von blinden und sehbehinderten Menschen ausgestattet. Wenn es die Farbgebung des Bahnsteigs erfordert, wird der Leitstreifen mit einem Begleitstreifen zur Sicherung des Kontrastes zwischen Bahnsteigbelag und Leitstreifen ergänzt. Zur Information von blinden Reisenden wird der vorgesehene Dynamische Schriftanzeiger zusätzlich mit einem Akustikmodul mit Lautsprecher ausgestattet Stumpfgleis, Gleisverbinder, Oberbau Der Anschluss an das durchgehende Gleis erfolgt mit einer Weiche (R=190 m) zwischen ca. Bahn-km 20,864 und 20,917. Am Ende des Gleises wird ein Prellbock angeordnet. Die Länge des Stumpfgleises beträgt ca. 210 m (einschließlich der Mehrlänge für die Anordnung des Prellbocks am Bahnsteigende) und wird nicht elektrifiziert. Des Weiteren ist bei ca. Bahn-km 20,979 bis 21,084 (Strecke 4810) der Einbau eines Gleisverbinders (R=500 m) zwischen den beiden durchgehenden Streckengleisen der Strecke 4810 erforderlich, um von beiden Richtungsgleisen in das Stumpfgleis einfahren und so den geplanten Bahnsteig anfahren zu können. Der Gleisverbinder soll elektrifiziert werden. Hierfür ist die Anpassung der Oberleitung erforderlich. Es werden drei Masten versetzt (21-1, 21-2 und 21-4) und zwei Masten neu gebaut (21an und 20-34an). Seite 5 von 10 Abgabefassung RPS\Teil A - Textteil\ Bahnhof Renningen Planfeststellung.docx
9 5.7. Entwässerung Im Rahmen der Planfeststellung werden alle erforderlichen öffentlichen Erlaubnisse eingeholt, insbesondere auch die wasserrechtlichen Erlaubnisse nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den einschlägigen Rechtsvorschriften des Landes Baden-Württemberg. Deshalb werden die entsprechenden Tatbestände im Folgenden dargestellt. Der im Bereich des neuen Bahnsteigs und des neuen Gleises anstehende Boden besteht hauptsächlich aus Ton, welcher nicht ausreichend versickerungsfähig ist. Daher wird entlang des neuen Gleises eine Tiefenentwässerung in Form eines Teilsickerrohres DN 150 vorgesehen. Neben dem Gleis wird die Tiefenentwässerung unter dem Randweg geführt. Auf Höhe des Stations-km 14,0 (Strecke 4870) / 20,8 (Strecke 4810) quert eine bestehende Anschlussleitung DN 300 die Bahntrasse, welche die Tiefenentwässerung der DB mit dem Kanalnetz der Stadt Renningen in der Industriestraße verbindet. Es ist vorgesehen, auch die neu geplante Tiefenentwässerung an diese Haltung DN 300 anzuschließen. In der Mulde, in welche das auf dem Bahnsteig anfallende Niederschlagswasser versickert, wird ein Notüberlauf vorgesehen, welcher ebenfalls an die Haltung DN 300 angeschlossen wird. Die maximal anfallende Wassermenge, die in das bestehende Kanalnetz eingeleitet werden muss, beträgt 11 l/s (Berechnung siehe Anlage 1 des es). Die neue Gleisverbindung zwischen den Richtungsgleisen der Strecke 4810 quert einen bestehenden Schacht, der mittels einer Gleisquerung an das bestehende Kanalnetz anschließt. Es ist erforderlich, den Schacht zurückzubauen und durch eine Rohrleitung zu ersetzen Bauausführung Für den Neubau des Stumpfgleises, des Bahnsteigs und der Zuwegung wird der parallel verlaufende Radweg bauzeitlich gesperrt und über den angrenzenden Parkplatz umgelenkt. Es sind Baustelleneinrichtungsflächen von ca. 300 m² entlang des neuen asphaltierten Radwegs im Bereich der möglichen Bahnsteigverlängerung vorhanden. 6. Versorgungsleitungen Im Bereich der Maßnahme verlaufen Kanäle der Stadt Renningen und eine Gasleitung der EnBW. Die Lage der Leitungen ist dem beigefügten Bestandsleitungsplan (Anlage B 6) zu entnehmen. Des Weiteren verlaufen DB-Kabel in einem bestehenden Kabelkanal parallel zum Richtungsgleis der Strecke Um das neue Stumpfgleis an die Strecke 4810 anbinden Seite 6 von 10 Abgabefassung RPS\Teil A - Textteil\ Bahnhof Renningen Planfeststellung.docx
10 zu können, muss der bestehende Kabelkanal gequert werden. Gemäß Ril 836 sollen Querungen Bahnanlagen rechtwinklig in gerader Linienführung kreuzen. Zum derzeitigen Planungsstand ist eine Querung bei km 0,143 des Stumpfgleises bzw. Bahn-km 20,864 der Strecke 4810 vorgesehen. Die Querung erfolgt mittels Leerrohren in einem Stahlrohr DN 400. Die Überdeckungshöhe beträgt gemäß Ril 836 1,50 m. Beidseitig der Querung müssen Kabelaufbauschächte zum Absenken der Kabel vorgesehen werden. Zum Absenken der Kabel ist ein Kabelplus von ca. 10 m erforderlich. Die Querung kann in offener Bauweise hergestellt werden, da das Bahnsteiggleis während dem Bau noch nicht in Betrieb ist. Auf Höhe des neuen Gleisverbinders quert eine Gasleitung der EnBW die Gleisanlage. Folgende Leitungsträger bzw. Fachdienste der DB sind betroffen: Kanal Stadt Renningen Furtwiesen Renningen Gas Netze BW GmbH Rennstrasse Esslingen DB KT DB Kommunikationstechnik GmbH Hohenzollernstraße Ludwigsburg Ansprechpartner: Herr Stößel (Tel ) DB Netz LST DB Netz AG Presselstraße Stuttgart Ansprechpartner: Herr Schmitt (Tel ) DB Netz Oberleitung DB Netz AG Am Bahnhof Zuffenhausen Ansprechpartner: Herr Grohmann (Tel ) 7. Grunderwerb Grunderwerb ist erforderlich (siehe hierzu Anlage B 5.1 und B 5.2). Hierbei handelt es sich um eine Fläche von 1386 m² innerhalb des Flurstücks 1270, welches laut Grundbuch der DB Netz AG gehört. Der nötige Grunderwerb wurde so gefasst, dass eine mögliche Erweiterung Seite 7 von 10 Abgabefassung RPS\Teil A - Textteil\ Bahnhof Renningen Planfeststellung.docx
11 des Bahnsteigs um 30 m nach Westen möglich ist. Erste Gespräche wurden mit dem Flächeneigentümer bereits geführt. Eine Fläche von 1266 m² innerhalb des vorgenannten Flurstücks wird für eine Grunddienstbarkeit in Anspruch genommen. Die Fläche, welche durch die geplanten Maßnahmen in ihrer Nutzung eingeschränkt jedoch nicht erworben werden muss, wird durch Eintrag des erforderlichen Rechtes in das Grundbuch dinglich gesichert. Die Entschädigung des Eigentümers erfolgt aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses nach den gesetzlichen Regelungen. Die zuvor genannte Fläche von 1266 m² wird hauptsächlich für die Optimierung von angrenzenden Habitatflächen als Kompensationsmaßnahme für den Bahnsteigneubau beansprucht. In Ostelsheim ist der Erwerb des Flurstücks 624 für die Anlage einer 600 m² großen Magerwiese mit einer Wildobstbaumreihe darauf als Ersatzmaßnahme vorgesehen. Ein Kaufvertrag für besagtes Flurstück wurde bereits abgeschlossen. Eine Fläche von 3783 m² innerhalb des Flurstücks 1270 muss vorübergehend in Anspruch genommen werden. Diese Fläche muss auf die Dauer der Baudurchführung insbesondere für die Baustelleneinrichtung und -zufahrten vorübergehend genutzt werden. Es wird eine Entschädigungsregelung in Form einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Vorhabenträger oder dem bauausführenden Unternehmen und dem Eigentümer geschlossen. Die Fläche wird, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird, nach Abschluss der Bauarbeiten in ihren ursprünglichen Zustand versetzt und dem Eigentümer zurückgegeben. 8. Immissionen 8.1. Bahnhof Renningen Schall Grundlegend resultiert nach gutachterlicher Aussage durch den baulichen Eingriff in den vorhandenen Schienenverkehrsweg im Bereich des Bahnhofs Renningen für keinen der relevanten Immissionsorte eine wesentliche Änderung gemäß der Verkehrslärmschutzverordnung. Nach allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen ist die Erhöhung des Verkehrslärms als nicht wahrnehmbar einzustufen. Demzufolge ist keine Erfordernis für Schallschutzmaßnahmen zu erwarten (siehe Anhang C 4). Baulärm Während der Bauzeit ist es für die Gleisbauarbeiten teilweise nicht möglich, die in der AVV Baulärm vorgeschriebenen Immissionsrichtwerte einzuhalten. Mit temporären Seite 8 von 10 Abgabefassung RPS\Teil A - Textteil\ Bahnhof Renningen Planfeststellung.docx
12 Abschirmungsmaßnahmen können im vorliegenden Fall keine signifikanten Beiträge zur Konfliktvermeidung erreicht werden. Daher sind weitere organisatorische Maßnahmen zur Minimierung der Einwirkungen erforderlich. Hierzu zählt insbesondere eine ausführliche Information aller vom Baulärm betroffenen Personenkreise über Art und Dauer der Maßnahmen sowie über den Umfang der zu erwartenden Beeinträchtigungen. Damit wird den Betroffenen die Möglichkeit gegeben, sich durch eigene Planungen auf die besondere Situation einzustellen. Erschütterung Gemäß der Erschütterungstechnischen Stellungnahme durch die FRITZ GmbH - Beratende Ingenieure VBI sind bei der Errichtung des neuen Bahnsteigs sowie dem Einbau der Weichen keine signifikanten erschütterungsrelevanten Einwirkungen zu erwarten. Bei den Verdichtungsarbeiten sind mit keinen erheblich belästigenden Erschütterungseinwirkungen zu rechnen. Schäden im Sinne einer Gebrauchswertminderung von Gebäuden aufgrund Erschütterungseinwirkungen durch Verdichtungsarbeiten sind nicht zu erwarten, Gebäudeschäden können ausgeschlossen werden Freie Strecke Renningen Weil der Stadt (Fernwirkung) Schall Auf der angrenzenden freie Strecke zwischen Renningen und Weil der Stadt findet kein Bau oder eine wesentliche Änderung eines Schienenweges stattfindet. Somit besteht für die betroffenen Anwohner hinsichtlich des auf diesem Streckenabschnitt erfolgenden Lärmzuwachses kein Anspruch auf Lärmschutz nach 41 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit 16 Bundes-Immissionsschutzverordnung. Seitens des Vorhabenträgers wurde aber geprüft, ob infolge des Lärmzuwachses eine Überschreitung der grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle gegeben ist (siehe Gesamtlärmgutachten - Anhang C 4). Soweit sich aus dem Gesamtlärmgutachten erstmalige Überschreitungen von 60 db(a) im Nachtzeitraum und 70 db(a) im Tagzeitraum ergeben oder bereits bestehende Überschreitungen dieser Werte weiter verschärft werden, sagt der Vorhabenträger eine Entschädigung für passiven Schallschutz dem Grunde nach zu, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, z.b. bei einer entsprechender Art der Nutzung. 9. Umweltbelange Für die Maßnahme der Erweiterung des Bahnhof Renningen und der Anpassung der DB- Infrastruktur ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich (siehe Anhang C 1). Seite 9 von 10 Abgabefassung RPS\Teil A - Textteil\ Bahnhof Renningen Planfeststellung.docx
13 Der Eingriff in die Umwelt sowie die daraus resultierende Maßnahme zur Kompensation sind im landschaftspflegerischen Begleitplan aufgeführt (siehe Anhang C 2). 10. Bauzeit und Baubeginn Für die Baumaßnahme ist eine Bauzeit von ca. 4 Monaten vorgesehen. Die Gesamtbauzeit wird wie folgt angenommen: BE einrichten 2 Wochen Neubau Bahnsteig 6 Wochen Neubau Stumpfgleis 4 Wochen Einbau Gleisverbinder 1 Wochen Umbau Oberleitung 1 Wochen Restarbeiten 2 Wochen Summe 16 Wochen = 4 Monate Der Baubeginn ist für das 1. Quartal 2018 geplant. Der Termin für die Inbetriebnahme wäre in diesem Fall Dezember Kosten Die Kosten der Maßnahme belaufen sich zum derzeitigen Planungsstand auf ca. 2 Mio (netto). Seite 10 von 10 Abgabefassung RPS\Teil A - Textteil\ Bahnhof Renningen Planfeststellung.docx
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