Bundestagswahl Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme
|
|
- Leonard Beyer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme
2 Bundestagswahl Die neue Koalition steht Die Gesetzgebungsmaschine läuft an Nov Jan Mrd. Euro Entlastung Reichensteuersatz 48% Betriebsausgabenabzug von Managergehältern auf Euro begrenzen Einkommensteuerentlastung für alle Steuerliche Forschungsförderung für KMU Baukindergeld Erbschaftsteuer regionalisieren Spitzensteuersatz 75% Vermögensteuer einführen Verschärfung der Erbschaftsteuer Kommunale Wirtschaftssteuer statt Gewerbesteuer Abschaffung ökologisch schädlicher Steuerprivilegien Ehegattensplitting abschaffen 30 Mrd. Steuerentlastung Soli bis Ende 2019 abschaffen Zinssatz für Pensionsrückstellungen senken Wahlprogrammabbildungen gemäß Parteiveröffentlichungen Seite 2 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme
3 1. Privatpersonen Familienförderung Abgeltungssteuer Baukindergeld i.h.v Euro jährlich pro Kind über zehn Jahre, für Kaufverträge / Baugenehmigungen nach dem , für Neu- und Bestandsbauten. Zweistufige Erhöhung des Kinderfreibetrags auf das Niveau des Erwachsenenfreibetrags und entsprechende Anhebung des Kindergelds (1. Stufe monatlich 25 Euro; 2. Stufe spätestens in darauffolgender Legislaturperiode). Familientarif mit Kinderbonus statt Ehegattensplitting. Jedes Elternteil kann 150 Euro pro Kind von Steuerlast abziehen. Übertragung von Euro zwischen den Ehepartnern. Bestandsschutz für Ehegatten im bisherigen Splittingmodell. Zusammenfassung von Kindergeld und Kinderzuschlag zum erweiterten Kindergeld. Familienbaugeld für Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen beim Erwerb von Wohneigentum. Individualbesteuerung (Grundfreibetrag auf Partner übertragbar) statt Ehegattensplitting. Einführung Familienbudget mit bedarfsgerechter Grundsicherung, einkommensabhängigem Kindergeld-Bonus und einkommensunabhängiger Kindergrundsicherung (statt Kindergeld / -freibeträge). Bestandsschutz für Ehegatten im bisherigen Splittingmodell. Splittingverfahren erhalten; Anhebung Kinderfreibeträge; Betreuungskosten bis Höchstbetrag voll absetzbar; Abschaffung der Steuerklasse V.; Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen von 20% auf 50% anheben. Ehegattensplitting ersetzen; nicht ausgeschöpftes steuerliches Existenzminimum zwischen Eheleuten übertragbar; Kindergeld auf 328 Euro erhöhen. Abschaffung, wenn international ein funktionierender Informationsaustausch der Finanzbehörden besteht. Übergang zu einer individuellen Besteuerung. Steuerlich vorbelastete Kapitalerträge sollen nicht benachteiligt werden. Abschaffung. Abschaffung. Kapitalerträge sollen wieder dem normalen, persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen. Abschaffung. Einschränkungen bei der Verrechnung von Verlusten und dem Sparerpauschbetrag bleiben bestehen. Seite 3 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme
4 1. Privatpersonen Einkommensteuertarif Steuersenkungen für alle (15 Mrd. Euro durch die Einkommensteuer) / keine Steuererhöhungen / keine Steigerung der Steuerquote. 3. Tarifstufe erst bei einem zu versteuernden Einkommen (zve) von Euro statt Euro. Spitzensteuersatz (42%) erst bei einem zve von Euro statt Euro. Steuerentlastung 10 Mrd. Euro. Keine Steuerentlastungen mit der Gießkanne. Arbeitnehmer mit mittleren und kleinen Einkommen, Familien und Alleinerziehende stehen im Vordergrund. Entlastung durch Abschmelzung des Mittelstandsbauchs. Steuersatz von 42% ab einem zve i.h.v Euro. Weiterer linear/progressiver Anstieg des (Spitzen-)Steuersatzes bis auf 45% bei einem zve i.h.v Euro. Reichensteuersatz von 48% oberhalb einem zve i.h.v Euro. Ehegattensplitting (vgl. Familienförderung). Kleine, mittlere Einkommen durch Erhöhung des Grundfreibetrags entlasten. Spitzensteuersatz oberhalb von Euro an zu versteuerndem Single-Einkommen erhöhen. Einkommensteuersenkung für alle, Volumen 30 Mrd. Euro. Belastungsgrenze für die direkten Steuern und Sozialabgaben von 50% im Grundgesetz verankern. Tarif nach rechts verschieben, Mittelstandsbauch abflachen. Dauerhafter Einstieg in eine regelmäßige Anpassung des Steuertarifs an die Inflation (Tarif auf Räder stellen ). Entlastung für alle bis zu einem monatlichen Bruttoverdienst von bis zu Euro (Steuerklasse 1). Grundfreibetrag bis zu einem zve von Euro. Spitzensteuersatz von 53% oberhalb eines zve von Euro. Reichensteuer i.h.v. 60% oberhalb eines zve von Euro, 75% ab Euro. Solidaritätszuschlag Vgl. Unternehmen Steuertarif Seite 4 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme
5 2. Unternehmen (Ertragsteuern) Steuertarif Personengesellschaften / Einzelunternehmen Körperschaften Vgl. ESt-Tarif. Solidaritätszuschlag (Soli): Ab 2020 schrittweise schnellstmöglich abschaffen. Entlastung von rund 4 Mrd. Euro in der kommenden Legislaturperiode zu erwarten. Vgl. ESt-Tarif. Einführung einer GKB und von Mindeststeuersätzen in der EU. Soli: Ab 2020: Abschaffung für kleine und mittlere Einkommen bis zu einer Freigrenze i.h.v Euro für Singles bzw Euro für Ehepaare; Anhebung der Freigrenze ggf. ohne Wirkung für Körperschaften; stufenweise Abschmelzung für höhere Einkommen. Vgl. ESt-Tarif. Einführung einer GKKB in der EU. EU-weiter Mindeststeuersatz für Unternehmen. Vgl. ESt-Tarif. Soli: Schnelle Abschaffung bis Ende Vgl. ESt-Tarif. Körperschaftsteuersatz auf 25% anheben. Europaweite Mindestsätze einführen. Seite 5 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme
6 2. Unternehmen (Ertragsteuern) Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Annäherung und Harmonisierung der Körperschaftsteuer zwischen Deutschland und Frankreich. Vgl. Steuertarif. Vgl. Steuertarif. Gewerbesteuer stabilisieren. Einnahmen der Kommunen mit Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer verlässlicher machen; Freiberufler einbeziehen (Anrechnung auf ESt); Prüfung, ob der Gewerbesteuerfreibetrag anzuheben ist. Langfristig durch einen kommunalen Zuschlag mit eigenem Hebesatzrecht auf die Körperschaftsteuer und auf die zuvor abgesenkte Einkommensteuer sowie einen höheren Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer ersetzen. Gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage (BMGL) an die einkommen- und körperschaftsteuerliche BMGL angleichen, indem gewinnunabhängige Hinzurechnungen bereinigt werden. Verdopplung des GewSt-Freibetrags in den ersten 3 Jahren nach Unternehmensgründung. Umwandlung in eine Gemeindewirtschaftssteuer (Mehreinnahmen für Kommunen i.h.v. 15 Mrd. Euro): Bemessungsgrundlage ausweiten (Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren) und gutverdienende Selbständige/Freiberufler einbeziehen. Freibetrag auf Euro anheben; Berücksichtigung der festgesetzten Steuer bei der Einkommensteuer. Gewerbesteuerumlage abschaffen. Seite 6 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme
7 2. Unternehmen (Ertragsteuern) Steuerbilanzrecht Vgl. Bauförderungen. Abschreibungsmöglichkeiten für F&E-Ausgaben für Unternehmen und Selbstständige verbessern. Erhöhung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf Euro. Berechnungszeitraum für den handelsrechtlichen Abzinsungssatz von zehn auf zwölf Jahre verlängern und die Bewertung der Pensionsrückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz vereinheitlichen. Degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter wiedereinführen. Verkürzte AfA von maximal drei Jahren für digitale Anlagegüter wie Hard- und Software. Jährliche Abschreibungsrate für Gebäude von 2% auf 3% erhöhen. Erhöhung der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Betriebsausgabenabzug Managergehälter Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Managergehältern auf Euro. Veröffentlichungspflicht der Relation Vorstandsvergütung zur Normalbelegschaft. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Abfindungen bei 1 Mio. Euro pro Kopf deckeln, jene von Gehältern bei Euro pro Jahr und Kopf. Obergrenzen für Manager- und Vorstandsgehälter: max. das Zwanzigfache des niedrigsten Gehalts im Unternehmen. Verhältnis von 1 zu 12 als nächster Schritt. Jahresgehälter über einer halben Mio. Euro sind nicht mehr steuerlich abzugsfähig. Strafsteuer, wenn 40 Mal soviel verdient wird wie das gesellschaftliche Minimum (Grenze damit derzeit bei knapp einer halben Mio. Euro). Seite 7 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme
8 2. Unternehmen (Ertragsteuern) F&E Förderung Steuerliche Forschungsförderung i.h.v. 2 Mrd. Euro. Wahlrecht zwischen bestehender Projektförderung und steuerlicher Forschungsförderung, um insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen zu unterstützen. Gesamt-Investitionen in F&E in Deutschland bis 2025 auf 3,5% des BIP steigern. Abschreibungsmöglichkeiten für F&E-Ausgaben für Unternehmen und Selbstständige verbessern. Gesamt-Investitionen in F&E in Deutschland bis 2025 auf 3,5% des BIP steigern. Forschungsbonus für kleinere und mittelständische Unternehmen, wenn sie Personal F&E einstellen. Forschungsaktivitäten in kleinen und mittleren Unternehmen steuerlich begünstigen (Steuergutschrift von 15% für Forschungs- und Entwicklungsausgaben). Firmen, die noch keine Gewinne erzielen, bekommen diesen Bonus ausgezahlt (Förderung von Start-ups). Einführung einer technologieoffenen steuerlichen Forschungsförderung: Unternehmen sollen einen bestimmten Prozentsatz ihrer Personalaufwendungen für F&E als Steuergutschrift erhalten. Forschungsprämie soll mit der Steuerschuld verrechnet oder im Verlustfall als negative Einkommensteuer ausgezahlt werden. Seite 8 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme
9 2. Unternehmen (Ertragsteuern) Kampf gegen Steuervermeidung und Steuerhinterziehung Kampf gegen Steuervermeidung und Steuerhinterziehung auf OECD/G20-Ebene weiter vorantreiben. Verbindliche Standards gemeinsam mit den Bundesländern erarbeiten, um künftig Steuerbetrug noch wirksamer zu bekämpfen. Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung und des Steuervollzugs in der EU. Steuerverwaltungen, Steuerfahndungen und Betriebsprüfungen personell besser aufstellen. Sämtliche aus einer Straftat erlangten Vermögenswerte und Gewinne konsequent einziehen. Zoll zu einer Finanzpolizei des Bundes entwickeln. Vollständige Umsetzung der BEPS-Initiative. Schädlichen Steuerwettbewerb international eindämmen. Möglichkeiten einer Telefonüberwachung bei schweren Fällen der Steuerhinterziehung erweitern. Einführung eines EU-Transparenzregisters und Erarbeitung einer schwarzen Liste der Steueroasen. Verbot anonymer Finanzgeschäfte in Offshore-Gebieten. Steuerbetrug mit manipulierten Registrierkassen unterbinden, Sicherung des Steuereinzugs bei Onlinegeschäften. Mehr Transparenz durch Einführung des öffentlichen Country-by-Country Reporting. Durchsetzung eines effektiven Regelwerks zur Bekämpfung von Kapital- und Steuerflucht. Forderung nach verbindlichen Umsetzungsmechanismen, welche über die multilateralen Organisationen zu etablieren sind. Bekämpfung anonymer Briefkastenfirmen durch Schaffung eines Transparenzregisters. Sanktionen gegen Geschäfte in Steuersümpfen, die dem Steuerbetrug dienen. Steuerliche Vorteile durch Wohnsitzverlagerung ins Ausland beenden. Öffentliches Country-by-Country Reporting für Unternehmen ab einer gewissen Größe. Auf Ebene der G20 und der EU Konzepte entwickeln, die eine faire Besteuerung sicherstellen, den Standort Deutschland aber nicht gefährden. Schaffung eines Transparenzregisters auf nationaler und EU-Ebene. Personalaufstockung im Steuervollzug und Aufbau einer Bundesfinanzpolizei gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche (erwartete Mehreinnahmen pro Jahr etwa 15 Mrd. Euro). DBA mit unkooperativen Staaten kündigen, Steuervorteil für in einem Niedrigsteuerland erzielte Kapitalerträge abschaffen. 50% Quellensteuer auf Zahlungen in nicht kooperative Drittstaaten erheben. Für ein öffentliches Country-by-Country Reporting. Seite 9 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme
10 3. Vermögensteuer 4. Erbschaftsteuer 5. Grundsteuer Wiedereinführung wird ausgeschlossen. Keine explizite Forderung im Wahlprogramm. Stattdessen sollen hochvermögende Bürger durch Anhebung der Reichensteuer, Abschaffung der Abgeltungsteuer und höhere Besteuerung großer Erbschaften einen höheren Beitrag leisten. Verfassungsfeste, ergiebige und umsetzbare Vermögensteuer für Superreiche. Einführung wird abgelehnt. 5% oberhalb 1 Mio. Euro. Freibetrag 5 Mio. Euro für Betriebsvermögen. EU-weite einmalige Vermögensabgabe. Keine Verschärfung. Keine Verschlechterung für Familienbetriebe und den Mittelstand. CSU-Bayernplan: Erbschaftsteuer regionalisieren. Umfassende Reform der Erbschaftsteuer. Sehr große Erbschaften höher besteuern. Ausnahmen reduzieren. Einfaches und gerechtes Erbschaftsteuermodell, sofern die Reform erneut am BVerfG scheitert. Ablehnung weiterer Verschärfung. Vererben zwischen Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnern soll steuerfrei sein. Hohe Erbschaften stärker besteuern. Normales, selbstgenutztes Wohneigentum bleibt freigestellt. CSU-Bayernplan: Bewertungsregeln der Grundsteuer in die Hände der Länder geben. Grundsteuer verfassungsfest reformieren. Grundsteuer gerechter machen, um flächensparendes Bauen zu begünstigen. Seite 10 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme
11 6. Grunderwerbsteuer Einführung von Freibeträgen für Erwachsene und Kinder für den erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums. 7. Finanztransaktionssteuer 8. Mehrwertsteuer Freibetrag von bis zu Euro für den Erwerb von Wohnimmobilien durch natürliche Personen einführen. Abschaffung der Steuerbegünstigung für Share Deals. Einführung im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit mit anderen EU-Staaten. Einführung im Rahmen einer europäischen Kooperation. Breite Bemessungsgrundlage und niedrige Steuersätze. Einführung, um den Hochfrequenzhandel unter Berücksichtigung geeigneter Marktregeln abzubremsen. Einführung wird abgelehnt. Einführung wird befürwortet. Steuersatz von 0,1% (Steuermehreinnahmen mindestens 30 Mrd. Euro). Digitale Kulturgüter sollen prinzipiell auf dieselbe Mehrwertsteuerstufe gestellt werden wie analoge Kulturgüter. Steuereinzug bei Onlinegeschäften sicherstellen. Neben sozialen auch ökologische Ziele bei der MwSt zu berücksichtigen, keine MwSt-Befreiung für Fluggesellschaften, ermäßigter MwSt-Satz auf Reparaturdienstleistungen. Prüfung, ob die Kleinunternehmergrenze anzuheben ist. Langfristiges Ziel ist es, die IST-Besteuerung als Grundsatz zu etablieren, bis dahin Umsatzschwelle deutlich erhöhen. Keine Befreiung internationaler Flugtickets, Steuersatz für Bahntickets halbieren, ermäßigter MwSt-Satz für arbeitsintensives Handwerk, Produkte für Kinder, Arzneimittel und Frauenhygieneprodukte. Seite 11 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme
12 9. Sonstiges Bauförderung / Mietwohnungsbauförderung Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen. Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus durch Einführung der degressiven AfA für einen begrenzten Zeitraum. Grundbesitzer, die landwirtschaftliche Flächen für Bauland zur Verfügung stellen, sollen die dabei erzielten Einnahmen steuerbegünstigt in den Mietwohnungsbau reinvestieren können. Einführung eines Baukindergelds (vgl. Familienförderung). Jährliche Abschreibungsrate für Gebäude von 2% auf 3% erhöhen. Wagniskapital / Start-up Förderung Bedingungen für Wagniskapital grundsätzlich verbessern und den Zugang für Start-ups steuerlich fördern. Investoren sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Investition steuerlich berücksichtigen zu können. Verbesserte Rahmenbedingungen für Wagniskapital. Abbau der Substanzbesteuerung (GewSt) und Verdopplung der Gewerbesteuerfreibeträge in den ersten drei Jahren nach Gründung. Dabei soll der Freibetrag für Kapitalgesellschaften dem für Personengesellschaften entsprechen. Ende der steuerlichen Diskriminierung von Eigenkapital ggü. Fremdkapital. Keine Einschränkungen bei Verlustvorträgen. Seite 12 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme
13 9. Sonstiges Verbrauchsteuern & Ähnliches Abschaffung der Befreiung von der Kerosinsteuer für Fluggesellschaften. Stromsteuer abschaffen und im Gegenzug eine aufkommensneutrale CO2-Bepreisung einführen. Wiedereinführung der Brennelementesteuer. Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau absenken. Stromsteuer senken. Einheitliche Kerosinsteuer in der EU. Seite 13 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme
14 9. Sonstiges Weitere Punkte Bürgerfreundliche Verwaltung zur bundesweiten Vereinfachung bei der Abgabe von Steuererklärungen. Vorausgefüllte Formulare mit Angaben zu Einkünften, Sozialabgaben und Zahl der Kinder. LuF: steuerfreie Risikoausgleichsrücklage. Steuerverwaltungen, Steuerfahndungen und Betriebsprüfungen personell vernünftig aufstellen. Befreiung von Unternehmen in Bezug auf Statistik-, Buchführungs-, und Aufzeichnungspflichten. Aufnahme bedeutsamer gesellschaftspolitischer Bereiche in den Katalog gemeinnütziger Zwecke. Riester Rente: Anhebung der Grundzulage. Anpassung der pauschalen Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderungen im EStG. Abschaffung ökologisch schädlicher Steuerprivilegien i.h.v. 12 Mrd. Euro. KFZ-Steuer für Neuwagen reformieren, durch Kopplung an den Ausstoß von CO2, NOx und Feinstaub. Anspruch auf verbindliche Auskunft im Steuerrecht. LuF: steuerfreie Risikoausgleichsrücklage. Steuererklärung vereinfachen. Ausbau von One-Stop-Shops unter Berücksichtigung des Once-Only -Prinzips und bürokratiefreies Jahr für Start-ups. Gewinne, die durch Spekulation und Immobilienverkäufe entstehen, sind deutlich stärker zu besteuern. Umweltschädliche Subventionen beenden (bspw. Dienstwagenprivileg nach ökologischen Kriterien umgestalten). Steuererleichterungen für Unternehmen, die zum Teil im Eigentum der Belegschaft stehen. Einführung von Steuerfreibeträgen für Abfindungen bei Entlassung. Umwandlung der Pendlerpauschale in eine sozial gerechte Mobilitätszulage. Seite 14 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme
15 Schnittmengen möglicher Koalitionen Schwarz-Gelb / Steuerliche Bauförderung Einkommensteuer senken Wagniskapital fördern Neuauflage GroKo / Steuerliche F&E- Förderung 0 Maßnahmen gegen BEPS Soli Abschmelzen Jamaika / /Grüne Abgeltungsteuer abschaffen ErbSt erhöhen VSt einführen R2G /Grüne/Linke Seite 15 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme
16 Quellen Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben. Regierungsprogramm CSU Bayernplan 2017 Es ist Zeit für mehr Gerechtigkeit: Zukunft sichern, Europa stärken Das Regierungsprogramm 2017 bis 2021 ZUKUNFT WIRD AUS MUT GEMACHT. Bundestagswahlprogramm 2017 SCHAUEN WIR NICHT LÄNGER ZU. Programm der Freien Demokraten zur Die Zukunft, für die wir kämpfen: SOZIAL. GERECHT. FRIEDEN. FÜR ALLE. Wahlprogramm 2017 Abkürzungsverzeichnis ESt Einkommensteuer KMU Kleine und Mittlere Unternehmen F&E Forschung und Entwicklung LuF Land- und Forstwirtschaft GKB Gemeinsame Körperschaftsteuer- Bemessungsgrundlage Soli Solidaritätszuschlag i.h.v. In Höhe von vgl. vergleiche K.A. Keine Angabe zve zu versteuerndes Einkommen Seite 16 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme
17 Haftungsausschluss: Die zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits. Die Präsentation gibt unsere Interpretation der relevanten steuergesetzlichen Bestimmungen, die hierzu ergangene Rechtsprechung sowie die hierzu ergangenen Verlautbarungen der Finanzverwaltung wieder. Die vorliegende Präsentation beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums der Präsentation. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Steuergesetzen, Verwaltungsanweisungen, der Interpretation dieser Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige Änderungen können die Gültigkeit der Aussagen dieser Präsentation beeinflussen. Wir sind nicht verpflichtet, Sie auf Änderungen in der rechtlichen Beurteilung von Themen hinzuweisen, die wir in dieser Präsentation behandelt haben. Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieser Präsentation. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das Sie allein auf Informationen aus dieser Präsentation gestützt haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten. Der Vortrag sowie das Handout ersetzen keine Steuerberatung. Missbrauchsvorschriften: Für Inhalte der in dieser Präsentation enthaltenen aber nicht von uns erstellten Folien ist nur der jeweilige in ihr genannte Urheber verantwortlich und nicht die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Copyright: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Deutschland - Alle Rechte vorbehalten. Die Wiedergabe, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Bearbeitung sämtlicher Inhalte und Darstellungen des Beitrages sowie jegliche sonstige Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gestattet.
18 EY Assurance Tax Transactions Advisory Die globale EY-Organisation im Überblick Die globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern, starken Teams, exzellenten Leistungen und einem sprichwörtlichen Kundenservice. Unser Ziel ist es, Dinge voranzubringen und entscheidend besser zu machen für unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die Gesellschaft, in der wir leben. Dafür steht unser weltweiter Anspruch Building a better working world. Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten. Weitere Informationen finden Sie unter In Deutschland ist EY an 22 Standorten präsent. EY und wir beziehen sich in dieser Präsentation auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft All Rights Reserved. XXX ED None
Praxisprobleme der Erbschaftsteuer
FAST-Kongress 2016 Praxisprobleme der Erbschaftsteuer Dr. Olaf Siegmund 10. März 2016 Agenda Bewertung von Unternehmensgruppen Die Verbundvermögensaufstellung Nachversteuerung Gestaltungsüberlegungen Seite
Solidarische Einfachsteuer
24,0-1,0 6,0% -0,3% 5,8% Einnahmen in Mrd. Euro 10,9 Absturz der Körperschaftsteuer 23,6 5,5% 15,4 5,0% -0,4-0,1% 2,9 0,6% 8,3 1,9% 12,5 2,8% 1980 1990 2000 2001 2002 2003 2004 Quelle: Quelle: Steuerschätzung
Die Wahlprogramme der Parteien aus steuerpolitischer Sicht
Die Wahlprogramme der Parteien aus steuerpolitischer Sicht Steuerpolitische Programme der Parteien zur Bundestagswahl 2 Einkommensteuer Erbschaftsteuer Vermögensteuer Vermögensabgabe Unternehmensteuerreform???
Direktinvestitionen nach Deutschland: Bundesländer im Vergleich
Direktinvestitionen nach Deutschland: Bundesländer im Vergleich Ausländische Direktinvestitionen im Jahr 204 und eine aktuelle Befragung ausländischer Investoren Design der Studie Johannes Rettig Ernst
Mixed Leadership- Barometer Österreich
Mixed Leadership- Barometer Österreich Anteil weiblicher Mitglieder in Vorständen und Aufsichtsräten der im Wiener Börse Index (WBI) gelisteten Unternehmen August 2015 Design der Studie Untersucht wurden
Gewerbesteueränderungen im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008
Mercator Leasing Infobrief 2/2009 Gewerbesteueränderungen im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 Die Unternehmensteuerreform 2008 wurde durchgeführt um Unternehmen zu entlasten. Die Körperschaftsteuer
Digitalisierung im deutschen Mittelstand
Digitalisierung im deutschen Mittelstand Befragung von 3.000 mittelständischen Unternehmen in Deutschland März 2016 Design der Studie Repräsentative Befragung von 3.000 mittelständischen Unternehmen in
Digitalisierung bei mittelständischen
Digitalisierung bei mittelständischen Unternehmen Ergebnisse Kurzumfrage Februar 2016 Design der Kurzumfrage Repräsentative Befragung von 700 Unternehmen in der Schweiz Befragt wurden nicht börsennotierte
Die Wahlprogramme 2013 aus steuerpolitischer Sicht Überblick und Analyse [9. Juli 2013]
Die Wahlprogramme 2013 aus steuerpolitischer Sicht Überblick und Analyse [9. Juli 2013] Von: Stefan Groß, Harald Dörfler und Christoph Möslein Folgt man den Aussagen von Angela Merkel und Horst Seehofer,
Aktuelle Zweifelsfragen bei der Hinzurechnungsbesteuerung
Aktuelle Zweifelsfragen bei der Hinzurechnungsbesteuerung Christian Ehlermann Franz Hruschka München, 1. Dezember 2014 Partner, EY Regierungsdirektor im Finanzamt München Fall 1: Reichweite der funktionalen
EY Bankenbarometer Österreich/Europa
EY Bankenbarometer / Befragungsergebnisse April 216 Design der Studie Ihre Ansprechpartner Telefonische Befragung durch ein unabhängiges Marktforschungsinstitut im Januar 216 Befragung von führenden Banken
Präsentation des EY- Biotechnologie-Reports 2015
Dienstag, 5. Mai 2015 BIO-CITY LEIPZIG Einladung Präsentation des EY- Biotechnologie-Reports 2015 In Kooperation mit: Momentum nutzen: Politische Signale setzen für Eigenkapital und Innovation Präsentation
Gewerbesteuer in Berlin
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 14542 Gewerbesteuer in Berlin Die Gemeinden sind berechtigt, die Gewerbesteuer zu erheben. Sie legen jährlich den sogenannten Gewerbesteuerhebesatz
79% der Unternehmerfamilien steuern ihr Privatvermögen selbst ENTWURF. Mit FINTEGRA verwalten sie es so professionell wie ihr Familienunternehmen
79% der Unternehmerfamilien steuern ihr Privatvermögen selbst ENTWURF Mit FINTEGRA verwalten sie es so professionell wie ihr Familienunternehmen 1 Infrastruktur Ihres Vermögensmanagements: 3 Dimensionen
Verschuldung der deutschen Großstädte 2010 bis 2012
Verschuldung der deutschen Großstädte 2010 bis 2012 Update zur Dezember 2013 Design der Studie Analyse der Gesamtverschuldung und Pro-Kopf-Verschuldung der 72 deutschen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern
Selbstständige, Arbeitnehmer und Familien stärken Konzept für Steuerreform erweitern
Beschluss der MU-Landesversammlung Bayerischer Mittelstandstag vom 15. Oktober 2016 in Erlangen Selbstständige, Arbeitnehmer und Familien stärken Konzept für Steuerreform erweitern Selbstständige, Arbeitnehmer
Städte, Landkreise und Kommunen im Fokus: Recht und Steuern
Expertengespräch zum Thema: Städte, Landkreise und Kommunen im Fokus: Recht und Steuern Köln, Mannheim, Stuttgart, Berlin im November und Dezember 2016 In Kooperation mit: Expertengespräch zum Thema: Städte,
EU-Energieeffizienzrichtlinie
EU-Energieeffizienzrichtlinie Welche Unternehmen sind betroffen? 16. Juni 2015 Agenda 1. Verpflichtung 2. Unternehmensdefinition 3. Größenkriterien 4. Konzernbetrachtungen Seite2 16. Juni 2015 EU-Energieeffizienzrichtlinie
Verschärfung der Selbstanzeige und des Steuerstrafrechts Referentenentwurf vom 27. August 2014
Verschärfung der Selbstanzeige und des Steuerstrafrechts Referentenentwurf vom 27. August 2014 RA/StB Dr. Marcus Geuenich, Düsseldorf Ausgangspunkt - Rechtslage nach Schwarzgeldbekämpfungsgesetz Positive
Dienstag, 20. Mai 2014 Eschborn. Asset Management Tagung
Dienstag, 20. Mai 2014 Eschborn Asset Management Tagung Die Veranstaltung Asset-Management-Tagung 2014 EY lädt Sie ganz herzlich zu unserer diesjährigen Asset-Management-Tagung ein. Wertpapier- und Immobilien-Asset-Manager
Steuerlasten - Parteienpläne auf dem Prüfstand
Steuerlasten - Parteienpläne auf dem Prüfstand vbw : Unternehmensbesteuerung 29.08.2013 Nürnberg Fünf Beispielunternehmen Verlag Großhändler Medienunternehmeunternehmen Kosmetik- Gesundheitsunternehmen
Digitalisierung in Deutschland:
Digitalisierung in Deutschland: Herausforderungen und Mehrwert für deutsche Unternehmen 14. Oktober 2015, München In Kooperation mit: Digitalisierung in Deutschland: Herausforderungen und Mehrwert für
KANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR.
KANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR. Frank Lienhard, Carmen Kruß, Irina Schmidt Fortsetzungsbeitrag Die GmbH Wesentliche Kriterien bei der Gründung oder Umgestaltung eines Unternehmens Die Wahl der
Snapshot Immobilienwirtschaft Brexit und die Folgen
Snapshot Immobilienwirtschaft Brexit und die Folgen Ernst & Young Real Estate GmbH Juli 2016 Agenda Snapshot Immobilienwirtschaft Brexit und die Folgen 1 Kernergebnisse 3 2 Befragte Unternehmen 4 3 Einfluss
Verschuldung der deutschen Großstädte 2012 bis 2014
Verschuldung der deutschen Großstädte 2012 bis 2014 Update zur EY-Kommunenstudie 2015 Dezember 2015 Design der Studie Ihr Ansprechpartner Prof. Dr. Bernhard Lorentz Partner Government & Public Sector Leader
Private Equity. Der Transaktionsmarkt in Deutschland 1. Halbjahr 2014
Der Transaktionsmarkt in Deutschland 1. Halbjahr 2014 Transaktionswert in Mrd. Anzahl Transaktionen Investitionen (Käufe) 2006 bis 2014 108 30,1 98 95 20,8 78 20,7 80 79 9,5 11,0 4,1 54 57 57 5,0 2,8 0,9
Eckdaten der Unternehmenssteuerreform 2008/2009
Eckdaten der Unternehmenssteuerreform 2008/2009 Von WP/StB Dipl.-Kfm. Uwe Schilling Einleitung Nachdem der Deutsche Bundestag das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 verabschiedet hat, hat auch der Bundesrat
Steuerreform Aufschwung für Österreich Bürger entlasten, Standort sichern, Vertrauen stärken Österreich wieder an die Spitze bringen
Steuerreform Aufschwung für Österreich Bürger entlasten, Standort sichern, Vertrauen stärken Österreich wieder an die Spitze bringen Größte Tarifreform aller Zeiten. Alle haben ab 1. Jänner 2016 mehr am
Steuerreform Aufschwung für Österreich Bürger entlasten, Standort sichern, Vertrauen stärken Österreich wieder an die Spitze bringen
Steuerreform Aufschwung für Österreich Bürger entlasten, Standort sichern, Vertrauen stärken Österreich wieder an die Spitze bringen Größte Tarifreform aller Zeiten. Alle haben ab 1. Jänner 2016 mehr am
Steuerreformpläne der SPD zur Wiederbelebung der Vermögensteuer
Steuerreformpläne der zur Wiederbelebung der Vermögensteuer Quantifizierung der Auswirkungen auf die effektive Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften und ihrer Anteilseigner mit Hilfe des European Tax
Page 1. Private Equity: Der Transaktionsmarkt in Deutschland 1. Halbjahr 2013
Page 1 Private Equity: Der Transaktionsmarkt in Deutschland 1. Halbjahr Private Equity: Investitionen (Käufe) 2005 30,1 Transaktionswert in Mrd. Euro Anzahl der Transaktionen 17,8 20,8 20,7 13,8 9,5 11,0
EY Studentenstudie 2014. In welche Branchen zieht es deutsche Studenten? Juni 2014
In welche Branchen zieht es deutsche Studenten? Juni 2014 Design der Studie Ihr Ansprechpartner Ana-Cristina Grohnert Ernst & Young GmbH Managing Partner Rothenbaumchaussee 76 78 20148 Hamburg Telefon
Transfer Partners. DIALOG 7 Dezember Corporate Finance News für Relationshipmanager und Kooperationspartner. Sehr geehrte Damen und Herren,
Transfer Partners DIALOG 7 Dezember 2007 Corporate Finance News für Relationshipmanager und Kooperationspartner Sehr geehrte Damen und Herren, unser aktueller Dialog informiert Sie über wichtige Änderungen
Wem gehört der DAX? Analyse der Aktionärsstruktur der DAX-Unternehmen 2014
Analyse der Aktionärsstruktur der DAX-Unternehmen 204 Design der Studie Ihr Ansprechpartner Untersucht werden die Unternehmen im DAX (eingetragene Marke der Deutsche Börse AG). Dr. Martin Steinbach Ernst
Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge. Referent: Dr. Thomas Autzen, Steuerberater
Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Referent: Herr Zentrale Fragen: I II Wer ist als Nachfolger geeignet und wie finde ich sie/ihn? Was ist mein Unternehmen wert? III Wie gestaltet man den Prozess
Siegerstrategien im deutschen Mittelstand 2016
Siegerstrategien im deutschen Mittelstand 2016 Unternehmerfrühstück im IHK Haus der Wirtschaft Karlsruhe 1. März 2016 In Zusammenarbeit mit Uwe Kaschub ist Partner bei EY. Als verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Entwicklung der Dax-30-Unternehmen Juli September 2013
Entwicklung der Dax-30-Unternehmen Juli September 2013 Eine Analyse wichtiger Bilanzkennzahlen Page 1 Kennzahlen im Überblick Q3-2013 Q3-2012 Entwicklung Umsatz 289.215 Mio. 293.772 Mio. -2% EBIT 24.055
Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
Bundesrat Drucksache 717/16 (Beschluss) 16.12.16 Beschluss des Bundesrates Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
Ihre Immobilien in Frankreich: Steueroptimierung
Ihre Immobilien in Frankreich: Steueroptimierung Guillaume Rubechi Avocat, Rechtsanwalt, Partner Lefèvre Pelletier & Associés Deutschland Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Frankfurt 8. Juni 2012 136 avenue
Teil A: Einführung. Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015
Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil A: Einführung Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht
Getrennt wird zwischen dem Gewinn der Kapitalgesellschaft und den Einkünften des einzelnen Gesellschafters.
Die Besteuerung einer GmbH und ihrer Gesellschafter (Rechtsanwalt Valentin Schaffrath) Die wesentlichen Ertragssteuerarten sind auf Ebene der GmbH die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer sowie auf
Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgeltungsteuer
Oberstufenzentrum Logistik, Touristik, Immobilien, Steuern Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten Einkünfte aus Kapitalvermögen Abgeltungsteuer F a c h b e r e i c h S t e u e r n Wesen Alle privaten
Steuerreform 2000. Grafische Darstellungen und internationale Vergleiche
Steuerreform 2000 Grafische Darstellungen und internationale Vergleiche Steuerpolitische Gesamtstrategie: Konsequente Steuersenkung in kalkulierbaren Stufen von 1998 bis 2005! 1998 1999 2000 2001 2002
Die steuerlichen Auswirkungen der entlastenden Maßnahmen sowie die Rücknahme insbesondere der Unternehmensteuerreform der Koalition werden saldiert.
Finanzielle Auswirkungen und Gegenfinanzierung 1. Finanzielle Auswirkungen der gerechten Steuer Die steuerlichen Auswirkungen der entlastenden Maßnahmen sowie die Rücknahme insbesondere der Unternehmensteuerreform
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7212 18. Wahlperiode 07.01.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MEMORANDUM Sommerschule Mehr Steuern für notwendige Investitionen
MEMORANDUM Sommerschule 2014 Mehr Steuern für notwendige Investitionen Das neoliberale Paradigma und seine Folgen Staatliche Aktivitäten strangulieren angeblich privatwirtschaftliche Dynamik. Erstaunlich
Allgemeine Hinweise zur Klausur:
WS 2010/11 I/2011 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 31. Januar 2011 Teil: Besteuerung von Unternehmen Musterlösung Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur
Merkblatt Gewerbesteuer
Merkblatt Gewerbesteuer Stand: Juni 2011 Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Gewerbesteuer zum 1.1.2008 grundlegend geändert. Dieses Merkblatt erläutert die wichtigsten Elemente der Gewerbesteuer.
Grundlagen der Besteuerung
www.nwb.de Basiswissen Steuer und Studium Grundlagen der Besteuerung Von Diplom-Finanzwirt Arne Marx STUDIUM Inhaltsübersicht Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 1. Einkommensteuer
Wiederholungsfragen zur Vorlesung Grundlagen des Steuerrechts. 3. Darf die Erhebung von Steuern daneben auch anderen Zwecken dienen?
I. Die Steuer im System der Abgaben 1. Wie definiert man den Begriff der Steuer? Welches ist das ausschlaggebende Wesensmerkmal dieses Begriffs? 2. Welches ist der Hauptzweck der Besteuerung? 3. Darf die
Unternehmenskauf aus der Insolvenz - Steuerliche Aspekte - Euroforum-Seminar München, 22. November 2005
- Steuerliche Aspekte - Euroforum-Seminar München, 22. November 2005 Steuerliche Grundlagen Weitergehende steuerliche Begriffe -> Asset Deal: Kauf von Wirtschaftsgütern und Anteilen von Personengesellschaften
Aktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode. Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013
Aktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013 ÜBERBLICK A. Einführung B. Aktuelle Probleme bei der Freistellungsmethode C. Aktuelle Probleme
Eckpunkte des neuen Erbschaftsteuerrechts zur Übertragung von Betriebsvermögen
Eckpunkte des neuen Erbschaftsteuerrechts zur Übertragung von Betriebsvermögen Thomas Koller stellv. Hauptgeschäftsführer Handwerkskammer für Oberfranken Eckpunkte der Erbschaftsteuerreform Alle Vermögensklassen
Auswirkungen der steuerlichen Änderungen in der Landwirtschaft
Auswirkungen der steuerlichen Änderungen in der Landwirtschaft Agrarabend der Raiffeisenbanken des Bezirkes Schärding 11. November 2015 Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung Vortragsübersicht Bäuerlicher
Tag der Betriebswirtschaft 2007. Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG) Sachsen-Anhalt
Tag der Betriebswirtschaft 2007 Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG) Sachsen-Anhalt Referent: RA Simon Jäckel, Deutscher Bauernverband, Berlin Thema: Aktuelle steuerliche Aspekte
MEMORANDUM Sommerschule 2013 Schuldenbremse erfordert massive Steuererhöhung
Wilfried Kurtzke MEMORANDUM Sommerschule 2013 Schuldenbremse erfordert massive Steuererhöhung Wilfried Kurtzke Das neoliberale Paradigma und seine Folgen Staatliche Aktivitäten strangulieren angeblich
Drei Milliarden mehr für die Gemeinden
Drei Milliarden mehr für die Gemeinden Das im Bundestag am 17. Oktober 2003 verabschiedete Gesetz zur neuen Gemeindewirtschaftssteuer Eine Information für Kommunalpolitiker Die wichtigste Einnahmequelle
Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis 7. Seite Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Steuern
Inhaltsverzeichnis 7 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Steuern 2014... 13 1. Grundbegriffe der Steuern... 14 1.1. Abgaben... 14 1.1.1. Abgabenarten... 14 1.1.1.1. Steuern...
Unternehmenssteuerreform 2008:
Unternehmenssteuerreform 2008: Kapitalerträge und Abgeltungssteuer 1 I. Kernaussagen: Ausweitung der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Wegfall der Spekulationsfrist Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens
Entwicklung deutscher Privatbanken Geschäftsjahr 2010. Analyse veröffentlichter Jahresergebnisse
Entwicklung deutscher Privatbanken Geschäftsjahr 2010 Analyse veröffentlichter Jahresergebnisse Design der Studie Diese Studie basiert auf dem Vergleich der Ergebnisse der Jahresberichte 2010 mit den Ergebnissen
Einheitliche Besteuerung aller in den Unternehmen thesaurierten Gewinnen, unabhängig von der Rechtsform
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Ziele der Unternehmenssteuerreform 4 2. Änderungen bei der Gewinnermittlung 14 3. Besteuerung der Einzelunternehmen 16 4. Wiedereinführung des Mitunternehmererlasses 21 und
Steuerliche Begünstigungen der Unternehmensnachfolge
Steuerliche Begünstigungen der Unternehmensnachfolge Neuigkeiten aus Berlin, München und Karlsruhe (?) und ihre Auswirkungen auf die Praxis StB/WP Stephan Kunze RA/StB Dr. Christopher Riedel, LL.M. Agenda
Die Gewerbesteuer. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover. 1. Welche Bedeutung hat die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover 1. Welche Bedeutung hat die Gewerbesteuer? Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer. Sie macht im Schnitt rund 43 Prozent der
Die Gewerbesteuer in der Diskussion
Die Gewerbesteuer in der Diskussion Referent: Martin Sielenkämper Sollte die Gewerbesteuer abgeschafft werden? 1 Gliederung 1 Was ist die Gewerbesteuer? 2 Bestandteile der Gewerbesteuer 3 Die aktuelle
Höhere Steuerlasten wegen fehlender Inflationsbereinigung des deutschen Einkommensteuertarifs
Alfred-Weber-Institut für Wirtschaftswissenschaften Forschungsstelle Marktorientiertes Steuersystem Leiter: Prof. Dr. Manfred Rose Heidelberg im Januar 2014 Post und Nachrichten bitte an: Post und Prof.
Themenübersicht bereits vergebener Abschlussarbeiten im Bereich Steuerlehre
Themenübersicht bereits vergebener Abschlussarbeiten im Bereich Steuerlehre Bachelorarbeiten 2009 Die Zinsschranke 4 EStG; 8a KStG und ihre Auswirkung auf mittelständische Unternehmen 2009 Neuregelung
Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Horst Schade Steuerberater Vizepräsident Steuerberaterkammer Niedersachsen
MCC Mastering-ConceptConsult
MCC Mastering-ConceptConsult Fit für die Marktdynamik Einführung in die Einkommensteuer Grundlagen für Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte von Dipl.-Kaufm. Michael Eifler Copyright - Alle Rechte
HINWEISE FÜR UNTERNEHMEN BEI GEWINNRÜCKGANG ODER VERLUSTEN
STEUERLICHE HINWEISE FÜR UNTERNEHMEN BEI GEWINNRÜCKGANG ODER VERLUSTEN Dipl.-Betriebswirt Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 27. Mai 2009 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Erbschaftsteuer. Richtige und rechtzeitige Vermögensund Nachlassplanung. Axel Seebach Wirtschaftsprüfer - Steuerberater
Erbschaftsteuer Richtige und rechtzeitige Vermögensund Nachlassplanung Axel Seebach Wirtschaftsprüfer - Steuerberater 1 Erbschaftsteuer Rechtsentwicklung Freibeträge und Steuerklassen Übertragung von Immobilien
Vorwort... 9 Abkürzungsverzeichnis... 21. Zoltán Gálffy Allgemeiner Teil...23
Vorwort... 9 Abkürzungsverzeichnis... 21 Zoltán Gálffy Allgemeiner Teil...23 I Einleitung... 23 II Aufbau der Darstellung und Rechtsstand... 24 III Wesentliche Einzelfragen der Immobilienbesteuerung...
Investitionen und Steuern in Rumänien
Investitionen und Steuern in Rumänien Doing Business in Romania Herausgegeben von Mag. Harald Galla Dr. Franz Haimerl nwb lalde Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 1. Der Wirtschaftsstandort Rumänien 15
Steuerfunktionen. 1. Steuern
1. Steuern Steuerfunktionen Der Staat erhebt zur Finanzierung seiner Aufgaben Steuern. Es gibt direkte Steuern, die nicht überwälzbar sind (Einkommensteuer, Vermögenssteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer)
ver.di: Unser Einsatz für einen einheitlichen und gerechten Steuervollzug Bundesfachgruppe Finanz- und Steuerverwaltung
ver.di: Unser Einsatz für einen einheitlichen und gerechten Steuervollzug Bundesfachgruppe Finanz- und Steuerverwaltung Einheitlicher und gerechter Steuervollzug Themenkreise: - Situation der Steuerverwaltung
Handels-/Dienstleistungsgesellschaft
I. Begriff der Handels-/Dienstleistungsgesellschaft II. Juristische Struktur der Handels-/Dienstleistungsgesellschaft 1. Rechtsform 1.1. Handelsgesellschaften im eigentlichen Sinne 1.2. Handelsvereinigungen
Umsatzsteuer. Lieferungen und sonstige Leistungen unter Nutzung elektronischer Medien
Umsatzsteuer Lieferungen und sonstige Leistungen unter Nutzung elektronischer Medien Themen Innergemeinschaftlicher Versandhandel 2 Elektronische Dienstleistungen 8 Seite2 Innergemeinschaftlicher Versandhandel
Eckpunkte zur Unternehmensbesteuerung
Kerstin Andreae Mitglied des Deutschen Bundestages Dr. Thomas Gambke Mitglied des Deutschen Bundestages 3. Juli 2012 Eckpunkte zur Unternehmensbesteuerung Nachhaltig Gerecht Europäisch Die Koalition lässt
Die GmbH - Unternehmensform für mittelständische Betriebe
Die GmbH - Unternehmensform für mittelständische Betriebe von Prof. Dr. Heinz Stehle Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Stuttgart 9., neu bearbeitete Auflage 1995 RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart München
Master Your Career jetzt für Audit oder für Tax. Die Premium-Events für Masterstudierende
Master Your Career jetzt für Audit oder für Tax Die Premium-Events für Masterstudierende Master Your Career 2012: Das 5-Sterne-Startpaket für Wirtschaftsprüfung oder Steuerberatung Beste Aussichten für
Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde
Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Hamburg, im Januar 2006 Die Besteuerung von gesetzlichen Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Zehn Antworten auf häufig gestellte Fragen 1. Was ist neu in der
Ernst & Young Mittelstandsbarometer Österreich. Befragungsergebnisse August 2009
Ernst & Young Mittelstandsbarometer Österreich Befragungsergebnisse August 2009 Design der Studie Befragung der Geschäftsführer/Inhaber von 900 mittelständischen Unternehmen in Österreich Telefonische
Stellungnahme des DIW. zum Entwurf eines Familienförderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache. Finanzausschuß des Deutschen Bundestages
Stellungnahme des DIW zum Entwurf eines Familienförderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 14/1513) im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages am 29. September 1999 von Dieter Teichmann 2 Einleitung Nach
Wertung nach dem Schulnotensystem
Wertung nach dem Schulnotensystem Wertung nach dem Schulnotensystem Aktuelle Lage / 6 Monatsrückblick Aktuelle Lage / 6 Monatsrückblick BAUPREISE Frühjahr Frühjahr tendenziell gut unverändert tendenziell
Es besteht Handlungsbedarf
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 Teilweise Verfassungswidrigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts Betrifft konkret: Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer Gesetzgeber
Warum die Steuereinnahmen trotz Steuerreform gestiegen sind. Abteilung für Finanz- und Handelspolitik 02/2007 FHP
Warum die Steuereinnahmen trotz Steuerreform gestiegen sind Abteilung für Finanz- und Handelspolitik 02/2007 Impressum Medieninhaber und Herausgeber Wirtschaftskammer Österreich Abteilung für Finanz- und
Vergleich der finanziellen Auswirkungen der Vorschläge zur Gewerbesteuerreform: Kommunale Spitzenverbände versus Bundesregierung
Prof. Dr. L. JARASS, M.S. (Stanford Univ./USA) D:\003 Daten\003.03\Dt. Städtetag\Gewerbesteuervergleich, 1.6.doc Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen Mitglied
1/0 Inhaltsverzeichnis
Verzeichnisse Teil 1/0 Seite 1 1/0 1/1... Stichwortverzeichnis 1/2... Abkürzungsverzeichnis 2... Aktuelle Informationen 2/0... Inhalt 2/1... Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ONLINE 2/2... Zinsschranke
Internationale Arbeitnehmerentsendungen nach USA
Internationale Arbeitnehmerentsendungen nach USA Select USA, Düsseldorf, 14. Mai 2014 Rechtsanwalt Klaus Strohner, optegra GmbH & Co. KG 14. Mai 2014 Seite 1 Internat. MA-Einsätze - Vor, während und nach
Eine Grube für die Anderen? Konsequenzen der Vermögensbesteuerung Die Familienunternehmer - ASU Berlin 13. Juni 2013
Eine Grube für die Anderen? Konsequenzen der Vermögensbesteuerung Die Familienunternehmer - ASU Berlin 13. Juni 2013 Besteuerung von Vermögen, höhere Einkommensteuer und Gemeindewirtschaftsteuer: Konsequenzen
Sparbrief. Analyse des IST-Zustands Realisierte Bürgerbeteiligungsmodelle auf Bundesebene
Sparbrief Analyse des IST-Zustands Realisierte Bürgerbeteiligungsmodelle auf Bundesebene Bürger Sparbriefsumme Zinsen Rückzahlung Bank Finanzierung Projektgesellschaft 1 Details rein schuldrechtliches
Sanierung und Verlustnutzung im grenzüberschreitenden Kontext aktuelle Praxisfälle
Sanierung und Verlustnutzung im grenzüberschreitenden Kontext aktuelle Praxisfälle Christian Ehlermann, EY Daniel Käshammer, EY Dr. Thomas Eisgruber, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen 16. September
Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2015/2016
- 1 - Lohnsteuer 2015/2016 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR 2015 Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen steuerfrei bis 600,00 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR 2015 Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen steuerfrei
Aufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer.
Aufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. Aufgabe 46) Nehmen Sie Stellung zu folgenden Aussagen: a) Kapitalgesellschaften wird im Gewerbesteuertarif
Abgeltungsteuer Ein Überblick
Abgeltungsteuer Ein Überblick Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Mit der zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Abgeltungsteuer wollte die Bundesregierung den Finanzplatz Deutschland stärken und dem
Das Deutsche Steuerrecht
Wie fast jedes andere Steuerrecht, gilt das deutsche Steuerrecht als verwirrend und kompliziert. Es wird zum Teil behauptet, dass sich 70 % der Literatur, die sich mit dem weltweiten Steuerrecht beschäftigt,
Fleißbonus, Bayern-Tarif & Co.
Fleißbonus, Bayern-Tarif & Co. Die leeren Steuerversprechen der CSU Vor den Bundes- und Landtagswahlen im September 2013 hatte Finanzminister Söder unterschiedliche steuerpolitische Ziele und Forderungen
GENERATION Y Lösungen und Strategien für Arbeitgeber. Klaus Wilke Thorsten Trippler Christian Freericks
GENERATION Y Lösungen und Strategien für Arbeitgeber Klaus Wilke Thorsten Trippler Christian Freericks Die Gesellschaften Treuhand Oldenburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rechtsanwaltspartnerschaft
Solidaritätszuschlaggesetz 1995
TK Lexikon Arbeitsrecht Solidaritätszuschlaggesetz 1995 Solidaritätszuschlaggesetz 1995 HI924195 1 Erhebung eines Solidaritätszuschlags HI44989 (1) Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein
Unternehmensnachfolge im Handwerk
Unternehmensnachfolge im Handwerk Handlungsempfehlungen aus steuerlicher Sicht Thomas Hartmann Geschäftsstellenleiter Gewerbe-Treuhand Oberfranken GmbH Steuerberatungsgesellschaft Mehrmalige Nutzung der