Bundestagswahl Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme

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1 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme

2 Bundestagswahl Die neue Koalition steht Die Gesetzgebungsmaschine läuft an Nov Jan Mrd. Euro Entlastung Reichensteuersatz 48% Betriebsausgabenabzug von Managergehältern auf Euro begrenzen Einkommensteuerentlastung für alle Steuerliche Forschungsförderung für KMU Baukindergeld Erbschaftsteuer regionalisieren Spitzensteuersatz 75% Vermögensteuer einführen Verschärfung der Erbschaftsteuer Kommunale Wirtschaftssteuer statt Gewerbesteuer Abschaffung ökologisch schädlicher Steuerprivilegien Ehegattensplitting abschaffen 30 Mrd. Steuerentlastung Soli bis Ende 2019 abschaffen Zinssatz für Pensionsrückstellungen senken Wahlprogrammabbildungen gemäß Parteiveröffentlichungen Seite 2 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme

3 1. Privatpersonen Familienförderung Abgeltungssteuer Baukindergeld i.h.v Euro jährlich pro Kind über zehn Jahre, für Kaufverträge / Baugenehmigungen nach dem , für Neu- und Bestandsbauten. Zweistufige Erhöhung des Kinderfreibetrags auf das Niveau des Erwachsenenfreibetrags und entsprechende Anhebung des Kindergelds (1. Stufe monatlich 25 Euro; 2. Stufe spätestens in darauffolgender Legislaturperiode). Familientarif mit Kinderbonus statt Ehegattensplitting. Jedes Elternteil kann 150 Euro pro Kind von Steuerlast abziehen. Übertragung von Euro zwischen den Ehepartnern. Bestandsschutz für Ehegatten im bisherigen Splittingmodell. Zusammenfassung von Kindergeld und Kinderzuschlag zum erweiterten Kindergeld. Familienbaugeld für Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen beim Erwerb von Wohneigentum. Individualbesteuerung (Grundfreibetrag auf Partner übertragbar) statt Ehegattensplitting. Einführung Familienbudget mit bedarfsgerechter Grundsicherung, einkommensabhängigem Kindergeld-Bonus und einkommensunabhängiger Kindergrundsicherung (statt Kindergeld / -freibeträge). Bestandsschutz für Ehegatten im bisherigen Splittingmodell. Splittingverfahren erhalten; Anhebung Kinderfreibeträge; Betreuungskosten bis Höchstbetrag voll absetzbar; Abschaffung der Steuerklasse V.; Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen von 20% auf 50% anheben. Ehegattensplitting ersetzen; nicht ausgeschöpftes steuerliches Existenzminimum zwischen Eheleuten übertragbar; Kindergeld auf 328 Euro erhöhen. Abschaffung, wenn international ein funktionierender Informationsaustausch der Finanzbehörden besteht. Übergang zu einer individuellen Besteuerung. Steuerlich vorbelastete Kapitalerträge sollen nicht benachteiligt werden. Abschaffung. Abschaffung. Kapitalerträge sollen wieder dem normalen, persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen. Abschaffung. Einschränkungen bei der Verrechnung von Verlusten und dem Sparerpauschbetrag bleiben bestehen. Seite 3 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme

4 1. Privatpersonen Einkommensteuertarif Steuersenkungen für alle (15 Mrd. Euro durch die Einkommensteuer) / keine Steuererhöhungen / keine Steigerung der Steuerquote. 3. Tarifstufe erst bei einem zu versteuernden Einkommen (zve) von Euro statt Euro. Spitzensteuersatz (42%) erst bei einem zve von Euro statt Euro. Steuerentlastung 10 Mrd. Euro. Keine Steuerentlastungen mit der Gießkanne. Arbeitnehmer mit mittleren und kleinen Einkommen, Familien und Alleinerziehende stehen im Vordergrund. Entlastung durch Abschmelzung des Mittelstandsbauchs. Steuersatz von 42% ab einem zve i.h.v Euro. Weiterer linear/progressiver Anstieg des (Spitzen-)Steuersatzes bis auf 45% bei einem zve i.h.v Euro. Reichensteuersatz von 48% oberhalb einem zve i.h.v Euro. Ehegattensplitting (vgl. Familienförderung). Kleine, mittlere Einkommen durch Erhöhung des Grundfreibetrags entlasten. Spitzensteuersatz oberhalb von Euro an zu versteuerndem Single-Einkommen erhöhen. Einkommensteuersenkung für alle, Volumen 30 Mrd. Euro. Belastungsgrenze für die direkten Steuern und Sozialabgaben von 50% im Grundgesetz verankern. Tarif nach rechts verschieben, Mittelstandsbauch abflachen. Dauerhafter Einstieg in eine regelmäßige Anpassung des Steuertarifs an die Inflation (Tarif auf Räder stellen ). Entlastung für alle bis zu einem monatlichen Bruttoverdienst von bis zu Euro (Steuerklasse 1). Grundfreibetrag bis zu einem zve von Euro. Spitzensteuersatz von 53% oberhalb eines zve von Euro. Reichensteuer i.h.v. 60% oberhalb eines zve von Euro, 75% ab Euro. Solidaritätszuschlag Vgl. Unternehmen Steuertarif Seite 4 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme

5 2. Unternehmen (Ertragsteuern) Steuertarif Personengesellschaften / Einzelunternehmen Körperschaften Vgl. ESt-Tarif. Solidaritätszuschlag (Soli): Ab 2020 schrittweise schnellstmöglich abschaffen. Entlastung von rund 4 Mrd. Euro in der kommenden Legislaturperiode zu erwarten. Vgl. ESt-Tarif. Einführung einer GKB und von Mindeststeuersätzen in der EU. Soli: Ab 2020: Abschaffung für kleine und mittlere Einkommen bis zu einer Freigrenze i.h.v Euro für Singles bzw Euro für Ehepaare; Anhebung der Freigrenze ggf. ohne Wirkung für Körperschaften; stufenweise Abschmelzung für höhere Einkommen. Vgl. ESt-Tarif. Einführung einer GKKB in der EU. EU-weiter Mindeststeuersatz für Unternehmen. Vgl. ESt-Tarif. Soli: Schnelle Abschaffung bis Ende Vgl. ESt-Tarif. Körperschaftsteuersatz auf 25% anheben. Europaweite Mindestsätze einführen. Seite 5 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme

6 2. Unternehmen (Ertragsteuern) Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Annäherung und Harmonisierung der Körperschaftsteuer zwischen Deutschland und Frankreich. Vgl. Steuertarif. Vgl. Steuertarif. Gewerbesteuer stabilisieren. Einnahmen der Kommunen mit Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer verlässlicher machen; Freiberufler einbeziehen (Anrechnung auf ESt); Prüfung, ob der Gewerbesteuerfreibetrag anzuheben ist. Langfristig durch einen kommunalen Zuschlag mit eigenem Hebesatzrecht auf die Körperschaftsteuer und auf die zuvor abgesenkte Einkommensteuer sowie einen höheren Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer ersetzen. Gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage (BMGL) an die einkommen- und körperschaftsteuerliche BMGL angleichen, indem gewinnunabhängige Hinzurechnungen bereinigt werden. Verdopplung des GewSt-Freibetrags in den ersten 3 Jahren nach Unternehmensgründung. Umwandlung in eine Gemeindewirtschaftssteuer (Mehreinnahmen für Kommunen i.h.v. 15 Mrd. Euro): Bemessungsgrundlage ausweiten (Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren) und gutverdienende Selbständige/Freiberufler einbeziehen. Freibetrag auf Euro anheben; Berücksichtigung der festgesetzten Steuer bei der Einkommensteuer. Gewerbesteuerumlage abschaffen. Seite 6 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme

7 2. Unternehmen (Ertragsteuern) Steuerbilanzrecht Vgl. Bauförderungen. Abschreibungsmöglichkeiten für F&E-Ausgaben für Unternehmen und Selbstständige verbessern. Erhöhung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf Euro. Berechnungszeitraum für den handelsrechtlichen Abzinsungssatz von zehn auf zwölf Jahre verlängern und die Bewertung der Pensionsrückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz vereinheitlichen. Degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter wiedereinführen. Verkürzte AfA von maximal drei Jahren für digitale Anlagegüter wie Hard- und Software. Jährliche Abschreibungsrate für Gebäude von 2% auf 3% erhöhen. Erhöhung der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Betriebsausgabenabzug Managergehälter Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Managergehältern auf Euro. Veröffentlichungspflicht der Relation Vorstandsvergütung zur Normalbelegschaft. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Abfindungen bei 1 Mio. Euro pro Kopf deckeln, jene von Gehältern bei Euro pro Jahr und Kopf. Obergrenzen für Manager- und Vorstandsgehälter: max. das Zwanzigfache des niedrigsten Gehalts im Unternehmen. Verhältnis von 1 zu 12 als nächster Schritt. Jahresgehälter über einer halben Mio. Euro sind nicht mehr steuerlich abzugsfähig. Strafsteuer, wenn 40 Mal soviel verdient wird wie das gesellschaftliche Minimum (Grenze damit derzeit bei knapp einer halben Mio. Euro). Seite 7 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme

8 2. Unternehmen (Ertragsteuern) F&E Förderung Steuerliche Forschungsförderung i.h.v. 2 Mrd. Euro. Wahlrecht zwischen bestehender Projektförderung und steuerlicher Forschungsförderung, um insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen zu unterstützen. Gesamt-Investitionen in F&E in Deutschland bis 2025 auf 3,5% des BIP steigern. Abschreibungsmöglichkeiten für F&E-Ausgaben für Unternehmen und Selbstständige verbessern. Gesamt-Investitionen in F&E in Deutschland bis 2025 auf 3,5% des BIP steigern. Forschungsbonus für kleinere und mittelständische Unternehmen, wenn sie Personal F&E einstellen. Forschungsaktivitäten in kleinen und mittleren Unternehmen steuerlich begünstigen (Steuergutschrift von 15% für Forschungs- und Entwicklungsausgaben). Firmen, die noch keine Gewinne erzielen, bekommen diesen Bonus ausgezahlt (Förderung von Start-ups). Einführung einer technologieoffenen steuerlichen Forschungsförderung: Unternehmen sollen einen bestimmten Prozentsatz ihrer Personalaufwendungen für F&E als Steuergutschrift erhalten. Forschungsprämie soll mit der Steuerschuld verrechnet oder im Verlustfall als negative Einkommensteuer ausgezahlt werden. Seite 8 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme

9 2. Unternehmen (Ertragsteuern) Kampf gegen Steuervermeidung und Steuerhinterziehung Kampf gegen Steuervermeidung und Steuerhinterziehung auf OECD/G20-Ebene weiter vorantreiben. Verbindliche Standards gemeinsam mit den Bundesländern erarbeiten, um künftig Steuerbetrug noch wirksamer zu bekämpfen. Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung und des Steuervollzugs in der EU. Steuerverwaltungen, Steuerfahndungen und Betriebsprüfungen personell besser aufstellen. Sämtliche aus einer Straftat erlangten Vermögenswerte und Gewinne konsequent einziehen. Zoll zu einer Finanzpolizei des Bundes entwickeln. Vollständige Umsetzung der BEPS-Initiative. Schädlichen Steuerwettbewerb international eindämmen. Möglichkeiten einer Telefonüberwachung bei schweren Fällen der Steuerhinterziehung erweitern. Einführung eines EU-Transparenzregisters und Erarbeitung einer schwarzen Liste der Steueroasen. Verbot anonymer Finanzgeschäfte in Offshore-Gebieten. Steuerbetrug mit manipulierten Registrierkassen unterbinden, Sicherung des Steuereinzugs bei Onlinegeschäften. Mehr Transparenz durch Einführung des öffentlichen Country-by-Country Reporting. Durchsetzung eines effektiven Regelwerks zur Bekämpfung von Kapital- und Steuerflucht. Forderung nach verbindlichen Umsetzungsmechanismen, welche über die multilateralen Organisationen zu etablieren sind. Bekämpfung anonymer Briefkastenfirmen durch Schaffung eines Transparenzregisters. Sanktionen gegen Geschäfte in Steuersümpfen, die dem Steuerbetrug dienen. Steuerliche Vorteile durch Wohnsitzverlagerung ins Ausland beenden. Öffentliches Country-by-Country Reporting für Unternehmen ab einer gewissen Größe. Auf Ebene der G20 und der EU Konzepte entwickeln, die eine faire Besteuerung sicherstellen, den Standort Deutschland aber nicht gefährden. Schaffung eines Transparenzregisters auf nationaler und EU-Ebene. Personalaufstockung im Steuervollzug und Aufbau einer Bundesfinanzpolizei gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche (erwartete Mehreinnahmen pro Jahr etwa 15 Mrd. Euro). DBA mit unkooperativen Staaten kündigen, Steuervorteil für in einem Niedrigsteuerland erzielte Kapitalerträge abschaffen. 50% Quellensteuer auf Zahlungen in nicht kooperative Drittstaaten erheben. Für ein öffentliches Country-by-Country Reporting. Seite 9 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme

10 3. Vermögensteuer 4. Erbschaftsteuer 5. Grundsteuer Wiedereinführung wird ausgeschlossen. Keine explizite Forderung im Wahlprogramm. Stattdessen sollen hochvermögende Bürger durch Anhebung der Reichensteuer, Abschaffung der Abgeltungsteuer und höhere Besteuerung großer Erbschaften einen höheren Beitrag leisten. Verfassungsfeste, ergiebige und umsetzbare Vermögensteuer für Superreiche. Einführung wird abgelehnt. 5% oberhalb 1 Mio. Euro. Freibetrag 5 Mio. Euro für Betriebsvermögen. EU-weite einmalige Vermögensabgabe. Keine Verschärfung. Keine Verschlechterung für Familienbetriebe und den Mittelstand. CSU-Bayernplan: Erbschaftsteuer regionalisieren. Umfassende Reform der Erbschaftsteuer. Sehr große Erbschaften höher besteuern. Ausnahmen reduzieren. Einfaches und gerechtes Erbschaftsteuermodell, sofern die Reform erneut am BVerfG scheitert. Ablehnung weiterer Verschärfung. Vererben zwischen Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnern soll steuerfrei sein. Hohe Erbschaften stärker besteuern. Normales, selbstgenutztes Wohneigentum bleibt freigestellt. CSU-Bayernplan: Bewertungsregeln der Grundsteuer in die Hände der Länder geben. Grundsteuer verfassungsfest reformieren. Grundsteuer gerechter machen, um flächensparendes Bauen zu begünstigen. Seite 10 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme

11 6. Grunderwerbsteuer Einführung von Freibeträgen für Erwachsene und Kinder für den erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums. 7. Finanztransaktionssteuer 8. Mehrwertsteuer Freibetrag von bis zu Euro für den Erwerb von Wohnimmobilien durch natürliche Personen einführen. Abschaffung der Steuerbegünstigung für Share Deals. Einführung im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit mit anderen EU-Staaten. Einführung im Rahmen einer europäischen Kooperation. Breite Bemessungsgrundlage und niedrige Steuersätze. Einführung, um den Hochfrequenzhandel unter Berücksichtigung geeigneter Marktregeln abzubremsen. Einführung wird abgelehnt. Einführung wird befürwortet. Steuersatz von 0,1% (Steuermehreinnahmen mindestens 30 Mrd. Euro). Digitale Kulturgüter sollen prinzipiell auf dieselbe Mehrwertsteuerstufe gestellt werden wie analoge Kulturgüter. Steuereinzug bei Onlinegeschäften sicherstellen. Neben sozialen auch ökologische Ziele bei der MwSt zu berücksichtigen, keine MwSt-Befreiung für Fluggesellschaften, ermäßigter MwSt-Satz auf Reparaturdienstleistungen. Prüfung, ob die Kleinunternehmergrenze anzuheben ist. Langfristiges Ziel ist es, die IST-Besteuerung als Grundsatz zu etablieren, bis dahin Umsatzschwelle deutlich erhöhen. Keine Befreiung internationaler Flugtickets, Steuersatz für Bahntickets halbieren, ermäßigter MwSt-Satz für arbeitsintensives Handwerk, Produkte für Kinder, Arzneimittel und Frauenhygieneprodukte. Seite 11 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme

12 9. Sonstiges Bauförderung / Mietwohnungsbauförderung Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen. Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus durch Einführung der degressiven AfA für einen begrenzten Zeitraum. Grundbesitzer, die landwirtschaftliche Flächen für Bauland zur Verfügung stellen, sollen die dabei erzielten Einnahmen steuerbegünstigt in den Mietwohnungsbau reinvestieren können. Einführung eines Baukindergelds (vgl. Familienförderung). Jährliche Abschreibungsrate für Gebäude von 2% auf 3% erhöhen. Wagniskapital / Start-up Förderung Bedingungen für Wagniskapital grundsätzlich verbessern und den Zugang für Start-ups steuerlich fördern. Investoren sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Investition steuerlich berücksichtigen zu können. Verbesserte Rahmenbedingungen für Wagniskapital. Abbau der Substanzbesteuerung (GewSt) und Verdopplung der Gewerbesteuerfreibeträge in den ersten drei Jahren nach Gründung. Dabei soll der Freibetrag für Kapitalgesellschaften dem für Personengesellschaften entsprechen. Ende der steuerlichen Diskriminierung von Eigenkapital ggü. Fremdkapital. Keine Einschränkungen bei Verlustvorträgen. Seite 12 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme

13 9. Sonstiges Verbrauchsteuern & Ähnliches Abschaffung der Befreiung von der Kerosinsteuer für Fluggesellschaften. Stromsteuer abschaffen und im Gegenzug eine aufkommensneutrale CO2-Bepreisung einführen. Wiedereinführung der Brennelementesteuer. Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau absenken. Stromsteuer senken. Einheitliche Kerosinsteuer in der EU. Seite 13 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme

14 9. Sonstiges Weitere Punkte Bürgerfreundliche Verwaltung zur bundesweiten Vereinfachung bei der Abgabe von Steuererklärungen. Vorausgefüllte Formulare mit Angaben zu Einkünften, Sozialabgaben und Zahl der Kinder. LuF: steuerfreie Risikoausgleichsrücklage. Steuerverwaltungen, Steuerfahndungen und Betriebsprüfungen personell vernünftig aufstellen. Befreiung von Unternehmen in Bezug auf Statistik-, Buchführungs-, und Aufzeichnungspflichten. Aufnahme bedeutsamer gesellschaftspolitischer Bereiche in den Katalog gemeinnütziger Zwecke. Riester Rente: Anhebung der Grundzulage. Anpassung der pauschalen Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderungen im EStG. Abschaffung ökologisch schädlicher Steuerprivilegien i.h.v. 12 Mrd. Euro. KFZ-Steuer für Neuwagen reformieren, durch Kopplung an den Ausstoß von CO2, NOx und Feinstaub. Anspruch auf verbindliche Auskunft im Steuerrecht. LuF: steuerfreie Risikoausgleichsrücklage. Steuererklärung vereinfachen. Ausbau von One-Stop-Shops unter Berücksichtigung des Once-Only -Prinzips und bürokratiefreies Jahr für Start-ups. Gewinne, die durch Spekulation und Immobilienverkäufe entstehen, sind deutlich stärker zu besteuern. Umweltschädliche Subventionen beenden (bspw. Dienstwagenprivileg nach ökologischen Kriterien umgestalten). Steuererleichterungen für Unternehmen, die zum Teil im Eigentum der Belegschaft stehen. Einführung von Steuerfreibeträgen für Abfindungen bei Entlassung. Umwandlung der Pendlerpauschale in eine sozial gerechte Mobilitätszulage. Seite 14 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme

15 Schnittmengen möglicher Koalitionen Schwarz-Gelb / Steuerliche Bauförderung Einkommensteuer senken Wagniskapital fördern Neuauflage GroKo / Steuerliche F&E- Förderung 0 Maßnahmen gegen BEPS Soli Abschmelzen Jamaika / /Grüne Abgeltungsteuer abschaffen ErbSt erhöhen VSt einführen R2G /Grüne/Linke Seite 15 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme

16 Quellen Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben. Regierungsprogramm CSU Bayernplan 2017 Es ist Zeit für mehr Gerechtigkeit: Zukunft sichern, Europa stärken Das Regierungsprogramm 2017 bis 2021 ZUKUNFT WIRD AUS MUT GEMACHT. Bundestagswahlprogramm 2017 SCHAUEN WIR NICHT LÄNGER ZU. Programm der Freien Demokraten zur Die Zukunft, für die wir kämpfen: SOZIAL. GERECHT. FRIEDEN. FÜR ALLE. Wahlprogramm 2017 Abkürzungsverzeichnis ESt Einkommensteuer KMU Kleine und Mittlere Unternehmen F&E Forschung und Entwicklung LuF Land- und Forstwirtschaft GKB Gemeinsame Körperschaftsteuer- Bemessungsgrundlage Soli Solidaritätszuschlag i.h.v. In Höhe von vgl. vergleiche K.A. Keine Angabe zve zu versteuerndes Einkommen Seite 16 Steuerpolitische Eckpunkte der Wahlprogramme

17 Haftungsausschluss: Die zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits. Die Präsentation gibt unsere Interpretation der relevanten steuergesetzlichen Bestimmungen, die hierzu ergangene Rechtsprechung sowie die hierzu ergangenen Verlautbarungen der Finanzverwaltung wieder. Die vorliegende Präsentation beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums der Präsentation. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Steuergesetzen, Verwaltungsanweisungen, der Interpretation dieser Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige Änderungen können die Gültigkeit der Aussagen dieser Präsentation beeinflussen. Wir sind nicht verpflichtet, Sie auf Änderungen in der rechtlichen Beurteilung von Themen hinzuweisen, die wir in dieser Präsentation behandelt haben. Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieser Präsentation. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das Sie allein auf Informationen aus dieser Präsentation gestützt haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten. Der Vortrag sowie das Handout ersetzen keine Steuerberatung. Missbrauchsvorschriften: Für Inhalte der in dieser Präsentation enthaltenen aber nicht von uns erstellten Folien ist nur der jeweilige in ihr genannte Urheber verantwortlich und nicht die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Copyright: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Deutschland - Alle Rechte vorbehalten. Die Wiedergabe, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Bearbeitung sämtlicher Inhalte und Darstellungen des Beitrages sowie jegliche sonstige Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gestattet.

18 EY Assurance Tax Transactions Advisory Die globale EY-Organisation im Überblick Die globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern, starken Teams, exzellenten Leistungen und einem sprichwörtlichen Kundenservice. Unser Ziel ist es, Dinge voranzubringen und entscheidend besser zu machen für unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die Gesellschaft, in der wir leben. Dafür steht unser weltweiter Anspruch Building a better working world. Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten. Weitere Informationen finden Sie unter In Deutschland ist EY an 22 Standorten präsent. EY und wir beziehen sich in dieser Präsentation auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft All Rights Reserved. XXX ED None

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