Konfrontation im Strafprozess

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1 Marcel Alexander Niggli / Marc Amstutz (Hrsg.) Grundlegendes Recht 2 Dorrit Schleiminger Konfrontation im Strafprozess Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK mit besonderer Berücksichtigung des Verhältnisses zum Opferschutz im Bereich von Sexualdelikten gegen Minderjährige HELBING & LICHTENHAHN Basel Genf München

2 INHALTSVERZEICHNIS VII ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XIX EINLEITUNG 1 1. TEIL DAS KONFRONTATIONSRECHT - EINE BESTANDESAUFNAHME 5 1 Das Konfrontationsrecht nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 7 I. Das Konfrontationsrecht als integraler Bestandteil der Verfahrensfairness? 7 II. Vorgehensweise des EGMR bei Prüfung einer geltend gemachten Verletzung von Art. 6 Ziff. 3 lit. d 9 A. Gute Gründe" 10 B. Wahrung der Verteidigungsrechte 13 C. Zusätzliche Beweise 19 III. Fazit 21 2 Das Konfrontationsrecht des Angeklagten gemäss Rechtsprechung des schweizerischen Bundesgerichts 23 I. Anwendbare Grundsätze 23 II. Entwicklung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung 27 A. Anfänge 28 B. Entwicklung zugunsten des Angeklagten 29 C. Rückläufige Entwicklung 30 D. Exkurs: Das Recht auf Befragung von Belastungszeugen (Fragerecht) vs. das Recht auf Ladung und Befragung von Entlastungszeugen (Ladungsrecht) 31 E. Neuorientierung 33 III. Kritische Bemerkungen zur bundesgerichtlichen Rechtsprechung 34 A. Kriterien des EGMR 34 B. Eine ganz normale" Grundrechtsprüfung? 35 IV. Fazit 39

3 X Inhaltsverzeichnis 3 Das Konfrontationsrecht in den kantonalen Prozessordnungen und gemäss kantonaler Rechtsprechung 40 I. Kantonale Regelung und Rechtsprechung zum Konfrontationsrecht 40 A. Aargau Gesetz über die Strafrechtspflege (Strafprozessordnung) vom 11. November 1958/ 24. Januar 1977 mit Änderungen Rechtsprechung 41 B. Appenzell Ausserrhoden Gesetz über den Strafprozess (Strafprozessordnung) vom 30. April 1978 mit den seitherigen Änderungen Rechtsprechung 42 C. Appenzell Innerrhoden Gesetz über die Strafprozessordnung (StPO) vom 27. April 1986 mit den seitherigen Änderungen Rechtsprechung 44 D. Basellandschaft Gesetz betreffend die Strafprozessordnung (StPO) vom 3. Juni 1999 (in Kraft seit 1. Januar 2000) Rechtsprechung 46 E. Basel-Stadt Strafprozessordnung vom 8. Januar 1997 (in Kraft seit 1. Januar 1998) Rechtsprechung 48 F. Bern Gesetz über das Strafverfahren (StrV) vom 15. März Rechtsprechung zur alten StPO 54 G. Fribourg Strafprozessordnung vom 14. November Rechtsprechung 59 H. Genf Code de procedure penale du 29 septembre 1977 mit den seitherigen Änderungen Rechtsprechung 61 I. Glarus Strafprozessordnung des Kantons Glarus vom 2. Mai 1965 mit den seitherigen Änderungen Rechtsprechung 65

4 Inhaltsverzeichnis XI J. Graubünden Gesetz über die Strafrechtspflege vom 8. Juni 1958 / 7. April 1974 mit den seitherigen Änderungen Rechtsprechung 67 K. Jura Code de procedure penale de la Republique et Canton du Jura du 13 decembre Rechtsprechung 72 L. Luzern Gesetz über die Strafprozessordnung vom 3. Juni 1957 mit den seitherigen Änderungen Rechtsprechung 75 M. Neuenburg Code de procedure penale neuchätelois du 19 avril 1945 mit den seitherigen Änderungen Rechtsprechung 80 N. Nidwaiden Verordnung über den Strafprozess (Strafprozessordnung) vom 11. Januar Rechtsprechung 83 O. Obwalden Verordnung über die Strafrechtspflege (Strafprozessordnung) vom 9. März 1973/ 19. Dezember Rechtsprechung 85 P. Schaffhausen Strafprozessordnung für den Kanton Schaffhausen vom 15. Dezember Rechtsprechung 87 Q. Schwyz Verordnung über den Strafprozess im Kanton Schwyz (Strafprozessordnung) vom 28. August 1974 mit den seitherigen Änderungen Rechtsprechung 90 R. Solothurn Strafprozessordnung vom 7. Juni 1970 mit den seitherigen Änderungen Rechtsprechung 92

5 XII Inhaltsverzeichnis S. St. Gallen Gesetz über die Strafrechtspflege vom 9. August 1954 und den seitherigen Änderungen 94 Entwurf der Regierung vom 30. Juni Rechtsprechung 96 T. Tessin Codice di procedura penale del 19 dicembre Rechtsprechung 100 U. Thurgau Gesetz über die Strafrechtspflege (Strafprozessordnung) vom 30. Juni 1979 / 5. November 1991 mit den seitherigen Änderungen Rechtsprechung 103 V. Uri Strafprozessordnung vom 29. April 1980 mit Revisionen Rechtsprechung 107 W.Waadt Code de procedure penale du 12 septembre 1967 mit den seitherigen Änderungen Rechtsprechung 109 X. Wallis Strafprozessordnung des Kantons Wallis vom 22. Februar 1962 mit den seitherigen Änderungen Rechtsprechung 112 Y. Zug Strafprozessordnung für den Kanton Zug vom 3. Oktober Rechtsprechung 114 Z. Zürich Gesetz betreffend den Strafprozess (Strafprozessordnung) vom 4. Mai 1919 mit den seitherigen Partialrevisionen Rechtsprechung 121 II. Tendenzen der kantonalen Regelung und Rechtsprechung 133 A. Das Konfrontationsrecht in den kantonalen Prozessordnungen 133 B. Opferschutz, 135 C. Rechtsprechung 137 III. Fazit 138 Zwischenergebnis 138

6 Inhaltsverzeichnis XIII 2. TEIL EXKURS -VORBILD USA? Verfahrensfairness nach angelsächsischem Recht 143 I. Vorbemerkungen zum Parteiverfahren (Adversarial nature) 143 II. Verfahrensfairness in den Vereinigten Staaten (Due process) 146 A. Procedural due process Prozessuale Einzelgarantien Die Nationalisierung der Bill of Rights 149 B. Pre-Trial Fairness in den Vereinigten Staaten Das Vorverfahren: Die einzelnen Verfahrensstufen Der Due Process-Schutz im Vorverfahren 152 III. Verfahrensfairness in England und Wales (Natural justice) 157 A. Natural Justice Prozessuale Einzelgarantien Das Fehlen von Verfassungsrang 158 B. Pre-Trial Fairness in England Justizirrtümer Reformen 161 IV. Die Ausschaltung des Fair Trials: Plea Bargaining 163 V. Fazit Zeugenbefragung durch die Parteien - am Beispiel von England und Wales 164 I. Die Befragung eigener Zeugen (Examination-in-chief) 165 A. Das Verbot von Suggestivfragen 165 B. Die Auffrischung der Erinnerung" 166 C. Übereinstimmende frühere Aussagen 167 D. Der feindliche Zeuge 167 II. Das Kreuzverhör 168 A. Relevanzerfordernis 169 B. Besondere Regeln Hearsay Opinion Charakter und Vorstrafen des Angeklagten 172 C. Relevanz bezüglich der Glaubwürdigkeit eines Zeugenbeweises Beweise zur Widerlegung einer Zeugenaussage (Evidence in Rebuttal) Ausnahmen zur Hitchcock-Regel 176

7 XIV Inhaltsverzeichnis D. Kreuzverhör bezüglich Dokumenten 178 E. Kreuzverhör des Angeklagten 178 F. Die zehn goldenen Regeln des Kreuzverhörs 182 III. Re-examination Das Konfrontationsrecht in den Vereinigten Staaten: eine blosse Beweisregel 183 I. Der Konflikt zwischen Confrontation und Hearsay 183 A. Die Rechtsprechung vor B. Die zwei-stufen-prüfung von Ohio v. Roberts 184 C. Der Vorrang des Hörensagenbeweises vor dem Konfrontationsrecht: White v. Illinois (1992) 185 D. Nicht mehr wegzudenkende" Hearsay-Ausnahmen 188 n. Hearsay 189 A. Das Problem: Die Geschichte einer Geschichte. 189 B. Schutzmechanismen Der Grundsatz Die Hearsay-Ausnahmen 194 III. Die (Un-) Zuverlässigkeit der nicht mehr wegzudenkenden" Ausnahmen 208 IV. Fazit Das Recht des Angeklagten auf Konfrontation im Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs 213 I. Übersicht über die einzelnen Regelungen 215 A. Live-Übertragung in den Gerichtssaal 215 B. Das vorverlegte, auf Video aufgezeichnete Haupt- und Kreuzverhör 216 C. Auf Video aufgezeichnete ex parte Aussage / Vernehmung 217 D. Hearsay-Ausnahme des zarten Kindesalters" (Tender Years Exception) 218 E. Nicht mehr wegzudenkende" Hearsay-Ausnahmen 219 II. Der Einsatz von Videotechnologie bei der Vernehmung kindlicher Zeugen und das Recht auf Konfrontation von Angesicht zu Angesicht" 219 A. Live-Übertragung in den Gerichtssaal Coy v. Iowa (1988) Maryland v. Craig (1990) Fazit 223

8 Inhaltsverzeichnis XV B. Zeitlich vorverlegtes, auf Video aufgezeichnetes Haupt- und Kreuzverhör 223 C. Auf Video aufgezeichnete ex parte Aussage / Vernehmung 224 III. Child Hearsay und das Recht auf Konfrontation von Angesicht zu Angesicht" 226 A. Die Ausnahme des zarten Kindesalters " (Tender Years Exception) Idaho v. Wright (1990) Die einzelstaatliche Voraussetzung zusätzlicher externer" Beweise (corroboration) 229 B. Die Ausweitung des Anwendungsbereichs der traditionellen Hearsay- Ausnahmen ( firmly rooted" hearsay exceptions) Die traditionellen Hearsay-Ausnahmen: White v. Illinois (1992) Die Ausweitung des Anwendungsbereichs der traditionellen Hearsay-Ausnahmen 233 IV. Fazit: Vereinbarkeit der einzelnen Massnahmen mit dem Konfrontationsrecht des Angeklagten 235 Zwischenergebnis Exkurs TEIL SINN UND ZWECK DES KONFRONTATIONSRECHTS Die Stellung des Konfrontationsrechts innerhalb des gesamten Strafrechtssystems 242 I. Sein und Sollen 242 II. Das Verhältnis materielles Strafrecht und Strafprozess 243 III. Schuldzuschreibung 245 A. Tatverantwortlichkeit 245 B. Wahrheitskonstruktion (Legitimation durch Verfahren) Legitimation durch Verfahren ; Die Mitwirkung des Betroffenen als heimliche Theorie des Verfahrens" Zum Vorwurf der Instrumentalisierung 254 IV. Fazit Die (Un-)Zuverlässigkeit von Zeugenaussagen - am Beispiel der Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs 256 I. Der Zeugenbeweis als schlechtester Beweis" 257 II. Der Zeugenbeweis im Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs 260

9 XVI Inhaltsverzeichnis A. Die kindliche Zeugenaussage als einziger Beweis: Zum Fehlen medizinischer Befunde 260 B. Kinder sagen immer die Wahrheit" - zur Zuverlässigkeit kindlicher Zeugenaussagen über sexuellen Missbrauch Fehlinterpretationen von kindlichen Verhaltensauffälligkeiten ( Signale" des Missbrauchs) Aufdeckungsarbeit Zur Suggestibilität kindlicher Zeugen Anschuldigungen in Scheidungsverfahren 269 III. Die Beurteilung des Realitätsgehalts einer Zeugenaussage 271 A. Persönlichkeit des Zeugen 272 B. Motivationslage des Zeugen 272 C. Aussageverhalten des Zeugen 274 D. Inhalt der Aussage (Vorhandensein von Realkriterien) Allgemeine Merkmale Spezielle Inhalte Inhaltliche Besonderheit Motivationsbezogene Inhalte Deliktsspezifische Inhalte 284 IV. Fazit 284 Zwischenergebnis TEIL FAZIT DER BISHERIGEN AUSFÜHRUNGEN Thesen zum Konfrontationsrecht 289 I. Das Konfrontationsrecht als Verfahrensgrundrecht 289 II. Zweck des Konfrontationsrechts 289 III. Inhalt des Konfrontationsrechts 290 IV. Konsequenzen für die Ausgestaltung des Konfrontationsrechts TEIL KONKRETE ANWENDUNG AM BEISPIEL DES VERFAHRENS WEGEN SEXUELLEN MISSBRAUCHS Die Stellung des Opfers im Strafverfahren 295 I. Die Wiederentdeckung" des Opfers im Strafverfahren 295 II. Internationale Reformschwerpunkte 297

10 Inhaltsverzeichnis XVII A. Prozessuale Offensivrechte des Opfers (status activus) 297 B. Prozessuale Defensivrechte (status negativus) = Opferschutz 297 C. Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) und Wiedergutmachung 298 III. Zur Problematik prozessualer Offensivrechte des Opfers (status activus) 298 A. Die Reprivatisierung des Konflikts 299 B. Verstärkung vergeltender Elemente und Gefahr der ungleichmässigen Strafrechtspflege 300 C. Gefährdung des prozessualen Gleichgewichts und Unschuldsvermutung 302 D. Waffengleichheit" zwischen Beschuldigtem und Verletzten? 303 E. Prozessuale Offensivrechte des Opfers (status activus) im Schweizerischen OHG 304 IV. Zur Problematik prozessualer Defensivrechte des Opfers (status negativus) = Opferschutz 306 A. Defensivrechte des Opfers und Verteidigungsrechte des Beschuldigten. 306 B. Prozessuale Defensivrechte des Opfers im Schweizerischen OHG 307 V. Fazit Die Vereinbarkeit verschiedener Konfrontationsersatzmassnahmen mit dem verfassungsmässigen Recht auf Konfrontation - am Beispiel des Verfahrens wegen sexuellen Missbrauchs 311 I. Abwägung zwischen Opferschutz und Verteidigungsrechten? 311 A. Strafverfolgungsinteresse oder Schutz der psychischen Integrität des Opferzeugen? 311 B. Schutz des Wesensgehalts des Konfrontationsrechts 314 II. Die Vereinbarkeit einzelner Konfrontationsersatzmassnahmen mit dem verfassungsmässigen Recht des Angeklagten auf Konfrontation 315 A. Einsicht in das Einvernahmeprotokoll und schriftliche Ergänzungsfragen 315 B. Videoaufzeichnungen (ohne Simultanität) 317 C. Videosimultanübertragung 318 D. Wahrnehmung des Fragerechts durch den Verteidiger des Angeklagten 320 III. Fazit 322 ANHANG 325 Entwurf über die Änderung des Opferhilfegesetzes - Verbesserung des Schutzes von Opfern unter sechzehn Jahren 327

11 XVffl Inhaltsverzeichnis LITERATURVERZEICHNIS 329

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