Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen Tel.: Steuerungdienst
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- Martha Krüger
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1 Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen Tel.: Steuerungdienst Bezirksamtsvorlage Nr zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem Gegenstand der Vorlage: Integration von geflüchteten und asylsuchenden Menschen - Gesamtaufgabe des Bezirks 2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeister Dr. Hanke 3. Beschlussentwurf: I. Das Bezirksamt beschließt die beigefügte Vorlage - zur Kenntnisnahme betrifft Integration von geflüchteten und asylsuchenden Menschen - Gesamtaufgabe des Bezirks", Drs.-Nr. 2285/IV als Schlussbericht. Sie ist bei der Bezirksverordnetenversammlung einzubringen. II. Mit der Durchführung des Beschlusses werden die Abteilung Gesundheit, Personal und Finanzen, die Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management und die Abteilung Soziales und Bürgerdienste beauftragt. III. Veröffentlichung: ja IV. Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen: nein a) Personalrat: b) Frauenvertretung: c) Schwerbehindertenvertretung: d) Jugend- und Auszubildendenvertretung: 4. Begründung, Rechtsgrundlage und Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: bitten wir der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung zu entnehmen. 5. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: nein 6. Behindertenrelevante Auswirkungen: nein 1 von 2
2 7. Integrationsrelevante Auswirkungen: Die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcenstellt einen Beitrag zur interkulturellen Verwaltung und damit zur mehr Teilhabe von Menschen unterschiedlicher Herkunft (insb. Flüchtlinge) dar. 8. Sozialraumrelevante Auswirkungen: nein 9. Mitzeichnung(en): keine Bezirksbürgermeister Dr. Hanke 2 von 2
3 Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen Tel.: Steuerungsdienst Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin Drucksache Nr. 2285/IV Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Integration von geflüchteten und asylsuchenden Menschen - Gesamtaufgabe des Bezirks Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2285/IV): Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass alle Produkte im Bezirkshaushalt, die mit der Betreuung und Integration von geflüchteten und asylsuchenden Menschen zu tun haben, entsprechend zu erwartender Steigerungen der Flüchtlingszahlen durch eine Basiskorrektur abgefedert werden. Dabei wird das Bezirksamt gebeten, die Bereitstellung der dringend erforderlichen Mittel zur Integration der im Bezirk Mitte untergebrachten geflüchteten und asylsuchenden Menschen als gesamtbezirkliche Aufgabe zu sehen und dabei folgende Schwerpunkte zu setzen: - vorausschauende Planung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten - Sprachmittlung - Kita- und Schulplätze - Jugendsozialarbeit - Schaffung von weiteren Sportmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit den Sportvereinen des Bezirkes - Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements Über Engpässe bei der Bereitstellung der dazu notwendigen bezirklichen Ressourcen ist der BVV regelmäßig zu berichten. Das Bezirksamt hat am beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. 1
4 Das Bezirksamt hat die Ämter im September 2015 aufgefordert, den flüchtlings-bedingten Personalmehrbedarf soweit wie möglich produktbezogen zu ermitteln. Eine weitere ebenfalls weitgehend produktgenau verfasste - Aktualisierung des flüchtlingsbedingten Personalmehrbedarfs erfolgte im November Die Ergebnisse wurden jeweils der bei der Senatsverwaltung für Finanzen eingerichteten AG Wachsende Stadt, die sich mit dem flüchtlingsbedingten Personalmehrbedarf der Bezirke befasst, zur Verfügung gestellt. Die produktbezogenen zusätzlichen Sachkosten müssen pauschal über einen 15- prozentigen Sachkostenzuschlag, den die Bezirke im Zusammenhang mit den zusätzlichen VZÄ im Rahmen der Basiskorrektur erhalten, finanziert werden. Die von der Bezirksverordnetenversammlung geforderte Schwerpunktsetzung in Bezug auf die Integration von geflüchteten und asylsuchenden Menschen wird von den betroffenen Fachämtern folgendermaßen realisiert: 1. Vorausschauende Planung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten a) Jugendamt Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung. Die Zuständigkeit für diese Jugendlichen erfolgt durch Zuweisung der Senatsjugendverwaltung entsprechend einer festgelegten Quotierung In den Notunterkünften in Berlin wurden bis Ende Dez ca UMA untergebracht. Die Senatsjugendverwaltung geht davon aus, dass davon ca UMA bereits volljährig wurden oder in Kürze werden, und/oder Berlin wieder verlassen haben. Das Jugendamt Mitte geht deshalb von einem bezirklichen Zuwachs von etwa 200 unbegleiteten Minderjährigen bis Ende Dezember 2015 aus. Um den Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für unbegleitete minderjährige Ausländer zu decken, wurde eine Kooperationsvereinbarung mit einer Immobiliengesellschaft abgeschlossen, die 25 Wohnungen für diese Zielgruppe zur Verfügung stellt. Diese Wohnungen wurden/werden von Trägern der Jugendhilfe angemietet, die damit ca. 80 Plätze schaffen. Weiterhin wurden bzw. werden bis von Mitte-Trägern und in enger Zusammenarbeit mit SenBJW 43 Plätze in Gruppen mit betreuungsfreien Zeiten entstehen. Darüber hinaus werden Bedarfe an weiteren Unterbringungsmöglichkeiten mit niedrigschwelliger Betreuung und beruflicher Qualifizierung für Jugendliche und junge Volljährige festgestellt. Der Umfang ist aktuell noch nicht exakt ermittelbar. Nicht nur für die unbegleiteten Minderjährigen, sondern für alle asylsuchenden Jugendlichen und jungen Volljährigen wird das Gelingen ihrer Integration maßgeblich davon abhängig sein, ob die Entwicklung einer aussichtsreichen beruflichen Perspektive gelingt. 2
5 Deshalb ist die Verknüpfung ihrer Unterbringungen mit Maßnahmen der Jugendberufsagentur/Jugendberufshilfen in Anbindung an die 4 bezirklichen Jugendberatungshäuser erforderlich. Für diesen stark wachsenden Aufgabenbereich werden mehr bezirkliches Personal sowie auch erhebliche Transfermittel benötigt. Entsprechende Fach-und Finanzierungskonzepte müssen zügig entwickelt werden. b) Sozialamt Das Sozialamt insbesondere der zuständige Bezirksstadtrat - verwendet derzeit erhebliche Ressourcen zur bedarfsgerechten Sicherstellung der Unterbringungsmöglichkeiten im Rahmen der ASOG- Unterbringung von Geflüchteten. Es steht eine ständig wachsende Zahl von Hostelplätzen zur Verfügung, die vertragliche Sicherstellung weitere Plätze befindet sich Vorbereitung. Der Bezirksstadtrat hat darüber hinaus in direktem Kontakt mit Eigentümern von Ferienwohnungen erreicht, dass diese ihre Objekte für die Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung stellen. Eine vorausschauende Planung wird derzeit noch durch eine unsichere Datenlage geprägt, da die Zahl der Plätze, die zur Verfügung gestellt werden müssen, offensichtlich nicht zu identifizieren ist. Die Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Jugendfürsorgewerk (EJF) zur Wohnraumakquise hat begonnen. Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang über diese Kooperation Flüchtlinge in regulären Wohnraum vermittelt werden können. 2. Sprachmittlung Das Bezirksamt ist der Auffassung, dass Sprache ein wesentlicher Baustein für den Integrationsprozess und eine nachhaltige Teilhabe ist. Dabei ist es vorrangig, die Bürger_innen zu befähigen, die deutsche Sprache in der entsprechenden Kompetenzstufe einzusetzen. Daher fungiert die VHS Mitte als Leitstelle für die Umsetzung von Deutschkursen für geflüchtete Menschen. Der Integrationsbeauftragte unterstützt im Rahmen seiner Kooperationsprojekte zur Umsetzung des Integrationslots_innenprojektes Die Brücke die Sprachmittlung zwischen den bezirklichen Fachämtern und Menschen ohne ausreichende Kompetenzen in der Bildungssprache Deutsch. Vor dem Hintergrund der Zuwanderung von geflüchteten Menschen wurde die Zahl an Sprach- und Integrationsmittler_innen 2016 erhöht und gezielt mit dem Schwerpunkt geflüchtete Menschen einsetzt. Das Sprachförderzentrum Mitte (SFZ) unterstützt den Prozess der durchgängigen Sprachbildung durch Erarbeitung von Lehr- und Lernmaterialien für sog. Willkommensklassen und bildet u.a. Ehrenamtliche und Personal von Flüchtlingseinrichtungen fort. 3
6 Unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlage für eine Sprachmittlung und der Amtssprache ( 23 VwVfG) liegt es in der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung, entsprechende weitere sprachmittelnde Angebote zu etablieren. Hier ist zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Fachämter ihre Leistungen entsprechend interkulturell kompetent und adressatengerecht erbringen ( 11 GGO I, 4 PartIntG). 3. Kita- und Schulplätze a) Jugendamt Um jedem Kind einen Platz in der Kita oder Kindertagespflege zur Verfügung stellen zu können, werden die Kita-Träger vom Jugendamt unterstützt. Anträge von Kitaträgern werden zügig bearbeitet, so dass die Fördermittel aus dem Kita- Platz-Ausbauprogramm genutzt werden können. Im Jahr 2015 sind 615 zusätzliche Kita-Plätze entstanden. Für das Jahr 2016 befinden sich bereits weitere 600 Plätze in Planung. Eltern, die selbst keinen Kita- Platz finden, können sich im Jugendamt beraten lassen und werden bei der Suche nach einem Platz unterstützt. Das Antragsverfahren auf einen Kita-Gutschein wurde für Flüchtlingsfamilien stark vereinfacht, so dass Eltern ohne Aufwand einen Kita-Gutschein für ihr Kind erhalten. Die Leiterinnen und Leiter der Kindertageseinrichtungen sind sehr bemüht, Flüchtlingsfamilien zu unterstützen und die Kinder behutsam in die bestehenden Kindergruppen zu integrieren. Allerdings ist die Kitagutscheinstelle noch immer personell völlig unzureichend ausgestattet, sodass deshalb zeitweise mit Bearbeitungszeiten von 8 bis 10 Wochen zu rechnen ist. Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Schulamt und dem Jugendamt, um den noch nicht schulpflichtigen Kindern mit Sprachförderbedarf einen Platz in einer Kindertagesstätte nachzuweisen. b) Schulamt Im Bezirk Mitte werden neu zugezogene Schülerinnen und Schüler ohne deutsche Sprachkenntnisse in Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse (Willkommensklassen) beschult. In den ersten beiden Jahrgangsstufen im Rahmen der Schulanfangsphase nehmen sie sofort am Regelunterricht teil. Eine Unterscheidung zwischen geflüchteten, asylsuchenden oder aus anderen Gründen neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern erfolgt nicht. Nach erfolgreicher Beendigung der Willkommensklasse hat jede Schülerin und jeder Schüler Anspruch auf einen Schulplatz in einer Regelklasse. Bisher konnte zur Integration 4
7 jeder Schülerin und jedem Schüler ein Schulplatz in seinem Wohnortbezirk zur Verfügung gestellt werden. Um auch künftig die Bereitstellung von Schulplätzen in einer Regelklasse sowie in einer Willkommensklasse sicherstellen zu können und rechtzeitig auf eine Knappheit von Schulplätzen reagieren zu können, stimmen sich das Bezirksamt, die Schulaufsicht und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft regelmäßig über die Kapazitäten in den Schulen ab. Sollten Engpässe bei der Bereitstellung von notwendigen bezirklichen Ressourcen für die Zurverfügungstellung von ausreichenden Schulplätzen auftreten, wird das Bezirksamt der BVV regelmäßig berichten. 4. Jugendsozialarbeit Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen wird derzeit zu großen Teilen aus dem gleichnamigen Landesprogramm im Auftrag SenBJW finanziert und gesteuert. Dies gilt auch für die Arbeit mit jungen Flüchtlingen in den Willkommensklassen im Bezirk Mitte. Im Rahmen der Sofortmaßnahme Flüchtlinge wurden durch SenBJW zunächst vom bis berlinweit 26 Stellen zur Verfügung gestellt. Auf den Bezirk Mitte entfallen davon 4 Stellen (regionale Schulaufsicht). Das Personal bringt neben einer sozialpädagogischen Qualifikation auch Erfahrungen und Kenntnisse in der Arbeit mit der Zielgruppe Geflüchteter mit oder verfügt auf Grund eines Migrationshintergrunds über spezielle Sprachkenntnisse und/oder interkulturelle Kompetenzen. Eine Aufstockung dieser Stellen bei Ausweitung der Willkommensklassen ist fachlich unbedingt erforderlich. Neben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit, die auf Spracherwerb und Bildungsförderung ausgerichtet ist, gilt es in der Arbeit mit jungen Flüchtlingen bessere Zugänge in Ausbildung und berufliche Qualifizierung zu vermitteln Neben den im Antrag genannten Schwerpunktsetzungen werden aus Sicht des Jugendamtes weitere notwendige Handlungsbedarfe für die Leistungsfelder Jugendarbeit, Familienförderung sowie Erziehungs-und Familienberatung gesehen. 5. Schaffung von weiteren Sportmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit den Sportvereinen des Bezirkes Bereits am fand auf Einladung des Bezirkssportbundes ein Zusammentreffen der Sportvereine in Mitte zum Thema Verein, Flüchtlinge und Sport statt, um ein noch besseres und zielgerichtetes Angebot für die geflüchteten Menschen zu machen und den Sport als Mittel zur Integration verstärkt zu nutzen. Positive wie negative Erfahrungen wurden besprochen und ausgewertet. Es wurde erörtert wie sich Vereine mit sportlichen Angeboten für die in Berlin- Mitte befindlichen Flüchtlinge besser einbringen können. Welche Sportarten angeboten werden sollten und was dabei zu beachten ist. Dazu eingeladen war Hr. U. Schmidt vom Bezirksamt Berlin-Mitte, FB Leiter Sport im Schul- und Sportamt, 5
8 vom Landessportbund Hr. M. Stolp (Sportjugend-Berlin), Frau J. Jacobs (Berliner Stadtmission) und Hr. Schneckmann von der Versicherungsagentur defendo-assekuranz. Einige Teilnehmer haben den Wunsch eine Zusammenstellung über die Gebäude der Unterbringung der Flüchtlinge zu bekommen, damit Sie sich mit den Betreuern in Verbindung setzen können. Vor Ort muss dann mit den Betreuern auch abgeklärt werden, welche Sportarten von Seiten des Vereins angeboten und welche von Seiten der Flüchtlinge gewünscht werden. Intensive langfristige Sportangebote stellen sich als schwierig dar, da nicht vorauszusehen ist, wie lange die Flüchtlinge in den Einrichtungen im Bezirk oder Berlin verbleiben. Es wurde sich auch dahingehend geäußert dass in vielen Fällen die notwendige Sportbekleidung fehlt. Auch müssten teilweise einige Sportgeräte angeschafft werden. Für 2016 stellt der Landessportbund dafür zur Unterstützung der Vereine zur Verfügung. Ein weiteres Thema war der Transport zu den Sportstätten und ob eventuell auch in den Einrichtungen Sportangebote gemacht werden können. Gesichert ist, dass alle Beteiligten an den Sportangeboten versichert sind. Weitere Herausforderungen können die unterschiedlichen religiösen Ausrichtungen sein. Hier besteht noch sehr wenig Erfahrung. Da einige Hallen mit Flüchtlingen belegt sind, ist es schwierig neue Hallenzeiten zu bekommen, so dass versucht werden soll, laufende Angebote verstärkt zu nutzen. Besonders schwierig wird es sein, freie Wasserflächen zu bekommen, um vielleicht Angebote zum Schwimmen lernen zu machen. Patenschaften von Vereinen für einzelne Familien oder sogar Standorte könnten ein guter Weg sein. Alle Institutionen die anwesend waren, haben den Vereinen volle Unterstützung im Rahmen ihrer Möglichkeiten angeboten. 6. Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements Das Bezirksamt fühlt sich der Entschließung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte Flüchtlinge und Asylbewerber_innen sind in Mitte willkommen verpflichtet. Wesentlicher Bestandteil der Willkommenskultur ist das ehrenamtliche Engagement, getragen u.a. von Nachbarschafts- und Flüchtlingsinitiativen im Sozialraum. Zur Stärkung und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements richtet das Bezirksamts derzeit eine Stelle für die Ehrenamtskoordination in der Flüchtlingsarbeit im Willkommensbüro Mitte ein. Zu den zentralen Aufgaben gehört u.a. die Umsetzung des berlinweiten Modellprojektes Engagement und Nachbarschaft zur Stärkung der Nachbarschaften im Bezirk Mitte sowie der Willkommenskultur im Bezirk. 6
9 A. Rechtsgrundlage: 13 i. V. m. 36 Bezirksverwaltungsgesetz B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Derzeit nicht zu beziffern. b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: Derzeit nicht zu beziffern. Berlin, den Bezirksbürgermeister Dr. Hanke 7
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