Arbeitszeitgestaltung

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1 7.2 Normalarbeitsverhältnis auf dem Rückzug Mit zunehmender Beschäftigungskrise hat es insbesondere seit Beginn der achtziger Jahre einen deutlichen Anstieg unsicherer bzw. prekärer Beschäftigungsverhältnisse gegeben. Betrieblich bedeutet dies eine Aufspaltung der Belegschaft in eine feste Kern- und in eine Randbelegschaft. Der Mangel an Arbeitsplätzen konnte dadurch allerdings nicht behoben werden. Das Normalarbeitsverhältnis gekennzeichnet durch Stabilität und Anlage auf Dauer, arbeits- und sozialrechtliche Absicherung und sozialen Schutz, sowie Vollzeitbeschäftigung bzw. existenzsicherndes Einkommen hat an Bedeutung verloren. Insgesamt sind je nach Abgrenzung 15 bis über 20 Prozent der Arbeitnehmer/innen ohne die sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung in unsicheren Arbeitsverhältnissen beschäftigt. Betroffen hiervon sind insbesondere Geringqualifizierte, Jüngere und Frauen. 1 Bei Jüngeren muss offen bleiben, ob es sich um ein Einstiegs- oder ein dauerhaftes Strukturproblem handelt. Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsverhältnis wurde zunehmend zu einem Instrument der betrieblichen Personalpolitik, aktiv unterstützt von der Politik. In der Deregulierung und Flexibilisierung wird vielfach ein Instrument der Beschäftigungsförderung gesehen. Die Senkung der Arbeitskosten und der flexible Arbeitseinsatz stehen dabei im Vordergrund. Dabei kumulieren die Problemlagen für die Beschäftigten: Flexibilisierung wird verknüpft mit arbeits- und sozialrechtlichen Einschränkungen, dem Ausschluss von Sozialleistungen, geringerer Entlohnung, höheren Gesundheitsrisiken u. v. m. Dies müsste jedoch, auch vor dem Hintergrund internationaler Erfahrungen, nicht zwangsläufig so sein. Flexibilisierung ohne diese negativen, bedrohlichen Auswirkungen und verknüpft mit sozialer Sicherheit der Fachbegriff hierfür lautet Flexicurity fände gesellschaftspolitisch eine höhere Akzeptanz und wäre beschäftigungs- und sozialpolitisch häufig zielführender (Beispiel Dänemark. 2 ). Zudem wird die beschäftigungspolitische Bedeutung einer vor allem auf Deregulierung setzenden Politik überschätzt. Hingegen werden die negativen Auswirkungen auf die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer/innen unterschätzt. Denn trotz zahlreicher gesetzlicher Änderungen, die das Einstellungsverhalten der Arbeitgeber positiv beeinflussen sollten, sind die Beschäftigungsprobleme weiter denn je von einer Lösung entfernt. Auch die Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt die Hartz-Kommission hat sich der Deregulierungsstrategie bedient. Ihre Vor- 116

2 schläge zur Förderung der Leiharbeit (Personal-Service-Agentur, abgekürzt PSA), der Ausweitung von Mini-Jobs und kleinen Existenzgründungen (Ich- AG) wurden Ende letzten Jahres kurzfristig von der Bundesregierung gesetzlich umgesetzt und finden bereits Anwendung. Wie andere ging auch die Hartz-Kommission in ihrem Bericht von Beschäftigungseffekten aus, die von Arbeitsmarktforschern als unrealistisch hoch angesehen werden. Die bedeutsamsten Formen prekärer Beschäftigung sind heute die geringfügige Beschäftigung, die befristete Beschäftigung, die Leih- oder Zeitarbeit und die Scheinselbständigkeit. Neben diesen gesetzlich zulässigen und teilweise auch unterstützten Beschäftigungsformen haben sich zahlreiche Varianten illegaler (Ausländer-)Beschäftigung und gezielter Verstöße gegen gesetzliche und tarifliche Bestimmungen (insbesondere Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) herausgebildet. Durch Steuer- und Sozialabgabenhinterziehung sowie Lohndumping tragen die Betriebe, die sich solcher gesetzwidriger Praktiken bedienen, über Wettbewerbsverzerrungen zur Erosion von Arbeitnehmerschutzrechten direkt und indirekt bei. Mini-Jobs mit hohen Zuwachsraten Die höchste Dynamik im Bereich der prekären Beschäftigung weist die geringfügige Beschäftigung auf. Daran hat auch die mit hoher Aufmerksamkeit verbundene gesetzliche Neuregelung des Jahres 1999 nichts geändert. Die bis dahin geltende Sozialversicherungsfreiheit wurde durch ein pauschalisiertes System ersetzt, bei dem der Arbeitgeber eine Abgabe in Höhe von 22 Prozent für die Kranken- und die Rentenversicherung zu zahlen hatte. Steuerrechtlich gab es insoweit eine Änderung, als in vielen Fällen (insbesondere mitverdienende Ehefrau) eine Freistellung von der Lohnsteuer möglich wurde. Dafür entfiel die Pauschalisierung der Lohnsteuer, so dass sich die Abgabenbelastung insgesamt in etwa ausglich. Erhöht hatte sich indes die Abgabenbelastung für Schüler, Studierende und Rentner, soweit sie keine Steuern zahlen mussten und für Nebenerwerbstätige. Positiv an der Reform war, dass die Beschäftigten in das Meldeverfahren zur Sozialversicherung ein bezogen wurden. Ziel der damaligen Gesetzesänderung war es u. a., den arbeits- und sozialrechtlichen Wildwuchs und die finanzielle Erosion der Sozialversicherungen einzudämmen. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind überwiegend im Bereich einfacher Tätigkeiten mit niedrigen Löhnen angesiedelt. Sie bilden einen eigenständigen Niedriglohnsektor im Teilzeitarbeitsverhältnis. Die vielfältigen Modellversuche und Diskussionen zur Förderung eines Kombilohn- bzw. Niedriglohnsektors 3 dürften nicht zuletzt daran gescheitert sein, dass dieser bereits existierende Niedriglohnsektor nicht beachtet wurde. 117

3 Untersuchungen u. a. vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit 5 haben gezeigt, dass die Reform nur geringe Wirkungen auf das Niveau der Beschäftigung, jedoch durchaus auf die Struktur hatte. So nahm die weniger attraktive geringfügige Nebenbeschäftigung ab. Rund ein Fünftel der Betriebe reagierte auf die Gesetzesänderung mit personalpolitischen und mit Rationalisierungsmaßnahmen. Die sozialversicherungspflichtige Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung stieg infolge davon leicht an. Die Statistik für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse liefert für die Jahre ab 2000 Daten zur Beschäftigungsstruktur. Die Ergebnisse bestätigen die früheren Schätzungen der Arbeitskammer , überwiegend Frauen, in Mini-Jobs beschäftigt Aktuell verfügbar sind Daten für Ende März Danach waren im Saarland Personen in geringfügig entlohnter Beschäftigung erfasst. Drei Viertel davon sind Frauen. In diesen Zahlen sind, erfassungstechnisch bedingt, die geringfügigen Nebentätigkeiten ebensowenig enthalten, wie die Haushaltshilfen, von denen lediglich 300 angemeldet wurden, die übrigen hingegen in geringfügiger Schwarzarbeit beschäftigt sind. Zusammen genommen gehen somit schätzungsweise Personen einer geringfügigen Beschäftigung nach. Dies sind sogar deutlich mehr als die Arbeitskammer für das Jahr 2000 geschätzt hatte. 6 Die Branchenschwerpunkte bilden neben den privaten Haushalten der Handel, das Reinigungsgewerbe, das Gastgewerbe, der Gesundheitsbereich und andere Dienstleistungssektoren. Zum 1. April 2003 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die geringfügige Beschäftigung erneut geändert. Die Änderung ist Teil der Umsetzung der Vorschläge der so genannten Hartz-Kommission. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Erhöhung der Grenze für geringfügig Beschäftigte von 325 Euro auf 400 Euro, die Einführung einer Pauschalsteuer mit Abgeltungswirkung in Höhe von 2 Prozent und Vereinfachungen im Meldeverfahren. Die Attraktivität der neuerdings Mini-Jobs genannten Beschäftigungsverhältnisse wird durch diese Änderungen weiter zunehmen. Dies gilt vor allem für die geringfügige Nebenbeschäftigung. In Privathaushalten werden die Abgaben weitgehend durch eine steuerliche Förderung ersetzt. Um die Teilzeitbeschäftigung im Einkommensbereich zwischen 400 und 800 Euro zu fördern, wurde eine Gleitzone geschaffen, in der der Arbeitnehmeranteil von zurzeit rund 4 Prozent auf 21 Prozent linear ansteigt. Dies ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, solange es jedoch die Mini-Jobs in der derzeitigen Form gibt, dürfte der Erfolg in der Gleitzone bescheiden bleiben. 118

4 Auf der betrieblichen Ebene ist zu befürchten, dass, wie häufig in der Vergangenheit, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wieder verstärkt in Mini-Jobs umgewandelt wird. Leiharbeit wurde dereguliert Eine grundlegende Änderung der Rahmenbedingungen erfolgte zum Jahresbeginn mit Übergangsfristen bis zum 1. Januar 2004 für die Leihoder Zeitarbeit. In diesem Bereich werden ausgehend von internationalen Erfahrungen erhebliche Beschäftigungspotenziale vermutet. So wurde u. a. eine flächendeckende Einrichtung von Personal-Service-Agenturen (PSA) bei den Arbeitsämtern beschlossen. In ihnen sollen Arbeitslose befristet für ein Jahr beschäftigt, und über den Verleih soll eine Brücke in normale Beschäftigung gebaut werden. Ziel ist es, ein Prozent der Arbeitslosen in einer PSA zu beschäftigen. Dies entspricht im Saarland gut 500 Personen. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, in dem Zeitarbeit geregelt ist, wurde in der Substanz weitgehend aufgehoben. Das gilt insbesondere für das besondere Befristungsverbot, das Wiedereinstellungsverbot, das Synchronisationsverbot, die Beschränkung der Überlassungsdauer sowie die Beschränkungen im Baugewerbe. Diese Flexibilisierung geht jedoch einher mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern mit den Arbeitnehmern im Entleihbetrieb hinsichtlich der wesentlichen Arbeitsbedingungen und der Entlohnung ( equal pay ) bzw. der Anbindung an Tarifverträge. Bislang galt der Gleichbehandlungsgrundsatz erst ab dem 13. Beschäftigungsmonat. Die gesetzliche Änderung folgt damit tendenziell dem Prinzip der Flexicurity, d.h. der Verknüpfung von Flexibilität und sozialer Sicherheit. 6 Die gesetzliche Neuregelung sieht vor, dass Leiharbeit abweichend vom Grundgedanken der Gleichbehandlung über Tarifverträge geregelt werden kann. In der Praxis gestaltet sich dies wegen des geringen Organisationsgrades als sehr schwierig, weil keine Qualitätskriterien für solche Tarifverträge bestehen und auf bestehende Verträge zurückgriffen werden kann. Wegen der meist kurzen Verleihzeiten kann daher die vom Gesetzgeber vorgesehene Sechs-Wochen-Frist für Arbeitslose, mit einer in Höhe des Arbeitslosengeldes möglichen niedrigeren Entlohnung durchaus eine hohe Relevanz bekommen. Insgesamt ist die Leiharbeit damit aufgewertet worden, wobei nach wie vor Bedenken im Einzelnen bestehen. 119

5 Leiharbeitnehmer ersetzen Stammkräfte Leiharbeit ist eine Männerdomäne, vor allem Jüngerer, und geprägt von einfachen Helfertätigkeiten, Schlossern, Elektrikern, Metall- und Büroberufen. Die Fluktuation ist hoch. Die Mehrzahl der Arbeitsverhältnisse (60 Prozent) dauert weniger als drei Monate. Leiharbeit hat sich für Arbeitslose aber zunehmend als Brücke in normale Beschäftigung (häufig im Entleihbetrieb) erwiesen. Bundesweit waren Mitte letzten Jahres knapp Arbeitnehmer/innen in Leiharbeit beschäftigt, im Saarland schätzungsweise Innerhalb von zehn Jahren hat sich die Beschäftigungszahl damit verdreifacht. Dies entspricht einem Anteil an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 1,2 Prozent. Im Saarland liegt der Wert höher, bei knapp 2 Prozent. Dies hängt damit zusammen, dass im Saarland zahlreiche französische Verleihfirmen tätig sind, die Arbeitnehmer jedoch teilweise in den Nachbarbundesländern eingesetzt werden. 7 Die Beschäftigung in Leiharbeit ist stark konjunktur- und saisonabhängig. 8 Über Leiharbeit werden kaum zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen, meist werden Stammkräfte ersetzt. Ein tarifpolitischer Sonderweg für saarländische Leiharbeitsunternehmen, wie von Arbeitgeberseite im Rahmen der Saar-Gemeinschaftsinitiative vorgeschlagen, ist daher weder tarif- noch beschäftigungspolitisch zielführend. Zukünftig ist eher von geringeren Zuwachsraten auszugehen. Neues Teilzeit- und Befristungsgesetz Auch im Bereich der befristeten Beschäftigung haben sich die Rahmenbedingungen zu Jahresbeginn 2001 geändert. Das bis dahin geltende Beschäftigungsförderungsgesetz wurde durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz ersetzt. Befristete Beschäftigungsverhältnisse bilden einen wesentlichen Teil arbeitsrechtlicher Deregulierung, da der Kündigungsschutz aufgehoben wird. Problematisch sind insbesondere Befristungen ohne sachlichen Grund, die bis zu zwei Jahre Gesamtdauer umfassen können. Befristungen treten häufig beim Berufseinstieg auf und betreffen infolgedessen überdurchschnittlich stark jüngere Arbeitnehmer. Die Übernahmequote in unbefristete Beschäftigung wird auf 35 bis 50 Prozent geschätzt. 9 Die Befristungsquote, d. h. der Anteil befristeter an allen Arbeitsverhältnissen liegt bereinigt ohne Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bei etwa 7 Prozent. Sie hat in den letzten Jahren zwar leicht zugenommen, blieb von Mitte der achtziger Jahre bis Mitte der neunziger Jahre aber weitgehend konstant. Die Zunahme dürfte mit der befristeten Übernahme Jugendlicher im Anschluss an die Ausbildung zusammenhängen. Die Quote für das Saarland liegt in ähnlicher Größenordnung. 120

6 1 Schreyer, Franziska: Unsichere Beschäftigung trifft vor allem die Niedrigqualifizierten In: IAB- Kurzbericht Nr. 15/ sowie Hoffmann, Edeltraud und Walwei, Ulrich: Was ist eigentlich noch normal? In: IAB-Kurzbericht Nr. 14/ Hoffmann, Edeltraud und Walwei, Ulrich: Erosion oder Renaissance der Normalarbeit In: IAB- Kurzbericht Nr. 16/ Bericht an die Regierung des Saarlandes 2002, S. 198 ff. 4 Magvas, Emil: Geringfügige Beschäftigung aus betrieblicher Perspektive In: IAB Kurzbericht Nr. 18/ Bericht an die Regierung des Saarlandes 2000, S. 211 ff.; Müller, Werner: Erste Erfolge zeichnen sich auch im Saarland ab. In: arbeitnehmer 4/2000, S Sie nimmt damit die auf EU-Ebene seit längerem geplante Regelung einer Richtlinie über die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern vorweg. 7 Bericht an die Regierung des Saarlandes 2000, S. 34 ff. 8 Jahn, Elke und Rudolph, Helmut: Auch für Arbeitslose ein Weg mit Perspektive In: IAB Kurzbericht Nr. 20/ sowie dies.: Völlig frei bis streng geregelt: Variantenvielfalt in Europa. In: IAB Kurzbericht Nr. 21/ Rudolph, Helmut: Befristete Verträge sind bald neu zu regeln. In: IAB Kurzbericht, Nr. 12/

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