ADMIRe-PAPER. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Netzwerken bzw. netzwerktypischen Kooperationen

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1 Hannah Behrens, Tobias Engelmann Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Netzwerken bzw. netzwerktypischen Kooperationen Berichterstattungsgrundsätze und Standardangaben Arbeitspapier im Arbeitspaket 3.4 des Verbundprojekts Strategische Allianz Demografiemanagement, Innovationsfähigkeit und Ressourceneffizienz am Beispiel der Region Augsburg (ADMIRe A³) Juli 2014 ADMIRe-PAPER ADMIRe-PAPER

2 IMPRESSUM Herausgeber der Reihe Sabine Hafner, Thomas Merten, Manfred Miosga Kontakt Universität Bayreuth, Geographisches Institut Prof. Dr. Manfred Miosga PD Dr. Sabine Hafner Universitätsstraße Bayreuth Faktor 10 Institut für nachhaltiges Wirtschaften gemeinnützige GmbH Thomas Merten Alte Bahnhofstraße Friedberg Ansprechpartner für das Projekt ADMIRe A³ Regio Augsburg Wirtschaft GmbH Andreas Thiel Karlstraße Augsburg andreas.thiel@region-a3.com Förderung Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Der Europäische Sozialfonds ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er leistet einen Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmensgeistes, der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit und der Investition in Humanressourcen. ADMIRe-PAPER Juli 2014

3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5! Zweck der Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung... 7! Verwendung der Leitlinien... 8! Auseinandersetzung mit den Berichterstattungsgrundsätzen... 8! Überblick über den Berichtsrahmen... 8! Wesentlichkeitsanalyse... 9! Bearbeitung der Allgemeinen Standardangaben... 20! Bearbeitung der Spezifischen Standardangaben... 20! Berichtsindex... 22! Weitere Informationen... 23! Berichterstattungsgrundsätze... 24! Grundsätze zur Bestimmung der Berichtsinhalte... 24! Grundsätze zur Bestimmung der Berichtsqualität... 26! Standardangaben... 28! Allgemeine Standardangaben... 29! Strategie und Analyse... 29! Netzwerkprofil... 31! Ermittelte wesentliche Aspekte und Grenzen... 33! Einbindung von Stakeholdern... 34! Berichtsprofil... 35! Netzwerkgovernance... 37! Ethik und Integrität... 42! Spezifische Standardangaben... 44! Angaben zum Managementansatz (DMA)... 46! Indikatoren... 48! Kategorie: Wirtschaftlich... 49! Kategorie: Ökologisch... 55! Kategorie: Gesellschaftlich... 69! Unterkategorie: Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung... 69! Unterkategorie: Menschenrechte... 78! Unterkategorie: Gesellschaft... 85! Unterkategorie: Produktverantwortung... 92! Übertragung der GRI G4 Leitlinien auf den Netzwerkkontext... 97! Ableitung der Berichterstattungsgrundsätze... 97! Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 3 von 112

4 Inhaltsverzeichnis Übertragung der Allgemeinen Standardangaben in den Netzwerkkontext... 97! Übertragung der Spezifischen Standardangaben auf den Netzwerkkontext ! Definitionen der Schlüsselbegriffe ! Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 4 von 112

5 Vorwort Vorwort Sowohl in Deutschland als auch international entwickelt sich der Trend der Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter. Auch ohne global einheitliche und verbindliche Richtlinien veröffentlicht ein Großteil der größten Unternehmen Informationen über ihr ökologisches, ökonomisches und soziales Engagement, zum großen Teil in einem allein stehenden Bericht (Jensen/Berg 2011: 225). Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen wurden bereits diverse Richtlinien entwickelt, wie z.b. die Richtlinien der Umweltnorm ISO 14001, des UN Global Compact, des AA1000 Accountability Principles Standard, oder die der GRI. Nachhaltigkeitsberichterstattung dient vor allem dazu, Stakeholdern Informationen über die nachhaltigen Geschäftstätigkeiten eines Unternehmens zu vermitteln. Solch nachhaltige Geschäftstätigkeiten fordern oft ein Höchstmaß an Innovationsfähigkeit. Aus diesem Grund schließen sich in Deutschland immer mehr Unternehmen zu Netzwerken zusammen (Huber/Fischer/Herrmann 2010: 105). Oft werden auch weitere Akteure aus Wissenschaft, Politik, etc. mit eingebunden, um die notwendigen Kompetenzen und Ressourcen zu bündeln. ADMIRe A 3 ist an dieser Stelle als Beispiel einer Strategischen Allianz für Demografiemanagement, Innovationsfähigkeit und Ressourceneffizienz zu nennen. Da für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Netzwerken bzw. netzwerktypischen Kooperationen noch keinerlei Richtlinien bestehen, wurde die Strategische Allianz für das Faktor 10 Institut zum Anlass, derartige Leitlinien zu entwickeln. (Dieses Dokument verwendet den Begriff Netzwerk stellvertretend für alle netzwerktypischen Kooperationsformen.) Dazu wurden als Ausgangspunkt für die Entwicklung netzwerkspezifischer Leitlinien bereits bestehende (unternehmensspezifische) Leitlinien herangezogen. Fast alle international anerkannten Richtlinien wie die oben erwähnten Richtlinien der Umweltnorm ISO 14001, des UN Global Compact, des AA1000 Accountability Principles Standard beruhen auf Prinzipien, an denen sich berichtende Organisationen orientieren sollen. Eine Ausnahme stellen die Leitlinien der GRI dar, die neben den Berichtsprinzipien einen Berichtsrahmen über den tatsächlichen Berichtsinhalt in Kombination mit einer Umsetzungsanleitung zur Verfügung stellen. Deshalb wurden für die Entwicklung der netzwerkspezifischen Leitlinien die GRI G4 Leitlinien ausgewählt. Nicht zuletzt finden sie weltweit die höchste Anerkennung und Anwendung (Jensen/ Berg 2011: 227): Sie wurden unter Einbeziehung zahlreicher Stakeholder (aus Wirtschaft, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Zivilgesellschaft, Finanzmärkten, sowie Wirtschaftsprüfer und Fachleute verschiedener Disziplinen) und in enger Zusammenarbeit mit Aufsichts- und Regierungsbehörden in mehreren Ländern entwickelt. Dabei wurde auf Übereinstimmung mit international anerkannten Berichterstattungsdokumenten geachtet. Sie sind auf allgemeine Anwendbarkeit ausgelegt, d.h. für große und kleine Organisationen auf der ganzen Welt, und werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die aktuelle G4 Version entstand im Jahr Somit stellen sie einen global anerkannten Rahmen für eine standardisierte Vorgehensweise bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar, was vom Faktor 10 Insitut als beste Grundlage für die Entwicklung netzwerkspezifischer Leitlinien erachtet wurde. Die Übertragung der GRI G4 Leitlinien auf den Netzwerkkontext wurde in mehreren Schritten vollzogen. Die Original G4 Version besteht aus Berichterstattungsgrundsätzen und Allgemeinen und Spezifischen Standardangaben. Dazu stellt die GRI eine Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 4 von 115

6 Vorwort Umsetzungsanleitung zur Verfügung, sowie branchenspezifische Angaben. Die Berichterstattungsgrundsätze wurden durch die Grundsätze Stakeholderkommunikation und Akzeptanz erweitert. Dann wurden die Allgemeinen Standardangaben in netzwerkspezifische Angaben abgeändert. Der Inhalt der Spezifischen Standardangaben wurde nicht nennenswert umgestaltet, jedoch um Aspekte und Indikatoren mit Regionalbezug erweitert. Eine Umsetzungsanleitung wie die GRI sie zur Verfügung stellt, in der eine Hilfestellung für die Ausarbeitung eines jeden Indikators zu finden ist, kann zu diesem Zeitpunkt leider nicht geboten werden. Eine knappe Umsetzungsanleitung in der die grundlegende Vorgehensweise bei der Berichtserstellung erklärt wird, ist im nächsten Kapitel Verwendung der Leitlinien zu finden. Darin wird erläutert, wie bei der Berichtserstellung vorzugehen ist und wie die erarbeiteten Leitlinien anzuwenden sind. Im Anschluss folgen die erarbeiteten Leitlinien. Eine ausführliche Erläuterung darüber, wie die GRI G4 Leitlinien schrittweise auf den Netzwerkkontext übertragen wurden, befindet sich sodann im Kapitel Übertragung der GRI G4 Leitlinien auf den Netzwerkkontext. Diese Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Netzwerken bzw. netzwerktypischen Kooperationen wurden im Rahmen des Forschungsprojekts ADMIRe A 3 erstellt. Das Instrument der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll erstmalig im Pilotprojekt der Strategischen Allianz ADMIRe A 3 im Wirtschaftsraum Augsburg angewandt werden. Im Hinblick auf das Urheberrecht wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die GRI G4 Leitlinien für dieses Forschungsvorhaben zu Informationszwecken herangezogen wurden. Wie soeben dargelegt, wurden an vielen Stellen die Originalangaben der GRI G4 Leitlinien in das Dokument eingearbeitet. Diese sind an den betreffenden Stellen nicht ausdrücklich gekennzeichnet. Grundsätzlich wird deshalb betont, dass dieses Dokument an die GRI G4 Leitlinien angelehnt ist und sich somit in weiten Teilen mit diesen überschneidet. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 6 von 112

7 Die Entstehung der Leitlinien: Übertragung der GRI G4 Leitlinien auf den Netzwerkkontext Zweck der Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung In den vergangenen Jahren veröffentlichten immer mehr Unternehmen einen Bericht über ihre nachhaltigen Geschäftstätigkeiten. Dazu zählten vornehmlich Großkonzerne (Jensen/Berg 2011: 225). Dabei birgt die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen jeder Größe und genauso für Netzwerke bedeutende Vorteile. Die Erstellung des Berichts eröffnet die Möglichkeit, systematisch die verschiedenen Netzwerkbereiche zu analysieren und auf diese Weise Optimierungspotenziale und Risiken zu identifizieren. Es besteht die Möglichkeit, Innovationen hervorzubringen und Lernprozesse zu initiieren bzw. weiter auszubauen. Desweiteren trägt Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einer höheren Reputation bei, selbst wenn der Bericht unter anderem negative Aussagen enthält: Durch Einblicke in interne Prozesse und reduzierte Informationsasymmetrien entstehen Transparenz und Glaubwürdigkeit und dadurch höheres Vertrauen auf Seiten der Stakeholder. Das stellt einen positiven Einfluss auf die Höhe immaterieller Ressourcen und somit einen Wettbewerbsvorteil dar. Dazu kommt der Einfluss auf potentielle Investoren. Diese können im Falle höherer Transparenz das Investitionsrisiko besser einschätzen. Derzeit herrscht der allgemeine Konsens, dass nachhaltige Investitionen erfolgsversprechend sind, da sie als entscheidend für einen langfristigen Erfolg des Unternehmens betrachtet werden. Es wird erwartet, dass sich dieser Trend verstärken wird, aufgrund der Verknappung ökologischer Ressourcen und einer zunehmenden Gesetzgebung zugunsten umweltschonender Technologien. Außerdem bewirkt die Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten zusätzlich netzwerkintern Einfluss. Durch die Darstellung vergangener Ereignisse in Kombination mit der Definition zukünftiger Ziele wird die Relevanz von Nachhaltigkeit in der Netzwerkstrategie betont. Das kann der Motivationsförderung und dadurch der Implementierung von Strategien dienen. Auch eine Akquisition von gewinnbringenden neuen Mitarbeitern kann dadurch erleichtert werden (Bauerfeind 2007). Dieses Dokument stellt die notwendigen Leitlinien für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung von Netzwerken und netzwerktypischen Kooperationen dar. Zu Beginn widmet es sich den Berichterstattungsgrundsätzen zur Bestimmung des Berichtsinhalts der Berichtsqualität. Darauf folgt der Berichtsrahmen, der aus Allgemeinen und Spezifischen Standardangaben besteht. Eine kurze Umsetzungsanleitung, wie während des Berichterstellungsprozesses grundsätzlich vorzugehen ist, ist im nächsten Kapitel Verwendung der Leitlinien zu finden. Diese Leitlinien für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung von Netzwerken und netzwerktypischen Kooperationen orientieren sich an den Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen der GRI. Die GRI stellt neben dem Berichtsrahmen eine ausführliche Umsetzungsanleitung mit Hilfestellungen für die Berichterstellung zu jedem Indikator zur Verfügung. Eine derart detaillierte Umsetzungsanleitung für Netzwerke konnte aufgrund von begrenztem Zeitraum nicht entwickelt werden. Desweiteren hat die GRI spezifische Leitlinien für verschiedene Branchen entwickelt. Auch diese Spezifizierung sind in den hier entwickelten Leitlinien zu aktuellem Zeitpunkt nicht enthalten. An dieser Stelle geht es nun vorerst darum, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Netzwerken anzuregen. Stellt es sich als vielversprechend heraus, können die Leitlinien hinsichtlich der Branchenspezifität oder Anleitungen zur Umsetzung erweitert werden. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 6 von 115

8 Die Entstehung der Leitlinien: Übertragung der GRI G4 Leitlinien auf den Netzwerkkontext Verwendung der Leitlinien Dieses Kapitel dient als Umsetzungsanleitung dieser Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Netzwerken bzw. netzwerktypischen Kooperationen. Auseinandersetzung mit den Berichterstattungsgrundsätzen Die grundlegenden Prinzipien, nach denen während der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verfahren wird, sind die Berichterstattungsgrundsätze. Die Grundsätze zur Bestimmung des Berichtsinhaltes lauten Stakeholderkommunikation, Akzeptanz, Nachhaltigkeitskontext, Wesentlichkeit und Vollständigkeit. Diese Grundsätze werden vornehmlich während der Wesentlichkeitsanalyse eine Rolle spielen. Aber auch bei der späteren Ausformulierung des Berichtsinhaltes sind sie letztendlich anzuwenden. Die Grundsätze zur Bestimmung der Berichtsqualität sind Ausgewogenheit, Vergleichbarkeit, Genauigkeit, Aktualität, Klarheit und Verlässlichkeit. Für eine erfolgreiche Berichterstattung ist die Verinnerlichung dieser Grundsätze unerlässlich. Nähere Informationen zu den Berichterstattungsgrundsätzen befinden sich im nächsten Kapitel Berichterstattungsgrundsätze. Überblick über den Berichtsrahmen Als folgender Schritt muss sich ein Überblick über den gesamten Berichtsrahmen verschafft werden. Dieser stellt den grundlegenden Ausgangspunkt für die Wesentlichkeitsanalyse dar, durch die aus dem Gesamtinhalt des Berichtsrahmens letztendlich die speziellen Berichtsinhalte für den Nachhaltigkeitsbericht des Netzwerks ermittelt werden. Der Berichtsrahmen besteht aus Allgemeinen Standardangaben und Spezifischen Standardangaben. Die Allgemeinen Standardangaben enthalten Aspekte bezüglich der nachhaltigen Geschäftstätigkeiten des Netzwerks, Angaben über den ermittelten Berichtsinhalt, die Einbindung der Stakeholder bei der Ermittlung des Berichtsinhalts sowie über das Berichtsprofil. Sie müssen unabhängig von der Wesentlichkeitsanalyse von jedem berichtenden Netzwerk angegeben werden. Die Spezifischen Standardangaben sind in drei Hauptkategorien unterteilt: Wirtschaft, Ökologie und Gesellschaft. Dabei ist die gesellschaftliche Kategorie wiederum in die vier Unterkategorien Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung, Menschenrechte, Gesellschaft sowie Produktverantwortung unterteilt. Aus den Spezifischen Standardangaben werden durch die Wesentlichkeitsanalyse diejenigen Aspekte ermittelt, welche die unmittelbar oder mittelbar verursachten wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen, die die Netzwerkaktivitäten widerspiegeln oder die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder maßgeblich beeinflussen - durch die Wesentlichkeitsanalyse werden also die für das Netzwerk wesentlichen Aspekte des Berichtsrahmens ermittelt. Nach Abschluss der Informationsaufnahme, kann mit der Wesentlichkeitsanalyse fortgeschritten werden. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 8 von 115

9 Verwendung der Leitlinien Umsetzungsanleitung Wesentlichkeitsanalyse Die Wesentlichkeitsanalyse kann in fünf Schritte unterteilt werden. 1. Ermittlung: Im ersten Schritt, der Ermittlung der Nachhaltigkeitsthemen, werden alle Themen ermittelt, welche die unmittelbar und mittelbar verursachten wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen, die die Netzwerkaktivitäten widerspiegeln oder die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder maßgeblich beeinflussen. Die Themen werden sodann den entsprechenden Aspekten des Berichtsrahmens zugeordnet. 2. Priorisierung: Im zweiten Schritt, der Priorisierung, werden die als relevant festgelegten Aspekte und weitere Themen hinsichtlich ihrer Bedeutung priorisiert. 3. Validierung: Im dritten Schritt, der Validierung, wird die Liste der priorisierten Aspekte und weiterer Themen auf Vollständigkeit hin überprüft. 4. Bericht: Im vierten Schritt, der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts, wird die Einverständniserklärung der Netzwerkmitglieder mit dem Berichtsinhalt eingeholt. 5. Überprüfung: Im fünften Schritt, der Überprüfung, die nach der Veröffentlichung des Berichts erfolgt, wird das Berichterstellungsverfahren revidiert, um Erkenntnisse für die zukünftige Berichterstattung zu erlangen. Im Laufe der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse werden die Berichterstattungsgrundsätze zur Bestimmung des Berichtsinhalts angewandt. 1. Ermittlung: Bei der Ermittlung der Nachhaltigkeitsthemen wird der Grundsatz des Nachhaltigkeitskontexts angewandt. 2. Priorisierung: Bei der Priorisierung wird der Grundsatz der Wesentlichkeit angewandt. 3. Validierung: Bei der Validierung wird der Grundsatz der Vollständigkeit angewandt. 4. Bericht: Bei der Berichtserstellung wird der Grundsatz der Akzeptanz verwendet. 5. Überprüfung: Bei der Überprüfung wird wiederum der Grundsatz des Nachhaltigkeitskontexts genutzt. Der Grundsatz der Stakeholderkommunikation findet bei jedem Schritt Anwendung. Prinzipiell müssen alle Schritte der Wesentlichkeitsanalyse dokumentiert werden, damit sie jederzeit und auch von Außenstehenden nachvollzogen werden können. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 9 von 112

10 Verwendung der Leitlinien Umsetzungsanleitung Abbildung 1: Wesentlichkeitsanalyse Überblick (eigene Darstellung in Anlehnung an GRI 2013b, S. 32) Schritt 1: Ermittlung Als erster Schritt werden die Nachhaltigkeitsthemen, die für das Netzwerk relevant sind, ermittelt, den einzelnen Aspekten des Berichtsrahmens zugeordnet und deren Grenzen festgelegt. Die Entscheidung, welche Themen bzw. Aspekte relevant sind, sollte nach den Grundsätzen des Nachhaltigkeitskontexts und der Stakeholderkommunikation getroffen werden. Die Grenzen eines Themas bzw. Aspekts können innerhalb und außerhalb eines Netzwerks auftreten. Das interdisziplinäre Berichterstellungsteam Für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts des Netzwerks sollte ein Team zusammengestellt werden, das aus Vertretern der einzelnen Netzwerkmitglieder besteht. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die einzelnen Vertreter jeweils aus unterschiedlichen Wirtschafts- und Wissenschaftsbereichen stammen. Je heterogener dieses Teams ist, desto kreativer, innovativer und flexibler kann sich die Zusammenarbeit gestalten. Dadurch, dass das Berichterstellungsteam aus Vertretern der einzelnen Netzwerkmitglieder besteht, ist die interne Stakeholderkommunikation in jedem Schritt sichergestellt. Der Grundsatz der Wesentlichkeit Ziel des ersten Schrittes ist es, eine Liste mit allen relevanten Themen zu erstellen, die dem Grundsatz des Nachhaltigkeitskontexts entsprechen. Daher werden relevante Themen als solche definiert, die für die Darstellung der maßgeblichen unmittelbar oder mittelbar verursachten wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Organisation als wichtig einzustufen sind oder Einfluss auf Beurteilungen und Entscheidungen von Stakeholdern haben. D.h. es muss für jedes relevantes Thema Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 10 von 112

11 Verwendung der Leitlinien Umsetzungsanleitung reflektiert werden, inwieweit das Netzwerk diesbezüglich unmittelbare und mittelbare Auswirkungen verursacht. Unmittelbare Auswirkungen sind solche, die das Netzwerk durch eigenes Handeln verursacht. Hierzu gehören z.b. Emissionen, welche die Geschäftsstelle durch die Nutzung von Gebäuden und IT verursacht. Ein anderes Beispiel sind die Beschaffung und der Verbrauch von Ressourcen, die für die Netzwerkoperationen benötigt werden. Zu den mittelbaren Auswirkungen gehören solche, die das Netzwerk mittelbar verursacht, indem es das Handeln der Mitglieder oder anderer Stakeholder beeinflusst. Damit sind z.b. Auswirkungen der Beratungstätigkeiten eines Netzwerkes oder Kooperationsmöglichkeiten, die durch das Netzwerk geschaffen werden, gemeint. Es müssen nicht beide Formen der Auswirkung vorliegen, damit ein Aspekt als wesentlich betrachtet werden kann. Erhebliche unmittelbare Auswirkungen machen einen Aspekt genauso wesentlich wie erhebliche mittelbare Auswirkungen. Bei der Erstellung dieser Liste kann der Berichtsrahmen der Leitlinien als Orientierung dienen. Gegebenenfalls sind jedoch auch Themen wesentlich, denen keine Aspekte in den Leitlinien entsprechen. Unter diesem Gesichtspunkt können z.b. das Vorsorgeprinzip sowie wissenschaftlich und international anerkannte Bewertungsmaßstäbe bezüglich Nachhaltigkeitsaktivitäten berücksichtigt werden. Die Themen, die im Berichtsrahmen enthalten sind, werden für die Ermittlung des letztendlichen Berichtsinhalts schließlich die entsprechenden Aspekte der Spezifischen Standardangaben der Leitlinien zugeordnet. Für Themen, die dem Berichtsrahmen der Leitlinien nicht entsprechen, können eigene Aspekte oder Indikatoren entwickelt werden, die im Berichts-Index dementsprechend vermerkt werden können. Eine weitere Möglichkeit solche Themen im Bericht darzustellen ist, Angaben zum Managementansatz zu machen. Der Grundsatz der Stakeholderkommunikation Der Grundsatz der Stakeholderkommunikation ist generell so zu interpretieren, dass der Nachhaltigkeitsbericht des Netzwerks das Kommunikationsoutput seiner internen Stakeholder bzw. Mitglieder und das Kommunikationsoutput mit externen Stakeholdern repräsentiert. Dabei sind unter internen Stakeholdern die Netzwerkmitarbeiter und die Vertreter der einzelnen Netzwerkmitglieder gemeint. Darunter auch diejenigen, die im interdisziplinären Berichterstellungsteam vertreten sind. Mit externen Stakeholdern sind alle Stakeholder und Stakeholdergruppen außerhalb der Geschäftsstelle des Netzwerks gemeint. Daher sind mit externen Stakeholdern nicht nur Stakeholdergruppen, die geografisch außerhalb des Netzwerkes einzuordnen sind, wie z.b. Zulieferer. Genauso sind damit Stakeholdergruppen gemeint, die geografisch innerhalb des Netzwerks einzuordnen sind, wie Beschäftigte der einzelnen Netzwerkmitglieder. Neben diesen internen und externen Stakeholdern soll der Nachhaltigkeitsbericht jedoch auch die Interessen von solchen Stakeholdern repräsentieren, die sich nicht artikulieren können, z.b. die von künftigen Generationen, der Fauna und der Ökosysteme. Diese gilt es daher genauso zu berücksichtigen. Somit wird der Grundsatz der Stakeholderkommunikation in jedem Schritt jeweils auf zwei Weisen verwirklicht, durch Kommunikation der internen Stakeholder (im Rahmen des Berichterstellungsteams) und durch Kommunikation mit externen Stakeholdern. Für die Kommunikation mit externen Stakeholdern bestehen oftmals schon Mechanismen der Stakeholderkommunikation, die das Netzwerk im Laufe der alltäglichen Netzwerkarbeit entwickelt hat - sowohl bezüglich der Stakeholder, die geografisch innerhalb, als auch derer, die geografisch außerhalb des Netzwerks einzuordnen sind. Beispielsweise bestehen Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 11 von 112

12 Verwendung der Leitlinien Umsetzungsanleitung Kommunikationsstrukturen mit Beschäftigten in Form von regelmäßigen Meetings (Stakeholder innerhalb des Netzwerks), oder es besteht die Routine, das gesellschaftliche Feedback auf die Öffentlichkeitsarbeit des Netzwerks fortlaufend zu analysieren (Stakeholder außerhalb des Netzwerks). Zur umfassenden Ermittlung der angemessenen Erwartungen und Interessen der Stakeholder müssen allerdings meistens noch zusätzliche Mechanismen der Stakeholderkommunikation angewandt werden. Dabei müssen die Kommunikationsstrukturen auf die jeweilige Stakeholdergruppe angepasst sein. Beispielsweise sind in einigen Fällen Befragungen per Mail oder per Telefon angebracht, in anderen Fällen gestaltet sich ein Zusammenkommen auf einer Tagung effizienter. Grundsätzlich ist eine Liste aller Stakeholder zu erstellen, der internen (Netzwerkrepräsentanten und mitarbeiter; Geschäftsstelle) und der externen (geografisch innerhalb und außerhalb des Netzwerks). Diese Liste kann zum einen während des Berichterstellungsprozesses zur Orientierung dienen, zum anderen sind die ermittelten Stakeholder im Aspekt Einbindung von Stakeholdern im Indikator (AS-23) anzugeben. Bei der Erstellung der Stakeholderliste gilt, dass sowohl Stakeholder aufgelistet werden, zu denen während des Berichtszeitraums Beziehungen bestanden, als auch solche, mit denen extra für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts Beziehungen aufgenommen wurden. Abbildung 2: Stakeholder des Netzwerks (eigene Darstellung in Anlehnung an GRI 2013b, S. 34) Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 12 von 112

13 Verwendung der Leitlinien Umsetzungsanleitung Interne Stakeholderkommunikation im Schritt 1 Zunächst zur Rolle der netzwerkinternen Stakeholderkommunikation im Rahmen des Berichterstellungsteams zur Ermittlung der relevanten Themen: Jedes Netzwerkmitglied hat für die Zusammenarbeit im Berichterstellungsteam im Vorfeld bereits eine Liste der eigenen relevanten Themen ermittelt, die sein Vertreter in das Team einbringt. Die relevanten Themen für ein Netzwerkmitglied können durch folgende Schritte ermittelt werden: 1. Analyse der Geschäftstätigkeiten des Netzwerkmitglieds: Welche Produkte bzw. Dienstleistungen werden geschaffen? Durch welche Geschäftstätigkeiten wird dies erreicht? (Hiermit sind z.b. Beschaffung, Verarbeitungsprozesse, Vertrieb, Verwaltungstätigkeiten etc. gemeint.) 2. Analyse der Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten des Netzwerkmitglieds: Welche Personen sind pro Geschäftstätigkeit betroffen? Hat die Geschäftstätigkeit jeweils nachhaltige positive oder negative Auswirkungen auf diese Stakeholdergruppe? Hat die Geschäftstätigkeit nachhaltige positive oder negative Auswirkungen auf die Umwelt? Durch die Arbeit im Team werden alle für die einzelnen Netzwerkmitglieder relevanten Themen zusammengetragen. Sie können hilfreich für die Ermittlung der für das gesamte Netzwerk wesentlichen Themen sein. Im Berichterstellungsteam werden aus dem Berichtsrahmen und weiteren Themen des Nachhaltigkeitskontexts schließlich diejenigen Themen ermittelt, die relevant für das gesamte Netzwerk sind. Die relevanten Themen für das gesamte Netzwerk können im Berichterstellungsteam durch folgende Schritte ermittelt werden: 1. Analyse der Netzwerktätigkeiten: Welche Produkte bzw. Dienstleistungen schafft das Netzwerk? Durch welche Netzwerktätigkeiten wird dies erreicht? (Hiermit sind z.b. Verwaltungstätigkeiten der Geschäftsstelle oder kooperatives Handeln der Netzwerkmitglieder gemeint.) 2. Analyse der Auswirkungen der Netzwerktätigkeiten: Welche Personen sind von den Netzwerktätigkeiten betroffen? Haben die Netzwerktätigkeiten jeweils nachhaltige positive oder negative Auswirkungen auf die Stakeholdergruppen? Haben die Netzwerktätigkeiten nachhaltige positive oder negative Auswirkungen auf die Umwelt? 3. Auswahl der für das gesamte Netzwerk relevanten Themen: Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 13 von 112

14 Verwendung der Leitlinien Umsetzungsanleitung Welche Nachhaltigkeitsthemen sind den jeweiligen Auswirkungen zuzuordnen? (Hiermit sind die Aspekte des Berichtsrahmens und weitere Themen des Nachhaltigkeitskontexts gemeint.) Welche Themen haben aus Netzwerksicht bzw. aus Sicht des Berichterstellungsteams die stärksten positiven oder negativen Auswirkungen? Externe Stakeholderkommunikation im Schritt 1 Das Ziel der externen Stakeholderkommunikation ist es, sowohl die einzelnen Stakeholder und Stakeholdergruppen des Netzwerks, als auch deren angemessene Erwartungen und Interessen zu ermitteln. Nachdem eine Liste aller relevanten Stakeholder aufgestellt wurde, gilt es zu ermitteln, wie die einzelnen Stakeholdergruppen die Auswirkungen des Netzwerkes wahrnehmen. Darauf lässt sich sodann die Ermittlung der Interessen und Erwartungen aufbauen, woraus sich wiederum die für das Netzwerk relevanten Themen ableiten lassen. Es kann im Folgenden festgestellt werden, welche Auswirkungen die Wahrnehmung, Interessen und Erwartungen der Stakeholder am stärksten beeinflussen. Diese Themen qualifizieren sich damit ebenfalls als relevante Themen. Als Ergebnis dieser Kommunikation kann sich oftmals herausstellen, dass die Auswirkungen des Netzwerks von den eigenen Netzwerkmitgliedern und den externen Stakeholdern unterschiedlich wahrgenommen werden. Eine solche Erkenntnis ist sehr hilfreich für die weitere Stakeholderkommunikation. Ergebnis der internen und externen Stakeholderkommunikation in Schritt 1 Ergebnis der internen und externen Stakeholderkommunikation ist schließlich eine Liste aller relevanten internen und externen Stakeholder, deren angemessene Interessen und Erwartungen ermittelt wurden, woraus eine Liste aller berichtsrelevanten Themen erstellt wurde. Festlegung der Berichtsgrenzen Nun wird für jeden Aspekt und jedes weitere Thema die Grenze ermittelt. Ein Aspekt bzw. Thema kann innerhalb und außerhalb des Netzwerks relevant sein, es ist also zu ermitteln, wo genau die Auswirkungen des Netzwerkes auftreten. Dazu kann das Netzwerk zum einen unter dem geografischen Gesichtspunkt betrachtet werden, zum anderen können seine Beziehungen analysiert werden. Wird bei der Festlegung der Grenze für den Aspekt Emissionen beispielsweise mit dem geografischen Gesichtspunkt gearbeitet, kann in den Bereich innerhalb des Netzwerks z.b. der Emissionsausstoß durch Geschäftstätigkeiten wie die Nutzung von IT gezählt werden. In den Bereich außerhalb des Netzwerks würde unter dem geografischen Gesichtspunkt z.b. der Emissionsausstoß durch die An- und Abreise der Mitarbeiter und Warenzulieferung gezählt werden. Werden die Grenzen des Aspekts Emissionen hingegen unter dem Gesichtspunkt der Beziehungen gesetzt, so würde der Bereich innerhalb des Netzwerks die Emissionen sowohl der Geschäftsstelle als auch der Mitarbeiter umfassen. Die durch Zulieferer verursachten Emissionen würden demnach wiederum dem Bereich außerhalb des Netzwerks zugeordnet. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 14 von 112

15 Verwendung der Leitlinien Umsetzungsanleitung Abbildung 3: Aspektabgrenzung unter dem Gesichtspunkt Geografie (eigene Darstellung in Anlehnung an GRI 2013b, S. 34) Abbildung 4: Aspektabgrenzung unter dem Gesichtspunkt Beziehungen (eigene Darstellung in Anlehnung an GRI 2013b, S. 34) Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 15 von 112

16 Verwendung der Leitlinien Umsetzungsanleitung Wichtig ist, dass bei der Festlegung der Grenze auch jeweils die mittelbar verursachten Auswirkungen berücksichtigt werden. Diese können ebenfalls innerhalb und außerhalb des Netzwerks auftreten. Als Beispiel kann an dieser Stelle der Aspekt Förderung eines verantwortungsvollen Konsumverhaltens unter dem Gesichtspunkt der Beziehungen des Netzwerks betrachtet werden. Als unmittelbar verursachte Auswirkungen innerhalb des Netzwerks kann hier ein gestärktes Verantwortungsbewusstsein der Netzwerkmitarbeiter gewertet werden. Als mittelbar verursachte Auswirkung könnte hier noch die Weitergabe des neuen Verantwortungsbewusstseins der Netzwerkmitarbeiter an deren Verwandte oder Freunde dazu gezählt werden. Die Frage ist letztendlich immer, wie weit das Netzwerkwirken interpretiert und wo schließlich die Grenze eines Themas oder Aspekts gezogen wird. Ein Netzwerk setzt sich für ein relevantes Thema jeweils bestimmte Ziele, die es durch entsprechende Maßnahmen zu erreichen versucht. Der Nachhaltigkeitsbericht stellt sodann darüber hinaus die erreichten Ergebnisse dar. Bleibt man beim Beispiel des Aspekts Förderung eines verantwortungsvollen Konsumverhaltens so ist das Ziel ein stärkeres Verantwortungsbewusstsein der Netzwerkmitarbeiter. Entsprechende Maßnahmen können in diesem Fall Workshops oder Exkursionen sein. Bei der Darstellung der erreichten Ergebnisse kommt es letztendlich auf Datenverfügbarkeit für den Bericht an. Ein gestärktes Verantwortungsbewusstsein der Netzwerkmitglieder kann z.b. durch deren vermehrte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel dargestellt werden. Ob eine vermehrte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in der Netzwerkumgebung darauf zurückzuführen ist, dass die in ihrem Verantwortungsbewusstsein gestärkten Netzwerkmitarbeiter ihre Verwandten und Freunde beeinflusst haben, ist durch Daten nicht eindeutig zu untermauern. Da mittelbare Beeinflussung hingegen in den meisten Fällen nur mangelhaft zu belegen ist, soll sie trotzdem begründet in den Bericht mit einfließen. Schritt 2: Priorisierung Im zweiten Schritt werden die als relevant ermittelten Aspekte und weitere Themen ihrer Bedeutung nach eingestuft. Dabei werden die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Stakeholderkommunikation angewandt. Grundsatz der Wesentlichkeit Die als relevant ermittelten Aspekte und weitere Themen werden hinsichtlich der Bedeutung ihrer unmittelbar oder mittelbar verursachten wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen oder ihres maßgeblichen Einflusses auf die Entscheidungen der Stakeholder bewertet. Interne Stakeholderkommunikation in Schritt 2 In Schritt 1 hat das Berichterstellungsteam im Rahmen der internen Stakeholderkommunikation aus den von den einzelnen Netzwerkmitgliedern als relevant erklärten Themen (und weiteren Themen des Nachhaltigkeitskontexts) eine Liste mit Themen ermittelt, die für das gesamte Netzwerk relevant sind. Diese Themen wurden anschließend den Aspekten des Berichtsrahmens zugeordnet Die damit als relevant ermittelten Aspekte und weitere Themen werden nun nach folgenden Kriterien priorisiert: die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer Auswirkung; der Schweregrad einer Auswirkung; Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 16 von 112

17 Verwendung der Leitlinien Umsetzungsanleitung die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Risiken oder Chancen im Zusammenhang mit einem Aspekt; die Maßgeblichkeit der Auswirkung für die langfristige Leistung der Organisation; die Chance für die Organisation durch die Auswirkung zu wachsen bzw. sich einen Vorteil daraus zu verschaffen; gegenwärtige und zukünftige finanzielle und nicht finanzielle Folgen; Auswirkungen auf Strategien, Richtlinien, Prozesse, Beziehungen und Verpflichtungen der Organisation; Auswirkungen auf den Wettbewerbsvorteil/Managementerfolg.! Externe Stakeholderkommunikation in Schritt 2 In Schritt 1 wurde im Rahmen der Kommunikation mit externen Stakeholdern eine Liste mit relevanten Themen aufgestellt, die auf den Interessen und Erwartungen aller relevanten Stakeholder basieren. Die Themen wurden wiederum den Aspekten des Berichtsrahmens zugeordnet. Diese und die weiteren im Rahmen der externen Stakeholderkommunikation als relevant ermittelten Themen werden nun nach folgenden Kriterien analysiert: Verhältnis zwischen Netzwerk und Stakeholder; Interesse der externen Stakeholder an den Auswirkungen; Ausmaß des Einflusses der Auswirkungen auf die externen Stakeholder; zukünftiger Einfluss der Auswirkungen auf die externen Stakeholder; Einfluss der externen Stakeholder auf das Netzwerk; externe Stakeholder als Kriterium für den Netzwerkerfolg. Als Ergebnis dieser Priorisierung kann sich herausstellen, dass verschiedene Aspekte und weitere Themen von Stakeholdern und Netzwerk unterschiedlich gewichtet werden. Diese Erkenntnis kann hilfreich sein für die Strategie und Stakeholderkommunikation des Netzwerks. Einordnung in die Matrix Schließlich werden die Aspekte und weitere Themen entsprechend ihrer Priorisierung in die Matrix eingeordnet. Dabei spielt nicht die Konvergenz zwischen der Priorisierung von internen und externen Stakeholdern eine Rolle, sondern nur die Bedeutung innerhalb eines Gesichtspunktes: Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 17 von 112

18 Verwendung der Leitlinien Umsetzungsanleitung Einfluss auf Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder (int./ext.) Bedeutung der wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der StA Abbildung 5: Matrix der Wesentlichkeitsanalyse (eigene Darstellung, angelehnt an die Darstellungsweisen der Wesentlichkeitsanalysen von z. B. Daimler und Deutsche Bank) *Erläuterung der Matrix: Entlang der x-achse werden die Aspekte und weitere Themen der unmittelbar und mittelbar verursachten wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen des Netzwerks nach dem Ausmaß der Bedeutung angeordnet, der ihnen vom Berichterstellungsteam beigemessen wurde. Entlang der y-achse werden die Aspekte und Themen, die maßgeblich die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder beeinflussen, entsprechend der Priorisierung der Stakeholder angeordnet. Zur Orientierung sind die Felder der Matrix, welche die Aspekte und weitere Themen mit größerer Bedeutung repräsentieren, mit einer stärkeren Rotfarbe hinterlegt. Ergebnis der Periodisierung Das Ergebnis in diesem Schritt ist eine Liste aller wesentlicher Aspekte, die in den Bericht aufgenommen werden (rotes Feld der Matrix) mit ihren jeweiligen Grenzen (s. Schritt 1). Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 18 von 112

19 Verwendung der Leitlinien Umsetzungsanleitung Schritt 3: Validierung Bei der Validierung werden die ermittelten und priorisierten Aspekte und weitere Themen auf Vollständigkeit hin überprüft. Die anzuwendenden Grundsätze bei diesem Schritt lauten Vollständigkeit und Stakeholderkommunikation. Grundsatz der Vollständigkeit Alle als wesentlich ermittelten Aspekte und weitere Themen werden vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Vollständigkeit anhand von folgenden Kriterien überprüft: Decken die ausgewählten Aspekte und weitere Themen die wesentlichen Auswirkungen des Netzwerks ab? Sind für die ausgewählten Aspekte und weitere Themen die Grenzen erläutert? Entsprechen die Informationen, die zu jedem ausgewählten Aspekt und weiteren Thema geliefert werden sollen, dem Berichtszeitraum? Gegebenenfalls können die ausgewählten Aspekte und weitere Themen auch noch einmal auf Wesentlichkeit hin überprüft werden. Die Informationen zu den Aspekten und weiteren Themen werden sodann den Angaben zum Managementansatz (DMA; für nähere Informationen s. Abschnitt 5. Spezifische Standardangaben) und Indikatoren zugeordnet. Interne Stakeholderkommunikation in Schritt 3 Die Validierung wird vom Berichterstellungsteam durchgeführt. Externe Stakeholderkommunikation in Schritt 3 Zusätzliche Stakeholder können zur letztendlichen Bestimmung der Berichtsinhalte im Sinne der endgültigen Festlegung der aufzunehmenden Aspekte mit einbezogen werden. Schritt 4: Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts Durch die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts werden die als wesentlich ermittelten Aspekte und weitere Themen, deren Inhalte in Schritt 3 der Wesentlichkeitsanalyse den DMA und Indikatoren zugeordnet worden sind, im endgültigen Nachhaltigkeitsbericht dargelegt. Dabei sind die Grundsätze Akzeptanz und Stakeholderkommunikation anzuwenden. Grundsatz der Akzeptanz Nach der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts und vor seiner Veröffentlichung ist das Einverständnis aller repräsentierter Netzwerkmitglieder zur Veröffentlichung einzuholen. Insbesondere dieser Schritt sollte sorgfältig dokumentiert werden. Interne Stakeholderkommunikation in Schritt 4 Alle Netzwerkmitglieder müssen der Veröffentlichung zustimmen. Externe Stakeholderkommunikation in Schritt 4 Für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts kann Unterstützung von externen Stakeholdern eingeholt werden. Ergebnis des vierten Schrittes ist der vollendete und veröffentlichte Nachhaltigkeitsbericht des Netzwerks. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 19 von 112

20 Verwendung der Leitlinien Umsetzungsanleitung Schritt 5: Überprüfung Nach der Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsberichts, parallel zur Vorbereitung auf den nächsten Berichtszyklus, wird der gesamte vorangegangene Berichterstattungsprozess überprüft. Dabei gelten die Grundsätze des Nachhaltigkeitskontexts und der Stakeholderkommunikation. Grundsatz des Nachhaltigkeitskontexts Es wird sowohl die Anwendung der Berichterstattungsgrundsätze als auch der Umfang der als wesentlich ermittelten Aspekte und weiterer Themen überprüft. Die Ergebnisse der Überprüfung können Informationen für die Wesentlichkeitsanalyse des nächsten Berichts liefern. Interne Stakeholderkommunikation in Schritt 5 Die Überprüfung wird vom Berichterstattungsteam durchgeführt, das aus Vertretern der einzelnen Netzwerkmitglieder besteht. Externe Stakeholderkommunikation in Schritt 5 Das Stakeholder-Feedback wird in die Überprüfung mit eingebunden. Zu der Überprüfung können externe Stakeholder (innerhalb und außerhalb des Netzwerks) dazu geholt werden. Bearbeitung der Allgemeinen Standardangaben Mit der Wesentlichkeitsanalyse wurde entschieden, welche Inhalte der Nachhaltigkeitsbericht des Netzwerks enthalten soll. Bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts spielen nun die Berichterstattungsgrundsätze zur Bestimmung der Berichtsqualität eine entscheidende Rolle: Ausgewogenheit, Vergleichbarkeit, Genauigkeit, Aktualität, Klarheit und Verlässlichkeit. Für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts kann mit der Bearbeitung der Allgemeinen Standardangaben begonnen werden, welche Aspekte bezüglich der nachhaltigen Geschäftstätigkeiten des Netzwerks, Angaben über den ermittelten Berichtsinhalt, die Einbindung der Stakeholder bei der Ermittlung des Berichtsinhalts sowie über das Berichtsprofil enthalten. Diese müssen von jedem berichtenden Netzwerk angegeben werden, unabhängig von der durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse. Die Allgemeinen Standardangaben wurden von der GRI G4 Version stark abgeändert (s. Kapitel Entstehung der Leitlinien ). Einige Indikatoren sind jedoch in ihrer Originalversion übernommen worden. Bei der Bearbeitung dieser Indikatoren bietet es sich an, die Hilfestellungen in der GRI G4 Umsetzungsanleitung in Anspruch zu nehmen. Bearbeitung der Spezifischen Standardangaben Ein weiterer Unterschied zur GRI G4 Version besteht darin, dass die Leitlinien für Netzwerke bzw. netzwerktypische Kooperationen vorsehen, dass für Aspekte und Indikatoren der Spezifischen Standardangaben jeweils unmittelbar und mittelbar verursachte Auswirkungen angegeben werden. Nachdem dieser Unterschied zur GRI G4 Version bereits bei der Wesentlichkeitsanalyse zur Geltung kam, spielt er nun auch bei der Bearbeitung der Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 20 von 112

21 Verwendung der Leitlinien Umsetzungsanleitung Spezifischen Leitlinien eine entscheidende Rolle. Es gilt, bei jedem als wesentlich ermittelten Aspekt und weiterem Thema zu reflektieren, bezüglich welcher unmittelbar und mittelbar verursachten Auswirkungen des Netzwerks Informationen dargestellt werden sollen. Unmittelbare Auswirkungen sind solche, die das Netzwerk durch eigenes Handeln verursacht. Hierzu gehören z.b. Emissionen, welche die Geschäftsstelle durch die Nutzung von Gebäuden und IT verursacht. Ein anderes Beispiel sind die Beschaffung und der Verbrauch von Ressourcen, die für die Netzwerkoperationen benötigt werden. Zu den mittelbaren Auswirkungen gehören solche, die das Netzwerk mittelbar verursacht, indem es das Handeln der Mitglieder oder anderer Stakeholder beeinflusst. Damit sind z.b. Auswirkungen der Beratungstätigkeiten eines Netzwerkes oder Kooperationsmöglichkeiten, die durch das Netzwerk geschaffen werden gemeint. Es müssen nicht beide Formen der Auswirkung vorliegen, damit ein Aspekt als wesentlich betrachtet werden kann. Erhebliche unmittelbare Auswirkungen machen einen Aspekt genauso wesentlich wie erhebliche mittelbare Auswirkungen. Die GRI G4 Version unterscheidet bei der Bearbeitung der Spezifischen Standardangeben darin, ob nur ein Teil der Angaben bearbeitet wurde (Übereinstimmungskriterium Kern ), oder ob die Allgemeinen Standardangaben und wesentlichen Aspekte und weitere Themen komplett bearbeitet wurden (Übereinstimmungskriterium Umfassend ). Diese Unterscheidung findet in dieser Version der Leitlinien nicht statt. Die Allgemeinen Standardangaben sind komplett anzugeben, für die als wesentlich ermittelten Aspekte und weitere als wesentlich ermittelte Themen, die nicht im Berichtsrahmen der Leitlinien enthalten sind, sind alle Indikatoren darzustellen. Angaben zum Managementansatz (DMA) Zu jedem Aspekt der Spezifischen Standardangaben müssen zunächst Angaben zum Managementansatz (DMA; engl.: Disclosures of Managementapproach) gemacht werden, bevor Informationen zu den einzelnen Indikatoren dargestellt werden. Für als wesentlich ermittelte Themen, die der Berichtsrahmen dieser Leitlinien nicht enthält, werden ebenfalls Angaben zum Managementansatz dargelegt. Ob für diese Themen darüber hinaus eigene Aspekte und Indikatoren entwickelt werden, die dementsprechend im Berichtsindex vermerkt werden können, ist dem berichtenden Netzwerk freigestellt. Die DMA sind deswegen vorgesehen, damit das Netzwerk zunächst erklären kann, wie es mit den auf den wesentlichen Aspekt bzw. weitere Thema bezogenen unmittelbar und mittelbar verursachten wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen im Allgemeinen umgeht, bevor es detailliertere, auf die einzelnen Indikatoren bezogene, Informationen darlegt. Dabei soll das Netzwerk sowohl erklären, wie es tatsächliche als auch potenzielle Auswirkungen ermittelt, analysiert und auf sie reagiert. Dadurch wird der Kontext für die Indikatoren gebildet. Wird ein Managementansatz auf mehr als nur einen Aspekt bzw. weiteres Thema angewendet, reicht es aus, ihn nur einmal darzustellen. Ein entsprechender Hinweis, auf welche Aspekte bzw. weitere Themen er sich bezieht, genügt. Es ist jedes Mal anzugeben, wenn ein Managementansatz die in der Wesentlichkeitsanalyse festgelegte Grenze eines Aspekts bzw. weiteren Themas nicht abdeckt. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 21 von 112

22 Verwendung der Leitlinien Umsetzungsanleitung Die GRI G4 Leitlinien unterscheiden zwischen allgemeinen und spezifischen DMA. Die Leitlinien für Netzwerke bzw. netzwerktypische Kooperationen verlangen lediglich die allgemeinen Angaben: Geben Sie die allgemeinen Angaben zum Managementansatz an. DMA a. Geben Sie an, warum der Aspekt wesentlich ist. Nennen Sie die Auswirkungen, die diesen Aspekt wesentlich werden lassen. Gehen Sie dabei auf die unmittelbaren und auf die mittelbaren Auswirkungen ein. (Die Orientierungshilfe zur Unterscheidung zwischen unmittelbaren und mittelbaren Indikatoren ist im nächsten Absatz Indikatoren zu finden.) b. Geben Sie an, wie das Netzwerk mit diesem wesentlichen Aspekt oder dessen (unmittelbaren) Auswirkungen umgeht. c. Legen Sie die Beurteilung des Managementansatzes dar, einschließlich der Verfahren für die Beurteilung der Effizienz des Managementansatzes; der Ergebnisse der Beurteilung des Managementansatzes; aller mit dem Managementansatz verbundenen Anpassungen. Eine Orientierungshilfe für die allgemeine DMA ist in der GRI G4 Umsetzungsanleitung auf den Seiten zu finden. Darüber hinaus sehen die GRI G4 Leitlinien wie bereits erwähnt auch spezifische DMA vor (GRI G4 Umsetzungsanleitung S. 64). Sie werden in diesem Fall nicht verlangt, können allerdings als Orientierungshilfe dienen. Indikatoren Nachdem der Managementansatz dargestellt worden ist, werden die einzelnen Aspekte (und ggf. auch weitere Themen) ihren Indikatoren gemäß dargestellt. Da die Spezifischen Standardangaben originalgetreu übernommen worden sind, kann in diesem Fall für alle Aspekte und Indikatoren als Orientierungshilfe die GRI G4 Umsetzungsanleitung herangezogen werden. Eine Ausnahme stellen diejenigen Aspekte und Indikatoren mit Regionsbezug dar, die den GRI G4 Aspekten hinzugefügt wurden (s. Entstehung der Leitlinien ). Berichtsindex Jeder Nachhaltigkeitsbericht von Netzwerken bzw. netzwerktypischen Kooperationen sollte einen Berichtsindex (AS-32) enthalten. Ein Berichtsindex stellt dar, an welchen Stellen im Bericht die einzelnen Allgemeinen Standardangaben und als wesentlich ermittelten Aspekte und weitere Themen dargestellt sind. Der Index sollte auch eine Referenz zum externen Prüfungsbericht, falls vorhanden, enthalten. Den Bericht vor seiner Veröffentlichung extern prüfen zu lassen ist nicht obligatorisch, jedoch ausdrücklich zu empfehlen, da es die Glaubwürdigkeit des Berichts steigert. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 22 von 112

23 Verwendung der Leitlinien Umsetzungsanleitung Weitere Informationen Der Nachhaltigkeitsbericht kann in Papierform, elektronisch oder internetbasiert erstellt werden. Oft empfiehlt sich auch eine Kombination, beispielsweise eine ausführliche elektronische Version und eine komprimiertere Druckversion. Für die elektronische Erstellung existiert heutzutage eine Vielzahl an hilfreicher Software. In der Nachhaltigkeitsberichterstattung zeichnet sich deutlich der Trend der integrierten Berichterstattung ab. Dabei wird die finanzielle Berichterstattung über die Wertschöpfungstätigkeiten mit der Berichterstattung über die wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Werte verbunden. Somit wird die Verantwortlichkeit (engl.: Accountability) der Nachhaltigkeitsaktivitäten und dadurch eine ökonomisch nachvollziehbarere Darstellung gewährleistet. Es bietet sich für ein Netzwerk also ebenso an, integriert Bericht zu erstatten. Einen Leitfaden hierfür stellt beispielsweise das International Integrated Reporting Council (IIRC) zur Verfügung. Jedoch ergeben sich bei der Bilanzierung der Nachhaltigkeitsaktivitäten Schwierigkeiten, da beispielsweise finanzielle Werte einer in ihrem Verantwortungsbewusstsein gestärkten Mitarbeiterschaft schwer zu erfassen sind. Deshalb ist zu empfehlen, zunächst in Form eines Nachhaltigkeitsberichts im Sinne dieser Leitlinien Bericht zu erstatten. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 23 von 112

24 Berichterstattungsgrundsätze Grundsätze zur Bestimmung der Berichtsinhalte Berichterstattungsgrundsätze Die Berichterstattungsgrundsätze sind zur Erreichung von Transparenz bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung von elementarer Bedeutung und sollten daher von allen Netzwerken bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts eingehalten werden. Die Grundsätze sind in zwei Gruppen gegliedert: Grundsätze zur Bestimmung der Berichtsinhalte und Grundsätze zur Bestimmung der Berichtsqualität. Die Grundsätze zur Bestimmung der Berichtsinhalte beschreiben die Vorgehensweise zur Feststellung des Inhalts, den der Bericht abdecken soll. Dabei werden die Aktivitäten des Netzwerks, ihre Auswirkungen und die wesentlichen Erwartungen und Interessen ihrer Stakeholder berücksichtigt. Die Grundsätze zur Bestimmung der Berichtsqualität zeigen Optionen zur Sicherstellung der Qualität der Informationen im Nachhaltigkeitsbericht sowie einer sachgerechten Darstellung auf. Die Qualität der Informationen ist wichtig, damit die Stakeholder die Leistung fundiert und angemessen beurteilen und geeignete Maßnahmen ergreifen können. Grundsätze zur Bestimmung der Berichtsinhalte Diese Grundsätze sollen in Kombination angewandt dazu dienen, die Berichtsinhalte festzulegen. Stakeholderkommunikation Grundsatz: Das Netzwerk sollte seine Stakeholder angeben. Sein Nachhaltigkeitsbericht sollte das Output der Stakeholderkommunikation darstellen. Ein Netzwerk ist geprägt durch seine internen und externen Stakeholder, welche letztendlich auch die Berichtszielgruppe darstellen. Daher ist es von größter Wichtigkeit, den Bericht ihren Erwartungen und Interessen anzupassen. Gegebenenfalls eignen sich dafür auch verschiedene Berichtsfassungen für einzelne Stakeholdergruppen. Akzeptanz Grundsatz: Der Berichtsinhalt muss von allen Netzwerkmitgliedern akzeptiert sein. Im Gegensatz zu einem Nachhaltigkeitsbericht von Unternehmen spricht der Nachhaltigkeitsbericht von Netzwerken für viele Unternehmen und andere Netzwerkmitglieder. Diese müssen ihrem repräsentativen Bild, das der Nachhaltigkeitsbericht schafft, vor der Veröffentlichung des Berichts zustimmen. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 24 von 112

25 Berichterstattungsgrundsätze Grundsätze zur Bestimmung der Berichtsinhalte Nachhaltigkeitskontext Grundsatz: Der Bericht sollte die Leistung des Netzwerks im größeren Zusammenhang einer nachhaltigen Entwicklung darstellen. Informationen über die Leistung sollten in einen Zusammenhang gestellt werden. Den Hintergrund für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bildet die Frage, wie ein Netzwerk zur Verbesserung oder Verschlechterung von wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Bedingungen, Entwicklungen sowie Tendenzen auf lokaler, regionaler oder globaler Ebene beiträgt bzw. in Zukunft beitragen möchte. Eine eingeschränkte Berichterstattung lediglich über Tendenzen bei einzelnen Leistungen (oder die Effizienz eines Netzwerks) liefert keine ausreichende Antwort auf diese Frage. Berichte sollten daher so angelegt sein, dass sie die Leistung im Zusammenhang mit weiterreichenden Konzepten der Nachhaltigkeit darstellen. Hierzu gehört, die Leistungen des Netzwerks im Hinblick auf die Begrenztheit von bzw. die Anforderungen an ökologische(n) oder gesellschaftliche(n) Ressourcen auf Branchenebene bzw. auf lokaler, regionaler oder globaler Ebene zu diskutieren. Wesentlichkeit Grundsatz: Der Bericht sollte Aspekte abdecken, die: die wesentlichen wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen des Netzwerks wiedergeben bzw.; die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder maßgeblich beeinflussen. Netzwerke sind mit einer großen Bandbreite möglicher Themen für die Berichterstattung konfrontiert. Relevante Themen sind solche, die für die Darstellung wirtschaftlicher, ökologischer und gesellschaftlicher Auswirkungen des Netzwerks als wichtig einzustufen sind oder möglicherweise Einfluss auf Entscheidungen von Stakeholdern haben und deshalb eine Aufnahme in den Bericht begründen könnten. Wesentlichkeit ist die Schwelle, ab der Aspekte wichtig genug sind, um in den Bericht aufgenommen zu werden. Vollständigkeit Grundsatz: Der Bericht sollte alle wesentlichen Aspekte und deren Grenzen in dem Maße abdecken, dass sie die bedeutenden wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen wiedergeben und die Stakeholder die Leistung des Netzwerks im Berichtszeitraum beurteilen können. Bei der Vollständigkeit geht es in erster Linie um den Umfang, die Abgrenzung und den zeitlichen Rahmen. Das Konzept der Vollständigkeit kann auch angewandt werden, um auf Praktiken bei der Informationserfassung Bezug zu nehmen und wenn es darum geht, ob die Darstellung von Informationen verständlich und angemessen ist. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 25 von 112

26 Berichterstattungsgrundsätze Grundsätze zur Bestimmung der Berichtsqualität Grundsätze zur Bestimmung der Berichtsqualität Diese Grundsätze zeigen Optionen zur Sicherstellung der Qualität der Informationen im Nachhaltigkeitsbericht sowie einer sachgerechten Darstellung auf. Entscheidungen hinsichtlich der Aufbereitung von Informationen für den Bericht sollten mit diesen Grundsätzen übereinstimmen. Jeder dieser Grundsätze ist elementar zur Erreichung von Transparenz. Die Qualität der Informationen ist wichtig, damit die Stakeholder die Leistung fundiert und angemessen beurteilen und geeignete Maßnahmen ergreifen können. Ausgewogenheit Grundsatz: Der Bericht sollte sowohl positive als auch negative Aspekte der Leistung des Netzwerks beinhalten, um eine fundierte Beurteilung der Gesamtleistung zu ermöglichen. Die gesamte Darstellung des Berichtsinhalts sollte ein wertfreies Bild der Leistung des Netzwerks liefern. Der Bericht sollte eine selektive Darstellung, Auslassungen oder Präsentationsformate vermeiden, die die Entscheidung oder das Urteil des Lesers über Gebühr oder in unangemessener Weise beeinflussen können. Vergleichbarkeit Grundsatz: Das Netzwerk sollte Informationen konsistent auswählen, zusammentragen und in Berichtsform bringen. Die Informationen im Bericht sollten so dargestellt werden, dass die Stakeholder Veränderungen in der Leistung eines Netzwerks im zeitlichen Verlauf analysieren und mit anderen Netzwerken vergleichen können. Für eine Leistungsbewertung ist Vergleichbarkeit erforderlich. Stakeholdern sollte es mit Hilfe des Berichts möglich sein, Informationen über die wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Leistung des Netzwerks mit seiner frühere Leistung, seinen Zielvorgaben und, soweit möglich, auch mit der Leistung anderer Netzwerke zu vergleichen. Genauigkeit Grundsatz: Die Informationen im Bericht sollten so genau und detailliert sein, dass Stakeholder die Leistung des Netzwerks bewerten können. Wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche DMA (Angaben zum Managementansatz) und Angaben zu Indikatoren können auf verschiedenste Art und Weise formuliert werden. Das Spektrum reicht von qualitativen Angaben bis hin zu ausführlichen quantitativen Messungen. Die Anforderungen an Genauigkeit sind abhängig von der Art der Informationen sowie dem jeweiligen Nutzer. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 26 von 112

27 Berichterstattungsgrundsätze Grundsätze zur Bestimmung der Berichtsqualität Aktualität Grundsatz: Die Berichterstattung erfolgt regelmäßig, damit die Informationen den Stakeholdern rechtzeitig zur Verfügung stehen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Die Nützlichkeit der Informationen ist eng daran gekoppelt, ob diese so rechtzeitig veröffentlicht werden, dass Stakeholder sie effektiv in ihren Entscheidungsfindungsprozess einbeziehen können. Die zeitliche Planung der Veröffentlichung hängt sowohl damit zusammen, in welchem Intervall der Bericht normalerweise erstellt wird, als auch damit, diesen in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit im Bericht beschriebenen, aktuellen Ereignissen zu veröffentlichen. Klarheit Grundsatz: Informationen sollten so zur Verfügung gestellt werden, dass sie für Stakeholder, die den Bericht nutzen, verständlich und zugänglich sind. Informationen sollten so dargestellt werden, dass sie für die Stakeholder, die mit dem Netzwerk und ihren Aktivitäten hinreichend vertraut sind, verständlich sind. Verlässlichkeit Grundsatz: Die für die Aufbereitung eines Berichts verwendeten Informationen und Verfahren sollten so gesammelt, aufgezeichnet, analysiert und weitergegeben werden, dass sie einer Überprüfung unterzogen werden können, die die Qualität und die Wesentlichkeit der Informationen feststellt. Stakeholder sollten darauf vertrauen können, dass eine Prüfung des Berichts die Richtigkeit seiner Inhalte und die angemessene Anwendung der Berichterstattungsgrundsätze bestätigen würde. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 27 von 112

28 Standardangaben - Übersicht Standardangaben Es gibt zwei verschiedene Arten von Standardangaben: Allgemeine Standardangaben und Spezifische Standardangaben. Allgemeine Standardangaben Strategie und Analyse Netzwerkprofil Ermittelte wesentliche Aspekte und Grenzen Einbindung von Stakeholdern Berichtsprofil Netzwerkgovernance Ethik und Integrität Spezifische Standardangaben Angaben zum Managementansatz Indikatoren Die Standardangaben werden in den nachfolgenden Abschnitten näher erläutert. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 28 von 112

29 Allgemeine Standardangaben Aspekte und Indikatoren Allgemeine Standardangaben Die Allgemeinen Standardangaben gelten für alle Netzwerke, die Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Die Allgemeinen Standardangaben sind in sieben Bereiche unterteilt: Strategie und Analyse, Netzwerkprofil, ermittelte wesentliche Aspekte und Grenzen, Einbindung von Stakeholdern, Berichtsprofil, Netzwerkgovernance sowie Ethik und Integrität. Strategie und Analyse Diese Standardangaben geben einen allgemeinen strategischen Überblick über das Netzwerk, mit besonderem Augenmerk auf die Nachhaltigkeit, um einen Kontext für eine nachfolgende, detailliertere Berichterstattung anhand von anderen Abschnitten der Leitlinien bereitzustellen. In diesem Abschnitt können Bezüge zu anderen Teilen des Berichts hergestellt werden, er soll aber vor allem Einblick in die strategischen Themen bieten und nicht einfach nur die Berichtsinhalte zusammenfassen. Beschreiben Sie die kollektiven Ziele und die Strategie des Netzwerks. AS-1 Bei Beschreibung der kollektiven Ziele und der Strategie des Netzwerkes sollte die Erklärung darauf eingehen, in welchem Verfahren die (allgemeinen) kollektiven Ziele und Strategien des Netzwerks gesetzt werden und welche Netzwerkmitglieder daran beteiligt sind. Berichten Sie über etwaige signifikante Abänderungen der Ziele und Strategien in der letzten Zeit AS-2 Stellen Sie eine Erklärung eines Repräsentanten des Netzwerks über den Stellenwert der Nachhaltigkeit, das Nachhaltigkeitsverständnis und die Nachhaltigkeitsdefinition des Netzwerks und die Strategie des Netzwerks im Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit zur Verfügung. Die Erklärung zur Strategie des Netzwerks im Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit sollte die globale Vision und die Strategie auf kurze, mittlere und lange Sicht vorstellen, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit signifikanten wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen, die vom Netzwerk verursacht werden oder zu denen es beiträgt, oder den Auswirkungen, die als Folge seiner Beziehungen zu anderen (z. B. Lieferanten, natürliche oder juristische Personen in lokalen Gemeinschaften) mit seinen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden können. Die Erklärung sollte Folgendes enthalten: kurz- und mittelfristige strategische Prioritäten und Kernthemen in Bezug auf Nachhaltigkeit, einschließlich der Einhaltung international anerkannter Standards sowie Angaben darüber, in welchem Zusammenhang solche Standards mit langfristigen Strategien und dem Erfolg des Netzwerks stehen; weitergefasste Trends (z. B. makroökonomische oder politische), die das Netzwerk betreffen und seine Prioritäten bezüglich der Nachhaltigkeit beeinflussen; Schlüsselereignisse, Erfolge und Misserfolge im Berichtszeitraum; Einschätzung der Leistung in Bezug auf die Ziele; Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 29 von 112

30 Allgemeine Standardangaben Aspekte und Indikatoren Ausblick auf die wichtigsten Herausforderungen und Ziele des Netzwerks für das nächste Jahr und auf die Ziele in den kommenden 3 5 Jahren; weitere Punkte in Verbindung mit dem strategischen Ansatz des Netzwerks AS-3 Geben Sie eine Beschreibung der wichtigsten Auswirkungen, Risiken und Chancen. Das Netzwerk sollte in zwei knappen Abschnitten die wichtigsten Auswirkungen, Risiken und Chancen beschreiben. Abschnitt eins sollte sich auf die wichtigsten Auswirkungen des Netzwerks auf die Nachhaltigkeit und die Folgen für Stakeholder sowie auf die in nationalem Recht und in einschlägigen international anerkannten Normen definierten Rechte konzentrieren. Dabei sollten die angemessenen Erwartungen und Interessen der Stakeholder des Netzwerks berücksichtigt werden. Dieser Abschnitt sollte folgende Angaben enthalten: eine Erläuterung der signifikanten wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen des Netzwerks sowie der damit verbundenen Herausforderungen und Chancen. Das beinhaltet auch die Auswirkungen auf die durch nationale Gesetze definierten Rechte von Stakeholdern sowie die in international anerkannten Standards und Normen zum Ausdruck kommenden Erwartungen; eine Erläuterung des Ansatzes für die Priorisierung dieser Herausforderungen und Chancen; die wichtigsten Schlussfolgerungen zu Fortschritten im Umgang mit diesen Themen und zu der damit verbundenen Leistung im Berichtszeitraum. Dazu gehört eine Beurteilung der Gründe für eine unter- oder überdurchschnittliche Leistung; eine Beschreibung der wichtigsten Prozesse, die auf den Weg gebracht wurden, um die Leistung zu verbessern und entsprechende Veränderungen vorzunehmen. Abschnitt zwei sollte sich auf die Auswirkungen von Nachhaltigkeitstrends, -risiken und -chancen auf die langfristigen Perspektiven und die finanzielle Leistung des Netzwerks konzentrieren. Hierbei sollte es vor allem um Informationen gehen, die für finanziell orientierte Stakeholder oder für solche, die es in Zukunft werden könnten, relevant sind. Abschnitt zwei sollte die folgenden Punkte enthalten: eine Beschreibung der wichtigsten Risiken und Chancen, die sich für das Netzwerk aus Nachhaltigkeitstrends ergeben; Priorisierung von zentralen Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen gemäß ihrer Relevanz für die langfristige Strategie, die Wettbewerbsposition, die qualitativen und (wenn möglich) quantitativen finanziellen Werttreiber; Tabelle(n) mit einer Zusammenfassung der an den Zielen gemessenen Leistung und Erkenntnisse aus dem laufenden Berichtszeitraum, Ziele für den nächsten Berichtszeitraum und mittelfristige Vorhaben und Zielvorgaben (d. h. für 3 5 Jahre) im Zusammenhang mit den zentralen Risiken und Chancen; Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 30 von 112

31 Allgemeine Standardangaben Aspekte und Indikatoren prägnante Beschreibung bestehender Mechanismen der Netzwerkführung, insbesondere zur Steuerung dieser Risiken und Chancen sowie Identifikation anderer damit verbundener Risiken und Chancen AS-4 Geben Sie eine Beschreibung der wichtigsten Kooperationschancen und risiken der Netzwerkmitglieder. Gehen Sie dabei darauf ein, welche Auswirkungen diese auf die Netzwerkarbeit haben. Die Erklärung sollte die Chancen der Kooperation (z.b. erleichterter Zugriff auf neue Ressourcen durch ein neues Netzwerkmitglied) skizzieren und auf eventuelle Kooperationsgefahren eingehen (z.b. beobachtetes Misstrauen eines Netzwerkmitglieds). Im Anschluss sollte dargestellt werden, wie das Netzwerk mit den genannten Kooperationschancen und -risiken umgeht Netzwerkprofil Diese Standardangaben geben einen Überblick über die charakteristischen Merkmale des Netzwerks und bilden so den Rahmen für eine nachfolgende, detailliertere Berichterstattung anhand von anderen Abschnitten der Leitlinien. AS-5 Nennen Sie den Namen des Netzwerks. AS-6 Nennen Sie Gründungsmotivation sowie Zweck und Nutzen des Netzwerks. Gehen Sie auf die Netzwerkorientierung und die Netzwerkaktivitäten ein. Nennen Sie auch Zielgruppen und Kunden des Netzwerks. AS-7 Nennen Sie die Steuerungsstelle(n) des Netzwerks und beschreiben Sie seine Hierarchiestruktur. AS-8 Nennen Sie das Kooperationsgebiet bzw. die Operationsgebiete des Netzwerks. AS-9 Nennen Sie den Netzwerktyp, die Rechtsform und Beteiligungsform bzw. Eigentumsverhältnisse. Gehen Sie dabei auf Gründungsdatum, Vertragsform, Haftung und zeitlichen Rahmen ein. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 31 von 112

32 Allgemeine Standardangaben Aspekte und Indikatoren AS-10 Nennen Sie die Märkte, die vom Netzwerk bedient werden (einschließlich geografischer Aufschlüsselung, belieferter Branchen sowie der Art der Abnehmer und Empfänger). AS-11 Nennen Sie die Größe des Netzwerks und gehen Sie auf seine Zusammensetzung ein. a. Nennen Sie Anzahl, Art und Größe der Netzwerkmitglieder. Differenzieren Sie die Mitglieder dabei ggf. in Mitgliedergruppen. Nennen Sie auch die Standorte der Mitglieder, verzeichnen Sie diese ggf. geographisch. Gehen Sie auf die Entwicklungstendenz des Netzwerks ein, beschreiben Sie dabei die Entwicklung der letzten Jahre. b. Beschreiben Sie den Integrationsgrad der Netzwerkmitglieder in das Netzwerk. c. Beschreiben Sie das Netzwerkumfeld indem Sie auf sekundäre und andere Akteure im Netzwerk eingehen. d. Beschreiben Sie die Rollen- und Aufgabenverteilung im Netzwerk. e. Beschreiben Sie die Zielgruppendurchdringung des Netzwerks. f. Beschreiben Sie den Finanzierungsumfang des Netzwerks. Nennen Sie dabei direkte finanzielle Kennzahlen (z.b. Einnahmen und Ausgaben) und indirekte finanzielle Kennzahlen (z.b. Auswirkungen der Netzwerkarbeit) AS-12 Geben Sie Informationen zu den Netzwerkmitarbeitern. a. Nennen Sie die Gesamtzahl der Beschäftigten nach Arbeitsvertrag und Geschlecht. b. Nennen Sie die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter nach Beschäftigungsart und Geschlecht. c. Berichten Sie, ob ein wesentlicher Teil der Tätigkeit des Netzwerks von gesetzlich als freiberuflich anerkanntem Personal durchgeführt wird oder von Personen, die keine Arbeitsnehmer oder weisungsgebundenes Personal sind, einschließlich der Arbeitnehmer und weisungsgebundenem Personal von Vertragspartnern. d. Nennen Sie alle bedeutenden Schwankungen bezüglich der Anzahl der Arbeitnehmer. e. Nennen Sie den Prozentsatz aller Arbeitnehmer, die von Kollektivvereinbarungen erfasst sind. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 32 von 112

33 Allgemeine Standardangaben Aspekte und Indikatoren AS-13 Beschreiben Sie die Netzwerkkooperation entlang der Wertschöpfungskette (falls diese in Ihrem Netzwerk gegeben ist). AS-14 Nennen Sie alle wichtigen Veränderungen während des Berichtszeitraums bezüglich Größe, Struktur, Netzwerktyp, Rechtsform, Beteiligungsform bzw. Eigentumsverhältnisse oder Wertschöpfungsprozesse des Netzwerks. Verpflichtungen gegenüber externen Initiativen AS-15 Berichten Sie, ob und wie der Vorsorgeansatz oder das Vorsorgeprinzip vom Netzwerk behandelt wird. AS-16 Listen Sie extern entwickelte wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Chartas, Prinzipien oder andere Initiativen auf, die vom Netzwerk befürwortet oder unterstützt werden. AS-17 Listen Sie Mitgliedschaften in Verbänden (wie Industrieverbänden) und nationalen oder internationalen Interessenverbänden auf. Ermittelte wesentliche Aspekte und Grenzen Diese Standardangaben geben einen Überblick über den Prozess, den das Netzwerk durchlaufen hat, um die Berichtsinhalte, die ermittelten wesentlichen Aspekte und deren Grenzen sowie die Neuformulierungen festzulegen. AS-18 Listen Sie alle Netzwerkmitglieder auf. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 33 von 112

34 Allgemeine Standardangaben Aspekte und Indikatoren AS-19 Erläutern Sie das Verfahren zur Festlegung der Berichtsinhalte und der Abgrenzung des Aspekts. Erläutern Sie, wie das Netzwerk die Berichterstattungsgrundsätze zur Festlegung der Berichtsinhalte umgesetzt hat. AS-20 Nennen Sie die als wesentlich ermittelten Aspekte und weitere Themen. a. Listen Sie sämtliche wesentlichen Aspekte auf, die im Prozess zur Festlegung der Berichtsinhalte ermittelt wurden. b. Geben Sie an, welche Aspekte davon für interne Stakeholder wesentlich sind und welche für äußere. Nennen Sie dabei jeweils die entsprechenden Stakeholder. c. Geben Sie die ermittelten Grenzen der Aspekte an. Berichten Sie, ob sich die Aspekte ausschließlich auf Aktivitäten auf Netzwerkebene beziehen. Beziehen sich ein oder mehrere Aspekte (auch) auf Aktivitäten auf Mitgliederebene, nennen Sie die entsprechenden Aspekte und Mitglieder. AS-21 Nennen Sie die Auswirkung jeder Neudarstellung einer Information aus früheren Berichten und die Gründe für solche Neudarstellungen. AS-22 Nennen Sie wichtige Änderungen im Umfang und in den Grenzen der Aspekte zu früheren Berichtszeiträumen. Einbindung von Stakeholdern Diese Standardangaben geben einen Überblick über die Einbindung von Stakeholdern des Netzwerks während des Berichtszeitraums. Diese Standardangaben müssen nicht auf die Einbindung beschränkt sein, die zum Zweck der Vorbereitung des Berichts durchgeführt wurde. AS-23 Nennen Sie die wichtigen Stakeholder des Netzwerks. a. Stellen Sie eine Liste der vom Netzwerk eingebundenen Stakeholdergruppen zur Verfügung. b. Ordnen Sie die Stakeholdergruppen in Stakeholderkategorien ein, indem Sie sie nach Status und Funktion differenzieren. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 34 von 112

35 Allgemeine Standardangaben Aspekte und Indikatoren AS-24 Nennen Sie die Grundlage für die Ermittlung und Auswahl der Stakeholder, die eingebunden werden sollen. AS-25 Nennen Sie den Ansatz des Netzwerks zur Einbindung von Stakeholdern einschließlich der Häufigkeit der Einbindung nach Art und Stakeholdergruppe und geben Sie an, ob eine Einbindung vor allem in der Phase der Berichtsvorbereitung erfolgt ist. AS-26 Nennen Sie die wichtigsten Themen und Anliegen, die durch die Einbindung der Stakeholder aufgekommen sind, und wie das Netzwerk auf jene wichtigen Themen und Anliegen reagiert hat, einschließlich durch seine Berichterstattung. Nennen Sie die Stakeholdergruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen jeweils angesprochen haben. Berichtsprofil Diese Standardangaben geben einen Überblick über die grundlegenden Informationen über den Bericht, den Berichts-Index und das Konzept externer Prüfung. AS-27 Berichtszeitraum (z.b. fiskalisch oder Kalenderjahr) für die bereitgestellten Informationen. AS-28 Datum des jüngsten vorhergehenden Berichts. AS-29 Berichtszyklus (z.b. jährlich, zweijährlich). AS-30 Kontaktstelle für Fragen bezüglich des Berichts oder seiner Inhalte. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 35 von 112

36 Allgemeine Standardangaben Aspekte und Indikatoren AS-31 Methode der Datengenerierung im Netzwerk. Berichts-Index Geben Sie den Berichts-Index an. a. a. Geben Sie den Berichtsindex an. AS-32 b. Nennen Sie die Referenz zum externen Prüfungsbericht, falls der Bericht extern geprüft wurde (eine externe Prüfung ist zu empfehlen). Berichtsmedium Der Bericht kann in elektronischer Form, internetbasiert oder in Papierform erstellt werden. Netzwerke können sich entscheiden, für den Bericht ein Medium oder eine Kombination aus den zur Verfügung stehenden Medien zu verwenden. Ein Netzwerk kann z. B. einen detaillierten Bericht auf seiner Internetseite veröffentlichen und eine Zusammenfassung in Papierform zur Verfügung stellen, die Informationen zur Strategie und Analyse und zur Leistung enthält. Für welche Art der Veröffentlichung sich das Netzwerk entscheidet, hängt in der Regel von dem Berichtszeitraum, seinen Plänen hinsichtlich der Aktualisierung der Berichtsinhalte, der Anzahl der potentiellen Nutzer des Berichts und anderen praktischen Gesichtspunkten, wie z. B. der Strategie zur Verbreitung des Berichts, ab. Mindestens ein Medium (Internet oder Papier) sollte den Nutzern Zugang zu der vollständigen Informationen für den Berichtszeitraum gewähren. AS-33 Berichten Sie über die externe Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts. a. Berichten Sie über die Verfahrensweise und die gegenwärtigen Praktiken des Netzwerks hinsichtlich einer externen Prüfung des Berichts. b. Geben Sie, falls im Nachhaltigkeitsbericht, der zusammen mit dem Prüfungsbericht vorgelegt wird, nicht enthalten, den Umfang und die Grundlage der bereitgestellten externen Prüfung an. c. Berichten Sie über Beziehungen zwischen dem Netzwerk und der Prüfungsgesellschaft. d. Geben Sie an, ob das höchste Kontrollorgan oder die Führungskräfte sich aktiv für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts des Netzwerks einsetzen. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 36 von 112

37 Allgemeine Standardangaben Aspekte und Indikatoren Netzwerkgovernance Diese Standardangaben geben einen Überblick über: die Struktur und die Zusammensetzung des Netzwerkmanagements; die Zuständigkeiten und Leistungsbewertung des höchsten Kontrollorgans; die Rolle des höchsten Kontrollorgans beim Risikomanagement; die Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung; die Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Bewertung der wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Leistung; Vergütung und Leistungszulagen. Struktur und Zusammensetzung des Netzwerkmanagements Die Transparenz der Struktur und Zusammensetzung des Netzwerkmanagements ist wichtig, um die Verantwortlichkeit der entsprechenden Organe und Einzelpersonen sicherzustellen. Diese Standardangaben beschreiben, wie das höchste Kontrollorgan zur Unterstützung der Zielsetzung des Netzwerks gebildet wird und strukturiert ist und wie diese Zielsetzung mit wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Dimensionen in Zusammenhang steht. AS-34 Formelle Steuerungsorgane Berichten Sie über die Steuerungsstruktur des Netzwerks einschließlich der Steuerungsstellen. Ermitteln Sie alle Steuerungsinstanzen, die für die Entscheidungsfindung bei wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen verantwortlich sind. AS-35 Informelle Steuerungsorgane Berichten Sie über den Managementansatz für die Vertrauensherstellung und sicherung des Netzwerks, sowie über den Managementansatz zur Verständigung. AS-36 Steuerungsansatz Nennen Sie die Steuerungsinstrumente des Netzwerks und berichten Sie über die Entwicklung des Instrumentenrepertoires. Kooperationsmanagement AS-37 a. a. Berichten Sie über den Managementansatz für Transparenz und Kommunikationsqualität im Netzwerk. b. Berichten Sie über den Managementansatz für die Gewährleistung der Kooperationsbereitschaft sowie über den Managementansatz zur Verbesserung der Kooperationsqualität. c. Berichten Sie über den Managementansatz des Kooperationsrisikomanagements. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 37 von 112

38 Allgemeine Standardangaben Aspekte und Indikatoren d. Berichten Sie über den Managementansatz des Konfliktmanagements. Nennen Sie wesentliche im Berichtszeitraum aufgetretene Konflikte und die dementsprechend ergriffenen Maßnahmen. e. Berichten Sie den Managementansatz für Lernprozesse im Netzwerk. f. Berichten Sie, welche Managementaufgaben auf Netzwerkebene und welche auf Mitgliederebene ausgeführt werden. Ordnen Sie die Aufgaben den jeweiligen Netzwerkmitgliedern zu. AS-38 Einfluss - Berichten Sie, ob und wie sich Aktivitäten auf Netzwerkebene auf die internen externen Aktivitäten von Netzwerkmitgliedern auswirken. AS-39 Sanktionen - Beschreiben Sie die kollektiven Sanktionsmechanismen im Netzwerk. AS-40 Stellen Sie dar, wie das Thema Nachhaltigkeit in den Entscheidungsstrukturen des Netzwerks verankert ist. AS-41 Zusammensetzung - Geben Sie die Zusammensetzung des höchsten Kontrollorgans und seiner Komitees an, und zwar nach: geschäftsführend oder nicht geschäftsführend; Unabhängigkeit; Amtszeit des Kontrollorgans; Anzahl anderer bedeutender Positionen oder Verpflichtungen der einzelnen Personen sowie der Art der Verpflichtungen; Geschlecht; Mitgliedschaft in unterrepräsentierten Gesellschaftsgruppen; Kompetenzen bezüglich wirtschaftlicher, ökologischer und gesellschaftlicher Auswirkungen; Vertretung von Stakeholdern. AS-42 Vorsitz des Kontrollorgans - Geben Sie an, ob der Vorsitz des Kontrollorgans gleichzeitig eine geschäftsführende Funktion einnimmt. Falls dies der Fall ist, sollten dessen Position im Management des Netzwerks und die Gründe für diese Regelung angegeben werden. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 38 von 112

39 Allgemeine Standardangaben Aspekte und Indikatoren AS-43 Nominierungs- und Auswahlverfahren - Berichten Sie über das Nominierungs- und Auswahlverfahren für die Entscheidungsbefugten Organe des Netzwerks und deren Komitees sowie über die Kriterien, die für die Nominierung und Auswahl der Besetzungen der entscheidungsbefugten Organe Anwendung finden, einschließlich: ob und wie Vielfalt berücksichtigt wird; ob und wie Unabhängigkeit berücksichtigt wird; ob und wie Fachwissen und Erfahrung in Bezug auf wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Themen berücksichtigt werden; ob und wie Stakeholder (einschließlich Anteilseigner) einbezogen werden. AS-44 Interessenskonflikte - Nennen Sie die Verfahren, die dem höchsten Kontrollorgan zur Verfügung stehen, um sicherzustellen, dass Interessenkonflikte vermieden und behoben werden. Berichten Sie, ob Interessenkonflikte Stakeholdern bekanntgegeben werden, darunter mindestens: gremienüberschreitende Mitgliedschaft; Überkreuzbeteiligung mit Lieferanten und anderen Stakeholdern; das Vorhandensein beherrschender Anteilseigner; Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen. Zuständigkeiten des höchsten Kontrollorgans und Leistungsbewertung Diese Standardangaben beschreiben die Bereitschaft und die Fähigkeit des höchsten Kontrollorgans und der wichtigsten Führungskräfte, wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Auswirkungen zu verstehen, zu diskutieren sowie wirksam darauf zu reagieren, und zeigen an, ob es ein intern oder extern durchgeführtes Verfahren gibt, um die fortlaufende Wirksamkeit des höchsten Kontrollorgans sicherzustellen. AS-44 Kollektive Kenntnisse - Nennen Sie die Maßnahmen, die unternommen wurden, um die kollektiven Kenntnisse des höchsten Kontrollorgans in Bezug auf wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Themen weiterzuentwickeln und zu verbessern. Leistungsbeurteilung und entsprechende Maßnahmen - AS-45 a. Leistungsbeurteilung - Nennen Sie die Verfahren zur Beurteilung der Leistung des höchsten Kontrollorgans im Hinblick auf den Umgang mit wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Themen. Geben Sie an, Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 39 von 112

40 Allgemeine Standardangaben Aspekte und Indikatoren ob eine solche Beurteilung unabhängig erfolgt und wie oft sie vorgenommen wird. Berichten Sie, ob eine solche Beurteilung auf einer Selbsteinschätzung basiert. b. Maßnahmen zum Umgang - Berichten Sie über Maßnahmen, die als Reaktion auf die Leistung des höchsten Kontrollorgans im Hinblick auf den Umgang mit wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Themen getroffen wurden, darunter mindestens etwaige Veränderungen in der Besetzung und der organisationalen Praxis. Die Rolle des höchsten Kontrollorgans beim Risikomanagement Diese Standardangaben beschreiben, ob das höchste Kontrollorgan für den Prozess des Risikomanagements und dessen umfassende Effizienz verantwortlich ist. Die Erwägung von längerfristigen und weiterreichenden Risikoelementen seitens des höchsten Kontrollorgans und der wichtigsten Führungskräfte sowie ihre Einbeziehung in die strategische Planung sind wichtige Angaben zur Unternehmensführung. AS-46 Berichten Sie über die Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der nachhaltigen Geschäftsführung und gehen Sie dabei auf die Einbindung von Stakeholdern ein. a. Die Rolle des höchsten Kontrollorgans - Berichten Sie über die Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Ermittlung und Verwaltung wirtschaftlicher, ökologischer und gesellschaftlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen. Beziehen Sie die Rolle des höchsten Kontrollorgans in die Umsetzung von Due-Diligence-Prozessen mit ein. b. Rücksprache - Berichten Sie, ob eine Rücksprache mit den Stakeholdern stattfindet, um das höchste Kontrollorgan bei der Ermittlung und dem Management wirtschaftlicher, ökologischer und gesellschaftlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen zu unterstützen. AS-47 Überprüfung der Wirksamkeit - Berichten Sie über die Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Überprüfung der Wirksamkeit der Risikomanagementverfahren des Netzwerks für wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Themen. AS-48 Häufigkeit der Überprüfung- Nennen Sie die Häufigkeit der Überprüfung der wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen durch das höchste Kontrollorgan. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 40 von 112

41 Allgemeine Standardangaben Aspekte und Indikatoren Die Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung Diese Standardangaben legen das Ausmaß der Einbeziehung des höchsten Kontrollorgans bei der Entwicklung und Bewilligung der Nachhaltigkeitsangaben des Netzwerks dar. AS-49 Nennen Sie das höchste Komitee oder die höchste Position, die formell den Nachhaltigkeitsbericht des Netzwerks prüft, bewilligt und sicherstellt, dass alle wesentlichen Aspekte berücksichtigt werden. Die Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Bewertung der wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Leistung Diese Standardangaben legen dar, wie das höchste Kontrollorgan in die Überwachung der Leistung des Netzwerks im Hinblick auf wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Themen sowie die Reaktion darauf einbezogen ist. Wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Leistung birgt große Risiken und Chancen, für die das höchste Kontrollorgan sicherstellt, dass sie gegebenenfalls überwacht und angegangen werden. Diese Standardangaben beziehen sich ebenfalls auf die Verfahren des Netzwerks, mit denen dem höchsten Kontrollorgan kritische Anliegen mitgeteilt werden. AS-50 Beschreiben Sie den Prozess, durch den dem höchsten Kontrollorgan kritische Anliegen mitgeteilt werden. AS-51 Nennen Sie die Art und Gesamtzahl der kritischen Anliegen, die dem höchsten Kontrollorgan mitgeteilt wurden, und das/die angewandte(n) Verfahren, diese anzugehen und zu lösen. Vergütung und Leistungszuzahlung Diese Standardangaben zielen auf die Vergütungspolitik ab, die festgelegt wurde, um sicherzustellen, dass Vergütungsvereinbarungen die strategischen Ziele des Netzwerks unterstützen, mit den Interessen der Stakeholder übereinstimmen und die Einstellung, die Motivation und Bindung der Mitglieder des höchsten Kontrollorgans, der leitenden Führungskräfte und der Beschäftigten ermöglichen. Berichten Sie über Vergütung und Leistungsauszahlung im Netzwerk. AS-52 a. Vergütungspolitik - Berichten Sie über die Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und die leitenden Führungskräfte für die unten aufgeführten Vergütungsarten: fixe und variable Vergütung: Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 41 von 112

42 Allgemeine Standardangaben Aspekte und Indikatoren leistungsbezogene Vergütung, auf Kapitalbeteiligung basierende Vergütung, Boni, aufgeschobene oder definitiv ausgegebene Aktien; Einstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz; Abschlussvergütungen; Rückforderungen; Altersversorgungsleistungen, einschließlich des Unterschieds zwischen Leistungssystemen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, die leitenden Führungskräfte und alle anderen Beschäftigten. b. Leistungskriterien - Berichten Sie, in welcher Beziehung Leistungskriterien in der Vergütungspolitik zu den wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Zielen des höchsten Kontrollorgans und der leitenden Führungskräfte stehen. Ethik und Integrität Diese Standardangaben geben einen Überblick über: die Werte, Grundsätze, Standards und Normen des Netzwerks; seine internen und externen Verfahren, zu ethischem und gesetzeskonformem Verhalten Rat zu suchen; seine internen und externen Verfahren für die Meldung von Bedenken in Bezug auf ethisch nicht vertretbares oder rechtswidriges Verhalten sowie Fragen der Integrität. AS-53 Beschreiben Sie die ethischen Grundsätze des Netzwerks. a. Beschreiben Sie die Werte, Grundsätze sowie Verhaltensstandards und normen (Verhaltens- und Ethikkodizes) des Netzwerks. b. Beschreiben Sie, in welchem Verfahren sie festgeschrieben wurden und wo sie festgeschrieben sind. AS-54 Berichten Sie über interne und externe Verfahren, zu ethischem und gesetzeskonformem Verhalten sowie zu Fragen der Integrität des Netzwerks Rat zu suchen (wie Krisen- oder Beratungsdienste). AS-55 Verfahren für die Meldung - Nennen Sie die internen und externen Verfahren für die Meldung von Bedenken in Bezug auf ethisch nicht vertretbares oder rechtswidriges Verhalten sowie Anliegen der Integrität, Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 42 von 112

43 Allgemeine Standardangaben Aspekte und Indikatoren wie z. B. Eskalation durch Linienmanagement, Mechanismen zur Aufdeckung von Missständen oder Hotlines. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 43 von 112

44 Spezifische Standardangaben - Übersicht Spezifische Standardangaben In den Leitlinien sind die Spezifischen Standardangaben in drei Kategorien unterteilt Wirtschaftlich, Ökologisch und Gesellschaftlich. Die Kategorie Gesellschaftlich ist darüber hinaus in vier Unterkategorien unterteilt: Arbeitsbedingungen und menschenwürdige Beschäftigung, Menschenrechte, Gesellschaft und Produktverantwortung. Jede Kategorie enthält entsprechende Aspekte. Die Tabelle auf der nächsten Seite gibt einen Überblick über die Kategorien und Aspekte. Der Nachhaltigkeitsbericht des Netzwerks liefert Informationen zu wesentlichen Aspekten, d. h., jenen Aspekten, für die Auswirkungen durch das Netzwerk als wesentlich ermittelt wurden. Wesentliche Aspekte sind solche, die die wichtigen wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen des Netzwerks widerspiegeln oder die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder maßgeblich beeinflussen. Dabei ist bei den Spezifischen Standardangaben zu unterscheiden, ob das Netzwerk diese Auswirkungen unmittelbar oder mittelbar verursacht. Unmittelbare Auswirkungen sind solche, die das Netzwerk durch eigenes Handeln verursacht. Hierzu gehören z.b. Emissionen, welche die Geschäftsstelle durch die Nutzung von Gebäuden und IT verursacht. Ein anderes Beispiel sind die Beschaffung und der Verbrauch von Ressourcen, die für die Netzwerkoperationen benötigt werden. Zu den mittelbaren Auswirkungen gehören solche, die das Netzwerk mittelbar verursacht, indem es das Handeln der Mitglieder oder anderer Stakeholder beeinflusst. Damit sind z.b. Auswirkungen der Beratungstätigkeiten eines Netzwerkes oder Kooperationsmöglichkeiten, die durch das Netzwerk geschaffen werden gemeint. Es müssen nicht beide Formen der Auswirkung vorliegen, damit ein Aspekt als wesentlich betrachtet werden kann. Erhebliche unmittelbare Auswirkungen machen einen Aspekt genauso wesentlich wie erhebliche mittelbare Auswirkungen. Die Berichterstattungsgrundsätze zur Bestimmung der Berichtsinhalte wurden entworfen, um Netzwerken bei der Ermittlung wesentlicher Aspekte und deren Grenzen zu unterstützen und um darauf hinzuweisen, wo deren Auswirkungen als wesentlich ermittelt werden können. (Die Beschreibung dieser Grundsätze, ebenso wie die Orientierungshilfe zu ihrer Umsetzung, findet sich in dem Kapitel zur Wesentlichkeitsanalyse.) Die Information für jeden ermittelten wesentlichen Aspekt kann als DMA und als Indikator(en) angegeben werden. Die wirtschaftliche Dimension von Nachhaltigkeit betrifft die Auswirkungen eines Netzwerks auf die wirtschaftliche Lage ihrer Stakeholder und auf Wirtschaftssysteme auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene. Der Schwerpunkt liegt nicht auf der finanziellen Situation des Netzwerks. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 44 von 112

45 Spezifische Standardangaben - Übersicht Tabelle 1: Kategorien und Aspekte in den Leitlinien Kategorie: Wirtschaftlich Kategorie: Ökologisch Wirtschaftliche Leistung Materialien Marktpräsens Energie Indirekte wirtschaftliche Auswirkungen Wasser Beschaffung Biodiversität Einfluss auf die regionale Wirtschaft Flächenverbrauch Forschung Emissionen Lärm Abwasser und Abfall Produkte und Dienstleistungen Compliance Transport Insgesamt Bewertung der Lieferanten hinsichtlich ökologischer Aspekte Beschwerdeverfahren hinsichtlich ökologischer Aspekte Kategorie: Gesellschaftlich Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung Menschenrechte Gesellschaft Produktverantwortung Beschäftigung Investitionen Lokale Kundengesundheit Arbeitgeber- Gleichbehandlung Gemeinschaften und -sicherheit Arbeitnehmer- Vereinigungsfreiheit Internationale Kennzeichnung von Verhältnis und Recht auf Verantwortung Produkten und Arbeitssicherheit und Kollektivverhandlungen Gesundheit der Dienstleistungen Netzwerk-Mitarbeiter Förderung eines Gesundheitsschutz Aus- und Kinderarbeit Korruptionsbekämpfung verantwortungsvollen Weiterbildung Zwangs- oder Konsumverhaltens Vielfalt und Pflichtarbeit Politik Marketing Chancengleichheit Sicherheitspraktiken Förderung des Schutz der Vereinbarkeit von Rechte der indigenen Verantwortungsbewusstseins Privatsphäre von Beruf und Familie Bevölkerung der Kunden Gleicher Lohn für Prüfung Netzwerkumgebung Compliance Männer und Frauen Bewertung der Wettbewerbswidriges Bewertung der Lieferanten Verhalten Lieferanten hinsichtlich Compliance hinsichtlich Menschenrechten Bewertung der Arbeitspraktiken Beschwerde- Lieferanten Beschwerdeverfahren hinsichtlich Arbeitspraktiken verfahren hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen hinsichtlich gesellschaftlicher Auswirkungen Beschwerdeverfahren hinsichtlich gesellschaftlicher Auswirkungen Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 45 von 112

46 Spezifische Standardangaben - Übersicht Angaben zum Managementansatz (DMA) Einleitung Die DMA sollen dem Netzwerk eine Möglichkeit geben zu erklären, wie mit wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen in Bezug auf wesentliche Aspekte umgegangen wird. Wesentliche Aspekte werden vom Netzwerk mithilfe der Berichterstattungsgrundsätze zur Festlegung der Berichtsinhalte festgelegt. Wesentliche Aspekte sind solche, die die wichtigen wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen des Netzwerks widerspiegeln oder die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder maßgeblich beeinflussen. Dabei ist bei den Spezifischen Standardangaben zu unterscheiden, ob das Netzwerk diese Auswirkungen unmittelbar oder mittelbar verursacht. Unmittelbare Auswirkungen sind solche, die das Netzwerk durch eigenes Handeln verursacht. Hierzu gehören z.b. Emissionen, welche die Geschäftsstelle durch die Nutzung von Gebäuden und IT verursacht. Ein anderes Beispiel sind die Beschaffung und der Verbrauch von Ressourcen, die für die Netzwerkoperationen benötigt werden. Zu den mittelbaren Auswirkungen gehören solche, die das Netzwerk mittelbar verursacht, indem es das Handeln der Mitglieder oder anderer Stakeholder beeinflusst. Damit sind z.b. Auswirkungen der Beratungstätigkeiten eines Netzwerkes oder Kooperationsmöglichkeiten, die durch das Netzwerk geschaffen werden gemeint. Es müssen nicht beide Formen der Auswirkung vorliegen, damit ein Aspekt als wesentlich betrachtet werden kann. Erhebliche unmittelbare Auswirkungen machen einen Aspekt genauso wesentlich wie erhebliche mittelbare Auswirkungen. Die DMA bieten detaillierte Informationen dazu, wie ein Netzwerk seine tatsächlichen und potenziellen wesentlichen wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen ermittelt, analysiert und auf sie reagiert. Die DMA liefern ebenfalls einen Kontext für die durch Indikatoren berichtete Leistung. Organisation der Informationen DMA werden für Aspekte zur Verfügung gestellt, um über spezifische Managementpraktiken zu berichten. Wenn der Managementansatz des Netzwerks oder dessen Komponenten (z. B. Leitlinien oder spezifische Aktivitäten) im Allgemeinen auf mehr als einen Aspekt Anwendung finden, können solche DMA einmal in einem Bericht angegeben werden und müssen nicht für jede Kategorie, jeden Aspekt oder Indikator im gesamten Bericht wiederholt werden. Wenn die DMA für eine Gruppe von Aspekten kombiniert werden, gibt der Bericht klar zu erkennen, auf welche Aspekte sich jede Angabe bezieht. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 46 von 112

47 Spezifische Standardangaben - Übersicht Allgemeine Angaben zum Managementansatz Die DMA sollten ausreichende Informationen enthalten, um die Reaktion eines Netzwerks auf wesentliche Aspekte zu erläutern. Das Netzwerk sollte darauf hinweisen, wenn für eine der DMA angegebene Informationen die in den Allgemeinen Standardangaben (AS-20) ermittelte Grenze des wesentlichen Aspekts nicht abdecken. Die DMA enthalten die folgenden Standardangaben: Geben Sie die allgemeinen Angaben zum Managementansatz an. DMA a. Geben Sie an, warum der Aspekt wesentlich ist. Nennen Sie die Auswirkungen, die diesen Aspekt wesentlich werden lassen. Gehen Sie dabei auf die unmittelbaren und auf die mittelbaren Auswirkungen ein. (Die Orientierungshilfe zur Unterscheidung zwischen unmittelbaren und mittelbaren Indikatoren ist im nächsten Absatz Indikatoren zu finden.) b. Geben Sie an, wie das Netzwerk mit diesem wesentlichen Aspekt oder dessen (unmittelbaren) Auswirkungen umgeht. c. Legen Sie die Beurteilung des Managementansatzes dar, einschließlich der Verfahren für die Beurteilung der Effizienz des Managementansatzes; der Ergebnisse der Beurteilung des Managementansatzes; aller mit dem Managementansatz verbundenen Anpassungen. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 47 von 112

48 Spezifische Standardangaben - Übersicht Indikatoren Indikatoren liefern Informationen über wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Leistungen oder Auswirkungen eines Netzwerks in Bezug auf seine wesentlichen Aspekte. Wesentliche Aspekte sind solche, die die wichtigen wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen des Netzwerks widerspiegeln oder die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder maßgeblich beeinflussen. Dabei ist bei den Spezifischen Standardangaben zu unterscheiden, ob das Netzwerk diese Auswirkungen unmittelbar oder mittelbar verursacht. Unmittelbare Auswirkungen sind solche, die das Netzwerk durch eigenes Handeln verursacht. Hierzu gehören z.b. Emissionen, welche die Geschäftsstelle durch die Nutzung von Gebäuden und IT verursacht. Ein anderes Beispiel sind die Beschaffung und der Verbrauch von Ressourcen, die für die Netzwerkoperationen benötigt werden. Zu den mittelbaren Auswirkungen gehören solche, die das Netzwerk mittelbar verursacht, indem es das Handeln der Mitglieder oder anderer Stakeholder beeinflusst. Damit sind z.b. Auswirkungen der Beratungstätigkeiten eines Netzwerkes oder Kooperationsmöglichkeiten, die durch das Netzwerk geschaffen werden gemeint. Es müssen nicht beide Formen der Auswirkung vorliegen, damit ein Aspekt als wesentlich betrachtet werden kann. Erhebliche unmittelbare Auswirkungen machen einen Aspekt genauso wesentlich wie erhebliche mittelbare Auswirkungen. Jeder Indikator hat somit sowohl über die unmittelbaren als auch über die mittelbaren wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Leistungen und Auswirkungen eines Netzwerks in Bezug auf seine wesentlichen Aspekte zu berichten. Das Netzwerk sollte darauf hinweisen, wenn eine für einen Indikator angegebene Information die für den wesentlichen Aspekt in den Allgemeinen Standardangaben AS-20 ermittelte Grenze des Aspekts nicht abdeckt. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 48 von 112

49 Spezifische Standardangaben Kategorie: Wirtschaftlich Kategorie: Wirtschaftlich Die wirtschaftliche Dimension von Nachhaltigkeit betrifft die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Netzwerks auf die wirtschaftliche Lage seiner Stakeholder und auf Wirtschaftssysteme auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene. Die Kategorie Wirtschaftlich veranschaulicht den Kapitalfluss zwischen verschiedenen Stakeholdern und die wichtigsten unmittelbaren und mittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen des Netzwerks in der gesamten Gesellschaft. Aspekt: Wirtschaftliche Leistung SS-KW 1 Direkt erwirtschafteter und verteilter wirtschaftlicher Wert a. Wirtschaftlicher Wert - Nennen Sie den direkt erwirtschafteten und verteilten wirtschaftlichen Wert (Economic Value Generated and Distributed; EVG&D) auf periodengerechter Grundlage, einschließlich der grundlegenden Komponenten für die globale Geschäftstätigkeit des Netzwerks wie unten aufgeführt. Falls Daten auf Kassenbasis vorgelegt werden, geben Sie die Gründe für diese Entscheidung an und nennen Sie die grundlegenden Komponenten wie unten aufgeführt: direkt erwirtschafteter wirtschaftlicher Wert: Einnahmen; verteilter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und sonstige betriebliche Leistungen, Zahlungen an Kapitalgeber, Zahlungen an die Regierung (nach Land), Investitionen in die Gemeinschaft; zurückbehaltener wirtschaftlicher Wert (berechnet als direkt erwirtschafteter wirtschaftlicher Wert abzüglich des verteilten wirtschaftlichen Wertes ). b. EVG&D - Geben Sie die EVG&D zur besseren Beurteilung lokaler wirtschaftlicher Auswirkungen getrennt auf nationaler, regionaler Ebene oder auf Marktebene an, wo sie von Bedeutung sind. Nennen Sie die für die Festlegung der Bedeutsamkeit verwendeten Kriterien. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 49 von 112

50 Spezifische Standardangaben Kategorie: Wirtschaftlich SS-KW 2 Durch den Klimawandel bedingte finanzielle Folgen und andere Risiken und Chancen für die Aktivitäten des Netzwerks Risiken und Chancen - Berichten Sie über die durch den Klimawandel aufgeworfenen Risiken und Chancen, die das Potenzial bergen, bedeutende Änderungen in der Geschäftstätigkeit, den Einnahmen oder dem Aufwand nach sich zu ziehen, einschließlich: einer Beschreibung des Risikos oder der Chance sowie deren Einstufung als entweder physikalisch, regulativ oder Sonstiges; einer Beschreibung der Auswirkung im Zusammenhang mit dem Risiko oder der Chance; der finanziellen Folgen des Risikos oder der Chance vor der Ergreifung von Maßnahmen; der Methoden des Umgangs mit dem Risiko oder der Chance; der aufgewendeten Kosten für den Umgang mit dem Risiko oder der Chance. SS-KW 3 Deckung der Verpflichtungen des Netzwerks aus dem leistungsorientierten Pensionsplan a. Werden die Verbindlichkeiten des Plans aus den allgemeinen Ressourcen des Netzwerks gedeckt, nennen Sie den geschätzten Wert dieser Verbindlichkeiten. b. Existiert ein separater Fonds zur Zahlung der Verbindlichkeiten des Pensionsplans, berichten Sie: den geschätzten Umfang der Verbindlichkeiten des Plans, die durch die Anlagen, die zu diesem Zweck zurückgelegt wurden, gedeckt werden können; die Grundlage, auf der es zu dieser Schätzung gekommen ist; wann diese Schätzung vorgenommen wurde. c. Wenn ein eingerichteter Fonds keine volle Deckung der Verbindlichkeiten aus dem Pensionsplan bietet, erklären Sie die Strategie, falls vorhanden, die vom Arbeitgeber zur Erreichung einer vollen Deckung verfolgt wurde, und den Zeitrahmen, falls vorhanden, in dem der Arbeitgeber hofft, eine volle Deckung zu erzielen. d. Nennen Sie den Prozentsatz des Lohns, der vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber beigetragen wird. e. Berichten Sie über den Grad der Teilnahme an Altersvorsorgeplänen (z. B. Beteiligung an obligatorischen oder freiwilligen Plänen, regionalen oder nationalen Plänen oder solchen mit finanzieller Auswirkung). Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 50 von 112

51 Spezifische Standardangaben Kategorie: Wirtschaftlich Finanzielle Unterstützung seitens der Regierung SS-KW 4 a. Berichten Sie über den monetären Gesamtwert der finanziellen Unterstützung, die das Netzwerk während des Berichtszeitraums von Regierungen erhalten hat, darunter mindestens: Steuererleichterungen und -gutschriften; Subventionen; Investitionszuschüsse, Forschungs- und Entwicklungszuschüsse sowie andere relevante Arten von Zuschüssen; Auszeichnungen; Gebührenbefreiungen; finanzielle Unterstützung von Exportkreditagenturen (Export Credit Agencies; ECAs); finanzielle Leistungszulagen; andere finanzielle Vorteile, die von irgendeiner Regierung für irgendeinen Geschäftsvorgang erhalten wurden oder werden können. b. Führen Sie die oben genannten Informationen nach Land an. c. Berichten Sie, ob und in welchem Ausmaß die Regierung in der Aktionärsstruktur gegenwärtig ist. Aspekt: Marktpräsenz SS-KW 5 Spanne des Verhältnisses der Standardeintrittsgehälter nach Geschlecht zum lokalen Mindestlohn an Hauptgeschäftsstandorten a. Standardeintrittsgehälter - Wenn ein wesentlicher Anteil der Belegschaft auf der Grundlage von Löhnen vergütet wird, die Gegenstand von Mindestlohnregeln sind, berichten Sie über die Spanne des Verhältnisses der Standardeintrittsgehälter nach Geschlecht zum lokalen Mindestlohn an Hauptgeschäftsstandorten. b. Lokaler Mindestlohn - Geben Sie an, wenn ein lokaler Mindestlohn an Hauptgeschäftsstandorten nicht vorhanden oder variabel ist, und zwar nach Geschlecht. Können unterschiedliche Minima als Referenz verwendet werden, berichten Sie, welcher Mindestlohn verwendet wird. c. Nennen Sie die Definition, die für Hauptgeschäftsstandorte verwendet wurde. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 51 von 112

52 Spezifische Standardangaben Kategorie: Wirtschaftlich SS-KW 6 Anteil der lokal angeworbenen Führungskräfte an Hauptgeschäftsstandorten a. Nennen Sie den Prozentsatz von Führungskräften an Hauptgeschäftsstandorten, die lokal angeworben wurden. b. Nennen Sie die Definition, die für Führungskräfte verwendet wurde. c. Nennen Sie die geografische Definition des Netzwerks für lokal. d. Nennen Sie die Definition, die für Hauptgeschäftsstandorte verwendet wurde. Aspekt: Indirekte wirtschaftliche Auswirkungen SS-KW 7 Entwicklung und Auswirkung von Infrastrukturinvestitionen und geförderten Dienstleistungen a. Berichten Sie über den Umfang der Entwicklung von wesentlichen Infrastrukturinvestitionen und geförderten Dienstleistungen. b. Nennen Sie die gegenwärtigen oder erwarteten Auswirkungen auf Gemeinschaften und lokale Wirtschaftsbetriebe. Nennen Sie gegebenenfalls positive und negative Auswirkungen. c. Berichten Sie, ob diese Investitionen und Dienstleistungen kommerziell, Sachleistungen oder kostenlos sind. SS-KW 8 Art und Umfang erheblicher indirekter wirtschaftlicher Auswirkungen a. Nennen Sie Beispiele für die ermittelten signifikanten positiven und negativen indirekten wirtschaftlichen Auswirkungen des Netzwerks. Dazu können zählen: Veränderungen der Produktivität von Netzwerk, Branchen oder der Gesamtwirtschaft; wirtschaftliche Entwicklung in Gebieten mit hoher Armut; wirtschaftliche Auswirkungen durch die Verbesserung oder Verschlechterung der gesellschaftlichen oder ökologischen Bedingungen; Verfügbarkeit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit geringem Einkommen; Verbesserung von Fähigkeiten und Kenntnissen innerhalb einer Berufsgruppe oder in einer bestimmten Region; unterstützte Arbeitsstellen in der Liefer- oder Vertriebskette; Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 52 von 112

53 Spezifische Standardangaben Kategorie: Wirtschaftlich Stimulierung, Realisierung oder Einschränkung von ausländischen Direktinvestitionen; wirtschaftliche Auswirkungen der Verlagerung von Betriebsstätten oder Teilen der Geschäftstätigkeit an einen anderen Standort; wirtschaftliche Auswirkungen der Nutzung von Produkten und Dienstleistungen. b. Geben Sie an, wie erheblich die Auswirkungen im Zusammenhang mit externen Maßstäben und Stakeholder-Prioritäten wie nationalen oder internationalen Standards, Protokollen und politischen Agenden sind. Aspekt: Beschaffung SS-KW 9 Anteil an Ausgaben für lokale Lieferanten an Hauptgeschäftsstandorten a. Budget - Geben Sie an, wie viel Prozent des Budgets, das dem Einkauf für Hauptgeschäftsstandorte zur Verfügung steht, für lokale Lieferanten ausgegeben wird (z. B. Prozentsatz der vor Ort eingekauften Waren und Dienstleistungen). b. Nennen Sie die geografische Definition des Netzwerks für lokal. c. Nennen Sie die Definition, die für Hauptgeschäftsstandorte verwendet wurde. Aspekt: Einfluss auf die regionale Wirtschaft SS-KW 10 Einflüsse von Netzwerktätigkeiten auf andere Organisationen und Netzwerkorganisationen bezüglich einer zukunftsfähigen regionalen Entwicklung a. Beschreiben Sie, in wie weit die Netzwerkaktivitäten während des Berichtszeitraums die nachhaltige Entwicklung oder CSR-Aktivitäten anderer Organisationen und Netzwerke beeinflusst hat. b. Beschreiben Sie, in wie weit die Netzwerkaktivitäten die Attraktivität der Region für ansiedlungsinteressierte, insbesondere zukunftsorientierte, Unternehmen steigert. c. Nennen Sie die Definition, die für Region verwendet wurde. Investitionen in die Region SS-KW 11 a. Beschreiben Sie, welche Rolle die Entwicklung der Region, in der das Netzwerk angesiedelt ist, in der Netzwerkstrategie spielt (z.b. in Bezug auf Beschaffung, Expansion oder Partner). Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 53 von 112

54 Spezifische Standardangaben Kategorie: Wirtschaftlich b. Nennen Sie die Höhe der Investitionen in die Region, die das Netzwerk während des Berichtszeitraums getätigt hat (z.b. durch CSR-Tätigkeiten) und die entsprechenden Empfänger. c. Nennen Sie die Definition, die für Region verwendet wurde. Aspekt: Forschung SS-KW 12 Verantwortlichkeiten und Organisation der Forschungsaktivitäten für eine innovative nachhaltige Weiterentwicklung a. Nennen Sie die für die Forschungstätigkeiten verantwortlichen Entscheidungsgremien und ausführenden Experten bzw. Expertenteams. b. Berichten Sie, in wie weit mit anderen Netzwerken bzw. Organisationen in Forschungsaktivitäten zusammengearbeitet wird. c. Berichten Sie über Entscheidungsstruktur und Beteiligungsmechanismen zur Festlegung der Forschungsziele. d. Berichten Sie über die Finanzierung der Forschungstätigkeiten und nennen Sie die Höhe der Ausgaben für den Berichtszeitraum. SS-KW 13 Modernisierung der regionalen Wirtschaft a. Nennen Sie die zur Sicherstellung einer regional ausgewogenen Ausrichtung der Forschungspolitik angewandten Verfahren, um eine Fortschrittskonzentration in Ballungsräumen zu vermeiden und eine innovative nachhaltige Entwicklung in der gesamten Region zu fördern. b. Nennen Sie Mechanismen im Netzwerk für einen qualitativen und kooperativen Transfer von Wissen mit Partnern und nennen Sie dabei Ihre Partner. c. Berichten Sie über die Wissenschaftskommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern der Region, um sie am Erkenntnisfortschritt teilhaben zu lassen und ein dementsprechendes Bewusstsein in der Gesellschaft zu fördern. d. Nennen Sie die Definition, die für Region verwendet wurde Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 54 von 112

55 Spezifische Standardangaben Kategorie: Ökologisch Kategorie: Ökologisch Die ökologische Dimension von Nachhaltigkeit betrifft die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Netzwerks auf die belebte und unbelebte Natur einschließlich Boden, Luft, Wasser und Ökosysteme. Die Kategorie Ökologisch umfasst die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen in Bezug auf Eingangsprodukte (z. B. Energie und Wasser) und Ausgangsprodukte (z. B. Emissionen, Abwasser und Abfall), Auswirkungen in Bezug auf Artenvielfalt, Transport, Produkte und Dienstleistungen sowie Aufwendungen für den Umweltschutz und die Einhaltung von Umweltvorschriften. Aspekt: Materialien Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen SS-KÖ 1 Nennen Sie das Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen des Netzwerks während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach: verwendeten nicht erneuerbaren Materialien; verwendeten erneuerbaren Materialien. SS-KÖ 2 Eingesetzte Materialien aus der Region Nennen Sie den Prozentsatz der aus der Region beschafften eingesetzten Materialien, nach: verwendeten nicht erneuerbaren Materialien; verwendeten erneuerbaren Materialien. Nennen Sie die Definition, die für Region verwendet wurde SS-KÖ 3 Anteil der Sekundärstoffe am Gesamtmaterialeinsatz Nennen Sie den Prozentsatz der Sekundärrohstoffe, die zur Herstellung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen des Netzwerks verwendet wurden. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 55 von 112

56 Spezifische Standardangaben Kategorie: Ökologisch Aspekt: Energie Energieverbrauch innerhalb des Netzwerks SS-KÖ 4 a. Nennen Sie den gesamten Verbrauch von Energie aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren dezimalen Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten. b. Nennen Sie den Prozentsatz der verbrauchten Energie aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren dezimalen Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten, der aus der Region bezogen wurde. c. Nennen Sie den gesamten Verbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren dezimalen Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten. d. Nennen Sie den Prozentsatz der verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren dezimalen Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten, der aus der Region bezogen wurde und schlüsseln ggf. Sie nach Energiequellen auf. e. Nennen Sie in Joule, Wattstunden oder deren dezimalen Vielfachen den gesamten: Verbrauch von elektrischem Strom; Heizenergieverbrauch; Kühlenergieverbrauch; Dampfverbrauch. f. Nennen Sie den gesamten Energieverbrauch in Joule oder deren dezimalen Vielfachen. g. Nennen Sie verwendete Standards, Methoden und Annahmen. h. Nennen Sie die Quelle des verwendeten Umrechnungsfaktors. i. Nennen Sie die Definition, die für Region verwendet wurde Energiekreislauf SS-KÖ 5 a. Berichten Sie, in wie weit vom Netzwerk erzeugte Energie, in den Energiekreislauf wieder eingespeist wurde: b. Nennen Sie in Joule, Wattstunden oder in deren dezimalen Vielfachen die/den gesamte/n: verkauften elektrischen Strom; verkaufte Heizenergie; verkaufte Kühlenergie; verkauften Dampf. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 56 von 112

57 Spezifische Standardangaben Kategorie: Ökologisch SS-KÖ 6 Energieverbrauch außerhalb des Netzwerks a. Berichten Sie über außerhalb des Netzwerks verbrauchte Energie in Joule oder deren dezimalen Vielfachen. b. Nennen Sie verwendete Standards, Methoden und Annahmen. c. Nennen Sie die Quelle des verwendeten Umrechnungsfaktors. SS-KÖ 7 Energieintensität a. Geben Sie den Energieintensitätsquotienten an. b. Geben Sie den netzwerkspezifischen Parameter (den Nenner des Quotienten) an, der zur Berechnung der Energieintensität verwendet wurde. c. Nennen Sie die in den Intensitätsquotienten einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Wärme, Kühlung, Dampf oder alle. d. Berichten Sie, ob der Quotient sich auf den Energieverbrauch innerhalb oder außerhalb des Netzwerks oder auf beides bezieht. SS-KÖ 8 Verringerung des Energieverbrauchs a. Nennen Sie den Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Erhaltungs- und Effizienzinitiativen erzielt wurde, in Joule oder deren dezimalen Vielfachen. b. Nennen Sie die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Wärme, Kühlung, Dampf. c. Nennen Sie die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Bezugsgröße sowie die Gründe für die Wahl dieser Grundlage. d. Nennen Sie verwendete Standards, Methoden und Annahmen.- SS-KÖ 9 Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienstleistungen a. Nennen Sie die im Berichtszeitraum erzielte Senkung des Energiebedarfs für verkaufte Produkte und Dienstleistungen, in Joule oder deren dezimalen Vielfachen. b. Nennen Sie die Grundlage für die Berechnung der Senkung des Energiebedarfs wie Basisjahr oder Bezugsgröße sowie die Gründe für die Wahl dieser Grundlage. c. Nennen Sie verwendete Standards, Methoden und Annahmen. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 57 von 112

58 Spezifische Standardangaben Kategorie: Ökologisch Aspekt: Wasser Gesamtwasserentnahme nach Quelle SS-KÖ 10 a. Nennen Sie das Gesamtvolumen der Wasserentnahme aus den folgenden Quellen: Oberflächenwasser, einschließlich Wasser aus Feuchtgebieten, Flüssen, Seen und Meeren; Grundwasser; Regenwasser, direkt vom Netzwerk gesammelt und gespeichert; Abwasser eines anderen Netzwerks; kommunale Wasserversorgung oder andere Wasserversorger. b. Nennen Sie verwendete Standards, Methoden und Annahmen. Durch die Wasserentnahme wesentlich beeinträchtigte Wasserquellen SS-KÖ 11 a. Nennen Sie die Gesamtzahl der Wasserquellen, die durch die Wasserentnahme wesentlich beeinträchtigt wurden, nach Art: Größe der Wasserquelle; ob die Quelle als Schutzgebiet (national oder international) ausgewiesen ist oder nicht; Biodiversitätswert (z. B. Artenvielfalt und Endemismus, Gesamtzahl der geschützten Arten); Wert oder Wichtigkeit der Wasserquelle für lokale Gemeinschaften und die indigene Bevölkerung. b. Nennen Sie verwendete Standards, Methoden und Annahmen. SS-KÖ 12 Prozentsatz und Gesamtvolumen des aufbereiteten und wiederverwendeten Wassers a. Nennen Sie das Gesamtvolumen des vom Netzwerk aufbereiteten und wiederverwendeten Wassers. b. Nennen Sie das Gesamtvolumen des aufbereiteten und wiederverwendeten Wassers als Prozentsatz der gesamten unter Indikator SS-KÖ 10 berichteten Wasserentnahme. c. Nennen Sie verwendete Standards, Methoden und Annahmen. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 58 von 112

59 Spezifische Standardangaben Kategorie: Ökologisch Aspekt: Biodiversität SS-KÖ 13 Eigene oder gemietete Standorte, betrieben in oder angrenzend an Schutzgebiete(n) und Gebiete(n) mit hohem Biodiversitätswert außerhalb von Schutzgebieten Geben Sie die folgenden Informationen für jeden eigenen oder gemieteten Standort an, der in oder angrenzend an Schutzgebiete(n) und Gebiete(n) mit hohem Biodiversitätswert außerhalb von Schutzgebieten betrieben wird: geografische Lage; unterirdische Flächen und untertägige Räume, die Eigentum des Netzwerks sind oder von ihr gemietet oder verwaltet werden; Position in Bezug auf das Schutzgebiet (im Gebiet, angrenzend an oder Teile des Schutzgebietes enthaltend) oder das Gebiet mit hohem Biodiversitätswert außerhalb von Schutzgebieten; Art der Geschäftstätigkeit (Büro, Herstellung oder Produktion, Abbau); Größe des Standortes in km 2 ; Biodiversitätswert gekennzeichnet durch: das Merkmal des Schutzgebietes oder des Gebietes mit hohem Biodiversitätswert außerhalb des Schutzgebietes (Land-, Süßwasseroder Meeresökosystem), Angabe des Schutzstatus (z. B. IUCN-Managementkategorien für Schutzgebiete (IUCN Protected Area Management Categories) 67, Ramsar-Konvention 78, nationale Gesetzgebung). SS-KÖ 14 Beschreibung erheblicher Auswirkungen von Geschäftstätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen auf die Biodiversität in Schutzgebieten und Gebieten mit hohem Biodiversitätswert außerhalb von Schutzgebieten a. Geben Sie die Art erheblicher unmittelbarer und mittelbarer Auswirkungen auf die Biodiversität unter Angabe eines oder mehrerer der folgenden Punkte an: Bau oder Nutzung von Fertigungsbetrieben, Bergwerken und Transportinfrastruktur; Umweltverschmutzung (Eintrag von Substanzen, die in dem Lebensraum nicht auf natürliche Weise vorkommen, aus geführten und diffusen Quellen); Eintrag von invasiven Arten, Schädlingen und Krankheitserregern; Verringerung der Artenvielfalt; Veränderung von Lebensräumen; Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 59 von 112

60 Spezifische Standardangaben Kategorie: Ökologisch Veränderungen ökologischer Prozesse außerhalb der natürlichen Schwankungsbreite (z. B. Salzgehalt oder Veränderungen des Grundwasserspiegels). b. Geben Sie erhebliche unmittelbare und mittelbare, positive und negative Auswirkungen im Hinblick auf die folgenden Punkte an: betroffene Arten; Ausmaß der betroffenen Gebiete; Dauer der Auswirkungen; Reversibilität oder Irreversibilität der Auswirkungen. Geschützte oder renaturierte Lebensräume SS-KÖ 15 a. Nennen Sie die Größe und den Standort aller geschützten oder renaturierten Lebensräume und geben Sie an, ob der Erfolg der Renaturierungsmaßnahme von unabhängigen externen Fachleuten geprüft wurde oder wird und kategorisieren Sie dabei in geschützte oder renaturierte Lebensräume innerhalb und außerhalb der Region. Nennen Sie die Definition, die für Region verwendet wurde b. Geben Sie Partnerschaften mit Dritten zum Schutz oder zur Renaturierung von Lebensräumen an, die nicht zu den Gebieten gehören, für welche das Netzwerk die Renaturierungs- oder Schutzmaßnahmen überwacht und umgesetzt hat. c. Geben Sie den Status der einzelnen Gebiete auf der Grundlage ihres Zustands am Ende des Berichtszeitraums an. d. Nennen Sie verwendete Standards, Methoden und Annahmen. SS-KÖ 16 Gesamtzahl der gefährdeten Arten auf der roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) und auf nationalen Listen geschützter Arten, die ihren Lebensraum in Gebieten haben, die von der Geschäftstätigkeit des Netzwerks betroffen sind, nach Gefährdungskategorien Gefährdete Arten - Nennen Sie die Gesamtzahl der gefährdeten Arten auf der Roten Liste der IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources) und auf nationalen Listen, die ihren Lebensraum in Gebieten haben, die von der Geschäftstätigkeit des Netzwerks betroffen sind, nach Gefährdungsgrad: vom Aussterben bedroht; stark gefährdet; gefährdet; gering gefährdet; nicht gefährdet. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 60 von 112

61 Spezifische Standardangaben Kategorie: Ökologisch Aspekt: Flächenverbrauch SS-KÖ 16 Bodenbewusstsein des Netzwerks a. Nennen Sie die Fläche, die von den Standorten des Netzwerks in Anspruch genommen wird. b. Nennen Sie den Prozentsatz der Neubauten an den vom Netzwerk genutzten Standorten. c. Nennen Sie ermittelte Flächeneinsparpotentiale und berichten Sie über demensprechend ergriffene Maßnahmen. d. Nennen Sie die Freiflächen, die das Netzwerk für die Öffentlichkeit zugänglich und nutzbar macht. e. Nennen Sie die Definition, die für Region verwendet wurde Aspekt: Emissionen In den Leitlinien umfasst der Aspekt Emissionen sowohl Indikatoren zu Treibhausgas- Emissionen (THG-Emissionen) als auch zu Ozon abbauenden Stoffen, NO x, SO x und anderen signifikanten Luftemissionen. Die Berichterstattung zu THG-Emissionen basiert auf den Berichterstattungspflichten des vom World Resources Institute (WRI) und World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) entwickelten THG-Protokolls GHG Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard. Im THG-Protokoll werden die THG-Emissionen in drei Scope genannten Kategorien erfasst Scope 1, Scope 2 und Scope 3. Scope ist eine Kategorisierung der operativen Grenzen, wo THG-Emissionen auftreten. Scope kategorisiert, ob THG-Emissionen vom Netzwerk selbst oder anderen dazugehörigen Organisationen, z. B. Lieferanten von elektrischem Strom oder Transportunternehmen, erzeugt werden, wie folgt: Die Scopes 1, 2 und 3 des THG-Protokolls sind auf die Definitionen der Norm ISO14064 und die GRI-Indikatoren wie folgt ausgerichtet: Scope 1 = direkte THG-Emissionen Scope 2 = indirekte energiebezogene THG-Emissionen Scope 3 = weitere indirekte THG-Emissionen Das THG-Protokoll schreibt vor, direkte (Scope 1) Emissionen und indirekte energiebezogene (Scope 2) Emissionen anzugeben. Die Angabe weiterer indirekter (Scope 3) Emissionen ist optional. Das GHG Protocol Corporate Value Chain (Scope 3) Accounting and Reporting Standard des WRI und WBCSD schreibt die Berichterstattung weiterer indirekter (Scope 3) Emissionen vor. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 61 von 112

62 Spezifische Standardangaben Kategorie: Ökologisch Direkte und indirekte Emissionen SS-KÖ 17 Geben Sie folgende vom Netzwerk verursachte direkte und indirekte Emissionen an: direkte (Scope 1) Emissionen aus Quellen, die Eigentum des Netzwerks sind oder von ihr kontrolliert werden; indirekte energiebezogene (Scope 2) Emissionen, die bei der Erzeugung von elektrischem Strom, Heiz- und Kühlenergie sowie Dampf zur Deckung des Bedarfs des Netzwerks entstehen; weitere indirekte (Scope 3) Emissionen alle indirekten (nicht in Scope 2 enthaltenen) Emissionen, die außerhalb des Netzwerks auftreten (einschließlich vor- und nachgelagerter Emissionen). SS-KÖ 18 Luftqualität in der Region Geben Sie eine Schätzung über die Verbesserung der Luftqualität der Region durch die vom Netzwerk eingesparten Emissionen ab. Nennen Sie die Definition, die für Region verwendet wurde Aspekt: Lärm SS-KÖ 19 Lärmbelastung Geben Sie den durch Netzwerkaktivitäten verursachten Lärm in Dezibel (db) an. Aspekt: Abwasser und Abfall SS-KÖ 20 Gesamtvolumen der Abwassereinleitung nach Qualität und Einleitungsort a. Geben Sie das Gesamtvolumen geplanter und ungeplanter Abwassereinleitungen an, und zwar nach: Einleitungsort; Wasserqualität einschließlich der Behandlungsmethode; ob es von einer anderen Organisation wiederverwendet wurde. b. Nennen Sie verwendete Standards, Methoden und Annahmen. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 62 von 112

63 Spezifische Standardangaben Kategorie: Ökologisch Gesamtgewicht des Abfalls nach Art und Entsorgungsmethode SS-KÖ 21 a. Geben Sie das Gesamtgewicht gefährlicher und ungefährlicher Abfälle nach den folgenden Entsorgungsmethoden an: Wiederverwendung; Recycling; Kompostierung; Rückgewinnung, einschließlich energetischer Rückgewinnung; Müllverbrennung; Untertägige Verpressung; Deponie; Lagerung am Standort; andere (von dem Netzwerk anzugeben). b. Geben Sie an, wie die Wahl der Entsorgungsmethode getroffen wurde: direkt vom Netzwerk verfügt oder anderweitig direkt bestätigt; Informationen vom Entsorgungsdienstleister bereitgestellt; organisatorische Vorgaben vom Entsorgungsdienstleister. Gesamtanzahl und volumen signifikanter Verschmutzungen SS-KÖ 22 a. Nennen Sie die Gesamtzahl und das Gesamtvolumen der erfassten signifikanten Verschmutzungen. b. Für Verschmutzungen, die im Jahresabschluss des Netzwerks angegeben wurden, geben Sie zusätzlich für jede dieser Verschmutzungen Folgendes an: Standort der Verschmutzung; Volumen der Verschmutzung; Material der Verschmutzung, kategorisiert nach: Verschmutzungen durch Öl (Boden oder Wasseroberflächen), Verschmutzungen durch Treibstoff (Boden oder Wasseroberflächen), Verschmutzungen durch Abfälle (Boden oder Wasseroberflächen), Verschmutzungen durch Chemikalien (vor allem Boden oder Wasseroberflächen), andere (vom Netzwerk anzugeben). c. Nennen Sie die Auswirkungen signifikanter Verschmutzungen. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 63 von 112

64 Spezifische Standardangaben Kategorie: Ökologisch SS-KÖ 23 Gewicht des transportierten, importierten, exportierten oder behandelten Abfalls, der gemäß den Bestimmungen des Basler Übereinkommens, Anlage I, II, III und VIII, als gefährlich eingestuft wird, sowie Prozentsatz des international transportierten Abfalls. a. Nennen Sie das Gesamtgewicht für jede der folgenden Abfallarten: transportierter gefährlicher Abfall; importierter gefährlicher Abfall; exportierter gefährlicher Abfall; behandelter gefährlicher Abfall. b. Nennen Sie den Prozentsatz des international transportierten gefährlichen Abfalls. SS-KÖ 24 Bezeichnung, Größe, Schutzstatus und Biodiversität von Gewässern und damit verbundenen Lebensräumen, die von den Abwasserleitungen und dem Oberflächenabfluss des Netzwerks signifikant betroffen sind Gewässer - Nennen Sie die Gewässer und damit verbundenen Lebensräume, die von Abwassereinleitungen signifikant betroffen sind, und zwar auf der Grundlage der im folgenden zusammenfassenden Abschnitt beschriebenen Kriterien, und geben Sie Folgendes an: Größe des Gewässers und des damit verbundenen Lebensraums; ob das Gewässer und der damit verbundene Lebensraum (national oder international) als Schutzgebiet ausgewiesen ist; Biodiversitätswert (z. B. die Gesamtzahl der geschützten Arten). SS-KÖ 25 Stoffkreislauf in der Region Berichten Sie, in wie weit der Abfall des Netzwerks in die Stoffkreisläufe der Region mit eingebunden wird. Nennen Sie die Definition, die für Region verwendet wurde Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 64 von 112

65 Spezifische Standardangaben Kategorie: Ökologisch Aspekt: Produkte und Dienstleistungen SS-KÖ 25 Umfang der Maßnahmen zur Verringerung der ökologischen Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen a. Nennen Sie die Anzahl der Maßnahmen, mit denen die ökologischen Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen während des Berichtszeitraums verringert wurden. b. Falls verbrauchsorientierte Zahlen verwendet werden, geben Sie die zugrundeliegenden Annahmen in Bezug auf Verbrauchsmuster oder Normalisierungsfaktoren an. SS-KÖ 26 Prozentsatz der zurückgekommenen verkauften Produkte und deren Verpackungsmaterialien nach Kategorie a. Nennen Sie den Prozentsatz der zurückgenommenen Produkte und deren Verpackungsmaterialien für jede Produktkategorie. b. Geben Sie an, wie die Daten für diesen Indikator gesammelt wurden. Aspekt: Compliance SS-KÖ 27 Monetärer Wert signifikanter Bußgelder und Gesamtzahl nicht monetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Umweltgesetzen und vorschriften a. Nennen Sie signifikante Bußgelder und nicht monetäre Strafen hinsichtlich: Gesamtgeldwert signifikanter Bußgelder; Gesamtzahl nicht monetärer Strafen; Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden. b. Sollte das Netzwerk keine Nichteinhaltung von Gesetzen oder Vorschriften ermittelt haben, reicht eine kurze diesbezügliche Erklärung aus. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 65 von 112

66 Spezifische Standardangaben Kategorie: Ökologisch Aspekt: Transport SS-KÖ 28 Erhebliche ökologische Auswirkungen durch den Transport von Produkten und anderen Gütern und Materialien, die für die Geschäftstätigkeit des Netzwerks verwendet werden, sowie durch den Transport von Mitgliedern der Belegschaft a. Ökologische Auswirkungen - Nennen Sie die erheblichen ökologischen Auswirkungen durch den Transport von Produkten und anderen Gütern und Materialien, die für die Geschäftstätigkeit des Netzwerks verwendet werden, sowie durch den Transport von Mitgliedern der Belegschaft. Werden keine quantitativen Daten bereitgestellt, geben Sie eine Begründung dafür an. c. Geben Sie die Kriterien und Methoden an, die zur Bestimmung der ökologischen Auswirkungen verwendet wurden. SS-KÖ 29 Minimierung der Mobilitätslasten a. Nennen Sie den Prozentsatz erneuerbarer Kraftstoffquellen, die für Transportzwecke des Netzwerks verwendet werden. b. Nennen Sie technische Verbesserungen an den Fahrzeugen. (Falls keine Verbesserungen vorgenommen wurden, reicht eine kurze Erklärung aus.) c. Beschreiben Sie die Optimierung der Transportkette. (Falls kein Optimierungspotenzial vorhanden war, reicht eine kurze Erklärung aus.) d. Beschreiben Sie die öffentliche Verkehrsanbindung des Netzwerks. Aspekt: Insgesamt SS-KÖ 30 Die gesamten Aufwendungen und Investitionen für Umweltschutz nach Art Geben Sie die gesamten Aufwendungen für Umweltschutz an, und zwar nach: Abfallentsorgung, Emissionsbehandlung und Sanierungskosten; Kosten für Prävention und Umweltmanagement. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 66 von 112

67 Spezifische Standardangaben Kategorie: Ökologisch Aspekt: Bewertung der Lieferanten hinsichtlich ökologischer Aspekte SS-KÖ 31 Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von ökologischen Kriterien überprüft wurden Nennen Sie den Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von ökologischen Kriterien überprüft wurden. SS-KÖ 32 Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative ökologische Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen a. Nennen Sie die Anzahl der Lieferanten, die anhand von ökologischen Kriterien überprüft wurden. b. Nennen Sie die Anzahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative ökologische Auswirkungen ermittelt wurden. c. Nennen Sie die in der Lieferkette ermittelten erheblichen tatsächlichen und potenziellen negativen ökologischen Auswirkungen. d. Nennen Sie den Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative ökologische Auswirkungen ermittelt und infolge dessen Abhilfemaßnahmen vereinbart wurden. e. Nennen Sie den Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative ökologische Auswirkungen ermittelt und infolge dessen die Geschäftsbeziehungen beendet wurden, und geben Sie an, warum. SS-KÖ 33 Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit neuen Lieferanten Nennen Sie die Lieferanten, zu denen im Laufe des Berichtszeitraums aus Gründen ihrer geringen ökologischen Auswirkungen Geschäftsbeziehungen hergestellt wurden. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 67 von 112

68 Spezifische Standardangaben Kategorie: Ökologisch Aspekt: Beschwerdeverfahren hinsichtlich ökologischer Aspekte SS-KÖ 34 Anzahl der Beschwerden in Bezug auf ökologische Auswirkungen, die über formelle Beschwerdeverfahren eingereicht, bearbeitet und gelöst wurden a. Nennen Sie die Gesamtzahl der Beschwerden in Bezug auf ökologische Auswirkungen, die im Berichtszeitraum über formelle Beschwerdeverfahren eingereicht wurden. b. Geben Sie an, wie viele der ermittelten Beschwerden: im Berichtszeitraum behandelt wurden; im Berichtszeitraum gelöst wurden. c. Nennen Sie die Gesamtzahl der Beschwerden in Bezug auf ökologische Auswirkungen, die vor dem Berichtszeitraum eingereicht und im Berichtszeitraum gelöst wurden. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 68 von 112

69 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung Kategorie: Gesellschaftlich Die gesellschaftliche Dimension von Nachhaltigkeit betrifft die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Netzwerks auf das gesellschaftliche System, in dem es operiert. Die Kategorie Gesellschaftlich beinhaltet die Unterkategorien: Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung; Menschenrechte; Gesellschaft; Produktverantwortung. Der Großteil der Inhalte in den Unterkategorien stützt sich auf international anerkannte, allgemein gültige Standards oder andere relevante internationale Quellen. Unterkategorie: Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung Die Aspekte in der Unterkategorie Arbeitspraktiken stützen sich auf international anerkannte, allgemein gültige Standards, darunter: Erklärung der Vereinten Nationen (UN): Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 1948 Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN): Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, 1966 Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN): Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 1966 Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN): Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, 1979 Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO): Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemaßnahmen, 1998, die sich auf die acht Kernarbeitsnormen der IAO stützt: Übereinkommen 29 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO): Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930 Übereinkommen 87 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO): Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes, 1948 Übereinkommen 98 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO): Übereinkommen über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen, 1949 Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 69 von 112

70 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung Übereinkommen 100 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO): Übereinkommen über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit, 1951 Übereinkommen 105 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO): Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957 Übereinkommen 111 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO): Übereinkommen über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, 1958 Übereinkommen 138 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO): Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung, 1973 Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO): Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999 Erklärung der Vereinten Nationen (UN): Wiener Erklärung und Aktionsprogramm, 1993 Die Indikatoren zu Arbeitspraktiken basieren außerdem auf zwei Instrumenten, die sich mit der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen beschäftigen: Internationale Arbeitsorganisation (IAO): Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik, 1977 Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD): OECD- Leitsätze für multinationale Unternehmen, 2011 Aspekt: Beschäftigung UA 1 Gesamtzahl und Rate neu eingestellter Mitarbeiter sowie Personalfluktuation nach Altersgruppe, Geschlecht und Region a. Geben Sie Gesamtzahl und Prozentsatz der während des Berichtszeitraums neu eingestellten Mitarbeiter nach Altersgruppe, Geschlecht und Region an. b. Geben Sie Gesamtzahl und Prozentsatz der während des Berichtszeitraums erfolgten Personalfluktuation nach Altersgruppe, Geschlecht und Region an. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 70 von 112

71 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung UA 2 Betriebliche Leistungen für Mitarbeiter a. Betriebliche Leistungen - Nennen Sie die betrieblichen Leistungen für Mitarbeiter, differenziert nach Leistungen für Vollzeitbeschäftigte und für Mitarbeitern mit befristeten Arbeitsverträgen oder Teilzeitbeschäftigten, nach Hauptgeschäftsstandort, darunter mindestens: Lebensversicherung; Gesundheitsvorsorge; Erwerbsunfähigkeits- und Invaliditätsschutz; Elternzeit; Altersversorgung; Aktienbeteiligung; andere. b Nennen Sie die Definition, die für Hauptgeschäftsstandorte verwendet wurde. UA 3 Rückkehrrate an den Arbeitsplatz und Verbleibsrate nach der Elternzeit nach Geschlecht a. Nennen Sie die Gesamtzahl der Beschäftigten mit Anspruch auf Elternzeit nach Geschlecht. b. Nennen Sie die Gesamtzahl der Beschäftigten, die Elternzeit in Anspruch nahmen, nach Geschlecht. c. Nennen Sie die Gesamtzahl der Beschäftigten, die nach der Beendigung der Elternzeit an den Arbeitsplatz zurückkehrten, nach Geschlecht. d. Nennen Sie die Gesamtzahl der Beschäftigten, die nach der Beendigung der Elternzeit an den Arbeitsplatz zurückkehrten und zwölf Monate nach ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz noch beschäftigt waren, nach Geschlecht. e. Nennen Sie die Rückkehrrate an den Arbeitsplatz und die Verbleibsrate von Beschäftigten, die Elternzeit in Anspruch nahmen, nach Geschlecht. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 71 von 112

72 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung Aspekt: Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis SS-KG UA 4 Mindestmitteilungsfristen von betrieblichen Veränderungen, einschließlich der Angabe, ob diese in Kollektivvereinbarungen festgelegt sind. a. Mindestmitteilungsfrist - Geben Sie die Mindestmitteilungsfrist in Wochen an, die typischerweise Beschäftigten und deren gewählten Vertretern gewährt wird, bevor signifikante betriebliche Veränderungen, die diese erheblich betreffen könnten, umgesetzt werden. b. Geben Sie für Netzwerke mit Kollektivvereinbarungen an, ob die Mitteilungsfrist sowie Beratungs- und Verhandlungsregelungen in den Kollektivvereinbarungen festgelegt sind. UA 5 Betriebliche Veränderungen für arbeitnehmerfreundlichere Arbeitsbedingungen Nennen Sie die während des Berichtszeitraumes vorgenommenen Veränderungen, um gesundheits- und motivationsförderliche Arbeitsbedingungen zu schaffen Aspekt: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz UA 6 Prozentsatz der Gesamtbelegschaft, die in formellen Arbeitgeber- Arbeitnehmer-Ausschüssen vertreten ist, die die Überwachung von Programmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz unterstützen und entsprechende Beratung anbieten. a. Geben Sie an, auf welchen Ebenen innerhalb des Netzwerks jeder formelle Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Ausschuss für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz typischerweise tätig ist. b. Geben Sie den Prozentsatz der Gesamtbelegschaft an, die in solchen formellen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Ausschüssen vertreten ist. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 72 von 112

73 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung UA 7 Art der Verletzung und Rate der Verletzungen, Berufskrankheiten, Ausfalltage und Abwesenheit sowie die Gesamtzahl der arbeitsbedingten Todesfälle nach Region und Geschlecht a. Verletzungen - Geben Sie die Art der Verletzungen, die Verletzungsrate, die Berufskrankheitsrate, die Ausfalltagequote, die Abwesenheitsrate sowie arbeitsbedingte Todesfälle für die Gesamtbelegschaft (d. h. alle Beschäftigen und weisungsgebundenes Personal) an nach: Region Geschlecht b. Verletzungen - Geben Sie die Art der Verletzungen, die Verletzungsrate, die Berufskrankheitsrate, die Ausfalltagequote, die Abwesenheitsrate sowie arbeitsbedingte Todesfälle für unabhängige, vor Ort tätige Vertragspartner an, für deren Sicherheit am Arbeitsplatz das Netzwerk haftbar ist nach: Region Geschlecht c. Geben Sie das zur Aufnahme und Angabe von Unfallstatistiken verwendete Regelwerk an. UA 8 Arbeiter mit ihrer Erkrankungsrate oder gefährdung im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung Geben Sie an, ob es Arbeiter gibt, die aufgrund ihrer Tätigkeiten einer hohen Erkrankungsrate oder -gefährdung unterliegen. UA 9 Gesundheits- und Sicherheitsthemen, die in förmlichen Vereinbarungen mit Gewerkschaften behandelt werden a. Geben Sie an, ob formelle Vereinbarungen (lokal oder global) mit Gewerkschaften die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz behandeln. b. Wenn ja, geben Sie den Umfang als Prozentsatz an, in dem verschiedene Gesundheits- und Sicherheitsthemen von diesen Vereinbarungen behandelt werden. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 73 von 112

74 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung Aspekt: Aus- und Weiterbildung UA 10 Durchschnittliche jährliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Mitarbeiter nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie Geben Sie die durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung an, die die Mitarbeiter des Netzwerks während des Berichtszeitraums aufgewendet haben, und zwar nach: Geschlecht Mitarbeiterkategorie UA 11 Programme für Kompetenzmanagement und lebenslanges Lernen, die zur fortdauernden Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter beitragen und diese im Umgang mit dem Berufsausstieg unterstützen a. Geben Sie die Art und den Umfang durchgeführter Programme und bereitgestellter Unterstützung zur Verbesserung der Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiter an. b. Geben Sie Übergangshilfsprogramme an, die zur Erleichterung fortdauernder Beschäftigungsfähigkeit und zum Umgang mit dem Berufsausstieg infolge von Ruhestand oder Beendigung der Beschäftigung angeboten werden. UA 12 Prozentsatz der Mitarbeiter, die eine regelmäßige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer Karriereentwicklung erhalten, nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie Geben Sie nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie den Prozentsatz aller Mitarbeiter an, deren Leistung und Karriereentwicklung während des Berichtszeitraums regelmäßig beurteilt wurde. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 74 von 112

75 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung Aspekt: Vielfalt und Chancengleichheit UA 13 Zusammensetzung der Kontrollorgane und Aufteilung der Mitarbeiter nach Mitarbeiterkategorie in Bezug auf Geschlecht, Altersgruppe, Zugehörigkeit zu einer Minderheit und andere Diversitätsindikatoren a. Nennen Sie den Prozentsatz von Personen innerhalb der Kontrollorgane des Netzwerks in jeder der folgenden Diversitätskategorien: Geschlecht; Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30 bis 50 Jahre alt, über 50 Jahre alt; Qualifikationsgrad Minderheiten; gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren. b. Geben Sie den Prozentsatz der Mitarbeiter nach Mitarbeiterkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien an: Geschlecht; Altersgruppe: unter 30 Jahren alt, 30 bis 50 Jahre alt, über 50 Jahre alt; Qualifikationsgrad Minderheiten; gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren. UA 14 Arbeitsbedingungen und Qualifikationsmöglichkeiten Berichten Sie, in wie weit es für die in UA 13 aufgeführten Mitarbeiterkategorien spezielle Arbeitsbedingungen und Qualifikationsmöglichkeiten gibt. Aspekt: Vereinbarkeit von Beruf und Familie UA 15 Prozentsatz der Netzwerkmitarbeiter, der nach flexiblen Arbeitszeiten arbeitet Nennen Sie den Prozentsatz der Netzwerkmitarbeiter, der nach flexiblen Arbeitszeiten arbeitet. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 75 von 112

76 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung Kinderbetreuung im Netzwerk UA 16 Nennen Sie die Einrichtungen für Kinderbetreuung im Netzwerk. Aspekt: Gleicher Lohn für Frauen und Männer UA 17 Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern nach Mitarbeiterkategorie und Hauptgeschäftsstandorten a. Geben Sie das Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern nach Mitarbeiterkategorie und Hauptgeschäftsstandorten an. b. Nennen Sie die Definition für Hauptgeschäftsstandorte. Aspekt: Bewertung der Lieferanten hinsichtlich Arbeitspraktiken UA 18 Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Kriterien im Hinblick auf Arbeitspraktiken überprüft wurden Nennen Sie den Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Kriterien im Hinblick auf Arbeitspraktiken überprüft wurden. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 76 von 112

77 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung UA 19 Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf Arbeitspraktiken in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen a. Nennen Sie die Anzahl der Lieferanten, die im Hinblick auf Auswirkungen auf Arbeitspraktiken geprüft wurden. b. Nennen Sie die Anzahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf Arbeitspraktiken ermittelt wurden. c. Nennen Sie die in der Lieferkette ermittelten erheblichen tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen auf Arbeitspraktiken. d. Nennen Sie den Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf Arbeitspraktiken ermittelt und infolge dessen Abhilfemaßnahmen vereinbart wurden. e. Nennen Sie den Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf Arbeitspraktiken ermittelt und infolge dessen die Geschäftsbeziehungen beendet wurden, und geben Sie an, warum. Aspekt: Beschwerdeverfahren hinsichtlich Arbeitspraktiken UA 20 Anzahl der Beschwerden in Bezug auf Arbeitspraktiken, die über formelle Beschwerdeverfahren eingereicht, bearbeitet und gelöst wurden a. Nennen Sie die Gesamtzahl der Beschwerden in Bezug auf Arbeitspraktiken, die im Berichtszeitraum über formelle Beschwerdeverfahren eingereicht wurden. b. Geben Sie an, wie viele der ermittelten Beschwerden: im Berichtszeitraum bearbeitet wurden; im Berichtszeitraum gelöst wurden. c. Nennen Sie die Gesamtzahl der Beschwerden in Bezug auf Arbeitspraktiken, die vor dem Berichtszeitraum eingereicht und im Berichtszeitraum gelöst wurden. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 77 von 112

78 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Menschenrechte Unterkategorie: Menschenrechte Die Unterkategorie Menschenrechte umfasst den Umsetzungsstand von Verfahren sowie Menschenrechtsverletzungen und Änderungen bei der Möglichkeit von Stakeholdern, ihre Menschenrechte wahrzunehmen und auszuüben. Zu den behandelten Menschenrechtsthemen gehören Gleichbehandlung, Gleichstellung der Geschlechter, Vereinigungsfreiheit, Kollektivverhandlungen, Kinderarbeit, Zwangs- oder Pflichtarbeit und Rechte der indigenen Bevölkerung. Es gibt einen wachsenden globalen Konsens darüber, dass Organisationen (und dementsprechend Netzwerke) zur Wahrung der Menschenrechte verpflichtet sind V. Den internationalen Rechtsrahmen für den Schutz der Menschenrechte bildet ein Gesetzeswerk aus Verträgen, Konventionen, Erklärungen und anderen Instrumenten. Der Eckpfeiler der Menschenrechte ist die Internationale Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen (UN), bestehend aus drei Instrumenten: Erklärung der Vereinten Nationen (UN): Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 1948 Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN): Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, 1966 Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN): Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 1966 Dies sind die ersten Bezugspunkte für alle Organisationen und Netzwerke, die über Menschenrechte Bericht erstatten. Neben diesen drei Hauptinstrumenten gibt es über 80 weitere Instrumente, die den internationalen Rechtsrahmen für den Schutz der Menschenrechte untermauern. Diese Instrumente reichen von unverbindlichen Erklärungen und Leitprinzipien bis hin zu verbindlichen Verträgen und Übereinkommen und umfassen universelle bis regionale Instrumente. Organisationen und Netzwerke können Einfluss auf eine Vielzahl von Menschenrechten ausüben. Bei der Beurteilung, welche Menschenrechte für die Berichterstattung relevant sind, sollte das Netzwerk alle Menschenrechte berücksichtigen. V Vereinte Nationen (UN): Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte: Umsetzung des Rahmens der Vereinten Nationen Schutz, Achtung, Abhilfe, Vereinte Nationen (UN): Schutz, Achtung, Abhilfe: ein Rahmen für Wirtschaft und Menschenrechte, Vereinte Nationen (UN): Report of the Special Representative of the Secretary-General on the Issue of Human Rights and Transnational Corporations and Other Business Enterprises, John Ruggie, Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 78 von 112

79 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Menschenrechte Weitere Instrumente, deren Berücksichtigung durch das Netzwerk nützlich sein könnte: Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO): Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemaßnahmen, 1998, die sich auf die acht Kernarbeitsnormen der IAO VI stütze: Übereinkommen 29 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO): Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930 Übereinkommen 87 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO): Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes, 1948 Übereinkommen 98 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO): Übereinkommen über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen, 1949 Übereinkommen 100 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO): Übereinkommen über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit, 1951 Übereinkommen 105 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO): Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957 Übereinkommen 111 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO): Übereinkommen über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, 1958 Übereinkommen 138 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO): Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung, 1973 Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO): Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999 Regionale Übereinkommen, die den Universalitätsgrundsatz in der Internationalen Menschenrechtscharta wahren, für Gebiete, in denen das Netzwerk tätig ist, darunter: Afrikanische Union: Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker, 1981 Liga der Arabischen Staaten: Arabische Charta der Menschenrechte, 1994 Organisation Amerikanischer Staaten (OAS): Amerikanische Menschenrechtskonvention, 1969 Europarat: Europäische Menschenrechtskonvention, 1950 Übereinkommen zum Schutz der Rechte von Personen, die von der Arbeit des Netzwerks betroffen sein könnten, insbesondere: Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN): Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, 1979 VI Übereinkommen 100 und 111: Gleichbehandlung; Übereinkommen 87 und 98: Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen; Übereinkommen 138 und 182: Abschaffung von Kinderarbeit und Übereinkommen 29 und 105: Abschaffung von Zwangsund Pflichtarbeit. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 79 von 112

80 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Menschenrechte Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN): Übereinkommen über die Rechte des Kindes, 1989 Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN): Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, 1965 Übereinkommen 107 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO): Übereinkommen über den Schutz und die Eingliederung eingeborener Bevölkerungsgruppen und anderer in Stämmen lebender oder stammesähnlicher Bevölkerungsgruppen in unabhängigen Ländern, 1957 Übereinkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO): Übereinkommen über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern, 1991 Erklärung der Vereinten Nationen (UN): Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker, 2007 Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN): Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, 2006 Es ist wichtig zu beachten, dass viele Aspekte, die einen Einblick in die Leistung und die Auswirkungen in Bezug auf Menschenrechte bieten, in anderen (Unter-)Kategorien der Leitlinien zu finden sind und nicht auf die Unterkategorie Menschenrechte beschränkt sind. Aspekt: Investitionen UM 1 Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden a. Nennen Sie den Prozentsatz und die Gesamtzahl der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden. b. Nennen Sie die Definition des Netzwerks für signifikante Investitionsvereinbarungen. UM 2 Gesamtzahl der Schulungsstunden von Mitarbeitern zu Menschenrechtspolitik und Verfahren des Netzwerks im Zusammenhang mit Menschenrechtsaspekten, die für die Geschäftstätigkeit maßgeblich sind, sowie Prozentsatz der geschulten Mitarbeiter a. Nennen Sie die Zahl der Stunden, die im Berichtszeitraum insgesamt für Schulungsmaßnahmen in Bezug auf die Menschenrechtspolitik und -verfahren des Netzwerks im Zusammenhang mit Menschenrechtsaspekten, die für die Geschäftstätigkeit maßgeblich sind, aufgewendet wurden. b. Nennen Sie den Prozentsatz der Mitarbeiter, die im Berichtszeitraum in Bezug auf die Menschenrechtspolitik und -verfahren des Netzwerks im Zusammenhang mit Menschenrechtsaspekten, die für die Geschäftstätigkeit maßgeblich sind, geschult wurden. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 80 von 112

81 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Menschenrechte Aspekt: Gleichbehandlung UM 3 Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen a. Geben Sie die Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums an. b. Geben Sie anhand der unten aufgeführten Punkte den Status der Vorfälle sowie der ergriffenen Maßnahmen an: Vorfall wird vom Netzwerk geprüft. Es werden Abhilfepläne umgesetzt. Es wurden Abhilfepläne umgesetzt und die Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens geprüft. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage. Aspekt: Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen UM 4 Ermittelte Geschäftsstandorte und Lieferanten, bei denen das Recht der Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit oder Kollektivverhandlungen verletzt wird oder erheblich gefährdet sein könnte, und ergriffene Maßnahmen zum Schutz dieser Rechte a. Nennen Sie die Geschäftsstandorte und Lieferanten, bei denen das Recht der Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit oder Kollektivverhandlungen verletzt wird oder erheblich gefährdet sein könnte, und stellen Sie diese im Bericht wie folgt dar: nach der Art des Geschäftsstandorts (z. B. Produktionsstätte) oder des Lieferanten, oder nach Ländern oder geografischen Gebieten, in denen Geschäftsstandorte und Lieferanten als risikobehaftet gelten. b. Nennen Sie die Maßnahmen, die das Netzwerk im Berichtszeitraum ergriffen hat, um das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen zu schützen. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 81 von 112

82 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Menschenrechte Aspekt: Kinderarbeit UM 5 Ermittelte Geschäftsstandorte und Lieferanten, bei denen ein erhebliches Risiko von Kinderarbeit besteht, und ergriffene Maßnahmen als Beitrag zur Abschaffung von Kinderarbeit. a. Geben Sie an, bei welchen Geschäftsstandorten und Lieferanten ein erhebliches Risiko für folgende Vorfälle besteht: Kinderarbeit; Jugendliche Arbeiter, die unter gefährlichen Bedingungen arbeiten. b. Geben Sie an, bei welchen Geschäftsstandorten und Lieferanten von einem erheblichen Risiko für Fälle von Kinderarbeit ausgegangen wird, und stellen Sie diese wie folgt dar: nach der Art des Geschäftsstandorts (z. B. Produktionsstätte) oder des Lieferanten, oder nach Ländern oder geografischen Gebieten, in denen Geschäftsstandorte und Lieferanten als risikobehaftet gelten. c. Nennen Sie die Maßnahmen, die das Netzwerk im Berichtszeitraum ergriffen hat, um zur Abschaffung von Kinderarbeit beizutragen. Aspekt: Zwangs- oder Pflichtarbeit UM 6 Ermittelte Geschäftsstandorte und Lieferanten, bei denen ein erhebliches Risiko von Zwangs- oder Pflichtarbeit besteht, und ergriffene Maßnahmen als Beitrag zur Beseitigung aller Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit a. Geben Sie an, bei welchen Geschäftsstandorten und Lieferanten von einem erheblichen Risiko für Fälle von Zwangs- oder Pflichtarbeit ausgegangen wird, und stellen Sie diese wie folgt dar: nach der Art der Geschäftsstandorte (z. B. Produktionsstätte) oder des Lieferanten, oder nach Ländern oder geografischen Gebieten, in denen Geschäftsstandorte und Lieferanten als risikobehaftet gelten. b. Nennen Sie die Maßnahmen, die das Netzwerk im Berichtszeitraum ergriffen hat, um zur Beseitigung aller Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit beizutragen. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 82 von 112

83 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Menschenrechte Aspekt: Sicherheitspraktiken UM 7 Prozentsatz des Sicherheitspersonals, das zu Menschenrechtspolitik und verfahren des Netzwerks, die für die Geschäftstätigkeit maßgeblich sind, geschult wurde a. Geben Sie den Prozentsatz des Sicherheitspersonals an, das in Bezug auf die Menschenrechtspolitik und -verfahren des Netzwerks sowie deren Anwendung im Sicherheitsbereich geschult wurde. b. Geben Sie an, ob die Schulungsanforderungen auch für Dritte gelten, die dem Netzwerk Sicherheitspersonal zur Verfügung stellen. Aspekt: Rechte der indigenen Bevölkerung UM 8 Gesamtzahl der Vorfälle, in denen Rechte der indigenen Bevölkerung verletzt wurden, und ergriffene Maßnahmen a. Nennen Sie die Gesamtzahl der im Berichtszeitraum ermittelten Vorfälle im Zusammenhang mit der Verletzung der Rechte der indigenen Bevölkerung. b. Geben Sie anhand der unten aufgeführten Punkte den Status der Vorfälle sowie der ergriffenen Maßnahmen an: Vorfall wird vom Netzwerk geprüft. Es werden Abhilfepläne umgesetzt. Es wurden Abhilfepläne umgesetzt und die Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens geprüft. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage. Aspekt: Prüfung UM 9 Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden Nennen Sie die Gesamtzahl und den Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden, nach Land. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 83 von 112

84 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Menschenrechte Aspekt: Bewertung der Lieferanten hinsichtlich Menschenrechten UM 10 Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden Nennen Sie den Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden. UM 11 Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen a. Nennen Sie die Anzahl der Lieferanten, die im Hinblick auf menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden. b. Nennen Sie die Anzahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen ermittelt wurden. c. Nennen Sie die in der Lieferkette ermittelten erheblichen tatsächlichen und potenziellen negativen menschenrechtlichen Auswirkungen. d. Nennen Sie den Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen ermittelt und infolge dessen Abhilfemaßnahmen vereinbart wurden. e. Nennen Sie den Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen ermittelt und infolge dessen die Geschäftsbeziehungen beendet wurden, und geben Sie an, warum. Aspekt: Beschwerdeverfahren hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen UM 12 Anzahl der Beschwerden in Bezug auf menschenrechtliche Auswirkungen, die über formelle Beschwerdeverfahren eingereicht, bearbeitet und gelöst wurden a. Nennen Sie die Gesamtzahl der Beschwerden in Bezug auf menschenrechtliche Auswirkungen, die im Berichtszeitraum über formelle Beschwerdeverfahren eingereicht wurden. b. Geben Sie an, wie viele der ermittelten Beschwerden: im Berichtszeitraum bearbeitet wurden; im Berichtszeitraum gelöst wurden. c. Nennen Sie die Gesamtzahl der Beschwerden in Bezug auf menschenrechtliche Auswirkungen, die vor dem Berichtszeitraum eingereicht und im Berichtszeitraum gelöst wurden. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 84 von 112

85 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Gesellschaft Unterkategorie: Gesellschaft Die Unterkategorie Gesellschaft bezieht sich auf die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Netzwerks auf die Gesellschaft und lokale Gemeinschaften. Mitglieder von Gemeinschaften haben persönliche Rechte, die auf folgenden Erklärungen und Übereinkommen basieren: Erklärung der Vereinten Nationen (UN): Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 1948 Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN): Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, 1966 Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN): Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 1966 Erklärung der Vereinten Nationen (UN): Erklärung über das Recht auf Entwicklung, 1986 Die kollektiven Rechte von Gemeinschaften und von indigenen und in Stämmen lebenden Bevölkerungsgruppen sind durch folgende Erklärungen und Übereinkommen anerkannt: Übereinkommen 107 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO): Übereinkommen über den Schutz und die Eingliederung eingeborener Bevölkerungsgruppen und anderer in Stämmen lebender oder stammesähnlicher Bevölkerungsgruppen in unabhängigen Ländern, 1957 Übereinkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO): Übereinkommen über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern, 1991 Erklärung der Vereinten Nationen (UN): Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker, 2007 Hinsichtlich der Identität beziehen sich die Rechte dieser Bevölkerungsgruppen sowohl auf die Gemeinschaft als auch auf das Individuum. Ihr Recht auf eine freie, vorherige, auf Kenntnis der Sachlage gegründete Konsultation zur Einholung ihrer Zustimmung ist ein Grundrecht, das durch die oben genannten Quellen ausdrücklich anerkannt ist. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 85 von 112

86 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Gesellschaft Aspekt: Lokale Gemeinschaften UG 1 Prozentsatz der Geschäftsstandorte, bei denen Maßnahmen zur Einbindung lokaler Gemeinschaften, Folgenabschätzungen und Förderprogramme umgesetzt werden Nennen Sie den Prozentsatz der Geschäftsstandorte, bei denen Maßnahmen zur Einbindung lokaler Gemeinschaften, Folgenabschätzungen und Förderprogramme umgesetzt wurden, darunter: Prüfungen der sozialen Auswirkungen einschließlich der geschlechtsspezifischen Auswirkungen im Rahmen von Beteiligungsprozessen; Umweltverträglichkeitsprüfungen und laufende Überwachung; Veröffentlichung der Ergebnisse von Umweltverträglichkeitsprüfungen und Prüfungen der gesellschaftlichen Auswirkungen; Programme zur Förderung lokaler Gemeinschaften auf Grundlage der Bedürfnisse lokaler Gemeinschaften; Pläne zur Einbindung von Stakeholdern auf Grundlage einer Stakeholderanalyse; breit gefächerte Gremien und Prozesse zur Anhörung lokaler Gemeinschaften einschließlich schutzbedürftiger Gruppen; Betriebsräte, Arbeitsschutzausschüsse und andere Arbeitnehmervertretungen für den Umgang mit Auswirkungen; förmliche Beschwerdeverfahren für lokale Gemeinschaften. UG 2 Geschäftstätigkeiten mit erheblichen tatsächlichen oder potenziellen negativen Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften Nennen Sie die Geschäftstätigkeiten mit erheblichen tatsächlichen oder potenziellen negativen Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften, einschließlich: Geschäftsstandort; der erheblichen tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 86 von 112

87 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Gesellschaft Aspekt: Internationale Verantwortung UG 3 Internationale Zusammenarbeit a. Nennen Sie die internationalen Kooperationspartner des Netzwerks. b. Beschreiben Sie, in wie weit das Netzwerk mit den Partnern für eine nachhaltige Entwicklung zusammenarbeitet. Aspekt: Gesundheit der Netzwerkmitarbeiter UG 4 Bewegungs- und Sportmöglichkeiten im Netzwerkalltag a. Nennen Sie die für die Rekreation vorgesehenen Zeiträume im Arbeitsalltag der Netzwerkmitarbeiter. b. Nennen Sie die Räumlichkeiten und Außenanlagen, in denen sich die Netzwerkmitarbeiter während ihrer Rekreationszeit bewegen können. c. Nennen Sie die für Mitarbeiter angebotenen Rekreationsprogramme. UG 5 Verpflegung der Netzwerkmitarbeiter a. Nennen Sie die Verpflegungsmöglichkeiten für Mitarbeiter im Netzwerk. b. Berichten Sie, in wie weit das Netzwerk für eine gesunde Verpflegung der Mitarbeiter sorgt. Aspekt: Korruptionsbekämpfung UG 6 Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Korruptionsrisiken geprüft wurden, und ermittelte erhebliche Risiken a. Nennen Sie die Gesamtzahl und den Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Korruptionsrisiken geprüft wurden. b. Nennen Sie die erheblichen Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikoanalyse ermittelt wurden. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 87 von 112

88 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Gesellschaft UG 7 Informationen und Schulungen über Leitlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung a. Nennen Sie die Gesamtzahl und den Prozentsatz der Mitglieder des Kontrollorgans, die Informationen über die Leitlinien und Verfahren des Netzwerks zur Korruptionsbekämpfung erhalten haben, aufgeschlüsselt nach Region. b. Nennen Sie die Gesamtzahl und den Prozentsatz der Mitarbeiter, die Informationen über die Leitlinien und Verfahren des Netzwerks zur Korruptionsbekämpfung erhalten haben, aufgeschlüsselt nach Mitarbeiterkategorie und Region. c. Nennen Sie die Gesamtzahl und den Prozentsatz der Geschäftspartner, die Informationen über die Leitlinien und Verfahren des Netzwerks zur Korruptionsbekämpfung erhalten haben, aufgeschlüsselt nach Geschäftspartnertyp und Region. d. Nennen Sie die Gesamtzahl und den Prozentsatz der Mitglieder des Kontrollorgans, die im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung geschult wurden, aufgeschlüsselt nach Region. e. Nennen Sie die Gesamtzahl und den Prozentsatz der Mitarbeiter, die im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung geschult wurden, aufgeschlüsselt nach Mitarbeiterkategorie und Region. UG 8 Bestätigte Korruptionsfälle und ergriffene Maßnahmen a. Nennen Sie die Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsfälle. b. Nennen Sie die Gesamtzahl der bestätigten Fälle, in denen Mitarbeiter aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden. c. Nennen Sie die Gesamtzahl der bestätigten Fälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption beendet oder nicht erneuert wurden. d. Nennen Sie alle Rechtsfälle in Bezug auf Korruption, die im Berichtszeitraum gegen das Netzwerk oder deren Mitarbeiter eingeleitet wurden, sowie deren Ergebnisse. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 88 von 112

89 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Gesellschaft Aspekt: Politik UG 9 Gesamtwert der politischen Spenden, dargestellt nach Land und Empfänger/ Begünstigtem a. Nennen Sie den Gesamtgeldwert der vom Netzwerk getätigten direkten und indirekten Geld- und Sachzuwendungen nach Land und Empfänger/Begünstigtem. b. Geben Sie an, wie der Geldwert der Sachzuwendungen gegebenenfalls geschätzt wurde. UG 10 Beeinflussung der Politik hinsichtlich nachhaltiger Entwicklung Beschreiben Sie, in wie weit das Netzwerk die Politik hinsichtlich nachhaltiger Entwicklung beeinflusst hat. Aspekt: Förderung des Verantwortungsbewusstseins der Netzwerkumgebung UG 11 Maßnahmen zur Stärkung des Verantwortungsbewusstseins der Netzwerkumgebung Nennen Sie die Maßnahmen des Netzwerks um des Verantwortungsbewusstsein der Netzwerkumgebung bezüglich der nachhaltigen Entwicklung zu fördern, darunter: Im Rahmen der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit wie z.b. durch Sponsoring, Werbekampagnen Durch gezielte Gestaltung des regionalen Diskurses wie z.b. durch Medienpräsenz, Informationsveranstaltungen, Aktionstage Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 89 von 112

90 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Gesellschaft Aspekt: Wettbewerbswidriges Verhalten UG 12 Gesamtzahl der Verfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten oder Kartell- und Monopolbildung sowie deren Ergebnisse a. Nennen Sie die Gesamtzahl der Verfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten oder Verstößen gegen das Kartellrecht, die während des Berichtszeitraums anhängig waren oder die im Berichtszeitraum abgeschlossen wurden und bei denen das Netzwerk als Beteiligter ermittelt wurde. b. Berichten Sie über die wichtigsten Ergebnisse solcher Verfahren, einschließlich aller Beschlüsse oder Urteile. Aspekt: Compliance UG 13 Monetärer Wert signifikanter Bußgelder und Gesamtzahl nicht monetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften a. Geben Sie folgende Daten in Bezug auf monetär signifikante Bußgelder und nicht monetäre Strafen an: Gesamtgeldwert der monetär signifikanten Bußgelder; Gesamtzahl der nicht monetären Strafen; Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden. b. Sollte das Netzwerk keine Nichteinhaltung von Gesetzen oder Vorschriften ermittelt haben, reicht eine kurze diesbezügliche Erklärung aus. c. Nennen Sie den Kontext, in dessen Rahmen monetär signifikante Bußgelder und nicht monetäre Strafen verhängt wurden. Aspekt: Bewertung der Lieferanten hinsichtlich gesellschaftlicher Auswirkungen UG 14 Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Kriterien in Bezug auf Auswirkungen auf die Gesellschaft überprüft wurden Nennen Sie den Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Kriterien in Bezug auf Auswirkungen auf die Gesellschaft überprüft wurden. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 90 von 112

91 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Gesellschaft UG 15 Signifikante aktuelle und potenzielle negative Auswirkungen auf die Gesellschaft in der Lieferkette sowie ergriffene Maßnahmen a. Nennen Sie die Anzahl der Lieferanten, die im Hinblick auf Auswirkungen auf die Gesellschaft geprüft wurden. b. Nennen Sie die Anzahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf die Gesellschaft ermittelt wurden. c. Nennen Sie die in der Lieferkette ermittelten erheblichen tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft. d. Nennen Sie den Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf die Gesellschaft ermittelt und infolge dessen Abhilfemaßnahmen vereinbart wurden. e. Nennen Sie den Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf die Gesellschaft ermittelt und infolge dessen die Geschäftsbeziehungen beendet wurden, und geben Sie an, warum. Aspekt: Beschwerdeverfahren hinsichtlich gesellschaftlicher Auswirkungen UG 16 Anzahl der Beschwerden in Bezug auf Auswirkungen auf die Gesellschaft, die über formelle Beschwerdeverfahren eingereicht, bearbeitet und gelöst wurden a. Nennen Sie die Gesamtzahl der Beschwerden in Bezug auf Auswirkungen auf die Gesellschaft, die im Berichtszeitraum über formelle Beschwerdeverfahren eingereicht wurden. b. Geben Sie an, wie viele der ermittelten Beschwerden: im Berichtszeitraum bearbeitet wurden; im Berichtszeitraum gelöst wurden. c. Nennen Sie die Gesamtzahl der Beschwerden in Bezug auf Auswirkungen auf die Gesellschaft, die vor dem Berichtszeitraum eingereicht und im Berichtszeitraum gelöst wurden. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 91 von 112

92 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Produktverantwortung Unterkategorie: Produktverantwortung Die Aspekte unter der Unterkategorie Produktverantwortung beziehen sich auf die Produkte und Dienstleistungen, die insbesondere auf Stakeholder und Kunden einen unmittelbaren Einfluss ausüben. Aspekt: Kundengesundheit und sicherheit UP 1 Prozentsatz der maßgeblichen Produkt- und Dienstleistungskategorien, deren Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit geprüft werden, um Verbesserungspotenziale zu ermitteln Nennen Sie den Prozentsatz der maßgeblichen Produkt- und Dienstleistungskategorien, deren Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit geprüft werden, um Verbesserungspotenziale zu ermitteln. UP 2 Gesamtzahl der Vorfälle der Nichteinhaltung von Vorschriften und freiwilligen Verhaltensregeln in Bezug auf die Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf Gesundheit und Sicherheit, dargestellt nach Art der Folgen a. Nennen Sie die Gesamtzahl der Vorfälle im Berichtszeitraum, in denen Vorschriften und freiwillige Verhaltensregeln in Bezug auf die Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf Gesundheit und Sicherheit nicht eingehalten wurden, aufgeschlüsselt nach: Nichteinhaltung von Vorschriften, die zu einer Geldbuße oder Strafe geführt hat; Nichteinhaltung von Vorschriften, die zu einer Verwarnung geführt hat: Nichteinhaltung freiwilliger Verhaltensregeln. b. Sollte das Netzwerk keine Nichteinhaltung von Vorschriften oder freiwilliger Verhaltensregeln ermittelt haben, reicht eine kurze diesbezügliche Erklärung aus. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 92 von 112

93 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Produktverantwortung Aspekt: Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen UP 3 Art der Produkt- und Dienstleistungsinformationen, die durch die Verfahren des Netzwerks für Informationen über und Kennzeichnung von Produkte(n) erforderlich sind, sowie Prozentsatz der maßgeblichen Produkt- und Dienstleistungskategorien, die solchen Informationspflichten unterliegen a. Geben Sie an, ob die folgenden Produkt- und Dienstleistungsinformationen in den Verfahren des Netzwerks in Bezug auf die Informationen über und die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen verpflichtend zu nennen sind: JA NEIN Herkunft von Komponenten des Produkts oder der Dienstleistung Zusammensetzung, insbesondere im Hinblick auf Stoffe mit möglichen ökologischen oder gesellschaftlichen Auswirkungen Sichere Nutzung des Produkts oder der Dienstleistung Entsorgung des Produkts und ökologische/ gesellschaftliche Auswirkungen Sonstiges (bitte erläutern) b. Geben Sie den Prozentsatz der maßgeblichen Produkt- oder Dienstleistungskategorien an, die von solchen Verfahren abgedeckt sind und die auf Einhaltung dieser Verfahren geprüft werden. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 93 von 112

94 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Produktverantwortung UP 4 Gesamtzahl der Fälle von Nichteinhaltung von Vorschriften oder freiwilligen Verhaltensregeln in Bezug auf die Informationen über und die Kennzeichnung von Produkte(n) und Dienstleistungen, dargestellt nach Art der Folgen a. Nennen Sie die Gesamtzahl der Fälle von Nichteinhaltung von Vorschriften oder freiwilligen Verhaltensregeln in Bezug auf die Informationen über und die Kennzeichnung von Produkte(n) und Dienstleistungen, dargestellt nach: Nichteinhaltung von Vorschriften, die zu einer Geldbuße oder Strafe geführt hat; Nichteinhaltung von Vorschriften, die zu einer Verwarnung geführt hat; Nichteinhaltung freiwilliger Verhaltensregeln. b. Sollte das Netzwerk keine Fälle von Nichteinhaltung von Vorschriften oder freiwilligen Verhaltensregeln ermittelt haben, reicht eine kurze diesbezügliche Erklärung aus. Ergebnisse von Umfragen zur Kundenzufriedenheit UP 5 Berichten Sie über die Ergebnisse oder zentralen Schlussfolgerungen von Kundenzufriedenheitsumfragen, die im Berichtszeitraum (basierend auf statistisch relevanten Stichproben) in Bezug auf folgende Themen durchgeführt wurden: das Netzwerk insgesamt; eine zentrale Produkt- oder Dienstleistungskategorie; Hauptgeschäftsstandorte. Aspekt: Förderung eines verantwortungsvollen Konsumverhaltens UP 6 Bildungsmaßnahmen zur Stärkung des Verantwortungsbewusstseins der Mitarbeiter bezüglich der nachhaltigen Entwicklung Nennen Sie die Bildungsmaßnahmen des Netzwerks, um das Verantwortungsbewusstsein seiner Mitarbeiter bezüglich der nachhaltigen Entwicklung zu fördern, darunter: Bildungsmaßnahmen für ein verantwortungsvolles Konsumverhalten und eine nachhaltige Lebensweise der Mitarbeiter Bildungsmaßnahmen für ein Bewusstsein für globale Entwicklungen der Mitarbeiter Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 94 von 112

95 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Produktverantwortung Aspekt: Marketing Verkauf verbotener oder umstrittener Produkte UP 7 a. Geben Sie an, ob das Netzwerk Produkte verkauft, deren Verkauf in bestimmten Märkten verboten ist; die Gegenstand von Fragen von Stakeholdern oder öffentlichen Debatten sind. b. Geben Sie an, wie das Netzwerk auf Fragen oder Bedenken in Bezug auf diese Produkte reagiert hat. UP 8 Gesamtzahl der Fälle von Nichteinhaltung von Vorschriften oder freiwilligen Verhaltensregeln in Bezug auf Werbung einschließlich Anzeigen, Verkaufsförderung und Sponsoring, dargestellt nach Art der Folgen a. Nennen Sie die Gesamtzahl der Fälle von Nichteinhaltung von Vorschriften oder freiwilligen Verhaltensregeln in Bezug auf Werbung einschließlich Anzeigen, Verkaufsförderung und Sponsoring, dargestellt nach: Nichteinhaltung von Vorschriften, die zu einer Geldbuße oder Strafe geführt hat; Nichteinhaltung von Vorschriften, die zu einer Verwarnung geführt hat; Nichteinhaltung freiwilliger Verhaltensregeln. b. Sollte das Netzwerk keine Fälle von Nichteinhaltung von Vorschriften oder freiwilligen Verhaltensregeln ermittelt haben, reicht eine kurze diesbezügliche Erklärung aus. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 95 von 112

96 Spezifische Standardangaben Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Produktverantwortung Aspekt: Schutz der Privatsphäre von Kunden UP 9 Gesamtzahl begründeter Beschwerden in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre des Kunden und die Verletzung des Datenschutzes a. Nennen Sie die Gesamtzahl der begründeten Beschwerden in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre des Kunden und die Verletzung des Datenschutzes, gegliedert nach: Beschwerden Dritter, die von dem Netzwerk als berechtigt anerkannt wurden; Beschwerden von Aufsichtsbehörden. b. Nennen Sie die Gesamtzahl der ermittelten Datenlecks, Fälle von Datenklau und Datenverlusten. c. Sollte das Netzwerk keine begründeten Beschwerden ermittelt haben, reicht eine kurze diesbezügliche Erklärung aus. Aspekt: Compliance UP 10 Geldwert der erheblichen Bußgelder wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf die Breitstellung und Nutzung von Produkten und Dienstleistungen a. Nennen Sie den Gesamtgeldwert der erheblichen Bußgelder wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf die Bereitstellung und Nutzung von Produkten und Dienstleistungen. b. Sollte das Netzwerk keine Fälle von Nichteinhaltung von Gesetzen oder Vorschriften ermittelt haben, reicht eine kurze diesbezügliche Erklärung aus. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 96 von 112

97 Die Entstehung der Leitlinien: Übertragung der GRI G4 Leitlinien auf den Netzwerkkontext Übertragung der GRI G4 Leitlinien auf den Netzwerkkontext Ableitung der Berichterstattungsgrundsätze Die Grundsätze der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach GRI G4 sind in zwei Kategorien unterteilt. Zum einen in Grundsätze zur Bestimmung der Berichtsinhalte (Einbeziehung von Stakeholdern, Nachhaltigkeitskontext, Wesentlichkeit, Vollständigkeit). Zum anderen in Grundsätze zur Bestimmung der Berichtsqualität (Ausgewogenheit, Vergleichbarkeit, Genauigkeit, Aktualität, Klarheit, Verlässlichkeit). Letztere wurden ohne Abänderung übernommen, da diese Kriterien unabhängig vom abgeänderten Berichtsinhalt ausschlaggebend für die notwendige Berichtsqualität sind. Bezüglich der Grundsätze zur Bestimmung der Berichtsinhalte wurde zum einen der Grundsatz Einbeziehung von Stakeholdern abgeändert. Dieser besagt in der Originalversion, dass Unternehmen ihre Stakeholder im Nachhaltigkeitsbericht angeben und darauf eingehen sollen, auf welche Weise der Bericht auf deren angemessene Erwartungen und Interessen eingeht. In einem Netzwerk spielen die internen Stakeholder, namentlich die einzelnen Netzwerkmitglieder, eine weitaus größere Rolle als die internen Stakeholder eines Unternehmens. Der Nachhaltigkeitsbericht eines Netzwerks kann nur als Kommunikationsoutput der Netzwerkmitglieder entstehen (welche die angemessenen Erwartungen und Interessen ihrer jeweiligen internen und externen Stakeholder berücksichtigen). Aus diesem Grund wurde der Berichtserstattungsgrundsatz in Stakeholderkommunikation umbenannt. Darüber hinaus umfasst ein Netzwerk ein weitaus breiteres Spektrum an Stakeholdern. Unter diesen Umständen kann es leichter vorkommen, dass die angemessenen Erwartungen und Interessen verschiedener bedeutender Stakeholder nicht miteinander vereinbar sind. In solchen Fällen kann es empfehlenswert sein, verschiedene Berichtsfassungen für einzelne Stakeholdergruppen zu veröffentlichen. Aus ähnlichen Gründen wurde der Berichterstattungsgrundsatz Akzeptanz dazu gefügt. Da der Nachhaltigkeitsbericht eines Netzwerks als Kommunikationsoutput seiner Mitglieder entsteht, müssen letztendlich alle Netzwerkmitglieder mit ihrem repräsentativen Bild, das vom Bericht geschaffen wird, einverstanden sein. Übertragung der Allgemeinen Standardangaben in den Netzwerkkontext Die Allgemeinen Standardangaben müssen generell von allen Organisationen und somit auch von allen netzwerktypischen Kooperationen, die einen Nachhaltigkeitsbericht verfassen, angegeben werden. Sie stellen die grundlegenden Informationen über das Profil der berichtenden Entität, deren Strategie und Managementpraktiken bezüglich nachhaltiger Geschäftstätigkeiten, den Berichtsinhalt, die Einbindung der Stakeholder bei der Ermittlung des Berichtsinhalts sowie über das Berichtsprofil. Die originale G4 Version der Allgemeinen Standardangaben wurde bei der Übertragung in den Netzwerkkontext stark abgeändert. Die folgende Tabelle veranschaulicht kurz die Unterschiede zur Originalversion. Indikatoren, die nicht abgeändert wurden und somit in beiden Versionen vorkommen, werden dabei nicht aufgeführt. Die Indikatoren der Allgemeinen Standardangaben werden mit dem Kürzel AS-, abgekürzt und durchnummeriert. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 97 von 112

98 Die Entstehung der Leitlinien: Übertragung der GRI G4 Leitlinien auf den Netzwerkkontext Tabelle 2: Allgemeine Standardangaben GRI G4 LEITLINIEN Strategie und Analyse (G4-1) Erklärung des höchsten Entscheidungsträgers über den Stellenwert der Nachhaltigkeit und Strategien für den Umgang mit diesem Thema Organisationsprofil (G4-4) Marken, Produkte, Dienstleistungen (G4-5) Hauptsitz (G4-6) Anzahl der Länder, in denen die Organisation operiert sowie Namen der Länder, die für Berichtsinhalte relevant sind (G4-7) Eigentumsverhältnisse, Rechtsform (G4-9) Größe (G4-10) Beschäftigte: Differenzierung zwischen angestelltem und weisungsgebundenen Personal; Darstellung der Beschäftigtenzahlen nach Region NETZWERKSPEZIFISCHE LEITLINIEN Strategie und Analyse (AS-1) Erläuterung der allgemeinen kollektiven Ziele und Strategie des Netzwerks (mit Erläuterung des Verfahrens zur Festlegung derselben) (G4-1->AS-2) Erklärung eines Repräsentanten über den Stellenwert der Nachhaltigkeit und Strategien für den Umgang mit dem Thema sowie Nachhaltigkeitsverständnis und Nachhaltigkeitsdefinition (AS-4) Beschreibung der wichtigsten Kooperationschancen und -risiken und Strategien für den Umgang mit dem Thema Netzwerkprofil (G4-4->AS-6) Gründungsmotivation, Zweck und Nutzen, Netzwerkorientierung, Netzwerkaktivitäten, Zielgruppen, Kunden (G4-5->AS-) Steuerungsstelle(n), Hierarchiestruktur (G4-6->AS-8) Kooperationsgebiet, Operationsgebiete (G4-7->AS-9) Netzwerktyp, Rechtsform, Beteiligungsform bzw. Eigentumsverhältnisse, Gründungsdatum, Vertragsform, Haftung, zeitlicher Rahmen (G4-9->AS-11) Größe und Zusammensetzung des Netzwerks (G4-10->AS-12) Beschäftigte: ohne Differenzierung zwischen angestelltem und weisungsgebundenen Personal; ohne Darstellung der Beschäftigtenzahlen nach Region; Prozentsatz der von Kollektivvereinbarungen erfassten Arbeitnehmer (anstelle von G4-11) (G4-12->AS-13) Netzwerkkooperation entlang der Wertschöpfungskette Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 98 von 112

99 Die Entstehung der Leitlinien: Übertragung der GRI G4 Leitlinien auf den Netzwerkkontext (G4-12) Lieferkette Verpflichtungen gegenüber externen Initiativen (G4-16) Mitgliedschaft in Verbänden Ermittelte Wesentliche Aspekte und Grenzen (G4-17) Alle im konsolidierten Jahresabschluss (oder gleichwertigen Dokumenten) aufgeführten Unternehmen (G ) Wesentliche Aspekte Einbindung von Stakeholdern (G4-24) Eingebundene Stakeholdergruppen Berichtsprofil GRI-Index (G4-32) In-Übereinstimmung -Option, GRI-Index Unternehmensführung (G4-34) Führungsstruktur Verpflichtungen gegenüber externen Initiativen (G4-16->AS-17) Mitgliedschaft in Verbänden und nationalen oder internationalen Interessensverbänden Ermittelte wesentliche Aspekte und Grenzen (G4-17->AS-18) Alle Netzwerkmitglieder (G4-19->AS-20) Wesentliche Aspekte, deren Relevanz für Stakeholder (anstelle von G4-20 und G4-21), Differenzierung zwischen Auswirkungen auf Netzwerk- und Mitgliederebene Einbindung von Stakeholdern (G4-24->AS-23) Eingebundene Stakeholdergruppen, Stakeholderkategorien Berichtsprofil (AS-31) Methode der Datengenerierung Berichts-Index (G4-32->AS-32) Berichtsindex Netzwerkgovernance (G4-34->AS-34) Steuerungsstruktur (AS-35) Informelle Steuerungsorgane (AS-36) Steuerungsansatz (AS-37) Kooperationsmanagement (AS-38) Einfluss auf Mitgliederebene (AS-39) Sanktionsmechanismen Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 99 von 112

100 Die Entstehung der Leitlinien: Übertragung der GRI G4 Leitlinien auf den Netzwerkkontext (G4-35) Vollmachten an Führungskräfte und Beschäftigte (G4-36) Zuständigkeiten für das Nachhaltigkeitsthema (G4-37) Konsultationsverfahren mit Stakeholdern (G4-40) Nominierungs- und Auswahlverfahren für das höchste Kontrollorgan und dessen Komitees (G4-42) Rolle des Kontrollorgans bei der Festlegung der Ziele, Werte und Strategien (G4-52) Festlegung der Vergütung (G4-53) Meinungsäußerungen der Stakeholder bzgl. Vergütung (G4-54) Verhältnis der Jahresgesamtvergütung des höchstbezahlten Mitarbeiters zum mittleren Niveau (G4-55) Steigerung der Jahresgesamtvergütung des höchstbezahlten Mitarbeiters zum mittleren Niveau Ethik und Integrität (G4-56) Werte, Grundsätze, Verhaltensstandards und -normen (G4-35->AS-40) Verankerung des Nachhaltigkeitsthemas in den Entscheidungsstrukturen (G4-36 entfällt) Wird von AS-40 abgedeckt (G4-37 entfällt) Wird von AS-25 abgedeckt (G4-40->AS-43) Nominierungs- und Auswahlverfahren für die entscheidungsbefugten Organe und deren Komitees (G4-42 entfällt) Wird durch AS-34 abgedeckt (G4-52 entfällt) Wird von AS-52 abgedeckt (G4-53) Entfällt aufgrund von fehlender Wesentlichkeit (G4-54) Entfällt aufgrund von fehlender Anwendbarkeit (G4-55) Entfällt aufgrund von fehlender Anwendbarkeit Ethik und Integrität (G4-56->AS-53) Werte, Grundsätze, Verhaltensstandards und normen; Verfahren zur Festschreibung, Nennung entsprechender Dokumente Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 100 von 112

101 Die Entstehung der Leitlinien: Übertragung der GRI G4 Leitlinien auf den Netzwerkkontext Übertragung der Spezifischen Standardangaben auf den Netzwerkkontext Inhaltlich wurden die Spezifischen Standardangaben der GRI G4 Leitlinien ohne nennenswerte Abänderungen übernommen. Allerdings wurde ihr Sinngehalt erweitert, da im Netzwerkkontext jeder Aspekt auf zwei Weisen interpretiert werden kann: Zur Ermittlung der Berichtsinhalte wird eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Dabei wird geprüft; welche Aspekte die wichtigen verursachten wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen des Netzwerks widerspiegeln oder die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder maßgeblich beeinflussen. Dabei können die wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen, welche die Netzwerkaktivitäten wiederspiegeln oder die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder maßgeblich beeinflussen, von Netzwerken entweder unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. Unmittelbares Verursachen geschieht durch netzwerkeigenes Handeln wie zum Beispiel durch eigenen Ressourcenverbrauch oder Emissionsausstoß. Mittelbares Verursachen steht für die Beeinflussung von Netzwerkmitgliedern und Stakeholdern. Damit sind beispielsweise höhere Innovationsfähigkeit der Netzwerkmitglieder oder geringerer Rohstoffverbrauch von Kunden (durch die Beratungstätigkeiten des Netzwerks) gemeint. Somit kann ein Aspekt nicht nur aufgrund von unmittelbar verursachten wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen und Beeinflussungen der Stakeholder für wesentlich befunden werden sondern auch aufgrund von mittelbar verursachten. In einigen Fällen liegen für einen Aspekt sowohl unmittelbare als auch mittelbare Auswirkungen und Beeinflussung vor. Dies ist sowohl bei der Wesentlichkeitsanalyse als auch bei der letztendlichen Erstellung der Berichtsinhalte zu beachten. Nähere Informationen zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse und zur Erstellung der Berichtsinhalte sind in der Umsetzungsanleitung im Kapitel Verwendung der Leitlinien zu finden. Darüber hinaus wurden die Originalversion der Spezifischen Standardangaben der GRI G4 Leitlinien um Aspekte und Indikatoren mit Regionalbezug erweitert. Da ein regional begrenztes Kooperationsgebiet aus verschiedenen Gründen förderlich für den Netzwerkerfolg ist, sind viele Netzwerke regional angesiedelt. Somit sind die Netzwerkmitglieder über ein regional begrenztes Kooperationsgebiet verteilt, wodurch ihre Netzwerktätigkeiten wesentlichen Einfluss auf die Region haben. Um für berichtende Netzwerke den Anlass zu geben, auch regionale Auswirkungen in Managementansätze mit einfließen zu lassen, wurden für die unmittelbar oder mittelbar verursachten wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen, die sich auf die Region des Netzwerks beziehen oder die Beurteilungen und Entscheidungen der regionalbezogenen Stakeholder maßgeblich beeinflussen, zusätzliche Aspekte und Indikatoren eingeführt. Das Grundverständnis bezüglich regionaler Nachhaltigkeitsaktivitäten basiert hierbei auf Nachhaltigkeitsstrategien von Gebietskörperschaften, namentlich auf den Strategien von Freiburg (Statusbericht kommunaler Nachhaltigkeitsaktivitäten ), Augsburg (Handlungsprogramm Nachhaltigkeit), Bayern (Bayerische Nachhaltigkeitsstrategie) und Deutschland (Perspektiven für Deutschland). Im Folgenden sind die auf die Region bezogenen Erweiterungen der Spezifischen Standardangaben aufgeführt. Die Spezifischen Standardangaben sind nach der Originalversion in drei Hauptkategorien unterteilt: Wirtschaft, Ökologie und Gesellschaft. Da Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 101 von 112

102 Die Entstehung der Leitlinien: Übertragung der GRI G4 Leitlinien auf den Netzwerkkontext die neu eingeführten regionsbezogenen Indikatoren und Aspekte sehr spezifisch sind, sind sie nicht in einer zusätzlichen Kategorie angegeben, sondern den einzelnen bestehenden Kategorien bzw. Aspekten zugeordnet. Die Indikatoren der Spezifischen Standardangaben werden mit dem Kürzel SS- abgekürzt. Um ihre Zuordnung zu den einzelnen Kategorien zu erleichtern, werden sie zusätzlich durch die Kürzel KW (Kategorie: Wirtschaftlich), KÖ (Kategorie: Ökologisch) oder KG (Kategorie: Gesellschaftlich) differenziert. Die Indikatoren werden in jeder Kategorie von Neuem durchnummeriert. Kategorie: Wirtschaftlich Dadurch, dass im Rahmen eines Netzwerks mehrere Akteure aus der Wirtschaft und gegebenenfalls auch aus den Bereichen der Gesellschaft und Politik gemeinschaftlich agieren, können sie einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung und das wirtschaftliche Wachstum der Region ausüben, in der das Netzwerk angesiedelt ist. Durch diverse Netzwerkaktivitäten fließen beispielsweise Investitionen auf unmittelbarem Wege in die Region ein. Dadurch kann die Weiterentwicklung der Region angekurbelt und ihre Standortattraktivität verbessert werden. Letztere kann auch verbessert werden, indem weitere Akteure hinsichtlich einer stärkeren Nachhaltigkeitsorientierung beeinflusst werden. Denn dadurch, dass die Notwendigkeit für den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft nach und nach allgemein anerkannt wird, wird ein nachhaltig orientierter Standort langfristig attraktiver, wodurch sich wiederum die gesamte Wettbewerbsposition der Region verbessert. Dies geschieht desweiteren auch durch Investitionen in Forschungsaktivitäten. Ein Netzwerk kann die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Forschungsaktivitäten einer Region mitgestalten und dadurch zur Steigerung der Innovationskraft beitragen. Aus diesen Gründen wurde die wirtschaftliche Kategorie um folgende Indikatoren und Aspekte erweitert: Zum einen wurde der Aspekt Einfluss auf die regionale Wirtschaft eingeführt, der zwei Indikatoren umfasst. Der erste Indikator (SS-KW 10) Einflüsse von Netzwerktätigkeiten auf andere Organisationen und Netzwerkorganisationen bezüglich einer zukunftsfähigen regionalen Entwicklung widmet sich der Frage, inwieweit die Nachhaltigkeitsorientierung des Netzwerks andere Akteure der Region inspiriert hat. Desweiteren soll berichtet werden, in wieweit die Netzwerkaktivität die Standortattraktivität gesteigert hat. Der zweite Indikator (SS-KW 11) Investitionen in die Region fragt nach der Miteinbeziehung der Regionalentwicklung in die Netzwerkstrategie. Darüber hinaus sollen die Investitionen angegeben werden, die während des Berichtszeitraums in die Region investiert wurden. Der zweite Aspekt, der in dieser Kategorie neu eingeführt wurde, betrifft die Forschung. Im ersten Indikator sollen Informationen über die (SS-KW 12) Verantwortlichkeiten und Organisation der Forschungsaktivitäten für eine innovative nachhaltige Weiterentwicklung angegeben werden. Der zweite Indikator bezieht sich auf die (SS-KW 13) Modernisierung der regionalen Wirtschaft. Hierzu wird nach Methoden zur Förderung der regionalen Entwicklung, nach Mechanismen des Wissenstransfers mit Netzwerkpartnern und nach der wissenschaftlichen Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern der Region gefragt. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 102 von 112

103 Die Entstehung der Leitlinien: Übertragung der GRI G4 Leitlinien auf den Netzwerkkontext Kategorie: Ökologisch Ein Netzwerk kann zur stärkeren Entkopplung von wirtschaftlicher Entwicklung und Rohstoffverbrauch in einer Region beitragen, indem es vermehrt nachwachsende und Sekundärrohstoffe verwendet. Daher wurde in der ökologischen Kategorie der Aspekt Materialien durch den Indikator (SS-KÖ 2) Eingesetzte Materialien aus der Region erweitert. Hierbei wird zwischen erneuerbaren und nicht erneuerbaren Materialien unterschieden. Solche Investitionen können darüber hinaus unterstützend wirken um Strukturen für den Handel von ökologisch, regional und fair produzierten Produkten aufzubauen und zu stärken. Nach demselben Prinzip wurde auch beim Aspekt Energie verfahren, um den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch des Netzwerks zu ermitteln. Der Indikator (G4-EN3->SS-KÖ 4) Energieverbrauch innerhalb des Netzwerks wurde um Unterpunkte zum Verbrauch von Energie aus erneuerbaren und nicht erneuerbaren Quellen, die aus der Region bezogen wurde, erweitert. Außerdem wurde der Indikator (SS-KÖ 5) Energiekreislauf eingeführt, der sich auf die Beteiligung des Netzwerks am Energiekreislauf bezieht. Denn eine umfassende Beteiligung des Netzwerks am Energiekreislauf trägt zu einer effizienten Nutzung regenerativer Energien und somit zum Klimaschutz bei. Die Erhaltung der Biodiversität und der naturnahen Ökosysteme ist eines der Kernelemente des Nachhaltigkeitskonzepts. Da Netzwerke hierauf regional Einfluss nehmen können, wurde im Aspekt Biodiversität der Indikator (G4-EN13->SS-KÖ 15) Geschützte oder renaturierte Lebensräume in dem Sinne erweitert, dass die angegebenen Lebensräume zwischen regionsinternen und externen Lebensräumen differenziert werden müssen. Ein weiteres Element des Nachhaltigkeitskonzepts ist die Begrenzung der Bodenversiegelung, um Böden soweit es geht als land- und forstwirtschaftlich nutzbar zu erhalten. Deshalb wurde der Aspekt Flächenverbrauch eingeführt, der Auskunft über das (SS-KÖ 16) Bodenbewusstsein des Netzwerks geben soll, indem er Angaben zum Flächenverbrauch des Netzwerks fordert. Der Aspekt Emissionen wurde stark vereinfacht, indem er auf einen Aspekt reduziert wurde. Dieser fragt nach den gesamten direkten und indirekten Emissionen des Netzwerks. Emissionen spielen nicht nur aus Gründen des Klimawandels, sondern auch zum Schutz der Umwelt vor schädlichen Luft- und Lärmemissionen eine Rolle. Daher wurde der Aspekt Emissionen um den Indikator (SS-KÖ 18) Luftqualität der Region erweitert. Hier soll eine Schätzung abgegeben werden, in wie weit die Luftqualität der Region durch die Reduzierung des Emissionsausstoßes des Netzwerks verbessert worden ist. Darüber hinaus wurde noch der Aspekt Lärm dazu gefügt, der nach der durch die Netzwerkaktivitäten verursachten (SS-KÖ 19) Lärmbelastung in Dezibel fragt. Der Aspekt Abwasser und Abfall wurde um den Indikator (SS-KÖ 25) Stoffkreislauf in der Region erweitert, der darüber Aufschluss geben soll, wie das Netzwerk in den Stoffkreislauf der Region eingebunden ist. Der Aspekt Transport wurde wiederum um den Indikator (SS-KÖ 29) Minimierung der Mobilitätslasten erweitert. Um effizienten und emissionsarmen Transport zu fördern, fragt dieser nach Angaben zu erneuerbaren Kraftstoffquellen, zu technischen Verbesserungen der Transportfahrzeuge und zur Optimierung der Transportkette. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 103 von 112

104 Die Entstehung der Leitlinien: Übertragung der GRI G4 Leitlinien auf den Netzwerkkontext Außerdem wird im Aspekt Bewertung der Lieferanten hinsichtlich ökologischer Aspekte zusätzlich nach der (SS-KÖ 33) Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit neuen Lieferanten aus ökologischen Gründen gefragt. Kategorie: Gesellschaftlich Die gesellschaftliche Kategorie ist in vier Unterkategorien unterteilt: Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung, Menschenrechte, Gesellschaft und Produktverantwortung. Es wurden in jeder Kategorie, außer in der der Menschenrechte, regionalspezifische Indikatoren bzw. Aspekte hinzugefügt. Unterkategorie: Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung Hier wurde der Aspekt Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis um den Indikator (UA 5) Betriebliche Veränderungen für arbeitnehmerfreundlichere Arbeitsbedingungen erweitert. Dabei wird nach Veränderungen für gesundheits- und motivationsförderliche Arbeitsbedingungen gefragt um präventiv wirkende und gesundheits-fördernde Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Zugang zu (Weiter-)Bildung und Chancengleichheit sind Grundvoraussetzung für die nachhaltige Entwicklung einer Gesellschaft. Daher ist es entscheidend, alle Gesellschaftsgruppen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Kleinere Gruppen wie Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderung oder Geringqualifizierte benötigen dabei Unterstützung und entsprechende Arbeitsbedingungen. Auch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit verlangt nach Maßnahmen der Gesundheitsförderung sowie altersgerechten Arbeitsbedingungen und Qualifikationsmöglichkeiten. Deshalb wurde im Aspekt Vielfalt und Chancengleichheit der Indikator (UA 14) Arbeitsbedingungen und Qualifikationsmöglichkeiten dazu gefügt. Dieser fragt nach speziellen Arbeitsbedingungen und Qualifikationsmöglichkeiten für die verschiedenen Mitarbeiterkategorien. Ein weiteres Kriterium der Chancengleichheit, besonders gegenüber Frauen, ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hierzu gehören zudem die Anerkennung des Bedürfnisses nach flexiblen Arbeitszeiten und die Unterstützung der Familien bei der Bildung und Erziehung der Kinder. Aus diesem Grund wurde der Aspekt Vereinbarkeit von Beruf und Familie hinzu gefügt. Hier sollen der (UA 15) Prozentsatz der Netzwerkmitarbeiter, der nach flexiblen Arbeitszeiten arbeitet und Informationen zur (UA 16) Kinderbetreuung im Netzwerk angegeben werden. Unterkategorie: Gesellschaft Diese Unterkategorie wurde zum einen um den Aspekt Internationale Verantwortung erweitert, der nach der (UG 3) Internationalen Zusammenarbeit des Netzwerks in Fragen der nachhaltigen Entwicklung fragt. Darunter soll beispielsweise Entwicklungszusammenarbeit oder die Förderung von internationalen Begegnungen und international fairem Handel verstanden werden. Zum anderen wurde der Aspekt Gesundheit der Netzwerkmitarbeiter dazu gefügt, der sich dem präventiven Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz widmet. Er ist in zwei Indikatoren unterteilt. Der erste Indikator (UG 4) Bewegungs- und Sportmöglichkeiten im Netzwerkalltag fragt nach Zeiträumen, Räumlichkeiten und angebotenen Programmen für die Rekreation der Mitarbeiter. Der zweite Indikator (UG 5) Verpflegung der Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 104 von 112

105 Die Entstehung der Leitlinien: Übertragung der GRI G4 Leitlinien auf den Netzwerkkontext Netzwerkmitarbeiter fragt nach Informationen über gesunde Verpflegungsmöglichkeiten für Mitarbeiter. Durch derartige Maßnahmen soll die Etablierung einer gesundheitsbewussten Ernährungs- und Bewegungskultur gefördert werden. Der Aspekt Politik wurde um den Indikator (UG 10) Beeinflussung der Politik hinsichtlich nachhaltiger Entwicklung erweitert. Hier soll angegeben werden, inwieweit das Netzwerk versucht, die Politik in Themen bezüglich nachhaltiger Entwicklung zu beeinflussen. Desweiteren wurde der Aspekt Förderung des Verantwortungsbewusstseins der Netzwerkumgebung eingeführt. Er besteht aus dem Indikator (UG 11) Maßnahmen zur Stärkung des Verantwortungsbewusstseins der Netzwerkumgebung. Hier sollen Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit des Netzwerks und Maßnahmen für eine gezielte Gestaltung des regionalen Diskurses zur Stärkung des Verantwortungsbewusstseins der Netzwerkumgebung angegeben werden. Dabei geht es um die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung und zum Eintreten für Überzeugungen sowie um die Gestaltungskompetenz des Netzwerks zur aktiven Mitwirkung am gesellschaftlichen Dialog als Zeichen für die Bereitschaft zu Dialog und Selbstkritik. Unterkategorie: Produktverantwortung Um eine nachhaltige Entwicklung langfristig zu realisieren, bedarf es eines Bewusstseinswandels in unserer Gesellschaft. Allem voran muss sich das Konsumverhalten grundlegend ändern. Deshalb wurde in dieser Unterkategorie der Aspekt Förderung eines verantwortungsvollen Konsumverhaltens dazu gefügt. Dieser umfasst den Indikator (UP 6) Bildungsmaßnahmen zur Stärkung des Verantwortungsbewusstseins der Mitarbeiter bezüglich der nachhaltigen Entwicklung. Er bezieht sich sowohl auf Bildungsmaßnahmen bezüglich eines verantwortungsvollen Konsumverhaltens als auch auf Bildungsmaßnahmen für ein Bewusstsein für globale Entwicklungen. Denn ein Verantwortungsbewusstsein kann nur durch das Verständnis für globale Entwicklungen und einen Sinn für Gerechtigkeit gegenüber anderen Weltregionen, zukünftigen Generationen und der Natur entstehen. Tabelle 3: Ergänzte auf die Region bezogene Aspekte und Indikatoren Kategorie: Wirtschaftlich Aspekt: Einfluss auf die regionale Wirtschaft (SS-KW 10) Einflüsse von Netzwerktätigkeiten auf andere Organisationen und Netzwerkorganisationen bezüglich einer zukunftsfähigen regionalen Entwicklung (SS-KW 11) Investitionen in die Region Aspekt: Forschung (SS-KW 12) Verantwortlichkeiten und Organisation der Forschungsaktivitäten für eine innovative nachhaltige Weiterentwicklung (SS-KW 13) Modernisierung der regionalen Wirtschaft Kategorie: Ökologisch Aspekt: Materialien Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 105 von 112

106 Die Entstehung der Leitlinien: Übertragung der GRI G4 Leitlinien auf den Netzwerkkontext (SS-KÖ 2) Eingesetzte Materialien aus der Region Aspekt: Energie (G4-EN3->SS-KÖ 4) Energieverbrauch innerhalb des Netzwerks Unterpunkte zum Verbrauch von Energie aus erneuerbaren und nicht erneuerbaren Quellen, die aus der Region bezogen worden (SS-KÖ 5) Energiekreislauf Aspekt: Biodiveristät (G4-EN13->SS-KÖ 15) Geschützte oder renaturierte Lebensräume Angegebene Lebensräume müssen zwischen regionsinternen und externen Lebensräumen differenziert werden Aspekt: Flächenverbrauch (SS-KÖ 16) Bodenbewusstsein des Netzwerks Aspekt: Emissionen: (SS-KÖ 18) Luftqualität in der Region Aspekt: Lärm (SS-KÖ 19) Lärmbelastung Aspekt: Abwasser und Abfall (SS-KÖ 25) Stoffkreislauf in der Region Aspekt: Transport (SS-KÖ 29) Minimierung der Mobilitätslasten Aspekt: Bewertung der Lieferanten hinsichtlich ökologischer Aspekte (SS-KÖ 33) Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit neuen Lieferanten Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung Aspekt: Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis (UA 5) Betriebliche Veränderungen für arbeitnehmerfreundlichere Arbeitsbedingungen Aspekt: Vielfalt und Chancengleichheit (UA 14) Arbeitsbedingungen und Qualifikationsmöglichkeiten Aspekt: Vereinbarkeit von Beruf und Familie (UA 15) Prozentsatz der Netzwerkmitarbeiter, der nach flexiblen Arbeitszeiten arbeitet Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 106 von 112

107 Die Entstehung der Leitlinien: Übertragung der GRI G4 Leitlinien auf den Netzwerkkontext (UA 16) Kinderbetreuung im Netzwerk Unterkategorie: Gesellschaft Aspekt: Internationale Verantwortung (UG 3) Internationale Zusammenarbeit Aspekt: Gesundheit der Netzwerkmitarbeiter (UG 4) Bewegungs- und Sportmöglichkeiten im Netzwerkalltag (UG 5) Verpflegung der Netzwerkmitarbeiter Aspekt: Politik (UG 10) Beeinflussung der Politik hinsichtlich nachhaltiger Entwicklung Aspekt: Förderung des Verantwortungsbewusstseins der Netzwerkumgebung (UG 11) Maßnahmen zur Stärkung des Verantwortungsbewusstseins der Netzwerkumgebung Unterkategorie: Produktverantwortung Aspekt: Förderung eines verantwortungsvollen Konsumverhaltens (UP 6) Bildungsmaßnahmen zur Stärkung des Verantwortungsbewusstseins der Mitarbeiter bezüglich der nachhaltigen Entwicklung Literaturverzeichnis Bauerfeind, R., Corporate Social Responsibility- und Nachhaltigkeitsberichterstattung/Grundlagen und Bewertungsverfahren, eine Analyse international führender Berichte, Saarbrücken, GRI: G4 Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung/ Berichterstattungsgrundsätze und Standardangaben, 2013a. GRI: G4 Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung/ Umsetzungsanleitung, 2013b. Huber, F./Fischer, B./Herrmann, A., Management von vertikalen Innovationsnetzwerken in der Investitionsgüterindustrie/Ergebnisse einer empirischen Untersuchung, in: Schmalenbachs Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung, Vol. 62, No.:1/2010, Bundesregierung, Perspektiven für Deutschland, Stadt Augsburg, Handlungsprogramm Nachhaltigkeit, Stadt Freiburg i. Br., Statusbericht kommunaler Nachhaltigkeitsaktivitäten , StMUG, Bayerische Nachhaltigkeitsstrategie, Jensen, J. C./Berg, N.: Nachhaltigkeitsberichterstattung, in: WiSt Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Vol. 40, No.: 5/2011, Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 107 von 112

108 Definitionen der Schlüsselbegriffe Definitionen der Schlüsselbegriffe Abgrenzung des Aspekts Die Grenzen eines Aspekts oder anderen relevanten Nachhaltigkeitsthemas werden dementsprechend festgelegt, wo die Auswirkungen des Aspekts auftreten. Auswirkungen können sowohl innerhalb wie auch außerhalb des Netzwerks auftreten. Bei der Analyse der Auswirkungen kann von dem Gesichtspunkt der Geografie oder von dem der Netzwerkbeziehungen ausgegangen werden. Auswirkungen, unmittelbar und mittelbar Unmittelbare Auswirkungen sind solche, die das Netzwerk durch eigenes Handeln verursacht. Hierzu gehören z.b. Emissionen, welche die Geschäftsstelle durch die Nutzung von Gebäuden und IT verursacht. Ein anderes Beispiel sind die Beschaffung und der Verbrauch von Ressourcen, die für die Netzwerkoperationen benötigt werden. Zu den mittelbaren Auswirkungen gehören solche, die das Netzwerk mittelbar verursacht, indem es das Handeln der Mitglieder oder anderer Stakeholder beeinflusst. Damit sind z.b. Auswirkungen der Beratungstätigkeiten eines Netzwerkes oder Kooperationsmöglichkeiten, die durch das Netzwerk geschaffen werden gemeint. Es müssen nicht beide Formen der Auswirkung vorliegen, damit ein Aspekt als wesentlich betrachtet werden kann. Erhebliche unmittelbare Auswirkungen machen einen Aspekt genauso wesentlich wie erhebliche mittelbare Auswirkungen. Berichtsrahmen Der Berichtsrahmen besteht aus den Allgemeinen und Spezifischen Standardangaben, welche wiederum aus einzelnen Aspekten bestehen. Ein Aspekt ist ein Element des Berichtsrahmens, der ein bestimmtes Nachhaltigkeitsthema repräsentiert. Ein Aspekt besteht aus einem oder mehreren Indikatoren. Die Informationen über die Nachhaltigkeitsaktivitäten des Netzwerks bezüglich des entsprechenden Nachhaltigkeitsthemas werden dadurch dargelegt, indem Informationen zu den einzelnen Indikatoren dargelegt werden. Höchstes Kontrollorgan Das höchste Kontrollorgan eines Netzwerks ist die letzte Instanz, welche die letztendliche Entscheidungsbefugnis über Aktivitäten und Entscheidungen der Geschäfts- und Steuerstelle(n) des Netzwerks innehat. Leitlinien Die Leitlinien für die Berichterstattung von Netzwerken bzw. netzwerktypischen Kooperationen sollen Netzwerken bzw. netzwerktypischen Kooperationen bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts als Anleitung dienen. Sie bestehen aus den Berichterstattungsgrundsätzen, sowie Allgemeinen und Spezifischen Standardangaben. Eine knappe Umsetzungsanleitung ist im Kapitel Verwendung der Leitlinien zu finden. Die Leitlinien basieren auf den Berichterstattungsleitlinien G4 der GRI, die auf den Netzwerkkontext übertragen worden sind. Netzwerk Der Begriff Netzwerk steht in diesen Leitlinien für alle Netzwerke und netzwerktypischen Kooperationen. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 108 von 112

109 Definitionen der Schlüsselbegriffe Mitarbeiter des Netzwerks Mit Mitarbeitern des Netzwerks sind all jene gemeint, die einen Lohn aus der Kasse des Netzwerks beziehen. Thema Der Begriff Thema bezieht sich auf jedes Thema, der dem Berichterstattungsgrundsatz des Nachhaltigkeitskontextes entspricht. Im Berichtsrahmen sind viele Nachhaltigkeitsthemen durch Aspekte repräsentiert. Ein Netzwerk kann jedoch genauso Nachhaltigkeitsthemen als wesentlich ermitteln, die nicht durch den Berichtsrahmen abgedeckt sind. Stakeholder Ein Netzwerk besteht aus internen und externen Stakeholdern. Interne Stakeholder sind Geschäftsstelle und Steuerungsstelle(n) sowie die Netzwerkmitglieder. Unter Netzwerkmitgliedern sind jene zu verstehen, welche im Auftrag der Einzelorganisationen, aus denen das Netzwerkbesteht, handeln und das kooperative Netzwerkhandeln mitgestalten. Bezüglich der externen Stakeholder wird zwischen externen Stakeholder innerhalb und außerhalb des Netzwerks unterschieden. Externe Stakeholder innerhalb des Netzwerks sind die Mitarbeiter der Einzelorganisationen, aus welchen das Netzwerk besteht. Externe Stakeholder außerhalb des Netzwerks sind als juristische oder natürliche Personen definiert, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie in beträchtlichem Maße von Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen der Organisation betroffen sind und von deren Handlungen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Fähigkeit der Organisation in Bezug auf die erfolgreiche Umsetzung von Strategien und die Erreichung von Zielvorgaben beeinflussen können. Dies umfasst auch juristische oder natürliche Personen, die aufgrund von Gesetzen oder internationalen Vereinbarungen berechtigte Ansprüche gegenüber der Organisation haben. Stakeholder können sowohl als Investoren in einem Verhältnis zu einer Organisation stehen (z. B. Anteilseigner, Lieferanten) als auch anderweitig mit ihr verbunden sein (z. B. schutzbedürftige Gruppen in lokalen Gemeinschaften, Zivilgesellschaft). Wesentliche Aspekte Einer der Berichterstattungsgrundsätze für die Bestimmung des Berichtsinhalts lautet Wesentlichkeit. Dementsprechend berichtet ein Netzwerk nur über diejenigen Aspekte, die dem Wesentlichkeitskriterium entsprechen. Wesentliche Aspekte sind solche, welche die wichtigen unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen des Netzwerks wiederspiegeln oder die und Beurteilung und Entscheidungen der wichtigen Stakeholder nachhaltig beeinflussen. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 109 von 112

110 Impressum Hinweise zum Urheberrecht Dieses Dokument des Faktor 10 Instituts für nachhaltiges Wirtschaften gemeinnützige GmbH ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung und Verbreitung dieses Dokuments zu Informationszwecken oder zur Verwendung bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist ohne vorherige Genehmigung des Faktor 10 Instituts zulässig. Allerdings dürfen weder dieses Dokument noch Auszüge daraus zu anderen Zwecken ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Faktor 10 Instituts vervielfältigt, gespeichert, übersetzt oder in irgendeiner Form (elektronisch, mechanisch, als Fotokopie, Aufnahme oder anderweitig) übertragen oder übermittelt werden. Diese Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Netzwerken bzw. netzwerktypischen Kooperationen wurden im Rahmen des Forschungsprojekts ADMIRe A 3 erstellt. Das Instrument der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll erstmalig im Pilotprojekt der Strategischen Allianz ADMIRe A 3 im Wirtschaftsraum Augsburg angewandt werden. Im Hinblick auf das Urheberrecht wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die GRI-G4- Leitlinien für dieses Forschungsvorhaben zu Informationszwecken herangezogen wurden. Wie dargelegt, wurden an vielen Stellen die Originalangaben der GRI-G4-Leitlinien in das Dokument eingearbeitet. Diese sind an den betreffenden Stellen nicht ausdrücklich gekennzeichnet. Grundsätzlich wird deshalb betont, dass dieses Dokument an die GRI-G4- Leitlinien angelehnt ist und sich somit in weiten Teilen mit diesen überschneidet. Faktor10 Institut für nachhaltiges Wirtschaften GmbH Alte Bahnhofstraße Friedberg Tel: +49 (0) Fax: +49 (0) Weitere Informationen zum Faktor10 Institut sind hier erhältlich: faktor 10 - Institut für nachhaltiges Wirtschaften gemeinnützige GmbH Alle Rechte vorbehalten. Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von netzwerkförmigen Kooperationen Seite 110 von 112

111 AUTORENHINWEISE Hannah Behrens Faktor 10 Institut für nachhaltiges Wirtschaften gemeinnützige GmbH Alte Bahnhofstraße Friedberg Tobias Engelmann Faktor 10 Institut für nachhaltiges Wirtschaften gemeinnützige GmbH Alte Bahnhofstraße Friedberg

112 Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier Circle Offset White Universität Bayreuth, Geographisches Institut Prof. Dr. Manfred Miosga PD Dr. Sabine Hafner Universitätsstraße Bayreuth manfred.miosga@uni-bayreuth.de sabine.hafner@uni-bayreuth.de Faktor 10 Institut für nachhaltiges Wirtschaften gemeinnützige GmbH Thomas Merten Alte Bahnhofstraße Friedberg thomas.merten@f10-institut.org Regio Augsburg Wirtschaft GmbH Andreas Thiel Karlstraße Augsburg andreas.thiel@region-a3.com ADMIRe-PAPER

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