AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach

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1 AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft bestehend aus den Mitgliedsorten AltenfeldBöhlenFriedersdorfGillersdorfWildenspring 24. Jahrgang Freitag, den 11. Januar 2013 Nummer 1 Inhalt in Schlagzeilen: - Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses für das Bauvorhaben: Leitungsverschwenkungen am Umspannwerk Altenfeld kv-leitung Goldisthal-Altenfeld und Altenfeld-Remptendorf - Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes Ilmenauer Straße, Bauleitplanung der Stadt - Bekanntmachung der Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr Neuregelungen bei den Vorhaltezeiten des Kassenärztlichen Notfalldienstes ab Neuer Einsatzleitwagen für Freiwillige Feuerwehr Impressum: Amtsblatt der VG Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft, Markt 13, Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel. ( ) , Fax ( ) Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Verantwortlich für die Textannahme: Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Zuständigkeitsbereich der VG. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen. Fasching in der Verwaltungsgemeinschaft Böhlen Motto der 37. Saison: Foßbsche außer Rand und Band, Karneval im Märchenland Samstag, den Uhr Es war einmal - Erste Show im Märchenwald Sonntag, den Uhr Kinderfasching Märchenfasching im Zwergenland Rosenmontag, den Uhr und wenn sie nicht gestorben sind - großer Rosenmontagsball im Märchenschloss Böhlener Carneval Verein e. V. Foßbsche Hellau! Gillersdorf Motto der 32. Saison: Piratenfasching Samstag, den Familienfasching mit Programm ab Uhr Kaffee und Kuchen, ab Uhr - stechen wir in See; Programm - mit anschließendem Tanz Samstag, den Uhr - heißt es Leinen los ; Büttenabend Programm - mit anschließendem Tanz Samstag, den Uhr - werden die Segel gesetzt; Traditioneller Kinderfasching AHOI! KOMMT AN BORD! Gillersdorfer Karneval Club e. V. Gillfdrsch Hellau! Sonntag, den Uhr Kinderfasching in der Bütt Bräétmicher Carnevals Club e. V. Bräétmich Hellau!

2 Amtsblatt der VG Nr. 1/2013 Nächster Redaktionsschluss Nächster Erscheinungstermin Donnerstag, den Freitag, den Enten, Gänse und Truthühner einschließlich Küken je Tier 0,20 Euro Verwaltungsgemeinschaft Thüringer Tierseuchenkasse Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2013 Aufgrund des 8 Abs.1, 12 Satz 1 Nr.1, 17 Abs.1 Satz 3 und 5 und Abs. 2 sowie 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Thüringer Tierseuchengesetzes (ThürTierSG) in der Fassung vom 30. März 2010 (GVBI. S. 89) hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 27. September 2012 folgende Satzung beschlossen: 1 (1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2013 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt: 1. Pferde (einschließlich Ponys und Fohlen) je Tier 2,55 Euro 2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel 2.1 Rinder in amtlich anerkannten BHV1-freien Beständen gemäß Satz Rinder bis 24 Monate je Tier 4,15 Euro Rinder über 24 Monate je Tier 5,15 Euro 2.2 sonstige Rinder Rinder bis 24 Monate je Tier 7,15 Euro Rinder über 24 Monate je Tier 8,15 Euro 3. Schafe 3.1 Schafe bis 9 Monate je Tier 0,10 Euro 3.2 Schafe über 9 Monate bis 18 Monate je Tier 1,50 Euro 3.3 Schafe über 18 Monate je Tier 1,50 Euro 4. Ziegen 41 Ziegen bis 9 Monate je Tier 2,60 Euro 4.2 Ziegen über 9 Monate bis 18 Monate je Tier 2,60 Euro 4.3 Ziegen über 18 Monate je Tier 2,60 Euro 5. Schweine 5.1 Zuchtsauen nach erster Belegung weniger als 20 Sauen je Tier 1,20 Euro und mehr Sauen je Tier 1,60 Euro 5.2 Ferkel bis 30 kg je Tier 0,60 Euro 5.3 sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg weniger als 50 Schweine je Tier 0,90 Euro und mehr Schweine je Tier 1,20 Euro 6. Bienenvölker je Volk 0,50 Euro 7. Geflügel 7.1 Legehennen über 18 Wochen und Hähne 7.2 Junghennen bis 18 Wochen einschließlich Küken 7.3 Mastgeflügel (Broiler) einschließlich Küken je Tier 0,07 Euro je Tier 0,03 Euro je Tier 0,03 Euro 8. Tierbestände von Viehhändlern vier v. H. der umgesetzten Tiere des Vorjahres (nach 2 Abs. 5) 9. Der Mindestbeitrag beträgt für jeden beitragspflichtigen Tierbesitzer insgesamt 6,00 Euro Für Fische und Gehegewild werden für 2013 keine Beiträge erhoben. Die Anwendung der Beitragssätze nach Satz 1 Nr. 2.1 erfolgt, sofern der Rinderbestand vor dem 3. Januar 2013 amtlich als BHV1-freier Rinderbestand nach der BHV1-Verordnung anerkannt und die Anerkennung durch den Tierbesitzer bis zum 31. Januar 2013 der Tierseuchenkasse nachgewiesen wurde. (2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemeinsam versorgt werden. (3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere, Schlachtvieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde sowie Tiere, die nicht nur vorübergehend außerhalb Thüringens gehalten werden, unterliegen nicht der Beitragspflicht. (4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr , 5.2 und wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn: 1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Salmonellen- Verordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Ergebnis der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für den Zeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 in die Kategorie I eingestuft worden. 2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem Programm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen in Thüringen als Salmonellen überwacht. Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage 2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse durch den Tierbesitzer bis zum 28. Februar 2013 schriftlich vorzulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (gemischter Betrieb) gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils das Vorliegen der Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestimmungen dieses Absatzes nachgewiesen wird. 2 (1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel und Bienenvölker ist entscheidend, wie viele Tiere oder Bienenvölker bei der gemäß 18 Abs. 1 ThürTierSG durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag 3. Januar 2013 vorhanden waren. (2) Die Tierbesitzer haben unter Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) anzugeben. Für jede Tierhaltung, die nach der Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebogen auszufüllen. (3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich der Tierseuchenkasse schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach 1. (4) Tierbesitzer, die bis zum 28. Februar 2013 keinen amtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2013 der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen.

3 Amtsblatt der VG Nr. 1/2013 (5) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und des umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2013 anzugeben. Für die Beitragsberechnung ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahr umgesetzten Tiere maßgebend. Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, die 1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und 2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben. 3 Die Beiträge werden gemäß 7 Abs. 3 ThürTierSG durch die Tierseuchenkasse von den Tierbesitzern erhoben. Die Beiträge nach 2 Abs. 1 werden am 31. März 2013 fällig, die Beiträge nach 2 Abs. 3, 4 und 5 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht. 4 (1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft 1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach 2 einen Tierbestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tierzahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder 2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen, entfällt gemäß 69 Abs. 3 und 4 TierSG der Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten nach 67 Abs. 4 Satz 2 TierSG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach 20 und 21 ThürTierSG. 69 Abs. 1 und 2 TierSG bleibt unberührt. (2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse kann erst erfolgen, wenn der Tierbesitzer die der Tierseuchenkasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung nach 18 Abs. 1 und 2 ThürTierSG oder der Beitragserhebung nach 17 Abs. 1 ThürTierSG gegebenenfalls aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge) beglichen hat. (3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor der nach 2 Abs. 2, 4 oder 5 maßgeblichen Meldefrist oder vor dem nach 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen wird. 5 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2013 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom gemäß 8 Abs. 2 und 12 Satz 2 i. V. m. 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierSG genehmigt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Jena, den Dr. Karsten Donat Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse Thüringer Landesverwaltungsamt, Planfeststellungsbehörde Bekanntmachung Planfeststellungsbeschluss für das Bauvorhaben: Leitungsverschwenkungen am Umspannwerk Altenfeld 380 kv-leitung Goldisthal-Altenfeld und Altenfeld- Remptendorf Mit Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom Az /12 ist der Plan für das oben genannte Bauvorhaben gemäß 43 ff Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgestellt worden. In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden. Der Beschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom bis (einschließlich) in der Verwaltungsgemeinschaft Markt 11, Zimmer 207 während der Dienststunden montags von Uhr und Uhr dienstags von Uhr und Uhr mittwochs von Uhr und Uhr donnerstags von Uhr und :30 Uhr freitags von Uhr zu jedermanns Einsicht aus. Der Beschluss gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen und Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt. ( 43c EnWG i. V. m. 74 Abs. 5 Satz 3 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz). Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen rechtzeitig erhoben haben, beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, Referat 540 in Weimar angefordert werden. In Vertretung Dr. Bär Stadt Liebe Bürgerinnen und Bürger, das neue Jahr hat gerade begonnen und auch ich möchte die Gelegenheit zu einem kurzen Rückblick nutzen. Das Jahr 2012 brachte für unsere Stadt eine doch große Änderung mit sich. 13 Jahre lang war Petra Enders Bürgermeisterin unserer Stadt und man kann wohl ohne jede Übertreibung sagen, dass sie die kommunale Entwicklung besonders geprägt und vorangebracht hat. Zukünftig wird sie die Geschicke unserer Stadt nun als Landrätin des Ilm-Kreises mit begleiten können. Auch für mich persönlich stellte 2012 eine besondere Herausforderung dar. Als Petras Amtsnachfolger ist es nicht einfach, allen Erwartungen gerecht zu werden und ich bedanke mich nochmals bei allen ern, die mir mit ihrer Stimme das Vertrauen ausgesprochen haben. Und ich denke, dass wir auch 2012 auf gute Ergebnisse zurückblicken können: Mit dem Abschluss der Komplettsanierung des Herrenhauses und der Schaffung altengerechter Wohnungen und der Tagespflegeeinrichtung konnte 2012 die größte Investitionsmaßnahme seit 2010 erfolgreich abgeschlossen werden. Und auch die Neuerschließung des Gewerbegebietes Hohe Tanne läuft planmäßig und wird nach ihrem baulichen Abschluss im Jahr 2013 neue Möglichkeiten für Gewerbeansiedlungen schaffen. Nachdem im vergangenen Jahr der Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse Ilmenau- bis Möhrenbach gebaut wurde, steht nun der Abschnitt bis an. Damit erhalten wir eine Anbindung an die bereits bestehenden überregionalen Radwanderwege, u. a. am Rennsteig und zum Ilmtalradweg. Mit größeren Straßeninstandsetzungsmaßnahmen, z. B. Am Schwimmbad und der oberen Südstraße, haben wir im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten die kommunalen Straßen weiter verbessern können. Trotz großem politischen Druck und der Einführung der sog. Reichensteuer ist es uns bis heute gelungen, unseren Gewerbesteuersatz beizubehalten und nicht zu erhöhen. Dies sehen wir als aktive Förderung unseres Mittelstandes an, denn er ist das wirtschaftliche Rückgrat der Stadt. Die im neuen Jahr vor uns liegenden Aufgaben sind z. T. große Herausforderungen, bei denen auch übergeordnete Behörden

4 Amtsblatt der VG Nr. 1/2013 und weitere Institutionen ihren Beitrag mit leisten müssen. So sind wir natürlich maßgeblich auf das Engagement des Straßenbauamtes Mittelthüringen und des Thüringer Verkehrsministeriums angewiesen, wenn es um die Sanierung der Landesstraße ab der Hohen Tanne und um die Fortsetzung der Planungen zum grundhaften Ausbau der Ilmenauer Straße geht. Bei letzterem ist die Gestaltung des Fußgängerverkehrs wichtig, gerade nachdem die Arztpraxis im letzten Jahr ihre neuen Räumlichkeiten bezogen hat und die Bauvorbereitungen für den Neubau des REWE-Marktes bereits begonnen haben. Und auch die Ersatzwasserversorgung unseres Freibades ist eine aktuelle Herausforderung - und das sowohl aus baulicher Sicht als auch hinsichtlich der Mehrkosten, die uns zukünftig durch Pumpen und Leitungen dauerhaft entstehen werden. Hier muss die Bahn mit ins Boot, denn wir sehen den Tunnelbau als Ursache des Wasserverlustes an. Trotz angespannter Haushaltslage werden wir auch zukünftig versuchen, die kommunalen Investitionen weiter fortzuführen, um so unsere Stadt für Einwohner und Gäste schöner zu gestalten. Die Attraktivität eines Ortes wird maßgeblich vom gesellschaftlichen Leben mit bestimmt. Hier kommt den Vereinen eine besondere Bedeutung zu. Auch im vergangenen Jahr boten unsere Vereine wieder eine Vielzahl von Veranstaltungen und Aktivitäten an. Und die 2012 begangenen Jubiläen, wie z. B. 170 Jahre Gesangverein, 100 Jahre Fußball in oder 100 Jahre Schule sprechen für eine lange kulturelle und sportliche Tradition. Außerdem unterstützen uns viele Vereine bei kommunalen Höhepunkten, wie z. B. dem Kräutermarkt, dem Sportlerball oder bei überregionalen Präsentationen s. Hinzu kommen die ungezählten ehrenamtlichen Stunden, die für die Pflege und Unterhaltung von Sport- und Freizeiteinrichtungen und für die Trainingsarbeit aufgewendet werden. Ich weiß dieses bürgerschaftliche Engagement zu schätzen. Und wir werden auch weiterhin versuchen, Projekt und Vorhaben unserer Vereine mit zu unterstützen. Und mit viel Engagement und Herzblut tragen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die ehrenamtlichen Helfer des Museums, der Erlebnisbibliothek und des kommunikationszentrums zu einem abwechslungsreichen, unterhaltsamen und anspruchsvollen Angebot bei. Ob Kabarett, Museumweihnacht oder Feste - für jeden ist etwas dabei. Und dass uns die aktive Einbeziehung aller in die zukünftige Entwicklung wichtig ist, zeigen wir besonders deutlich zum Tag des Bürgers im Rahmen des Bürgerhaushaltes. Zur Berichterstattung konnte Herr Janik als ehrenamtlicher Beauftragter für Bürgerhaushalt im letzten Stadtrat des vergangenen Jahres wieder eine Vielzahl konstruktiver Hinweise vorstellen, die durch Sie - liebe Bürgerinnen und Bürger - an uns herangetragen wurden. Und er konnte auch feststellen, dass deutschlandweit zu den Kommunen gehört, wo Bürgerhaushalt schon am längsten mit zum demokratischen Alltag gehört. Mir ist wichtig, dies auch zukünftig so fortzusetzen. Denn nur gemeinsam können wir die Aufgaben und Herausforderungen der nächsten Jahre meistern. Zusammen finden wir die besten Wege und Lösungsmöglichkeiten. Im gemeinsamen Dialog können wir uns am besten gegenseitig unterstützen. Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich möchte mich bei all denen bedanken, die sich aktiv in die Gestaltung unserer Stadt und in die Vorbereitung und Durchführung von Höhepunkten im Leben unserer Stadt eingebracht haben und dies auch im neuen Jahr tun werden. Bedanken möchte ich mich bei all jenen, die sich mit ihrer Kraft, ihrer Zeit für uns alle einsetzen. Besonders denke ich dabei auch an die Mitglieder unserer Freiwilligen Feuerwehr. Und ich danke auch unseren mittelständischen Unternehmen für ihr wirtschaftliches Engagement hier am Standort und für ihre vielfältigen Unterstützungen unserer Vereine. Natürlich möchte ich es auch nicht versäumen, dem Stadtrat und den berufenen Bürgern für die geleistete Arbeit im vergangenen Jahr zu danken. Auch zukünftig möchte ich, gemeinsam mit den Stadträten und mit Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, die positive Entwicklung unserer Stadt fortsetzen. Hans Jürgen Beier Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Stadt Bebauungsplan Ilmenauer Straße Bekanntmachung der Genehmigung Der Stadtrat der Stadt hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan für das Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel Ilmenauer Straße gem. 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und dem Landratsamt Ilm- Kreis zur Genehmigung vorgelegt. Die Satzung ist mit Bescheid des Landratsamtes vom auf der Grundlage des 10 Abs. 2 BauGB genehmigt worden. Die Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan, einschließlich Begründung ab diesem Tag im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft, Markt 11, während der Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Hinweis nach 215, Abs. 2 BauGB Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des 44 über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen., den Beier Bürgermeister Verwaltungsgemeinschaft Gesundheitswesen Bereitschaftsdienste im Altkreis Ilmenau Notfalldienst Der Kassenärztliche Notfalldienst (Bereitschaftsdienst) wird für den Altkreis Ilmenau weiter wie folgt durchgeführt: Für den gesamten Altkreis Ilmenau gibt es nur noch eine Telefonnummer für den KV Bereitschaftsdienst mit dem Sitz in der Rettungsstelle Ilm-Kreis-Kliniken ggmbh - Standort Ilmenau - Tel. Nr. 0180/ Von dort werden alle Hausbesuche koordiniert. Der Notfalldienst besteht aus einem Sitzdienst (Sitzbereitschaft des diensthabenden Arztes in der Rettungsstelle Ilm-Kreis-Kliniken ggmbh <Krankenhaus> Ilmenau) und einem Fahrdienst (Fahrbereitschaft für Hausbesuche ab Rettungsstelle Ilm-Kreis- Kliniken ggmbh <Krankenhaus>Ilmenau). Vorhaltezeiten (geändert ab ) Mo, Di, Do Uhr Uhr einen Fahrdienst vom Krankenhaus aus Mi, Fr Uhr Uhr einen Sitzdienst im Krankenhaus Uhr Uhr einen Fahrdienst vom Krankenhaus aus Sa, So, Feiertag Uhr Uhr / einen Sitzdienst im Krankenhaus

5 Amtsblatt der VG Nr. 1/ Uhr Uhr einen Sitzdienst im Krankenhaus Uhr Uhr einen Fahrdienst vom Krankenhaus aus Uhr Uhr einen Fahrdienst vom Krankenhaus aus Hilfeersuchen von Patienten außerhalb der Sitzdienstzeiten werden durch den Fahrdienst bedient. Außerhalb der Vorhaltezeit muss sich der Patient an seinen Hausarzt oder dessen Vertretung wenden. Rettungsdienst Bei lebensgefährlichen Zuständen ist nach wie vor die Rettungsleitstelle im Ilm-Kreis über die Tel.-Nr. 112 zu informieren. Diese alarmiert dann das geeignete Rettungsmittel. Zurzeit läuft in unserer Wehr die Einweisung in die umfangreiche Kommunikationstechnik dieses Fahrzeugs. Hierzu werden zusätzlich einige Mitglieder unserer Wehr im nächsten Jahr einen speziellen Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule besuchen. Öffnungszeiten der Arztpraxen für Allgemeinmedizin im Raum Fachärztin für Facharzt für Allgemeinmedizin Allgemeinmedizin Dipl.-Med. B. Großherr, Dr. med. M. Ullrich, Tel.: (036781) Tel.: (036781) Mo 08:00-12:00 Uhr 08:00-11:30 und :00 Uhr Di 08:00-11:00 und - 16:00-19:00 Uhr 16:00-18:00 Uhr (Terminsprechstunde) Mi 08:00-12:00 Uhr 08:00-11:30 Uhr Do 08:00-12:00 und - 16:00-18:00 Uhr 16:00-18:00 Uhr Fr 08:00-11:00 Uhr 08:00-11:30 Uhr Gemeinschaftspraxis für Allgemeinmedizin Dr. med. H. J. und M. Ullrich, Altenfeld Tel. (036781) Di 08:00-11:30 Uhr (ab Uhr Blutentnahmen) Do 08:00-11:30 Uhr (ab Uhr Blutentnahmen) Stadt Außenansicht - neuer Einsatzleitwagen Innenausstattung mit 2 Funkarbeitsplätzen Feuerwehrreport Sonstige Mitteilungen Neuer Einsatzleitwagen Am 13. Dezember wurden 3 neue Einsatzleitwagen von einer Firma in Baden-Württemberg an den Ilm-Kreis ausgeliefert. Diese kreiseigenen Fahrzeuge werden in den Feuerwehren Ilmenau, Arnstadt und stationiert und sind sowohl für überörtliche als auch kommunale Einsätze vorgesehen. Grundfahrzeug ist ein VW Crafter. Das Fahrzeug ist entsprechend der Norm eines ELW 1 ausgestattet. Zwei Funkarbeitsplätze bilden den Kernbereich der Ausstattung, mit dem die Einsatzleitung auch größere Einsätze und Schadenslagen abarbeiten kann. Zur weiteren Ausrüstung gehören unter anderen ein Laptop mit Internetanschluss, Drucker sowie eine Telefonanlage mit Faxgerät. Durch ein kleines Notstromaggregat kann das Fahrzeug auch über einen längeren Zeitraum eigenständig arbeiten. Diese drei Fahrzeuge werden am 8. Januar offiziell vom Innenmister an den Ilm-Kreis, bzw. die Feuerwehren, bei denen diese Einsatzleitwagen stationiert sind, übergeben. Die Fahrzeuge verkörpern einen Wert von je Diese Beschaffung des Ilm-Kreises wurde vom Land Thüringen gefördert. Ein Arbeitsplatz im Detail Einsätze Im letzten Quartal beschäftigten uns einige kleinere Einsätze, vornehmlich im Bereich der technischen Hilfeleistung, über die wir auszugsweise einen kurzen Überblick geben möchten. So geriet beispielsweise ein Mann am 4. Oktober auf der Flucht vor der Polizei, mit überhöhter Geschwindigkeit von der Fahrbahn ab und prallte in der Böhlener Straße zunächst gegen eine Mauer und dann gegen einen Baum, der die Fahrt stoppte. Die Person

6 Amtsblatt der VG Nr. 1/2013 war schwer verletzt, jedoch nicht im PKW eingeklemmt. Am 22. November löste ein Rauchmelder in der Tagespflege der Frauengruppe im Herrenhaus Alarm aus. Die Ursache ist bislang ungeklärt. Am 30. November wurden wir zu Unterstützung des Rettungsdienstes gerufen, der einen Patienten unter Reanimation in den RTW verladen musste. Selbiger kam auf einer Einsatzfahrt am 10. Dezember von der schneebedeckten Fahrbahn ab und rutschte in den Straßengraben. Nachdem wir das Fahrzeug mittels Seilwinde geborgen hatten, konnte es die Fahrt eigenständig fortsetzen. Des Weiteren brachen eventuell durch die Schneelast zwei Bäume und fielen auf die Fahrbahn. So geschehen am 2. Dezember auf der Strecke Hohe Tanne Richtung Gillersdorf und am 11. Dezember zwischen Altenfeld und Katzhütte. Die Bäume wurden mit Kettensägen zerteilt und die Fahrbahn bereinigt. Weihnachtsbaumeinsammelaktion Die Jugendfeuerwehr sammelt am Samstag den ab 13 Uhr wieder ausgediente Weihnachtsbäume ein, um sie anschließend auf einem Lagerfeuer am Feuerwehrgerätehaus zu verbrennen. Wer einen Baum zur Entsorgung hat, sollte ihn erst an diesen Samstag am Straßenrand ablegen oder direkt zu unseren Fahrzeugen bringen. Wir sind ab 13 Uhr im Stadtgebiet unterwegs und machen uns deutlich bemerkbar. Die Aktion ist kostenlos, doch würden wir uns über eine Spende sehr freuen. Text: Uwe Fröhlich, Freddy Kratel Fotos: Uwe Fröhlich Allen Jubilaren des Monats Februar 2013 gratulieren wir recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber Gesundheit im neuen Lebensjahr. Am am am am am am am am am am am am am am am am am am am Frau Helene Mütze, Am Glaswerk 41 zum 79. Geburtstag, Herrn Walter Bleidt, Mörlenbacher Straße 19 zum 75. Geburtstag, Frau Liane Haase, Neuhäuser Straße 47 zum 84. Geburtstag, Frau Irma Rauch, Nordstraße 19 zum 84. Geburtstag, Frau Marianne Koch, Neuhäuser Straße 3 zum 80. Geburtstag, Frau Karola Tresselt, Am Glaswerk 61 zum 78. Geburtstag, Herrn Karl-Heinz Dreier, Marienstraße 28 zum 76. Geburtstag, Frau Gertrud Martens, Geschwister-Scholl-Straße 1 zum 88. Geburtstag, Frau Hildegard Kämtner, Friedensstraße 18 zum 83. Geburtstag, Frau Liesbeth Hößrich, Friedrich-Ebert-Straße 14 zum 77. Geburtstag, Herrn Rudi Hummrich, Am Glaswerk 5 zum 85. Geburtstag, Frau Sonja Gibson, Neuhäuser Straße 22 a zum 85. Geburtstag, Frau Herta Böhm, Mittelweg 2 zum 79. Geburtstag, Frau Christa Stade, Neuer Weg 6 zum 81. Geburtstag, Herrn Klaus Müller, Hauptstraße 71 zum 76. Geburtstag, Herrn Horst Zedler, Hauptstraße 105 zum 89. Geburtstag, Frau Gertrud Sterzing, Myliusstraße 3 zum 86. Geburtstag, Frau Martha Hoyer, Mörlenbacher Straße 3 zum 93. Geburtstag, Herrn Hartmut Elle, Neuhäuser Straße 43 zum 78. Geburtstag, am Frau Betty Langguth, Myliusstraße 9 am Herrn Erhard Pohl, Ilmenauer Straße 12 und am Herrn Werner Rauch, Böhlener Straße 22 - Kommunikationszentrum Veranstaltungen Januar 2013 zum 75. Geburtstag, zum 80. Geburtstag zum 77. Geburtstag. Die Veranstaltungen finden, falls nicht anders angegeben, im -Kommunikationszentrum der Stadt, Markt 13 statt. Montag, Uhr KFZ-Schulung für ältere Kraftfahrer Dienstag, Uhr Jahresrückblick mit Helmut Mittwoch, Uhr Spiele-Nachmittag Donnerstag, Uhr Sport-Nachmittag Dienstag, Uhr Herr Bank und seine Naturprodukte Mittwoch, Uhr Spiele-Nachmittag Donnerstag, Uhr Sport-Nachmittag Dienstag, Uhr Blutdruckmessen mit Heidi Mittwoch, Uhr Spiele-Nachmittag Donnerstag, Uhr Sport-Nachmittag Alle interessierten Seniorinnen und sind recht herzlich eingeladen! Auf Ihren Besuch freut sich: Rainer Telefon: / Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Böhlen: Uhr Gottesdienst : Uhr Gottesdienst : Uhr Gottesdienst mit heiligem Abendmahl Friedersdorf: Uhr Gottesdienst Sa Böhlen: Uhr Gottesdienst : Uhr Gottesdienst : Uhr Gottesdienst mit heiligem Abendmahl Gillersdorf: Uhr Gottesdienst

7 Amtsblatt der VG Nr. 1/ Böhlen: Uhr Gottesdienst : Uhr Der Andere Gottesdienst, anschl. Kaffeetrinken Gottes Segen für Sie und Ihre Familie wünscht Ihnen für 2013 Ihre Kirchgemeinde. Skilift Bei entsprechender Wetterlage ist unser Skilift auch in dieser Saison wieder geöffnet. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den öffentlichen Aushängen oder erfragen Sie sie über unsere Tourist-Information bzw. über das Schneetelefon des Regionalverbundes Thüringer Wald. Kultur Thüringer Wald - Kreativ Museum und Umgebung (mit 1. Deutschem Kloßpressenmuseum) Öffnungszeiten: Thüringer Wald - Kreativ Museum Dienstag - Freitag Samstag, Sonntag, Feiertag Touristische Informationsstelle Montag Dienstag - Freitag Samstag, Sonntag, Feiertag Thüringer Wald - Kreativ Museum und Umgebung (mit 1. Deutschem Kloßpressenmuseum) Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Eröffnung der Sonderausstellung Es muss sich rechnen am , Uhr Der ehemalige Kalikumpel Horst Saar aus Vacha zeichnet für sein Leben gern und lässt auch seine Umwelt gern teilhaben an seinen meist aus dem Leben gegriffenen Karikaturen. In der Sonderausstellung im Thüringer Wald - Kreativ Museum präsentiert Horst Saar Karikaturen aus dem Alltagsleben, in denen meist das mehr oder weniger vorhandene Kleingeld eine Rolle spielt. Alle Interessenten sind gern zur Eröffnung eingeladen. Gemeinde Altenfeld Gemeindemitteilungen Kurtaxe-Abrechnung Wir bitten unsere Vermieter die noch offenen Kurtaxe-Beiträge für das Jahr 2012 in der Tourist-Info bis zum Jahresende abzurechnen. Öffnungszeiten: Musikautomatenmuseum Eger täglich geöffnet von Uhr Tel.: /42640 Glasmuseum Bürgerhaus Geöffnet Mo - Fr. von bis Uhr Weitere Öffnungszeiten nach Vereinbarung Kegeln in der Turnhalle von Uhr und Uhr Anmeldung bei Herrn Bergmann: Allen Jubilaren des Monats Februar 2013 gratulieren der Bürgermeister und der Gemeinderat recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber weiterhin beste Gesundheit. Am Herrn Karl Langbein, Burgstraße 26 am Herrn Walter Müller, Oelzer Straße 11 am Herrn Manfred Krannich, Bergstraße 25 am Frau Hella Helk, Neustädter Straße 24 am Herrn Günther Becker, Klemmsteinstraße 1 am Herrn Rolf Göbser, Lange Gasse 22 am Frau Christel Meurer, Markt 1 am Herrn Walter Meyer, Bergstraße 44 am Frau Ingeborg Jahn, Masserberger Straße 22 am Elisabeth Krannich, Bergstraße 25 am Frau Hildegard Leps, Gießübler Straße 58 am Herrn Joachim Ludwig, Lange Gasse 12 am Herrn Jürgen Petters, Klemmsteinstraße 9 am Frau Roswitha Glagau, Harztalstraße 5 am Herrn Alfred Bucher, Lange Gasse 18 am Frau Liane Jörg, Heubachsberg 26 am Herrn Herbert Busch, Grundstraße 27 am Herrn Eckhard Escher, Lange Gasse 38 und am Frau Karola Wilhelmi, Heubachsberg 22 Gemeinde Böhlen zum 91. Geburtstag, zum 76. Geburtstag, zum 74. Geburtstag, zum 72. Geburtstag, zum 66. Geburtstag, zum 76. Geburtstag, zum 66. Geburtstag, zum 68. Geburtstag, zum 72. Geburtstag, zum 75. Geburtstag, zum 89. Geburtstag, zum 77. Geburtstag, zum 67. Geburtstag, zum 67. Geburtstag, zum 66. Geburtstag, zum 70. Geburtstag, zum 69. Geburtstag, zum 66. Geburtstag zum 73. Geburtstag. Allen Jubilaren des Monats Januar 2013 gratulieren der Bürgermeister und der Gemeinderat recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber Gesundheit im neuen Lebensjahr. Am am Herrn Ralf Reimund, Schwarzmühler Straße 11 Frau Renate Rose, Ortsstraße 114 zum 78. Geburtstag, zum 82. Geburtstag,

8 Amtsblatt der VG Nr. 1/2013 am Frau Helga Wagner, Ortsstraße 126 zum 74. Geburtstag, Termine: am Herrn Bernd Lange, Ortsstraße 116 zum 68. Geburtstag, Samstag, am Herrn Walter Beetz, 20:11 Uhr Es war einmal Schulstraße 2 zum 86. Geburtstag, - Erste Show im Märchenwald am Herrn Rolf Höhland, Ortsstraße 131 zum 71. Geburtstag, Kinderfasching, Sonntag am Herrn Grzegorz Dworak, 14:11 Uhr Märchenfasching im Zwergenland Schulstraße 3 zum 69. Geburtstag, am Frau Gisela Hartung, Rosenmontag Ortsstraße 1 a zum 78. Geburtstag, 20:11 Uhr und wenn sie nicht gestorben sind am Frau Brunhilde Risch, - großer Rosenmontagsball im Märchenschloss Schulstraße 5 zum 75. Geburtstag, am Frau Monika Hartwich, Der Kartenvorverkauf findet am um Schwarzmühler Straße 5 zum 69. Geburtstag, 18:30 Uhr in der Mehrzweckhalle statt. am Herrn Werner Wagner, Ortsstraße 126 zum 76. Geburtstag, Vorverkauf: 9 Euro am Frau Gerda Tischer, Abendkasse: 10 Euro Ortsstraße 24 zum 79. Geburtstag, am Herrn Karl-Heinz Koburger, Foßbsche Hellau! Karl-Marx-Straße 10 zum 68. Geburtstag, am Herrn Manfred Haucke, Ortsstraße 119 zum 72. Geburtstag, am Frau Elfriede Günzler, er Straße 8 zum 83. Geburtstag, am Frau Hannelore Ebert, er Straße 1 zum 79. Geburtstag und am Frau Brigitte Günzler, Ortsstraße 118 zum 72. Geburtstag Gemeinde Friedersdorf Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Böhlen Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde! Vereine und Verbände Böhlener Carneval Verein e.v. Es war einmal So fangen alle Märchen an. Der BCV nimmt in diesem Jahr seine Gäste gemeinsam mit den Gebrüdern Grimm auf eine unterhaltsame Reise durch die kunterbunte Märchenwelt. Viele, aus unserer Kindheit bekannte Märchenfi - guren, werden uns durch unser Programm begleiten. Prinzen und Prinzessinnen, Feen, Zwerge und Hexen; Gute sowie Böse sind mit von der Partie. Die Vorbereitungen laufen seit September auf Hochtouren. Der BCV freut sich auch in diesem Jahr wieder, Sie als Gäste zu seinen märchenhaften Veranstaltungen unter dem Motto Foßbsche außer Rand und Band, Karneval im Märchenland begrüßen zu dürfen. Monat Januar/Februar 2013 Der Bürgermeister und der Gemeinderat gratulieren allen Jubilaren, die im Monat Januar/Februar - bis zum Erscheinen des nächsten TWE ihren Ehrentag begehen, recht herzlich und wünschen alles Gute und beste Gesundheit im neuen Lebensjahr. am am am am Herrn Fritz Sonntag, Ortsstraße 65 Frau Gerlinde Scheffl er, Ortsstraße 62 Herrn Heinz Pabst, Ortsstraße 1 D Frau Isolde Kolletzki, Ortsstraße 54 Kirchliche Nachrichten zum 80. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 74. Geburtstag Evang.-Luth. Kirchgemeinde Friedersdorf Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde!

9 Amtsblatt der VG Nr. 1/2013 Gemeinde Gillersdorf Allen Jubilaren des Monats Januar 2013 gratulieren wir recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber Gesundheit im neuen Lebensjahr. Vereine und Verbände Am feiert am am am am und am Frau Margarete Höland, Schwarzburger Straße 62 ihren 85. Geburtstag, Herr Reiner Kahl, Schwarzburger Straße 10 seinen 78. Geburtstag, Herr Roland Kahl, Schwarzburger Straße 10 seinen 78. Geburtstag, Frau Helga Hannemann, Hauptstraße 5 ihren 79. Geburtstag, Frau Flora Hofmann, Schwarzburger Straße 60 ihren 76. Geburtstag Herr Harry Wagner, Schwarzburger Straße 44 seinen 75. Geburtstag. Nachlese zur weihnachtsfeier in Gillersdorf am Wir danken allen, die zum Gelingen dieser traditionellen Veranstaltung beigetragen haben. Recht herzlicher Dank gilt dem Duo Doris & Günther aus Langewiesen für das schöne musikalische Programm, ebenso der Musikschule Fröhlich für die weihnachtliche Umrahmung und der Wirtin des Schwarzburger Hofes für das leibliche Wohl Besonderer Dank gilt unseren Sponsoren, die uns mit Geld und Sachspenden unterstützten. Sparkasse Arnstadt-Ilmenau Agrargenossenschaft Königsee Bestattungsinstitut Gerlof Physiotherapie Karin Ludwig Mylius-Apotheke Lutz Kobe Zahnarztpraxis Gießler Jagdpächter Herr Doll E.ON Thüringer Energie AG Im Namen des Gemeinderates wünsche ich unseren Bürgern ein gesundes neues Jahr. A. Hauffe Bürgermeister Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Gillersdorf Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde! Gemeinde Wildenspring Gemeindemitteilungen Nachlese zur -Weihnachtsfeier 2012 Wie jedes Jahr, so fand auch im Jahr 2012 die traditionelle weihnachtsfeier am 2. Advent im Gemeindesaal statt. Es freute uns alle sehr, dass trotz der widrigen Wetterverhältnisse zahlreiche Rentner den Weg nicht scheuten und einen gemütlichen Nachmittag bei Kaffee und Kuchen mit uns gemeinsam verbrachten. Bedauerlich war ja, dass unser Alleinunterhalter wegen der verschneiten Straßen kurzfristig absagen musste. Aber auch ohne ihn verging der Nachmittag mit weihnachtlicher Musik und einigen kleinen Geschichten aus früheren Zeiten recht schnell. Für das gute Gelingen möchte ich mich, auch im Namen des Gemeinderates, bei den Helfern des Heimatvereins und nicht zuletzt bei allen Sponsoren bedanken, ohne die solch eine Veranstaltung gar nicht möglich wäre. Hornschuh Bürgermeister Monat Januar 2013 Der Bürgermeister der Gemeinde Wildenspring gratuliert allen Jubilaren, die im Monat Januar ihren Ehrentag feiern, recht herzlich und wünscht alles Gute, vor allem aber weiterhin beste Gesundheit.

10 Amtsblatt der VG Nr. 1/2013 am am am am am Frau Ruth Werlich, Ortsstraße 34 Herrn Horst Rocktäschel, Ortsstraße 10 Frau Edeltraud Rocktäschel, Ortsstraße 10 Herrn Burkhard Möller, Ortsstraße 56 Frau Margrit Hauke, Ortsstraße 49 zum 84. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 68. Geburtstag am am Frau Elsa Haucke, Ortsstraße 4 Frau Soni Domaschke, Ortsstraße 19 Kirchliche Nachrichten zum 86. Geburtstag zum 71. Geburtstag Evang.-Luth. Kirchgemeinde Wildenspring Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde! Veranstaltungen Veranstaltungskalender Februar 2013 der www-region Stand: Datum Veranstaltung Kommune Veranstaltungsort Büttenabend des IGC Gehren Gasthaus Zum Steinbruch Büttenabend, Uhr Gillersdorf Gemeindesaal Büttenabend, Uhr Oehrenstock Haus des Gastes, Büttenabend, Uhr Wümbach Buche Bücheloh Kinderfasching, Uhr Oehrenstock Haus des Gastes, Kinderfasching, Uhr Wümbach Buche Bücheloh Kinderfasching, Uhr in der Bütt Hausfasching des BdV Gehren Heimatstube Gehren Büttenabend, Uhr Oehrenstock Haus des Gastes, Große Faschingsgala mit Tanz, Uhr Böhlen Mehrzweckhalle Büttenabend des IGC Gehren Gasthaus Zum Steinbruch Büttenabend, Uhr Gräfinau-Angstedt Mehrzweckhalle Fasching in Möhrenbach Möhrenbach Saal des Ratskellers Kinderfasching, Uhr Gillersdorf Gemeindesaal 09./ Thüringer Schülermeisterschaften Biathlon Biathlonzentrum am Hammertor Büttenabend, Uhr Gräfinau-Angstedt Mehrzweckhalle Kinderfasching, Uhr Gräfinau-Angstedt Mehrzweckhalle Kinderfasching mit Programm, Uhr Böhlen Mehrzweckhalle Kinderfasching, Uhr Gräfinau-Angstedt Mehrzweckhalle Kinderfasching des MCC Möhrenbach Saal des Ratskellers Rosenmontagsparty, Uhr Böhlen Mehrzweckhalle Buntes Büttenprogramm des IGC Gehren Haus der Begegnung Trans-Thüringia Neustadt Masherkamp Kulturfreitag, Uhr Langewiesen Kulturfabrik Volleyballturnier der Jugendclubs Gehren Schobse-Sporthalle der VG Langer Berg, Uhr jeden Montag Gemütlicher nachmittag, Uhr Neustadt treff jeden Dienstag Wanderung am Rennsteig, Uhr Neustadt Treffpunkt: Kammweg jeden Mittwoch Diashow Der Rennsteig - ein historischen Neustadt Gemeindezentrum Grenz- und Wanderweg, Uhr jeden Donnerstag Gemütlicher Abend mit Tanzmusik, Uhr Neustadt Gemeindezentrum jeden Samstag Fackelwanderung Uhr Neustadt Treffunkt: Kammweg

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