I. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs. 1 BauGB i. V. m. 1 bis 23 BauNVO)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "I. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs. 1 BauGB i. V. m. 1 bis 23 BauNVO)"

Transkript

1 I. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs. 1 BauGB i. V. m. 1 bis 23 BauNVO) 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Sonstiges Sondergebiet ( 11 BauNVO) Das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hotel dient dem Beherbergungsgewerbe mit den dazugehörigen Anlagen und Einrichtungen. Zulässig sind: Gebäude und Anlagen eines Beherbergungsbetriebes mit max. 62 Zimmer (124 Betten) Gebäude und Anlagen eines Gaststättenbetriebes (Schank- und Speisewirtschaft) mit max. 320 m² Tagungs- und Veranstaltungsräume mit insgesamt max. 190 Sitzplätzen Angegliederter Wellnessbereich mit Schwimmbad, Sauna- und Fitnessräumen für die Hotelgäste Betriebsinhaber- und Betriebsleiterwohnung, wobei die höchstzulässige Zahl auf insgesamt max. 2 Wohneinheiten beschränkt ist dem Hotelbetrieb dienende Verkaufseinrichtungen mit insgesamt max. 50 m² Verkaufsfläche Betriebsbedingte Stellplatzflächen für Pkws und Busse 1.2 Allgemeine Wohngebiete ( 4 BauNVO) Ausschluss von Ausnahmen im Allgemeinen Wohngebiet (gem. 1 Abs.6 Nr.1 BauNVO) Im Allgemeinen Wohngebiet sind (die nach 4 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen) Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen nicht zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 2.1 Bezugspunkte zur Bestimmung der Höhe baulicher Anlagen (gem. 18 BauNVO) Die Wandhöhe (WH) ergibt sich aus der Differenz zwischen der mittleren Höhe des Meeresspiegels (NN) und dem Schnittpunkt der Außenwandfläche mit der Oberkante Dachhaut (traufseitig). Die Firsthöhe (FH) ergibt sich aus der Differenz zwischen der mittleren Höhe des Meeresspiegels (NN) und der Oberkante des Dachfirstes. 3. Überbaubare Grundstücksfläche ( 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) 3.1 Ausnahmen zur Überschreitung der Baugrenzen durch untergeordnete Gebäudeteile (gem. 23 Abs. 3 Satz 3 BauNVO) Für das Sonstige Sondergebiet Ein Vortreten von untergeordneten Gebäudeteilen (wie Mauerpfeiler, Erker, Treppenhäuser, Balkone etc.) kann in Abstimmung mit der Denkmalbehörde um max. 1,0 m zugelassen werden. 1

2 Für die Allgemeinen Wohngebiete Die rückwärtigen Baugrenzen können zur Errichtung von Terrassen um bis zu 3,5 m überschritten werden. Das Überschreiten der rückwärtigen Baugrenzen zur Errichtung von Terrassenüberdachungen und Wintergärten mit einem Glasanteil von mindestens 85% der Außenhülle kann um bis zu 3,0 m zugelassen werden. 4. Nebenanlagen ( 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) 4.1 Zulässigkeit von Nebenanlagen (gem. 14 Abs. 1 und 23 Abs. 5 BauNVO) Außerhalb der Baugrenzen liegende Nebenanlagen, ausgenommen der Einfriedungen, haben zur Straßenbegrenzungslinie einen Mindestabstand von 1,0 m einzuhalten. 4.2 Zulässigkeit von Nebenanlagen (gem. 14 Abs. 2 BauNVO) Nebenanlagen im Sinne des 14 Abs. 2 ( für die Versorgung der Baugebiete mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser dienende Anlagen, fernmeldetechnische Anlagen sowie Anlagen für erneuerbare Energien) BauNVO sind allgemein zulässig. 5. Stellplätze und Garagen ( 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB 5.1 Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen (gem. 12 Abs. 6 BauNVO) Der Bedarf an Stellplätzen und Garagen ist auf den dafür festgesetzten Flächen oder innerhalb der überbaubaren Flächen zu erfüllen. Vor den Garagen ist ein Stauraum von mind. 5,0 m nachzuweisen. Stellplätze und Garagen haben zur seitlichen Straßenbegrenzungslinie ein Mindestabstand von 1,0 m einzuhalten, wenn die Festsetzungen im Bebauungsplan nichts anderes aussagen. Für die mit Ga1 gekennzeichneten Garagenflächen (Ramshof 2a, 3 und 4) darf ausnahmsweise auf den Stauraum von 5,0 m verzichtet werden. Es ist jedoch ein Mindestabstand zur vorderen Straßenbegrenzungslinie von 0,5 m einzuhalten. 6. Immissionsschutz ( 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 6.1 Schallschutzmaßnahmen Entsprechend dem Lärmtechnischen Gutachten zum Bebauungsplan werden für das Plangebiet Lärmpegelbereiche von I bis IV festgesetzt. Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenwandbauteilen nach DIN 4109: In den festgesetzten Lärmpegelbereichen müssen zur Lärmquelle gerichtete Außenbauteile (Dächer über Aufenthaltsräumen, Wände, Fenster, Rollladenkästen und dergleichen) das erforderliche Schalldämm-Maß gem. DIN 4109 erhalten. Die Lüftungsöffnungen für Räume, in denen aufgrund ihrer Nutzung eine Stoßlüftung nicht möglich ist (z.b. Schlafräume), müssen mit Schalldämpferstrecken versehen sein, die so zu bemessen sind, dass die Schalldämmung der gesamten Außenwand (Fenster, Lüftungseinrichtung, Wandanteil) dem vorgegebenen Bauschalldämm-Maß entspricht. 2

3 7. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ( 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Als Kompensationsfläche für den Eingriff ist der Ausgleich entsprechend der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan (Grünordnungsplan) anzulegen und zu erhalten. Die Zuordnung der Maßnahmen zu den Eingriffen erfolgt entsprechend der Anlage Zuordnung der Ausgleichsmaßnahmen. 8. Pflanzgebote und Pflanzbindung ( 9 Abs. 1 Nr. 25 a, b BauGB) 8.1 Pflanzgebote ( 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Auf den Wohnbauflächen ist zu pflanzen: - bis 400 m² Grundstücksfläche ein kleinkroniger Laubbaum, - ab 400 m² bis 600 m² Grundstücksfläche ein großkroniger Laubbaum, - über 600 m² Grundstücksfläche je weiterer 100 m² ein kleinkroniger Laubbaum. Es können alternativ gepflanzt werden: - zwei kleinkronige Laubbäume statt einem großkronigen Laubbaum - ein Obstbaumhochstamm statt einem kleinkronigen Laubbaum - 30 m² Schnitthecke statt einem kleinkronigen Laubbaum - 60 m² Schnitthecke statt einem großkronigen Laubbaum - je 400 m² Verkehrsfläche ein kleinkroniger Laubbaum (das entspricht insgesamt ca. 37 Stck., Baumscheiben mindestens 2 x 2 m). Alle Anpflanzungen sind entsprechend den Vorgaben der beigefügten Artenliste auszuführen und zu erhalten. 8.2 Pflanzbindungen (gem. 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauNVO) Die im Bebauungsplan zur Erhaltung festgesetzten Bäume und Sträucher sind artgerecht zu pflegen und zu erhalten. Bei natürlichem Abgang ist eine gleichwertige Ersatzpflanzung vorzunehmen. 9. Geh- und Fahrrecht (gem. 9 Abs. 1 (21) BauGB) Das Geh- und Fahrrecht in einer Breite von 4,0 m auf den Flurstücken 529 und 530 gilt für die Eigentümer und Pächter der landwirtschaftlichen Restflächen von o.g. Flurstücken. 10. Niederschlagswasserbeseitigung Im Plangebiet erfolgt die Entsorgung des Niederschlagswassers über vorhandene und zu erweiternde Kanäle im Trennsystem in die Regenwasserrückhalte- und behandlungsanlage Benratherdyk. Auf die Möglichkeit einer Befreiung von der Anschluss- oder Benutzungspflicht gemäß 7 der Abwasserbeseitigungssatzung - sofern das Wohl der Allgemeinheit durch die Befreiung nicht beeinträchtigt wird - wird hingewiesen. 3

4 II. Örtliche Bauvorschriften ( 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. 86 Abs. 4 BauO NRW) Nur für das Allgemeine Wohngebiet 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen ( 86 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW) Bei an der gemeinsamen Grundstücksgrenze errichteten Gebäuden sind die Dächer jeweils in gleicher Form, Neigung, Neigungsrichtung und Farbe auszuführen. Kommt keine Einigung zustande, so sind traufenständige Satteldächer mit schwarzen matten Ziegeln und dem für die Dachneigung festgesetzten Höchstwert (im Rahmen der Bauhöhenbeschränkungen) zu errichten. Dachaufbauten, Dacheinschnitte, Überschreitungen der Wandhöhe und Zwerchgiebel/Ausluchten sind nur bis zu folgenden Höchstmaßen zulässig: - Höhe max. 1,50 m, - Breite max. 4,00 m, - Breite an gemeinsamen Grundstücksgrenzen jeweils max. 2,00 m, - Gesamtbreite max. 50 % der jeweiligen Hausbreite. Dächer von Nebenbaukörpern, Nebenanlagen und Garagen dürfen mit geringerer Dachneigung oder als Flachdach ausgeführt werden. 2. Gestaltung, Begrünung und Bepflanzung der Stellplätze, der Standplätze für Abfallbehälter und der unbebauten Flächen ( 86 Abs. 1 Nr. 4 BauO NW) Stellplätze können auch als Carports mit Rankgerüst oder begrüntem Dach errichtet werden. Der Zwischenraum von Garagen und Stellplätzen zur Straßenbegrenzungslinie ist einzugrünen, soweit er nicht für Zugänge oder Zufahrten benötigt wird. Standplätze für Abfallbehälter sind so zu gestalten, dass sie durch eine dreiseitige Umgrenzung von den Straßenverkehrsflächen nicht einsehbar sind. Zulässig ist eine Hecken- oder Strauchbepflanzung oder eine Mauer im Material der Hauptbaukörper, bis max. der Höhe der Abfallbehälter. 3. Art, Höhe und Gestaltung von Einfriedungen ( 86 Abs. 1 Nr. 5 BauO NW) Auf den der öffentlichen Verkehrsfläche zugewandten Grundstücksflächen sind nur folgende Einfriedungen zulässig: - Hecken, Zäune und Mauern bis 0,60 m Höhe. Auf den der öffentlichen Verkehrsfläche nicht zugewandten Grundstücksflächen sind nur folgende Einfriedungen zulässig: - Hecken bis 1,80 m Höhe, - Zäune bis 1,80 m Höhe mit einem Lochanteil von mindestens 75 % pro m² Zaunfläche und im Verbund mit einer mindestens gleich hohen Begrünung. Ausnahmsweise können diese auch auf den der öffentlichen Verkehrsfläche zugewandten Grundstücksflächen zugelassen werden, wenn die Terrassenseite eines Wohngebäudes dieser zugewandt ist. 4

5 III. Hinweise 1. Denkmalgeschütze Anlage Ramshof / Sondergebiet Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind alle Planungen auf dem Ramshof, insbesondere die Ansichten und Höhenentwicklungen der Gebäude, mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege / Pulheim abzustimmen. 2. Aufschüttungen, Stützmauern Aufgrund der Differenzen der Geländehöhen innerhalb des Plangebiet werden beim Bau der Straßen und Kanäle teilweise Aufschüttungen bzw. Stützmauern auf den privaten Baugrundstücken notwendig. 3. Wasserschutzzone Das Plangebiet liegt teilweise im Einzugsbereich der Trinkwassergewinnungsanlage Darderhöfe, innerhalb der zukünftigen Wasserschutzzone III B. 4. Grundwasserstand Auf die Beachtung des derzeitigen und maximal möglichen Grundwasserstandes wird für die Ausführung der Bodenplatte und Kelleraußenwände hingewiesen. 5. Fluglärm Das Plangebiet liegt ca m nordwestlich des Flughafenbezugspunktes (FEP) des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach, nördlich der An-/Abflugstrecken des Regional- /Sichtflugverkehrs. Es muss mit Beeinträchtigungen durch Fluglärm gerechnet werden. IV. Nachrichtliche Übernahmen 1. Erdbebenzone Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 1 der Bundesrepublik Deutschland. Der DIN 4149 ( Bauten in deutschen Erdbebengebieten Lastannahmen, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten ) entsprechende bautechnische Maßnahmen sind zu berücksichtigen. 5

ENTWURF, Stand A Textliche Festsetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 "Schollstraße / Goerdelerweg"

ENTWURF, Stand A Textliche Festsetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 Schollstraße / Goerdelerweg Seite 1 von 9 ENTWURF, Stand 23.10.2015 A für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 "Schollstraße / Goerdelerweg" 1. Bedingte Festsetzung nach 12 Abs. 3a BauGB (i.v.m. 9 Abs. 2 BauGB) Im Rahmen

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans mit Änderungen

Mehr

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet)

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (erster Abschnitt der BauNVO 1-15) 1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) 1.1. In den Wohngebieten mit den Quartierbezeichnungen

Mehr

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten

Mehr

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 Alter Sportplatz (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf ÜBERSICHTSPLAN 1:5.000 GEEINDE OYTEN Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf aßstab: 1 : 1.000 Stand: 01.12.2015 0 10 20 40 70 0,50 0,50 3,80 3,80

Mehr

Schriftliche Festsetzungen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -

Schriftliche Festsetzungen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr Rombachstraße / Wolferskaulwinkel - Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 972 - Rombachstraße / Wolferskaulwinkel - im Stadtbezirk Aachen-Brand

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr Mülheimer Straße / Straßburger Straße -

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr Mülheimer Straße / Straßburger Straße - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 - Mülheimer Straße / Straßburger Straße - Textliche Festsetzungen A. Art und Maß der baulichen Nutzung 1. Allgemeine Wohngebiete 1.1 In den allgemeinen Wohngebieten

Mehr

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B- Text. zum Bebauungsplan Finkenstraße - Fassung vom

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B- Text. zum Bebauungsplan Finkenstraße - Fassung vom SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK Teil B- Text zum Bebauungsplan 03.04.02- Finkenstraße - Fassung vom 30.05.2005 I. PlanUngsrechtliche Festsetzungen,;:,,.:". 1. Art der baulichen Nutzung - ln den Gewerbegebietsbereichen

Mehr

SATZUNG DER GEMEINDE STRANDE ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR ÄNDERUNG

SATZUNG DER GEMEINDE STRANDE ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR ÄNDERUNG SATZUNG DER GEMEINDE STRANDE ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4 1. ÄNDERUNG Gebiet: Nordwestlicher Bereich von Strande - Schäfergang, Am Knüll, Eichendorffstraße, Zum Lemmholt, Witten Land n, Dänischenhagener

Mehr

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von

Mehr

B-Plan 307 Entwurf neu Textliche Festsetzungen (Stand )

B-Plan 307 Entwurf neu Textliche Festsetzungen (Stand ) B-Plan 307 Entwurf neu Textliche Festsetzungen (Stand 13.04.2016) 1.1 Gemäß 1 (9) BauNVO wird die Art der baulichen Nutzung in den Erdgeschossen der Kerngebiete MK 1 wie folgt begrenzt: Allgemein zulässig

Mehr

Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 Druffels Feld (rechtskr )

Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 Druffels Feld (rechtskr ) Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 Druffels Feld (rechtskr. 19.02.1965) In allen Gebieten müssen die Außenwandflächen der Bauvorhaben mit rotbuntem Mauerwerk verblendet werden. Einzelne

Mehr

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes Westlicher Nadenberg Teil 2 Fassung vom www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und

Mehr

Stand: 2. März 2011 (Zweite Änderungssatzung vom ) Satzung über

Stand: 2. März 2011 (Zweite Änderungssatzung vom ) Satzung über Stand: 2. März 2011 (Zweite Änderungssatzung vom 24.02.2011) Satzung über 1. die Gestaltung, Begrünung und Bepflanzung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke; 2. die Gestaltung, Begrünung und

Mehr

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1. Planungsrechtliche Festsetzungen Seite 1 1. Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) BauGB und BauNVO 1.1 Art der baulichen Nutzung 9 (1) BauGB 1.1.1 Allgemeines Wohngebiet - Ausnahmen 4 BauNVO 1.1.2 Versorgungseinrichtungen 14 (2) BauNVO

Mehr

Bebauungsplan der Stadt Wolfsburg

Bebauungsplan der Stadt Wolfsburg Benachbarte Bebauungspläne:. Innenstadt des Stadtteiles Vorsfelde. Ernst-August-Str. und Luisenstr., I.Teilbereich. Ernst-August-Str., Alter Mühlenweg I Lange Straße Amtsstraße M.:000 Stadt Wolfsburg Geschäftsbereich

Mehr

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB B-Plan 78 Uetersen NVZ An der Klosterkoppel 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Sondergebiet Einzelhandel ( 11 BauNVO) (1) Das Sondergebiet Einzelhandel dient der Unterbringung von Einzelhandelsbetrieben

Mehr

BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000

BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 Gelände Kleintier. ',. zuchtanlage 481,60 ÜBERSICHTSPLAN M. 1 : 5000 GELÄNDESCHNITT M. 1 : 200 Rechtliche Grundlage BauGB in der Fassung vom 27.08.1997 und daraus ergangene Rechtsordnung.

Mehr

MARKT WOLNZACH BEBAUUNGSPLAN Nr ÄNDERUNG, "AN DER GLANDERGASSE"

MARKT WOLNZACH BEBAUUNGSPLAN Nr ÄNDERUNG, AN DER GLANDERGASSE MARKT WOLNZACH BEBAUUNGSPLAN Nr. 88 3. ÄNDERUNG, "AN DER GLANDERGASSE" VERFASSER: DIPL. ING. FH ARCHITEKT UDO TALKE NELKENWEG 36 85283 WOLNZACH FON: 08442/95590-20 GEZ.: AM 05.05.2011 FAX: 08442/95590-21

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen In Kraft getreten am 19.09.2014 Textliche Festsetzungen zum : 1 Textliche Festsetzungen gemäß 9 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Zahl der Wohneinheiten Im gesamten Planbereich sind pro Hauseinheit (Einzelhaus)

Mehr

Stadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln

Stadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln Stadt Soltau Bebauungsplan Nr. 116 Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln - mit örtlicher Bauvorschrift - im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Präambel mit Verfahrensvermerken

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Bad Rippoldsau-Schapbach. Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün. Textteil zum Bebauungsplan. I. Rechtliche Grundlagen

Bad Rippoldsau-Schapbach. Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün. Textteil zum Bebauungsplan. I. Rechtliche Grundlagen Gemeinde: Gemarkung: Bad Rippoldsau-Schapbach Schapbach Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün Textteil zum Bebauungsplan I. Rechtliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom

Mehr

(BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit (i.v.m.) 1.1 Sondergebiet - Klinik (SO Klinik) 11 (2) Baunutzungsverordnung

(BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit (i.v.m.) 1.1 Sondergebiet - Klinik (SO Klinik) 11 (2) Baunutzungsverordnung Textteil zum Bebauungsplanentwurf Nr. 879 - Stand: 30.11.2011 Seite 1 A. Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) Baugesetzbuch () 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 in Verbindung mit () 1.1 Sondergebiet

Mehr

Zeichenerklärung. Festsetzungen nach 2 Abs. 5 und 9 BauGB und der Planzeichenverordnung

Zeichenerklärung. Festsetzungen nach 2 Abs. 5 und 9 BauGB und der Planzeichenverordnung Zeichenerklärung Festsetzungen nach 2 Abs. 5 und 9 BauGB und der Planzeichenverordnung Art der baulichen Nutzung ( 2 Abs. 5, 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit 1 bis 11 BauNVO) WR WA WB MI MK GE GI SO Reine

Mehr

I. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs. 1 BauGB i. V. m. 1 bis 23 BauNVO)

I. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs. 1 BauGB i. V. m. 1 bis 23 BauNVO) I. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs. 1 BauGB i. V. m. 1 bis 23 BauNVO) 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Allgemeine Wohngebiete ( 4 BauNVO) 1.1.1 Ausschluss von Ausnahmen

Mehr

1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen.

1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen. Spath+Nagel Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-64a VE Arbeitsfassung, Stand: 16.06.2014 Textliche Festsetzungen: ART DER NUTZUNG 1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient

Mehr

Fassung zur Öffentlichen Auslegung

Fassung zur Öffentlichen Auslegung Fassung zur Öffentlichen Auslegung Verordnung über den Bebauungsplan Blankenese 33 / Sülldorf 16 Vom... Auf Grund von 10 und 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23.

Mehr

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema!

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema! Vorlesungsthema! Städtebaurecht BauGB 34 Vorlesungsthema! Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Bauleitplanung! Teil 1 BauGB: Aufgabe

Mehr

Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan -Rombachstraße/Vennbahnweg-

Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan -Rombachstraße/Vennbahnweg- FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister zum Bebauungsplan im Stadtbezirk Aachen-Brand für den Bereich zwischen Trierer Straße, Heussstraße, Rombachstraße und Vennbahnweg Lage des

Mehr

Anlage 2. Stadt Soest. Bebauungsplan Nr. 123 C. Ingrid-Kipper-Weg" M. 1:500

Anlage 2. Stadt Soest. Bebauungsplan Nr. 123 C. Ingrid-Kipper-Weg M. 1:500 Stadt Soest Bebauungsplan Nr. 123 C Ingrid-Kipper-Weg" M. 1:500 Anlage 2 Festsetzungen, Zeichenerklärungen, Hinweise Festsetzungen gem. 9 BauGB Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1. Änderung des

Mehr

I. Planungsrechtliche Festsetzungen gem. 9 Abs. 1 BauGB und BauNVO. 1.1 Allgemeine Wohngebiete 4 BauNVO i.v.m. 1 Abs.

I. Planungsrechtliche Festsetzungen gem. 9 Abs. 1 BauGB und BauNVO. 1.1 Allgemeine Wohngebiete 4 BauNVO i.v.m. 1 Abs. I. Planungsrechtliche Festsetzungen gem. 9 Abs. 1 BauGB und BauNVO 1. Art der baulichen Nutzung 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB 1.1 Allgemeine Wohngebiete 4 BauNVO i.v.m. 1 Abs. 5 und 6 BauNVO 1.1.1 Allgemeines Wohngebiet

Mehr

Gemeinde Stemwede. Ortsteil Dielingen Bebauungsplan Nr "Am Linnebach"

Gemeinde Stemwede. Ortsteil Dielingen Bebauungsplan Nr Am Linnebach Gemeinde Stemwede Ortsteil Dielingen Bebauungsplan Nr. 1.14 "Am Linnebach" Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gem. (2) BauGB, Beteiligung der Behörden und der sonstigen

Mehr

Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach

Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach Bebauungsvorschriften Zu den Bebauungsplänen Baugebiet I/ 1-4 und Baugebiet II/ 5-6 A Rechtsgrundlagen 1. 1 bis 3,8,9 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Jägermorgen" Fassung für die Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB (Stand :14.01.2005) Bearbeitet im Auftrag

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 Sondergebiet Weßlings Kamp 9 BauGB und BauNVO (rechtskr. 28.06.2007) 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG (gem. 9 (1) Nr. 1 BauGB i.v.m. 1 (4)-(6) BauNVO) 1.1

Mehr

Anlage 2 Bebauungsplan Fitnesszentrum am Schwimmbad Stand: Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5

Anlage 2 Bebauungsplan Fitnesszentrum am Schwimmbad Stand: Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5 Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5 Ergänzend zum zeichnerischen Teil gelten folgende planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften. Rechtsgrundlagen - Baugesetzbuch (BauGB)

Mehr

Sichern Sie sich ein Stück Lebens- und Wohnkultur im Bebauungsplan Nr. 10 Laikier der Gemeinde

Sichern Sie sich ein Stück Lebens- und Wohnkultur im Bebauungsplan Nr. 10 Laikier der Gemeinde Sichern Sie sich ein Stück Lebens- und Wohnkultur im Bebauungsplan Nr. 10 Laikier der Gemeinde Ortsbeschreibung: zum haben Die Gemeinde Langballig hat sich zunehmend Zentrum des Amtes Langballig entwickelt.

Mehr

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches. Baugrenze Die Regelabstandsflächen nach Art. 6 sind einzuhalten. nur Doppelhäuser zulässig

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches. Baugrenze Die Regelabstandsflächen nach Art. 6 sind einzuhalten. nur Doppelhäuser zulässig Bebauungsplan " Höhberg Nord" Gunzenhausen, Stadtteil Höhberg A. Planzeichen als Festsetzung --TFrS_ Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Baugrenze Die Regelabstandsflächen nach Art. 6 sind einzuhalten

Mehr

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Übersichtsplan ohne Maßstab Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Für das Grundstück 'Am Museum 2', südwestlich der Straßenkreuzung

Mehr

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt

Mehr

GEMEINDE SCHÖPPINGEN. Bebauungsplan Nr. 38 Am Überweg zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Münsterstraße

GEMEINDE SCHÖPPINGEN. Bebauungsplan Nr. 38 Am Überweg zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Münsterstraße GEMEINDE SCHÖPPINGEN Bebauungsplan Nr. 38 Am Überweg zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Münsterstraße Maßstab 1:1000 _.Ausfertigung Lage des Geltungsbereiches (M 1:5000) Kartenhintergrund:

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...

Mehr

zum Bebauungsplan IM MÄTTEL II in Kehl-Goldscheuer, Ortsteil Marlen

zum Bebauungsplan IM MÄTTEL II in Kehl-Goldscheuer, Ortsteil Marlen Stadtplanung 3.2 TEXTFESTSETZUNGEN Kehl, den 18.03.2009 Rd/Bé zum Bebauungsplan IM MÄTTEL II in Kehl-Goldscheuer, Ortsteil Marlen I. Planungsrechtliche Festsetzungen nach 9 BauGB i.v.m. den Vorschriften

Mehr

Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummer bzw. Teile der Flurstücksnummer 466 und 464, Gemarkung Wörth

Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummer bzw. Teile der Flurstücksnummer 466 und 464, Gemarkung Wörth Dieser Bebauungsplan ist auf dem derzeitig aktuellen Stand, in die sämtliche Änderungen eingearbeitet wurden. Er beinhaltet weder Aussagen über das Inkrafttreten noch ist er unterzeichnet, da es sich in

Mehr

Hinweise zum Bebauungsplan

Hinweise zum Bebauungsplan Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 131 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Kinderzentrum Maulbronn Vom 07.11.2012 In Kraft getreten am 15.11.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2066 der Landeshauptstadt München Frankfurter Ring (südlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1943 b) Bitte beachten Sie

Mehr

FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen

FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen Amt für Bauordnung und Hochbau Seite 1 FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen Letzte Ergänzung: 01.12.2014 Inhaltsverzeichnis 6 HBauO Abstandsflächen... 2 Absatz 1... 2 Was ist unter 6 Abs. 1 Satz 2 HBauO Anlagen,

Mehr

Bebauungsplan Einzelhandel nördlich Durlacher Allee, westlich A5, Karlsruhe - Rintheim

Bebauungsplan Einzelhandel nördlich Durlacher Allee, westlich A5, Karlsruhe - Rintheim Bebauungsplan Einzelhandel nördlich Durlacher Allee, westlich A5, Karlsruhe - Rintheim Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften - Entwurf Fassung vom 31.05.2016 FIRU mbh - 2 - Inhaltsverzeichnis:

Mehr

Baugebiet in Heidmühle

Baugebiet in Heidmühle Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten 27 Grundstücke zwischen ca. 600 m² und 810 m² - landschaftlich schön eingebunden - Hoher Wohn- und

Mehr

1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m., 1 Abs. 5, 1 Abs. 6 Nr. 1 sowie 4 BauNVO )

1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m., 1 Abs. 5, 1 Abs. 6 Nr. 1 sowie 4 BauNVO ) 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m., 1 Abs. 5, 1 Abs. 6 Nr. 1 sowie 4 BauNVO ) In den Allgemeinen Wohngebieten 1 bis 6 (WA 1-6) sind gemäß 1 Abs. 5 BauNVO die nach 4 Abs. 2 Nrn.

Mehr

Gemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck

Gemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck Gemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck Satzung zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Malching WEST VORENTWURF Datum: 22.09.2016 Planverfasser: Frank Bernhard REIMANN Dipl.-Ing. Univ.

Mehr

LANDESHAUPTSTADT WIESBADEN BEBAUUNGSPLAN EHEMALIGE HAUPTPOST 2. ÄNDERUNG TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

LANDESHAUPTSTADT WIESBADEN BEBAUUNGSPLAN EHEMALIGE HAUPTPOST 2. ÄNDERUNG TEXTLICHE FESTSETZUNGEN LANDESHAUPTSTADT WIESBADEN BEBAUUNGSPLAN EHEMALIGE HAUPTPOST 2. ÄNDERUNG TEXTLICHE FESTSETZUNGEN TEXTLICHE FESTSETZUNGEN I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Art und Maß der baulichen

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Gemeinde Vettweiß Bebauungsplan Nr. VE 16 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ( 9 BAUGB) 9 Abs. 1 BauGB i.v.m. BauNVO 1. Art der baulichen Nutzung 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m. 1

Mehr

SATZUNG DER GEMEINDE STRANDE ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 11

SATZUNG DER GEMEINDE STRANDE ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 11 SATZUNG DER GEMEINDE STRANDE ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 11 Gebiet: Südöstlicher Bereich von Strande - Theodor-Storm-Weg, Klaus-Groth-Straße, südöstlicher Bereich Gorch-Fock-Straße, nördlicher Bereich Rudolf-Kinau-Weg,

Mehr

BEGRÜNDUNG. Bebauungsplan Nr. 28 II W - nördlich Breite Straße - (Verfahrensstand: Rechtskraft)

BEGRÜNDUNG. Bebauungsplan Nr. 28 II W - nördlich Breite Straße - (Verfahrensstand: Rechtskraft) Bebauungsplan Nr. 28 II W - nördlich Breite Straße - (: ) BEGRÜNDUNG Stadt Willich Geschäftsbereich Arno Hoffmann Inhaltsverzeichnis 1. ZIELE UND ZWECK DER PLANUNG... 2 2. LAGE UND GRÖßE DES PLANGEBIETES...

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

BEBAUUNGSPLAN (STAND 2. ÄNDERUNG) UND GRÜNORDNUNGSPLAN SPORTGELÄNDE REITERSWIESEN GEMARKUNG REITERSWIESEN

BEBAUUNGSPLAN (STAND 2. ÄNDERUNG) UND GRÜNORDNUNGSPLAN SPORTGELÄNDE REITERSWIESEN GEMARKUNG REITERSWIESEN STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN (STAND 2. ÄNDERUNG) UND GRÜNORDNUNGSPLAN SPORTGELÄNDE REITERSWIESEN GEMARKUNG REITERSWIESEN 5. Änderung: Seite 2-6 Grünordnungsplan: Seite 7-12 STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN

Mehr

d) Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche

d) Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Dieser Plan enthält Festsetzungen nach 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), geändert durch Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung

Mehr

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1. Planungsrechtliche Festsetzungen Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Bebauungsplan Nr. 25 C 2. Änderung Entwurf Stand August 2014

Bebauungsplan Nr. 25 C 2. Änderung Entwurf Stand August 2014 Bebauungsplan Nr. 25 C 2. Änderung Entwurf Stand August 2014 1. Textliche Festsetzungen 1.1. Sonstiges Sondergebiet SO 1 Dauerwohnen und Gästebeherbergung gemäß 11 BauNVO 1.1.1. Zweckbestimmung und Art

Mehr

Bebauungsplan. Vorlesungsthema

Bebauungsplan. Vorlesungsthema Bebauungsplan Vorlesungsthema Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Planzeichenverordnung (PlanzVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NW) Bauleitplanung Teil 1 BauGB: Instrumente

Mehr

Sollten Sie Fragen zur Bauordnung oder Baugenehmigung haben, so wenden Sie sich bitte an die Abteilung 16.4 Bauordnung -,

Sollten Sie Fragen zur Bauordnung oder Baugenehmigung haben, so wenden Sie sich bitte an die Abteilung 16.4 Bauordnung -, Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, Sie haben eine Option auf ein Grundstück im fünften Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes erhalten. Die planungsrechtliche Grundlage für die Bebauung Ihres Grundstückes

Mehr

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB Gemeinde Rellingen 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Immissionsschutz 1.1 Schutz von Außenwohnbereichen Bis zu einem Abstand (gemessen von der Straßenmitte Pinneberger Straße) von 41 m, sind bauliche

Mehr

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB Stadt Reinfeld - Bebauungsplan Nr. 35 Neuer Garten/ Schuhwiese 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Zahl der Wohneinheiten ( 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) Je Wohngebäude bzw. Doppelhaushälfte ist nur eine

Mehr

Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB

Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB A Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs.1 Nr.1 BauGB in Vbdg. mit 4 BauNVO) Allgemeine Wohngebiete (gem. 4 BauNVO) a) Die gemäß 4 Abs.2 Nr.1-3 BauNVO beschriebenen

Mehr

A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO

A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO 1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 ABS.1 NR.1 BAUGB) 1.1 Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO 2 MASS DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 ABS. 1 NR. 1

Mehr

Stadt Kerpen, Bebauungsplan HO 183/1.Änderung "Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem. Textliche Festsetzungen (Ergänzung) Aufstellung: S.

Stadt Kerpen, Bebauungsplan HO 183/1.Änderung Am Wahlenpfad , Stadtteil Horrem. Textliche Festsetzungen (Ergänzung) Aufstellung: S. Aufstellung: S. 1 A RECHTSGRUNDLAGEN Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141, 1998 I, S.137), zuletzt geändert durch Artikel 21G vom 21.06.2005 (BGBL. I S. 1818)

Mehr

Wohngebiet Neugartenweg Stadtteil Steinau

Wohngebiet Neugartenweg Stadtteil Steinau Allgemeine Informationen Teilweise bebaut 27 Bauplätze, davon noch 15 Bauplätze frei Entfernung zum Stadtzentrum Steinau: ca. 1,2 km Entfernung zum Bahnhof: ca. 2,6 km Entfernung BAB- Anschluss: 3,4 km

Mehr

Bebauungsplan Nr. 49 Alte Kolonie / südlich der Hohen Neuendorfer Straße, Stadtteil Bergfelde Stadt Hohen Neuendorf

Bebauungsplan Nr. 49 Alte Kolonie / südlich der Hohen Neuendorfer Straße, Stadtteil Bergfelde Stadt Hohen Neuendorf Anlage 1 Textliche Festsetzungen 1 Art der baulichen Nutzung 1.1 In den Mischgebieten (MI) sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten unzulässig. ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v. m. 1 Abs. 6

Mehr

bestehend aus Planzeichnung und Textfestsetzungen einschließlich der Begründung in der Fassung vom als 1 Inhalt des Bebauungsplanes

bestehend aus Planzeichnung und Textfestsetzungen einschließlich der Begründung in der Fassung vom als 1 Inhalt des Bebauungsplanes Gemeinde Mauerstetten LANDKREIS OSTALLGÄU Die Gemeinde Mauerstetten erläßt aufgrund des 2 Abs. 1 und des 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 der Baunutzungsverordnung

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

BEGRÜNDUNG. Bebauungsplan Nr. 25 IX W. - Wekeln (nördl. Hülsdonkstraße) - (Verfahrensstand: Entwurf)

BEGRÜNDUNG. Bebauungsplan Nr. 25 IX W. - Wekeln (nördl. Hülsdonkstraße) - (Verfahrensstand: Entwurf) Bebauungsplan Nr. 25 IX W - Wekeln (nördl. Hülsdonkstraße) - (: ) BEGRÜNDUNG Stadt Willich Geschäftsbereich Arno Hoffmann Inhaltsverzeichnis 1. ZIELE UND ZWECK DER PLANUNG...2 2. LAGE UND GRÖßE DES PLANGEBIETES...3

Mehr

In der "abweichenden Bauweise" (a) dürfen die einzelnen Hauszeilen eine Länge von 50 m überschreiten.

In der abweichenden Bauweise (a) dürfen die einzelnen Hauszeilen eine Länge von 50 m überschreiten. Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. Nr. 82 Dremmen "Generationenwohnpark Glockenlandstraße" Nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004,

Mehr

Gemeinde Pollenfeld. Festsetzungen durch Planzeichen OD-E OD-V. Abbieger. Verkehrsinsel

Gemeinde Pollenfeld. Festsetzungen durch Planzeichen OD-E OD-V. Abbieger. Verkehrsinsel Gemeinde ollenfeld VG Eichstätt BEBAUUNGSLAN NR. 13 GÄNSEGGERTEN Festsetzungen durch lanzeichen WA Allgemeines Wohngebiet nach 4 BauNVO Baugrenze Baulinie WH (D): 10 m o II GRZ 0,4 GFZ 0,6 TH (I+D) 4,5

Mehr

GEMEINDE SIMMERATH. Bebauungsplan Nr. 167 Lohmühlenstraße gem. 13a BauGB TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

GEMEINDE SIMMERATH. Bebauungsplan Nr. 167 Lohmühlenstraße gem. 13a BauGB TEXTLICHE FESTSETZUNGEN GEMEINDE SIMMERATH Bebauungsplan Nr. 167 Lohmühlenstraße gem. 13a BauGB TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 23. April 2013 A PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ( 9 BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr.

Mehr

Bebauungsplan Nr. II/1/ Jakob-Kaiser-Straße / Jochen-Klepper-Straße. Satzung. - Textliche Festsetzungen -

Bebauungsplan Nr. II/1/ Jakob-Kaiser-Straße / Jochen-Klepper-Straße. Satzung. - Textliche Festsetzungen - Bebauungsplan Nr. II/1/52.00 Jakob-Kaiser-Straße / Jochen-Klepper-Straße Satzung - Textliche Festsetzungen - 27 Angabe der Rechtsgrundlagen Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Stadt Wiehe Leopold-von-Ranke-Straße 33 06571 Wiehe Kyffhäuserkreis TEIL B TEXTTEIL ZUM Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) i.v.m. 13

Mehr

1. Änderung für den Bereich nördlich der Possenhofener Straße zwischen Dinardstraße und Wilhelmshöhenstraße

1. Änderung für den Bereich nördlich der Possenhofener Straße zwischen Dinardstraße und Wilhelmshöhenstraße Bebauungsplan Nr. 8158 für das Gebiet zwischen Lindenweg, Dinardstraße, Possenhofener Straße, Wilhelmshöhenstraße und Almeidaweg; Gemarkung Starnberg 1. Änderung für den Bereich nördlich der Possenhofener

Mehr

Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Seegraben

Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Seegraben Gemeinde Bühlertann GRDrs /0 GZ: Bürgermeister Bühlertann, den.0.0 Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Seegraben Beschlussvorlage Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Gemeinderat Beschlussfassung

Mehr

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN GEWERBEGEBIET I 5. ÄNDERUNG

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN GEWERBEGEBIET I 5. ÄNDERUNG zum Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB im beschleunigten Verfahren GEWERBEGEBIET I 5. ÄNDERUNG Gemeinde Rielasingen Worblingen Gemarkungen Rielasingen und Worblingen INHALT A. RECHTSGRUNDLAGEN

Mehr

ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG TEXTLICHE FESTSETZUNGEN: S. 1

ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG TEXTLICHE FESTSETZUNGEN: S. 1 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN: S. 1 A PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 SO Einzelhandel 2. Maß der baulichen Nutzung 2.1 Grundflächenzahl (GRZ) 3. Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche

Mehr

FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis

FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften FEUERWEHRHAUS Vorentwurf vom 04.05.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage der Örtlichen Bauvorschriften 3 Anhang zum

Mehr

Wohngebiet Der große Judenacker II Stadtteil Steinau

Wohngebiet Der große Judenacker II Stadtteil Steinau Wohngebiet Der große Judenacker II Stadtteil Steinau Allgemeine Informationen Noch unbebaut 30 Bauplätze, davon noch 19 private Bauplätze frei Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 700m Entfernung zum Bahnhof:

Mehr

Planen und Bauen im Grunewald

Planen und Bauen im Grunewald Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Abteilung Bauwesen - Stadtplanungs- und Vermessungsamt - Planen und Bauen im Grunewald Planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben und Nutzungsänderungen

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt)

Stadt Köthen (Anhalt) Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2009186/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 30.07.2009 TOP: 2.7 Vorlagen-Nr.:

Mehr

Bebauungsplan Nr. 49 "Winsener Straße West ", 1. Änderung - mit örtlichen Bauvorschriften - im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB

Bebauungsplan Nr. 49 Winsener Straße West , 1. Änderung - mit örtlichen Bauvorschriften - im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Stadt Soltau Bebauungsplan Nr. 9 "Winsener Straße West ", 1. Änderung - mit örtlichen Bauvorschriften - im beschleunigten Verfahren nach 1a BauGB Übersichtsplan DGK (verkleinert auf M 1:.000) Landesamt

Mehr

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,

Mehr

Bebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder, in Mechernich Textliche Festsetzungen

Bebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder, in Mechernich Textliche Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder, in Mechernich Textliche Festsetzungen A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.0 Art baulichen Nutzung gem. 9 (1) Nr.1 BauGB Allgemeines Wohngebiet (WA) Innerhalb

Mehr

Gemeinde Swisttal. Bebauungsplan Odendorf Od 12 Bendenweg - West. A. Textliche Festsetzungen. 5. Änderung

Gemeinde Swisttal. Bebauungsplan Odendorf Od 12 Bendenweg - West. A. Textliche Festsetzungen. 5. Änderung Gemeinde Swisttal Bebauungsplan Odendorf Od 12 Bendenweg - West 5. Änderung A. Textliche Festsetzungen Stand: 21.03.2013 1.0 Festsetzungen auf der Grundlage von 9 (1), (1a), (2) und (3) BauGB 1.1 Art der

Mehr

Schriftliche Festsetzungen

Schriftliche Festsetzungen Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Viehtrieb III 3. Änderung, Gemeinde Sandhausen A Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 (1) BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 (1) 1. BauGB) 1.1. Allgemeines

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen Textliche Festsetzungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 569: 1 Textliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB 1.1 In den als Allgemeine Wohngebiete (WA1 WA21) festgesetzten Baugebieten sind nur Nutzungen gemäß

Mehr

GESTALTUNGSSATZUNG POTTACKER-NORD

GESTALTUNGSSATZUNG POTTACKER-NORD Satzung der Stadt Hattingen über besondere Anforderungen an bauliche Anlagen und Einrichtungen sowie Freiflächen und deren äußere Gestaltung für das Bebauungsplangebiet Nr. 156 Wohnpark Pottacker Teilbereich

Mehr

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG GEMEINDE DÖTLINGEN Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO und 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG Übersichtsplan (ohne Maßstab) Ehnernstraße

Mehr

Schriftliche Festsetzungen

Schriftliche Festsetzungen Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Bandholz umgrenzt von Hauptstraße, Bandholzstraße, Ludwigstraße und Robert-Koch-Straße, Gemeinde Sandhausen A Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 (1) BauGB)

Mehr

ENTWURF STAND: Stad Markranstädt Markt Markranstädt. Bearbeitung:

ENTWURF STAND: Stad Markranstädt Markt Markranstädt. Bearbeitung: STADT MARKRANSTÄDT BEBAUUNGSPLAN PV-ANLAGE SCHKEITBAR ENTWURF STAND: 06.10.2017 TEIL B TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Stad Markranstädt Markt 1 04420 Markranstädt Bearbeitung: Jüdenstraße 31 06667 Weißenfels

Mehr

STADT ENNIGERLOH. Bebauungsplan Nr »August-Macke-Allee (nördlicher Teil)« Stadtteil Ennigerloh-Mitte

STADT ENNIGERLOH. Bebauungsplan Nr »August-Macke-Allee (nördlicher Teil)« Stadtteil Ennigerloh-Mitte STADT ENNIGERLOH Bebauungsplan Nr. 56.1»August-Macke-Allee (nördlicher Teil)«Stadtteil Ennigerloh-Mitte Textliche Festsetzungen Gestaltungsfestsetzungen Hinweise ENTWURF Stand: 15.01.2013 Bearbeitung im

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1854 der Landeshauptstadt München St.-Cajetan-Straße (östlich), St.-Martin-Straße (nördlich), Rosenheimer Straße (westlich) (Teiländerung des

Mehr

Verordnung über die bauliche Nutzung der Gundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. November 1968 (BGBl. I S. 1237)

Verordnung über die bauliche Nutzung der Gundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. November 1968 (BGBl. I S. 1237) BauNVO 68 Seite 1 von 15 Verordnung über die bauliche Nutzung der Gundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. November 1968 (BGBl. I S. 1237) Erster Abschnitt Art der baulichen Nutzung 3 1 GLIEDERUNG IN

Mehr