Gemeinde Swisttal. Bebauungsplan Odendorf Od 12 Bendenweg - West. A. Textliche Festsetzungen. 5. Änderung
|
|
- Heidi Heinrich
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gemeinde Swisttal Bebauungsplan Odendorf Od 12 Bendenweg - West 5. Änderung A. Textliche Festsetzungen Stand:
2 1.0 Festsetzungen auf der Grundlage von 9 (1), (1a), (2) und (3) BauGB 1.1 Art der baulichen Nutzung In den im Plan ausgewiesenen Reinen Wohngebieten (WR) werden die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gem. 3 Abs. 3 BauGB nicht Gegenstand des Bebauungsplanes In den im Plan ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebieten (WA) mit Ausnahme der Gebiete gem. Ziff werden alle ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gem. 4 Abs. 3 BauGB nicht Gegenstand des Bebauungsplanes In den im Plan ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebieten (WA), die mit dem Index 1 in quadratischer Umrandung gekennzeichnet sind, sind die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gem. 4 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3 (Betriebe des Beherbergungsgewerbes / sonstige nicht störende Gewerbebetriebe / Anlagen für Verwaltungen) allgemein zulässig In Wohngebäuden sind höchstens zwei Wohnungen pro Gebäude zulässig. Hiervon ausgenommen sind Gebäude in den im Plan für eine zwingend 2- geschossige Bebauung ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebieten. 1.2 Maß der baulichen Nutzung In den Baugebieten wird die Höhe der baulichen Anlagen wie folgt beschränkt: Bei einer zulässigen 1-geschossigen Bauweise ist eine Traufhöhe von max. 4,00 m und eine Firsthöhe von max. 7,50 m zulässig. Bei einer zulässigen 2-geschossigen Bauweise ist eine Traufhöhe von max. 6,80 m und eine Firsthöhe von max. 10,30 m zulässig. Bei der Errichtung von Staffelgeschossen wird ausgehend vom Bezugspunkt (Ziffer 1.2.4) die Oberkante der senkrechten Wandaußenfläche des Gebäudes unterhalb des Staffelgeschosses bei einer 1- geschossigen Bauweise auf max. 4,0 m und bei einer 2-geschossigen Bauweise auf max. 6,30 m festgesetzt. Die maximale Gebäudehöhe (Oberkante Attika des Staffelgeschosses) darf bei einer 1-geschossigen Bauweise max. 7,00 m und bei einer 2- geschossigen Bauweise max. 9,50 m erreichen. Aufgesetzte Geländer oder Brüstungen unterhalb des Staffelgeschosses werden bei der Berechnung der Oberkante der senkrechten Wandaußenfläche nicht berücksichtigt. Das Staffelgeschoss ist um mindestens 1,50 m von der Gebäudeaußenkante des darunterliegenden Vollgeschosses zurück zu versetzen. Ausnahmsweise sind bei einer zulässigen eingeschossigen Bauweise, bei der Errichtung von Gebäuden mit Flachdächern, auch zwei Vollgeschosse zulässig, wenn das zweite Vollgeschoss max. 2/3 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses hat (abgewandeltes Staffelgeschoss). Die maximale Höhe des Erdgeschosses (OK Attika) darf ausgehend vom Bezugspunkt (Ziffer 1.2.4) maximal 4,0 m, die maximal Höhe des darüber liegenden Geschosses (OK Attika) darf maximal 6,50 m erreichen. Als Traufhöhe wird ausgehend vom Bezugspunkt (Ziffer 1.2.4) der Schnittpunkt zwischen der senkrechten Wandaußenfläche mit der Dachunterkante definiert. 1
3 1.2.2 In den Baugebieten können höhere Traufhöhen als nach Ziff zugelassen werden, wenn sie bei einem durch Vor- und Rücksprünge gegliederten Grundriss eines Gebäudes im Bereich von Rücksprüngen entstehen. Ihre Länge wird auf max. ein Drittel der betroffenen Dachseite begrenzt Ausnahmsweise werden höhere Traufhöhen und Firsthöhen (+ 0,5 m) als nach Ziff zugelassen, wenn die Gebäude als Passivhaus (Jahresheizwärmebedarf max. 15 kwh/(m²a)) bzw. mit Dämmstandard KfW-Effizenzhaus 40 nach Energieeinsparverordnung (ENEV 2009) errichtet werden Als Bezugpunkt für die Ermittlung der festgesetzten Höhen wird die Höhe der Oberkante der fertigen öffentlichen Verkehrsfläche (Grenze zwischen fertiger öffentlicher Verkehrsfläche - Gehweg/Straße - und dem jeweiligen Baugrundstück), zu der der Haupteingang des Gebäudes orientiert ist, festgesetzt. Maßgeblich sind die ausgebauten, ansonsten die geplanten Höhen der öffentlichen Verkehrsfläche Bauweise, Baugrenzen, überbaubare Flächen Die Überschreitung rückwärtiger gartenseitiger Baugrenzen ist durch Gebäudeteile um bis zu 3 m zulässig, wenn diese nicht breiter sind als 40 % der Gebäudebreite, maximal jedoch 5.0 m und wenn ein Abstand von mindestens 6 m zur rückwärtigen Grundstückgrenze verbleibt. 1.4 Nebenanlagen Nebenanlagen und Einrichtungen gem. 14 Abs. (1) BauNVO sind auch auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, hier jedoch nur bis zu 30 cbm umbauter Raum Auf den straßenseitigen nicht überbaubaren Flächen - im sog. Vorgarten sind abweichend von Ziff als Nebenanlagen nur Anlagen und Einrichtungen zum Unterbringen von Sammelbehältern für Müll, Bio-Abfälle und dgl. zulässig. 1.5 Garagen und Stellplätze Stellplätze und Garagen sind nur bis zur rückwärtigen Baugrenze oder deren Flucht zulässig Offene Garagen (überdachte Stellplätze, sog. Carports) müssen mit ihrer Überdachung und deren Stützen einen Abstand von 0,50 m zur Straßenbegrenzungslinie einhalten Vor geschlossenen Garagen ist im Bereich der Zufahrt ein Mindestabstand von 5,0 m zur Straßenbegrenzungslinie einzuhalten Eine Grenzbebauung (Carports, Garagen, Nebenanlagen) zu öffentlichen Verkehrsflächen (bei Eckgrundstücken) ist bis zu einer Länge von maximal 9,0 m zulässig. 1.6 Verkehrsflächen, Geh-, Fahr- und Leitungsrechte - Nur zeichnerische Festsetzungen - 2
4 1.7 Belange von Natur und Landschaft Die nachfolgend festgesetzten Pflanzmaßnahmen gem. Ziff bis 1.7.4, und sind nach den jeweils angegebenen Pflanzlisten, in den dort festgelegten Pflanzqualitäten und Abständen sowie ggf. nach den zugehörigen Pflanzschemata vorzunehmen (siehe Anhang zur Begründung des Bebauungsplanes). Die Pflanzungen sind unter Beachtung der gegebenen Hinweise zu pflegen, auf Dauer zu erhalten und ggf. zu ersetzen Überdachte Stellplätze (Carports) sowie freiliegende geschlossene Garagenwände sind mit Kletterpflanzen der Pflanzliste Kletterpflanzen zu beranken Bei der Errichtung von Gebäuden sind auf mind. 10 % der Grundstücksfläche Laubgehölze nach der Pflanzliste Gehölze in Privatgärten - A - zu pflanzen. Die Festsetzung gilt ohne die obige Flächenbeschränkung - auch für die am Südrand des Gebietes im Plan 5 m breit festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern. Hier sind die Pflanzschemata Gehölzpflanzung Privat 1, 2 und 3 verbindlich Bei der Errichtung von Gebäuden ist je angefangene 400 qm Grundstückfläche zusätzlich ein heimischer Laubbaum oder ein Obstbaum anzupflanzen. Dies gilt nicht für Grundstücke von weniger als 200 qm Größe. Die Baumauswahl ist nach der zu dieser Festsetzung gehörenden Pflanzliste Gehölze in Privatgärten B zu treffen In den Bauvorlagen bzw. im Bauantrag ist nachzuweisen, in welcher Art und Weise die Festsetzung gem. Ziff bis umgesetzt sind Flachdächer, die nicht als Terrassen genutzt werden, sind mit mindestens 10 cm kulturfähigem Substrat abzudecken und extensiv zu begrünen, wenn sie nicht als bekieste Flachdächer ausgebildet werden Bei der Errichtung von Gebäuden sind die Zufahrten von Garagen und die Stellplätze so anzulegen, dass die Wasserdurchlässigkeit des Bodens gewährleistet ist (Befestigung z. B. mit Schotterrasen, Graspflaster mit breiten Fugen, wassergebundenen Decken) Auf den im Plan innerhalb der Verkehrsfläche und auf schmalen Grünflächenstreifen festgesetzten Baumstandorten sind Einzelbäume als Hochstämme anzupflanzen und mit Bodendeckern zu unterpflanzen. Die Gehölzauswahl mit Unterpflanzung ist nach der Pflanzliste Gehölze im öffentlichen Straßenraum vorzunehmen. Dabei gelten die im Plan mit 7 mm-kreis dargestellten Baumstandorte für klein- und schmalkronige Bäume und die mit 10 mm-kreis für großkronige Bäume Auf der entlang der Bahnlinie im Norden des Plangebietes 10 m breit festgesetzten öffentlichen Grünfläche ist die Bepflanzung nach der Pflanzliste Gehölze auf öffentlichen Flächen / Bahnlinie vorzunehmen. Hier sind die Pflanzschemata Gehölzpflanzung ÖF / Bahnlinie 1 bis 6 verbindlich. 3
5 1.8 Immissionsschutz Für Gebäude, die in der im Plan festgesetzten Zone Erschütterungsimmissionen durch Bahnbetrieb liegen, ist ein Baugenehmigungsverfahren gem. BauO NRW durchzuführen. Vor Erteilung der Genehmigung ist zu prüfen, ob und ggf. welche relevanten Schutzmaßnahmen an den beantragten Gebäuden zu treffen ist. 2. Festsetzungen auf der Grundlage von 9 (4) BauGB und 86 (4) BauO NW 2.1 Äußere Gestaltung baulicher Anlagen Dacheindeckungen sind in roten, braunen und grau bis schwarzen Farbtönen und in Metall-Materialfarben zulässig Die Dächer von aneinander gebauten Gebäuden (Doppel- oder Reihenhäuser) sind mit der gleichen Dachneigung und dem gleichen Dacheindeckungsmaterial nach Struktur und Farbton auszubilden Dachaufbauten /z.b. Gauben, Zwerggiebel) und Dacheinschnitte sind zulässig, wenn ihre Länge nicht mehr als die Hälfte der Firstlänge beträgt und wenn die Traufe des Gebäudes mindestens über zwei Drittel der Länge erhalten bleibt. Traufenständige Dachaufbauten (z. B. Schleppgauben) dürfen nicht ins obere Viertel der Dachfläche reichen Garagen und überdachte Stellplätze sind: Als bekiestes oder begrüntes Flachdach mit umlaufendem horizontalen Dachabschluss auszubilden oder im Rahmen des zulässigen Dachneigungsspielraumes in gleicher Dacheindeckung wie das Hauptgebäude auszubilden Einfriedungen Bei der Errichtung von Gebäuden ist die Einfriedung von Vorgärten auf den Grenzen zur öffentlichen Verkehrsfläche an der Hauszugangsseite und zu seitlichen Nachbargrundstücken hin zulässig bis zu einer Höhe von 1,2 m und zwar mit Hecken, Holzzäunen, Metall-Stab- oder Gitterkonstruktionen. Andere Einfriedungen (wie z. B. Maschendrahtzäune oder Formsteinmauern) bis zur selben Höhe sind zulässig, wenn sie um mind. 60 cm zurückgesetzt und in voller Höhe dicht eingepflanzt werden. 4
6 3. Hinweise 3.1 Wasserschutzgebiet Das gesamte Plangebiet liegt innerhalb der geplanten Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Swisttal-Ludendorf/Heimerzheim. Der Einbau von Recyclingbaustoffen ist nach vorhergehender wasserrechtlichen Erlaubnis nur unter wasserundurchlässigen Flächen zulässig. 3.2 Landschaftsschutzgebiet Beidseits des Rodderbachs ist ein jeweils 50 m breiter Geländestreifen als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Soweit das Plangebiet in das Landschaftsschutzgebiet hinein reicht, wird dieses gem. 9 Abs. 6 BauGB in den Bebauungsplan nachrichtlich übernommen. 3.3 Immissionsschutz Schalltechnische Untersuchungen haben für den Planänderungsbereich zu keinen Schutzanforderungen geführt. Es wird lediglich empfohlen, in Schlafräumen bei straßenzugewandten Seiten der direkten Randbebauung zum Bendenweg fensterunabhängige Lüftungsanlagen einzuplanen. Die gleiche Empfehlung wird für entsprechende Schlafräume der ersten Gebäudezeile entlang der Bahnlinie ausgesprochen. Bei allen Bauaktivitäten im Grenzbereich ist die DB Services Immobilien GmbH, Deutz-Mülheimer-Straße 22-24, Köln rechtzeitig durch Vorlage eines Bauantrages zu beteiligen, um schon in der Planung Gefahren gegenüber dem Eisenbahnbetrieb ausschließen zu können. 3.4 Bodenschutz / Altlasten Im Plangebiet befindet sich die Altlastenverdachtsfläche Nr. 5307/1003. Bei den Bodenaushubarbeiten ist mit stark verunreinigtem Bodenmaterial zu rechnen. Die Sanierung ist, unter Beteiligung des Rhein-Sieg-Kreises, Amt für technischen Umweltschutz, von einem Fachgutachter durchzuführen. Die Maßnahme ist durch den Gutachter zu dokumentieren und die ordnungsgemäße Entsorgung des kontaminierten Materials ist nachzuweisen. 3.5 Erdbebenzone Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 2 mit der Untergrundklasse T (T = Übergangsbereich zwischen den Gebieten der Untergrundklasse R (Gebiete mit felsartigem Untergrund) und S (Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung) sowie Gebiete mit relativ flachgründiger Sedimentbecken. 3.6 DIN-Vorschriften DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in der Bebauungsplanurkunde verwiesen wird, finden jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung Anwendung. Sie werden bei der Gemeindeverwaltung, Fachgebiet III/1 Gemeindeentwicklung, Rathausstraße 115, Swisttal- Ludendorf, Zimmer 37, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten. 5
Stadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen
Seite 1 von 5 Stadt Neuss Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (gem. BauGB i.v.m. BauNVO) 1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1
MehrGEMEINDE TANNHEIM. SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Mooshauser Weg. - zum Satzungsbeschluss
II) SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Mooshauser Weg Fassung vom: 26.07.2010 / 05.10.2010 - zum Satzungsbeschluss RECHTSGRUNDLAGEN Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO)
Mehr"Königsbronner Straße-Ost"
Stadt Heidenheim Ortsteil Schnaitheim Baubereichsplan 18.00 "Königsbronner StraßeOst" (südlich der Riedstraße 8, 10, 12 und 18) Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Maßstab 1 : 1000 Bebauungsplan
MehrPlanungsrechtliche Festsetzungen mit integrierten grünordnerische Festsetzungen, Textteil. Bebauungsplan "Ellenberg III, Gemeinde Erdmannhausen
TEIL B Planungsrechtliche Festsetzungen mit integrierten grünordnerische Festsetzungen, Textteil Bebauungsplan "Ellenberg III, Gemeinde Erdmannhausen Anlagen 1 Zuteilungsplan (Stand 21.02.2013) zur Festsetzung
MehrBaunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-
MehrFörde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Husby
Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen in der Gemeinde Husby 5. Änderung B-Plan Nr. 2 Mailücke und dessen Erweiterung um das Gebiet Norderfeld das Dorf im Grünen Verkauf von attraktiven
MehrTextliche Festsetzungen
BEBAUUNGSPLAN Nr. 481 1 - Waldteichstraße/Tannenstraße - STADTGEMEINDE OBERHAUSEN Gemarkung Sterkrade Maßstab 1 : 1.000 Fassung vom 20.03.2007 Textliche Festsetzungen A Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs.
Mehr1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss
MehrFörde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup
Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup Bebauungsplan Nr. 9 Brennacker Ruhige, ländliche und familienfreundliche Lage mit idealen Verkehrsanbindungen Verkauf
MehrWohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße
1 Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung 14.04.2015, 19.00 Uhr Café du Nord, Bürgerhaus Nord 2 Lage im Stadtgebiet Auszug Katasterplan
MehrExposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel im Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen OT Heber
Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel BAB 7 zwischen Hamburg und Hannover 43a Schneverdingen Das in der Metropolregion Hamburg gelegene Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen mit
MehrREVISION ZONENREGLEMENT
REVISION ZONENREGLEMENT Themen Allgemeine Informa.onen Vorschläge der Kommission Stellungnahme Gemeinderat Weiteres Vorgehen Fragen und Diskussion ALLGMEINE INFORMATIONEN Kommission Markus Chapuis Erwin
MehrTextliche Festsetzungen
Textliche Festsetzungen 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60/8 für Königswinter-Thomasberg, Bereich "Am Limperichsberg" Stadt Königswinter Gemarkung: Hasenpohl Fluren: 2 und 11 tlw. Stand: 21.06.2006
MehrÖrtliche Bauvorschriften ( Satzung ) der Kreisstadt Homburg für das Gelände Berliner Straße, II. Bauabschnitt, 3. Teilbereich
Örtliche Bauvorschriften ( Satzung ) der Kreisstadt Homburg für das Gelände Berliner Straße, II. Bauabschnitt, 3. Teilbereich Auf Grund des 113 Abs. 1 Nr. 1 der Bauordnung für das Saarland ( Landesbauordnung
MehrFörde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft
Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen im Ortsteil Neu Schloen Wohnen in einem lebendigen Ort und in naturnaher Umgehung Ortsbeschreibung Inmitten der Mecklenburgischen Seenplatte liegt
MehrGemeinde Spraitbach / Gemarkung Spraitbach Bebauungsplan Nassen-Lang 4. Änderung Textteil vom 27.04.2006
Flur 3 Vorderlintal 19.01.2006 27.04.2006 Verfahrensvermerke Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes gem. 2 (1) BAUGB am Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. 2
MehrSATZUNG DER STADT BÜDELSDORF ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 46
SATZUNG DER STADT BÜDELSDORF ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 46 Brunneck-Center Aufgrund des 10 in Verbindung mit 13a des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl.I S.2414) in der zuletzt geltenden Fassung
MehrBEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB
KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL AURICH Plb. 9.2 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan (ohne Maßstab) Vaihingen
MehrGemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching
Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching Vorhabenträger: VR Bank Starnberg-Herrsching- Landsberg eg Hauptstraße
MehrGemeinde Kirchheim a.n.
Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 18. Februar 2013 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte
MehrNeuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/ Hi 14 Einzelhandel Detmolder Straße
1 A 3 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/ Hi 14 Einzelhandel Detmolder Straße Satzung - Angabe der Rechtsgrundlagen - Textliche Festsetzungen, Zeichenerklärungen und Hinweise 3 Angaben der Rechtsgrundlagen
MehrVerordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) BauNVO Ausfertigungsdatum: 26.06.1962 Vollzitat: "Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar
MehrINTERNET - E X P O S E E ZUM W E R T- G U T A C H T E N
Gesch.-Nr.: 640 K 229/06 Amtsgericht Kassel INTERNET - E X P O S E E ZUM W E R T- G U T A C H T E N über den Verkehrswert des Grundstückes mit einem Mehrfamilienhaus und Doppelgarage Südring 2-6 in 34246
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ. Rot = Ergänzungen nach der Offenlage
Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8-41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ Rot = Ergänzungen nach der Offenlage
MehrS a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung)
Ortsrecht 6 / 6 S a t z u n g der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) Aufgrund des 82 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Landesbauordnung für das Land Schleswig- Holstein (LBO)
MehrINTERNETFASSUNG TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1873 der Landeshauptstadt München Arnulfstraße, Hackerbrücke, Bahnlinie Hauptbahnhof-Laim-Pasing, Donnersbergerbrücke (Teiländerung der Bebauungspläne
MehrSATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung)
1 SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 74 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und 7 und 75 Abs. 2 Nr. 2 der Landesbauordnung
Mehröffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen
öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen 1 2 Planungsstand Januar 2015 3 - Änderung Regionalplan Juni 2012 - Änderung Flächennutzungsplan
MehrINTERNETFASSUNG TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1850 der Landeshauptstadt München Messestadt Riem Neue Messe München Parkhaus West Paul-Henri-Spaak-Straße südlich (Teiländerung des Bebauungsplanes
MehrErklärung zu geschützten Gehölzen
Eingangsvermerk - Empfänger Landeshauptstadt Dresden Bauaufsichtsamt Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle Postfach 12 00 20 01001 Dresden Sitz: Ammonstr. 74, 01067 Dresden Erklärung zu geschützten Gehölzen
MehrINTERNETFASSUNG TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1600 der Landeshauptstadt München Klinikum Großhadern (südlich) Sauerbruchstraße (westlich) (Teiländerung der Bebauungsplanes Nr. 17 ab) Bitte
MehrMusterblatt Berechnung Baumassenziffer
Musterblatt Berechnung Baumassenziffer Grundsätze: Die Baumassenziffer bestimmt, wieviele Kubikmeter anrechenbaren Raums auf den Quadratmeter Grundstücksfl äche entfallen dürfen ( 254 Abs. 2 PBG). Bei
MehrGestaltungssatzung. 1 Geltungsbereich. 2 Dächer
Gestaltungssatzung für den Bereich von-hessen-straße Wittelsbacherstraße Der Rat der Stadt Brühl hat aufgrund und 41, Abs 1, Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der
Mehr%HEDXXQJVSODQ1U/hÄ$P/DQJHQ6WULFK³
%HEDXXQJVSODQ1U/hÄ$P/DQJHQ6WULFK³ Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, ber. BGBl. 1998 I S. 137), zuletzt geändert am 15. 12. 2001 (BGBl. I S. 3762), Baunutzungsverordnung
MehrV e r o r d n u n g. über den Bebauungsplan HafenCity 11. Vom... Entwurf Stand 7. November 2013 (Fassung zur Auslegung)
V e r o r d n u n g über den Bebauungsplan HafenCity 11 Vom... Entwurf Stand 7. November 2013 (Fassung zur Auslegung) Auf Grund von 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I
MehrBebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bereich zwischen der
MehrOrtssatzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten (Gestaltungssatzung)
Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung vom 25. Februar 1952 in der Fassung vom 1. Juli 1960 (GVBI. S. 103), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 1977 (GVBI. I S. 319), in Verbindung
MehrHAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT
381 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I FREITAG, DEN 22. OKTOBER 2004 Tag Inhalt Seite 13. 10. 2004 Verordnung über den Bebauungsplan Bahrenfeld 38............................................
MehrAmtsblatt Nr. 19/2015 ausgegeben am: 14. Juli 2015
Amtsblatt Nr. 19/2015 ausgegeben am: 14. Juli 2015 Nr. Gegenstand 1 Satzung der Stadt Lünen über örtliche Bauvorschriften zur äußeren Gestaltung von Anlagen im Bereich der Victoria-Kolonie vom 10.7.2015
MehrGemeinde Stockelsdorf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 68 Entwurf -
Gemeinde Stockelsdorf Bebauungsplan Nr. 68 Für das Gebiet nordwestlich der Lohstraße, südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Straße Landwehr sowie südöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Straße
MehrÜbersicht der Landesbauordnungen zum Thema Solaranlagen
Übersicht der Landesbauordnungen zum Thema Solaranlagen Übergeordnet über die Landesbauordnungen der Bundesländer ist das Baugesetzbuch (BauGB). Der Bau einer Standard -Solaranlage (Photovoltaik- bzw.
MehrOrtssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992
Ortssatzung Werbeanlagen 1 Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
MehrBegründung. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 190 Stirper Höhe
Anlage 4 Begründung 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 190 Stirper Höhe Verfahrensstand: Satzungsbeschluss/Rechtsverbindlichkeit gem. 10 BauGB Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Planungsvorgaben...2 1.1
MehrStadt Soltau Bebauungsplan Nr. 120
Stadt Soltau Bebauungsplan Nr. 120 "Ehemalige englische Schule" - mit örtlicher Bauvorschrift - im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Präambel mit Verfahrensvermerken Planzeichnung
MehrWohnflächenberechnung für Bauvorhaben nach 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB
Wohnflächenberechnung für Bauvorhaben nach 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB Inhalt: 1. Einleitung 2. Allgemeine Grundsätze 3. Aufenthaltsräume und Treppen 4. Kellergeschoss ohne Aufenthaltsräume 5. Kellergeschoss
MehrZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG
ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG gemäß 10 Abs. 4 BauGB Bebauungsplan Nr. 44 Hamburger 1. Änderung und Ergänzung" der Stadt Kaltenkirchen Für den Bereich der Grundstücke, die südlich an die Hamburger Straße grenzen,
MehrInformationen für Bauherren
Informationen für Bauherren Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, Sie haben sich entschlossen zu bauen. Als beteiligte Gemeinde sind wir bemüht, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Dieses setzt
MehrTeil B: Präambel und Textfestsetzungen
Teil B: Präambel und Textfestsetzungen Präambel Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. 2003, 57) zuletzt geändert durch Art. 13 Ges.
MehrSatzung. Anwendungsbereich, Allgemeines
Satzung Der Rat der Stadt Neuwied hat in seiner Sitzung am 04.10.2007 aufgrund des 88 Abs. 1 Nr. 1 der Landesbauordnung vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September
MehrGemeinde Kirchheim a.n.
Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 13. Februar 2012 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte
MehrLiebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
Die Stadt Eberswalde ist Ihre Baugenehmigungsbehörde Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, die Stadt Eberswalde nimmt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde nach Brandenburgischer Bauordnung (BbgBO) wahr
MehrLBO Novelle 2010. Hubert Baur Kreisbaumeister
LBO Novelle 2010 Hubert Baur Kreisbaumeister 1 Übersicht Die neue LBO ist gültig ab 1. März 2010 Wesentliche Änderungen sind: neues vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Abstandsflächenrecht Ersetzung
MehrS a t z u n g der Stadt Bensheim über Außenwerbung
S a t z u n g der Stadt Bensheim über Außenwerbung Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 1. Juli 1960 (GVBl. S. 103) und der 3, 8, Abs. 4 und 29 Abs. 3 der Hessischen Bauordnung
MehrTextliche Festsetzungen Bebauungsplan Teil A "Coesfelder Weberei"
Textliche Festsetzungen Bebauungsplan Teil A "Coesfelder Weberei" Möbel, Büromöbel, soweit die zentrentypischen Sortimente wie Glas / Porzellan / Keramik, Heimtextilien, Geschenkartikel, Lampen und Leuchten
MehrSTADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E
STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E Gewerbegebiet Trier- Nord II gemäß 9 Abs. 8 BauGB Stadtplanungsamt Trier, Juli 2014 Stand: öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 1.1 Anlass und Erforderlichkeit
MehrBarrierefreies Bauen Baurechtliche Anforderungen
Barrierefreies Bauen Baurechtliche Anforderungen 1 Themen Was bedeutet barrierefrei Vorschriften Anforderungen an Wege und Rampen Anforderungen an Aufzüge und Treppen Anforderungen an Wohngebäude Anforderungen
MehrVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/24 1-b Marktstraße - REWE
Gemeinde Windeck Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/24 1-b Marktstraße - REWE Textliche Festsetzungen Stand: Entwurf 06.08.2012 ASS T:\0 Projekte\Windeck\03 Bauleitplanung\031 Bebauungspläne\BPL1-24-1b_REWE-neu\Texte\TeFe
MehrHAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I
213 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I Nr. 22 MONTAG, DEN 30. AUGUST 1999 Tag Inhalt Seite 11. 8. 1999 Verordnung über den Bebauungsplan Wandsbek 69/Tonndorf 29..................................
MehrAmtliche Bekanntmachung
~ r,, ~r,c :!;ta.jt v: i d :r ;'~~Q:nanth;:. ~~r-n S~'dLt:- Postfach 12 57 91 552 Ins Mitteilungsblatt Nr. 8 am 12.04.2013 bauamt Ihre Zeichen Ihre Nachricht Unser Zeichen Telefon 09852/904-141 Telefax
MehrNiederschrift über die Haupt- und Bauausschusssitzung am 20.08.2015.
Niederschrift über die Haupt- und Bauausschusssitzung am 20.08.2015. - öffentlicher Teil Sitzungsbeginn: 18.00 Uhr Anwesend: Erste Bürgermeisterin Christine Konrad Ausschussmitglieder: Roland Nagel Helmut
MehrMaisonettewohnungen in Hamburg Groß Flottbek
Maisonettewohnungen in Hamburg Groß Flottbek Überblick: In dem gewachsenen Wohngebiet im Westen von Hamburg betreuen wir bereits ca. 800 Wohneinheiten. Im Zuge einer Wärmedämmmaßnahme an den Häusern im
MehrBrandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege
Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Als Fluchtwege werden üblicherweise Wege (z. B. Flure, Treppen) und Ausgänge ins Freie bezeichnet, über die Menschen und Tiere im Gefahrenfall
MehrWelcher Architekt entwirft mein Haus? Telefonbuch, Bekannte nach ihren Erfahrungen fragen
Grundsätzliche Fragen, die Sie sich stellen sollten Will ich eine Eigentumswohnung erwerben, will ich ein gebrauchtes Haus erwerben, oder will ich einen Neubau realisieren? Bin ich an einen bestimmten
MehrAllgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Anlage 2 zur Drucksache Nr. /2014 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Festsetzung allgemeiner Wohngebiete, privater und öffentlicher
MehrWohnfläche nach der II.BVO
Wohnfläche nach der II.BVO 1 Wohnflächenberechnung ( 42, 44 II BV) Wohnfläche Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die
MehrMelben/Träufle-Hengst, Nord"
Villingen-Schwenningen Stadt Villingen-Schwenningen Begründung zum Bebauungsplan Melben/Träufle-Hengst, Nord" (Nr. Mb / 2015) im Stadtbezirk Marbach vom 30.03.2015 Der Stadt Villingen-Schwenningen vorgelegt
MehrGemeinde Münchenbuchsee Revision Arbeitszonenvorschriften und Zonenplanfestlegungen
Gemeinde Münchenbuchsee Revision Arbeitszonenvorschriften und Zonenplanfestlegungen Geltende A-Zonenvorschriften im Baureglement: Art. 62 Arbeitszonen 1 In den Arbeitszonen A1a, A1b, A2a, A2b, A3a und
MehrSatzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker
Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der
MehrFrankfurt Riedberg Westflügel Doppelhäuser Kettenhäuser Block 303 Gut Lewitz Qualitätshandbuch 1100 Architect
Frankfurt Riedberg Westflügel Doppelhäuser Kettenhäuser Block 303 Gut Lewitz Qualitätshandbuch 00 Architect Qualitätshandbuch..0.0.03.0..0.0 3. 3.0 3.0..0.0 5 5.0 5.0 5.03 5.0 5.05 6 6.0 6.0 7 Lage: Riedberg
MehrBEGRÜNDUNG STAND 03.12.2009
Vorhabenträger : Maguti Gmbh & Co.KG Industriestraße 1 77694 Kehl - Goldscheuer Zweckverband Gewerbepark ba sic Kehl - Neuried INTERKOMMUNALER GEWERBEPARK BA SIC 2. ÄNDERUNG Gewerbepark Maguti (Vorhabenbezogener
MehrÖrtliche Bauvorschrift über die Gestaltung des Ortsteils Türkendorf. Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung Spremberg, Ortsteil Türkendorf
Beschlossen unter Beschluss-Nr. G/IV/05/0366 veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Spremberg Nr. 3/06 vom 10.02.2006 6.16 Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung des Ortsteils Türkendorf Gestaltungs-
MehrBebauungsplan Lange Gewann 1. Änderung frühzeitige Beteiligung vom 07.01.2014 bis 07.02.2014 Informationstabelle
Bebauungsplan Lange Gewann 1. Änderung frühzeitige Beteiligung vom 07.01.2014 bis 07.02.2014 Informationstabelle von Eingegangene Stellungnahme Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen Transnet BW (17.02.2014)
MehrTEXTLICHE FESTSETZUNGEN. Bebauungsplan Nr. 92 Eichenplätzchen. -Entwurf-
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Bebauungsplan Nr. 92 Eichenplätzchen -Entwurf- Stand: 12.05.2015 A TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung Mischgebiet (MI) Gemäß 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die im
Mehr20. März 2013 um 19.00 Uhr Westfalenfleiß GmbH, Kesslerweg 38-42, Bürgeranhörung Bebauungspläne Nr. 552 / 556 und Infoveranstaltung Von-Hünefeld-Weg
Informationsveranstaltung zu Planungen und Vermarktung - ehemalige Wohnstandorte der Briten - Wiegandweg, Ostpreußenstraße und Von-Hünefeld-Weg in Gremmendorf / Angelmodde 20. März 2013 um 19.00 Uhr Westfalenfleiß
MehrGemeinde Kirchheim a.n.
Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 13. April 2015 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 6 Gemeinderäte
MehrBestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm
Bestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm (Diese Bestätigung kann zusammen mit dem Kreditantrag bei der KfW eingereicht werden, andernfalls sind die Angaben der KfW im Kreditantrag
MehrÜbersicht über die genehmigungsfreien Vorhaben nach 65 I BauO NRW
Übersicht über die genehmigungsfreien Vorhaben nach 65 I BauO NRW Gebäude 1. Gebäude bis zu 30 m³ Brutto- Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie
MehrBaugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015
Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Harburg Bezirksamt Harburg - Bauprüfung - 21073 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Bauprüfung Harburger Rathausforum 2 21073 Hamburg Telefon
MehrDas Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de
Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung
MehrSTADT GERLINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN. Schillerstraße 1. Änderung VOM 25.09.2013 BEGRÜNDUNG. Stadtbauamt, Stadtplanung
STADT GERLINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Schillerstraße 1. Änderung VOM 25.09.2013 Stadtbauamt, Stadtplanung Inhalt 1 Begründung... 3 1.1 Planerische Ausgangssituation... 3 1.2 Ziel und
MehrGemeinde Friesenheim Stand: 27.01.2014. BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Seite 1 von 9
BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Seite 1 von 9 Ergänzend zum zeichnerischen Teil gelten folgende planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften: 1 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Rechtsgrundlagen
MehrERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften Art. 1 Anwendungsbereich. GrundstückesowiefürandereAnlagenund Einrichtungen, an die nach diesem Gesetz
ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften Art. 1 Anwendungsbereich (1) 1 Dieses Gesetz gilt für alle baulichen Anlagen und Bauprodukte. 2 Es gilt auch für GrundstückesowiefürandereAnlagenund Einrichtungen, an
MehrSatzung. Weitergehende Vorschriften enthalten die folgenden Absätze 3 und 4 nur für den Außenbereich und reine und allgemeine Wohngebiete.
Satzung über die äußere Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten sowie über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen und Plätze der Stadt Gütersloh
MehrOIB Richtlinien - Brandschutz
1 V O R S T E L L U N G Dipl.-HTL-Ing. Thomas SCHUSTER SZENTMIKLÓSI allg. beeid. und gerichtl. zertif. Sachverständige für Expolsions- und Brandursachenermittlung und Brandschutzwesen Bautechniker - seit
MehrBrauche ich noch eine Baugenehmigung?
Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche
MehrBauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Landwirtschaftsamt, SG 33.1, Alexander Wegerhof L a n d r a t s a m t H e i l b r o n n
Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Gliederung 1. Baugenehmigungsverfahren 2. Bauen im Außenbereich Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht Bauplanungsrecht (Bund) "Wo darf
MehrTextteil. B e b a u u n g s p l a n "Gewerbegebiet Raite III - Nord 2015" Textteilvorentwurf. Gemarkung Renningen
B e b a u u n g s p l a n "Gewerbegebiet Raite III - Nord 2015" Textteil Stand: 23.04.2015 1008/1 1008 A GE Hmax 10,0m 0,8 7,0 a - GD 0-18 FD mit Dachbegrünung M2 Hmax GEe 10,0m 0,8 7,0 GE Hmax 12,0m a
MehrGrundstück Hochwinkel 2 in Köln-Dellbrück Gemarkung Wichheim-Schweinheim, Flur 13, Flurstück Nr. 1068, groß 2.954 m²
Anlage C Verkaufskonditionen Grundstück Hochwinkel 2 in Köln-Dellbrück Gemarkung Wichheim-Schweinheim, Flur 13, Flurstück Nr. 1068, groß 2.954 m² Für das Grundstück besteht kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan.
Mehr1. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat am 16.02.2009
Bebauungsplan Einzelhandelsstruktur im Stadtgebiet 3. Fertigung Reg.-Nr.: 621.41/105.I Textteil Datum: 08.03.2010 Vorentwürfe: 28.12.2009, 26.01.2010 Bearbeiter: Kuon gez. Kuon Amtsleiter Verfahrensvermerke
MehrSatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Vielank (Erschließungsbeitragssatzung)
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Vielank (Erschließungsbeitragssatzung) Fundstelle: Amtskurier vom 02.02.2007, S. 24 Präambel Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für
MehrWerbesatzung der Gemeinde Karstädt (örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen) 1 Geltungsbereich. 2 Verhältnis zu Bebauungsplänen
Werbesatzung der Gemeinde Karstädt (örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen) Aufgrund des 5 (1) der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom
MehrVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 535 Stadtplanung Verkehrsplanung
T E X T L I C H E F E S T S E T Z U N G E N zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535 und Vorhaben- und Erschließungsplan "" Stand: ENTWURF - 12. Dezember 2013 Textliche Festsetzungen zum ENTWURF - Seite
MehrK33. Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen. Bayerische Bauordnung (BayBO)
Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen Bayerische Bauordnung (BayBO) Am 1. Januar 2008 trat die neue Bayerische Bauordnung (BayBO) in Kraft. Die bisherige Systematik im vereinfachten
MehrWohnungswesen. Informationen zum Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Wohnungswesen Informationen zum Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Inhalt: 1. Allgemeines 2. Antragsunterlagen 3. Beschaffenheit der Aufteilungspläne
MehrIn unserem Projekt Zwillingsbuche im Erlenhof errichten wir Reihenhäuser mit viel Wohnfläche auf insgesamt drei Geschossen inklusive einem Staffelgeschoss. Die Häuser überzeugen durch ihre großzügige Raumgebung
MehrFlucht,- und Rettungswege
Flucht,- und Flucht- und Rettung Wenn die Flucht- und sicher sind, dann. 04/13 1 BGV A 8 Teil VI. Prüfungen 20 Prüfungen (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass der bestimmungsgemäße Einsatz und
MehrMerkblatt zur Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Feuerwehrdurchgängen und Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge
Merkblatt zur Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Feuerwehrdurchgängen und Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge Seite 1 von 16 Einleitung Die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
MehrAmtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont
Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Nr. 12/2010 vom 17.09.2010 A Bekanntmachungen des Landkreises Hameln-Pyrmont 3 3 B Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden 3 Stadt Hameln 3
MehrAbstandsflächen. Rechtsschutz. Besonderes Städtebaurecht
Abstandsflächen Rechtsschutz Besonderes Städtebaurecht 1/70 Zweck: Abstandsflächen, Abstände ( 6 SächsBO) ausreichende Belichtung von Aufenthaltsräumen Brandschutz Die Abstandsrechtsvorschriften ( 6 SächsBO)
MehrBegründung zum Bebauungsplan Am Limes III 1. Erweiterung
Gemeinde Neuberg, Ortsteil Ravolzhausen Begründung zum Bebauungsplan Am Limes III 1. Erweiterung Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Planstand: 08.09.2015 Entwurf Bearbeitung: Dipl.-Ing.
Mehr