1. Realisierungsabschnitt Freiham Nord Bebauungsplan mit Grünordnung Nr östlich der Aubinger Allee

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1 Referat für Stadtplanung Seite 1 von 29 und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN-HAIII-11 PLAN-HA-III-11 Wohnen in München 1kkkk Grundstücksausschreibungen der Landeshauptstadt München 1. Realisierungsabschnitt Freiham Nord Bebauungsplan mit Grünordnung Nr östlich der Aubinger Allee WA 2 Ost, WA 4 Süd, WA 5 (1) Süd, WA 9, WA 10 und WA 12 Süd mit jeweils 25,0 % Einkommensorientierter Förderung (EOF), 32,5 % München Modell-Genossenschaften und 42,5 % Konzeptionellem Mietwohnungsbau (KMB) für Baugenossenschaften (e.g.)

2 Seite 2 von 29 Inhaltsverzeichnis 1. Lage und Entwicklung des ersten Bauabschnittes Wohnen Infrastruktur Verkehrliche Erschließung Grundstücksdaten Baurecht und bauliche Nutzung der Grundstücksflächen Bodenarchäologie Bodenverunreinigung Artenschutz Grünordnung Beleuchtungskonzept Aushubkiese Baustellenkoordinator Markenrechte Freiham Vorgezogene Baumaßnahmen Erschließung der Grundstücksflächen Gemeinsame Freiflächengestaltung/Kinderspielplätze Gestaltungsleitfaden, Beratungsgremium Dienstbarkeiten und Reallasten Ökologische und energetische Anforderungen Wärmeversorgung mit M-Fernwärme Verkauf der Grundstücke gegen Verkehrswert Ausschreibungsverfahren Grundvoraussetzungen für die Vergabe Wohnbauarten Auswahlkriterien 2. Stufe Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Bewerbung Weiterer Ablauf des Verfahrens Kaufvertrag und Fristen Kontakt Anlagenverzeichnis...29 Ende der Angebotsfrist: (siehe Kapitel 27 Bewerbung )

3 Seite 3 von Lage und Entwicklung des ersten Bauabschnittes Wohnen Im künftigen Siedlungsbereich Freiham Nord im Münchner Westen werden bis zum Jahr 2030 insgesamt ca Wohneinheiten errichtet. Es handelt sich um die größte Siedlungsmaßnahme in München in den letzten Jahrzehnten (siehe Anlage 2 zu diesem Exposé). Das künftige Baugebiet schließt nördlich an die S-Bahnlinie S 8 an. Südlich der S-Bahnlinie befindet sich das bereits größtenteils realisierte Gewerbegebiet Freiham mit einer Vielzahl an Fachmärkten und mittelständischen Betrieben. Östlich an das Neubaugebiet Freiham grenzt getrennt durch eine in Nord-Süd-Richtung verlaufende langgezogene Grünzone - die vorhandene Wohnbebauung von Neuaubing an. Westlich zur Autobahn A 99 hin wird in den nächsten Jahren ein großzügiger Landschaftspark entstehen. Für den ersten Realisierungsabschnitt Freiham mit über Wohneinheiten hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München 2015 den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr als Satzung beschlossen (siehe Anlagen 3 und 4). Der zweite Realisierungsabschnitt wird sich später westlich an den ersten Abschnitt anschließen. Mit dem Siedlungsbereich Freiham wird ein urbanes neues Stadtviertel entstehen, dessen städtebauliche, konzeptionelle und technologische Ausrichtung den neuesten Entwicklungen entsprechen wird, die es auf dem Gebiet des modernen Städtebaus gibt. Am westlichen Münchner Stadtrand entsteht mit dem Projekt Freiham ein kompaktes und urbanes Wohngebiet mit relativ hohen Dichten und einem Zentrumsbereich, der weit über den Stadtteil Freiham hinaus Versorgungs- und Kommunikationsfunktionen übernehmen wird. Die Vermarktung der Wohnbauflächen konzentriert sich zunächst auf einen ersten Bauabschnitt mit den zwölf nördlichen von insgesamt 20 Bauquartieren des ersten Realisierungsabschnittes. Dieser erste Bauabschnitt verfügt über Baurecht für den Bau von annähernd Wohneinheiten. Innerhalb dieses ersten Bauabschnittes wurden bisher den städtischen Wohnungsbaugesellschaften sieben Grundstücke für die Realisierung mehrerer Wohnungsbauprojekte in einer Mischung von geförderten und freifinanzierten Wohnungen zugeteilt. Zudem wurden bereits Grundstücke zur Realisierung von Projekten ausschließlich mit preisgedämpften Mietwohnungen im Konzeptionellen Mietwohnungsbau für Bauträger ausgeschrieben. Auf Basis der vorliegenden Konzeptausschreibung sollen nunmehr sechs Grundstücksflächen für Baugenossenschaften (e.g.) vergeben werden. Gleichzeitig werden umliegend Flächen für Baugemeinschaften ausgeschrieben.

4 Seite 4 von Infrastruktur Zur Versorgung des Stadtteils Freiham soll nördlich der Bodenseestraße auf Höhe des S-Bahnhalts Freiham ein attraktives Stadtteilzentrum mit einer Vielzahl an Läden, Büros und Dienstleistungsangeboten entstehen. Zudem wird ein kleineres Quartierszentrum inmitten des ersten Bauschnittes Freiham Nord (zwischen den Bauquartieren WA 7 und WA 10) die Nahversorgung abrunden. Weitere Gemeinbedarfseinrichtungen - wie Stadtteilbibliothek, Bildungslokal, Kulturelles Bürgerzentrum, Familienzentrum und Gesundheitszentrum werden im Bauquartier WA 7 untergebracht. Verteilt über den Gesamtbereich werden in den Wohnbauquartieren acht Kindertagesstätten die Versorgung der Kinderbetreuung sicherstellen. Die schulische Versorgung übernehmen zwei Grundschulen im nördlichen Teil (Pretzfelder Straße) und im zentralen Teil des ersten Bauabschnittes. Beide Grundschulen werden bei Fertigstellung der Wohnungen bereits in Betrieb sein. Die weiterführenden Schulen für den Stadtteil Freiham werden im sogenannten Bildungscampus an der Bodenseestraße errichtet. Westlich davon sind außerdem großzügige Sportanlagen für Schulzwecke und sonstige Sportveranstaltungen vorgesehen. 3. Verkehrliche Erschließung Für das Baugebiet Freiham wurde eigens die neue S-Bahnstation Freiham an der S-Bahnlinie S 8 eröffnet. Die S-Bahnlinie teilt den Bereich Wohnen vom südlich der S-Bahn beginnenden Gewerbegebiet ab. Nördlich des neuen Stadtteils Freiham gibt es einen weiteren S-Bahnanschluss über die S-Bahnlinie S 4 mit der S-Bahnstation Aubing. Neben diesen S-Bahnanschlüssen soll das Planungsgebiet auch über eine Trambahnlinie oder über eine U-Bahnlinie in Richtung Pasing erschlossen werden. Im Bereich des Individualverkehrs wird das Neubaugebiet Freiham künftig über die Bodenseestraße in östlicher Richtung mit dem westlichen Münchner Stadtgebiet verbunden. Der Anschluss an das überörtliche Straßennetz wird über drei Anschlussstellen an der A 99 West und an der A 96 erfolgen. Die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Aubinger Allee erschließt den östlich davon gelegenen ersten Realisierungsabschnitt Freiham Nord. Die einzelnen Bauquartiere darin werden durch ein System untergeordneter Erschließungsstraßen ohne Durchgangsverkehr verbunden. Das Neubaugebiet ist durch das innere Wegenetz für Fußgänger und Radfahrer optimal erschlossen. Die Wohnwege sind über die einzelnen Baufelder hinaus vielfältig verknüpft und fördern dadurch die Kommunikation zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern.

5 Seite 5 von Grundstücksdaten Mit dieser Ausschreibung werden sechs Grundstücksflächen für genossenschaftlichen Wohnungsbau ausgeschrieben. Es handelt sich im Einzelnen um folgende Grundstücksflächen: a) die Fläche des Bauquartiers WA 2 Ost, Flst Gemarkung Aubing mit einer Geschossfläche von m², b) die Fläche des Bauquartiers WA 4 Süd, Flst Gemarkung Aubing mit einer Geschossfläche von m². c) die Fläche des Bauquartiers WA 5 (1) Süd, Flst Gemarkung Aubing mit einer Geschossfläche von m², d) die Fläche des Bauquartiers WA 9, Flst Gemarkung Aubing mit einer Geschossfläche von m², e) die Fläche des Bauquartiers WA 10, Flst Gemarkung Aubing mit einer Geschossfläche von m², f) die Fläche des Bauquartiers WA 12 Süd, Flst Gemarkung Aubing mit einer Geschossfläche von m². Die Lage der sechs Grundstückflächen innerhalb des ersten Bauabschnittes Freiham kann der Anlage 5 zu diesem Exposé entnommen werden. Bezüglich vorhandener bzw. erforderlicher Dienstbarleiten und Reallasten wird auf Kapitel 18 dieses Exposés verwiesen.

6 Seite 6 von 29 WA2 WA2 Ost Ost WA 2 Ost Süd WA 4 Süd

7 Seite 7 von 29 Süd WA 5 (1) Süd WA 9

8 Seite 8 von 29 WA 10 WA 12 Süd WA 12 Süd Baufelder sind rot gekennzeichnet (Die Pläne sind zur Maßentnahme nicht geeignet!)

9 Seite 9 von Baurecht und bauliche Nutzung der Grundstücksflächen Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München Germeringer Weg, Freihamer Weg, Kunreuthstraße, Wiesentfelser Straße, Anton-Böck-Straße, S-Bahnlinie München-Herrsching, Bodenseestraße, verlängerte Freihamer Allee (siehe Anlagen 3 und 4: Planteil und Textteil), genannt Freiham Nord. Die wesentlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes sind nachfolgend aufgeführt: Allgemeines Wohngebiet (WA) Die notwendigen Stellplätze sind innerhalb der festgesetzten Bauräume und der im Plan umgrenzten Flächen für Tiefgaragen auf den Baugrundstücken nachzuweisen. Die Zuund Ausfahrten der Tiefgaragen sind in die Gebäude zu integrieren. Flachdach bzw. flachgeneigte Dächer bis 15 Dachneigung; Eine Überschreitung der festgesetzten zulässigen Geschossfläche um bis zu 5 % ist für Gemeinschaftsräume, Abstellräume für Fahrräder, Mobilitätshilfen und Kinderwagen und für Müllräume zulässig. Werden die entsprechenden Einrichtungen realisiert und die Geschossfläche des Bebauungsplanes entsprechend überschritten, so wird der auf diese Räume entfallende Geschossflächenanteil bei der Ermittlung des Kaufpreises nicht angerechnet, wenn diese Flächen auf Dauer für diese Nutzungsarten gesichert werden. Diese Regelung wird im Kaufvertrag vereinbart. Die notwendigen Fahrradabstellplätze (gemäß Fahrradabstellplatzsatzung) sind innerhalb der Gebäude oder in Tiefgaragen nachzuweisen. In allen Bauquartieren kann ein Nichtwohnnutzungsanteil von ca. 10 % (z.b. für eine Laden- oder Büronutzung) integriert werden. Die Entscheidung hierüber obliegt grundsätzlich den künftigen Erwerberinnen. Dies gilt jedoch nicht für die Grundstücksflächen WA 5 (1) Süd, WA 10 und WA 12 Süd: Bei den Projekten auf diesen Grundstücken ist jeweils eine Nichtwohnnutzung in ausgewiesenen Bereichen des Erdgeschosses aus städtebaulichen Gründen geboten. Für die Grundstücksfläche WA 2 Ost gelten insbesondere folgende Festsetzungen: Im Bebauungsplan mit Grünordnung Nr ist für die Bauräume der Grundstücksfläche WA 2 Ost eine Geschossfläche von m² ausgewiesen. Vor dem Hintergrund des großen Mangels an Wohnungen ist die Landeshauptstadt München bestrebt, die im Bebauungsplan vorgegebene bauliche Dichte in einem vertretbaren Umfang durch ein zusätzliches Geschoss an dafür städtebaulich geeigneten Stellen zu erhöhen (siehe Anlage 6: Konzept zur GF-Mehrung). Bei der Grundstücksfläche WA 2 Ost ergibt sich dadurch eine mögliche zusätzliche Geschossfläche (Mehrgeschossfläche) im Umfang von 344 m². Die Gesamtgeschossfläche des WA 2 Ost beläuft sich damit auf m². Für dieses zusätzliche Geschoss und damit für die Mehrgeschossfläche liegt bereits ein positiver Vorbescheid vor. Grundfläche (GR) 950 m² nach 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO).

10 Seite 10 von 29 Drei Bauräume für eine aufgelockerte Blockrandbebauung von drei bis zu fünf Geschossen. Hinweis: Die hier angegebenen Geschosse stellen auf die Planungssituation des Bebauungsplanes ab und sind wegen des zusätzlichen Geschosses insoweit überholt. Die tatsächlichen Geschosse sind aus der Anlage 6 ersichtlich. Für die Grundstücksfläche WA 4 Süd gelten insbesondere folgende Festsetzungen: Im Bebauungsplan mit Grünordnung Nr ist für die Bauräume der Grundstücksfläche WA 4 Süd eine Geschossfläche von m² ausgewiesen. Auch bei der Grundstücksfläche WA 4 Süd wird die bauliche Dichte in einem vertretbaren Umfang durch ein zusätzliches Geschoss an dafür städtebaulich geeigneter Stelle erhöht (siehe Anlage 6: Konzept zur GF-Mehrung). Bei der Grundstücksfläche WA 4 Süd ergibt sich dadurch eine mögliche zusätzliche Geschossfläche (Mehrgeschossfläche) im Umfang von 361 m². Die Gesamtgeschossfläche des WA 4 Süd beläuft sich damit auf m². Für dieses zusätzliche Geschoss und damit für die Mehrgeschossfläche liegt bereits ein positiver Vorbescheid der Lokalbaukommission vor. Grundfläche (GR) 750 m² nach 19 Abs. 2 BauGB. Ein Bauraum, unterteilt in zwei Zonen mit unterschiedlichen Geschossen (vier bis fünf Geschosse). Hinweis: die hier angegebenen Geschosse stellen auf die Planungssituation des Bebauungsplans ab und sind wegen des zusätzlichen Geschosses insoweit überholt. Die tatsächlichen Geschosse sind aus der Anlage 6 ersichtlich. Für die Grundstücksfläche WA 5 (1) Süd gelten insbesondere folgende Festsetzungen: Im Bebauungsplan mit Grünordnung Nr ist für die Bauräume der Grundstücksfläche WA 5 (1) Süd eine Geschossfläche von m² ausgewiesen. Vor dem Hintergrund des großen Mangels an Wohnungen ist die Landeshauptstadt München bestrebt, die im Bebauungsplan vorgegebene bauliche Dichte in einem vertretbaren Umfang durch ein zusätzliches Geschoss an dafür städtebaulich geeigneten Stellen zu erhöhen (siehe Anlage 6: Konzept zur GF-Mehrung). Bei der Grundstücksfläche WA 5 (1) Süd ergibt sich dadurch eine mögliche zusätzliche Geschossfläche (Mehrgeschossfläche) im Umfang von m². Die Gesamtgeschossfläche des WA 5 (1) Süd beläuft sich damit auf m². Für dieses zusätzliche Geschoss und damit für die Mehrgeschossfläche liegt bereits ein positiver Vorbescheid der Lokalbaukommission vor. Grundfläche (GR) m² nach 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Drei Bauräume für eine aufgelockerte Blockrandbebauung mit vier bis fünf Geschossen. Hinweis: die hier angegebenen Geschosse stellen auf die Planungssituation des Bebauungsplans ab und sind wegen des zusätzlichen Geschosses insoweit überholt. Die tatsächlichen Geschosse sind aus der Anlage 6 ersichtlich. Das Baurecht des Grundstückes WA 5 (1) Süd von m² GF kann nicht komplett für den Wohnungsbau verwandt werden. Im WA 5 (1) Süd ist ein Nichtwohnanteil im Erdgeschossbereich mit ca. 916 m² GF städtebaulich geboten.

11 Seite 11 von 29 Zur Querung des Grundstücks ist ein Durchgang mit Geh- und Leitungsrecht zu Gunsten der Allgemeinheit vorgesehen ( 11 Ziffer 2 sowie 17 Ziffer 1 des Satzungstextes). Für die Grundstücksfläche WA 9 gelten insbesondere folgende Festsetzungen: Im Bebauungsplan mit Grünordnung Nr ist für die Bauräume der Grundstücksfläche WA 9 eine Geschossfläche von m² ausgewiesen. Vor dem Hintergrund des großen Mangels an Wohnungen ist die Landeshauptstadt München bestrebt, die im Bebauungsplan vorgegebene bauliche Dichte in einem vertretbaren Umfang durch ein zusätzliches Geschoss an dafür städtebaulich geeigneten Stellen zu erhöhen (siehe Anlage 6: Konzept zur GF-Mehrung). Bei der Grundstücksfläche WA 9 ergibt sich dadurch eine mögliche zusätzliche Geschossfläche (Mehrgeschossfläche) im Umfang von m². Die Gesamtgeschossfläche des WA 9 beläuft sich damit auf m². Für dieses zusätzliche Geschoss und damit für die Mehrgeschossfläche liegt bereits ein positiver Vorbescheid der Lokalbaukommission vor. Grundfläche (GR) m² nach 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Zwei Bauräume für eine aufgelockerte Blockrandbebauung mit drei bis fünf Geschossen. Hinweis: die hier angegebenen Geschosse stellen auf die Planungssituation des Bebauungsplans ab und sind wegen des zusätzlichen Geschosses insoweit überholt. Die tatsächlichen Geschosse sind aus der Anlage 6 ersichtlich. Für die Grundstücksfläche WA 10 gelten insbesondere folgende Festsetzungen: Im Bebauungsplan mit Grünordnung Nr ist für die Bauräume der Grundstücksfläche WA 10 eine Geschossfläche von m² ausgewiesen. Vor dem Hintergrund des großen Mangels an Wohnungen ist die Landeshauptstadt München bestrebt, die im Bebauungsplan vorgegebene bauliche Dichte in einem vertretbaren Umfang durch ein zusätzliches Geschoss an dafür städtebaulich geeigneten Stellen zu erhöhen (siehe Anlage 6: Konzept zur GF-Mehrung). Bei der Grundstücksfläche WA 10 ergibt sich dadurch eine mögliche zusätzliche Geschossfläche (Mehrgeschossfläche) im Umfang von m². Die Gesamtgeschossfläche des WA 10 beläuft sich damit auf m². Für dieses zusätzliche Geschoss und damit für die Mehrgeschossfläche liegt bereits ein positiver Vorbescheid der Lokalbaukommission vor. Grundfläche (GR) m² nach 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Zwei Bauräume für eine aufgelockerte Blockrandbebauung mit drei bis fünf Geschossen. Hinweis: die hier angegebenen Geschosse stellen auf die Planungssituation des Bebauungsplans ab und sind wegen des zusätzlichen Geschosses insoweit überholt. Die tatsächlichen Geschosse sind aus der Anlage 6 ersichtlich. Das Baurecht des Grundstückes WA 10 von m² GF kann nicht komplett für den Wohnungsbau verwandt werden. Im WA 10 ist ein Nichtwohnanteil im Erdgeschossbereich mit ca m² GF städtebaulich geboten. Zur Querung des Grundstücks ist ein Durchgang mit Geh- und Leitungsrecht zu Gunsten der Allgemeinheit, sowie einem Fahrtrecht für einen beschränkten Personenkreis vorgesehen ( 11 Ziffer 2 sowie 17 Ziffer 1 des Satzungstextes).

12 Seite 12 von 29 Für die Grundstücksfläche WA 12 gelten insbesondere folgende Festsetzungen: Im Bebauungsplan mit Grünordnung Nr ist für die Bauräume der Grundstücksfläche WA 12 eine Geschossfläche von m² ausgewiesen. Vor dem Hintergrund des großen Mangels an Wohnungen ist die Landeshauptstadt München bestrebt, die im Bebauungsplan vorgegebene bauliche Dichte in einem vertretbaren Umfang durch ein zusätzliches Geschoss an dafür städtebaulich geeigneten Stellen zu erhöhen (siehe Anlage 6: Konzept zur GF-Mehrung). Bei der Grundstücksfläche WA 12 ergibt sich dadurch eine mögliche zusätzliche Geschossfläche (Mehrgeschossfläche) im Umfang von m². Die Gesamtgeschossfläche des WA 12 beläuft sich damit auf m². Für dieses zusätzliche Geschoss und damit für die Mehrgeschossfläche liegt bereits ein positiver Vorbescheid der Lokalbaukommission vor. Grundfläche (GR) m² nach 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung. Zwei Bauräume für eine aufgelockerte Blockrandbebauung mit drei bis fünf Geschossen. Hinweis: die hier angegebenen Geschosse stellen auf die Planungssituation des Bebauungsplans ab und sind wegen des zusätzlichen Geschosses insoweit überholt. Die tatsächlichen Geschosse sind aus der Anlage 6 ersichtlich. Das Baurecht des Grundstückes WA 12 von m² GF kann nicht komplett für den Wohnungsbau verwandt werden. Im WA 12 ist ein Nichtwohnanteil im Erdgeschossbereich mit ca. 839 m² GF städtebaulich geboten. Im Übrigen wird auf den vollständigen Satzungstext des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr (siehe Anlage 4) verwiesen. 6. Bodenarchäologie Im Projektgebiet Freiham Nord sind zahlreiche Bodendenkmäler bekannt. Denkmäler genießen einen umfassenden gesetzlichen Schutz. Jeder Eingriff in den Boden bedarf nach Art. 7 Abs. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) der Erlaubnis durch die Untere Denkmalschutzbehörde. Dies gilt im Projektgebiet auch für Bereiche in denen bisher kein Bodendenkmal bekannt ist. Die gesamte Grundstückfläche der jeweiligen Grundstücksflächen ist daher von den jeweiligen Erwerbern bodenarchäologisch zu untersuchen. Im Wesentlichen handelt es hierbei um die Abtragung der obersten Bodenschichten. Den künftigen Erwerbern wird deshalb zur Auflage gemacht, sämtliche Bodeneingriffe durch archäologische Fachfirmen zu begleiten. Die Kaufvertragspartner verpflichten sich im Weiteren, das Eigentum an Bodendenkmälern i.s.v. Art. 1 Abs.4 BayDSchG, das sie gemäß 984 BGB erwerben, unentgeltlich an die Stadt zu übertragen. Näheres hierzu kann Ziffer 18 des Kaufvertragsentwurfes entnommen werden (Anlage 7 in Verbindung mit Übersichtsplan Bodendenkmäler, Anlage 11). Hinsichtlich der Kostenbeteiligung der Stadt für diesbezügliche Untersuchungsmaßnahmen wird auf Ziffer 18.4 des Kaufvertragsentwurfes hingewiesen.

13 Seite 13 von 29 Um den Baubeginn der Wohnungen nicht zu verzögern, können die Maßnahmen zur Bodenarchäologie bereits vor Abschluss des Kaufvertrages nach einer vorzeitigen Besitzeinweisung (zuständig hierfür ist das Kommunalreferat der Landeshauptstadt München) als Vorwegmaßnahme getrennt von den eigentlichen Baumaßnahmen durchgeführt werden. Die Bauquartiere WA 4 Süd und WA 5 (1) Süd wurden bereits teilweise von der Stadt selbst untersucht (siehe hierzu Ziffer 18.5 des Kaufvertragsentwurfes und Anlage 12). Die dafür bereits angefallenen Kosten sind dem Kaufvertragsentwurf zu entnehmen. 7. Bodenverunreinigung Bei den ausgeschriebenen Grundstücksflächen sind keine Bodenverunreinigungen bekannt. Das als Altlastenverdachtsfläche eingestufte Gelände einer ehemaligen Kiesgrube, das auch Teile des Bauquartiers WA 2 umfasst, wird saniert und gilt dann als vollständig unbelastet. 8. Artenschutz Bei den im Planungsgebiet nachgewiesenen Arten, wie der Zauneidechse und der Feldlerche handelt es sich um besonders bzw. streng geschützte Arten. Für die Zauneidechse und die Feldlerche greifen daher die Verbotstatbestände des 44 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit den Ausnahmen gemäß 45 BNatSchG. Die artenschutzrechtliche Ausnahme vom Verbot der Tötung bzw. der Störung und der Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten in Bezug auf die Zauneidechse und die Feldlerche im Rahmen des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr wurde mit Bescheid der Regierung von Oberbayern vom unter Auflagen erteilt. Des Weiteren enthält der Bescheid ergänzende artenschutzrechtliche Regelungen zum Umgang mit der Wechselkröte und dem Flussregenpfeifer im Rahmen des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr Die Auflagen aus den artenschutzrechtlichen Bescheiden vom und (Änderungsbescheid zum Bescheid vom ) werden vertraglich an die künftigen Eigentümer weitergegeben, insbesondere ist eine ökologische Bauleitung auch bereits bei bauvorbereitenden Maßnahmen einzuschalten. Es ist zu beachten, dass die vorgenannten Bescheide vom und ausschließlich gegenüber der Landeshauptstadt München als Adressatin der Bescheide erlassen worden sind und damit ausschließlich gegenüber der Stadt wirken. Die jeweilige Erwerberin akzeptiert, dass sie bei der Regierung von Oberbayern vor Aufnahme von entsprechenden artenschutzrechtlich relevanten Tätigkeiten auf den gegenständlichen Vertragsflächen eine eigene Ausnahme erwirken muss. Nähere Ausführungen zu den artenschutzrechtlichen Belangen und der ökologischen Baubegleitung sind dem Entwurf des Kaufvertrages (Anlage 7, Ziffer 22 in Verbindung mit der Anlage 8) zu entnehmen.

14 Seite 14 von Grünordnung In den Allgemeinen Wohngebieten (WA) sind nur Flachdächer und flachgeneigte Dächer bis maximal 15 Grad Dachneigung zulässig. Alle Dachflächen auf Gebäuden sind zu begrünen, ebenso Dachflächen auf Nebenanlagen ab einer Größe von 100 m². Zusätzlich sind im WA 2 insgesamt mindestens 25 % der Dachflächen intensiv zu begrünen. Über diese Festsetzungen im Bebauungsplan hinaus ist es wünschenswert, diese intensiv zu begrünenden Flächen als gemeinschaftlich nutzbare Dachgärten auszubilden. 10. Beleuchtungskonzept Der Masterplan zum Beleuchtungskonzept Freiham Nord" (siehe Anlage 9) wird durch die Landeshauptstadt München umgesetzt. In diesem Zusammenhang sind durch die privaten Bauherren die beiliegenden Vorgaben für private, nicht öffentliche, sowie kommerzielle Beleuchtungsanlagen" zwingend zu beachten. 11. Aushubkiese Die Landeshauptstadt München hat den während der Bauphase anfallenden Kies aus den ausgeschriebenen Baufeldern vorab verkauft. Der anfallende Kies ist durch die jeweilige Erwerberin frei zu einem festen Lagerplatz an der Bodenseestraße anzuliefern. Näheres hierzu regelt der Kaufvertrag (siehe Anlage 7, Entwurf des Kaufvertrages, Ziffer 23). 12. Baustellenkoordinator Die Landeshauptstadt München hat zur Koordination und Unterstützung aller am Bau von Freiham Nord Beteiligten einen Baustellenkoordinator vor Ort, nachstehend als Baustellenkoordinator bezeichnet, installiert. Der Baustellenkoordinator der Landeshauptstadt München nimmt die Vorprüfung aller verkehrsrechtlichen Anordnungen (VRAO) vor Abgabe beim Kreisverwaltungsreferat vor, kontrolliert die Einhaltung von Auflagen aus der VRAO, verwaltet die Baustelleneinrichtungsflächen im öffentlichen Straßenraum und ist Ansprechpartner für alle Belange im Bereich von öffentlichen Verkehrsflächen. Letzteres beinhaltet insbesondere die Abstimmungen zur Bauausführung sowie Vorgaben zur Überlassung bauzeitlich genutzter Flächen, zu den Anforderungen zur Verdichtung und zur Gestaltung. Die jeweilige Erwerberin verpflichtet sich, dem von der Landeshauptstadt München benannten Baustellenkoordinator einen autorisierten Ansprechpartner zu benennen, und sich mit diesem abzustimmen. Insbesondere verpflichtet sich die jeweilige Erwerberin eine Vorprüfung aller verkehrsrechtlichen Anordnungen vor Abgabe beim Kreisverwaltungsreferat durch den Baustellenkoordinator vornehmen zu lassen.

15 Seite 15 von Markenrechte Freiham Der jeweilige Erwerberin wird die Nutzung der für die Maßnahme Freiham Nord entwickelten Bild- und Markenwelt entsprechend dem zur Verfügung gestellten Brand Book sowie dem ebenfalls (ggf. nur in Auszügen) zur Verfügung gestellten Marken-Design-Manual für die Gestaltung und Veröffentlichung seiner Freiham betreffenden Kommunikations- und Werbemittel gestattet. Nähere Unterlagen über Umfang, Rechte und Pflichten sind der Anlage 7, Entwurf des Kaufvertrages, Ziffer 20, zu entnehmen. 14. Vorgezogene Baumaßnahmen Im Einzelfall müssen Baumaßnahmen, u.a. für den Straßenbau einschließlich notwendiger Sparten, zeitlich vorgezogen durchgeführt werden. Dabei wird das bestehende Gelände teilweise bis zu 1,50 m aufgeschüttet. Im Bauvollzug muss daher von der jeweiligen Eigentümerin des Wohnbaugrundstückes grundstücksseitig sichergestellt werden, dass die Standsicherheit der Straßen auch bei Bautätigkeit auf den Baugrundstücken und im Bereich der benachbarten Grundstücke gewährleistet bleibt. 15. Erschließung der Grundstücksflächen Die erstmalige Herstellung der im Bebauungsplan ausgewiesenen öffentlichen Erschließungsanlagen erfolgt durch die Stadt. In einer ersten Baustufe sind die Baustraßen hergestellt worden, in der zweiten Baustufe erfolgt die endgültige Herstellung der Erschließungsstraßen. Sonstige Anschlusskosten für die Versorgung insbesondere mit Strom, Wasser, Fernwärme, Telefon etc. richten sich nach den jeweiligen Bedingungen des Versorgungsunternehmens und sind einschließlich etwaiger von den Versorgungsunternehmen geforderter Baukostenzuschüsse, Anschlussbeiträge u.ä. für den Anschluss an die Leitungsnetze von Strom, Wasser etc. von der jeweiligen Erwerberin zusätzlich zu tragen. 16. Gemeinsame Freiflächengestaltung/Kinderspielplätze Alle Freiflächen innerhalb der privaten Grundstückflächen sind barrierefrei auszubauen. (siehe hierzu auch Ziffer 7 in der Handreichung Inklusion, Anlage 24) Zur Umsetzung der Ziele des Rahmenplans Freiham Nord soll in den geteilten Bauquartieren WA 2 Ost, WA 4 Süd, WA 5 (1) Süd und WA 12 Süd in Abstimmung mit den benachbarten Grundstückseigentümern eine einheitliche Freiflächengestaltung sichergestellt werden. Dabei ist im Rahmen des ersten Bauantrags ein Freiflächenrahmenplan (mit Angabe der Leitidee, Feuerwehrzufahrten, Standorte für Großbäume und Kinderspielplätze) vorzulegen, der die gesamten gemeinschaftlich genutzten Hofflächen des jeweiligen Bauquartiers umfasst.

16 Seite 16 von 29 Für die Grundstücksfläche WA 5 (1) Süd bedeutet dies, dass die Grundaussagen zur Freiflächenrahmenplanung vom Eigentümer der Nachbargrundstücke WA 5 (1) (Nord) und WA 5 (2) (jeweils GWG München) zu übernehmen sind. Die Planungen der GWG München dazu sind bereits abgeschlossen. Die Bauquartiere WA 2 Ost, WA 4 Süd und WA 12 Süd betreffend, stehen die künftigen Grundstückserwerber noch nicht fest. Die benachbarten Flächen werden aber ebenfalls zeitnah ausgeschrieben. Die jeweilige Erwerberin verpflichtet sich, die festgelegten gemeinsamen Freiflächen innerhalb eines Bauquartiers dinglich zu sichern und die Herstellungskosten sowie die Unterhaltskosten entsprechend dem Verhältnis der Geschossfläche untereinander aufzuteilen. Auf die Regelungen des Kaufvertrags (siehe Anlage 7, Ziffer 40) wird verwiesen. 17. Gestaltungsleitfaden, Beratungsgremium Für das neue Stadtquartier Freiham Nord wird für die Bebauung ein Gestaltungsleitfaden "Regelwerk Gebäude und private Freiflächen (siehe Anlage 14) zu Grunde gelegt, der die wesentlichen gestalterischen Leitideen für die Gebäude und Freiflächen im neuen Quartier aufzeigt. Der Gestaltungsleitfaden setzt Rahmenbedingungen zur Materialwahl und Farbkonzeption, zur Fassadengestaltung, zu Tiefgaragenzugängen und -entlüftungen sowie zur Gestaltung der Dachlandschaft und der privaten Freiflächen. Um die Umsetzung der Ziele des Gestaltungsleitfadens bei den Bauprojekten ohne Realisierungswettbewerbe sicherzustellen, wurde ein Beratungsgremium mit Mitgliedern aus den Fachbereichen Planung/Architektur/Landschaftsarchitektur, Stadtrat, Bezirksausschuss und Verwaltung eingerichtet. Die jeweilige Erwerberin wird von der Landeshauptstadt München im Kaufvertrag verpflichtet, ihr Vorhaben dem Beratungsgremium gemäß dessen Geschäftsordnung vorzulegen. Die Beratungsergebnisse sind in die weiteren Planungsarbeiten zu übernehmen. Die Aufgabe des Beratungsgremiums ist es, die Bauherrinnen und Bauherren vor Einreichen des Antrages auf Baugenehmigung bzw. vor der Einleitung des Freistellungsverfahrens zu beraten. Demgemäß sind die Planungen für die Wohnbauvorhaben rechtzeitig für eine Behandlung im Beratungsgremium anzumelden. Das Ergebnis des Beratungsgremiums ersetzt jedoch nicht die Entscheidung der Unteren Bauaufsichtsbehörde bzw der Unteren Naturschutzbehörde.

17 Seite 17 von Dienstbarkeiten und Reallasten Nachfolgend sind alle derzeit bekannten beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten und Reallasten aufgeführt, die (sofern bei dem konkreten Vorhaben einschlägig) an der Vertragsfläche zugunsten der Landeshauptstadt München zu bestellen sind. Näher Informationen sind der jeweiligen Ziffer des Kaufvertragsentwurfes (Anlage 7) zu entnehmen: Dienstbarkeiten Geh- und Leitungsrechte (Ziffer 1) (nur bei WA 5 (1) Süd und WA 10) Dienstbarkeit Erschütterungen/Immissionsduldung (Ziffer 28) bezüglich Trambahntrasse (nur bei WA 4 Süd und WA 10) und bezüglich möglicher U-Bahntrasse (alle) Dienstbarkeit Gemeinschaftsraum (Ziffer 32) Dienstbarkeit Freihamer Gebäudestandard (Ziffer 34) Dienstbarkeit Umweltfreundliche Energie (Ziffer 35) Dienstbarkeit Gemeinschaftsantennen (Ziffer 37) Dienstbarkeit Gemeinsame Freifläche (Ziffer 40) (nur bei WA 2 Ost, WA 4 Süd, WA 5 (1) Süd und WA 12 Süd) Darüber hinaus sind zu Gunsten der Stadtwerke München GmbH Duldungs- und Unterlassungsverpflichtungen für die Errichtung und den Betrieb der Fernwärmeversorgung als beschränkt persönliche Dienstbarkeit Wärmeversorgung mit M-Fernwärme einzutragen (Kaufvertragsentwurf Ziffer 33). 19. Ökologische und energetische Anforderungen Die jeweilige Erwerberin übernimmt mit Abschluss des Kaufvertrages die Verpflichtung, entsprechend einer generellen Vorgabe des Stadtrates der Landeshauptstadt München, bei der Planung, beim Bau und Sanierung der Gebäude, im haustechnischen Bereich auch bei der Nutzung der Gebäude sowie bei der Freiflächengestaltung und bei der Abfallbeseitigung in höchstmöglichem Umfang ökologische und baubiologische Gesichtspunkte zu berücksichtigen und zu verwirklichen. Vor diesem Hintergrund verpflichten sich die jeweilige Erwerberin, die im Ökologischen Kriterienkatalog (siehe Anlage 10) aufgeführten Bestimmungen - soweit im Einzelnen nichts anderes festgelegt ist - bis zum Ablauf von 10 Jahren ab jeweiliger Bezugsfertigkeit der Gebäude zu beachten. Ausnahmen können nur gewährt werden, wenn und soweit sie dort ausdrücklich benannt sind. Der Nachweis ist vor Einreichung des Antrags auf Baugenehmigung bzw. Freistellungsverfahren dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung PLAN HA III/2 zur Prüfung vorzulegen.

18 Seite 18 von 29 Energetischer Standard (Freihamer Gebäudestandard) Die jeweiligen Erwerberinnen verpflichten sich, das Gebäude so auszuführen, dass die errechneten Werte für den Transmissionswärmeverlust (H T) des Neubauobjekts 85% des Wertes des entsprechenden Referenzgebäudes (H T REF) nach Anlage 1 Nummer 1.2 der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2013 nicht überschreiten. Bei Anschluss an die Fernwärmeversorgung entspricht dies dem bis gültigen KfW-Effizienzhaus 70Standard. Vor Beginn der Bauausführung sind die entsprechenden Berechnungen nach 3 der EnEV 2013 vorzulegen. Dies erfüllt auch die Vorgaben im derzeit gültigen Ökologischen Kriterienkatalog. 20. Wärmeversorgung mit M-Fernwärme Freiham Nord wird als erstes Quartier in München großflächig mit einem hocheffizienten Niedertemperatur-Wärmenetz der Stadtwerke München GmbH (SWM) versorgt. Dieses nutzt im Wesentlichen die Restwärme der Geothermie, die nach Beheizung von Freiham Süd und Neuaubing-Westkreuz verbleibt. Der Anschluss an das Niedertemperatur-Wärmenetz der SWM ist verpflichtend. Die Erzeugung von Wärme und Warmwasser mit anderen Energieträgern auch regenerativen wie Solarthermie oder Pelletheizungen ist ausgeschlossen. Für den Anschluss an das Niedertemperatur-Wärmenetz sind die haustechnischen Anlagen daher so auszulegen und zu installieren, dass eine maximale Vorlauftemperatur von 60 C ausreichend ist und eine Rücklauftemperatur von 35 C zurückgespeist wird. Es wird empfohlen, Flächenheizungen und dezentrale Trinkwassererwärmung in den Gebäuden zu realisieren. Platzbedarf und Leitungslängen sind entsprechend bei der Planung zu berücksichtigen. Das als Anlage 13 beiliegende Faltblatt der SWM erläutert die technischen Zusammenhänge. Die vollständigen Parameter sind in den technischen Anschlussbedingungen Heizwasser (TAB-Heizwasser) der SWM Versorgungs GmbH mit Anlage Datenblatt 10 Freiham-Nord enthalten ( Eine Beratung zu einer geeigneten Anlagenplanung und zur Rücklauftemperatur kann die SWM Versorgungs GmbH vermitteln. Die Adressen können dem Faltblatt entnommen werden. Vom Anschlusszwang ausgenommen sind nur Passivhäuser als KfW-Effizienzhaus 40, Nullenergiehäuser mit ausgeglichener Jahres-Endenergiebilanz oder Plusenergiehäuser nach den Förderkriterien für ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus. Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung sind generell möglich.

19 Seite 19 von Verkauf der Grundstücke gegen Verkehrswert Die ausgeschriebenen Grundstücke WA 2 Ost, WA 4 Süd, WA 5 (1) Süd, WA 9, WA 10 und WA 12 Süd werden zum Verkehrswert veräußert. Es findet kein Preiswettbewerb statt. Auf den als Anlage 7 beigefügten Vertragsentwurf wird verwiesen. Die Anlagen zum Kaufvertrag können beim Kommunalreferat angefordert werden. Die Bieter erklären sich mit der Abgabe eines Angebots mit den Regelungen des Kaufvertragsentwurfes, insbesondere zum Kaufpreis sowie sonstigen schuldrechtlichen Vereinbarungen einverstanden. Für das München Modell-Genossenschaften liegt der für alle Flächen im Stadtgebiet einheitliche Kaufpreis bei 600,- /m² GF (erschließungsbeitragsfrei) und für die Einkommensorientierte Förderung bei 300,- /m² GF (erschließungsbeitragsfrei). Für die Flächenanteile des Konzeptionellen Mietwohnungsbaus betragen die vorläufigen Kaufpreise (laut Gutachten des unabhängigen Bewertungsamtes der Landeshauptstadt München vom ) der ausgeschriebenen Grundstücke wie folgt: WA 2 Ost 1.390,- /m² GF (erschließungsbeitragsfrei) WA 4 Süd 1.420,- /m² GF (erschließungsbeitragsfrei) WA 5 (1) Süd 1.390,- /m² GF (erschließungsbeitragsfrei) WA ,- /m² GF (erschließungsbeitragsfrei) WA ,- /m² GF (erschließungsbeitragsfrei) WA 12 Süd 1.380,- /m² GF (erschließungsbeitragsfrei) Der KMB-Preis stellt den Baulandwert zum Zeitpunkt der Ausschreibung dar. Im Verlauf des Vergabeverfahrens bis zum Kaufvertragsabschluss kann sich der Preis verändern. Im weiteren Vergabeverfahren kann sich wegen eines zu langen Zeitraumes (maximal 15 Monate) zwischen dem Bewertungsstichtag und dem Abschluss des Kaufvertrages die Notwendigkeit einer Aktualisierung des KMB-Preises ergeben, um eine Unterwertveräußerung (Art. 75 Gemeindeordnung) zu vermeiden. Der Verkauf erfolgt dann zu dem aktualisieren Grundstückspreis. Die Bieterinnen stimmen dieser Regelung mit Abgabe eines Angebots zu. Für gewerblich genutzte Flächen beträgt der Kaufpreis 970 /m² GF (erschließungsbeitragsfrei). Da es sich für die unterschiedlichen Wohnbauarten jeweils um Festpreise je m² GF handelt, werden keine Angebote mit höheren als den jeweils vorgenannten Kaufpreisen erwartet.

20 Seite 20 von 29 In der nachstehenden Tabelle sind die Geschossflächen und die vorläufigen Kaufpreise für die sechs ausgeschriebenen Grundstücke aufgeführt: Grundstück GF WohnGF Wohnen einheiten EOF (m²) (WE) (m²) GF MüMo GF KMB GF Vorläufiger Genossen. (m²) NichtwohnKaufpreis (m²) nutzung / Gewerbe (m²) WA 2 Ost ca WA 4 Süd ca WA 5 (1) Süd ca WA ca WA ca WA 12 Süd ca Der endgültige Grundstückskaufpreis ist abhängig von den tatsächlich realisierten Flächenanteilen für den KMB, das München Modell-Genossenschaften und die EOF und bleibt der Geschossflächenabrechnung vorbehalten (Kaufvertragsentwurf Ziffer 10). Ebenso kommt eine Kaufpreisnachbesserungsklausel zur Anwendung, wenn das Grundstück intensiver baulich genutzt wird, als in diesem Exposé zugrunde gelegt wurde. Alternativ zum Erwerb der Grundstücke können die Flächen auf Wunsch der Baugenossenschaft auch im Erbbaurecht zur Verfügung gestellt werden. 22. Ausschreibungsverfahren Grundstücksverkäufe für den Wohnungsbau, einschließlich solcher für den geförderten Wohnungsbau, werden grundsätzlich mangels Vorliegen eines Bauauftrags ohne Anwendung der Einzelbestimmungen des Vergaberechts durchgeführt. Es werden aber die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze wie Transparenz, Wettbewerb und das Diskriminierungsverbot beachtet. Die ausgeschriebenen Bauquartiere werden ausschließlich an eingetragene Baugenossenschaften (e.g.) vergeben. Bewerben können sich auch in Gründung befindliche Baugenossenschaften, die zwar noch nicht im Registergericht eingetragen sind, aber bei denen ein positives Ergebnis der Gründungsprüfung des Genossenschaftsverbandes Bayern vorliegt. Konsortiale Bewerbungen mehrerer Baugenossenschaften auf ein Grundstück sind möglich.

21 Seite 21 von Grundvoraussetzungen für die Vergabe Die jeweilige Bieterin muss nachfolgende zwingende Vergabekriterien in der Bewerbung anerkennen und im Fall des Zuschlags einhalten, um das Eigentum an einem der ausgeschriebenen Grundstücksflächen erwerben zu können: Anerkenntnis des festgelegten Kaufpreises, der sich je nach Wohnbauart aus einem festen Grundstückswertansatz (München Modell-Genossenschaften, EOF) und einem vom unabhängigen Bewertungsamt festgelegten Verkehrswert (KMB und gewerbliche Nutzung) zusammensetzt. Kenntnis der ggf. erforderlichen Anpassung der Kaufpreisanteile für den KMB und die gewerbliche Nutzung wie in Ziffer 21 dieses Exposés dargestellt; Anerkenntnis, die Bindungen und Festlegungen für die Wohnungen im Konzeptionellen Mietwohnungsbau einzuhalten; insbesondere Begrenzung der Erstund Wiedervermietungsmiete sowie der Mietanpassungen während der 60jährigen Bindung. Die Erstvermietungsmiete liegt bei 12,50 je m² Wohnfläche monatlich (netto kalt) ggf. zuzüglich eines energetischen Aufschlags von bis zu 0,10 je m² Wohnfläche Anerkenntnis, die Förderbestimmungen für das München Modell-Genossenschaften, sowie für die Einkommensorientierte Förderung einzuhalten. Anerkenntnis, die künftigen Mieterinnen und Mieter über die im Kaufvertrag mit der Landeshauptstadt München getroffenen Vereinbarungen zur Vermietung zu informieren und die entsprechenden Verpflichtungen in die zu schließenden Mietverträge aufzunehmen. Anerkenntnis der Verpflichtung, die geschlossenen Mietverträge der Landeshauptstadt München auf deren Verlangen vorzulegen. Anerkenntnis, bei Weiterveräußerung sämtliche im Kaufvertrag eingegangenen Verpflichtungen an künftige Erwerber weiterzugeben. Anerkenntnis, die Geschossfläche gemäß den im Exposé angegebenen Größen (inklusive Mehrgeschossfläche lt. Vorbescheid) im vollem Umfang umzusetzen. Anerkenntnis zur Einhaltung des Ökologischen Kriterienkatalogs. Herstellung der Gebäude mit mindestens folgendem energetischen Standard: Primärenergiebedarf QP: max. 70%, Transmissionswärmeverlust H'T: max. 85% des Referenzgebäudes nach EnEV 2013 ( Freihamer Gebäudestandard ). Anschluss an das Niedertemperatur-Nahwärmenetz Freiham Nord. Die Erzeugung von Wärme und Warmwasser mit anderen Energieträgern - auch regenerativen wie Solarthermie oder Pelletheizungen - ist ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind nur Passiv-, Nullenergie- oder Plusenergiehäuser. Einhaltung des Regelwerks Gebäude und private Freiflächen Freiham Nord" (Gestaltungsleitfaden) und Vorlage der Planung im Beratungsgremium. Anerkenntnis, die Gestaltung der Freiflächen mit dem benachbarten Bauvorhaben im selben WA abzustimmen und gemeinschaftlich auszuführen (nicht WA 9 und WA 10). Anerkenntnis, in jeweils ausgewiesenen Erdgeschossbereichen Nichtwohnnutzungen zu realisieren (nur bei den Grundstücksflächen WA 5 (1) Süd, WA 10 und WA 12 Süd). Anerkenntnis weiterer Regelungen, die auf Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplans zu beachten und im Bauvollzug zu regeln sind; insbesondere Erstellung gemeinsamer Tiefgaragen und barrierefreie Durchwegung der Grundstücke. Anerkenntnis des Beleuchtungskonzeptes Freiham.

22 Seite 22 von 29 Anerkenntnis, bodenarchäologische Untersuchungen entsprechend den im Exposé festgelegten Bedingungen vorzunehmen. Anerkenntnis, die artenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Übernahme der Verpflichtungen aus dem Verkauf der Kiesvorkommen auf den Baugrundstücken. Anerkenntnis an einer Quartiersvernetzung Freiham-Nord mitzuwirken und diese aktiv mitzugestalten, wie beispielsweise die Abstimmung unterschiedlicher Mobilitätsangebote zu einem ganzheitlichen Mobilitätskonzept auf Quartiersebene. Anerkenntnis die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auf Anforderung nachzuweisen. Im Kaufvertrag werden die Grundvoraussetzungen festgeschrieben und soweit möglich und erforderlich dinglich gesichert. 24. Wohnbauarten Die Grundstücke werden ausschließlich zur Realisierung von genossenschaftlichen Wohnbauprojekten mit einer Mischung von 25,0 % Einkommensorientierte Förderung - EOF 32,5 % München Modell-Genossenschaften und 42,5 % Konzeptionellen Mietwohnungsbau KMB ausgeschrieben. Die Bindungen für die EOF, das München Modell-Genossenschaften, sowie für den KMB sind unter Ziffer 13, Ziffer 14 und Ziffer 15 im Entwurf des Kaufvertrags (Anlage 7) geregelt. Den dargestellten Bindungen und Festlegungen müssen die Bieterinnen bei Abgabe ihres Angebotes verbindlich zustimmen. Die Ausgestaltung dieser Bindungen als Verpflichtung der Erwerberin und die Sicherung durch geeignete Instrumente (z.b. Vertragsstrafen) bleibt dem Kaufvertrag vorbehalten. Soweit erforderlich und rechtlich zulässig, erfolgt eine dingliche Sicherung. Durch entsprechende Regelungen im Kaufvertrag wird sichergestellt, dass bei einer Weiterveräußerung die Verpflichtungen auf den Rechtsnachfolger übergehen, bzw. der Ersterwerber sich nur durch eine Weitergabe entlasten kann. Eine Weiterveräußerung bedarf der Zustimmung der Landeshauptstadt München. Die aktuellen Förderbedingungen in der Einkommensorientierten Förderung und im München Modell-Genossenschaften sind in den Merkblättern (Anlage 15 und 16) dargestellt. Maßgeblich für die Bewilligung sind die Richtlinien zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Bindungen und Festlegungen für den KMB sind in Anlage 17 zusammengefasst. Wir weisen darauf hin, dass alle im Zusammenhang mit dem Wohnungsbau verwendeten Begrifflichkeiten aus dem Mietrecht (z.b. Mietvertrag) von den Begriffen des Genossenschaftsrechts abweichen können. Die Regelungsinhalte sind aber vollumfänglich zu übernehmen.

23 Seite 23 von Auswahlkriterien 2. Stufe Wenn für ein Bauquartier mehr als eine zulässige Bewerbung vorliegt, geht das Ausschreibungsverfahren in eine zweite Stufe. Diese stellt eine beschränkte Ausschreibung dar. Bewerben können sich nur einzelne oder in Gemeinschaftsbewerbungen zusammengeschlossene Baugenossenschaften, die bereits in der 1. Stufe eine zulässige Bewerbung für dieses Bauquartier abgegeben haben. Um die verschiedenen Angebote von Baugenossenschaften auch ohne Preiswettbewerb vergleichen und bewerten zu können, werden zu folgenden Themen, die über die Vergabekriterien der ersten Stufe hinausgehen, Aussagen erwartet. Diese konzeptbezogenen Angebote dienen dann als Auswahlkriterien. Punkte 1. Wohnungspolitisches Kriterium max. 25 Sparsamer Wohnflächenverbrauch beim KMB-Flächenanteil (In der EOF und dem München Modell-Genossenschaften sind verbindliche Wohnflächenobergrenzen einzuhalten.) 2. Inklusionskriterien max. 15 Module zu Inklusionsbausteinen in der Projektplanung und Realisierung, sowie bei Quartiersvernetzung und Wohnungsvergabe 3. Planerisches Kriterium max. 15 Gemeinschaftsfördernde bauliche Maßnahmen wie zum Beispiel: Gemeinschaftsräume, begehbare und begrünte Dachgärten, Werkstatträume im Keller mit Nutzungsmöglichkeiten für die Bewohnerschaft des Objektes bzw. des Quartiers 4. Mobilitätskriterien max. 15 Module zu Motorisiertem Individualverkehr, Allgemeine Mobilitätskonzepte sowie Fuß- und Fahrradverkehr und öffentlicher Nahverkehr und Umsetzung weitergehender Maßnahmen zur Mobilität 5. Ökologisches Kriterium max. 20 Anteil der Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen 6. Energetisches Kriterium max. 10 Energieerzeugung auf Dachflächen mittels Photovoltaik (z.b. Mieterstrommodell) Gesamtpunkte max. 100

24 Seite 24 von 29 Nach der vorgegebenen Bewertungsmatrix können maximal 100 Punkte erreicht werden. Den Zuschlag erhält jeweils die Baugenossenschaft, die die höchste Punktzahl erreicht. Erreichen mehrere Angebote die gleiche Punktzahl findet ein Losverfahren zwischen den Angeboten mit der höchsten Punktezahl im Gleichrang statt. Es liegt im Interesse der Landeshauptstadt München möglichst viele unterschiedliche Akteure auch im Bereich des genossenschaftlichen Wohnungsbaus zu aktivieren. Daher soll grundsätzlich eine Baugenossenschaft nur mit maximal zwei Flächen bzw. einer großen Fläche, dem WA 10, bei der Vergabe berücksichtigt werden, auch wenn sie die besten Angebote für weitere Flächen abgegeben hat. Die Bewerberinnen können entsprechende Prioritäten angeben, die die Landeshauptstadt München soweit möglich berücksichtigt. Anderenfalls trifft die Stadt eine Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen. Für den Fall, dass nicht genügend Angebote von verschiedenen Baugenossenschaften eingehen, können Bewerberinnen auch den Zuschlag für mehr als zwei Flächen bzw. zusätzlich zum WA 10 erhalten. Nähere Informationen zu den Auswahlkriterien und deren detaillierter Bewertung erhalten Sie nach Abschluss der 1. Stufe der Ausschreibung (siehe Kapitel 28). 26. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bewerberin ist auf Anforderung die Bonität nachzuweisen. 27. Bewerbung Die Abgabe der Grundstücke erfolgt ausschließlich an eingetragenen Baugenossenschaften (siehe auch Kapitel 22). Das Angebot muss das Gesamtgrundstück zum Inhalt haben, Teilflächen aus den Grundstücken werden nicht vergeben. Die vollständige schriftliche Bewerbung muss in der nachfolgend beschriebenen Form bis spätestens Donnerstag, bei folgender Adresse eingegangen sein: Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau, HA III/11 Blumenstraße 31, Zimmer 402, München

25 Seite 25 von 29 Eine persönliche Abgabe der Bewerbung im Dienstgebäude ist am nur bis Uhr möglich. Nach Uhr ist eine Abgabe nur noch über den Einwurf in den Sonderbriefkasten am Marienplatz 8, München (beim Pförtner am Fischbrunnen) möglich! Bewerbungen, die nach dem oben genannten Termin eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Zur Fristwahrung kommt es auf den Eingang der ausschreibenden Stelle (Referat für Stadtplanung und Bauordnung - HA III/11) an. Die Angebote müssen an die vorgenannte Adresse adressiert und in einem verschlossenen, deutlich mit der Aufschrift NICHT ÖFFNEN Terminsache! Angebot zum Erwerb eines Grundstückes in München Freiham Baugenossenschaft" gekennzeichneten Umschlag an die vorgenannte Adresse gesendet oder dort abgegeben werden. Bitte verwenden Sie für den Umschlag die Adressvordrucke, die den Angebotsvordrucken - Anlagen 18 bis 23 jeweils beiliegen. Vom weiteren Vergabeverfahren werden ausgeschlossen: - Bewerbungen, deren Umschlag nicht, wie im vorstehenden Absatz aufgeführt, gekennzeichnet wurde und deshalb im Rahmen der Postzustellung von den PostEingangstellen der Landeshauptstadt München geöffnet wurden. - Angebote, die per oder Fax zugeleitet wurden. - Angebote die zur Fristwahrung vorab per oder Fax gesendet wurden und anschließend ordnungsgemäß im verschlossenen Umschlag eingegangen sind. Dies gilt auch, wenn die postalische Zusendung noch vor Ablauf der Abgabefrist erfolgt. Diese Arten der Angebotsabgabe verstoßen gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit des Angebotes und dürfen daher im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden. Das Angebot / die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift der Bieterin; Bezeichnung der Fläche, auf die sich das Kaufangebot bezieht und Bestätigung des Kaufangebots in Höhe des festen Kaufpreises; für den Fall, dass eine Bieterin Angebote für mehrere der ausgeschrieben Grundstücke abgibt, sind Prioritäten für die Grundstückszuteilung anzugeben; Anerkennung der zwingenden Grundvoraussetzungen gemäß Kapitel 23 dieses Exposés; Erklärung, im Falle einer Auswahl, einen Kaufvertrag mit der Stadt unverzüglich notariell zu beurkunden. Gegenstand des Kaufvertrags sind u.a. alle in diesem Exposé bezeichneten Inhalte.

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