12. punktuelle Flächennutzungsplanänderung. Gemeinde Feldberg Ortsteil Bärental

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "12. punktuelle Flächennutzungsplanänderung. Gemeinde Feldberg Ortsteil Bärental"

Transkript

1 Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee 12. punktuelle Flächennutzungsplanänderung Gemeinde Feldberg Ortsteil Bärental Bauernmarkt F24 Stand: Frühzeitige Beteiligung

2 Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Stand: punktuelle Flächennutzungsplanänderung Fassung: Frühzeitige Beteiligung Gemeinde Feldberg Ortsteil Bärental Bauernmarkt F24 gemäß 3 (1) und 4 (1) BauGB BEGRÜNDUNG TEIL 1 (STÄDTEBAU) Seite 2 von 10 INHALT 1 Anlass der Planänderung Rechtsgrundlagen und Verfahrensablauf Lage und Größe des Änderungsbereichs Übergeordnete Planungen Regionalplan Landschaftsschutzgebiet Wald Plandarstellung Flächenbedarf Standortalternativen Umweltbericht Flächenbilanz der Flächennutzungsplanänderung Erlaeuterungsbericht 12te FNPÄ ( ).doc

3 Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Stand: punktuelle Flächennutzungsplanänderung Fassung: Frühzeitige Beteiligung Gemeinde Feldberg Ortsteil Bärental Bauernmarkt F24 gemäß 3 (1) und 4 (1) BauGB BEGRÜNDUNG TEIL 1 (STÄDTEBAU) Seite 3 von 10 1 ANLASS DER PLANÄNDERUNG Die Gemeinde Feldberg im Schwarzwald beabsichtigt die Änderung des Flächennutzungsplans für die Erweiterung der bestehenden gemischten Baufläche im Ortsteil Bärental westlich der Feldbergstraße (B 500). Anlass der Planung ist die geplante Verlegung des bestehenden Bauhofs der Gemeinde Feldberg im Ortsteil Bärental an der Bundesstraße B 500. Der Bauhof von Feldberg plant bereits seit einiger Zeit die Modernisierung und Erweiterung. Nachdem eine neue, zentralere Fläche für den Bauhof gefunden wurde, wurde überlegt, wie die nun frei werdende Fläche sinnvoll nachgenutzt werden kann. Das betreffende Grundstück liegt verkehrstechnisch äußerst günstig und ist durch die gute Lage am Knotenpunkt der B 500 und B 317 auch in städtebaulicher Hinsicht von großer Bedeutung. Auf der durch den Umzug des Bauhofs frei werdenden Fläche möchte nun ein einheimischer Investor ein Geschäftshaus als sog. Bauernmarkt errichten. Um eine wirtschaftliche Fläche für das geplante Gebäude zu erreichen und um eine ausreichende Anzahl notwendiger Stellplätze zu schaffen, ist es jedoch notwendig, eine größere Fläche als bisher baulich genutzt in Anspruch zu nehmen. Die nun vorgesehene Flächennutzungsplanänderung soll die bestehende gemischte Baufläche angemessen erweitern. Die nun geplante Bebauung stellt einen sinnvollen Abschluss bzw. eine Abrundung des bestehenden Siedlungszusammenhangs dar und wird daher von der Gemeinde befürwortet. Mit der Erweiterung der bestehenden gemischten Baufläche soll der Knotenpunkt Bärental städtebaulich aufgewertet, der Nahversorgungsschwerpunkt gestärkt, sowie neue Arbeitsplätze geschaffen und bestehende gesichert werden. Insgesamt soll die Gemeinde Feldberg als attraktiver Wohnund Gewerbestandort weiter entwickelt werden. Parallel zur Flächennutzungsplanänderung sollen mit dem Bebauungsplan Bauernmarkt die planungsrechtlichen Grundlagen zur Umsetzung des geplanten Vorhabens innerhalb eines Mischgebietes geschaffen werden. 2 RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHRENSABLAUF Für das Gebiet der Gemeinden Feldberg und Schluchsee wurde im Rahmen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee ein gemeinsamer Flächennutzungsplan aufgestellt, der am 14. Juli 2006 vom Landratsamt Breisgau- Hochschwarzwald genehmigt wurde. Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft die vorgesehenen Flächennutzungen in ihren Grundzügen dar. Bebauungspläne, die bauliche und andere Nutzungen im Detail verbindlich regeln, sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird als zweistufiges Planungsverfahren, bestehend aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß 3 (1) und 4 (1) BauGB und der Offenlage gemäß 3 (2) und 4 (2) BauGB durchgeführt. Parallel dazu wird eine Umweltprüfung nach 2 (4) BauGB durchgeführt Erlaeuterungsbericht 12te FNPÄ ( ).doc

4 Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Stand: punktuelle Flächennutzungsplanänderung Fassung: Frühzeitige Beteiligung Gemeinde Feldberg Ortsteil Bärental Bauernmarkt F24 gemäß 3 (1) und 4 (1) BauGB BEGRÜNDUNG TEIL 1 (STÄDTEBAU) Seite 4 von Der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee fasst den Aufstellungsbeschluss für die 12. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Bauernmarkt. Der vorgelegte Vorentwurf wird gebilligt und beschlossen, die Frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung gem. 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. - - Schreiben vom mit Frist zum Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 (1) BauGB. Der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee behandelt die in der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen, billigt den Entwurf und beschließt die Durchführung der Offenlage gem. 3 (2) und 4 (2) BauGB Durchführung der Offenlage gem. 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB Der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee behandelt die in der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und beschließt die Wirksamkeit der 12. Punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans Erlaeuterungsbericht 12te FNPÄ ( ).doc

5 Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Stand: punktuelle Flächennutzungsplanänderung Fassung: Frühzeitige Beteiligung Gemeinde Feldberg Ortsteil Bärental Bauernmarkt F24 gemäß 3 (1) und 4 (1) BauGB BEGRÜNDUNG TEIL 1 (STÄDTEBAU) Seite 5 von 10 3 LAGE UND GRÖßE DES ÄNDERUNGSBEREICHS Darstellung des Änderungsbereichs (rote gestrichelte Umrandung), ohne Maßstab, Quelle Luftbild: LUBW Der Änderungsbereich liegt westlich der Bundesstraße B 500 (Feldbergstraße) ca. 100 m südlich des Kreuzungspunkts B 500 / B 317 im Ortsteil Bärental. Die Abgrenzung des Änderungsbereichs hat eine Größe von ca. 0,32 ha. Der Änderungsbereich liegt im Anschluss an die bestehende Bebauung mit Wohngebäuden und städtischem Bauhof. Die Fläche südlich des Bauhofs ist derzeit Wald. Die Flächen westlich der bestehenden Gebäude nördlich des Bauhofs sollen bis zur Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes integriert werden. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite liegt ein Lebensmittelmarkt sowie nördlich davon ein Gewerbebetrieb und eine Bäckerei/Café. 4 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN Nach 1 (4) BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Aus diesem Anpassungsgebot ergibt sich für die Gemeinde die Verpflichtung zur Beachtung bestehender Ziele bei der Änderung, Ergänzung bzw. Aufstellung von Bauleitplänen. Dies gilt insbesondere für Flächennutzungspläne Erlaeuterungsbericht 12te FNPÄ ( ).doc

6 Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Stand: punktuelle Flächennutzungsplanänderung Fassung: Frühzeitige Beteiligung Gemeinde Feldberg Ortsteil Bärental Bauernmarkt F24 gemäß 3 (1) und 4 (1) BauGB BEGRÜNDUNG TEIL 1 (STÄDTEBAU) Seite 6 von Regionalplan Die Gemeinde Feldberg ist im Regionalplan 1995 des Regionalverbands Südlicher Oberrhein als Gemeinde mit Eigenentwicklung klassifiziert. Der Regionalplan 1995 befindet sich gerade in der Gesamtfortschreibung mit Stand der 2. Offenlage (durchgeführt vom bis ). Für den betreffenden Bereich der Flächennutzungsplanänderung in Bärental ergeben sich keine besonderen räumlichen Planungsziele. Südlich des Änderungsbereichs liegt eine Grünzäsur, östlich ein Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege. Die Gemeinde Feldberg geht davon aus, dass beide Darstellungen von der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung nicht beeinträchtigt werden. Auszug aus dem Regionalplan 1995 mit Fortschreibungen Raumnutzungskarte in der Fassung vom (ohne Maßstab) mit ungefährer Abgrenzung des Änderungsbereichs (schwarze Umrandung). 4.2 Landschaftsschutzgebiet Der Änderungsbereich grenzt in Teilen direkt an das Landschaftsschutzgebiet Feldberg-Schluchsee an. Das Landschaftsschutzgebiet wird von der Flächennutzungsplanänderung jedoch nicht beeinträchtigt Erlaeuterungsbericht 12te FNPÄ ( ).doc

7 Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Stand: punktuelle Flächennutzungsplanänderung Fassung: Frühzeitige Beteiligung Gemeinde Feldberg Ortsteil Bärental Bauernmarkt F24 gemäß 3 (1) und 4 (1) BauGB BEGRÜNDUNG TEIL 1 (STÄDTEBAU) Seite 7 von 10 Darstellung des Änderungsbereichs des Flächennutzungsplans (rote gestrichelte Umrandung) mit bestehender Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes (grüne Fläche), ohne Maßstab, Quelle Luftbild: LUBW 4.3 Wald Im Rahmen des Umweltberichts wurde geprüft, ob für das Vorhaben eine Waldumwandlung im Sinne der 9 und 10 LWaldG erforderlich ist. In diesem Fall ist eine Waldumwandlungserklärung für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung notwendig. Diese wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens beantragt. 5 PLANDARSTELLUNG Inhaltlich werden durch die Änderung bislang als Wald bzw. landwirtschaftliche Flächen dargestellte Flächen als zu entwickelnde gemischte Baufläche dargestellt, was der geplanten zukünftigen Nutzung entspricht Erlaeuterungsbericht 12te FNPÄ ( ).doc

8 Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Stand: punktuelle Flächennutzungsplanänderung Fassung: Frühzeitige Beteiligung Gemeinde Feldberg Ortsteil Bärental Bauernmarkt F24 gemäß 3 (1) und 4 (1) BauGB BEGRÜNDUNG TEIL 1 (STÄDTEBAU) Seite 8 von 10 Bauernmarkt Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan (2006) bisherige Darstellung Darstellung FNP-Änderung Erlaeuterungsbericht 12te FNPÄ ( ).doc

9 Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Stand: punktuelle Flächennutzungsplanänderung Fassung: Frühzeitige Beteiligung Gemeinde Feldberg Ortsteil Bärental Bauernmarkt F24 gemäß 3 (1) und 4 (1) BauGB BEGRÜNDUNG TEIL 1 (STÄDTEBAU) Seite 9 von 10 6 FLÄCHENBEDARF Durch die Ausweisung einer gemischten Baufläche in der Flächennutzungsplanänderung ergeben sich keine Änderungen beim Flächenbedarf. Die bestehende Darstellung der gemischten Baufläche enthält bereits einen Anteil an gemischten Nutzungen - Wohnen und gewerbliche Nutzungen. Der Bereich des Bauhofs soll einer entsprechenden gewerblichen Nachnutzung zugeführt werden. Die zusätzliche Ausweisung der gemischten Baufläche dient der Unterbringung der geringfügigen Erweiterung der gewerblichen Nutzungen, die die bestehenden Flächen sinnvoll ergänzen sollen. Insbesondere der südliche Bereich der Erweiterungsfläche soll hauptsächlich durch notwendige Stellplätze genutzt werden, was im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gesichert wird. 7 STANDORTALTERNATIVEN Für den Geltungsbereich der punktuellen Flächennutzungsplanänderung ergeben sich zum derzeitigen Stand keine alternativen Standorte. Der bestehende Bauhof der Gemeinde Feldberg soll zugunsten eines größeren und zentraler gelegenen Standorts verlegt werden. Die nun frei werdenden Flächen sollen einer sinnvollen Nachnutzung zugeführt und der bestehende Siedlungszusammenhang behutsam ergänzt bzw. abgerundet werden. Die bestehende Infrastruktur kann dabei sinnvoll ausgenutzt werden, wodurch zusätzliche öffentliche Kosten eingespart werden können. Durch die Ansiedlung von gewerblichen Nutzungen sollen neue und bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Durch die günstige Lage an einem gut frequentierten Verkehrsknotenpunkt soll grundsätzlich die Versorgungsqualität und die Wirtschaftskraft der Gemeinde Feldberg durch die Ausweisung von einer Mischung aus Wohnen und Gewerbe gestärkt und verbessert werden. 8 UMWELTBERICHT Gemäß 2 BauGB erfordert die Änderung des Flächennutzungsplans eine Umweltprüfung, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht des Büros faktorgruen aus Freiburg ist Teil der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung. Die Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung aufgefordert, sich zu Inhalt, Umfang und Detaillierungsgrad des mit den Flächensteckbriefen vorgelegten Umweltberichts zu äußern. Die Inhalte werden soweit erforderlich eingearbeitet Erlaeuterungsbericht 12te FNPÄ ( ).doc

10 Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Stand: punktuelle Flächennutzungsplanänderung Fassung: Frühzeitige Beteiligung Gemeinde Feldberg Ortsteil Bärental Bauernmarkt F24 gemäß 3 (1) und 4 (1) BauGB BEGRÜNDUNG TEIL 1 (STÄDTEBAU) Seite 10 von 10 9 FLÄCHENBILANZ DER FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG Die Flächenbilanz gibt die Veränderungen in der Darstellung des Flächennutzungsplans wieder. Bei der Interpretation der Flächenangaben ist zu beachten, dass der Flächennutzungsplan nicht als parzellenscharf anzusehen ist. Flächennutzung Wald Landwirtschaftliche Fläche Gemischte Baufläche Bisherige Darstellung 0,19 ha 0,13 ha Fläche in ha Zukünftige Darstellung 0,32 ha Gemeinde Schluchsee, den Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Der Planverfasser Erlaeuterungsbericht 12te FNPÄ ( ).doc

11 Gemeinde Feldberg Ortsteil Bärental Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Flächendaten Städtebaulicher Steckbrief Bauernmarkt (F24) Untersuchte Fläche: ca. 0,32 ha Topographie: nach Westen ansteigende Hanglage Nutzung: Hausgarten, Lagerflächen Bauhof, Wald FNP 2006: landwirtschaftliche Fläche, Wald Umgebung Einbindung funkt.: gemischte Baufläche gestalterisch: offene Bauweise mit Einzelgebäuden, Stellplätze landschaftl.: eben / Hanglage o.m. H MI MIV: Erschließung über B500 / B317 ÖPNV: Bhf. Bärental ca. 0,4 km Fuß-/Radverkehr über bestehende Wege und Straßen Gemischte Baufläche WA Verkehrserschließung Nutzungseignung Versorgung Grundschule Altglashütten ca. 1,5 km Rathaus Altglashütten ca. 1,8 km Lebensmittelmarkt Bärental ca. 50 m Immissionen Verkehrliche Immissionen (B500 / B317) Gewerbliche Nutzungen / Lebensmittelmarkt östlich angrenzend Luftbild o.m. Empfehlung aus städtebaulicher Sicht für die Siedlungsentwicklung geeignet Ortsbild bisher: Hausgarten, Lagerflächen, Wald Abrundung/Ergänzung des bestehenden Siedlungszusammenhangs Vorgaben für verbindliche Bauleitplanung: Berücksichtigung der Landschaftsschutzgebietsabgrenzung Gewerbliche und Verkehrliche Immissionen berücksichtigen Waldumwandlung Eingriffs-/Ausgleichsbilanz und maßnahmen Ökologische Bewertung Siehe auch Umweltbericht (LSG Feldberg-Schluchsee angrenzend, Naturschutzgebiet Rotmeer und FFH-Gebiet Hochschwarzwald um Hinterzarten ca. 50 m südöstlich, Wald) Mit Minderungsmaßnahmen für die Siedlungsentwicklung geeignet fsp.stadtplanung Stand: 10/2016

12 Br Lebensmittelmarkt VK max 1055 m² 12. Änderung des Flächennutzungsplans ausgefertigt: rechtswirksam: Schluchsee, den M 1 : Lebensmittelmarkt VK max 1055 m² 12. Änderung des Flächennutzungsplans ausgefertigt: rechtswirksam: Schluchsee, den M 1 : Verwaltungsgemeinschaft Feldberg - Schluchsee Deckblatt zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans Gemeinde Feldberg Plandatum: Bearbeiter: Sam/Wit Projekt-Nr: S fsp.stadtplanung

13 Verwaltungsgemeinschaft Schluchsee-Feldberg 12. Punktuelle Flächennutzungsplanänderung Bauernmarkt Vorschlag zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scopingpapier) / Umweltbericht Frühzeitige Beteiligung Freiburg, den Freie Landschaftsarchitekten bdla Freiburg Merzhauser Str freiburg@faktorgruen.de Heidelberg Franz-Knauff-Str heidelberg@faktorgruen.de Rottweil Eisenbahnstr rottweil@faktorgruen.de Stuttgart Schockenriedstr stuttgart@faktorgruen.de

14 L:\gop\526-Feldberg-Bärental, Bauernmarkt\Text\2-Vorentwurf\gop526_Feldberg_BaerentalOst_Scoping_FNP_ docx Abb. 1: Bisherige Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan (2006). Abb. 2: Geplante Darstellungen der FNP-Änderung. Kurzdarstellung des Vorhabens und der geplanten Änderung Die Gemeinde Feldberg sieht die Aufstellung des Bebauungsplans Bauernmarkt für die Ausweisung eines Mischgebiets am südöstlichen Rand des Siedlungsbereichs von Bärental vor. Anlass der Planung ist die geplante Verlegung des bestehenden Bauhofs der Gemeinde und die Errichtung eines Geschäftshauses auf der frei werdenden Fläche. Um eine wirtschaftliche Fläche für das geplante Gebäude zu erreichen und ausreichend Stellplätze zu schaffen, ist es notwendig, eine größere Fläche als bisher baulich genutzt in Anspruch zu nehmen. Da der Bebauungsplan in diesem Bereich nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, muss der Flächennutzungsplan parallel zum Bebauungsplanverfahren geändert werden. Dafür soll die bestehende gemischte Baufläche westlich der Feldbergstraße (B 500) erweitert werden. Bislang stellt der derzeit gültige Flächennutzungsplan im Bereich der Änderungsfläche im nördlichen Teil eine landwirtschaftliche Fläche und südlich daran angrenzend eine Fläche für Wald dar. Inhalt der 12. punktuellen Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung einer gemischten Baufläche (vgl. Abb.1 und 2). Der Änderungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,32 ha. Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Regionalplan Südlicher Oberrhein (1995): Im derzeit rechtskräftigen Regionalplan aus dem Jahr 1995 wird die Gemeinde Feldberg als Gemeinde mit Eigenentwicklung, d.h. mit Entwicklung zur Deckung für den gemeindlichen Bedarf, ausgewiesen. Das Plangebiet selbst ist ohne Darstellung. Südlich des Änderungsbereichs befindet sich eine Grünzäsur, östlich liegt ein Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege. Die Gemeinde Feldberg geht davon aus, dass die beiden Darstellungen von der vorliegenden punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans nicht beeinträchtigt werden. Vorschlag zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scopingpapier) / Umweltbericht, Verwaltungsgemeinschaft Schluchsee-Feldberg, 12. Punktuelle Flächennutzungsplanänderung Bauernmarkt Seite 2

15 Landschaftsplan Feldberg-Schluchsee (2000): Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans stellt eine mangelnde Eingrünung des Grundstücks der angrenzenden Mischgebietsfläche dar, die Siedlungsabschirmung zur Straße im Mündungsbereich B500/ B317 ist insgesamt als ungünstig zu beschreiben. Das Leitbild für den Ortsteil Bärental zeigt Möglichkeiten für weitere Siedlungsflächen durch Verdichtung oder Erweiterung im näheren Umfeld der B317 auf. Entwicklungsfähig erscheint insbesondere der Bereich oberhalb der B317 bzw. westlich der B500. Naturschutzgebiet: Der Änderungsbereich liegt außerhalb von Naturschutzgebieten. Das NSG Rotmeer befindet sich in einer Entfernung von ca. 50 m östlich des Plangebiets (Abb. 3). Natura-2000-Gebiet: Im Änderungsbereich selbst sind keine FFH- oder Vogelschutzgebiete vorhanden. In einer Entfernung von ca. 50 m in östlicher Richtung ist hingegen das FFH-Gebiet Hochschwarzwald um Hinterzarten ausgewiesen (Abb. 3). Charakteristisch für das Schutzgebiet sind großflächige Schutthalden, Felsformationen, naturnahe Schluchtwälder, Moorbiotope, Magerwiesen und naturnahe Wälder. Als Zielarten werden Steinkrebs, Groppe, Bachneunauge, Spanische Flagge, Luchs und Firnisglänzendes Sichelmoos genannt. Landschaftsschutzgebiet: Das Plangebiet grenzt unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet Feldberg-Schluchsee (Abb. 3). Wesentlicher Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiets ist die Erhaltung der Eigenart, der Vielfalt und der Schönheit der typischen streubesiedelten Landschaft des südlichen Schwarzwalds im Bereich der Gemeinden Feldberg und Schluchsee ( 3 der Schutzgebietsverordnung vom ). Die Verordnung führt u. a. folgende Gründe für die Ausweisung an: typische Schwarzwaldlandschaft abwechslungsreicher, ausgeglichener Naturhaushalt Landschaftsbild Vielzahl teilweise seltener und bedrohter Tier- und Pflanzenarten naturbezogene Erholung Naturpark: Das Plangebiet liegt flächendeckend innerhalb des Naturparks Südschwarzwald (Abb. 3). Gemäß 3 Abs. 1 der Naturparkverordnung vom ist der Zweck des Naturparks Südschwarzwald, das Gebiet des Naturparks als vorbildliche Erholungslandschaft zu entwickeln, zu pflegen und zu fördern insbesondere 1. die besondere Eignung des Naturparkgebietes als naturnahen Erholungsraum und als bedeutsame Landschaft für Tourismus einschließlich des Sports zu fördern, 2. die charakteristische Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft einschließlich deren Offenhaltung im Naturparkgebiet sowie die Ausstattung mit Lebensräumen für eine vielfältige, freilebende Tier- und Pflanzenwelt zu bewahren und zu entwickeln, 3. eine möglichst naturverträgliche Erholung für die Allgemeinheit zu gewährleisten, die Errichtung, Unterhaltung und Nutzung von umweltverträglichen Erholungseinrichtungen zu fördern und dabei dem Prinzip der Konzentration von Sommer- und Winternutzung zielgerecht zu folgen, Überlastungen zu vermeiden, sowie bereits überlastete bzw. gestörte Bereiche durch geeignete Maßnahmen zu entlasten, 4. auf der Basis der natürlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Qualität des Gebietes durch Aktivierung der vorhandenen Potentiale und durch positives Zusammenwirken verschiedener Bereiche, einschließlich der gewerblichen Wirtschaft, die regionale Wertschöpfung zu erhöhen, 5. die bäuerliche Landwirtschaft und die Forstwirtschaft in ihrer Bedeutung für die Erhaltung und Pflege der Kulturund Erholungslandschaft, auch mit ihrer landschaftsbezogenen, typischen Bauweise, und die biologische Vielfalt im Naturparkgebiet zu erhalten, zu berücksichtigen und fortzuentwickeln. Vorschlag zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scopingpapier) / Umweltbericht, Verwaltungsgemeinschaft Schluchsee-Feldberg, 12. Punktuelle Flächennutzungsplanänderung Bauernmarkt Seite 3

16 Abb. 3: Schutzgebietskulisse im Umfeld des Plangebiets (Quelle Kartengrundlage: LUBW Umweltdaten online). Bestandsaufnahme (mit Schwerpunktsetzung bei den beeinträchtigten Schutzgütern) Bewertung von Bedeutung und Empfindlichkeit: = besondere = allgemeine = geringe Bedeutung Mensch - Lärm - Erholung Arten und Biotope / Artenschutz Vorbelastung durch Lärmeinwirkungen von den Bundesstraßen B500 und B317, der Schienenstrecke Titisee-Seebrugg und von angrenzenden gewerblichen Nutzungen (u.a. Lidl-Markt). Es besteht eine besondere Empfindlichkeit hinsichtlich (zusätzlicher) Lärmeinwirkungen. Die umgebende Landschaft ist allgemein von Bedeutung für eine naturbezogene (Ferien-) Erholungsnutzung. Im Plangebiet selbst sind jedoch keine erholungsrelevante Infrastruktur oder Fuß- / bzw. Radwegeverbindungen vorhanden. Erholungseignung der Landschaft = Erholungsnutzung / Erholungsinfrastruktur = Im nördlichen Teil des Änderungsbereichs befinden sich (teil-)versiegelte Flächen mit Nebenanlagen, Zufahrten und Wegen sowie gärtnerisch genutzte Flächen und Bereiche, die als Lagerfläche des Bauhofs genutzt werden und von geringer Bedeutung für das Schutzgut Arten und Biotope sind. Der südliche Teil des Plangebiets war in der Vergangenheit mit Fichten bestockt. Diese wurden im Jahr 2016 aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt, sodass der Bestand aktuell einer Schlagflur in einem frühen Sukzessionsstadium entspricht und von geringer bis allgemeiner Bedeutung für Arten und Biotope ist. Auf Grundlage einer einmaligen Geländebegehung sowie Ergebnissen eines avifaunistischen Gutachtens für den direkt angrenzenden Bereich des Bebauungsplans Ignaz-Gfell-Platz ergibt sich die folgende artenschutzrechtliche Voreinschätzung: Das Plangebiet weist aufgrund der vorhandenen Habitatstrukturen und Störeinflüsse der angrenzenden Nutzungen keine spezielle Eignung als potenzieller Lebensraum (Ruhe- und Fortpflanzungsstätten) für Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie auf. Vorschlag zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scopingpapier) / Umweltbericht, Verwaltungsgemeinschaft Schluchsee-Feldberg, 12. Punktuelle Flächennutzungsplanänderung Bauernmarkt Seite 4

17 Boden Der Bodentyp im Änderungsbereich entspricht einer z.t. humosen oder podsoligen Braunerde. Die nutzbare Feldkapazität ist als gering bis mittel einzustufen. Die Wasserdurchlässigkeit ist mittel bis hoch. Der Boden besitzt gemäß Angaben der BK50 eine mittlere Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, eine geringe bis mittlere Filter- und Pufferfunktion für Schadstoffe und eine geringe natürliche Bodenfruchtbarkeit. Im Bereich der versiegelten bzw. anthropogen stark veränderten Flächen der Änderungsfläche (nördlicher Teil) sind die Bodenfunktionen hingegen unterbunden und lediglich von sehr geringer Bedeutung. Unter Berücksichtigung aller Funktionen weisen die Böden im Plangebiet insgesamt eine allgemeine Wertigkeit auf. Wasser Oberflächengewässer: Es sind keine Oberflächengewässer 1. oder 2. Ordnung für das Plangebiet verzeichnet. Grundwasser: Das Plangebiet befindet sich außerhalb von als Wasserschutzzone festgesetzten Gebieten. Quartäre Becken- und Moränensedimente stellen die hydrogeologische Einheit im Geltungsbereich dar. Bei dem Lockergestein handelt es sich um einen Grundwassergeringleiter mit mäßiger Ergiebigkeit. Das Gestein besitzt ein mittleres Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung. Insgesamt ist eine allgemeine Bedeutung für das Schutzgut Grundwasser festzustellen. Klima / Luft Die Gehölzbestände im Änderungsbereich wirken frischluftproduzierend, aufgrund der Kleinflächigkeit der klimarelevanten Bereiche ist das Plangebiet jedoch nur von allgemeiner Bedeutung. Landschaftsbild Kultur- / Sachgüter Wechselwirkungen Das Orts-/ bzw. Landschaftsbild im Änderungsbereich selbst sowie der näheren Umgebung ist durch bestehende Baukörper und Verkehrsflächen (B500, B317) geprägt. Das Plangebiet ist aufgrund der angrenzenden Nutzungen stark vorbelastet, der Geltungsbereich besitzt außerdem geringe Fernwirkung, sodass die Fläche insgesamt eine geringe Bedeutung sowie eine geringe Empfindlichkeit in Bezug auf das Landschaftsbild aufweist. Es liegen keine Hinweise auf Boden-, Baudenkmale oder erdgeschichtliche Zeugnisse vor. Es sind keine Wechselwirkungen bekannt bzw. zu erwarten, die über die bei den einzelnen Schutzgütern aufgeführten Auswirkungen hinausgehen. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung: Maß der Beeinträchtigung: = hoch, erheblich = mittel, erheblich = gering, nicht erheblich + = positive Auswirkung Konflikte mit den angrenzend bestehenden Nutzungen, wie z. B. Waldabstand, sind auf Ebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen. Mensch - Lärm Im Plangebiet und der näheren Umgebung bestehen bereits Vorbelastungen durch den Verkehr der angrenzend verlaufenden Bundesstraßen B500 und B317 sowie der Schienenverbindung Titisee-Seebrugg. Die Nutzung als Bauernmarkt mit den dazugehörigen Stellplatzflächen ist mit der Entstehung von weiteren Schallemissionen verbunden. Ggf. sind (passive) Schallschutzmaßnahmen erforderlich, um eine Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit zu vermeiden. - Erholung Es ist keine erholungsrelevante Ausstattung im Geltungsbereich vorhanden. Die weitere Umgebung wird für die landschaftsorientierte Erholung genutzt, die Änderungsfläche selbst sowie das Vorschlag zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scopingpapier) / Umweltbericht, Verwaltungsgemeinschaft Schluchsee-Feldberg, 12. Punktuelle Flächennutzungsplanänderung Bauernmarkt Seite 5

18 Arten und Biotope direkte Umfeld sind jedoch durch die bestehende Bebauung geprägt und besitzen nur noch einen sehr eingeschränkten Charakter einer schwarzwaldtypischen Landschaft. Insgesamt führt das Planvorhaben zu keiner besonderen Beeinträchtigung der Erholungsfunktion im Plangebiet oder dessen Umfeld. Die Umsetzung des Vorhabens ist mit der Rodung von einzelnen Gehölzen und dem dauerhaften Verlust von gering- bis mittelwertigen Biotoptypen verbunden. Außerdem ist bau- und betriebsbedingt von der Entstehung zusätzlicher Lärm- und Lichtemissionen bzw. Störungen sowie dem Verlust von (Teil-) Lebensräumen auszugehen. Dabei sind mit Umsetzung von geeigneten Vermeidungsmaßnahmen oder ggf. CEF-Maßnahmen keine unüberwindbaren artenschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten. Boden Das Planvorhaben führt zu einem Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung und Umlagerung sowie zu Bodenaufschüttungen zur Angleichung des Geländeniveaus. Betroffen sind Böden mittlerer Leistungsfähigkeit. Wasser Klima / Luft Landschaftsbild Schutzgebiete Mit der Überbauung und Versiegelung entfallen Flächen für die natürliche Niederschlagsversickerung. Der Gesteinskörper im Bereich der Änderungsfläche kann als Grundwassergeringleiter charakterisiert werden, aufgrund der Vorbelastungen und der vergleichsweise geringen zu erwartenden Neuversiegelung im Bereich der Änderungsfläche wird die Funktion der Grundwasserneubildung voraussichtlich in einem nicht erheblichen Umfang reduziert bzw. beeinträchtigt sein. Es kommt zu einer Versiegelung bislang unversiegelter Flächen in geringem Umfang sowie dem Verlust von frischluftproduzierenden Flächen, die zu einer geringfügigen Erwärmung und Belastung des Gebiets führen. Aufgrund der Höhenlage und des geringen Umfangs des Eingriffs stellt dieser Eingriff jedoch keinen erheblichen Belastungsfaktor dar. Das Planvorhaben führt zu einer Beeinträchtigung des Ortsbilds durch die Überbauung bislang nicht bebauter Flächen. Durch die angrenzende Bebauung besteht jedoch bereits eine Vorbelastung. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Eingrünung des Gebiets vorzusehen. Das Naturschutzgebiet Rotmeer dient insbesondere dem Schutz von Hoch- und Flachmoorkomplexen und montanen Wäldern. Von dem Planvorhaben im Änderungsbereich des Flächennutzungsplans gehen keine Beeinträchtigungen für diese Bereiche aus, es sind keine Veränderungen des Grundwasserhaushalts mit Auswirkungen auf die Moorbereiche zu erwarten. Zudem ergeben sich keine weiteren zerschneidenden Effekte, da das Plangebiet über die bestehende Bundesstraße erschlossen wird. Für das FFH-Gebiet Hochschwarzwald um Hinterzarten sind voraussichtlich keine Beeinträchtigungen für Lebensräume oder Zielarten des FFH-Gebiets zu erwarten. Bei den Zielarten handelt es sich überwiegend um an Gewässer gebundene Arten, deren Vorkommen in der Änderungsfläche mit hinreichender Gewissheit ausgeschlossen werden können. Der Luchs ist auf großflächige, unzerschnittene Waldgebiete angewiesen. Aufgrund der Vorbelastung durch Verkehr und Lärm ist eine aktuelle Nutzung des Plangebiets durch die Art wenig wahrscheinlich. Westlich angrenzend befinden sich zwei Teilflächen eines als Nasswiese gesetzlich geschützten Biotops. Diese Bereiche sind durch geeignete Schutzeinrichtungen von jeglicher Bebauung freizuhalten und vor negativen Eingriffen in die Flächen selbst sowie deren Boden-/Wasserhaushalt zu schützen. Die Änderungsfläche befindet sich innerhalb des Naturparks am Rand des Siedlungskörpers und ist im weiteren Umfeld stark vorbelastet (Lärm, Verkehr). Das Planvorhaben ist entsprechend nicht mit dem Verlust eines relevanten Bereichs der vorgesehenen vorbildlichen Erholungslandschaft verbunden und widerspricht nicht den Schutzzwecken des Naturparks. Stattdessen profitiert der Naturpark durch die Erweiterung des touristischen Angebots und Stärkung der lokalen oder regionalen Wirtschaft. Vorschlag zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scopingpapier) / Umweltbericht, Verwaltungsgemeinschaft Schluchsee-Feldberg, 12. Punktuelle Flächennutzungsplanänderung Bauernmarkt Seite 6

19 Kultur- und Sachgüter Bei einer ausreichenden Eingrünung des Gebiets sind keine direkten bzw. von außen wirkenden Beeinträchtigungen des Schutzzwecks des angrenzenden Landschaftsschutzgebiets zu erwarten. Wechselwirkungen Es sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Wechselwirkungen einschl. Wirkungsverlagerungen zwischen Schutzgütern werden - sofern vorhanden zusammen mit den jeweiligen Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter dargestellt. Empfehlungen für Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Beeinträchtigungen im Gebiet; im Bebauungsplanverfahren zu konkretisieren V = Vermeidung, Minimierung Erläuterung der Maßnahme: K = Kompensation (Ausgleich, Ersatz) Schutzgut / Funktion: V Ggf. Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen Mensch - Lärm V Beschränkung des Rodungszeitpunkts und des Zeitraums für Gebäudeabrisse zur Vermeidung des Eintretens artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände Arten K Festsetzung von Gehölzpflanzungen Arten und Biotope, Klima/Luft, Landschaftsbild K Ausgleich für erhebliche Beeinträchtigungen Arten und Biotope, Boden V V V Maßnahmen zum Schutz des angrenzenden gesetzlich geschützten Biotope während der Bauphase Verbot von kupfer-, zink- und bleigedeckten Dächern, sofern diese nicht beschichtet oder in ähnlicher Weise behandelt sind Reduzierung der Versiegelung auf das unbedingt notwendige Maß Arten und Biotope Wasser Boden Maßnahmen zur Vermeidung der Betroffenheit von Schutzgebieten: Das Planvorhaben schließt an die bestehende Bebauung dar, ggf. sind jedoch Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung (z.b. Eingrünung) in den Bebauungsplan aufzunehmen, sodass Auswirkungen vermieden werden können, die in das LSG hineinwirken bzw. innerhalb des Naturparks wirken und zu einer Beeinträchtigung des Schutzzwecks führen. Voreinschätzung, ob ein Ausgleich innerhalb der Vorhabenfläche ermöglicht werden kann: Voraussichtlich werden externe Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung: Bei einem Verzicht auf die Ausweisung des Gebietes sind kurzfristig keine oder nur unwesentliche Änderungen des Flächenzustands zu erwarten. Insbesondere bedeutsame naturschutzfachliche Aufwertungen innerhalb des Plangebiets sind nicht zu erwarten. Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Standortalternativen) Der Anschluss an die bestehenden Flächen mit der Nutzung der vorhandenen Ressourcen und Infrastruktureinrichtungen ermöglicht ein flächensparendes und gleichzeitig maßvolles Wachstum und eine Abrundung der bestehenden Vorschlag zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scopingpapier) / Umweltbericht, Verwaltungsgemeinschaft Schluchsee-Feldberg, 12. Punktuelle Flächennutzungsplanänderung Bauernmarkt Seite 7

20 Bebauung. Alternative Standorte sind aus wirtschaftlicher und städtebaulicher Sicht daher nicht sinnvoll. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist eine Erweiterung des Siedlungskörpers von Bärental z.b. nach Südosten ebenfalls zu vermeiden, da in diesen Bereichen ausgewiesene Schutzgebiete angrenzen (z.b. FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet). Verwendete technische Verfahren, Hinweis auf Schwierigkeiten, fehlende Kenntnisse Grundlagen dieses Umweltberichts sind eine Geländebegehung und Bestandskartierung der Biotoptypen sowie weitere verfügbare Informationen der LUBW. Diese Grundlagen werden für die Umweltprüfung auf FNP-Ebene für ausreichend gehalten. Maßnahmen zur Umweltüberwachung (Monitoring) Maßnahmen zur Umweltüberwachung werden im Rahmen des Umweltberichts zum Bebauungsplan festgelegt. Waldumwandlung Das Planvorhaben erfordert eine Waldumwandlung i.s. der 9 und 10 LWaldG. Für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ist eine Waldumwandlungserklärung zum Feststellungsbeschluss vorzulegen. Voraussetzung für eine solche Erklärung ist die Bereitstellung von geeigneten Ersatzflächen (forstrechtlicher Ausgleich) für die nachteiligen Wirkungen der Waldumwandlung. Im Gebiet der Gemeinde Feldberg wird aufgrund des hohen Waldanteils als forstrechtliche Kompensation die ökologische Aufwertung vorhandener Waldbestände anstelle von Neuaufforstungen für möglich und sinnvoll gehalten. Ggf. ist außerdem die Einhaltung eines Waldabstands zu berücksichtigen. Da der Bebauungsplan in dem möglicherweise einzuhaltenden Abstandsbereichs von 30 m jedoch nur Stellplatzflächen und keine Anlagen vorsieht, die zu Wohnzwecken oder dem vorübergehenden Aufenthalt von Menschen dienen, ist zu prüfen, ob ggf. eine Ausnahme von der Einhaltung des Waldabstands möglich ist. Hinweise zur Abschichtung Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Parallelverfahren. Für eine vertiefende Untersuchung der oben dargestellten Bestands- und Eingriffssituation wird daher auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan verwiesen. Dort werden auch Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen konkretisiert und rechtsverbindlich im Bebauungsplan festgesetzt. Freiburg, den Christine Post M.Sc. Landschaftsökologie 0761 / post@faktorgruen.de Vorschlag zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scopingpapier) / Umweltbericht, Verwaltungsgemeinschaft Schluchsee-Feldberg, 12. Punktuelle Flächennutzungsplanänderung Bauernmarkt Seite 8

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee 9. punktuelle Änderung für den Bereich Hotel Auerhahn Gemeinde Schluchsee Ortsteil Vorderaha Begründung Stand : Frühzeitige Beteiligung

Mehr

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee 9. punktuelle Änderung für den Bereich Hotel Auerhahn Gemeinde Schluchsee Ortsteil Vorderaha Begründung Stand : Offenlage (21.11.2014)

Mehr

Gemeinde Schluchsee. Umweltbericht

Gemeinde Schluchsee. Umweltbericht Gemeinde Schluchsee 9. Punktuelle Flächennutzungsplanänderung Umweltbericht Freiburg, den 12.12.2014 Stand: Offenlage Freie Landschaftsarchitekten bdla www.faktorgruen.de Freiburg Merzhauser Str. 110 0761-707647-0

Mehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1. Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich bis

Mehr

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Stand: 11. August 2015 Vorentwurf Im Auftrag der Stadt Barsinghausen Fachdienst III/ 1 Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Gruppe

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG 6. Änderung Flächennutzungsplan Bad Salzungen Stadt Bad Salzungen Zusammenfassende Erklärung Erklärung zum Umweltbericht Zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie

Mehr

Begründung. zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Bereich Löwenberger Straße

Begründung. zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Bereich Löwenberger Straße Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan Bereich Löwenberger Straße Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,

Mehr

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung Gemeinde Schwalmtal Flächennutzungsplan, 1. Änderung Erweiterung des Wohngebietes und Reduzierung der Wohngebiete und Begründung Entwurf (Stand 24.06.2011) Übersichtsplan Seite 1 Teil I der Begründung

Mehr

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS FÜR DEN BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG-KEHLÄCKER 10. ÄNDERUNG UND DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG WEST 2. ÄNDERUNG

Mehr

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische

Mehr

Zeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft

Zeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft Bisherige Darstellung Verfahrensvermerke Änderung des Flächennutzungsplans des Regionalverbandes Saarbrücken im Bereich Gewerbegebiet nördlich Flughafen Ensheim Landeshauptstadt Saarbrücken Stadtteil Ensheim

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,

Mehr

- RHEIN-ERFT-KREIS - TEILÄNDERUNG NR DANSWEILER B E G R Ü N D U N G

- RHEIN-ERFT-KREIS - TEILÄNDERUNG NR DANSWEILER B E G R Ü N D U N G STADT PULHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN - RHEIN-ERFT-KREIS - TEILÄNDERUNG NR. 14.8 DANSWEILER B E G R Ü N D U N G zur Teiländerung Nr. 14.8 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim im Bereich des südlichen

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.

Mehr

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNGSPLAN 1 ERLÄUTERUNGEN SEPTEMBER 2001 Ortsgemeinde Weingarten Baugebiet "Sportgelände" SCHARA + FISCHER BÜRO FÜR STADTPLANUNG UND ARCHITEKTUR MAX-VON-SEUBERT-STRASSE

Mehr

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT: STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-

Mehr

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Stadtplanungsamt 61/2 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Erläuterungen zum Plankonzept Stand Mai 2016 Seite: 2 A. Anlass und Ziele der Planung Die Haus-Hove-Immobilien GmbH & Co. KB hat

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 87 DER STADT FEHMARN

BEBAUUNGSPLAN NR. 87 DER STADT FEHMARN .2011 BEBAUUNGSPLAN NR. 87 DER STADT FEHMARN FÜR DAS GEBIET DER HOCHFELDER MÜHLE ZWISCHEN DER LANDESSTRASSE 217 UND DER BUNDESSTRASSE 207 NÖRDLICH VON STRUKKAMP, WESTLICH VON BLIESCHENDORF ZUSAMMENFASSENDE

Mehr

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Mehr

Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf

Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf Panoramafoto Katasterauszug Änderungs- und Erweiterungsbereich Ost: 5,2 ha 2 Rechtskräftiger

Mehr

STADT HENNEF (SIEG), 37. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG UCKERATH, SÜD-OST - SEITE 1- - BEGRÜNDUNG ENTWURF GEM. 3 ABS. 2 UND 4 ABS.

STADT HENNEF (SIEG), 37. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG UCKERATH, SÜD-OST - SEITE 1- - BEGRÜNDUNG ENTWURF GEM. 3 ABS. 2 UND 4 ABS. 1- STADT HENNEF (SIEG) 37. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hennef (Sieg) Uckerath, Süd-Ost - Begründung Teil I - Entwurf gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Stand: 19. März 2009 Stadt

Mehr

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN! ÄNDERUNGSPLAN 3 (vereinfachte Änderung nach 13 BauNVO) ERLÄUTERUNGEN JULI 2001 Bauhof der Verbandsgemeinde im Bereich der ehemaligen Bezirksstelle der Pfalzwerke

Mehr

GEMEINDE EGGSTÄTT LANDKREIS ROSENHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 8. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten:

GEMEINDE EGGSTÄTT LANDKREIS ROSENHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 8. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten: GEMEINDE EGGSTÄTT LANDKREIS ROSENHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 8. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Vorentwurf: 31.07.2007 Entwurf: 05.12.2011 17.04.2013 16.09.2014 12.04.2017 Planung: Huber Planungs-GmbH

Mehr

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22 A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung

Mehr

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

GEMEINDE PETERSBERG ORTSTEIL HORWIEDEN

GEMEINDE PETERSBERG ORTSTEIL HORWIEDEN GEMEINDE PETERSBERG ORTSTEIL HORWIEDEN 21. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEGRÜNDUNG / UMWELTBERICHT Entwurf 16.08.2017 INHALT SEITE 1. Planungserfordernis... 1 2. Situation... 1 2.1 Planungsgebiet...

Mehr

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf Markt Bad Endorf Landkreis Rosenheim Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Markt Bad Endorf erlässt aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.

Mehr

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB: GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 51 Unterneger-Zum Lehmenohl der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Mehr

Gemeinde Puchheim. Landkreis Fürstenfeldbruck. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Umweltbericht

Gemeinde Puchheim. Landkreis Fürstenfeldbruck. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Umweltbericht Gemeinde Puchheim Landkreis Fürstenfeldbruck Umweltbericht Stand: 13.10.2008/15.09.2009 Umweltbericht Stand: 13.10.2008/15.09.2009 Gemeinde Puchheim Poststraße 2 82178 Puchheim Tel.: 089-80098-0 Fax: 089-80098-222

Mehr

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hbrücken, Karlsdorf-Neuthard FNP-Einzeländerung Im Brühl Gemarkung Bruchsal Inhaltsverzeichnis Teil A A - I A - II A - III Plandarstellung Änderungsbereich

Mehr

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker Gemeinde Georgenberg Neuenhammerstraße 1 92714 Pleystein Pleystein, Johann

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev

Mehr

Satzungen nach 34 und 35 BauGB. 1

Satzungen nach 34 und 35 BauGB.  1 Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung

Mehr

ARCHITEKTUR- UND INGENIEURBÜRO BAUKONZEPT NEUBRANDENBURG GMBH

ARCHITEKTUR- UND INGENIEURBÜRO BAUKONZEPT NEUBRANDENBURG GMBH PLANER ARCHITEKTUR- UND INGENIEURBÜRO NEUBRANDENBURG GMBH Dipl.-Ing. Mirko Leddermann Büroleiter Städtebau Tel: 0395-42 559 18 E-Mail: leddermann@baukonzept-nb.de 230 Bebauungspläne für Industrie, Gewerbe,

Mehr

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Begründung Entwurf Stand: 19.06.2012 1. PLANUNGSANLASS UND VERFAHREN Der Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße

Mehr

7. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2010 FREUDENSTADT SEEWALD BAD RIPPOLDSAU-SCHAPBACH BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT

7. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2010 FREUDENSTADT SEEWALD BAD RIPPOLDSAU-SCHAPBACH BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT 7. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2010 DER VEREINBARTEN VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT FREUDENSTADT MIT DEN GEMEINDEN SEEWALD UND BAD RIPPOLDSAU-SCHAPBACH BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Inhalte I. 7. Änderung Flächennutzungsplan

Mehr

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Umweltverträglichkeitsprüfung Überblick Einführung auf europäischer Ebene

Mehr

Stadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs.

Stadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB Dipl.-Ing. Oliver Knebel, FIRU mbh Datteln, 15.01.2016 Inhalt 1. Übersicht

Mehr

Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick

Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gemeinde Hürtgenwald Informationsabend Die Zukunft regenerativer Energien in Hürtgenwald: Biogas, Photovoltaik und Windkraft! Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gliederung Standortuntersuchung

Mehr

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes Anhang XIII, 41 Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Die nachfolgende Gliederung kann bei der Erstellung der

Mehr

Anlage Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk. Abschließende Darstellung

Anlage Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk. Abschließende Darstellung Anlage B 129. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk Abschließende Darstellung B 2 Stadt Bielefeld Stadtbezirk Brackwede 129. Flächennutzungsplan-Änderung

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014

Mehr

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING Flächennutzungsplan Änderung für Teilbereiche im Parkgelände Mietraching und im Ortsteil

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein

GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein Außenbereichssatzung Ortsteil Boden Begründung Stand: 28. Mai 2015 Planung: Johann Hohlneicher Bau GmbH Theresienstraße 3 83313 Siegsdorf Tel: +49 8662/4960-0 Fax +49

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus

BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus BEGRÜNDUNG zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus 1 Inhalt: 1. Erforderlichkeit der Planung 2. Lage im Raum und räumlicher Geltungsbereich 3. Vorhandene Nutzung des

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...

Mehr

Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung

Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Bürgerinformation in Malsch am 16.+17.07.2012 Melchinger und Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite 2 16.07.2012 Melchinger

Mehr

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Bauleitplanung und Naturschutz Abwägungsgebot Eingriffsregelung

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Mehr

Bebauungsplan. Auf Haardt

Bebauungsplan. Auf Haardt Gemeinde Mettlach Bebauungsplan Auf Haardt 1. Änderung Begründung ENTWURF Saarbrücken November 2016 1 1. Anlass und Ziel der Planung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Auf Haardt soll im Gebiet ansässigen

Mehr

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Stadt Bad Wilsnack Begründung Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Planungsstand Satzungsexemplar Mai 2013 erarbeitet: Ingenieurgruppe

Mehr

im Rathaus Heinsberg, Apfelstr. 60, Zimmer 601, während der Geschäftszeiten eingesehen werden.

im Rathaus Heinsberg, Apfelstr. 60, Zimmer 601, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Bekanntmachung über die Offenlage des Entwurfes der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg im Bereich zwischen der Linderner Straße und dem Brunnenweg sowie des Bebauungsplanes Nr.

Mehr

Gemeinde Grenzach-Wyhlen. 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Power-to-Gas-Anlage (Gemarkung Wyhlen) Stand:

Gemeinde Grenzach-Wyhlen. 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Power-to-Gas-Anlage (Gemarkung Wyhlen) Stand: Gemeinde Grenzach-Wyhlen 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans (Gemarkung Wyhlen) Stand: 18.07.2017 Offenlage EE PtG M 1 : 5.000 Ergänzung Legende Flächen für Versorgungsanlagen EE PtG Erneuerbare

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

Bebauungsplan. Flugplatz Bruchsal. Stadt Bruchsal. Begründung

Bebauungsplan. Flugplatz Bruchsal. Stadt Bruchsal. Begründung Bebauungsplan Flugplatz Bruchsal Stadt Bruchsal Begründung Stadt Bruchsal Bebauungsplan Flugplatz Bruchsal Begründung Seite 1 Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan Begründung Stadt Bruchsal Bebauungsplan

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014

Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014 Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014 Bebauungsplan Nr. 151 für das Gebiet Am Hackstruck, nördlich und südlich der Robert-Koch-Straße und östlich des Maria-Bornheim-Weges und 1. Änderung des Flächennutzungsplanes

Mehr

Aufstellung der Landschaftspläne Buldern", Davensberg Senden" und Lüdinghausen" mit teilweiser Geltung für das Gebiet der Gemeinde Senden

Aufstellung der Landschaftspläne Buldern, Davensberg Senden und Lüdinghausen mit teilweiser Geltung für das Gebiet der Gemeinde Senden Aufstellung der Landschaftspläne Buldern", Davensberg Senden" und Lüdinghausen" mit teilweiser Geltung für das Gebiet der Gemeinde Senden Gemeinde Senden Gemeindeentwicklungsauschuss 21.01.2014 Abt. 70.2

Mehr

Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe

Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe 3. vereinfachte Änderung B-Plan Nr. 17 Nordfeld und Teilaufhebung B-Plan Nr. 9 Südfeld Auszug aus der Topographischen Karte 1:25.000, Blatt Nr. L 3320 Nienburg (Weser);

Mehr

GEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN:

GEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES GEMEINDE MERTINGEN FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: 7. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM PARALLELVERFAHREN MIT DER 1. ÄNDERUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES

Mehr

K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur

K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur Gemeinde Rellingen K r e i s P i n n e be r g Begründung (ohne Umweltbericht) zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 (vereinfachtes Änderungsverfahren) für das

Mehr

BEGRÜNDUNG Seite 1 von 9 1 ANLASS ZUR PLANÄNDERUNG... 2

BEGRÜNDUNG Seite 1 von 9 1 ANLASS ZUR PLANÄNDERUNG... 2 BEGRÜNDUNG Seite 1 von 9 INHALT 1 ANLASS ZUR PLANÄNDERUNG... 2 2 ÄNDERUNGSBEREICH DER 4. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS... 2 2.1 Lage des Änderungsbereichs und angrenzende Nutzungen... 2 2.2 Bisherige

Mehr

Bebauungsplan Nr Änderung und Teilaufhebung

Bebauungsplan Nr Änderung und Teilaufhebung STADT PORTA WESTFALICA Bebauungsplan Nr. 10 3. Änderung und Teilaufhebung Bocksköppen Umweltbericht Sachgebiet Stadtplanung ENTWURF Stand: 19.08.2013 aktualisiert Februar 2014 1. Einleitung Gemäß 2a BauGB

Mehr

- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - Im Vogelsang (8. Änderung), Mayen. Begründung - BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3

Mehr

Markt Pilsting Marktplatz 23 * Pilsting 1. Bürgermeister Josef Hopfensperger

Markt Pilsting Marktplatz 23 * Pilsting 1. Bürgermeister Josef Hopfensperger DECKBLATT NR. 1 ZUM BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNGSPLANUNG MI Ganacker-Süd Unterlage: 1 Markt Pilsting Marktplatz 23 * 94431 Pilsting 1. Bürgermeister Josef Hopfensperger ENTWURFSBEARBEITUNG

Mehr

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,

Mehr

Bebauungsplan Nr. 58/17 "Johanneshof 9. Änderung des FNP für den Bereich Johanneshof

Bebauungsplan Nr. 58/17 Johanneshof 9. Änderung des FNP für den Bereich Johanneshof Bebauungsplan Nr. 58/17 "Johanneshof 9. Änderung des FNP für den Bereich Johanneshof Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Bürgerversammlung/Erörterungsveranstaltung am 30. Mai 2017 Elke Minor, Benjamin

Mehr

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die 74. Änderung

Mehr

Gemeinde Grafschaft Ortsbezirk Nierendorf. Begründung zur 41. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Nierendorf

Gemeinde Grafschaft Ortsbezirk Nierendorf. Begründung zur 41. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Nierendorf Gemeinde Grafschaft Ortsbezirk Nierendorf Begründung zur 41. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Nierendorf Dezember 2016 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... II Abbildungsverzeichnis...

Mehr

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies

Mehr

BEGRÜNDUNG. zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.20 < Alter Meierhof > der Stadt Glücksburg / Ostsee

BEGRÜNDUNG. zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.20 < Alter Meierhof > der Stadt Glücksburg / Ostsee BEGRÜNDUNG zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.20 < Alter Meierhof > der Stadt Glücksburg / Ostsee Inhalt : Teil A - Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes 1. Planungsgrundlage

Mehr

Bebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf)

Bebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf) STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Wohnkaufhaus Kieselbronner Straße - Begründung - (Vorentwurf) Begründung mit örtlichen Bauvorschriften gemäß 9 (8) BauGB

Mehr

Bebauungsplan Schelmenäcker, Nord Planbereich 25-13/2

Bebauungsplan Schelmenäcker, Nord Planbereich 25-13/2 Anlage 4 zur Vorlage 078/ 2017 Stadt Leinfelden-Echterdingen Amt für Umwelt, Grünflächen und Tiefbau Bebauungsplan Schelmenäcker, Nord Planbereich 25-13/2 Scopingpapier zur Umweltprüfung Bebauungsplanverfahren

Mehr

Beigefügte Teile zum Bebauungsplan

Beigefügte Teile zum Bebauungsplan Teil B Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan B - I Begründung zum Bebauungsplan Satzungsfassung gem. GR Beschluss vom 20.11.2012 Seite 1 Teil B - Begründung B Begründung planungsrechtlicher Festsetzungen

Mehr

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG GEMEINDE DÖTLINGEN Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO und 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG Übersichtsplan (ohne Maßstab) Ehnernstraße

Mehr

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:

Mehr

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww.

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung), Stadt Selters, Ww. BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww. Juli 2016 2 Inhaltsverzeichnis 1 Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss 3 2 Räumlicher Geltungsbereich

Mehr

Beschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen

Beschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen Beschreibung des Vorhabens Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB Gemeinde Bad Essen Landkreis Osnabrück Bebauungsplan Nr. 48 B Maschweg Geschäftsstelle Osnabrück Am Schölerberg 6 Telefon: 0541/957

Mehr

Konzeption für die Freiraumdarstellungen BSN, BSLE, Regionale Grünzüge und Waldbereiche

Konzeption für die Freiraumdarstellungen BSN, BSLE, Regionale Grünzüge und Waldbereiche Konzeption für die Freiraumdarstellungen BSN, BSLE, Regionale Grünzüge und Waldbereiche Vortrag am 27.03.2014 im Planungsausschuss des Regionalrates Barbara Fels Bezirksregierung 1 Gliederung 1. Bereiche

Mehr

Gemeinde Tiefenbach. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tiefenbach durch Deckblatt 11 im Bereich des GE Lohhof

Gemeinde Tiefenbach. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tiefenbach durch Deckblatt 11 im Bereich des GE Lohhof Gemeinde Tiefenbach Änderung des Flächennutzungsplanes der durch Deckblatt 11 im Bereich des GE Lohhof Inhalt Seite 1. Begründung 2-3 2. FNP Bestand/Fortschreibung 4 3. Verfahrensvermerke 5 Entwurf vom

Mehr

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg

Mehr

Öffentliche Sitzung des Planungsausschusses

Öffentliche Sitzung des Planungsausschusses Regionalverband Donau-Iller Öffentliche Sitzung des Planungsausschusses am 08. Oktober 2013 im Rathaus Thannhausen Folie 1-08. Oktober 2013 Tagesordnung öffentlich TOP 1: TOP 2: TOP 3: TOP 4: Fracking

Mehr

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Bearbeitung: Büro Dr. Klaus Thomas Ritterstraße 8 61118 Bad Vilbel Tel: 06101/ 582106 Fax 06101/ 582108 info@buerothomas.com

Mehr

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

Bebauungsplan Im Tal, 2. Änderung Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,

Mehr

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A.

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A. Kreisstadt Siegburg 69. Änderung des Flächennutzungsplanes Grundstücksfläche am südwestlichen Rand des Gewerbegebietes Am Turm zwischen Baumarkt, der Gewerbeimmobilie Turm-Center und der Wohnbebauung entlang

Mehr

B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am ( Prierosser Straße )

B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am ( Prierosser Straße ) Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b2 6144 / XIV-215aB / I-02 B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung

Mehr

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme

Mehr

Gemeinde Möhrendorf 5. Flächennutzungsplanänderung

Gemeinde Möhrendorf 5. Flächennutzungsplanänderung Gemeinde Möhrendorf 5. Flächennutzungsplanänderung Fl.Nr. 195,196, 197und Teilf. aus 44/20, alle Gemarkung Kleinseebach östlich der Baiersdorfer Straße (Parallelverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

Gemeinde Oberschleißheim. Begründung zur 20. Flächennutzungsplan-Änderung. Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 66

Gemeinde Oberschleißheim. Begründung zur 20. Flächennutzungsplan-Änderung. Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 66 Begründung zur 20. Flächennutzungsplan-Änderung Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 66 Gemeinde Oberschleißheim Freisinger Straße 15 85764 Oberschleißheim Seite 1 Beteiligte Die Inhalte der Materialien

Mehr

26. Jahrgang 21. Februar 2017 Nr.:08 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

26. Jahrgang 21. Februar 2017 Nr.:08 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 26. Jahrgang 21. Februar 2017 Nr.:08 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 Preußenpark Gasturbinen-Prüfstand

Mehr

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße)

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße) Anlage 3 zur Drucksache TU 009 / 2014 Stadt Heidenheim an der Brenz Baubereichsplan 01.00 Begründung vom 24.01.2014 gemäß 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit 2a Nr. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nördlich der

Mehr