Q:\2003gvk\GVK-NEU\G-7 Land- und Forstwirtschaft\Verordnungen\G-Abschussplanverordnung 2018.doc \ :45:00. E n t wurf

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1 Q:\2003gvk\GVK-NEU\G-7 Land- und Forstwirtschaft\Verordnungen\G-Abschussplanverordnung 2018.doc \ :45:00 1 von 22 E n t wurf Verordnung der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die jährlichen Mindestabschüsse für Rot- und Gamswild für das Jahr 2018 festgelegt werden (Abschussplanverordnung 2018) Auf Grund des 60 Abs 1 und 2 des Jagdgesetzes 1993, LGBl Nr 100, in der geltenden Fassung wird verordnet: Mindestabschüsse für Rotwild für das Kalenderjahr Für die nachstehend angeführten Wildräume für Rotwild werden für das Kalenderjahr 2018 folgende Mindestabschüsse festgesetzt: Wildraum Hirsche Tiere Kälber Summe Nr Bezeichnung Klasse III 1 Hohe Tauern West (Pinzgau Südwest) Hohe Tauern Ost (Pinzgau Südost Gastein West) Schieferalpen (Pinzgau Mitte) Steinberge (Pinzgau Nord) Dientener Grasberge Steinernes Meer Pongau Südwest Lungau West Nockberge (Lungau Süd) Niedere Tauern Gstoder Gerzkopf Osterhorn Schafberg Untersberg Nördlicher Flachgau Summe

2 2 von 22 Mindestabschüsse für Gamswild 2 Für die nachstehend angeführten Wildräume werden für das Kalenderjahr 2018 für Gamswild folgende jährliche Mindestabschüsse festgelegt: Nr Wildraum Bezeichnung Böcke Klasse III Geißen Klasse III Kitze Summe 1 Krimmler Achental Wildgerlos Sulzbachtäler Habachtal Hollersbach Felbertal Stubachtal Granatspitzgruppe Hohe Arche Lerchwand Hoher Tenn (Kaprunertal Fuschertal West) Drei Brüder Königstuhl Reißrachkopf Mendlkopf Ritterkopf Silberpfennig Türchlwand Bernkogel Salzachursprung Rettenstein Geißstein Schmittenhöhe Spielberg Hundstein Steinernes Meer Leoganger und Loferer Steinberge Steinplatte Dietrichshorn Unkental Sonntagshorn Reiter Steinberge Frauenkogel Schuhflicker Plankenau Draugstein Kitzsteinhörndl Hochgründeck Flachau Ankogel Oberes Muhrtal Zederhaustal Südwest Pleißlingkeil Hochfeind Weißeneck Steinfeldspitz Lackenkogel Strimskogel Schladminger Tauern (Geißstein Seekarspitz Nebelspitz Hochgolling Preber) Gstoder Lungauer Nockberge (Königstuhl) Hochkönig Göll Hagengebirge Tennengebirge Schwarzerberg Gosaukamm Dachstein (Stuhlgebirge) Rinnkogel Gamsfeld Osterhorngruppe Schafberg Schober Untersberg Nördlicher Flachgau Summe

3 3 von 22 Aufteilung der Mindestabschüsse auf Wildregionen 3 Die für die Rot- und Gamswildräume festgesetzten Mindestabschüsse werden auf die Wildregionen wie folgt aufgeteilt: 1. Rotwild Wildraum 1 Hohe Tauern West (Pinzgau Südwest) Wildraum 2 Hohe Tauern Ost (Pinzgau Südost Gastein West) Wildraum 3 Schieferalpen (Pinzgau Mitte) Wildraum 4 Steinberge (Pinzgau Nord) Wildraum 5 Dientener Grasberge Steinernes Meer Wildraum 6 Pongau Südwest Lungau West Wildraum 7 Nockberge (Lungau Süd)

4 4 von 22 Wildraum 8 Niedere Tauern Gstoder Wildraum 9 Gerzkopf Wildraum 10 Osterhorn Schafberg Wildraum 11 Untersberg Gamswild Wildraum 1 Krimmler Achental Wildgerlos Wildraum 2 Sulzbachtäler Habachtal Wildraum 3 Hollersbachtal Felbertal Wildraum 4 Stubachal Granatspitzgruppe Hohe Arche Lerchwand Wildraum 5 Hoher Tenn (Kaprunertal Fuschertal West) Wildraum 6 Drei Brüder Königstuhl Reißrachkopf Mendlkopf Ritterkopf

5 5 von 22 Wildraum 7 Silberpfennig Türchlwand Bernkogel Wildraum 8 Salzachursprung Rettenstein Wildraum 9 Geißstein Schmittenhöhe Spielberg Wildraum 10 Hundstein Wildraum 11 Steinernes Meer Wildraum 12 Leoganger und Loferer Steinberge Wildraum 13 Steinplatte Dietrichshorn Unkental Sonntagshorn Wildraum 14 Reiter Steinberge Wildraum 15 Frauenkogel Schuhflicker Plankenau Wildraum 16 Draugstein Kitzsteinhörndl

6 6 von 22 Wildraum 17.1 Hochgründeck Flachau Ankogel Wildraum 17.2 Oberes Muhrtal Zederhaustal Südwest Wildraum 18 Pleißlingkeil Hochfeind Weißeneck Wildraum 19 Steinfeldspitz Lackenkogel Strimskogel Wildraum 20 Schladminger Tauern (Geißstein Seekarspitz Nebelspitz Hochgolling Preber) Wildraum 21 Gstoder Wildraum 22 Lungauer Nockberge (Königstuhl) Wildraum 23 Hochkönig Wildraum 24 Göll Hagengebirge Wildraum 25 Tennengebirge Schwarzerberg

7 7 von 22 Wildraum 26 Gosaukamm Dachstein (Stuhlgebirge) Wildraum 27 Rinnkogel Gamsfeld Wildraum 28 Osterhorngruppe Wildraum 29 Schafberg Schober Wildraum 30 Untersberg Wildraum 31 Nördlicher Flachgau In- und Außerkrafttreten 4 Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Abschussplanverordnung 2017 bis 2018, LGBl Nr 30/2017, außer Kraft.

8 8 von 22 A. Allgemeines: Erläuterungen Gemäß 60 Abs 1 des Jagdgesetzes 1993 JG, LGBl Nr 100, hat die Landesregierung auf die Dauer von längstens drei Jahren mit Verordnung für jeden Rot-, Gams- und Steinwildraum die Abschüsse, die jährlich mindestens durchgeführt werden müssen (Mindestabschüsse), soweit erforderlich auch aufgegliedert nach Geschlechtern und Altersklassen, sowie die Aufteilung dieser Abschüsse auf die einzelnen Wildregionen festzulegen. Zur Ermittlung der für die Abschussplanung maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse ( 59 Abs 2 JG) hat die Landesregierung längstens alle drei Jahre für jeden Wildraum eine Besprechung durchzuführen. Zu dieser sind die Leiter der betroffenen Hegegemeinschaften, Vertreter der Salzburger Jägerschaft, der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg, des forsttechnischen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung, der betroffenen Bezirkshauptmannschaften und im Bereich des Nationalparks Hohe Tauern des Salzburger Nationalparkfonds einzuladen. Gemäß 60 Abs 2 JG sind die Abschusszahlen unter Bedachtnahme auf die Zoneneinteilung ( 58 Abs 2 JG) so festzulegen, dass im Wildraum und in den einzelnen Wildregionen ein Bestand an Rot-, Gamsund Steinwild erreicht und erhalten wird, der den Grundsätzen des 3 JG entspricht. Örtlich und zeitlich begrenzte Engpässe der Tragfähigkeit des Lebensraums können dabei unberücksichtigt bleiben, wenn sie durch jagdbetriebliche Maßnahmen so ausgeglichen werden können, dass keine untragbaren Schäden, insbesondere keine waldgefährdenden Wildschäden ( 90 Abs 3 JG), auftreten. Treten dennoch solche Schäden auf, sind die Abschusszahlen gegenüber den vorangegangenen Jagdjahren angemessen zu erhöhen. Auf die jagdlichen Verhältnisse in den außerhalb des Landesgebietes liegenden Teilen des Lebensraums einer Wildpopulation ist Bedacht zu nehmen. Eine Festlegung gemäß 60 Abs 2 JG entspricht dann den Grundsätzen des 3 JG, wenn ein artenreicher und gesunder Wildbestand erhalten bleibt, der dem vorhandenen Lebensraum angemessen ist, die natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes erhalten werden und die im öffentlichen Interesse gelegenen günstigen Wirkungen des Waldes nicht beeinträchtigt und insbesondere waldgefährdende Wildschäden vermieden werden. Nach Durchführung der gemäß 60 Abs 1 JG geforderten Besprechungen mit Vertretern der Salzburger Jägerschaft, den Jagdbehörden der Bezirke, der Kammer für Land- und Forstwirtschaft, der Wildbachund Lawinenverbauung und des Salzburger Nationalparkfonds wurden im Jahr 2015 über Vorschlag der zuständigen Abteilung (4) des Amtes der Salzburger Landesregierung für die Jahre 2016 bis 2018 nur die Mindestabschüsse für Rot- und Gamswild festgesetzt. Die Festsetzung der Höchst- und Ersatzabschüsse für Rot- und Gamswild sollte auf Bezirksebene erfolgen, wodurch ein besseres Eingehen auf die jeweilige Situation und mehr Flexibilität bei der Abschussplanung ermöglicht werden sollte. In einer Besprechung am 8. März 2017 mit den betroffenen Interessengruppen hat sich gezeigt, dass auf Grund jagdlicher Notwendigkeiten Anpassungen der festgesetzten Mindestabschüsse erforderlich sind. Entsprechende Regelungen wurden gemeinsam mit den Betroffenen der Wildregionen 2.1, 2.2 und 8.4 erarbeitet und in der Folge durch die Abschussplanverordnung 2017 und 2018, LGBl Nr 30/2017, verbindlich. Da sich die darin für das Jahr 2017 für die Wildregionen 2.1 und 2.2 festgelegten Mindestabschüsse aus jagdfachlicher Sicht bewährt haben und die damit bewirkte positive Entwicklung der Wildschadensituation fortgeführt werden soll, sollen die Abschusszahlen auch im Jahr 2018 beibehalten werden. Ebenfalls im Hinblick auf die Wildschadensituation und wegen der reduzierten Wildstände entsprechen die für die Wildregion 10.5 vorgesehenen Mindestabschüsse nicht den tatsächlichen Erfordernissen. Eine entsprechende Anpassung scheint daher aus sachverständiger Sicht ratsam. Die geplanten Änderungen der Mindestabschusszahlen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr auf Grundlage des 60 Abs 1 dritter Satz JG erfolgen. Hinzu kommt, dass die für das Jahr 2017 in der Abschlussplanverordnung 2017 und 2018 angeordneten Abschusszahlen heute ohnedies keinen Anwendungsbereich mehr haben. Daher scheint es auch im Sinne einer Rechtsbereinigung und der Übersichtlichkeit zweckmäßig, die Abschussplanverordnung 2017 und 2018 außer Kraft zu setzen und für das Jahr 2018 eine neue, eigene Abschussplanverordnung zu erlassen. In weiten Teilen werden die Festlegungen der geltenden Verordnung aufrechterhalten. Genauere Ausführungen zu den vorgeschlagenen Bestimmungen finden sich in den Erläuterungen zu den einzelnen Wildregionen. Bei der Festsetzung der Mindestabschüsse soll die bisherige Systematik beibehalten werden: In Wildregionen, die nicht in der Freizone liegen, wird, wenn die Festsetzung von Mindestabschüssen nicht erforderlich ist, diese mit 0 festgesetzt. In Wildregionen, die in einer Freizone liegen, wird durch das Symbol zum Ausdruck gebracht, dass im Hinblick auf den 59 Abs 1 JG die Festsetzung eines Mindestabschusses nicht in Betracht kommen kann. Für den Zeitraum 2019 bis 2021 wird nach Prüfung der maßgeblichen Grundlagen im Laufe des Jahres 2018 eine eigene Abschussplanverordnung erlassen werden.

9 9 von 22 B. Gesetzliche Grundlage: 60 Abs 1 und 2 des Jagdgesetzes C. Kosten: Das Vorhaben wird für die Gebietskörperschaften keine Mehrkosten zur Folge haben. D. Zur Abschussplanung für Rotwild ( 1 und 3): 1. Vorbemerkungen und grundsätzliche Erwägungen: Die Festlegungen in den 1 und 3 in Bezug auf Rotwild entsprechen in weiten Teilen den Festlegungen der Abschussplanverordnung 2017 und Bereits bei der Ausarbeitung der Abschussplanverordnung 2004 bis 2006 herrschte auf Expertenebene Übereinstimmung darüber, dass ein weiterer Zuwachs in den einzelnen Rotwildpopulationen eine ernsthafte Gefährdung der Wälder zur Folge hat und dass es im Hinblick auf die Folgen der Windwurfkatastrophe vom 14. bis 16. November 2002 auch notwendig sein wird, die Rotwildbestände weiterhin kurz zu halten, da in den kommenden Jahren eine Bejagung des Rotwildes durch die großflächig nachkommenden Jungwaldbestände erheblich erschwert sein wird. In den Jahren 2004 und 2005 lagen die Zahlen der getätigten Abschüsse zwar jeweils über den festgelegten Mindestabschüssen, auf Grund der damaligen Wildstandzählungen war aus jagdfachlicher Sicht jedoch davon auszugehen, dass auch diese über die Mindestabschüsse hinausgehenden Abschüsse noch nicht die gewünschte Reduktion der Rotwildbestände gebracht haben. Für die Abschussplanung für die Jahre 2007 bis 2009 erschien vor dem Hintergrund von überhöhten Rotwildbeständen und einer insgesamt unveränderten Wildschadensituation speziell in bestimmten, von der Windwurfkatastrophe 2002 stark betroffenen Gebieten eine starke Reduktion der Rotwildbestände dringend notwendig, um eine rasche Wiederbewaldung zu sichern und die damit verbundenen flächenwirtschaftlichen Projekte nicht zu gefährden. Diese Überlegungen waren auch für die Abschussplanung für die Jahre 2010 bis 2012 und 2013 bis 2015 entscheidend. Berücksichtigt wurden dabei auch die durch die (erneuten) Windwurfkatastrophen verursachten Waldschäden. Die angestrebte Bestandsreduktion bei Rotwild sollte mit der Abschussplanverordnung 2016 bis 2018 fortgesetzt werden. Die Festlegung der Mindestabschüsse für die Jahre 2016 bis 2018 orientierte sich insgesamt an den für die Jahre 2013 bis 2015 festgesetzten Mindestabschüssen; die Fortschreibung dieser Festlegungen unterstützte den bereits eingeleiteten Effekt einer Bestandsreduktion. Dabei wurde der Jägerschaft auch die Möglichkeit eröffnet, in den einzelnen Wildregionen in den jährlich zu erstellenden Abschussplänen auf die Wildschadensituation flexibel zu reagieren und die jährlichen Abschusszahlen eigenverantwortlich entsprechend zu erhöhen. In der Abschussplanverordnung 2017 und 2018 wurde im Lichte der Entwicklungen in jüngerer Vergangenheit in bestimmten Bereichen eine Reduktion der Mindestabschüsse normiert. Im Anschluss waren die Abschusszahlen und die Wildschadensituation im Jahr 2017 zu evaluieren. Da die Mindestabschusszahlen in den Wildregionen 2.1 und 2.2. im Jahr 2017 erfüllt wurden und sich bewährt haben, sollen sie auch für das Jahr 2018 angeordnet werden. Nachdem in der Wildregion 10.5 die Fütterungsstände wesentlich reduziert werden konnten, sollen die Mindestabschusszahlen an aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Für die Jagdjahre 2019, 2020 und 2021 werden die Mindestabschusszahlen für Rot- und Gamswild in einer eigenständigen Verordnung geregelt werden. Der vorliegende Verordnungsvorschlag ist in fachlicher Hinsicht das Ergebnis einer Abwägung nach den Kriterien Wildstand, Lebensraumeignung und Wildschäden (Wildschadensmonitoring) unter Berücksichtigung der Schutzwaldsanierungsprojekte. Im Einzelnen: 1.1. Entwicklung des Wildstandes: Die von der Salzburger Jägerschaft durchgeführten Berechnungen gehen von einem (tatsächlichen) Sommerwildstand von Stück im Jahr 1998 und nunmehr von (errechneten) Stück und von einem (tatsächlichen) Winterwildstand von Stück im Jahr 1998 und nunmehr von (errechneten) Stück aus Gesundheitszustand des Rotwildes, Entwicklung des Fallwildes: In Bezug auf den Gesundheitszustand des Rotwildes im Bundesland Salzburg wurden in den letzten drei Jahren seitens der Bezirksforstinspektionen in den Hegegemeinschaften keine Auffälligkeiten festgestellt.

10 10 von 22 Die Entwicklung des Fallwildes seit dem Jahr 2010 zeigt folgendes Bild: Hirsche Tiere Kälber Summe Abschussstatistik: Die Vorgaben der Abschussplanverordnung 2007 bis 2009, der Abschussplanverordnung 2010 bis 2012, der Abschussplanverordnung 2013 bis 2015 wurden in den Jahren 2007 bis 2014 in nachstehender Weise erfüllt: Hirsche Klasse III Tiere Kälber verordnete Mindestabschüsse /2009 getätigte Abschüsse Erfüllung in % % 1 97 % 1 99 % 1 getätigte Abschüsse Erfüllung in % 1 95 % 1 91 % 1 87 % 1 getätigte Abschüsse Erfüllung in % 1 97 % 1 89 % 1 82 % 1 verordnete Mindestabschüsse getätigte Abschüsse Erfüllung in % 1 95 % 1 89 % 1 86 % 1 verordnete Mindestabschüsse /2012 getätigte Abschüsse Erfüllung in % % 1 96 % 1 89 % 1 getätigte Abschüsse Erfüllung in % % % 1 98 % 1 verordnete Mindestabschüsse /2015 getätigte Abschüsse Erfüllung in % % % % 1 getätigte Abschüsse Erfüllung in % 1 98 % 1 96 % 1 92 % 1 1 Die Ermittlung der Quote erfolgt auf der Grundlage der für das jeweilige Jahr in den Jahresabschussplänen gemäß 60 Abs 4a JG insgesamt festgelegten Abschusszahlen 1.4. Entwicklung des Waldes und des Wildlebensraums: Der Wald ist ein wichtiger Bestandteil des Wildlebensraums im Bundesland Salzburg. Neben der Nutzwirkung hat der Wald mit regional unterschiedlicher Bedeutung auch noch eine Schutz-, Wohlfahrtsund Erholungswirkung. Zudem gilt er als letztes Refugium der Biodiversität, sodass dem Wald eine Lebensraumfunktion nicht abzusprechen ist. Dies gilt auch für die heimischen Schalenwildarten. Ein wichtiges Ziel des jagdlichen Handelns ist es daher, die Schalenwildbestände so zu bewirtschaften, dass die Ausübung der Waldwirkungen (vor allem jener im öffentlichen Interesse) nicht behindert wird. Vor allem im Bereich der Waldverjüngung kommt es immer wieder zu einem lokalem hohen Wildeinfluss, welcher die forstfachlichen Bestrebungen, etwa in Richtung einer Verbesserung der Schutzfunktion, mittelfristig gefährdet. Die folgende Darstellung zeigt die Verteilung der Waldwirkungen im Bundesland Salzburg (Quelle: Folder Der Wald in Salzburg, Hrsg Land Salzburg, 2014).

11 11 von Um den Einfluss des Schalenwildes, damit verbundene Trends und Entwicklungen einheitlich zu erfassen, wurde seit dem Jahr 2004 in dreijährigen Intervallen mittels einer österreichweit anerkannten Methodik der Wildeinfluss auf der Ebene der Verwaltungsbezirke erhoben und dargestellt. Die folgende Abbildung (Quelle: BFW Praxisinformation Salzburg Wildeinflussmonitoring , Nr 33/6-2014) zeigt die Situation im Bundesland Salzburg: Das Niveau des ohnehin bereits hohen Wildeinflusses (in der folgenden Abbildung rot dargestellt) in den Jahren 2004 bis 2006 hat sich in den Jahren 2010 bis 2012 leicht erhöht. Das Niveau des mittleren und geringen Wildeinflusses (in der folgenden Abbildung grün bzw orange dargestellt) hat sich dagegen in den Jahren 2010 bis 2012 im Vergleich zu den Jahren 2004 bis 2006 verringert. Eine Verbesserung der Gesamtwildschadensituation kann daraus insgesamt nicht abgeleitet werden. Die Bezirksergebnisse präsentieren sich schon etwas differenzierter, eine seriöse Aussagen ermöglichende Auswertung nach einzelnen Wildregionen kann jedoch nicht durchgeführt werden Ein weiteres Indiz für die Entwicklung des Wildeinflusses auf die Waldvegetation ist die Anzahl von Verfahren zur Anordnung jagdbetrieblicher Maßnahmen auf Grund zu erwartender, waldgefährdender Wildschäden. Bei den Bezirksverwaltungsbehörden wurden in den letzten Jahren eine Vielzahl von derartigen Anordnungen allein in den letzten sieben Jahren waren es landesweit 748 getroffen, wobei die Anträge in aller Regel von der örtlichen Jägerschaft selbst gestellt werden. Viele dieser Verfahren betreffen Ausnahmen von den Schonzeitbestimmungen, um die geforderten Mindestabschüsse über eine längere Schusszeit abwickeln zu können. Allein 16 Verfahren wurden wegen einer durch jagdbare Tiere verursachten flächenhaften Gefährdung des Bewuchses ( 16 Abs 5 Forstgesetz 1975, BGBl Nr 440) eingeleitet. Die folgende Abbildung zeigt die Anzahl der von den einzelnen Bezirksverwaltungsbehörden durchgeführten jagdrechtlichen Verfahren zur Vermeidung von waldgefährdenden Wildschäden.

12 12 von Die Wildeinflusssituation ist im Bundesland Salzburg generell kritisch zu sehen. Nach den Windwürfen in den Jahren 2002, 2007 und 2008 wurden im gesamten Bundesland großflächige Verjüngungen notwendig. In weiten Teilen des Landes wurde und wird der Waldentwicklung im Hinblick auf eine rasche Optimierung der Schutzfunktion vorrangiges Augenmerk geschenkt. Gerade in dieser Zeit wurden auch die Rotwildbestände aufgebaut; erst in den letzten Jahren wurden die Anstrengungen, die stark anwachsenden Populationen zu reduzieren, deutlich verstärkt. Das Ziel der Windwurfaufforstungen war es, vertikal und horizontal gestufte Bestände für die nächsten Generationen aufzubauen. Der Wildeinfluss der nächsten Jahre wird maßgeblich über das Erreichen dieses Zieles entscheiden. Dies ist umso mehr von Bedeutung, als mit zunehmendem Bestandesalter die Bejagung und damit die Umsetzung abgestimmter jagd- und forstpolitischer Ziele immer schwieriger wird. Eine Reduktion vor allen der Rotwildbestände auf ein zukünftigen Anforderungen (für die nächsten 20 Jahre) entsprechendes Niveau ist daher aus forstfachlicher Sicht unabdingbar. 2. Zu den Mindestabschüssen für Rotwild in den jeweiligen Wildräumen: Wildraum 1 Hohe Tauern West (Pinzgau Südwest) Allgemeine Charakteristik des Wildraums 1: Der Wildraum 1 umfasst das westliche Ende des Bundeslandes Salzburg sowie die südlich der Salzach gelegenen Gebiete des westlichen Oberpinzgaus in der Region der Hohen Tauern. Als natürliche Waldgesellschaften überwiegen je nach Höhenstufe die Zirbenwälder, Lärchen-Zirbenwälder, subalpine Fichtenwälder und montane Fichten-Tannenwälder. Wichtige Mischbaumarten sind Bergahorn, Grün- und Grauerle, Vogelbeere und Buche. 80 % der Waldflächen dieses Wildraums sind im Waldentwicklungsplan als Schutzwald mit einer hohen und mittleren Wertigkeit der Schutzfunktion ausgewiesen. 10 % der Waldflächen weisen mit einer mittleren Wertigkeit der Wohlfahrtsfunktion noch ein öffentliches Interesse an der Erhaltung auf, während 10 % Wirtschaftswald (Leitfunktion Nutzfunktion) darstellen. Der gesamte Wildraum ist geprägt von großflächigen Windwürfen aus dem Jahr 2002 (Föhnsturm Uschi ). Vor allem im Bereich der Talausgänge und an den Nordhängen sind große Wiederaufforstungsflächen vorhanden. Eine Evaluierung im Bereich der geförderten Projekte ergab, dass die Aufforstung gut funktioniert hat. 90 % der Flächen sind verjüngt. Die Baumartenmischung entspricht nicht immer den Verjüngungszielen, Entmischungsverbiss durch Schalenwild hat aber kaum stattgefunden, davon sind hauptsächlich Pionierbaumarten betroffen. 21 % der Flächen sind bereits im Dickungsstadium, bei 42 % der Flächen wird das Dickungsstadium erst in 10 Jahren erreicht. Im Wildraum 1 wurden zahlreiche Schutzwaldprojekte zur Umsetzung der Wiederaufforstung durchgeführt (etwa Brunnsteinwald, Wildgerlos und Felbertal II; Summe der reservierten Fördergelder: ca 3 Millionen Euro; Umsetzungszeitraum: bis 2023 bzw 2028). Die Aufforstungsflächen werden in den nächsten Jahren sukzessive in das Dickungsalter einwachsen. Hier beginnen sich die Bestände zu differenzieren

13 13 von 22 und erste Pflegeeingriffe zum Erreichen der Bestockungsziele werden in Angriff genommen. Spätestens ab dem Stangenholzalter steigt die Schadensdisposition für Schälschäden, welche neben der Holzentwertung auch Stabilitätsprobleme im Schutzwald nach sich ziehen. Dem gilt es mit rechtzeitiger Anpassung der Wildbestände an zukünftige Lebensraumbedingungen entgegen zu treten. Aus heutiger Sicht erfordert dies eine Reduktion der Rotwildpopulation im Wildraum 1. Besonderheiten der Wildregion 1.1: Die Wildregion 1.1 weist laut Waldentwicklungsplan 70 % der Waldflächen mit Leitfunktion Schutzfunktion auf. Auf 20 % der Waldflächen ist eine mittlere Schutzfunktion zugewiesen. Demgegenüber stehen 90 % Rotwildkernzone und 10 % Randzone. In dieser Wildregion wurden innerhalb der letzten drei Jahre neun Anordnungen gemäß 90 JG getroffen. Mit Wildgerlos und Brunnsteinwald wurden zwei flächenwirtschaftliche Projekte eingerichtet. Die Gesamtfördermittel belaufen sich auf mehr als eine Million Euro. Trakte zur Überwachung der Entwicklung des Wildeinflusses wurden eingerichtet. Zur Zeit liegt lediglich die Erstaufnahme vor. Spezielle Maßnahmen waren bislang noch nicht notwendig. Das Rechenmodell der Salzburger Jägerschaft zeigt einen stagnierenden Winterwildstand, der über dem Fütterungswildstand liegt. Sowohl aus forstfachlicher Sicht als auch aus der Sicht der Hegegemeinschaft wird die Beibehaltung der Abschusszahlen der letzten Abschussplanverordnung als sinnvoll erachtet. Besonderheiten der Wildregion 1.2: Die Wildregion 1.2 weist auf ca 66 % der Waldflächen die Leitfunktion Schutzfunktion auf. Vor allem am orografisch rechten Ausgangsbereich des Hollersbachtales mussten großflächige Windwurfflächen wieder in Bestand gebracht werden. Die für den Wildraum 1 beschriebene Ausgangssituation hinsichtlich der Entwicklung der Schutzwälder unter Einfluss des Rotwildes trifft hier voll und ganz zu. Zudem mussten zur Vermeidung zu erwartender waldgefährdender Wildschäden vor allem im Ausgangsbereich der Tauerntäler in vielen Jagden mehrmals jagdbetriebliche Maßnahmen insgesamt 26 in den letzten drei Jahren angeordnet werden. Im Rahmen eines Förderprojektes der Initiative Schutz durch Wald wurden die Maßnahmen im Objektschutzwald finanziert. Sollte die Entwicklung der Objektschutzwirkung durch Einflüsse verzögert oder gar unmöglich gemacht werden, so sind zur zeitlichen Überbrückung technische Maßnahmen unumgänglich; für die öffentliche Hand würde diesfalls eine Kostenerhöhung um das 9-fache entstehen. Der errechnete Winterwildbestand der letzten Jahre entspricht mit Ausnahme 2014 in etwa dem Fütterungswildstand. Besonderheiten der Wildregion 1.3: In der Wildregion 1.3 ist der Schutzwald mit ca 60 % der Waldfläche ebenfalls dominant. Sowohl in den Tauerntälern (zb Felbertal) als auch an den nordexponierten Talausgangsbereichen (zb Tannberg Oberhang) wurden großflächige Schutzwaldsanierungen eingeleitet. Das flächenwirtschaftliche Projekt Felbertal II stand kurz vor seiner Einstellung, erst dann wurde durch Grundeigentümer und Jagdausübende die Schadenssituation durch intensive Bejagung und Einzelschutzmaßnahmen verbessert. Dies bestätigt sich mittlerweile auch auf den Trakterhebungspunkten (letzte Aufnahme 2012). Zur Zeit werden die Verjüngungsziele erreicht. Zusätzliche Belastungen würden dieses Projekt jedoch endgültig zu Fall bringen, wobei Rückforderungen der eingesetzten Mittel nicht auszuschließen sind. In der Wildregion 1.3 wurden in den letzten drei Jahren insgesamt sieben Anordnungen gemäß 90 JG wegen zu erwartender waldgefährdender Wildschäden getroffen. Der errechnete Winterwildstand entspricht dem im Übrigen gleichbleibenden Fütterungswildstand der letzten Jahre. Besonderheiten der Wildregion 1.4: Die Wildregion 1.4 umfasst das Mühlbachtal. Der Schutzwaldanteil ist hier deutlich geringer, die Waldflächen liegen hauptsächlich an den Talausgängen. Auch hier finden sich großflächige Wiederbewaldungsflächen, die der im Pkt 2. beschriebenen allgemeinen Charakteristik entsprechen. Der errechnete, leicht abnehmende Winterwildstand liegt unter dem Fütterungswildstand. Probleme bestehen im Bereich eines Naturwaldreservates. In der Wildregion 1.4 wurden in den letzten drei Jahren insgesamt sechs Anordnungen gemäß 90 JG wegen zu erwartender waldgefährdender Wildschäden getroffen. Wildraum 2 Hohe Tauern Ost (Pinzgau Südost Gastein West)

14 14 von 22 Allgemeine Charakteristik des Wildraums 2: Der Wildraum 2 umfasst die Tauerntäler Kapruner Tal, Fuscher Tal, Rauriser Tal und Gasteiner Tal Westseite. Als natürliche Waldgesellschaften überwiegen je nach Höhenstufe die Lärchen-Zirbenwälder, subalpine Fichtenwälder und montane Fichten-Tannenwälder. Wichtige Mischbaumarten sind Bergahorn, Grün- und Grauerle, Vogelbeere und Buche. Im Bereich der Talausgänge aber auch in den Tälern selbst sind große Wiederaufforstungsflächen vorhanden. Eine Evaluierung im Bereich der geförderten Projekte ergab, dass die Aufforstung gut funktioniert hat. 90 % der Flächen sind verjüngt. Die Baumartenmischung entspricht nicht immer den Verjüngungszielen, Entmischungsverbiss durch Schalenwild hat aber kaum stattgefunden, davon sind hauptsächlich Pionierbaumarten betroffen. 21 % der Flächen sind bereits im Dickungsstadium, bei 42 % der Flächen wird das Dickungsstadium erst in 10 Jahren erreicht. Im Wildraum 2 wurden zahlreiche Schutzwaldprojekte zur Umsetzung der Wiederaufforstung durchgeführt (etwa ISDW Fusch, FWP Kaprun, ISDW Bucheben; Summe der Fördergelder: ca 4 Millionen Euro; Umsetzungszeitraum: bis 2023). Die Aufforstungsflächen werden in den nächsten Jahren sukzessive in das Dickungsalter einwachsen. Hier beginnen sich die Bestände zu differenzieren und erste Pflegeeingriffe zum Erreichen der Bestockungsziele werden in Angriff genommen. Spätestens ab dem Stangenholzalter steigt die Schadensdisposition für Schälschäden, welche neben der Holzentwertung auch Stabilitätsprobleme im Schutzwald nach sich ziehen. Dem ist durch eine rechtzeitige Anpassung der Wildbestände an die zukünftigen Lebensraumbedingungen entgegen zu treten. Aus heutiger Sicht erfordert das mit wenigen (vorübergehenden) Ausnahmen eine Reduktion der Rotwildpopulation im Wildraum 2. Besonderheiten der Wildregion 2.1: Die Wildregion 2.1 weist laut Waldentwicklungsplan 70 % der Waldflächen mit Leitfunktion Schutzfunktion auf. Auf 20 % der Waldflächen gilt die Nutzfunktion als Leitfunktion. Demgegenüber stehen 95 % Rotwildkernzone und 5 % Randzone. In dieser Wildregion wurden im Fuschertal jagdbetriebliche Anordnungen nach 90 JG getroffen. In der Wildregion 2.1 sind sowohl das flächenwirtschaftliche Projekt Kaprunertal als auch das ISDW Projekt WG Fusch eingerichtet und weitgehend umgesetzt worden. In Summe wurden seitens der öffentlichen Hand drei Millionen Euro für die Sanierung der Schutzwaldbestände eingesetzt. Die in den Jahren 2005, 2008 und 2011 im Kapruner Tal von Prof. DI Dr. Friedrich Reimoser durchgeführten begleitenden Kontrollmaßnahmen ergaben, dass der laufende Schaden hinsichtlich des Erreichens der Verjüngungsziele eine leicht steigende Tendenz aufweist (arg.: Insgesamt lässt der bisher festgestellte Wildeinfluss auf die Waldverjüngungsdynamik im Untersuchungsgebiet lokal negative Auswirkungen (Wildschaden) erkennen. Großflächig konnte sich die Waldverjüngung bisher ohne gravierende Wildprobleme entwickeln. Aus gegenwärtiger Sicht wird auf den tiefergelegenen Standorten ein Mischwald mit Laubholzdominanz und in höheren Lagen ein Mischwald mit Nadelholzdominanz entstehen. Entscheidend für den weiteren Erfolg einer standortgemäßen Waldverjüngung wird sein, dass in den nächsten Jahren die geplanten und bisher durchgeführten Maßnahmen zur Wildstandsregulierung konsequent umgesetzt werden, auch wenn die Wildbejagung in Folge des nunmehr vermehrten Deckungsangebots für das Wild (höhere Vegetation, teilweise beginnendes Dickungsstadium) schwieriger wird. Auf gut wüchsigen Standorten dürften die Zielbaumarten bald in ausreichender Anzahl der Äserhöhe des Wildes entwachsen, wodurch Verbiss an den übrigen Bäumen keinen Schaden mehr bedeutet. Gleichzeitig steigt jedoch die Schälgefahr in den heranwachsenden Dickungen. ). Im Fuschertal wurden im Zuge einer Diplomarbeit ( Wiederbewaldung von Kahlflächen nach Sturm- und Borkenkäferkalamitäten im Fuschertal, Martin Limmert, April 2015) die Verjüngungszustände auch hinsichtlich des Wildeinflusses beurteilt. Es zeigte sich, dass die Mischbaumarten in der Höhenentwicklung bereits zurück bleiben. Die Verjüngungsziele werden zwar in Bezug auf die Baumartenmischung noch erreicht, im Dickungsstadium sind die Mischbaumarten auf Grund der schlechteren Höhenentwicklung jedoch nicht mehr konkurrenzfähig und fallen aus. Das Bestockungsziel ist gefährdet. In der Wildregion 2.1 wurden in den letzten drei Jahren insgesamt 16 Anordnungen gemäß 90 JG wegen zu erwartender waldgefährdender Wildschäden getroffen. Im Bereich Fusch besteht ein sensibles Projektgebiet, das keinen höheren Wildstand verträgt. Der errechnete Winterwildbestand ist leicht abnehmend und liegt unter den Angaben des Fütterungswildstandes. Seit dem Jahr 2002 war die Wildregion 2.1 von mehreren Windwurfereignissen und damit verbundenen Käferkalamitäten betroffen. Die großflächigen Gebiete wurden wieder in Bestand gebracht und dabei auch jagdwirtschaftliche Maßnahmen ergriffen (Anlegen von Schussschneisen, Schaffung von geeigneten Reviereinrichtungen wie Jagdsteigen, Hochsitze etc). Wie die Abschussstatistiken zeigen, wurde der Jagddruck erhöht und Abschüsse getätigt, die in diesem Ausmaß in den Vorjahren nicht erreicht wurden. Diese Maßnahmen haben gegriffen, was auch der Zustand der Bestände, die sich bereits im Dickungssta-

15 15 von 22 dium befinden oder in den nächsten Jahren in dieses Stadium gelangen werden, beweist. Erhebungen der Landesforstdirektion ergaben, dass der Verbiss bei Nadelholz kaum von Bedeutung ist, bei Laubholz natürlich ein größeres Ausmaß erreicht. Es ist jedoch keine Entmischung der Bestände konstatiert worden. Die jagdliche Problematik ergibt sich daraus, dass auf Grund des langjährigen starken Jagddruckes das Rotwild in diesen Dickungen einsteht und dort nicht bejagbar ist. In der Besprechung am 8. März 2017 wurde mit den betroffenen Interessengruppen eine Strategie zur Lösung dieser Problematik erarbeitet: Demnach: Im Jagdjahr 2017 sollte der Jagddruck im Bereich der Wildregion 2.1 so stark verringert werden, dass das Rotwild die Dickungen wieder verlässt und sich wieder vertraut im angestammten Lebensraum bewegt. Für das Jagdjahr 2018 war ursprünglich geplant, den Jagddruck wieder zu erhöhen. Dementsprechend wurden die Festlegungen in der Abschussplanverordnung 2017 und 2018 getroffen. Nach dem Ende des Jagdjahres 2017 wurde festgestellt, dass die für das Jahr 2017 verordneten Mindestabschüsse über 100 % erfüllt wurden. Die Wildschadensituation erwies sich als befriedigend; es wurden kaum neue Schäden gemeldet. Insgesamt haben sich die Mindestabschussvorgaben für das Jahr 2017 aus jagdfachlicher Sicht bewährt. Sie sollen daher auch für das Jahr 2018 beibehalten werden. Die Gesamtzahl der verordneten Mindestabschüsse beträgt im Jagdjahr 2018 daher wie Mit der folgenden Aufteilung kann weiterhin ein der gegebenen Situation entsprechendes Geschlechterverhältnis gesichert werden: Wildregion Hirsche Klasse III Tiere Kälber Besonderheiten der Wildregion 2.2: Die Wildregion 2.2. beschäftigt die Forstbehörde seit mehreren Jahren intensiv. In einer gemeinsamen Strategie wurden zahlreiche Maßnahmen auf der Grundlage eines wildökologischen Gutachtens (Forstner 2010) erfolgreich umgesetzt. Ein begleitendes Monitoring ergab, dass sich eine wesentliche Verbesserung zwar nicht eingestellt hat, die Verjüngungsentwicklung aber auch nicht schlechter geworden ist. Neue Schälschäden mit kleinlokaler Bedeutung wurden im Frühjahr 2015 gemeldet. Jagdbetriebliche Anordnungen wurden in den letzten drei Jahren nur vereinzelt erlassen. Betrachtet man dagegen das letzte Jahrzehnt, wurden insgesamt 31 jagdbetriebliche Anordnungen erlassen und sechs Verfahren auf Basis festgestellter Waldverwüstung durchgeführt. Im Zuge von Förderprojekten wurden seit 2010 fast Euro an Fördermitteln bereitgestellt, deren Auszahlung auf Grund der Wildschadensentwicklung 2011 ausgesetzt wurde. Die Projekte standen vor dem endgültigen Aus. Die Hegegemeinschaft wird von der AG Rotwildbewirtschaftung begleitet. Im Protokoll zur Sitzung am 8. November 2016 wurde festgehalten, dass bereits eine Reihe von Maßnahmen zufriedenstellend umgesetzt wurde. Weiters kann festgestellt werden, dass nach den Windwurfereignissen und den damit verbundenen Käferkalamitäten große Anstrengungen unternommen wurden, die Mindestabschüsse zu erfüllen. Trotz hoher Vorgaben in der Verordnung konnten 2015 noch 90 % der Freigaben erfüllt werden. Im Bereich dieser Wildregion kumulieren verschiedene Probleme wie fehlende Aufschließung von Revieren und damit schwierigste Verhältnisse bei Bejagung und Lieferung des Rotwildes. In leichter bejagbaren Bereichen besteht offensichtlich keine Bereitschaft zur Mehrübernahme von Mindestabschüssen. In einer Reihe von Revieren können die vorgeschriebenen Mindestabschüsse tatsächlich nicht erfüllt werden. Aus diesen Gründen wurde in der Abschussplanverordnung 2017 und 2018 für das Jahr 2017 eine Reduktion der in der Abschussplanverordnung 2016 bis 2018 ausgewiesenen Mindestabschüsse im Ausmaß von 40 Stück vorgenommen. Dies erschien unter der Bedingung vertretbar, dass außerdem Abschüsse von 20 Stück von schwer bejagbaren und unter schwierigsten Bedingungen zu bewirtschaftenden Jagdgebieten auf Jagdgebiete verschoben wurden, die besser aufgeschlossen sind, leichter zu bejagen sind und auch einen höheren Wildstand aufweisen. So sollte auch in diesen Gebieten ein vorübergehender verringerter Jagddruck die Situation entschärfen und in den Folgejahren einen besseren Jagderfolg ermöglichen. Da sich das für 2017 festgelegte Konzept aus jagdfachlicher Sicht bewährt hat, soll es auch für 2018 beibehalten werden. Dagegen bestehen keine jagdfachlichen Bedenken. Die Mindestabschusszahlen für 2018 sind daher: Wildregion Hirsche Klasse III Tiere Kälber

16 16 von 22 Besonderheiten der Wildregion 2.3: Die Wildregion 2.3 umfasst den westlichen Teil des Gasteiner Tales. Die Waldbestände in der Wildregion 2.3 sind im Waldentwicklungsplan zu 30 % als Schutzwald und zu 70 % als Wirtschaftswald mit mittlerer Schutzfunktion ausgewiesen. Auf 50 % der Jagdgebiete wurde in den letzten drei Jahren zur Vermeidung unmittelbar zu erwartender Wildschäden durch Rotwild eine jagdbetriebliche Anordnung getroffen. Im Süden der Wildregion werden umfangreiche Lawinenverbauungen mit begleitenden forstbiologischen Sicherungsmaßnahmen umgesetzt. Hier gilt es mit besonderem Augenmerk die Bestandesentwicklung zu forcieren. Die Wiederherstellung der Schutzfunktion über die Lebensdauer der technischen Bauwerke hinaus hat hier Priorität vor allen anderen Interessen. In der Wildregion 2.3 wurden in den letzten drei Jahren neun Anordnungen nach 90 JG auf Grund zu erwartender waldgefährdender Wildschäden getroffen. Wildraum 3 Schieferalpen (Pinzgau Mitte) Charakteristik der Wildregion 3.1: Die Wildregion 3.1 hat nur einen geringen Kerngebietsanteil, Wildbestände werden daher in die Randzonen gedrückt. Ein tragbarer Wildbestand soll durch Fütterungsauflassungen erreicht werden. In der Wildregion 3.1 wurden in den letzten drei Jahren insgesamt acht Anordnungen gemäß 90 JG wegen zu erwartender waldgefährdender Wildschäden getroffen. Die errechneten Winterwildbestände liegen deutlich über den gezählten Fütterungswildständen. Charakteristik der Wildregion 3.2: Der Fütterungswildstand liegt über dem errechneten Winterwildstand. In der Wildregion 3.2 wurden in den letzten drei Jahren elf Anordnungen gemäß 90 JG wegen zu erwartender waldgefährdender Wildschäden getroffen. Charakteristik der Wildregion 3.3: Der errechnete Winterwildstand liegt deutlich über dem Fütterungswildstand. In der Wildregion 3.3 wurden in den letzten drei Jahren 33 Anordnungen gemäß 90 JG wegen zu erwartender waldgefährdender Wildschäden getroffen. Wildraum 4 Steinberge (Pinzgau Nord) Charakteristik der Wildregion 4.1: In dieser Wildregion wurde eine Fütterung aufgelassen, bei den Bayerischen Saalforsten wurde ein Berufsjäger eingestellt. Die leicht abnehmenden, errechneten Winterwildbestände liegen über den Fütterungswildständen. In der Wildregion 4.1 wurde in den letzten drei Jahren eine Anordnung gemäß 90 JG wegen zu erwartender waldgefährdender Wildschäden getroffen. Charakteristik der Wildregion 4.2: In dieser Wildregion wurde eine Fütterung aufgelassen, bei den Bayerischen Saalforsten wurde ein Berufsjäger eingestellt. Die leicht abnehmenden, errechneten Winterwildbestände liegen über den Fütterungswildständen. In der Wildregion 4.2 wurden in den letzten drei Jahren zwei Anordnungen gemäß 90 JG wegen zu erwartender waldgefährdender Wildschäden getroffen. Charakteristik der Wildregion 4.3: Die errechneten Winterwildbestände entsprechen den gleichbleibenden Fütterungswildständen. In der Wildregion 4.3 wurde in den letzten drei Jahren eine Anordnung gemäß 90 JG wegen zu erwartender waldgefährdender Wildschäden getroffen.

17 17 von 22 Wildraum 5 Dientener Grasberge Steinernes Meer Charakteristik der Wildregion 5.1: Die Wildregion 5.1 umfasst im Wesentlichen das Saalfeldener Becken und den Bereich Maria Alm. Aus forstwirtschaftlicher Sicht handelt es sich zum einen um extreme Schutzwaldstandorte in der geologischen Einheit der nördlichen Kalkalpen (Südabdachung des Steinernen Meeres), zum anderen um Waldbestände höchster Bonität auf den Standorten der Pinzgauer Grasberge. Die Grasberge sind geprägt durch steile Grabeneinhänge und bezogen auf die Geologie oftmals durch instabile Hanglagen. Die Schutzfunktion des Waldes ist daher in der Wildregion nicht zu unterschätzen, gehören doch gerade die Grasberge zu den Naturgefahrenhotspots des Landes Salzburg. Im Waldentwicklungsplan ist lediglich die Hälfte der Waldfläche mit der Schutzfunktion als Leitfunktion beschrieben. Dies hängt mit der oft kleinflächigen Ausprägung von Grabeneinhängen zusammen. Die Einstufung einer mittleren Wertigkeit der Schutzfunktion auf weiteren 30 % der Waldflächen in dieser Wildregion weist auf die lokale Bedeutung der Schutzfunktion über die eigentlichen Schutzwälder hinaus hin. Öffentliche Fördermittel zum Erhalt oder zur Verbesserung der Schutzfunktion wurden in diesem Bereich lediglich für Einzelfälle vergeben; großflächige Projekte gibt es nicht. Die leicht abnehmenden, errechneten Winterwildbestände liegen über den zunehmenden Fütterungswildständen der letzten Jahre. In der Wildregion 5.1 wurden in den letzten drei Jahren 61 Anordnungen gemäß 90 JG wegen zu erwartender waldgefährdender Wildschäden getroffen. In der Vergangenheit wurden illegale Fütterungen festgestellt. Charakteristik der Wildregion 5.2: Die Wildregion 5.2 besitzt eine nur geringe Rotwildtauglichkeit. Die Fütterungswildstände weisen eine leicht zunehmende, die errechneten Winterwildbestände eine leicht abnehmende Entwicklung auf. In der Wildregion 5.2 wurden in den letzten drei Jahren fünf Anordnungen gemäß 90 JG wegen zu erwartender waldgefährdender Wildschäden getroffen. Wildraum 6 Pongau Südwest Lungau West Charakteristik der Wildregion 6.1: Auf der Sonnseite ist der Wildstand schwer zu erfassen (Außensteher), weiters findet Gatterhaltung statt. Die errechneten Winterwildbestände liegen deutlich über den Fütterungswildständen. In der Wildregion 6.1 wurden in den letzten drei Jahren sechs Anordnungen gemäß 90 JG wegen zu erwartender waldgefährdender Wildschäden getroffen. Charakteristik der Wildregion 6.2: Das Großarltal ist von großflächigen Schutzwaldlagen geprägt. In etwa 80 % der Waldfläche in dieser Region weisen die Leitfunktion Schutzwald auf. Die restlichen Flächen sind aus Sicht der Nutzfunktion von hoher Bedeutung, weisen aber immer noch eine mittlere Wertigkeit der Schutzfunktion auf. Im Großarler Tal ist ein flächenwirtschaftliches Projekt eingerichtet. In Bezug auf Wildschäden sind keine Auffälligkeiten bekannt. Die errechneten Winterwildbestände liegen unter den Winterwildbeständen, diese steigen bedingt durch Fütterungen im Bereich einer Großjagd an, eine Reduktion soll durch Berufsjäger erfolgen. In der Wildregion 6.2 wurden in den letzten drei Jahren sechs Anordnungen gemäß 90 JG wegen zu erwartender waldgefährdender Wildschäden getroffen.

18 18 von 22 Charakteristik der Wildregion 6.3: Der errechnete Winterwildbestand ist gleichbleibend, der geringere Fütterungswildstand leicht abnehmend. In der Wildregion 6.3 wurde in den letzten drei Jahren eine Anordnung gemäß 90 JG wegen zu erwartender waldgefährdender Wildschäden getroffen. Charakteristik der Wildregion 6.4: Die Wildregion 6.4 liegt überwiegend in der Randzone und ist mit zwei Fütterungen ausgestattet, die jeweils für ein Jahr genehmigt wurden. Die Wildschadensituation wird beherrscht, Schäden an Beständen haben ihre Ursache in Schneedruck und Windwürfen. Die gleichbleibenden errechneten Winterwildbestände sind höher als die Fütterungswildstände. In der Wildregion 6.4 wurde in den letzten drei Jahren eine Anordnung gemäß 90 JG wegen zu erwartender waldgefährdender Wildschäden getroffen. Charakteristik der Wildregion 6.5: Die Wildregion 6.5 weist einen hohen Kernzonenanteil auf. Die Fütterungswildstände nehmen zu, ebenso Außensteher. Die gleichbleibenden, errechneten Winterwildstände liegen (noch) über den Fütterungswildständen. Wildraum 7 Nockberge (Lungau Süd) Charakteristik der Wildregion 7.1: Lediglich 30 % der Waldfläche der Wildregion 7.1 sind Schutzwald. Auffällig ist allerdings der hohe Anteil der Nutzfunktionsflächen mit mittlerer Schutzfunktion mit ca 50 % der Waldflächen. Der errechnete Winterwildbestand und der höhere Fütterungswildstand ist insgesamt leicht abnehmend. In der Wildregion 7.1 wurden in den letzten drei Jahren 13 Anordnungen gemäß 90 JG wegen zu erwartender waldgefährdender Wildschäden getroffen. Wildraum 8 Niedere Tauern Gstoder Charakteristik der Wildregion 8.1: Die Wildregion 8.1 ist touristisch intensiv genutzt und wird durch Fütterungen bewirtschaftet. Die Fütterungswildstände sind leicht zunehmend, der errechnete Winterwildstand leicht abnehmend. In der Wildregion 8.1 wurde in den letzten drei Jahren eine Anordnung gemäß 90 JG wegen zu erwartender waldgefährdender Wildschäden getroffen. Charakteristik der Wildregion 8.2: Die Wildregion 8.2 weist im Bereich Untertauern einen hohen Kahlwildbestand auf, im Bereich Forstau besteht ein Wintergatter. Die Fütterungswildstände sind bis auf das Jahr 2015 mit den errechneten Winterwildbeständen etwa gleich hoch. In der Wildregion 8.2 wurden in den letzten drei Jahren acht Anordnungen gemäß 90 JG wegen zu erwartender waldgefährdender Wildschäden getroffen. Charakteristik der Wildregion 8.3: Die Wildregion 8.3. umfasst das Zederhaustal. Bis auf wenige Waldbestände am Übergang zum St. Michaeler Becken ist die Schutzfunktion die Leitfunktion dieser Wälder. Begleitend zur Tauernautobahn kommt dem Schutzwald als Objektschutzwald eine besondere Bedeutung zu. Drei flächenwirtschaftliche Projekte mit einem Gesamtvolumen von 3,6 Millionen Euro unterstreichen die Bedeutung des Schutzwaldes in diesem Bereich. Im Zuge der Evaluierung der Windwurfaufforstungen wurde festgestellt, dass die Verjüngungsziele erreicht werden. Jagdbetriebliche Anordnungen wurden im Bereich St. Michael in der Randzone verfügt. Die Fütterungswildstände entsprechen in etwa den errechneten Winterwildständen und sind gleichbleibend.

19 19 von 22 Charakteristik der Wildregion 8.4: In der Wildregion 8.4 besteht eine Großfütterung, Abschüsse werden nicht erfüllt. Die über den errechneten Winterwildbeständen liegenden Fütterungswildstände sind in den letzten Jahren ansteigend. In der Wildregion 8.4 wurden in den letzten drei Jahren sieben Anordnungen gemäß 90 JG wegen zu erwartender waldgefährdender Wildschäden getroffen. Ab 2014 gab es bei der Erfüllung der Mindestabschüsse eklatante Einbrüche. Trotz intensiver Bemühungen konnten die in der Verordnung ausgewiesenen Mindestabschüsse nicht getätigt werden. Um das Geschlechterverhältnis nicht zu stören und sowohl einen gesunden Rotwildbestand als auch einen geeigneten Lebensraum erhalten zu können, wurden die Mindestabschusszahlen für das Jahr 2017 reduziert. Für das Jahr 2018 gelten wieder die Vorgaben, wie sie bereits in der Abschussplanverordnung 2017 und 2018 und der Abschussplanverordnung 2016 bis 2018 vorgesehen waren. Charakteristik der Wildregion 8.5: In der Wildregion besteht ein Wintergatter. Die unter den errechneten Winterwildbeständen liegenden Fütterungswildstände sind in den letzten Jahren stetig ansteigend. In der Wildregion 8.5 wurden in den letzten drei Jahren sieben Anordnungen gemäß 90 JG wegen zu erwartender waldgefährdender Wildschäden getroffen. Charakteristik der Wildregion 8.6: Diese Wildregion im Osten des Lungaus ist auf 30 % der Waldfläche durch die Schutzfunktion geprägt. Spezielle Schutzwaldförderprogramme sind dort nicht eingerichtet. Schäden bzw entsprechende jagdbetriebliche Anordnung gab es mehrfach im Randzonenbereich. Eine Fütterungsauflösung steht kurz bevor. Fütterungswildstände und errechnete Winterwildstände sind mit Ausnahme des Jahres 2015 relativ gleich hoch und leicht abnehmend. In der Wildregion 8.6 wurden in den letzten drei Jahren 15 Anordnungen gemäß 90 JG wegen zu erwartender waldgefährdender Wildschäden getroffen. Wildraum 9 Gerzkopf Charakteristik der Wildregion 9.1 und 9.2: Die Schutzwaldbestände umfassen in der Wildregion 9.1 und 9.2 laut Waldentwicklungsplan ca 40 % der Waldfläche dieser Wildregionen. Der Großteil ist als Rotwildrandzone eingestuft, Schäden oder Verfahren mit jagdbetrieblichen Anordnungen sind in den letzten drei Jahren nicht vorgekommen. Seitens des Landesforstdienstes sind keine speziellen Schutzwaldprogramme geplant oder in Umsetzung. Die Aufforstungen nach den Stürmen Kyrill (2007), Emma und Paula (2008) werden erst evaluiert. Die errechneten Winterwildbestände und Fütterungswildstände sind in beiden Wildräumen jeweils etwa gleich hoch, im Wildraum 9.1 gleichbleibend, im Wildraum 9.2 leicht abnehmend. Wildraum 10 Osterhorn Schafberg Charakteristik der Wildregion 10.1: Die errechneten Winterwildbestände und Fütterungswildstände sind etwa gleich hoch und gleichbleibend. In der Wildregion 10.1 wurden in den letzten drei Jahren sechs Anordnungen gemäß 90 JG wegen zu erwartender waldgefährdender Wildschäden getroffen.

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