Wie wirkt zunehmender Verbraucherschutz in der Behindertenhilfe auf die Unternehmensstrategie?

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1 Wie wirkt zunehmender Verbraucherschutz in der Behindertenhilfe auf die Unternehmensstrategie? Vortrag bei der Fachtagung Dienstleistungsmanagement am Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Bernzen

2 Gliederung 1. Das Verbraucherschutzkonzept des BGB 2. Die Tradition der öffentlichen Fürsorge 3. Das Recht öffentlich garantierter Sozialleistungen 4. Gefahrenabwehrrecht 5. Bedeutung zivilrechtlicher Assistenzverträge 6. Schlechtleistung und Mängelgewährleistung 7. Funktion von Verbraucherschutz 8. Operative Perspektiven

3 1. Regelungskonzept des BGB Privatautonomie als zentrale Kategorie Vertragsfreiheit und begrenzter Typenzwang Schlechtleistung und Mängelgewährleistung Marktausschluss als zentrales Schutzangebot des BGB Verbraucherschutzrechte als milderes Mittel Beschränkung der Vertragsfreiheit Typenzwang

4 2. Die Tradition der öffentlichen Fürsorge kirchliche Grundfunktion Diakonia Definition einer staatlichen Verantwortung im Zuge weltanschaulicher Pluralisierung Übernahme der Haltung der mitleidenden Zuwendung Verbindung von unterstützenden und begrenzenden Handlungslinien

5 3. Das Recht der öffentlich garantierten Sozialleistungen I In Verfolgung des Rechtsstaats- und des Sozialstaatsprinzips Entwicklung der Rechtsfigur der Teilhaberechte Das Projekt des SGB 1 Abs. 1 SGB I: Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten.

6 3. Das Recht der öffentlich garantierten Sozialleistungen II Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen schaffen, die Familie schützen und fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.

7 3. Das Recht der öffentlich garantierten Sozialleistungen III Objektives Leistungsrecht und subjektive öffentliche Rechte Erfahrung der der begrenzten Observanz im Bereich des (lediglich) objektiven Leistungsrechts Subjektive öffentliche bei Teilhabeansprüchen als zentrales Verbraucherschutzrecht des Bürgers gegenüber der öffentlichen Verwaltung

8 3. Das Recht der öffentlich garantierten Sozialleistungen IV Synchronisation der öffentlich-rechtlichen Sozialleistungsansprüche und privatrechtlicher Vereinbarungen durch Konzessionsverträge nach 75 SGB XII Problem: Leistungsniveaus und gefahrenabwehrrechtliche Standards Problem: Nutzung abwehrrechtlich gewonnener Informationen für Konzessionsverträge Problem: Erstattungsforderungen bei Minderleistungen

9 4. Gefahrenabwehrrecht I Grundrechtsschutz in privatrechtlichen Relationen Genehmigungspflichtige Handlungen gesetzlicher Vertreter Begrenzung der Handlungsmöglichkeit gesetzlicher Betreuer Präventive Verbote mit Erlaubnisvorbehalt Erlaubnispflicht bei relativ kontrollierbarer Gefahr Beschwerdeverfahren als Genehmigungsvoraussetzung Nebenbestimmungen zur Gefahrenkontrolle Melde- und Informationspflichten

10 4. Gefahrenabwehrrecht II Überschreitung des abwehrrechtlich gebotenen zum Zweck der Herstellung funktionsfähiger Märkte Problem: Nutzung der abwehrrechtlichen Mitteln gewonnenen Informationen Problem: Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Leistungsanbieter Anforderungen an gesetzliche Regelungen

11 5. Bedeutung privatrechtlicher Assistenzverträge Zivilrechtliche Assistenzverträge als Voraussetzung für die Leistungserbringung Tradition der unvollständigen Verträge Bezug auf Vereinbarungen nach den 75 SGB XII Bezug auf die Hilfeplanung nach 58 SGB XII Bezug auf weitere Planungen Bedeutung ergänzender zivilrechtlicher Regelungen

12 3. Schlechtleistung und Mängelgewährleistung Anspruch des Kunden auf vollständige Erfüllung Anspruch auf Nachbesserung Anspruch auf Minderung Problem: Unnachholbarkeit der Assistenzleistung Problem: Unnützlichkeit von Minderungsleistungen bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt

13 7. Funktion des Verbraucherschutzes I Begriff des Verbrauchers Planwidriges Informations- und Machtungleichgewicht mit der Gefahr des Marktversagens Ausgleich des Machtgefälles durch Marktausschluss Einschränkung der Vertragsfreiheit Verbandsklagerechte

14 7. Funktion des Verbraucherschutzes II Ausgleich des Informationsgefälles durch Generelle Informationen Beratung im Einzelfall Ziel: Herstellung eines funktionsfähigen Marktes

15 3. Funktion des Verbraucherschutzes III Problemfelder: Organisation der Eingliederungshilfe als marktförmiges Geschehen Dienst- oder Werkverträge? Arbeitsergebnisse als geschuldeter Leistungsinhalt Input und Gefahrenabwehr Der Hilfeempfänger als Kunde im formalen Sinne und der Staat als Kunde im materiellen Sinne Weitgehend strukturelles Desinteresse der Hilfeempfänger an funktionierendem Verbraucherschutz im technischen Sinn Interesse des Nichtverbrauchers Staat an Minderung

16 8. Operative Perspektiven I These: Die Installation einer schlüssigen Verbraucherschutzstrategie ist für Anbieter von Eingliederungshilfe unausweichlich Praktischer Druck durch ehrenamtliche Betreuer und Angehörige Keine operative Aktivität durch örtliche Verbraucherzentralen Verbraucherschützende Aktivitäten als Feld symbolischer Politik

17 8. Operative Perspektiven II Perspektive I: Unterstützung örtlicher Verbraucherschutzzentralen bei der Schaffung einer eigenen Health-Care-Fähigkeit Problem und Mittel: Zweckgebundene Spende Perspektive II: Aufbau einer trägereigenen Verbraucherschutzaktivität im Kontext von QM Problem: Diskreditierbarkeit wegen der Konzernabhängigkeit

18 8. Operative Perspektiven III Perspektive III: Schaffung neuer (beinahe) unabhängiger Strukturen, etwa durch Bestellung (und Bezahlung) eines unabhängigen, weisungsfreien Beauftragen oder einer weisungsfreien Kommission Schadensausgleich in Form von besonderen Vergünstigungen als Sachleistungen Ermöglichung von schiedsgerichtlichen Entscheidungen dieser Stelle aufgrund von Schiedsvereinbarungen

19 Prof. Dr. Christian Bernzen BERNZEN SONNTAG Rechtsanwälte Steuerberater Mönckebergstraße Hamburg

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