Fahrtkostenerstattung

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1 Fahrtkostenerstattung Erstattung von Fahrtkosten zu einem Uveitiszentrum

2 + Informationen zur Erstattung von Fahrtkosten Benötigen Sie eine Fahrtkostenerstattung? Bestimmte finanzielle Belastungen können bei der Krankenkasse geltend gemacht werden. Oft hören wir die Frage: Ich bin bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Kann meine Krankenkasse die Bezahlung einer notwendigen Fahrt zu einer Untersuchung verweigern? Die Antwort dazu lautet: Nein! Nach den Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses muss die Krankenkasse auch Fahrten zu ambulanten Terminen bezahlen, wenn diese mit ärztlicher Verordnung bei der Krankenkasse vorher beantragt wurden. Die Krankenkassen übernehmen nur Fahrtkosten, die unbedingt notwendig sind. Bei ambulanten Behandlungen erfolgt nur selten eine Übernahme der Fahrtkosten, Ausnahme sind häufige Therapien bei bestimmten Grunderkrankungen oder wenn der Versicherte einen bestimmten Schwerbehindertenausweis (Kennzeichen H Hilflosigkeit) nachweisen kann. In jedem Fall müssen Fahrscheine, Quittungen und Bescheinigungen aufbewahrt werden. An Uveitis erkrankte Menschen sind meistens chronisch krank und müssen daher über einen längeren Zeitraum immer wieder eines der Uveitis-Zentren oder andere Ärzte aufsuchen. Hier empfiehlt es sich in Absprache mit der Krankenkasse diese Fahrten generell genehmigen zu lassen und sich dann bei den folgenden Sammelabrechnungen auf das Bewilligungsschreiben zu beziehen.

3 Zusammen ist man stark Welche Unterlagen brauchen Sie? ACHTUNG: Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung übernimmt die Krankenkasse nur nach vorheriger Genehmigung. Fahrscheine/Fahrausweise und Bestätigung der Klinik, des Arztes, dass und zu welchem Zweck die Behandlung stattgefunden hat. + Wie beantragt man eine Erstattung von Fahrtkosten zu einem Uveitiszentrum? Um ein Bewilligungsschreiben von der Krankenkasse zu erhalten, ist der erste Schritt eine gute Zusammenarbeit des Patienten mit seiner Krankenkasse. Somit ist es sinnvoll, sich von einem Arzt oder einem Sozialrechtsexperten aus einem der Uveitiszentren und einem Leiter/in der DUAG-SHG informieren zu lassen, bevor man einen Antrag bei der Krankenkasse stellt. Bei weiteren Fragen rufen Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse an oder Sie wenden sich an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit zum Thema Krankenversicherung , Mo Do 8-18 Uhr, Fr 8-15 Uhr. In der Praxis sollten Sie sich keine allzu großen Hoffnungen machen, es ist eine wahre Ochsentour die ambulanten Fahrtkosten erstattet zu bekommen. Es kommt häufig zu einer Ablehnung der Kostenübernahme, auch nach Widerspruch und Klage bei dem Sozialgerichtsverfahren.

4 Vorlagen für die Krankenkasse. Eine Erstattung erfolgt nur unter den folgenden Bedingungen: Zwingende medizinische Gründe Nächste Behandlungsstätte, d.h. es werden die Kosten bis zur nächsten erreichbaren geeigneten Behandlungsstätte und zurück übernommen, es sei denn, es besteht ein zwingender medizinischer Grund für die Behandlung an einem entfernteren Ort Mit ärztlicher Verordnung Mit ärztlicher Begründung des Beförderungsmittels Mit Schwerbehindertenausweis= SBA von 100% plus Merkzeichen H Grundsätzlich müssen Sie die Fahrtkostenerstattung selbst organisieren, allerdings sind in der Regel Vordrucke bei den Krankenkassen erhältlich. Patientenorganisationen wie SHG der DUAG können einem dabei eventuell behilflich sein. Welche Unterlagen benötigen Sie? ACHTUNG: Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung übernimmt die Krankenkasse nur nach vorheriger Genehmigung! Sie benötigen: Fahrscheine/Fahrausweise Eine Bestätigung der Klinik, an welchen Tagen Sie dort zur Behandlung waren Eine Bestätigung des überweisenden Arztes warum Sie dorthin überwiesen wurden Ein persönliches Anschreiben mit Kontaktdaten, in dem Ihr Anliegen begründet wird. Alle Unterlagen sollten zur Sicherheit kopiert (oder gescannt) und zu ihren Unterlagen gelegt werden, bevor Sie sie an die Krankenkasse abschicken!

5 Selbstbestimmt Patient sein Hier ein kleiner Test: Wie weit sind Sie schon auf dem Weg zu einem selbstbestimmten Patienten? Ein mündiger, souveräner und selbstbestimmter Patient: Kennt seine Rechte (und Pflichten) und kann sie durchsetzen Bereitet sich auf einen Arztbesuch vor Nimmt für wichtige Arztgespräche eine Vertrauensperson mit Kann Kritik äußern, so dass sie gehört wird Fragt so lange, bis er den Arzt verstanden hat Weiß, wann ein Arztbesuch nötig ist und wann überflüssig Kennt seine Wünsche und Ziele Kann Nein! sagen Hält Ordnung in seinen Unterlagen und dokumentiert seine Krankengeschichte Weiß, wo er sich Unterstützung holen kann Bemüht sich um wichtige Informationen und schätzt die Informationsquellen richtig ein Hat eine Rechtsschutzversicherung Kann mit Ungewissheiten umgehen

6 + An alles gedacht? Und alles dabei? Vorbereitung Tipps Mehr erfahren? 6 Wer gut vorbereitet ist, hat es leichter! Sie können selbst aktiv zum Behandlungserfolg beitragen, indem Sie alle Befunde sorgfältig aufbewahren. Es ist hilfreich sich mit seiner eigenen Behandlung auszukennen. Der wichtigste Ansprechpartner zu Ihrer Erkrankung und deren Behandlung ist Ihr Arzt, sein Praxisteam oder Patientenorganisationen (DUAG.eV.). Damit Sie entspannt bei der Krankenkasse einen Antrag stellen können, haben wir einige Tipps für Sie zusammengestellt. 1. Packen Sie von wichtigen medizinischen Dokumenten Kopien ein. 2. Nehmen Sie unbedingt Ihre Versicherungskarte mit. 3. Haben Sie eine Fragenliste bekommen? Dann füllen Sie diese im Voraus aus. 4. Medikamentenliste. Falls nötig fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. 5. Notieren Sie sich wann und wo Operationen am Auge durchgeführt wurden. Sehr gute Diskussionen über die Krankheit Uveitis und die Sozialrechtlichen Patientenbelange werden jeweils in einem kleineren Teilnehmerkreis bei unseren Patiententreffen erfolgreich angeboten. Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns per Mail? Ihr Ansprechpartner: Internetadresse:

7 Wie Widerspruch einlegen Verweigert die Krankenkasse die Genehmigung, legen Sie unverzüglich Widerspruch ein. Folgende Möglichkeiten hat der Gesetzgeber für Sie: 44 Sozialgesetzbuch (SGB) X Danach sind die Leistungsträger verpflichtet, bei einer Entscheidung, die auf falscher bzw. nicht ausreichender Rechtsanwendung und/oder falscher oder nicht ausreichender Sachverhaltsberücksichtigung beruht, den darauf basierenden - und damit rechtswidrigen Bescheid zurückzuziehen und durch einen rechtmäßigen Bescheid zu ersetzen. = Verfahrensrecht 14 SGB IX Sie können auf diese Entscheidungsfrist zurückgreifen und verbuchen so für sich einen ganz deutlichen Zeitgewinn. Es bleibt mehr Zeit für die Widerspruchsbearbeitung. Gesetzesquellen die für Sie interessant sein können: 13 und 60 SGB V 14 SGB X 44 SGB X Hilfreiche Internetadressen: thome.de/media/files/praxishandbuch- Sozialgerichtsgesetz.pdf Vergessen Sie bitte niemals ausnahmslos jede Leistung zu beantragen, die einer Einzelfallentscheidung bedarf. Dies muss immer vor Inanspruchnahme der Leistung bei Ihrer Krankenkasse erfolgen. Wird die Leistung erst nach in Anspruchnahme beantragt, ist die Krankenkasse immer befugt, die Leistung ohne Begründung abzulehnen. Das folgt aus dem in der gesetzlichen Krankenversicherung prinzipiell gültigen Sachleistungsprinzip ( 13 SGB V), wobei der Gesetzesgeber den gesetzlichen Krankenkassen eine Prüfmöglichkeit (z.b. durch deren MDK) vor ihrer Leistungsentscheidung zugesteht und das ist auch nachvollziehbar. Gut zu wissen.. Die Sozialversicherung ist ein SGB nicht vorhanden? Im Internet werden Sie relativ schnell fündig, wenn Sie das Suchwort "SGB" oder "Sozialgesetzbuch" eingeben gegebenes Instrument des für den Versicherten kostenfreien Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahrens bei eigener Klägerkompetenz, ohne Anwaltszwang. 7

8 Viel Erfolg Anmerkung: Diese Broschüre kann und soll das Gespräch mit Ihrem Arzt oder Fachberater nicht ersetzen. Diese Broschüre wurde nach bestem Wissen und Kenntnisstand für Sie erstellt. Haftungs-und Gewährleistungsansprüche gegenüber der DUAG e.v. oder der Autorin M. Reineking werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Stand der Information: November 2016 Mit freundlicher Unterstützung: Uveitis SHG Von Marieke Reineking

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