WS 2014/15: Die Bankenunion und die Eurokrise. Strukturen, Funktionen, Erwartungen.

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1 Prof. em. Dr. rer. pol. Norbert Konegen downloads: management.de/universität WS : Die Bankenunion und die Eurokrise. Strukturen, Funktionen, Erwartungen.

2 Agenda / Lerneinheiten I. Die Rolle der Banken im Verlauf des Börsencrashs von II. Krisenmanagement in Deutschland und der EU eine Auswahl. III. Eine Bankenunion ist für eine Währungsunion existentiell IV. Strukturen und Funktionen der Europäischen Bankenaufsicht: Der einheitliche Aufsichtsmechanismus. V. Strukturen und Funktionen der Europäischen Bankenaufsicht: Der einheitliche Sanierungs- und Abwicklungsmechanismus. VI. Strukturen und Funktionen der Europäischen Bankenaufsicht: Die harmonisierte Einlagensicherung VII. Die unkonventionellen Hilfsmaßnahmen der EZB für die Krisenländer eine Flankierung der Europäischen Bankenunion mit Problemen? VIII. Mögliche Schwachstellen der Europäischen Bankenunion Quelle: konegen, ifpol uni münster ws 2

3 VIII: Agenda 1. Kann die Bankenunion den Teufelskreis zwischen der Banken-, Staatsschulden und makroökonomischen Krise durchbrechen? 2. Die Bankenunion trotz guter Ansätze ein Konzept mit Lücken 3. Eine Regulierung der Schattenbanken steht noch aus 4. Fortgesetzte und mögliche Vertragsverletzungen ohne Konsequenzen? 5. EZB: Drei Hauptrisiken für das Finanzsystem 6. Offene Fragen und Handlungsempfehlungen 7. Rotationsprinzip im EZB-Rat ab Literaturempfehlungen Quelle: 3

4 1. Kann die Bankenunion den Teufelskreis zwischen der Banken-, Staatsschulden und makroökonomischen Krise durchbrechen? Quelle: konegen, ifpol uni münster 4

5 2. Die Bankenunion trotz guter Ansätze ein Konzept mit Lücken Durch die Abkehr vom System rein nationaler Finanzaufsichtsbehörden schließt de Bankenunion Aufsichtsund Finanzierungslücken + verhindert Möglichkeiten von Aufsichts- + Regulierungsarbitrage. Allerdings benötigt die Bankenunion im Hinblick auf ihr Potential zur Lockerung des Risikoverbundes aus Banken + Staaten sowie der Verringerung der Wettbewerbsverzerrungen durch Systemrelevanz (Verhaltensspielräume der Marktteilnehmer bedenken!) noch Ergänzungen: Fehlende Eigenkapitalhinterlegung für Staatsanleihen der Eurozone in der Eigenkapitalrichtlinie (Verhältnis von Kernkapital zu risikogewichteten Aktiva unscharf). Vorschlag: Eigenkapitalhinterlegung für Staatsanleihen. Quelle:Europ.Bankenunion,29ff. 5

6 noch Lücken Lösung des Problems der Altlasten ohne Vergemeinschaftung: Ihre Abwicklung vor Beginn der gemeinsamen Bankenaufsicht durch die EZB durch nationale Abwicklungsfonds gewährleisten Vorschlag: Quarantänezeit für schwach kapitalisierte Banken mit Auflagen. Gläubigerbeteiligung mit nur wenigen Ausnahmen vorsehen: Abwicklungsrichtlinie + SRM sehen beim Bail-in jedoch diskretionäre Spielräume wegen vermuteter Ansteckungseffekte im Bankensystem vor. Problem: Risikoadäquate Bewertung der Wertpapiere durch Marktteilnehmer erschwert, da genaue Definition für Bail-in Auslöser fehlt. Vorschlag: Gewisser Teil des Bail-in-fähigen Kapitals außerhalb des Bankensektors halten. Unklare Definition des Haftungskapitals (Fremdkapital ausgenommen!). Vorschlag: Haftungskapital v. 8% nur aus Eigenkapital! Quelle: a.a.o., FAZ

7 3. Die Regulierung der Schattenbanken steht noch aus (s.d. Grünbuch KOM (2012) v. 3/2012: Schattenbankenwesen) a) Begriff (Finanzstabilitätsrat, FSB): System der Kreditvermittlung, an dem Unternehmen und Tätigkeiten außerhalb des regulären Bankensystems beteiligt sind + damit nicht den zunehmend strikten Aufsichtsregeln unterliegen. b) Arten u.a.: Geldmarktfonds, Investmentfonds, Finanzierungsgesellschaften, Zweckgesellschaften, Hedgefonds, Versicherungen+ andere Gesellschaften, die Finanzierungen betreiben. c) Tätigkeitsfelder: Verbriefungsgeschäfte, Pensions- bzw. Repogeschäfte (s.grafik), Wertpapierverleihgeschäfte (s.grafik). d) Vorteile: Alternative Geldanlage gegenüber einer Bank; wirkungsvollere Zusammenführung der Finanzmittel zwischen verschiedenen Finanzakteuren; alternative Finanzierungsquelle für Realwirtschaft; Risiken diversifizieren. Quelle: cepanalsyse 43/2012, konegen, ifpol uni münster WS 7

8 e) Finanzintermediation in einer Volkswirtschaft Aufgabe des Finanzsystems: Dem nichtfinanziellen Sektor Möglichkeiten zur Finanzierung + Geldvermögensbildung bereitzustellen Quelle: Bbk.Monatsbericht 3/2014:17 8

9 Schattenbanken als Brandbeschleuniger: f) Risiken: Gefahr von plötzlichem Mittelabzug durch Anleger (z.b. Geldmarktfonds); systemische Risiken bei hohem Fremdkapitalanteil (Leverageeffekt bei Hedgefonds: Hebelwirkung der Finanzierungskosten des Fremdkapitals -/+auf die Eigenkapitalverzinsung +/-); Umgehung strenger Bankenregulierung: Banken gliedern Vermittlung von Krediten in Schattenbanken aus dabei Gefahr von wechselseitigen Ansteckungseffekten in Krisensituationen. Volumen global ca. 70 Bill. $, versteckte Bilanzrisiken? Banken 140 Bill.$, Versicherungen/Pensionskassen 75 Bill.$. Quelle: IWF 10/2014, Finanzstabilitätsrat. Vernetzung + gegenseitige Abhängigkeit von Schattenbanken + regulärem Bankensektor bei Lehman-Pleite! Quelle: a.a.o. 9

10 Schattenbanken g) Zukünftige Rechtsvorschriften zur Regulierung der Schattenbanken: Datensammlung und austausch, Aufsichtskonzepte, Bankenaufsicht, Regulierung von Geldmarkt- + Investmentfonds, Wertpapierleihund Pensionsgeschäfte (Repos), Verbriefungen. Quelle: konegen, ifpol uni münster 10

11 zu c) Das klassische Repo-Geschäft (Rückkaufvereinbarung) Quelle: Quelle: 11

12 zu c) Leerverkäufe durch spezialisierte Hedgefonds: Aggressive Renditejagd beschleunigen Finanzkrisen Quelle: FAZ

13 zu c) Ungedeckte Leerverkäufe durch spezialisierte Hedgefonds: Aggressive Renditejagd Quelle: BMF, 5/

14 h) Entwicklung der Bilanzsummen der Finanzintermediäre im Euro-Raum Quelle:Bbk.Monatsbericht, 3/2014:22 konegen, ifpol uni münster 14

15 i) Kreditvergabe durch Schattenbanken international Quelle: Finanzsystem.html Quelle: 15

16 j) Der Kredit kommt von der Schattenbank Quelle: FAZ /15 16

17 4. Fortgesetzte und mögliche Vertragsverletzungen - ohne Konsequenzen? Beispiele für Politikversagen: Art. 126 AEUV: Übermäßige öffentliche Defizite; Haushaltsdisziplin (Konsequenzen?). Art. 125 AEUV: Haftungsausschlüsse (statt bail-in bail-out). Im Fall von QE wird erwogen: Nicht mehr Aufteilung der Verluste der EZB nach Kapitalschlüssel wie üblich sondern Aufteilung der Risiken Land für Land d.h. Entlastung für Deutschland. (FAZ ) Art. 130 AEUV: Unabhängigkeit der EZB und NZB (Instrumenteneinsatz QE durch EZB). Art. 123 AEUV: Verbot von Kreditfazilitäten für öffentliche Einrichtungen (Instrumenteneinsatz QE durch EZB: Umgehung von Art.123, wird EZB zu einer Bad Bank bail out?). Quelle: 17

18 5. EZB: Drei (vier) Hauptrisiken für das Finanzsystem Quelle: bilitaetsbericht.pdf? blob=publicationfil vom Die Jagd nach Rendite gehe einher mit größeren Schuldenhebeln besonders im immer mehr wachsenden Schattenbanksektor; Eine dauerhafte schlechte Ertragslage der Banken im schwachen Wirtschaftsumfeld schmälert ihre Fähigkeit sich für künftige Krisen zu wappnen + Investitionskredite zu vergeben; Gefahr, dass Investoren abermals das Vertrauen in die Schuldentragfähigkeit der Staaten wegen des schwachen nominalen Wachstums und der nachlassenden Bemühungen zu Spar- und Reformmaßnahmen verlieren könnten + Belastbarkeit des neuen Regelwerks (permanenter Krisenfonds 500 Mrd., Bankenunion) vor dem Hintergrund der Eurozone als Haftungsgemeinschaft. Quelle: FAZ

19 6. Offene Fragen und Regulierungslücken Handlungsempfehlungen a) In 300 untersuchten großen Banken in Industrieländern, seien am Kapital gemessen, 40% nicht zu einer volkswirtschaftlich angemessenen Kreditvergabe in der Lage (Eurozone 70%) IWF Problem: Kein funktionierendes Geschäftsmodell! b) Unternehmen begeben deshalb Anleihen an Investmentfonds (seit 2007 verdoppelt). Die Risiken verlagern sich in das System der Schattenbanken mit Folgen für die globale Finanzstabilität (Vinals, IWF ). Unternehmen im Euroraum decken 40% ihres Finanzbedarfs bei sog. alternativen Finanzdienstleistern c) Banken sollten in Abhängigkeit ihrer Systemrelevanz sowie ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeiten entweder in den europäischen oder ihren jeweiligen nationalen Fonds einzahlen. d) Banken müssen vor Beginn der Bankenunion ausreichend kapitalisiert und ihre Bilanzen bereinigt sein. Quelle: Europ.Bankenunion, 32 19

20 noch Handlungsempfehlungen e) Bankbilanzüberprüfung + ihre Veröffentlichung (mögliche Kapitallücken!), erfordert eine Definition der Schließung der Kapitallücken im Vorfeld der Veröffentlichung + nicht erst zum f) Letztentscheidungsrecht der Kommission im Abwicklungsprozess kritisch (Kompetenz bezogen nur auf Eurozone nicht gesamter Binnenmarkt, Interessenkonflikte: Abwicklung + Beihilfekontrolle); Besser: Neue Abwicklungsbehörde aber Änderung der EU-Verträge nötig politisch z.z. nicht durchsetzbar! g) Ansiedlung der Bankenaufsicht bei EZB keine Rechenschaftspflicht gegenüber einem Parlament. Gefahr von Interessenkonflikten. Besser: Neue Behörde zwischen SSM + EZB mit Rechenschaftspflicht gegenüber EU-Parlament. D.h. Änderung der EU-Verträge!! Quelle: a.a.o.32ff. 20

21 noch Handlungsempfehlungen (s.d. Chard 22, 23) i) Als Reaktion auf die Finanzkrise wurde im Rahmen Basel III eine Reihe harter makroprudenzieller Instrumente für den Bankensektor geschaffen. j) Das sog. CRD IV-Paket (Capital Requirements Directive IV + Capital Requirements Regulation) setzt Basel III in europäisches Recht um + ist seit dem verbindlich. k) Es existieren allerdings zahlreiche Übergangsfristen, die z.t. erst 2019 auslaufen. l) Ausgestaltung der Instrumente orientiert sich an 4 Risikostrategien zur Vermeidung von übermäßigem Kreditwachstum + Verschuldung, übermäßiger Fristentransformation + Marktilliquidität, direkten + indirekten Risikokonzentrationen sowie verzerrten Anreizen und Moral Hazard. Quelle: SVR :

22 Quell: SVR :

23 Quelle: a.a.o. 23

24 7. Rotationsprinzip im EZB-Rat (Art. 10, 11 Satzung ESZB/EZB) ab Rotation ursprünglich (2003) ab 16. Mitgliedsstaat geändert ab zwei Gruppen der Eurostaaten, Mitgliedsstaat drei Gruppen. Beitritt Litauens am als 19. Mitglied der Eurozone. Die Rotationsregel von 2008 tritt in Kraft: Nicht mehr alle Notenbankgouverneure sind stimmberechtigt; EZB-Rat 21 Mitglieder: Direktorium 6 dauerhafte Stimmrechte + 15 Notenbankchefs. Die Notenbankchefs von Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande haben jeden 5. Monat kein Stimmrecht. Kleinere Notenbanken rotieren schneller. Müssen also häufiger aussetzen (insgesamt 11 Stimmrechte, Gruppen rotieren monatlich.) Die nicht stimmberechtigten Ratsmitglieder haben aber weiter Sitzund Rederecht im EZB-Rat. Befürchtung: Heikle Abstimmungen könnten in solche geldpolitischen Sitzungen verlegt werden in denen Gegner der Politik kein Stimmrecht haben. Quelle: Bundesbank 24

25 noch 7. Rotationssystem mit 3 Gruppen im EZB-Rat bei 27 Mitgliedern des Euro Währungsgebiets (Art. 10.1, 10.2, 11 Satzung ESZB/EZB) Quelle: EZB Monatsbericht 7/2009:103 25

26 noch Handlungsempfehlungen Gelingt der EZB der Spagat zwischen rigoroser Bankenaufsicht d.h. Schließung nicht lebensfähiger Banken und eine auf Preisstabilität gerichtete Geldpolitik? Quelle: 26

27 8. Literaturempfehlungen SVR, Kapitel Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Konrad Adenauer Stiftung: Europäische Bankenunion. Stand der Umsetzung und Nachbesserungsbedarf, ( zit. Europäische Bankenunion; Buch, Claudia: Die Bankenunion Weichenstellung für besser integrierte und stabilere Finanzmärkte in Europa? Was sich mit der Bankenunion verändert. ml Volk: Was sich mit der Bankenunion verändert. ml EU Grünbuch. Schattenbankenwesen. cep-analyse Nr. 43/2012 v EU Grünbuch. Schattenbanken. Bundesbank Def. Schattenbanken Schattenbankensystem im Euroraum: Darstellung und geldpolitische Implikationen. In: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht 3/2014: Quelle: 14/15 *** 27

28 Konegen: Im SS 2015 werde ich die folgende Vorlesung anbieten: Dienstags, 14:00 16:00 Uhr, Scharnhorststr., SCH02, Beginn 2. Semesterwoche ( ), geöffnet für Studium im Alter. Studierende haben die Möglichkeit nach bestandener Klausur max. 6 LP zu erwerben. Im Rahmen des Projekts Europäische Bankenunion (Teilbereich Bankenaufsicht) hat die Europäische Zentralbank (EZB) einen erheblichen Kompetenzzuwachs erfahren. Zwingen die damit verbundenen Folgen die EZB zu einem Spagat zwischen Geld- und Finanzpolitik? Nach Art. 127 AEUV ist es das vorrangige Ziel des Systems der Zentralbanken die Preisstabilität zu gewährleisten. Hierfür verfügt die Europäische Zentralbank (EZB) über eine Reihe von klassischen geldpolitischen Instrumenten. Darüber hinaus kauft die EZB sowohl Kreditverbriefungen als auch Pfandbriefe und beabsichtigt im Rahmen der sog. Quantitativen Lockerung (QE) den Kauf privater und öffentlicher Wertpapiere (Verstoß gegen Art. 123 AEUV?). Zusätzlich hat die EZB im Rahmen der Bankenaufsicht einen erheblichen Kompetenzzuwachs (mikro- und makroprudenzielle Instrumente) erhalten, der ihre Unabhängigkeit von politischen Beschlussorganen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (Art.130 AEUV) gefährden könnte. Diskutiert wird daher diesen Kompetenzzuwachs in eine eigenständige Institution auf EU-Ebene auszugliedern und als Allfinanzaufsicht auszugestalten. Literaturhinweise erfolgen gezielt zu den Lerneinheiten. Quelle: konegen, ifpol uni münster *** 28

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