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1 Prof. em. Dr. rer. pol. Norbert Konegen downloads: SS 2015 Im Rahmen des Projekts Europäische Bankenunion (Teilbereich Bankenaufsicht) hat die Europäische Zentralbank (EZB) einen erheblichen Kompetenzzuwachs erfahren. Zwingen die damit verbundenen Folgen die EZB zu einem Spagat zwischen Geld- und Finanzpolitik?

2 Lerneinheiten I. Wichtige Etappen der Europäischen Währungsunion naive Konstrukteure? II. Die Europäische Zentralbank (EZB) ein System mit Fehlsteuerungen? III. Die EZB und ihre nicht konventionellen geldpolitischen Instrumente eine Flucht in die Finanzpolitik? IV. Target II eine nationale Gelddruckmaschine? V. Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und Europäischer Finanzstabilitätsmechanismus (ESM) Quellen für Haftungspotentiale? VI. Die EZB und die Bankenunion Kompetenzzuwachs mit Folgen? VII.Bundesverfassungsgericht und EUV Urteile mit Konsequenzen? VIII.Europäischer Gerichtshof und EUV wohin geht die Reise? Quelle: konegen, ifpol uni münster, SS

3 Agenda 1. Die Aufbauorganisation der EZB a) Der EZB Rat b) Das Direktorium der EZB c) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) d) Anteile der nationalen Zentralbanken am gezeichneten/eingezahlten Kapital der EZB e) Die Deutsche Bundesbank im System des ESZB 2. Die Ablauforganisation der EZB - Stimmrechte im EZB Rat: Das Rotationsregeln 3. Die EZB im Spannungsfeld von 3 Stabilitätskonzepten 4. Vorschläge für eine Neuordnung des EZB Systems 5 Literaturhinweise Quelle: konegen, ifpol uni münster, SS

4 1. a) Der EZB-Rat II.3. Art. 283/1 AEUV, Art. 10, 11 Satzung ESZB/EZB Protokoll Nr. 4 Rat der EZB besteht aus den Mitgliedern des Direktoriums der EZB und den Präsidenten der Zentralbanken der Eurostaaten (Art. 283/1 AEUV) Jedes Mitglied hat eine Stimme Beschlussfähig, wenn mind. 2/3 seiner stimmberechtigten Mitglieder an Abstimmung teilnehmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme Vorsitzenden Abstimmungsregeln, Mehrheiten, Beschlussfähigkeit (Art.10.2, 10.3 Satzung) Quelle: konegen, ifpol uni münster, SS

5 noch Rat: Art. 283/1 AEUV, Art. 10 Satzung ESZB/EZB Protokoll Nr. 4 Quelle: konegen, ifpol uni münster, SS 2015 Beachte: seit : 19 NZBen 5

6 1. b) Das Direktorium Art. 11 Satzung ESZB/EZB Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und 4 weiteren Mitgliedern (Art. 283/2 AEUV). Seine Mitglieder werden vom Europäischen Rat auf Empfehlung des Rates, der hierzu das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Zentralbank anhört, aus dem Kreis der in Währungs- oder Bankfragen anerkannten und erfahrenen Persönlichkeiten mit qualifizierter Mehrheit ausgewählt und ernannt. Ihre Amtszeit beträgt acht Jahre; Wiederernennung ist nicht zulässig. Die großen Euroländer (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien) erheben Anspruch auf je einen der 6 Sitze im Direktorium. Abstimmungsregeln (Art Satzung) Quelle: konegen, ifpol uni münster, SS

7 1. c) Quelle: konegen, ifpol uni münster, SS

8 noch 1. c) Art. 141 AEUV, Art. 144 Satzung ESZB/EZB, Protokoll Nr. 4 Quelle: konegen, ifpol uni münster, SS

9 1. d) Ermittlung der Anteile der NZben des Euroraums zum Kapital der EZB (Art. 28, 29 Protokoll Nr. 4) Der Anteilsschlüssel gewichtet zu gleichen Teilen: Anteil des jeweiligen Mitgliedstaates an der Bevölkerung der Gemeinschaft im vorletzten Jahr vor der Errichtung des ESZB. Anteil des jeweiligen Mitgliedstaates am BIP der Gemeinschaft zu Marktpreisen in den fünf Jahren vor dem vorletzten Jahr vor der Errichtung des ESZB. Die Gewichtsanteile werden alle fünf Jahre oder bei EU-Erweiterungen aktualisiert (zuletzt am ). Quelle: konegen, ifpol uni münster, SS

10 noch 1. d) Anteile in % am gezeichneten Kapital von 10,8 Mrd. Beiträge der NZben des Euroraums 69,9%, + nicht - -Länder 30,1% zum gezeichneten Kapital der EZB von 10,8 Mrd. Quelle: konegen, ifpol uni münster, SS

11 noch 1. d) Kapitalanteile an der EZB in % (am eingezahlten Kapital) Quelle: konegen, ifpol uni münster, SS

12 1.e) Die Deutsche Bundesbank im System des ESZB Quelle: konegen, ifpol uni münster, SS

13 2. Die Ablauforganisation der EZB - Stimmrechte im EZB Rat: Die Rotationsregeln a) Rotationsprinzip bei Mitgliedstaaten (Art. 10 Satzung ESZ/EZB) Rotationsregel für Stimmrechte im Rat greift, sobald das 19. Land der Währungsunion beitritt. Litauen wird zum Eurostaat Gewichtung der Euro Länder (Art. 29 Satzung ESZB/EZB): Anteil am aggregierten Bip 5/6 Aggregierte Bilanz der monetären Finanzinstitute 1/6 Die Rotationsregel: Die Gruppe Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande teilt sich 4 Stimmrechte; Die 14 kleineren Länder teilen sich 11 Stimmrechte. Die 6 Mitglieder des EZB-Direktoriums haben weiterhin ein ständiges Stimmrecht. Danach würde die Bundesbank jeden 5. Monat kein Stimmrecht wohl aber ein Mitspracherecht haben. Quelle: konegen, ifpol uni münster, SS

14 Rotationsregeln Quelle: (S.134) Quelle: konegen, ifpol uni münster, SS

15 2. Stimmrechte im EZB Rat: Die Rotationsregeln b) Rotationsprinzip bei 22 Mitgliedstaaten (Art. 10 Satzung ESZ/EZB) Erweiterung auf mehr als 21 Staaten Bildung von 3 Gruppen (Gewichtung der Länder wie a): 1. Gruppe: 5 größte Länder der Währungsunion mit weiterhin 4 Stimmrechten. 2. Gruppe: Die Hälfte aller Euroländer mit 8 Stimmrechten. 3. Gruppe: Übrige Euroländer mit 3 Stimmrechten. Quelle: konegen, ifpol uni münster, SS

16 c). Quelle: (S.134) Quelle: konegen, ifpol uni münster, SS

17 3. Die EZB im Spannungsfeld von 3 Stabilitätskonzepten: Finanz-, Geldwertstabilität+ Schuldentragfähigkeit bedingen sich a) In der Krise (Steuereinnahmen sinken, Bailoutwahrscheinlichkeit steigt) bewegt sich die Geldpolitik auf schmalem Grad zwischen Deflation + Inflation. b) Akteure: Politik (Aufsicht d.h. Finanzregulierung), Geldpolitik (Zentralbanken), Fiskalpolitik (Regierungen) Krisensituation Szenario 1: Monetäre Dominanz (Geldwertstabilitätsorientierte passive Geldpolitik der EZB macht Staatsbankrott wahrscheinlicher). Folgen: Deflationsdruck Zahlungsausfälle von Kreditnehmern Rezession sinkende Steuereinnahmen Wertverluste von Staatsanleihen gefährden Bankenstabilität Bailout der Banken gefährdet Tragfähigkeit der Staatsverschuldung Suche nach sicheren Anlagen bedingt Kapitalabfluss. Quelle: FAZ konegen, ifpol uni münster, SS

18 noch Die EZB im Spannungsfeld von 3 Stabilitätskonzepten: Krisensituation Szenario 2: Fiskalische Dominanz (EZB senkt die Zinsen um Finanzierung der Staatsschuld nicht zu gefährden) Folgen: Inflationsgefahren EZB droht in eine Falle zu geraten. Mit Rücksicht auf systemrelevante Banken traut sich die EZB bei Inflationsgefahren nicht die Zinsen zu erhöhen EZB soll Geldwertstabilität zugunsten der Finanzstabilität opfern EZB wird Opfer der Finanzdominanz. EZB traut sich mit Rücksicht auf Regierungen nicht trotz Inflationsgefahren die Zinsen zu erhöhen (fiskalische Dominanz). Inflationserwartungen (u.a. Fehllenkungen von Kapital) Situation für EZB in jedem Fall misslich. Rechtzeitige Krisenprävention nötig Quelle: a.a.o. konegen, ifpol uni münster, SS

19 noch 3. Die EZB im Spannungsfeld von 3 Stabilitätskonzepten Quelle: FAZ konegen, ifpol uni münster, SS

20 die aktuelle Antwort der EZB Quelle: STZ konegen, ifpol uni münster, SS

21 4. Vorschläge für eine Neuordnung des EZB - Systems Die EZB: EZB-Rat muss in der Lage sein, Entscheidungen auch bei deutlich erweitertem Euro-Währungsgebiet rasch und effizient zu treffen. Contra: Deutschland trägt 27% der EZB-Risiken hat aber jeden 5. Monat kein Stimmrecht. Deutschland muss ein permanentes Stimmrecht im Rat haben (Bayr. Finanzminister). Umstrittene Entscheidungen fallen immer dann, wenn Deutschland kein Stimmrecht hat (B. Lucke, AfD). Das Rotationsprinzip verhindert eine angemessene Repräsentation. Die Entscheidungen können sprunghaft werden und es können sich strategische Koalitionen von Kleinen bilden deren Einfluss noch mehr steigt. Auch sei strittig, ob die Effizienz der Entscheidungsfindung wirklich besser werde, wenn die Stimmrechte rotieren (A. Belke Uni Duisburg-Essen). Stimmen der Länder nach Einwohnerzahl, ihrem BIP bzw. ihrer Haftung oder ihrem Kapitalanteil gewichten (Sinn). Abstimmungsregeln ändern: z.b. ELA-Kredite (Notfall Liquiditätshilfe: Emergency Liquidity Assistance) Mehrheitsentscheidung unterwerfen + nicht wie üblich lediglich ein Drittel der Stimmen des Rates (H.W.Sinn). Quelle: Sinn: 156ff., a.a.o. konegen, ifpol uni münster, SS

22 noch 4. Für Maßnahmen mit fiskalischen Implikationen (z.b. Herabsetzung der Mindestqualitätsanforderungen für Pfänder der Refinanzierungskredite) sollte eine qualifizierte Mehrheit von 2/3 der Kapitalanteile im EZB-Rat nötig sein (H.W.Sinn). Pro: Rotation nicht überschätzen: EZB-Entscheidungen sollten grundsätzlich unabhängig von nationalstaatlichen Interessen ein; Rederecht im EZB-Rat auch ohne Stimmrecht; Sitz eines deutschen Vertreters im Direktorium sichern (R. Brinkhaus, CDU). Quelle: konegen, ifpol uni münster, SS

23 5. Literaturhinweise Europarecht. Textausgabe mit einer Einführung von Prof. Dr. Roland Bieber, Baden-Baden 2015, 800 S., 23.A., 13,90. Sinn, a.a.o., Die Neuordnung des EZB Systems, S ; organisation.html BroschuereFlyer/geld_und_geldpolitik_schuelerbuch.pdf? blob=publicationfile BroschuereFlyer/geld_und_geldpolitik_schuelerbuch.pdf? blob=publicationfile Quelle: konegen, ifpol uni münster, SS 2015 *** 23

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