WS 2013/14: Auswege aus der Euro-Krise.

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1 Prof. Dr. rer. pol. Norbert Konegen downloads: WS 2013/14: Auswege aus der Euro-Krise. Können der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) und der Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung (Fiskalvertrag -pakt) in der Wirtschafts- und Währungsunion die Währung retten? Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 1

2 Agenda I. Einführung II. Schritte in die Eurokrise ein Rückblick III. Europäische Regeln / Finanzhilfesysteme zur Sicherung oder Wiederherstellung der finanziellen Stabilität der Euro-Zone - eine Übersicht IV. Vertrag für Stabilität, Koordination und Regierungsführung (Fiskalpakt bzw.-vertrag) V. Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) VI. Aktuelle Haftungssummen eine Übersicht VII. Bundesverfassungsgericht und Währungsunion Möglichkeiten und Grenzen von Entscheidungen VIII. Krise ohne Panik? eine Analyse zur Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 2

3 VIII. Krise ohne Panik nichts gelernt? Eine Analyse zur Wirksamkeit ausgewählter getroffener bzw. geplanter Maßnahmen 5 Jahre nach dem Untergang von Lehman Brothers 1. Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) mit Lücken 2. Die Bankenunion: Die erste Säule der Bankenunion steht, die 2. u.3. unter Vorbehalt wg. EU-Parlament a) Aufgabenfelder einer Bankenunion b) Bestehende Aufsichtssysteme seit 1/2011 c) Struktur der europäischen Bankenunion: Bankenaufsicht Bankenabwicklung - Einlagensicherung d) Eigenkapitalquoten der Banken nicht risikofest e) In der Diskussion: Bankenabwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) ab 2016 bzw Das Problem der Schattenbanken bleibt im Dunkeln 4. EZB: Legale Geldpolitik oder Staatsfinanzierung? 5. Blasengefahr in Nordeuropa 6. Was haben die Hilfsprogramme gebracht? Die aktuelle Lage 7. Literatur 8. Anlagen zu 6. Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 3

4 1. Fiskalvertrag mit Lücken (Einzelheiten s. IV.) Quelle: Der Pakt stellt weder die Einführung einer Schuldenbremse ins nationale Recht noch deren korrekte Anwendung sicher. andere Vertragsstaaten (haben) keine Handhabe, falls sich einzelne Regierungen nicht an die Vorgaben der eigenen Schuldenbremse halten. Die Einhaltung der Schuldenbremse hängt letztlich allein vom politischen Willen ab. Die Verpflichtung der Euro-Staaten, den Kommissionsempfehlungen im Defizitverfahren zu folgen, erschwert im Rat die Organisation einer Sperrminorität, die Sanktionen verhindert. konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 4

5 Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) mit Lücken (s.d. V.) Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 5

6 VIII. 2. Die erste Säule der Bankenunion steht, die 2. u.3. unter Vorbehalt wg. EU-Parlament Das Problem: EU-Staaten gaben von für Bankenrettung (Finanzhilfen + Garantien) 5,1 Bill. Steuergeld aus!! In den Bilanzen der Banken der Eurozone lasten z. Z. nahezu 1 Bill. fauler Kredite!! a) Das Aufgabenfeld einer Bankenunion Bankenaufsicht Bankenabwicklung gemeinsame Einlagensicherung b) Bisherige Entscheidungen Säule 1: Bankenaufsicht, c) In der Diskussion: Säule 2: Bankenabwicklung Säule 3: gemeinsame Einlagensicherung, Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 6

7 VIII.2.a) SVR: Das Aufgabenfeld einer Bankenunion Quelle: SVR 2012/13:186 konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 7

8 2. b) Bestehende Aufsichtssysteme seit 1/2011 European Systemic Risk Board Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 8

9 Finanzaufsicht in Deutschland FAZ ; konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 9

10 Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin). Mögliche Kosten für deutschen Steuerzahler: Soffin 20, IKB 10, West-LB 18 Mrd.. (FAZ ) Quelle: BFM.; konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 10

11 c) Bisherige Entscheidungen: Säule 1: Bankenaufsicht durch EZB ab Großbanken aus Euroraum (davon 14 aus Deutschland) werden auf faule Kredite und fragwürdige Bilanzposten durchleuchtet. Diese Großbanken decken etwa 85% der Bilanzsumme aller Banken im Euroraum ab. Kernkapitalquote von mindestens 8% (Basel III, Stand 2014) bezieht sich auf nach Risiken gewichtete Bilanzwerte - Probleme. Staatsanleihen werden mit null gewichtet! Kritiker: Eigenkapitalquote von 20 bis % erforderlich. Wenn Quote nicht erreicht, Lücke durch Kapitalaufnahmen am Markt schließen. Wenn unzureichend, Lücke durch Sicherheitsnetz (backstops) schließen (nationale Regierungen bzw. ESM (umstritten, ESM darf Banken erst direkt rekapitalisieren, wenn Altlasten aus der Zeit vor der EZB- Aufsicht bereinigt sind, weitere Möglichkeiten noch offen). Prozess der Rekapitalisierung soll 2015 beginnen. Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 11

12 c) Struktur der Bankenaufsicht (Säule 1) Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 12

13 d) Eigenkapitalquoten der Banken nicht risikofest Welche Risikoportfolios werden durchleuchtet? Abschläge auf faule Kredite? Behandlung von Staatsanleihen? Künftige Haftung (Abwicklung) für marode Banken ( Zombiebanken ): Eigentümer und Gläubiger. Abwicklungsfonds der Banken kaum gefüllt. Es droht abermals Belastung der europäischen Steuerzahler z.b. über den ESM. Interessenkonflikte der EZB zwischen Geldpolitik und Bankenaufsicht (Finanzpolitik!) nicht auszuschließen (s.d. Art. 130 AEUV!). Trennung von Einlagengeschäft und Investmentbanking wieder von EU-Kommission verwässert? Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 13

14 noch a) Bilanztest mit Fragen: Die Lage Quelle: faz konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 14

15 e) In der Diskussion: Bankenabwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) ab 2016 Erfasst die 128 größten Banken des Euroraums + alle grenzüberschreitend tätigen kleineren Banken. SRM besteht aus einem Abwicklungsgremium (Board) + einem Abwicklungsfonds. Board hat Exekutivkomitee (5 ständige Mitglieder der Abwicklungsbehörde des betroffenen Landes + EZB und EU-Kommission als Beobachter. Plenum: alle EZB entscheidet ob eine Bank rettbar ist oder abgewickelt wird. Board entscheidet über Details der Abwicklung weiter an Kommission wenn einverstanden, gilt Entscheidung des Board innerhalb von 24 Stunden automatisch. Wenn Einwände, entscheiden EU-Finanzminister abschließend. Quelle:FAZ ; ; konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 15

16 ... Abwicklungsmechanismus ( Single Resolution Mechanism, SRM) Regeln der Entscheidung: Wenn kein Geld aus Abwicklungsfonds nötig, bereitet Exekutivkomitee Entscheidung vor; Wenn größerer Finanzbedarf aus Fonds, wird Plenum des Boards befasst: Dann gilt doppelte Mehrheit: Zustimmung von 2/3 der Mitglieder, die zugleich mindestens die Hälfte der Beiträge in den Fonds repräsentieren. Fonds soll innerhalb von 10 Jahren von Banken befüllt werden + 1% der gesicherten Einlagen umfassen (ca. 55 Mrd. ). Nationale Abwicklungsfonds werden binnen 10 Jahren in den europäischen Fonds überführt. In Aufbauphase werden Beiträge der Banken in nationale Kammern überführt. Diese verwenden Mittel zur Abwicklung jeweiliger nationaler Banken. Kammern sollen nach 10 Jahren nach und nach aufgelöst werden. Quelle: a.a.o., konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 16

17 Risikofeste Eigenkapitalquote nicht vorhanden. Was geschieht, solange Fonds noch nicht komplett befüllt? Hoffnung: Bail-in-Mittel reichen bei nationalen Schieflagen aus. ESM steht für einen Backstop grundsätzlich nicht zur Verfügung. Ausnahme: EZB deckt bei Bilanzprüfung der 128 größten Eurobanken zusätzlichen Kapitalbedarf auf; ESM springt ein ESM-Gesetzesänderung erforderlich! Hilfskonstruktionen: Nationale Kammern gewähren sich gegenseitig Kredit?; Ein Backstop aus staatlichen Mitteln soll für Übergangszeit entwickelt werden öffentliche Schulden steigen!17 Kritik: Zusammensetzung und Höhe der Eigenkapitalquoten unzureichend. Gilt Haftungskaskade: Gläubiger Aktionäre Einlegerguthaben über kein Zugriff auf Sparerguthaben unter ? Quelle:a.a.O.. konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 17

18 VIII. 3. Das Problem der Schattenbanken ein weiterer Regelungsbedarf (Im Zusammenhang mit der Finanzkrise ab 2007 gelten die beiden ersten Unterbegriffe) Die Begriffe Schattenbanken bzw. Schattenbankensystem bezeichnen unterschiedliche Sachverhalte: Schattenbanken haben keinen Zugang zur Zentralbank noch besitzen sie staatliche Garantien (z.b. Schutz der Einlagen) Unternehmen, die innerhalb des gesetzlichen Rahmens Finanzgeschäfte betreiben, aber keine Kreditinstitute sind wie etwa Hedgefonds oder Private-Equity-Fonds; Tochtergesellschaften von Banken, die außerhalb der Bankbilanzen tätig werden wie etwa Conduits, Structured Investment Vehicles, einige Formen von Zweckgesellschaften, Unternehmen, die ohne entsprechende Genehmigung - also unerlaubt Geld- und Bankgeschäfte betreiben, häufig kombiniert mit betrügerischen Machenschaften und Geldwäsche. Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 18

19 noch Schattenbanken Quelle: (abgerufen ); FAZ a) Schattenbanken verwalten erhebliche Geldmengen. Schattenbanken verwalten rd. 67 Billionen $ (Ende 2012). Das ist der Gegenwert des Weltsozialprodukts des Jahres 2012 bzw. 90% der im Weltfinanzsystem gehaltenen Vermögensbestände. Schattenbanken verwalten mehr Vermögen als Versicherer und Zentralbanken. In der Summe etwa halb so viel wie die echten Banken. Geraten Schattenbanken in Schwierigkeiten, bedrohen diese das übrige Finanzsystem. b) Schattenbanken sind ähnlichen/identischen Risiken ausgesetzt wie Banken selbst. Sie erfüllen Bankenfunktionen, Sie treten als Finanzintermediär auf, Sie sind ebenfalls von Bankenruns betroffen. Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 19

20 noch Schattenbanken c) Auslöser der Finanzkrise (2007) ein run auf Schattenbanken Große international aufgestellte Unternehmen legen dort Beträge an, die nicht mehr über eine Einlagensicherung gedeckt werden. Alternative Sicherheiten: durch Hypotheken besicherte (gebündelte) Wertpapiere. US-Häusermarkt kollabiert -Hausbesitzer können Hypotheken nicht mehr bedienen - alternative Sicherheiten erleiden Wertverluste - Bankenrun Schattenbanken wanken. c) Aufgabe: Regulierung wie Banken durch EU-Richtlinie Ucits- Fonds teilweise geschehen: Transparenz über Schattenbanken, Registrierung durch Finanzaufsicht, Standardisierung von Sicherheiten, Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen. Quelle: a.a.o. konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 20

21 noch Schattenbanken Quelle: Quelle: abgerufen konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 21

22 VIII. 4. Die EZB im Graubereich zwischen Geldpolitik und Staatsfinanzierung? 1. 6/2011, 8/2012: EZB kauft im Rahmen des Securities Markets Programms (SMP) in großem Stil Staatsanleihen hochverschuldeter Euro-Länder. Bestand 2/2013: 218 Mrd.. 2. Ab 9/2012 wird SMP durch Outright Monetary Transactions (OMT) abgelöst. Es handelt sich um Wertpapiergeschäfte auf Sekundärmärkten, ohne bevorzugte Gläubigerstellung der EZB, ohne Rückkaufvereinbarung. Bonität: Auch Schrottanleihen bzw. Junk- Bonds.Bis 10/2013 hat die EZB noch kein Staatsanleihenkauf getätigt. 3. Banken aus Krisenländern erhalten über Long Term Refinancing Operations (LTRO) EZB-Liquiditätsspritzen. 4. Die Rechtslage: Die EZB darf Regierungen ihre Anleihen nicht direkt abnehmen. Solche Primärmarktkäufe gelten als verbotene Staatsfinanzierung (Art. 123 AEUV). EZB darf Anleihen von anderen Investoren (Fonds, Banken usw.) über den Sekundärmarkt kaufen. Regierungen erhalten also kein frisches Zentralbankgeld. Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 22

23 die EZB 5. Notfall Liquiditätshilfe: Emergency Liquidity Assistance (ELA) Im Rahmen von ELA können die 17 nationalen Notenbanken den Kreditinstituten ihrer Länder Notfallmittel zur Verfügung stellen, wenn diese nicht in der Lage sind, der EZB akzeptable Sicherheiten zu bieten. Die Risiken werden also von den Länder- Notenbanken getragen, wodurch gewährleistet ist, dass Verluste innerhalb der betreffenden Länder bleiben und nicht über den gesamten Euroraum verteilt werden. Für jeden ELA-Kredit ist es erforderlich, dass der EZB-Rat ihn genehmigt. Zudem ist er mit einem Strafzins belegt, wobei die genauen Bedingungen nicht bekannt gegeben werden. 6. Die Leitzinssenkung Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 23

24 mit Folgen Quelle: FAZ konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 24

25 das Pulver schon verschossen? Quelle:iwd, , Nr.38 konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 25

26 und die Folgen z.b. für Lebensversicherungen, Rentenfonds, Sparer usw. Quelle: FAZ konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 26

27 noch EZB: Der mögliche Graubereich zwischen Geldpolitik und Staatsfinanzierung mit Gefahren Geldpolitik kann kein nachhaltiges Wachstum schaffen, sondern nur Zeit kaufen (Schäuble am ); Jeder, der glaubt, dass er mit einer fortgesetzten Periode des billigen Geldes Probleme löst, dem ist nicht zu helfen. Fitschen, Ko-Vors. D.Bank Gefahren einer Politik des billigen Geldes: Moral -Hazard -Verhalten der Programmländer und Finanzinvestoren, Banken müssen Investitionen in Staatsanleihen nicht mit Eigenkapital besichern 2014 Bankenaufsicht durch EZB!!, Gemeinsame Einlagensicherung und Bankenabwicklung im Euroraum nicht geregelt, Nachfrageorientierte Politik verhindert strukturelle Reformen, Renditeschwund bei Versicherungsfonds und Lebensversicherungen enteignet Versicherte, Enteignung von Sparguthaben der Sparer durch Niedrigzins, Begünstigung von Spekulationsblasen auf Finanz- und Immobilienmärkten, Interbankenmarkt gestört, Finanzinstitute hinterlegen Geld vorzugsweise bei EZB anstatt Kreditvergabe für Investitionen, EZB erwägt Negativzinsen -0,1% für Bankeinlagen, Weitergabe an Sparer? Gefahr einer politischen Abhängigkeit der EZB Normative Grundlagen Art. 123 (Primärmarkt), 130 (Unabhängigkeit der EZB) AEUV verlieren an Bedeutung. Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 27

28 ein Beispiel 28

29 noch EZB Vorteile einer Politik des billigen Geldes: Zeit für Strukturreformen der Programmländer kaufen, Zinssubventionen für Programmländer Erste Programmländer melden Erfolge und wollen Programmstatus verlassen z.b. Irland, aber hohe Kreditlasten!, Spanien?). Trotz Geldschwemme Inflationsrate gering. Aber: Statt in Realwirtschaft leiten Banken Gelder in Finanzgeschäfte! Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 29

30 5. Blasengefahr in Nordeuropa 30

31 VIII. 6. Was haben die Hilfsprogramme gebracht? S.d. 8. Die aktuelle Lage - eine Auswahl Anlage Folien a) Die Haushaltssünder b) Schuldenquoten im Euroraum 2012 und 2013 c) Investitionen in Krisenländern kollabieren d) Gesamtwirtschaftliche Produktion im Euroraum e) Anteil fauler Kredite an den Gesamtkrediten der Banken im Zeitverlauf Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 31

32 Deutschland nach der Wahl - Anspruch und harte Wirklichkeiten Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 32

33 7. Literatur Wirkungen repressiver Finanzpolitik, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25/9/13. Konsequenzen für die Geldpolitik aus der Finanzkrise, in: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht 3/2011: 55ff. Die Entwicklung staatlicher Zinsausgaben in Deutschland, in: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht 10/2013: 47ff. (4. Kapitel: Institutionelle Reformen für die Europäische Wirtschaftsunion, S (OMT-Programm). Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 *** 33

34 Anlagen zu VIII. 6. Folien Kritik an Fiskalpakt und ESM Eigenkapitalquote der Banken unzureichend Die Folgen der (Geld) politik der Zentralbanken Aktuelle ökonomische Basisdaten konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 34

35 VIII. 1. Fiskalvertrag bzw. pakt eine Kritik Ziel des Fiskalpakts: Förderung der Haushaltsdisziplin, Verstärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung, Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung des Euro-Raums Quelle: Ziele gehen überwiegend in richtige Richtung, große Erwartungen werden enttäuscht: Der Pakt stellt weder die Einführung der Schuldenbremse ins nationale Recht noch deren korrekte Anwendung sicher. Falls sich Regierungen nicht an die Vorgaben der eigenen Schuldenbremse halten, haben andere Vertragsstaaten keine Handhabe (z.b. verfassungswidrige Haushalte in Deutschland!). Einhaltung der Schuldenbremse hängt letztlich allein vom politischen Willen ab (s. Erosion der Wettbewerbsfähigkeit!). Verpflichtung der Eurostaaten, den Kommissionsempfehlungen im Defizitverfahren zu folgen, erschwert im Rat die Organisation einer Sperrminorität, die Sanktionen verhindert (Verpflichtung gilt nicht für Defizitverfahren bei einem zu geringen Schuldenabbau!). Im Defizitverfahren den Kommissionsempfehlungen zu folgen, darf nur als nicht justiziable politische Selbstverpflichtung ausgelegt werden; anderenfalls verstieße sie gegen EU-Recht und wäre hinfällig. Art.17: Kompetenzen des Europäischen Haushaltskommissars umstritten. Zurückweisung nationaler Haushalte (ja / nein)? Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 35

36 VIII. 2. Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) eine Kritik Quelle: Ziel: : EU-Staaten kommen überein, einen ständigen Krisenmechanismus zur Wahrung der Finanzstabilität der Eurozone zu errichten. Dieser ESM soll EFSF und EFSM ersetzen. ESM als dauerhafter Bail-Out-Mechanismus mit Folgen (Art. 125 AEUV!); Einhaltung vereinbarter Auflagen nicht ernsthaft geprüft (Durchgriffsrechte?); Durchsetzbare Umschuldungsklauseln ermöglichen geordnete Beteiligung privater Investoren an Umschuldungen. Neue Öffnungsklausel (Art. 136/3 AEUV) legalisiert Finanzhilfen zur Euro-Rettung. Euro-Staaten dürfen von Art.125, 122 AEUV abweichen (völkerrechtlicher Vertrag) ESM-Verluste zunächst aus beschränktem Reservefonds (aus Strafzahlungen) beglichen. Bei künftigen ESM-Verlusten ist mit Einzahlung zusätzlicher Anteile zu rechnen (Umverteilung der Ausfallrisiken auf zahlungskräftige Länder). In der Diskussion: ESM soll Abwicklung maroder Banken zwischenfinanzieren (Euro-Nebenhaushalt? (FAZ ) Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 36

37 ESM - Kritik Parlamente haben Finanzministern unwiderrufliche Ermächtigung erteilt, unbegrenzt die Einzahlung von neuem Kapital auf das ESM- Konto zu fordern und dieses Kapital im Ergebnis nach freiem Ermessen zu verwenden. (Haushaltsautonomie des Bundestages?) Entscheidungsgewalt hat Gouverneursrat (Gesellschafterausschuss) d.h. die Finanzminister. Rechte im ESM werden also nicht vom Parlament wahrgenommen. Erhöhung des Kreditrahmens des ESM jederzeit änderbar. Zustimmung des Parlaments? unklarer Vertragstext. Leistet ein Staat seine Kapitaleinlage nicht, stehen die übrigen dafür ein. Entscheidungen des ESM sind geheim, Führungskräfte können weder zivil- noch strafrechtlich für Handlungen belangt werden. Gefahr: Hilfen ohne durchsetzbare Konditionalitäten! Moral hazard Verhalten bei Nehmerländern möglich. Gefahr: Staatlich geförderte Insolvenzverschleppung. Quelle: B. Brück in FAZ konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 37

38 Quelle: SVR 2012/13: 161 konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 38

39 Quelle: FAZ konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 39

40 Quelle: FAZ konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 40

41 Quelle: faz konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 41

42 6. Die aktuelle Lage a) Haushaltssünder: Deutschland + Frankreich sorgen 2003 dafür, bei einem übermäßigen Defizit vorgesehene Sanktionsverfahren auszusetzen. Quelle: iw-dienst, , Nr.43 konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 42

43 Quelle: Quelle: faz.net, abger konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 43

44 b) Schuldenquoten im Euroraum Quelle: FAZ konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 44

45 c) Investitionen in Krisenländern kollabieren Veränderung der nominalen Bruttonalgeinvestitionen gegenüber dem Vorjahr in %. Rote Säule Veränderung von insgesamt in % Quelle: iw-dienst, Nr.47, : 5 konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 45

46 noch c) Investitionen in Krisenländern Quelle: a.a.o. konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 46

47 Quelle: blob=public ationfile Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 47

48 e) Anteil fauler Kredite an den Gesamtkrediten der Banken im Zeitverlauf Quelle: FAZ konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 48

49 4. EZB: Eine nicht unumstrittene Entscheidung Quelle: FAZ konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 49

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