Hartmann-Wendels, Thomas; Klein, Stefan; Suchy, Patrick C.
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1 econsor Der Open-Access-Publikaionsserver der ZBW Leibniz-Informaionszenrum Wirschaf The Open Access Publicaion Server of he ZBW Leibniz Informaion Cenre for Economics Harmann-Wendels, Thomas; Klein, Sefan; Suchy, Parick C. Aricle Leasing und Reform der Gewerbeseuer: Auswirkungen der Gewerbeseuerpflich von Leasingraen auf die Seuerbelasung und die Finanzierung der Unernehmen sowie auf Invesiionsäigkei und Beschäfigung Leasing: Wissenschaf & Praxis, Forschungsinsiu für Leasing an der Universiä zu Köln Provided in Cooperaion wih: Universiä zu Köln, Forschungsinsiu für Leasing Suggesed Ciaion: Harmann-Wendels, Thomas; Klein, Sefan; Suchy, Parick C. (2003) : Leasing und Reform der Gewerbeseuer: Auswirkungen der Gewerbeseuerpflich von Leasingraen auf die Seuerbelasung und die Finanzierung der Unernehmen sowie auf Invesiionsäigkei und Beschäfigung, Leasing: Wissenschaf & Praxis, Forschungsinsiu für Leasing an der Universiä zu Köln, ISSN , Vol. 1, Iss. 2, pp This Version is available a: hp://hdl.handle.ne/10419/60270 Nuzungsbedingungen: Die ZBW räum Ihnen als Nuzerin/Nuzer das unengelliche, räumlich unbeschränke und zeilich auf die Dauer des Schuzrechs beschränke einfache Rech ein, das ausgewähle Werk im Rahmen der uner hp:// nachzulesenden vollsändigen Nuzungsbedingungen zu vervielfäligen, mi denen die Nuzerin/der Nuzer sich durch die erse Nuzung einversanden erklär. Terms of use: The ZBW grans you, he user, he non-exclusive righ o use he seleced work free of charge, erriorially unresriced and wihin he ime limi of he erm of he propery righs according o he erms specified a hp:// By he firs use of he seleced work he user agrees and declares o comply wih hese erms of use. zbw Leibniz-Informaionszenrum Wirschaf Leibniz Informaion Cenre for Economics
2 3 Leasing und Reform der Gewerbeseuer Auswirkungen der Gewerbeseuerpflich von Leasingraen auf die Seuerbelasung und die Finanzierung der Unernehmen sowie auf Invesiionsäigkei und Beschäfigung Univ.-Prof. Dr. Thomas Harmann-Wendels Dipl.-Kfm. Sefan Klein Dipl.-Kfm. Parick C. Suchy INHALT EINLEITUNG 5 TEIL I: AUSWIRKUNGEN AUF DIE STEUERBELASTUNG VON LEASING- GESCHÄFTEN 7 1. Vorbemerkungen 7 2. Gegenwärige seuerliche Regelungen Seuerbelasung des Leasingnehmers Gewerbeerragseuer Körperschafseuer Gesame Seuerbelasung Errag des Leasingnehmers nach Seuern Seuerbelasung des Leasinggebers Gewerbeerragseuer Körperschafseuer Gesame Seuerbelasung Errag des Leasinggebers nach Seuern Saldierer Errag des Leasingnehmers und Leasinggebers nach Seuern Seuermehrbelasung aufgrund des Vorschlags für eine modernisiere Gewerbeseuer Leasingnehmer Zusäzliche Seuerlas beim Leasingnehmer Errag des Leasingnehmers nach Seuern Errag des Leasinggebers nach Seuern 16
3 4 3.3 Saldierer Errag des Leasinggebers und Leasingnehmers nach Seuern Seuermehrbelasung aufgrund des Seuervergünsigungsabbaugesezes (Leasingseuer) Leasingnehmer Zusäzliche Seuerlas beim Leasingnehmer Errag des Leasingnehmers nach Seuern 23 Leasinggeber Gewerbeseuerbelasung des Leasinggebers Errag des Leasinggebers nach Seuern Saldierer Errag von Leasinggeber und Leasingnehmer nach Seuern Fallbeispiele zur Seuermehrbelasung Annahmen der Beispiele Leasing nach gelendem Seuerrech Beispiel I Beispiel II Leasing nach dem Vorschlag für eine modernisiere Gewerbeseuer Beispiel I Beispiel II Leasingbeseuerung nach dem SVergAbG (Leasingseuer) Beispiel I Beispiel II Zusammenfassende Beureilung der Seuerwirkungen 47 TEIL II: AUSWIRKUNG DER LEASINGSTEUER AUF DIE FINANZIERUNG DEUTSCHER UNTERNEHMEN Leasing als Finanzierungsalernaive im Rahmen zukünfiger Eigenkapialanforderungen Finanzierungssiuaion deuscher Unernehmen Refinanzierung von Leasingforderungen und Eigenkapialanforderungen im Rahmen von Basel II Leasing und Kredi Subsiu oder Ergänzung? Zusammenfassende Beureilung 61 TEIL III: VOLKSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN EINER VERÄNDERTEN BESTEUERUNG VON LEASING Volkswirschafliche Implikaionen Zusammenfassung und Fazi 74
4 5 EINLEITUNG Änderungen der derzei gelenden gewerbeseuerlichen Behandlung von Leasingverrägen sind in der lezen Zei im Rahmen von zwei Reformvorhaben angesreb worden. Das Seuervergünsigungsabbaugesez (SVergAbG), das am vom Deuschen Bundesag verabschiede wurde, sah vor, dass zum Gewerbeerrag des Leasingnehmers 25 % der Leasingraen hinzugerechne werden sollen (Neufassung des 8 Nr. 7 GewSG). Als Kompensaion solle der Leasinggeber seinen Gewerbeerrag um die beim Leasingnehmer hinzugerechneen Beräge kürzen können. Nachdem das SVergAbG vom Bundesra abgelehn wurde, kam schließlich eine vom Vermilungsausschuss am vorgelege Kompromisslösung zur Umsezung, die am uner Zusimmung des Bundesraes vom Bundesag beschlossen wurde. In dieser Kompromisslösung is die sog. Leasingseuer nich mehr enhalen. Nach wie vor wird allerdings eine verändere gewerbeseuerliche Behandlung des Leasing in dem Vorschlag für eine modernisiere Gewerbeseuer der Bundesvereinigung der kommunalen Spizenverbände geforder. Der Vorschlag für eine modernisiere Gewerbeseuer im Rahmen der Gemeindefinanzreform sieh für das Mobilienleasing eine 25 %-ige Hinzurechnung und für das Immobilienleasing eine 75 %-ige Hinzurechnung der Leasingraen zum Gewerbeerrag des Leasingnehmers vor, ohne dabei allerdings eine ensprechende Kürzung beim Leasinggeber zuzulassen (Modifikaion des 9 Nr. 4 GewSG). Darüber hinaus wird eine volle Zurechnung aller Zinsen zur Bemessungsgrundlage der Gewerbeerragseuer vorgeschlagen. Im Folgenden sollen die Wirkungen der beabsichigen Veränderungen der gewerbeseuerlichen Behandlung des Leasing analysier werden: Teil I zeig die seuerlichen Wirkungszusammenhänge auf und veranschaulich die seuerbedingen Mehrbelasungen anhand von Beispielen. Die seinerzei geplane Einführung einer Leasingseuer im Rahmen eines Gesezes zum Abbau von Seuervergünsigungen suggerier, dass Leasing durch das derzei gelende Seuerrech gegenüber dem Kauf durch Kredifinanzierung begünsig wird. Ähnlich argumenier die Bundesvereinigung der kommunalen Spizenverbände, indem behaupe wird, dass die eilweise Hinzurechnung der Leasingraen zum Gewerbeerrag des Leasingnehmers Finanzierungsneuraliä herselle und daher seuersys-
5 6 emaisch geboen sei. Nachdem im ersen Abschni die Bedingungen für einen sachgerechen Vergleich von Leasing und Kredikauf spezifizier werden, unersuch der zweie Abschni, ob das gelende Seuerrech Leasing gegenüber dem Kredikauf bevorzug. Der drie Abschni zeig die seuerlichen Wirkungen, die das SVergAbG gebrach häe, auf, der viere Abschni analysier den Vorschlag der Bundesvereinigung der kommunalen Spizenverbände. Im fünfen Abschni werden die Wirkungen der gegenwärigen Regelung, des Vorschlags der Bundesvereinigung der kommunalen Spizenverbände und des SVergAbG anhand von zwei Fallbeispielen aufgezeig. Der Analyse lieg die Annahme zugrunde, dass sowohl Leasinggeber als auch Leasingnehmer Kapialgesellschafen sind. Teil II unersuch die Auswirkungen einer seuerlichen Benacheiligung des Leasing auf die Finanzierung deuscher Unernehmen, insbesondere auf mielsändische Unernehmen. Ausgehend von einer Analyse der derzeiigen Finanzierungsprobleme vor allem mielsändischer Unernehmen wird analysier, welche Konsequenzen eine Vereuerung des Leasing für die Invesiionsbereischaf der Unernehmen ha. Besondere Berücksichigung finden dabei auch die veränderen Rahmenbedingungen als Folge von Basel II. Teil III beschäfig sich mi der volkswirschaflichen Auswirkung der Einführung einer Leasingseuer, insbesondere im Hinblick auf gesamwirschafliche Invesiionen und auf die Beschäfigung.
6 7 TEIL I: AUSWIRKUNGEN AUF DIE STEUERBELASTUNG VON LEASINGGESCHÄFTEN 1. Vorbemerkungen Die Behaupung, Leasing werde gegenüber der Kredifinanzierung seuerlich bevorzug, beruh auf folgender Überlegung: Nach der bisherigen Gesezeslage beseh auf der Ebene des Leasingnehmers bei der Leasingfinanzierung gegenüber der Kredifinanzierung ein seuerlicher Voreil, da im Falle der Kredifinanzierung 50 % der Kredizinsen nach 8 Nr. 1 GewSG als Dauerschuldzinsen dem Gewerbeerrag, d.h. der Bemessungsgrundlage zur Ermilung der Gewerbeerragseuer, hinzugerechne werden, wogegen im Falle der Leasingfinanzierung die Leasingraen im Regelfall nich uner die Hinzurechnung fallen. Diese Berachung übersieh aber, dass beim Leasing eine weiere Finanzierungsbeziehung hinzukomm, nämlich die Refinanzierung des Leasinggeschäfs durch den Leasinggeber. Um die seuerlichen Wirkungen der Kredifinanzierung und des Leasing mieinander zu vergleichen, is es daher nowendig, die saldiere Seuerbelasung von Leasingnehmer und Leasinggeber mi der Seuerbelasung eines Kredinehmers zu vergleichen (vgl. Abb. 1). Kredi Kredigeber Kredinehmer Zinsen, Tilgung Kredigeber Kredi Zinsen, Tilgung Leasinggesellschaf Leasing- Objek Leasingraen Leasingnehmer Abb. 1: Vergleichsgrundlage der Seuerwirkungen von Leasing und Kredikauf Bei dieser Berachungsweise führ aus finanzpoliischer Sich der Seuervoreil des Leasing für den Leasingnehmer keineswegs zu geringeren Seuereinnahmen, da auf der Ebene des Leasinggebers die Zinsen der Refinanzierung im Falle der langfrisigen Krediaufnahme ebenso der gewerbeseuerlichen Bemessungsgrundlage zu 50 % hinzugerechne werden. Lediglich bei einer Refi-
7 8 nanzierung durch Forfaiieren 1 der Leasingforderungen können sich im Einzelfall aggregiere Seuervoreile im Rahmen des Leasing ergeben Durch die beabsichige 25 %ige Hinzurechnung der Leasingraen zum Gewerbeerrag des Leasingnehmers kehr sich der seuerliche Voreil der Leasingfinanzierung für den Leasingnehmer gegenüber der Kredifinanzierung jedoch in einen seuerlichen Nacheil um, der auch durch eine evenuelle gewerbeseuerliche Enlasung des Leasinggebers nich kompensier werden kann. Bei gemeinsamer Berachung der Gewerbeseuerlas von Leasinggeber und Leasingnehmer ri an die Selle der bisherigen Gleichbehandlung von Leasing und Kredikauf eine Benacheiligung des Leasing. Leasing und Kredikauf werden häufig als ökonomisch gleichwerige Alernaiven angesehen. Um die seuerlichen Aspeke herauszuarbeien, wird diese nich unproblemaische Gleichsezung, hier übernommen, so dass von idenischen Cash Flows bei beiden Alernaiven vor Seuern ausgegangen wird. Allerdings bedarf die Gleichsezung von Kredikauf und Leasing einiger Präzisierungen. Leasingverräge enhalen häufig Opionsreche, und zwar enweder in der Form, dass der Leasingnehmer das Rech ha, das Leasingobjek nach Ende der Grundmiezei zu einem heue fesgelegen Preis zu erwerben (Kaufopion), oder, dass der Leasinggeber ein Andienungsrech (Verkaufsopion) ha. Im Folgenden wird zur Vereinfachung von sicheren Erwarungen ausgegangen, weierhin wird angenommen, dass der asächliche Reswer zum Ende der Grundmiezei dem (bereis bei Verragsabschluss fes vereinbaren) Ausübungspreis der Kaufopion bzw. des Andienungsrechs ensprich. Das Leasingobjek wird ensprechend der Modellannahme mi Sicherhei am Ende der Laufzei des Leasingverrages vom Leasingnehmer erworben. Aufgrund der Sicherhei des Erwerbs nehmen die Opionsreche den Charaker von (unbedingen) Termingeschäfen an. Ein Leasingverrag mi Kaufopions- bzw. Andienungsrech ensprich dami einem Kredikauf in Höhe des Neoinvesiionsberages, d.h. in Höhe des Anschaffungsweres des Leasingobjeks abzüglich des abdiskonieren Resweres sowie eines Terminkaufs in Höhe des Resweres. Um Leasing und Kredikauf vergleichbar zu machen, wird davon ausgegangen, dass der Kredi in Form ei- 1 Uner Forfaiierung wird der Ankauf von Forderungen (z.b. zur Refinanzierung des Leasinggebers) und die Abreung sämlicher Reche aus den veräußeren Forderungen an den Forderungskäufer uner Verzich auf eine Rückgriffsmöglichkei gegen den bisherigen Forderungsinhaber versanden.
8 9 nes Annuiäendarlehens aufgenommen wird, wobei der Kapialaufnahmeberag dem Neoinvesiionsberag und die Laufzei der Grundmiezei ensprich. Der Reswer wird annahmegemäß durch ein Darlehen, das am Ende der Grundmiezei einschließlich aller aufgelaufenen Zinsen geilg wird, finanzier. Die Rückzahlung dieses Darlehens wird durch eine erneue Krediaufnahme finanzier, wobei die Tilgungsmodaliäen dieses Darlehens der Finanzierung, die der Leasingnehmer für den Erwerb des Leasingobjeks am Ende der Laufzei des Leasingverrags wähl, ensprich. Durch diese Annahme sind Kredikauf und Leasingverrag für den Zeiraum nach Beendigung des Leasingverrages gleich gesell, und zwar sowohl vor als auch nach Seuern. Eine Finanzierung, die die oben beschriebenen Merkmale aufweis, soll als leasingäquivalene Finanzierung bezeichne werden. Mi der Annahme einer leasingäquivalenen Finanzierung soll nich das asächliche Finanzierungsverhalen von Unernehmen abgebilde werden, sa dessen dien diese Annahme ausschließlich dazu, idenische Zahlungssröme vor Seuern bei beiden Alernaiven herzusellen. Dami scheide eine Überlegenhei des Leasing gegenüber dem Kredikauf aus anderen als seuerlichen Gründen aus, so dass der Voreilhafigkeisvergleich sich ausschließlich auf seuerliche Wirkungen konzenrier. In den folgenden Kapieln wird gezeig, dass Leasing und Kredikauf uner der Annahme einer leasingäquivalenen Finanzierung beim gegenwärigen Seuersysem sowohl vor als auch nach Seuern zu idenischen Zahlungen führ. Die seige Zunahme der Leasingquoe in den lezen 30 Jahren kann dami nich allein durch seuerliche Voreile des Leasing erklär werden, sondern is darauf zurückzuführen, dass Leasing dem Kredikauf aus ökonomischer Sich zumindes in Teilbereichen überlegen is. Eine zusäzliche Seuerbelasung des Leasing kann dann bewirken, dass eine volkswirschaflich sinnvolle Alernaive nur wegen der dami verbundenen Seuerbelasung nich gewähl wird, dies führ zu Wohlfahrseinbußen. Hinsichlich der Refinanzierung der Leasinggesellschaf wird ebenfalls von einem Annuiäendarlehen in Höhe des Neoinvesiionsberages ausgegangen. In Höhe des abdiskonieren Resweres wird ein Kredi aufgenommen, der ähnlich einem Zero-Bond am Ende der Grundmiezei einschließlich aller Zinsen in einem Berag zurückgezahl wird. Dieser Rückzahlungsberag ensprich genau dem Reswer, d.h. dem zu erwarenden Erlös aus der Veräußerung des Leasingobjeks. Mi dieser Annahme wird eine frisenkongruene Refinanzierung
9 10 des Leasinggeschäfs unersell. Ziel dieser Annahmen is auch hier wiederum, die Berachung allein auf die seuerlichen Wirkungen zu konzenrieren, das asächliche Finanzierungsverhalen von Leasinggesellschafen soll dagegen nich abgebilde werden. Für die Analyse der Seuerwirkungen werden folgende Symbole verwende: CF : Cash Flow in LR : Leasing-Rae in Uner Verwendung der Annuiäenformel erhalen wir für LR K RWT i = LR = ( Io ) ; T T (1+ i) 1 q I RWT (1 + i ) 0 = 0 T LR : T: Grundmiezei des Leasingverrages; ensprich annahmegemäß der Kredilaufzei i: Zinssaz, der in den Leasingraen kalkulier is i*: Refinanzierungssaz der Leasing-Gesellschaf q = 1 + i und q * = 1 + i * RW T : Reswer am Ende der Grundmiezei I 0 : Anschaffungswer des Leasingobjeks K 0 : Neoinvesiionsberag, Anschaffungswer abzüglich Barwer des Resweres s ge : Gewerbeerragsseuersaz (Effekivseuersaz, der die Abzugsfähigkei der Gewerbeerragsseuer von ihrer eigenen Bemessungsgrundlage berücksichig: sge * sge = ) 1+ sge * s ge* : Gewerbeerragseuersaz vor Berücksichigung der Abzugsfähigkei der Gewerbeerragseuer von ihrer eigenen Bemessungsgrundlage. s ge* ergib sich als Produk aus Seuermesszahl und Hebesaz : Körperschafseuersaz s AfA : Abschreibung im Jahr ; Im Folgenden wird ses von einer linearen Abschreibung ausgegangen, d. h. I AfA = AfA = 0 RW T T
10 11 Die Leasingrae sez sich aus einem Zins - und Tilgungsaneil zusammen: Z R LR + = Durch Umformen der Annuiäenformel ergeben sich die beiden Besandeile Z und R : Z : Zinsaneil an den Leasingraen bzw. am Annuiäendarlehen 0 T 1 T K 1 q ) q (q i Z = R : Tilgungsaneil an den Leasingraen bzw. am Annuiäendarlehen 0 T 1 K 1 q q i R =
11 12 2. Gegenwärige seuerliche Regelungen 2.1 Seuerbelasung des Leasingnehmers Gewerbeerragseuer Die Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Gewerbeerragsseuer errechne sich aus dem Cash Flow zum Zeipunk abzüglich der ensprechenden Leasingrae. Vereinfachend wird angenommen, dass mi dem Abzug der Leasingrae sämliche den Cash Flow mindernde Zahlungen berücksichig sind. Durch Muliplikaion der Bemessungsgrundlage mi dem effekiven Gewerbeerragseuersaz erhalen wir die Gewerbeseuerbelasung beim Leasingnehmer: ( CF LR ) (1) s ge Körperschafseuer Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Körperschafseuer reduzier sich um die gezahle Gewerbeseuer, somi ergib sich die Körperschafseuer zu: ( CF LR) (1 s ) s (2) ge Gesame Seuerbelasung Die gesame Seuerbelasung des Leasingnehmers ergib sich als Summe aus Gewerbe- und Körperschafseuer: ( CF ge LR) ( s + s (1 s )) (3) Errag des Leasingnehmers nach Seuern Als Errag nach Seuern verbleib die Differenz aus dem Cash Flow, abzüglich der Leasingraen und den zu zahlenden Seuern (1) und (2): ( CF ge LR) (1 s s (1 s )) (4)
12 Seuerbelasung des Leasinggebers Gewerbeerragseuer Auf Seien des Leasinggebers ergib sich die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Gewerbeerragseuer aus den Leasingraen, die vereinfachend angenommen den einzigen Errag darsellen, abzüglich der AfA und der Refinanzierungs-Zinsen, wobei 50 % der Dauerschuldzinsen dem Gewerbeerrag wieder hinzugerechne werden: ( LR AfA Z ) sge + 0, 5 Z sge = LR AfA 0,5 Z ) sge ( (5) Körperschafseuer Die Bemessungsgrundlage der Körperschafseuer ergib sich aus den Leasingraen abzüglich der Abschreibungen, der Zinsen und der Gewerbeseuer: ( LR AfA Z Gewerbeseuer ) (6) s = [ LR AfA Z ( LR AfA 0,5 Z ) s ] s ge = ( LR AfA Z ) (1 s ) s 0, 5 Z ge s ge s Gesame Seuerbelasung Die gesame Seuerbelasung ergib sich wie auch beim Leasingnehmer aus der Summe von Gewerbe- und Körperschafseuer: ( ge ge LR AfA Z ) ( s + s (1 s )) + 0,5 Z s (1 s ) (7) Errag des Leasinggebers nach Seuern Demensprechend beräg der Errag des Leasinggebers nach Seuern: ( ge ge LR AfA Z ) (1 s s (1 s )) 0,5 Z s (1 s ) (8)
13 Saldierer Errag des Leasingnehmers und Leasinggebers nach Seuern Der Saldo des Errages von Leasingnehmer und Leasinggeber nach Seuern erhalen wir durch Addiion von (4) und (8): ( CF ge ge AfA Z ) (1 s s (1 s )) 0,5 Z s (1 s ) (9) Dies ensprich dem Errag nach Seuern beim Kredikauf uner der Annahme, dass die Kredifinanzierung laufzeikongruen zu den Leasingraen erfolg und die Hälfe der Zinsen für Dauerschulden der Bemessungsgrundlage der Gewerbeerragseuer hinzugerechne wird. Ergebnis 1: Das derzeiige Seuerrech behandel Leasing und Kredifinanzierung idenisch. Die Freisellung der Leasingraen von der Gewerbeseuerpflich bedeue keine seuerliche Bevorzugung der Leasing-Finanzierung, sofern die Refinanzierung der Leasing-Gesellschafen bzgl. der Gewerbeerragseuer genauso behandel wird wie die Kredifinanzierung beim Käufer/Nuzer. 2 2 Durch Forfaiierung der Leasingforderung bei Weiergabe des Ausfallrisikos kann die hälfige Hinzurechnung der Zinsen für Dauerschulden zur Bemessungsgrundlage der Gewerbeerragseuer im Einzelfall vermieden werden. Uner dieser Annahme is der saldiere Errag von Leasinggeber und Leasingnehmer nach Seuern um 0,5 Z sge ( 1 s ), d.h. um die eingespare Gewerbeerragseuer höher als im beracheen Fall. Die Nuzung dieses Seuervoreils komm in besimmen Segmenen des Leasing in Berach. Im Übrigen kann z.b. durch eine revolvierende Finanzierung mi kurzfrisigen Kredien auch beim Kredikauf die hälfige Hinzurechnung der Zinsen zum Gewerbeerrag im Einzelfall vermieden werden. Da beide Formen einer Vermeidung der gewerbeseuerlichen Hinzurechnung eher unypischen Charaker haben, sollen sie im weieren Verlauf nich mehr berücksichig werden.
14 15 3. Seuermehrbelasung aufgrund des Vorschlags für eine modernisiere Gewerbeseuer 3.1 Leasingnehmer Zusäzliche Seuerlas beim Leasingnehmer Der Vorschlag für eine modernisiere Gewerbeseuer sieh eine Hinzurechnung von 25 % der Leasingraen zum Gewerbeerrag des Leasingnehmers vor. Hierdurch erhöh sich dessen Seuerlas um den Berag: 3 0,25 LR s ge (1 s ) (10) Zu beachen is, dass die im Vorschlag für eine modernisiere Gewerbeseuer vorgesehene volle Hinzurechnung der Zinsen zum Gewerbeerrag des Leasinggebers dessen Refinanzierung vereuer. Dadurch komm es zu höheren Leasingraen, da der Leasinggeber die im Zuge seiner Refinanzierung anfallenden Gewerbeseuerzahlungen bei der Kalkulaion der Leasingraen berücksichigen muss. Hierdurch erhöh sich zusäzlich die Bemessungsgrundlage für die Gewerbeerragseuer des Leasingnehmers, so dass die Mehrbelasung noch größer ausfäll, als (10) zunächs vermuen läss Errag des Leasingnehmers nach Seuern Der Errag des Leasingnehmers nach Gewerbe- und Körperschafseuer beräg dann: ( CF ge ge ge LR) (1 s s (1 s )) 0,25 LR s (1 s ) (11) Dieser reduzier sich gegenüber dem Errag des Leasingnehmers nach Seuern 0 bei der gegenwärigen Regelung (vgl. Formel 4) um,25 LR s ge (1 s ), wobei auch hier zu beachen is, dass die Leasingraen aufgrund der höheren Seuerbelasung des Leasinggebers aufgrund der vollsändigen Hinzurechnung der Zinsen zum Gewerbeerrag seigen werden. 3 Bei Einzelunernehmen und Personengesellschafen kann sich eine Minderung der zusäzlichen Seuerlas dadurch ergeben, dass die Gewerbeseuer auf die zu zahlende Einkommenseuer angerechne wird. Dies komm aber nur zum Tragen, wenn ausreichend hohe verrechnungsfähige Einkommenseuerberäge vorhanden sind. In wirschaflich schwierigen Zeien mi ensprechend niedrigen Einkommen wird dies of nich gegeben sein.
15 Errag des Leasinggebers nach Seuern Der Errag des Leasinggebers nach Seuern reduzier sich gegenüber der gegenwärigen Regelung, da der Vorschlag für eine modernisiere Gewerbeseuer eine vollsändige Hinzurechnung der Zinsen für Dauerschulden vorsieh: (LR AfA) (1 s s = (LR AfA Z ) (1 s ge (1 s s ge )) Z (1 s (1 s ) )) Z s ge (1 s ) (12) Die Differenz zu dem Errag nach Seuern gemäß gelendem Seuerrech beräg,5 Z s ( 1 s ) 0. ge 3.3 Saldierer Errag des Leasingnehmers und Leasinggebers nach Seuern Durch Zusammenfassung von (11) und (12) erhalen wir den gemeinsamen Errag von Leasinggeber und Leasingnehmer ge ( 0,25 LR + Z ) s ( 1 s ) ( CF AfA Z ) (1 s s (1 s )) (13) ge Gegenüber der gegenwärigen Regelung bedeue dies eine seuerliche Mehrbelasung in Höhe von insgesam ge ge ( s ) 0,25 LR s (1 s ) + 0,5 Z s 1 (14) Der erse Summand in (14) gib die Mehrbelasung durch Hinzurechnung von 25 % der Leasingraen zum Gewerbeerrag des Leasingnehmers an, der zweie Summand erfass die Mehrbelasung aufgrund der vollsändigen Zurechnung der Zinsen auf Dauerschulden. Der Errag nach Seuern bei einer leasingäquivalenen Kredifinanzierung beräg uner Berücksichigung einer vollsändigen Hinzurechnung der Zinsen auf Dauerschulden ( ge ge CF AfA Z ) (1 s s (1 s )) Z s (1 s ) (15) Ein Vergleich von (13) und (15) zeig, dass der Vorschlag für eine modernisiere Gewerbeseuer Leasing särker beseuer als Kredikauf. Die Mehrbelasung
16 17 beräg,25 LR s ge (1 s ) und ensprich dami der Seuerzahlung, die 0 durch die Hinzurechnung von 25 % der Leasingraen bewirk wird. Ergebnis 2: Die Hinzurechnung von 25 % der Leasingraen zum Gewerbeerrag des Leasingnehmers verfehl die Zielsezung, eine finanzierungsneurale Seuerbelasung herzusellen und führ dami nich zu mehr, sondern zu weniger Seuersysemaik. Die jährliche Seuermehrbelasung des Leasing gegenüber dem Kredikauf beräg 0,25 LR sge (1 s ). Die Höhe der jährlichen Seuermehrbelasung gegenüber dem Kredikauf seig mi der Höhe der Leasingrae. Die Leasingrae häng bei gegebenem Zinssaz und bei gegebenem Anschaffungswer vom Reswer und von der Laufzei ab. Die Abhängigkei der Leasingrae von Reswer und Laufzei wird deulich, wenn wir für LR = (I 0 RW (1 + i) T T i ) 1 q T einsezen. Wir erhalen dann für die zusäzliche jährliche Seuerbelasung: RWT i,25 (I0 ) sge (1 s ) (16) T T (1 + i ) 1 (1 + i ) 0 Um die jährliche Seuermehrbelasung gegenüber dem Kredikauf quanifizieren zu können, gehen wir von folgenden Daen aus: Es gil ein einheilicher Kalkulaionszins von 5 % p.a. Die Körperschafsseuer beräg 26,3750 % (25 % zuzüglich Solidariäszuschlag in Höhe von 5,5 %) Der Gewerbeseuerhebesaz wird mi 450 % angenommen. Bei dem Leasingnehmer wie auch dem Leasinggeber handel es sich um Kapialgesellschafen, so dass die Seuermesszahl für die Gewerbeerragseuer pauschal bei 5 % lieg. Somi ergib sich folgender effekiver Gewerbeerragseuersaz: 18,3673 % Die Mehrbelasung pro Einhei Leasingrae beräg dami 3,38%. Um die Abhängigkei der jährlichen Seuermehrbelasung vom Reswer zu besimmen, wird die Laufzei mi konsan 5 Jahren angenommen. Aus Formel (16) und Abbildung 2 is zu erkennen, dass die jährliche Seuermehrbelasung mi zuneh-
17 18 mendem Reswer linear sink, sie lieg je nach Reswer zwischen 0,47 % und 0,72 % bezogen auf den Invesiionsberag. 0,80% 0,70% Seuermehrbelasung 0,60% 0,50% 0,40% 0,30% 0,20% 0,10% 0,00% 0,10 0,15 0,20 0,25 0,30 0,35 0,40 0,45 0,50 Reswer Abb. 2: Jährliche Seuermehrbelasung in Prozen des Invesiionsberages in Abhängigkei vom Reswer Ergebnis 3: Je größer (kleiner) der Reswer is, deso kleiner (größer) is die zusäzliche Seuerlas. Ensprechend is der seuerliche Nacheil bei Vollamorisaionsverrägen größer als bei Teilamorisaionsverrägen; bezogen auf die Leasingrae verhäl sich die seuerliche Mehrbelasung konsan.
18 19 7,00% Seuermehrbelasung 6,00% 5,00% 4,00% 3,00% 2,00% 1,00% 0,00% 0,5 1,5 2,5 3,5 4,5 5,5 6,5 7,5 8,5 9,5 10,5 Laufzei Abb. 3: Jährliche Seuermehrbelasung in Prozen des Invesiionsberages in Abhängigkei der Laufzei Für die Berechnung der jährlichen Seuermehrbelasung, ausgedrück in Prozen des Invesiionsberages, in Abhängigkei von der Laufzei wird der Reswer mi konsan 10 % angenommen. Die jährliche Mehrbelasung gegenüber dem Kredikauf lieg für Laufzeien zwischen zwei und fünf Jahren im Bereich von 1,65 % und 0,72 % des Invesiionsberages (vgl. Abbildung 3). Ergebnis 4: Je länger (kürzer) die Laufzei is, deso kleiner (größer) is die zusäzliche Seuerlas. Die Mehrbelasung pro Einhei Neokapialeinsaz erhalen wir, wenn wir Formel (16) durch K 0 dividieren: i,25 sge (1 s ) (17) T 1 (1 + i) 0 Bei einer konsanen Laufzei von T = 5 ergib sich für Zinssäze im Bereich von 4 % bis 8 % eine jährliche Mehrbelasung gegenüber dem Kredikauf in Höhe von 0,8 %-Punken pro Einhei Neokapialeinsaz (vgl. Abbildung 4):
19 20 Seuerbelasung pro Einhei Neokapialeinsaz 1,0% 0,9% 0,8% 0,7% 0,6% 0,5% 0,4% 0,3% 0,2% 0,1% 0,0% 1,0% 2,0% 3,0% 4,0% 5,0% 6,0% 7,0% 8,0% 9,0% in Abhängigkei von i Abb. 4: Seuermehrbelasung pro Einhei Neokapialeinsaz in Abhängigkei von i Vergleich man die Mehrbelasung mi der derzeiigen Regelung, so is zusäzlich zu der Beseuerung von 25 % der Leasingraen auch die volle Zurechnung der Zinsen auf Dauerschulden zum Gewerbeerrag des Leasinggebers zu berücksichigen. Wird in 0,5 Z s ( 1 s ) für Z eingesez, so erhalen wir: ge T 1 ( q q ) s ( 1 s ) i 0,5 T ge q 1 (18) Neben dem Zinssaz und den Seuersäzen häng die Mehrbelasung von der Verragslaufzei ab und davon, welches Jahr während der Verragslaufzei berache wird. Wir gehen von einer Verragslaufzei von fünf Jahren aus und berachen das drie Jahr. Tabelle 1 zeig, dass für Zinssäze zwischen 4 % und 8% die jährliche Mehrbelasung aufgrund der vollsändigen Hinzurechnung der Zinsen auf Dauerschulden zwischen 0,22 %-Punken und 0,45 %-Punken lieg. Zinssaz in % Mehrbelasung in %-Punken 0,22 0,27 0,33 0,37 0,45 Tab. 1: Mehrbelasung aufgrund der vollen Hinzurechnung der Zinsen auf Dauerschulden
20 21 Hinsichlich der seuerlichen Mehrbelasung kann dami folgendes Ergebnis fesgehalen werden: Ergebnis 5: Der Vorschlag für eine modernisiere Gewerbeseuer führ, bezogen auf den Neokapialeinsaz, zu einer jährlichen Mehrbelasung des Leasing gegenüber dem Kredikauf in Höhe von 0,8 1 %-Punk. Die vollsändige Hinzurechnung der Zinsen auf Dauerschulden zum Gewerbeerrag des Leasinggebers vereuer Leasing gegenüber der heuigen Siuaion noch einmal um 0,22 0,45 %-Punke jährlich. Dami kann davon ausgegangen werden, dass bei einer mileren Laufzei der Leasingverräge von fünf Jahren Leasing pro Einhei Neokapialeinsaz um 5 7 %-Punke eurer wird. Der Hinzurechnungssaz von 25 % wird dami begründe, dass dies einem pauschalen Zinsaneil in den Leasingraen enspreche. Um den Zinsaneil an der Leasingrae zu ermieln, dividieren wir Z durch LR: Z LR = 1 q ( T + 1 )? 0,25 (19) Wenn (19) nach i = q 1 aufgelös wird, erhäl man die Bedingung, die erfüll sein muss, dami der Zinsaneil an den Leasingraen mindesens 25 % ausmach: i 1 1 0,25 1 T (20) Ob die Bedingung (20) erfüll is, häng offensichlich neben dem Zinsniveau auch ab von der Verragslaufzei und von dem jeweiligen Jahr innerhalb der Leasingbeziehung. Zu Anfang der Verragslaufzei is der Zinsaneil in den Leasingraen rech hoch, er sink dann aber mi zunehmender Reslaufzei ab.
21 22 Tabelle 2 gib für eine Gesamlaufzei von fünf Jahren die Zinssäze wieder, die in die Leasingraen mindesens einkalkulier sein müssen, dami der Zinsaneil 25 % der Leasingraen ausmach: Jahr Zins 5,92 % 7,46 % 10,06 % 15,47 % 33,33 % Tab. 2: Mindeszins Es is offensichlich, dass allenfalls in den ersen beiden Jahren der Zinsaneil an den Leasingraen 25 % beräg, in den folgenden Jahren lieg dieser Aneil deulich niedriger. Ergebnis 6: Durch die Hinzurechnung von 25 % der Leasingraen zum Gewerbeerrag des Leasingnehmers wird nich nur der Zinsaneil in den Leasingraen, sondern auch Tilgungsaneile beseuer. Eine Erragsbeseuerung von Tilgungsaneilen is seuersysemaisch nich zu rechferigen.
22 23 4. Seuermehrbelasung aufgrund des Seuervergünsigungsabbau- gesezes (Leasingseuer) 4.1 Leasingnehmer Zusäzliche Seuerlas beim Leasingnehmer Auf Seien des Leasingnehmers gib es keine Unerschiede hinsichlich der seuerlichen Behandlung der Leasingraen im Mobilien-Leasing zwischen dem SVergAbG und dem Vorschlag für eine modernisiere Gewerbeseuer der Bundesvereinigung der kommunalen Spizenverbände. Beide sehen eine Hinzurechnung von 25 % der Leasingraen zum Gewerbeerrag des Leasingnehmers vor. Hierdurch erhöh sich die Seuerlas des Leasingnehmers gegenüber der derzeiigen Regelung um den Berag: 0,25 LR s ge (1 s ) (21) Errag des Leasingnehmers nach Seuern Der Errag des Leasingnehmers nach Gewerbe- und Körperschafseuer beräg dann (siehe auch Formel 11): ( CF ge ge ge LR) (1 s s (1 s )) 0,25 LR s (1 s ) (22) Auch hier reduzier sich der Errag des Leasingnehmers nach Seuern gegenüber dem derzei gelenden Seuerrech (vgl. Formel 4) um 0,25 LR s ge (1 s ). 4.2 Leasinggeber Gewerbeseuerbelasung des Leasinggebers Abweichend vom Vorschlag für eine modernisiere Gewerbeseuer sah das SVergAbG vor, dass der Leasinggeber die Leasingraen, die dem Gewerbeerrag des Leasingnehmers hinzugerechne werden, bei der Ermilung seines Gewerbeerrages absezen kann. Hinzu komm, dass es im SVergAbG bei der
23 24 hälfigen Zurechnung der Zinsen auf Dauerschulden bleib. Beim Leasinggeber fäll nur dann Gewerbeseuer an, wenn der gekürze Gewerbeerrag posiiv is. Umgekehr führ die Kürzung nur insowei zu einer Gewerbeseuerminderung, wie sie nich zur Ensehung eines negaiven Gewerbeerrages führ. Max LR AfA 0,5 Z 0,25 LR ; 0} s (1 s ) (23) { ge Berache man die gesame Gewerbeseuerbelasung von Leasinggeber und Leasingnehmer, so ri eine Seuermehrbelasung dann ein, wenn der Leasinggeber die Kürzung seines Gewerbeerrags um die beim Leasingnehmer hinzugerechneen Leasingraen nich vollsändig ausnuzen kann. Umgekehr wird eine Seuermehrbelasung nur dann vermieden, wenn gil: LR AfA 0,5 Z 0,25 LR 0 (24) LR AfA 0,5 Z Um die Bedingung 0, 25 zu erfüllen, is ein Überschuss des LR Leasinggebers von mindesens 25 % erforderlich. Dieser Überschuss kann als eine Marge im weieren Sinne bezeichne werden, die die Hälfe der Refinanzierungskosen der Leasinggesellschaf berücksichig. Um näheren Aufschluss darüber zu erhalen, wie resrikiv die Bedingung (24) is, wird für LR aus der Gleichung zur Berechnung der Leasingrae und für Z aus der Gleichung zur Berechnung des Zinsaneils der Leasingrae in (24) eingesez. Wir erhalen dann: T 1 i i * (q * q * ) 0, 75 K0 0,5 K0 AfA 0 (25) T T 1 q q * 1 Die Gleichung beseh nunmehr aus den Variablen K 0, i (= Markzinssaz), i* (= Refinanzierungszinssaz der Leasing-Gesellschaf),, T und AfA; dabei gil die Annahme: i* < i
24 25 Durch Umformen von (25) ergib sich: 1 i i * i * q * K0 [ 0, 75 0,5 ] + 0,5 K0 AfA 0 T T T 1 q 1 q * q * 1 Der Ausdruck K 0 1 i * q * T q * 1 ensprich der jährlichen Tilgung, die die Leasinggesellschaf für die Refinanzierung aufbringen muss, wobei unersell wird, dass die Krediaufnahme in Höhe des Neoinvesiionsberags (Invesiionsberag abzüglich des abgezinsen Reswers) erfolg. Über die Dauer des Leasingverrages ensprich die Summe der Tilgungsberäge der Summe der Abschreibungen zuzüglich dem Diskon auf den Reswer, d.h., dem Unerschiedsberag zwischen Reswer und Barwer des Reswers: 1 i * q * T q * 1 q * 1 = q * (26) T K 0 AfA + RW T = I T 0 RWT Wenn man davon ausgeh, dass die Leasing-Gesellschaf eine große Anzahl von Leasing-Konraken im Porefeuille ha, sind die durchschniliche Tilgungsrae bei einer angemessenen Reinvesiionssraegie 4 und die durchschniliche Abschreibungsrae zuzüglich durchschnilichem Diskon idenisch: 1 i * q * K0 AfA + (27) T q * 1 mi T 1 q * 1 = RW T als durchschnilichem Diskon auf den Reswer; T T q * Wir erhalen dann: i i * K0 [ 0, 75 0,5 ] 0,5 ( AfA ) 0 (28) T T 1 q 1 q * 4 D.h. der Leasinggeber reinvesier in Höhe der Tilgungs- bzw. Abschreibungsrae in neue Invesiionsgüer.
25 26 Wenn wir i = i* annehmen, d.h. wenn wir den Fall unersellen, dass der Markzinssaz dem Refinanzierungszinssaz der Leasing-Gesellschaf ensprich, und zusäzlich einen Reswer von Null annehmen, so dass = 0 gil, erhalen wir: i 0,25 I 0,5 { 1 q AfA 0 0 T I Leasingrae T (29) Dies is gleichbedeuend mi 0,25 LR 0,5 AfA 0 0,5 LR AfA, d.h. die Leasinggesellschaf kann die Anrechnung der vom Leasingnehmer gezahlen Leasingseuer nur dann voll ausnuzen, wenn die Leasingrae mindesens dem Doppelen der Abschreibung ensprich. Dies erschein völlig unrealisisch. Dies wird auch deulich, wenn wir Bedingung (27) uner der Annahme von i = i* umformen zu: i 2 0,25 I [ ] T ( i ) 3 T 0 Leasingrae 0 (30) Ob Bedingung (30) erfüll is, häng von den Parameern i (Zinssaz) und T (Laufzei) ab. Mi zunehmenden Weren für die Parameer i und T erhäl man zunehmende Were für den linken Teil der Ungleichung, wobei jeweils sehr hohe Were für i und T nowendig sind, dami die linke Seie von (30) posiive Were annimm, d.h. eine vollsändige Abzugsfähigkei der vom Leasingnehmer gezahlen Leasingseuer beim Gewerbeerrag des Leasinggebers gegeben is. Uner der Annahme einer Leasinglaufzei von 9 Jahren ergib sich ein posiiver Wer ers bei einem Zinssaz von 17 %. Bei einem Zinssaz von 5 %, ergib sich ein posiiver Wer ers ab einer Laufzei von mindesens 32 Jahren. Is i* < i, seig der linke Ausdruck der Gleichung (28), d.h. die Bedingung (28) wird weniger resrikiv. Dennoch dürfe auch in diesem Fall die Marge der Leasing-Gesellschaf in aller Regel nich ausreichen, um die Abzugsfähigkei der gezahlen Leasingseuer von der Bemessungsgrundlage der Gewerbeerragseuer vollsändig ausnuzen zu können. Dies käme nur in Berach für Lea-
26 27 singgeber, die Verrechnungsmöglichkeien mi Errägen aus anderen Geschäfen haben. Auch bei einem posiiven Reswer, d.h. > 0 wird die Bedingung (28) weniger resrikiv, allerdings is der Effek auch hier für Reswere in einem für die Praxis des Leasinggeschäfs relevanen Bereich gering. Ergebnis 7: Die Einführung einer Leasingseuer führ in aller Regel zu einer Erhöhung der Seuerbelasung, da der Leasinggeber die Abzugsmöglichkei nich vollsändig ausschöpfen kann. Sie verzerr die Enscheidung zwischen Kredikauf und Leasing zu Lasen des Leasing und is dami nich finanzierungsneural. Inwiewei die Abzugsfähigkei der Leasingseuer die Mehrbelasung abmildern kann, häng davon ab, ob die Leasinggesellschaf Erräge aus einer anderen Geschäfsäigkei ha Errag des Leasinggebers nach Seuern Uner der Annahme, dass beim Leasinggeber nach Abzug der beim Leasingnehmer hinzugerechneen Leasingraen kein Gewerbeerrag verbleib, is lediglich die Körperschafseuerbelasung zu berücksichigen. Dami beräg der Errag des Leasinggebers nach Seuern: ( LR AfA Z ) ( 1 ) (31) s Gegenüber der derzeiigen Regelung bedeue dies eine Seuerminderung in Höhe von ( LR AfA 0,5 Z ) s ( 1 s ) (32) ge
27 Saldierer Errag von Leasinggeber und Leasingnehmer nach Seuern Uner der Annahme, dass der Leasinggeber die Kürzung des Gewerbeerrages um 25 % der Leasingraen nich ausschöpfen kann, d.h. LR AfA 0,5 Z < 0,25 LR (33) gil, erhalen wir für den saldieren Errag von Leasinggeber und Leasingnehmer: ( CF AfA Z ) ( 1 s ) ( CF 0, 75 LR) s ( 1 s ) (34) ge Ein Vergleich mi dem saldieren Errag von Leasinggeber und Leasingnehmer nach gelendem Seuerrech zeig, dass die Seuerminderung beim Leasinggeber (32) mi der Mehrbelasung des Leasingnehmers in Höhe von ( ) 0,25 LR s ge 1 s zu verrechnen is: ( LR AfA 0,5 Z ) s ( 1 s ) + 0,25 LR s ( 1 s ) (35) ge ge Sofern Bedingung (33) erfüll is, is der saldiere Errag nach Einführung einer Leasingseuer geringer als der saldiere Errag ohne Leasingseuer. Gil dagegen LR AfA 0,5 Z 0,25 LR (36) kann der Leasinggeber die Anrechnung der beim Leasingnehmer hinzugerechneen Leasingraen voll ausschöpfen. In diesem Fall würde die Beseuerung der Leasingraen beim Leasingnehmer lediglich eine Seuerverschiebung vom Leasinggeber zum Leasingnehmer bedeuen, die saldiere Seuerlas beider bliebe gegenüber der derzeiigen Regelung unveränder: ( ge ge CF AfA Z ) (1 s s (1 s )) 0,5 Z s (1 s ) (37)
28 29 Formel (37) ensprich der gemeinsamen Seuerlas von Leasinggeber und Leasingnehmer nach dem derzei gelenden Seuerrech (vgl. (9)). Es kann aber für den Regelfall nich davon ausgegangen werden, dass Bedingung (36) erfüll is, so dass die im SVergAbG vorgesehene Abzugsfähigkei die verzerrende Wirkung der Leasingseuer nich kompensier.
29 30 5. Fallbeispiele zur Seuermehrbelasung 5.1 Annahmen der Beispiele Der Seuerwirkungen von Leasing und Kredifinanzierung sollen im Folgenden anhand von zwei Beispielen für die drei Szenarien gegenwärige seuerliche Regelungen, Vorschlag für eine modernisiere Gewerbeseuer, Einführung einer Leasingseuer ensprechend dem SVergAbG veranschaulich werden. Es gelen die folgenden Annahmen für beide Beispiele: Die Anschaffungskosen des Leasingobjeks beragen Euro, wobei die Grundmiezei zwischen 40 und 90 % der beriebsgewöhnlichen Nuzungsdauer lieg, so dass eine Zurechnung des Leasing- Objeks beim Leasinggeber erfolg. Der Leasingnehmer erwirb den Leasinggegensand am Ende der Grundmiezei zum Reswer. Die Anschaffung des Leasinggegensandes wird durch einen Kredi finanzier. Beim Leasinggeber wird der Reswer durch einen Zero Bond Kredi finanzier, der am Ende der Grundmiezei einschließlich aller aufgelaufenen Zinsen in einem Berag zurückgezahl wird. Die Kredirückzahlung und die Veräußerung des Leasinggegensands zum Reswer bewirken, dass Ein- und Auszahlungen sich zu Null saldieren In der Vergleichsrechnung werden seuerliche Effeke in Höhe der abzuführenden Körperschafsseuer (25 % zuzügl. Solidariäszuschlag in Höhe von 5,5 % = 26,375 %) 5 und der Gewerbeseuer berücksichig. Der Gewerbeseuerhebesaz lieg bei 450 %. Bei dem Leasingnehmer wie auch dem Leasinggeber handel es sich um Kapialgesellschafen, so dass die Seuermesszahl für die Gewerbeerragseuer pauschal bei 5 % lieg. 6 Somi ergib sich folgender effekiver Gewerbeerragseuersaz: 5 Annahmegemäß über die Laufzei konsan, ohne Berücksichigung des Fluopferenschädigungszuschlags. 6 Der Vorschlag für eine modernisiere Gewerbeseuer sieh als kompensaorisches Elemen eine nich näher spezifiziere Senkung der Messzahlen vor. Darüber hinaus wird eine Differenzierung der Messzahlen nach der Rechsform vorgeschlagen. Da das Ausmaß der Veränderungen nich absehbar is, wird hier von der derzei gelenden Messzahl ausgegangen. Im übrigen is die Höhe der Messzahl weniger bedeuend für die Berachung der relaiven Voreilhafigkei von Leasing und Kredikauf.
30 31 s ge = ( Hebesaz Seuermesszahl) ( Hebesaz Seuermesszahl + 1) = ( 450% 5%) (450% 5% + 1) = 18,37 % Seuerliche Konsequenzen werden im jeweiligen Jahr zahlungswirksam. Zeiliche Differenzen der anfallenden Einzahlungen und Auszahlungen werden durch Abzinsung auf den Invesiionszeipunk mi Hilfe der Kapialwermehode ausgeglichen. Die zum Vergleich herangezogene Kredifinanzierung erfolg leasingäquivalen über ein Krediinsiu. Im ersen Beispiel wird davon ausgegangen, dass die Leasinggesellschaf keinen Beirag zur Werschöpfung erbring. Sie erhäl bei der Refinanzierung keine günsigeren Kondiionen als der Leasingnehmer sie bei einer Kredifinanzierung erhalen würde und sie erziel auch einen Barwer des Neo-Cash-Flows in Höhe von Null. Die einzige Wirkung, die die Leasinggesellschaf erreichen kann, ziel darauf ab, Seuereffeke auszulösen. Dies is eine ewas überspize Formulierung der Behaupung, Leasing diene haupsächlich dazu, Voreile durch Seuerarbirage zu erzielen. Das Beispiel wird zeigen, dass beim gegenwärigen Seuersysem die Seuerzahlungen von Leasinggeber und Leasingnehmer in jeder Periode exak den Seuerzahlungen der Kredifinanzierung ensprechen, es gib somi keine Seuereffeke, die mi Leasing verbunden sind. Durch eine Belasung der Leasingraen mi Gewerbeerragseuer beim Leasingnehmer dagegen würde Leasing gegenüber der Kredifinanzierung im Fall einer Umsezung der Änderungsvorhaben klar benacheilig. Im zweien Beispiel wird der Fall berache, dass die Leasinggesellschaf einen Beirag zur Werschöpfung erziel, der darin beseh, dass sie sich günsiger refinanzieren kann als der Leasingnehmer es bei der Alernaive Kredifinanzierung könne. Die Gründe für die günsigere Refinanzierung werden nich explizi modellier, man kann sich vorsellen, dass ein Kredi an eine Leasinggesellschaf für die Bank ein geringeres Risiko beinhale, weil die Leasinggesellschaf die Risiken aus zahlreichen Leasingverrägen bündel und/oder die Leasinggesellschaf eine besondere Kompeenz im Risikomanagemen besiz, die dazu führ, dass Kredie an die Leasinggesellschaf weniger riskan sind als ein Kredi an den Leasingnehmer.
31 32 Ohne Einführung der Leasingseuer is in diesem Beispiel die Alernaive Leasingfinanzierung der Kredifinanzierung aufgrund der besseren Refinanzierungsmöglichkeien überlegen. Durch die Mehrbelasungen aufgrund der Beseuerung der Leasingraen jedoch wird Leasing aus Sich des Leasingnehmers gegenüber der Kredifinanzierung unarakiv. Leasing führ dami zu höheren Kapialkosen. 5.2 Leasing nach gelendem Seuerrech Beispiel I Es wird angenommen, dass die Nuzungsdauer des Leasingobjeks 10 Jahre beräg, die Grundmiezei sei 9 Jahre. Der jährliche Bruoerrag des Leasingnehmers sei Euro, der Zinssaz für die Refinanzierung des Leasinggeschäfs sei 5 %. Zu diesem Zinssaz kann auch der Leasingnehmer annahmegemäß einen Kredi aufnehmen. Die Annuiä für die Aufnahme eines Kredis in Höhe des Neoinvesiionsberags beräg sowohl für den Leasinggeber als auch für den Kredikäufer ,11 Euro. Dami die Nullgewinnbedingung erfüll is, muss die Leasinggesellschaf in die Leasingrae einen Zinssaz von 5,40 % einkalkulieren. Die Marge in Höhe von 0,40 % wird dazu benöig, die Gewerbeseuer, die auf die Hälfe der Refinanzierungskosen zu ragen is, zu besreien. Bei einem Kalkulaionszinssaz von 5,40 % beräg die jährliche Leasingrae ,18 Euro. Der Cash Flow und die Seuerbelasung des Leasingnehmers ergeben sich zu (Zahlenwere in Euro): Jahr Bruoerrag Leasingraen, Lineare AfA Bem.grundlage GewErS Zins, Tilgung GewErS , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,82
32 33 Jahr Bem.grundlage KS KS (inkl. Soli) CF nach Seuern Barwer CF nach Seuern , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,15 Tab. 3: Cash Flow und Seuerzahlungen beim Leasingnehmer im Fall ohne Leasingseuer Der Leasinggeber ha Erräge in Höhe der Leasingraen und Aufwendungen in Form von Abschreibungen auf das Leasingobjek und Zinskosen, die durch die Finanzierung der Anschaffung des Leasingobjeks ensehen. Die Hälfe der Zinsen wird der Bemessungsgrundlage der Gewerbeerragseuer zugeschlagen. Das Beispiel is so konsruier, dass sich ein Barwer des Cash Flows nach Seuern in Höhe von Null ergib (vgl. Tabelle 4). Jahr Leasingerrag Annuiä Fremdkapialzinsen Tilgung Zins Zero Bond Gesamzins Lineare AfA Annuiä , , , ,41 322, , , , , , ,63 338, , , , , , ,06 355, , , , , , ,77 373, , , , , , ,86 391, , , , , , ,50 411, , , , , , ,92 431, , , , , , ,42 453, , , , ,11 626, ,34 476, , ,00 7 Die Abzinsung erfolg mi dem Zinssaz vor Seuern in Höhe von 5%, da die Seuerwirkungen der Zinszahlungen bereis in der Berechnung der Cash Flows nach Seuern berücksichig sind.
33 34 Jahr Hinzurechnung Zinsen Bem.- grundlage GewErS GewErS Bem.- grundlage KS KS (inkl. Soli) CF nach Seuern Barwer CF nach Seuern ,00 931,18 171, ,85-458,89 556,92 530, , ,23 208, ,23-361,13 421,69 382, , ,49 247,86-980,07-258,49 279,70 241, , ,45 289,19-571,46-150,72 130,61 107, , ,67 332,57-142,41-37,56-25,94-20, , ,70 378,13 308,09 81,26-190,32-142, , ,13 425,96 781,11 206,02-362,91-257, , ,58 476, ,79 337,02-544,13-368, , ,70 528, ,30 474,56-734,42-473,41 0,00 Tab. 4: Cash Flow und Seuerwirkungen beim Leasinggeber im Fall ohne Leasingseuer Jahr Bruoerrag Lineare AfA Annuiä Tilgung Zins (Annuiä + Zero Bond) Hinzurechnung Dauerschuldzinsen , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,20 838, , , , , ,96 551, , , , ,00 500,00 250,00 Jahr Bem.grundlage GewErS GewErS Bem.grundlage KS KS (inkl. Soli) CF nach Seuern Barwer des CF , , ,45 955, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,15 Tab. 5: Cash Flow und Seuerwirkungen beim Kredinehmer
34 35 Bei der Alernaive Kredikauf sind ähnlich wie beim Leasinggeber Abschreibungen Seuer mindernd zu berücksichigen, die Hälfe der Zinsen unerlieg der Gewerbeerragseuer (vgl. Tabelle 5). Jahr GewErS LN u. LG GewErS Kredinehmer KS LN u. LG KS Kredinehmer CF nach Seuern LG u. LN CF nach Seuern Kredinehmer , ,55 955,42 955, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,89 Tab. 6: Gegenübersellung der Seuerzahlungen und Cash Flows Aus der Tabelle 6 geh hervor, dass Leasing und Kredifinanzierung in jedem Jahr Seuerzahlungen in idenischer Höhe auslösen, Seuerarbirage dami ausgeschlossen is. Das gegenwärige Seuersysem behandel Leasing und Kredikauf gleich und is somi finanzierungsneural. Ebenso sind die Cash Flows nach Seuern bei beiden Alernaiven idenisch. Die Mindesrendie, die das Projek bei einem Fremdkapialzinssaz von 5 % erzielen muss, um gerade noch renabel zu sein, beräg 5,40 % sowohl bei der Alernaive Leasing als auch bei der Alernaive Kredikauf Beispiel II Das zweie Beispiel geh davon aus, dass die Nuzungsdauer des Leasingobjeks 5 Jahre beräg, die Grundmiezei lieg bei vier Jahren. Der Reswer am Ende der Grundmiezei sei Euro, der jährliche Cash Flow vor Seuern berage Euro. Der Kredizins sei 5,5 %, der Zinssaz, zu dem die Leasinggesellschaf sich refinanzieren kann, sei 4,5 %. Es wird angenommen, dass die Leasinggesellschaf durchschnilich die Hälfe der Marge, bezogen auf die durchschniliche Kapialbindung in Höhe von Euro, jährlich für Verwalungskosen aufwenden muss. Diese Verwalungskosen in Höhe von absolu 250 Euro seien im Jahr der Zurechnung auch zahlungswirksam. Die Leasingrae berage ,56 Euro.
35 36 Für den Leasingnehmer ergib sich dami folgende Zahlenreihe (vgl. Tab. 7): Jahr Bruo- Leasing- Zinsen Tilgung Barwer Lineare Bem.grund- errag raen Annuiä Tilgung AfA lage GewErS , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 Jahr GewErS Barwer Bem.grund- KS Barwer KS CF nach Barwer CF GewErS lage KS (inkl. Soli) Seuern nach Seuern 1 197,71 187,41 878,73 231,76 219,68 646,96 613, ,71 177,64 878,73 231,76 208,23 646,96 581, ,71 168,38 878,73 231,76 197,37 646,96 550, ,71 159,60 878,73 231,76 187,08 646,96 522, ,35 625, ,65 813,05 622, , , , , ,25 Tab. 7: Cash Flow und Seuerwirkungen beim Leasingnehmer, Beispiel II, gelendes Seuerrech Der Leasinggeber erziel nun annahmegemäß ebenfalls einen posiiven Überschuss nach Seuern. Diese Annahme wird dami begründe, dass der Leasinggeber durch die günsigere Refinanzierung zu einer erhöhen Werschöpfung beiräg (vgl. Tab. 8): Jahr Leasingerrag Annuiä Zinsen Annuiä Tilgung Zins Zero- Bond Gesamzins Lineare AfA Verwal.- kosen , , , ,20 754, , ,00 250, , , , ,64 788, , ,00 250, , , , ,47 824, , ,00 250, , ,49 999, ,47 861, , ,00 250,00 Jahr Hinzurechnung Bem.grundlage Gew- Bem.grund- KS CF nach Barwer Zinsen GewErS ErS lage KS (inkl. Soli) Seuern des CF , ,56 261, ,91-286,94 499,53 478, , ,30 338,75-323,71-85,38 220,70 202, , ,97 419,50 474,88 125,25-70,69-61, , ,43 503, ,40 345,35-375,18-314,61 303,57 Tab. 8: Cash Flow und Seuerwirkungen beim Leasinggeber, Beispiel II, gelendes Seuerrech
36 37 Im Fall des Kredikaufs beräg der Zinssaz wie beim Leasing 5,5 %. Dies ergib für den Kredikäufer folgende Zahlungsreihe (vgl. Tab. 9): Jahr Bruoerrag Lineare AfA Annuiä Tilgung Zinsen Annuiä Zins Zero Bond Gesamzinsen , , , , ,06 887, , , , , , ,93 936, , , , , , ,38 988, , , , , , , , , , , , , , ,00 Jahr Hinzurechnung Bem.grund- GewErS Bem. KS CF nach Barwer Zinsen lage Gew- ErS grundlage KS (inkl. Soli) Seuern CF nach Seuern , ,00 413,27-913,27-240,87 904,05 856, , ,65 506,32 6,97 1,84 568,28 510, , ,16 604,50 977,82 257,90 214,04 182, , ,07 708, ,07 528,05-159,68-128, , ,00 817, ,65 813, , , ,07 Tab. 9: Cash Flow und Seuerwirkungen beim Kredinehmer, Beispiel II Aus dem Beispiel is zu ersehen, dass Leasing dem Kredikauf überlegen is, da der Barwer höher is. Diese Überlegenhei des Leasing ha aber nichs mi seuerlichen Voreilen zu un, sondern beruh allein auf dem Werschöpfungsbeirag des Leasing in Form einer günsigeren Refinanzierung. Dass die Voreilhafigkei des Leasing nich auf seuerlichen Effeken beruh, is schon daran zu erkennen, dass der Barwer der Gewerbeseuerlas von Leasinggeber und Leasingnehmer um 110,59 Euro höher is als der Barwer der Gewerbeseuerzahlungen des Kredikäufers. 5.3 Leasing nach dem Vorschlag für eine modernisiere Gewerbeseuer Beispiel I Da beim Leasinggeber die Zinsen für die Refinanzierung nun in voller Höhe der Bemessungsgrundlage für die Gewerbeerragseuer hinzugerechne werden, muss er einen höheren Zinssaz in die Leasingraen einkalkulieren, dami die Nullgewinnbedingung erfüll bleib. Dieser Zinssaz beräg nun 5,96 % gegen-
37 38 über 5,40 % nach dem derzei gelenden Seuerrech. Die Leasingrae seig daher von ,18 Euro auf ,60 Euro (vgl. Tab. 10). Jahr Leasingraen Annuiä Bem.grundlage GewErS GewErS Bem.grundlage KS KS (inkl. Soli) Barwer CF nach Seuern , , ,60 698, ,21-499,60 422, , , ,60 698, ,10-391,96 304, , , ,60 698, ,59-278,94 192, , , ,60 698,80-607,65-160,27 85, , , ,60 698,80-135,22-35,66-16, , , ,60 698,80 360,83 95,17-113, , , ,60 698,80 881,69 232,55-205, , , ,60 698, ,59 376,79-293, , , ,60 698, ,84 528,25-376,81 0,00 Tab. 10: Cash Flow und Seuerwirkungen beim Leasinggeber, Beispiel I, modernisiere Gewerbeseuer Der Barwer der Cash Flows des Leasingnehmers sink von ,15 Euro um ca Euro auf ,94 Euro, d.h. um 6,6 % bezogen auf den Neokapialeinsaz (vgl. Tab. 11). Dies lieg zum einen an der höheren Leasingrae, die der Leasinggeber verlangen muss, und zum anderen an der Beseuerung von 25 % der Leasingraen beim Leasingnehmer. Die erforderliche Mindesrendie des Projeks seig von 5,40 % auf 7,06 %. Jahr Leasingraen, Tilgung Bem.grundlage GewErS GewErS Bem.grundlage KS KS (inkl. Soli) Barwer des Neoerrags , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,94 Tab. 11: Cash Flow und Seuerwirkungen beim Leasingnehmer, Beispiel I, modernisiere Gewerbeseuer
38 39 Auch die Kredifinanzierung vereuer sich aufgrund der vollsändigen Hinzurechnung der Zinsen für Dauerschulden zur Bemessungsgrundlage der Gewerbeerragseuer. Der Barwer der Cash Flows nach Seuern im Fall des Kredikaufs sink auf ,16 Euro (vgl. Tab. 12), die erforderliche Mindesrendie seig auf 5,94 %. Jahr Bruoerrag Lineare AfA Annuiä Bem.grundlage GewErS GewErS , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,73 Jahr Bem.grundlage KS KS (inkl. Soli) CF nach Seuern Barwer des CF ,27 834, , , ,37 941, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,16 Tab. 12: Cash Flow und Seuerwirkungen beim Kredinehmer, Beispiel I, modernisiere Gewerbeseuer Das Beispiel verdeulich, dass Leasing gegenüber der Kredifinanzierung erheblich benacheilig wird, der Barwer der Cash Flows is beim Leasing um 4.576,22 Euro niedriger als beim Kredikauf, die Mindesrendie beim Leasing lieg um 1,12 %-Punke höher als beim Kredikauf.
39 Beispiel II Die Wirkungen sind ähnlich wie im Beispiel I. Da die Refinanzierung des Leasinggebers sich durch die vollsändige Hinzurechnung der Zinsen zum Gewerbeerrag vereuer, muss der Leasinggeber einen höheren Zinssaz in die Leasingraen einkalkulieren. Hinzu komm die 25 %-ige Hinzurechnung der Leasingraen zum Gewerbeerrag des Leasingnehmers, die dessen Gewerbeseuerbelasung drasisch anseigen läss. Im Beispiel wird angenommen, dass der Leasinggeber einen Zinssaz von 5,9 % in die Leasingraen einkalkulier, dies sicher ihm einen, gegenüber der Ausgangsiuaion, um mehr als die Hälfe reduzieren Gewinn. Hierdurch erhöh sich die Leasingrae auf ,48 Euro. Der Barwer der Cash Flows, die der Leasingnehmer erwirschafe, sink von 4004,25 Euro auf 400,48 Euro (vgl. Tab. 13). Jahr Leasingrarechnung Hinzu- Bem.- GewErrS Bem.- KS CF nach Barwer grundlage grundlage (inkl. Soli) Seuern des CF Gewerbeerrag GewErS für KS , , , ,17-470,64-124,13-346,51-327, , , , ,17-470,64-124,13-346,51-308, , , , ,17-470,64-124,13-346,51-291, , , , ,17-470,64-124,13-346,51-275, ,00 918, ,63 765, , ,94 400,48 Tab. 13: Cash Flow und Seuerwirkungen beim Leasingnehmer, Beispiel II, Vorschlag für eine modernisiere Gewerbeseuer Beim Leasinggeber vereuer sich die Refinanzierung durch die vollsändige Hinzurechnung der Zinsen zum Gewerbeerrag. Der Barwer seiner Cash Flows sink roz höherer Leasingrae auf 143,01 Euro (vgl. Tab. 14). Jahr Leasingrae Lineare Bem.grund- GewErS Bem.- KS CF nach Barwer CF AfA lage Gew- grundlage (inkl. Soli) Seuern nach S ErS für KS , ,48 728, ,69-333,30 370,11 354, , ,48 728,17-422,22-111,36 148,17 135, , ,48 728,17 457,13 120,57-83,75-73, , ,48 728, ,04 362,93-326,12-273,47 143,01 Tab. 14: Cash Flow und Seuerwirkungen beim Leasingeber, Beispiel II, Vorschlag für eine modernisiere Gewerbeseuer
40 41 Auch die Kredifinanzierung vereuer sich durch die modernisiere Gewerbeseuer, da die Zinsen für die Kredifinanzierung nun vollsändig der Gewerbeseuerbelasung unerliegen (vgl. Tab. 15). Jahr Bruoerrag Lineare AfA Annuiä Tilgung Zinsen Bem.grundlage GewErS , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 Jahr GewErS Bem.grund- KS Barwer KS CF nach Barwer des CF lage für KS (inkl. Soli) Seuern 1 918, ,37-374,09-354,59 532,17 504, ,37-405,07-106,84-95,99 264,91 238, ,37 663,96 175,12 149,13-17,04-14, , ,78 472,58 381,48-314,51-253, , ,63 786,41 601, , , ,32 Tab. 15: Cash Flow und Seuerwirkungen beim Kredikauf, Beispiel II, Vorschlag für eine modernisiere Gewerbeseuer Ein Vergleich der Barwere der Cash Flows von Leasinggeber und Leasingnehmer einerseis mi dem Barwer der Cash Flows bei Kredifinanzierung zeig, dass Leasing gegenüber dem Kredikauf seuerlich massiv benacheilig wird. Obwohl uner rein leisungswirschaflichen Gesichspunken Leasing den Kredikauf dominier, erweis sich Leasing aufgrund der wesenlich höheren Seuerbelasung als unarakiv.
41 Leasingbeseuerung nach dem SVergAbG (Leasingseuer) Beispiel I Dass Seuervergünsigungsabbaugesez sah ebenfalls eine Hinzurechnung von 25 % der Leasingraen zum Gewerbeerrag des Leasingnehmers vor, allerdings wurde dem Leasinggeber die Möglichkei eingeräum, seinen Gewerbeerrag um diesen Hinzurechnungsberag zu kürzen. Dies beding zum einen eine Verlagerung der Seuerbelasung vom Leasinggeber zum Leasingnehmer und zum anderen eine Erhöhung der Seuerbelasung, da der Leasinggeber die Anrechnungsmöglichkei normalerweise nich vollsändig ausschöpfen kann. Kann der Leasinggeber die Bemessungsgrundlage seiner Gewerbeseuer um die beim Leasingnehmer hinzugerechneen Beräge kürzen, so reduzier sich uner der Annahme der Nullgewinnbedingung für den Leasinggeber zunächs der Zinssaz, der in die Leasingrae einkalkulier wird, auf 4,92 %, dies ergib eine Leasingrae in Höhe von ,80 Euro. Da der Leasinggeber die Kürzungsmöglichkei jedoch nich voll ausschöpfen kann, fäll die Absenkung des Kalkulaionszinssazes und dami die Reduzierung der Leasingrae nich so hoch aus, als dass sie die höhere Seuerbelasung des Leasingnehmers vollsändig ausgleichen kann (vgl. Tab. 16). Jahr Leasingrae Hinzurechnung Bem.grundlage Gewerbeerrag GewErS GewErS Barwer GewErS , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,38
42 43 Jahr Bem.grundlage KS Barwer KS CF nach Seuern Barwer des CF KS (inkl. Soli) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,64 989, , , , ,64 942, , , , ,64 897, , , , ,64 854, , , , , , , , , ,89 Tab. 16: Cash Flow und Seuerzahlungen beim Leasingnehmer, Beispiel I mi Leasingseuer Der Leasinggeber weis keinen posiiven Gewerbeerrag mehr aus, da dieser sich um 25 % der Leasingraen reduzier (vgl. Tab. 17). Jahr Leasingerrag Fremdkapialzinsen Annuiä Zins Zero Bond Gesamzins Kürzung GewErS Bem.grundlage GewErS , ,70 322, , , , , ,47 338, , , , , ,04 355, , , , , ,34 373, , , , , ,25 391, , , , , ,61 411, , , , , ,18 431, , , , , ,69 453, , , , ,80 626,77 476, , ,45-722,13 Jahr GewErS Barwer GewErS Bem.grundlage KS KS (inkl. Soli) Barwer KS CF nach Seuern Barwer des CF 1 0,00 0, ,20-499,60-475,81 443,28 422,18 2 0,00 0, ,10-391,96-355,52 335,65 304,44 3 0,00 0, ,59-278,94-240,96 222,63 192,31 4 0,00 0,00-607,65-160,27-131,85 103,96 85,53 5 0,00 0,00-135,22-35,66-27,94-20,65-16,18 6 0,00 0,00 360,84 95,17 71,02-151,48-113,04 7 0,00 0,00 881,69 232,55 165,27-288,86-205,29 8 0,00 0, ,59 376,79 255,03-433,10-293,14 9 0,00 0, ,84 528,25 340,51-584,56-376,81 0,00-400,25 0,00 Tab. 17: Cash Flow und Seuerzahlungen beim Leasinggeber, Beispiel I mi Leasingseuer
43 44 Bei der Alernaive Kredikauf ergeben sich keine Änderungen gegenüber dem derzeiigen Seuerrech. Bei einem angenommenen Zinssaz von 5 % realisier der Kredikäufer unveränder einen Barwer der Cash Flows in Höhe von ,15 Euro. Durch die Einführung der Leasingseuer seig ähnlich wie beim Vorschlag für eine modernisiere Gewerbeseuer die Gewerbeseuerbelasung des Leasingnehmers drasisch an. Dieser Effek wird zwar dadurch abgemilder, dass der Leasinggeber keinen posiiven Gewerbeerrag mehr ausweis, er kann aber hierdurch nich vollsändig kompensier werden. Die Gewerbeseuerbelasung beim Leasing lieg auch nach den Regelungen des SVergAbG deulich über der beim Kredikauf. Diese Mehrbelasung wird zwar durch die Kürzung der Bemessungsgrundlage der Körperschafseuer um die gezahle Gewerbeseuer ewas abgemilder, der Barwer des Cash Flows nach Seuern sink aber dennoch um 2.357,11 Euro, dies sind bezogen auf den Neokapialeinsaz 2,52 %. Die Mindesrendie, die das Invesiionsprojek des Leasingnehmers erzielen muss, dami der Kapialwer des Projeks nich negaiv wird, seig um 0,6 %- Punke auf 6 %. Die Wirkungen der Leasingseuer sind somi erheblich, aber wesenlich moderaer als die Konsequenzen des Vorschlags für eine modernisiere Gewerbeseuer. Somi führ auch die Leasingseuer dazu, dass Leasing gegenüber dem Kredikauf seuerlich benacheilig wird Beispiel II Es wird nun angenommen, dass die Leasinggesellschaf sich zu 4,5 % refinanzieren kann und in die Leasingraen ein Zinssaz von 5,5 % einkalkulier wird. Dies ergib wie im Ausgangsbeispiel eine Leasingrae in Höhe von ,56 Euro und eine Annuiä in Höhe von ,49 Euro. Der Cash Flow und die Seuerbelasung des Leasingnehmers ergeben sich zu (vgl. Tab. 18):
44 45 Jahr Bruoerrag Leasingraen Hinzurechnung Gewerbeerrag, Bem.grundlage GewErS GewErS Barwer GewErS Leasingseuer , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,35 625, ,91 Jahr Bem.grundlage KS KS (inkl. Soli) Barwer KS CF nach Seuern Barwer CF nach Seuern 1-219,80-57,97-54,95-161,83-153, ,80-57,97-52,09-161,83-145, ,80-57,97-49,37-161,83-137, ,80-57,97-46,80-161,83-130, ,65 813,05 622, , ,55 418, ,31 Tab. 18: Cash Flow und Seuerzahlungen beim Leasingnehmer, Beispiel II mi Leasingseuer Der Barwer der Cash Flows sink gegenüber der Siuaion beim derzei gelenden Seuerrech um 2.834,94 Euro ab. Die Verschlecherung der Posiion beim Leasingnehmer is zwar nich ganz so dramaisch wie beim Vorschlag für eine modernisiere Gewerbeseuer, aber dennoch erheblich. Beim Leasinggeber wiederum fäll keine Gewerbeseuer an, da er die Kürzung seines Gewerbeerrages um 25 % der Leasingraen nich ausschöpfen kann:. Jahr Leasingerrag Fremdkapialzinsen Tilgung Zinsen Res- Bem.grundlage Annuiä werfinanzierung GewErS , , ,20 754,71 0, , , ,64 788,67 0, , , ,47 824,16 0, ,56 999, ,47 861,24 0,00
45 46 Jahr Bem.grundlage KS KS (inkl. Soli) CF nach Seuern Barwer CF nach Seuern 1-826,44-217,97 692,04 662, ,04 3,97 470,10 430, ,38 235,89 238,17 208, ,29 478,26-4,19-3, ,92 Tab. 19: Cash Flow und Seuerzahlungen beim Leasinggeber, Beispiel II mi Leasingseuer Die Siuaion beim Kredikauf bleib gegenüber der Ausgangssiuaion beim derzeiigen Seuerrech unveränder. Die Leasingbeseuerung nach dem SVergAbG führ dazu, dass sich die bisher auf Ebene des Leasingnehmers fesgeselle Voreilhafigkei der Leasingfinanzierung gegenüber der Kredifinanzierung in eine Benacheiligung umkehr. Nach Einführung der Leasingseuer, is der Kredikauf der Leasingfinanzierung um 3.999, ,31 = 2.829,76 Euro überlegen. Dieser Nacheil des Leasing gegenüber der Kredifinanzierung kann auch nich dadurch behoben werden, dass der Leasinggeber seine Marge reduzier. Da auch der Barwer der saldieren Cash Flows nach Seuern von Leasingnehmer und Leasinggeber kleiner is als der Barwer des Cash Flows nach Seuern beim Kredikauf, is Leasing selbs dann eurer als Kredifinanzierung, wenn der Leasinggeber auf jeglichen Gewinn verziche. Auch die Vorschläge zur Leasingbeseuerung im SVergAbG sind somi nich finanzierungsneural, dies führ dazu, dass die aus leisungswirschaflicher Sich überlegene Alernaive Leasing, die eigenlich eine günsigere Finanzierung der Unernehmen ermöglichen könne, unarakiv wird. Durch die Einführung einer Leasingseuer werden die Kapialkosen der Unernehmen seigen, da Leasing besenfalls zu schlecheren Kondiionen durch Kredifinanzierung ersez werden kann.
46 47 6. Zusammenfassende Beureilung der Seuerwirkungen Das gegenwärige Seuersysem behandel Leasing und Kredikauf grundsäzlich finanzierungsneural. Der in den Leasingraen einkalkuliere Zinsaneil bleib zwar auf der Ebene des Leasingnehmers gewerbeseuerfrei, dafür fallen aber auf der Ebene des Leasinggebers Gewerbeseuerzahlungen an für die Zinsen, die für die Finanzierung des Leasingobjeks aufgewende werden müssen. Die Hinzurechnung von 25 % der Leasingraen zum Gewerbeerrag führ zu einer erheblichen seuerlichen Benacheiligung des Leasing gegenüber dem Kredikauf. Der Vorschlag für eine modernisiere Gewerbeseuer bewirk, dass die Zinsen für die Finanzierung des Leasingobjeks doppel beseuer werden: Zum einen beim Leasingnehmer und zum anderen beim Leasinggeber, der den Vorsellungen der Kommunalen Spizenverbände zu Folge, die Zinsen für die Finanzierung des Leasingobjeks in voller Höhe zum Gewerbeerrag hinzurechnen muss. Hinzu komm, dass ein Hinzurechnungssaz von 25 % der Leasingraen den Zinsaneil, der in den Leasingraen enhalen is, überseig. Dami komm es zu einer Beseuerung von Tilgungsaneilen, die aber in keinem Fall Gewerbeerrag sein können. Der Vorschlag für eine modernisiere Gewerbeseuer vereuer Leasing bei einer unersellen Verragslaufzei von fünf Jahren um ca. 1 1,5 %-Punke pro Jahr. Davon enfallen ca. 0,8 1 %-Punk auf die 25 %ige Hinzurechnung der Leasingraen zum Gewerbeerrag und 0,22 0,45 %-Punke auf die volle Hinzurechnung der Fremdkapialzinsen zum Gewerbeerrag. Über die gesame Laufzei berache beräg die Mehrbelasung ca. 5 7 %, bezogen auf den Neoinvesiionsberag. Für kürzere Laufzeien is die Mehrbelasung noch höher. Die im SVergAbG vorgesehene Leasingbeseuerung is ebenfalls nich finanzierungsneural, sondern benacheilig das Leasing. Die Auswirkungen des SVergAbG sind weniger gravierend als die Konsequenzen, die die Vorsellungen der kommunalen Spizenverbände für das Leasing nach sich ziehen, da der Leasinggeber seinen Gewerbeerrag um die beim Leasingnehmer hinzugerechneen Leasingraenaneile kürzen kann. Die Seuerenlasung beim Leasinggeber kann allerdings die Mehrbelasung beim Leasingnehmer nich kompensieren, da die Margen aus dem Leasinggeschäf im allgemeinen nich ausreichen, um die Kürzungsberäge voll ausschöpfen zu können. Nur solche Gesellschafen, die Verrechnungsmöglichkeien mi Gewerbeerrägen aus anderer Ge-
47 48 schäfsäigkei haben, können die Kürzungsmöglichkeien voll nuzen. Dies führ zu Verzerrungen innerhalb der Leasingbranche, die ordnungspoliisch nich zu rechferigen sind.
48 49 TEIL II: AUSWIRKUNG DER LEASINGSTEUER AUF DIE FINANZIERUNG DEUTSCHER UNTERNEHMEN 7. Leasing als Finanzierungsalernaive im Rahmen zukünfiger Ei genkapialanforderungen Die Analyse der Seuerwirkungen ha gezeig, dass die Beseuerung von Leasingraen die Finanzierungsalernaive Leasing erheblich vereuer. Dies wäre für die Finanzierung der Unernehmen unerheblich, solange Leasing kosenneural durch Kredie ersez werden könne. Davon is aber nich auszugehen: Unernehmen nuzen heue vielfach die leisungswirschaflichen Voreile wie z. B. Flexibiliä, Liquidiässchonung oder Bilanzenlasung, die Leasing biee. Diese Voreile würden durch eine Beseuerung von Leasingraen zuniche gemach werden. Für Unernehmen gib es dann nur noch die Alernaive, enweder die höheren Belasungen, die Leasing mi sich bring, hinzunehmen oder aber auf die weniger voreilhafe Kredifinanzierung auszuweichen. Einer Ausweiung der Kredifinanzierung sind aber aufgrund des hohen Verschuldungsgrades vieler Unernehmen, insbesondere vieler mielsändischer Unernehmen enge Grenzen gesez. Hinzu komm, dass viele Krediinsiue in den lezen Jahren zu einer resrikiveren Kredivergabepoliik übergegangen sind. Dieser Trend wird sich in der Zukunf, beding durch Basel II, forsezen. Leasing kann hier wesenlich zu einer Enschärfung beiragen, indem Leasinggesellschafen Ausfallrisiken bündeln und auf diese Weise die Eigenmielerfordernisse im Bankensekor gesenk werden können. Hinzu komm die Gefahr einer prozyklischen Wirkung von Basel II, die ebenfalls durch eine vermehre Leasingfinanzierung reduzier werden kann. Ensprechend könne Leasing in Teilen der resrikiven Kredivergabe der Banken engegenwirken. Der nächse Abschni diskuier die Auswirkungen der Leasingseuer vor dem Hinergrund der akuellen Finanzierungssiuaion der deuschen Unernehmen, insbesondere der mielsändischen Unernehmen. Der darauf folgende Abschni unersuch die Bedeuung der Leasingfinanzierung im Zusammenhang mi Basel II.
49 Finanzierungssiuaion deuscher Unernehmen Bei einer deulichen Erragsverschlecherung in 2001, so die Deusche Bundesbank in ihrem Monasberich April 2003, ha sich die Eigenmielquoe deuscher Unernehmen mi 17,5 % auf dem Niveau der Jahre 1997 bis 1999 sabilisieren und den Rückgang im Jahr 2000 wemachen können. Gleichzeiig verweis allerdings die Bundesbank darauf, dass eine weiere Särkung der Eigenmielquoe erforderlich is, um die finanzielle Besandsfesigkei der Unernehmen zu erhöhen. Im inernaionalen Vergleich is lau MielsandsMonior 2003, einer Iniiaive der KfW, DA, Credireform und des Insius für Mielsandsforschung, die Finanzierungssiuaion deuscher Unernehmen, und insbesondere der kleineren deuschen Unernehmen, gepräg durch eine niedrige Eigenkapialquoe. Die Eigenkapialquoe nimm in Deuschland mi seigender Unernehmensgröße deulich särker zu als in anderen Ländern. Dennoch kann in der Vergangenhei nich generell eine Eigenkapiallücke bei mielsändischen Unernehmen fesgesell werden, da die Eigenkapialaussaung bisherigen insiuionellen Gegebenheien und Finanzmarkbedingungen in Deuschland ensprich. Dies spiegel sich wieder in einer Gemeinschafssudie mind finance des Insius für Mielsandsforschung, der Dresdner Bank und der Zeischrif Impulse aus dem Jahr , die zeig, dass sich die durchschnilichen Fremdkapialquoen des Mielsandes auf einem eher niedrigen Niveau bewegen und dass zwei Driel der Mielsändler nach eigenen Angaben über eine Eigenkapialquoe von 50 % oder mehr verfügen und ensprechend die Eigenkapialaussaung ihres Unernehmens für angemessen halen. Es läss sich allerdings das Resümee ziehen, dass roz der bisher angemessenen Eigenkapialaussaung in Zukunf eine höhere Eigenkapialquoe geforder sein wird; dies gerade vor dem Hinergrund einer zunehmend resrikiven Kredivergabepoliik der Banken. Das Ifo-Insiu ermiel die nominale Höhe der akuellen Kredivergabe auf dem Niveau der 70er Jahre; real berache ergib sich sogar ein negaives Wachsum. Dieser Srukurbruch in der Kredivergabe is sei dem ersen Quaral Vgl. mind finance, herausgegeben durch Gruner + Jahr AG & Co., Wirschafspresse, Köln, 2000.
50 51 zu beobachen. 9 Der Konjunkurberich des Rheinisch-Wesfälischen Insius für Wirschafsforschung (RWI) zeig beispielsweise auf, dass im drien und vieren Quaral 2002 die geschäze Kredinachfrage das Krediangebo um über sechs bzw. sieben Prozen übersieg. Dies is deulich höher als in früheren Abschwungphasen (zwischen 1992 und 2002), in denen die Nachfrageüberschüsse lediglich zwischen zwei und vier Prozen variieren. Die Ursache für diese Enwicklung sieh das RWI vor allem im Verfall der Akienkurse, die einen parallelen Verlauf zur Kredivergabe zeigen. 10 Das RWI zieh sogar den Schluss, dass Deuschland sich sei einem Jahr mi dem Zusand einer Krediklemme konfronier sieh. Dieser Zusand lieg vor, sobald das Krediangebo der Banken niedriger is, als es auf Grund der Zinssrukur und der Wirschaflichkei der Invesiionsvorhaben zu erwaren wäre. Beroffen sind wiederum insbesondere die mielsändischen Unernehmen. Eine Umfrage der Europäischen Zenralbank ha ergeben, dass die deuschen Banken im ersen Quaral 2003 die Bedingungen für die Kredivergabe erheblich verschärf haben. Dies zeig sich in höheren Zinsaufschlägen, höheren Sicherheisanforderungen, Beschränkungen der Frisigkei und vor allem in einer Begrenzung der Kredivolumina und Kredilinien. 11 Eine Umfrage des Handelsblas besäig diesen Trend auch für das zweie Quaral Der MielsandsMonior 2003 besag, dass sich für 45 % der befragen Unernehmen aller Größenklassen die Finanzierungskondiionen verschlecher haben, und dass bei rund einem Driel der Unernehmen grundsäzlich die Krediwürdigkei in Frage seh. Zurückzuführen is dies u.a. auf die im inernaionalen Vergleich verhälnismäßig geringe Eigenkapialaussaung deuscher Mielsandsunernehmen. Die resrikive Kredipoliik der Banken riff lau einer Sudie der KfW 13 aus dem Jahr 2002 insbesondere kleine und kleinse Unernehmen bis zu einem Jahresumsaz von 2,5 Mi. Euro; ofmals wird die Geschäfspoliik der Bank, mangelndes Eigenkapial oder mangelnde Sicherheien als Begründung für die Darlehensversagung angeführ. Bei einem guen Driel der befragen Unernehmen 9 Vgl. Handelsbla: Bankenkrise wird zur Gefahr für die Realwirschaf, Vgl. Nehls, Hilrud/Schmid, Torsen: Credi Crunch in Germany, herausgegeben durch RWI, Vgl. European Cenral Bank: The Euro Bank Lending Survey, April Vgl. Handelsbla: Bundesbank sieh verschärfe Anforderungen bei Kredien, sowie: Banken halen Unernehmen weier kurz, Vgl. Unernehmensfinanzierung im Umbruch Die Finanzierungsperspekiven deuscher Unernehmen im Zeichen von Finanzmarkwandel und Basel II, herausgegeben durch KfW, Frankfur, 2002.
51 52 mach sich die derzeiige Kredivergabepoliik der Banken überwiegend negaiv bemerkbar. In diesem Zusammenhang is auch die in Deuschland vorherrschende geringe Kredimarge anzuführen, die gerade im Massengeschäf mi mielsändischen Kunden aufgrund des relaiv hohen Bearbeiungsaufwands zu einer geringen Arakiviä dieses Marksegmens führ. Vor dem Hinergrund der zunehmend resrikiven Kredivergabepoliik der Banken wäre eine zumindes eilweise Subsiuion von Bankkredien durch Leasingfinanzierungen eine durchaus wünschenswere Förderung der Invesiionsäigkei deuscher Unernehmen. Die Vorschläge für eine eilweise Hinzurechnung von Leasingraen zum Gewerbeerrag führen jedoch unweigerlich zu höheren Finanzierungskosen auf Seien der Leasingnehmer und versärken dami zusäzlich die Finanzierungsproblemaik der Unernehmen. Der Bundesverband Deuscher Leasingunernehmen schäz die Mehrbelasung an Gewerbeseuer auf rund 1,55 Mrd. Euro pro Jahr. Im akuellen wirschaflichen Umfeld, in dem bereis vielfach die Rede von einer drohenden Krediklemme is, konerkarier die Beseuerung von Leasingraen die Bemühungen um eine wirschafliche Belebung. In Verbindung mi der gegenwärigen Finanzierungssiuaion deuscher Unernehmen, insbesondere des Mielsandes, is eine seuerpoliisch bedinge Verappung bzw. Vereuerung einer bedeuenden alernaiven Finanzierungsquelle als sehr bedenklich einzusufen. Eine weiere Beeinrächigung der Unernehmensfinanzierung ergib sich durch die prozyklische Wirkung von Basel II. Die enscheidende Änderung, die Basel II gegenüber der jezigen Regelung bring, is, dass die Eigenmielunerlegung von Kredirisiken künfig von der Ausfallwahrscheinlichkei der Kredie abhängen wird. Da in Zeien eines konjunkurellen Abschwungs die Ausfallwahrscheinlichkeien der Schuldner auf breier Fron anseigen, ergib sich hieraus ein sprunghafer Ansieg der nowendigen Mindesaussaung an hafendem Eigenkapial. Da die Banken gerade in wirschaflich schwachen Zeien kaum in der Lage sein werden, ihre Eigenkapialbasis zu vergrößern, werden sie gezwungen sein, ihr Kredivolumen herunerzufahren, um die regulaorischen Vorgaben an die Mindeseigenkapialaussaung zu erfüllen. Basel II wird somi die Gefahr einer Krediklemme weierhin versärken. Zum Teil beruhen auch bereis die heuigen Anzeichen einer Krediklemme auf vorweggenommenen Effeken von Basel II.
52 53 Eine Unersuchung des Bundesverbandes Deuscher Banken zur möglichen Prozykliziä von Basel II besäig diese Befürchung. In dieser Unersuchung, basierend auf QIS-3 (Quaniaive Impac Sudy) Daen deuscher Banken, Daen der CrediMonior 2003 Sudie der KfW und Anleihe-Raing-Daen von Sandard & Poor s und Moody s, wird eine Volailiä von 40 % des regulaorisch geforderen Eigenkapials herausgearbeie. 14 Diese Größenordnung führ in einem rezessiven Wirschafsumfeld zwangsläufig zu einer Krediklemme und beeinrächig die Sabiliä des Finanzsekors. Kriiker von Basel II kriisieren demzufolge zu Rech, dass das Problem der Prozykliä auch durch das kürzlich erschienene drie Konsulaionspapier nich gelös wurde. 7.2 Refinanzierung von Leasingforderungen und Eigenkapialanforderungen im Rahmen von Basel II Die Vereuerung von Leasing als Finanzierungsalernaive birg das Risiko, dass sich ohnehin nich vollsändig subsiuierbare Finanzierungsinsrumene parallel verappen und somi der Effek einer befürcheen Krediklemme versärk wird. Dies, obwohl gerade vor dem Hinergrund von Basel II die Inermediär-Funkion der Leasinginsiue zu Diversifikaionsvoreilen und ensprechend günsigeren Refinanzierungskondiionen für Leasingforderungen führen kann, verglichen mi der direken Kredirefinanzierung. Im Folgenden soll die Wirkungsweise dieses Diversifikaionseffekes anhand eines Vergleichs der geforderen Eigenmielunerlegung für die Refinanzierung eines Porfolios von Leasingforderungen und einer einzelnen Krediforderung aufgezeig werden. Es is zu zeigen, ob im Rahmen der aufsichsrechlichen Eigenkapialanforderungen durch die Zwischenschalung des Inermediärs Leasing-Gesellschaf zwischen Kredigeber (Bank) und Invesor (Leasingnehmer bzw. Kredinehmer) die Eigenmielunerlegung reduzier werden kann. Der inerne Raing-Ansaz (IRB) von Basel II sieh vor, dass die Höhe der Eigenmielunerlegung von der Ausfallwahrscheinlichkei, gemessen als einjährige Ausfallwahrscheinlichkei, abhäng. Da eine Leasing-Gesellschaf eine Vielzahl von Leasingverrägen bündel und als Block refinanzier, werden Diversifikaionsvoreile erziel, d.h. die Ausfallwahrscheinlichkei der Leasing-Gesellschaf is geringer als die Ausfallwahrscheinlichkei jedes einzelnen Leasing-Verrages. Dami is die Eigenmielunerlegung für die Refinanzierung der Leasing-Gesellschaf geringer als die Summe der Eigenmielunerlegungsberäge bei alernaiver Kredivergabe. 14 Vgl. Poenial Pro-Cyclicaliy of he Basel-2 Framework Analysis and Possible Soluions, herausgegeben vom Bundesverband Deuscher Banken, 2003.
53 54 Dem seh engegen, dass Basel II größenabhängige Erleicherungen für Kredie an kleinere und milere Unernehmen vorsieh. Davon profiieren Unernehmen mi einem jährlichen Umsazvolumen bis 50 Mio. Euro, daneben können uner besimmen Voraussezungen Kredie an kleine Unernehmen, sofern sie ein Volumen von 1 Mio. Euro nich überseigen, dem Reail-Porfolio zugerechne werden und kommen dami in den Genuss einer reduzieren Eigenmielunerlegung. Diese größenabhängigen Erleicherungen enfallen, wenn viele Forderungen, wie im Fall Leasing, zunächs gebündel werden und dann als Ganzes refinanzier werden. Der Trade-off zwischen einer reduzieren Ausfallwahrscheinlichkei und dem Verzich auf größenabhängige Erleicherungen wird durch zwei unerschiedliche Ansäze modellier: Ansaz 1 Es wird analog zu den Annahmen von Basel II ein Ein-Fakor-Unernehmenswermodell unersell, wobei angenommen wird, dass Insolvenz dann einri, wenn die Unernehmensrendie R eine Größe α unerschreie. ~ R i ~ = w i Z + ξ ~ i ε i ; (38) ~ Z, ~ ε i = N 0,1 und Cov ( Z ~, ~ ε ) Cov( ~ ε, ~ ε ) = 0 mi ( ) i = i j Die erziele Unernehmensrendie sez sich aus einem sysemaischen und einem unsysemaischen, d.h. unernehmensspezifischen Besandeil zusammen, wobei der erse Summand der Gleichung (38) den sysemaischen Besandeil repräsenier und der zweie Summand quasi als Sörerm zu inerpreieren is, der den unsysemaischen Besandeil der Invesiion erfass. Zwischen dem sysemaischen und dem unsysemaischen Besandeil beseh keine sochasische Abhängigkei, was durch die Kovarianz von Null ausgedrück wird. Aus (38) folg, dass auch R ~ i sandardnormalvereil is, daraus folg für die Koeffizienen w = ρ und ξ = 1 ρ i i.
54 Insolvenz is dann gegeben, wenn R ~ i 55 α gil, d.h. sofern die erziele Unernehmensrendie einen besimmen Schwellenwer unerschreie. Aufgrund der Sandardnormalvereilung von Pr ~ 1 ( R i ) = N( α ) α = N ( PD) mi N 1 ( PD) R ~ i is dies gleichbedeuend mi: α ; (39) als Inverse der Sandardnormalvereilung an der Selle der Ausfallwahrscheinlichkei PD (Probabiliy of Defaul), die durch das Raing vorgegeben wird. Es wird somi durch rekursive Berechnung auf α geschlossen. Wir berachen nun ein Porfolio von n Kredien mi idenischem Volumen und idenischer Ausfallwahrscheinlichkei. Die Rendien aller Kredinehmer lassen sich durch die Beziehung (38) abbilden. Die Ausfallwahrscheinlichkei für den Haler des Krediporfolios beräg dann: ~ ( R α ) = N( n α ) Pr (40) i i Es zeig sich, dass bereis für Krediporfolios in der Größenordnung von n = 100 für den Bereich prakisch relevaner Krediausfallwahrscheinlichkeien bis 2 % die Ausfallwahrscheinlichkei des Porfolios auf nahezu Null gesenk werden kann. Selbs bei einer unrealisisch hohen Ausfallwahrscheinlichkei von 20 % sink die Ausfallwahrscheinlichkei des Porfolios auf Were nahe Null. Ansaz 2 Das Ziel der Vorschrifen zur Eigenmielunerlegung beseh darin, einen Verluspuffer aufzubauen, der sowohl erwaree Verluse sowei diese nich durch Werberichigungen berücksichig wurden als auch unerwaree Verluse abdecken soll (siehe Abb. 5). Der erwaree Verlus E[L] eines Kredis mi einer Ausfallwahrscheinlichkei p, einem Verlus im Insolvenzfall (Loss Given Defaul) in Höhe von LGD und einem Nominalvolumen von V beräg: E [ L] LGD p V = (41)
55 56 Als Maß für den unerwareen Verlus wird die Sandardabweichung Var [ L] verwende. Diese ergib sich zu: Var 2 2 [] L = LGD V p ( 1 p) = LGD V p ( 1 p) (42) Die Verwendung der Sandardabweichung als Maß für die unerwareen Verluse is zwar üblich, is aber abgesehen von dem unrealisischen Fall normalvereiler Verluse mi dem Value-a-Risk-Maß, das der IRB-Formel in Basel II zugrunde lieg, nich vollsändig kompaibel. Daher wird folgendermaßen vorgegangen: In einem ersen Schri wird eine Beziehung zwischen der Eigenmielunerlegung, die sich im inernen Raing-Ansaz nach Basel II ergib, und einer gewicheen Summe aus erwareem und unerwareem Verlus für einen Einzelkredi geschäz. In einem zweien Schri wird diese Beziehung dann verwende, um aus der Summe aus erwareem und unerwareem Verlus des Krediporfolios die Eigenmielunerlegung für das Krediporfolio abzuschäzen. Unexpeced Loss (UL) = Eigenmielunerlegung Expeced Loss (EL)= durchschniliche Verluserwarung = Werberichigungen, Eigenmielunerlegung VaR 99,9% Verlusvereilung Verluse 0 poenieller Gesamverlus Abb. 5: Verlusvereilung (1.) Es wird zunächs eine Beziehung geschäz zwischen einer gewicheen Summe aus erwareem und unerwareem Verlus für einen Einzelkredi und der Eigenmielunerlegung nach dem IRB-Ansaz in Basel II (EK reg (p)):
56 EK reg ( p) E[ L] + Var [ L] 57 = α (43) Einsezen für E [ L] und [ L] EK reg Var ergib: ( p) = LGD p V + LGD V p ( 1 p) α (44) Die Eigenmielunerlegung besimm sich demnach durch den Verlus im Insolvenzfall LGD, die Ausfallwahrscheinlichkei p, das Nominalvolumen des Kredis V und den Fakor α. Wir verwenden im Folgenden die regulaorische Eigenkapialquoe ( p) EK reg EKQ EKQreg ( p) reg p LGD p und lösen nach α auf: α = (45) V LGD p 1 p ( ) ( ) Um Vorsellungen über die Größenordnung von α zu erhalen, gehen wir von folgenden Annahmen aus: LGD wird mi 0,4 angesez, dies ensprich dem Mindes-LGD im Fall eines Kredis, der mi physischen Sicherheien unerleg is. Wir nehmen den für die Eigenmielunerlegung ungünsigen Fall an, dass die Leasing-Gesellschaf ein Umsazvolumen von mindesens 50 Mio. Euro pro Jahr äig (S = 50). Im Hinblick auf die Ausfallwahrscheinlichkei berachen wir ein Inervall von p = 0,01 (1 %) bis p = 0,02 (2 %). p EKQ reg (p; S = 50) α 0,010 0,0693 1, ,011 0,0719 1, ,012 0,0744 1, ,013 0,0766 1, ,014 0,0788 1, ,015 0,0808 1, ,016 0,0827 1, ,017 0,0845 1, ,018 0,0862 1, ,019 0,0878 1, ,020 0,0894 1, Tab. 20: Der Fakor α in Abhängigkei von p
57 58 Aus der Tabelle wird deulich, dass α im Bereich von 1,45 bis 1,64 lieg. (2.) Es wird nun der erwaree und der unerwaree Verlus eines Krediorfolios, das aus n (= 100) idenischen Kredien beseh, berechne. Alle Kredie weisen denselben LGD, dasselbe Nominalvolumen V und dieselbe Ausfallwahrscheinlichkei p auf. Die Korrelaion der Ausfallwahrscheinlichkeien berage ρ = 0,2. Dieser Wer für ρ war im 2. Konsulaionspapier des Basler Ausschusses vom Januar 2001 vorgesehen, inzwischen lieg der Wer von ρ im Inervall [0,12; 0,24]. Es gil: E [ L] m LGD p V Var = ; (46) [ L] LGD V m p ( p) = 1 ; (47) mi n m = als Anzahl der Kredie in einem zum beracheen Porfolio 1+ n ( 1) ρ äquivalenen Porfolio, dessen Krediausfälle aber sochasisch unabhängig sind. Wir schäzen nun den regulaorischen Eigenmielunerlegungssaz für die Refinanzierung des Porfolios aufgrund der Beziehung: LGD ( ) n n EKQ regporf p = p + α p 1 p n 1+ ( n 1 ρ) 1+ ( n 1 ρ) ( ) (48) Wenn wir, um eine vorsichige Schäzung zu erhalen, für α = 1,7 annehmen, erhalen wir für den Eigenmielunerlegungssaz je nach Ausfallwahrscheinlichkei der Einzelkredie Were in Höhe von 0,17 % bis 0,25 %. Diese Were befinden sich noch wei unerhalb der Mindeseigenkapialunerlegung, die auf der Basis der Mindesausfallwahrscheinlichkei von 0,03 % für S = 50 bei 1,05 % lieg. Dami erhalen wir auch bei der zweien Modellierungsvariane das Ergebnis, dass durch das Poolen von Kredien das Ausfallrisiko so erheblich gesenk werden kann, dass für die Refinanzierung der Leasing-Gesellschaf die Mindeseigenkapialunerlegung angesez werden kann.
58 59 Im Folgenden sollen daher drei Fälle verglichen werden: 1. Eigenmielunerlegungssaz eines Kredis nach dem inernen Raing- Ansaz (Basisansaz) mi einem LGD von 0,4 und einer Ausfallwahrscheinlichkei im Bereich zwischen 1 % und 2 %. Unersell wird, dass die größenabhängigen Erleicherungen vollsändig ausgeschöpf werden können, d.h. der jährliche Umsaz des Kredinehmers beräg nich mehr als 5 Mio. Euro. 2. Eigenmielunerlegungssaz eines Kredis im Reail-Porfolio (sonsiges Reail) mi einem LGD von 0,4 und einer Ausfallwahrscheinlichkei im Bereich von 1 % bis 2 %. 3. Eigenmielunerlegungssaz eines Krediporfolios mi der Mindesausfallwahrscheinlichkei von 0,03 % und keine größenabhängigen Erleicherungen (S = 50). p EKQ reg (p; S = 5) EKQ regreail (p) EKQ regporf (p; S = 50) 0,010 0,0554 0,0376 0,0105 0,011 0,0575 0,0393 0,0105 0,012 0,0594 0,0408 0,0105 0,013 0,0612 0,0421 0,0105 0,014 0,0629 0,0434 0,0105 0,015 0,0644 0,0445 0,0105 0,016 0,0659 0,0456 0,0105 0,017 0,0673 0,0466 0,0105 0,018 0,0686 0,0475 0,0105 0,019 0,0699 0,0484 0,0105 0,020 0,0711 0,0492 0,0105 Tab. 21: Regulaorische Eigenkapialquoe in Abhängigkei von p Der Tabelle 21 is zu ennehmen, dass allein durch die Diversifikaion von Risiken auf Porfolioebene der Leasing-Gesellschaf eine Reduzierung der Eigenmielunerlegung zwischen ca. 2,7 und 6 Prozenpunken erziel werden kann. Dabei is noch nich berücksichig, dass die Leasing-Gesellschaf ihr Ausfallrisiko zusäzlich durch ein geeignees Risikomanagemen sowie durch ihre Verwerungskompeenz reduzieren kann. Die Zwischenschalung einer Leasinggesellschaf zwischen Bank und Invesor führ somi zu einer berächlichen Einsparung an regulaorischem Eigenkapial. Dies führ zum einen zu günsigeren Refinanzierungskosen der Leasinggesellschafen, die diese zumindes eilweise an die Leasingnehmer weiergeben
59 60 werden, zum anderen is Leasing ein geeignees Insrumen, um einer Knapphei an regulaorischem Eigenkapial und einer daraus folgenden Krediklemme insbesondere in wirschaflich schwierigen Zeien vorzubeugen. 7.3 Leasing und Kredi Subsiu oder Ergänzung? Verschiedene Unersuchungen 15 zeigen, dass die Verschuldung leasingfinanzierer Unernehmen vergleichsweise höher is als bei nich-leasingfinanzieren Unernehmen; dies ließe auf einen komplemenären Zusammenhang zwischen Leasing- und Kredifinanzierung schließen. Gil der Zusammenhang, dass Leasing und Kredi nich als vollsändige Subsiue, sondern als sich gegenseiig ergänzend berache werden können, führ eine seuerbedinge Vereuerung von Leasing zwangsläufig zu Finanzierungsengpässen für Unernehmen. Dies is darauf zurückzuführen, dass bei einer Belasung von Leasingraen mi Gewerbeerragseuer die Finanzierungskosen erhöh würden und somi das poenzielle Finanzierungsvolumen eingeschränk würde. Gerade für junge und innovaive Unernehmen, die ein hohes unernehmerisches Risiko bei ensprechend geringen verwerbaren Sicherheien aufweisen, is die Finanzierungsvariane Leasing eine wichige Quelle der Unernehmensund Wachsumsfinanzierung. Zurückzuführen is dies u.a. auf die Sellung des Leasinggebers als jurisischer und je nach Ausgesalung des Leasingverrages wirschaflicher Eigenümer des Leasinggues. Dies geh einher mi einer in der Regel sehr hohen Verwerungskompeenz des Leasinggebers. In der spezifischen Siuaion dieser meis hochverschuldeen Unernehmen kann Leasing demnach die Möglichkei zur Schließung einer Finanzierungslücke bieen. Dies wird unermauer durch Zahlen aus der bereis erwähnen mind finance Sudie, die besagen, dass zukünfig in mehr als 50 % der befragen Mielsandsunernehmen Leasing als Sonderform der Finanzierung eingesez werden soll. Lau der KfW-Sudie zur Unernehmensfinanzierung wird von rund einem Vierel der befragen Unernehmen Leasing als wichige Finanzierungsform eingesuf. 15 Vgl. Ang, James/Peerson, Pamela: The Leasing Puzzle, in: Journal of Finance, vol. 39, 1984, S ; Bowman, Rober: The Deb Equivalence of Leases: An Empirical Invesigaion, in: The Accouning Review, vol. 55, 1980, S sowie für Deuschland: Schweizer, Roger: Leasingenscheidung in Kapialgesellschafen, 1992, S. 188 ff.
60 61 8. Zusammenfassende Beureilung Im Hinblick auf die Auswirkungen einer Beseuerung von Leasingraen auf die Finanzierungsbedingungen deuscher Unernehmen kann somi als Ergebnis fesgehalen werden: Sowohl der Vorschlag für eine modernisiere Gewerbeseuer der Bundesvereinigung der kommunalen Spizenverbände als auch die Regelungen des Seuervergünsigungsabbaugesezes führen zu einer deulichen Vereuerung des Leasing. Es erschein ausgeschlossen, dass ein Rückgang des Leasing durch eine Ausweiung der Kredifinanzierung vollsändig kompensier werden kann. Beroffen sind insbesondere kleine und milere Unernehmen (KMU), die über eine verhälnismäßig geringe Eigenkapialquoe verfügen, und für die der Bankkredi die einzig realisische Fremdfinanzierungsalernaive bei Vereuerung der Leasingfinanzierung darsell. Zu den seigenden Finanzierungskosen komm noch ein Mengenproblem hinzu: Der Trend der Banken, die Kredivolumina zurückzufahren, wird sich endenziell forsezen. Insbesondere in wirschaflich schwierigen Zeien werden die Probleme der Unernehmen, das für Invesiionen nowendige Kapial aufbringen zu können, massiv zunehmen. Basel II wird diesen prozyklischen Effek noch versärken. Dami is zu erwaren, dass ein Teil der momenan durch Leasing finanzieren Invesiionen nich durch Kredifinanzierung ersez werden kann, sei es, weil die höheren Finanzierungskosen Invesiionen unrenabel werden lassen, sei es, weil die Banken nich in der Lage sind, ihr Kredivolumen so wei auszuweien, dass sie die Leasingfinanzierungen vollsändig ersezen können. Das Ausmaß des Invesiionsrückgangs läss sich nich exak angeben, da keine Schäzungen über die Sensiiviä der Invesiionsäigkei auf Veränderungen der Finanzierungsbedingungen vorliegen. Darüber hinaus gil, dass die Invesiionsneigung der Unernehmen sehr sark von den wirschaflichen Rahmenbedingungen abhäng. Bei guer Konjunkurlage und opimisischen Erwarungen wird eine Vereuerung der Finanzierungskosen die erwaree Renabiliä nur wenig beeinflussen und die Invesiionsbereischaf kaum hemmen, bei schlecher Konjunkurlage dagegen werden die Wirkungen wesenlich massiver sein. Uner Berücksichigung der gegenwärigen Verfassung, in der sich die deusche Wirschaf befinde, erschein ein Rückgang der Leasinginvesiionen, der nich durch vermehre Kredifinanzierung aufgefangen werden kann, in der Größenordnung von 5 % bis 10 % eine eher zurückhalende Schäzung zu sein.
61 62 TEIL III: VOLKSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN EINER VERÄNDERTEN BE- STEUERUNG VON LEASING 9. Volkswirschafliche Implikaionen Sanden in den vorangegangenen Teilen dieses Texes die beriebswirschaflichen Folgen einer Beseuerung von Leasingraen im Mielpunk der Berachung, so werden im weieren die makroökonomischen Implikaionen vor allem die Auswirkungen auf den Arbeismark einer genaueren Analyse unerzogen. Aufgrund der in Abschni II dargelegen Argumene is offensichlich, dass mi der seuerlichen Benacheilung des Leasings gegenüber der klassischen Kredifinanzierung speziell vor dem Hinergrund von Basel II auch gesamwirschafliche Nacheile einhergehen. Insbesondere werden KMU die Vereuerung des Leasing nich vollsändig durch vermehre Kredifinanzierung auffangen können, so dass negaive Auswirkungen auf die gesamwirschafliche Invesiionsäigkei zu erwaren sind. Zur Abschäzung der möglichen Wirkungen einer veränderen Beseuerung von Leasing auf die gesamwirschafliche Lage sehen eine Reihe unerschiedlicher Modelle zur Verfügung, da jedes der großen deuschen Wirschafsforschungsinsiue 16 über ein eigenes makroökonomerisches Konjunkurmodell verfüg. Im folgenden komm das Modell des Rheinisch-Wesfälischen Insius für Wirschafsforschung (RWI), Essen zur Anwendung. Im Mielpunk des RWI-Modells seh die Analyse der kurzfrisigen Enwicklung der deuschen Wirschaf. Die Diagnose erfolg vor dem Hinergrund der Welkonjunkur und innerhalb des akuellen und erwareen wirschafspoliischen Rahmens (Finanz-, Geld- und Tarifpoliik). Explizier Unersuchungsgegensand sind die kurzfrisigen Schwankungen des BIP s (Einkommensverwendung) sowie seiner Teilaggregae (Konsum, Saasausgaben, Invesiionen, Neoexpore). Daneben erfolg eine Analyse des Arbeismarkes, der Preise, der Einkommensverwendung sowie der Saasakiviä. Wichige exogene Variablen sind neben inernaionalen Enwicklungen (Veränderung des Welhandelsniveaus, Preisindex der Impore) wirschafspoliische Variablen und Parameer (öffenliche Bauinvesiionen, durchschnilicher Beiragssaz zur Sozialversicherung, kurzfrisiger Zinssaz) sowie der langfrisige Zinssaz. Die empirische Basis des Modells bilde die viereljährliche volkswirschafliche Gesam- 16 Berlin (DIW), Hamburg (HWWA), München (ifo), Kiel (IfW), Essen (RWI), Mannheim (ZEW).
62 63 rechnung (VGR) des saisischen Bundesames, in der die einzelnen Wirschafseinheien Deuschlands zu volkswirschaflichen Sekoren zusammengefass sind. Die folgende Abbildung gib einen Überblick über das Schema der dem Modell zugrundeliegenden VGR sowie der Verflechungen zwischen exogenen (erklärenden) und endogenen (erklären) Modellvariablen. Abb. 6: Verflechungsschema der Teilmodelle des RWI-Konjukurmodells Generell erfassen makroökonomerische Modelle das Verhalen einer gesamen Volkswirschaf in einem simulanen Gleichungssysem, wobei unersell wird, dass ein besimmer Zusammenhang zwischen einer oder mehrerer erklärender Variablen (x ki ) und der zu erklärenden Variablen (y i ) beseh. Hierzu werden die Modellparameer (β k ) des simulanen Gleichungssysems anhand von vergangenen Zahlenreihen geschäz. Die Modellparameer besimmen jedoch nich den alleinigen Zusammenhang zwischen exogenen und endogenen Variablen, sondern werden durch Sörerme und Residuen (u i ) ergänz, welche die Einflüs-
63 64 se des Modells auffangen, die nich durch erklärende Variablen zusande kommen. Das RWI-Modell basier auf dem klassischen linearen Regressionsansaz, welcher einen linearen Zusammenhang zwischen exogenen und endogenen Variablen unersell und in folgender Formel zusammengefass is. y i = β 0 + β 1 x 1i + + β k x ki + u i (49) Als Schäzverfahren zur Besimmung der Modellparameer wird das Verfahren der kleinsen Quadrae angewende, da Versuche mi einem aufwendigeren Schäzverfahren keine Verbesserungen der Erklärungsgüe nach sich zogen. Das RWI-Modell beseh insgesam aus 40 Schäzgleichungen. Dabei werden jeweils 8 Schäzgleichungen zur Prognose von Einkommensverwendung und Preisen genuz, 6 Schäzgleichungen zur Prognose der Vereilung, 5 Gleichungen zur Prognose der Arbeismarkes und 13 Gleichungen zur Schäzung der Saasakiviä. In der folgenden Tabelle sind die zur Prognose der 40 endogenen Variablen verwendeen exogenen Variablen sowie die jeweils zugrundeliegende volkswirschafliche Hypohese zusammengefass. Erkläre Variable Erklärende Variable Hypohese Privaer Verbrauch Saasverbrauch, real Ausrüsungsinvesiionen 1. Einkommensverwendung Verfügbares Einkommen, Zinssaz, privaer Verbrauch (-1) Habi persisence s. Saaseil Privae Inlandsnachfrage zzgl. Expor, langfrisiger Realzinssaz, zierer Akzeleraoran- Neoklassisch modifi- Lohnsückkosen saz Gewerbliche Bauinvesiionen Do. do. Wohnungsbauinvesiionen Privaes verfügbares Realeinkommen, langfr. Zinssaz, reale Wohnungsbauinvesiionen (-1) Konsumgu-Ansaz Lagerveränderungen Reales BSP (, -1) Akzeleraor-Ansaz Neoklassisch mod. Welhandel, reale Kapaziäsauslasung, Nachfrageansaz/ Ex- Expore erms of rade por-push-hypohese Impore realer Privaer Verbrauch; Vorrasveränderungen zzgl. Ausrüsungsinvesiionen, Expore, real Nachfrage-Ansaz Privaer Verbrauch 2. Preise Lohnsückkosen, Mehrwerseuer, Modifizierer Preisindex der Impore, Preisindex Ansaz Mark-up-
64 65 des privaen Verbrauchs (-1) Ausrüsungsinvesiionen Gewerbliche Bauinvesiionen Wohnungsbauinvesiionen Saaliche Bauinvesiionen Expore Saasverbrauch Vorrasveränderungen Preisindex der Einfuhr, Lohnsückkosen, Kapaziäsauslasung, Preisindex der Ausrüsungsinvesiionen (-1) do. Lohnsückkosen, Kapaziäsauslasung der Bauwirschaf, Preisindex der gewerblichen Bauinvesiionen (-1) do. Preisindex der Impore, Kapaziäsauslasung der Bauwirschaf, Mehrwerseuersaz, Preisindex der Wohnungsbauinvesiionen (-1) do. Lohnsückkosen, Kapaziäsauslasung der Bauwirschaf, Mehrwerseuersaz, Preisindex der saalichen Bauinvesiionen (-1) do. Lohnsückkosen, Kapaziäsauslasung, Preisindex der Expore (-1) do. Tariflohnenwicklung, Preisindex der Endnachfrage (ohne Saasverbrauch) Preisindex der Vorrasveränderungen ( bis -4) ARMA-Ansaz 3. Vereilung Preisindex des privaen Verbrauchs, Tariflohn- und -gehalsniveau auf Veränderung gegenüber dem Vorjahr, Arbeislose, Produkiviäsände- Erweierer Sundenbasis, Veränderung gegenüber Phillips- dem Vorjahr rung Ansaz Bruolohn- und -gehalssumme, Tariflohn- und -gehalsniveau, Veränderung Veränderung gegenüber gegenüber dem Vorjahr, dem Vorjahr reales BSP (heurisisch) Neolohn- und -gehalssumme (-1), Neoeinkommen aus Unernehmeräigkei und Vermögen, Vereile Vereile Gewinne Gewinne (-1) (heurisisch) Arbeislose, Bruolohn- und - Tranfereinkommen der privaen gehalssumme (-1), Transfereinkommen Haushale der privaen Haushale (-1) insiuionell Abschreibungen insgesam Bruobesand Ausrüsungsinvesiionen, Bruobauenbesand echnisch Seuereinnahmen insgesam, erms Subvenionen of rade insiuionell/ echnisch
65 66 4. Einkommensensehung Privaer Verbrauch zzgl. Anlageinvesiionen zzgl. Expore, jeweils real; Lohnsückkosen, Zahl der implizie Produkionsfunkion Zahl der abhängig Erwerbsäigen abhängig Erwerbsäigen (-1) Zahl der regisrieren Arbeislosen, Überschußreserve, Kapaziäsaus- Zugänge lasung, Bruolohnaneil heurisisch Erwerbspersonenpoenial, Kapaziäsauslasung, Arbeislosenabgangsquoe do., Arbeislosenabgangsquoe (-1) heurisisch Zahl der Selbsändigen Trend heurisisch Kapaziäsauslasung Reales BSP, Trend des realen BSP Peak o peak 5. Saasakiviä Bruolohn- und -gehalssumme (mi Direke Seuern der Arbeinehmer lag) insiuionell Direke Seuern der Bezieher von Einkommen aus Unernehmerä-Bruoeinkommeigkei aus Unernehmer- und Vermögen äigkei und Vermögen insiuionell Inländische Verwendung, Mehrwerseuersaz Indireke Seuern insiuionell Sozialversicherungsbeiräge der Arbeinehmer Bruolohn- und gehalssumme insiuionell Sozialversicherungsbeiräge der Arbeigeber Do. insiuionell Erwerbseinkünfe des Saaes BSP, langfrisiger Zinssaz heurisisch BSP, empfangene laufende Überragungen Empfangene laufende Überragungen des Saaes (-1) heurisisch Empfangene Vermögensüberragungen Empfangene Vermögensüberra- des Saaes gungen (-1) Zeireihenansaz reales BSP, realer Saasverbrauch Saasverbrauch, real (-1) Zinsausgaben des Saaes Zinsausgaben./. Saasschulden (-1),..., Saasschulden (-5) quasi definiorisch Bruolohn- und -gehalssumme, Geleisee laufende Überragungen geleisee laufende Überragungen des Saaes./. Subvenionen des Saaes./. Subvenionen (-1) insiuionell Geleisee Vermögensüberragungen Geleisee Vermögensüberragun- des Saaes gen des Saaes (-4) Zeireihenansaz Abschreibungen des Saaes Bruobauenbesand echnisch Tab. 22: Die Verhalensgleichungen des RWI-Konjunkurmodells sowie ihre erklärenden Variablen im Überblick
66 67 Aufbau und Ergebnisse des Modells sind das Resula eines Boom-up - Ansazes, d.h. die Reakionen des Modells sind das Ergebnis einer Vielzahl von Einzelreakionen. Das Modell is vom Keynes/Klein-Typ 17 es weis demnach einen ausgeprägen Muliplikaor/Akzeleraor-Zusammenhang auf. 18 Eine Akualisierung des RWI-Konjunkurmodells erfolg jeweils bei Vorliegen neuer amlicher Daen, die Veröffenlichung der neuesen Prognosen des RWI jeweils zur Jahresmie und zum Jahresende. Im Frühjahr und im Herbs wird in Zusammenarbei mi anderen Forschungsinsiuen die "Gemeinschafsdiagnose" für die deusche Konjunkur ersell. Der Prognosehorizon beräg üblicherweise bis zu ach Quaralen. Die Prognosegüe des Modells ensprich der anderer makroökonomerischer Modelle für die Bundesrepublik, wie z.b. die Gemeinschafsdiagnose oder die Prognose des Sachversändigenras zur Beguachung der gesamwirschaflichen Enwicklung, bzw. überriff diese sogar. 19 Um nun mi dem RWI-Modell eine Schäzung der makroökonomischen Auswirkungen einer veränderen Leasingbeseuerung vorzunehmen wird zunächs auf eine Konjunkurprognose für den Saus-Quo zurückgegriffen, also für den Fall ohne Einführung der Leasingseuer, welche dann mi der Simulaion im Fall einer Berücksichigung der Leasingseuer verglichen wird. Der Saus-Quo ensprich der viereljährlichen Prognose des RWI-Konjunkurmodells vom 23. Sepember 2002 für das Jahr Diese is in der folgenden Tabelle zusammengefass Vgl. zur Eineilung von makroökonomerischen Modellen: Ecksein, Oo (1983): The DRI- Model and he US-Economy, 1. Auflage, New York, S. 28ff. 18 Ein Akzeleraor (α) beschreib den Zusammenhang zwischen Invesiionsäigkei und Enwicklung des Volkseinkommens, d.h. I =α(bip -BIP -1 ). Er is definier als das Verhälnis zwischen Kapialsock (=I ) und Erhöhung des Volkseinkommens. Ein Muliplikaor gib hingegen an, um welchen Fakor das Volkseinkommen wächs, wenn sich auonome Größen ändern, also Größen, die von anderen Größen unabhängig sind. In einer geschlossenen Wirschaf ohne saaliche Akiviä ensprich der Muliplikaor beispielsweise der Konsumquoe (c). Dann ergib sich das Volkseinkommen anhand der Ideniä BIP =c*bip -1 +I. 19 Zur Treffsicherhei von ausgewählen Prognosen für die Bundesrepublik Deuschland vgl. beispielsweise Heilemann, Ullrich (1998): Erfahrungen mi dem RWI-Konjunkurmodell 1974 bis 1994, in: Heilemann, Ullrich/Wolers, Jürgen (1998): Gesamwirschafliche Modelle in der Bundesrepublik Deuschland Erfahrungen und Perspekiven, Berlin, S Im Inerne is die vollsändige Prognose abrufbar uner hp:// 56.pdf
67 68 Arbeismark Prognose 2003 Erwerbsäige 21, in Arbeislose 22, in Arbeislosenquoe 23, in % 10,19 Reale Verwendung in jeweiligen Preisen (Mrd. ) Privae Konsumausgaben 1.278,4 Konsumausgaben des Saaes 407,7 Bruoanlageinvesiionen 396,1 Ausrüsungen 158,2 Bauen 214,2 Sonsige Anlagen 23,7 Vorrasveränderung -7,8 Außenbeirag 87,4 Expore 784,5 Impore 697,1 Bruoinlandsproduk ,8 Preisindices, 1995=100 Privae Konsumausgaben ,6 Bruoinlandsproduk 107,5 Vereilung (Mrd. ) Arbeinehmerengel 1.166,1 Unernehmens-/Vermögenseinkommen 429,2 Volkseinkommen 1.595,3 Tariflohnniveau, 1995= ,1 Bruolöhne und gehäler 937,6 Neolöhne und gehäler 604,1 21 Als Erwerbsäige gelen alle voll- und eilzeibeschäfigen Personen, die am Sichag in einem Arbeisverhälnis sehen und in der Lohn- und Gehalslise geführ werden, einschließlich äiger Inhaber und unbezahl mihelfender Familienangehöriger. 22 In der Arbeislosensaisik der Bundesansal für Arbei gil als arbeislos, wer jünger als 65 Jahre al is, als arbeislos regisrier is, nich arbeisunfähig erkrank is und nich oder nur kurzzeiig erwerbsäig is. Voraussezung is ferner, dass eine über 3 Monae hinausgehende Beschäfigung als Arbeinehmer mi einer wöchenlichen Arbeiszei von 15 Sunden und mehr gesuch wird und die Person für eine Arbeisaufnahme als Arbeinehmer sofor zur Verfügung seh. 23 Die Summe aus Erwerbsäigen und Arbeislosen wird als Erwerbspersonen bezeichne. Die Arbeislosenquoe ergib sich schließlich, indem man den Quoienen aus Arbeislosen und Erwerbspersonen bilde. 24 Das Bruoinlandsproduk (BIP) is eine Messlae für die Leisungsfähigkei einer Volkswirschaf. Es miss die wirschafliche Leisung, die innerhalb einer Periode in einem Wirschafsgebie ensanden is und sez sich zusammen aus privaem Konsum, Saasausgaben, Bruoanlageinvesiionen, Neoexporen und Vorrasveränderungen. 25 Zur Messung der Inflaion bedien man sich Preisindices, wobei der Konsumenenpreisindex besonders häufig verwende wird. Zur Berechnung des Index werden nur diejenigen Konsumgüer oder Diensleisungen einbezogen, die dem Verbrauch eines durchschnilichen Haushales ensprechen. Hier wurde ein Index vom Laspeyres-Typ verwende.
68 69 Verfügbares Einkommen ,9 Neoeinkomm. aus Unern./Verm. 372,8 Saa (Mrd. ) Einnahmen 985,6 Ausgaben 1.044,9 Defiziquoe, in % des BIP 2,74 % Finanzierungssaldo 27-59,3 Tab. 23: Saus-Quo -Prognose des RWI-Modells für das Jahr 2003 Die einzelnen Prognosegrößen sind dabei den 5 Unergruppen des RWI- Modells, nämlich Arbeismark, Verwendung, Preisen, Vereilung und Saa zugeordne. Da im Rahmen der folgenden Prognose die Auswirkungen einer Leasingseuer auf den Arbeismark im Vordergrund seh, wird bei den weieren 4 Unergruppen nur die jeweils wichigse, grau hervorgehobene Prognosegröße beschrieben, nämlich BIP (Verwendung), Konsumenenpreisindex (Preise), verfügbares Einkommen (Vereilung) und Finanzierungssaldo (Saa). Um die Auswirkungen einer Einführung einer Leasingseuer auf Wachsum und Beschäfigung zu prognosizieren, wird davon ausgegangen, dass 5 % bis 10 % der leasingfinanzieren Invesiionen nich durch Kredifinanzierung subsiuier werden können. Bei der folgenden Modellprognose wird zunächs von einem Rückgang von 10 % der Leasinginvesiionen ausgegangen, d.h. 10 % der bislang geäigen Leasinginvesiionen können in Zukunf nich durch krediinduziere Invesiionen subsiuier werden. Das RWI-Modell verhäl sich in bezug auf den Arbeismark linear, so dass anhand der erhalenen Simulaion auch Rückschlüsse auf die makroökonomischen Auswirkungen geringerer Leasing- Invesiionsrückgänge ableibar sind. Die nachsehende Tabelle zeig die Abweichungen im Vergleich zur Saus-Quo -Prognose bei einem nich durch krediinduziere Invesiionen subsiuieren, 10 %igen Rückgang der Leasinginvesiionen und einer Leasingquoe von 17,5 % der Bruoanlageinvesiionen. Die Prognose ersreck sich über 2 Perioden, da die aggregieren Wirkungen auf 26 Das verfügbare Einkommen der privaen Haushale ergib sich, indem dem Primäreinkommen der Haushale einerseis die moneären Sozialleisungen und sonsigen laufenden Transfers hinzugefüg werden, welche die privaen Haushale überwiegend seiens des Saaes empfangen. Abgezogen werden hingegen Einkommens- und Vermögensseuern, Sozialbeiräge und sonsige laufende Transfers, die von den privaen Haushalen zu leisen sind. Das verfügbare Einkommen der privaen Haushale ensprich somi dem Einkommen, das die privaen Haushale lezen Endes für Konsum- und Sparzwecke verwenden können. 27 Der Finanzierungssaldo beschreib die Differenz zwischen Saaseinnahmen und Saasausgaben, d.h. ein posiiver Finanzierungssaldo beschreib einen Einnahmenüberschuss, ein negaiver Finanzierungssaldo einen Ausgabenüberschuss.
69 70 den Arbeismark einen lag beihalen, also mi zeilicher Verzögerung aufreen.
70 71 Abweichungen von der Basislösung in % oder in der angegebenen Dimension Arbeismark Prognose 2003 Prognose 2004 Erwerbsäige, in Arbeislose, in Arbeislosenquoe 0,2 0,5 Reale Verwendung in jeweiligen Preisen Privae Konsumausgaben -0,4-0,2 Konsumausgaben des Saaes -0,3-0,6 Bruoanlageinvesiionen -8,1 0,2 Ausrüsungen -16,5 1,0 Bauen -2,6-0,1 Sonsige Anlagen -3,7 0,1 Vorrasveränderung, in Mrd. -2,4 0,3 Außenbeirag, in Mrd. 17,8 18,6 Expore 0,1 0,1 Impore -2,8 0,2 Bruoinlandsproduk -1,1 0 Preisindices, 1995=100 Privae Konsumausgaben 0,1 0 Bruoinlandsproduk 0,1-0,2 Vereilung Arbeinehmerengel -0,6-0,9 Unernehmens-/Vermögenseink. -2,8 1,6 Volkseinkommen -1,2-0,2 Tariflohnniveau, 1995= ,3 Bruolöhne und gehäler -0,7-0,9 Neolöhne und gehäler -0,5-0,6 Verfügbares Einkommen -0,2-0,3 Neoeinkomm. aus Unern./Verm. -3,2 2,1 Saa Einnahmen -0,6-0,8 Ausgaben -0,1-0,3 Defiziquoe, in % des BIP 0,3 0,5 Finanzierungssaldo, in Mrd Tab. 24: Abweichungen von der Saus-Quo -Prognose bei einem 10 % igen Rückgang der Leasing-Invesiionen Rheinisch-Wesfälisches Insiu für Wirschafsforschung (RWI), Essen, Bearbeier: Dr. György Barabas.
71 72 Nach der Prognose des RWI-Konjunkurmodells führ die Vereuerung des Leasing aufgrund der Gewerbeseuerreform uner obigen Annahmen zu einer Arbeislosenzunahme von im ersen Jahr der Seuereinführung und im zweien Jahr der Seuereinführung. Dieser Arbeislosenzunahme seh ein Erwerbsäigenrückgang von im ersen Jahr und im zweien Jahr gegenüber. Somi ergib sich eine Seigerung der Arbeislosenquoe von 0,2 % für 2003 bzw. 0,5 % für Das BIP geh bei einem 10 %igen Leasing-Invesiionsrückgang im ersen Jahr um 1,1 Prozenpunke zurück, im zweien Jahr bleib das BIP konsan. In der Folge sink das verfügbare Einkommen im ersen Jahr des beschriebenen Szenarios um 0,2 % und im zweien Jahr um 0,3 %. Schließlich beräg der Finanzierungssaldo im ersen Jahr der Leasingseuer-Einführung -5 Mrd. Euro, im zweien Jahr -10 Mrd. Euro. Die negaiven Auswirkungen der Leasingbeseuerung auf den Arbeismark bei unerschiedlich sarken Leasing-Invesiionsrückgängen sind in folgender Tabelle zusammengefass. Rückgang an Leasinginvesiionen Erwerbsäigenrückgang Mehr an Arbeislosen Seigerung der Arbeislosenquoe % ,08% 0,24% 6% ,10% 0,29% 7% ,12% 0,34% 8% ,14% 0,39% 9% ,15% 0,44% 10% ,17% 0,49% Tab. 25: Arbeismark-Effeke bei einem Rückgang der Leasinginvesiionen zwischen 5 % und 10 % Wie bereis erwähn, verhäl sich das RWI-Modell in Bezug auf den Arbeismark linear, so dass anhand der erhalenen Simulaion auch Rückschlüsse auf die Auswirkungen geringerer Leasing-Invesiionsrückgänge auf den Arbeismark möglich sind. Einem Rückgang der Leasing-Invesiionen zwischen 5 und 10 % seh eine Arbeislosenzunahme von (in 2003) und (in 2004) gegenüber. Bei gleichem Impuls beräg der Erwerbsäigenrückgang (in 2003) und (in 2004). Infolgedessen erhöh sich die Arbeislosenquoe zwischen 0,08-0,17 % (für 2003) und 0,24-0,49 % für (2004). Aufgrund der Prognose mi Hilfe des RWI-Modells is deulich geworden, dass eine seuerlich bedinge Vereuerung des Leasing mi erheblichen negaiven
72 73 makroökonomischen Konsequenzen verbunden is. Nich nur Unernehmen werden von der zusäzlichen Seuerlas beroffen, sondern die gesame Volkswirschaf muss infolge der aggregieren makroökonomischen Wirkungen eines erwareen Invesiionsrückgangs Einbußen in sämlichen volkswirschaflichen Sekoren also Vereilung, Verwendung, Preisen, Saa, und Arbei hinnehmen. Somi is eine zusäzliche Beseuerung von Leasing wie sie der Vorschlag für eine modernisiere Gewerbeseuer und das Seuervergünsigungsabbaugesez vorsehen bzw. vorsahen nich nur aus beriebswirschaflichen Gründen fragwürdig, sondern auch konjunkurpoliisch bedenklich und insofern konraprodukiv. Angesichs der aufgezeigen negaiven Konsequenzen für die Gesamwirschaf solle die gegenwärige seuerliche Behandlung des Leasing beibehalen werden.
73 Zusammenfassung und Fazi Das derzei gelende Seuersysem behandel Leasing finanzierungsneural. Die Abzugsfähigkei der Leasingraen vom Gewerbeerrag des Leasingnehmers bedeue nich, dass der Zinsaneil in den Leasingraen der Beseuerung enzogen wird, vielmehr verlager sich lediglich die Gewerbeseuerlas auf den Leasinggeber. Eine Hinzurechnung von Leasingraen zum Gewerbeerrag des Leasingnehmers verlez dagegen das ordnungspoliisch geboene Ziel der Finanzierungsneuraliä. Eine zusäzliche Seuerbelasung des Leasing durch eine 25 %ige Hinzurechnung der Leasingraen zum Gewerbeerrag des Leasingnehmers vereuer zudem die Leasingfinanzierung erheblich, es muss mi einer jährlichen Mehrbelasung in Höhe von ca. 1,5 %-Punken gerechne werden. Dies gil vor allem für den Vorschlag für eine modernisiere Gewerbeseuer der Bundesvereinigung der kommunalen Spizenverbände, aber in ewas abgeschwächer Form auch dann, wenn wie im Seuervergünsigungsgesez vorgesehen war der Leasinggeber die Bemessungsgrundlage seines Gewerbeerrags um die vom Leasingnehmer enrichee Gewerbeseuer kürzen kann. Diese Kürzungsmöglichkei wird der Leasinggeber nich ausschöpfen können, solang er ausschließlich Gewerbeerräge aus Leasinggeschäfen ha, da eine Hinzurechnung in Höhe von 25 % den Zinsaneil in den Leasingraen bei weiem überseig. Leasinggesellschafen, die ausreichend hohe Erräge aus anderer Geschäfsäigkei vorweisen, können dagegen eine Mehrbelasung vermeiden. Die Einführung einer Leasingseuer führ somi zu einer Verzerrung der Webewerbsbedingungen innerhalb der Leasingbranche. Dies is ordnungspoliisch sehr bedenklich. Eine Leasingseuer is auch nich europaauglich, da ausländische Leasinggeber die vom Leasingnehmer gezahle Gewerbeerragseuer nich absezen können. Leasing ha in den lezen Jahrzehnen eine immer wichigere Rolle bei der Versorgung der Unernehmen mi Invesiionskapial übernommen. Diese Enwicklung würde durch die aneilige Hinzurechnung von Leasingraen zum Gewerbeerrag abrup beende werden. Vor dem Hinergrund der zunehmend resrikiven Kredivergabepoliik der Banken aufgrund der schlechen wirschaflichen Enwicklung in Deuschland und im Vorfeld von Basel II führ eine zusäzliche Seuerbelasung des Leasing sowohl zu höheren Finanzierungskosen der Unernehmen als auch zu einer weieren Verschärfung einer sich ohnehin schon abzeichnenden Krediklemme. Leasing kann hier zu einer deulichen Enspannung beiragen, da eine gebündele Refinanzierung von Leasingengagemens
74 75 Diversifikaionsvoreile nuz und so die erforderliche Eigenmielunerlegung im Bankensekor reduzier. Somi is bei einer seuerlich bedingen Vereuerung des Leasing mi einem Rückgang der Invesiionsäigkei zu rechnen, da der Beirag, den Leasing zur Kapialversorgung der deuschen Wirschaf leise, nich durch eine Ausweiung der Kredifinanzierung vollsändig kompensier werden kann. Die gesamwirschaflichen Auswirkungen einer zusäzlichen Beseuerung des Leasing und des dadurch induzieren Invesiionsrückgangs wurden anhand des Konjunkurmodells des Rheinisch-Wesfälischen Insius für Wirschafsforschung (RWI) unersuch. Es zeige sich, dass der im Zuge einer Anhebung der Leasingbeseuerung zu erwarende Invesiionsrückgang mi einer berächlichen Verschlecherung sämlicher volkswirschaflicher Sekoren, d. h. Einkommensvereilung und Einkommensverwendung, Preisen, Saasakiviä und Arbeismark, einhergeh. So is ein Rückgang der Bruoanlageinvesiionen von ca. 8 %, eine Verringerung des Bruoinlandproduks in der Größenordnung von 1 % und eine Zunahme der Arbeislosen im Bereich von bis realisisch. Die dami einhergehenden Seuerausfälle dürfen die erhoffen Mehreinnahmen des Fiskus aus einer zusäzlichen Beseuerung von Leasingraen zu einem nich unerheblichen Teil wieder aufzehren. Angesichs dieser negaiven Auswirkungen auf die Gesamwirschaf is von der geplanen Hinzurechnung von Leasingraen zum Gewerbeerrag abzuraen.
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