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3 Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS Seite ZUSAMMENFASSUNG...3 ZUSTÄNDIGES RESSORT...3 BETROFFENE AMTSSTELLEN...3 I. BERICHT DER REGIERUNG AUSGANGSLAGE DARSTELLUNG DER IST-SITUATION ÜBERBLICK AKTUELLER STELLENPLAN DARSTELLUNG DES SOLL-ZUSTANDES GRUNDSATZBEMERKUNGEN DETAILLIERTE BEGRÜNDUNG FÜR DIE NEUSCHAFFUNG VON STELLEN ZUSAMMENFASSUNG IN TABELLARISCHER ÜBERSICHT SOLL-STELLENPLAN PERSONALKOSTEN PENSIONSVERSICHERUNG RAUMBEDARFS- UND BÜROPLANUNG...15 II. ANTRAG DER REGIERUNG...16

4 Seite 3 ZUSAMMENFASSUNG Aufgrund einer Organisationsüberprüfung und der im Frühjahr 2000 zu Tage getretenen Probleme in der Strafrechtspflege (vor allem bei der Bearbeitung ausländischer Rechtshilfeersuchen in Strafsachen und inländischen Wirtschaftsstrafsachen) hat die Regierung per 1. August 2000 einen Leitenden Staatsanwalt und in der Folge vier weitere Staatsanwälte (bei gleichzeitigem Ausscheiden eines bisherigen Staatsanwaltes) bestellt. Das Sekretariat der Staatsanwaltschaft wurde durch zwei befristete Anstellungen aufgestockt. Durch diese personellen Sofortmassnahmen und die vom Leitenden Staatsanwalt veranlassten organisatorischen Verbesserungen konnten die bestehenden Missstände behoben werden. Dies hat wesentlich dazu beigetragen, dass Liechtenstein von der Financial Action Task Force (FATF) von der Liste nicht kooperativer Staaten gestrichen wurde. Die Erfahrungen seit Sommer 2000 erlauben der Regierung nunmehr, den längerfristigen Personalbedarf der Staatsanwaltschaft zu beurteilen. Die Regierung ist der Überzeugung, dass die Umwandlung von 5.00 nichtständigen in ständige Stellen notwendig ist, damit die Staatsanwaltschaft auch in Zukunft die ihr in einem Kernbereich des Gesetzesvollzuges zukommenden wichtigen Aufgaben erfüllen kann. ZUSTÄNDIGES RESSORT Ressort Präsidium BETROFFENE AMTSSTELLEN Staatsanwaltschaft Amt für Personal und Organisation

5 Seite 4 Vaduz, 21. Mai 2002 P Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Personalplanung der Staatsanwaltschaft zu unterbreiten. I. BERICHT DER REGIERUNG 1. AUSGANGSLAGE Die Regierung hat aufgrund einer 1999 durchgeführten Organisationsüberprüfung im Frühjahr 2000 die Stelle eines Leitenden Staatsanwaltes ausgeschrieben und per 1. August 2000 besetzt. Die Analyse des damaligen Ist-Zustandes durch den neuen Leitenden Staatsanwalt, der Bericht des Sonderstaatsanwaltes Dr. Kurt Spitzer vom Juni 2000 über seine bisherigen Erfahrungen mit der Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft und die Ereignisse rund um den Finanzplatz Liechtenstein haben die Regierung bewogen, im Sommer und Herbst 2000 vier weitere Staatsanwälte (bei gleichzeitigem Ausscheiden eines befristet angestellt gewesenen Staatsanwaltes) und einen Assistenten des Leitenden Staatsanwaltes anzustellen. Per 1. März 2001 wurde eine Sekretärin befristet auf eine nichtständige Stelle angestellt. Der Leitende Staatsanwalt hat in der Folge organisatorische Massnahmen ergriffen, die sich seither bewährt haben.

6 Seite 5 Aufgrund der seit Sommer 2000 gewonnenen Erfahrungen sowie der zukünftig anstehenden Anforderungen kann nunmehr der längerfristige Personalbedarf für die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft beurteilt werden. 2. DARSTELLUNG DER IST-SITUATION 2.1 Überblick Der Leitende Staatsanwalt hat bereits im Jahr 2000 eine Neuorganisation der Arbeitsabläufe innerhalb der Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft durchgeführt. Dabei wurden insbesondere folgende Massnahmen eingeleitet: In einer Geschäftsverteilung wurden die anfallenden Verfahren auf sechs Abteilungen aufgeteilt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Namens des erstgenannten Verdächtigen. Konnexe Verfahren (mehrere Verfahren gegen denselben Verdächtigen, sachlich zusammenhängende Verfahren und zusammenhängende Inlandsund Rechtshilfeverfahren) werden in der Regel von einem Staatsanwalt geführt. Für wichtige Entscheidungen wurde eine Revisionspflicht in Form der Gegenzeichnung durch den Leitenden Staatsanwalt oder einen anderen Staatsanwalt verfügt (Vier-Augen-Prinzip). Es wurde ein Journaldienst in Form einer Rufbereitschaft eingerichtet. Ein Staatsanwalt ist rund um die Uhr über ein Mobiltelefon für die Landespolizei, die Untersuchungsrichter und die Stabsstelle Financial Intelligence Unit erreichbar. Die Registrierung von Strafverfahren wurde verbessert.

7 Seite 6 Die Staatsanwaltschaft wurde hierarchisch organisiert (weisungsbefugter Leitender Staatsanwalt Stellvertreterin des Leitenden Staatsanwaltes Staatsanwälte). Das frühere System der Zuteilung je einer Sekretärin für jeden Staatsanwalt wurde durch eine zentrale Geschäftsstelle und einen Schreibpool ersetzt. Die Registrierung der Fälle, der Postein- und -Postausgang, der Telefondienst, der Parteienverkehr und die Schreibarbeiten werden zentral erledigt. Dadurch können Synergien besser genutzt werden. Der Leitende Staatsanwalt ist neben seiner Tätigkeit als Staatsanwalt mit der Amtsleitung (Personalangelegenheiten, Geschäftsverteilung, Revision von Einstellungen und Anklagen, Pressearbeit, Aufbau- und Pflege von Kontakten zu Justizbehörden in der Schweiz, Österreich und im übrigen Ausland, Teilnahme an internationalen Konferenzen, Information und Betreuung ausländischer Delegationen bei Besuchen und Vorsprachen in Liechtenstein, Vortragstätigkeit, Stellungnahmen in Vernehmlassungsverfahren) sowie mit zusätzlich von der Regierung übertragenen Aufgaben (Teilnahme in verschiedenen Arbeitsgruppen im Zusammenhang mit dem Finanzplatz, FATF-Prozess, Rechtshilfeabkommen) betraut. 2.2 Aktueller Stellenplan Die Staatsanwaltschaft verfügt heute über einen Personalbestand von 12 Personen, die 5.20 ständige und 5.50 nichtständige Stellen besetzen.

8 Seite 7 Die Aufteilung auf die einzelnen Anstellungsarten gestaltet sich wie folgt: Anzahl Personen Dienstauftrag Vom Landtag bewilligt Ständige Stellen Nichtständige Stellen Ausgleichsstellen Total Die detaillierte Aufgliederung der derzeitigen Stellen sieht wie folgt aus: Funktion Dienstauftrag Anstellungsart Leitender Staatsanwalt 1.00 Befristete Anstellung bis auf ständiger Stelle Stellvertreterin des Leitenden Staatsanwaltes 1.00 Unbefristete Anstellung auf ständiger Stelle Staatsanwalt 1.00 Unbefristete Anstellung auf ständiger Stelle Staatsanwalt 1.00 Befristete Anstellung bis auf nichtständiger Stelle Staatsanwalt 1.00 Befristete Anstellung bis auf nichtständiger Stelle Staatsanwalt 1.00 Befristete Anstellung bis auf nichtständiger Stelle Staatsanwalt 0.50 Befristete Anstellung bis auf nichtständiger Stelle Assistent des Leitenden Staatsanwaltes 1.00 Befristete Anstellung bis auf nichtständiger Stelle Zentrale Geschäftsstelle 0.90 Unbefristete Anstellung auf ständiger Stelle Schreibpool 0.70 Unbefristete Anstellung auf ständiger Stelle Schreibpool 0.60 Unbefristete Anstellung auf ständiger Stelle Schreibpool 1.00 Befristete Anstellung bis auf nichtständiger Stelle Total 10.70

9 Seite 8 Zusätzlich wurden von der Regierung zwei auf 3 Jahre befristete Ausbildungsstellen geschaffen, die per 1. April 2002 mit einer jungen liechtensteinischen Juristin und einem jungen liechtensteinischen Juristen besetzt wurden. Nach dem vom Leitenden Staatsanwalt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Personal und Organisation ausgearbeiteten Ausbildungskonzept sollen die beiden Praktikanten in 3 Jahren intensiv bei der Staatsanwaltschaft, bei anderen inländischen Behörden und bei Staatsanwaltschaften in der Schweiz und in Österreich ausgebildet werden. Grundsätzliches Ziel dieses Ausbildungskonzeptes ist es, liechtensteinischen Nachwuchs für den Beruf des Staatsanwaltes, allenfalls auch des Richters heranzubilden. Da in wenigen Jahren infolge anstehender Pensionierungen Ersatzanstellungen notwendig werden, sollen die beiden vorstehend erwähnten Personen nach Abschluss ihrer Ausbildung je nach Eignung auch für eine effektive Tätigkeit als Staatsanwalt/Staatsanwältin in Betracht gezogen werden. 3. DARSTELLUNG DES SOLL-ZUSTANDES Der anzustrebende Soll-Zustand wird mit einer detaillierten Darstellung der inskünftig zu erwartenden Veränderungen sowie der damit verbundenen personellen Auswirkungen beschrieben. Die Zusammenfassung der Ausführungen erfolgt tabellarisch. 3.1 Grundsatzbemerkungen Durch die mit diesem Bericht und Antrag beantragten Stellen soll die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft auf Dauer personell ausreichend dotiert und der derzeit vorliegende Zustand mit mehreren nichtständigen Stellen beendet werden. Die Regierung ist der Überzeugung, dass die Umwandlung von 5.00 nichtständigen in ständige Stellen notwendig ist, damit die Staatsanwaltschaft auch in Zukunft die ihr in einem Kernbereich des Gesetzesvollzuges zukommende

10 Seite 9 wichtige Aufgabe erfüllen und weiterhin insbesondere ihren Beitrag zur Bekämpfung von Missbräuchen des Finanzplatzes leisten kann. Durch die Stellen- Umwandlung wird auch die unbefristete Anstellung von Staatsanwälten ermöglicht, der auch aus rechtsstaatlichen Gründen einer auf wenige Jahre befristeten Anstellung zur Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft der Vorzug zu geben ist. Lediglich die mit einem Dienstauftrag von 0.5 dotierte und bis 31. Dezember 2002 befristete nichtständige Stelle eines Staatsanwaltes wird nicht zur Umwandlung in eine ständige Stelle beantragt. Die Regierung beabsichtigt nach dem Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers, der mit der Bearbeitung mehrerer Grossverfahren betraut ist, noch einmal einen Staatsanwalt für zwei bis drei Jahre befristet anzustellen, der sich insbesondere mit Wirtschaftsstrafsachen beschäftigen soll. Diesem Vorgehen liegt die Überlegung zugrunde, dass eine bestehende ständige Stelle mit einem Staatsanwalt besetzt ist, der aufgrund seiner Ausbildung für Wirtschaftsstrafsachen nicht eingesetzt werden kann. 3.2 Detaillierte Begründung für die Neuschaffung von Stellen ständige Stellen für den Bereich Staatsanwälte Trotz der im Wesentlichen abgeschlossenen Aufarbeitung der im Sommer 2000 pendent gewesenen sogenannten Altfälle haben die Entwicklung des Geschäftsanfalles in den Jahren 2000 und 2001 und die in dieser Zeit gemachten Erfahrungen bei der Bearbeitung von Wirtschaftsstraf- und Rechtshilfeverfahren gezeigt, dass auch in Zukunft mit einer anhaltend hohen Arbeitsbelastung zu rechnen ist. Hauptgrund dafür ist, dass die für die Bearbeitung der anstehenden Aufgaben zur Verfügung stehende personelle Ausstattung schon vor Sommer 2000, als ein Leitender Staatsanwalt sowie drei zusätzliche Staatsanwälte angestellt worden sind, bei weitem nicht ausreichend war. Schon damals kam es zu Penden-

11 Seite 10 zen bei der Staatsanwaltschaft, die nur deshalb keine katastrophalen Ausmasse angenommen haben, weil in zahlreichen grossen Wirtschaftsstrafsachen nach der Erstantragstellung durch den Staatsanwalt die Akten in zwei Abteilungen des Landgerichtes unbearbeitet geblieben sind und aus diesem Grund dem zuständigen Staatsanwalt nicht mehr zur weiteren Bearbeitung übermittelt wurden. Auf diese Weise war in zumindest 51 grossen und mittleren Wirtschaftsstraf- und Rechtshilfeverfahren ein Verfahrensstillstand von zwischen drei und acht Jahren eingetreten. Der zuständige Staatsanwalt konnte in diesen Verfahren nur Urgenzen an den zuständigen Untersuchungsrichter schicken, ein weiterer Arbeitsanfall entstand nicht. Seit der Neuorganisation im Jahr 2000 werden von der Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft alle Wirtschaftsstrafsachen in Zusammenarbeit mit der Einheit für Wirtschafts- und organisierte Kriminalität (EWOK) in der Landespolizei, den zuständigen Untersuchungsrichtern und den ausländischen Strafverfolgungsbehörden generell gründlich erhoben und speditiv bearbeitet. Einzelne Grossverfahren, wie die Verfahren Abacha oder Elf Aquitaine, verursachen zusätzlich einen besonders grossen Aufwand. Hinzu kommt, dass der Arbeitsanfall in der Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft auch zahlenmässig gestiegen ist gingen 385 ausländische Rechtshilfeersuchen ein, was einer Steigerung von 25% im Vergleich zum Vorjahr (301) entspricht. Bei den Inlandsverfahren ist der Anfall bei Verbrechen und Vergehen mit einer Strafdrohung von mehr als 6 Monaten von 298 im Jahr 1999 auf 418 im Jahr 2000 und 402 im Jahr 2001 gestiegen. Der Anstieg betrifft besonders aufwändige Wirtschaftsstrafsachen. So sind etwa die Betrugsverfahren von 44 im Jahr 1999 auf 65 im Jahr 2000 und 118 im Jahr 2001 gestiegen. Nahezu allen grossen Betrugs- und Geldwäscheverfahren liegen grenzüberschreitende Sachverhalte zugrunde. Um eine effiziente Strafverfolgung zu gewährleisten, muss die Vorgangsweise mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden koordiniert werden. Die Liechtensteinischen Staatsanwälte haben zu diesem Zweck allein im Jahr 2001 in 24 solchen Fällen an Besprechungen mit

12 Seite 11 Vertretern ausländischer Strafverfolgungsbehörden in Liechtenstein oder im Ausland teilgenommen. Nach Art. 74 Abs. 2 des neuen Rechtshilfegesetzes ist für die Stellung von Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung neu die Staatsanwaltschaft zuständig. Seit Inkrafttreten des Rechtshilfegesetzes am 6. November 2000 hat die Staatsanwaltschaft dieses sehr effiziente Mittel grenzüberschreitender Zusammenarbeit in Strafsachen bereits in 63 Fällen angewendet. Die liechtensteinischen Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung haben im Ausland bereits zu mehreren Verurteilungen geführt. Ein weiterer Personalbedarf könnte in Zukunft bei der von der Regierung in Betracht gezogenen Novellierung der Strafprozessordnung durch Einführung des aussergerichtlichen Tatausgleichs (Diversion) entstehen, weil die in Österreich beim Vollzug dieses Gesetzes gemachten Erfahrungen gezeigt haben, dass eine beträchtliche Mehrbelastung der Staatsanwaltschaften bei gleichzeitiger Entlastung der Gerichte eingetreten ist. Die in Österreich bevorstehende Revision des strafprozessualen Vorverfahrens würde - sollte sie in Liechtenstein nachvollzogen werden - zukünftig ebenfalls eine deutliche Mehrarbeit für die Staatsanwälte bedeuten. Aufgrund der vorstehenden Gründe wird mit diesem Bericht und Antrag für den Bereich Staatsanwälte die Umwandlung von 3.00 nichtständigen in ständige Stellen beantragt. Diese Anzahl an neu zuschaffenden Stellen ist notwendig, um die anfallende Arbeit weiterhin mit der notwendigen Gründlichkeit zu erledigen ständige Stellen für den Sekretariatsbereich Wie bereits in Kapitel 2.1 ausgeführt, konnten durch organisatorische Massnahmen im Sekretariatsbereich im Vergleich zum früheren System Synergien besser genutzt werden.

13 Seite 12 Andererseits fallen durch die grössere Zahl von Staatsanwälten und die unter Kapitel geschilderte Art der Bearbeitung von Verfahren vermehrt umfangreiche Schreib- und andere Büroarbeiten an. Mehrarbeit entsteht auch durch die verbesserte Registrierung von Fällen, die auch die laufende EDV-mässige Erfassung von Verfahrensschritten umfasst, sowie durch die dem Leitenden Staatsanwalt von der Regierung zusätzlich übertragenen Aufgaben (siehe Kapitel 2.1). Aus diesem Grund ist es auch im Sekretariatsbereich erforderlich, dass die derzeit existierenden 2.00 nichtständigen in ständige Stellen umgewandelt werden. Die Umwandlung von 2.00 Stellen ist im Weiteren notwendig, da das Aufgabengebiet, das bis 14. August 2003 vom befristet angestellten Assistenten des Leitenden Staatsanwaltes wahrgenommen wird, nach dessen Ausscheiden auf entsprechend eingearbeitete und befähigte Personen im Sekretariatsbereich ü- bertragen wird.

14 Seite Zusammenfassung in tabellarischer Übersicht Funktion/Stelle Ist Soll Differenz Bemerkungen Staatsanwalt Wirtschafts- und andere Strafsachen, Rechtshilfesachen Staatsanwalt Wirtschafts- und andere Strafsachen, Rechtshilfesachen Staatsanwalt Wirtschafts- und andere Strafsachen, Rechtshilfesachen Sekretariat Registrierung von Fällen, sonstige Büroarbeiten, Schreibarbeiten Sekretariat Registrierung von Fällen, sonstige Büroarbeiten, Schreibarbeiten Total SOLL-STELLENPLAN Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ergibt sich folgender Soll- Stellenplan:

15 Seite PERSONALKOSTEN Die Personalkosten (d.h. Lohnkosten inkl. Sozialleistungen) in der Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft gestalten sich derzeit wie folgt: Ständige Stellen CHF 928'000 Nichtständige Stellen CHF 896'500 Total CHF 1'824'500 Aufgrund der Tatsache, dass gemäss dem vorliegenden Bericht und Antrag keine grundsätzlich neuen Stellen geschaffen werden sollen, sondern lediglich die Umwandlung der derzeit existierenden 5.00 nichtständigen in ständige Stellen beantragt wird, fallen im Vergleich zu der im heutigen Zeitpunkt praktizierten Lösung keine höheren Personalkosten an. 6. PENSIONSVERSICHERUNG Die im Jahre 2000 von der Regierung befristet angestellten österreichischen Staatsanwälte wurden für die Zeit ihrer Beschäftigung als Staatsanwälte in Liechtenstein vom österreichischen Staatsdienst karenziert. Im Falle einer Rückkehr in den österreichischen Staatsdienst nach Ablauf der Karenzierung würde sich der Pensionsanspruch dieser Staatsanwälte zwar nur geringfügig reduzieren, bei einem endgültigen Ausscheiden aus dem österreichischen Staatsdienst hätten sie hingegen mit erheblichen Nachteilen in Bezug auf die Höhe der auszuzahlenden österreichischen Pension zu rechnen. Um eine allfällige Weiterbeschäftigung dieser Staatsanwälte in Liechtenstein zu ermöglichen, ist es notwendig, eine entsprechende pensionsrechtliche Lösung zu finden. Die Regierung hat deshalb im Herbst 2000, in Abstimmung mit der Finanzkommission des Landtages, Gespräche mit den zuständigen Regierungsstellen von Österreich im Hinblick auf den Abschluss eines Freizügigkeitsabkommens aufgenommen, damit die im Pensionssystem der öffentlich-

16 Seite 15 rechtlichen Beamten Österreichs vorhandenen Freizügigkeitsguthaben auf Antrag zum Einkauf von Versicherungsjahren in der liechtensteinischen Pensionsversicherung für das Staatspersonal verwendet werden können. Gemäss heutiger Rechtslage in Österreich können nämlich die vorhandenen Freizügigkeitsguthaben nur im Bereich der Allgemeinen Pensionsversicherung exportiert werden, nicht jedoch in Zusammenhang mit dem Pensionssystem der öffentlich-rechtlichen Beamten Österreichs. In Beantwortung eines Schreibens der Regierung hat Frau Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer im Juni 2001 eine Überweisungsregelung nach dem Vorbild der in einem Dienstverhältnis zur Europäischen Union stehenden ehemaligen österreichischen Beamten (EU- Beamten-Sozialversicherungsgesetz) in Aussicht gestellt. Bei dieser Lösung würde grundsätzlich ein Betrag errechnet, der den fiktiven Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträgen zur Pensionsversicherung während des Beamtendienstverhältnisses, erhöht um die Überweisungsbeträge aus Vordienstzeiten, entspricht. Dieser Beitrag würde direkt an die Pensionsversicherung für das Staatspersonal in Liechtenstein zum Einkauf von Versicherungszeiten überwiesen. Diese Lösung könnte dazu beitragen, dass eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses für verschiedene österreichische Staatsanwälte über die vereinbarte befristete Vertragsdauer hinaus in Frage kommen kann. Die Abklärungen mit dem zuständigen österreichischen Bundesministerium sind noch im Gange und die Regierung hofft auf eine entsprechende Lösung noch in diesem Jahr. 7. RAUMBEDARFS- UND BÜROPLANUNG Die Staatsanwaltschaft hat im Juli 2001 gemeinsam mit anderen Dienststellen neue Büroräumlichkeiten im Verwaltungsgebäude Risch bezogen. Die vorhandenen Räumlichkeiten sind ausreichend. Es sind keine zusätzlichen Ausstattungskosten zu erwarten.

17 Seite 16 II. ANTRAG DER REGIERUNG Aufgrund der vorstehenden Ausführungen stellt die Regierung den Antrag, der Hohe Landtag wolle den Bericht und Antrag betreffend die Personalplanung der Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft zur Kenntnis nehmen; den Stellenplan der Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft auf Stellen festlegen und zu diesem Zweck der Schaffung folgender 5.00 Stellen zustimmen: 3.00 Stellen für Staatsanwälte 2.00 Stellen für das Sekretariat. Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, den Ausdruck der vorzüglichen Hochachtung. REGIERUNG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN

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