1 Steuerrechtsänderungen Wirtschaft nimmt erneut Stellung zur Neuregelung der Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

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1 Berlin, 16. Januar 2012 Herausgeber: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.v. Am Weidendamm 1A Berlin Telefon Telefax Internet: Autor: Michael Alber Geschäftsführer Volkswirtschaft und Finanzen STEUERN 1 Steuerrechtsänderungen Wirtschaft nimmt erneut Stellung zur Neuregelung der Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen 3 Schenkungsteuer auf gesellschaftsrechtliche Vorgänge 4 Literaturtipp 1 Steuerrechtsänderungen 2012 Die Diskussion um grundlegende Steuerreformen ist in ruhigeres Fahrwasser gekommen. Allerdings haben die Detailänderungen nicht an Intensität nachgelassen. Im Gegenteil: In Umsetzung von höchstrichterlicher Rechtsprechung und von Maßnahmen zur Steuervereinfachung wurden im Jahr 2011 zahlreiche Steuerrechtsänderungen verabschiedet, die nun zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten sind oder rückwirken. Die wesentlichen Rechtsänderungen für Unternehmen des Groß- und Außenhandels und deren Mitarbeiter: Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung Durch die Gleichstellung von Papier- und elektronischer Rechnung wurden die hohen Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen herabgesetzt. Es ist nun kein bestimmtes technisches Übermittlungsverfahren mehr vorgeschrieben. Der Rechnungsaussteller ist frei, in welcher Weise er Rechnungen elektronisch übermittelt, sofern der Empfänger dem zugestimmt hat. Eine elektronische Signatur ist damit nicht mehr vorgeschrieben, kann aber gleichwohl verwendet werden. Der Vereinfachungseffekt für den Unternehmer besteht darin, dass er zukünftig auf aufwendige Signaturoder Datenaustauschverfahren verzichten kann. Stattdessen kann er auf vorhandene innerbetriebliche Kontrollverfahren zurückgreifen, die er bereits aus betriebswirtschaftlichen Gründen zur Überprüfung seiner Zahlungsverpflichtungen verwendet. Die Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung ist bereits rückwirkend zum 1. Juli 2011 in Kraft getreten. Fortführung der erhöhten Umsatzgrenze bei der Ist-Versteuerung Die für die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten maßgebliche Umsatzgrenze von Euro wird nunmehr auf Dauer beibehalten. Dies stärkt die Liquidität vor allem kleiner Unternehmen. Nachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 werden die Beleg- und Buchnachweispflichten für Ausfuhrlieferungen an die seit dem 1. Juli 2009 bestehende EU-einheitliche Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren Seite 1 von 1

2 (sog. ATLAS-Ausfuhr ) angepasst. Außerdem wurden für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen die Nachweisregelungen geändert: Für innergemeinschaftliche Lieferungen ist sowohl in Beförderungsals auch in Versendungsfällen der gesetzlich vorgeschriebene Belegnachweis mit einer so genannten Gelangensbestätigung zu führen. Beschränkung der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte Steuerpflichtige können sich bereits im Vorfeld einer Investitionsentscheidung mehr Rechtssicherheit über die damit verbundenen steuerlichen Folgen verschaffen, indem sie beim Finanzamt einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft stellen. Bei einem Gegenstandswert unter Euro (Bagatellfälle) wird künftig auf eine Gebührenerhebung verzichtet. Änderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes Die für die Verschonung unternehmerischen Vermögens wichtigen Werte der Ausgangslohnsumme, der Anzahl der Beschäftigten und der Summe der innerhalb des maßgebenden Lohnsummenzeitraums gezahlten Löhne und Gehälter sollen gesondert festgestellt werden. Gleiches gilt für die Angaben zum Verwaltungsvermögen. Die Änderungen sind erstmalig auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 30. Juni 2011 entsteht. Die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Person oder Stiftung (Bedachte) durch überproportionale Einlage einer anderen Person (Zuwendender) an die Gesellschaft erlangt, gilt als Schenkung. Vermögensverschiebungen zwischen Kapitalgesellschaften führen zu freigebigen Zuwendungen, soweit sie nicht betrieblich veranlasst sind und soweit an den Gesellschaften nicht unmittelbar oder mittelbar dieselben Gesellschafter zu gleichen Anteilen beteiligt sind. Bei einer Schenkung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ist der Besteuerung das persönliche Verhältnis des Erwerbers zu derjenigen unmittelbar oder mittelbar beteiligten natürlichen Person oder Stiftung zugrunde zu legen, durch die sie veranlasst ist. Änderung des Bewertungsgesetzes Bei den Vorschriften über die gesonderten Feststellungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer wurde insbesondere klar gestellt, dass Beteiligter am Feststellungsverfahren auch der Steuerschuldner der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem ErbStG bzw. der Grunderwerbsteuer nach dem GrEStG ist. Die Änderungen finden auf Bewertungsstichtage nach dem 30. Juni 2011 erstmalige Anwendung. Um die Ermittlung des gemeinen Werts bebauter Grundstücke im Sachwertverfahren zu gewährleisten, werden die Regelherstellungskosten an Hand der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindizes an die Entwicklung der Baupreise angepasst. Änderung und Neufassung der Regelungen des Lohnsteuerabzugsverfahrens Der ursprünglich für das Kalenderjahr 2012 vorgesehene Starttermin für das neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale und den erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale verzögert sich. Der Einsatz des elektronischen Abrufverfahrens ist derzeit auf 1. Januar 2013 verschoben. Seite 2 von 2

3 Optimierung der Geldwäscheprävention Die ursprünglich vorgesehene generelle Bestellung eines Geldwäschebeauftragten ist entfallen. Allerdings kann auch für Großhändler angeordnet werden, dass diese einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen haben, wenn bei diesen große Risikopotenziale liegen. Bei E-Geld-Geschäften sind bestimmte Sorgfaltspflichten, die Identifizierung sowie Aufzeichnungund Aufbewahrungspflichten nicht zu erfüllen, soweit der E-Geld-Betrag 100 Euro oder weniger pro Kalendermonat beträgt. Die Sanktionsmaßnahmen wurden verschärft. Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde von 920 Euro auf Euro angehoben. Dies gilt rückwirkend für das Jahr Änderung bei der Berechnung der Entfernungspauschale Ab 2012 wird die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht. Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel müssen die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr für jeden einzelnen Tag belegt werden. Nur, wenn diese höher sind als die Entfernungspauschale für das gesamte Kalenderjahr, ist ein Nachweis erforderlich. 2 Wirtschaft nimmt erneut Stellung zur Neuregelung der Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Zum 1. Januar 2012 ist die Neuregelung der Nachweise für die Steuerfreiheit bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen in Kraft getreten. Zur Anwendung hat das Bundesministerium der Finanzen einen Entwurf eines geplanten BMF-Schreibens (siehe Rundschreiben 35/2011 vom 14. Dezember 2011) den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft und den Transporteuren übersandt und die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Spitzenverbände von Industrie, Handel, Handwerk, Banken und Versicherungen sowie der Spediteure haben zu diesem Entwurf am 13. Januar 2012 eine gemeinsame Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen abgegeben. Die Verbände kritisieren darin, dass die sog. Gelangensbestätigung nicht zu der angestrebten Vereinfachung, sondern zu neuer Verunsicherung und zahlreiche Fragen führt. Sie fordern beim Nachweis der Steuerfreiheit nicht allein auf die Gelangensbestätigung als Belegnachweis abzustellen. Die Verbände erwarten, dass die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung geändert wird. Zur Erleichterung der Verfahrensweise bei der Nachweispflicht an die Erfordernisse der unternehmerischen Praxis sollen kurzfristig praktikable Regelungen im Erlasswege geschaffen werden, u. a. zu alternativen Belegnachweisen und zur Akzeptanz von Bestätigungen der Transportunternehmen über die erfolgte Zustellung beim Abnehmer als Nachweis. Für die Umsetzung in der Praxis fordern die Verbände eine Verlängerung der gewährten Nichtbeanstandungsregelung über den 31. März 2012 hinaus bis mindestens 30. Juni Der BGA wird über den weiteren Fortgang informieren. Anlage: Stellungnahme der Wirtschaftsverbände zum Entwurf eines BMF- Schreibens zur Neuregelung der Nachweispflichten bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen vom 13. Januar 2012 Seite 3 von 3

4 3 Schenkungsteuer auf gesellschaftsrechtliche Vorgänge Die für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen Vertreter der Länder haben eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die zeitnah einen Entwurf für Erlasse der Länder zu Fragen der Schenkungsteuer auf gesellschaftsrechtliche Vorgänge erarbeiten soll. Anlass ist, dass sich die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft in einem Schreiben vom 28. November 2011 an das Bundesministerium der Finanzen (siehe Rundschreiben 33/2011 vom 7. Dezember 2011) gewandt haben und um Klarstellung im Erlasswege gebeten haben. Anlage: Schreiben des BMF vom 10. Januar Literaturtipp ABC des Lohnbüros 2012 Dietmar Besgen, Werner Greilich, Klaus Mader, Detlef Perach, Rainer Voss: ABC des Lohnbüros 2012 Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht für den Praktiker und Außenprüfer, Printausgabe, Ratgeber, inkl. Zugang zur Online-Datenbank, kart., 864 Seiten, Preis 62,80, ISBN ; Online-Datenbank. Alternative: Zugang zur Online-Datenbank ohne Print, Preis mtl. 4,50 (Nutzungsdauer mind. 1 Jahr), ISBN , Mehrfachnutzung auf Anfrage Der Ratgeber ABC des Lohnbüros gibt zu allen wesentlichen Fragen rund um die Lohn- und Gehaltsabrechung die richtigen Antworten. Mit seiner rechtgebietsübergreifenden Darstellung der alphabetisch geordneten Stichworte von A wie Abfindungen bis Z wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit werden die maßgebenden Grundlagen zu Steuer- und Sozialversicherungsrechts sowie Arbeits- und Arbeitsförderungsrecht dargestellt. Die Verfasser sind Experten auf den Gebieten des Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts. Die ABC-Form mit über Stichworten erleichtert ein schnelles Auffinden von Sachverhalten der täglichen Praxis. Erleichtert wird dies durch hervorgehobene Schlagworte und weiterführende Verweise. Zahlreiche Praxisbeispiele und Schaubilder machen die immer komplexeren Sachverhalte leicht verständlich. Ergänzende Übersichten im Anhang beispielsweise zu Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosten, Auslandsreisekostenvergütungen sowie wichtiger lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlicher Daten unterstützen die Recherche durch kompakte Darstellung. Der Ratgeber ABC des Lohnbüros ist topaktuell. Er gibt den Rechtsstand zum 1. Januar 2012 wieder und berücksichtigt alle bis zum 9. Dezember 2011 ergangenen Rechtsänderungen, die zum 1. Januar 2012 wirksam werden: die Sozialversicherungsgrößen 2012, die neuen Sachbezugswerte sowie aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen. Berücksichtigung haben insbesondere das Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz u. a. zu Änderungen bei den Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung bzw. ein Erststudium sowie beim Lohnsteuerabzugsverfahren, das Steuervereinfachungsgesetz u.a. mit der Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages, Kinderbetreuungskosten, Kindergeld und Kinderfreibetrag, Entfernungspauschale und Meldepflichten, sowie weitere Rechtsänderungen wie die Senkung des Rentenversicherungsbeitragssatzes, der Änderung der Sozialversiche- Seite 4 von 4

5 rungs-rechengrößen, neue BFH- und FG-Rechtsprechung sowie aktuelle Verwaltungsregelungen u.a. zu den Auslandsreisekostensätzen gefunden. Der Ratgeber ABC des Lohnsteuerrechts ist eine aktuelle und umfassende Hilfestellung für Steuerberater und Steuerexperten in der unternehmerischen Praxis zu den vielfältigen und vielfach auch komplexen Fragen der Lohnsteuer, Sozialversicherung und im Arbeitsrecht. Der Ratgeber ist damit nicht nur für beratende Berufe und Mitarbeiter in Steuerabteilungen von Unternehmen ein nützlicher Ratgeber, sondern auch für kleine und mittlere Unternehmer bei den vielfältigen Fragen der lohnsteuerlichen Behandlung von komplexen Fragen der täglichen Praxis. Seite 5 von 5

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