Die spanische Ferienimmobilie (Teil 1)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die spanische Ferienimmobilie (Teil 1)"

Transkript

1 Erbrecht Die spanische Ferienimmobilie (Teil 1) von RA Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M., EMBA, FA Erbrecht, RAin Katharina Kroll und RA Frank Westermann, Münster Spanien seit jeher eines der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen. Und bereits seit den 50er Jahren werden mit Vorliebe Wohnungen und Häuser auf der Iberischen Halbinsel, den Balearen und den Kanaren erworben, die es heute auf die nachfolgende Generation zu übertragen gilt. Anlass genug, sowohl die zivilrechtlichen als auch die steuerlichen Aspekte näher zu beleuchten. Im Folgenden werden zunächst die Besonderheiten des deutschen und spanischen Zivilrechts vorgestellt, in den zwei folgenden Ausgaben der Erbfolgebesteuerung werden dann die erbschaftsteuerlichen Vorgaben mit entsprechenden Gestaltungsüberlegungen präsentiert. 1. Welches Erbrecht ist anwendbar? Sowohl Deutschland als auch Spanien wenden das Staatsangehörigkeitsprinzip an. So regelt 25 Abs. 1 EGBGB, dass die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates unterliegt, dem der Erblasser im Zeitpunkt des Todes angehörte. In Art. 9 Ziff. 8 CC (Código Civil) heißt es, dass sich die Erbfolge von Todes wegen nach dem Heimatrecht des Erblassers im Augenblick seines Todes richtet, unabhängig davon, was vererbt wird und wo sich die Vermögenswerte befinden. Die in bestimmten Regionen Spaniens geltenden Foralrechte (Rechte der jeweiligen Region) sind für Ausländer nur von Bedeutung, wenn eine doppelte Staatsangehörigkeit besteht oder familienrechtliche Beziehungen zu einem spanischen Staatsbürger bestehen. Die Tatsache, dass sowohl Deutschland als auch Spanien an die Staatsangehörigkeit anknüpfen, führt somit dazu, dass in so gut wie allen deutsch-spanischen Erbfällen für deutsche Staatsangehörige deutsches Erbrecht gilt, unabhängig davon, ob der Erblasser auch Vermögenswerte in Spanien hat. Es findet folglich keine Nachlassspaltung statt. Dennoch ist es erforderlich, sich mit der spanischen Rechtsordnung zu befassen. So vereinfacht es die Abwicklung in Spanien erheblich, wenn man sich auf die dort geltenden Vorschriften und die dort bekannten Vorgehensweisen einlässt, anstatt auf die Anwendung deutschen Rechts zu beharren. Die spanische Rechtsordnung muss aber nicht nur aus praktischen, sondern auch zwingenden Gründen beachtet werden. Denn gerade bei der Vermögensnachfolge von Immobilien ist neben dem deutschen Erbstatut auch das Recht vor Ort, also die lex rei sitae, zu beachten. Gemäß Art. 43 Abs. 1 EGBGB unterliegen die Rechte an einer Sache dem Recht des Staates, in dem sich die Sache befindet. Bei deutsch-spanischen Vermögens nachfolgefällen richtet sich daher die Entstehung, die Änderung, der Übergang, der Untergang und der Inhalt dinglicher Rechte an in Spanien belegenen Vermögenswerten nach spanischem Recht. Es kann folglich zu einer Kollision von deutschem Erbrecht und spanischem Sachenrecht kommen. Staatsangehörigkeitsprinzip Im deutschspanischen Erbfall gilt für Deutsche deutsches Erbrecht Kollision von deutschem Erbrecht und spanischem Sachenrecht Erbfolgebesteuerung

2 Beispiel 1 Der Erblasser kann im Wege eines Vermächtnisses anordnen, dass der Bedachte eine Grundschuld an einem Grundstück des Erblassers in Spanien erhalten soll. Das spanische Sachenrecht kennt aber keine Grundschuld. Da nach der lex rei sitae für die Entstehung des Rechts spanisches Sachenrecht einschlägig ist, liegt eine Kollision zwischen deutschem Erbrecht und spanischem Sachenrecht vor. Diese Kollision wird in der Weise gelöst, dass die erbrechtlich wirksam eingeräumte Grundschuld in die dem spanischen Sachenrecht bekannte Hypothek umgedeutet und dann als diese eingetragen wird. Anordnung einer Grundschuld Beispiel 2 Der Erblasser kann erbrechtlich wirksam die Vor- und Nacherbschaft bezüglich der in Spanien belegenen Immobilie anordnen. Da das spanische Recht das Rechtsinstitut der Vor- und Nacherbschaft jedoch nicht kennt, scheitert eine Eintragung der Vor- und Nacherbschaft in das spanische Eigentumsregister ( Registro de la Propiedad ) an der lex rei sitae. Auch hier kann die Kollision von deutschem Erbrecht und spanischem Sachen recht gelöst werden, indem die Vor- und Nacherbschaft in das dem spanischen Recht bekannte und der Vor- und Nacherbschaft vergleichbare Rechtsinstitut der sustitución fideicomisaria gemäß Art. 781 CC umgedeutet wird. Anordnung der Vor- und Nacherbschaft Hier konnte der Wille des Erblassers durch Auslegung noch berücksichtigt werden. Hätte der Erblasser jedoch bereits in seiner letztwilligen Verfügung die Besonderheiten des spanischen Rechts bedacht, hätte sein letzter Wille einfach und rechtssicher umgesetzt werden können. 2. Gesetzliche Erbfolge Hat der deutsche Erblasser keine letztwilligen Verfügungen getroffen, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Da in den Fällen, in denen der deutsche Erblasser auch über Vermögenswerte in Spanien verfügt, keine Nachlassspaltung stattfindet, richtet sich die Erbfolge also auch für die Vermögenswerte in Spanien nach der deutschen gesetzlichen Erbfolge. Die Regelungen zur spanischen gesetzlichen Erbfolge müssen daher nicht berücksichtigt werden. Erbfolge nach spanischem Zivilrecht nicht relevant 3. Eigenhändiges Testament Sowohl nach deutschem als auch nach spanischem Recht kann der Erblasser die Vermögensnachfolge durch ein eigenhändiges Testament regeln. Die gesetzliche Erbfolge findet dann keine Anwendung. 3.1 Deutsche Vorschriften Gemäß 2247 Abs. 1 BGB kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. Ehegatten und nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner können auch ein gemeinschaftliches Erbfolgebesteuerung

3 eigenhändiges Testament errichten. Gemäß 2267 BGB genügt es zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Testamentes, dass einer der Ehe gatten oder Lebenspartner das Testament durch eigenhändige Niederschrift errichtet und der andere die gemeinschaftliche Erklärung unter Angabe von Ort und Datum eigenhändig mitunterzeichnet. Das eigenhändige Testament sollte in die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht genommen werden. Auf diese Weise wird verhindert, dass das Testament später verloren geht, verfälscht oder unterdrückt wird. Auch ist gewährleistet, dass das Testament nach dem Tode eröffnet wird. Gemeinschaftliches Testament 3.2 Spanische Vorschriften Auch nach spanischem Recht kann von einem Volljährigen ein eigenhändiges Testament errichtet werden. Der Código Civil verlangt, dass das Testament vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist. Zwingend vorgeschrieben ist aber auch die Angabe von Jahr, Monat und Tag der Errichtung. Ausländer können ein eigenhändiges Testament in ihrer Heimatsprache errichten. Das spanische Recht enthält ein Verbot von gemeinschaftlichen Testamenten. Unmittelbar hat dies auf deutsche Staatsangehörige mit Vermögen in Spanien jedoch keine Auswirkungen, da für deutsche Staatsangehörige deutsches Erbrecht gilt (Löber/Huzel in Erbrecht in Europa, 1. Aufl., 967). Sollte jedoch ein Rechtsstreit vor spanischen Gerichten geführt werden und sollte es dabei auf die Wirkung eines gemeinschaftlichen Testamentes ankommen, so sollte die Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testamentes nach deutschem Recht sowie dessen Auswirkung in einem Rechtsgutachten zweier deutscher praktizierender Rechtsanwälte oder Notare dargelegt werden. Spanien: Verbot von gemeinschaftlichen Testamenten greift nicht 3.3 Haager Testamentsformabkommen Das Haager Testamentsformabkommen hat bei internationalen Erbfällen zu einer erheblichen Vereinfachung geführt. Früher war in den Fällen, in denen Nachlassvermögen in mehreren Ländern vorhanden war, die Frage nach der Rechtsgültigkeit der gewählten Testamentsform in den jeweiligen Ländern außerordentlich wichtig. Das Haager Testamentsformabkommen vom , dem sowohl Spanien als auch Deutschland angehören, enthält den Grundgedanken, dass ein Testament der Form nach immer dann als gültig anzusehen ist, wenn es nach den Regeln des Heimatrechts des Verfügenden, gemäß der Bestimmungen des Errichtungsorts oder bei unbeweglichen Sachen nach den Formvorschriften des Belegenheitsortes errichtet worden ist (Art. 1 des Haager Testamentsformabkommen ist inhaltsgleich in Art. 26 EGBGB übernommen worden). Für deutsch-spanische Nachlässe hat das Haager Testamentsformabkommen zur Folge, dass ein unter Beachtung der deutschen oder der spanischen Formvorschriften errichtetes Testament grundsätzlich in beiden Ländern als gültig anerkannt wird. Es ist daher nicht erforderlich, jeweils verschiedene Testamente bezogen auf das Nachlassvermögen in Deutschland und Spanien zu errichten. Einheitliches Testament... Erbfolgebesteuerung

4 Auch wenn die Testierfreiheit es grundsätzlich zulässt, jeweils getrennte Testamente für die Vermögenswerte in Deutschland und in Spanien zu errichten, ist diese Vorgehensweise doch mit hohen Risiken verbunden. Zum einen besteht die Gefahr, dass das zweite, zeitlich spätere Testament, in Bezug auf das frühere Testament als Widerruf aufgefasst wird. Zum anderen führt es zu teilweise unlösbaren Komplikationen, wenn das deutsche und das spanische Testament nicht exakt aufeinander abgestimmt sind.... für deutsch-spanische Vermögenswerte ausreichend 4. Notarielles (öffentliches) Testament Das notarielle Testament ist die zweite ordentliche Testamentsform neben dem eigenhändigen bzw. privatschriftlichen Testament. 4.1 Deutsche Vorschriften Gemäß 2232 BGB kann ein Testament errichtet werden, indem der Erblasser dem Notar seinen letzten Willen erklärt oder ihm eine Schrift seines letzten Willen mit der Erklärung übergibt, dass die Schrift seines letzten Willen enthalte. Der Erblasser kann die Schrift offen oder verschlossen übergeben; sie braucht nicht von ihm geschrieben zu sein. Es kann jederzeit widerrufen werden. Zusätzlich gilt ein notarielles Testament gemäß 2256 Abs. 1 S. 1 BGB als widerrufen, wenn die in amtliche Verwahrung genommene Urkunde dem Erblasser zurückgegeben wird. Die Widerrufswirkung tritt kraft Gesetzes ein, so dass es unerheblich ist, ob der Erblasser die Wirkung kannte oder Widerrufsabsicht hatte. Die Wirkung des Widerrufs kann nicht dadurch beseitigt werden, dass das zurückgegebene notarielle Testament erneut in die besondere amtliche Verwahrung gegeben wird. Bei Rückgabe der in Verwahrung genommenen Urkunde Widerruf 4.2 Spanische Vorschriften Gemäß Art. 679 CC liegt ein öffentliches Testament (testamento abierto) vor, wenn der Erblasser seinen letzten Willen in Anwesenheit der zur Beurkundung erforderlichen Personen erklärt hat. Das öffentliche Testament ist vor einem am Ort der Errichtung zugelassenen Notar zu errichten. Wenn Ausländer die spanische Sprache nicht verstehen, der Notar hingegen ihrer Sprache kundig ist, so kann er die öffentliche Urkunde beglaubigen. Er hat dabei in der Urkunde festzuhalten, dass er ihren Inhalt wörtlich übersetzt und dem erklärten Inhalt getreu in der öffentlichen Urkunde wiedergegeben hat. Die Urkunde kann in diesem Fall auch zweispaltig spanisch, deutsch gestaltet sein. Wenn weder der Ausländer noch der Notar die deutsche Sprache versteht, ist zur Errichtung eines öffentlichen Testamentes die Anwesenheit eines vereidigten Übersetzers erforderlich, der die Übersetzungen mündlich oder schriftlich anfertigt. Errichtet ein deutscher Staatsangehöriger vor einem spanischen Notar ein Testament, so informiert der protokollierende Notar automatisch das zentrale Nachlassregister in Madrid über die letztwillige Verfügung (Registro de Actos de Ultima Voluntad). Bei Vorlage der Sterbeurkunde werden die Erben von der Existenz der letztwilligen Verfügung unter Angabe des Notars, der Protokollnummer und des Errichtungs datums informiert. Vereidigten Übersetzer hinzuziehen Erbfolgebesteuerung

5 5. Nachlassabwicklung bei spanischen Vermögenswerten Bei der Abwicklung von Nachlässen deutscher Erblasser mit in Spanien belegenen Vermögenswerten sind folgende Besonderheiten zu beachten: 5.1 Internationale Sterbeurkunde Zunächst ist es wichtig, neben einer amtlichen Sterbeurkunde auch eine internationale Sterbeurkunde zu verlangen, die in Spanien bei Behörden und Banken vorgelegt werden muss. Zuständig für die Ausstellung der Sterbeurkunde sind in Deutschland die Standesämter, in Spanien die Zivilregister (Registro Civil). Ist der Tod des Erblassers in Spanien eingetreten, so sollte die nächste deutsche konsularische Vertretung in Spanien verständigt werden. Gemäß Artikel 11 des deutsch-spanischen Konsularabkommens soll die Vertretung auch von den zuständigen spanischen Stellen eine entsprechende Mitteilung erhalten. Zuständigkeit: Zivilregister in Spanien und Standesämter in Deutschland Praxishinweis Nach 8 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes sind die Konsularbeamten befugt, über die Anzeige der Geburt oder des Todes eines Deutschen eine von ihnen und dem Anzeigenden zu unterschreibende Niederschrift aufzunehmen. Diese Niederschrift ist mit den vorgelegten Unterlagen dem Standesamt 1 in Berlin Schöneberg zu übersenden (Löber/Huzel, Erben und Vererben in Spanien, 4. Aufl., 58). 5.2 Testamentseröffnung Privatschriftliche letztwillige Verfügungen des Erblassers sind bei dem zuständigen Nachlassgericht abzuliefern. Bei notariellen letztwilligen Verfügungen erfolgt die Eröffnung bei Tod des Erblassers automatisch durch das zuständige Nachlassgericht. 5.3 Beantragung des Erbscheins Das Erbscheinverfahren dient der Prüfung des Erbrechts und der Feststellung, wer Erbe des Verstorbenen ist. Über das Erbrecht wird ein Erbschein ausgestellt, der das Erbrecht im Rechtsverkehr ausweist und öffentlichen Glauben genießt ( 2366 BGB). Der Erbschein ist bei dem zuständigen Nachlassgericht zu beantragen. Die deutschen Gerichte sind dabei international zuständig, soweit sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach deutschem Erbrecht richtet (Haas in Erbrecht in Europa, 1. Aufl., 196). Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus 343 FamFG. Danach bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit nach dem inländischen Wohnsitz, hilfsweise nach dem Aufenthaltsort des Erblassers im Zeitpunkt des Todes. Ein ausländischer Wohnsitz schließt eine Aufenthaltszuständigkeit in Deutschland nicht aus. Hat der Erblasser mehrere Wohnsitze, hat nach 2 FamFG das Gericht den Vorzug, das zuerst in der Sache tätig geworden ist. Fehlt bei einem deutschen Erblasser eine Wohnsitz- bzw. Aufenthaltszuständigkeit, so ist gemäß 343 FamFG zunächst das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig. Dieses kann die Sache an ein anderes Gericht aus wichtigem Grund und mit bindender Wirkung abgeben (Haas in Erbrecht in Europa, 1. Aufl., 202). Erbenfeststellung Erblasser mit Wohnsitz im Inland: Deutsches Nachlassgericht zuständig Erbfolgebesteuerung

6 5.4 Erbschaftsannahme Gemäß 1922 BGB geht mit dem Tod einer Person deren Vermögen auf eine oder mehrere Personen über. Der oder die Erben treten folglich automatisch in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Gemäß Art. 988 f. CC hingegen müssen die Erben in Spanien die Erbschaft explizit annehmen. Auch wenn sich im Falle eines deutschen Erblassers das Erbrecht nach deutschem Recht richtet, ist es jedoch auch für dessen Erben erforderlich, eine Erbschaftsannahmeerklärung abzugeben und beurkunden zu lassen, wenn sich Grundbesitz unter den in Spanien belegenen Vermögenswerten befindet. Denn nur bei Vorlage einer notariell beurkundeten Erbschaftsannahmeerklärung werden die Erben als neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Für den Fall, dass sich lediglich Bankkonten in Spanien befinden, ist vorgenannte Urkunde zwar nicht zwingend, erleichtert jedoch die Abwicklung der Umschreibung bei der entsprechenden Bank. Vor Protokollierung der Erbschaftsannahmeerklärung sind Bescheinigungen des zentralen Nachlassgerichts in Madrid einzuholen. Der Testaments registerauszug gibt Aufschluss darüber, ob und wenn ja wann und wo letztwillige Verfügungen in Spanien errichtet wurden. Auch ist es erforderlich, für die Erben jeweils eine spanische Ausländersteuernummer (sogenannte NIE) zu beantragen und eine Steueranmeldung vorzunehmen. Auch Erbe in Deutschland muss Erbschaftsannahmeerklärung abgeben Testamentsregisterauszug, spanische Ausländersteuernummer Ist der Erbfall von einer dem spanischen Recht unbekannten Rechtsnorm geprägt beispielsweise dem Pflichtteilsrecht, so muss außerdem eine Rechtsbescheinigung über das in Deutschland gültige Recht entworfen werden, welche sodann mit der Apostille des Haager-Abkommens zu versehen und in die spanische Sprache zu übersetzen ist. Die Annahmeerklärung ist vor einem spanischen Notar protokollieren zu lassen. Ein deutscher Notar verfügt häufig nicht über ent sprechende Kenntnisse des spanischen formellen Eigentumsregisterrechts, um den Rechtsübergang in Spanien formell einleiten zu können (Löber/Huzel, Erben und Vererben in Spanien, 4. Aufl., 64). 5.5 Erbschaftsteuer Nach erfolgter Protokollierung der Erbschaftsannahmeerklärung haben die Erben eine Steuererklärung abzugeben und die Erbschaftsteuer zu zahlen. Die Steuererklärung und weitere erforderliche Unterlagen sind innerhalb von einer sechsmonatigen Frist ab Sterbedatum bei der zuständigen Finanzbehörde einzureichen. Diese Frist kann innerhalb von fünf Monaten ab Todestag verlängert werden. Eine Fristverlängerung kann insbesondere bei komplizierter Abwicklung sinnvoll sein. 5.6 Umschreibung Für den Fall, dass sich eine Immobilie im Nachlass befindet, kann nach Zahlung der Erbschaftsteuer die Umschreibung beim Eigentumsregister beantragt werden. Handelt es sich bei dem in Spanien vorhandenen Vermögen um ein Bankkonto, kann nunmehr die Umschreibung des Kontos bei der entsprechenden Bank erfolgen. Veranlagung in Spanien Umschreibung beim Eigentumsregister Erbfolgebesteuerung

1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist.

1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist. Erbrecht - Auslandserbrecht/ Internationales Erbrecht und die neue EU-Erbrechtsverordnung Vermögen im Ausland/ ausländische Staatsangehörigkeit wer erbt? - Sie haben Vermögen oder Verwandte im Ausland?

Mehr

Der Titel "EU-Erbrechtsverordnung" ist dabei in zweifacher Hinsicht irreführend:

Der Titel EU-Erbrechtsverordnung ist dabei in zweifacher Hinsicht irreführend: Rechtsanwalt u. Notar Dr. Ansgar Sander Expertentipp 6.1 01/2016 D3/D8-16 Rechtsanwälte - Notar Sander & Neumann-Kuhn Kranzer Str. 6/7 14199 Berlin Tel. 030 / 890 690 0 Fax 030 / 890 690 612 sander@sander-recht.de

Mehr

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick 1 INHALT 1 DIE GESETZLICHE ERBFOLGE 2/3 2 TESTAMENT: DIE GEWILLKÜRTE ERBFOLGE 3 3 STEUERKLASSEN, FREIBETRÄGE, STEUERSÄTZE 4/5 2 1 DIE GESETZLICHE

Mehr

Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung

Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Annemarie Gaugel Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter und Tod Bankvollmacht Durch eine Bankvollmacht

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5 Vorwort... 5 Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung Wie kann ich meinen Nachlass richtig regeln?... 14 Warum sind meine persönlichen Interessen und Wünsche für die Nachlassplanung wichtig?... 16 Vermögensverzeichnis

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

DIE EUROPÄISCHE ERBRECHTSVERORDNUNG - Eine Neuregelung mit weitreichenden Folgen -

DIE EUROPÄISCHE ERBRECHTSVERORDNUNG - Eine Neuregelung mit weitreichenden Folgen - DIE EUROPÄISCHE ERBRECHTSVERORDNUNG - Eine Neuregelung mit weitreichenden Folgen - Die Europäische Erbrechtsverordnung - mit vollem Namen: Die Europäische Verordnung zum internationalen Erb- und Erbverfahrensrecht

Mehr

Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament

Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Unerwünschte Folgen der gesetzlichen Erbfolge für Ehegatten Ehepartner möchten nicht nur ihr gemeinsames Leben gestalten, sondern auch

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3

Mehr

Informationen zum deutschen Namensrecht

Informationen zum deutschen Namensrecht Rechts- und Konsularabteilung Deutsche Botschaft Brüssel Rue Jacques de Lalaingstraat 8-14 1040 Brüssel Tel.: 02-787.18.00 Fax: 02-787.28.00 Informationen zum deutschen Namensrecht Mit der Verabschiedung

Mehr

Spanische Erbschaftsteuer und Umschreibung des Grundbesitzes

Spanische Erbschaftsteuer und Umschreibung des Grundbesitzes Doppelbesteuerung bei Spanien - Erbschaft (Teil 3): Spanische Erbschaftsteuer und Umschreibung des Grundbesitzes Die Komplexität deutsch-spanischer Erbfälle wird häufig unterschätzt. Das steigende Auslandsvermögen

Mehr

LEGAL FLASH I GERMAN DESK

LEGAL FLASH I GERMAN DESK LEGAL FLASH I GERMAN DESK 31. JULI 2015 GRENZÜBERSCHREITENDE ERBSCHAFTEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION: RECHTSWAHL UND GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR IN SPANIEN ANSÄSSIGE AUSLÄNDER VERORDNUNG (EU) NR. 650/2012

Mehr

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 8 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten 4. Juli 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Haftungsumfang 1967 Abs. 1 BGB bestimmt ausdrücklich, dass mit dem Erbfall nicht nur das positive

Mehr

Tod und Erben. 114 Rechtzeitig vorsorgen

Tod und Erben. 114 Rechtzeitig vorsorgen Tod und Erben 114 Rechtzeitig vorsorgen Haben Sie sich schon einmal überlegt, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschieht? Möchten Sie sicherstellen, dass Ihr Ehegatte oder eine andere Person auch

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere

Mehr

Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages

Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) (bitte vollständig aufführen) Bei mehreren Staatsangehörigkeiten: Welche war für den Verstorbenen wichtiger? Familienstand

Mehr

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass

Mehr

Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament

Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament 6. Februar 2015 Sie können in einem Testament (oder einem Erbvertrag) ihre Erbfolge frei bestimmen. Im Normalfall wird ein Erbe bestimmt, der bei Ihrem Tod ohne

Mehr

IPR Allgemeiner Teil Prof. Dr. Jan von Hein WS 2012/2013 Anwendbares Erbrecht: Art. 25 I, 5 II EGBGB schwedisches Recht Schwedisches IPR knüpft entsprechend an, also keine Rückverweisung. Nach schwedischem

Mehr

Immobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main

Immobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Immobilien richtig vererben Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Übersicht Gesetzliches Erbrecht Ordnungs- und Stämmesystem Erbrecht des Ehegatten

Mehr

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen

Mehr

INTERNATIONALES ERBRECHT

INTERNATIONALES ERBRECHT INTERNATIONALES ERBRECHT Deutschsprachiger Tisch http://www.nhabogados.com RECHTSBERATUNG:MITGLIED IN DER RECHTSANWALTSKAMMER Ist die Mitgliedschaft Pflicht? Empfehlenswert? Wer ist Rechtsanwalt in Spanien?

Mehr

Erbrecht Vorlesung 5. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 5. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 5 Gewillkürte Erbfolge 21. Mai 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Der Widerruf der Verfügung Fall: E hatte 2000 ein notarielles Testament errichtet, in dem er die Kirche zum Erben eingesetzt

Mehr

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank Rüdiger Bönig Rechtsanwalt und Notar a.d.»fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« 1. Fall Sachverhalt Ein betuchtes, mit Immobilien wie Liquidität ausgestattetes Ehepaar hat zwei Töchter. Die

Mehr

Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUKosten TU3)UT TUHaftung Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009 1 der TestamentsvollstreckungUT... 4 des TestamentsvollstreckersUT... 5 1) Allgemeines

Mehr

Richtig vererben was Sie wissen sollten

Richtig vererben was Sie wissen sollten Richtig vererben was Sie wissen sollten Immer wieder wird die Liebenzeller Mission nach Informationen zum Thema Vererben gefragt. Es müssen mehrere Dinge beachtet werden, damit mit dem eigenen Besitz nach

Mehr

Gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist? Gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist? Nur ca. 20 % der Bundesbürger haben ein Testament errichtet. Dies obwohl viele nicht die gesetzliche Erbfolge kennen und diese tatsächliche

Mehr

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423 Repetitorium Erb- und Familienrecht Vorlesung am 08.07.2011 Gesetzliche und testamentarische Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

RAQUEL CEREZO RAMIREZ SPANISCHE IECHTSANWAUIN AIOGADA SPANISCHES RECHT IN DEUTSCHLAND

RAQUEL CEREZO RAMIREZ SPANISCHE IECHTSANWAUIN AIOGADA SPANISCHES RECHT IN DEUTSCHLAND RAQUEL CEREZO RAMIREZ SPANISCHE IECHTSANWAUIN AIOGADA SPANISCHES RECHT IN DEUTSCHLAND DIE KANZLEI Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Anwendung des spanischen Rechts, vor allem in den Bereichen Familienrecht,

Mehr

Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren:

Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren: Vorwort zur Namensführung in der Ehe Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren: Vor dem 1.7.1958 erhielt die

Mehr

Die Europäische Erbrechtsverordnung

Die Europäische Erbrechtsverordnung Die Europäische Erbrechtsverordnung Ab dem 17. August 2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-Erbrechtsverordnung bzw. EU-ErbVO) 1 in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs,

Mehr

Deutsche heiraten in Spanien

Deutsche heiraten in Spanien Deutsche heiraten in Spanien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Spanien Stand: Januar 2016 Diese Informationsschrift soll Sie bei den

Mehr

Fragebogen für Erblasser

Fragebogen für Erblasser Fragebogen für Erblasser I. Personalien des Erblassers Name Geburtsname Vorname Geburtstag Staatsangehörigkeit Geburtsort Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Beruf/Tätigkeit II. Familiäre Situation Familienstand

Mehr

Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis Literaturverzeichnis Beitzke, Familienrecht (Kurzlehrbuch), 25. Auflage 1988 Brox, Erbrecht, 12. Auflage 1990 Münchener Kommentar zum BGB, Band IV, Familienrecht (1977 - mit Ergänzungslieferungen) Gemhuber,

Mehr

Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages. 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser)

Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages. 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) Gz.: 520.50 SE (wird von der Auslandsvertretung ausgefüllt) Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) Familienname Vorname(n) Geburtsname geboren am in

Mehr

Erbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist:

Erbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist: Erbe Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Über das gesetzliche Erbrecht bestehen oftmals falsche Vorstellungen. Das böse Erwachen

Mehr

Erbrecht. Aktiv gestaltenoder. Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1

Erbrecht. Aktiv gestaltenoder. Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1 Erbrecht Aktiv gestaltenoder Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1 Gesetzliche Erbfolge 1.Ordnung: Abkömmlinge -Kinder -Enkel etc. 2.Ordnung: Eltern & Abkömmlinge -Eltern -Geschwister

Mehr

Die Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis

Die Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis Generalvollmacht Vertretungsmacht in jeglicher Hinsicht betreffend sämtlicher Vermögenswerte Problem: Vertrauensmissbrauch, eigene Interessen Vorteil: Aufgaben mehrerer Verfügungen sind erfüllt Vorsicht:

Mehr

Europäische Erbrechtsverordnung Was Europas neues Erbrecht für Private Banker bedeutet

Europäische Erbrechtsverordnung Was Europas neues Erbrecht für Private Banker bedeutet Europäische Erbrechtsverordnung Was Europas neues Erbrecht für Private Banker bedeutet Bis zum 17. August 2015 setzt die EU mit Ausnahme Großbritanniens, Irlands und Dänemarks die Europäische Erbrechtsverordnung

Mehr

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen.

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen. Das Erbrecht Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen. Es wird unterschieden zwischen der: gesetzlichen Erbfolge und der gewillkürten Erbfolge (Testament, Erbvertrag)

Mehr

S t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs

S t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs S t e u e r b e r a t e r Herzlich Willkommen zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs 1 Tod und Erbeinsetzung 2 Todesfall Ø Benachrichtigung eines Arztes 3 Ø Ausstellung eines Totenscheins 4 Verdacht auf

Mehr

Die neue EU-Erbrechtsverordnung (VO EU Nr. 650/2012)

Die neue EU-Erbrechtsverordnung (VO EU Nr. 650/2012) Die neue EU-Erbrechtsverordnung (VO EU Nr. 650/2012) RA Dr. Christoph WITTEKINDT, München Vortrag Nizza, 20. März 2015, 19 h I. Überblick: Die neue EU-Erbrechts-VO vom 4. Juli 2012 (VO EU Nr. 650/2012)

Mehr

Deutsche heiraten in Italien

Deutsche heiraten in Italien Deutsche heiraten in Italien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Italien Stand: Juni 2015 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen

Mehr

Vorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?

Vorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? Vorwort 4 Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 13 1. Was bestimmt das Gesetz? 13 1.1 Das Erbrecht Ihrer Verwandten 14 1.2 Das Erbrecht Ihres

Mehr

EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln

EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln 1. Fall Der, unverheiratet, hinterlässt zwei Kinder K1 K2 1. Fall K1 K2 ½ ½ Der, unverheiratet,

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Von Dr. Eric J.H. Moons, Advocaat in Brüssel und Leipzig

Von Dr. Eric J.H. Moons, Advocaat in Brüssel und Leipzig NACHLAßREGELUNGEN MIT INTERNATIONALEM BEZUG IN BELGIEN Von Dr. Eric J.H. Moons, Advocaat in Brüssel und Leipzig In der täglichen Arbeit des im Erbrecht tätigen Rechtsanwalts zeigt sich immer häufiger,

Mehr

Insbesondere wenn kein Testament vorhanden ist, gibt es häufig nicht nur einen Alleinerben, sondern es erben mehrere.

Insbesondere wenn kein Testament vorhanden ist, gibt es häufig nicht nur einen Alleinerben, sondern es erben mehrere. Erbengemeinschaft Insbesondere wenn kein Testament vorhanden ist, gibt es häufig nicht nur einen Alleinerben, sondern es erben mehrere. Erben mehrere, wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der

Mehr

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines

Mehr

I. Allgemeines. 1. 4. 1953 bis 30. 6. 1958. Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab 1. 7. 1958

I. Allgemeines. 1. 4. 1953 bis 30. 6. 1958. Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab 1. 7. 1958 I. Allgemeines. 4. 953 bis 30. 6. 958 ab. 7. 958 Gesetzlicher Güterstand Gütertrennung, 426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 363 ff. BGB Vertraglicher Güterstand allg. Gütergemeinschaft, 437 ff. BGB

Mehr

Betzendahl & Kaiser Anwaltssozietät und Notariat

Betzendahl & Kaiser Anwaltssozietät und Notariat Carl-Severing-Strasse 97 a 33649 Bielefeld Telefon: (0521) 94 666-0 Telefax: (0521) 94 666-22 E-Mail: kanzlei@rae-be-ka.de Hompage: www.rae-be-ka.de Erben und Vererben Erben und Vererben, die beiden Seiten

Mehr

VERERBEN IN ZWEI STUFEN

VERERBEN IN ZWEI STUFEN VERERBEN IN ZWEI STUFEN Bei sorgfältiger Planung eines Testamentes sollte nicht nur geklärt werden, wer Erbe wird, sondern auch der weitere Weg des vererbten Vermögens in die Überlegungen einbezogen werden:

Mehr

Deutsche heiraten in Bulgarien

Deutsche heiraten in Bulgarien Deutsche heiraten in Bulgarien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Bulgarien Stand: Juli 2014 Diese Informationsschrift soll Sie bei den

Mehr

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB Lösung Fall 23 Frage 1: Ansprüche des G gegen S Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB G könnte einen Anspruch gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus

Mehr

Pflichtteilsergänzung

Pflichtteilsergänzung Pflichtteilsergänzung Der Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen zu Lebzeiten Für nahe Verwandte gibt es bei Enterbung einen Pflichtteilsanspruch der sich aus dem Nachlass zum Todestag ergibt.

Mehr

34 ff. neues PStG. Verlagerung der Aufgaben des Standesamts I in Berlin auf die Wohnsitzstandesämter bei

34 ff. neues PStG. Verlagerung der Aufgaben des Standesamts I in Berlin auf die Wohnsitzstandesämter bei 34 ff. neues PStG Verlagerung der Aufgaben des Standesamts I in Berlin auf die Wohnsitzstandesämter bei * Anmeldung der Eheschließung Zuständigkeit * Nachbeurkundung * Geburt im Ausland * Eheschließung

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt 04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die

Mehr

Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II

Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Zentrale, SP II 21 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen und Herleitung der Erbenhaftung 3 2. Eintritt der Erbenhaftung 3 3. Umfang und Beschränkung

Mehr

Deutsche heiraten in der Slowakischen Republik

Deutsche heiraten in der Slowakischen Republik Deutsche heiraten in der Slowakischen Republik Herausgeber: Bundesverwaltungsamt Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige; Auskunftserteilung über ausländisches Recht 50728 Köln Telefon: 022899

Mehr

Die neue EU-Erbrechtsverordnung und ihre Auswirkungen Ein Blick aus deutscher Perspektive. von Werner Fuchs und Dr.

Die neue EU-Erbrechtsverordnung und ihre Auswirkungen Ein Blick aus deutscher Perspektive. von Werner Fuchs und Dr. Die neue EU-Erbrechtsverordnung und ihre Auswirkungen Ein Blick aus deutscher Perspektive von Werner Fuchs und Dr. Alexander Wirich Fachanwälte für Erbrecht 1 Einleitung: Beispielsfälle 2 Einleitung: Beispielsfall

Mehr

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Kinderloser Erblasser setzt seine Eltern und seinen Bruder als Erben ein (inklusive weiterer Bestimmungen).

Mehr

Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015)

Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015) Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law (New

Mehr

Vorbemerkung Scheidung online

Vorbemerkung Scheidung online Vorbemerkung Scheidung online Mit diesem Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ohne Wartezeiten und Anfahrt zum Anwalt den Auftrag auf Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens bequem von zu Hause online

Mehr

Gemeinsame elterliche Sorge. www.rgb-sg.ch

Gemeinsame elterliche Sorge. www.rgb-sg.ch Gemeinsame elterliche Sorge 1 Gemeinsame elterliche Sorge als allgemeine Regel Gesetzliche Regelung für alle Eltern ohne Rücksicht auf ihren Zivilstand (Art. 296 rev. ZGB) Die elterliche Sorge dient dem

Mehr

Erbrecht Das kluge Testament. Sieben Thesen zum klugen Testament

Erbrecht Das kluge Testament. Sieben Thesen zum klugen Testament Erbrecht Das kluge Testament Thesen des Vortrags von Dr. Anton Steiner Fachanwalt für Erbrecht Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht e.v. für Handicap International e.v. vom 12.04.2013 Sieben Thesen

Mehr

T A X W R K beraten gestalten vertreten

T A X W R K beraten gestalten vertreten Erbanfall und Erbschaftsteuer Weil der Verstorbenen (d.h. der Erblasser) Ihnen seinen Nachlass oder einen Teil davon vererbt bzw. vermacht, hat ist es für Sie wichtig, sich über die erbschaftsteuerlichen

Mehr

Deutsche heiraten in Tunesien

Deutsche heiraten in Tunesien Deutsche heiraten in Tunesien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Tunesien Stand: April 2014 Diese Informationsschrift soll Sie bei den

Mehr

RICHTIG VERERBEN DURCH TESTAMENT UND ERBVERTRAG

RICHTIG VERERBEN DURCH TESTAMENT UND ERBVERTRAG RICHTIG VERERBEN DURCH TESTAMENT UND ERBVERTRAG Die 11 wichtigsten Fragen an Ihren Notar WOLFGANG TEXTOR Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht CARINA TEXTOR Rechtsanwältin Hagener Straße

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Deutsche Bank. Studie Erben und Vererben 2015

Deutsche Bank. Studie Erben und Vererben 2015 Studie Erben und Vererben 2015 Jeder Zweite erbt Haben Sie schon einmal eine Erbschaft gemacht, oder ist zu erwarten, dass Sie in den nächsten zwei, drei Jahrzehnten eine Erbschaft machen werden? 52% 48%

Mehr

Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - Voraussetzungen und Rechtsfolgen Ihre Notare informieren: Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - Voraussetzungen und Rechtsfolgen Sie haben sich entschieden, mit Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin eine eingetragene Lebenspartnerschaft

Mehr

Südafrika: Abwicklung des Nachlasses von RA Jan-Hendrik Frank

Südafrika: Abwicklung des Nachlasses von RA Jan-Hendrik Frank Dieser Artikel stammt von RA Jan-Hendrik Frank und wurde im Januar 2006 unter der Artikelnummer 10848 auf den Seiten von jurawelt.com publiziert. Die Adresse lautet www.jurawelt.com/aufsaetze/10848. II

Mehr

Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen.

Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen. Erbrecht I. Vorüberlegungen zur Nachlassgestaltung Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen. 1. Was habe ich zu vererben? Vermögensstatus

Mehr

Frohberg. Meurer. Das Testament. Ist ein Testament überhaupt erforderlich? Wie sieht die gesetzliches Erbfolge aus? Frohberg. Meurer.

Frohberg. Meurer. Das Testament. Ist ein Testament überhaupt erforderlich? Wie sieht die gesetzliches Erbfolge aus? Frohberg. Meurer. Das Testament Die nachstehenden Hinweise geben den Rechtsstand Oktober 2010 wieder und gehen davon aus, dass das deutsche Recht Anwendung findet. Letzteres ist z. B. bei Personen mit anderer Staatsangehörigkeit

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 15w136_13 letzte Aktualisierung: 12.5.2014. OLG Hamm, 14.3.2014-15 W 136/13

DNotI. Dokumentnummer: 15w136_13 letzte Aktualisierung: 12.5.2014. OLG Hamm, 14.3.2014-15 W 136/13 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 15w136_13 letzte Aktualisierung: 12.5.2014 OLG Hamm, 14.3.2014-15 W 136/13 BGB 1096, 2084, 2269 Schlusserbe regelmäßig kein Ersatzerbe Setzen Ehegatten sich

Mehr

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften

Mehr

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER IHR ANWALT FÜR ERBRECHT

BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER IHR ANWALT FÜR ERBRECHT BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER IHR ANWALT FÜR ERBRECHT EIN ALLTÄGLICHER FALL Der Vater stirbt und hinterlässt Ehefrau und mehrere Kinder aus zwei Ehen. Er hat kein Testament gemacht. Was wird aus seinem Einfamilienhaus,

Mehr

Ehescheidungsformular

Ehescheidungsformular Ehescheidungsformular 1. Welcher Ehegatte will mir den Auftrag erteilen, den Scheidungsantrag zu stellen? Auch wenn beide Eheleute geschieden werden möchten, muss einer von beiden als Antragsteller auftreten.

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Scheidungsfragebogen

Scheidungsfragebogen 1 Scheidungsfragebogen Personendaten 1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen? Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag

Mehr

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mehr

Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig

Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Überblick Definitionen im Erbrecht Risiken der gesetzlichen Erbfolge Grundstücke Gesellschaftsanteile

Mehr

Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichthof vom 04.12.

Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichthof vom 04.12. Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichthof vom 04.12.2009 V ZR 44/09 Revolution des Abrechnungsbildes der WEG und der praktischen

Mehr

Wenn ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann...

Wenn ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann... Wenn ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann... Leitfaden für : Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung Totenfürsorge Organspendeausweis Bestattungsvorsorge Testament Vorwort Im

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! Die praktischen Konsequenzen der EU-Erbrechtsverordnung Die praktischen Konsequenzen der EU-Erbrechtsverordnung Wesentlicher Inhalt der EU-Erbrechtsverordnung Domizilprinzip: Anknüpfung

Mehr

Christina Klein. Ihre Rechte als Vater. interna. Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. Ihre Rechte als Vater. interna. Ihr persönlicher Experte Christina Klein Ihre Rechte als Vater interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Die Sorgeerklärung... 7 3. Das gemeinschaftliche Sorgerecht... 9 4. Das alleinige Sorgerecht... 11 5.

Mehr

BGB 1371, 1931; EGBGB Art. 4 Abs. 1, 14 Abs. 1 Nr. 2, 15 Abs. 1

BGB 1371, 1931; EGBGB Art. 4 Abs. 1, 14 Abs. 1 Nr. 2, 15 Abs. 1 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 31wx053_10 letzte Aktualisierung: 3.12.2010 OLG München, 10.11.2010-31 Wx 053/10 BGB 1371, 1931; EGBGB Art. 4 Abs. 1, 14 Abs. 1 Nr. 2, 15 Abs. 1 Korea: Ehegattenerbrecht

Mehr

LÖBER HUZEL INHALTSVERZEICHNIS

LÖBER HUZEL INHALTSVERZEICHNIS LÖBER HUZEL INHALTSVERZEICHNIS VIII A. Die deutsch-spanische Erbrechtssituation 1 1. Einführung 1 1.1. Allgemeines 1 1.2. Erbstatut 3 1.3. Nachlaßgerichte 5 1.4. Internationale Abkommen 6 1.5. Literatur

Mehr

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten

Mehr

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt die Ehefrau als Alleinerbe ein (inklusive weiterer Bestimmungen). Inhaltsübersicht:

Mehr

Erläuterungen Kaufvertrag

Erläuterungen Kaufvertrag Erläuterungen Kaufvertrag Begriff Erläuterung Beurkundung erfolgt im Termin durch den Notar mittels Verlesung und Erläuterung des Kaufvertrags; erst damit sind die Beteiligten an ihren Vertrag gebunden;

Mehr

Deutsche heiraten in Dänemark

Deutsche heiraten in Dänemark Deutsche heiraten in Dänemark Herausgeber: Bundesverwaltungsamt Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige; Auskunftserteilung über ausländisches Recht 50728 Köln Telefon: 022899 358-4998 Telefax:

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr