Kurfürstendamm Berlin Telefon office@db-law.de
|
|
- Marta Weber
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kurfürstendamm Berlin Telefon office@db-law.de
2 4. Brandenburger Krebskongress Onkologie und Telemedizin - Rechtliche Aspekte - Christian Dierks medecin-internet.jpg Stand: Februar 2015 Seite 2
3 Teleonkologie wozu? Anfahrwege vermeiden 1 Experten Know-how schneller beim Patienten 2 Telechirurgie 3 Virtuelles Tumorboard 4 Kostenersparnis 5 Weltweite Applikationen 6 Telepathologie 7 Patientenzufriedenheit 8 1 Eur J Cancer Care (Engl) Nov;23(6): Aust J Rural Health Aug;22(4): J Surg Oncol Sep;110(4): Telemed J E Health Aug;20(8): Telemed J E Health Nov;17(9): Lancet Oncol Feb;11(2): Semin Diagn Pathol Nov;26(4): Telemed J Spring;1(1):41-6 Stand: Februar 2015 Seite 3
4 Telemedizin als Teilbereich der Telematik im Gesundheitswesen Definition: Bereitstellung von Gesundheitsdiensten mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) für den Fall, dass Patient und Arzt (oder anderer Heilberuf) nicht am selben Ort sind Voraussetzungen: sichere Übertragung der medizinischen Daten (Text, Ton, Bild) und rechtliche Zulässigkeit des Dienstes Herausforderung: Keine Unterschreitung des Standards durch sensorisches Defizit Stand: Februar 2015 Seite 4
5 Grundsatz: Fortgeltung des Rechtsrahmens der Offline-Welt Es gilt uneingeschränkt: Ärztliches Haftungsrecht Ärztliches Berufsrecht Dokumentationspflichten Verschwiegenheitsregelungen Datenschutzrecht Stand: Februar 2015 Seite 5
6 Eine neue Methode Facharztstandard Eine neue Methode ist Standard, wenn sie - an einem für Aussagen über die Nutzen-Risiko Bilanz ausreichend großen Patientengut medizinischwissenschaftlich erprobt - und im wesentlichen unbestritten ist, - in der Praxis nicht nur an wenigen Zentren verbreitet, - für den jeweiligen Patienten risikoärmer - oder weniger belastend ist - oder bessere Heilungschancen verspricht (Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 12. Aufl., 2013, Rz.174) Stand: Februar 2015 Seite 6
7 Facharztstandard Standards setzen kein unmittelbar bindendes Recht Können mittelbare Wirkung entfalten. z.b. bei der Verschuldensfrage im Arzthaftungsrecht (Erfüllung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt) Bsp. Einhaltung von Best practices oder Standards: z.b. IEC (Risikomanagement für IT-Netzwerke mit Medizinprodukten) Einsatz von Medizinprodukten (CE-Zertifiziert) Stand: Februar 2015 Seite 7
8 Telemedizin und Berufsrecht 7 Abs. 4 (M)BO: sog. Fernbehandlungsverbot Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Print,- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizinischen Verfahren ist zu gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Patientin oder den Patienten unmittelbar behandelt. Auslegungsprobleme: Behandlung : Arzt : Gesamtgeschehen oder einzelne Maßnahme? ein Arzt oder ärztliche Behandlung? 8 (M)BO: 9 (M)BO: 10 Abs. 5 (M)BO: Aufklärungspflicht Schweigepflicht elektronische Dokumentation Stand: Februar 2015 Seite 8
9 Rechtsprechung zur ausschließlichen Fernbehandlung Fernbehandlung nach Beschreiben eines Krankheitsbildes durch medizinischen Laien im Internet unzulässig VG Frankfurt, Urteil vom BG 1748/04 Beantwortung von Fragen in einem Internetforum durch eine Ärztin unzulässig OLG Düsseldorf, Urteil vom I-20 U 137/12, 20 U 137/12 Medizinische Hotline nur per Telefon unzulässig SG München, Urteil vom S 38 KA 805/13 ER Individuelle medizinische Diagnostik oder Therapieempfehlungen für Domainnutzer rechtswidrig OLG Köln U 224/11 Fernbehandlung unzulässig, wenn sich der Behandelnde ohne eigene Wahrnehmung der zu behandelnden Person konkret und individuell zu dieser Person diagnostisch oder therapeutisch äußert OLG München U 1471/12 Keine standeswidrige Fernbehandlung beim Brustkrebsscreening OLG Köln 5. Zivilsenat U 102/12 Stand: Oktober 2014 Seite 9
10 Heilmittelwerberecht und Fernbehandlung Werbeverbot für Fernbehandlungen nach 9 HWG: Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung). Keine Differenzierung zwischen ausschließlicher Fernbehandlung und zulässigen Formen der Fernbehandlung Stand: Oktober 2014 Seite 10
11 Status Quo der Fernbehandlung Diagnose und Therapie per Fernkommunikationsmittel, z.b. Medizinische Hotline, med. Beratung über Internetplattformen ohne Einbettung oder Anbahnung: Berufsrecht steht dagegen Telekonsil, teleradiologische Untersuchungen (RöVO), Telemonitoring, erste Anweisungen im Notfall, überbrückende Kommunikation im laufenden Behandlungsverhältnis: kein Thema Anbahnung bei unsicherer Weiterbehandlung, Vorabberatung, Dringlichkeitseinschätzung, Allgemeine Info bei individueller Situation: unklar Abhilfe durch E-Health Gesetz? Stand: Oktober 2014 Seite 11
12 E-Health Referentenentwurf Keine Ausweitung der Möglichkeit einer Fernbehandlung Keine Klärung ungeklärter Konstellationen Zuschläge im EBM bei bereits abgebildeten Telemedizinischen Leistungen und Anpassung des EBM bzgl. konsiliarische Befundbeurteilungen von Röntgenaufnahmen Ansonsten Anreize für elektronische Briefe, Entlassbriefe, Erstellung Notfalldatensatz Medikationsplan Schlüssel ist die elektronische Gesundheitskarte Stand: Oktober 2014 Seite 12
13 Notwendige Rechtsanpassung Anpassung von 9 HWG Änderungen im BGB: Klarstellung hinsichtlich Aufklärungspflichten und neuer 630i BGB Handlungsauftrag in 28 Abs. 1 SGB V an Partner der Bundesmantelverträge zur Konkretisierung der Voraussetzungen für Fernbehandlungen (ähnlich wie für Delegation) Berufsordnungen: Aufräumen! Anpassung an Patientenrechtegesetz und Definition der Rahmenbedingungen für die Fernbehandlung Kliniker: auf Qualität und Validierung konzentrieren Stand: Oktober 2014 Seite 13
14 Zu beachten in der Teleonkologie Arbeitsteilige Behandlungsgeschehen Kein Arztdefizit Risikoanalyse, Risikomatrix, SOPs entwickeln Medizinische Standards einhalten Technische Standards CE-Zertifizierung Proprietäre oder geschützte, validierte Applikationen, keine Smartphones, kein BYOD, kein SKYPE, kein Eindeutige Identitäten: Stammdatenverwaltung sicher machen Beweissichere Dokumentation Studien: GoBS und GCP-konforme Anwendung und Archivierung Stand: Oktober 2014 Seite 14
15 Prof. Dr. Dr. Christian Dierks Kurfürstendamm 195, D Berlin Tel: Fax: office@db-law.de I c h d a n k e f ü r I h r e A u f m e r k s a m k e i t
Der Schutz von Patientendaten
Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert
MehrSchnittstellenprobleme im Arzthaftungsrecht:
Schnittstellenprobleme im Arzthaftungsrecht: Kommunikation II Vertrauensprinzip Das Vertrauensprinzip entwickelt an der Operation hat einen strafrechtlichen Ursprung und wird im Haftungsrecht (str.) modifiziert
MehrMit Sicherheit gut behandelt.
Mit Sicherheit gut behandelt. Eine Initiative zur Verbesserung von IT-Sicherheit und Datenschutz bei Ärzten und Psychotherapeuten. www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de IT Sicherheit und Datenschutz bei
MehrPatientenrechtegesetz Auswirkungen auf den klinischen Alltag
Patientenrechtegesetz Auswirkungen auf den klinischen Alltag Johannes Jaklin Fachanwalt für Medizinrecht Ecclesia Gruppe Detmold 1 2 Gesetzgebung ECCLESIA Gruppe Inkrafttreten: 26.02.2013 3 Behandlungsvertrag
MehrAktuelles zu Rahmenbedingungen & Rechtsprechung. Von. Jörn Schroeder-Printzen. Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht
Aktuelles zu Rahmenbedingungen & Rechtsprechung Von Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Themenübersicht Der aktuelle Fall Arbeitsrecht Zulassungsrechtliche Fragen Ärztliche Leitung Sonstiges
MehrSoftware. Martin Zauner. martin.zauner@fh-linz.at +43 (0)732 804 52100. FH Oberösterreich - Studiengang Medizintechnik Garnisonstrasse 21 A 4020 Linz
Martin Zauner martin.zauner@fh-linz.at +43 (0)732 804 52100 FH Oberösterreich - Studiengang Medizintechnik Garnisonstrasse 21 A 4020 Linz 1 Gesundheitswesen Zusammenwachsen zweier Welten bringt neue Herausforderungen
MehrMedizintechnik und Informationstechnologie im Krankenhaus. Dr. Andreas Zimolong
Medizintechnik und Informationstechnologie im Krankenhaus Dr. Andreas Zimolong DIN EN 80001-1:2011 Anwendung des Risikomanagements für IT-Netzwerke, die Medizinprodukte beinhalten Teil 1: Aufgaben, Verantwortlichkeiten
MehrTARIF. Sitzungspauschale (Ziffern 7821, 7822, 7823, 7824 SVDE-Fachpersonal) verrechnet werden.
TARIF A. Allgemeines 1 Die Ernährungsberaterin ist im Rahmen der ärztlichen Verordnung, der gesetzlichen Bestimmungen und ihres Fachwissens frei in der Wahl ihrer Beratungs- und Behandlungsmethoden. Gestützt
MehrKurfürstendamm 195 10707 Berlin Telefon + 49.30.327 787-0 E-Mail office@db-law.de www.db-law.de
R E C H T S A N W Ä L T E Kurfürstendamm 195 10707 Berlin Telefon + 49.30.327 787-0 E-Mail office@db-law.de www.db-law.de Wissenschaftlicher Nachweis von Wirksamkeitsaussagen in der Medizinproduktewerbung
MehrAuf der Suche nach Marken-Medizin: Medizin: Was muss der Patient wissen?
Auf der Suche nach Marken-: : Was muss der Patient wissen? GRPG-Symposion Neue Versorgungsformen 21. April 2009 Düsseldorf Dr. iur. Dieter Barth Rechtsanwalt Gesundheitsökonom (ebs) MSD SHARP & DOHME GMBH
MehrFinanzierung von UK-Beratungsleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung
Finanzierung von UK-Beratungsleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung DVfR-BKOM-Symposium Frankfurt, 29. November 2013 Carla Grienberger GKV-Spitzenverband Abteilung Gesundheit-Hilfsmittel Kommunikation
MehrVLK NRW 2013. Rechtsanwalt und Fachanwalt f. Medizin-, Steuer- und Arbeitsrecht Norbert H. Müller
VLK NRW 2013 Rechtsanwalt und Fachanwalt f. Medizin-, Steuer- und Arbeitsrecht Norbert H. Müller Haftpflichtversicherung Wie verhält sich der leitende Krankenhausarzt richtig? Haftpflichtversicherung Differenzierung
MehrVereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung
Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)
MehrVertragsärztliche Tätigkeit eine berufsrechtsfreie Zone?
Vertragsärztliche Tätigkeit eine berufsrechtsfreie Zone? Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e. V. Symposium am 14.04.2015 Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery Präsident der Bundesärztekammer 1.
MehrSedierung und Notfallmanagement in der Endoskopie - juristische Aspekte -
Sedierung und Notfallmanagement in der Endoskopie - juristische Aspekte - Referent: Timm Laue-Ogal Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht 1 Worum geht es? Haftungsfragen bei der Delegation von Maßnahmen
MehrDie rechtliche Situation der Beratungskraft aus Sicht des Heilberufes Diätassistent/Diätassistentin. Status Quo Diätassistent / Diätassistentin
Die rechtliche Situation der Beratungskraft aus Sicht des Heilberufes Diätassistent/Diätassistentin Status Quo Diätassistent / Diätassistentin Doris Steinkamp, Präsidentin VDD e.v. Gliederung 50 Jahre
MehrHinweis zur Ergänzung im Fall schwerer Erkrankung. Anpassung der PATIENTENVERFÜGUNG für den Fall schwerer Krankheit
40 Hinweis zur Ergänzung im Fall schwerer Erkrankung Liegt bereits eine schwere Erkrankung vor, bedarf es einer hieran angepassten Patientenverfügung. Diese kann nur in engem Zusammenwirken mit dem behandelnden
MehrKrankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de
Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012 Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de VIII. Ambulante Tätigkeit des Krankenhauses (1) 1. Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung,
MehrKosten der Unterkunft aus Sicht der Betroffenen
Kosten der Unterkunft aus Sicht der Betroffenen von Harald Thomé / Tacheles e.v. Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht www.tacheles-sozialhilfe.de www.harald-thome.de »Angemessene Unterkunftskosten«nach
MehrHAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN
HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN Fortbildungsveranstaltung des Bundesverbandes unabhängiger Pflegesachverständiger, 22.02.2014, Lübeck Dr. Roland Uphoff, M.mel. Fachanwalt für Medizinrecht 839a BGB Haftung
Mehr2.09 Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation durch Maßnahmen nach 43 SGB V (AOK)
Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung Maßnahmen nach 43 SGB V zwischen der AOK Bremen/Bremerhaven und der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB) 1 (1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die
MehrRegionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch
Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft Ausbildung Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Gliederung I. Modell der Ausbildungspartnerschaft II. III. IV. Inhalt des schriftlichen Ausbildungsvertrages
MehrFragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungsfehlern durch den MDK
Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungsfehlern durch den MDK Was ist ein Behandlungsfehler? Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung, die
MehrVertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)
Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem
MehrDas BASG / AGES PharmMed
CMI-WORKSHOP Dipl.-Ing. Meinrad Guggenbichler Institut Inspektionen, Medizinprodukte und Hämovigilanz Das BASG / AGES PharmMed Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) ist die Aufsichtsbehörde
MehrErwachsenen- Psychotherapie
Arbeitsgemeinschaft für VerhaltensModifikation ggmbh Psychotherapeutische Ambulanz Bamberg Erwachsenen- Psychotherapie Verhaltenstherapie alle gesetzlichen Kassen Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie
MehrSektorübergreifende Zusammenarbeit mit EFA 2.0 und Telematikinfrastruktur
Sektorübergreifende Zusammenarbeit mit EFA 2.0 und Telematikinfrastruktur Dr. Andreas Kerzmann Projektleiter P75 GDD/EFA gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbh Friedrichstraße
MehrErwartungen der Techniker Krankenkasse an telemedizinische Anwendungen in der Klinik
Erwartungen der Techniker Krankenkasse an telemedizinische Anwendungen in der Klinik Dipl. Soz.wiss. Heiner Vogelsang Techniker Krankenkasse Landesvertretung Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 10. Februar
MehrDatenschutz und Schule
Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und
MehrEinführung eines Krankenhausinformationssystems. Evangelischen Krankenhaus Bielefeld
Einführung eines Krankenhausinformationssystems (KIS) im Evangelischen Krankenhaus Bielefeld Referent: Christian Bake Stabsstelle Recht/Versicherungen Königsweg 1 33617 Bielefeld Tel.: 0521/144-3069 e-mail:
MehrPatientenrechtegesetz Mehr Transparenz und Schutz für den Patienten?
Tag der Patientensicherheit Niels-Stensen-Kliniken 02.11.2012 Patientenrechtegesetz Mehr Transparenz und Schutz für den Patienten? Johannes Jaklin Fachanwalt für Medizinrecht Ecclesia Gruppe Detmold 1
Mehr16.09.2013. Richtgrößenprüfung - Beratung vor Regress Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht. Gliederung
Richtgrößenprüfung - Beratung vor Regress Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht Hyatt Regency Hotel, Köln, 20.09.2013 Babette Christophers Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin
MehrKlinisch-Therapeutisches Institut Hamburg
Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg Andere Wege zur Gesundheit bei Behandlung, Therapie und Pflege Der Mensch im Mittelpunkt einer medizinischen und therapeutischen Versorgung ganzheitlich individuell
MehrKlinikpfade und deren rechtliche Implikationen: Leitlinie oder Behandlungsvorschrift
19. Juni 2008 Mannheim Professor Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers Determinanten ärztlichen Handelns Medizinische Standards, Haftungsrecht etc. Ärztliche Therapie- Selbstbestimmmungsfreiheit recht
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrUrheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen
Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen RA Christoph Kluss RAe Haaß & Kluss Martorffstr. 5 D 60320 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 562095 lawoffice@t-online.de Was ist ein Urheberrecht? Voraussetzung
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrHausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt.
Berichtspflichten von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten / Stellungnahme des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer vom 25.05.04 In einem Schreiben des
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
MehrBehandlungspflege in Werkstätten für behinderte Menschen
Behandlungspflege in Werkstätten für behinderte Menschen Werkstätten:Messe 2012 Nürnberg Jasmin Fischer Rechtsanwältin Iffland & Wischnewski Rechtsanwälte Begriffsbestimmung Behandlungspflege Grundpflege
MehrEigene MC-Fragen Berufsbild HPP (Aufgaben, Gesetze,.) 2. Welche Voraussetzungen gelten zur Ausübung der Heilkunde als HPP?
Eigene MC-Fragen Berufsbild HPP (Aufgaben, Gesetze,.) 1. Gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit als HPP sind insbesondere. HPG DVO BGB JGG StGB 2. Welche Voraussetzungen gelten zur Ausübung der Heilkunde
MehrGemeinschaftspraxis für Humangenetik
Seite 1 von 5 Gemeinschaftspraxis für Humangenetik Dr. med. Andrea Bier Gutenbergstraße 5 01307 Dresden Dr. med. Friedmar R. Kreuz (angestellter Arzt) Tel. 0351 / 44 66 34 0 Dr. med. Stefan Krüger Fax
MehrInformationen zum Thema Arzneimitteldokumentation und Arzneimitteltherapiesicherheit
Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Arzneimitteldokumentation und Arzneimitteltherapiesicherheit Arzneimittel sind ein elementarer Bestandteil in der modernen medizinischen Behandlung. Bei
MehrScreening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs
Mammographie Screening Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs das Mammographie Screening Programm Wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind, haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie-Untersuchung
MehrRechtsanwalt Olaf Peters www.arzthaftung-berlin.de
Durchgriff auf den Krankenhausträger bei Belegarztvertrag oder gespaltenem Rechtsanwalt Olaf Peters www.arzthaftung-berlin.de Problemstellung Beim gespaltenen und beim Belegarztvertrag ist der Arzt allein
MehrPatientenleitfaden für das Gespräch mit dem Arzt. Liebe Patientin, lieber Patient!
Patientenleitfaden für das Gespräch mit dem Arzt Liebe Patientin, lieber Patient! Je besser Sie sich auf das Gespräch mit Ihrem Arzt vorbereiten, desto leichter wird es für sie/ihn sein, eine Diagnose
MehrHaftungsrisiken im Ehrenamt
Haftungsrisiken im Ehrenamt Jürgen Durski Jürgen Durski 1 Der Staat als Gemeinschaft fördert Ihren Vereinsspaß. Er versteht aber keinen Spaß, wenn Sie die Regularien absichtlich oder aus Nachlässigkeit
MehrWann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?
DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software
MehrInformationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte
Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Von Anfang an ist die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte für die Aufnahme der Europäischen Krankenversicherungskarte
MehrDas Patientenrechtegesetz
1 Das Patientenrechtegesetz Neue Regeln Neue Risiken? Arbeitskreis Ärzte und Juristen der AWMF Rechtsanwalt Dr. Albrecht Wienke Fachanwalt für Medizinrecht 2 Das Rheinische Grundgesetz Artikel 2 Et kütt
Mehraktuell einfa Das kann easymedx: WIE SIE ES SICH WÜNSCHEN! alles alles
WIE SIE ES SICH WÜNSCHEN! Seit der Einführung von Praxissoftware vor über 25 Jahren haben wir immer ein offenes Ohr für unsere Anwender. Wir haben den Ärzten und Medizinischen Fachangestellten, die unsere
MehrVernetzung im Gesundheitswesen. Die häufigsten Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte.
Vernetzung im Gesundheitswesen. Die häufigsten Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte. 3. Kann ich nicht einfach meine alte Krankenversichertenkarte behalten? Die elektronische Gesundheitskarte ist
MehrPatientenrechtegesetz Stefan Rohpeter
Patientenrechtegesetz Stefan Rohpeter Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Health Care Manager 1 Ausgangsthese Es ereignet sich nichts Neues. Es sind immer die selben alten Geschichten, die von immer
MehrRichtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger
MehrBeschwerdemanagement. was aus Patientensicht wichtig ist
Beschwerdemanagement was aus Patientensicht wichtig ist Jürgen Sendler Deutscher Behindertenrat/Sozialverband Deutschland Patientenvertreter im G-BA Übersicht Definition und Ausgangslage Patientenperspektive
MehrNodales Marginalzonen Lymphom Leitlinie
Nodales Marginalzonen Lymphom Leitlinie Empfehlungen der Fachgesellschaft zur Diagnostik und Therapie hämatologischer und onkologischer Erkrankungen Herausgeber DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie
MehrMuster. Ort, Datum Unterschrift Patientin / Patient / Betreuungsperson Ort, Datum Stempel / Unterschrift des Klinikmitarbeiters
Einwilligungserklärung zur Teilnahme am Deutschen Aortenklappenregister Exemplar für die Registerstelle - Seite 1 Exemplar für die Registerstelle Kanzlerstraße 4 40472 Düsseldorf RegisterID 201601301 Ich
MehrPsychotherapie und Internet zwei kompatible Systeme? 07. Mai 2015. Pressegespräch mit: Dr. Nikolaus Melcop. Dr. Bruno Waldvogel
Psychotherapie und Internet zwei kompatible Systeme? 07. Mai 2015 Pressegespräch mit: Anlass: 6. Bayerischer Landespsychotherapeutentag Dr. Nikolaus Melcop Dr. Bruno Waldvogel Moderation: Johannes Schuster
MehrDie optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler
Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler Unter Berücksichtigung der Nachfolge- und Haftungsregelungen Hamburg, Schwintowski Geschäftsführender Direktor des EWeRK 1 Registrierung Ca. 47.000 Versicherungsmakler
MehrKollegium Medizin und Recht. Bedeutung des BGH-Urteils zur ärztlichen Freiberuflichkeit
Kollegium Medizin und Recht Bedeutung des BGH-Urteils zur ärztlichen Freiberuflichkeit Referent: Historie Vertragsarzt als Beauftragter der Krankenkassen bei Ausstellung eines Rezeptes (OLG Braunschweig)
MehrKorruption im Gesundheitswesen
Korruption im Gesundheitswesen 2. Saarländischer Medizinrechtstag, 28. 11. 2015, Saarbrücken Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery Inhaltsverzeichnis I. Wie kam es zum Gesetzgebungsvorhaben? II. Stand des
MehrSchöne Zähne für jedes Einkommen...einfach intelligenter!
Patienteninformation Schöne Zähne für jedes Einkommen...einfach intelligenter! Kostengünstiger Zahnersatz wie ist das möglich? Liebe Patientin, lieber Patient, mit der Initiative DENT-NET DIE MARKEN- ZAHNÄRZTE
MehrTitel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer
Original K & S FRISIA. Annahmebestätigung K & S FRISIA. Kopie für Berater K & S FRISIA. Kopie für Anleger K & S FRISIA. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von
MehrDie Relevanz des Themas zeigt sich. der Presse:
DGVT-Kongress 2014 Symposium: Ethische Herausforderungen bei psychosozialen Online-Angeboten Die Relevanz des Themas zeigt sich im der Presse: Online-Psychotherapie: Mit einem Klick auf die virtuelle Couch
MehrBereich. Thomas Kauer
Aktuelle Entwicklungen im PACS- Bereich Thomas Kauer Überblick Aktuelle Entwicklungen im PACS-Bereich Im Tagungsverlauf g Aktuelle Entwicklungen im PACS-Bereich Drei weitere Aspekte Non-DICOM-Bilddatenmanagement
MehrIhr Patientendossier. Ihre Rechte
Ihr Patientendossier Ihre Rechte Im Spital bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer auch informiert werden darf Auskunftsrecht und Informationsweitergabe
MehrBETRIEBS- KRANKENKASSE
BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist
MehrMuster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens
Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster
MehrMedizintechnik und IT
Medizintechnik und IT Software als Medizinprodukt Alarmierung St.-Marien-Hospital Lünen 10.12.2013 1 MDD 2007/47/EG - Software Software als solche ist ein Medizinprodukt, wenn sie spezifisch vom Hersteller
MehrTarif und Tarifanpassung in der Krankenversicherung (KVG)
Tarif und Tarifanpassung in der Krankenversicherung (KVG) Folien-Auszüge von Willy Oggier, Dr.oec.HSG Aufbau Wie war die Tarifaushandlung im KVG gedacht? Methodische Hinweise Die Fragen im einzelnen Fazit
MehrSeminare. Hilfsmittelversorgung in der Rechtspraxis Anspruch und Wirklichkeit. 11.11.2015, Berlin
Seminare. Hilfsmittelversorgung in der Rechtspraxis Anspruch und Wirklichkeit 11.11.2015, Berlin Ralf Müller Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Der Einstieg Gefühlte Realität
Mehrbestens ENDLICH: DIE PRAXISSOFTWARE, DIE BESTENS FUNKTIONIERT klar aktuell mobil einfach alles alles WIE SIE ES SICH WÜNSCHEN!
WIE SIE ES SICH WÜNSCHEN! Seit der Einführung von Praxissoftware vor über 25 Jahren haben wir immer ein offenes Ohr für unsere Anwender. Wir haben den 36.000 Ärzten und 75.000 Medizinischen Fachangestellten,
MehrMedizinischer Standard - die Sicht des Juristen 21. Heidelberger Heißes Eisen
Medizinischer Standard - die Sicht des Juristen 21. Heidelberger Heißes Eisen Referent: Dr. Wolfgang Popp Depré RECHTSANWALTS AG O 4, 13-16 (Kunststraße) 68161 Mannheim Tel.: +49 621 12078-0 Fax: +49 621
MehrTutorium Klinische Psychologie I. Fragen zur Ausbildung und rechtlichen Grundlagen in der Klinischen Psychologie
Tutorium Klinische Psychologie I Fragen zur Ausbildung und rechtlichen Grundlagen in der Klinischen Psychologie Fragen zur Ausbildung und rechtlichen Grundlagen in der Klinischen Psychologie Oswald David
MehrRechtsberatung durch Ingenieure
33. ordentliche Sitzung des Fachausschusses Baubetrieb und Bauwirtschaft des Fachbereichstages Ingenieurwesen Hochschule Bochum 07. bis 09.04.2010, Bochum Rechtsberatung durch Ingenieure Rechtsanwalt Jörn
MehrBund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung:
Die Berufsverbände der Hebammen: Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt Deutscher Hebammenverband e.v. (DHV), Karlsruhe - einerseits - sowie der GKV-Spitzenverband, Berlin -
MehrDR. MARC CHRISTOPH BAUMGART
DR. MARC CHRISTOPH BAUMGART RECHTSANWALT FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT RA Dr. Baumgart, Meierottostraße 7, 10719 Berlin Meierottostraße 7 10719 Berlin Telefon: 030 / 88 62 49 00 Telefax: 030 / 88 62 49 02
MehrICL. Zur Korrektur sehr hoher Fehlsichtigkeiten. www.euroeyes.de/icl. ab - 8 Dpt. ab + 3 Dpt. bis 6 Dpt.
ICL Zur Korrektur sehr hoher Fehlsichtigkeiten Kurzsichtigkeit Weitsichtigkeit Hornhautverkrümmung ab - 8 Dpt. ab + 3 Dpt. bis 6 Dpt. www.euroeyes.de/icl Was ist eine ICL? Die individuelle Lösung für Ihr
MehrHerrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe
MehrNeue Gerichtsentscheidungen zur Haftung des pharmazeutischen Unternehmers
Neue Gerichtsentscheidungen zur Haftung des pharmazeutischen Unternehmers Rechtsanwalt Herbert Wartensleben Fachanwalt für Medizinrecht Anwaltskanzlei Wartensleben Gut Gedau 1 52223 Stolberg Tel: 0 24
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrEmpfehlungen von Seiten des Haftpflichtversicherers
Empfehlungen von Seiten des Haftpflichtversicherers Interdisziplinäres Fachsymposium SUVA / SGTV 30. Juni 2011, Bern Übersicht Präventiv: Sorgfalt bei der Fallübernahme Versicherungsschutz Risk Management
MehrCloud Computing, M-Health und Datenschutz. 20. März 2015
CeBIT Hannover INDUSTRIAL USERS FORUM 20. März 2015 Dr. Andreas Splittgerber Olswang Germany LLP München Entwicklungen und Chancen dieser Technologien Health-Apps als lifestyle M-Health als mobile doctor
MehrWebseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen
Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder
MehrAnlage 9 zum Rahmenvertrag zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Interdisziplinären Frühförderstellen in Bayern Förderung und Behandlung von sinnesbehinderten
MehrDigitale Dokumentation und Patientenaufklärung
Digitale Dokumentation und Patientenaufklärung MHH EDV-Anwendungen im Hannover, 22.11.2006 Rechtsanwalt Dr. A. Wienke Wienke & Becker - Köln Überblick Grundlagen der Behandlungsdokumentation Grundlagen
MehrNovember 2013 Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG)
November 2013 Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) Präambel Die übrigen den Bewilligungsträgern obliegenden gesetzlichen,
MehrFreiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung
Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung 10. Deutscher Medizinrechtstag, 04.09.2009 1 Referent Steuerberater Michael Hieret, Mülheim an der Ruhr Fachberater
MehrÖffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden?
Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Dipl.-Jur. Julian Fischer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren DFN-Kanzlerforum,
MehrJugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen
MehrPro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche.
Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche. Sie können auf die medizinische und pflegerische Qualität
MehrImplantate Anwendung in unserer Praxis
PRAXIS DR. MED. DENT. SIEGFRIED MASLO, AUF DEM KLÜTERORT 20, 27798 HUDE Anwendung in unserer Praxis 20, 27798 Hude Seite 1 Lust auf schöne und natürliche Zähne? kommen der natürlichen Optik am nächsten.
MehrCARD STAR /medic2 und CARD STAR /memo3 Installation des USB-Treibers (Administrator-Tätigkeit) Stand 14.05.2014
CARD STAR /medic2 und CARD STAR /memo3 Installation des USB-Treibers (Administrator-Tätigkeit) Stand 14.05.2014 CARD STAR /medic2 und CARD STAR /memo3 sind mit folgenden Schnittstellen für den steuernden
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrMehr Spamschutz durch Open-Source-Lösungen. Rechtliche Aspekte: Wer darf filtern?
Mehr Spamschutz durch Open-Source-Lösungen Rechtliche Aspekte: Wer darf filtern? Rechtsanwalt Dr. Hendrik Schöttle Osborne Clarke, München Perspektive Open Source München 22.04.2008 Übersicht Wie kann
MehrNeue Patientenleitlinie zu Colitis Ulcerosa erschienen
Entzündliche Darmerkrankung wirksam behandeln Neue Patientenleitlinie zu Colitis Ulcerosa erschienen Berlin (15. November 2012) Über den aktuellen Wissenstand rund um die chronisch-entzündliche Darmerkrankung
Mehr1. Einleitung... 1 2. Abfrage des COON-Benutzernamens... 2 3. Ändern des Initial-Passwortes... 6 4. Anmelden an der COON-Plattform...
Seite 1 von 9 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 1 2. Abfrage des COON-Benutzernamens... 2 3. Ändern des Initial-Passwortes... 6 4. Anmelden an der COON-Plattform... 7 1. Einleitung Dieses Dokument beschreibt
Mehr