9 Gemeinde Stäfa Gemeindeversammlung der Gemeinde Stäfa Montag, 8. Dezember 2014, 20 Uhr Reformierte Kirche Stäfa Photovoltaik-Anlage auf dem Werkhof Töbeli
1 Liebe Stäfnerinnen und Stäfner Wir laden Sie freundlich ein zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung der Gemeinde Stäfa. Aus ökologischen und ökonomischen Gründen enthält das vorliegende Weisungsbüchlein nur die Zusammenfassungen der einzelnen Vorlagen. Die ausführlichen Versionen können Sie auf der Homepage der Gemeinde Stäfa (www.staefa.ch) herunterladen, oder Sie können diese anfordern mit dem Bestelltalon auf der hinteren Umschlagseite der Broschüre. Wir freuen uns, wenn Sie von Ihrem demokratischen Recht zur Mitgestaltung unserer Gemeinde möglichst zahlreich Gebrauch machen! Mit freundlichen Grüssen IM NAMEN DES GEMEINDERATES STÄFA Christian Haltner Gemeindepräsident Daniel Scheidegger Gemeindeschreiber Stäfa, 22. Oktober 2014
2 Gemeinde Stäfa Anträge des Gemeinderates 2 1 3 Budget 2015 Festsetzung Abendangebot Buslinie 950 Kredit 125 000 Franken für die Weiterführung Photovoltaik-Anlage Werkhof Töbeli Kreditabrechnung Aktenauflage Die Akten samt den behördlichen Anträgen liegen für die Stimmberechtigten ab Montag, 24. November 2014 in der Gemeindeverwaltung (Büro 201, 2. Stock, Akten- und Planauflage) zur Einsicht auf. Geschäftszeiten der Gemeindeverwaltung Montag bis Freitag, 8.30 bis 11.30 und 14.00 bis 16.30 Uhr am Montagabend bis 18.30 Uhr
3 Die Vorlagen im Überblick Gemeinde Stäfa 1 Antrag Budget 2015 Festsetzung 1. Das Budget 2015 der Gemeinde Stäfa (inkl. Abwasser, Abfallbeseitigung und Gemeindewerke) wird bei folgenden Schlussbeträgen festgesetzt: Laufende Rechnung: Aufwand Fr. 119 870 000.00 Ertrag Fr. 120 055 000.00 Ertragsüberschuss Fr. 185 000.00 Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen: Ausgaben Fr. 8 360 000.00 Einnahmen Fr. 1 450 000.00 Nettoinvestitionen Fr. 6 910 000.00 Investitionsrechnung Finanzvermögen: Ausgaben Fr. 140 000.00 Einnahmen Fr. 0.00 Nettoveränderung Fr. 140 000.00 2. Zur Deckung des Aufwandüberschusses der Laufenden Rechnung von 52 735 000 Franken wird bei der Annahme eines voraussichtlichen einfachen Staatssteuerertrags von 54 000 000 Franken eine Steuer von 98 Prozent (=52 920 000 Franken) erhoben. Der verbleibende Ertragsüberschuss von 185 000 Franken wird dem Eigenkapital gutgeschrieben. 3. Der Bezug der Steuern der Politischen Gemeinde, zusammen mit den Steuern der Kirchgemeinden, erfolgt in drei Raten mit Fälligkeitsterminen 1. Juni, 1. September und 1. Dezember, zahlbar innert 30 Tagen.
4 Die Vorlage in Kürze Der Gemeinderat beantragt für 2015 eine Erhöhung des Steuerfusses um 8 Prozentpunkte von bisher 90% auf 98%. Dadurch kann das Budget einen Ertragsüberschuss von 185 000 Franken ausweisen. Das 2012 vom Gemeinderat in Kraft gesetzte Sparpaket wird konsequent weitergeführt. Wegen der Folgen externer Einflüsse genügt dies aber nicht zur Entlastung des Haushalts. Mit dem beantragten Steuerfuss von 98% wird ein ausgeglichenes Budget erreicht, weil der prognostizierte Cashflow die Investitionen von 6,9 Mio. Franken deckt, wodurch ein weiterer Schuldenanstieg vermieden werden kann. Hohe Zusatzkosten zu Lasten Budget 2015: Die Kosten im Bereich Gesundheit werden ab 1.1.2015 massiv ansteigen. Der Grund dafür ist, dass die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich für das Jahr 2015 höhere Pflegetarife festgesetzt hat. Mit dem neuen Spitalfinanzierungsgesetz kommen seit 2012 die Kantone für die Spitäler auf. Im Gegenzug sind die Gemeinden aber seit 2011 allein für die Finanzierung der Pflege verantwortlich. Wenige Jahre nach der neuen Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden müssen die Gemeinden wesentlich mehr an die Langzeitpflege als vorher an die Akutspitäler bezahlen. Weitere externe Faktoren, die das Budget 2015 substantiell negativ belasten, sind vom Kanton verfügte Lohnerhöhungen bei den Lehrpersonen und eine Anhebung der Berechtigungsschwelle für die Unterstützung für Alleinerziehende mit Kleinkindern. Stäfa muss 2015 zudem rund 5,5 Mio. Franken Finanzausgleich bezahlen, 2,6 Mio. Franken mehr als noch im Vorjahr. Der Gemeinderat rechnet mit weiteren Kostensteigerungen in übertragenen Aufgabengebieten ebenso wie mit weiteren Kosten, welche von Bund und Kanton der Gemeinde zukünftig übertragen werden. Ausgeglichenes Budget notwendig, um weitere Verschuldung zu stoppen: Das Budget 2015 weist bei einem Aufwand von 119,8 Mio. Franken und einem Ertrag von 120 Mio. Franken einen Ertragsüberschuss von 185 000 Franken aus. Die aktuelle Beurteilung der Steuerentwicklung 2014 zeigt, dass der einfache Staatssteuerertrag rund 54 Mio. Franken betragen wird. Die Steuerprognose für das Budget 2015 basiert auf der Hochrechnung des laufenden Jahres. Durch die beantragte Erhöhung des Steuerfusses von bisher 90% um 8 Prozentpunkte auf 98% gestaltet sich das Budget 2015 ausgeglichen. Damit würde ein weiterer Anstieg der verzinslichen Schulden vermieden. Dies ist das erklärte Ziel des Gemeinderats im Bestreben, in den nächsten Jahren den Haushalt in ein nachhaltiges Gleichgewicht zu bringen und gleichzeitig ein absolutes Minimum an Investitionen für die Werterhaltung zu ermöglichen. Heute hat der Haushalt ein strukturelles Problem, indem pro Jahr mindestens 4 Mio. Franken fehlen. Dieses Defizit muss geschlossen werden können.
5 Kein Schuldenabbau: Ende 2014 wird Stäfa rund 65 Millionen Franken verzinsliche Darlehen in der Bilanz ausweisen. Trotz beantragter Steuererhöhung ist kein Schuldenabbau möglich. Im Budget 2015 wird der vom Gemeinderat bereits 2011 verfügte Investitionsstopp weiterhin konsequent umgesetzt. Der budgetierte Cashflow muss mindestens die Investitionen decken (Selbstfinanzierungsgrad 100%). Der Finanzplan zeigt mittelfristig jedoch einen jährlichen Investitionsbedarf, der höher ist als der ausgewiesene Cashflow. Ein Schuldenabbau wird, sollten die Investitionen in den kommenden Jahren wie geplant umgesetzt werden, ohne Wachstum des einfachen Staatssteuerertrags noch schwieriger werden. Sparkurs wird weitergeführt: Der Gemeinderat hat weiter entschieden, in folgenden vier Handlungsfeldern seine Aktivitäten zu verstärken: 1. Desinvestitionen zur Finanzierung von grösseren, steuerfinanzierten Investitionsvorhaben. 2. Ausgliederung oder Verkauf von Fachbereichen oder Gemeindediensten. 3. Weiterführung des Sparkurses, Effizienzsteigerungen in wirtschaftlicher und qualitativer Hinsicht in allen Geschäftsprozessen. 4. Mehreinnahmen durch höheren Steuerertrag. Für den Gemeinderat steht der mittelfristige Ausgleich und die Entschärfung der stark angespannten Haushaltslage im Vordergrund. Es muss mittelfristig möglich sein, die Investitionen wieder auf der eigentlich notwendigen Höhe tätigen zu können und Spielraum für kommunale Projekte wie die Arealentwicklung «Frohberg» zu schaffen. Nach Auffassung des Gemeinderats ist dieses Ziel nicht zu realisieren, ohne die Ertragsseite zu stärken. Darum schlägt der Gemeinderat heute eine Erhöhung um 8 Prozentpunkte vor, in der Überzeugung, dass dieser neue Steuerfuss auf längere Sicht hinaus ausreichend sein dürfte. Würde in dieser Zeit eine noch bessere Haushaltlage erreicht, würden Schulden abgebaut oder allenfalls der Steuerfuss gesenkt.
6 2 Antrag Weiterführung Abendangebot Buslinie 950 Kreditbewilligung 1. Die Angebotserweiterung der Buslinie 950 (ab 20 Uhr bis Betriebsschluss ZVV) wird ab Fahrplanwechsel Dezember 2015 unbefristet weitergeführt. 2. Die Gemeinde trägt die Kosten der Angebotserweiterung. Diese betragen bei Beschlussfassung jährlich 125 000 Franken und verändern sich gemäss Vertrag mit dem ZVV. 3. Der Gemeinderat wird ermächtigt, für die Angebotserweiterung mit dem ZVV einen entsprechenden Vertrag abzuschliessen. 4. Der Gemeinderat kann die Einstellung der Angebotserweiterung der Buslinie 950 beschliessen, wenn die Einsteigerfrequenzen unter jene des Jahres 2013 (Einsteiger pro Kurs von Montag bis Freitag: 5,0; Einsteiger pro Kurs am Samstag: 6,9) sinken sollten. Die Vorlage in Kürze Die Buslinie 950 verbindet ab Bahnhof Stäfa die Gemeinden Stäfa und Oetwil am See. Wegen der Einstellung der Linie 945 per Fahrplanwechsel Dezember 2010 änderte der ZVV die Streckenführung der Linie 950 zwischen Oetwil und Stäfa. Der Bus fährt seitdem durch die Gebiete Rain und Binz, allerdings nur bis 20 Uhr. Aufgrund von zahlreichen Reaktionen aus der Bevölkerung regten im Jahr 2011 die Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland (VZO) eine Angebotserweiterung an. Diese umfasst den Halbstundentakt ab Bahnhof Stäfa von Montag bis Freitag (am Samstag im Stundentakt) jeweils ab 20 Uhr bis Betriebsschluss ZVV. Das Zusatzangebot ist auf die S7 nach Zürich ausgerichtet. Da dem ZVV keine Mittel für Angebotserweiterungen am rechten Zürichseeufer zur Verfügung standen, musste die Gemeinde Stäfa die Kosten für ein solches Zusatzangebot übernehmen. Für das erste Versuchsjahr (Dezember 2011 bis Dezember 2012) bewilligte der Gemeinderat Stäfa in eigener Kompetenz einen Kredit von 96 000 Franken. Der Fortsetzung des Angebots stimmte die Gemeindeversammlung am 3. Dezember 2012 zu und bewilligte einen wiederkehrenden Kredit von jährlich 120 000 Franken. Dieser Kredit läuft Ende 2015 aus, weshalb nun über Fortführung oder Einstellung des Zusatzangebots zu entscheiden ist.
7 Der ZVV übernimmt ein Busangebot nur dann, wenn durchschnittlich 10 Einsteiger pro Kurs nach einer Einführungs- und Versuchszeit von mindestens vier Jahren festzustellen sind. Beide Bedingungen sind heute noch nicht erfüllt. Gemäss Angaben der VZO betrugen 2012 und 2013 die durchschnittlichen Einsteigerfrequenzen pro Kurs von Montag bis Freitag 5,0, am Samstag 6,9. Damit hat die Benutzung des Abendangebots am Samstag mit rund 20% deutlich zugenommen, wogegen die Benutzerfrequenzen unter der Woche gleich geblieben sind. Für 2014 wird eine Zunahme gemäss allgemeinem Mobilitätswachstum (ca. 3%) erwartet. Das Zusatzangebot für die Buslinie 950 soll nun unbefristet fortgesetzt werden. Der Gemeinderat steht grundsätzlich uneingeschränkt zur Förderung des öffentlichen Verkehrs, jedoch muss eine minimale Wirtschaftlichkeit gegeben sein. Für den Gemeinderat stellen die Einsteigerfrequenzen der Jahre 2012 und 2013 darum einen unteren Schwellenwert für die Weiterführung des Abendangebots dar. Sollten sie zukünftig schlechter werden, wäre die Aufrechterhaltung des zusätzlichen Busangebots aus seiner Sicht weder wirtschaftlich noch ökologisch zu rechtfertigen. Der Antrag an die Gemeindeversammlung sieht darum eine Ermächtigung des Gemeinderats vor, wonach dieser das Abendangebot einstellen kann, wenn die Benutzerfrequenzen zurückgehen sollten. 3 Antrag Photovoltaik-Anlage Werkhof Töbeli Kreditabrechnung 1. Die Bauabrechnung über den Neubau der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Werkhofs Töbeli im Betrag von Fr. 200 814.05 wird genehmigt. Die Vorlage in Kürze Im Jahr 2011 wurde ein Kredit von 230 000 Franken für die Erstellung einer Photovoltaik-Anlage genehmigt. Die Bauarbeiten wurden im Sommerhalbjahr 2012 ausgeführt. Nun liegt die Bauabrechnung zur Abnahme vor. Sie schliesst bei Geamtausgaben von Fr. 200 814.05 mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 29 185.95 ab.