Für NWE ungeeignete Flächen in der bisherigen Flächenkulisse

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Transkript:

Anlage 1 Für NWE ungeeignete Flächen in der bisherigen Flächenkulisse 1. Offene oder renaturierungsfähige Moorflächen Im NWE-Portal 1 sind in vielen Fällen Moorflächen als NWE-Flächen dargestellt, in denen nach den Schutzzielen laut FFH-Gebietsmeldungen, NSG-Verordnungen oder abgestimmten Managementplänen gerade keine natürliche Waldentwicklung stattfinden darf, sondern ein unbewaldeter Zustand erhalten oder wiederhergestellt werden soll. Ein Beispiel ist das NSG Bissendorfer Moor (FFH-Gebiet 096). Es handelt sich um eines der wertvollsten und noch am besten erhaltenen Hochmoore in Niedersachen. In den vergangenen 40 Jahren haben behördliche und insbesondere ehrenamtliche Naturschützer kontinuierlich mit sehr aufwendigen Arbeiten zum Grabenaufstau und zur Beseitigung junger aufwachsender Gehölze eine große unbewaldete Moorfläche im Zentrum des Gebietes erhalten. Seit 2012 läuft hier ein LIFE+ Projekt, mit dem vor allem eine großflächige Wiedervernässung erreicht werden soll. Es ist das bislang zweitgrößte Naturschutz-Projekt aus dem LIFE+ Programm der EU in Deutschland. 2 Bissendorfer Moor Im NWE-Portal sind die unbewaldeten Moorflächen, die bisher erhalten werden konnten und in Zukunft vergrößert werden sollen, als Flächen zur natürlichen Waldentwicklung dargestellt und angerechnet, was vollkommen den Naturschutzzielen im FFH-Gebiet und NSG widerspricht. Das gilt zum großen Teil ebenfalls für die im Portal dargestellten Moorwaldflächen, da auch der sekundäre Moorwald durch Wiedervernässung und Pflegemaßnahmen zurückgedrängt werden soll. Auszug aus dem NWE-Portal. Schwarz: bisher waldfrei (Sukzession), türkis: Moorbirke, grau: Waldkiefer. Die große schwarze NWE- Fläche liegt im unbewaldeten Kern des Moores (s. Foto oben). 1 http://www.nw-fva.de/nwe5ip/main.jsp?cont=map.jsp 2 http://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/naturschutz/foerderprogramme/life/hannoversche_moorgeest/life_projekt/life-projekthannoversche-moorgeest-112310.html

Ein weiteres Beispiel ist das NSG Krähenmoor I (NSG Krähenmoorgraben) bei Nienburg. Das Krähenmoor steht laut niedersächsischem Moorschutzprogramm in der Rangliste der wertvollsten Moore Niedersachsens an fünfter Stelle. Bei einer Größe von ca. 230 ha sind 180 ha im Eigentum der Landesforsten. Das Moor ist durch Entwässerungen geschädigt, was zum großflächigen Aufkommen von Kiefern und Birken führt. Im Moor finden aber umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen statt, bei dem Gehölze beseitigt, Entwässerungsgräben durch Kammerung aufgestaut und Hauptentwässerungsgräben aus dem Moor heraus verlegt werden. Ziel ist die Vergrößerung und Wiederherstellung der unbewaldeten Moorfläche. 3 Renaturierung durch Kammerung und Aufstau im Krähenmoor Der Kernbereich des Moores, der durch Renaturierungen waldfrei werden soll oder bereits waldfrei ist, ist laut NWE-Portal aber zur natürlichen Waldentwicklung vorgesehen. Dies ist fachlich völlig widersinnig. Auszug aus dem NWE-Portal. Grau: Waldkiefer, türkis: Moorbirke. Auf den großen dargestellten Waldkiefer-Flächen im Südosten des NSG finden die im Foto oben abgebildeten Wiedervernässungen statt. Das NWE-Portal enthält zahlreiche weitere Hochmoorflächen, die einer natürlichen Waldentwicklung überlassen und als solche angerechnet werden sollen, obwohl die Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensraumtypen der offenen Moorflächen Naturschutzziel ist: 3 https://www.landesforsten.de/kraehenmoor.2133.0.html

Name Koordinaten NSG Ahlen-Falkenberger Moor, Halemer/Dahlemer See 8.7946:53.7157 NSG Bissendorfer Moor 9.6798:52.5008 NSG Gellener Torfmöörte 8.3125:53.1901 NSG Großes Moor 10.6545:52.6015 NSG Hemelsmoor 9.2174:53.2461 NSG Hemslinger Moor 9.5775:53.1050 NSG Krähenmoor 9.3049:52.6496 NSG Ochsenweide 7.5818:53.6193 NSG Otternhagener Moor 9.5716:52.5112 NSG Rehburger Moore (Buchholzmoor und Kreuzholzmoor) 9.2424:52.5173 Diese Auflistung ist nur exemplarisch und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. In der Summe handelt es sich um erhebliche Anteile der NWE-Flächen im Bereich der rund 6000 ha umfassenden Baumartengruppen Weichlaubbäume, Kiefer und Sukzessionsfläche. 2. Andere unbewaldete Flächen, die aus Naturschutzgründen offen gehalten werden müssen Das NWE-Portal enthält außer Mooren weitere NWE-Flächen, auf denen eine Waldentwicklung aus Naturschutzsicht nicht erwünscht und schädlich ist. Ein Beispiel sind unbewaldete Lebensräume u.a. der gefährdeten Arten Geburtshelferkröte und Kammmolch im FFH-Gebiet 122 (Salzgitterscher Höhenzug). Beide Amphibienarten benötigen besonnte Laichgewässer. Der Lebensraum der Geburtshelferkröte muss außerdem aus sonnenexponierten Hängen mit lückiger oder fehlender Vegetation und reichlich Versteckmöglichkeiten bestehen. Der Erhaltungs- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet sieht deshalb vor, die Lebensräume dieser Arten im Gebiet dauerhaft waldfrei zu erhalten. Trotzdem wurden diese für die Schutzziele wichtigen Offenlandbiotope als NWE-Flächen ausgewiesen (Koordinaten u.a. 10.4298:51.9842). Links: Maßnahmenplanung für das NSG Barley (Teil des FFH-Gebiets 122) aus dem Erhaltungs- und Entwicklungsplan (E+E-Plan). Die hellblauen, blaugrauen und roten Flächen sollen durch regelmäßiges Entfernen aufkommender Gehölze dauerhaft waldfrei gehalten werden. Außerdem soll im Schutzgebiet das Nadelholz aktiv zurückgedrängt werden. Rechts: Auszug aus dem NWE-Portal. Die wichtigen Amphibienlebensräume (Teil der schwarzen und türkisen Flächen) sollen der Waldsukzession überlassen werden, die 55jährigen Fichtenbestände (blau) sollen als Hotspots und Habitatbäume erhalten bleiben.

Ähnliche Widersprüche zu den Naturschutzzielen gibt es zum Beispiel bei NWE-Flächen nahe der Grube Fortuna im gleichen FFH-Gebiet. Vergleichbare Fälle sind seltener als NWE-Flächen in unbewaldeten Hochmooren. Auch dieses Beispiel zeigt aber, dass die NWE-Kulisse unzureichend mit den Naturschutzzielen abgestimmt ist. Dies ist besonders unverständlich, da die Niedersächsischen Landesforsten ja die Naturschutzfachplanungen (Managementpläne, E+E-Pläne, Bewirtschaftungspläne) in den FFH-Gebieten auf ihren Flächen selbst erstellen. 3. Bestände gebietsfremder Baumarten Eine natürliche Waldentwicklung setzt eine Naturnähe der entsprechenden Waldbestände voraus. Insofern ist es nicht nachvollziehbar, dass eine große Zahl der neu für die NWE-Kulisse ausgewählten Parzellen aus gebietsfremden Baumarten besteht. In vielen Fällen sind Bestände zum Beispiel mit Lärche oder Douglasie als Hauptbaumart für NWE vorgesehen. Hierzu gehören im weiteren Sinne auch Fichtenbestände außerhalb des Harzes. Zwar gibt es auch autochthone Fichtenvorkommen im westlichen Harzvorland sowie im östlichen Tiefland (v.a. Lüneburger Heide). Hier kam die Fichte aber wahrscheinlich immer nur als eine Mischbaumart in anderen Waldgesellschaften vor. 4 Da Fichten in den NWE-Flächen als Mischbaumart oder eingeschlossene Reinbestände unvermeidlich ohnehin weit mehr als erwünscht beteiligt sind, ist es nicht sinnvoll, Fichtenbestände darüber hinaus als NWE-Flächen auszuweisen. Hotspot - und Habitatbaumflächen mit gebietsfremden Gehölzarten als Hauptbaumart einschließlich Fichte sollten deshalb gestrichen werden. Ausgenommen sind Bestände, die zwingend zur Arrondierung geeigneter Flächen benötigt werden, was vor allem bei rundum eingeschlossenen Beständen oder bei Beständen, die nur durch Befahren der NWE-Flächen erreicht werden können, der Fall ist. Ausnahmen können auch bei echten Habitatbäumen, z.b. sehr alten Bäumen, gemacht werden. Es mag Fälle geben, wo es sinnvoll ist, auch jüngere Nadelholzbestände ungestört zu lassen, z.b. wenn hier aktuell gefährdete Vogelarten brüten. Dies ist aber eine Maßnahme des Artenschutzes für den möglicherweise nur begrenzten Zeitraum, an dem sich der Brutplatz an diesem Ort befindet. Eine Ausweisung als NWE-Fläche, die auf eine dauerhafte natürliche Entwicklung angelegt ist, ist für diesen Fall nicht das richtige Mittel. Beispiele für Fälle, die aus der NWE-Kulisse gestrichen werden sollten, sind: 4 http://www.nlwkn.niedersachsen.de/download/50159 S. 4

Hauptbaumart Koordinaten Alter Bergahorn 9.4928:52.5569 54 Bergahorn 5 9.4901:52.5577 36 Douglasie 7.8754:52.9358 34 Douglasie 7.8885:53.5439 33 Douglasie 7.9547:52.8983 32 Douglasie 8.1131:52.1602 33 Douglasie 8.3957:53.0041 41 Douglasie 8.3966:53.0043 41 Douglasie 9.6444:51.4752 35 Douglasie 9.7485:51.4328 33 Douglasie 10.2482:52.9862 39 Douglasie 10.5360:52.8579 43 Douglasie 10.5364:52.8580 43 Douglasie 10.8372:53.1155 12 Douglasie 11.0004:53.3084 48 Douglasie 11.1713:53.0136 96 Douglasie 11.2178:53.0245 29 Europäische Lärche 9.4498:51.6567 72 Europäische Lärche 9.4633:52.2826 73 Europäische Lärche 9.4777:51.7943 52 Europäische Lärche 9.4785:51.7776 67 Europäische Lärche 9.5767:52.1788 50 Europäische Lärche 9.7383:51.9142 84 Europäische Lärche 9.9357:51.8418 54 Europäische Lärche 10.0019:51.4676 33 Europäische Lärche 10.0041:51.4679 33 Europäische Lärche 10.1028:52.4263 39 Europäische Lärche 10.5658:53.0488 61 Europäische Lärche 10.5688:51.6056 34 Europäische Lärche 10.7055:52.3718 58 Fichte 7.6196:53.5970 52 Fichte 8.1027:52.1602 54 Fichte 8.1173:52.1733 80 Fichte 8.3966:53.0031 65 Fichte 8.8746:52.7569 60 Fichte 8.8920:52.7467 40 Fichte 8.9949:53.4196 50 Fichte 8.9972:53.4168 57 Fichte 9.0259:52.7800 47 Fichte 9.0360:52.1507 56 Fichte 9.2671:53.2310 42 Fichte 9.3761:53.1143 43 Fichte 9.4628:51.7488 49 Fichte 9.4649:51.7484 49 Fichte 9.4768:51.8835 88 Fichte 9.4784:51.7785 67 Fichte 9.4828:51.7499 72 Fichte 9.5096:52.4939 69 5 Der Bergahorn ist im niedersächsischen Tiefland nicht heimisch und stellt in Eichen-Lebensraumtypen außerdem eine beeinträchtigende Schattbaumart dar. Fichte 9.5453:51.8099 41 Fichte 9.5490:52.0957 64 Fichte 9.5524:51.7765 77 Fichte 9.5598:53.0742 34 Fichte 9.5622:51.7564 77 Fichte 9.5760:52.1800 69 Fichte 9.5763:51.7702 45 Fichte 9.5854:52.9338 62 Fichte 9.5966:53.0338 85 Fichte 9.5974:51.7738 71 Fichte 9.5981:51.7892 51 Fichte 9.6066:51.7716 40 Fichte 9.6102:51.7705 40 Fichte 9.6152:51.7175 54 Fichte 9.6281:52.1235 31 Fichte 9.6301:52.1235 63 Fichte 9.6415:51.6964 81 Fichte 9.6527:51.5220 76 Fichte 9.6575:51.5210 58 Fichte 9.6800:51.7128 84 Fichte 9.6869:51.7654 54 Fichte 9.6917:51.3392 53 Fichte 9.6933:51.9162 6 Fichte 9.6966:51.3813 16 Fichte 9.7002:51.4436 81 Fichte 9.7108:51.7356 20 Fichte 9.7261:51.3276 58 Fichte 9.7271:51.8750 26 Fichte 9.7328:51.9042 36 Fichte 9.7341:51.7213 53 Fichte 9.7379:51.9152 37 Fichte 9.7759:51.9194 53 Fichte 9.8187:51.6763 67 Fichte 9.8190:51.6765 67 Fichte 9.8352:53.3889 16 Fichte 9.8810:53.1478 94 Fichte 10.0928:52.4210 43 Fichte 10.1728:52.9526 39 Fichte 10.1765:52.9856 41 Fichte 10.1886:52.6254 49 Fichte 10.2112:53.0923 48 Fichte 10.2451:53.3044 39 Fichte 10.2455:53.3044 39 Fichte 10.2466:53.3037 47 Fichte 10.2467:53.3036 47 Fichte 10.2580:52.7837 63 Fichte 10.2742:52.7645 49 Fichte 10.2953:52.7769 72 Fichte 10.3088:52.7843 47 Fichte 10.3233:53.0076 52 Fichte 10.3249:51.6547 58 Fichte 10.3297:53.0053 51 Fichte 10.3506:53.0850 61

Fichte 10.4167:52.5732 56 Fichte 10.4286:51.9856 55 Fichte 10.4306:51.9852 57 Fichte 10.4317:51.9930 43 Fichte 10.4745:53.3238 43 Fichte 10.4882:53.3178 71 Fichte 10.5308:52.8614 50 Fichte 10.5310:52.8613 50 Fichte 10.5375:52.8572 62 Fichte 10.5376:52.8573 62 Fichte 10.5377:52.8606 66 Fichte 10.5378:52.8599 66 Fichte 10.5765:53.1056 94 Fichte 10.5766:53.1057 94 Fichte 10.5845:51.5849 34 Fichte 10.7094:52.3729 73 Fichte 10.7146:52.6765 79 Fichte 10.7265:52.4420 61 Fichte 10.7290:52.6707 28 Fichte 10.8196:52.3854 78 Fichte 10.8376:53.1155 54 Fichte 10.8444:52.1717 54 Fichte 10.8463:53.2008 59 Fichte 10.8513:53.1316 62 Fichte 10.9068:52.4534 0 Fichte 11.0006:53.3074 33 Fichte 11.0021:53.3086 37 Fichte 11.0233:52.2673 58 Fichte 11.0336:52.2692 42 Fichte 11.0396:52.2625 41 Fichte 11.0660:53.0288 57 Fichte 11.1736:53.0114 41 Fichte 11.2809:53.0662 39 Gr.Küstentanne 7.5455:53.5895 33 Hemlockstanne 9.6267:51.5485 37 Japan Lärche 7.5918:53.6316 76 Japan Lärche 8.0886:53.2186 53 Japan Lärche 8.1401:52.9249 34 Japan Lärche 8.8472:52.8283 60 Japan Lärche 8.8813:52.7563 55 Japan Lärche 9.2967:52.6506 52 Japan Lärche 9.3094:52.6553 53 Japan Lärche 9.4599:52.2810 72 Japan Lärche 9.4881:52.4431 58 Japan Lärche 9.5996:51.7883 50 Japan Lärche 10.3447:53.0685 50 Japan Lärche 10.4896:53.3186 50 Japan Lärche 10.7429:53.2776 68 Japan Lärche 11.0019:53.3095 44 Lebensbaum 8.8925:52.7461 15 Omorikafichte(=serb.) 9.7518:51.6202 55 Sitkafichte 7.5805:53.6193 46 Sitkafichte 7.5928:53.6312 68 Sitkafichte 8.9694:53.5048 61 Sitkafichte 8.9697:53.5047 61 Sitkafichte 9.2151:53.2413 25 Sitkafichte 9.3079:52.6446 55 Sitkafichte 9.3548:53.1028 50 Sitkafichte 9.3557:53.1031 50 Sitkafichte 9.3761:53.1387 54 Sitkafichte 9.5325:53.0791 47 Sitkafichte 9.5365:53.0766 46 Sitkafichte 9.5845:51.7666 0 Sitkafichte 9.7502:51.6198 42 Weißerle 9.8038:51.7046 66 Sitkafichte 10.4898:53.3180 50 Sitkafichte 10.6034:52.9764 47 Sitkafichte 11.0606:53.0267 53 Weißerle 9.8087:51.7004 66 Weißerle 9.8104:51.6984 66 Weißerle 9.8112:51.6979 66 Weißerle 9.8127:51.6956 66 Weißerle 9.8133:51.6943 66 Weißerle 9.8139:51.6946 66 Weißerle 9.8153:51.6901 66 Weißtanne 7.5706:53.5206 57

4. Junge Altersklassenbestände In zahlreichen Fällen sind junge Altersklassenbestände als NWE-Flächen ausgewiesen. Drei Beispiele unter sehr vielen sind 41jährige Buchenbestände im Lohn [10.5670:53.0526], 44jährige Buchenbestände im Elm [10.7471:52.2060] und 48jährige Buchenbestände im Großen Deister [9.5977:52.1659]. Links: NWE-Fläche im Lohn, Landkreis Uelzen. Dieser Altersklassenwald aus 41jährigen Buchen weist eine naturferne Struktur auf, selbst einzelne Überhälter fehlen fast völlig. Rechts: Naturwald Meinsberg, Großer Deister. Bereits in den vor der Jahrhundertwende ausgewiesenen Naturwäldern sind Jungbestände im großen Umfang einbezogen, so dass es nicht sinnvoll ist, dass als NWE-Flächen ohne zwingenden Grund jetzt zahlreiche weitere solcher Bestände ausgewählt wurden. Gemessen an natürlichen Verhältnissen sind jüngere Bestände in der NWE-Kulisse ohnehin schon überrepräsentiert. Durch altersgemischte Bestände oder junge Altersklassenbestände, die zwingend als Arrondierung von NWE-Flächen einbezogen werden müssen (z.b. eingeschlossene Flächen), sind auch bei den neu hinzugekommenen Flächen hinreichend jüngere Bestände repräsentiert. Es ist nicht zielführend, dass darüber hinaus junge Altersklassenbestände einbezogen sind, die für die Naturschutzziele Zulassen von großen Baumdimensionen, von großdimensioniertem Totholz und von Altersphasen des Waldes keinen Vorteil bringen und die außerdem keine naturnahe Struktur aufweisen. 5. Durch Großschirmschläge und flächige Zielstärkennutzungen zerstörte Bestände Ein großer Teil der älteren Buchenwälder in den Landesforsten ist in Folge starker, flächenhafter Auflichtungen durch Holznutzungen in Altbeständen erheblich beeinträchtigt. Unter den verbliebenen älteren Bäumen hat sich meist eine flächige Buchen-Verjüngung eingestellt. Soweit nur noch wenige Überhälter erhalten wurden, sind diese Bäume Sonne und Wind schutzlos ausgesetzt und haben nur noch eine geringe Lebenserwartung. Die typische Bodenflora des Waldes ist in den flächenhaft aufgelichteten Beständen weitgehend verschwunden. Der Wald ist durch Rückegassen mit meist nur 20 m Abstand segmentiert und durch Befahren geschädigt. Solche durch Großschirmschläge und flächige Zielstärkennutzungen zerstörten Bestände sind als NWE-Flächen ungeeignet. Aus der mehr oder weniger flächenhaften Verjüngung entstehen neue Altersklassenwälder mit naturferner Struktur, so dass die Bestände mindestens in diesem Jahrhundert keine naturnahen Wälder mehr werden können. 7

Eines von vielen möglichen Beispielen sind drei Abteilungen nördlich des Naturwalds Meinsberg im Großen Deister (9.4994:52.2287). Hier dominieren rund 30jährige Buchen, die nach großflächiger Abholzung der Altbestände aufgekommen sind. Früherer Altbestand ist nur noch mit spärlichen Überhältern vertreten und in weiten Bereichen ganz fehlend. Diese Prozessschutzfläche ist für eine natürliche Waldentwicklung sehr wenig geeignet. Links: Ausschnitt aus der Betriebskarte. Oben die Abteilungen 2183a, 2117a, 2015a. Rechts: Auszug aus dem NWE-Portal, in dem diese Abteilungen als NWE-Flächen abgegrenzt werden (nachträgliche rote Markierung). Ansichten aus den als NWE-Fläche ausgewählten Abteilungen 2017 (links) und 2183 (rechts). Nach großflächigen Nutzungen der Altbestände sind nur noch wenige Überhälter vorhanden, es herrschen rund 30jährige Jungbestände vor. 6. Kleinstflächen, die nicht dauerhaft im Gelände identifiziert werden können Ein erheblicher Teil der NWE-Kleinstflächen, insbesondere in der untersten Größenklasse zwischen 0,3 und <1,0 ha (insgesamt ca. 850 ha), kann realistisch gesehen nicht dauerhaft zuverlässig gesichert werden. Denn diese Flächen befinden sich oft mitten im Bestand, ohne dass Orientierungspunkte im Gelände bestehen. Es ist auch nicht vorgeschrieben, dass diese nutzungsfreien Flächen markiert werden. Selbst wenn die Bestände sich heute von den umliegenden Flächen deutlich abheben sollten, ist dies nach einigen Jahrzehnten nicht mehr unbedingt der Fall. Letztlich handelt es sich um den Schutz von Gruppen einzelner Habitatbäume, was auf ganze Fläche stattfinden sollte und Teil einer naturgemäßen Waldbewirtschaftung ist. Solche Kleinstflächen, die nicht anhand einer exponierten Lage oder ähnlichem auf Dauer eindeutig wiederauffindbar sind, sollten, um als NWE-Flächen gesichert und angerechnet werden zu können, sinnvoll arrondiert werden. Alternativ können die schutzwürdigen Bäume auch markiert und bis zu ihrem natürli- 8

chen Ende erhalten werden. Diese Bäume können dann als Habitatbäume nach LÖWE angerechnet werden. Auszug aus dem NWE-Portal (NSG Saupark). Allein auf diesem Kartenaussschnitt befinden sich neun NWE-Flächen mit <1 ha Größe, die zum Teil schon heute kaum im Gelände auffindbar sind 7. Flächen mit bleibenden Nutzungen, die NWE ausschließen Ein Beispiel im Fuhse-Auwald bei Uetze, Region Hannover (FFH-Gebiet 303) zeigt, dass die NWE- Kulisse offenbar noch nicht hinreichend auf nicht vereinbare Nutzungen geprüft wurde. In diesem FFH-Gebiet ist eine große NWE-Fläche in einen Friedwald gelegt worden, was einer natürlichen Waldentwicklung im Sinne des NWE-Konzepts entgegensteht (u.a. Entnahme von Habitatbäumen und Totholz zur Verkehrssicherung auf der ganzen Fläche nötig). Links: Auszug aus dem NWE-Portal (größere NWE-Fläche im Nordwesten in gelb. Rechts: Abgrenzung des Friedwaldes in rot. (Aus Managementplan 2008) 7. Fazit Aus der NWE-Kulisse wieder entfernt werden sollten: Moorflächen, auf denen laut Schutzzielen (FFH, NSG) ein unbewaldeter Zustand erhalten oder wiederhergestellt werden soll. Andere unbewaldete Flächen, die laut Schutzzielen, z.b. aus Artenschutzgründen, offen gehalten werden sollen. 9

Bestände aus gebietsfremden Baumarten (sofern nicht für die Arrondierung von NWE- Flächen nötig, vor allem bei eingeschlossenen Flächen). Junge Altersklassenbestände (sofern nicht für die Arrondierung nötig). Durch Großschirmschläge und flächige Zielstärkennutzungen zerstörte Bestände. Kleinstflächen, die nicht dauerhaft im Gelände identifiziert werden können. Flächen mit bleibenden Nutzungen, die NWE ausschließen (z.b. Friedwald). 10