BERLINER ERKLÄRUNG vom 01.07.2014



Ähnliche Dokumente
Herzlich Willkommen Ihr

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen

Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

1. Pflegestärkungsgesetz (5. SGB XI-ÄndG) Mechthild Rawert, MdB, Berichterstatterin für Pflege der AG Gesundheit

1. Tischdiskussionsrunde: Was sind aus Ihrer Sicht die Probleme in der Pflege?

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung

Rechtzeitig vorsorgen damit Sie später gut umsorgt werden

stationär Insgesamt Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt

Gute Besserung für ganz Bayern! So machen wir Gesundheit und Pflege zukunftssicher.

UMFRAGE II. QUARTAL 2014

Pflegebe- dürftige. Beschäftigte/ Ehrenamt. Pflege. Kommission Soziale Selbstverwaltung - Sozialpolitik 20. April

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler

1. KISS-Zusammenkunft Kanton Zürich

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen.

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt.

Nicht über uns ohne uns

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.

Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche.

Der Weg zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Eine Ausbildung für alle? Was Generalistik bedeutet Ulrich Söding, Vivantes Netzwerk für Gesundheit

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

PRESSEGESPRÄCH. mit. LT-Präs. KommR Viktor SIGL

Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder!

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015

GUTE PFLEGE. Darauf kommt es an DIE PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE

Pflegestärkungsgesetz I -

Pflege ein großes Thema...

Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege

Pflegeleistungen 2015

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.

Rund ums Thema Pflegestufen

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer Stand

KitaStar 2015 Kita forscht!

Die Pflegelücke wird immer größer Mit AXA bieten Sie staatlich geförderten Schutz.

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Pflege Soziales

Hermann Gröhe Bundesminister Mitglied des Deutschen Bundestages Rochusstraße 1, Bonn Bonn

Pflege im Jahr Pflege

Arbeitsbedingungen in der krankenhäuslichen Pflege in Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden

Geänderte rechtl. Rahmenbedingungen. Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG) Pflegestärkungsgesetze. Schwerpunkte des 1. PSG

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz

Gute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U.

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Weiterentwicklung des Pflegesystems in dieser Wahlperiode aus Sicht des BMG

Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Geschäftsführer Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE

DIE SOZIALVERSICHERUNG

Das erste PflegeStärkungsgesetz

Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall. Ich vertrau der DKV MIT DEN MASSGESCHNEIDERTEN KOMBIMED-PFLEGETARIFEN DER DKV

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

SIE KÖNNEN PROFITIEREN! VON MEINEM ALTER UND MEINER PRAXISERFAHRUNG. Sie suchen Fachkräfte? Chancen geben

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß

Pflege in Deutschland und Hessen ein Vergleich

Attraktiv und wirkungsvoll unsere Leistungen für Arbeitgeber

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005

Leistungen für Demenzpatienten

DAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH

Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

3. Welcher Bedarf an Pflegekräften in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen

BEVÖLKERUNGS- UND UNTERNEHMERBEFRAGUNG»VERMÖGENSTEUER UND EIGENTUM«

Dienlichen Berufspraxis Einführung

Charta zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001

Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab:

Freiräume ohne schlechtes Gewissen

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)

Kundenbefragung als Vehikel zur Optimierung des Customer Service Feedback des Kunden nutzen zur Verbesserung der eigenen Prozesse

Im Prüfungsteil Mündlicher Ausdruck sollen Sie zeigen, wie gut Sie Deutsch sprechen.

Ärzte befürchten Engpässe bei der Patientenversorgung

Der demografische Wandel und seine Folgen für den Arbeitsmarkt in NRW

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

I N F O R M A T I O N

Vorstellung zur Abschlussarbeit zur Lehrerin für Pflegeberufe im März 1998:

Pflegeplatzvermittlung kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression

allensbacher berichte

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege

Evaluierung der Gründungswerkstatt Deutschland (GWD) Die wesentlichen Ergebnisse der Befragung von 5 Zielgruppen!

Die Entwicklung der Pflegebedürftigen in Thüringen bis 2020

Was bringt die Pflegereform?

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Transkript:

1 2 3 4 5 6 7 TAGUNG DER GESUNDHEITSPOLITISCHEN SPRECHER DER CDU-/CSU-LANDTAGSFRAKTIONEN IN BERLIN 30. Juni bis 1. Juli 2014 BERLINER ERKLÄRUNG vom 01.07.2014 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Präambel Die demografische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland muss in den kommenden Jahren zu einem noch stärkeren Engagement von Bund, Ländern und der Gesellschaft in der Pflegelandschaft führen. Die Prognosen zeigen deutlichen Handlungsbedarf: In seinem 2010 veröffentlichten Bericht Demografischer Wandel in Deutschland Auswirkungen auf Krankenhausbehandlungen und Pflegebedürftige im Bund und in den Ländern schätzt das Statistische Bundesamt, dass der Anteil der Pflegebedürftigen bis 2030 bereits auf drei bis 3,37 Millionen ansteigen wird. Bis 2050 könnte er sich, im Vergleich zum derzeitigen Status Quo, auf 4,5 Millionen Pflegebedürftige verdoppeln. Gleichzeitig sinkt der Anteil der potentiell Erwerbstätigen. Neben einem generellen Fachkräftemangel kann diese Entwicklung zu einer weiteren Verschärfung des personellen Engpasses im Pflegebereich führen. Diese Herausforderung haben die Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag klar benannt und gemeinsam mit der Bundesregierung erste richtige Schritte unternommen. Die Gesundheitspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Landtagsfraktionen unterstützen diese ausdrücklich und fordern, den Weg entschieden in der aktuellen Legislaturperiode weiterzugehen. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass auch in Zukunft die wachsende Zahl Pflegebedürftiger ihren Bedürfnissen entsprechend gepflegt und optimal versorgt wird. 25 26 27 28 29 30 31 32 Pflege neu definieren An erster Stelle muss eine klare Definition des Begriffs Pflegebedürftigkeit stehen. Dieses Ziel haben die Koalitionsparteien auf Bundesebene bereits zu Beginn der Legislaturperiode ausgerufen. Um eine im gesamten Bereich der Pflege akzeptierte Definition des Begriffs zu erhalten, setzen wir uns dafür ein, dass die Definition auf Basis der Empfehlungen des Expertenbeirats und unter der Beteiligung aller im Politikfeld Pflege beteiligten Akteure umgesetzt wird. Eine anerkannte allgemeingültige Definition ist eine notwendige Voraussetzung zur Erstellung einer Begutachtungssystematik mit klaren Kriterien zur Feststellung der Berliner Erklärung, 01. Juli 2014 Seite 1/5

33 34 35 36 exakten Pflegebedürftigkeit. Wir befürworten den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auch, weil mit ihm pflegebedürftige Menschen mit kognitiven Erkrankungen und psychischen Störungen in das Leistungssystem der Pflegeversicherung aufgenommen und den körperlich Betroffenen gleichgestellt werden. 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 Ausdifferenzierung der Pflegestufen, individuellere Versorgung Einhergehend mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff soll das bisherige System der drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade erweitert werden. Diese Maßnahme ermöglicht eine exaktere Einstufung von erwachsenen Pflegebedürftigen und pflegebedürftigen Kindern und bedeutet damit auch eine gerechtere Versorgung aller Pflegebedürftigen. Gleichzeitig erfordert die Umsetzung des Begriffs, eine neue Bemessungssystematik zu entwickeln. Der Expertenbeirat empfiehlt in der neuen Systematik, die Beschränkung auf nur bestimmte, körperbezogene Verrichtungen zu streichen. Dadurch werden auch die Bedarfslagen von kognitiv erkrankten Pflegebedürftigen, von Pflegebedürftigen mit psychischen Störungen sowie pflegebedürftigen Kindern im Begutachtungsverfahren erfasst. Zudem lässt die Ausdifferenzierung genauere Schlüsse auf Rehabilitations- und Präventionsbedarfe zu. Damit stellt sie auch eine verbesserte Grundlage für die Versorgungsberatung- und planung dar. Wir sprechen uns dafür aus, dass die leistungsrechtlichen Bestimmungen noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden, so wie es der Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen vorsieht. Aufgrund der prognostizierten Leistungsverbesserungen, die mit der Einführung und Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens einhergehen sollen, befürworten wir auch die Anhebung des Beitragssatzes der Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode. 55 56 57 58 59 60 61 Leistungsvolumen erhöhen, Demographiereserve einrichten Wir begrüßen zudem die Ankündigung der Koalition und des Bundesgesundheitsministers, dass die Bundesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode das Leistungsvolumen der Pflegeversicherung insgesamt um 20 Prozent steigern möchte. Die sich daraus ergebenden zusätzlichen rund fünf Milliarden Euro pro Jahr für den Bereich Pflege ermöglichen es, den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen besser gerecht zu werden. Zusätzlich zur Erhöhung des Beitragssatzes, der mit der Einführung und Berliner Erklärung, 01. Juli 2014 Seite 2/5

62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 Umsetzung eines neuen Pflegebegriffs einhergeht, erfordert die Aufstockung des Leistungsvolumens der Pflegeversicherung auch eine erneute Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte des Beitragssatzes. Allerdings fließen davon 0,1 Prozentpunkte in einen Pflegevorsorgefonds, auch bekannt als Demographiereserve. Dieses Instrument dient als Grundlage für eine gemeinschaftliche Vorsorge aller Bürgerinnen und Bürger und stellt den ersten Schritt einer qualitativen Neuausrichtung in den Sozialversicherungen dar. Um die Steigerung der Beitragssätze in den kommenden Jahren wenigstens teilweise abzubremsen und somit Vorsorge auch für künftige Beitragszahler sicherzustellen, unterstützen wir die Einrichtung der Demographiereserve ausdrücklich als eine zukunftsweisende Ergänzung zur bestehenden Struktur der Pflegeversicherung. 72 73 74 75 76 77 78 79 80 Pflege-Praxis: Bündelung und Vernetzung bestehender Angebote Pflegebedürftigen muss eine möglichst flächendeckende und individuelle Versorgung gewährleistet werden, Angehörige sollen bei der Pflege entlastet werden. Dazu ist es notwendig, vorhandene Ressourcen zu bündeln und sinnvoll zu vernetzen. Um das zu erreichen, ist es hilfreich, bestehende Strukturen als Basishilfe für Patienten zu nutzen. Deshalb muss der im vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung angelegte Gedanke des Ausbaus von Betreuungs- und Entlastungsleistungen weiter verfolgt werden. So könnten beispielsweise ehrenamtliche Mitarbeiter von Rettungsnotdiensten vor Ort (Deutsches Rotes Kreuz, Samariter etc.) kleinteilige Unterstützung leisten. 81 82 83 84 85 86 87 88 Pflege braucht Zeit: Pflegedokumentation verschlanken Gute Pflege braucht vor allem Zeit. Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte klagen oft darüber, dass die aufwendige Pflegedokumentation zu viel Zeit einnimmt. Die Zeit am Bett und für ein Miteinander von Pflegenden und Pflegebedürftigen verringert sich dadurch deutlich. Wir als Gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Landtagsfraktionen setzen uns deshalb dafür ein, dass möglichst bald eine Vereinfachung der Pflegedokumentation stattfindet. Bei Heimkontrollen soll in erster Linie die Ergebnisqualität Vorrang haben. Berliner Erklärung, 01. Juli 2014 Seite 3/5

89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 Pflegeberufegesetz: Anreize für das Erlernen von Pflegeberufen schaffen Aufgrund des demographischen Wandels werden in absehbarer Zeit für immer mehr Pflegebedürftige immer weniger Pflegekräfte zur Verfügung stehen. Um dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, müssen verstärkt Anreize geschaffen werden, Pflegeberufe zu erlernen. Ein erster Schritt zur Aufwertung der Arbeit der Pflegekräfte ist die Entwicklung eines einheitlichen Berufsbilds Pflege mit einer generalistischen Grundausbildung und darauf aufbauender Spezialisierung für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege. Das erhöht einerseits die Einsatzmöglichkeiten künftiger Pflegefachkräfte. Das Tätigkeitsfeld wird vielfältiger und reizvoller. Zudem vereinfacht es den Wechsel zwischen den Berufen in der Pflege, wodurch neue Karrieremöglichkeiten für Pflegefachkräfte entstehen. Eine wichtige Ergänzung besteht in der transparenteren und durchlässigeren Gestaltung des Aus- und Weiterbildungssystems im Bereich der Pflege. Der Ansatz des Pflegeberufegesetzes der Bundesregierung ist somit ein richtiger Schritt. Wir unterstreichen die Notwendigkeit, dass dieses Grundanliegen aus dem Koalitionsvertrag im kommenden Jahr umgesetzt wird. Ein entscheidender Faktor für eine qualitätsvolle Pflege und eine Steigerung der Berufszufriedenheit ist eine ausreichende Personalausstattung und eine angemessene Bezahlung der Fachkräfte. Hierfür müssen die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 Schulgeld in der Altenpflegeausbildung abschaffen Aktuell zahlen angehende Altenpflegerinnen und Pfleger noch in einer Vielzahl an Bundesländern ein monatliches Ausbildungsgeld. Angesichts der Personalknappheit bei den Pflegefachkräften wirkt dies kontraproduktiv auf den bestehenden Kräftemangel. Um den Anreiz, einen Pflegeberuf zu erlernen, zu erhöhen, begrüßen wir das Vorhaben der Regierungsfraktionen, die Kosten für die Ausbildung in der Altenpflege in allen Bundesländern abzuschaffen. Durch die Abschaffung des Schulgelds in der Altenpflege würde dieses Ausbildungsangebot gestärkt. Der bereits jetzt absehbare Fachkräftemangel unterstreicht nachdrücklich die Notwendigkeit der Abschaffung des Schulgeldes für diesen Bereich. Daher unterstützen wir alle Anstrengungen der Regierungsfraktionen, ein verbindliches Verfahren zur Refinanzierung der Ausbildungskosten zu erreichen. Unser Ziel muss eine kostenfreie Ausbildung für jeden Auszubildenden im Pflegebereich sein. Berliner Erklärung, 01. Juli 2014 Seite 4/5

119 Einrichtung von Pflegekammern: Befragung der Pflegenden unterstützen 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 Die Pflegeberufe müssen aufgewertet werden. Einige Bundesländer wollen dies durch die Einrichtung einer Pflegekammer erreichen, andere diskutieren diese. Die Pflegekammer soll hierbei den Pflegefachkräften als ein Sprachrohr für ihre Interessen dienen und daher u.a. verbindlich in allen Fragen der beruflichen Pflege, beispielsweise von Fortbildungsvorschriften und bei der Erarbeitung von entsprechenden Standards beteiligt werden. Ob und inwieweit es dazu allerdings einer eigenen berufsständischen Kammer bedarf, gilt es abzuwägen. Ebenso zu berücksichtigen ist die Konsequenz einer Pflichtmitgliedschaft mit Kammerbeiträgen. Daher fordern wir, dass in den Bundesländern, in denen die Einführung einer Pflegekammer diskutiert wird, so bald wie möglich eine repräsentative Umfrage über die Errichtung einer Pflegekammer unter den betroffenen Berufsgruppen durchgeführt wird. In dieser Umfrage sollen die zentralen Aufgaben und Möglichkeiten einer Kammer einschließlich der Pflichtmitgliedschaft und der damit verbundenen Kosten dargestellt und die einzelnen beruflichen Fachgruppen einschließlich der Auszubildenden jeweils auch gesondert erfasst werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die weitere Diskussion, in die auch alternative Modelle einbezogen werden können. Berliner Erklärung, 01. Juli 2014 Seite 5/5