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Transkript:

Telefסּn: 0 233-40742 Telefax: 0 233-40644 Seite Sozialreferat 1 von 6 Amt für Wohnen und Migration S-III-W/BS 122-25 Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum Antrag auf Genehmigung einer Nutzungsänderung im Anwesen Agnes-Bernauer-Straße 1, 1. Obergeschoss rechts für die Fortführung der Nutzung als Praxis für Allgemeinmedizin Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 10893 3 Anlagen Beschluss des Sozialausschusses vom 31.01.2013 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin 1. Sachverhalt 1.1 Antrag Am 01.07.2012 beantragte Herr Marc Bielenberg die Erteilung der Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum durch Nutzungsänderung der bisher bereits zweckfremd genutzten Wohnung im 1. Obergeschoss rechts in dem Anwesen Agnes-Bernauer-Straße 1. Die Wohnung soll wie bisher als Allgemeinarztpraxis genutzt werden. Bereits am 08.02.1978 wurde der vorherigen Nutzerin der Wohnung als Allgemeinarztpraxis eine Genehmigung im öffentlichen Interesse erteilt. Diese Genehmigung war auf die Dauer der Nutzung durch Frau Dr. Schäffler-Schrauth abgestellt und lief mit der Praxisübergabe an Herrn Marc Bielenberg zum 31.12.2011 aus. Für die Fortsetzung der Nutzung als Praxis für Allgemeinmedizin ist daher erneut eine Bestätigung des öffentlichen Interesses erforderlich. 1.2 Begründung Der Antrag wurde mit vorrangigen öffentlichen Belangen begründet. Im Wesentlichen wird der Antrag wie folgt begründet: Die Arztpraxis, die bereits seit 1978 betrieben wird, hat ein sehr hohes Patientenaufkommen mit 1.800 Patientinnen und Patienten pro Quartal, wobei der Anteil der chronischen kranken Patientinnen und Patienten rund 60 % beträgt. Obwohl die Einwohnerzahl in Laim gestiegen ist, ist die Zahl der allgemeinmedizinischen Praxen in der Umgebung zurückgegangen, weshalb die Weiterführung der Arztpraxis in den bestehenden Räumen in den nächsten Jahrzehnten unabdingbar ist.

Seite 2 von 6 1.3 Kurzbeschreibung des verloren gehenden Wohnraumes 1.3.1 Lage Das Anwesen Agnes-Bernauer-Straße 1 liegt im Stadtbezirk 25 Laim und dort im Bezirksteil Friedenheim. Die Allgemeinarztpraxis wird im 1. Obergeschoss rechts des Mehrfamilienhauses betrieben. Das Anwesen Agnes-Bernauer-Straße 1 befindet sich an der Ecke Agnes- Bernauer-Straße und Lautensackstraße, in unmittelbarer Nähe der Trambahnhaltestelle Lautensackstraße. Die Agnes-Bernauer-Straße führt parallel zur Landsberger Straße von Laim nach Pasing. (Anlage 1). 1.3.2 Art Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung Behelfsheim Zweifamilienhaus Werk-Dienstgebäude Wohn-/Geschäftshaus Mehrfamilienhaus familiengerecht ja nein 1 WE, 90 m², 4 Zimmer, 1 Teeküche, WC, Diele (Anlage 2) 1.3.3 Beschaffenheit Baulicher Zustand schlecht mittel gut Ausstattung schlecht mittel gut Grundriss schlecht normal gut Umweltbelastung stark normal gering 2. Anhörung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss 25 Laim wurde mit Schreiben vom 05.10.2012 gehört. Er hat dem Antrag am 06.11.2012 einstimmig zugestimmt (Anlage 3). 3. Belange von Mieterinnen und Mietern Da die Räume bereits seit 1978 ausschließlich als Allgemeinarztpraxis genutzt werden, sind Belange von Mieterinnen und Mietern von der Fortführung der Arztpraxis nicht betroffen. 4. Belange einer Erhaltungssatzung Das Anwesen befindet sich nicht im räumlichen Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung.

Seite 3 von 6 5. Stellungnahme des Referats für Gesundheit und Umwelt 5.1 Öffentliches Interesse an der Zweckentfremdung Das öffentliche Interesse an der Weiterführung der Allgemeinarztpraxis wurde durch das Referat für Gesundheit und Umwelt sowie die kassenärztliche Vereinigung Bayerns bestätigt. Entsprechend den Angaben aus dem Arztverzeichnis der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (Stand 2012) gibt es im Stadtbezirksteil 25.1 Friedenheim fünf niedergelassene Fachärzte für Allgemeinmedizin/praktische Ärzte. Auf einen Allgemeinarzt kommen somit 3752 Personen, der Wert für München liegt dagegen bei lediglich 1705 Personen. Innerhalb des Stadtbezirks 25 Laim gibt es 24 niedergelassene Fachärzte für Allgemeinmedizin/praktische Ärzte, schwerpunktmäßig allerdings, wie beigefügter Karte zu entnehmen ist, außerhalb des Stadtbezirksteils Friedenheim. Im Bezirk 25 kommen auf einen Allgemeinarzt/praktischen Arzt 2197 Personen. Ausgehend von den Zahlen ist der Stadtbezirk 25 im Vergleich der LHM geringfügig, der Stadtbezirksteil 25.1 Friedenheim jedoch deutlich schlechter mit Fachärzten für Allgemeinmedizin/praktischen Ärzten versorgt. Bei der Entscheidung, ob die Zweckentfremdungsgenehmigung für diese Wohnung erteilt werden kann, sollten unabhängig davon folgende Aspekte Berücksichtigung finden: Die Praxis besteht bereits und offenbar wird von Seiten des Antragstellers ein Bedarf gesehen. Die Lage der Praxis in unmittelbarer Nähe der Trambahnhaltestelle Lautensackstraße ermöglicht auch älteren und behinderten Personen sowie Müttern mit Kindern eine gute Erreichbarkeit. Aufgrund des Dargestellten lässt sich somit ein öffentliches Interesse am Fortbestand der Praxis für Allgemeinmedizin am bestehenden Standort ableiten. 5.1.1 Stellungnahme der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) Herr Marc Bielenberg, Allgemeinarzt wurde vom Zulassungsausschuss Ärzte München Stadt und Land für die Nachfolge von Frau Dr. Schäffler-Schrauth, Allgemeinärztin in den o. g. Praxisräumen zur vertragsärztlichen Tätigkeit zugelassen. Frau Schäffler-Schrauth hatte eine Praxis mit sehr hoher Patientenzahl. Diese hohe Patientenzahl hat auch Herr Bielenberg in den bisherigen beiden Quartalen erreicht. Somit wird von unserer Seite eine Beibehaltung dieser Praxisräume stark befürwortet.

Seite 4 von 6 5.2 Unvermeidbarkeit der Zweckentfremdung Der Antragsteller hat glaubhaft dargestellt und nachgewiesen, dass die seit 1978 bestehende Praxis für Allgemeinmedizin an diesem Standort dringend erforderlich ist. Die Beeinträchtigung des Wohnungsmarktes ist somit nicht vermeidbar. 5.3 Rechtslage Nach 6 Abs. 1 der Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum sind vorrangige öffentliche Belange für eine Zweckentfremdung in der Regel gegeben, wenn Wohnraum zur Versorgung der Bevölkerung mit sozialen Einrichtungen (zum Beispiel für Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs- oder gesundheitliche Zwecke) oder lebenswichtigen Diensten (zum Beispiel ärztliche Betreuung) verwendet werden soll, die gerade an dieser Stelle der Gemeinde dringend benötigt werden und für die andere Räume nicht zur Verfügung stehen oder nicht zeitgerecht geschaffen werden können. Die genannten Voraussetzungen sind hier gegeben. Es wurde auch glaubhaft dargelegt, dass geeignete Räume nicht zur Verfügung stehen. In Abwägung mit dem öffentlichen Interesse am Erhalt des Wohnraumes ist das öffentliche Interesse an der Weiterführung der Allgemeinarztpraxis daher als vorrangig zu bewerten. 5.4 Kurze rechtliche Würdigung: Der Antrag ist nach Art. 1, 2 und 3 des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) vom 10.12.2007 (GVBl S. 864, BayRS 2330-11-I), geändert durch Gesetz vom 10.06.2008 (GVBl S. 319) in Verbindung mit der Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZeS) vom 02.01.2009 (MüABl. Nr. 1/2009 S. 4) wie folgt zu beurteilen: Es liegen vorrangige öffentliche Belange vor, die eine Genehmigung der Zweckentfremdung rechtfertigen ( 6 Abs. 1 der Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum). Deshalb sollte die Genehmigung zur Zweckentfremdung unter den im Antrag der Referentin enthaltenen Nebenbestimmungen erteilt werden.

Seite 5 von 6 Der Korreferentin, Frau Stadträtin Demirel, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Offman, der Stadtkämmerei, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, der Frauengleichstellungsstelle, dem Sozialreferat/Stelle für interkulturelle Arbeit sowie dem Vorsitzenden, den Fraktionssprecherinnen bzw. Fraktionssprechern und der/dem Kinderund Jugendbeauftragten des Bezirksausschusses des 25. Stadtbezirkes ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin 1. Die Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum durch Nutzungsänderung des Anwesens Agnes-Bernauer-Straße 1, 1. Obergeschoss rechts wird unter nachstehenden Nebenbestimmungen erteilt: Die Genehmigung wird befristet auf die Dauer der Nutzung durch Herrn Marc Bielenberg als Allgemeinarztpraxis. Nach Beendigung der zweckfremden Nutzung der Wohnung durch Herrn Marc Bielenberg sind die Wohnräume wieder unverzüglich Wohnzwecken zuzuführen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Christine Strobl Bürgermeisterin Brigitte Meier Berufsm. Stadträtin

Seite 6 von 6 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z. K. V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An die Frauengleichstellungsstelle An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An den Vorsitzenden, die Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher und die/den Kinder- und Jugendbeauftragten des Bezirksausschusses des 25. Stadtbezirkes (7-fach) An das Sozialreferat, S-Z-SP An das Sozialreferat, S-III-M z. K. Am I.A.